Straßenbahn: Ausbau des Straßenbahnnetzes Trassen für die Tram in Berlin sollen verbindlich gesichert werden, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/ausbau-des-strassenbahnnetzes-trassen-fuer-die-tram-in-berlin-sollen-verbindlich-gesichert-werden/26589042.html

Die Koalition will geplante #Straßenbahntrassen in den #Flächennutzungsplan aufnehmen. Der #Fahrgastverband findet das Vorhaben richtig, aber halbherzig.

Der Ausbau der #Straßenbahn kommt zwar langsamer voran als von der rot-rot-grünen Koalition eigentlich geplant, aber er soll zumindest nicht an Flächenkonflikten scheitern. Um sicherzustellen, dass auch für spätere Ausbauten die wahrscheinlichen Trassen freigehalten werden, haben die Fraktionen von SPD, Linken und Grünen einen Antrag namens „Aufnahme von Straßenbahntrassen in den Flächennutzungsplan“ formuliert.

Darin wird der Senat aufgefordert, möglichst schnell ein Änderungsverfahren für den Flächennnutzungsplan (#FNP) einzuleiten, damit potentielle #Tramtrassen für alle Verwaltungen erkennbar und bei allen Straßen- und Brückenplanungen berücksichtigt werden. Der Beschluss soll für die Strecken gelten, die im „Bedarfsplan“ des 2019 verfassten #Nahverkehrsplan erwähnt sind.

Namentlich sind das der zweigleisige Ausbau der Linie #62 in #Mahlsdorf, der Neubau der Straße vom Alexanderplatz zum #Kulturforum am Potsdamer Platz sowie die spätere Verlängerung Richtung #Wittenbergplatz und Zoo sowie zum Rathaus #Steglitz. Außerdem der Weiterbau vom U-Bahnhof Turmstraße zum #Mierendorffplatz und zum Bahnhof #Jungfernheide, die Strecke von der …

Flughäfen: Erste Landung auf Start- und Landebahn Süd BER vollständig in Betrieb, aus Berliner Flughäfen

Mit der #Landung des #Qatar-Airways-Fluges #QR81 aus #Doha um 9:50 Uhr eröffnete am 4. November 2020 die südliche Start- und #Landebahn des Flughafens Berlin Brandenburg Willy Brandt (#BER). Der #Airport ist damit vollständig in Betrieb genommen, die #Nachtflugregelung tritt in Kraft und die sechsmonatige Frist für die endgültige #Schließung des Flughafens Tegels beginnt.

Engelbert Lütke Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Mit der Inbetriebnahme der südlichen Start- und Landebahn nimmt der Flughafen Berlin Brandenburg Willy Brandt seinen vollständigen Regelbetrieb auf. Mit Blick auf den Ausbau des interkontinentalen Netzwerks kommt der Inbetriebnahme der #Südbahn eine besondere Bedeutung zu, denn wir haben neben einem neuen Terminal nun auch die passenden Flugbetriebsflächen, um Langstreckenverbindungen in größerem Umfang willkommen zu heißen. Gleichzeitig ist die Südbahn aber auch für das Umland besonders wichtig, denn ab sofort gilt mit der bereits 2011 beschlossenen Nachtflugregelung eine auf Ausgleich bedachte, bürgerfreundliche Regelung für die volkswirtschaftlich wichtigen Flüge in den Randzeiten.“

Qatar Airways Group Chief Executive, Seine Exzellenz Herr Akbar Al Baker: “Es ist uns eine Ehre, die südliche Start- und Landebahn des neuen Flughafens Berlin Brandenburg einzuweihen. Gleichzeitig begehen wir das 15-jährige Jubiläum der Aufnahme von Flügen der Qatar Airways nach Berlin. Die Tatsache, dass wir als erster Langstreckenflug auf der Südbahn landen, zeigt die Bedeutung Berlins und Deutschlands innerhalb des Qatar-Airways-Netzes. Von der einzigartigen Architektur bis hin zu den Verkehrsverbindungen und dem Shop- und Gastronomieangebot werden unsere Fluggäste von diesem neuen Flughafen sehr beeindruckt sein. Wir freuen uns, den Flughafen Berlin Brandenburg viermal wöchentlich anzufliegen.”

Burkhard Kieker, Geschäftsführer visitBerlin: „Der BER bietet hervorragende Vorrausetzungen für die Entwicklung von Intercontinental-Anbindungen nach Berlin und Ostdeutschland. Dabei wird das Zusammenspiel von Low Cost Carriern mit Langstreckenanbietern zukünftig eine größere Rolle spielen als die traditionellen Airline-Allianzen. Mit Hilfe von Digitalisierung wird hier ein Hub neuer Ordnung geschaffen, der sich an den Bedürfnissen der Fluggäste orientiert.“

Auf der 4.000 Meter langen und 60 Meter breiten südlichen Start- und Landebahn können alle aktuell operierenden Passagierflugzeugtypen starten und landen, darunter auch die heute von Qatar Airways eingesetzte Airbus A350-900. Darüber hinaus verfügt sie über ein Instrumentenlandesystem für beide Landerichtungen, das bis zur Allwetterflugbetriebsstufe CAT IIIb zugelassen ist und somit Flugbewegungen auch bei sehr geringer Sichtweite ermöglicht.

Für die Südbahn sowie die dazugehörigen Rollwege und Standflächen wurden etwa 1,1 Millionen Kubikmeter Beton verbaut, mehr als 1.125 Kilometer Spezialkabel verlegt und 212 Videokameras befestigt. Die Betonschicht ist 1,30 Meter dick. Die südliche Start- und Landebahn wird mit fast 7.000 Halogen- und LED-Lampen beleuchtet, davon 5.450 Unterflurfeuer (auf Bodenhöhe) und 1.425 Überflurfeuer. Über die 2011 fertiggestellte Südbahn war bereits 2015 während der Sanierung, sowie 2017 für Bauarbeiten an der Nordbahn des damaligen Flughafens Schönefeld zeitweise der Flugverkehr abgewickelt worden.

Mit der Inbetriebnahme der Südbahn greift die Nachtflugregelung, die reguläre Linienflüge in der Kernnachtzeit von 0 bis 5 Uhr ausschließt und in den Tagesrandzeiten von 22 bis 24 Uhr sowie von 5 bis 6 Uhr nur ein behördlich festgelegtes Kontingent von Flügen ermöglicht. Zudem beginnt mit dem parallelen Betrieb beider Start- und Landebahnen am BER die 180-tägige Frist für die Schließung des Flughafens Tegel.

Die beiden parallel angelegten Start- und Landebahnen des BER können aufgrund des seitlichen Abstandes von 1.900 Metern unabhängig voneinander betrieben werden. Die nördliche Start- und Landebahn war zuvor bereits als Teil des ehemaligen Flughafens Schönefeld, heute Terminal 5 des BER, in Betrieb. Im Zuge des Ausbaus zum neuen Flughafen der Hauptstadtregion wurde die heutige Nordbahn von 3.000 auf 3.600 Meter verlängert. Sie ist ebenfalls für die CAT IIIb zugelassen.

Impressum

Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
12521 Berlin
T +49-30-609170100
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Infrastruktur + Fahrzeuge: Die U-Bahn-Linie 5, aus Senat

