Schifffahrt – Berlin : Autonome Boote sollen auf der Spree erprobt werden, aus Süddeutsche

https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/schifffahrt-berlin-autonome-boote-sollen-auf-der-spree-erprobt-werden-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-190920-99-957192

Auf der #Spree und mehreren Kanälen der Berliner Innenstadt sollen eines Tages #autonom fahrende #Boote erprobt werden. Das ist das Ziel eines Projekts, das mehrere Partner nun begonnen haben, darunter die #Schiffbau-Versuchsanstalt Potsdam GmbH, die Technische #Universität Berlin und die Berliner Hafen- und Lagerhausgesellschaft (#Behala). Das neue #Transportsystem soll mehr Güterverkehr aufs Wasser verlegen und so die Straßen der Stadt entlasten, wie am Freitag bekannt gegeben wurde.

„Mit dem Vorhaben soll auf Basis autonomer, koppelbarer und #elektrisch betriebener Wasserfahrzeuge ein Beitrag zur modernen Citylogistik geleistet werden.“ Die Fahrzeuge sollen ihre Routen selbst berechnen, sich auch zu Schwärmen zusammenkoppeln …

Straßenverkehr: Welche Autos fährt der Berliner Senat III, aus Senat

www.berlin.de

Die Verkehrswende in Berlin muss mit dem Vorbild der öffentlichen Hand beginnen. Auch bei der zweiten Anfrage (18/15173) wurde deutlich, dass die Fahrzeugflotte des Senats noch immer zu gro­ ßen Teilen mit klimaschädlichen Antrieben unterwegs ist. Um die Klimaschutzziele und die Feinstaub­ werte Berlins einzuhalten, ist hier ein rasches Um-steuern nötig.

1. Welche #Dienstwagen fahren die Mitglieder des Senates und ihre Staatssekretär*innen bzw. haben sie in Bestellung gegeben? (Bitte einzeln auflisten nach Person, Auto und Abgaswert)

Zu 1.:
Die gewünschten Angaben können der nachfolgenden Übersicht entnommen wer­ den.

Nutzungsberechtigte/-< Marke/Typ Kraftstoff erurauc h ··- eo, glkm NO, glkm Neubestellung RBm Hr. Michael Müller Daimler MB S-Guard Benzin 11,S 270 0,0200 StS WissForsc h Hr. Steffen Krach Audi A4 Limousine design 2.0 TFSI ultra Benzin 5,9 133 0,0091 Bevollm. Bund StS Fr. Sawsan Chebli Audi AS Limousine design 45 TFSI Benzin/Mild-Hybrid 6,3 143 0,018S StS Verw.-mod. Hr. Dr. Frank Nägele BMW 520i Touring Benzin 6,2 140 0,0148 Chef SK.zl StS Hr. Christian Gaebler Audi e-tron 55 quattro 8ektro 0,0 0,0000 SenlnnOS Sen Hr. Andreas Geisel BMW 730Ld Limousine Diesel 4,8 127 0,02SO SenlnnOS StS Hr. Torsten Akmann BMW 530i Limousine Benzin 5,8 132 0,0150 BMW 530i Limousine (Benzin) SenlnnOS StS Hr. Aleksander Dzembritzki Audi AS Limousine design 45 TDI quattro Diesel/Mild-Hybrid 5,5 145 0,0523 SenlnnOS StS Fr. Sabine Smentek VW Passat GTE1,4 TSI Benzin!Plug-in-Hybrid 1,7 38 0,004S BMW 530e iPerformance Limousine (Benzin/Plug-in-Hybrid) SenJustVA Sen Hr. Dr. Dirk Behrendt BMW 530i Limousine Benzin 5,8 132 0,0338 BMW 530e iPerformance Limousine (Benzin/Plug-in-Hybrid) SenJustVA StS Fr. Dr. Daniela Brückner Audi A4 Limousine design 2.0 TFSI ultra Benzin/Mild-Hybrid 5,9 133 0,0091 SenJustVA StS Fr. Margit G:>ttstein Audi A3 Sportback 1.4 TFSI e-tron Benzin!Plug-in-Hybrid 1,8 40 0,0028
SenFin Sen Hr. Dr. Ing. Matthias Kollatz VW Passat G1E 1,4 TSI Benzin!Plug-in-Hybrid 1,7 38 0,004S BMW 530e iPerformance Limousine (Benzin/Plug-in-Hybrid)
SenFin StS N.N. Audi AS Limousine 1.8 TFSI ultra Benzin 5,7 133 0,0205 BMW 520i Limousine (Benzin)
SenFin StS Hr. Frederic Verrycken BMW 520d Touring Diesel 4,5 119 0,0131 BMW 530e iPerformance Limousine (Benzin/Plug-in-Hybrid)
SenGPGSen Fr. Dilek Kalayci BMW S30d xDrive Gran Turismo llnterimsfahrzeun· Diesel unbek. unbek. unbek. BMW 530e iPerformance Limousine (Benzin/Plug-in-Hybrid)
SenGPGStS Hr. Martin Matz BMW 530i Limousine Benzin 5,9 135 0,0150 BMW 530i Limousine (Benzin)
SenGPGStS Fr. Barbara König Audi A4 Limousine design 40 TFSI Benzin 5,9 133 0,0091
SenKultEuropa Sen Hr. Dr. Klaus Lederer Audi AS Limousine 1.8 TFSI ultra Benzin 5,7 133 0,0205 Audi AS Limousine design 45 TFSI (Benzin)
SenKultEuropa StS Hr. Dr. Torsten Wöhlert Daimler MB E 220 d Limousine Diesel 4,6 122 0,0323 Audi AS Limousine design 40 TDI (Diesel)
SenKultEuropa StS Hr. Gerry Woop Volvo S90 (Interimsfahrzeug} Diesel unbek. unbek. unbek. Volvo S90 T8 (Plug-in-Hybrid)
SenlAS Sen Fr. 8ke Breitenbach BMW 530i Limousine Benzin 5,8 132 0,0150
SenlAS StS Hr. Daniel Tietze Audi AS Limousine 1.8 TFSI ultra Benzin 5,8 134 0,0205 Audi AS Limousine design 45 TFSI (Benzin)
SenlAS StS Hr. Alexander Fischer Audi AS Limousine design 45 TFSI quattro Benzin 6,5 149 0,0190
SenWiEnBe Sen Fr. Ramona Pop Lexus GS300h BenzinNoll-Hybrid 4,9 113 O,OOS3
SenWiEnBe StS Fr. Barbro Dreher Audi e-tron 55 quattro 8ektro 0,0 0,0000
SenWiEnBe StS Hr. Christian Rickerts Audi e-tron 55 quattro (Interimsfahrzeug} 8ektro 0,0 0,0000 Audi e-tron 55 quattro (8ektro)
SenUVK Sen Fr. Regine Günther VW Passat GTE1,4 TSI Benzin!Plug-in-Hybrid 1,7 38 0,004S
SenUVK StS Hr. lngmar Streese BMW 530i Limousine Benzin 5,8 132 0,0015
SenUVK StS Hr. Stefan Tidow VW Passat GTE1,4 TSI Benzin!Plug-in-Hybrid 1,7 38 0,004S
SenStadtW ohn Sen Fr. Katrin Lompscher BMW 530i Limousine Benzin 5,9 135 0,0150
SenStadtW ohn StS Fr. Regula Lüscher Audi AS Limousine design 45 TFSI quattro Benzin 6,2 142 0,018S
SenStadtW ohn StS Hr. Sebastian Scheel Audi AS Limousine 45 TDI quattro Diesel 5,6 146 0,0523
SenBildJugFam Sen Fr. Sandra Scheeres Audi AS Limousine 1.8 TFSI ultra Benzin 5,7 133 0,0205
SenBildJugFam StS Fr. Sigrid Klebba Audi AS Limousine design 45 TFSI Benzin/Mild-Hybrid 6,2 142 0,018S
SenBildJugFam StS Fr. Beate Stoffers BMW 520i Limousine Benzin 5,9 134 0,0152

2. Aus welchen Gründen befinden sich noch immer #Diesel- und #Benzin-Autos in der Liste, aus der die Dienstwagen bestellt werden können?

3. Wie begründet der Senat die Einzelfälle, in denen ein Diesel- und Benzin-Auto bestellt wurde? (Bitte je Person begründen.)

