Schiffsverkehr: Marode Uferbefestigung vor dem Schloss Köpenick, aus Senat

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Frage 1:
Wie erklärt sich die Tatsache, dass der unmittelbare #Uferbereich vor dem #Schloss #Köpenick sich zwar im
Eigentum der #Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes befindet, für die Sanierung der
#Uferwand aber die #Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zuständig ist?
Antwort zu 1:
Grundsätzlich müssen bei den Ufereinfassungen das Eigentum und die
Unterhaltungsverpflichtungen unterschieden werden. Dieses wurde höchstrichterlich vom
Bundesgerichtshof (BGH) am 27.03.2015 (V ZR 216/13) bestätigt.
Das besagte Flurstück 166 vor dem Schloss in Köpenick befindet sich im Eigentum des
Bundes, vertreten durch die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
(WSV), diese vertreten durch das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Berlin (WSA
Berlin). Das WSA Berlin wurde am 3. Oktober 1990 Rechtsnachfolger des
Wasserstraßenhauptamtes Berlin (WSHA Berlin in der DDR).
Am 22. Mai 1964 hat das WSHA Berlin dem Rat des Stadtbezirkes Köpenick von Gross-
Berlin (Gartenamt) auf Antrag vom 17. Oktober 1963 die Genehmigung erteilt, auf diesem
Flurstück eine Uferbefestigung zu errichten. Unabhängig vom grundbuchlichen Eigentum
ist derjenige unterhaltungs- und verkehrssicherungspflichtig, der das Bauwerk errichtet
hat. Dieses hat das WSA Berlin am 29. Oktober 2012 schriftlich bestätigt.
Rechtsnachfolger des Rates des Stadtbezirkes Köpenick von Gross-Berlin (Gartenamt)
wurde nach der Wiedervereinigung das Bezirksamt Köpenick von Berlin. Danach wäre
heute das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin für die Ufereinfassung unterhaltungsund
verkehrssicherungspflichtig. Hier muss jedoch ergänzend das Allgemeine
Zuständigkeitsgesetz (AZG) des Landes Berlin beachtet werden.
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Gemäß der Nr. 10 (11) der Anlage zum Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz, dem
Allgemeinen Zuständigkeitskatalog (ZustKat AZG) ist die Hauptverwaltung und nicht das
entsprechende Bezirksamt für die Gewässer erster Ordnung einschließlich Uferanlagen
zuständig.
In Zusammenhang mit der Geschäftsverteilung des Senats von Berlin vom 21. April 2017
ergibt sich, dass die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK),
Abteilung Tiefbau, Gewässerunterhaltung für die Unterhaltung und Verkehrssicherung der
Ufereinfassung auf dem Flurstück 166 verantwortlich ist.
Frage 2:
Ist dies in Berlin eine gängige Praxis und wenn ja, warum? Welche größeren Kompetenzen hat SenUVK im
Vergleich zum WSA Berlin?
Antwort zu 2:
Hinsichtlich der Zuständigkeiten gibt es keinen Ermessensspielraum. Sowohl die SenUVK
als auch das WSA Berlin müssen die Gesetze, Verordnungen und sonstigen
Rechtsvorschriften sowie Verträge, Vereinbarungen usw. beachten, wobei keine Behörde
größere Kompetenzen als die andere hat.
Frage 3:
Seit wann ist SenUVK die starke #Beschädigung der #Uferkante an der #Wasserseite vor dem Schloss
Köpenick bekannt? Wie erfolgte die Information?
Antwort zu 3:
Der aktuelle Uferschaden wurde im Rahmen einer #Bauwerkskontrolle im Jahr 2019
festgestellt.
Darüber hinaus erfolgte von der Generaldirektion Staatliche Museen zu Berlin,
Preußischer Kulturbesitz eine Schadensmeldung im Juli 2019.
Frage 4:
Welche Schritte wurden danach konkret veranlasst, um den Schaden zu beheben?
Antwort zu 4:
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat den Uferschaden durch
ein Ingenieurbüro vor Ort aufgenommen und ein Aufmaß erstellt.
Auf der Grundlage des Aufmaßes erfolgt eine Abfrage bei diversen Wasserbaufachfirmen,
ob diese in der Lage sind, die erforderlichen Sicherungsarbeiten baldmöglichst ausführen
zu können.
Frage 5:
Wie soll die Uferbefestigung dahingehend verändert werden, dass nicht im Abstand von wenigen Jahren
immer erneute Beschädigungen entstehen?
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Antwort zu 5:
Die Ufersicherung soll im Bereich der Schadstelle zunächst als „Sofortmaßnahme“ mit
einer Fußsicherung und einer Lage großer Wasserbausteine auf einem geotextilen Filter
wiederhergestellt werden. Danach muss mit Hilfe eines Ingenieurbüros die gesamte
Ufereinfassung neu geplant werden, da diese augenscheinlich die Nutzungsdauer für
diese Bauart erreicht hat. Hierbei müssen alle Belange des Denkmalschutzes, des
Städtebaus, des Naturschutzes, der Wasserwirtschaft und der Schifffahrt berücksichtigt
und abgewogen werden.
Ob für den Neubau der Ufereinfassung ein umfangreiches Planfeststellungsverfahren
erforderlich wird, kann derzeit nicht beantwortet werden.
Die Planungs- und Ausführungszeit für den Neubau dieser Ufereinfassung wird auf jeden
Fall mehrere Jahre in Anspruch nehmen, zumal die erforderlichen personellen Kapazitäten
in der Hauptverwaltung zur Umsetzung der Maßnahme durch andere vordringliche
Projekte gebunden sind.
Frage 6:
Wenn extern vergeben wird: Wann ist mit einer Ausschreibung und Beauftragung einer Fachfirma zu
rechnen?
Antwort zu 6:
Die Wasserbauarbeiten zur Wiederherstellung der Ufersicherung müssen extern vergeben
werden, da das Land Berlin nicht mehr eigene Wasserbauarbeitende und nicht mehr
eigene Wasserbaugeräte besitzt. Die Sicherungsarbeiten als „Sofortmaßnahme“ sollen
möglichst zeitnah beauftragt werden. Da der Kreis der Berlin-Brandenburgischen
Wasserbaufirmen, die diese Arbeiten ausführen können, sehr beschränkt ist und diese
derzeit mit anderen Aufträgen gut ausgelastet sind, kann der genaue Zeitpunkt der
Ausführung nicht angegeben werden. Eine schnellstmögliche Erledigung der Arbeiten wird
seitens der Verwaltung angestrebt.
Frage 7:
Wann sollen die Arbeiten erledigt sein?
Antwort zu 7:
Siehe Antwort zu 6.
Berlin, den 15. Oktober 2019
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

