Wenn der Flughafen Tegel schließt, dann wird auch Otto Lilienthal ein Stück tiefer in Vergessenheit geraten. Im Jahr 1988 wurde der Flughafen Tegel nach ihm benannt – und auch wenn nur wenige die umständliche Formulierung „Flughafen Berlin Tegel-Otto Lilienthal“ in den Mund nahmen und man es lieber schlicht und einfach bei „Tegel“ beließ, so ist sein Name doch immer noch für jeden Besucher gut sichtbar am Gebäude zu lesen.
Lilienthals Leben erinnert ein wenig an die mythische Sagengestalt des #Ikarus. Denn so wie Ikarus vom Himmel stürzte, weil er der Sonne zu nahe kam, so wurde auch der Ehrgeiz dieses #Luftfahrtpioniers tödlich bestraft. Am 9. August 1896 stürzte Lilienthal bei Stölln westlich von Berlin bei einem seiner Flugversuche aus 15 Metern Höhe ab, erlitt eine Hirnblutung – und starb wenige Tage später. Es ist denn auch eine Ikarusfigur, die am Teltowkanal an das Leben des vielseitigen Erfinders erinnert.
Bei der S-Bahn-Linie #S2 gilt ab kommenden Montag, 17. August, ein veränderter #Fahrplan. Demnach werden die Züge von #Buch aus Richtung #Bernau vier Minuten früher fahren als zuvor. Die stündlichen Abfahrtzeiten lauten ab dann: 03, 23 und 43.
Von Bernau aus gibt es ebenfalls Änderungen. Hier machen sich die Züge fünf bis sechs Minuten später nach #Blankenfelde auf den Weg. Die neuen Abfahrtzeiten lauten: 03, 23, 43. Der dreiminütige Aufenthalt in Buch entfällt, teilte die S-Bahn mit.
Die #Mehrwert-Wochenenden im September! Jedes #VBB-Ticket bringt dich weiter.
Im September ist alles drin: Mit jedem Ticket das gesamte #VBB-Land in der Tasche! VBB-Verkehrsunternehmen geben Fahrgästen etwas zurück – als Dank für ihre Treue
An insgesamt neun Aktionstagen im September haben alle Abonnent*innen im Verbundgebiet mit ihrer #VBB-Zeitkarte das gesamte VBB-Land in der Tasche.
An den vier September-Wochenenden sowie am autofreien Tag (22.09.) gelten alle zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen VBB-Zeitkarten für Fahrten im gesamten Tarifbereich – also in ganz Berlin und Brandenburg. Abonnent*innen von bereits verbundweit gültigen Zeitkarten (z.B. VBB-Abo Azubi oder VBB-Abo 65plus) profitieren von erweiterten Mitnahmeregelungen. Und auch Gelegenheitsfahrer*innen kommen in den Genuss dieser gemeinsamen Aktion aller 37 VBBVerkehrsunternehmen: ein an den Aktionstagen gültiger Einzelfahrschein gilt (in seiner jeweiligen räumlichen Relation) als Tageskarte.
Mit dieser #Fahrgastaktion möchten sich die 37 Verkehrsunternehmen und der VBB bei den Fahrgästen für ihre #Treue während der #Corona-Pandemie bedanken. Gleichzeitig wird die von der Bundesregierung für das zweite Halbjahr 2020 beschlossene Mehrwertsteuerreduktion auf eine besondere Art weitergegeben. Während das Coronavirus auch das VBB-Land im Frühjahr zum Stillstand brachte, hielten Bus und Bahn das ÖPNV-Angebot aufrecht und brachten diejenigen an ihr Ziel, die nicht zu Hause bleiben konnten. Viele Stammkund*innen blieben zudem den Verkehrsunternehmen treu und kündigten ihr VBB-Abo nicht. Mit der Erweiterung von Gültigkeit bzw. Mitnahmeregelung werden die Fahrgäste daher nun eingeladen, das gesamte Angebot von Bus und Bahn in ganz Berlin und Brandenburg vollumfänglich bequem und umweltfreundlich auszukosten.
Susanne Henckel, Geschäftsführerin des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB):
„Im September ist mehr drin im VBB-Abo! Ich freue mich sehr, dass uns die Einigung mit allen Beteiligten gelungen ist und wir mit der gemeinsamen Aktion den Fahrgästen, und insbesondere den treuen Stammkund*innen, mehr Mobilität im VBB-Land bieten können. Bequem unterwegs mit Bus, Bahn und Alltagsmaske quer durch die Hauptstadtregion: das geht an den Aktionstagen so einfach wie nie. Und gleichzeitig wollen wir natürlich so viele Menschen wie möglich wieder für die zahlreichen Vorzüge des ÖPNV begeistern.“
Guido Beermann, Verkehrsminister des Landes Brandenburg:
„Entdecken Sie Brandenburg und Berlin – ganz besonders im September! Der öffentliche Personennahverkehr ist das Rückgrat der Mobilität in Brandenburg und Berlin. Mit Bus und Bahn kommen die Menschen sicher an ihr Ziel – egal ob sie zur Arbeit pendeln oder innerhalb ihres Bundeslandes reisen. Natürlich sind die Folgen der Pandemie an den Fahrgästen wie auch den Verkehrsunternehmen nicht spurlos vorübergegangen. Daher freuen wir uns, mit der VBB-Aktion Fahrgäste und ihre Familien einzuladen, Brandenburg und Berlin an den vier September-Wochenenden mit Bus und Bahn zu erkunden.“
Regine Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz:
„Mit der Sonderaktion sagen wir denjenigen Danke, die in schwierigen Zeiten dem ÖPNV treu geblieben sind und auch weiter auf umweltfreundliche Mobilität setzen. Gleichzeitig sollen aber auch die noch unschlüssigen Fahrgäste wieder zurückgewonnen werden. Eine Stadt wie Berlin braucht ein exzellentes ÖPNV-Netz, das von den Bürgerinnen und Bürgern auch gut angenommen wird. Dafür wollen wir werben.“
Dr. Rolf Erfurt, BVG Vorstand Betrieb:
„Wir möchten uns gerne bei allen BVG-Fahrgästen für ihre Treue bedanken. Wir freuen uns, dass wir dafür gemeinsam mit dem VBB eine Möglichkeit gefunden haben, von der alle Kunden profitieren, vor allem die treuesten, unsere BVG-Abonnenten.“
Peter Buchner, Vorsitzender der Geschäftsführung der S-Bahn Berlin:
„Auch während der Corona-Einschränkungen im Frühjahr fuhr die S-Bahn noch 90 Prozent ihres Angebots, um als zuverlässiger Mobilitätspartner die Menschen zur Arbeit zu bringen. Für die Treue unserer Fahrgäste möchten wir uns mit dieser Aktion bedanken und die Berliner*innen und Brandenburger*innen an den Wochenenden zu ihren Lieblingszielen fahren.“
Frank Wruck, Geschäftsführer der Barnimer Busgesellschaft (BBG):
„Neben dem Dank an die Stammkunden und der Weitergabe der Mehrwertsteuerreduzierung, die gewissermaßen selbstverständlich ist, wollen wir insbesondere auch wieder Lust auf den ÖPNV machen und die Möglichkeiten des ÖPNV in Berlin und Brandenburg möglichst vielen Fahrgästen aufzeigen.“
Im September ist mehr drin: Die Details
Teil der Fahrgastaktion sind alle Wochenenden im September 2020 sowie zusätzlich der autofreie (Diens)Tag am 22. September 2020. Folgende tarifliche Sonderregelungen sind geplant:
Alle Kund*innen mit Zeitkarten (VBB-Umweltkarten = 7-Tage-Karte, Monatskarte, Jahreskarte und Abonnement) können an den Aktionswochenenden/-tagen unabhängig vom eigentlichen räumlichen Gültigkeitsbereich ihres Produktes verbundweit reisen. Voraussetzung ist die zeitliche Gültigkeit des jeweiligen o.g. VBB-Tickets am Aktionstag.