Zu 2. und 3.:
Aufgrund des geringen Angebotes an geeigneten Fahrzeugen mit Alternativantrieben in der hier benötigten oberen Mittelklasse werden weiterhin auch Benzin-Fahrzeuge sowie ein Diesel-Fahrzeug angeboten. Die Auswahl der zu bestellenden Fahrzeuge obliegt den Nutzungsberechtigten. Die Modell-Liste für die Auswahl von Leasingfahr­ zeugen für personengebundene Fahrzeuge wird von der Senatsverwaltung für Inne­ res und Sport unter Beteiligung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Kli­ maschutz immer wieder überarbeitet und den aktuellen Marktbedingungen ange­ passt. Auf eine personengebundene Begründung wird daher verzichtet. Für beson­ dere Sicherheitsanforderungen sind zudem nur bestimmte Fahrzeuge am Markt ver­ fügbar.

Erfreulicherweise schreiten die technischen Entwicklungen auf dem Feld der Elekt­ romobilität weiter voran. Diese Entwicklungen und die tatsächliche Verfügbarkeit von Fahrzeugen werden regelmäßig verfolgt und auf ihre Praxiseignung hin überprüft.

Das für den Betrieb als personengebundenes und in der Regel durch eine Fahrkraft geführtes Fahrzeug geeignete Angebot bei den Elektro- und Hybridfahrzeugen hat sich insgesamt aktuell leicht verbessert. Leider ist jedoch beispielsweise das Elekt­ rohybridfahrzeug VW Passat als im letzten Jahr zweithäufigstes im Fuhrpark ver­ wendetes Modell nach wie vor nicht lieferbar.

Ein Drittel der hier angeführten personengebundenen Fahrzeuge der Hauptverwal­ tung sind Elektrohybride.

4. Kann der Senat mittlerweile absehen, bis wann die vollständige #Dekarbonisierung des Berliner Fuhrparks möglich ist?

Zu 4.:
Gemäß der Richtlinien der Regierungspolitik werden der Fuhrpark des Landes sowie der Betriebe und Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Landes weiterhin suk­ zessive auf emissionsarme Fahrzeuge umgestellt. Eine vollständige Dekarbonisie­ rung des Berliner Fuhrparks setzt weiterhin ein quantitativ und qualitativ ausreichen­ des Herstellerangebot voraus. Wann dies der Fall sein wird, kann der Senat derzeit nicht absehen.

5. Welche Weiterentwicklungen gab es hinsichtlich der Planung der eigenen #Ladesäulen seit der Be­ antwortung der Anfrage 18/15173?

Zu 5.:

Senatskanzlei / Senatsverwaltung für: Angaben:
Senatskanzlei + Skzl WissForsch Die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) ist mit der Errichtung einer Ladesäule im Innenbereich des Berliner Rathauses beauftragt worden. Zurzeit werden die technischen Abstim- mungen mit der ausführenden Firma zur bauli- chen Umsetzung vorbereitet.
Bildung, Jugend und Familie Derzeit befinden sich noch ausschließlich ben- zinbetriebene Dienstwagen in der Nutzung der SenBildJugFam, daher wurde mit der Errichtung von Elektroladestationen noch nicht begonnen. Mit der BIM GmbH als Vermieterin der Fahr- zeugstellplätze ist jedoch bereits verabredet, dass im Bedarfsfall die Installation der entspre- chenden Ladestation(en) in unmittelbarer Nähe der Stellplätze erfolgen wird. Die Nutzung dieser Ladestation(en) wird ausschließlich den perso- nengebundenen Fahrerinnen/Fahrern der Dienst- fahrzeuge vorbehalten sein.
Finanzen Nach erfolgter Installation von 5 Schnellladestati- onen im Jahr 2017 gibt es derzeit keine geplan- ten Weiterentwicklungen. Sie werden als ausrei- chend angesehen.
Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Die SenGPG befindet sich aktuell in einer Bera- tungsphase mit SenlAS und der BIM für ein Ge- samtkonzept für beide Verwaltungen. Vorausset- zung hierfür ist die genaue Kenntnis der erforder-

liehen Anschlusswerte, um das passende Modell mit der notwenigen Leistungsfähigkeit benennen zu können.
Inneres und Sport Die BIM hat im Auftrag der SenlnnDS als Miete­ rin des Alten Stadthauses die Stromversorgung für Ladesäulen installiert.
Mit Abschluss des Vertrages SenUVK mit dem Ladeinfrastrukturbetreiber Allego kann nunmehr die Installationen einer Ladesäule beauftragt werden. Die Firma Allego erarbeitet zurzeit das Angebot an SenlnnDS.
Am Standort des Fuhrparks Berlin im Landes­ verwaltungsamt (LVwA) stehen 25 Ladeplätze für Elektrofahrzeuge zur Verfügung.
Integration, Arbeit und Soziales Die SenlAS befindet sich aktuell in einer Bera­ tungsphase mit SenGPG und der BIM für ein Gesamtkonzept für beide Verwaltungen.
Voraussetzung hierfür ist die genaue Kenntnis der erforderlichen Anschlusswerte, um das pas­ sende Modell mit der notwendigen Leistungsfä­ hiokeit benennen zu können.
Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminie­ rung Die Installation der Ladesäule konnte in 2018 nicht realisiert werden. Jedoch sind die notwen­ digen Tiefbau- und Elektroinstallationsarbeiten von der BIM GmbH beauftragt worden und sollen in Kürze (Spätsommer/Herbst 2019) ausgeführt werden.
Kultur und Europa Die SenKultEuropa arbeitet weiterhin an der Auf­ stellung einer Ladesäule im Dienstgebäude der Brunnenstraße 188-190 und steht mit der Rah­ menvertragsfirma für die Umsetzung in Kontakt. Die für die Ladesäule notwendigen Anschlüsse sollen zeitnah gelegt werden.
Stadtentwicklung und Wohnen Es befinden sich vier Ladesäulen für Elektroau­ tos am Standort „Württembergische Str. 6″ (eine Ladesäule befindet sich im Innenhof und 3 weite­ re stehen auf dem zweiten Hof). Da sich das Haus derzeit in der Sanierungsplanung befindet, sind vorerst keine weiteren Ladesäulen geplant.
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Drei Ladeeinrichtungen befinden sich am Stand­ ort Innenhof Am Köllnischen Park 3 und drei Ladeeinrichtungen am Standort Innenhof Würt­ tembergische Str. 6. Zudem steht eine Ladeein­ richtung am Standort Tempelhofer Damm 45 und zwei Ladeeinrichtungen stehen am Standort Co­ lumbiadamm 22, die sich im Eigentum des Lan­ des Berlin befinden. Eine weitere Ladeeinrich­ tung wurde als Pilotprojekt am Standort Innenhof Am Köllnischen Park 3 errichtet und ist Eigentum des Landes Berlin. Am Standort Dienstgebäude Brückenstraße ist die Errichtung einer weiteren Ladeeinrichtung geplant. Die neue Ladeeinrich­ tung soll im Jahr 2019 aufgebaut werden.
Wirtschaft, Energie und Betriebe In der SenWiEnBe hat sich die Anfang 2017 in­ stallierte Ladeinfrastruktur (mit zwei Ladesäulen für insgesamt drei Dienst-Hybrid-Fahrzeuge) bewährt und als ausreichend erwiesen. Eine Nutzung der Ladesäule durch Dienstkräfte kann aufgrund der räumlichen Gegebenheiten – es stehen keine weiteren Parkplätze zur Verfüqunq

Berlin, den 11. August 2019 In Vertretung

Sabine Smentek
Senatsverwaltung für Inneres und Sport

Buslinie 300 aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie hoch ist die tägliche Anzahl der Fahrgäste, die auf der Strecke der geplanten -Buslinie #300 bisher von
anderen Buslinien befördert werden?
Antwort zu 1:
Bei der Verkehrserhebung 2016 wurden an Schultagen folgende Fahrgastzahlen
(Querschnittsbelastung) für den Streckenverlauf der Linie 300 ermittelt:
Potsdamer Platz (Buslinien #M48, #M85, #200): ca. 14.000 Fahrgäste pro Tag
Wilhelmstraße (Buslinie 200): ca. 5.000 Fahrgäste pro Tag
Unter den Linden (Buslinien #100, 200, #TXL): ca. 21.000 Fahrgäste pro Tag
Grunerstraße (Buslinie #248): ca. 3.000 Fahrgäste pro Tag
Holzmarktstraße (Buslinie 248): ca. 1.000 Fahrgäste pro Tag.
Da auch künftig, insbesondere im Bereich Potsdamer Platz und Unter den Linden
Überlagerungen mit anderen Buslinien bestehen, werden nicht alle der oben genannten
Fahrgäste die Linie 300, sondern auch weiterhin parallel verkehrende Linien wie 100, 200,
M48 oder M85 nutzen.
2
Frage 2:
Wie unterscheidet sich die #Transportkapazität bisheriger auf dieser Strecke eingesetzter Dieselbusse von
der Transportkapazität der E-Busse auf der neuen Linie 300?
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Aufgrund der neuen Linienführungen ist ein direkter Vergleich zu bestehenden Linien
nicht möglich. Die Fahrgastkapazität der E-Busse entspricht der von vergleichbaren 12 m
langen Eindecker-Bussen mit Dieselantrieb.“
Je nach Streckenabschnitt kommt es im Vergleich zu den bisher eingesetzten Bussen zu
einer Erhöhung oder Verminderung der Platzkapazität. Eine Kapazitätsausweitung erfolgt
insbesondere zwischen Alexanderplatz und Warschauer Straße, da dort die Linie 300 in
einem dichteren Takt als die bisherige Linie 248 verkehrt. Sofern auf der Linie 300 12-
Meter-Elektro-Busse eingesetzt werden, kommt es im Bereich Unter den Linden und
Wilhelmstraße zu einer Kapazitätsreduzierung im Vergleich zu der dort bisher meist mit
Gelenkbussen oder Doppeldeckern verkehrenden Linie 200.
Frage 3:
Wieviel E-Busse werden auf der Linie 300 zum Einsatz kommen?
Antwort zu 3:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Auf der Linie 300 werden bis zu 11 E-Busse gleichzeitig eingesetzt.“
Frage 4:
In welchem Takt werden die Busse fahren?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Linie verkehrt tagsüber alle 10 Minuten, sowie früh morgens und spät abends alle 20
Minuten.“
Frage 5:
Wieviel #Ladestationen werden auf der Linie 300 installiert?
Antwort zu 5:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die BVG sieht eine Aufladung der E-Busse der Linie 300 auf dem Betriebshof Indira-
Gandhi-Straße vor.“
Es handelt sich um sogenannte Depotlader, siehe hierzu auch die Antwort des Senats auf
die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16108.
3
Frage 6:
Welche Gesamtkosten entstanden für die Anschaffung der Busse?
Frage 7:
Welche Gesamtkosten entstanden für die Anschaffung und den Bau der Ladestationen?
Antwort zu 6 und zu 7:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Gesamtkosten lassen sich nicht auf eine einzelne Linie herunterbrechen.“
Frage 8:
Wie lange, bzw. wieviel Touren (einfache Fahrt) kann ein E-Bus mit einer #Batterieladung fahren?
Antwort zu 8:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Zurzeit plant die BVG eine Betriebszeit von bis zu 15 Stunden am Stück ohne
Zwischenladung für die E-Busse auf der Linie 300. Die Betriebszeit wird sukzessive
ausgebaut.“
Frage 9:
Wie lange dauert die #Aufladung einer Batterie?
Antwort zu 9:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Zum vollständigen Aufladen der Batterien werden derzeit circa maximal vier Stunden
benötigt. Die neue Generation an Ladesäulen, die 2020 implementiert wird, reduziert die
Ladezeit voraussichtlich um die Hälfte.“
Frage 10:
Wie unterscheiden sich die laufenden #Kosten (Treibstoff, Wartung) durch den Betrieb der E-Buslinie 300
gegenüber dem bisherigen Betrieb mit #Dieselbuslinien?
Antwort zu 10:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Da es sich bei den auf der Linie 300 einzusetzenden Elektrobussen um für die BVG neue
Fahrzeugtypen handelt, können wegen der Einführungsphase noch keine validen
Aussagen zu den tatsächlichen Energie- und Wartungskosten getroffen werden.“
4
Frage 11:
Wie beurteilt die BVG die Wirtschaftlichkeit der E-Buslinie 300 gegenüber der bisherigen Dieselbuslinien?
Antwort zu 11:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Ziel ist es, einen lokal emissionsfreien öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
abzubilden. Vor diesem Hintergrund ist ein Wirtschaftlichkeitsvergleich zwischen Elektround
Dieselbussen nicht zielführend.“
Frage 12:
Wie beurteilt der Senat die Wirtschaftlichkeit der E-Buslinie 300 gegenüber den bisherigen Dieselbuslinien?
Antwort zu 12:
Der Senat hat auf Basis der Vorgaben des Mobilitätsgesetzes und des Nahverkehrsplans
des Landes Berlin mit der BVG eine Hochlaufstufe Elektromobilität vereinbart. In diesem
Rahmen hat die BVG bislang den Zuschlag für die Anschaffung von in diesem
Zusammenhang relevanten 120 E-Bussen (Depotlader, 12 Meter-Länge, Eindecker)
vereinbart, für die eine Lade- und Werkstattinfrastruktur auf dem Betriebshof Indira-
Gandhi-Straße eingerichtet wurde und wird. Die E-Busse sollen nach den Planungen der
BVG möglichst häufig fahren und werden daher auf verschiedenen Linien dieses
Betriebshofes zum Einsatz kommen. Hierzu zählt auch die Linie 300.
E-Busse haben im Vergleich zu Dieselbussen derzeit noch deutlich höhere
Investitionskosten, sowohl hinsichtlich des Fahrzeuganschaffungspreises als auch in
Bezug auf die anzuschaffende beziehungsweise neu einzurichtende Lade- und
Werkstattinfrastruktur. Der Senat geht davon aus, dass den höheren Anschaffungskosten
fahrzeugspezifisch geringere Unterhaltskosten gegenüberstehen, siehe hierzu auch die
Antwort des Senats auf die Drucksache 18/17601, Frage 3.
Berlin, den 14.08.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

autonomes Fahren + Bus: Kleiner Gelber fährt sich selber Seit heute, Freitag, den 16. August, fährt der erste hochautomatisierte Kleinbus im öffentlichen Straßenland einer deutschen Großstadt. , aus BVG

Seit heute, Freitag, den 16. August, fährt der erste #hochautomatisierte #Kleinbus im öffentlichen Straßenland einer deutschen Großstadt. Gegen 10.30 Uhr gaben die Partner im Projekt „#See-Meile“ den Startschuss für den rund fünfmonatigen Testbetrieb. Das Fahrzeug der Firma #EasyMile bringt die Fahrgäste bis Ende des Jahres täglich kostenlos vom U-Bahnhof #Alt-Tegel bis zu den #Seeterrassen am Tegeler See und zurück. Auf dem ca. 1,2 Kilometer langen Rundkurs hält der Bus zusätzlich in beiden Richtungen an der Kreuzung zum #Medebacher Weg.

Der #Elektrobus der Firma Easy-Mile (Typ „#EZ 10 Gen2“) ist von Montag bis Freitag jeweils von 7.30 bis 11 Uhr und von 15 bis 18.30 Uhr sowie Samstag und Sonntag von 10.30 bis 17.30 Uhr unterwegs. Der Kleinbus dreht seine Runden, für die er jeweils etwa 15 Minuten braucht, im #Metro-Modus. Das bedeutet, er hält immer an allen vier Haltestellen um die Türen zum Ein- und Aussteigen zu öffnen.

Das Fahrzeug fährt auf einer zuvor vermessenen und erlernten Route. Während der Fahrt scannt der Kleinbus ständig seine Umgebung ab. Der Test soll zeigen, wie die sensiblen Sensoren auf Umwelt und Wetter reagieren, aber auch Aufschlüsse zur Akzeptanz von hochautomatisierten Shuttles im Nahverkehr durch die Nutzer bringen. Um auf jedes denkbare Verkehrsszenario sicher reagieren zu können, ist das Fahrzeug mit maximal 15 km/h unterwegs. Zusätzlich befindet sich zu jeder Zeit ein Fahrzeugbegleiter der BVG an Bord, der den Kleinbus im Notfall zum Stoppen bringt, mögliche Hindernisse umfährt und mobilitätseingeschränkten Fahrgästen behilflich ist. Das Fahrzeug ist klimatisiert und durch eine Rampe #barrierefrei zugänglich. Durch veränderte Auflagen ist es allerdings notwendig, einen zusätzlichen Sicherheitsgurt für Rollstuhlfahrende einzubauen, weshalb die Mitnahme von Rollstühlen zu Beginn des Projekts noch nicht möglich sein wird. Die Nachrüstung wird schnellstmöglich erfolgen. Fahrgäste mit Kinderwagen oder Rollatoren dürfen schon jetzt mitfahren.