zu Fuß mobil: Zustand der Berliner Gehwege (III), aus Senat

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Frage 1:
Welche #Gehwege wurden in den Berliner Bezirken seit 2016 neu angelegt?
Antwort zu 1:
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf teilt hierzu mit:
„Das Straßen- und Grünflächenamt, Fachbereich Tiefbau hat im Rahmen der bezirklichen
Investitionsplanung keine Gehwege bis 2018 geplant, die neu angelegt werden müssten.
Durch Baumaßnahmen Dritter wurden nach Beendigung der Sondernutzung die
Gehwegflächen neu hergestellt (Joachimsthaler Straße 1-5, Kantstraße 163-164,
Englische Straße 6 und Wegelystraße). Derzeit sollen die Gehwege in der Reichsstraße
zwischen Theodor-Heuss-Platz und Steubenplatz in Teilbereichen neu angelegt werden.
Diese Maßnahme wird voraussichtlich zwei Jahre beanspruchen. Bei der Baumaßnahme
Luisenplatz werden auch Gehwegbereiche neu angelegt.“
Das Bezirksamt Lichtenberg teilt hierzu mit:
„Wartenberger Straße vor Nr. 120 (Flüchtlingsheim).“
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf teilt hierzu mit:
„Herstellung von Gehwegen im Stadtbezirk Marzahn und Hellersdorf:
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2016
– Stolzenhagener Str.
– Köthener Str. 1-3
– Hornetweg 14-18
– Cecilienstr., südl. zw. Tollensee- u. Hellersdorf. Str.
– Friedhof Wiesenburger Str.
– Wildrosengehölz, von Ecke Hermelinweg bis Hausnummer 6a
– Giesestr./Ecke Brederickstr.
– Giesestr./Ecke Hannsdorfer Str.
– Blumberger Damm entlang dort wo sich Gefahrenstellen befanden
2017
– Allee der Kosmonauten zw. Schragenfeldstr. und Rewe
– U-Bahnhof Kaulsdorf
– Irmfriedstr. im Bereich Lidl
– Heerstr-, Eschenstr. zwischen Birkenstr. und Eichhorster Str.
– Bütower Str. nördl. zwischen Pilgramer und Schrobsdorffstr.
– Seestr. 10
2018
– Walsheimer Str.
– Feldberger Ring
– Franz-Stenzer-Str.
– Greifswalder Str. von Hönower Str. bis An den Siedlergärten
– Klingenthaler Str. von Eingang Schule bis Carola-Neher-Str.
– Kranoldstr. von Stöwestr. bis Zander Str.
– Schwabenallee
– Maisweg von Rapsweg bis Gerstenweg
– Allee der Kosmonauten 189 – 197
– R.-Wallenberg-Str. 40-42
– Heerstr. Eschenstr. bis Anschluss Kaulsdorfer Busch
– Bütower Str. zwischen Pilgramer und Mirower Str.
– Am Feldberg bis Steffenshagener Str. 33
2019
– Pilgramer Straße von Nr. 48 bis Alt-Mahlsdorf
– Florastr. 1 bis Markgrafenstr.
– Melanchthonstr. 96
– Terwestenstr. 100 bis Dahlwitzer Str.
– Ridbacher Str. 39 – 43
– C.-Zetkin-Weg Höhe Schwimmhalle
– Lübzer Sr. 9 und 9a
– Köp. Str. von Alfelder Str. bis Zimmermann
– Maratstr. vor Schule
– Ringenwalder Str. 23
– Franz-Stenzer-Str.
– Kemberger Str.
– Alt Marzahn 70
– Boxberger Str.
– Fichtelbergstr. 18
– Straße An der Schule
– Bismarcksfelder Str.“
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Das Bezirksamt Mitte teilt hierzu mit:
– „Wilhelmine-Gemberg-Weg 1. und 2. Bauabschnitt
– Alexandrinenstraße zwischen Stallschreiberstraße und Sebastianstraße
– Bärbel-Bohley-Ring
– Lichtburgring“
Das Bezirksamt Neukölln teilt hierzu mit:
„Neukölln Straßeninstandsetzungsprogramm 2016:
1. Neudecker Weg von Deutschtaler Straße bis Selgeneauer Weg
2. Ortolanweg von Haus Nr. 97 bis gegenüber Einmündung Kielinger Straße
3. Braunschweiger Straße von Karl-Marx-Straße bis Richardstraße
4. Selchower Straße von Hermannstraße bis Fontanestraße
5. Mahlower Straße von Hermannstraße bis Fontanestraße
6. Gielower Straße von Fritz-Reuter-Allee bis Paster Behrensstraße
Neukölln Straßeninstandsetzungsprogramm 2017:
7. Gielower Straße von Malchiner Straße bis Fritz-Reuter-Allee
8. Franz-Körner-Straße von Haus Nr.66 bis Buschkrugallee
9. Fritz-Erler-Allee von Käthe-Dorsch-Ring bis Käthe-Dorsch-Ring
10. Neudecker Weg von Selgenauer Weg bis kurz vor Einmündung Alt-Rudow
11. Braunschweiger Straße von Karl-Marx-Straße bis Richardstraße
12. Selchower Straße von Hermannstraße bis Fontanestraße
13. Mahlower Straße von Hermannstraße bis Fontanestraße
14. Herrfurthstraße von Lichtenrader Straße bis Herrfurthplatz
15. Wildmeister Damm zwischen Lipschitzallee und Grünzug BBR – Teil 1
Neukölln Straßeninstandsetzungsprogramm 2018:
16. Tellstraße von Sonnenallee bis Weserstraße
17. Braunschweiger Straße von Karl-Marx-Straße und Zeitzer Straße
18. Glasower Straße von Bendastraße bis Hermannstraße
19. Mohnweg von Flurweg bis Primelweg
20. Fuldastraße von Weserstraße bis Ossastraße
21. Germaniapromenade von Haus Nr. 14 bis Haus Nr. 34 (nördliche Seite)
22. Wildmeisterdamm von Grünzug BBR bis 200 m vor Wermuthweg – Teil 2
