Schiffsverkehr: Öffentliche und private Schifffahrt/Steganlagen – Zahlen, Genehmigungsverfahren, Förderung, Tourismusfaktor und Ausblick, aus Senat

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Frage 1:
Wie viele öffentliche und private #Anlegestege, #Reedereien und zugelassenen #Schiffe gibt es in Berlin und
wie haben sich diese Zahlen innerhalb der letzten zehn Jahre entwickelt (bitte um Auflistung nach Bezirken)?
Antwort zu 1:
Angaben zur Anzahl und Entwicklung innerhalb der letzten zehn Jahre bezüglich öffentlicher
und privater #Steganlagen in Berlin liegen dem Senat nicht vor. Gleiches gilt für Anzahl
und Entwicklung der zugelassenen Schiffe in Berlin.
In Berlin gibt es über 30 Reedereien, die überwiegend #Fahrgastschifffahrt betreiben. Angaben
zur Entwicklung der Reedereien innerhalb der letzten zehn Jahre liegen dem Senat
nicht vor.
Frage 2:
Welche Stellen sind für entsprechende Genehmigungsverfahren zuständig und welche Personalausstattung
steht hierfür zur Verfügung?
Antwort zu 2:
Für #Anlegestellen als Anlagen am und im Gewässer gemäß § 62 ff Berliner #Wassergesetz
(BWG) ist die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz – Wasserbehörde –
als Genehmigungsbehörde zuständig. Davon abweichend liegt gemäß § 85 BWG das Genehmigungsverfahren
für Sportbootsteganlagen in der Zuständigkeit des jeweiligen Bezirksamts.
2
In Bezug auf den Personaleinsatz im jeweiligen Genehmigungsverfahren kann aufgrund
der Breite an unterschiedlichen Anträgen und den Unterschieden im jeweiligen Beteiligungsverfahren
keine pauschale Angabe erfolgen.
Frage 3:
Wie viele Neuanträge für Anlegestege sind seit 2016 Jahr für Jahr eingegangen, zu welchen Teilen wurden
diese positiv, negativ oder noch nicht beschieden?
Antwort zu 3:
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, II D, Wasserbehörde führt
keine gesonderte Statistik zur Anzahl und jeweiligen Bescheidung von wasserbehördlichen
Anträgen für Anlegestellen.
Frage 4:
Welche wesentlichen Genehmigungsvoraussetzungen und Versagungsgründe gibt es?
Antwort zu 4:
Anlagen am und im Gewässer sind so zu errichten, zu betreiben, zu unterhalten und stillzulegen,
dass keine schädlichen Gewässerveränderungen zu erwarten sind und die Gewässerunterhaltung
nicht mehr erschwert wird, als es den Umständen nach vermeidbar
ist. Eine Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn von dem beabsichtigten Vorhaben
weder eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit, insbesondere der öffentlichen
Sicherheit oder Ordnung, noch erhebliche Nachteile für Rechte oder Befugnisse anderer
zu erwarten sind. Die Genehmigung ist außer bei wasserwirtschaftlichen Maßnahmen des
Bundes und des Landes Berlin zu versagen, wenn die Erhaltung oder Schaffung zusammenhängender,
unbebauter Uferwasserflächen durch das Vorhaben gefährdet oder unmöglich
gemacht wird.
Frage 5:
Wie haben sich die Fahrgastzahlen in den letzten zehn Jahren entwickelt und welche Bedeutung hat die
öffentliche Schifffahrt für den Tourismus?
Antwort zu 5:
Die Fahrgastzahlen haben sich nach Einschätzung der Fahrgastschifffahrt in den letzten
10 Jahren verdoppelt. Für den Senat ist die Fahrgastschifffahrt auf der Bundeswasserstraße
in Berlin ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Die Fahrgastschifffahrt generiert jährlich
über 200 Mio. EUR Bruttoumsatz.
Frage 6:
Welche Konzepte gibt es für Berlin und für einzelne Bezirke hinsichtlich der Perspektiven für die Schifffahrt,
inwieweit werden hier Interessenvertretungen, Vereine, Reedereien und Bürgerschaft eingebunden?
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Antwort zu 6:
Sowohl der Senat als auch die Bezirke sind stets an einer adäquaten Einbindung der
Schifffahrt sowohl in gesamtverkehrlicher als auch in touristischer Hinsicht interessiert.
Frage 7:
Für welchen Zeitraum werden neue Stege genehmigt? Gibt es nach Ablauf der Genehmigungsdauer die
Option eines Verlängerungsantrages oder ist grundsätzlich ein Neuantrag zu stellen? Gibt es hier Optimierungspotential
hinsichtlich des Verwaltungsaufwands und welche Kosten entstehen den Antragstellern?
Frage 10:
Warum sind Uferabgrenzungen nach 30 Jahren neu zu beantragen und können nicht nach einer Begehung
verlängert werden?
Antwort zu 7 und zu 10:
In der aktuellen Genehmigungspraxis werden Genehmigungen für Steganlagen auf eine
Dauer von 10 Jahren befristet.
Eine Verlängerung der bestehenden Genehmigung ist vor Ablauf der Gültigkeitsdauer zu
beantragen. Der Antrag muss schriftlich, zunächst ohne weitere Formvorschriften eingereicht
werden. Die eventuell für die Prüfung der Verlängerung darüber hinaus einzureichenden
Unterlagen sind abhängig von dem jeweiligen Einzelfall. Genehmigungen unterliegen
den verfahrensrechtlichen (und den Form-) Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes
und werden gegebenenfalls unter Auflagen erteilt.
Die Erhebung der fälligen Verwaltungsgebühren erfolgt auf Grundlage der Umweltschutzgebührenordnung