Dies schließt ausdrücklich auch Semestertickets, VBB-Firmentickets, Berlin-Ticket S und Mobilitätsticket Brandenburg ein.
Die Mitnahmeregelung (analog VBB-Umweltkarte: ein Erwachsener sowie bis zu drei Kinder zw. sechs und 14 Jahren) wird bei allen Zeitkarten auf den verbundweiten Gültigkeitsbereich angewendet (inkl. VBB-Abo 65+, VBB-Abo Azubi und Semestertickets).
Für Kunden im Bartarif wird an den gleichen Aktionswochenenden/-tagen der Einzelfahrausweis in der gewünschten Tarifstufe als Tageskarte anerkannt. Ggf. bestehende Mitnahmeregelungen der Tageskarten werden während der Aktion auch auf den Einzelfahrausweis angewendet. Das betrifft insbesondere Einzelfahrausweise im Gültigkeitsbereich Berlin AB, BC und ABC sowie Potsdam AB.
Ausgeschlossen sind touristische Kombinationsprodukte, Haus- und Sondertarife, Schülerticket Berlin AB, Kombitickets, Fahrradkarten sowie Mitarbeiterfahrausweise.
Weitere Informationen finden Sie auf vbb.de/mehrwertwochenenden
Seit Januar sind dafür eigene #Abschleppfahrzeuge im Einsatz. Nachdem in der vergangenen Woche ein weiterer #Abschleppwagen für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen geliefert wurde, ist der #BVG-Bestand auf mittlerweile neun gewachsen, wie das Unternehmen auf Anfrage mitteilte. Bis einschließlich Juli seien rund 2100 falsch parkende Fahrzeuge abgeschleppt worden plus rund 180 durch einen Dienstleister im Auftrag der BVG. #Falschparker sind weiterhin ein großes Problem
«Falschparker auf #Busspuren, #Straßenbahngleisen und in #Haltestellenbereichen sind weiterhin ein großes Problem, dem wir mit ausgeweiteten Einsätzen künftig noch gezielter begegnen wollen», sagte BVG-Sprecher Jannes Schwentu der Deutschen Presse-Agentur. Die Gebühren fürs Abschleppen liegen bei 208,33 Euro, bei größeren Fahrzeugen über 3,5 Tonnen Gewicht bei 650,32 Euro.
Eine coronabedingte Pause beim Abschleppen hat es der BVG zufolge nicht gegeben. Dennoch habe sich die Pandemie ausgewirkt: Acht #Schleppwagenfahrer sind zwar fast fertig ausgebildet gewesen, konnten Schwentu zufolge aber keine Führerscheinprüfung ablegen.
BVG schleppt immer mehr selbst ab
«Der Einsatz der BVG-eigenen Abschleppwagen ist im Januar mit ersten Nachtschichten gestartet und wird seitdem kontinuierlich ausgeweitet», sagte Schwentu. «Während zu Beginn des Jahres noch der Großteil der Umsetzungen durch die Polizei …
Die Berliner Verkehrsbetriebe führten im Mai 2020 die Prüfungen des neuen elektronischen Stellwerks am #Alexanderplatz für den #Lückenschluss#U5 durch. Nach den erfolgreich abgeschlossenen Prüfungen kann es nun los gehen und das #Stellwerk in Betrieb genommen werden. Das Stellwerk regelt den Betrieb zwischen den U-Bahnhöfen #Schillingstraße und #Hauptbahnhof und löst das alte #Relaisstellwerk ab. Für die Inbetriebnahme ist die U5 von Montag, den 17. August 2020 bis Sonntag, den 6. September 2020 zwischen S+U Alexanderplatz und U #Strausberger Platz sind keine Bahnen im Einsatz.
In dem genannten Bereich besteht ein Ringlinienersatzverkehr vom U Alexanderplatz zum U Schillingstraße sowie Strausberger Platz über die Ersatzhaltestelle Büschingstraße wieder zum Anfangspunkt U Alexanderplatz. Da der Ersatzverkehr nur in eine Richtung fährt, halten die Busse in Richtung U Alexanderplatz nicht am U Schillingstraße. Dafür halten sie Ersatzweise an der gegenüberliegenden Straßenbahnhaltestelle Büschingstraße. Alternativ können die S-Bahnlinien S5 und S7 zwischen S+U Alexanderplatz und S+U Lichtenberg genutzt werden. Zwischen S+U Frankfurter Allee und U Frankfurter Tor sowie zwischen U Frankfurter Tor und U Strausberger Platz besteht jeweils ein Pendelverkehr mit Umstieg am U Frankfurter Tor.
Hinweis: Von Freitag, den 28. August 2020, 22:00 Uhr, bis Montag, den 31. August 2020, 1:30 Uhr besteht zwischen S+U Wuhletal/S Springpfuhl und S Ostkreuz kein S-Bahnverkehr.
Frage 1:
Wie ist der aktuelle Sachstand zum Umbau der #Tramhaltestelle S #Greifswalder Straße und wann ist mit einer
verlässlichen Umsetzung zu rechnen?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die Planung befindet sich noch in der Entwurfsphase. Mit einer baulichen Fertigstellung
ist aus jetziger Sicht frühestens Ende 2024 zu rechnen.“
Frage 2:
Welchen aktuellen Planungsstand haben die vorgesehenen Umbaumaßnahmen der Haltestelle und welche
Maßnahmen sind hier im Detail geplant?