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Frage 1:
Wann werden auf den U-Bahnhöfen der Linie #U5, die bisher nicht über ein Blindenleitsystem verfügen, die
entsprechenden Leitsysteme umgesetzt? Warum ist eine Umsetzung bisher nicht erfolgt?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Der Einbau von Blindenleitsystemen erfolgt in der Regel im Zusammenhang mit einem
Aufzugseinbau oder einer grundhaften Erneuerung des Bahnsteigbelages (Bsp. U-Bhf.
#Kienberg – Gärten der Welt).“.“
Grundsätzlich sieht der Nahverkehrsplan Berlin eine vollständige Barrierefreiheit bis zum
01.01.2022 vor.
Frage 2:
Ab wann wird die Nachrüstung mit zusätzlichen Aufzügen erfolgen? Wann ist vor dem Hintergrund mit der
vollständigen #Barrierefreiheit des U-Bahnnetzes zu rechnen?
2
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Alle Bahnhöfe der östlichen U5 besitzen Rampen und gelten somit als #barrierefrei. Eine
Nachrüstung mit Aufzügen erfolgt in Abstimmung mit dem Land Berlin langfristig nach
Plan der barrierefreien Nachrüstung aller Berliner U-Bahnhöfe.“
Frage 3:
Welchen aktuellen Stand haben die Prüfungen für den #Denkmalschutz auf der Linie U5? Wie steht der Senat
zu dem Vorschlag, einzelne Bahnhöfe unter Denkmalschutz zu stellen?
Antwort zu 3:
Das Landesdenkmalamt untersucht aktuell die in den 1970er und 80er Jahren errichteten
Bahnhöfe der Linie U5 auf ihre Denkmaleigenschaft. Die U5 zwischen #Tierpark und
#Hönow ist die einzige U-Bahn-Strecke, die in der DDR errichtet wurde. Sie stellt somit ein
einzigartiges Zeugnis der #Verkehrsgeschichte der deutschen Nachkriegszeit dar. Sofern
die Denkmaleigenschaft erkannt wird, erfolgt eine denkmalrechtliche Unterschutzstellung.
Frage 4:
Wie wird der allgemeine Zustand folgender U-Bahnhöfe eingeschätzt: Hönow, #Louis-Lewin-Straße,
#Hellersdorf, #Cottbusser Platz, #Kienberg (Gärten der Welt), #Kaulsdorf-Nord, #Wuhletal, #Elsterwerdaer Platz,
#Biesdorf-Süd?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Alle U-Bahnhöfe sind betriebssicher. Aufgrund von #Materialverschleiß sowie
Vandalismus-schäden sind regelmäßige Reparaturen sowie Teilsanierungen erforderlich.
Wesentliche Veränderungen des Erscheinungsbildes (analog U-Bhf. Kienberg – Gärten
der Welt) sind aufgrund der Denkmalschutzvorgaben nicht gestattet.“
Frage 5:
Wie oft werden die unter 2. genannten Bahnhöfe gereinigt? Welche Leistungen sind im Reinigungsvertrag
vorgeschrieben?
Antwort zu 5:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Bahnhöfe der U5 werden mindestens zweimal täglich gereinigt. Im Reinigungsvertrag
sind tägliche Unterhaltsreinigungen, wöchentliche und monatliche Objektreinigungen
sowie halbjährliche Grundreinigungen vereinbart. Die Graffitientfernung im für den
Fahrgast relevanten Bereich erfolgt in der Regel alle 3 Tage.“
3
Frage 6:
Wie hoch waren die durch Vandalismus verursachten Schäden an den unter 2. genannten Bahnhöfen in den
Jahren 2017, 2018 und 2019?
Antwort zu 6:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Aufwendungen für Vandalismusschäden werden nicht für jeden der 173 Bahnhöfe
statistisch einzeln erfasst.“
Frage 7:
Wie ist der aktuelle Stand des Sanierungskonzepts für den #Waisentunnel? Welcher Zeitplan wird verfolgt?
Antwort zu 7:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Derzeit läuft die europaweite Ausschreibung für die Planungsleistungen. Die Vergabe
dieser Leistungen soll, sofern keine Vergaberügen bei der Vergabekammer eingereicht
werden, bis zum Jahresende erfolgen.“
Frage 8:
Wann soll der Waisentunnel zwischen Jannowitzbrücke und Alexanderpatz wieder in Betrieb genommen
werden, um die U5 wieder an das restliche U-Bahn-Netz anbinden zu können?
Antwort zu 8:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Der momentane Zeitplan sieht folgenden Ablauf vor:
§ Vergabe Planungsleistungen bis Ende 2020
§ Planung bis einschließlich 3. Quartal 2021 inkl. Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen
§ Anschließend Vergabeverfahren der Bauleistungen (ca. 6 Monate bis Anfang 2.
Quartal 2022)
§ Beginn der Bauleistungen Mitte 2. Quartal 2022
Derzeit abgeschätzte Bauzeit ca. 3 Jahre“
Frage 9:
Wie hoch sind die Kosten für die Sanierung des Tunnels?
Antwort zu 9:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die bei der Sanierung des Waisentunnels zu erwartenden Kosten werden derzeit auf ca.
30 Mio. Euro abgeschätzt (inkl. Planungsleistungen).“
4
Frage 10:
Welche Sanierungsmaßnahmen sind auf dem Netz der U5 ab Friedrichsfelde bis Hönow vorgesehen?
Antwort zu 10:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Nachfolgende Sanierungsarbeiten sind geplant:
#Gleiserneuerung in Hönow Gl. 2b, 5, 6 2021
Gleiserneuerung zw. Hellersdorf und Louis-Lewin-Str. 2022
#Weichenerneuerung am U-Bhf. Hellersdorf 2022
Gleiserneuerung zw. Hellersdorf und Kaulsdorf Nord 2023
Erneuerung Rampengleise zw. Tierpark u. Biesdorf Süd 2021“
Frage 11:
Wie wird in dem Abschnitt der Zustand der #Signaltechnik eingeschätzt? Inwiefern wird diese ersetzt und
modernisiert?
Antwort zu 11:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Signaltechnik befindet sich in einem betriebssicheren Zustand, die Substitutionsmaßnahme befindet sich derzeit in der Planung (siehe Frage 16).“
Frage 12:
Wie soll erreicht werden, dass die Züge auf der U5, wie alle anderen Linien im Großprofilnetz, die
#Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h erreichen?
Antwort zu 12:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Anhebung der Höchstgeschwindigkeit wird mit Ablösung der Bestandstechnik durch
neue Signaltechnik realisiert.“
Frage 13:
Ab wann werden auf der Linie U5 wieder #Großprofil-Züge verkehren?
Antwort zu 13:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Auf der U-Bahnlinie 5 verkehren auch heute Großprofil-Züge. Die Zuggattungen der U5
bestehen aus den Großprofilbaureihen #F sowie #H und der Kleinprofilbaureihe #IK. Es ist in
Planung, dass voraussichtlich ab 2027 die Baureihe IK nicht mehr auf der U5 zum Einsatz
kommen wird.“
5
Frage 14:
Wann soll die Umstellung auf #Teilautomatisierung (#GoA2) auf der U5 erfolgen?
Antwort zu 14:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Derzeit ist ein Projekt aufgesetzt, welches die Umstellung auf Teilautomatisierung für die
U5 und die U8 bis Ende 2030 zum Ziel hat.“
Frage 15:
Welche Voraussetzungen müssen für die Umsetzung der Teilautomatisierung erfüllt sein?
Antwort zu 15:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
– Ausrüstung der Fahrzeuge
– Ausrüstung der Strecke
– Ausbildung der Bediensteten
– Zulassung durch die Technische Aufsichtsbehörde (#TAB)“
Frage 16:
Welche Umsetzungsschritte für die Teilautomatisierung wurden bereits angegangen? Welche Schritte
stehen noch aus?
Antwort zu 16:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Das Projekt befindet sich am Anfang eines Ausschreibungsverfahrens. Alle weiteren
Schritte stehen noch aus.“
Frage 17:
Welche Kosten sind mit der Teilautomatisierung verbunden und welche finanziellen Vorkehrungen sind dafür
bereits getroffen worden?
Antwort zu 17:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Derzeit können noch keine Projektkosten benannt werden.“
Frage 18:
Welche Verbesserungen sind mit der Teilautomatisierung verbunden?
6
Antwort zu 18:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Ziel der Teilautomatisierung ist u. a. die Entlastung des Fahrpersonals und eine
Verstetigung des U-Bahnbetriebes.“
Berlin, den 03.11.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Werkstätten + Straßenbahn: Altes Tram-Depot in Pankow wird Geschichtsort, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/pankow/article230828342/Altes-Tram-Depot-in-Pankow-wird-Geschichtsort.html

Tafel beleuchtet die Historie des brachliegenden #Straßenbahn-Betriebshofs #Niederschönhausen. Die BVG schließt eine Neunutzung nicht aus.

Womöglich hat der #Straßenbahnbetriebshof Pankow-Niederschönhausen mehr Zukunft, als seine verfallenden Grundmauern erahnen lassen. Mit Sicherheit hat das stillgelegte #Depot aber eine große Historie. Sie begann mit der Erbauung im Jahre 1901 – damals lag der Standort an der heutigen #Dietzgenstraße noch jenseits Berlins. Alles, was es über die Anlage der BVG zu wissen gilt, fasst nun eine #Gedenktafel zusammen, die Pankows Bezirksbürgermeister Sören Benn (Linke) mit dem Initiator des Erinnerungsprojekts enthüllt hat.

Der Verkehrshistoriker Reinhard #Demps regte 2016 an, die Geschichte des verfallenden Baudenkmals erlebbar zu machen. Von seiner Gründung zur Kaiserzeit als Basis für 190 Straßenbahnen bis zum Ende seiner Bestimmung als Heimat für historische Fahrzeuge in den 2010er-Jahren. Bei aller Begeisterung für das Depot ist Demps Realist genug, um einzusehen, dass eine Inbetriebnahme des Baus in der alten Form für neue Züge nicht infrage kommt.

Depot-Gelände kann für Ausbau des Tram-Netzes in Pankow wichtig werden
„Die Frage ist: Wer soll die Anpassung bezahlen und aus welchem Grund“, sagte der Eisenbahner bei der Einweihung …

zu Fuß mobil + Straßenverkehr: Fußgängerüberwege, aus Senat

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Frage 1:

Welche #Fußgängerüberwege sind aktuell bereits angeordnet worden, befinden sich aber noch nicht in der Umsetzung (bitte Angabe nach Bezirken)?

Antwort zu 1:

Nach Kenntnisstand der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sind derzeit Fußgängerüberwege (#FGÜ) an 27 Standorten durch die zuständigen Straßenverkehrsbehörden angeordnet worden, die sich noch nicht in der Umsetzung befinden. Im Einzelnen:

Bezirk Standort
Charlottenburg-Wilmersdorf –    Holtzendorffstraße / Friedbergstraße

–    Wiesbadener Straße/Joachimsberger Straße

–    Sömmeringstraße 10

–    Wintersteinstraße 24 / Charlottenburger Ufer

Lichtenberg –  Sewanstraße östl. der B.-Grzimek-Schule
Marzahn-Hellersdorf –  Jaques-Offenbach-Platz
Mitte –    Fischerinsel nördl. Roßstraßenbrücke

–    Hannoversche Str. / Hessische Str.

–    Hannah-Arendt-Straße / Gertrud-Kolmar Straße

–    Berolinastraße 8

–    Sickingenstraße / Rostocker Straße

–    Michaelkirchplatz/ Legiendamm

–    Grenzstraße / Neue Hochstraße

Pankow –    Piesporter Straße / Feltmannstraße

–    Hauptstraße / Goethestraße

–    Friedrich-Engels-Straße nördl. Kastanienallee

–    Pistoriusstraße / Heinersdorfer Straße

–    Dunckerstraße / Stargarder Straße

–    Buchholzer Straße / Charlottenstraße

Reinickendorf –    Am Dachsbau / Schulzendorfer Straße

–    Buddestraße / Königsweg

–    Dianastraße 44-46

 

  –    Berliner Straße 105

–    Wittenauer Straße zw. Michelbacher Zeile und Lißberger Straße

Steglitz-Zehlendorf –  Grunewaldstraße 44
Tempelhof-Schöneberg –  Leberstraße / Gustav-Müller-Platz
Treptow-Köpenick –  Südostallee / Im Brombeerwinkel

Frage 2:

Welche Fußgängerüberwege konnten in 2020 umgesetzt werden?

