U-Bahn + Bus + Straßenbahn: Nahverkehrsplan 2019 – 2023: Bezirk Spandau, aus Senat

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Frage 1:
Wann und wie wurde die #BVG in die Aufstellung des Entwurfes des #Nahverkehrsplans 2019 – 2023
einbezogen?
Antwort zu 1:
Die BVG wurde im Rahmen zahlreicher Gesprächstermine in die Aufstellung des Entwurfs
zum Nahverkehrsplan 2019 – 2023 eingebunden. Der Auftakttermin zur Fortschreibung
des Nahverkehrsplans mit der BVG fand im März 2017 statt. Seitdem wurden der BVG in
mehr als 20 Einzelterminen zu einzelnen Schwerpunkten fachspezifische Aspekte der
Nahverkehrsplan-Fortschreibung vorgestellt und erörtert. Derzeit findet das formelle und
gesetzlich vorgesehene Beteiligungsverfahren statt, in dessen Rahmen auch die BVG den
vollständigen Entwurf des Nahverkehrsplanes zur Stellungnahme zur Verfügung gestellt
bekommen hat.
Erst unter Berücksichtigung der eingehenden Stellungnahmen wird die Senatsverwaltung
für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ihren endgültigen Entwurf für den Nahverkehrsplan
2019 – 2023 dem Senat vorlegen.
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Frage 2:
Von welcher Bevölkerungsentwicklung des Bezirks Spandau wurde bei der Aufstellung des Entwurfes des
Nahverkehrsplans ausgegangen?
Antwort zu 2:
Dem Entwurf des Nahverkehrsplans 2019 – 2023 liegt die mittlere Variante der von der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen erstellten Bevölkerungsprognose
2015 – 2030 zugrunde.
Frage 3:
Wie beurteilt der Senat die derzeitige Auslastung der U-Bahnlinie 7 im Bereich der Spandauer U-Bahnhöfe?
Antwort zu 3:
Trotz gestiegener Fahrgastzahlen bietet die #U-Bahnlinie 7 im Spandauer Bereich nach
Einschätzung des Senats eine ausreichende Kapazität. Für die mittel- und langfristig
erwartbaren weiteren Nachfragesteigerungen im Verlauf der gesamten Linie #U7 sieht der
Entwurf des Nahverkehrsplanes 2019 – 2023 eine weitere Angebotsverdichtung und somit
Kapazitätsausweitung auf der Linie U7 vor.
Die BVG teilt hierzu mit:
„Der Abschnitt der U7 auf dem Gebiet des Bezirks Spandau geht von S+U Rathaus
Spandau bis U Siemensdamm. Auf diesem Abschnitt erreicht die U7 eine
Spitzenauslastung von 38 % in der morgendlichen Hauptverkehrszeit in Richtung Rudow.
Diese Auslastung liegt unterhalb der im derzeitigen Nahverkehrsplan definierten
Schwellwerte von 65 % [Hinweis: für Kapazitätsauslastung]. In den kommenden Jahren
wird eine schrittweise Verdichtung auf der U7 von einem 4-min-Takt auf einen 3,3-min-
Takt angestrebt. Diese Maßnahme ist Bestandteil des Nahverkehrsplanentwurfs 2019 –
2023, welcher sich derzeit in der Abstimmung befindet.“
Frage 4:
Wurde bereits eine Fahrgastprognose für die einzelnen Verkehrsträger (einschließlich der neu geplanten) in
Spandau durchgeführt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 4:
Im Rahmen der Untersuchung zum Entwicklungsband West wurden für alle
Verkehrsträger für verschiedene Szenarien grobe Nachfrageprognosen durchgeführt, um
Handlungsempfehlungen für weitere Maßnahmen zur Verbesserung der verkehrlichen
Situation für den konkreten Untersuchungsraum zu erarbeiten. Die Auswertung fließt in
den neuen Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr 2030 (StEP MoVe) ein, welcher
im Herbst 2018 vorgelegt wird.
Frage 5:
Wie beurteilt der Senat die planungsrechtliche Situation der im Beschluss des Abgeordnetenhauses 17/3028
genannten Verlängerungswünsche der U-Bahnlinien 2 und 7 im Bereich Spandau?
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Antwort zu 5:
Die Trassen für die Verlängerung der U-Bahnlinien 2 und 7 im Bereich Spandau sind über
den Flächennutzungsplan (FNP) Berlin freigehalten.
Frage 6:
Wann kann das Abgeordnetenhaus mit einer Stellungnahme des Senats zum Beschluss 17/3028 rechnen?
Antwort zu 6:
Zum Beschluss 17/3028 ist dem Abgeordnetenhaus mit Drucksache Nr. 18/0472 vom
18.07.17 eine Mitteilung zur Kenntnisnahme vorgelegt worden.
Frage 7:
Wie beurteilt der Senat Aussagen, wonach die U-Bahntunnel in Spandau anders als in Berlin Mitte
(Verlängerung U5) leichter gebaut werden könnten und damit deutlich preiswerter zu bauen wären?
Antwort zu 7:
Bau und Kosten eines U-Bahntunnels sind von vielen Faktoren abhängig, wie
beispielsweise bauliche Gegebenheiten, Untergrundbeschaffenheit, Bauweise, Tiefenlage
einer Strecke bzw. eines Bahnhofes, zukünftiges Betriebsprogramm usw. Eine pauschale
Aussage, wonach der U-Bahnbau an einer Stelle leichter als an einer anderen Stelle wäre,
ist ohne weiterführende vertiefende Untersuchungen rein spekulativer Natur.
Frage 8:
Wann wurde der Verkehrsmittelvergleich für die Einführung neuer Straßenbahnlinien durch wen in Auftrag
gegeben? Wer führt ihn durch? Wann wird dieser vorliegen bzw. welche Erkenntnisse hat der Vergleich
erbracht?
Frage 9:
Wird der Verkehrsmittelvergleich anschließend veröffentlicht bzw. den zuständigen Ämtern und Gremien zur
Verfügung gestellt? Wenn ja, wann und wie? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 8 und 9:
Für die Umsetzung eines Öffentlichen Personennahverkehr-Infrasturkturprojektes (ÖPNVInfrastrukturprojektes)
in Berlin ist immer zunächst das für den Untersuchungsraum am
besten geeignete öffentliche Verkehrsmittel anhand eines Verkehrsmittelvergleiches
nachzuweisen. Ein Verkehrsmittelvergleich wird im Rahmen der Grundlagenermittlung
durchgeführt. Der Verkehrsmittelvergleich ist Teil der verkehrlichen Begründung für eine
Maßnahme, die a) in die Unterlagen für eine politische Beschlussfassung einfließen und b)
den Unterlagen für das im Rahmen eines Planungsprozesses notwendige
Planrechtsverfahren beigefügt ist. Diese Unterlagen werden im Rahmen der Beteiligung
von Trägern öffentlicher Belange und bei der Auslegung von Unterlagen für die
Öffentlichkeit bereitgestellt.
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Eine Grundlagenermittlung für neue #Straßenbahnlinien in Spandau wurde aufgrund des
frühzeitigen Planungsstandes durch den Senat bisher nicht beauftragt.
Frage 10:
Wie kommt der Senat zu der Aussage, dass die angedachten neuen #Straßenbahntrassen durch den
„teilweise oder vollständigen Fahrweg“ mehr Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit garantieren, wenn doch die
Trassenführung noch gar nicht feststeht?
Antwort zu 10:
Der Senat strebt bei Neubauvorhaben für die Straßenbahn grundsätzlich einen hohen
Anteil von unabhängigen Fahrwegen an, um im Sinne der Priorisierung der
umweltfreundlichen Verkehrsmittel des Umweltverbundes eine möglichst hohe
Leistungsfähigkeit der Straßenbahninfrastruktur sicherzustellen. Durch die Entkopplung
der Fahrwege von Straßenbahn und Motorisiertem Individualverkehr werden externe
Störeinflüsse minimiert. Die Realisierung und Ausgestaltung von unabhängigen
Fahrwegen steht immer in Abhängigkeit einer Einzelfallprüfung und der vorhandenen
Umfeldbedingungen auf den unterschiedlichen Streckenabschnitten.
Frage 11:
Wann wird mit Festlegung auf den Trassenverlauf der neuen Straßenbahnlinien gerechnet und mit wem wird
dieser im Vorfeld wann abgestimmt?
Antwort zu 11:
Ein konkreter Trassenverlauf liegt noch nicht vor. Dieser wird langfristig im Rahmen einer
Machbarkeitsuntersuchung bzw. Grundlagenermittlung mit Beteiligung verschiedener
Akteure in einem projektbegleitenden Arbeitskreis ermittelt.
Frage 12:
Welche Aussagekraft haben die Trassenskizzen im Entwurf des Nahverkehrsplans hinsichtlich des
angedachten Trassenverlaufes?
Antwort zu 12:
Die im Nahverkehrsplan dargestellten Trassenskizzen dienen der Visualisierung des nach
derzeitigem Ermessen vorstellbaren Linienverlaufs der unterstellten Neubauvorhaben.
Dabei werden verschiedene verkehrsplanerische Aspekte, wie z.B. Umsteigepunkte,
Erschließungswirkung oder Netzwirkung berücksichtigt. Damit ist keine Vorfestlegung für
die weitere Planung oder Realisierung der Vorhaben verbunden. Erst im Zuge einer
konkreten Planung werden unterschiedliche Trassierungsvarianten gegeneinander
abgewogen. Dabei werden dann u. a. auch technische und bauliche Aspekte bewertet
werden, die auf dem Abstraktionsniveau des Nahverkehrsplans noch keine
Berücksichtigung finden können.
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Frage 13:
Wie plant der Senat die Straßenbahn insbesondere im Bereich Niederneuendorfer Allee und Altstädter Ring
an das Rathaus Spandau heranzuführen? Wird die Straßenbahn auch hier ein vom Straßenverkehr
unabhängiges Gleisbett erhalten?
Antwort zu 13:
Die Fragen zur Trassenführung im Bereich Niederneuendorfer Allee und Altstädter Ring