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Für die Erstellung der fertigen Entwurfsplanung Tram-Haltestelle (inkl. umliegender
Bauwerke der Deutschen Bahn (DB)) sind aktuell noch einige DB-Bestandspläne
ausstehend. Die fertige Entwurfsplanung ist in weiterer Folge notwendig für eine
2
Stellungnahme der DB zu den Abständen zwischen Tram-Haltestellendach und DBBrücken (Brückenprüfung DB). Außerdem wird die vollständige Entwurfsplanung benötigt,
um die Verkehrsplanung (1. Lichtsignalanlagen-Fußgängerüberweg, 2. Verkehrsführung
während der Bauzeit) fortzusetzen.
Die Bauarbeiten Tram-Haltestelle können erst umgesetzt werden, sobald die
Tunnelschließung erfolgt ist. Die dazu benötigte Verwaltungsvereinbarung liegt dem Senat
zur Prüfung vor. Außerdem sind eine Stellungnahme zum bestehenden Zustand des
darunterliegenden Mischwasserkanals von den Berliner Wasserbetrieben und die
Beauftragung eines Ingenieurbüros zur planerischen Umsetzung der Tunnelschließung
ausstehend.“
Frage 3:
Wann soll der dafür notwendige Rückbau der Bahnsteige erfolgen?
Antwort zu 3:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Der Rückbau der Bahnsteige soll voraussichtlich im Sommer 2023 erfolgen.“
Frage 4:
Wie lange wird der Umbau der Haltestelle dauern und welche konkreten Verbesserungen ergeben sich
dadurch für die Benutzer der Haltestelle?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Aus jetziger Sicht werden die baulichen Maßnahmen ca. 18 Monate in Anspruch nehmen.
Verbesserungen:
• Deutliche Verbesserung der Umsteigerelation S-Bahn / Tram
• Direkter Anschluss des Wohnquartiers Thälmann-Park
• Erhebliche technische und gestalterische Aufwertung der Tram-Haltestelle“
Frage 5:
Welche Kosten entstehen für den Umbau und von wem werden diese getragen?
Antwort zu 5:
Die Gesamtkosten für das Vorhaben betragen schätzungsweise 2.050.000 €. Für die
Fußgängertunnelschließung entstehen für das Land Berlin Kosten in Höhe von etwa
500.000 € sowie zusätzlich etwa 110.000 € Planungskosten.
Die Planungskosten der BVG für den Neubau der Tram-Haltestelle betragen 240.000 €
und die Baukosten für den Umbau 1.200.000 €. Diese Kosten werden ebenfalls durch das
Land Berlin getragen.
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Frage 6:
Welche Verzögerungen zum ursprünglichen Zeitplan hat es bisher gegeben (bitte nach Art, Grund und
Dauer darstellen)?
Antwort zu 6:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Im Zuge der erforderlichen Machbarkeitsstudie erfolgte im Zeitraum 2014 bis 2016 eine
längere Abstimmung zwischen BVG und der damaligen Verkehrslenkung Berlin (heute:
Abteilung Verkehrsmanagement der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz) zur Umgestaltung der Verkehrssituation im Kreuzungsbereich.
Nach erneutem längeren Abstimmungsbedarf zwischen Senat und BVG wurde in 2019
gemeinsam festgelegt, dass die BVG die Schließung der Fußgängerunterführung
beplanen und durchführen soll. Dazu wurde die Notwendigkeit nach einer gemeinsamen
Verwaltungsvereinbarung zwischen BVG und der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr
und Klimaschutz (SenUVK) festgestellt. Diese Verwaltungsvereinbarung ist gegenwärtig in
Erarbeitung
Nach Feststellung der Planungsbetroffenen bei der DB AG erfolgten ab 2019 Anfragen bei
der DB AG zu den Bestandsunterlagen der Brückenbauwerksüberbauten über der Tram
Haltestelle S-Greifswalder Straße. Bisher liegen der BVG keine ausreichenden
Bestandsunterlagen der Brückenbauwerksüberbauten vor.“
Frage 7:
Zu welchen Zeitpunkten wird es voraussichtlich und in welchem Maße zu verkehrlichen Einschränkungen
kommen?
Antwort zu 7:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Aus jetziger Sicht ist ab frühestens Mitte 2023 mit einer größeren verkehrlichen
Einschränkung zu rechnen. Der Umfang kann erst nach Erstellung eines
Verkehrskonzeptes für die Bauzeit bestimmt werden.“
Frage 8:
Ist die Verwaltungsvereinbarung zwischen BVG und SenUVK zum Rückbau der Fußgängertunnelanlage
mittlerweile geschlossen worden? Wann konkret erfolgt die beabsichtigte Schließung der
Fußgängertunnelanlage und wie sieht die aktuelle Planung zum konkreten Umbau aus?
Antwort zu 8:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Der Entwurf der Verwaltungsvereinbarung liegt SenUVK vor und wird gegenwärtig
geprüft. Die Planung zum Rückbau der Fußgängertunnelanlage wird gesondert zur TramHaltestellenplanung vergeben. Die Planung wird erst nach Abschluss der
Verwaltungsvereinbarung ausgeschrieben.“
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Frage 9:
Wann im IV. Quartal 2020 wird die lichtsignalgesicherte und barrierefreie Erreichbarkeit der Tramhaltestelle
über einen Fußgängerüberweg hergestellt sein? Sind die Abstimmung mit SenUVK und der DB AG hierzu
erfolgt und kann mittlerweile ein konkretes Datum benannt werden?
Antwort zu 9:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Aktuell sind die vorhandenen Tram-Haltestellen bereits lichtsignalisiert und barrierefrei
erreichbar. Die zukünftige Fußgängerquerung in Höhe des S-Bahn-Ausganges befindet
sich noch in Planung. Das Verkehrsplanungsbüro benötigt eine vollständige
Entwurfsplanung, welche abhängig von ausstehenden Bestandsplänen und
Stellungnahmen der Planungsbetroffenen sind. Aus jetziger Sicht ist frühestens 2023 mit
einer baulichen Umsetzung zu rechnen. Die Abstimmungen mit DB AG und SenUVK sind
hierzu noch nicht final abgeschlossen.“
Frage 10:
Welche konkreten Schlussfolgerungen zieht der Senat aus dem Ergebnis der Standort- und
Potenzialanalyse zum Thema Fahrradabstellanlage am S-Bahnhof Greifswalder Straße? Welche konkreten
Maßnahmen / Schritte folgen aus dem ermittelten Bedarf von 353 STP (Drs. 18/23721)? Wann ist die
Abstimmung mit dem Bezirk abgeschlossen?