Antwort zu 2:

Nach Kenntnisstand der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wurden im Jahr 2020 bislang die folgenden acht Fußgängerüberwege fertig gestellt und in Betrieb genommen:

Bezirk Standort
Charlottenburg-Wilmersdorf –  Seesener Straße/ Cicerostraße
Pankow –    John-Schehr-Straße 38

–    Conrad-Blenkle-Straße 34

–    Berliner Straße / Dr.-Markus-Straße

Neukölln –  Wildhüterweg / Am Eichenquast
Reinickendorf –  Klemkestraße / Büchsenweg
Steglitz-Zehlendorf –  Curtiusstraße / Baseler Straße
Tempelhof-Schöneberg –  Ringstraße / Kurfürstenstraße

Darüber hinaus wurden den Bezirksämtern für den Bau 26 weiterer Fußgängerüberwege die dafür erforderlichen finanziellen Mittel zur auftragsweisen Bewirtschaftung im Jahr 2020 übertragen. Welche dieser Maßnahmen bis zum Jahresende fertig gestellt werden, ist zurzeit noch nicht absehbar.

Frage 3:

Welche Fußgängerüberwege sollen in 2021 umgesetzt werden?

Antwort zu 3:

Zu Jahresbeginn wird in Absprache mit den Bezirken jeweils festgelegt, für welche Fußgängerüberwege eine Mittelzusage der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz erfolgt. Da die Festlegung erst Anfang 2021 erfolgt, kann zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage getroffen werden. Daneben bleibt es den Bezirken unbenommen, auch außerhalb des Sonderprogramms „Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit“ Fußgängerüberwege in eigener Zuständigkeit umzusetzen.

 

Berlin, den 30.10.2020 In Vertretung

Ingmar Streese Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Verkehrsentwicklung in Oberschöneweide, aus Senat

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Frage 1:

Wie hat sich der #Straßenverkehr seit Eröffnung der #Minna-Todenhagen-Brücke im Dezember 2017 dort ent- wickelt? Wie viele Fahrzeuge nutzten die Brücke 2018 und 2019 jeweils täglich?

Antwort zu 1:

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz führt für die Behörden des Landes Berlin die Verkehrserhebungen im öffentlichen Straßennetz durch. Entsprechend der Anforderung der beauftragenden Stelle ist das Ergebnis eine Knotenstrom- oder Quer- schnittszählung meist im Zeitraum von 7-19 Uhr mit stündlichen Werten für die einzelnen Fahrzeugarten:

  • Pkw+Lfw = Personenkraftwagen und Lieferwagen
  • Lkw (>3.5 t) = Lastkraftwagen größer 5 t
  • Bus = Kraftomnibus
  • Krad = Kraftrad
  • Radf = Radfahrende

Die angegebenen Werte sind nach den Fahrzeugklassen Kfz und Lkw zusammengefasst:

Kfz = Pkw+Lfw, Lkw (>3.5 t), Bus, Krad

Lkw = Lkw (>3.5 t)

Für die Ermittlung des Tagesverkehrs werden die erhobenen 12h-Werte mit einem Um- rechnungsfaktor auf 24 Stunden hochgerechnet.

Im Bereich der Minna-Todenhagen-Brücke wurden in 2018 zwei und 2019 keine Verkehrs- erhebungen durchgeführt.

 

Minna-Todenhagen-Brücke

Richtung Nordost Richtung Südwest Quer- schnitt Querschnittsdiffe- renz zur vorigen Zählung
Kfz/24h am 14.06.2018 14941 10793 25734    
am 11.10.2018 11109 11237 22346 -13 %
Lkw/24h am 14.06.2018 708 496 1204    
am 11.10.2018 456 461 916 -24 %

Frage 2:

Wie hat sich der Straßenverkehr im Raum Oberschöneweide seitdem entwickelt?

Wie viele Fahrzeuge nutzten die Straßen #Siemensstraße, #Edisonstraße und #Wilhelminenhofstraße täglich in den Jahren 2016, 2017, 2018 und 2019? (Bitte getrennt nach PKW und LKW aufschlüsseln.)

Antwort zu 2:

Im Bereich der #Stubenrauchbrücke (Siemensstraße) und #Treskowbrücke (Edisonstraße) wurden Verkehrserhebungen in den Jahren 2016, 2018 und 2019 durchgeführt.

Stubenrauchbrücke (Siemensstraße) Richtung Nordost Richtung Südwest Quer- schnitt Querschnittsdiffe- renz zur vorigen Zählung
 

Kfz/24h

am 28.04.2016 15934 20336 36270    
am 09.10.2018 8195 12425 20619 -43 %
am 06.03.2019 8685 12024 20710 0,4 %
 

Lkw/24h

am 28.04.2016 835 1008 1843    
am 09.10.2018 403 540 942 -49 %
am 06.03.2019 379 537 916 -3 %

 

Treskowbrücke (Edisonstraße) Richtung Nord Querschnittsdifferenz zur vorigen Zählung
 

Kfz/24h

am 28.04.2016 8140    
am 10.10.2018 6946 -15 %
am 07.03.2019 6437 -7 %
 

Lkw/24h

am 28.04.2016 311    
am 10.10.2018 288 -8 %
am 07.03.2019 294 2 %

Im Bereich der Wilhelminenhofstraße wurden Verkehrserhebungen in den Jahren 2016 und 2018 durchgeführt.

Wilhelminenhofstraße (zwischen Siemensstraße und Edisonstraße) Richtung Ost Richtung West Quer- schnitt Querschnittsdiffe- renz zur vorigen Zählung
Kfz/24h am 05.04.2016 7358 3314 10672    
am 10.10.2018 913 946 1859 -83 %
Lkw/24h am 05.04.2016 172 125 296    
am 10.10.2018 27 25 52 -83 %

Frage 3:

Gibt es Hinweise darauf, dass vor allem LKW nicht die neue Brücke nutzen, sondern weiterhin durch die er- wähnten Straßen in Oberschöneweide fahren?

Frage 4:

Hat die zuständige Senatsverwaltung ermittelt, warum gegebenenfalls LKW-Lenker nicht über die Brücke, sondern durch die Wohngebiete von Oberschöneweide fahren?

Antwort zu 3 und 4:

Nach der vorliegenden Datenlage können keine aussagekräftigen Rückschlüsse auf eine derartige Entwicklung gezogen werden. Eine dafür notwendige Sondererhebung mit ver- gleichbaren Zähldaten, insbesondere zur Minna-Todenhagen-Brücke liegt nicht vor.

Frage 5:

Gibt es Überlegungen/Möglichkeiten, für diese Straßen ein Durchfahrtsverbot für schwere LKW über 7,5 To- nen zu verhängen, möglicherweise ausschließlich für die Nachtstunden?

Antwort zu 5:

Die Siemensstraße, Edisonstraße und Wilhelminenhofstraße sind nach dem Stadtent- wicklungsplan (StEP) Verkehr als Hauptverkehrsstraßen klassifiziert und auch weiterhin als solche vorgesehen. Dementsprechend wird diesen Straßen eine gesteigerte Ver- kehrsbedeutung beigemessen, um u. a. dem innerstädtischen Durchgangs- und Wirt- schaftsverkehr ein leistungsfähiges Straßennetz bereitzustellen. Die Anordnung eines Durchfahrtsverbots für LKW über 7,5 Tonnen würde eine Einschränkung dieser Funktio- nen bedeuten, die nur aus zwingend erforderlichen Gründen gerechtfertigt wäre.

Aus verkehrsbehördlicher Sicht besteht derzeit keine Veranlassung, solch ein Durchfahrts- verbot zu beschließen.