zum Rathaus Spandau sowie die Ausgestaltung des Gleiskörpers würden im Rahmen von
Grundlagenermittlungen untersucht. Dazu lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt keine
Aussagen treffen.
Frage 14:
In welchem Bereich des Bezirks Spandau sollen #Oberleitungsbusse zu Einsatz kommen und wie sieht das
diesbezügliche Konzept zur Umsetzung und Realisierung aus?
Antwort zu 14:
Im Entwurf des Berliner Nahverkehrsplans 2019 – 2023 werden #E-Busse mit
Streckenladung generell als eine Zieltechnologie für die Umstellung des Busverkehrs auf
alternative Antriebe benannt. Erst nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens wird die
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ihren endgültigen Entwurf für den
Nahverkehrsplan 2019 – 2023 dem Senat vorlegen, der dann damit auch über die
Zielstellung der verwendeten Technologie für die Elektrifizierung des Busverkehrs
entscheiden wird. Konkrete Konzepte zur Umsetzung folgen mithin zeitlich erst danach.
Frage 15:
Wie beurteilt der Senat die Bevölkerungsentwicklung im Spandauer Süden?
Antwort zu 15:
Der Bezirk Spandau ist gemäß der lebensweltlich orientierten Räume in vier
„Prognoseräume“ eingeteilt. Der Spandauer Süden wird im Prognoseraum 0504
abgebildet.
Am 31.12.2017 lebten in Spandau Süd (Gatow/Klatow) knapp 20.000 Einwohner. Nach
der mittleren Variante der Bevölkerungsprognose für Berlin 2015 – 2030 werden in diesem
Raum Ende 2023, Zeithorizont des Nahverkehrsplanes, 1.300 Personen mehr leben als
Ende 2017 und damit der Bestand auf rd. 21.300 Einwohner anwachsen. Für die
folgenden Jahre bis 2030 geht die Prognose von der Fortsetzung des steten leichten
Zuwachses aus. Geschätzt werden knapp 22.000 Personen im Jahr 2030.
Frage 16:
Wie beurteilt der Senat die Situation und Kapazitätsauslastung bzw. entsprechende Kapazitätsentwicklung
im Spandauer Süden?
Frage 17:
Warum hat der Senat keine Maßnahmen für eine verbesserte Anbindung des Spandauer Südens mit dem
ÖPNV im Entwurf des Nahverkehrsplans 2019-2023 ergriffen?
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Antwort zu 16 und 17:
Die #Buslinien #134, #135 und #X34 im Spandauer Süden verzeichnen in den vergangenen
Jahren eine Steigerung der Fahrgastnachfrage. Auf den genannten Buslinien werden die
Kapazitätsvorgaben des Nahverkehrsplanes dennoch eingehalten.
Die BVG teilt hierzu mit:
„Geht man davon aus, dass mit dem Spandauer Süden maßgeblich Kladow/Gatow
gemeint ist, wird dieser Bereich im Wesentlichen durch die Linien 134, X34 und 135
erschlossen. In den letzten Jahren erfolgten bereits einige Angebotsanpassungen auf
Grund des erhöhten Mobilitätsbedarfs in diesem Bereich. In der Spitzenstunde liegen die
Auslastungen der Linie 134 mit 56 %, der Linie X34 mit 53 % sowie der Linie 135 mit 44 %
unterhalb der im NVP festgelegten Schwellwerte. Im Falle einer Nachfragesteigerung über
die Kapazitäten des heutigen Betriebsprogramms hinaus, werden Angebotsmaßnahmen
wie Taktverdichtungen und/oder ein anderer Fahrzeugeinsatz geprüft.“
Darüber hinaus enthält der Entwurf des Nahverkehrsplans 2019 – 2023 bereits konkrete
Prüfaufträge, mit denen auch die ÖPNV-Anbindung des Spandauer Südens weiter
verbessert werden würden. Hier sind beispielsweise die Ausdehnung der Betriebszeiten
der Linie X34 oder die Erweiterung des 10-Minuten-Netzes durch weitere
Taktverdichtungen zu nennen. Grundsätzlich führt der Nahverkehrsplan für das
umfassende Busangebot jedoch keinesfalls jede einzelne Änderung für die Jahre bis 2023
auf, sondern benennt Schwerpunktthemen und ausgewählte Beispielmaßnahmen. Die
Planungen werden in Abhängigkeit der baulichen Entwicklung und der Entwicklung der
Fahrgastzahlen fortlaufend konkreter und münden bei entsprechendem verkehrlichem
Bedarf im Rahmen des jährlichen Bestellprozesses zwischen dem Aufgabenträger für den
ÖPNV und der BVG zu zusätzlichen Bestellungen von Verkehrsangeboten.
Frage 18:
Welche Pläne hat der Senat derzeit mit der stillgelegten Siemens-Bahn?
Antwort zu 18:
Die #Siemensbahn wurde als #S-Bahnstrecke 1980 außer Betrieb genommen. Die Anlage
steht vollständig unter Denkmalschutz. Der Senat hält weiterhin an einer Reaktivierung der
Siemensbahn fest. Die Trasse der Siemensbahn ist im FNP als Bahnfläche dargestellt und