Unter der Dachmarke „#Digitales Testfeld Stadtverkehr“ sind insgesamt acht Partner am Forschungsprojekt See-Meile beteiligt. Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe unterstützt den Fahrzeughersteller EasyMile mit einer finanziellen Förderung in Höhe von 200.000 Euro. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz koordiniert den #Verkehrsversuch und hat die Zulassung des Fahrzeugs und die #Liniengenehmigung intensiv begleitet. Eine begleitende #Akzeptanzstudie wird durch die DB-Tochter #ioki durchgeführt. Der Bezirk Reinickendorf hat maßgeblich dazu beigetragen, dieses erste automatisierte Projekt im öffentlichen Straßenland zu realisieren. Einen Stellplatz und die #Ladeinfrastruktur bekommt das Fahrzeug auf dem Gelände der Berliner #Wasserbetriebe. Nicht zuletzt ist auch die Berliner Agentur für #Elektromobilität mit an Bord.

Statements

Christian Rickerts (Staatssekretär, Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe): „Berlin gibt Innovation einen sichtbaren Platz in der Stadt. Wir fördern das Projekt ‚See-Meile‘, um erstmalig im öffentlichen Raum zu lernen und zu zeigen, wie automatisierte Mobilität in einer Großstadt funktionieren kann.“

Ingmar Streese (Staatssekretär, Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz): „Berlin ist mit dem Pilotprojekt bundesweit Vorreiter bei der Erprobung neuer Mobilitätsformen. Mit dem Projekt testen wir aber nicht nur neue Technologien, sondern geben den Berlinerinnen und Berlinern auch die Gelegenheit, den autonomen Kleinbus im Alltagsbetrieb zu erleben. Für uns ist das eine Chance zu testen, ob hochautomatisierte Fahrzeuge perspektivisch ein sinnvolles Zusatzangebot im Berliner ÖPNV sein können.“

Dr. Sigrid Nikutta (Vorstandsvorsitzende der Berliner Verkehrsbetriebe): „Wir glauben, dass selbstfahrende Kleinbusse in Zukunft eine kluge Ergänzung zu den großen Gelben sein werden, zum Beispiel in engen oder verkehrsberuhigten Wohngebieten. Wir können mit ihnen unser Netz noch enger knüpfen und damit noch näher an alle Berlinerinnen und Berliner heranrücken.“

Alexander Kaczmarek (Konzernbevollmächtigter der DB für Berlin): „Wir sind davon überzeugt, dass mit solchen hochautomatisierten Shuttles das Angebot im öffentlichen Verkehr perspektivisch deutlich attraktiver werden kann. Die Anbindung an bestehende Schienenverkehre – die sogenannte erste und letzte Meile – kann mit ihnen verbessert werden. Ganz klar ist: Im Moment sind hochautomatisierte Fahrzeuge im ÖPNV vor allem ein spannendes Forschungs- und Entwicklungsfeld. Deshalb werden wir mit unserer DB-Tochter ‚ioki‘ das Projekt See-Meile wissenschaftlich begleiten.“

Frank Balzer (Reinickendorfs Bezirksbürgermeister, CDU): „Ich freue mich sehr, dass die BVG diese Fahrzeugtechnik der Zukunft hier bei uns in Reinickendorf testet. Ich wünsche dem Testbetrieb viel Erfolg und bin überzeugt, dass sich viele interessierte Fahrgäste für die kostenlose Probefahrt durch Tegel finden.“

Gilbert Gagnaire (CEO EasyMile): „EasyMile freut sich, mit seiner weltweit erprobten Technologie einen attraktiven Baustein für die zukünftige Mobilität in Berlin beizutragen“.

Jörg Simon (Vorstandschef der Berliner Wasserbetriebe): „Wir unterstützen Projekte wie dieses gern, weil es zeigt, wie öffentliche Unternehmen, Verwaltung und Wirtschaft gemeinsam die Stadt intelligenter und lebenswerter machen.“

Gernot Lobenberg (Leiter der Berliner Agentur für Elektromobilität eMO): „Neue Technologien wie hochautomatisierte Fahrzeuge müssen aus den geschützten Umgebungen heraus in die ‚echte‘ Welt kommen, damit sie von der Bevölkerung akzeptiert werden. Innovationen sind nur dann wirklich hilfreich, wenn sie in den Alltag integriert werden können. Auf der See-Meile können Anwohner und Besucher Zukunftsmobilität im Wortsinn erfahren und mögliche Vorbehalte gegen selbstfahrende Busse abbauen. Berlin wird damit wieder ein wenig mehr zum Testfeld für nachhaltige Mobilität.“

Pressekontakte

Pressestelle SenWiEnBe
Matthias Borowski
Tel. +49 30 9013-8112
matthias.borowski@senweb.berlin.de

Pressestelle SenUVK
Dorothee Winden
Tel. +49 30 9025-1093
dorothee.Winden@SenUVK.berlin.de

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

pressestelle@bvg.de

Pressestelle Deutsche Bahn (ioki)
Andreas Fuhrmann

Tel. +49 30 297-60016

www.deutschebahn.com/presse

presse@deutschebahn.com

Pressestelle BA Reinickendorf
Tel. +49 30 90294-2007
pressestelle@reinickendorf.berlin.de

EasyMile
Dr. Arwed Schmidt
germany@easymile.com

BWB-Pressestelle
Astrid Hackenesch-Rump
Tel. +49 30 8644-2860
astrid.hackenesch-rump@bwb.de

eMO-Pressestelle
Jörg Welke
Tel. +49 30 46302-402

joerg.welke@emo-berlin.de

autonomes Fahren: Ab Freitag fährt ein fahrerloser Bus im Linienverkehr der BVG. Die Beteiligten erhoffen sich viel, doch noch kostet die Fahrt Geduld., aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article226795667/BVG-Erster-Bus-ohne-Fahrer-in-Tegel-Auf-Stotterfahrt-in-die-Zukunft.html

Berlin. Die Zukunft der #Mobilität kommt noch etwas langsam daher, aber sie fährt. Am Freitagvormittag gaben die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) gemeinsam mit den Projektpartnern den Startschuss für den öffentlichen Testbetrieb ihres #fahrerlosen Busses . Erstmals sei damit ein #hochautomatisierter #Kleinbus im #Straßenverkehr einer deutschen Großstadt unterwegs. Nachdem die #fahrgastlose Testphase wie berichtet bereits Anfang August begonnen hatte, verkehrt der kleine gelbe Sechssitzer nun täglich bis Jahresende kostenlos im Linienverkehr auf dem 1,2 Kilometer langen Rundkurs zwischen dem U-Bahnhof #Alt-Tegel und der #Greenwichpromenade in Tegel.

Hochautomatisierter Kleinbus der BVG fährt mit 15 km/h durch Tegel
„Das klingt erstmal nach nicht sonderlich viel“, sagte Christian Rickerts, Staatssekretär der Senatswirtschaftsverwaltung bei der Jungfernfahrt am Tegeler Hafen. Aber es sei eben kein Katzensprung „sondern ein großer Schritt für die Stadt als Innovationsmotor.“ Als „intelligente Ergänzung im öffentlichen Personennahverkehr“, bezeichnete die BVG-Vorstandsvorsitzende Sigrid Nikutta den Bus. Mit den Mobilen sei es künftig möglich, Shuttleverkehre einfach und kundenfreundlich anzubieten. Auch Verkehrsstaatssekretär Ingmar Streese sah in den Fahrzeugen einen Zusatz zum bestehenden Nahverkehrsangebot. „Der ÖPNV ist nicht überall so gut getaktet. Da können wir mit kleinen Bussen vielleicht die Lücke füllen.“

Bis dahin dürfte es noch ein wenig dauern. Bei der Probefahrt zumindest zeigte sich noch die ein oder andere Schwäche …

Elektromobilität: Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in den Berliner Bezirken, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:

Wie hat sich die Zahl der #Ladestationen für #Elektroautos in den letzten drei Jahren entwickelt (bitte aufgeschlüsselt nach Kalenderjahren und Bezirken)?

Antwort zu 1:

In der nachfolgenden Tabelle ist die Entwicklung der Zahl der #Ladeeinrichtungen dargestellt, die in den Jahren 2016 bis 2019 durch die Allego GmbH (Allego) im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Errichtung und den Betrieb von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge im öffentlichen und halböffentlichen Raum in Berlin in Betrieb genommen worden sind. Dem Senat liegen keine genauen Daten zum Jahr der Inbetriebnahme der Ladeeinrichtungen der anderen Ladeinfrastrukturbetreiber im öffentlichen und halböffentlichen Raum vor.