Berlin, den 30.10.2020

In Vertretung Ingmar Streese

Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

S-Bahn: Restleistung aus der Gleiserneuerung im Sommer 2020, aus S-Bahn

https://sbahn.berlin/fahren/fahrplanaenderungen/detail/14032-restleistung-aus-der-gleiserneuerung-im-sommer-2020/

Sehr geehrte Fahrgäste,
vom 02.11.2020 (Mo) 4 Uhr durchgehend bis 09.11.2020 (Mo) 1:30 Uhr finden #Restarbeiten nach der
umfangreichen #Gleiserneuerung im Sommer 2020 statt.
Diese Arbeiten werden in zwei Bauabschnitten ausgeführt:
1. Bauabschnitt:
Vom 02.11. (Mo) 4 Uhr bis 06.11.2020 (Fr) 22 Uhr sind die beiden Streckenabschnitte #Baumschulenweg <>
Köllnische Heide <> #Neukölln (#S45, #S46, #S47) und #Hermannstraße <> #Tempelhof (#S41 / #S42, S45, S46) gesperrt, es
können jeweils keine S-Bahnen fahren.
#Ersatzverkehr mit Bussen wird auf zwei separaten Linien eingerichtet:
0b S41, S42 Hermannstraße <> Tempelhof
0b S45, S46, S47 Plänterwald <> Dammweg/Sonnenallee (Halt für Köllnische Heide) <> Sonnenallee (Halt in
der Sonnenallee) – nur zur lokalen Anbindung des S-Bf. Köllnische Heide
In Plänterwald, Köllnische Heide und Sonnenallee halten die Busse des Ersatzverkehr nicht direkt am S-Bahnhof.
Im 1. Bauabschnitt (bis 06.11. (Fr) 22 Uhr) empfehlen wir Fahrgästen in der Relation Baumschulenweg <>
Neukölln <> Hermannstraße die Umfahrung über Treptower Park (mit Umstieg und Bahnsteigwechsel) mit den
S-Bahnlinien S45, S46, S8, S85 und S9 sowie S41/S42.
2. Bauabschnitt:
Vom 06.11. (Fr) 22 Uhr bis 09.11.2020 (Mo) 1:30 Uhr wird der gesperrte Bereich wesentlich erweitert, es sind die
Abschnitte Treptower Park <> Sonnenallee <> Neukölln <> Hermannstraße <> Tempelhof (S41/S42) und
Baumschulenweg <> Köllnische Heide <> Neukölln <> Hermannstraße <> Tempelhof (S45, S46, S47) gesperrt, es
können jeweils keine S-Bahnen fahren.
Ersatzverkehr mit Bussen wird auf zwei separaten Linien eingerichtet:
0b S41, S42 Elsenstraße/Treptower Park <> Sonnenallee/Saalestraße <> Neukölln <>
Hermannstraße/Silbersteinstraße <> Tempelhof
0b S45, S46, S47 Plänterwald <> Dammweg/Sonnenallee (Halt für Köllnische Heide) <> Sonnenallee/
Saalestraße (Zusatzhalt) <> Neukölln <> Hermannstraße/Silbersteinstraße <> Tempelhof
In Treptower Park, Köllnische Heide und Hermannstraße halten die Busse des Ersatzverkehr nicht direkt am
S-Bahnhof. Bitte beachten Sie auch die im 2. Bauabschnitt geänderten Ersatzverkehrshaltestellen in Plänterwald,
Sonnenallee und Hermannstraße.
Zur weiträumigen Umfahrung der Baustelle (insbesondere für Fahrgäste aus dem Ostteil) empfehlen wir ab
Ostkreuz die S-Bahn-Linien S3, S5 oder S7 über die Stadtbahn sowie die S-Bahn-Linien S1, S2, S25 oder S26 der
Nordsüd-S-Bahn mit Umstieg in Friedrichstraße. Direkt zu den Bahnhöfen Neukölln, Hermannstraße und
Tempelhof oder zur Fahrt zwischen diesen Bahnhöfen nutzen Sie bitte auch die U-Bahn-Linien U6, U7 oder U8.
Es kommen überwiegend barrierefreie Busse zum Einsatz. Bitte haben Sie Verständnis, sollten einzelne Fahrten
nicht barrierefrei angeboten werden können. Die Beförderung von Kinderwagen, Rollstühlen und Fahrrädern ist
nur im Rahmen vorhandener Kapazitäten möglich. Dabei haben Kinderwagen und Rollstühle Vorrang.
Bitte erwerben Sie Ihre Fahrausweise möglichst vor Fahrtantritt.
Wir empfehlen, kurz vor Fahrtantritt eine Reiseverbindung aus den elektronischen Fahrplanauskunftsprogrammen
unter sbahn.berlin, www.vbb.de oder www.bahn.de abzurufen. Die Daten sind auch per App verfügbar. Hier
werden Ihnen alternative Routen angezeigt.
Ihre S-Bahn Berlin GmbH

Flughäfen + Straßenverkehr: Die Parkraumkapazitäten am BER, aus Senat

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1. Welche Dienstleister betreiben die verfügbaren Parkraumkapazitäten am #BER?
Zu 1.: Für die #Bewirtschaftung der #Parkflächen am #Flughafen Berlin Brandenburg
(BER) wurde der Dienstleister #APCOA Deutschland GmbH beauftragt.
2. Wie hoch sind die Parkraumkapazitäten am Flughafen BER insgesamt? (bitte aufschlüsseln nach
Parkplätzen und -häusern)
Zu 2.: Insgesamt stehen Passagieren und allen Beschäftigten am Flughafen Berlin
Brandenburg (BER) ca. 18.000 Stellplätze zur Verfügung, davon ca.10.600 Stellplätze
in den Parkhäusern und 7.400 Stellplätze auf Parkplätzen.
3. Wie viele Parkplätze stehen am BER für Mitarbeiter des Flughafens (#FBB), vor Ort operierenden
Dienstleistern (u.a. #Securitas, #Wisag etc.) sowie Beamte von #Bundespolizei und #Zoll zur Verfügung?
Zu 3.: Für Beschäftigte, die am BER tätig sind, stehen insgesamt ca. 4.700 Stellplätze
zur Verfügung.
4. In welchem Rahmen gibt es für die in Frage 3 genannten Mitarbeiter Rabattierungen bzw. Monatspauschalen für Parkplätze am BER?
Zu 4.: Beschäftigte der FBB nutzen kostenfrei die firmeneigenen Beschäftigtenparkplätze. Für die externen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter wurden einheitliche #Monatspauschalen festgelegt, soweit nicht gesetzliche Bestimmungen (z.B. für den Zoll oder
die Bundespolizei) anzuwenden sind.
2/2
5. Wie viele #Behindertenparkplätze stehen am BER zur Verfügung?
Zu 5.: Es stehen ca. 500 Behindertenparkplätze zur Verfügung.
6. Über wie viele #E-Ladesäulen verfügt der Parkraum am BER und wo sind diese installiert?
Zu 6.: Bereits zur Inbetriebnahme des BER werden 10 E-Ladesäulen mit 20 Ladepunkten vorhanden sein. Diese befinden sich in den Parkhäusern P3 und P8. Eine Erweiterung der Anzahl der E-Ladesäulen ist für die Zeit nach der Inbetriebnahme geplant.
7. Wie viele Parkplätze stehen für #Carsharing-Anbieter zur Verfügung und in welchem Verhältnis werden
diese Parkplätze unter den Anbietern aufgeteilt? (bitte aufschlüsseln nach den jeweiligen Anbietern)
Zu 7.: Am BER werden mehrere Carsharing-Anbieter tätig sein, denen jeweils ein
gleichgroßes Kontingent von 40 Parkflächen zur Verfügung steht.
8. In welchem Umfang wird es dem klassischen #Limousinenservice gestatten sein im Bereich des BER
zu parken?
9. In welchem Rahmen wird es #VIP-Parkkapazitäten für den klassischen Limousinenservice geben?
Zu 8. und 9.: Limousinenservices haben die Möglichkeit, das Parkplatzangebot am
BER zu den allgemein gültigen Tarifen zu nutzen.
10. Inwiefern gibt es bereits Pläne seitens der #FBB für eine Vergrößerung der Parkraumkapazitäten am
BER?
Zu 10.: Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es keine Pläne die Parkraumkapazitäten zu
erweitern.
Berlin, den 29.10.2020
In Vertretung
Vera Junker
Senatsverwaltung für Finanzen

S-Bahn: i2030-Projekt Siemensbahn: Finanzierung für weitere Planungen zur Wiederinbetriebnahme gesichert, aus VBB

https://www.vbb.de/search/press/i2030-projekt-siemensbahn-finanzierung-fuer-weitere-planungen-zur-wiederinbetriebnahme-gesichert

Das Land Berlin hat eine #Finanzierungsvereinbarung mit der Deutschen Bahn für die weiteren Planungen zur #Wiederbelebung der #Siemensbahn unterzeichnet. Für die Vorplanung bis zur Genehmigungsplanung stehen nun 30 Mio. Euro aus Landesmitteln zur Verfügung und werden über den Zeitraum bis 2025 durchgeführt. Dieses Vorhaben ist Bestandteil des Infrastrukturprojektes i2030, in dem sich die Länder Berlin und Brandenburg, die Deutsche Bahn und der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) zusammengeschlossen haben. Für die gesamte Hauptstadtregion sollen damit mehr und bessere Schienenverbindungen geschaffen werden.

Derzeit laufen die ersten Arbeiten im Rahmen der #Vorplanung für die #Reaktivierung der alten Siemensbahn. Dafür wird das historische Stahl-Viadukt von altem Schotter und maroden Schwellen befreit. Parallel laufen Umweltuntersuchungen und die Erstellung eines aktuellen Baugrundgutachtens sowie die Vermessung des gesamten Streckenabschnitts. Konkrete Resultate der Machbarkeitsstudie zur #Streckenverlängerung der S-Bahn-Strecke über #Gartenfeld hinaus, werden für Anfang 2021 erwartet.