gesichert.
Frage 19:
In welchem Zeitraum sollen die Gespräche mit der Deutschen Bahn AG über eine Verlängerung der #S-Bahn
ins Havelland bzw. der Ausweitung des #Regionalbahnverkehrs abgeschlossen sein?
Antwort zu 19:
Um die Verkehrsbeziehungen im Schienenverkehr zwischen Berlin und Brandenburg
insgesamt zu verbessern, haben sich die Länder und die Deutsche Bahn AG (DB AG)
verpflichtet, die Planungen für notwendige infrastrukturelle Ertüchtigungen und
Erweiterungen im S-Bahn- und Regionalverkehrsnetz in der Hauptstadtregion voran7
zutreiben. Dazu wurde die „Rahmenvereinbarung über das Entwicklungskonzept für die
Infrastruktur des Schienenverkehrs in Berlin und Brandenburg – i2030“ abgeschlossen.
Das Ziel von i2030 liegt in der Beseitigung der infrastrukturellen Engpässe auf den
identifizierten Korridoren, um die Eisenbahnstrecken aus dem und in das Umland deutlich
leistungsfähiger und attraktiver zu gestalten.
Die o.g. Vorhaben werden im Korridor „Berlin-Spandau – Nauen“ betrachtet. Zur Klärung
der konkreten Ziele und der zu untersuchenden Varianten wurden bis Mai 2018 mit der DB
AG Projektkonsolidierungsgespräche durchgeführt. Nach gegenwärtigem Zeitplan sollen
die darauf aufbauenden grundlegenden Untersuchungen (Gleisplanerstellung, Fahrplanund
eisenbahnbetriebswissenschaftliche Untersuchungen, verkehrliche und betriebliche
Aufgabenstellung) über die Möglichkeit einer Verlängerung der S-Bahn von Spandau in
Richtung Nauen oder eines Infrastrukturausbaus für den Regionalverkehr in diesem
Korridor in 2021 abgeschlossen werden. Diese Untersuchungen werden durch
regelmäßige Gespräche (Projektarbeitskreis, Projektarbeitsgruppe, Lenkungskreis) der
Länder Berlin und Brandenburg mit der DB AG begleitet.
Frage 20:
Warum verfolgt der Senat im Entwurf des Nahverkehrsplans nicht das Ziel, die U-Bahnlinie 2 zu verlängern
UND das Angebot der Deutschen Bahn zu erweitern?
Antwort zu 20:
Zum Angebot des Reisezugverkehrs der Eisenbahn bestehen unterschiedliche
Verantwortlichkeiten. Für die Fernverkehrsangebote der Deutschen Bahn hat das Land
Berlin keine Zuständigkeit. Der #Eisenbahnregionalverkehr hingegen wird durch die Länder
Berlin und Brandenburg in wettbewerblichen Verfahren vergeben. In Berlin sind derzeit
folgende Eisenbahnverkehrsunternehmen tätig: DB Regio, Ostdeutsche Eisenbahn
(ODEG) und Niederbarnimer Eisenbahn (NEB).
Im Gegensatz zu der in der Fragestellung enthaltenen Aussage ist bzw. wird das Angebot
im Eisenbahnregionalverkehr – wie auch im vorliegenden Entwurf des Nahverkehrsplans
dargestellt – erweitert. Auf der durch den Bezirk Spandau verlaufenden Eisenbahnstrecke
von und nach Wustermark (Lehrter Bahn) verkehren auf der Linie RB 13 seit April 2018
verlängerte Elektro-Triebzüge. Auf der Strecke von und nach Nauen (Hamburger Bahn)
wird das Angebot im Eisenbahnregionalverkehr kurzfristig ausgeweitet werden: RB 10 der
DB Regio (Doppelstockzüge statt einstöckiger Elektro-Triebzüge), zusätzliche Züge der
ODEG.
Im Entwurf des Nahverkehrsplans sind entsprechend seiner Laufzeit die mittelfristigen
Erweiterungen im Eisenbahnregionalverkehr enthalten. Die genannten kurzfristigen
Maßnahmen zur Kapazitätserhöhung liegen vor dem Berichtszeitraum des
Nahverkehrsplans Berlin 2019 – 2023 und sind in diesem daher nicht enthalten.
Vor dem Hintergrund der Herausforderungen der Wachsenden Stadt ist der
Umweltverbund insgesamt zu stärken und alle Elemente des ÖPNV sind auf ihren
möglichen Beitrag für die anstehenden Aufgaben in der gesamten Stadt zu überprüfen.
Ziel ist es, den ÖPNV attraktiver und bequemer zu machen, ausreichende Kapazitäten zur
Verfügung zu stellen und fehlende schienenseitige Anbindungen zu gewährleisten. Im
Rahmen der Fortschreibung des Stadtentwicklungsplanes Mobilität und Verkehr wurden
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alle Verkehrsträger inkl. U-Bahn betrachtet und ein den gesamtstädtisch verkehrlichen
Notwendigkeiten angepasstes Maßnahmenpaket geschnürt.
Berlin, den 29.08.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Berliner Stadtautobahn Kommt ein Deckel auf die A 100? aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/berliner-stadtautobahn-kommt-ein-deckel-auf-die-a-100/22978404.html