Inbetriebnahmen von Ladeeinrichtungen im öffentlichen und halböffentlichen Raum nach Bezirken (Allego):

Bezirk 2016 2017 2018 2019 (Stand 07/2019)
Mitte 18 18 10 1
Charlottenburg-Wilmersdorf 14 7 17 12
Friedrichshain-Kreuzberg 13 6 3 1
Pankow 3 9 5 0
Tempelhof-Schöneberg 19 5 5 0
Steglitz-Zehlendorf 1 1 9 1
Neukölln 9 1 5 1
Lichtenberg 1 4 0 0
Treptow-Köpenick 4 3 0 1
Reinickendorf 2 1 2 0
Spandau 0 4 2 0
Marzahn-Hel lersdorf 3 2 1 0
Insgesamt 87 61 59 17

Zudem werden derzeit nach vorliegenden Informationen 99 Ladeeinrichtungen der innogy SE (innogy) und der Vattenfall Smarter Living GmbH (Vattenfall) im öffentlichen und halböffentlichen Straßenland betrieben (s. Antwort auf Frage 4).

Zur Anzahl an #Ladeinfrastruktur im privaten (nicht-öffentlich zugänglichen) Raum liegen keine Daten vor.

Da es keine Verpflichtung von Ladeinfrastrukturbetreibern im halböffentlichen Raum gibt, ihre Ladeeinrichtungen dem Senat zu melden, wird auf Daten der Internetseiten
www. goingelectric.de zurück gegriffen. Diese Daten stellen jedoch nur den „IST-Zustand“ dar (Stand Juli 2019).

Bestand an Ladeeinrichtungen im halböffentlichen Raum in Berlin

Anzahl Davon Normallader (AC) Davon Schnelllader (DC)
Ladeeinrichtunqen 314 278 36
Ladepunkte 646 589 57
Quellen: goingelectric.de

Über das Förderprogramm „Wirtschaftsnahe #Elektromobilität“ (#WELMO) der Senatsver­ waltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe wurden bisher über 370 private Ladepunkte (ggf. öffentlich-zugänglich) beantragt, die in den nächsten Monaten errichtet werden.

Frage 2:

Bei wie vielen Ladestationen handelt es sich um Schnellladesäulen (bitte unter Angabe der Standorte)?

Antwort zu 2:

Es wurden 13 #Schnellladesäulen im Rahmen des be emobil-Programmes im öffentlichen und halböffentlichen Raum durch Allego errichtet und in Betrieb genommen. Zu den Standorten von anderen Ladeinfrastrukturbetreibern liegen dem Senat keine Angaben vor.

Standort Liegenschaftseigen- tümer öffentlicher/ halb- öffentlicher Raum
Alexanderstr. 4, 10178 Berlin-Mitte Park Inn halböffentlich
Berliner Str. 54, 13507 Berlin-Reinickendorf Gewobag halböffentlich
Bismarckstr. 20, 12169 Berlin-Steglitz- Zehlendorf A.T.U Auto Teile Unger halböffentlich
Donaustr. 89, 12043 Berlin-Neukölln Bezirksamt Neukölln öffentlich
Gehringstr. 45-51 , 13088 Berlin-Pankow A.T.U halböffentlich
Grenzallee 8, 12057 Berlin-Neukölln A.T.U halböffentlich
Landsberger Allee 87 , 10407 Berlin- Lichtenberg Gewobag halböffentlich
Lindenstr. 113, 10969 Berlin-Friedrichshain- Kreuzberg Gewobag halböffentlich
Messedamm 24, 14055 Berlin- Charlottenburg-Wilmersdorf Messe Berlin halböffentlich
Prinzenstr. 97 , 10969 Berlin-Friedrichshain- Kreuzberg Gewobag halböffentlich
Rudower Str. 120, 12351 Berlin-Neukölln A.T.U halböffentlich
Schwedter Str. 29 , 10435 Berlin-Pankow Gewobag halböffentlich
Spandauer Damm 134, 10455 Berlin- Charlottenburq-Wilmersdorf – öffentlich (Parkplatz)

Frage 3:

Über wie viele Anschlüsse verfügen die Ladestationen a) insgesamt sowie b) aufgeschlüsselt nach Bezirken?

Antwort zu 3:

Die unter der Antwort auf Frage 4 genannten Ladeeinrichtungen im öffentlichen und halböffentlichen Raum verfügen über insgesamt 793 Ladepunkte.

Bezirk Anzahl Ladepunkte
Mitte 169
Charlottenburg-Wilmersdorf 175
Friedrichshain-Kreuzberg 82
Pankow 63
Tempelhof-Schöneberg 68
Steglitz-Zehlendorf 51
Neukölln 69
Lichtenberg 34
Treptow-Köpenick 16

Reinickendorf 8
Spandau 33
Marzahn-Hel lersdorf 25

Frage 4:

Wer sind die Betreiber der Ladestationen (bitte tabellarisch dargestellt und unter Angabe der Zahl der jeweils von ihnen errichteten Ladestationen a) insgesamt sowie b) aufgeschlüsselt nach Bezirken)?

Frage 5:

Hat der Senat Kenntnis davon, welche privaten Anbieter Ladestationen für Elektrofahrzeuge in den einzelnen Bezirken betreiben (falls ja, bitte bezirksscharf unter Angabe der Betreiber auflisten)?

Antwort zu 4 und 5:

Die Ladeinfrastrukturbetreiber Allego GmbH, #innogy SE, #Vattenfall Smarter Living GmbH und #Ubitricity Gesellschaft für verteilte Energiesysteme mbH (Ubitricity) haben Ladeeinrichtungen im öffentlichen Straßenland errichtet. Zudem hat Allego Ladeeinrichtungen im halböffentlichen Raum aufgebaut, die öffentlich zugänglich sind.
Von diesen vier Betreibern liegen folgende Zahlen vor:

B Allego innogy Vattenfall Ubitricity
Mitte 48 25 5 9
Charlottenburg-Wilmersdorf 65 20 2 3
Friedrichshain-Kreuzberg 42 0 0 0
Pankow 30 1 2 0
Tempelhof-Schöneberg 29 8 0 0
Steglitz-Zehlendorf 18 0 0 10
Neukölln 23 10 0 2
Lichtenberg 8 8 0 2
Treptow-Köpenick 9 0 0 0
Reinickendorf 5 0 0 0
Spandau 7 10 0 0
Marzahn-Hel lersdorf 6 8 0 0
insgesamt 290 90 9 26

Die #Laternenladeeinrichtungen von Ubitricity können bislang ausschließlich mit einem Ladekabel benutzt werden, das mit der Mobile-Metering-Technik der Firma kompatibel ist. Im Rahmen des mit Mitteln des „Sofortprogramms Saubere Luft 2017 bis 2020″ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) geförderten Forschungsprojektes
„EIMobileBerlin“ wird untersucht, wie die Mobile-Metering-Technik in das Berliner Modell integriert werden kann, sodass alle Nutzerinnen und Nutzer an den Laternenladeeinrichtungen von Ubitricity mit einem Standard-Ladekabel laden können (s. auch Antwort auf Frage 7).

Im Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur sind darüber hinaus folgende Betreiber registriert:
• Autobahn Tank & Rast GmbH
• Lidl Dienstleistungs GmbH & Co. KG
• Porsche Zentrum Berlin-Adlershof, Porsche Niederlassung Berlin GmbH
• Kaufland
• APCOA PARKING Deutschland GmbH
• inno2grid GmbH
• Senertec Center Berlin Brandenburg GmbH
• NATURSTROM AG
• Riller & Schnauck GmbH
• Nefzger GmbH & Co. KG

Frage 6:

Wie viele Ladestationen wurden bisher in den einzelnen Bezirken sowie stadtweit beantragt und wie viele davon wurden angeordnet?

Antwort zu 6:

Nach dem aktuellen Stand wurden 267 be emobil-Ladeeinrichtungen im öffentlichen Straßenland in Berlin durch den Ladeinfrastrukturbetreiber Allego GmbH, das Ladeinfrastrukturbüro der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und die zuständigen Stellen in den Bezirksämtern geprüft und genehmigt. Zudem wurden die entsprechenden Sondernutzungserlaubnisse und straßenverkehrsrechtlichen
Anordnungen durch die Bezirksämter erteilt.

Frage 7:

Wie viele Ladestationen befinden sich aktuell im Planungsstadium (bitte aufgeschlüsselt nach Bezirken und unter Angabe der Standorte)?

