Straßenverkehr: Grundsanierung der A111 in Reinickendorf, aus Senat

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Frage 1:
Wie weit ist der aktuelle Stand hinsichtlich der Planung, der Betreuung des Planfeststellungsverfahrens, dem
ggf. notwendigen Grunderwerb und der Baudurchführung (Bauvorbereitung und Bauüberwachung) für die
grundhafte #Erneuerung/#Instandsetzung der #A111 ab der Landesgrenze Brandenburg bis zum AD Charlottenburg
seit der Beauftragung der #DEGES durch das Land Berlin im Mai 2015 fortgeschritten?
Antwort zu 1:
Mit Dienstleistungsvertrag vom 11.05.2015 wurde die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs-
und -bau GmbH (DEGES) vom Land Berlin mit der Planung und Realisierung der
grundhaften Erneuerung/Instandsetzung der A 111 ab der Landesgrenze Brandenburg bis
zum Autobahndreieck (AD) Charlottenburg einschließlich der Rudolf-Wissell-Brücke beauftragt.
Im Zuge dieser komplexen Planungs- und Bauaufgabe wurde durch die DEGES ein
integriertes Verkehrs- und Baukonzept („#Masterplan Bauen und Verkehr“) erarbeitet und
Ende 2018 den zuständigen Stellen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
(BMVI) und der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz vorgestellt.
Es ist vorgesehen, auf Basis des integrierten Verkehrs- und Baukonzeptes in 2019
die Planungsleistungen für die Sanierungsmaßnahmen mit dem Ziel der Erstellung eines
Bauwerkserhaltungsentwurfes auszuschreiben.
Frage 2:
Wie viele Fahrzeuge passieren täglich den genannten Abschnitt der A 111?
2
Antwort zu 2:
Die durchschnittliche werktägliche #Verkehrsbelastung (#DTVw) variiert auf den einzelnen
Streckenabschnitten der A 111 und steigt dabei sukzessive von ca. 51.000 Kfz/24 h (Landesgrenze
Berlin/Brandenburg – Anschlussstelle (AS) Schulzendorfer Straße) bis auf ca.
100.000 Kfz/24 h (AS Heckerdamm – AD Charlottenburg) an. Nach Zusammenführung der
A 111 und der A 100 im Bereich des AD Charlottenburg beträgt die durchschnittliche Verkehrsstärke
auf der A 100 (AD Charlottenburg – AS Spandauer Damm) rd. 175.000 Kfz/24
h (Quelle: Verkehrslenkung Berlin – Verkehrsstärkenkarte 2014).
Frage 3:
In welchem Zeitraum wird die Sanierung der A 111 umgesetzt?
Antwort zu 3:
Das integrierte Verkehrs- und Baukonzept sieht erste Bauarbeiten auf der A 111 frühestens
in 2022 vor. Eine voraussichtliche Gesamtbauzeit für die Arbeiten zur grundhaften
Erneuerung bzw. Instandsetzung der A 111 lässt sich aktuell – auch mit Hinweis auf ggf.
zu berücksichtigende Planfeststellungsverfahren – nicht seriös angeben.
Frage 4:
Wie hoch werden die Kosten für die Sanierung sein?
Antwort zu 4:
Die geschätzten Kosten für die grundhafte Erneuerung bzw. Instandsetzung der A 111
liegen auf Basis des integrierten Verkehrs- und Baukonzeptes bei rd. 870 Mio. EUR. Konkretere
Aussagen zu Kosten sind erst nach Erreichen eines entsprechenden Planungsstandes
mit Abschluss der Vorplanung voraussichtlich Ende 2020 möglich.
Frage 5:
Welche Maßnahmen sind genau geplant?
Antwort zu 5:
Die Planungs- und Bauaufgabe umfasst die grundhafte Sanierung von 13,3 Kilometer
vierstreifiger Autobahn. Im Zuge der Sanierungsarbeiten wird der komplette Fahrbahnaufbau
einschließlich der Entwässerungsanlagen zurückgebaut und anschließend erneuert.
Weiterhin erfolgt unter anderem auch ein Austausch der Fahrzeugrückhaltesysteme nach
aktuellem Regelwerk. Hinzu kommen neben dem erforderlichen Ersatzneubau der Rudolf-
Wissell-Brücke und dem in diesem Zusammenhang ebenfalls vorgesehenen Umbau des
AD Charlottenburg weitere 49 Brücken-, Tunnel- und Trogbauwerke, 85 Verkehrszeichenbrücken
sowie 93 Lärmschutz- und Stützwände, die sich im betrachteten Streckenverlauf
der A 111 befinden.
3
Frage 6:
Wo wird die Umleitung entlangführen?
Antwort zu 6:
Im Rahmen der Erstellung des integrierten Verkehrs- und Baukonzeptes wurden umfangreiche
Verkehrssimulationen durchgeführt. Im Ergebnis dieser Untersuchungen sind verkehrliche
Prämissen aufgestellt worden, die unter anderem die Weiternutzung der Autobahn
– wenn auch mit erheblichen Einschränkungen der verkehrlichen Leistungsfähigkeit
– insbesondere auch im Hinblick auf den Schwerverkehr vorsieht. Die Abstimmungen und
Prüfungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. Explizite Umleitungsausschilderungen/-
empfehlungen von der Autobahn in das nachgeordnete Straßennetz hinein sind demnach
nicht vorgesehen, auch wenn Verkehrsverlagerungen in das nachgeordnete Netz zu erwarten
sind.
Frage 7:
Gibt es Abstimmungen mit der S-Bahn und der BVG, damit die Sanierung der A 111, der Ausbau der S 25-
Gleise und die Sanierung der U 6-Trasse in Reinickendorf nicht zeitlich zusammenfallen?
Frage 8:
Wie sehen diese Abstimmungen konkret aus? Welche Ergebnisse gibt es diesbezüglich?
Antwort zu 7 und 8:
In 2017 hat die DEGES Anfragen an Verwaltungen, Verkehrsträger und Verbände zu dort
geplanten Baumaßnahmen gestellt, um diese bei der Erstellung des integrierten Verkehrsund
Baukonzept berücksichtigen zu können. Zu den angefragten Verkehrsträgern gehörten
auch die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und die Deutsche Bahn AG. Rückläufe zu
diesen Anfragen sind insoweit erfolgt, dass nach derzeitigem Kenntnisstand die Sanierungsarbeiten
auf der U 6-Trasse in 2020/2021 vorgesehen sind und sich demnach nicht
mit dem eingeschätzten frühesten Baubeginn der Sanierungsarbeiten auf der A 111 in
2022 überschneiden. Die Koordinierung erfolgt fortlaufend. Bezüglich der Baumaßnahme
S 25 liegt aktuell kein Sachstand seitens der DB AG vor.
Es ist vorgesehen, in 2019 konkrete Gespräche hinsichtlich der zeitlichen und technischen
Randbedingungen der einzelnen Baumaßnahmen mit der BVG wie auch mit der Deutschen
Bahn AG aufzunehmen.
Berlin, den 06.02.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Regionalverkehr: Pendler Plädoyer für die Wriezener Bahn, aus MOZ

