Ich steige häufig am #S-Bahnhof #Schulzendorf aus (#S25). Bereits bei der erneuten Inbetriebnahme des Streckenabschnittes nach Hennigsdorf Ende 98 wurde versprochen, daß der zweite #Ausgang in Richtung #Diakoniezentrum ebenfalls wieder zugänglich gemacht werden sollte. Bis heute ist dies nicht geschehen. Viele Fahrgäste müssen daher längere #Fußwege in Kauf nehmen. Wann können wir damit rechnen, daß die zuständigen Behörden ihr Versprechen einlösen? Jürgen Holz, Reinickendorf.
Die Fotoausstellung „Architektur aus Eisen und Backstein“ – Bauten für die Berliner Stadt-, Ring- und Vorortbahnen ist im #Ausstellungspavillon des Bahnhofs vom 6. – 19. März zu sehen. Da es sich dabei um historische Fotos des 1919 verstorbenen #Fotografen Hermann #Rückwardt handelt, ist die Exposition nicht nur ein Leckerbissen für #Eisenbahn- und Fotografiefreunde, sondern auch für historisch interessierte Besucher.
Eintritt frei
geöffnet: täglich 12–20 Uhr
Ein grauer Morgen im Berlin der zwanziger Jahre. Die Sekretärin fröstelt. Jetzt wäre ein heißer Tee das Richtige, aber die Dose ist leer. Ob die Kollegin im dritten Stock noch welchen hat? Sie geht zur #Rohrpostanlage, packt ein Zettelchen mit der Anfrage in die Kapsel und schickt sie ab. Kurz darauf ist der Tee da, mit einem netten Gruß von oben.
Wenn die #S-Bahn im Sommer auf der #Wannseebahn für drei Monate den Verkehr einstellt, müssen die Fahrgäste in Busse umsteigen. Überlegungen, auf dem parallelen #Fernbahngleis als Ersatz für die #S-Bahn Züge mit #Dieselantrieb fahren zu lassen, sind verworfen worden. Dagegen will die S-Bahn auf die Ferngleise ausweichen, wenn der Abschnitt #Zoo – #Charlottenburg auf der #Stadtbahn 2003 für ein Jahr gesperrt wird.
Verkehrssicherungspflicht der BVG bei Schnee, Eis und Glaette
Ereignis
Die Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Seidel-Kalmutzki (SPD) befasst sich mit der Frage, ob für die BVG Verkehrssicherungspflicht im Bereich der Bus- und Straßenbahnhaltestellen besteht und wenn ja, was seitens der zuständigen Senatsverwaltung getan wird, damit die BVG dieser Verpflichtung nachkommt, und wenn nein, was der Senat zu tun gedenkt, um bei Eis- und Schneeglätte die Sicherheit an Bus- und Straßenbahnhaltestellen zu gewährleisten, um die sich stets in der Wintersaison einstellenden unzumutbaren Situationen zu verhindern. Die Senatsverwaltung für Wirtschaft und Technologie, vertreten durch Liepelt, erklärt, dass für den Winterdienst grundsätzlich keine Verkehrssicherungspflicht bestehe, da sich mehr als 99 % aller Haltestellen auf öffentlichem Straßenland befänden, im öffentlichen Straßenland sei nach § 4 des Berliner Straßenreinigungsgesetzes (StrReinG) der Anlieger zur Schnee-, Eisglätte- und Schneeglättebekämpfung verpflichtet, dieses gelte nach § 3 auch für die Haltestellenbereiche, eine Ausnahme von dieser Regel bildeten Straßen, in denen ein Radweg auf dem Gehweg angelegt sei, hier reinigten die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) auch den sogenannten Unterstreifen zwischen Fahrbahn und Radweg, in dem sich häufig eine Haltestelle befinde (Bek. v. 14. November 2000 – LEA II B 14, veröffentlicht im ABl. Nr. 56/1. Dezember 2000), Haltestelleninseln auf öffentlichem Straßenland, die vom Gehweg durch Flächen getrennt würden, die Verkehrszwecken dienten (überwiegend Straßenbahnhaltestellen), würden ebenfalls von der BSR gereinigt, in wenigen Ausnahmefällen seien die BVG Anlieger einer Haltestelle oder Grundstückseigentümer, hier werde der Winterdienst von durch die BVG beauftragte Firmen durchgeführt, für Straßenbahn- und Bushaltestellen gälten keine besonderen Bedingungen, was die Zeiten der Glättebekämpfung betreffe, dass die Frage 2 entfalle, und dass Anlieger, die ihren Verpflichtungen nicht nachkämen, ordnungswidrig handelten und mit einem Bußgeld belegt werden könnten.