und ist abhängig vom Antragsgegenstand.
Frage 8:
Was spricht gegen Genehmigungen "bis auf Widerruf", welche Ressourcen könnten hierdurch ggf. gespart
werden?
Antwort zu 8:
Der Widerruf einer unbefristeten Anlagengenehmigung ist verwaltungsrechtlich aus Gründen
der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes für den Genehmigungsinhaber mit
hohen Eingriffskriterien versehen und soll einen Ausnahmefall darstellen.
Die Befristung liegt auch im Rechtssicherheitsinteresse des Genehmigungsinhabers, da er
ab dem Zeitpunkt der Genehmigungserteilung über deren möglichen Ablauf informiert ist.
Im Regelfall ist es nur für einen bestimmten Zeitraum möglich zu beurteilen ob und inwieweit
dem genehmigungsbedürftigen Vorhaben öffentliche Belange oder erhebliche Nachteile
für Rechte und Befugnisse anderer entgegenstehen. Dies berücksichtigt sich ändernde
äußere Umstände und Anforderungen.
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Konkrete Angaben zu möglichen Ressourceneinsparungen bei einem verwaltungstechnischen
Vorgehen entsprechend der Fragestellung können vom Senat nicht gemacht werden,
werden aber als vernachlässigenswert eingeschätzt.
Frage 9:
Warum werden in Berlin keine Steingabionen als Uferabgrenzung genehmigt und welche Erfahrungen gibt
es hierzu in anderen Bundesländern?
Antwort zu 9:
Steingabionen sind im Land Berlin an den fließenden Gewässern 2. Ordnung, sofern bautechnisch
und ökologisch sinnvoll, genehmigt und eingebaut worden.
An den Gewässern 1. Ordnung, die in der Regel dem Schiffsverkehr dienen, werden aus
Gründen der Standsicherheit und Dauerhaftigkeit entweder senkrechte Ufereinfassungen
oder langjährig erprobte geböschte Bauweisen nach dem Merkblatt Anwendung von Regelbauweisen
für Böschungs- und Sohlensicherung an Wasserstraßen MAR (Ausgabe
2008) der Bundesanstalt für Wasserbau ausgeführt.
Erfahrungen aus anderen Bundesländern sind hier nicht bekannt.
Frage 11:
Welche öffentlichen Fördermöglichkeiten (Programme/ Höhe der Mittel insgesamt und durchschnittlich/
maximal je Antragsteller) und Ausgaben für landeseigene Einrichtungen gibt es im Bereich von Steganlagen
und umweltfreundlicher Schifffahrt?
Antwort zu 11:
Das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE), kofinanziert durch den Europäischen
Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE), soll von 2014 bis 2023 eine deutliche
Reduzierung der Treibhausgasemissionen bewirken. Im BENE Förderschwerpunkt 4
(Nachhaltige Mobilität) wird neben Investitionen in die Rad- und ÖPNV-Infrastruktur auch
die modellhafte Erprobung innovativer Antriebssysteme in öffentlichen Fuhrparks gefördert.
Projekte mit Vorbildcharakter sollen das Land Berlin in seiner Vorreiterrolle bei der
Elektromobilität stärken, sowie den Umstieg auf alternative Antriebe unterstützen. Mit Projektaufruf
vom Oktober 2016 wurden Fördermittel in Höhe von 5 Mio. € zur Verfügung gestellt,
die aktuell weitgehend in bewilligten Projekten festgelegt wurden.
Schiffe, die als Nutzfahrzeuge zum Fuhrpark des Landes Berlin gehören, können in BENE
gefördert werden. Wenn dies zum Betrieb notwendig ist, kann ergänzend auch Ladeinfrastruktur
gefördert werden. Steganlagen sind nicht förderfähig. Für Schiffe im Besitz privater
Unternehmen ist diese Förderung derzeit nicht möglich.
Unabhängig von der BENE-Förderung stehen im Doppelhaushalt 2018/19 insgesamt
600.000 € zur Verfügung, um die testweise Umrüstung von Fahrgastschiffen auf (teil-)
elektrischen Antrieb oder den nachträglichen Einbau von Filtersystemen zur gleichzeitigen
Minderung der Diesel-und Stickoxidemissionen zu finanzieren.
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Für die Folgejahre 2020-23 sind für den Haushaltsentwurf jeweils 900.000 € geplant, damit
unter Nutzung der in den laufenden Pilotprojekten gewonnenen Erfahrungen Um- bzw.
Nachrüstungen in größerer Zahl gefördert werden können.
Berlin, den 23.11.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Taxi + barrierefrei: Inklusionstaxis in Berlin: Wer erhält eine Förderung und wie ist der Stand der Umsetzung?, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
1. Wie viele #Inklusionstaxis – abgesehen von den fünf im Rahmen des Pilotprojektes – gibt es aktuell bei wie
vielen Betrieben in Berlin?
2. Wie viele Inklusionstaxis sind nach Kenntnis des Senats durch die #Taxiunternehmen geleast und wie viele
befinden sich bereits im Eigentum?
Zu 1. und 2.: Da für Taxiunternehmen keine verpflichtenden gesetzlichen Vorgaben zur
Meldung von eingesetzten sog. „Inklusionstaxen“ bzw. hinsichtlich ihrer
Eigentumsverhältnisse an solchen Fahrzeugen bestehen, können hierzu keine
Aussagen gemacht werden.
3. Welche Schlussfolgerungen zieht der Senat aus den Erfahrungen des abgelaufenen Pilotprojekts und
welche Konsequenzen haben die Erkenntnisse für die weitere Planung und Förderung?
4. Wann wird die seit März 2018 in Arbeit befindliche Förderrichtlinie des Senats veröffentlicht und in