Die Grünen-Fraktion machte sich in #Hamburg schlau über dortige #Autobahn-Dächer. In Berlin sind alle Fraktionen für die Prüfung einer #Teilüberdachung.
Am Anfang kämpften „Ohne #Dach ist Krach“ gegen „Apfelbaum braucht Wurzelraum“. Das waren vor zehn Jahren zwei Hamburger Bürgerinitiativen, die sich für und gegen eine #Deckelung der viel befahrenen #A7 durch die Hansestadt aussprachen. Am Ende siegte die Erkenntnis, dass mit dem Deckel an drei Stellen allen geholfen ist: den Anwohnern, dem Hamburger Hafen und den Kleingärtnern.
Eine Milliarde Euro kosten die Maßnahmen bis 2025, das Land Hamburg trägt dazu 300 Millionen Euro bei. Eine Autobahndeckelung ist auch für Berlin am Dreieck Funkturm denkbar. Grünen-Fraktionschefin Antje Kapek sprach sich am Donnerstag auf der Klausurtagung der Fraktion in Hamburg für eine Machbarkeitsstudie aus.

Vogelgezwitscher auf den Autobahndeckeln

„Als wir mit unseren Geräten anrückten, gab es spontane Grillfeten bei den Anwohnern“, erzählt Martin Steinkühler von der Deges (Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und –bau GmbH). Der Bauingenieur schwärmt von den großen Tunneln als „Kathedralen“. Die 890 Meter lange Röhre in Hamburg #Stellingen ist riesig; ab Ende 2020 sollen hier Autos fahren. Die anderen „Deckelteile“ sollen bis 2025 über die Autobahn A 7 in den Stadtteilen #Schnelsen (550 Meter) und …

Bahnverkehr + Regionalverkehr: Bahnstrecke in Fürstenbrunn wird sturmsicher Baumkletterer und Hubschrauber im Einsatz • Verkehr unterbrochen, aus DB

https://www.deutschebahn.com/pr-berlin-de/aktuell/presseinformationen/Bahnstrecke-in-F%C3%BCrstenbrunn-wird-sturmsicher-3247300?contentId=1317082

Im Zuge des „Aktionsplans Vegetation“ macht die Deutsche Bahn ihre Strecke in Fürstenbrunn sturmsicher. An der vielbefahrenen ICE- und RE-Strecke vom Nördlichen Berliner Innenring nach Spandau müssen 43 Pyramidenpappeln (populus nigra ‚italica‘) gefällt werden. Bei Streckenbesichtigungen wurde festgestellt, das die nahe der Gleise stehenden Bäume starke Schäden am Stamm aufweisen und umsturzgefährdet sind.

Mitten in der Stadt kommt wegen der beengten Verhältnisse ein Hubschrauber zum Einsatz. Beim sogenannten Heli-Logging erklimmen Baumkletterer die Bäume, befestigen diese an einem Hubschrauber und sägen sie dann stückweise ab. Für jeden Baum sind etwa 15 Minuten eingeplant. Für die Arbeiten und das Ausfliegen des Holzes über die Bahngleise zum Lagerplatz müssen die Bahnstrecke und zeitweise auch die Bundesautobahn A 100 gesperrt werden.

Weitere Informationen finden Sie im umfangreichen Medienpaket: https://www.deutschebahn.com/vegetationsmanagement

U-Bahn: Alexanderpendel bis Fräsfurter Allee aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/Unternehmen/Medien/Presse/Pressemitteilungen/Detailansicht?newsid=2754

Damit die Züge der #U5 auch künftig möglichst ruhig und gleichmäßig rollen, finden auf dem Abschnitt zwischen #Frankfurter Allee und #Alexanderplatz nächtliche #Schienenfräsarbeiten statt. Von Montag, den 3. September, bis Donnerstag, den 6. September 2018, besteht zwischen diesen Bahnhöfen daher jeweils von ca. 22 Uhr bis Betriebsschluss ein #Pendelverkehr im 20-Minuten-Takt.

U-Bahn: Neue Strecken Warum der Berliner U-Bahn die Planer weglaufen aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/neue-strecken-warum-der-berliner-u-bahn-die-planer-weglaufen-31186966

Jörg Seegers ist ein Freund klarer Worte. „Wenn wir nicht 2019 Bescheid wissen, wie es weitergeht, sind wir weg“, sagt der Mann, der für das größte #Schienenverkehrsprojekt im Zentrum Berlins verantwortlich ist: die Verlängerung der #U-Bahn-Linie #U5. Seegers hat sich zu Wort gemeldet, um einen verkehrspolitischen Kurswechsel anzumahnen. Die Stadt braucht nicht nur mehr #Straßenbahnlinien, sondern auch neue #U-Bahn-Strecken, sagt er. Der Senat müsse rasch entscheiden, wo zusätzliche #Tunneltrassen gebaut werden. Sonst würden die Fachleute, die heute noch mit der U5 zu tun haben, abwandern – in Städte wie Hamburg, München und Wien, die ihre U-Bahn-Netze erweitern. Es wäre ein Verlust, den Berlin kaum verschmerzen könne, warnt Seegers.

Der Geologe steht in einem der vielen #Tunnelrohbauten im Berliner Untergrund. Nördlich vom #Hauptbahnhof schwenkt die leere #Röhre, die an die U55 und künftige U5 anschließt, in Richtung Moabit.