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 14. Wahlperiode, Drucksache 14/1451 (Kleine Anfrage Nr. 1451)
Kleine Anfrage Nr. 14/1451 der Abgeordneten Karin Seidel-Kalmutzki (SPD) über: Verkehrssicherungspflicht der BVG bei Schnee, Eis und Glätte
Ich frage den Senat:
Besteht für die BVG Verkehrssicherungspflicht im Bereich der Bus- und Straßenbahnhaltestellen?
Wenn ja, was wird seitens der zuständigen Senatsverwaltung getan, damit die BVG dieser Verpflichtung nachkommt?
Wenn nein, was gedenkt der Senat zu tun, um bei Eis- und Schneeglätte die Sicherheit an Bus- und Straßenbahnhaltestellen zu gewährleisten, um die sich stets in der Wintersaison einstellenden unzumutbaren Situationen zu verhindern?
Berlin, den 23. Januar 2001
Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1451
Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Für den Winterdienst besteht grundsätzlich keine Verkehrssicherungspflicht, da sich mehr als 99 % aller Haltestellen auf öffentlichem Straßenland befinden. Im öffentlichen Straßenland ist nach § 4 des Berliner Straßenreinigungsgesetzes (StrReinG) der Anlieger zur Schnee-, Eisglätte- und Schneeglättebekämpfung verpflichtet. Dieses gilt nach § 3 auch für die Haltestellenbereiche.
Eine Ausnahme von dieser Regel bilden Straßen, in denen ein Radweg auf dem Gehweg angelegt ist. Hier reinigen die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) auch den sogenannten Unterstreifen zwischen Fahrbahn und Radweg, in dem sich häufig eine Haltestelle befindet (Bek. v. 14. November 2000 – LEA II B 14, veröffentlicht im ABl. Nr. 56/1. Dezember 2000).
Haltestelleninseln auf öffentlichem Straßenland, die vom Gehweg durch Flächen getrennt werden, die Verkehrszwecken dienen (überwiegend Straßenbahnhaltestellen), werden ebenfalls von der BSR gereinigt.
In wenigen Ausnahmefällen sind die BVG Anlieger einer Haltestelle oder Grundstückseigentümer. Hier wird der Winterdienst von durch die BVG beauftragte Firmen durchgeführt.
Für Straßenbahn- und Bushaltestellen gelten keine besonderen Bedingungen, was die Zeiten der Glättebekämpfung betrifft.
Zu 2.:
Entfällt.
Zu 3.:
Anlieger, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, handeln ordnungswidrig und können mit einem Bußgeld belegt werden.
Berlin, den 22. Februar 2001
In Vertretung Liepelt Senatsverwaltung für Wirtschaft und Technologie
Hinweis
dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt
Das #Taxifahren wird erstmals seit fünf Jahren teurer. Allerdings wird die neue #Tarifstruktur auch übersichtlicher und kundenfreundlicher gestaltet sein. Die Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge fallen ebenso weg wie die Bestellgebühr. Nach einer Modellrechnung muss der #Taxikunde künftig für eine sechs Kilometer lange „#Standardfahrt“ 22,80 Mark bezahlen. Bisher sind es 20 Mark am Tage beziehungsweise 20,80 Mark in der Nacht. Der Senat beschloss gestern die neue Verordnung über die #Taxitarife auf Vorschlag von Verkehrssenator Peter Strieder.