welcher Form werden alle Taxiunternehmen gezielt hierauf aufmerksam gemacht?
Zu 3. und 4.: Die Erfahrungen „des abgelaufenen Pilotprojekts“ „#InklusionsTaxi#Taxi
für Alle“ sind in ein Konzept der für Soziales zuständigen Senatsverwaltung
eingegangen, welches u. a. die Grundlage für die oben aufgeführte „Richtlinie für die
Gewährung von Zuwendungen zur Schaffung eines barrierefreien und multifunktionalen
Taxiangebotes im Land Berlin (Inklusionstaxi)“ bildete. Die Richtlinie wurde am
2
09.11.2018 im Amtsblatt Berlin veröffentlicht: 68. Jahrgang Nr. 45 Ausgegeben zu
Berlin am 9. November 2018; S. 6086 – 6100.
Das Landesamt für Gesundheit und Soziales #(LAGeSo) steht in engem Kontakt mit
Vertreterinnen/Vertretern der #Taxiverbände, die unterschiedlichste Informationsmaterialien
erhielten. Darüber hinaus wurden diese Informationen durch die Presse und
durch den Internetauftritt des LAGeSo publiziert.
5. Ab wann soll eine Antragstellung auf Förderung möglich sein, wer kann hiervon profitieren und welche
Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Zu 5.: Eine Antragstellung ist seit Veröffentlichung der Richtlinie möglich. Dies sowohl
Online als auch in Papierform. Antragsberechtigt sind Berliner Taxiunternehmen. Die
Voraussetzungen können der oben aufgeführte Förderrichtlinie entnommen werden.
6. Können die Taxiunternehmen, welche sich kürzlich aufgrund des bekannten Bedarfs und der
angekündigten Förderung entsprechende Fahrzeuge zugelegt bzw. umgerüstet haben, ebenso mit einer
Förderung rechnen?
Zu 6.: Dem Zuwendungsrecht entsprechend können Maßnahmen erst dann gefördert
werden, wenn ein entsprechender Bewilligungsbescheid erlassen wurde. Bereits
umgerüstete Fahrzeuge können daher nicht nachträglich gefördert werden. Bei
vorhandenen, noch nicht umgerüsteten Taxis, deren Erstzulassung weniger als ein Jahr
beträgt, ist eine Förderung der Umrüstung allerdings noch möglich.
7. Welche Härtefallregelungen sind vorgesehen, die etwa durch die verzögerte Inkraftsetzung der
Förderrichtlinie entstanden sind?
Zu 7.: Da Zuwendungen gemäß Landeshaushaltsordnung (LHO) keinen verbindlichen
Rechtsanspruch begründen, sieht das Zuwendungsrecht keine Härtefallregelungen vor.
Neben diesem fehlenden Rechtsanspruch gemäß LHO gibt es keine Hinweise für eine
„verzögerte Inkraftsetzung“ der Richtlinie, die Härtefallregelungen begründen könnten.
8. Ist es zutreffend, dass die im Pilotprojekt eingesetzten Inklusionstaxis nicht förderfähig sind und welche
Lösung kann hier zur Vermeidung wirtschaftlicher Nachteile in Aussicht gestellt werden?
Zu 8.: Nein, diesbezüglich wurde eine Sonderregelung geschaffen, die eine anteilige
Förderung dieser Fahrzeuge möglich macht. Ziel war es, durch Erhalt der bereits im
Einsatz befindlichen Taxis ein deutliches Signal für den Ausbau eines entsprechenden
Mobilitätsangebotes zu setzen.
9. Welche Anzahl von Inklusionstaxis sind für 2018 bis 2021 jeweils jährlich geplant?
10. Inwieweit wird bei der Förderung und Projektsteuerung sichergestellt, dass das gesamte Stadtgebiet –
insbesondere aber auch Randbezirke – gleichermaßen profitieren?
Zu 9. und 10.: Die Richtlinie kann und soll lediglich einen Anreiz bieten, um die vom
Senat angestrebten 250 Taxis bis 2021 in den Verkehr zu bringen. Wie viele
Taxiunternehmen sich letztlich in den Jahren 2018 – 2021 entschließen werden, ein
Fahrzeug umzurüsten bzw. zu erwerben, ist ausschließlich eine unternehmerische
Entscheidung der Betriebe.
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11. In welcher Form werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Taxiunternehmen beschult, wer ist für
die Organisation zuständig und welche Mittel stehen hierfür zur Verfügung?
Zu 11.: Pro gefördertem Fahrzeug stehen 120,00 Euro für Schulungszwecke zur
Verfügung. Zur Wahrung der unternehmerischen Freiheit der Taxiunternehmen und zur
Vermeidung eines ungerechtfertigten Eingriffs in die wirtschaftlichen Interessen der
Schulungsanbietenden sind durch die antragstellenden Taxiunternehmen lediglich
entsprechend wahrgenommene Schulungsinhalte im Rahmen des Verwendungsnachweises
zu erbringen. Hier ist davon auszugehen, dass sich das Angebot
entsprechender Schulungsinhalte am Markt der Nachfrage anpassen wird.
12. Wie kann gewährleistet werden, dass Menschen mit Behinderungen künftig ohne längere Wartezeiten
mit einem Inklusionstaxi zu und von einem Berliner Flughafen kommen?
Zu 12.: Die Inklusionstaxis sind Bestandteil des gesamten Taxiangebotes in Berlin. Sie
können durch jede interessierte Person im Rahmen des üblichen Bestellvorganges für
Taxis geordert werden. Mit einer zunehmenden Anzahl verfügbarer Taxis einschließlich
verfügbarer Inklusionstaxis erhöht sich die Wahrscheinlichkeit einer verkürzten
Wartezeit auch für Menschen mit und ohne Behinderung u. a. auch zu und von einem
Flughafen.
Berlin, den 22. November 2018
In Vertretung
Alexander F i s c h e r
_____________________________
Senatsverwaltung für
Integration, Arbeit und Soziales