https://www.moz.de/landkreise/maerkisch-oderland/bad-freienwalde/artikel1/dg/0/1/1708439/

Pendler machen beim Antenne-Stammtisch ihrem Unmut Luft / Direkte Anbindung nach Berlin gefordert

Wriezen (MOZ) „Abgehängt im Pendlerland?“ So lautete am Mittwochabend das Thema des Antenne-Stammtischs im gut gefüllten Wriezener Humpensaal. Anderthalb Stunden wurde über #Verkehrsanbindungen disktutiert. Dabei ging es auch um die Reaktivierung der #Wriezener Bahn.

„Wir sind abgehängt“, brachte am Mittwochabend ein Mann aus Bad #Freienwalde beim Antenne-Stammtisch im Wriezener Humpensaal das Gefühl der Pendler nach Berlin auf den Punkt. „Ich bin 20 Jahre lang gependelt“, hatte zuvor bereits eine Frau erzählt und ergänzt: „Anderthalb Stunden Fahrzeit waren für die 50 bis 60 Kilometer das Wenigste, egal, auf welcher Strecke ich unterwegs war.“ Pendler hätten keine Zeit, abends noch auf Veranstaltungen zu gehen, sagte die heutige Ruheständlerin und erklärte zur Wriezener Bahn, dass es doch nicht so schwer sein könne, 34 Kilometer Gleis und eine Brücke über die Ortsumgehung (B 167) oder einen …

Straßenverkehr + Bus: Vollsperrung der Salvador-Allende-Brücke – wie geht es weiter? aus Senat