Antwort zu 10:
In den Standort- und Potenzialanalysen zum Thema Fahrradabstellanlagen wurde
allgemein an Standorten des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) das vorhandene
Flächenpotenzial in Bezug zum Bedarf an erforderlichen Fahrradabstellanlagen
identifiziert.
An dem Standort S-Bahnhof Greifswalder Straße konnten sechs Potenzialflächen ermittelt
werden, auf denen durch Umbauten und/oder Neubauten zusätzlich 60 Doppelstockplätze,
20 Doppelstockplätze in Sammelschließanlage und 160 Stellplätze an Anlehnbügeln
realisierbar erscheinen. Die Ergebnisse liegen dem Bezirk seit dem ersten Quartal 2020
vor.
Die Abstimmung mit dem Bezirk zur Umsetzung der Maßnahmen erfolgt im weiteren
Verfahren bedarfs- und umsetzbarkeitsorientiert. Der Abschluss dieser Gespräche kann
an dieser Stelle noch nicht benannt werden, da noch verschiedene übergeordnete
Abstimmungen zum Thema Fahrradparken im Land Berlin zwischen dem Senat und den
Berliner Bezirken ausstehen.
Frage 11:
Ist der Beantwortung vonseiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 11:
Nein.
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Berlin, den 12.08.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Welche Bedeutung bemisst der Senat den Steganlagen in Berlin für die private und gewerbliche Schifffahrt sowie den Wassersportvereinen bei?
Antwort zu 1:
Die Steganlagen werden nach § 62 ff BWG (Berliner Wassergesetz) genehmigt, wenn von dem beabsichtigten Unternehmen weder eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit, insbesondere der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, noch erhebliche Nachteile für Rechte oder Befugnisse anderer zu erwarten sind. Steganlagen dürfen nur in unbedingt erforderlichen Umfang genehmigt werden. Dabei ist es unerheblich, um welche Arten von Anlagen es sich handelt.
Frage 2:
In welcher Form sind die Senatsverwaltungen für Sport, Umwelt und Wirtschaft in Fragen der aktuellen stadtweiten Diskussion um Steganlagen involviert? Wo gibt es ggf. eine koordinierende Stelle?
Antwort zu 2:
Der Senat übt keine Fachaufsicht über die bezirkliche Genehmigungspraxis aus. Hinsichtlich der wasserrechtlichen Genehmigung treten die Bezirksämter im Rahmen ihrer sachlichen und örtlichen Zuständigkeit als eigenständige Genehmigungsbehörden auf. Eine koordinierende Stelle wurde bisher nicht eingerichtet. Diskussionen fanden in den Sitzungen des Ausschusses für Sport des Abgeordnetenhauses statt.
Frage 3:
Welche (landes-/bundes-/europa-) rechtlichen Grundlagen und (bezirklichen) Richtlinien sind im Zusammenhang mit der Genehmigung und Unterhaltung von Steganlagen in Berlin relevant?
Antwort zu 3:
Folgende rechtliche Grundlagen sind allgemein für die Genehmigung und Unterhaltung von Steganlagen relevant:
Naturschutzgesetz Berlin (NatSchG Bln) Landschaftsschutzgebietsverordnungen Berliner Landesfischereigesetz
Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin (LimschG) Wasserschutzgebietsverordnungen Überschwemmungsgebietsverordnungen Grünanlagengesetz
Lichtenberg
„Grundsätzlich ist darzustellen, dass das Umwelt- und Naturschutzamt gleichzeitig die Funktion der Unteren Wasserbehörde übernimmt. In dieser Funktion ist sie für alle Sportbootsteganlagen an den Gewässern I. und II. Ordnung und Anlagen in und an stehenden Gewässern II. Ordnung als Genehmigungs- und Ordnungsbehörde zuständig.
Folgende Grundlagen und Richtlinien sind im Rahmen der Sportbootsteganlagen im Bezirk Lichtenberg relevant: Entwicklungskonzept Rummelsburger See (Lichtenberger Teil).“
Steglitz- Zehlendorf:
„Neben den bekannten Rechtsgrundlagen liegt im Bezirk ein Steganlagenkonzept vor, das ermessenskonkretisierenden Charakter hat.“
Treptow- Köpenick:
„Steganlagenkonzept, Uferkonzeption“
Spandau:
„Steganlagenkonzept“
Mitte
„Bezirkliche Richtlinien sind nicht bekannt.“
Ebene Bezirk (hier nur Richtlinien): Die Bezirke haben wie folgt mitgeteilt:
Frage 4:
In welchen Zuständigkeiten liegen Genehmigungsverfahren und Kontrollen? Welche Bedeutung kommen hierbei jeweils dem Berliner Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt, den bezirklichen Umweltämtern und anderen Stellen zu?
Antwort zu 4:
Die Zuständigkeit für Genehmigungen von Steganlagen nach § 62 ff BWG ist gemäß § 85 BWG wie folgt geregelt: Die Genehmigung und Überwachung von Sportbootstegen obliegt den jeweiligen Bezirksämtern, die übrigen Steganlagen liegen in der Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Wasserbehörde.
Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Berlin nimmt die hoheitlichen Aufgaben auf den Bundeswasserstraßen wahr. Auf Grundlage des Bundeswasserstraßengesetzes werden für Steganlagen strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigungen erteilt.
Frage 5:
Welche Bezirke verfügen jeweils über wie viele Steganlagen? Bitte hierbei um Angaben zur privaten, gewerblichen und amtlichen (Polizei und Rettung) Nutzung?
Antwort zu 5:
Die Bezirke haben wie folgt mitgeteilt:
Lichtenberg
„Vier private Sportbootsteganlagen“
Steglitz- Zehlendorf:
„Ca. 300 Sportbootstege“
Charlottenburg- Wilmersdorf:
„Die genaue Anzahl kann nicht ermittelt werden. Es wird von ungefähr 300 Anlagen ausgegangen.“
Treptow- Köpenick:
„Die durch Auswertung von Luftbildern des Geoinformationssystems FIS-Broker ermittelte Anzahl von Sportbootsteganlagen im Bezirk Treptow-Köpenick beläuft sich auf ca. 3.300 Steganlagen. Einzel- und Sammelstege wurden je als eine Steganlage gezählt, können aber aus mehreren Stichstegen bestehen. Dabei handelt es sich um Anlagen zur privaten, gewerblichen und amtlichen Nutzung sowie um Nutzungen durch Wassersportvereine.“
Spandau:
„Der Bezirk Spandau verfügt über rund 1.000 Sportbootsteganlagen. Eine Unterteilung in die o.g. Kategorien findet in der Statistik nicht statt.“
Reinickendorf
„Im Bezirk Reinickendorf von Berlin sind 396 Sportbootssteganlagen bekannt. Hiervon sind 31 gewerblicher Art, drei amtlicher Art und die übrigen privater Art.“
Mitte
„Keine Steganlagen vorhanden.“
Frage 6:
In welchem Umfang sind die Steganlagen zu 5. genehmigt/ geduldet/ nicht genehmigt/ mit Rückbauverfügung versehen?