Bahnverkehr: Bahn fehlen Tausende Mitarbeiter Nur jeder fünfte ICE soll voll funktionsfähig sein aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/wirtschaft/bahn-fehlen-tausende-mitarbeiter-nur-jeder-fuenfte-ice-soll-voll-funktionsfaehig-sein-31629860?dmcid=nl_20181122_31629860

Der Deutschen Bahn AG fehlen aktuell rund 5800 #Mitarbeiter im so genannten „#betriebskritischen Bereich“. Damit ist Personal gemeint, das direkt für den #Zugverkehr zuständig ist. Dies geht aus internen Dokumenten des Aufsichtsrats der Deutschen Bahn hervor, der am Donnerstag in Berlin zusammenkommt. Laut dem Papier, das dem ARD-Politikmagazin „Kontraste“ vorliegt, fehlt es dem Konzern unter anderem an #Lokführern, #Instandhaltungskräften und #IT-Spezialisten.

Nur 20 Prozent der #ICE-Züge fahren demnach voll funktionsfähig durch Deutschland. Grund dafür ist laut den Bahn-Dokumenten, dass die Züge verspätet in die #Werkstätten kommen und daher oft nur Zeit für #sicherheitsrelevante Reparaturen bleibt, berichtet „Kontraste“.
Auch #Zugbegleiter bestätigen laut dem Medienbericht, dass Züge teilweise Wochen oder Monate mit denselben Mängeln unterwegs seien. „Ein System, das über Jahrzehnte auf Sparen getrimmt worden ist, kollabiert nun“, wird der Vorsitzende der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL), Claus Weselsky, zitiert.

Für Oktober hatte der DB Konzern den Pünktlichkeitswert im Fernverkehr mit nur 73 Prozent angegeben – geplant waren eigentlich 82 Prozent. Dieses Ziel soll das Unternehmen nun auf das Jahr …

U-Bahn: Ein Schwarzer Dienstag für Berliner U-Bahn-Fahrgäste – Fahrgastverband IGEB fordert Ehrlichkeit und Sofortmaßnahmen aus IGEB

Der gestrige 20. November 2018 war ein „Schwarzer Dienstag“ für die Berliner #U-Bahn-Fahrgäste. Fast stadtweit war die #U-Bahn nur ein Schatten ihrer früheren Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Auf fast allen Linien gab es massive #Ausfälle und #Verspätungen, die an die große S-Bahn-Krise von 2009 erinnerten.
So fehlten beispielsweise auf der #U2 von 5 von 26 Zügen. Die #U6 fuhr fast durchgängig nur noch im 10- statt 5-Minuten-Takt. Auf der #U7 fehlten 10 Züge, auf der #U8 waren es 8 Züge.
Das Social-Media-Team der BVG versuchte auf Twitter, dagegen zu halten und Erklärungen zu liefern. Mal waren es die vielen Fahrradfahrer, die bei der Kälte jetzt U-Bahn fahren. Mal war es das hohe Fahrgastaufkommen. Aber all das konnte das Chaos nicht begründen und nicht entschuldigen.
Noch immer leugnen BVG, Aufsichtsrat und Senat, dass es bei der Berliner U-Bahn eine schwere Krise gibt. Allenfalls gebe es einige Ausfälle, z.B. wegen besprühter Züge. Aber der Vandalismus ist nur ein Teil des Problems. Es gibt vor allem einen massiven Mangel an fahrendem Personal und an Personal in den Werkstätten.
Gegen diesen Mangel müssen schnellstens Maßnahmen ergriffen werden. So fahren in Städten wie Köln, Frankfurt am Main oder Dresden Studenten für die Nahverkehrsbetriebe. Diese Option ist zu prüfen. Auch muss geprüft werden, ob und inwieweit Instandhaltungsaufgaben nach außen vergeben werden können.
Nur eine ehrliche Problemdarstellung und ein Konzept für Sofortmaßnahmen können helfen, das Vertrauen der U-Bahn-Fahrgäste zurückzugewinnen. Andernfalls wird die vom rot-rot-grünen Senat richtigerweise angestrebte Verkehrswende krachend scheitern.
 
Christfried Tschepe, Vorsitzender
Jens Wieseke, stv. Vorsitzender
 
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Schöne Grüße
Berliner Fahrgastverband IGEB e.V.
S-Bahnhof Lichtenberg, Empfangsgebäude, Untergeschoss
Weitlingstraße 22, 10317 Berlin, Deutschland
Telefon (030) 78 70 55 11 – Telefax (030) 78 70 55 10

Bus: Das sind die Neuen. Die kommen jetzt öfter: Die größte Busflotte Deutschlands bekommt Zuwachs., aus BVG

https://unternehmen.bvg.de/de/Unternehmen/Medien/Presse/Pressemitteilungen/Detailansicht?newsid=2926

Die größte #Busflotte Deutschlands bekommt Zuwachs. Am heutigen Dienstag, 20. November 2018, hat die BVG gemeinsam mit dem Hersteller #MercedesBenz die ersten beiden Busse der nächsten Generation vorgestellt. 20 neue Fahrzeuge sollen noch in diesem Jahr in Berlin ankommen. Rüdiger Kappel, Leiter Vertrieb Flotten und Behörden Deutschland bei Daimler Buses, übergab den ersten #Eindecker und den ersten #Gelenkbus offiziell an die BVG. Voraussichtlich schon in der kommenden Woche werden die Berliner Fahrgäste die ersten bei ihrer Premierenfahrt im regulären Linieneinsatz erleben können.