Regine Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz des Landes Berlin:
„Wir wollen mit der Siemensbahn eine der wichtigsten Strecken im gemeinsamen Schienen-Infrastrukturprojekt #i2030 reaktivieren. Die künftige Siemensstadt 2.0 wird über die Ringbahn an die Innenstadt angebunden, wir verkürzen so auch die Fahrzeit zum BER. Eine Verlängerung der Strecke über Gartenfeld hinaus nach Westen ist zudem eine wichtige Perspektive für Spandaus neue Siedlungsgebiete. Ich freue mich, dass wir gemeinsam mit den i2030-Partnern nun die komplexen Planungen bis zur Eröffnung eines Planfeststellungsverfahrens finanziert haben, um den Ausbau dieser besonderen Strecke mit Hochdruck voranzubringen.“

Alexander Kaczmarek, Konzernbevollmächtigter der Deutschen Bahn AG für das Land Berlin:
„Mit der Unterzeichnung der Finanzierungsvereinbarung mit dem Land Berlin gehen wir einen wichtigen nächsten Schritt: Die DB hat nun grünes Licht, die Planungen für die Einbindung der Siemensbahn in die Ringbahn am Bahnhof Jungfernheide in einen genehmigungsfähigen Zustand zu bringen und die Sanierung der Bestandstrasse vorzubereiten. Unser gemeinsames Ziel, die Siemensbahn spätestens zu ihrem 100-jährigen Bestehen im Jahr 2029 wieder in Betrieb zu nehmen, kommen wir einen gewaltigen Schritt näher. Die Siemensbahn wird ein Innovationstreiber für die Siemensstadt 2.0 werden und die Vergangenheit mit der Zukunft verbinden.“

VBB-Geschäftsführerin Susanne Henckel:
„Die Reihe an Finanzierungsvereinbarungen in diesem Jahr zeigt die Entschlossenheit mit der i2030 von allen Partnern vorangetrieben wird. Gerade in herausfordernden Zeiten ist das ein klares Bekenntnis für einen zukunftsfähigen und klimafreundlichen ÖPNV in der Hauptstadtregion. Die Siemensbahn ist ein gutes Beispiel dafür, wie Nahverkehr sowie neues Wohnen und Arbeiten in der Siemensstadt 2.0 von Anfang an zusammengedacht werden. Mit der finanziellen Absicherung der nächsten Planungen durch das Land Berlin sind die Voraussetzungen geschaffen, die Siemensbahn zu einem Vorzeigeprojekt für die Reaktivierung von stillgelegten Bahnstrecken in Deutschland zu machen.“

Es werden zunächst detaillierte Bauplanungsunterlagen erstellt sowie diverse, nötige Planungsvereinbarungen in Abstimmung mit Behörden und Träger öffentlicher Belange abgeschlossen. Weiterhin sind Konzepte für die (Weiter-)Entwicklung der Empfangs- und Zugangsgebäude, zur Einbindung in die jeweiligen städtebaulichen Umfelder (u.a. dem neuen Wohn- und Arbeitsviertel Siemensstadt 2.0“) in Vorbereitung. Mit diesen Ergebnissen können konkretere Angaben zu Kosten und Dauer der Reaktivierung ermittelt werden, um das anschließende Planfeststellungsverfahren einzuleiten. Die Finanzierungsvereinbarung sieht vor, die Öffentlichkeit frühzeitig in den Planungsprozess einzubeziehen.

Zur Geschichte der Siemensbahn: Die 4,5 Kilometer lange Strecke vom Bahnhof Jungfernheide nach Gartenfeld wurde 1929 errichtet, um Berlin-Siemensstadt auf dem Schienenweg zu erschließen. 1980 wurde der Bahnbetrieb eingestellt. Die Strecke befindet sich weiterhin im Anlagenbestand der Deutschen Bahn. Nach dem Beschluss der Siemens AG 2018, einen Campus mit Forschungseinrichtungen und 3.000 Wohnungen auf seinem Werksgelände zu errichten, sprach sich der Berliner Senat für die Reaktivierung aus.

Projektumfang Siemensbahn

Streckenlänge ca. 4,5 Kilometer
Verlegung bis zu 10 Kilometer neuer Gleise, Errichtung von Weichen, Installation von Signaltechnik ab Bahnhof Jungfernheide
Prüfung der Modernisierung des 800 Meter langen Bestandsviadukts unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes
Reaktivierung der Bahnhöfe Wernerwerk, Siemensstadt in vorhandener Lage
Für den Bahnhof Gartenfeld werden Varianten am historischen Standort sowie auf der Gartenfelder Insel untersucht.
Verlängerungsoptionen der Strecke werden mit untersucht.
Mindestens zwei zu errichtende Brückenbauwerke auf ca. 150 Meter Länge
Anbindung der Siemensbahn an den Berliner S-Bahn Ring über den Bahnhof Jungfernheide
Mehr Informationen zum Projekt finden sich auf www.i2030.de/siemensbahn

Bahnhöfe + S-Bahn + Regionalverkehr + Straßenbahn + Straßenverkehr: Verkehrskonzept Nord-Ost-Raum (NOR), aus Senat

www.berlin.de

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Verkehrslösung #Heinersdorf / #Straßenbahnausbau
Frage 1:
Wann werden die konkreten Planungen für die einzelnen Netzelemente N1, N2 und N4e der Verkehrslösung
Heinersdorf vorliegen?
Antwort zu 1:
N1: Das N1-Element ist Bestandteil des Bebauungsplans 3-72. Hier laufen aktuell
Vorbereitungen zum städtebaulichen Werkstattverfahren, welches im Januar 2021 starten
soll. Die planungsrechtliche Sicherung des N1 soll über die Aufstellung des
Bebauungsplanes mit planfeststellungsersetzenden Inhalten erfolgen, um die verkehrlichen
und städtebaulichen Anforderungen an das Plangebiet in einem Verfahren zu integrieren.
So werden im Rahmen einer Verkehrs- und Machbarkeitsuntersuchung zum N1-Element
Varianten für die beiden Knotenpunkte, Varianten für die Linienführung, der Querschnitt des
N1 sowie die objektkonkrete Verkehrsprognose und verkehrliche Begründung untersucht.
Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie soll Ende 2020 vorliegen und ist Grundlage bzw.
Rahmensetzung für das folgende städtebauliche Werkstattverfahren. Das B-Planverfahren
2
soll nach jetzigem Stand und auf Grundlage der Ergebnisse des Wettbewerbs im September
2021 in die frühzeitige Beteiligung gehen.
N2: Für das Netzelement N2 verläuft die Vorzugstrasse über die alte Industriebahn
zwischen Romain-Roland-Straße und Blankenburger Straße. Sobald die planerisch zu
bevorzugende Variante der Straßenbahntangente Pankow beschlossen ist, wird auf
Grundlage der bestehenden Planungen das Planfeststellungsverfahren für das N2-Element
vorbereitet.
N4e: Nach Abschluss der Untersuchung zur Verkehrserschließung (VE) Blankenburg
(voraussichtlich Ende des Jahres 2020) wird entschieden, wie mit dem N4e-Element weiter
vorgegangen wird. Hierbei wird es auch Bürgerinnen-/Bürgerbeteiligung geben.
Frage 2:
Verfolgt SenUVK die Planungen zum Netzelement N3 weiter? Wenn ja, warum?
Antwort zu 2:
Das Netzelement N3 der Verkehrslösung Heinersdorf (Durchbindung Straße Am Steinberg
zur Romain-Rolland-Straße) wird planerisch weiterverfolgt, (vergleiche auch
https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/strassen_kfz/heinersdorf/index.shtml).
Eine Realisierung ist erst nach 2030 vorgesehen. Das ist auch abhängig von einer
Wohnungsbauentwicklung entlang der Trasse. Neben der Erschließung wird durch die
Herstellung der Verbindung zwischen der Prenzlauer Promenade und der Romain-RollandStraße der Ortskern Heinersdorf (ergänzend zu den Netzelementen N1, N2 und N4)
verkehrlich entlastet.
Frage 3:
Wann ist mit der baulichen Realisierung zu rechnen?
Antwort zu 3:
Gegenwärtig laufen die vorbereitenden Untersuchungen zur Festsetzung des
Entwicklungsgebietes „Blankenburger Süden“. Erst mit der Festsetzung des
Entwicklungsgebietes liegt die politische Willensbekundung zu den Entwicklungszielen und
Maßnahmen (z.B. Straßenbahnverlängerung) vor. Auf Grundlage der Festsetzung sowie der
Ergebnisse der vorgenannten Untersuchungen müssen dann die bisher ohne Straßenbahn
geplanten Netzelemente der Verkehrslösung Heinersdorf angepasst werden. Aus
verkehrlicher, infrastruktureller und umweltplanerischer Sicht könnten insbesondere mit den
Netzelementen 1 und 2 bereits erste Entlastungen und Verbesserungen erzielt werden. Ein
Beginn weiterführender Planung wird auch beeinflusst von der Festsetzung des
Entwicklungsgebietes Blankenburger Süden und den damit verbundenen Vorgaben zur
Erschließung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV-Erschließung) sowie einer ggf.
notwendigen Einbeziehung neu geplanter Netzverknüpfungen im Straßenbahnnetz in die
Planungen der Netzelemente der Verkehrslösung Heinersdorf.
3
Frage 4:
Welche Überlegungen bzw. Planungen zum Bauablauf von #Straßenbahn und Straßenbau im Ortsteil
Heinersdorf wurden seitens der SenUVK bereits vorgenommen?
Antwort zu 4:
Über die gesamte Prozesskette von der Planung bis zur Inbetriebnahme wird sichergestellt,
dass sowohl die Untersuchungen für den Bereich Straße als auch die für die Straßenbahn
eng verzahnt erarbeitet werden.
Konkrete Überlegungen und Planungen zum Bauablauf von Straße und Straßenbahn
können erst im Rahmen des Planfeststellungsverfahren aufgezeigt werden.
Frage 5:
Wann wird der BVG der Planungsauftrag für die #Tangentialstrecke Pankow-Heinersdorf- #Pasedagplatz erteilt?
Antwort zu 5:
Nach Abschluss der Grundlagenuntersuchungen beschließt der Senat, ob weitere,
detaillierte Planungsschritte eingeleitet werden. Es wird angestrebt, zeitnah die
Untersuchungen abzuschließen und einen Senatsbeschluss zu erwirken. Bei positivem
Beschluss kann der Planungsauftrag erteilt werden.
Frage 6:
Welche verkehrlichen Auswirkungen erwartet sich der Senat von der Realisierung des Netzelements N4e?
Besteht die Aussicht für eine Entlastung der Bahnhofsstraße in Blankenburg?
Antwort zu 6:
Das Netzelement N4e (Verbindung von der Blankenburger Straße entlang
Schmöckpfuhlgraben zur Straße Am Feuchten Winkel) kann einen Teil der fehlenden bzw.
verkehrlich ungenügenden Querverbindungen in diesem Stadtraum übernehmen. Eine
teilweise Anbindung des Pankower Tors und eine teilweise Entlastung der Bahnhofstraße
wären damit möglich.
Turmbahnhof Karower Kreuz
Frage 7:
Aus welchem Jahr stammt die Kosten-Nutzungsuntersuchung für die Errichtung eines Turmbahnhofs am
#Karower Kreuz?
Antwort zu 7:
Die Nutzen-Kosten-Untersuchung wurde im Jahr 2009 durchgeführt.
Frage 8:
Auf welcher Bevölkerungsprognose basieren die Planungen für die Errichtung eines Turmbahnhofs am
Karower Kreuz?
4
Antwort zu 8:
Die Nutzen-Kosten-Untersuchung verwendete eine damals vorliegende Prognose für das
Jahr 2015.
Frage 9:
Welche Linien des Regional- und S-Bahnverkehrs werden am Karower Kreuz halten? Welche Takte haben
die Linien?
Antwort zu 9:
Folgende derzeitige Linien sollen am Bahnhof Karower Kreuz halten:
 S-Bahn-Linie #S2 im 10-Minuten-Takt,
 Regionalexpress #RE3 stündlich,
 Regionalbahn #RB12 stündlich,
#RB27 (Heidekrautbahn) Durchbindung nach Gesundbrunnen in Hauptverkehrszeit.
Folgende geplante Linien sollen am Bahnhof Karower Kreuz halten:
 S-Bahn-Linie #S6 (Grünau – Buch) im 20-Minuten-Takt,
 Regionalbahn #RB32 (Oranienburg – BER – Ludwigsfelde) stündlich,
 RB27 soll perspektivisch ganztägig nach Gesundbrunnen durchgebunden werden,
 S-Bahn-Linie #S75 im Falle einer Verlängerung von Wartenberg.
Frage 10:
Wie hoch wird die Zahl der täglichen Ein- und Aussteiger*innen und wie hoch wird die Zahl der
Umsteiger*innen geschätzt?
Antwort zu 10:
Am Bahnhof Karower Kreuz werden pro Tag ca. 15.000 Ein- und Aussteigerinnen/Ein- und
Aussteiger erwartet, von denen ca. drei Viertel Umsteigerinnen/Umsteiger sind. Sofern die
S75 zum Bahnhof Karower Kreuz verlängert und Richtung Hohen-Neuendorf
durchgebunden wird, wird mit einer deutlichen Zunahme auf bis zu 30.000 Ein- und
Aussteigerinnen/Ein- und Aussteiger gerechnet, von denen 90 %
Umsteigerinnen/Umsteiger sind.
Frage 11:
In welchem Verhältnis stehen die Bau- und Betriebskosten zu den erwarteten Nutzer*innen? Entspricht das
Vorhaben noch den Vorgaben der Landeshaushaltsordnung und den rechtlichen Anforderungen für den Bau
von Infrastrukturanlagen des SPNV?
5
Antwort zu 11:
Die Nutzen-Kosten-Analyse hat für den Bahnhof Karower Kreuz ein positives Ergebnis
gezeigt. Die volkswirtschaftliche Sinnhaftigkeit des Vorhabens ist somit nachgewiesen und
damit die Vorgabe der Landeshaushaltsordnung erfüllt.
Frage 12:
Die Verlängerung der S75 bis zum Karower Kreuz war in den Planungen nicht vorgesehen. Im Bereich des
Außenrings besteht daher unterhalb der neuen Bahnbrücken der Stettiner Bahn nur die Möglichkeit zur
Errichtung von Außenbahnsteigen für den Fern- und Regionalverkehr. Jetzt plant der Senat die Einbindung
der S75. Welche konkreten Planungen wurden hierzu vorgenommen oder beauftragt? Welche Ergebnisse
liegen hierzu ggf. vor? Wie sehen die weiteren Schritte aus? Welcher zeitliche Ablauf ergibt sich für die
Realisierung?
Antwort zu 12:
Die DB Netz AG wurde im Rahmen des Gesamtvorhabens i2030 damit beauftragt, eine
Trassierungsstudie für die Verlängerung der S75 vom heutigen Endbahnhof Wartenberg bis
zur Einbindung in die bestehende S-Bahntrasse der #S8 nordwestlich des Karower Kreuzes
zu erstellen.
Das Ergebnis dieser #Trassierungsstudie wird im vierten Quartal 2020 erwartet. Dann werden
im Rahmen von i2030 gemeinsam mit den beteiligten Projektpartnern die nächsten Schritte
abgestimmt. Der Realisierungszeitraum wurde bislang noch nicht festgelegt.
Das Gesamtvorhaben steht unter dem Vorbehalt von weitergehenden Nutzen-KostenUntersuchungen und einer gesicherten Finanzierung.
Frage 13:
Wie stellt sich der Senat die Einbindung der Verlängerung der S75 am nahezu fertiggestellten Karower Kreuz
angesichts der nicht vorhandenen Baufreiheit am Außenring vor?
Antwort zu 13:
Wie in der Antwort zur Frage 12 beschrieben, wird gegenwärtig durch die DB Netz AG eine
Trassierungsstudie erstellt. Im Ergebnis dieser Studie werden Lösungsmöglichkeiten
erwartet, gegebenenfalls auch in unterschiedlichen Varianten, in welcher Lage die SBahntrasse der S75 den Bahndamm der Stettiner Bahn durchquert und wo die Bahnsteige
der S75 angeordnet werden können.
Frage 14:
Ist im Zusammenhang mit einem Standort für ein #S-Bahn-Betriebswerk im Bereich der Bucher Straße eine
Weiterführung der S75 zur heutigen S8 vorgesehen?
Antwort zu 14:
Ja, Zielstellung ist die Einbindung der S75 nordwestlich des Karower Kreuzes in die
bestehende Trasse der S8. Damit können dann auch S-Bahnzüge der S75 in das geplante
S-Bahn-Betriebswerk #Schönerlinder Straße einfahren. Im Bereich zwischen der
Schönerlinder Straße und der #Bucher Straße soll ein neuer S-Bahnhof errichtet werden, auf
dem dann das Ein- und Aussetzen der Züge betrieblich möglich sein wird.
6
Frage 15:
Wie genau stellt sich der Senat die Kreuzung der Stettiner Bahn sowie die Überquerung der Regional- und
Fernbahn auf dem Ostring vor, die zwingend erforderlich ist?
Antwort zu 15:
Gemäß den obenstehenden Antworten zu den Fragen 12 und 13 wird zur Klärung dieser
Thematik zurzeit eine Trassierungsstudie erstellt. Nach jetziger Einschätzung wird die S75
von Wartenberg bis zum #Turmbahnhof Karower Kreuz nordöstlich der Fernbahngleise des
Berliner Eisenbahnaußenrings (BAR) geführt und kreuzt dann den Bahndamm der Stettiner
Bahn. Im weiteren Verlauf muss die S75 durch den Bau eines Überwerfungsbauwerkes auf
die Südwestseite des BAR geführt werden, um den Anschluss an die S8 herzustellen.
Frage 16:
Wie viele Einwohner könnten im unmittelbaren Einzugsbereich (z.B. in dem üblicher Weise vom VBB
angesetzten Radius für einen S-Bahnhof) von Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten profitieren?
Antwort zu 16:
Im Umfeld des Turmbahnhofs profitieren bis zu 4.000 Einwohnerinnen/Einwohner (Stand
2014) von der direkten Anbindung an das Regional- und S-Bahn-Netz. Laut den Analysen
des Nahverkehrsplans Berlin 2019 -2023 (Anlage 2, Abbildung 29) gehört das Umfeld des
Karower Kreuzes zu den Gebieten in Berlin, die nicht den Erschließungsstandards genügen.
Neben seiner Umsteigefunktion kann der Bahnhof somit zu einer wesentlichen
Verbesserung der Flächenerschließung beitragen. Durch die Entwicklung neuer
Wohngebiete in Karow-Süd wird die Einwohnerzahl im Umfeld weiter steigen.
Frage 17:
Der Berliner Außenring ist eine stark befahrene #Hauptgüterstrecke. Eine Verdichtung mit #Personenverkehr
führt zur Verlagerung von Güterverkehren auf anderen Strecken und in die Nachtstunden! Welche
Auswirkungen ergeben aus Sicht des Senats?
Antwort zu 17:
Auf dem Berliner Außenring im Bereich des Karower Kreuzes ist entsprechend der
Ausschreibung und Vergabe des Netzes Elbe-Spree (NES) eine neue Regionalbahnlinie
vorgesehen, die RB32 mit dem Laufweg Oranienburg – BER – Ludwigsfelde. Die
Streckenkapazitäten wurden im Rahmen einer Eisenbahnbetriebswissenschaftlichen
Untersuchung (#EBWU) geprüft. Im Ergebnis zeigt sich, dass der Betrieb durchführbar ist
und der #Güterverkehr keine Einschränkungen erfährt und weder zeitlich verschoben noch
auf andere Strecken verlegt werden müsste.
7
Frage 18:
Bisher ist der Turmbahnhof über die Straße nicht erreichbar. Das gilt ebenso für den Rad- und Fußverkehr.
Mit dem derzeitigen Umbau wird der bisherige Zustand verfestigt, bei dem die in allen vier Quadranten
vorhandenen Verbindungskurven die Zuwegung bzw. Erreichbarkeit verhindern. Welche konkreten
Möglichkeiten der Anbindung sieht der Senat, um eine Erschließung für den ÖPNV zu ermöglichen und
ausreichend Fahrradstellplätze zu errichten?
Frage 19:
Welche bisher als Anliegerstraßen einzustufenden Verbindungen müssten dafür mit welchem Ausbaustandard
(z.B. für die Gelenkbusse der BVG) umgebaut werden?
Antwort zu 18 und 19:
Eine Erreichbarkeit des geplanten Turmbahnhofs Karower Kreuz ist bislang nur im
Nordquadranten über die bestehende Boenkestraße gegeben. Darüber hinaus ist die
Anbindung des Turmbahnhofs Karower Kreuz für den Rad- und Fußverkehr auch aus den
drei anderen Quadranten durch den Bau von Über- oder Unterführungen der bestehenden
Verbindungskurven vorgesehen, so dass der neue Bahnhof aus allen umgebenden
Siedlungsbereichen erschlossen ist. In welchem Bereich zusätzlich eine ÖPNVErschließung (Busanbindung) erfolgen kann, ist im weiteren Verfahren zu untersuchen und
steht ebenfalls in Abhängigkeit von der Trassierungsstudie.
Frage 20:
Mit welchen Baukosten ist für diesen Straßenausbau zu rechnen? Wer wird diese Kosten aus welchen Mitteln
übernehmen und welche Finanzierungsmöglichkeiten sind dafür vorhanden?
Antwort zu 20:
Zu einem solchen Straßenumbau liegen noch keine Planungen und Kostenermittlungen
einschließlich Finanzierungsplanungen vor.
Potenziale für Straßenbahnverlängerungen bzw. Verdichtungen von Angeboten
Frage 21:
Welche Möglichkeiten zu einer #Verlängerung der Straßenbahn bestehen für den Abschnitt S-Bahnhof
Blankenburg Richtung Französisch-Buchholz mit Anschluss an die Straßenbahnlinie 50?
Antwort zu 21:
Der #ÖPNV-Bedarfsplan als Teil des Nahverkehrsplans Berlin 2019-2023 sieht vor, das
Entwicklungsgebiet Blankenburger Süden durch eine Straßenbahnstrecke an die Innenstadt
und an den S-Bahnhof Blankenburg anzuschließen. Die planerisch zu bevorzugende
Trassenvariante der Straßenbahnneubaustrecke Blankenburger Süden folgt dieser
Vorgabe und endet am S-Bahnhof Blankenburg. Eine Weiterführung in Richtung
Französisch Buchholz weist unter den momentanen Gegebenheiten keinen hinreichenden
verkehrlichen Nutzen auf. Die Heranführung an die Straßenbahnlinie 50 in der Berliner
Straße würde erhebliche bauliche Maßnahmen, insbesondere die Aufweitung der
Eisenbahnüberführung Bahnhofstraße erfordern. Diese sehr aufwändige Maßnahme wäre
kostenseitig dem Projekt anzulasten. Dem stünde jedoch nur ein geringer zusätzlicher
8
Fahrgastnutzen gegenüber, sodass die Wirtschaftlichkeit der gesamten Maßnahme
gefährdet wäre. Gleichwohl bleibt eine Verlängerung zu einem späteren Zeitpunkt möglich,
wenn sich die Rahmenbedingungen entsprechend ändern sollten.
Frage 22:
Welche Potenziale und Möglichkeiten bestehen für einen Abzweig der Straßenbahn am Blankenburger Süden
in Richtung Karow/Buch?
Antwort zu 22:
Hierzu liegt dem Senat keine belastbare Einschätzung vor. Eine solche StraßenbahnNeubaumaßnahme ist in den aktuellen Planwerken des Senats nicht enthalten und
demzufolge nicht Bestandteil der Machbarkeitsstudien.
Frage 23:
Wann wird der Senat die Entscheidung zu den im NVP 2019 – 2023 aufgeführten Querverbindungen im
Busverkehr treffen?
Antwort zu 23:
Der Nahverkehrsplan des Landes Berlin sieht weiterhin einen sukzessiven, jährlichen
Aufwuchs der Verkehrsleistung bei Bus und Straßenbahn vor. Die konkreten
Angebotsverbesserungen sind hierbei nur für das nächste Fahrplanjahr fest definiert und
befinden sich für die Folgejahre noch in der Abstimmung zwischen der Senatsverwaltung
für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und der BVG. Die Priorisierung bestimmter
Maßnahmen hängt dabei auch stark von der baulichen Entwicklung und der Entwicklung
der Fahrgastzahlen in den jeweiligen Stadtteilen ab.
Die BVG teilt hierzu ergänzend mit:
„Der Nahverkehrsplan benennt Prüfaufträge hinsichtlich zusätzlicher
Expressbuslinien/Einführung neuer Metrobuslinien mit entsprechender Anpassung von
Fahrplänen und Leistungsvolumen sowie ggf. auch Linienführungen. Konkret sind im NordOst-Raum folgende Relationen zu prüfen:
#X59: Französisch Buchholz – Schönholz – Wedding, Osloer Straße,
#M58: Buch – Karow – Blankenburg – Niederschönhausen – Schönholz – Osloer Straße.
Die BVG geht davon aus, dass diese Prüfungen voraussichtlich im Jahr 2021 zu einem
Abschluss gebracht werden.“
Frage 24:
Mit welchen Taktverdichtungen ist bei Straßenbahn und Bussen in den nächsten Jahren konkret zu rechnen?
9
Antwort zu 24:
Der Senat geht davon aus, dass sich diese Frage auf Angebotsverbesserungen im
Stadtbezirk Pankow bezieht. Zum Fahrplanwechsel zum 13.12.2020 hat die
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz die folgenden
Angebotsverbesserungen bestellt:
• Der Takt auf der Linie #M2 wird im Abschnitt Am Steinberg bis Alexanderplatz von
Montag bis Freitag zwischen 10:00 und 15:00 Uhr auf einen 5-Minuten-Takt verdichtet.
• Die Straßenbahnlinie #M4 wird an Wochenenden sowohl auf dem Innenstadtabschnitt,
als auch bis zur Zingster Straße verdichtet. Künftig wird auf dem Abschnitt Hackescher
Markt bis Prerower Platz jeden Abend bis 0:00/0:30 Uhr im 7-/7-/6-Minuten-Takt
gefahren. Dies bedeutet auch für den Ast zur Zingster Straße eine Taktverdichtung auf
einen 7/13-Minuten-Takt bis nach Mitternacht. Diese Taktverdichtungen gelten zudem
auch an Sonntagen bereits ab 12:30 Uhr.
• Die Linie #12 wird montags bis freitags ab 6 Uhr (stadteinwärts) / 7 Uhr (stadtauswärts)
auf einen 10-Minuten-Takt verdichtet, ebenso samstags von 10 bis 19 Uhr.
Die BVG teilt hierzu ergänzend mit:
„Im Pankower Raum wird es voraussichtlich weitere Taktverdichtungen bei den
Straßenbahnlinien #M1 und #50 geben. Voraussetzung dafür ist allerdings die Schaffung der
entsprechenden Leistungsfähigkeit der Verkehrsanlagen im Bereich S+U Pankow und die
Bereitstellung zusätzlicher Infrastruktur (#Zwischenendstelle). Im Zusammenhang mit dem
Bauvorhaben Blankenburger Süden kommt der Straßenbahn eine wichtige
Erschließungsfunktion zu. Die Straßenbahn #M2 soll im 5-Minuten-Takt zu den
maßgeblichen Verkehrszeiten in das Neubaugebiet verlängert werden.