23. Köpenicker Straße von Alt-Rudow bis Haus Nr. 192
Neukölln Straßeninstandsetzungsprogramm 2019:
24. Johannisthaler Chaussee von Heideläufer Weg und Wildmeisterdamm
25. Johannisthaler Chausee zwischen Haus Nr. 219 und Rohleger Weg
26. Alt-Buckow von Buckower Damm bis Einmüdnung Fläzsteinpfad
27. Fritz-Erler-Allee von Wutzkyallee bis Käthe-Dorsch-Ring
28. Germaniapromenade von Friedrichsbrunner Straße bis Suderoder Straße (südliche
Seite)
29. Wildmeister Damm von 200 m vor Wermuthweg bis Hörsingsteig
30. Nansenstraße von Mabachufer bis Manitiusstraße
31. Kölner Damm Teilebreiche zwischen Hugo-Heimann-Straße und Johannisthaler
Chaussee
32. Mahlower Straße von Fontanestraße bis Lichtenrader Straße auf beiden Seiten
33. Köpenicker Straße von Haus Nr. 192 bis Prierosser Straße
Im Rahmen von investiven und programmgeförderten Straßenneubaumaßnahmen wurden
ab 2016 folgende Gehwege grundhaft erneuert, verbreitert oder komplett neu hergestellt:
1. Ostburger Weg Nordseite zwischen Am Espenpfuhl und Will-Meisel-Weg
2. Kestenzeile zwischen Buckower Damm und Christoph-Ruden-Straße
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3. Weichselstraße zwischen Pflügerstraße. und Lohmühlenbrücke
4. Karl-Marx-Straße zwischen Jonasstraße und Briesestraße
5. Neckarstraße komplett von Karl-Marx-Straße bis Ilsestraße
6. Buckower Damm von Mollner Weg bis Alt-Buckow“
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Im betroffenen Zeitraum wurden im Bezirk Pankow nachstehende Gehwege/Gehwegabschnitte
neu angelegt:
– Röntgentaler Weg von Pölnitzweg bis Stadtgrenze
– westlicher Gehweg Röbellweg zwischen Pölnitzweg und Mewesstraße
– Rosenthaler Weg von Blankenfelder Chaussee bis Picardiweg.“
Das Bezirksamt Reinickendorf teilt hierzu mit:
– „Steilpfad zwischen Waidmannsluster Damm und Erholungsweg (östliche Seite)
– Am Bärensprung zwischen Diakonie und Bisonweg
– Glienicker Straße zwischen P+R Platz und Ärtzehaus
– Ruppiner Chaussee zwischen Haus Nr. 153 und 157
– Tietzstraße zwischen Ernststraße und Sportplatz
– Emmentaler Straße zwischen Hausnummer 112 und 118
– Huttwiller Weg zwischen Thorgauer Straße und Walliser Straße (nördliche Seite)
– Dülmener Pfad zwischen Billerbecker Weg und Selmer Pfad
– Bernauer Straße im Bereich des Wasserwerkes (Richtung Tegel)
– Bekassinenweg zwischen Im Erpelgrund und An der Wildbahn (beidseitig)
– Artemisstraße zwischen Waidmannsluster Damm und Dianastraße (beidseitig)
– Oranienburger Straße zwischen Göschenplatz und Wittenauer Straße (beidseitig)
– Oranienburger Straße zwischen Am Nordgraben und Tessenowstraße „
Das Bezirksamt Spandau teilt hierzu mit:
„Da ausdrücklich nach neu angelegten Gehwegen gefragt wird, können für den Bezirk
Spandau die Gehwege im Seegefelder Weg (zwischen Am Kiesteich und Finkenkruger
Weg (teilweise momentan noch in der Bauphase)) und in der Parkstraße benannt werden.
Bei allen anderen vielfältigen Maßnahmen handelte es sich lediglich um
Instandsetzungsmaßnahmen.“
Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf teilt hierzu mit:
„Unter neu angelegten Gehwegen verstehen wir die Gehwege, die vorher in einem
unbefestigten Zustand waren. Folgende Abschnitte wurden neu angelegt:
– Am Eichgarten 15-16, 12167 Berlin
– Altvaterstr. von Breisgauer Str. bis S-Bhf. Schlachtensee, 14129 Berlin (Nordseite)
– Kyllmannstr. von Königstr. bis Haus-Nr. 16, 14109 Berlin (Wetseite)
– Lange Stücken 1a – 3, 14109 Berlin (Ostseite)
– Schopenhauer Str. 35-39, 14129 Berlin
– Benschallee von Loyd-G.-Wels-Str. bis Bezirksgrenze, 14163 Berlin (Westseite)
– Lindenstr. von Hugo-Vogel-Str. bis Braschzeile, 14109 Berlin (beidseitig).“
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick teilt hierzu mit:
„Aufgrund der Personalsituation im Straßen- und Grünflächenamt ist eine rückblickende
detaillierte Aufstellung nicht zu leisten.
Allgemein kann informiert werden, dass die wenigen dem Bezirk zur Verfügung stehenden
Mittel für die Straßenunterhaltung (ca. 3 Mio. Euro) schwerpunktmäßig für die
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Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit auf den bestehenden Fahrbahnen und
Gehwegen eingesetzt werden.
Mittel aus dem sog. Gehweginstandsetzungsprogramm werden in der Regel dort
eingesetzt, wo Gehwege von Leitungsbauarbeiten betroffen sind und ergänzend zum
erforderlichen Deckenschluss durch die Leitungsbetriebe sinnvoll eine ganze
Gehwegbreite neu hergestellt werden kann.
Gleiches gilt bei der Realisierung von neuen Wohnungsbaustandorten. Die oft als