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Frage 1:
Wie lange ist die #Salvador-Allende-Brücke für den Kraftfahrzeugverkehr voraussichtlich #unpassierbar?
Antwort zu 1:
Die Verkehrseinschränkungen bleiben nach derzeitigem Stand bis zur Fertigstellung des
ersten Teils der neuen Salvador-Allende-Brücke bestehen. Mit einer Fertigstellung des 1.
Bauabschnitts der neuen Brücke ist aktuell Ende 2019 zu rechnen.
Frage 2:
Was sind die Ursachen für die nunmehr erfolgte Vollsperrung für den Kraftverkehr?
Antwort zu 2:
Bei den regelmäßig stattfindenden #Bauwerkskontrollmessungen wurde festgestellt, dass
sich das unter Verkehr befindliche Brückenteil in Richtung der neu zu bauenden Brücke
geneigt hat. Hierdurch entsteht eine irreversible Verdrehung der alten Brücke, die zu einer
gravierenden Überlastung der Konstruktion geführt hat. Aus Gründen der #Standsicherheit
und da bereits #Vorschädigungen durch #Alkali-Kiesel-Säure-Reaktion („#Betonkrebs“) sowie
an den Koppelfugen der Spannstähle vorhanden sind, ist ein Verbleib unter Verkehr nach
den vorherigen stufenweisen #Lasteinschränkungen, zuletzt auf 7,5 t, nicht mehr
verantwortbar.
2
Frage 3:
Wie stellt der Senat ab sofort sicher, dass in der Folge der durchgeführten Vollsperrung der Salvador-
Allende-Brücke Rettungskräfte, Einsatzkräfte und Feuerwehr in kürzester Zeit an ihrem Einsatzort eintreffen
können trotz der auf Fußgänger und Radfahrer beschränkten Passierbarkeit?
Frage 4:
Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um die negativen Folgen der Vollsperrung der Salvador-Allende-
Brücke möglichst schnell abzumildern und insbesondere die Umfahrungsmöglichkeiten, die innerörtlich
ausschließlich über die Altstadt Köpenick und die Lange Brücke (ebenfalls stark geschädigt) möglich wären,
zu gewährleisten?
Frage 5:
Wie und mit welchen Maßnahmen stellt der Senat sicher, dass die Lange Brücke unter der zu erwartenden
erhöhten Verkehrslast insbesondere in den Spitzenstunden sowie die Altstadt Köpenick am zusätzlichen
Durchgangsverkehr nicht unzumutbar leiden werden?
Frage 6:
Sind kurzfristig der Einsatz von Behelfsbrücken oder anderen Behelfsmaßnahmen in Arbeit, um die
gegebene Situation der Vollsperrung der Salvador-Allende-Brücke zu entspannen?
Antwort zu 3 bis 6:
Die Fragen 3 bis 6 werden wegen ihres sachlichen Zusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die vorhandenen Umfahrungsstrecken werden ausgeschildert. Die Steuerung der
Lichtsignalanlagen auf den Umfahrungsstrecken wird zeitnah überprüft und
gegebenenfalls angepasst. Der Einsatz von Behelfsbrücken ist aufgrund der örtlichen
Gegebenheiten zeitnah nicht machbar. Behelfsmaßnahmen, wie z. B. eine Hebung der
Brücke in die alte Lage oder eine Abstützungskonstruktion, sind aufgrund des
komplizierten statischen Systems und der Vorschädigungen der Brücke nicht möglich.
Aufgrund der jetzigen Situation wird alles unternommen, die laufende Baumaßnahme zu
beschleunigen, um eine frühere Verkehrsfreigabe zu erreichen.
Berlin, den 29.01.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

S-Bahn: Zweigleisiger Ausbau und 10-Minuten-Takt bei der S25, aus Senat

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Frage 1:
Welche konkreten Pläne verfolgt der Senat für eine #Taktverdichtung der #S25 zwischen #Hennigsdorf und
Bornholmer Straße?
Antwort zu 1:
Derzeit wird im Rahmen des Projektes „Infrastruktur des Schienenverkehrs in Berlin und
Brandenburg – #i2030“, vorangetrieben durch die Länder Berlin und Brandenburg mit der
Deutsche Bahn AG (DB AG) und dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB), der
Korridor der #Kremmener Bahn mit hoher Priorität untersucht.
Es wird u.a. untersucht, wie mit den begrenzten räumlichen Ressourcen, eine
zukunftsfähige Infrastruktur für den S-Bahn- und den #Regionalverkehr geschaffen werden
kann. Ziel ist es zwischen #Schönholz und #Tegel für die S 25 einen 10-Minuten-Takt zu
realisieren.
Frage 2:
Welche Anträge wurden bei der DB/S-Bahn Berlin dazu gestellt?
Antwort zu 2:
Die Finanzierungsvereinbarung zum Projekt i2030 für die Leistungsphase 1
(Grundlagenermittlung) wurde zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg und der DB
AG unterzeichnet. Die Weiterführung des Vorhabens befindet sich zwischen den
Beteiligten bereits in Verhandlung.
2
Frage 3:
Welche Priorität misst der Senat diesem Projekt bei?
Antwort zu 3:
Dem Vorhaben wird eine sehr hohe Priorität beigemessen.
Frage 4:
Welcher Zeithorizont ist für die Realisierung dieses Projekts zu erwarten?
Antwort zu 4:
Bis Mitte 2020 wird im Rahmen des Projektes i2030 die Leistungsphase 1 gemäß der
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) erarbeitet, darin enthalten ist u.a.
die Konkretisierung eines Inbetriebnahmetermins.
Frage 5:
Welche baulichen Veränderungen sind entlang der S25 erforderlich, um eine Taktverdichtung zu
ermöglichen?
Antwort zu 5:
Der (abschnittsweise) zweigleisige Ausbau der S 25 von Schönholz nach Tegel ist
erforderlich, um einen 10-Minuten-Takt für die S 25 realisieren zu können. Dieser 10-
Minuten-Takt wird auch aus Landessicht aufgrund der weiterhin steigenden
Verkehrsnachfrage als zwingend erforderlich angesehen. Neben diesem Ausbau der SBahn,
wird zudem die Weiterführung des PrignitzExpress von Hennigsdorf bis nach Berlin-
Gesundbrunnen forciert.
Berlin, den 31.01.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

S-Bahn + Bauarbeiten: S-Bahn Hier müssen sich Berliner auf Ausfälle durch Baustellen einstellen, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/s-bahn-hier-muessen-sich-berliner-auf-ausfaelle-durch-baustellen-einstellen-31999388