Der BVG-Aufsichtsrat hatte im April dem Zuschlag an Mercedes-Benz zugestimmt. Die geschlossenen Rahmenverträge ermöglichen es der BVG, bis zu 600 Gelenkbusse sowie bis zu 350 Eindecker zu beschaffen. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht. Die Beschaffungen ist abhängig von der Marktentwicklung bei E-Bussen. Je schneller deren Hochlauf erfolgt, desto weniger der konventionell betriebenen Fahrzeuge wird die BVG abrufen.

„Mit diesen modernen und komfortablen Bussen bleibt unser Fuhrpark auf der Höhe der Zeit“, sagte Dr. Sigrid Nikutta, Vorstandsvorsitzende und Vorstand Betrieb der BVG. „Selbstverständlich erfüllen sie die höchste europäische Abgasnorm. Zugleich können wir dank flexibler Rahmenverträge konsequent  unsere Strategie zur Umstellung unserer Busflotte auf Elektroantrieb weiterverfolgen“.

Bei denen piept’s wohl
Die neuen Eindecker des Typs #Citaro bieten Platz für insgesamt ca. 70 Fahrgäste, die Gelenkbusse (Citaro G) für ca. 100 Fahrgäste. Beide Fahrzeugtypen haben moderne Fahrgastinformationssysteme und natürlich große Mehrzweckbereiche für Fahrgäste mit Rollstühlen, Kinderwagen, Rollatoren und Gepäck. „Das zählt auch in unseren anderen Fahrzeugen natürlich längst zum Standard“, sagte Torsten Mareck, Bereichsleiter Omnibus der BVG. „Unsere Fahrgäste, aber auch die Kolleginnen und Kollegen am Steuer können sich bei den neuen Bussen aber auch auf zahlreiche Extras freuen.“

Ein Warnton bei blockierter Lichtschranke an den Ausstiegstüren zählt in Verbindung mit dem jetzt auf ein Minimum optimierten Lichtschrankenbereich zu den Neuerungen, die die Nerven von Fahrpersonal und Fahrgästen gleichermaßen schonen sollen. Die berühmte Durchsage „Bitte Türraum freimachen!“ soll damit der Vergangenheit angehören. Ebenfalls neu sind USB-Buchsen zum Laden von Smartphones und Tablets sowie die komplette Innengestaltung von der LED-Beleuchtung bis zu den Sitzbezügen im inzwischen mit Kultstatus versehenen BVG-Puzzlemuster.  

Neue Maßstäbe setzen die Busse beim Thema Barrierefreiheit. Große, im Boden eingelassene Piktogramme zeigen deutlich, welche Plätze für Rollstühle vorgesehen sind und auch die richtige Abstellrichtung. Erstmals gibt es einen zusätzlichen, nach vorn gerichteten Monitor für die Fahrgastinformation, der speziell von den Rollstuhlplätzen zu sehen ist. Taktile Haltestangen mit geriffeltem Griffprofil beiderseits der Türen erleichtern Blinden und Sehbehinderten ebenso die Orientierung wie die bewusst kontrastreiche Innenraumgestaltung.

Kollegen-Komfort? Klar!
Selbstverständlich gibt es beim Thema Sicherheit auch in den neuen Bussen keine Kompromisse. Wie alle BVG-Busse haben sie eine automatische Brandmelde- und Löschanlage im Motorraum, moderne Videotechnik im Fahrgastraum und – wie inzwischen bereits 800 weitere BVG-Busse – eine Außenkamera, die den Fahrerinnen und Fahrern beim Rechtsabbiegen eine noch bessere Sicht ermöglicht.

Pressemitteilung als PDF

Und – weil die Kolleginnen und Kollegen am Steuer schließlich die meiste Zeit in ihren Gefährten verbringen und rund um die Uhr Berlin mobil halten – wurde auch am Fahrerarbeitsplatz auf Komfort geachtet. Diverse Ablagemöglichkeiten wurden ebenso eingeplant wie ein ergonomischer und drehbarer Sitz, ein zusätzlicher Monitor zur Überwachung der Türbereiche sowie eine separat vom Fahrgastraum steuerbare Klimaanlage.

Die zwei Neuen im Kurzüberblick
Mercedes-Benz Citaro als Solobus
Modellvariante: Zweitürer mit Motor Mercedes-Benz OM 936h, Leistung 220 kW (299 PS), Abgasstufe Euro VI, Gesamtplatzkapazität für ca. 70 Fahrgäste (davon 36 Sitzmöglichkeiten).

Mercedes-Benz Citaro G Gelenkbus
Modellvariante: Dreitürer mit Motor Mercedes-Benz OM 936h, Leistung 260 kW (354 PS) Abgasstufe Euro VI, Gesamtplatzkapazität für ca. 100 Fahrgäste (davon 48 Sitzmöglichkeiten).

Bus: So sehen die neuen BVG-Busse aus Am Dienstag präsentierte die BVG ihre neuen Eindecker und Gelenkbusse. aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/nahverkehr-in-berlin-so-sehen-die-neuen-bvg-busse-aus/23657302.html

Die neuen Modelle sollen ab nächster Woche im #Linienbetrieb eingesetzt werden, die 12 Meter langen #Eindecker auf den Kudammlinien, die #Gelenkbusse auf der Linie 200. 20 neue Fahrzeuge sollen noch in diesem Jahr in Berlin ankommen. Während der im Oktober vorgestellte #Doppeldecker erstmals vom schottischen Unternehmen Alexander #Dennis gebaut wird, setzt die BVG bei den beiden anderen Typen wieder auf den Traditionshersteller #Mercedes.