Baustelleneinrichtung temporär genutzten Gehwege werden im Nachgang unter
finanzieller Beteiligung des Straßen- und Grünflächenamtes in Gänze neu hergestellt.“
Frage 2:
Nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl der entsprechenden Wege?
Antwort zu 2:
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf teilt hierzu mit:
„Die Beseitigung von Gefahrenstellen erfolgt umgehend. Je nach Art und Umfang der
erforderlichen Arbeiten werden diese entweder aus der baulichen Unterhaltung (oder
entsprechenden Sonderprogrammen) oder über die Anmeldung in die bezirkliche
Investitionsplanung durchgeführt.“
Das Bezirksamt Lichtenberg teilt hierzu mit:
„Neue Gehwege werden i. d. R. im Zusammenhang mit neuen Straßen innerhalb eines
Erschließungsgebietes hergestellt oder bei Fehlen dieses Straßenbestandteils an
vorhandenen Fahrbahnen und unbefestigten Seitenstreifen, sofern in diesen Fällen
verstärkt #Fußgängerverkehr zu verzeichnen ist.“
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf teilt hierzu mit:
„Die Auswahl der Wege richtet sich nach folgenden Kriterien:
– Sicherung der Schulwege
– Sicherung der Wege zu Senioreneinrichtungen bzw. Einrichtungen, die hauptsächlich
von Senioren genutzt werden
– gute Erreichbarkeit der Haltestellen des Öffentlichen Personennahverkehrs
– Beschwerdeschwerpunkte.“
Das Bezirksamt Mitte teilt hierzu mit:
„Die Gehwege dienen der Erschließung der angrenzenden, neu errichteten
Wohnbebauung“
Das Bezirksamt Neukölln teilt hierzu mit:
„Die Auswahl der Gehwege orientiert sich bei den Straßeninstandsetzungsmaßnahmen
am technischen Zustand bzw. an der vorgefundenen Oberflächenbeschaffenheit der
Gehwegbeläge. Hauptauswahlkriterien sind die Häufigkeit festgestellter Mangel- und
Fehlstellen auf Grundlage der Straßenbegehung, die vorliegende Beschwerdelage von
Anliegern, die Nähe zu sozialen Einrichtungen (z. B. Altenheime) und die politische
Schwerpunktsetzung. Bei der Auswahl stehen alle Ortsteile von Neukölln im Focus.
Bei Gehwegerneuerungen im Zuge von Straßenneubauvorhaben spielen mehrere
technische und verkehrliche Kriterien eine Rolle. Die vorhandenen Gehwege, die neu
gebaut worden sind, entsprachen nicht mehr den aktuellen Richtlinien für den
Fußgängerverkehr hinsichtlich Breite, Aufenthaltsqualität Barrierefreiheit und Sicherheit.“
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Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Nachstehend einige Kriterien (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
Charakter der Straße (Hauptstraße, Quartiersstraße usw.); vermutetes
Fußgängeraufkommen; Umsetzmöglichkeit bei vorhandenem Baumbestand, vorhandenen
Gehwegbreiten und Möglichkeiten der Regenentwässerung; Finanzierungsmöglichkeit.“
Das Bezirksamt Reinickendorf teilt hierzu mit:
„Die Auswahl der Gehwege erfolgt entsprechend der dem Bezirk obliegenden
Verkehrssicherungspflicht und dem Bedarf.“
Das Bezirksamt Spandau teilt hierzu mit:
„Neue Gehwege werden in der Regel im Rahmen von Investitionsmaßnahmen hergestellt.
Zur Sicherstellung der Finanzierung bedarf es der Aufnahme der Ausbauplanung in die
Investitionsplanung und dann konkret in den jeweiligen Haushaltsplan zum Zeitpunkt der
Bauausführung. Die Investitionsplanung wird von der Bezirksverordnetenversammlung
beschlossen. Wesentliche Voraussetzung für die Herstellung der Erschließungsanlagen
sind u. a. eine planungsrechtliche Feststellung nach Baugesetzbuch, ein von den Berliner
Wasserbetrieben vorliegendes Entwässerungskonzept, ein abgeschlossenes
Beteiligungsverfahren sowie teilweise Eigentumsübertragungen (Grunderwerb).“
Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf teilt hierzu mit:
„Die Auswahl der Baumaßnahmen richtet sich nach der Nutzungshäufigkeit eines
Gehweges. Weiterhin werden Lücken unbefestigter Teilabschnitte eines Gehweges
geschlossen und Bürgerbeschwerden berücksichtigt.“
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick teilt hierzu mit:
Siehe Antwort zu Frage 1.
Frage 3:
Welche Maßnahmen konnten aufgrund nicht auskömmlicher finanzieller Mittel nicht realisiert werden?
Antwort zu 3:
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf teilt hierzu mit:
„Aufgrund des derzeitigen Personalmangels im Fachbereich Tiefbau konnten die
Sondermittel für die Gehwegesanierung nicht in Anspruch genommen werden. Bezüglich
des Umgangs mit Gefahrenstellen, für die entsprechende Rahmenverträge vorliegen, wird
auf die Beantwortung zu 2. verwiesen.“
Das Bezirksamt Lichtenberg teilt hierzu mit:
„Fehlende Gehwege und Gehwegteilstücke neben Fahrbahnen:
– Hönower Wiesenweg
– Neuer Feldweg
– Rheinpfalzallee
– Kietzer Weg
– Köpenicker Allee
– Wallensteinstraße
– Waldowallee
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– Verlängerte Waldowallee
– Wriezener Straße
– Goeckestraße
– Roedernstraße
– Klarastraße
– Vincent-van-Gogh-Straße
– Neuzeller Weg
– Ahrensfelder Chaussee“
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf teilt hierzu mit:
„Gehwege in den Siedlungsgebieten fehlen bis auf einige Ausnahmen komplett, da die
meisten Straßen in den letzten Jahren nur provisorisch befestigt wurden.
Die Gehwege in den Neubaugebieten sind inzwischen 30 bis 40 Jahre alt und in
Größenordnung reparaturbedürftig.“
Das Bezirksamt Mitte teilt hierzu mit:
„Keine.“
Das Bezirksamt Neukölln teilt hierzu mit:
„Es wurden nur entsprechend den zur Verfügung gestellten Haushaltsmittelen im Rahmen
des Straßeninstandsetzungsprogramms Maßnahmen gemeldet. Trotz der erheblichen
finanziellen Anstrengungen im Zuge des Straßeninstandsetzungsprogramms besteht nach
wie vor ein erheblicher Mehrbedarf an instand zusetzenden Gehwegen. Der
Instandhaltungsrückstau beträgt schätzungsweise ein Vielfaches des bereits getätigten
Finanzvolumens seit Bestehen des Straßeninstandsetzungsprogramms. Für Neukölln
lässt sich dieser Bedarf an finanziellen Mittel jedoch nicht genau beziffern, da das
Straßenerhaltungsmanagementsystem für die Berliner Straßen erst im Aufbau ist.“
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Diese Frage kann so nicht beantwortet werden. Aufgrund der nicht ausreichenden
personellen Kapazitäten für die Planung und Bauleitung werden im Bezirk Pankow nur
Vorhaben vorbereitet, für die eine Finanzierbarkeit gesichert ist. Auch für die Erstellung
von Vorhabenlisten im Sinne der Frage fehlt die personelle Ressource.
Erschwerend kommen dann die technischen Probleme in der Planungsphase, vor allem
fehlende Straßenentwässerung in Verbindung mit den Regelungen zur Begrenzung von
Regenwassereinleitungen bei Bauvorhaben in Berlin (BReWa-BE), altem Baumbestand
und geringe Gehwegbreiten, hinzu.“
Das Bezirksamt Reinickendorf teilt hierzu mit:
„Aufgrund der nicht ausreichend zur Verfügung stehenden bezirklichen finanziellen Mittel
für die Unterhaltung des öffentlichen Straßenlandes muss außerhalb der
Investitionsmaßnahmen auf das Sonderprogramm der Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz für die Sanierung von Gehwegen zurückgegriffen werden.
Dieses Sonderprogramm gibt es seit 2017. Unabhängig davon ist die Sanierung und
Erneuerung von Gehwegen abhängig von den zur Verfügung stehenden
Personalkapazitäten, hier insbesondere der Baufirmen, im Bereich des Steinstraßenbaus.
Die im Sonderprogramm von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
angemeldeten Maßnahmen wurden finanziert.
Allerdings decken diese nicht den notwendigen Bedarf der Sanierungen im
Gehwegbereich ab. Eine Priorisierung notwendiger Maßnahmen liegt nicht vor, da sich
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diese aufgrund von Änderungen im Zustand der Gehwege, wie auch hinsichtlich
notwendiger Bedarfe, wie z. B. Kita Neubau, neu eingerichtete Buslinien, immer wieder
verändern können.“
Das Bezirksamt Spandau teilt hierzu mit:
„Da neue Maßnahmen, wie unter 2. bereits erwähnt, im Regelfall im Rahmen von
Investitionsmaßnahmen umgesetzt werden, ist für diese ein hoher finanzieller und
gleichzeitig personeller Aufwand sowohl bei den Berliner Wasserbetrieben als auch im
Stadtplanungsamt und im Straßen- und Grünflächenamt nötig. Die in der
Investitionsplanung veranschlagten Kosten beinhalten die Summe für den Straßenbau,
Kosten für den Grunderwerb und die öffentliche Beleuchtung, jedoch noch nicht die vom
Land Berlin zu tragenden Kosten für die Regenentwässerung.“
Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf teilt hierzu mit:
„Wenn der Bezirk Steglitz-Zehlendorf mehr finanzielle Mittel für diese Aufgabe erhielte,
könnten mehr Maßnahmen umgesetzt werden.“
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg teilt hierzu mit:
„Siehe Antwort zu Frage 1.“
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick teilt hierzu mit:
„Der Bezirk Treptow-Köpenick hat 1284 Straßen mit ca. 700 Längenkilometern. Vor
diesem Hintergrund kann keine detaillierte Aufstellung von notwendigen Maßnahmen
benannt werden, welche mangels entsprechendem Budget und Personal nicht umgesetzt
werden können.“
Berlin, den 14. Oktober 2019
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Tarife: „Schwarzfahrer“ im Berliner ÖPNV, aus Senat