Antwort zu 6:
Die Bezirke haben wie folgt mitgeteilt:
Lichtenberg
„Zwei Steganlagen sind genehmigt und zwei Steganlagen werden geduldet.“
Steglitz- Zehlendorf:
„Die Anlagen sind fast ausschließlich genehmigt; zurzeit sind ca. fünf Rückbauverfügungen anhängig.“
Charlottenburg- Wilmersdorf:
„Die genaue Anzahl kann nicht ermittelt werden. Es wird von ungefähr 300 Anlagen ausgegangen. Die Genehmigung wird in der Regel für zehn Jahre erteilt.“
Treptow- Köpenick:
„Die überwiegende Anzahl der Anlagen sind genehmigt bzw. befinden sich im laufenden Verfahren. Aktuell gibt es zwölf Verfahren mit Rückbauverfügungen, davon drei Verfahren mit Teilrückbau.“
Spandau:
„Darüber wird keine Statistik geführt.“
Reinickendorf
„Hierüber wird keine Statistik geführt.“
Mitte
„Nach hiesiger Aktenlage ist kein Sportbootsteg mit einer Rückbauverfügung versehen.“
Frage 7:
Wie viele Anträge auf Steganlagenneubau liegen seit 2016 vor, wurden jeweils positiv oder abschlägig beschieden oder sind rechtsanhängig?
Antwort zu 7:
Die Bezirke haben wie folgt mitgeteilt:
Lichtenberg
„Seit 2016 liegt ein Antrag auf Steganlagenneubau vor. Dieser befindet sich im Verfahren.“
Steglitz- Zehlendorf:
„Unbekannt“
Charlottenburg- Wilmersdorf:
„Die genaue Anzahl kann nicht ermittelt werden. Es wird von ungefähr 300 Anlagen ausgegangen.“
Treptow- Köpenick:
„Seit 2016 liegen 56 Anträge auf Errichtung und/oder wesentlichen Änderung von Sportbootstegen vor, davon wurden 48 Genehmigungen gemäß § 62 Berliner Wassergesetz (BWG) erteilt, ein Antrag abgelehnt, die übrigen Anträge sind noch nicht beschieden.“
Spandau:
„Darüber wird keine Statistik geführt.“
Reinickendorf
„Seit 2016 wurden 44 Anträge genehmigt, fünf Anträge abgelehnt und ein Verfahren ist rechtsanhängig.“
Mitte
„Nach Aktenlage sind seit 2016 im Umwelt- und Naturschutzamt Mitte keine Anträge für die Errichtung oder wesentliche Änderung von Sportbootlegestellen gestellt worden.“
Frage 8:
Wie viele Stellen stehen beim Senat und in den einzelnen Bezirken zur Bearbeitung von Anträgen im Zusammenhang mit Steganlagen zur Verfügung? Wie viele hiervon sind gegenwärtig unbesetzt und wie hat sich die Stellenanzahl seit 2016 entwickelt?
Antwort zu 8:
Es steht keine Einzelstelle für die Bearbeitung von Steganlagen zur Verfügung. Diese Aufgabe wird in Höhe von 0,50 Anteilen der Tarifbeschäftigtenstellen und 0,25 Anteilen der Beamtinnen-/Beamtenstellen des gehobenen Dienstes bearbeitet.
Die Bezirke haben wie folgt mitgeteilt:
Lichtenberg
„Im Bezirk Lichtenberg wird diese Aufgabe von einer 0,5 Vollzeitstelle mit bearbeitet.“
Steglitz- Zehlendorf
„Ca. 1,5 Stellen, besetzt.“
Treptow- Köpenick
„Zur Bearbeitung der Aufgaben stehen dem Umwelt- und Naturschutzamt zwei Stellen des Gehobenen Dienstes zur Verfügung. Es gibt in Treptow-Köpenick diesbezüglich keine unbesetzten Stellen. Ende 2018 konnte eine zusätzliche Verwaltungsstelle geschaffen werden, die u.a. diese Aufgaben bearbeitet.“
Spandau
„Eine Stelle (ein Vollzeitäquivalent, VZÄ). Die Stelle befindet sich seit dem 01.07.2020 im Stellenbesetzungsverfahren zwecks Nachbesetzung.“
Reinickendorf
„Der Bezirk Reinickendorf von Berlin verfügt zurzeit über 1,0 Stellen,
u.a. für die Bearbeitung von Anträgen in Zusammenhang mit
Steganlagen. Die Anzahl hat sich im angefragten Zeitraum bis heute nicht verändert.“
Mitte
„Für die Bearbeitung des o.g. Produkts steht keine eigene Stelle zur Verfügung. Mit einem durchschnittlich unter 5 % liegenden Anteil einer anderen Stelle war der Arbeitsanfall zu bewältigen. Eine Entwicklung der Stellenanzahl hat es seit 2016 nicht gegeben.“
Frage 9:
Welche Bezirke verfügen über ein eigenes Steganlagenkonzept, wann wird bzw. wurde dies mit welchen wesentlichen Inhalten erstellt?
Antwort zu 9:
Die Bezirke haben wie folgt mitgeteilt:
Lichtenberg
„Im Bezirk Lichtenberg liegt seit 2016 das „Entwicklungskonzept Rummelsburger See“ vor, welches u.a. auch die wasserseitigen Nutzungen konzeptionell darstellt.“
Steglitz- Zehlendorf
„Das Steganlagenkonzept wird seit Anfang 2019 umgesetzt. Ziel der Konzeption ist eine Erhöhung der Rechtssicherheit bei den Genehmigungsverfahren. Zu diesem Zweck benennt die Konzeption flächenspezifische Handlungsempfehlungen für die Errichtung und wesentliche Umgestaltung von Sportbootstegen. Dabei sind die wesentlichen umwelt- und naturschutzrechtlichen Vorgaben zur Sicherung bzw. Erreichung der gewässerbezogenen Umweltziele nach EU-WRRL, Natura2000 sowie der lokalen Restriktionen und vorhandenen Nutzungen zu beachten und ggf. in Abwägung zu bringen.“
Charlottenburg- Wilmersdorf
„Es liegt ein Steganlagenkonzept vor.“
Treptow- Köpenick:
„Das Umwelt- und Naturschutzamt verfügt seit Anfang des Jahres über eine „Steganlagenkonzeption für Sportboote im Bezirk Treptow- Köpenick – Ermessensleitende Richtlinie -“
Die Steganlagenkonzeption ist eine interne Richtlinie des Umwelt- und Naturschutzamtes zur Gewährleistung einer willkürfreien, nachvollziehbaren, objektivierten und sachgerechten Ermessensausübung (ermessensleitende Verwaltungsvorschrift) im wasserrechtlichen Steganlagengenehmigungsverfahren bei Vorhaben, in denen die gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen für die Genehmigungserteilung gegeben sind.