BVG-Chefin Sigrid #Nikutta nahm am Dienstag die ersten beiden Wagen vom Typ #Evobus auf dem Weddinger #Bushof in der #Müllerstraße in Empfang. Mit Mercedes hat die BVG, wie berichtet, einen Vertrag zum Kauf von maximal 600 Gelenkbussen und 350 kürzeren Eindeckern abgeschlossen. Dies war die größte #Ausschreibung der BVG in den letzten Jahrzehnten, betonte Nikutta. Die Mercedes-Busse werden mit Dieselmotor ausgeliefert. „Selbstverständlich erfüllen sie die höchste europäische Abgasnorm". teilte die BVG mit.

Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht. Die Beschaffungen sind abhängig von der Marktentwicklung bei E-Bussen, sagte Nikutta. Je schneller deren Hochlauf zur Serienreife erfolgt, desto weniger der konventionell betriebenen Fahrzeuge wird die BVG abrufen.
Ab 2030 will die BVG Busse nur noch ohne fossilen Kraftstoff einsetzen. 30 Elektrobusse hat sie die BVG bereits in …

Bus: Schon wieder brannte ein BVG-Bus! aus BZ Berlin

https://www.bz-berlin.de/liveticker/schon-wieder-brannte-ein-bvg-bus

Gegen 7.20 Uhr #brannte auf der Stralauer Allee kurz vor der Ehrenbergstraße der Motorraum eines #BVG-Busses [1672]. Die Feuerwehr war schnell zur Stelle und löschte den Brand. Der #Bus blockiert derzeit eine Spur in Richtung Oberbaumbrücke. Erst vor ein paar Tagen brannte ein …

Bus: Unfallforschung Darum kommt es immer wieder zu verheerenden Bus-Bränden, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/wissen/unfallforschung-darum-kommt-es-immer-wieder-zu-verheerenden-bus-braenden-31587750

Immer wieder gehen Busse in #Flammen auf – so erst jüngst, am 4. November in Berlin. Der #Linienbus eines #BVG-Vertragsunternehmens brannte völlig aus. Fahrgäste befanden sich zum Glück nicht im #Bus. Der Fahrer konnte sich gerade noch in Sicherheit bringen, nachdem er über das Armaturenbrett die Nachricht bekommen hatte, dass sich der Motorraum aufheizt.

Allein 2016 verunglückten in Deutschland 5532 Personen bei #Busunfällen. Das Verletzungsrisiko liegt beim Busfahren 41-mal höher als beim Bahnfahren. Das Todesrisiko ist sechsmal höher. Sowohl der dramatische #Busbrand 2008 bei Hannover mit 20 Toten als auch der Auffahrunfall 2017 bei Hof, bei dem 18 Menschen in den Flammen starben, haben gezeigt, dass im Brandfall die Zeit für eine #Selbstrettung der Businsassen oft zu kurz ist. Deshalb arbeiten Forscher intensiv daran, den #Brandschutz und die Sicherheit in Bussen zu verbessern.
90 Sekunden Flucht-Zeit

Beim #Busunglück am 3. Juli 2017 auf der Autobahn A9 in Oberfranken fanden viele Menschen den Tod in Rauchgas und Feuer, weil der Reisebus binnen kürzester Zeit in Flammen stand. Durch den Auffahrunfall auf einen Lkw klemmte eine der beiden Ausgangstüren. Auch dadurch konnten sich viele Insassen nicht mehr …