Lieber neue Straßenbahnen

Vor dem Grundstück Lehrter Straße 12 endet sie jedoch. Nur 1,7 Kilometer Tunnel fehlen, dann entstünde eine Ost-West-Verbindung, die einen U-Bahn-Verkehr von Hönow zur Turmstraße ermöglichen würde, quer durch Berlin mit Anschluss an die U 9. Stattdessen plant der Senat eine #Straßenbahn vom Hauptbahnhof zur Turmstraße. Dabei ist das Nutzen-Kosten-Verhältnis mit 1,2 nicht so günstig wie das der U-Bahn (1,43). „Doch mit Straßenbahnen und Bussen bekommen wir die Kapazität, die Berlin in naher Zukunft braucht, …

Straßenbahn: Technische und organisatorische Voraussetzungen für den Inselbetrieb einer Straßenbahn aus Senat

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Frage 1:
Gibt es im Land Berlin #Straßenbahnlinien, die als sogenannte #Insellösungen betrieben werden, die also nicht
an das übrige Berliner Straßenbahnnetz angeschlossen sind? Wenn ja, welche?
Antwort zu 1:
Mit der #Schöneiche-Rüdersdorfer Straßenbahn (Eigentümerin ist die Schöneicher-
Rüdersdorfer Straßenbahn GmbH) und der #Woltersdorfer Straßenbahn (Eigentümerin ist
die Woltersdorfer Straßenbahn GmbH) verkehren auf kurzen Abschnitten im Berliner
Straßenraum auch zwei Straßenbahnlinien, die nicht an das weitere Berliner
Straßenbahnnetz der BVG angeschlossen sind. Einen Inselbetrieb von Straßenbahnlinien
im Oberflächenverkehr der BVG gibt es nicht.
Frage 2:
Welche technischen Voraussetzungen bringt der Betrieb einer Straßenbahnlinie mit sich?
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Frage 3:
Welche organisatorischen Voraussetzungen bringt der Betrieb einer Straßenbahnlinie mit sich?
Frage 4:
Wie wird der notwendige Wartungsrhythmus an den Straßenbahnzügen in einem Inselbetrieb sichergestellt?
Antwort zu 2 bis zu 4:
Aufgrund ihres Sachzusammenhangs werden die Fragen 2 bis 4 zusammen beantwortet.
Die notwendigen technischen und organisatorischen Anforderungen, die an einen Betrieb
von Straßenbahnen gestellt werden, sind in der Verordnung über den Bau und Betrieb der
Straßenbahnen (Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung – #BOStrab) in 65 Paragraphen
geregelt. Die Art und der Umfang der Wartung und der Inspektionen haben sich nach
Bauart und Belastung der Betriebsanlagen und der Fahrzeuge zu richten (§ 57 BOStrab);
eine Differenzierung nach der Betriebs- oder Netzgröße ist nicht vorgesehen.
Die BVG AöR ergänzt hierzu, dass sie unregelmäßig gezwungen ist, auf Grund von
baulichen Einschränkungen einzelne Netzteile temporär separat vom übrigen Netz zu
betreiben. In der Regel werden durch vorlaufende Steuerung die Fahrzeuge dort
eingesetzt, die unmittelbar vorher eine letzte Frist oder Wartung bekommen, bzw. deren
Verschleißvorrat am größten ist. Für den laufenden Betrieb werden entweder mobile
Reparaturteams eingesetzt oder gesondert Fahrzeuge ausgetauscht, wenn eine Reparatur
vor Ort nicht möglich ist.
Frage 5:
Wie groß müsste ein #Straßenbahn-Betriebshof für einen Inselbetrieb der Straßenbahn mit bspw. 4 Linien
dimensioniert sein?
Antwort zu 5:
Ein Straßenbahn-Betriebshof für einen Inselbetrieb muss ausreichend dimensioniert sein.
Die genaue Größe eines Betriebshofes kann aber so pauschal nicht angegeben werden,
da sie von verschiedenen Faktoren (bspw. Taktfolge, Linienlänge, Fahrzeugeinsatzzeiten,
Fahrzeuganzahl, Fahrzeuglängen) bestimmt wird.
Die BVG AöR teilt hierzu mit, dass sie derzeit vier Betriebshöfe mit einer Fläche von
insgesamt rund 230.000 m² betreibt.
Berlin, den 28.08.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr + Straßenverkehr: GITSCHINER STRASSE Bau des neues Radstreifens in Kreuzberg verzögert sich, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/friedrichshain-kreuzberg/article215201793/Bau-des-neues-Radstreifens-in-Kreuzberg-verzoegert-sich.html

Die Bauarbeiten für den neuen #Radstreifen in der #Gitschiner Straße werden erst #2019 fertig. Grund sind andere Baumaßnahmen.
Eigentlich sollte der Bau des neuen Fahrradstreifens in der Gitschiner Straße zwischen der #Lindenstraße und der #Böcklerstraße in Kreuzberg noch in diesem Jahr fertiggestellt werden, doch die Bauarbeiten verzögern sich nun bis voraussichtlich 2019.

Wie das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg am Dienstag bekanntgab, seien andere Baumaßnahmen in diesem Bereich der Grund für die verspätete Fertigstellung. Die Berliner #Wasserbetriebe (#BWB) müssen westlich der Alexandrinenstraße eine Trinkwasserleitung ersetzen. Auch die #BVG sei davon betroffen.
Zwischen dem Halleschen Tor und dem Schlesischen Tor wird aufgrund eines Wechsels der Gleisanlagen auf dem Viadukt der #U-Bahn-Linien 1 und 3 ein …

Bahnverkehr + Güterverkehr: Rangierbahnhof Wustermark ist ein Erfolgsmodell, aus MAZ

http://www.maz-online.de/Lokales/Havelland/Wustermark/Rangierbahnhof-Wustermark-ist-ein-Erfolgsmodell

Die #Rail & Logistik Center GmbH hat den #Rangierbahnhof #Wustermark in #Elstal vor zehn Jahren gekauft und wieder zu einer Drehscheibe im Schienenverkehr entwickelt
Elstal
Am Ende war es nur ein Scherenschnitt, aber einer mit großer Wirkung. Brandenburgs Infrastrukturministerin Kathrin #Schneider (SPD) hatte es sich nicht nehmen lassen, Mittwochvormittag bei der Freigabe der letzten noch fehlenden Gleisverbindung auf dem Areal des Rangierbahnhofes Wustermark in Elstal dabei zu sein.
„Ab sofort können wir direkt in beide Richtungen von unseren Gleisen auf die Hauptstrecke der Deutschen Bahn ausfahren“, erklärte Winfried #Bauer, Geschäftsführer der Rail & Logistik Center GmbH & Co KG (RLC). Das spare viel Zeit und sei ein weiterer Anreiz für neue potenzielle neue Kunden. Rund 250 000 Euro hat die RLC in den Einbau von vier neuen Weichen investiert, um diese letzte Gleislücke zu schließen.

Vor dem Aus gerettet

Der Rangierbahnhof Wustermark sei wieder zu einer Drehscheibe im Schienenverkehr geworden und werde sich in den kommenden Jahren mit dem Aufbau des Bahn-Technologie-Campus Havelland (BTC) am Standort auch zu einem Zentrum im Bereich Forschung und Entwicklung für Schienenfahrzeuge entwickeln, kündigte Günther #Alsdorf, langjähriger Vorstandsschef der #Havelländischen …

Radverkehr: Benutzungspflicht von Radwegen aus Senat

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Frage 1:
Wie hat sich die #Gesamtlänge aller #Radwege und die Länge der davon als #benutzungspflichtig
gekennzeichneten Radwege in Berlin seit 2013 entwickelt (in km, jahresweise)?
Antwort zu 1:
Der Datenbestand zu den Radverkehrsanlagen und der Radwegebenutzungspflicht ist im
FIS-Broker unter https://www.stadtentwicklung.berlin.de/geoinformation/fis-broker/
vorzufinden. Der Datenbestand beinhaltet jedoch keine Angaben zum Zeitpunkt, seit wann
die Radverkehrsanlage angeordnet oder baulich geschaffen bzw. als benutzungspflichtig
ausgewiesen wurde. Daher ist eine jahresweise Angabe nicht möglich.
Die Gesamtlänge von Radverkehrsanlagen inklusive Bussonderfahrstreifen beträgt circa
1.760 Kilometer, davon sind circa 590 Kilometer als benutzungspflichtig ausgewiesen
(Stand vom 10.04.2017).
Frage 2:
Welche Vorgaben sind aktuell zu erfüllen (gesetzlich, durch Verordnungen oder durch die Rechtsprechung
vorgegeben), damit Radwege als benutzungspflichtig gekennzeichnet werden können (z.B. bezüglich ihres
baulichen Zustandes, der Verkehrssicherheit etc.)?
2
Antwort zu 2:
Die Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht richtet sich nach § 45 Absatz 1 Satz 1
und Absatz 9 Satz 1, 3 und 4 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Die Anordnung von
benutzungspflichtigen Radfahrstreifen (Zeichen 237 in Verbindung mit Zeichen 295) erfolgt
innerorts dort, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Die
Anordnung einer Benutzungspflicht auf einem baulich angelegten Radweg (Zeichen 237,
240 oder 241) erfordert innerorts zudem eine aufgrund der besonderen örtlichen
Verhältnisse bestehende, über das normale Maß hinausgehende, Gefahrenlage. Weitere
Vorgaben für die Berliner Straßenverkehrsbehörden bestehen insbesondere in der
bundesweit einheitlichen allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO).
Die Straßenverkehrsbehörden nehmen eine Gesamtschau vor und berücksichtigen bei der
Prüfung einer Radwegebenutzungspflicht eine Vielzahl von Aspekten, beispielsweise die
Verkehrsbelastung, den Straßenquerschnitt besonders hinsichtlich der Lage von Gleisen
(Straßenbahn), Unfallzahlen, die Komplexität der Verkehre bzw. Verkehrs-/ Strecken-/
Knoten-Regelungen und Sichtverhältnisse, abweichende Geschwindigkeiten zur
Regelgeschwindigkeit 50 km/h, Breite der Fahrspuren und Zustand/ Aufbau der baulich
angelegten Radwege, aber auch bekannte regelmäßige Einflüsse durch Witterung.
Die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichtsbarkeit zur Radwegebenutzungspflicht wird
angewendet.
Frage 3:
Welche Zielsetzungen verfolgt der Senat in Bezug auf die Festlegung der Benutzungspflicht für Radwege?
Antwort zu 3:
Die Radwegebenutzungspflicht ist an die bundesgesetzliche Normierung gebunden. Eine
Anordnung erfolgt nur dann, wenn dies aus Gründen der Verkehrssicherheit zwingend
geboten ist. Die Vorgehensweise steht auch im Einklang mit § 10 Berliner Mobilitätsgesetz
(MobG), wonach im Rahmen der Vision Zero durch entsprechende Maßnahmen
Verkehrsunfällen mit schweren Personenschäden vorzubeugen ist.
Frage 4:
Werden derzeit in Berlin alle Radwege, die die genannten Vorgaben erfüllen, als benutzungspflichtig
gekennzeichnet? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 4:
Ja, die Berliner Straßenverkehrsbehörden setzen die gesetzlichen Vorgaben konsequent
um. Die Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht ist entsprechend der oben
genannten Anforderungen allerdings nicht der Regelfall, sondern die Ausnahme im Land
Berlin.
3
Frage 5:
Was unternimmt der Senat, um den baulichen Zustand bestehender Radwege so weit zu verbessern, dass
die baulichen Anforderungen für eine Benutzungspflicht erfüllt werden? Wie viele km bestehende Radwege
sollen in diesem Sinne in den nächsten Jahren saniert werden?
Antwort zu 5:
Der Senat ist bei der Sanierung von Radwegen bestrebt, nicht nur die baulichen
Anforderungen für eine Benutzungspflicht herzustellen, sondern darüber hinaus nach und
nach eine attraktive Radverkehrsinfrastruktur im Sinne des Mobilitätsgesetzes zu schaffen.
In diesem Sinne sollen in den nächsten Jahren je nach den im Rahmen der
Haushaltsbeschlüsse zur Verfügung gestellten personellen und finanziellen Ressourcen
bis zu 100 Kilometer Radwege saniert werden.
Frage 6:
Wie sind für die Sanierung bzw. den Ausbau bestehender Radwege die Zuständigkeiten zwischen den
Bezirken und der GB infraVelo GmbH abgegrenzt?
Antwort zu 6:
Für die Sanierung der Radwege sind die Baulastträger, also in der Regel die jeweiligen
Bezirksämter zuständig. Die GB infraVelo GmbH befindet sich derzeit noch im personellen
Aufbau und kann nach entsprechendem Aufwuchs zukünftig die Bezirksämter bei der
Sanierung von Radwegen unterstützen. Dies muss immer im Einzelfall geprüft werden, da
die GB infraVelo GmbH insbesodnere für größere Radverkehrsinfrastruktur-Vorhaben
eingesetzt werden soll.
Frage 7:
Werden Radwege, die nach der Sanierung die genannten Vorgaben erfüllen, in Zukunft als
benutzungspflichtig gekennzeichnet werden? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 7:
Ja. Der Zustand baulich angelegter Radwege ist bei der Prüfung zur Anordnung einer
Radwegebenutzungspflicht zu berücksichtigen. Sofern eine Benutzungspflicht nur
aufgrund des verkehrsunsicheren Zustandes eines Radweges nicht angeordnet wurde,
wäre nach Herstellung eines verkehrssicheren Zustandes eine
Radwegebenutzungspflicht, sofern die ursprünglichen (verkehrlichen) Voraussetzungen
sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen unverändert vorliegen, anzuordnen.
Berlin, den 24.08.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr: Wenige Euro pro Kopf Deutsche Großstädte investieren nur wenig in sicheren Radverkehr, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/panorama/wenige-euro-pro-kopf-deutsche-grossstaedte-investieren-nur-wenig-in-sicheren-radverkehr-31180822

Die sechs größten deutschen Städte investieren aus Sicht des Umweltverbandes #Greenpeace viel zu wenig #Geld in sicheren #Radverkehr. Laut einer Greenpeace-Untersuchung gab keine der Städte im Durchschnitt der vergangenen Jahre mehr als 5 Euro pro Kopf und Jahr für den Radverkehr aus – Städte wie Amsterdam und Kopenhagen dagegen investierten seit Jahrzehnten ein Vielfaches dessen. Dort werde deutlich mehr Rad gefahren, gleichzeitig verunglückten Radfahrende etwa zehnmal seltener. Einige der deutschen Städte widersprachen jedoch und nannten andere Zahlen.

Greenpeace hat für die am Dienstag veröffentlichte Untersuchung die öffentlichen Haushalte der Städte Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main und Stuttgart unter die Lupe genommen. Demnach gab im Durchschnitt der vergangenen Jahre Stuttgart 5 Euro pro Kopf und Jahr für den Radverkehr aus, Berlin 4,70 Euro und Frankfurt 4,30 Euro. Danach kommen Hamburg mit 2,90 Euro, Köln mit 2,80 Euro und München mit 2,30 Euro. Zum Vergleich: In Amsterdam sind es laut Greenpeace 11 Euro, in Kopenhagen sogar 35,60 Euro. Für die Berechnungen hat Greenpeace unterschiedliche Zeiträume herangezogen.

Stadt München wehrt sich

Die Stadt München wies die Vorwürfe zurück. Laut einem Sprecher der Stadt stehen pro Jahr 10 Millionen Euro, also weit mehr als 6 Euro pro Kopf, zur Verfügung. Dieses Geld werde komplett investiert. Auf Nachfrage relativierte Greenpeace, dass die für München …