Die Konzeption für Sportbootstege soll sicherstellen, dass Stege nur dort errichtet werden, wo eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit, insbesondere der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, noch erhebliche Nachteile für Rechte oder Befugnisse anderer zu erwarten ist.
So sollen die Gewässer auf Dauer für die Freizeit- und Erholungsnutzung geeignet sein sowie wertvollen Tier- und Pflanzenarten einen Lebensraum bieten. Dafür ist es wichtig, alle schiffbaren Gewässer des Bezirks übergeordnet zu betrachten und zu bewerten.“
Spandau:
„Seit 2002: Zu den Inhalten gehören die Definition von Vorranggebieten für Naturschutz und für Wassersport. Seit seiner Erstellung wird das Konzept kontinuierlich bei Genehmigungsverfahren eingesetzt.“
Reinickendorf
„Im Bezirk Reinickendorf von Berlin liegt noch kein Steganlagenkonzept vor. Die Erstellung eines Steganlagenkonzeptes wurde 2019 beauftragt. Dabei sind die wesentlichen umwelt- und naturschutzrechtlichen Vorgaben zur Sicherung und zum Erreichen der gewässerbezogenen Umweltziele nach Wasserrahmenrichtlinie und Schutzgebietsverordnungen sowie lokale Restriktionen und vorhandene Nutzungen zu beachten und in Abwägung zu bringen.“
Mitte
„In Zuständigkeit des Umwelt- und Naturschutzamtes Mitte ist kein eigenes Steganlagenkonzept für den Bezirk Mitte erarbeitet worden. Dem Umwelt- und Naturschutzamt ist auch kein Steganlagenkonzept für den Bezirk Mitte bekannt.“
Frage 10:
Inwieweit gibt es berlineinheitliche Regelungen und in welcher Form haben der Senat, etwa über das Berliner Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt oder andere Behörden, Einfluss auf die Gesamtentwicklung Berlins genommen?
Frage 13:
Inwieweit nimmt der Senat, etwa über das Berliner Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt oder anderer Behörden, Einfluss auf die Gesamtentwicklung Berlins und möglichst einheitlicher Regelungen?
Antwort zu 10 und 13:
Spezielle berlineinheitliche Regelungen liegen nicht vor. Das Wasserstraßen- und Schifffahrtamt Berlin hat als Bundesschifffahrtsbehörde keine Zuständigkeit für die Gesamtentwicklung Berlins.
Frage 11:
Welche Fachabteilungen sind bzw. waren in den Bezirken bei der Erstellung involviert, welche hierbei federführend und wird bzw. wurde das jeweilige Steganlagenkonzept vom Bezirksamt und/ oder der Bezirksverordnetenversammlung beschlossen?
Antwort zu 11:
Die Bezirke haben wie folgt mitgeteilt:
Lichtenberg
„Die Federführung bei dem „Entwicklungskonzept Rummelsburger See“ lag im Bezirk Lichtenberg beim Fachbereich Stadtplanung im Stadtentwicklungsamt. Bei der Erstellung des Konzeptes wurde das Umwelt- und Naturschutzamt mit einbezogen.
Das Entwicklungskonzept wurde 2016 durch das Bezirksamt und durch die Bezirksverordnetenversammlung – BVV beschlossen.“
Steglitz- Zehlendorf:
„Sofern die Erstellung des Steganlagenkonzepts gemeint ist: Bei der Erstellung haben das Stadtentwicklungsamt, das Schul- und Sportamt sowie die Wirtschaftsförderung des Bezirks mitgewirkt. Ein Beschluss
durch Bezirksamt oder Bezirksverordnetenversammlung erfolgte nicht.“
Treptow- Köpenick:
„Der Prozess der Konzeptions-Erarbeitung wurde durch eine regelmäßige Abstimmung mit dem sog. Steuerungskreis begleitet. Die folgenden Fachverwaltungen, Ausschüsse, Verbände und Interessenvertreter waren im Steuerungskreis vertreten: Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK), Oberste Naturschutzbehörde des Landes Berlin; SenUVK, Obere Wasserbehörde des Landes Berlin, Referat Wasserwirtschaftliche Grundsatzfragen des Landes Berlin; Bezirksamt Treptow-Köpenick, Fachbereich Naturschutz; Bezirksamt Treptow-Köpenick, Fachbereich Stadtplanung; Bezirksamt Treptow-Köpenick, Fachbereich Sport; Bezirksamt Treptow-Köpenick, Wirtschaftsförderung; Naturschutzverbände; Fischereiamt; Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Berlin; Bezirkssportbund Treptow-Köpenick; Vertreterinnen und Vertreter des Bereichs „Die Bänke“ und der Rahnsdorfer Inseln; Bezirksamt Treptow-Köpenick, Fachbereich Umweltschutz (Auftraggeber).
Die Steganlagenkonzeption für Sportboote im Bezirk Treptow- Köpenick – Ermessensleitende Richtlinie – wurde nicht vom Bezirksamt und/ oder der Bezirksverordnetenversammlung beschlossen.“
Spandau:
„Es waren seinerzeit alle Ämter der Abteilung Bauen, Planen, Umweltschutz, Naturschutz und Grünflächen beteiligt. Es erfolgte ein einstimmiger Beschluss des Bezirksamtes.“
Reinickendorf
„Siehe Antwort zu 9.“
Mitte
„Auf die Beantwortung unter 9 wird verwiesen.“
Frage 12:
In welcher Art und Weise wurden in den Bezirken jeweils Betroffene, Wassersportvereine und Interessenvertretungen einbezogen?