Antwort zu 7:

Im Rahmen der aktuell laufenden angebotsorientierten Ausbauphase werden bis zu 200 weitere Ladeeinrichtungen im öffentlichen Raum errichtet. Das Ziel ist, bis Ende 2020 insgesamt bis zu 1.140 „be emobil“-Ladepunkte durch den Ladeinfrastrukturbetreiber Allego in Berlin errichtet zu haben, darunter 40 Schnellladepunkte. Die genannten 1.140 Ladepunkte ergeben sich aus der Anzahl von rund 580 Ladeeinrichtungen
(Normalladeeinrichtungen mit zwei Ladepunkten und Laternenladeeinrichtungen mit einem Ladepunkt) im öffentlichen und halböffentlichen Raum. Falls die Prüfung von einzelnen geplanten Standorten eine fehlende Eignung für die Errichtung einer
Normalladeeinrichtung ergibt, werden dort teilweise als Alternative Laternenladeeinrichtungen aufgebaut.
An 136 der 200 für den Ladeeinrichtungsaufbau geplanten Standorte erfolgte bisher eine Erfassung vor Ort durch Allego und eine Netzanschlussanfrage bei Stromnetz Berlin.
Somit können diese 136 Standorte bereits in den Prüfungs- bzw. Genehmigungsprozess überführt werden. Bei den restlichen Standorten kann es abhängig von den verkehrlichen Gegebenheiten vor Ort zu Änderungen kommen, weshalb hier keine Standortangaben beigefügt sind.

Im Rahmen der nachfrageorientierten Errichtungsphase liegen aktuell 170 Anträge von Bürgerinnen und Bürgern vor.

Anzahl der für den Aufbau beantragten und geplanten Ladeeinrichtungen

k nachfrageorien- tierte AP angebotsorien- tierte AP
Mitte 25 42
Charlottenburg- Wilmersdorf 18 20
Friedrichshain-Kreuzberg 16 27
Pankow 26 25
Tempelhof-Schöneberg 25 16
Steglitz-Zehlendorf 26 20
Neukölln 7 6
Lichtenberg 10 15
Treptow-Köpenick 5 11
Reinickendorf 3 10
Spandau 7 6
Marzahn-Hel lersdorf 2 1
Insgesamt 170 199

Aus Mitteln des „Sofortprogramms Saubere Luft 2017 bis 2020″ sind bis zu 1.000 öffentlich zugängliche sowie 600 private „Mobile-Metering-Laternenladeeinrichtungen“ in den Bezirken Steglitz-Zehlendorf und Marzahn-Hellersdorf in Planung.

Frage 8:

Wie ist der Ablauf des Antrags- und Genehmigungsprozesses?

Antwort zu 8:

Die erste angebotsorientierte Errichtungsphase basierte auf der Grundlage eines Standort­ konzepts und wurde erfolgreich abgeschlossen.

Seit Januar 2016 konnten im Rahmen der nachfrageorientierten Errichtungsphase Nutzerinnen und Nutzer von Elektrofahrzeugen, bei nachgewiesenem Bedarf, die Errichtung von Ladeinfrastruktur in der Nähe ihres Wohnsitzes oder regelmäßigen Arbeitsortes im öffentlichen Raum in Berlin beantragen. Dazu musste insbesondere ein Nachweis über Erwerb bzw. Gebrauchsüberlassung eines Elektrofahrzeugs I Plug-ln Hybrid erbracht werden. Bürgerinnen und Bürger stellten dazu beim Ladeinfrastrukturbüro der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz oder über die Website https://www.be-emobil.de/ eine Anfrage zur Prüfung ihres Antrags auf Errichtung einer Ladeeinrichtung an dem von ihnen gewünschten Standort. Bei Vorliegen aller Voraussetzungen und Zusendung der vollständigen Antragsunterlagen sendet die Allego GmbH die Vorprüfungsunterlagen mit einer Standortaufnahme an das Ladeinfrastrukturbüro. Im Falle einer Genehmigung durch das Ladeinfrastrukturbüro
werden die Anträge an die Mitarbeiter des jeweils zuständigen Bezirksamtes geschickt, die für die Bearbeitung von Anträgen auf Sondernutzungserlaubnis und für die Erteilung von

straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen verantwortlich sind. Bei Freigabe der Standorte werden die finalen Antragsunterlagen durch die Allego GmbH an das zuständige Bezirksamt eingereicht; die Allego GmbH beauftragt die Stromnetz Berlin GmbH mit der Einrichtung eines Netzanschlusses. Nach Erteilung der Sondernutzungserlaubnis durch das Straßen- und Grünflächenamt des zuständigen Bezirksamtes erfolgt die Errichtung der Ladeeinrichtung, nach Erteilung der straßenverkehrsrechtlichen Anordnung der Straßenverkehrsbehörde des zuständigen Bezirksamtes die Anbringung der Beschilderung und der Parkplatzmarkierung. Anschließend meldet der Ladeinfrastrukturbetreiber die Umsetzung der Maßnahmen beim Bezirksamt an. Die Inbetriebnahme-Protokolle werden der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz geschickt.
Die aktuell laufende angebotsorientierte Ausbauphase basiert auf der Grundlage eines Standortkonzeptes. In dieser Phase führt das Ladeinfrastrukturbüro eine Vorprüfung der Standorte durch. Die weiteren Schritte sind identisch mit dem Verfahren bei der Bearbeitung von Anträgen von Bürgerinnen und Bürgern.

Frage 9:

Wer trifft die Entscheidung über die Genehmigung von Standorten für Ladestationen?

Antwort zu 9:

Die Anträge werden durch den Ladeinfrastrukturbetreiber und durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz geprüft. Damit die Standorte errichtet werden können, ist die Genehmigung durch die für die Bereiche Sondernutzung und straßenverkehrsrechtliche Anordnungen zuständigen Stellen des jeweiligen Bezirksamtes notwendig.

Frage 10:

Welche Kriterien müssen für die Genehmigung eines Standortes zur Errichtung einer Ladestation erfüllt sein?

Antwort zu 10:

In der nachfrageorientierten Errichtungsphase mussten insbesondere vier Voraussetzungen von den Antragsteilenden erfüllt werden:

• Von den Antragsteilenden ist ein Nachweis über den Erwerb bzw. über die Gebrauchsüberlassung (z. B. Leasing) eines Elektrofahrzeuges/Plug-ln-Hybriden zu erbringen.
• Der Nachweis über den Ort des regelmäßigen Ladebedarfs, in dessen Umkreis die Errichtung einer Lademöglichkeit beantragt wird, ist ebenfalls zu erbringen. Die Antragsteilenden müssen einen Nachweis über ihren aktuellen Wohnsitz oder Arbeitsplatz hinzufügen – je nachdem, wo die Errichtung einer Lademöglichkeit beantragt wurde.
• Eine Bestätigung über eine geplante (weitere) NutzungsdauerNertragsdauer des Elektrofahrzeuges/Plug-ln-Hybriden von mindestens zwei Jahren ab Vorlage der Dokumente ist einzusenden.

• Die Antragsteilenden müssen eine Bestätigung beifügen, dass ein Wegfall des Ladebedarfs, z. B. durch einen Wechsel des Wohnsitzes bzw. des Arbeitsplatzes, nicht absehbar ist.

Zudem muss sich der Standort mehr als 200 Meter von einer bereits errichteten Ladeeinrichtung entfernt befinden. Bei der Prüfung der Anträge wird zudem untersucht, ob die verkehrliche Eignung und ein öffentlicher Nutzen durch die Zugänglichkeit der Ladeeinrichtung für eine möglichst große Anzahl an Nutzerinnen und Nutzern vorliegen.

Frage 11:

Wer ist für die Instandhaltung und Erneuerung der Ladesäulen verantwortlich?

Antwort zu 11:

In den öffentlich-rechtlichen Verträgen mit den Ladeinfrastrukturbetreibern ist geregelt, dass sie für die Instandhaltung und Erneuerung ihrer Ladeeinrichtungen verantwortlich sind.

Frage 12:

In wessen Zuständigkeitsbereich fällt das Thema #Elektromobilität in den einzelnen Bezirken? Gibt es in Berlin und/ oder den Bezirken einen Beauftragten für Elektromobilität und wenn nein, ist die Schaffung einer solchen Stelle geplant (bitte begründen)?

Antwort zu 12:

Die Zuständigkeit für das Thema Elektromobilität ist in den einzelnen Bezirken unterschiedlich zugeteilt. Es gibt bislang keinen Beauftragten für Elektromobilität in Berlin und in den Bezirken. Jedoch hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz für die Koordination des Ladeinfrastrukturausbaus im öffentlichen Raum ein zentrales Ladeinfrastrukturbüro eingerichtet. Neben der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ist auch die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe für das Thema Elektromobilität zuständig. Die Zuständigkeit ist zwischen den beiden Senatsverwaltungen aufgeteilt. So ist für den Ladeinfrastrukturaufbau im öffentlichen Raum die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und im privaten sowie halböffentlichen Raum die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe zuständig.

Frage 13:

Wie beurteilt der Senat die derzeitige Ladeinfrastruktur a) stadtweit und in Relation zur Zahl der zugelassenen Elektrofahrzeuge sowie b) im Hinblick auf die Versorgungslage in den einzelnen Bezirken?

Antwort zu 13:

Im Verhältnis zu den in Berlin derzeit zugelassenen Elektroautos bietet Berlin ein dichtes Ladeinfrastrukturangebot auf öffentlichem Straßenland. Durch den kontinuierlichen Ausbau der Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenland, als ergänzendes Angebot zum

Laden auf privaten Grund, wird der steigenden Nachfrage begegnet und der Umstieg für Carsharing und E-Mobilität auf diese Systeme attraktiver.

Mit dem Ladeinfrastrukturaufbau wird der steigende #Ladebedarf innerhalb und außerhalb des S-Bahn-Rings berücksichtigt.

Berlin, den 07.08.2019 In Vertretung

lngmar Streese Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bus: Halbtags-Elektrobusse, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Was ist die genaue Ursache dafür, dass die Batterien dieser Busse offenbar bereits nach etwa einem halben
Tag im Einsatz leer sind und die Fahrzeuge zur #Wiederaufladung ins Depot müssen?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Im Testbetrieb und in den ersten Betriebswochen konnte die BVG dank der
entsprechenden Einsatzplanung bereits bis zu 16 Betriebsstunden pro Fahrzeug bzw. bis
zu 240 km #Laufleistung am Tag, zum Teil mit #Zwischenladung, nachweisen. Dies wird
sukzessive ausgebaut.“
Frage 2:
War dieser Umstand dem Senat bereits im Vorfeld, bei Unterzeichnung des Kaufverträge, bekannt?
Antwort zu 2:
Dem Senat ist bekannt, dass unter den gegenwärtigen technischen Rahmenbedingungen
mit Depotladern eine begrenzte Fahrleistung von ca. 150 km zwischen zwei jeweils
mehrstündigen Ladevorgängen zuverlässig möglich ist. Um in die #Elektromobilität
2
einzusteigen und Erfahrungen mit dem Betrieb von #Elektrobussen im Kontext der
Anforderungen des Berliner Busverkehrs zu sammeln, führt die BVG eine „Hochlaufphase
Elektromobilität“ durch. In diesem Rahmen werden verschiedene #Ladekonzepte für den
Betrieb von Elektrobussen erprobt. Neben #Depotladern sollen hierbei auch
#Endtstellenlader und #Streckenlader erprobt werden, die bei entsprechend verfügbarer
#Ladeinfrastruktur prinzipiell keine Reichweitenbeschränkung aufweisen.
Auf Basis einer Evaluation dieser Testeinsätze soll dann eine Entscheidung über den
passenden Mix an Ladetechnologien für den Berliner Busverkehr getroffen werden.
Detailliertere Ausführungen zu den verschiedenen Ladekonzepten und der Erprobung sind
dem Nahverkehrsplan 2019 bis 2023 zu entnehmen.
Frage 3:
Welche tatsächlichen Reichweiten der Busse wurden durch die zwei Lieferanten #Daimler und #Solaris jeweils
für ihre Busse zugesichert?
Antwort zu 3:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Beide Lieferanten haben eine Reichweite von mindestens 150 km unter allen Witterungs-
/Verkehrsbedingungen zugesichert.“
Frage 4:
Wie viele Km Reichweite haben die angeschafften Elektrobusse mit einer Akkuladung tatsächlich im Berliner
Stadtbetrieb und inwiefern weicht dies von den zugesicherten Reichweiten ab?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die zugesicherte Reichweite wird innerhalb eines 14-tägigen Testbetriebes erprobt.
Innerhalb dieses Testbetriebes werden die Fahrzeuge auf zwei Linien eingesetzt. Erst
wenn diese Testphase positiv abgeschlossen wurde, werden die Busse von der BVG
abgenommen. Im Testbetrieb und in den ersten Betriebswochen wiesen die Fahrzeuge
eine zufriedenstellende Reichweite auf, wobei die geforderte Mindestreichweite stets
eingehalten wurde.“
Frage 5:
Wie viele Km Reichweite haben die Busse wenn sie ohne Fahrgäste fahren?
Frage 6:
Wie viele Km Reichweite haben die Busse wenn sie mit der höchstzulässigen Anzahl von Fahrgästen
fahren?
Antwort zu 5 und zu 6:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Auslegung der Reichweite wurde unter voller Belastung der Fahrzeuge
vorausgesetzt.“
3
Frage 7:
Wie wirken sich Witterungseinflüsse auf die Reichweite und die Einsatzdauer aus?
Antwort zu 7:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Auslegung der Reichweite wurde unter allen Witterungsbedingungen vorausgesetzt.
Detailliertere Aussagen können derzeit wegen der Einführungsphase noch nicht genannt
werden.“
Frage 8:
Welche Differenzen zwischen den von den Herstellern gemachten Angaben und den im Betrieb tatsächlich
festgestellten Reichweiten konnten bisher festgestellt werden? (Bitte Soll- und Ist-Angaben auflisten für
beide Fabrikate unter unterschiedlichen Einsatzbedingungen)
Antwort zu 8:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die zugesicherten Reichweiten wurden bisher eingehalten.“
Frage 9:
Wie lang ist die von den Herstellern gewährte Garantiedauer auf die verbauten Antriebsbatterien?
Antwort zu 9:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Gewährleistung für die #Antriebsbatterie beträgt 6 Jahre.“
Frage 10:
An welche Voraussetzungen sind diese Garantien gebunden und gibt es spezielle Herstellervorgaben, z.B.
zur Ent- und Beladung der Akkus oder auch zum Vorwärmen von Akkus im Winter?
Antwort zu 10:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Lade- und Entladezyklen sind nicht Gegenstand der Gewährleistung. Diese wurde auf
6 Jahre bzw. 360.000 km festgesetzt.“
Frage 11:
Welche zusätzlichen Wartungs- und/oder Serviceverträge durch die Hersteller der Busse wurden vereinbart?
Frage 12:
Welche Kosten entstehen dadurch insgesamt über die Laufzeit dieser Verträge?
4
Antwort zu 11 und zu 12:
Die BVG teilt hierzu mit: „Es wurden keine zusätzlichen Wartungs- oder Serviceverträge
mit den Herstellern vereinbart.“
Frage 13:
Sollen weitere Busse dieser Hersteller angeschafft werden?
a. Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 13:
Die BVG teilt hierzu mit: „Die Ausschreibung für weitere 90 Elektro-Eindecker (12 m-EBusse)
wurde abgeschlossen. Der Zuschlag wurde an Solaris erteilt.“
Berlin, den 29.07.2019
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bus: Neue Linie der BVG Autonomer Bus wagt sich in Berlin auf öffentliche Straßen, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/neue-linie-der-bvg-autonomer-bus-wagt-sich-in-berlin-auf-oeffentliche-strassen-32930022?dmcid=nl_20190730_32930022

Berlin – Bislang waren #autonome #Busse, die ohne Fahrer auskommen, in Berlin nur auf #Privatgelände unterwegs. Doch das ändert sich demnächst. Denn noch in diesem Sommer soll die erste Berliner Buslinie, auf der die neue Technik auf öffentlichen Straßenland eingesetzt wird, in Betrieb genommen werden.

Bestückt wird die neue #Teststrecke im Bezirk Reinickendorf von dem französischen Fahrzeughersteller #Easymile. Das Unternehmen produziert den #Elektrokleinbus #EZ10, der sich mit Laser- und Radarsensoren eigenständig auf Straßen zurechtfinden kann. Nach Informationen der Berliner Zeitung soll der neue autonome #Shuttle-Service namens #See-Meile den U-Bahnhof #Alt-Tegel mit der #Greenwichpromenade am Tegeler See verbinden.

Ende 2018 hatten die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) bereits angedeutet, dass sie an so einem Projekt mitarbeiten. Traditionell gibt es zwischen der Endstation der U-Bahn-Linie U6 und der Grünanlage am Tegeler See, an der viele #Fahrgastsschiffe anlegen, keine BVG-Verbindung – ein hochautomatisierter E-Bus könnte diese Lücke schließen und ein echtes Verkehrsbedürfnis befriedigen. Anders als andere Fahrzeuge der BVG ist der EZ10 von Easymile, der nicht mal vier Meter lang ist, gut geeignet, durch die schmalen Straßen im Tegeler Ortskern …

Bus: Brandgefahr von Elektrobussen aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Gibt es ein #Sicherheitskonzept für den Fall #brennender -Busse in Berlin?
Frage 2:
Was genau beinhaltet dieses Konzept und wo findet sich dieses zur Einsicht?
Frage 3:
Wer hat dieses Konzept erarbeitet?
Frage 4:
Welche Feuerwehren kommen im Fall eines Brandes von E-Bussen zum Einsatz?
2
Antwort zu 1 bis zu 4:
Bei der Berliner #Feuerwehr gibt es kein spezielles #Sicherheitskonzept für den Fall
brennender E-Busse. Die Brandbekämpfung erfolgt durch die vorhandenen Lösch- und
Hilfeleistungsfahrzeuge der Berliner Feuerwehr (LHF), die mit haupt- oder ehrenamtlichem
Personal besetzt sind. Es werden grundsätzlich die Einheiten zum Schadensort entsendet,
die die Einsatzstelle am schnellsten erreichen. Sofern sich bei der Einsatzabarbeitung
aufgrund des konkreten Einzelfalls herausstellen sollte, dass weitere Kräfte oder spezielle
Ausrüstungsgegenstände erforderlich sind, werden diese durch die verantwortliche
Einsatzleiterin bzw. den verantwortlichen Einsatzleiter nachalarmiert.
Die BVG teilt zu Frage 1 mit: „Die Rettungskräfte wurden über die Besonderheiten der
E-Busse informiert und sensibilisiert.“
Die BVG teilt zu Frage 2 mit: „Rettungskarten sind in den Fahrzeugen mit abgestimmten
Inhalten an abgestimmten Stellen hinterlegt.
Das Batteriemanagementsystem in den Bussen überwacht permanent jede einzelne Zelle
der Batterien. Bei Anzeichen für einen Defekt, z. B. zu hoher Temperatur, wird sofort die
gesamte Hochvoltanlage abgeschaltet. Auch wird der Ladevorgang permanent überwacht,
um hier bei einem eventuell vorliegenden Fehler die Anlage sofort abzuschalten.“
Die BVG teilt zu Frage 3 mit: „Das Konzept wurde zusammen mit dem Fahrzeughersteller
erarbeitet, bzw. teilweise vorgegeben. Im Anschluss daran wurden die einzelnen Punkte
mit den Rettungskräften abgestimmt.“
Frage 5:
Sind die Berliner Feuerwehren für Brände dieser Art in Technik und Ausbildung ausreichend vorbereitet?
Antwort zu 5:
Die Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienstakademie (BFRA) hat seit 2015 in der
feuerwehrtechnischen Grundausbildung (FGA) sowie in den Lehrgängen für zukünftige
Führungskräfte des Einsatzdienstes der Berliner Feuerwehr vier theoretische
Unterrichtseinheiten „Alternative Antriebstechniken“ in den Unterrichtsablaufplan
aufgenommen. Bestandteil des Unterrichtes sind u.a. bundesweite Empfehlungen, z.B.
das vfdb-Merkblatt 06/2004 „Unfallhilfe und Bergen bei Fahrzeugen mit Hochvolt-
Systemen“, die Informationen der DGUV 205-022/2012, der Forschungsbericht 175 vom
Karlsruher Institut für Technologie, Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der
Berufsfeuerwehren und des Deutschen Feuerwehrverbandes (AGBF/DFV 2014) und
Rettungsleitfäden verschiedener Fahrzeughersteller. Ferner wird das Thema in der
Planung der Wachunterrichte berücksichtigt.
Derzeit werden darüber hinaus bei der Berliner Feuerwehr Standardeinsatzregeln zum
Umgang mit havarierten Hochvoltfahrzeugen erarbeitet.
Frage 6:
Wie viele Feuerwehrleute sind derzeit schon für die Bekämpfung brennender E-Fahrzeuge und brennender /
explodierender Fahrzeug-Akkus aller Art ausgebildet?
3
Antwort zu 6:
Eine Bezifferung der Anzahl ist nicht möglich. Im Rahmen der regelmäßigen Aus- und
Fortbildungen bei der Berliner Feuerwehr sowie im Rahmen des standortbezogenen
Wachunterrichts werden jedoch die Einsatzkräfte kontinuierlich aus- und fortgebildet.
Im konkreten Bedarfsfall ist gewährleistet, dass auf jeder Einsatzstelle eine Führungskraft
mit entsprechender fachlicher Expertise vorhanden ist bzw. hinzugezogen werden kann.
Frage 7:
Welche Vorkehrungen wurden und werden in den Busdepots getroffen, um derlei Brände möglichst schnell
bekämpfen zu können und gleichzeitig den Schaden möglichst gering zu halten?
Antwort zu 7:
Die BVG teilt hierzu mit: „Auf den Betriebshöfen gibt es einen Havarie-Platz, auf dem
beschädigte bzw. verunfallte Fahrzeuge abgestellt werden können, sodass ein
Sicherheitsabstand eingehalten wird. Eine Rettungsgasse wird frei gehalten, um die
ungehinderte Zufahrt für Rettungskräfte sicherzustellen.“
Frage 8:
Nach Angaben der BVG im Ausschuss UVK des Abgeordnetenhauses sollen E-Busse künftig auch
dezentral an vielen unterschiedlichen Orten in Berlin geladen werden. Wie wird hier eine größtmögliche
Sicherheit im Brandfall gewährleistet?
Antwort zu 8:
Siehe hierzu Beantwortung zu den Fragen 1 bis 4.
Die BVG teilt hierzu mit: „Es wird ein Sicherheitsabstand zwischen Fahrzeug und Gebäude
sowie anderen Fahrzeugen eingehalten. Auch wird der Ladevorgang überwacht, sodass
im Falle einer defekten Batteriezelle der Ladevorgang sofort abgebrochen wird.“
Frage 9:
Welche Erkenntnisse liegen dem Senat zum speziellen Brandverhalten von E-Fahrzeugen und insbesondere
E-Bussen vor; hier auch zu Branddauer und Brandtemperaturen?
Antwort zu 9:
Es gibt bundesweit in der Fachwelt vielfältigste Erkenntnisse zum Brandverhalten von
E-Fahrzeugen, wie z.B. die Forschungsberichte des KIT (Karlsruher Institut für
Technologie). In verschiedenen Gremien auf Bundesebene werden diese Ergebnisse
bewertet und fließen in die taktischen Vorgaben ein. In diesen Gremien ist auch die
Berliner Feuerwehr vertreten. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass sich das
Brandverhalten im Wesentlichen nicht signifikant von dem von Maschinen und
Fahrzeugen mit vergleichbarer Technik unterscheidet.
4
Sofern die Batterien durch ein Unfallereignis oder andere mechanische Einwirkungen trotz
der seitens des Fahrzeugherstellers vorgesehenen Sicherungsmaßnahmen beschädigt
werden und infolge dessen in Brand geraten, kann es zu einer längeren Branddauer
führen.
Die BVG teilt hierzu mit: „Die Brandursachen sind vergleichsweise gering, da z. B. die
Abgasanlage entfällt. Des Weiteren sind erheblich geringere Anteile an Betriebsstoffen im
Fahrzeug. Die Hauptbrandlast an einem Bus sind nach wie vor die Verkleidungen im und
am Fahrzeug.
Die Batterien sind in den E-Fahrzeugen in einzelnen Trögen zusammengefasst. Entzündet
sich eine Zelle, so sind die Tröge feuerfest und verhindern das Übergreifen auf das
Fahrzeug.“
Frage 10:
Welche Kenntnisse hat der Senat über die Auswirkung von brennenden E-Fahrzeugen in Tunneln und auf
Brücken?
Antwort zu 10:
Für den Tunnelbetrieb ergeben sich aus den bisherigen (auch internationalen)
Erfahrungen keine Veränderungen. Grundsätzlich können langanhaltende und intensive
Brände je nach konkretem Brandverlauf schädigende Auswirkungen auf Tunnelbauwerke
und Brückenkonstruktionen haben. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um einen LKW
oder PKW mit E-Antrieb oder konventioneller Antrieb handelt, da die Tunnelbauwerke auf
eine Feuerwiderstandsdauer von mind. 90 Minuten bemessen sind. Ereignisse mit
brennenden E-Fahrzeugen liegen i.d.R. innerhalb der zur Berechnung zugrundeliegenden
Gefahrgutszenarien.
Besondere Kenntnisse liegen dank bisher nicht aufgetretener Ereignisse durch brennende
E-Fahrzeuge nicht vor.
Berlin, den 19.07.2019
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Tarife: E-Scooter brauchen wie Fahrräder Ticket in Bus und Bahn, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article226512763/E-Scooter-brauchen-wie-Fahrraeder-Ticket-in-Bus-und-Bahn.html

-Tretroller brauchen für Bus- oder Bahnfahrten in Berlin und Brandenburg in der Regel einen #Fahrschein. Sie werden wie Fahrräder behandelt und damit ist die Beförderung #kostenpflichtig, wie der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) auf Anfrage am Mittwoch mitteilte. Nur wer einen klappbaren Roller hat, …