Berlin – Sie ist ziemlich lang, die Liste. Und für viele #S-Bahn-Fahrgäste bedeutet sie zusätzliche Umsteigezwänge sowie längere Reisezeiten. Es geht um die neue Liste der #Baustellen im Berliner #S-Bahn-Netz, die jetzt bekannt geworden ist. Besonders betroffen sind in diesem Jahr Fahrgäste, die regelmäßig auf den Linien #S5, #S7 und #S75 unterwegs sind. Die Strecken in die Neubaugebiete im Osten werden wochenlang gesperrt. Auch Nutzer der Ringbahn, die noch stärker frequentiert wird, müssen auf Busse umsteigen. Sie wird viermal unterbrochen. Erneuerungen sind nötig, sagen Experten. Aber warum dauern die Bauarbeiten zum Teil so lange?
Der Osten wird abgehängt: Dieser Schluss drängt sich auf, wenn man die Baustellenliste von DB Netz liest. Mehr als zwei Monate lang, vom 30. August bis zum 4. November, gibt es keine S75 nach #Wartenberg. Zunächst beginnt die Sperrung in Springpfuhl, vom 4. Oktober an ist schon am …

Bahnverkehr + Regionalverkehr + Flughäfen: Nach zwei Jahrzehnten Streit: Baustart für die Dresdner Bahn Die neue Trasse soll ab 2025 die Fahrzeit zum Flughafen BER verkürzen., aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article216366833/Dresdner-Bahn-Nach-zwei-Jahrzehnten-Streit-startet-das-Bauprojekt.html

Berlin. Mehr als 20 Jahre lang wurde geplant, gestritten und geklagt. Nun soll es im Berliner Süden tatsächlich losgehen mit dem #Wiederaufbau der #Dresdner Bahn. Mit zwei neuen Gleisen, die parallel zur bereits bestehenden S-Bahn-Trasse vom Berliner Bahnhof #Südkreuz bis nach #Blankenfelde in Brandenburg führen, soll sich die Fahrzeit der Fernzüge nach #Dresden, aber auch weiter nach #Prag, #Wien und #Budapest deutlich verringern.

Auch der künftige #Hauptstadt-Airport BER kann über die Dresdner Bahn schneller erreicht werden. Statt wie heute gut eine halbe Stunde soll der #Flughafenexpress dann mit Tempo 160 nur noch 20 Minuten von der Berliner City bis nach Schönefeld …

Bahnverkehr + S-Bahn + Flughäfen: Nach zwei Jahrzehnten Streit: Baustart für die Dresdner Bahn, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article216366833/Dresdner-Bahn-Nach-zwei-Jahrzehnten-Streit-startet-das-Bauprojekt.html

Die neue #Trasse soll ab 2025 die Fahrzeit zum #Flughafen #BER verkürzen. Doch noch fehlt eine #Baugenehmigung.
Mehr als 20 Jahre lang wurde geplant, gestritten und geklagt. Nun soll es im Berliner Süden tatsächlich losgehen mit dem #Wiederaufbau der #Dresdner Bahn. Mit zwei neuen Gleisen, die parallel zur bereits bestehenden #S-Bahn-Trasse vom Berliner Bahnhof #Südkreuz bis nach #Blankenfelde in Brandenburg führen, soll sich die Fahrzeit der Fernzüge nach #Dresden, aber auch weiter nach #Prag, #Wien und #Budapest deutlich verringern.

Auch der künftige Hauptstadt-Airport BER kann über die Dresdner Bahn schneller erreicht werden. Statt wie heute gut eine halbe Stunde soll der #Flughafenexpress dann mit Tempo 160 nur noch 20 Minuten von der Berliner City bis nach Schönefeld benötigen.
Allerdings ist das noch Zukunftsmusik. Denn die Fertigstellung der 16 Kilometer langen Trasse ist nach heutiger Planung der Deutschen Bahn erst für Ende 2025 vorgesehen. Das wären dann fünf Jahre nach der Eröffnung des BER, die aktuell für Oktober 2020 angekündigt ist. Zudem ist unklar, ob dieser Termin wirklich gehalten werden kann. Denn bislang fehlt noch immer für einen der vier Bauabschnitte, den Abschnitt von der Stadtgrenze bis nach Blankenfelde-Mahlow, der …

Straßenverkehr: Vorbereitung Ersatzneubau des Autobahndreiecks Funkturm, aus Senat

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Aus der Sitzung des Senats am 5. Februar 2019:

Die Bundesrepublik Deutschland, hier vertreten durch die #Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, plant den #Ersatzneubau des #Autobahndreiecks #Funkturm. Die Vorbereitung und Durchführung des erforderlichen #Planfeststellungsverfahrens erfolgt durch die #DEGES – Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH im Auftrag der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz.

Anfang der 1960er Jahre gebaut und für den Verkehr freigegeben, sind die Autobahnen am Autobahndreieck Funkturm seither in Betrieb. Es ist aktuell der bundesweit am stärksten belastete Autobahnverknüpfungspunkt mit einer durchschnittlichen Belastung von 230.000 Kraftfahrzeugen/24 Stunden werktags. Seine Gestaltung entspricht nicht mehr den heutigen Standards und der Verkehrsknoten weist eine enorme Stauanfälligkeit und Verkehrssicherheitsdefizite auf.

Aus den Planungen zum Ersatzneubau können sich neben der Beseitigung der verkehrlichen Defizite auch Chancen für eine Erweiterung des Messegeländes, eine verbesserte Anbindung der Messe an den S-Bahnhof Westkreuz und der dichtbesiedelten Wohngebiete Charlottenburgs an den Grunewald eröffnen.