Antwort zu 12:
Die Bezirke haben wie folgt mitgeteilt:
Lichtenberg
„Die Einbeziehung der Betroffenen, der Wassersportvereine und Interessenvertretungen erfolgte im Rahmen des runden Tisches zur Erarbeitung des Entwicklungskonzepts.“
Steglitz- Zehlendorf:
„Bei der Erarbeitung des Konzepts wurden der Landessportbund sowie verschiedene Naturschutzverbände beteiligt.“
Treptow- Köpenick:
„Betroffene, Wassersportvereine und Interessenvertretungen wurden über einen Steuerungskreis; über öffentliche Sitzungen des BVV Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz und Grünflächen; über eine allgemeinverständliche Kurzfassung der Konzeption und über weitere Informationsveranstaltungen bzw. bilaterale Gespräche einbezogen bzw. informiert.“
Spandau:
„Bezogen auf die Steganlagenkonzeption ist ein Beteiligungsverfahren bei diesen oder vergleichbaren Konzepten nicht vorgesehen. Im Rahmen von Antragsverfahren werden alle
Betroffene im Rahmen der Genehmigungsverfahren angehört. Dazu können auch Wassersportvereine gehören.“
Reinickendorf
„Bisher nicht, da sich das Konzept noch in der Erstellung befindet. Eine Beteiligung von Sportvereinen und Interessensvertretungen ist beabsichtigt.“
Mitte
„Auf die Beantwortung unter 9 wird verwiesen.“
Frage 14:
Welchen rechtlichen Handlungsrahmen gibt es hinsichtlich der Befristung oder Nichtbefristung von Steganlagen, was erachtet der Senat als sinnvoll und welche Reglungen sind dazu in den einzelnen Bezirken Praxis oder in Planung?
Antwort zu 14:
Die Bezirke haben wie folgt mitgeteilt:
Lichtenberg
„Die Dauer der Befristung bei den Steganalagen des Bezirkes Lichtenberg liegt bei zehn Jahren. Die Kriterien der Befristung ergeben sich entsprechend § 62 ff. BWG – hier Wahrung des Wohls der Allgemeinheit – naturschutzfachliche Gründe.“
Steglitz- Zehlendorf:
„Genehmigungen werden i.d.R. auf zehn Jahre befristet; in Einzelfällen werden für Sportvereine auch längere Fristen gewährt.“
Charlottenburg- Wilmersdorf:
„Die Genehmigung wird in der Regel für zehn Jahre erteilt.“
Treptow- Köpenick:
„Die Genehmigungen werden nach pflichtgemäßem Ermessen regelmäßig befristet erteilt. Der angemessene Genehmigungszeitraum richtet sich im Einzelfall nach örtlicher Lage der Anlagen innerhalb / außerhalb geschützter Bereiche, nach vorliegendem öffentlichem Interesse, sowie der Bauart der Anlagen. In der Regel werden die wasserrechtlichen Genehmigungen für einen Zeitraum von zehn Jahren erteilt. Es sind aber auch im Einzelfall begründete abweichende längere oder kürzere Genehmigungsfristen möglich. Eine verwaltungsinterne ermessensleitende Richtlinie zur Dauer der Befristung von Genehmigungen zu Sportbootsteganlagen bildet die Grundlage der Verwaltungspraxis, insbesondere berücksichtigt es das öffentliche Interesse der Arbeit von sportförderwürdigen Wassersportvereinen (Jugendarbeit, Breitensport).“
Spandau:
„In der Regel werden in Spandau Steganlagen auf zehn Jahre befristet. Von dieser Regel kann abgewichen werden, wenn bestimmte Bedingungen vorliegen:
Eine Genehmigung für weniger als zehn Jahre wird dann erteilt, wenn beispielsweise konkrete Planungs- oder öffentliche Baumaßnahmen existieren, die einer längeren Genehmigung entgegenstehen.
Eine Genehmigung für höchstens zehn Jahre wird erteilt, wenn aktuell nicht abgeschätzt werden kann, ob ggf. mittelfristige öffentliche Belange in näherer Zukunft durch die Anlage berührt sein können und eine Genehmigung für höchstens zehn Jahre wird erteilt, wenn aktuell nicht abgeschätzt werden kann, ob ggf. mittelfristige öffentliche Belange in näherer Zukunft durch die Anlage berührt sein können und eine Genehmigung für bis zu maximal 20 Jahre kann nur dann erteilt
werden, wenn alle beteiligten Ämter bzw. Verwaltungen dem zustimmen und die Steganlage in einem baulichen Zustand ist, die diese Genehmigungsdauer auch rechtfertigt.
Merke: Sobald ein anderes der zu beteiligenden Ämter auf eine kürzere Frist besteht, muss die Untere Wasserbehörde im Umwelt- und Naturschutzamt dieser Auflage folgen.
Ansonsten wird auf den Faktencheck unter www.berlin.de/ba-spandau/politik-und-verwaltung/aemter/umwelt-und-naturschutzamt/artikel.914908.php#02 verwiesen.“
Reinickendorf
„Im Bezirk Reinickendorf von Berlin wird die Gültigkeit der wasserbehördlichen Genehmigungen grundsätzlich auf max. zehn Jahre befristet. Ausnahmen sind einzelfallabhängig möglich.“
Mitte
„Hinsichtlich der Befristung-/Nichtbefristungspraxis wird auf die Beantwortung unter 9 verwiesen, in Planung sind entsprechende Regelungen hier nicht.“
Frage 15:
Inwieweit wurde die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick durch welche Stellen des Bezirksamtes an der „Steganlagenkonzeption für Sportboote im Bezirk Treptow-Köpenick – Ermessenleitende Richtlinie“ beteiligt?
Antwort zu 15:
Durch den zuständigen Stadtrat wurde die Bezirksverordnetenversammlung informiert.
Frage 16:
Welche grundsätzlichen Kriterien gibt es zur wasserrechtlichen Genehmigung von Steganlagen an den Gewässern für Berlin sowie – insoweit voneinander abweichend – in den einzelnen Bezirken?
Antwort zu 16:
Die Bezirke haben wie folgt mitgeteilt:
Lichtenberg
„Die Untere Wasserbehörde erteilt eine wasserrechtliche Genehmigung für Steganlagen an Gewässern, wenn dem beabsichtigten Vorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen und das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird.“
Steglitz- Zehlendorf:
„Bedarf, öffentlich-rechtliche Vorschriften; bei Neuanlagen: Längenbegrenzung, ökologische Bauweise.“
Charlottenburg- Wilmersdorf:
„Öffentlich-rechtliche Vorschriften“
Treptow- Köpenick:
„Die genannten gesetzlichen Grundlagen, Konzepte und verwaltungsinternen ermessensleitenden Richtlinien.“
Spandau:
„Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.“
Reinickendorf
„Neben baulichen, naturschutzrechtlichen und landschaftsplanerischen Kriterien kommen einzelfallbezogen privatrechtliche Aspekte zum Tragen.“
Frage 17:
Welche Angebote werden von Seiten des Senats oder im Rahmen bezirklicher Notwendigkeiten/ Möglichkeiten jenen Wassersportvereinen gemacht, denen der Steganlagenbau verweigert oder die von anderen in diesem Zusammenhang existenzbedrohenden Maßnahmen betroffen sind?