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Frage 1:
Wie viele Personen wurden bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) in den Betriebsteilen Bus,
Straßenbahn und U-Bahn, sowie bei der S-Bahn Berlin GmbH in den Jahren 2017, 2018 und im laufenden
Jahr 2019 ohne gültigen #Fahrausweis angetroffen? Bitte nach Unternehmen, Betriebsteil und Jahr einzeln
und detailliert angeben.
Antwort zu 1:
Nach Mitteilung von BVG und S-Bahn betrugen die bei den beiden Unternehmen festgestellten
Fälle von erhöhtem #Beförderungsentgelt (#EBE):
Anzahl EBE BVG S-Bahn Gesamt
2019 (Stand 31.8.2019): 248.664 172.663 421.327
2018 294.266 329.285 623.551
2017 250.658 288.841 539.499
Summe 793.588 790.789 1.584.377
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Frage 2:
Bei wie viel der festgestellten Personen konnte das „erhöhte Beförderungsentgelt“ beigetrieben werden?
Bitte nach Unternehmen, Betriebsteil und Jahr einzeln und detailliert angeben.
Antwort zu 2:
Die Zahl der Fälle, bei denen das erhöhte Beförderungsentgelt vor Beginn des
Inkassoverfahrens bezahlt wurde betrug bei der S-Bahn:
S-Bahn
2019 (Stand 31.8.2019): 18.331
2018 42.865
2017 38.758
Summe 89.954
Zu der Zahl der im Zuge des Inkassoverfahrens bedienten Forderungen konnten keine
Angaben gemacht werden.
Frage 3:
Gegen wie viele Personen wurde eine Strafanzeige gestellt? Bitte nach Unternehmen, Betriebsteil und Jahr
einzeln und detailliert angeben.
Antwort zu 3:
Die S-Bahn teilt mit, dass sie aufgrund der ihr durch den Verkehrsvertrag auferlegten
Verpflichtung Strafanträge nach §265a StGB gegen Personen stellt, die im Zeitraum von
zwölf Monaten mindestens drei Feststellungen wegen des Fahrens ohne gültigen
Fahrschein (Mehrfachtäter) haben. Zum Zeitpunkt der Strafantragsstellung darf der älteste
Vorgang die Frist von zwölf Monaten nicht überschreiten.
Die BVG stellt grundsätzlich Strafanträge (Strafanzeigen) nach §265a StGB gegen
Personen, die in einem Zeitraum von zwei Jahren mindestens drei Vorgänge von
erhöhtem Beförderungsentgelt (Mehrfachtäter) haben. Eine Erfassung und Aufschlüsselung
nach Betriebsteilen erfolgt nicht, da diese für die Stellung von Strafanträgen
unerheblich sind.
In den letzten drei Jahren wurden pro Jahr folgende Strafanträge nach §265a StGB
gestellt:
Anzahl Strafanträge BVG S-Bahn Gesamt
2019 (Stand 31.8.2019): 7.220 7.143 14.363
2018 4.256 23.789 28.045
2017 10.397 37.276 47.673
Summe 21.873 68.208 90.081
3
Frage 4:
In wie viel Fällen kam es zu #Verurteilungen? Bitte nach Unternehmen, Betriebsteil und Jahr einzeln und
detailliert angeben.
Antwort zu 4:
Hinsichtlich der Anzahl der Verurteilungen hat die S-Bahn keine Kenntnis. Die BVG erhält
über den Ausgang von Verfahren nicht in jedem Fall eine Information und kann daher
keine vollständige Auswertung erstellen. Hinzu kommt, dass die Dauer von Strafverfahren
unterschiedlich ist und es auch zu mehrjährigen Verfahren kommt, die nicht zeitlich
abgegrenzt werden.
Frage 5:
Wie hoch sind die Einnahmeausfälle durch das Unterlassen von Strafanzeigen gegen notorische
„Schwarzfahrer“?
Antwort zu 5:
Die BVG teilt mit:
„Die Verknüpfung von Einnahmeausfällen zu unterlassenen Strafanzeigen ist für die BVG
nicht nachvollziehbar. Das EBE ist nicht zu verwechseln mit einer im Zusammenhang mit
einem Strafverfahren möglichen #Geldstrafe. Solche Geldstrafen kommen nicht den
geschädigten Verkehrsunternehmen zugute, sondern der Staatskasse. Beim EBE handelt
es sich hingegen um einen zivilrechtlichen Anspruch auf Grundlage der bundesweit
geltenden Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den
Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (VO-ABB,
§ 9) und der darauf basierenden Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbundes
Berlin-Brandenburg.“
Die S-Bahn teilt mit:
„Da die S-Bahn immer Strafanzeigen gegen Mehrfachtäter entsprechend der unter
3. genannten Kriterien stellt, gibt es demzufolge keine Einnahmeausfälle durch das
Unterlassen von Strafanzeigen.“
Frage 6:
Wie beurteilen BVG und S-Bahn Berlin GmbH die rückläufige Entwicklung der Strafanzeigen vor dem
Hintergrund der Gerechtigkeit gegenüber sich korrekt verhaltenden ÖPNV-Nutzern?
Antwort zu 6:
Die BVG teilt mit:
„Die Anzahl der festgestellten Mehrfachtäter und damit der gestellten Strafanträge unterliegt
Schwankungen (siehe Antwort zu 3). Die BVG führt ihre bisherige Praxis bei der
Stellung von Strafanträgen weiterhin fort.“
Die S-Bahn teilt mit:
„Der Rückgang der durch die S-Bahn gestellten Strafanzeigen begründet sich
ausschließlich aus dem Rückgang der Mehrfachtäter und der ermittelten Fälschungen.
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Vor dem Hintergrund der Gerechtigkeit gegenüber sich korrekt verhaltenden Nutzerinnen
und Nutzern des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und zur Einnahmensicherung
muss das Fahren ohne gültigen Fahrschein weiterhin konsequent geahndet und
Strafanzeigen gestellt werden.“
Frage 7:
Wie beurteilt der Senat die rückläufige Entwicklung der Strafanzeigen vor dem Hintergrund der Gerechtigkeit
gegenüber sich korrekt verhaltenden ÖPNV-Nutzern?
Antwort zu 7:
Die Entwicklung der Zahl von ohne gültigen Fahrschein angetroffenen Fahrgästen, die
Erhebung des EBE und auch die Stellung von Strafanträgen ist insbesondere von der Zahl
der Fahrgäste abhängig, die zur Nutzung des ÖPNV keinen gültigen Fahrschein erwerben
oder diese fälschen und schwankt naturgemäß.
Die Rahmenbedingungen, unter denen Strafanträge nach § 265a StGB gestellt werden,
haben sich in den vergangenen Jahren für die Verkehrsunternehmen nicht verändert.
Insofern ist eine rückläufige Zahl von Strafanträgen als Zeichen einer steigenden
Nutzungsmoral des ÖPNV positiv zu bewerten.
Berlin, den 14. Oktober 2019
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