Der Senat hat mit der heutigen gemeinsamen Vorlage der Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Katrin Lompscher, und der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther, beschlossen, dass die bisherige Arbeitsstruktur aus Steuerungsgruppe und ressortübergreifender Koordinierungsgruppe ihre Arbeit fortsetzt. Ziel ist ein gemeinsamer Planungsansatz der Fachverwaltungen und Akteure hinsichtlich der gesamtstädtischen Belange. Die sich daraus ergebenden planerischen Anforderungen des Landes Berlin sollen in den beginnenden Planungsprozess des Planfeststellungsverfahrens einfließen.

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Rückfragen: Sprecherin der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Telefon: (030) 90139-4040

Schiffsverkehr + zu Fuß mobil: Öffentliche Uferwege in Berlin, aus Senat

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Frage 1:
Wie setzt der Senat das Ziel der Koalitionsvereinbarung um, die #Ufer der Berliner Gewässer grundsätzlich
#öffentlich #zugänglich zu machen; welches Zeitziel setzt sich der Senat dabei?
Antwort zu 1:
Grundsätzlich verfolgt der Senat das Ziel, öffentliche #Uferwege entlang der Berliner
Gewässer zu realisieren. Mit dem Landschaftsprogramm einschließlich
Artenschutzprogramm werden diese Ziele verdeutlicht und sind behördenverbindlich. Die
Umsetzung hängt von vielen Faktoren ab, wie Eigentumsrechte, Nutzungsrechte aber
auch örtliche Gegebenheiten, die es zu analysieren gilt, um daraus Umsetzungsstrategien
zu entwickeln. Dies ist ein langjähriger Prozess, der zeitlich nicht abschließend gefasst
werden kann.
Öffentliche Uferwege sind in vielen Bereichen entlang der Gewässer, wie beispielsweise
Teilbereiche der Spree, der Havel, der Panke, des Teltowkanals, bereits verwirklicht .
Frage 2:
Wie viele Kilometer umfassen die öffentlichen Uferwege in Berlin heute im Vergleich zu den letzten zehn bis
zwanzig Jahren?
2
Antwort zu 2:
Über die Länge der öffentlichen Uferwege liegen dem Senat keine vergleichbaren
Angaben vor.
Frage 3:
Welche Bezirke haben Konzepte für öffentliche Uferwege erstellt, was beinhalten diese und wie werden sie
umgesetzt?
Antwort zu 3:
Die Bezirke haben zu dieser Frage wie folgt Stellung genommen:
Bezirksamt Spandau:
„Seit Inkrafttreten des Berliner Naturschutzgesetzes (11.02.1979) und der personellen
Installierung der Landschaftsplanung (seit 1980) verfolgt der Bezirk Spandau das Ziel, die
Uferbereiche aus Naturschutzgründen und für die öffentliche Erholung zu entwickeln.
Hierzu wurden vom zuständigen Fachamt seit 1980 Bestandsaufnahmen auf der
Grundlage von Rahmenplanungen, wie z.B. dem Hauptgrünflächenplan (1959), der
Berliner Uferkonzeption (1978) und dem Landschafts-/Artenschutzprogramm (ab 1984)
durchgeführt. Darüber hinaus wurden Konzepte erstellt und konsequent an deren
Realisierung gearbeitet. Hierzu wurden auch in erheblichem Umfang
landschaftsplanerische Gutachten vergeben, deren Erkenntnisse Eingang in fachliche
Stellungnahmen zur Bauleitplanung, zur Investitionsplanung oder zum
Grundstücksverkehr fanden.
Bei der Realisierung der grünplanerischen Konzepte bestehen im Bezirk jedoch die
gleichen Schwierigkeiten finanzieller, personeller und eigentumsrechtlicher Art, die auch
anderswo in Berlin eine leider nur sehr langsame Entwicklung der öffentlichen Uferwege
zulassen.“
Bezirksamt Mitte:
„Der Bezirk Mitte hat im Rahmen des Fachplans Grün ein Wegenetz erstellt, das auch die
20 Grünen Hauptwege der Senatsverwaltung enthält sowie öffentliche Uferwege. Auch in
den bezirklichen Verkehrskonzepten für einzelne Quartiere ist ein Baustein für den
Fußverkehr und ein kategorisiertes Fußverkehrsnetz enthalten, das auch öffentliche
Uferwege enthalten kann.
Soweit Handlungsbedarf besteht, kann auf Grundlage der oben genannten Konzepte eine
Umsetzung über Förderprogramme erfolgen. Meist sind dies städtebauliche
Förderkulissen. So sind Teile des Panke-Grünzuges über Mittel aus der Sozialen Stadt
(Quartiersmanagement-Gebiete) aufgewertet worden. Im Rahmen des städtebaulichen
Fördergebietes Nördliche Luisenstadt soll der Spreeuferweg zwischen Jannowitzbrücke
und der Bezirksgrenze an der Schillingbrücke neu hergestellt werden. Die Wege entlang
des Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanals (Ostseite) wurden vom Hauptbahnhof Richtung
Spandau durch das Projekt Fernradweg Berlin-Kopenhagen saniert bzw. neu hergestellt.
Im Bereich Nordhafen wurde durch Mittel des anliegenden Investors der Park aufgewertet
und der Uferweg verbreitert. Auf der Westseite des Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal
wird eine Uferpromenade über einen städtebaulichen Vertrag im Rahmen des Masterplans
Europacity errichtet. Die Uferwege auf der Südseite der Spree werden zwischen der
Lutherbrücke und der Bezirksgrenze nach Charlottenburg-Wilmersdorf in den nächsten
Jahren über Mittel aus dem Projekt Spreeradweg aufgewertet und saniert.“
3
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg:
„In Teilen des Uferbereiches des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg sind insbesondere aus
naturschutzfachlichen Aspekten heraus Uferkonzeptionen entwickelt worden. Sie dienen