Statt neue #Strecken für die #S-Bahn mit einem großen finanziellen Aufwand zu bauen, sollen zunächst #Diesel- und später so genannte #Duo-Fahrzeuge den #S-Bahn-Dienst übernehmen. Im #Verkehrsausschuss des Parlaments sind sich die Parteien darin weitgehend einig; am Mittwoch wollen sie einen weiteren Anlauf unternehmen. Zu einer Anhörung sind Vertreter der #Industrie, der S-Bahn und der #Bahn AG geladen.
Entwicklung der Starts und Landungen auf dem Flughafen Tegel bis 2007
Ereignis
Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Cramer (Bündnis 90/Die Grünen) befasst sich mit der Frage, ob Schätzungen der Bürgerinitiative gegen das Luftkreuz (BI) zutreffend sind, wonach im Jahr 2007 auf dem Flughafen Tegel mit fast 190 000 Flugbewegungen zu rechnen ist und wenn nein, von welcher Zahl der Senat ausgeht, ob Schätzungen der BI zutreffend sind, wonach dann in Spitzenstunden bis zu 60 Starts und Landungen abgewickelt werden und wenn nein, mit welcher Anzahl von Starts und Landungen pro Spitzenstunde der Senat für das Jahr 2007 rechnet, und ob Schätzungen der BI zutreffend sind, wonach dann an Spitzentagen bis zu 700 Starts und Landungen abgewickelt werden und wenn nein, mit welcher Zahl von Starts und Landungen pro Spitzentag der Senat für das Jahr 2007 rechnet. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, vertreten durch Maria Krautzberger, erklärt, dass konkrete Prognosewerte für die Verkehrsentwicklung des Flughafens Berlin-Tegel für das Jahr 2007 dem Senat nicht vorlägen, bei entsprechenden Überlegungen seien in jedem Fall technische und kapazitätsseitige Gegebenheiten des Flughafens zu berücksichtigen, die Kapazität des Flughafens werde durch die jeweiligen Einzelkapazitäten der Komponenten Luftraum, Runways, Vorfelder, Terminals, Vorfahrten und Parkflächen begrenzt, von der Komponente mit der jeweils geringsten Kapazität werde die Gesamtkapazität des Systems Flughafen bestimmt, unter der Voraussetzung, dass sich der Verkehrsmix nicht wesentlich ändere, könnten bei dem bestehenden Start- und Landebahnsystem und der vorhandenen Terminal-Konfiguration in Tegel nach Angaben der Berliner Flughafen Gesellschaft mbH (BFG) maximal 38 Flugbewegungen pro Spitzenstunde, 420 Flugbewegungen pro Spitzentag bzw. 145 000 Flugbewegungen pro Jahr erreicht werden, und dass die von der Bürgerinitiative gegen das Luftkreuz vertretenen Schätzungen weit überhöht seien und nicht als seriös gelten könnten.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 14. Wahlperiode, Drucksache 14/1442 (Kleine Anfrage Nr. 1442)
Kleine Anfrage Nr. 14/1442 des Abgeordneten Michael Cramer (Bündnis 90/Die Grünen) über: Entwicklung der Starts und Landungen auf dem Flughafen Tegel bis 2007
Ich frage den Senat:
Sind Schätzungen der Bürgerinitiative gegen das Luftkreuz (BI) zutreffend, wonach im Jahr 2007 auf dem Flughafen Tegel mit fast 190 000 Flugbewegungen zu rechnen ist? Wenn nein, von welcher Zahl geht der Senat aus?