S-Bahn: Erzgebirgische Pressnitztalbahn hilft bei der Berliner S-Bahn aus aus mdr.de

https://www.mdr.de/sachsen/chemnitz/zschopau/press-bahn-joehstadt-sbahn-berlin-100.html

Die Eisenbahn-Bau- und Betriebsgesellschaft #Pressnitztalbahn aus #Jöhstadt im Erzgebirge hilft noch bis Anfang November bei der #S-Bahn in Berlin aus. Zwischen #Ostkreuz und #Ahrensfelde pendelt montags bis freitags ein Zug der Erzgebirger einmal in der Stunde. Dabei kommen unter anderem modernisierte Waggons aus #Reichsbahn-Zeiten zum Einsatz, die Zwickau als Heimat-Betriebswerk angeschrieben bekommen haben. Eine blaue #Diesellok der Pressnitztalbahn zieht den #Wendezug über #Lichtenberg nach Ahrensfelde und schiebt ihn zurück zum Ostkreuz.

Die Deutsche Bahn baut nach eigenen Angaben am Biesdorfer Kreuz die S-Bahn-Strecken zwischen Nöldnerplatz und Ahrensfelde, Wartenberg und Wuhletal. Die Züge der Pressnitztalbahn verstärken dabei laut Fahrplan die …

BVG + Straßenverkehr: Kampf gegen Falschparker in Berlin BVG kauft extragroße Abschleppwagen, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/kampf-gegen-falschparker-in-berlin-bvg-kauft-extragrosse-abschleppwagen/25121296.html

Die #BVG hat eigene #Abschleppfahrzeuge gegen #Falschparker gekauft. Einige stehen bereits auf dem Betriebshof und werden nun zugelassen.

Wer auf #Straßenland parkt, das die BVG für sich beansprucht, muss künftig damit rechnen, sein abgeschlepptes Fahrzeug gegen eine saftige Gebühr an einem anderen Ort abholen zu müssen.

Sigrid #Nikutta, die Chefin der Berliner Verkehrsbetriebe BVG, berichtete dem Tagesspiegel von der Anschaffung dreier kräftiger Abschleppfahrzeuge am Rande der Reise des Regierenden Bürgermeisters Michael Müller (SPD) mit den Chefs einiger der wichtigsten Berliner Unternehmen und Institutionen nach Singapur.

Es geht eigentlich um neue Wirtschaftskontakte. Nikutta hatte am Dienstag die örtlichen Verkehrsbehörden besucht und will am Mittwoch möglichst …

S-Bahn Berlin: Pendler sollen mit Expresszügen Zeit sparen, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article227352917/S-Bahn-Berlin-Pendler-sollen-mit-Expresszuegen-Zeit-sparen.html

Die Bahntochter kündigt mehrere #Angebotsverbesserungen ab 15. Dezember an. Dabei lebt eine alte Idee wieder auf.

Wer Glück hatte, konnte sie schon sehen, die neue #S-Bahn für Berlin. Noch dürfen die Triebwagen der Baureihe #483/484 ihre Runden aber nur zu Testzwecken und daher noch ohne Fahrgäste im Berliner Netz drehen. Erst ab 2021 werden die bislang gebauten zehn #Prototypen die Fahrzeugflotte der S-Bahn im Alltagsbetrieb verstärken.

Bis dahin sind die Ressourcen der S-Bahn begrenzt und die stetig größer werdende Zahl von Fahrgästen (2018: 478,1 Millionen, plus 21 Prozent gegenüber 2012) kann nur auf punktuelle Verbesserungen hoffen. Die Fahrgäste im Berliner Südosten werden dennoch schon bald von einer echten #Neuerung profitieren. Auf der #S3 (Erkner–Spandau) will die Bahntochter zwischen #Friedrichshagen und #Ostbahnhof #Expresszüge fahren lassen.

Das Zusatzangebot war im Frühjahr vom Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) bestellt worden, zum Fahrplanwechsel …

Straßenbahn: M10 bis zur Turmstraße Neuer Straßenbahnstrecke sind 70 Parkplätze und 85 Bäume im Weg, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/m10-bis-zur-turmstrasse-neuer-strassenbahnstrecke-sind-70-parkplaetze-und-85-baeume-im-weg-33312940

Schmökern lohnt sich. Im Raum 325 des Rathauses Tiergarten warten zwei prall gefüllte Aktenordner auf Leser. Sie enthalten die aktualisierten #Planfeststellungsunterlagen für ein wichtiges Berliner Verkehrsprojekt: Die #Straßenbahnstrecke, die derzeit nahe des Hauptbahnhofs endet, soll bis zum #U-Bahnhof #Turmstraße verlängert werden. Weil Unterlagen geändert werden mussten, gibt es eine zweite öffentliche Auslegung. Von einer Inbetriebnahme 2020 ist nicht mehr die Rede, die erste Bahn wird deutlich später ins Zentrum von #Moabit rollen. Der Senat spricht von 2021, Beobachter rechnen mit 2022.

2210 Meter Strecke, fünf Haltestellen, geschätzte Kosten von knapp 20 Millionen Euro: Das sind die Basisdaten. Klar ist auch der Nutzen für die Fahrgäste. Von „neuen #Direktverbindungen und „attraktiven #Umsteigeverbindungen“ ist im Erläuterungsbericht der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) die Rede. Zu Recht.

#M10 soll an Endstation an #U9 anschließen
Die M10 soll tagsüber und abends alle fünf, nachts alle zehn Minuten zum U-Bahnhof Turmstraße fahren. Unterwegs kreuzt die Linie, die an der Warschauer Straße in Friedrichshain beginnt und große Teile der östlichen …

Bahnhöfe: S-Bahnhof Warschauer Brücke: Warum seit 15 Jahre gebaut wird aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/friedrichshain-kreuzberg/article227365079/Dauerbaustelle-an-der-Warschauer-Bruecke.html

Am #S-Bahnhof wird schon seit 15 Jahren gebaut. Das #Empfangsgebäude soll nun bis Jahresende fertig sein. Doch es gibt auch Skepsis.

Stahlgitterzäune, rot-weiße Flatterbänder und Berge an Bauschutt gehören für Fahrgäste, die am S-Bahnhof #Warschauer Straße ein- oder aussteigen, seit Langem zum unerfreulichen Anblick. An der Station, die wegen ihrer Nähe zu den Partyorten in Friedrichshain und der #Mercedes-Benz Arena zu den bekanntesten #Umsteigeorten in Berlin gehört, ist seit nunmehr 15 Jahren eine Großbaustelle. Ursprünglich sollte das neue Empfangsgebäude für den S-Bahnhof schon im Vorjahr fertig werden, dann wurde das zweite Halbjahr 2019 als Fertigstellungstermin angegeben. Doch auch dieser Termin scheint inzwischen ins Wackeln zu geraten.

„Insgesamt macht die #Bahnhofsbaustelle einen sehr verwahrlosten Eindruck. Offenbar hat die Deutsche Bahn sowohl die Kontrolle als auch die Motivation zu diesem #Bahnhofsneubau komplett verloren“, schreibt etwa Stefan Metze, für den „#Ostkreuzblog“. Auf der Webseite wird der Baufortschritt an den Bahnhöfen Ostkreuz und Warschauer Straße seit Jahren genau verfolgt und dokumentiert. Die Arbeiten würden nach keinem erkennbarem Plan fortgeführt, kritisiert er. „Sichtbarste Veränderung ist der #Fußgängersteg zwischen dem Empfangsgebäude und dem #U-Bahnhof Warschauer Straße. Der Steg hat nun seinen kompletten Belag erhalten, Geländer wurden …

U-Bahn: Platz da! Die BVG testet von dieser Woche an ein System, das die Auslastung von U-Bahnwagen grafisch darstellt., aus BVG

Die BVG testet von dieser Woche an ein System, das die #Auslastung von #U-Bahnwagen grafisch darstellt. Fahrgäste sehen durch #Leuchtanzeiger, welche Wagen des nächsten Zuges bereits gut besetzt sind und wo es noch reichlich Platz gibt. Sie können sich damit leicht orientieren, auf dem Bahnsteig verteilen und die Position wählen, die einen schnellen und stressfreien Einstieg am einfachsten macht.

Der #Pilotversuch findet auf dem U-Bahnhof #Bundestag der #U55 statt. Am heutigen Dienstag, 15. Oktober 2019, werden dort die Anzeiger montiert. Bereits am morgigen Mittwoch soll der Testlauf starten.

„Sicher ist die U55 nicht die Linie, auf der es üblicherweise #Platzprobleme gibt“, sagt Nicole #Grummini, Bereichsleiterin U-Bahn bei der BVG. „Auf dieser kurzen Strecke mit den wenigen eingesetzten Wagen haben wir aber die Möglichkeit, dieses neue System technisch mit sehr geringem Aufwand zu testen. Wir wollen hier in erster Linie erproben, wie zuverlässig die Komponenten im Zug und im Bahnhof miteinander kommunizieren. Denn nur so können unsere Fahrgäste in Zukunft bestmöglich von einem solchen oder ähnlichen System profitieren.“

In drei der vier auf der U55 eingesetzten Doppeltriebwagen werden dafür die 360-Grad-Videokameras im Innenraum mit einer Software ausgestattet, die erkennt, wie viele Fahrgäste sich in jedem einzelnen Wagen befinden. Diese #Auslastungs-Information sendet der Zug an das Anzeigesystem im nächsten Bahnhof, in diesem Fall zur Station Bundestag.

Für jeden Wagen gibt es dort eine Anzeige mit drei stilisierten Personen. Je nach Auslastung leuchten vor Einfahrt des Zuges eine, zwei oder drei davon auf und signalisieren damit: Hier gibt es viel Platz, mäßig viel Platz oder kaum noch Platz. Die Fahrgäste können sich so bequem und ohne Eile die entsprechende Position am Bahnsteig suchen.

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

pressestelle@bvg.de

Bus + Fahrplan: BVG: Taktverdichtung der Busse der Linien 124 und 125 in Reinickendorf erst ab 2020, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/reinickendorf/article227360855/BVG-Taktverdichtung-der-Busse-der-Linien-124-und-125-in-Reinickendorf-erst-ab-2020.html

Immer wieder fallen die Busse der Linien #124 und #125 aus. Die #BVG wollte den Takt verdichten. Doch die Pläne wurden verschoben.

Reinickendorf. Über die Kundgebung der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), dass es eine #Taktverdichtung bei den Buslinien 124 und 125 geben wird und Ausfälle zukünftig vermieden werden sollen, hatten sich die Reinickendorfer gefreut. Doch die Pläne der BVG müssen erneut verschoben werden.

Zu oft haben viele Menschen vergebens auf eine der beiden #Buslinien an der Haltestelle gewartet – einige Busse kamen zu spät oder gar nicht. Ein Ärgernis besonders für diejenigen, die in den Ortsteilen am Rande des Bezirks wie Frohnau oder Heiligensee wohnen, in denen es keine Ausweichmöglichkeit auf andere Busse oder Bahnen gibt.

Der Reinickendorfer Bezirksverordnete Felix Schönebeck (CDU) hatte sich mit einem Antrag in die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) eingebracht, in dem er dem Bezirksamt Reinickendorf empfiehlt, sich bei der BVG und dem Senat dafür einzusetzen, dass …