S-Bahn + Bahnhöfe: Kameraüberwachung in Zügen, in Zugangsbauwerken und auf Bahnsteigen der S-Bahn Berlin GmbH, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wieviel #Kameras sind bei der Berliner #S-Bahn a) in Zügen, b) in Zugangsbauwerken und c) auf Bahnsteigen
installiert?
Antwort zu 1:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Zu a) Die Züge der neuen Baureihe #483/484 haben bereits werksseitig eine
Videoüberwachung. Die ersten Züge werden beginnend ab 2021 bis 2023 in Betrieb
genommen. Die Ausrüstung der Baureihe #481 erfolgt auf Anforderung des Bestellers im
Rahmen der Langlebigkeitsertüchtigung und beginnt im Jahr 2019. Die Umrüstung der 500
Viertelzüge mit viertausend Kameras soll bis Ende 2024 abgeschlossen sein.
Zu b) und c) Die im Verantwortungsbereich der DB Station&Service AG stehenden
sogenannten „Mischbahnhöfe“ Ostbahnhof, Alexanderplatz, Friedrichstraße,
2
Hauptbahnhof, Zoologischer Garten, Spandau, Gesundbrunnen, Potsdamer Platz und
Südkreuz sind auf den Bahnsteigen und im Gebäude mit Überwachungskameras
ausgestattet. Die Überwachungsschwerpunkte werden in Abstimmung mit der
Bundespolizei an den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten ausgerichtet und definiert, wobei
vorrangig die Zugangsbereiche mit ihren Treppen und Aufzügen sowie die
Verkehrsbereiche mit Tunneln und Bahnsteigen überwacht werden. Die Aufzeichnung
erfolgt im Auftrag der Bundespolizei, die einzig hierauf Zugriff hat. Zusätzlich wurden in
2014 die Stationen Hackescher Markt und die Halle im Ostkreuz sowie in 2016
Friedrichshagen, Friedrichsfelde Ost, Springpfuhl, Wittenau, Baumschulenweg,
Oranienburg, Karow, Bornholmer Straße und Zehlendorf mit Videotechnik ausgestattet.
Auf weiteren Bahnhöfen kommen Kamerasysteme zum Einsatz, die in erster Linie
betriebliche Aufgaben unterstützen, bspw. die Lage vor oder in Aufzügen aufzeichnen etc.
Dabei werden Videoanlagen genutzt, ohne dass es sich dabei um spezifische
Überwachungskameras handelt.
Im gleichen Sinne wurden durch die S-Bahn Berlin Kameras für die Durchführung der
Zugabfertigung auf rund achtzig Misch- als auch reinen S-Bahnhöfen installiert. Vier
Kameras je Bahnsteigseite erfassen vordergründig die Zugflanke und den gleisnahen
Bereich des Bahnsteiges, um den Fahrgastwechsel beobachten und nach Türschluss
erkennen zu können, dass keine Personen oder Gegenstände in den Türen eingeklemmt
sind.
Die Aufzeichnung der Kamerabilder der Zugabfertigung erfolgt im Auftrag der
Bundespolizei an allen Stationen, die dazu technisch in der Lage sind, im Ergebnis über
70 Stationen. Einzig die Bundespolizei hat auf die Aufzeichnungen Zugriff, wie auf alle
anderen Aufzeichnungen auch.
Darüber hinaus ist Berlin Bestandteil des Videoprogramms der Deutschen Bahn AG mit
dem Bundesministerium des Innern und der Bundespolizei. In diesem Programm wird die
Technik derzeit modernisiert und ggf. den gemeinsamen Bedarfen angepasst. Grundlage
für die Deutsche Bahn AG bildet hier die Gewährleistung der unternehmerischen
Sicherheit für Kunden und Nutzende der Bahnhöfe.“
Frage 2:
Gibt es Züge, Zugangsbauwerke oder Bahnsteige die derzeit noch nicht mit Kameras ausgerüstet sind?
Wenn ja, welche Zugtypen, und welche Bahnhöfe sind betroffen? Wann werden diese nachgerüstet?
Antwort zu 2:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Siehe Antwort zu 1. In Abstimmung mit den Aufgabenträgern wird von einer Nachrüstung
der Altbaureihen BR 480 bzw. BR 485 mit Überwachungstechnik abgesehen.“
Frage 3:
Findet die direkte Kameraüberwachung in Zügen durch den Fahrer oder durch eine externe Leitstelle oder
gar nicht statt?
Frage 4:
Findet die direkte Kameraüberwachung der Zugangsbauwerke und der Bahnsteige durch eine oder mehrere
Leitstellen oder gar nicht statt?
3
Frage 5:
Falls es keine direkte Kameraüberwachung, sondern nur eine Aufzeichnungsvorrichtung gibt: Ist die
Einrichtung von Leitstellen für eine direkte Kameraüberwachung geplant? Wenn ja, bis wann sind die
Leitstellen einsatzbereit? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 3 bis 5:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Nein, eine permanente Sichtung der Kamerabilder findet nicht statt. Die jeweiligen
Leitstellen führen hier eine passive, d.h. anlassbezogene Livebeobachtung durch. Einzig
in den Zügen der Baureihe 481 wird es lediglich eine Aufzeichnung der Bilder geben und
keine Möglichkeit, sich live aufzuschalten.“
Frage 6:
Falls es keine direkte Kameraüberwachung, sondern nur eine Aufzeichnungsvorrichtung gibt:
Wieviel Straftaten wurden in den vergangenen 12 Monaten im Bereich der Berliner S-Bahn aufgezeichnet
und wieviel Täter konnten aufgrund der Aufzeichnungen ermittelt werden?
Antwort zu 6:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Der S-Bahn Berlin GmbH liegen hierzu keine Erkenntnisse vor, denn es obliegt den
Ermittlungsbehörden, die Aufzeichnungen für polizeiliche Zwecke zu nutzen. Von der SBahn
Berlin GmbH fordert die Bundespolizei für ihre Ermittlungen in der Regel täglich zwei
Aufzeichnungen an.“
Frage 7:
Wie beurteilt die S-Bahn Berlin GmbH den Schutz ihrer Fahrgäste unter den gegenwärtigen Bedingungen im
Hinblick auf die direkte Kameraüberwachung?
Antwort zu 7:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Nach Einschätzung der S-Bahn Berlin GmbH ist die Sicherheit im öffentlichen Nahverkehr
in Berlin sehr hoch: Auf Grundlage der in der Polizeilichen Kriminalstatistik Berlin 2017
(PKS Berlin 2017) erfassten Daten liegt das Aufkommen sog. Delikte mit Gewaltcharakter
deutlich unter einem Promille der jährlichen Fahrgastzahlen. Rund um die Uhr sind
Sicherheitskräfte im gesamten Berliner S-Bahn-Netz im Einsatz, um sowohl objektiv die
Sicherheitslage als auch subjektiv das Sicherheitsgefühl zu stärken.
Die S-Bahn Berlin verfolgt ein ganzheitliches Sicherheitskonzept, das die Belange der
Ermittlungsbehörden, das subjektive Sicherheitsgefühl und die Persönlichkeitsrechte der
Fahrgäste sowie die generell abschreckende Wirkung der Einrichtung und einzelne
Gefährdungslagen gesamthaft berücksichtigt. Wesentlicher Baustein des
Sicherheitskonzepts ist dabei dessen personelle Ausstattung. Seit Beginn des neuen
Verkehrsvertrags wurde der Bestand des Sicherheitspersonals massiv aufgestockt,
sowohl in den Zügen als auch in den Bahnhöfen. Waren bisher innerhalb von 24 Stunden
bis zu 250 Sicherheitskräfte im S-Bahn-Bereich unterwegs, sind es nach dem neuen
Konzept bis zu 340 Einsatzkräfte. Damit setzt die Deutsche Bahn im Großraum Berlin
nunmehr insgesamt mehr als 650 Sicherheitskräfte ein. An fünf zentralen
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Kreuzungsbahnhöfen wurden auch zwischenzeitlich sog. S-Bahnwachen eingerichtet, die
rund um die Uhr als ständige Ansprechpartner in Sachen Sicherheit und Service zur
Verfügung stehen. Vor Ort kommen Doppelstreifen zum Einsatz, die u.a. aktive
Präventionsarbeit leisten, das Sicherheitsgefühl der Fahrgäste stärken sowie bei
Sicherheitsstörungen unmittelbar eingreifen.
Zu einer ganzheitlichen Betrachtung der Sicherheit im Nahverkehr gehört dabei auch das
Thema Video: Die Videoaufzeichnung wie auch die anlassbezogene Videoüberwachung
stellen dabei wichtige Bausteine in diesem ganzheitlichen Sicherheitskonzept dar.“
Frage 8:
Wie beurteilt der Senat den Schutz der Fahrgäste der S-Bahn Berlin GmbH unter den gegenwärtigen
Bedingungen im Hinblick auf die direkte Kameraüberwachung?
Antwort zu 8:
Der Senat teilt die Einschätzung der S-Bahn Berlin GmbH (siehe Antwort zu 7).
Frage 9:
Laut Medienberichten ist Software in Millionen deutscher Überwachungskameras der chinesischen Firma
Xiongmai verbaut. (Quelle: https://www.heise.de/security/meldung/Offen-wie-ein-Scheunentor-Millionen-
Ueberwachungskameras-im-Netz-angreifbar-4184521.html)
Dies hätte zur Folge, dass diese Kameras im Internet „gekapert“ werden können. Ist in den Kameras der
BVG Software der Firma Xiongmai verbaut?
Falls ja, wann wird diese Software ausgetauscht oder aktualisiert?
Frage 10:
Welche Sicherheitsvorrichtungen oder -maßnahmen existieren, um ein Auslesen, Kapern oder Manipulieren
der Kameras zu verhindern? Wenn keine, warum nicht?
Frage 11:
Wie beurteilt die S-Bahn Berlin GmbH die Sicherheit ihrer Kameras vor Übernahme- und
Manipulationsversuchen?
Antwort zu 9 bis 11:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Die Kamerasysteme der Deutschen Bahn AG inkl. S-Bahn Berlin GmbH werden alle in
geschlossenen Netzwerken betrieben, so dass ein Zugang aus dem Internet nicht möglich
ist.“
Frage 12:
Wie beurteilt der Senat die Sicherheit der Kameras der S-Bahn Berlin GmbH vor Übernahme- und
Manipulationsversuchen?
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Antwort zu 12:
Der Senat verweist auf die entsprechende Aussage des zuständigen Anlagenbetreibers
(siehe Antwort zu 9 bis 11).
Berlin, den 07.11.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Schiffsverkehr: Neue Solarboote: Berlins größte Reederei wird grün Die Reederei Stern und Kreis lässt für rund vier Millionen Euro zwei Solarboote für die Personenschifffahrt bauen., aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article215751821/Neue-Solarboote-Berlins-groesste-Reederei-laesst-wird-Gruen.html