der Schaffung bzw. dem Erhalt naturnaher Bereiche in einem unter hohen Nutzungsdruck
stehenden Innenstadtbezirk. Im Rahmen von Einzelvorhaben wird auch die
Übereinstimmung des Vorhabens mit der jeweiligen Uferkonzeption geprüft. Außerdem
entwickelt das Umwelt- und Naturschutzamt in Umsetzung von Uferkonzeptionen eigene
Projekte.“
Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf:
„Das bezirkliche Freiraumkonzept enthält u. a. Darstellungen von vorhandenen und
geplanten Grünzügen. Im stark gewässergeprägten Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf
erstrecken sich diese zu einem wesentlichen Anteil auch entlang der Gewässer, vor allem
entlang der linearen Strukturen von Spree, Havel und diversen Kanälen sowie der
Grunewaldseenkette. Lokale Konzeptionen gibt es für den Lietzensee und den Fennsee,
und in Vorbereitung für den Mierendorff-Rundweg. Darüber hinaus sind zwei der drei
Abschnitte des Fuß- und Radweges entlang der Spree zwischen Charlottenburger Tor und
Schlossbrücke am Schloss Charlottenburg realisiert worden. Das noch fehlende Stück
wird 2019 gebaut. Für den Abschnitt zwischen Schloss Charlottenburg und der
Bezirksgrenze nach Spandau ist die Grün Berlin InfraVelo GmbH mit der Planung und
Realisierung des Fuß- und Radweges entlang der Spree beauftragt.“
Die weiteren Bezirke haben keine Uferkonzepte entwickelt oder Fehlanzeige gemeldet.
Frage 4:
Inwieweit ist es sachdienlich, für die Uferzonen Vorkaufsrechtsgebiete zu erlassen, um eine grundsätzliche
Gleichbehandlung und Rechtssicherheit zu erwirken?
Antwort zu 4:
Für den Ankauf von Ufergrundstücken kommen nach dem Naturschutzrecht
Vorkaufsrechte nur zum Tragen, insbesondere wenn sich die Grundstücke in Land- oder
Naturschutzgebieten befinden. Dies ist bei der Realisierung von öffentlichen Uferwegen in
der Regel nicht der Fall.
Weiterhin ist die Ausübung des Vorkaufsrechts bundeseinheitlich im Baugesetzbuch
geregelt, so dass zum Beispiel im Geltungsbereichs eines Bebauungsplans
der Ankauf auch von Ufergrundstücken möglich wäre, soweit es sich um Flächen handelt,
für die nach dem Bebauungsplan eine Nutzung für öffentliche Zwecke festgesetzt ist. Einer
weiteren Regelung bedarf es aus der Sicht des Senats nicht.
Frage 5:
Was ist der derzeitige Stand zur Umsetzung des erfolgreichen Bürgerentscheids im Bezirk Friedrichshain-
Kreuzberg, in dem 50 Meter Mindestabstand für Neubauten zum Spreeufer gefordert sind; wie viele
Bebauungspläne bzw. Bauvorhaben wurden der Forderung gemäß angepasst, wurden Entschädigungen für
bereits festgesetzte Bebauungspläne ohne öffentlichen Uferweg gezahlt, um einen öffentlichen Uferweg
nachträglich zu schaffen; welche Bebauungspläne können ohne Entschädigung zugunsten der Ausweisung
öffentlicher Uferweg verändert werden, weil die Sieben-Jahres-Frist zur Umsetzung der Ziele des
Bebauungsplans abgelaufen ist?
4
Antwort zu 5:
Entlang des Spreeufers im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg befindet sich eine Fläche, die
als Gebiet von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch (AGBauGB) festgestellt wurde. Hierbei handelt
es sich um die Cuvrystraße 50-51/Schlesische Straße 33-34. Innerhalb dieser Fläche
befindet sich der am 30. März 2006 festgesetzte Bebauungsplan 2-5. Der
Bebauungsplanentwurf 2-40 zur Änderung des Bebauungsplans 2-5 befindet sich im
Verfahren. Derzeit befinden sich Vorhaben in der Realisierung. Die planungsrechtliche
Beurteilungsgrundlage stellt der festgesetzte Bebauungsplan 2-5 dar. Aufgrund des
Ablaufs der Sieben-Jahres-Frist bei diesem Bebauungsplan ist für eine mögliche
Entschädigung § 42 Abs. 3 BauGB einschlägig.
Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg hat außerdem wie folgt Stellung genommen:
„Im Ergebnis des erfolgreichen Bürgerentscheids und einer Reihe von
Sonderausschüssen hat die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) einen Beschluss zu
den Leitlinien der Spreeuferentwicklung im Bezirk gefasst. Dieser bezieht sich primär auf
das Kreuzberger Ufer, da hier planungsrechtlich die Zielsetzung von Mischgebieten mit
Freihaltung der Uferbereiche für die Öffentlichkeit mit Bebauungsplanverfahren verfolgt
wird. Demgegenüber waren für das Friedrichshainer Spreeufer fast durchgehend
Bebauungspläne bereits festgesetzt, für die Entwicklung des Osthafens gibt es einen
städtebaulichen Vertrag zur Gestaltung der denkmalgeschützten Freiflächen und
Uferzonen mit der BEHALA. Vor diesem Hintergrund wurde im Auftrag der BVV eine
Kostenermittlung bezüglich der Auswirkungen der Umsetzung des Bürgerentscheids
vorgenommen. Im Ergebnis zeigte sich, dass die Eingriffe in bestehendes Planungsrecht
zumindest einem zweistelligen Millionenbetrag an Entschädigungszahlungen führen
würden. Aufgrund der damaligen Haushaltslage des Bezirkes und des Landes Berlin
waren hierfür keine Mittel vorhanden. Aus diesem Grund wurden keine festgesetzten
Bebauungspläne geändert und auch keine Entschädigungen erforderlich. Als Kompromiss
hat daher der BVV-Beschluss zur Umsetzung des Bürgerentscheids für neu zu
schaffendes Planungsrecht die Zielsetzung vorgegeben 20 m öffentlichen Uferstreifen