Sind Schätzungen der BI zutreffend, wonach dann in Spitzenstunden bis zu 60 Starts und Landungen abgewickelt werden? Wenn nein, mit welcher Anzahl von Starts und Landungen pro Spitzenstunde rechnet der Senat für das Jahr 2007?
Sind Schätzungen der BI zutreffend, wonach dann an Spitzentagen bis zu 700 Starts und Landungen abgewickelt werden? Wenn nein, mit welcher Zahl von Starts und Landungen pro Spitzentag rechnet der Senat für das Jahr 2007?
Berlin, den 19. Januar 2001
Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 1442
Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1. bis 3.:
Konkrete Prognosewerte für die Verkehrsentwicklung des Flughafens Berlin-Tegel für das Jahr 2007 liegen dem Senat nicht vor. Bei entsprechenden Überlegungen sind in jedem Fall technische und kapazitätsseitige Gegebenheiten des Flughafens zu berücksichtigen.
Die Kapazität des Flughafens wird durch die jeweiligen Einzelkapazitäten der Komponenten Luftraum, Runways, Vorfelder, Terminals, Vorfahrten und Parkflächen begrenzt. Von der Komponente mit der jeweils geringsten Kapazität wird die Gesamtkapazität des Systems Flughafen bestimmt. Unter der Voraussetzung, dass sich der Verkehrsmix nicht wesentlich ändert, können bei dem bestehenden Start- und Landebahnsystem und der vorhandenen Terminal-Konfiguration in Tegel nach Angaben der Berliner Flughafen Gesellschaft mbH (BFG) maximal
— 38 Flugbewegungen pro Spitzenstunde,
— 420 Flugbewegungen pro Spitzentag bzw.
— 145 000 Flugbewegungen pro Jahr
erreicht werden.
Die von der Bürgerinitiative gegen das Luftkreuz vertretenen Schätzungen sind weit überhöht und können nicht als seriös gelten.
Berlin, den 14. Februar 2001
In Vertretung Maria Krautzberger Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
Hinweis
dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt
S-Bahnverlaengerung von Wartenberg nach Karower Kreuz
Ereignis
Die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS) befasst sich mit der Frage, warum der Bund die Verlängerung der S-Bahn von Wartenberg nach Sellheimbrücke ausgesetzt hat, der Frage, ob das Land Berlin die Verlängerung der S 75 bis zum Karower Kreuz bei der Deutschen Bundesbahn AG bestellt hat und wenn ja, wann, wenn nein, warum nicht, und den Auswirkungen der Aussetzung der S-B
Bisher war die BVG vom Terminkalender fremder Firmen abhängig, um die Schienen entsprechend schleifen zu können. Dabei wurden die Unebenheiten (sogenannte Riffel) erst ab einer bestimmten „Tiefe“ beseitigt, also erst, wenn bereits störende Geräusche zu vernehmen waren. Mit dem neuen #Schleifwagen werden die Gleise kontinuierlich befahren und damit in einem ständig glatten Zustand gehalten. Dadurch vermindern sich nicht nur die Geräusche, sondern der Verschleiß an den Radreifen lässt sich auch reduzieren.
Der Schienenschleifwagen, der fast wie eine normale Straßenbahn aussieht, wird dabei montags bis freitags mit einer Geschwindigkeit von etwa 30 km/h im normalen #Straßenbahnverkehr „#mitschwimmen“, ohne den Fahrgastbetrieb zu beeinträchtigen. Ist an bestimmten Stellen ein stärkeres Schleifen notwendig, muss dabei Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Diese Arbeiten werden dann nur nachts vorgenommen.
Wie funktioniert das Fahrzeug? Unter dem vierachsigen Spezialwagen ist ein zweiachsiges #Schleifgestell montiert, in dem sich pro Schienenseite sechs #Schleifsteine befinden. Diese rutschen auf den Schienen entlang und schleifen die Unebenheiten weg. Dabei werden sie mit einem variablen Druck an die Schienen gepresst.