Frage 18:
Welche Wassersportvereine sind in Berlin hiervon betroffen und mit welchem Zeitplan wird hier Abhilfe geschaffen?
Antwort zu 17 und 18:
Für die Genehmigung von Sportbootsteganlagen für Wassersportvereine ist die Senatsverwaltung nicht zuständig.
Die Bezirke haben wie folgt mitgeteilt:
Treptow- Köpenick:
„In TK wurde bisher keinem sportförderwürdigen gemeinnützigen Verein eine Steggenehmigung verweigert.“
Spandau:
„Ein solcher Fall ist in Spandau nicht bekannt.“
Reinickendorf
„Dieser Sachverhalt trifft auf den Bezirk Reinickendorf von Berlin nicht zu.“
Mitte
„Im Umwelt- und Naturschutzamt Berlin-Mitte ist kein Fall bekannt, der entsprechende Angebote begründen könnte.“
Frage 19:
Welche jährlichen Kosten entstehen dem Land Berlin und jeweils den Bezirken für das Steganlagenwesen seit 2016, welche Einnahmen aus Gebühren u.Ä. stehen dem gegenüber? Inwieweit kann hier eine – für bestimmte Zielgruppen – teilweise oder vollständige Aufhebung oder deutliche Verlängerung von Befristungen positiv wirken?
Antwort zu 19:
Lichtenberg
„Die im Zusammenhang mit dem Steganlagenwesen entstehenden Kosten für diesen Zeitraum, können derzeit nur als Personalkosten benannt werden. Eine monetäre Darstellung ist nicht möglich, da sich diese Kosten hauptsächlich aus Personalkosten im Zusammenhang mit der Überwachung der Anlagen zusammensetzen und darüber keine explizierte Statistik geführt wird. Auf Grund der nicht vorhandenen Neugenehmigungen ab 2016 sind auch keine Einnahmen darstellbar.“
Steglitz- Zehlendorf:
„Den Kosten für eine halbe Stelle A10 sowie einer Stelle EG 9a stehen Gebühreneinnahmen in Höhe von ca. 10.000 EUR im Jahr gegenüber.“
Treptow- Köpenick:
„Im Umwelt- und Naturschutzamt fallen Personalkosten zur Bearbeitung der Steggenehmigungen in Höhe der o.g. Stellenanteile
Darüber wird keine Statistik geführt. Die Bezirke haben wie folgt mitgeteilt:
an. Zusätzlich fallen noch Personalkosten bei den Behörden (Senats- und Bezirksbehörden) an, die im Zuge eines Antragsverfahrens durch den Fachbereich Umweltschutz zu beteiligen sind, deren Höhe nicht beziffert werden kann.
Einnahmen wurden seit 2016 bis heute in Höhe von 55.392 € für Gebühren und 27.865 € für die Errichtung der Ausgleichsabgabe erhoben.
Für den Bau von zehn Wasserwanderrastplätzen wurden dem Bezirk TK über Förderung (seitens der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe – SenWEB mit GRW) 860.000 € bereitgestellt, die im Nov. 2020 fertiggestellt werden. Die Fördersumme ist mit 90 % mit GRW verbucht (Landes- und Bundesmittel) die erforderliche Kofinanzierung von 10 % erfolgt über die Senatsverwaltung für Finanzen – SenFin; also ca. 774.000,00 € GRW und ca. 86.000,00 € SenFin.“
Spandau:
„Darüber wird keine Statistik geführt.“
Mitte
„Kosten und Einnahmen für das Stegwesen werden im Umwelt- und Naturschutzamt Berlin-Mitte nicht erfasst, ansonsten wird auf die Beantwortung unter 6 und nachfolgende verwiesen.“
Frage 20:
Von welchen Auswirkungen wird im Kontext der Corona-Pandemie für die Wassersportvereine und gewerbliche Schifffahrt ausgegangen – welche Hilfen wird es in diesem Zusammenhang geben, die die Arbeit erleichtern?
Antwort zu 20:
Nach Auskunft der Fachabteilung zu Corona-Hilfen bei der Investitionsbank Berlin (IBB) gibt es keine explizite Hilfe nur für die gewerbliche Schifffahrt und für die Wassersportvereine im Kontext der Corona-Pandemie in Berlin.
Beim sogenannten #Cleaning wurden alle luftsicherheitsrelevanten Bereiche auf gefährliche oder verbotene Gegenstände durchsucht. Unter Leitung der #Flughafensicherheit und mit Unterstützung der Bundespolizei und Landespolizei Brandenburg wurden in den letzten Tagen 970 Hektar Außenflächen und 280.000 Quadratmeter Terminalfläche durchsucht. Dabei kamen neben einem Hubschrauber der Polizei für die Außenflächen mehr als 210 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Flughafensicherheit und Sprengstoffspürhunde zum Einsatz.
Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Mit dem erfolgreichen Cleaning erreichen wir zehn Wochen vor der Inbetriebnahme einen weiteren wichtigen und notwendigen Meilenstein in Richtung Eröffnung des BER am 31. Oktober 2020. Ab sofort gelten am BER sämtliche luftsicherheitsrechtliche Regeln und Prozesse, wie an allen anderen Verkehrsflughäfen in Deutschland auch.“
Impressum
Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
12521 Berlin
T +49-30-609170100
pressestelle@berlin-airport.de
www.berlin-airport.de
Danke, Tegel! Im November soll #TXL schließen. Diesmal erinnern wir daran, wie der #Flughafen das Tor zur Welt wurde.
Es war im Sommer 2017, als der Flughafen #Tegel am Ende zu sein schien. Hunderte herrenlose Koffer am Rande des Rollfeldes und in den Hallen nebenan zeugten vom Kollaps eines Systems, das schon lange am Rande des technisch Möglichen operierte. Als dann der Großkunde #Air Berlin endgültig ins Straucheln geriet und seinen ambitionierten Flugplan mit Umsteigeangeboten in TXL nicht durchhalten konnte, sah es auch auf der Homebase der seinerzeit noch zweitgrößten deutschen Fluggesellschaft düster aus.
Dutzende Flüge fielen aus, Passagiere drängten sich an den Schaltern, Gepäck ging massenhaft verloren. Es war ein Szenario, wie es Skeptiker immer mal wieder entworfen hatten. Zu keiner Zeit in den vergangenen Jahren war es ausgeschlossen, dass der TXL phasenweise #zusammenbrechen würde. Dass es außer in der akuten Air Berlin-Krise nie dazu gekommen ist und Tegel unter Deutschlands Flughäfen sogar zu den pünktlicheren zählte, ist eigentlich ein Wunder.