vorzusehen und 30 m von Neubebauung freizuhalten. Dies wird nach wie vor in laufenden
Bebauungsplanverfahren, wie z.B. für das Zapf-Gelände, zugrunde gelegt.“
Frage 6:
Welche Vorschriften und Normen gibt es für die Mindestbreite von Uferwegen; kann eine Breite von drei
Metern überhaupt ausreichen?
Antwort zu 6:
Normen und Vorschriften für die Anlage von Uferwegen liegen nicht vor. Die Festlegung
von Wegebreiten hängt im Einzelfall von den örtlichen Gegebenheiten ab.
Frage 7:
Ist der Senat der Ansicht, dass ein einseitiger öffentlicher Uferweg ausreichend ist oder strebt er an,
beidseitig öffentliche Uferwege zu schaffen?
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Antwort zu 7:
Grundsätzlich wird vom Senat die Schaffung beidseitiger öffentlicher Uferwege begrüßt
und in Abhängigkeit von bestehenden Nutzungen und Eigentumsverhältnissen angestrebt.
Frage 8:
Welchen Abstand zur Uferlinie müssen neu zu genehmigende Bauprojekte in Berlin mindestens einhalten?
Antwort zu 8:
Nach dem Berliner Wassergesetz sind Anlagen an Gewässern solche, die sich bei
Gewässern erster Ordnung in einem Abstand von bis zu 10 m und bei Gewässern zweiter
Ordnung in einem Abstand bis zu 5 m von der Uferlinie landeinwärts befinden. Diese
unterliegen wasserbehördlichen Regelungen.
Zu Mindestabständen liegen keine wasserbehördlichen Regelungen vor.
Frage 9:
Wie wird mit der Errichtung öffentlicher Uferwege im Bereich von Bestandsgebäuden verfahren, die dicht an
die Uferlinie herangebaut worden sind; ist dort die Errichtung öffentlicher Steganlagen vorgesehen, die über
dem Wasser aufgehängt oder aufgeständert werden, um einen durchgängigen Uferweg zu schaffen?
Antwort zu 9:
Aus wasserbehördlicher Sicht besteht die grundsätzliche Möglichkeit öffentliche
Steganlagen zu errichten. Dazu bedarf es ein wasserrechtliches Genehmigungsverfahren.
Der Gewässereigentümer muss der Errichtung solcher Anlagen ebenfalls zustimmen bzw.
genehmigen.
Frage 10:
Wie erfolgt das Verfahren zur Errichtung eines öffentlichen Uferwegs (bitte typische Verfahrensschritte und
Zeiträume beschreiben)?
Antwort zu 10:
Für die Errichtung von öffentlichen Uferwegen gibt es kein einheitlich vorgeschriebenes
Verfahren, das hier beschrieben werden kann. Vielmehr werden zahlreiche Möglichkeiten
von Seiten des Senats unterstützt, wie zum Beispiel die Durchführung bezirkseigener
Bebauungspläne, die Vereinbarung durch städtebauliche Verträge, den Ankauf von
Schlüsselgrundstücken.
Frage 11:
Welche Nutzungen werden für die öffentlichen Uferbereiche durch Senat und Bezirke angestrebt; beinhalten
diese auch gastronomische Angebote, eine künstlerische Gestaltung des Freiraums, Flächen für kulturelle
Darbietungen, private Bootssteganlagen?
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Antwort zu 11:
Für die in der Frage angesprochenen Nutzungen von öffentlichen Uferwegen gibt es kein
gesamtstädtisches Konzept des Senats, vielmehr werden im Einzelfall von den Bezirken
entsprechende Konzepte dem Bedarf entsprechend entwickelt und umgesetzt.
Frage 12:
Wie werden öffentliche Uferwege gegenüber privaten Interessen durch den Senat und die Bezirke gesichert;
in wie vielen Fällen wird die Fläche durch das Land oder den Bezirk freihändig erworben, in wie vielen Fällen
durch ein Vorkaufsrecht, in wie vielen Fällen erfolgt eine grundbuchrechtliche Sicherung eines Geh- und
Wegerechts?
Antwort zu 12:
Eine Sicherung kann durch verschiedene Maßnahmen, wie vertragliche Vereinbarungen,
Eintragung von Geh- und Wegerechten in Grundbüchern erreicht werden. Angaben über
den Erwerb von Flächen oder die grundbuchrechtliche Sicherung werden nicht erfasst.
Frage 13:
Wie viele Streitfälle zur Errichtung öffentlicher Uferwege sind dem Senat bekannt?
Antwort zu 13:
Über die Anzahl der Streitfälle werden keine Erhebungen geführt.
Frage 14:
Wie unterstützt der Senat die Bezirke bei der Erstellung von Bebauungsplänen mit einer Ausweisung
öffentlicher Uferwege?
Antwort zu 14:
Auf Wunsch der Bezirke unterstützt der Senat diese in planungsrechtlichen Fragen im
Rahmen der Kapazitäten. Dies beinhaltet auch Bebauungsplanverfahren, die die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung von öffentlich nutzbaren
Uferwegen zum Ziel haben. Beispielhaft zu nennen sind die Bebauungsplanverfahren 1-81
oder I-32 aa im Bezirk Mitte.
Frage 15:
Wie unterstützt der Senat das Bezirksamt Treptow-Köpenick bei der Festsetzung des Bebauungsplans XV-
47 zur Schaffung eines öffentlichen Uferwegs zwischen der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW)
und dem Kaisersteg?
Antwort zu 15:
Ein Bebauungsplanverfahren XV-47 ist dem Senat nicht bekannt. Es wird davon
ausgegangen, dass das Bebauungsplanverfahren 9-47 gemeint ist. Das
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Bebauungsplanverfahren wird vom Bezirk in eigener Zuständigkeit durchgeführt. Eine
Unterstützung zu planungsrechtlichen Fragen hat hier bisher nicht stattgefunden.
Berlin, den 31.01.2019
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Flughäfen: 100 Jahre zivile Luftfahrt Flughafengesellschaft ist dem Innovationsgeist der Luftfahrtpioniere verpflichtet, aus Berliner Flughäfen

Am 6. Februar 2019 feiert die zivile #Luftfahrt ihr #hundertstes #Jubiläum. Nachdem im Januar 1919 in Berlin mit der Deutschen #Luft-Reederei (#DLR) die weltweit erste #Fluggesellschaft für den zivilen #Luftverkehr zugelassen wurde, begann am 6. Februar 1919 der regelmäßige Post- und #Passagierverkehr zwischen Berlin und #Weimar.

Heute gehört die zivile Luftfahrt zu den stärksten Jobmotoren in Berlin und Brandenburg. An den Flughäfen in #Tegel und #Schönefeld gibt es über 21.000 Beschäftigte. Im Jubiläumsjahr der Luftfahrt wird die Flughafengesellschaft die Baufertigstellungsanzeige für den #Flughafen Berlin Brandenburg (#BER) einreichen. Ab Oktober 2020 beginnt am Hauptstadtflughafen BER ein neues Kapitel ziviler Luftfahrtgeschichte. Rund um den Flughafen BER werden in den kommenden zwei Jahrzehnten mehr als 60.000 Menschen tätig sein.

Auch für den internationalen Handel und besonders den außereuropäischen Warentransport ist der neue Hauptstadtflughafen von zentraler Bedeutung. Die Luftfahrt verbindet deutsche Unternehmen mit wichtigen Zuliefer- und Absatzmärkten in aller Welt. 2018 wurden an den Berliner Flughäfen 40.205 Tonnen Luftfracht registriert und 4.456 Tonnen Luftpost transportiert.

Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH:

„Wir sind stolz darauf, dass die Region Berlin-Brandenburg die Wiege der zivilen Luftfahrt ist und auch 100 Jahre später zu den dynamischsten Flughafenstandorten Deutschlands gehört. Die Flughafengesellschaft ist dem Innovationsgeist der Luftfahrtpioniere verpflichtet und bietet den Fluggästen auch unter schwierigen Bedingungen guten Flugbetrieb. Die Zahlen sprechen für sich: Zu keiner anderen Destination gibt es mehr Direktverkehre als nach Berlin. Der neue Hauptstadtflughafen BER hat die Chance, sich zu einem digitalen Drehkreuz zu entwickeln und wie vor 100 Jahren Vorreiter zu sein. Wir arbeiten daran, dass sich am BER jeder Fluggast unabhängig von Homecarriern und Airline-Allianzen seine persönlichen Anschlussflüge aussuchen kann und wir den dahinterliegenden Prozess und das Gepäckhandling übernehmen.“

Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
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www.berlin-airport.de