Berlin. 31 #dieselbetriebene #Personenschiffe zählen zur Flotte von Berlins größter #Reederei #Stern und Kreis. Im kommenden Jahr sollen erstmals zwei #solarbetriebene #Boote in Betrieb genommen werden, sagte Stern-und-Kreis-Geschäftsführer Andreas #Behrens am Donnerstag. Für das Projekt hat sich die Reederei mit dem Unternehmen #Solar Water World AG zusammengetan. Die neuen, umweltfreundlichen Schiffe sollen unter Flagge der Gemeinschaftsfirma #Solar Circle Line fahren. Nahezu vier Millionen Euro investieren die Partner in das Projekt. Berlins Personenschifffahrt steht seit einiger Zeit auch unter politischem Druck, die Schadstoffemissionen zu reduzieren. „Diese Kooperation bringt uns ein ganzes Stück nach vorne“, erklärte Behrens. Stern und Kreis befördert jedes Jahr bis zu 900.000 Passagiere über Havel und Spree.

Bereits Mitte 2019 sollen die beiden Solarschiffe auf den Berliner Gewässern eingesetzt werden. Auf den Booten ersetzen Batterien den Dieseltank. Die Schiffe gleiten deswegen fast geräuschlos über das Wasser. Geladen werden die Akkus während der Fahrt über die 48 Solarmodule, die auf dem Dach eines Bootes verbaut sind. Aber auch an Land ist das Aufladen möglich. Für den bis zu zehn Stunden dauernden Prozess soll an der Stern-und-Kreis-Zentrale im Treptower Park auch eine Schnellladesäule aufgebaut werden. Eine Batterieladung werde für zehn bis zwölf Stunden Fahrt ausreichen, versprach Tim Schultze, Geschäftsführer der Solar Water World AG, die als Chartergesellschaft in Berlin bereits Solarschiffe zum Mieten anbieten.
Werft aus Sachsen-Anhalt baut die Solarboote

Um Energie zu sparen, musste sich aber auch die Bauweise der Boote ändern. Herkömmliche Personenschiffe werden …