Bei den Buslinien ist ebenfalls eine Ausweitung der 10-Minuten-Angebote in den
kommenden Jahren geplant. Dabei sind vor allem die Bedienachsen der Linien #150 und #158
Gegenstand konzeptioneller Überlegungen.“
Frage 25:
Inwieweit beeinflusst die Eingleisigkeit der Brücke am #Pölnitzweg die Einrichtung eines 10-Minuten-Taktes bei
der S21 bis Bernau?
Antwort zu 25:
Es wird davon ausgegangen, dass mit der Frage die S-Bahnlinie 2 gemeint ist.
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Die DB Netz AG erarbeitet derzeit im Rahmen des Projektes i2030 eine
Eisenbahnbetriebswissenschaftliche Untersuchung (EBWU) für den nördlichen Abschnitt
der #S2. Dabei wird geprüft, welche infrastrukturellen Maßnahmen zwischen Buch und
Bernau erforderlich sind, um die qualitätsgerechte Durchführung eines 10-Minuten-Taktes
auf der S2 zu gewährleisten. Die Prüfung zur Eingleisigkeit der Brücke am Pölnitzweg liegt
im Untersuchungsbereich. Erste Ergebnisse werden voraussichtlich im I. Quartal 2021
vorliegen.“
10
Frage 26:
Welchen Sachstand gibt es zur OU Malchow, TVN und zur Verbindungsstraße B2 – Karow. In welcher
Leistungsphase befinden sich diese? Wann ist mit deren Inbetriebnahme zu rechnen?
Antwort zu 26:
Sachstand #Ortsumfahrung (OU) #Malchow: Mit dem Gesetz über den Ausbau der
Bundesfernstraßen (Fernstraßenausbaugesetz – FStrAbG) vom 23. Dezember 2016 (BGBl.
I S. 3354) ist für das Land Berlin das Vorhaben „BE B 002n OU Malchow N 2/4“ als
vordringlicher Bedarf auch gesetzlich verankert worden. Die Vorhabens-Kategorie
„vordringlicher Bedarf“ sieht vor, dass im Zeitfenster der aktuellen
Bundesverkehrswegeplanung (bis 2030) die Planung aufgenommen und Baurecht
geschaffen werden soll. Zur Umsetzung des gesetzlich festgelegten Bedarfs stellen auch
die Länder eine eigene Reihung von Prioritäten für Straßenbauvorhaben auf, um
entsprechend der bestehenden Personalkapazitäten die Vorhaben abzuarbeiten.
Entsprechend dieser Prioritätenbildung sind bisher keine Planungsschritte zum o.g.
Vorhaben in die Wege geleitet worden. Die Zuständigkeit für Planung und Baudurchführung
liegt ab 01.01.2021 bei der Autobahn GmbH des Bundes.
Sachstand #Tangentialverbindung #Nord (TVN): Zur großräumigen Straßenverbindung TVN
gibt es über die Planungsergebnisse zum FNP und der Verkehrsuntersuchung Nordostraum
(NOR) keinen neuen Sachstand. Darüber hinaus läuft gegenwärtig im Rahmen der
Vorbereitenden Untersuchungen Blankenburger Süden die Machbarkeitsuntersuchung zur
Verkehrserschließung Blankenburg. Die Ergebnisse dieser Untersuchung werden zum
Jahresende 2020 erwartet.
Sachstand Verbindungsstraße #B2 – Karow: Derzeit wird die Planung hinsichtlich der
Ergebnisse der Erörterung und der Anforderungen des Mobilitätsgesetzes überarbeitet. Das
Planfeststellungsverfahren soll gemäß aktueller Zeitplanung Ende 2021 erneut begonnen
und Ende 2022 / Anfang 2023 abgeschlossen werden, so dass ein Baubeginn ab 2024
erfolgen könnte.
Frage 27:
Inwieweit berücksichtigt das Verkehrskonzept für den Pankower Norden, auch bezirksübergreifende nach/von
Reinickendorf, Verkehre aus/nach Brandenburg, insbesondere Lkw-Schwerlastverkehr?
Im Erläuterungsbericht der NOR-Untersuchung heißt es (Seite 36): „Durch den Bau der Verbindungsstraße [
B2-Karow, Anm. d. Verf.] nimmt die Belastung, südlich der Anbindung der Verbindungstraße an die B 2, auf
der B2 [also im Ortsteil Weißensee, Anm. Verf.] um 4.000 Kfz/24hw zu. Die Belastung der Ost-WestVerbindung durch den Ortskern Malchow [Blankenburger Pflasterweg – Dorfstr. – Wartenberger Str., Anm. d.
Verf.] nimmt um 2.000 Kfz/24hw zu.“
Antwort zu 27:
Bei der NOR-Untersuchung handelt es sich nicht nur um ein Verkehrskonzept für den
Pankower Norden, sondern um eine strategische Untersuchung zur Entwicklung,
Anpassung und ggf. Ergänzung des (übergeordneten) Straßennetzes im nordöstlichen
Quadranten von Berlin. Dieser Raum umfasst nicht nur den Bezirk Pankow. Die Verkehre
von und nach Brandenburg wurden berücksichtigt. Eine gesonderte Untersuchung zum
Lkw- bzw. Schwerlastverkehr gehörte nicht zum Untersuchungsdesign.
11
Frage 28:
Ist nicht der Sinn einer Tangentialstraße (hier: TVN) die Entlastung der Radialen (hier: B2) anstatt ihre
zusätzliche Belastung?
Antwort zu 28:
Grundsätzlich ja. Durch neue Trassen entstehen auch neue Verbindungen. Da nicht nur in
tangentialer oder radialer Richtung gefahren wird, könnte es auch auf Straßen zwischen
solchen „gerichteten“ Trassen zu verkehrlichen Zu- oder Abnahmen kommen.
Frage 29:
Warum soll Kfz-Verkehr von der #A114 auf die Berliner Allee verlagert werden?
Antwort zu 29:
Es ist nicht beabsichtigt, Verkehre von der Autobahn auf das Stadtstraßennetz zu verlagern.
Frage 30:
Warum gibt es zwar ein Straßenbaukonzept für den Nordostraum aber weder ein #ÖPNV-Konzept, noch ein
#Radwegekonzept?
Antwort zu 30:
Die für Berlin erstellten Planwerke Stadtentwicklungsplan Verkehr (umfassend) und der
Nahverkehrsplan 2019-23 (sektoral) beinhalten die Planungen im ÖPNV-Bereich und
erfüllen somit die Funktion einer ÖPNV-Konzeption. Hierbei sind sowohl Maßnahmen wie
Taktverdichtungen oder Angebotserweiterungen von ÖPNV-Linien als auch der Neu- und
Ausbau von Schieneninfrastruktur enthalten.
Für den Radverkehr in Berlin liegt seit Jahren ein Radial- und Tangentialroutennetz
öffentlich vor, welches ein Konzept darstellt. Dieses umfasst auch den Nordostraum von
Berlin. Da das Radial- und Tangentialroutennetz den neuen Anforderungen des
Mobilitätsgesetztes nicht in Gänze gerecht werden kann, wird aktuell ein engmaschigeres
Radverkehrsnetz für ganz Berlin (auch für den Nordostraum) entwickelt. Zusätzlich gibt das
Mobilitätsgesetz vor, dass an allen Hauptverkehrsstraßen in Berlin Radverkehrsanlagen
errichtet bzw. ertüchtigt werden sollen. Des Weiteren werden die Qualitätsstandards der
verschiedenen Netzkategorien im Radverkehrsplan festgehalten. Dieser befindet sich
aktuell ebenfalls in Arbeit. Somit wird neben dem ÖPNV-Konzept auch für den Radverkehr
ein Konzept für den Nordostraum vorliegen.
Berliner Allee
Bereits 2012 wurde dem Verkehrsausschuss der BVV Pankow „bei einem Vor-Ort-Termin deutlich, dass nur
durch eine Neuordnung des Straßenquerschnitts die Funktionsfähigkeit des gesamten Straßenraums
grundsätzlich verbessert werden kann.“ (Auszug VII-0241)
In der Beantwortung einer schriftl. Anfrage S18-20287 vom 29.07.2019 wurde erneut eine Neugestaltung des
gesamten Straßenraumes sowie die Beauftragung der seit fünf Jahren in Aussicht gestellten
Machbarkeitsstudie wiederholt angekündigt.
12
Mit der schriftlichen Anfrage S18-24475 vom 25.08.2020 wurde überraschend mitgeteilt, dass „die grundhafte
Erneuerung der Berliner Allee zwischen Pistoriusstraße und Rennbahnstraße nur im Bestand (Borde
beibehalten) durchgeführt werden“ soll!
Frage 31:
Warum werden die seit 2012 mehrfach wiederholten Forderungen des Bezirkes, der BVV-Pankow nach einer
Umgestaltung der gesamten Straßenbreite entgegen aller vorherigen Verlautbarungen nunmehr offensichtlich
durch SenUVK ignoriert?
Frage 32:
Wie ist nun die weitere Vorgehensweise bzgl. der Gestaltung der Berliner Allee mit ÖPNV-Eigentrasse,
Fußgängerfurten, Radwege, Kfz.-Spur geplant?
Frage 34:
Wer war bei dem Ortstermin (Anfrage S18-24475) dabei und wer konkret hat diese Entscheidung genehmigt?
Antwort zu 31, 32 und 34:
Anlässlich eines verwaltungsinternen Ortstermins von Mitarbeitenden der
zuständigkeitshalber betroffenen Fachbereiche der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr
und Klimaschutz in Vorbereitung der Untersuchung wurde festgestellt, dass eine
Machbarkeitsstudie für die Berliner Allee nicht mehr zielführend erscheint, da die
vorhandene Bordführung aufgrund bestehender Zwangspunkte (z.B. vorhandene
Baumpflanzungen) im Wesentlichen beibehalten werden soll. Daher wurde entschieden,
dass im Rahmen der Vorplanung verkehrliche Untersuchungen erfolgen und die grundhafte
Erneuerung der Berliner Allee zwischen Pistoriusstraße und Rennbahnstraße „im Bestand“
ohne wesentliche Änderung der Bordführung durchgeführt wird. Die Möglichkeiten zur
Neuaufteilung des heutigen Fahrbahnbereiches werden im Rahmen der vorgenannten
verkehrlichen Untersuchungen erörtert und abgestimmt.
Die Grundsätze der geltenden Richtlinien und Vorschriften, sowie die Grundsätze des
Berliner Mobilitätsgesetzes kommen bei den Planungen zur grundhaften Erneuerung zur
Anwendung. Die genannten Zielstellungen aus den BVV-Beschlüssen sind damit
weitgehend abgedeckt.
Grundlegendes Ziel für die Neugestaltung des Straßenraumes ist, auf der Basis der
vorgenannten Grundsätze, die Belange aller Verkehrsteilnehmenden, insbesondere des
Umweltverbundes, angemessen zu berücksichtigen.
Frage 33:
Seit wann ist bekannt, dass die BVG in der Berliner Allee Gleise erneuern will?
Antwort zu 33:
Seit Juli 2019 ist bekannt, dass die BVG plant, die Gleisanlagen der Straßenbahn im Jahr
2021 in drei Abschnitten der Berliner Allee zwischen Pistoriusstraße und Rennbahnstraße
zu erneuern.
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Frage 35:
Ist der Beantwortung aller Fragen seitens der Senatsverwaltung noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 35:
Nein.
Berlin, den 27.10.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz