Straßenbahn: Technische und organisatorische Voraussetzungen für den Inselbetrieb einer Straßenbahn aus Senat

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Frage 1:
Gibt es im Land Berlin #Straßenbahnlinien, die als sogenannte #Insellösungen betrieben werden, die also nicht
an das übrige Berliner Straßenbahnnetz angeschlossen sind? Wenn ja, welche?
Antwort zu 1:
Mit der #Schöneiche-Rüdersdorfer Straßenbahn (Eigentümerin ist die Schöneicher-
Rüdersdorfer Straßenbahn GmbH) und der #Woltersdorfer Straßenbahn (Eigentümerin ist
die Woltersdorfer Straßenbahn GmbH) verkehren auf kurzen Abschnitten im Berliner
Straßenraum auch zwei Straßenbahnlinien, die nicht an das weitere Berliner
Straßenbahnnetz der BVG angeschlossen sind. Einen Inselbetrieb von Straßenbahnlinien
im Oberflächenverkehr der BVG gibt es nicht.
Frage 2:
Welche technischen Voraussetzungen bringt der Betrieb einer Straßenbahnlinie mit sich?
2
Frage 3:
Welche organisatorischen Voraussetzungen bringt der Betrieb einer Straßenbahnlinie mit sich?
Frage 4:
Wie wird der notwendige Wartungsrhythmus an den Straßenbahnzügen in einem Inselbetrieb sichergestellt?
Antwort zu 2 bis zu 4:
Aufgrund ihres Sachzusammenhangs werden die Fragen 2 bis 4 zusammen beantwortet.
Die notwendigen technischen und organisatorischen Anforderungen, die an einen Betrieb
von Straßenbahnen gestellt werden, sind in der Verordnung über den Bau und Betrieb der
Straßenbahnen (Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung – #BOStrab) in 65 Paragraphen
geregelt. Die Art und der Umfang der Wartung und der Inspektionen haben sich nach
Bauart und Belastung der Betriebsanlagen und der Fahrzeuge zu richten (§ 57 BOStrab);
eine Differenzierung nach der Betriebs- oder Netzgröße ist nicht vorgesehen.
Die BVG AöR ergänzt hierzu, dass sie unregelmäßig gezwungen ist, auf Grund von
baulichen Einschränkungen einzelne Netzteile temporär separat vom übrigen Netz zu
betreiben. In der Regel werden durch vorlaufende Steuerung die Fahrzeuge dort
eingesetzt, die unmittelbar vorher eine letzte Frist oder Wartung bekommen, bzw. deren
Verschleißvorrat am größten ist. Für den laufenden Betrieb werden entweder mobile
Reparaturteams eingesetzt oder gesondert Fahrzeuge ausgetauscht, wenn eine Reparatur
vor Ort nicht möglich ist.
Frage 5:
Wie groß müsste ein #Straßenbahn-Betriebshof für einen Inselbetrieb der Straßenbahn mit bspw. 4 Linien
dimensioniert sein?
Antwort zu 5:
Ein Straßenbahn-Betriebshof für einen Inselbetrieb muss ausreichend dimensioniert sein.
Die genaue Größe eines Betriebshofes kann aber so pauschal nicht angegeben werden,
da sie von verschiedenen Faktoren (bspw. Taktfolge, Linienlänge, Fahrzeugeinsatzzeiten,
Fahrzeuganzahl, Fahrzeuglängen) bestimmt wird.
Die BVG AöR teilt hierzu mit, dass sie derzeit vier Betriebshöfe mit einer Fläche von
insgesamt rund 230.000 m² betreibt.
Berlin, den 28.08.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz