Wir die #Stadtautobahn am #Autobahndreieck#Funkturm#gedeckelt? Keine der sechs Fraktionen im Abgeordnetenhaus hat grundsätzliche Einwände. Das wurde am Donnerstag bei der Debatte im Plenum sehr deutlich. Derzeit läuft die Vorplanung. Die Stadtentwicklungs- und Verkehrsverwaltung lassen von der Deges (Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH) ein stadtplanerisches Gutachten erstellen, das für Ende des Jahres erwartet wird. Nicht vor 2021 wird die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens möglich sein.
Oben drüber Wohnungen?
„Das Deckeln der Stadtautobahn am Dreieck Funkturm käme tatsächlich den Anwohnern sehr gelegen. Ebenso würde es sicherlich helfen, die Umgebung des ICC und des Zentralen Busbahnhofes aufzuwerten. Auch der Expansion der Messe Berlin wäre es dienlich“, sagte SPD-Fraktionsvize Ülker Radziwill. Bei der Entscheidung müssten Anwohnerinitiativen ebenso wie die Messe Berlin eingebunden werden. Die Abgeordneten Katalin Gennburg (Linke), Daniela Billig (Grüne), Oliver Friederici (CDU) und Henner Schmidt (FDP) betonten, dass bei einer Überbauung die Anwohner vor Emissionen und Verkehrslärm geschützt werden würden. Frank Scholtysek (AfD) hob hervor, dass solche Baumaßnahmen ein Meilenstein sein könnten, um Wohnraum zu schaffen.
Der Autobahnverknüpfungspunkt ist stark belastet
Wie viele und welche Straßen wurden in den letzten 20 Jahren im Berliner Stadtgebiet entwidmet? Bitte Auflistung nach Bezirken.
Frage 2:
Wem gehört der Grund und Boden dieser entwidmeten Straßen und wie wird er heute genutzt?
Antwort zu 1 und zu 2:
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beant- wortet. Die Rückmeldungen der Bezirke werden wie folgt wiedergegeben:
Bezirk
Jahr
Straße
Eigentümer
Nutzung
Mitte
2015
Am Nordhafen
Sechste Bayer Real Estate VV GmbH & Co. KG
nach B-Plan 1-47
Reinickendorf
2008
Am Packerei- graben
Bezirksamt Reinickendorf
Weg Steinbergpark (Grünanlage)
Spandau
2006
Am Industriege- lände
Straßen- und Grünflächenamt
Durch den Neubau der Verlängerung des Brunsbütteler Dammes ist die Straße unter- gegangen und Bestandteil des Brunsbütteler Dammes geworden
2009
An der Spitze
Sonnenplatz Immobilien GmbH, Andersenstr. 3,
10439 Berlin
Private Erschließungsstraße
1997
Krielower Platz
div. Wohnungs- und Teileigentümer
Wohnbebauung. Die Restflächen des Krielower Platzes sind Bestandteil des Krielower Weges und des Hellebergeweges geworden
1998
Maselakeweg
GEWOBAG
Wohnbebauung
2008
Philipp- Gerlach-Weg
Grünflächenamt
Öffentliche Parkanlage
2009
Schifffahrtsufer
Grünflächenamt
Uferweg für den Wassertourismus
Bezirk
Jahr
Straße
Eigentümer
Nutzung
Spandau
2008
Weg zwischen Am Dorfwald und Gautinger Weg
Berliner Forsten
Forstweg
2004
Parkhaus Altstädter Ring
Contipark International Parking GmbH
Privatwirtschaftliche Nutzung
2001
Parkhaus Stabholzgarten
Contipark International Parking GmbH
Privatwirtschaftliche Nutzung
Es wurden noch diverse Kleinflächen als öffentliches Straßenland eingezogen. Die Ermittlung dieser Flächen war dem Bezirksamt im Rahmen der vorgegeben Frist jedoch nicht möglich.
Tempelhof- Schöneberg
2009
Neue Steinmetzstr.
Land. Berlin
Grünanlage
2010
Alboinplatz
Land. Berlin
Grünanlage
2010
Cosimaplatz
Land. Berlin
Grünanlage
2010
Ceciliengärten
Land. Berlin
Grünanlage
2010
Friedensplatz
Land. Berlin
Grünanlage
2010
Metzplatz
Land. Berlin
Grünanlage
2010
Perelsplatz
Land. Berlin
Grünanlage
2010
Renée-Sintenis- Platz
Land. Berlin
Grünanlage
Bezirk
Jahr
Straße
Eigentümer
Nutzung
Tempelhof- Schöneberg
2010
Viktoria-Luise- Platz
Land. Berlin
Grünanlage
2010
Bayerischer Platz
Land. Berlin
Grünanlage
2010
Grazer Platz
Land. Berlin
Grünanlage
2010
Adolf-Scheidt- Platz
Land. Berlin
Grünanlage
2010
Augsburger Platz
Land. Berlin
Grünanlage
2010
Ekensunder Platz
Land. Berlin
Grünanlage
2010
Lessingplatz
Land. Berlin
Grünanlage
2010
Leopoldplatz
Land. Berlin
Grünanlage
2015
Naumannstraße zw. Lotte- Laserstein-Str. und Hedwig- Dohm-Str.
privat
tlw. Vorplatz Bahnhof und tlw. Bauland (B-Plan 7-47)
Treptow- Köpenick
1997
Eichbuschallee (40678),
teilweise von neue Krugallee bis Kiehn- werderallee, Flurstück 10
Berliner Forsten
Waldweg
Bezirk
Jahr
Straße
Eigentümer
Nutzung
Treptow- Köpenick
1997
Kiehnwerderallee (41532), teilweise
s. Abl. Nr. 38 / 08.08.1997, S. 28 von Baumschu- lenstraße bis Einfahrt Eierhäuschen
FS 56, 12 und
126, FS 1225
und 126 tlw. sind davon ausgenommen
Berliner Forsten
Waldweg
1997
Poetensteig Teilfläche des FS 1045, Flur
111, Gmkg. Treptow
BIM
Spreepark
1997
Wasserweg Flurstücke 1034, Flur 111
und FS 117,
116, Flur 112 –
Gmkg. Treptow
BIM
Spreepark
2001
Straßen 17, 19,
20 und 21 Teilflächen der FS 48/15, 60/16
(ggf.3, 81/1tlw.), Flur 46, Gmkg. Treptow
Land Berlin
Kleingartenanlage
2001
Straße 206 (stat. Schl.nr. 3161)
FS 11 tlw., Flur 163, Gmkg.
Treptow
Land Berlin
Kleingartenanlage
Bezirk
Jahr
Straße
Eigentümer
Nutzung
Treptow- Köpenick
2006
Straße zum Teufelssee, Geh- und Radweg
FS 1 tlw. Kbl. 10001; FS 5 tlw. Kbl. 10101¸FS
281 tlw. Kbl.
40101
Berliner Forsten
Waldweg
2011
Bohnsdorfer Straße (40385), teilweise zw.
Waldstraße und Tegernseestr./ Wassersport- allee
FS 105 tlw., Flur 416 sowie FS
FS 12, Flur 405
und FS 3029,
Flur 305 Gmkg. Köpenick
Berliner Forsten
Waldweg
Folgende Bezirke haben pauschal geantwortet: Charlottenburg-Wilmersdorf
Ganze Straßen wurden im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf in den letzten 20 Jah-
ren nicht eingezogen. Über die Einziehung von Straßenabschnitten oder -teilen er- folgt keine statistische Erfassung. Einziehungen werden grundsätzlich mit Angaben zu den jeweiligen Flächen und den Hintergründen im Amtsblatt für Berlin veröffent- licht. Auflistungen darüber, wem Teilbereiche von eingezogenen Straßen gehören und wie deren jetzige Nutzung ist, existieren nicht, so dass hierzu keine Auskünfte gegeben werden können.
Friedrichshain-Kreuzberg
Im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg sind in den letzten 20 Jahren keine Straßen ent- widmet worden. Eine Straße ist fachlich eine Verkehrsanlage, die u.a. aus Fahrbahn, Radweg und Gehweg bestehen kann. In unserem Bezirk sind nur kleine Flächen von Verkehrsanlagen arrondiert worden und dementsprechend eingezogen, bzw. ent- widmet worden. Eine Statistik dieser arrondierten Flächen existiert nicht.
Marzahn-Hellersdorf
Eine statistische Erfassung über entwidmete Straßen im Bezirk Marzahn-Hellersdorf erfolgt nicht.
Pankow
Im genannten Zeitraum wurden keine Straßen vollständig für den öffentlichen Ver- kehr eingezogen. Die vom Bezirk vorgenommenen Einziehungen betrafen lediglich Teilflächen gewidmeten Straßenlandes.
Die Bezirke Lichtenberg, Neukölln und Steglitz-Zehlendorf von Berlin haben keine Rückmeldung gegeben.
Durch die Abteilung V –Tiefbau– der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Kli- maschutz wurden keine öffentlichen Straßen eingezogen.
Frage 1:
Wie verteilen sich die Zuständigkeiten zwischen dem Senat und den Bezirken für die #Beleuchtung im
öffentlichen Raum?
Antwort zu 1:
Das Berliner #Straßengesetz regelt die #Beleuchtungspflicht öffentlich gewidmeten
Straßenlandes im § 7 (5). Der Träger der Straßenbaulast hat, soweit im Interesse des
Verkehrs und der Sicherheit erforderlich, das öffentliche Straßenland einschließlich der
Gehwege zu beleuchten. Gemäß Zuständigkeitskatalog zum AZG Nr. 10 (14) zählt die
öffentliche Beleuchtung einschließlich der beleuchteten Verkehrszeichen und
-einrichtungen zu den Aufgaben der Hauptverwaltung.
In Grünanlagen besteht keine gesetzliche Beleuchtungspflicht. In einzelnen Grünanlagen
haben die Grünflächenämter der Bezirke Beleuchtungsanlagen aufgestellt und unterhalten
auch diese Anlagen.
Historisch bedingt sind etwa 20 Prozent der Beleuchtung in Grünanlagen im Bestand der
öffentlichen Beleuchtung der Hauptverwaltung.
Frage 2:
Welche Grundidee/Konzeption verfolgt der Senat bei der Beleuchtung des öffentlichen Raumes in Berlin?
Antwort zu 2:
Die grundlegenden konzeptionellen Festlegungen zur öffentlichen Beleuchtung wurden im
Lichtkonzept von Berlin festgeschrieben. Hier sind die Grundsätze formuliert, wonach die
2
öffentliche Beleuchtung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer dient, das Stadtbild prägt,
ökologische und wirtschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigt. Details unter:
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/staedtebau/baukultur/lichtkonzept/index.shtml
Frage 3:
Gibt es Unterschiede bei der #Beleuchtungskonzeption zwischen der „Innenstadt“ und den
„Außenbereichen“? Wenn ja, welche?
Antwort zu 3:
Nein. Unterschiede bei den Vorgaben zur #Beleuchtungsstärke resultieren aus den
Straßenkategorien.
Frage 4:
Gibt es Unterschiede bei der Beleuchtungskonzeption zwischen dem Hauptstraßennetz, dem
Nebenstraßennetz sowie den Grünanlagen? Wenn ja, welche?
Antwort zu 4:
Es gibt unterschiedliche Vorgaben für übergeordnete Straßen und Erschließungsstraßen.
Im Bereich der übergeordneten Straßen gelten für Straßen in einem
Geschwindigkeitsbereich von mehr als 60 km/h die höchsten Vorgaben in Bezug auf die
Beleuchtungsstärke und die Gleichmäßigkeit der Beleuchtung. In der Kategorie der
übergeordneten Straßen im Geschwindigkeitsbereich unterhalb von 60 km/h sind die
Vorgaben von der räumlichen Aufteilung der Straße abhängig. Straßen ohne räumliche
Trennung der Richtungsfahrbahn sind heller auszuleuchten als Straßen mit räumlicher
Trennung.
Im Bereich der Erschließungsstraßen und der KFZ-freien Bereiche gilt in Bezug auf die
Beleuchtungsstärke dieselbe Vorgabe.
Die Vorgaben sind Bestandteil des Lichtkonzeptes von Berlin.
Frage 5:
Gibt es Unterschiede bei der Beleuchtungskonzeption in Abhängigkeit zur Jahreszeit? Wenn ja, welche?
Frage 6:
Gibt es Unterschiede bei der Beleuchtungskonzeption in Abhängigkeit zu verschiedenen Phasen der
dunklen Tageszeit? Wenn ja, welche?
Antwort zu 5 und zu 6:
Nein, es gibt keine Unterschiede der Beleuchtungskonzeption in Abhängigkeit zur
Jahreszeit. Die Beleuchtung wird bei Unterschreitung des Schwellenwertes der
Umgebungshelligkeit ein- und bei Überschreitung des Schwellenwertes ausgeschaltet. Der
Schwellenwert ist an allen Tagen des Jahres unverändert.
3
Frage 7:
Ist eine grundsätzliche Aufhellung des öffentlichen Raumes geplant? Wenn ja, wie und wann? Wenn nein,
warum nicht?
Antwort zu 7:
Ziel der Erarbeitung des Lichtkonzeptes war die Festlegung eines Beleuchtungsniveaus,
welches beim Neubau oder der Modernisierung der Beleuchtungsanlagen anzusetzen ist.
Im Regelfall geht die Modernisierung mit einer Verbesserung der Beleuchtungssituation
einher.
Frage 8:
Welche Erkenntnisse hat der Senat zum Einfluss der Beleuchtung auf die Sicherheit?
Antwort zu 8:
Das Thema Sicherheit war ein Schwerpunkt bei der Erarbeitung des Lichtkonzeptes. Zur
Verbesserung der Erkennbarkeit wurde festgelegt, dass Leuchten ausschließlich mit
warmweißer Lichtfarbe zum Einsatz kommen. Bis zu diesem Zeitpunkt war der Einsatz
von Leuchten mit Natriumdampfhochdrucklampen der Regelfall. Darüber hinaus wurden
erstmals Festlegungen zur Ausleuchtung der Geh- und Radwege sowie für eine
zielgerichtete Ausleuchtung von Fußgängerfurten getroffen.
Frage 9:
Teilt der Senat die Einschätzung, dass eine helle Ausleuchtung des öffentlichen Raums ein Beitrag zur
Steigerung der Sicherheit in Berlin ist? Wenn ja, wie wird dieser Aspekt in der Arbeit des Senats
berücksichtigt? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 9:
Die im Lichtkonzept getroffenen Festlegungen sind für alle Bereiche, die im öffentlichen
Straßenland Beleuchtungsanlagen planen, errichten und modernisieren bindend.
Frage 10:
Welche Planungen gibt es für die Beleuchtung des öffentlichen Raumes in Tempelhof-Schöneberg?
Antwort zu 10:
Die öffentliche Beleuchtung wird insbesondere in zwei Bereichen modernisiert.
Alle gasbetriebenen Leuchten sollen mittelfristig umgerüstet werden, ausgenommen die
Standorte, die unter Denkmalschutz stehen. In Tempelhof-Schöneberg ist aktuell die
Umrüstung der Gasleuchten in der Crellestraße und der Winterfeldtstraße vorbereitet,
diese sind Bestandteil eines Bauvorhabens zur Umrüstung von 5.500 Gasleuchten. Die
Umsetzung des Vorhabens soll bis Mitte 2020 erfolgen.
Ein weiterer Bereich ist die Modernisierung der Elektrobeleuchtung, ca. 10.000 LEDLeuchten
werden jährlich als Ersatz für marode Elektroleuchten beschafft. Bei dieser
Modernisierung bleiben die Maste und Standorte unverändert, es erfolgt ausschließlich
4
ein Austausch der Leuchtenköpfe. Für den Bezirk Tempelhof-Schöneberg ist unter
anderem der Austausch der Leuchten in der Rixdorfer Straße, der Buckower Straße, der
Ullsteinstraße und der Britzer Straße vorgesehen. Insgesamt ist der Austausch von etwa
1.500 Elektroleuchten im Bezirk bis Ende 2019 beabsichtigt.
Frage 11:
Gibt es für Bürgerinnen und Bürger Möglichkeiten die Planungen bzgl. der Beleuchtung des öffentlichen
Raumes in Tempelhof-Schöneberg einzusehen?
Antwort zu 11:
Sofern die Gasleuchten in Straßen umgerüstet werden, erhalten die Anlieger eine
Bürgerinformation mit dem Hinweis, dass weitergehende Informationen in der zuständigen
Verwaltung erfragt werden können. Zur Modernisierung der Elektrobeleuchtung gibt es
bisher kaum Bürgeranfragen. Im Bedarfsfall kann man auch hier die zuständige
Verwaltung anfragen.
Frage 12:
Welches Finanzvolumen steht/stand im Jahr 2017/2016/2015 für die Errichtung neuer Beleuchtungsanlagen
zur Verfügung? Gibt es diesbezüglich eine vorgesehene Aufteilung nach Bezirken? Wie viel der
vorgesehenen Finanzmittel wurden im Jahr 2017/2016/2015 verausgabt? (bitte eine Auflistung nach
Bezirken)
Frage 13:
Welches Finanzvolumen steht/stand im Jahr 2017/2016/2015 für die Instandsetzung der vorhandenen
Beleuchtungsanlagen zur Verfügung? Wie viel der vorgesehenen Finanzmittel wurden im Jahr
2017/2016/2015 verausgabt? (bitte eine Auflistung nach Bezirken)
Frage 14:
Welches Finanzvolumen steht/stand im Jahr 2017/2016/2015 für die Erneuerung der vorhandenen Beleuchtungsanlagen
zur Verfügung? Wie viel der vorgesehenen Finanzmittel wurden im Jahr 2017/2016/2015
verausgabt? (bitte eine Auflistung nach Bezirken)
Antwort zu 12, zu 13 und zu 14:
Die Errichtung neuer Beleuchtungsanlagen geht im Regelfall mit dem Neubau von Straßen
einher. Das Budget hierfür liegt beim Baulastträger der Straße.
Eine bezirksweise Aufteilung der Finanzmittel für die öffentliche Beleuchtung sowie eine
Aufteilung nach Errichtung, Instandsetzung und Erneuerung erfolgt nicht.
Die Finanzmittel für die öffentliche Beleuchtung umfassen folgende Titel (die Angaben zu
Ansatz und Ausschöpfung in Euro):
Kapitel 0740 Titel 540 49
Der Titel enthält Ausgaben für Betrieb, Wartung, Instandhaltung der öffentlichen
Straßenbeleuchtung Berlins und Management zur Sicherstellung des Betriebes sowie das
Schalten der Beleuchtung und betriebsbedingte Maßnahmen zur punktuellen
Modernisierung der Anlagen. Nicht verausgabte Mittel können zur Verstärkung des Titels
72014 für die Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen verwendet werden.
5
Jahr 2017 2016 2015
Ansatz 12.600.000,00 12.600.000,00 11.500.000,00
Ausschöpfung 13.028.331,34 13.298.729,70 9.455.396,62
Kapitel 0740 Titel 720 14
Der Titel enthält Ausgaben für Neu-, Erweiterungs- und Umbauten (Ersatzbauten) sowie
Modernisierungsmaßnahmen von elektrischen Straßenbeleuchtungsanlagen sowie Ersatz
von gasbetriebenen Anlagen und Anstrahlungen.
Jahr 2017 2016 2015
Ansatz 3.500.000,00 3.500.000,00 3.000.000,00
Ausschöpfung 6.149.578,76 3.877.682,62 3.720.410,24
Kapitel 0740 Titel 720 15
Der Titel enthält Ausgaben für Ersatz und Umbau von Gasstraßenbeleuchtungsanlagen.
Jahr 2017 2016 2015
Ansatz 100.000,00 100.000,00 100.000,00
Ausschöpfung 199.246,85 54.786,21 174.136,63
Kapitel 0740 Titel 892 01
Der Titel enthielt Ausgaben für die Umrüstung von gasbetriebenen Anlagen. Dieser Titel
entfällt ab 2018.
Jahr 2017 2016 2015
Ansatz 5.900.000,00 5.900.000,00 5.900.000,00
Ausschöpfung 5.073.468,69 5.111.254,10 4.369,426,93
Darüber hinaus werden zur Umrüstung von Gasleuchten auch Fördermittel aus dem
Umweltentlastungsprogramm (UEP II) und aus dem Berliner Programm für Nachhaltige
Entwicklung (EFRE) eingesetzt.
Frage 15:
Aus welchen Gründen sind die Beleuchtungsanlagen teilweise nur zur Hälfte eingeschaltet? Nach welchen
Kriterien wird dies entschieden? Gibt es Pläne dies zu ändern?
Antwort zu 15:
Ende der 1990er Jahre wurde aus Gründen der Energieeinsparung bei den
Elektroleuchten das zweite Leuchtmittel außer Betrieb genommen. Diese Leuchtmittel
waren zuvor in den Dämmerungsphasen in Betrieb. Die Maßnahme erfolgte in ganz Berlin.
Eine Wiederinbetriebnahme ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht vorgesehen und vor
dem Hintergrund der mittelfristigen Modernisierung dieser Leuchten unzweckmäßig.
6
Frage 16:
Aus welchen Gründen sind die Beleuchtungsanlagen in einzelnen Straßenzügen nur auf einer Straßenseite
eingeschaltet? Nach welchen Kriterien wird dies entschieden? Gibt es Pläne dies zu ändern?
Antwort zu 16:
Bestandteil der Planung zur Errichtung von Beleuchtungsanlagen ist unter anderem eine
lichttechnische Berechnung. Sofern nur auf einer Straßenseite ein öffentliches
Versorgungsnetz vorhanden ist und die Vorgaben zur Ausleuchtung der Straße durch eine
einseitige Straßenbeleuchtung erreicht werden, spricht nichts gegen die einseitige
Anordnung der Straßenleuchten.
Berlin, den 24.04.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Mehr als die Hälfte der 337 #Empfangsgebäude an Brandenburger #Bahnhöfen ist in einem mittleren oder schlechten Zustand. Der Landtag hatte die Landesregierung deshalb unter anderem aufgefordert, eine #Kompetenzstelle einzurichten, die die #Modernisierung von Bahnhofsgebäuden unterstützt und für ungenutzte Bauten an betriebenen Stationen des Bahn-Regionalverkehres eine Nachnutzung initiiert. Diese Kompetenzstelle nimmt ab Juni beim Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) ihre Arbeit auf.
Verkehrsministerin Kathrin #Schneider: „Der Bahnhof ist für die Menschen nicht nur der Bahnsteig, das Gleis und die Sitzbank, sondern vor allem auch das #Bahnhofsgebäude. Die meisten davon sind nicht mehr im Eigentum der DB AG. Es ist daher eine große Herausforderung, Ideen für die Sanierung und Nutzung zu finden und dann auch umzusetzen. Dabei soll die VBB-Kompetenzstelle Bahnhof helfen. Sie wird die Akteure vor Ort bei der Erarbeitung von Nutzungs- und Finanzierungskonzepten beraten und unterstützen. Ziel ist es, so viele Gebäude wie möglich zu erhalten.“
VBB-Geschäftsführerin Susanne #Henckel: „Für die Stadt oder Gemeinde sind die Bahnhofsgebäude nicht nur wie eine Visitenkarte, sie sind auch kulturelle Zeugnisse einer Zeit, als ohne die Eisenbahn kein Fortschritt denkbar war. Diese Zeiten sind wieder da, die Bahn ist Teil der Lösung unserer Verkehrsprobleme und sanierte Gebäude Ausdruck einer vorzeigbaren Aufenthaltsqualität. Dank gilt dem Land Brandenburg, ohne dessen finanzielle Hilfe die Kompetenzstelle Bahnhof beim VBB nicht denkbar wäre.“
In den letzten Jahren wurden an den meisten Brandenburger Stationen Bahnsteiganlagen modernisiert und Vorplätze erneuert. Häufig stehen Empfangsgebäude in unmittelbarer Nähe, die nicht genutzt werden und zunehmend verfallen. Nur wenige dieser Bauten dienen dem Bahnverkehr, die, wie Bahnsteige und Zuwegungen, der DB Station und Service AG zugehörig sind. Die Übrigen wurden bzw. werden verkauft: Nur 15 Gebäude verbleiben künftig in DB-Eigentum. Bei 60 Prozent der Bahnhofsgebäude sind die derzeitigen Eigner privat oder unklar. Die VBB-Kompetenzstelle Bahnhof wurde gegründet, um kompetente Hilfestellung zu leisten, diese Anlagen für die Fahrgäste und die Gemeinden wieder aufzuwerten, denn 60 Prozent der Bauten befinden sich in einem schlechten, vernachlässigten Zustand. Zu den Aufgaben gehören die Kontaktvermittlung zu potenziellen Beteiligten, wie Bahnunternehmen, Eigentümern und Gemeinden, die Aufklärung zu finanziellen Fördermöglichkeiten für Konzept, Ausbau oder Betrieb, das Aufzeigen von Nutzungskonzepten, aber auch die fachliche Begleitung zu Rechts- und Umsetzungsfragen. Ziel ist es, die ungenutzten Empfangsgebäude zum Beispiel durch Dienstleistungsangebote wiederzubeleben und damit das Bahnhofsumfeld insgesamt aufzuwerten.
Die Baustile und Größen der Empfangsgebäude sind ausgesprochen unterschiedlich: Die Spannbreite reicht von Fachwerk (Ferch-Linnewitz, sehr klein) über Klinkerbauten mit Heimatmotiven (Perleberg, groß) bis hin zu vormaliger Tudorgotik (Brandenburg an der Havel, sehr groß). Im Land Brandenburg gibt es bereits gute Beispiele der Nachnutzung: In Luckenwalde befindet sich eine Bibliothek im Bahnhof, in Ludwigsfelde ein Museum, in Velten ein Backshop und in Chorin ein Fahrradverleih.
Die Landesregierung beauftragte die VBB GmbH mit ihrer Einrichtung. Die Entwicklung der Bahnhöfe im Land Brandenburg ist Bestandteil des Landesnahverkehrsplans.
Der #Kulturzug Berlin – #Breslau geht in die Verlängerung bis Ende 2019. Bereits seit zwei Jahren verbindet der Kulturzug an jedem Wochenende die zwei europäischen Kultur-Metropolen. Mehr als 35.000 Fahrgäste und über 300 Künstlerinnen und Künstler sind bislang mit dem Kulturzug unterwegs gewesen. Aufgrund des großen Erfolges wird das Angebot gemeinsam von DB Regio und der Niederschlesischen Eisenbahn Koleje #Dolnośląskie (#KD) bis Ende 2019 weitergeführt, beauftragt durch die Länder Berlin und Brandenburg sowie dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB).
Geburtstagsfeier zum Zweijährigen
Am kommenden Samstag wird der zweite Geburtstag mit den Fahrgästen, Lokführer*innen und Schaffner*innen im Bahnhof #Legnica in der Kunstgalerie der KD „Stacja Kultura“ gefeiert. Nach 40 Minuten Festprogramm mit Torte und Gesang geht es mit dem nächsten KD-Zug weiter. Alle Fahrgäste sind herzlich eingeladen. Kulturzug-Tickets gelten an dem Tag auch im Anschlusszug.
Kultur im Zug
Der inhaltliche Schwerpunkt dieser Saison bildet die kreative und gemeinsame Betrachtung der Regionen, die der Zug durchfährt. In den vergangenen zwei Jahren hat sich das Programm im Kulturzug stark profiliert, entstanden sind spezielle Veranstaltungsformate, wie „Gespräche in Fahrt“, „Clubnächte“ und „Tanztee“. Am ersten Maiwochenende richtet sich das Angebot insbesondere an Jimmy Hendrix-Fans und Gitarrespielende, die am Guiness-Weltrekordversuch in Wrocław teilnehmen wollen. Am 19. Mai ist die Premiere der interaktiven Seifenoper „Die Stadt an der Grenze“ geplant. Programminfos unter VBB.de/kulturzug und facebook.com/vbbpolen.
Im vergangenen Jahr gewann der Kulturzug den Europäischen Kulturmarken Award „Aurica®“. Das Kulturprogramm wird in diesem Jahr von der Senatsverwaltung für Kultur und Europa finanziert.
Fahrplan
Der Kulturzug startet jeden Samstag- und Sonntagmorgen um 8.24 Uhr in Berlin-Lichtenberg und trifft gegen 13 Uhr in Breslau ein. Am Samstagabend und Sonntagnachmittag geht die Fahrt wieder zurück nach Berlin. Die Fahrpläne sind im Netz unter VBB.de/kulturzug, Bahn.de/Kulturzug, kolejedolnoslaskie.eu sowie in der VBB-App Bus&Bahn abrufbar. Aufgrund von Baustellen auf der Strecke kann es zu Fahrplanabweichungen kommen. Bitte prüfen Sie die Zeiten vor der Reise.
Für Fahrgäste aus Wrocław besteht am Wochenende eine alternative Verbindung in Richtung Berlin. Mit Umstiegen in Forst und Cottbus kann man mit gut auf einander abgestimmten Zügen der KD und der ODEG samstags gegen 13 Uhr Berlin erreichen und sonntags nachmittags zurück nach Wroclaw kehren. Die Fahrtzeit ist etwa gleich solang wie die des Kulturzugs.
Ticketkauf
Eine einfache Fahrt mit dem Kulturzug kostet 19 Euro (79 PLN), Kinder zahlen die Hälfte. Für Clubbesucher und Nachtschwärmer gibt es das besondere Angebot „Berlin-Clubnight-Ticket“: Die Hin- und Rückfahrt (Wrocław – Berlin – Wrocław) für nur 19 Euro (79 PLN). Das Kulturzug-Ticket im Breslauer Stadtverkehr als Tageskarte. Tickets sind online auf www.dbregio-shop.de, an allen DB-Automaten, sowie in DB-Reisezentren und im Zug selbst erhältlich. Eine Sitzplatzreservierung ist in den Reisezentren und den DB-Automaten möglich.
In der #Eldenaer Straße in Friedrichshain wird die BVG in den nächsten vier Monaten die Gleise der #Straßenbahn austauschen und die #Gleisanlagen von Grund auf sanieren. Das ist notwendig, damit auch in Zukunft die Straßenbahnen weiter zuverlässig rollen.
Die Linie #21 wird wegen dieser Bauarbeiten von 30. April bis 27. August 2018, jeweils Betriebsbeginn, aufgeteilt. Die Linie verkehrt dann zum einen vom S-Bahnhof Schöneweide zum #Bersarinplatz und weiter bis Kniprodestraße/Danziger Straße. Zum anderen von S+U Lichtenberg/Gudrunstraße bis #Loeperplatz und weiter bis S+U Frankfurter Allee (Müggelstraße). An den Haltestellen in der Eldenaer Straße, die nicht von der Straßenbahn bedient werden können, halten barrierefreie Busse. Diese fahren als Ringlinie vom Bersarinplatz über die Eldenaer Straße bis zum Loeperplatz und über die Frankfurter Allee zurück zum Bersarinplatz.
Die #Baustellen in #Karow an der #Autobahn und dem #Bahnkreuz fordern den Fahrgästen von S- und Regional-Bahn im Sommer alles ab: Ab Mai müssen sie bis in den Sommer entweder pendeln oder Umleitungen in Kauf nehmen.
Fahrgäste von #S-Bahn und #Regionalbahn in Berlin und Brandenburg müssen ab Ende Mai mit erheblichen Einschränkungen rechnen. Betroffen sind die Linien #S2, #S8, #RE5 und #RB12. Hintergrund sind Bauarbeiten am Bahnknoten #Karower Kreuz im Berliner Nordosten in den kommenden Monaten.
Zunächst wird wegen Bauarbeiten an der Brücke auf der #Autobahn#A114 die RE5-Strecke Oranienburg – Gesundbrunnen tage- und stundenweise gesperrt, so am 28. Mai, 31. Mai, 2. und 3. Juni, 9. und 10. Juni sowie vom 16. bis 22. Juni. Das hat zur Folge, dass an diesen Tagen die Regionalbahn dort nicht fährt. Die Fahrgäste können nach Angaben der Bahn allerdings auf die S-Bahnlinie S1 ausweichen, wie die Deutsche Bahn am Mittwoch mitteilte.
Auch die Regionalbahnlinie RB12, die von der Niederbarnimer Eisenbahn bedient wird, wird wegen der Bauarbeiten weitgehend unterbrochen. Ab dem 22. Mai bis voraussichtlich August fahren zwischen Löwenberg (Mark) und Oranienburg lediglich zwei Zugpaare – je ein Zug pro Richtung morgens und abends. Ein Ersatzverkehr mit Bussen wird eingerichtet.
RE5 wird umgeleitet
Am 22.02.2018 hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz die #Markterkundung zur #Bereitstellung von neuen #S-Bahn-Fahrzeugen für die Berliner #S-Bahn gestartet.
Frage 1:
Was genau bezweckt der Senat mit der Durchführung der o. g. Markterkundung?
Antwort zu 1:
Der Senat will zukünftig einen effektiven Zugang zu Fahrzeugen gewähren, die unter den
besonderen Bedingungen des Netzes der Berliner S-Bahn eingesetzt werden können. Gegenstand
dieser Markterkundung ist deshalb die Prüfung, ob es gegenüber der bisher im #Teilnetz#Ring praktizierten Vergabekonzeption Vorteile bietet, wenn die für den Betrieb der
Teilnetze #Nord/Süd und #Stadtbahn erforderlichen #Neufahrzeuge beginnend ab 2026 dem
Eisenbahnverkehrsunternehmen von einem #Fahrzeugdienstleister mit Hilfe eines #Bereitstellungsvertrages,
der auch die Instandhaltung der Fahrzeuge umfasst, zur Verfügung
gestellt werden. Die Ausgestaltung der Fahrzeugbereitstellung durch einen zunächst gemischtwirtschaftlichen
und perspektivisch voll kommunalen Fahrzeugdienstleister und das
daran bestehende Interesse der Marktteilnehmer wird in den nächsten Wochen Gegenstand
der Gespräche zwischen dem Senat und den Interessenten sein.
2
Frage 2:
Wie nimmt der Senat bereits heute aktiv Einfluss, um die überhöhten Preise (Euro pro ZugKM) der neu
abgeschlossenen S-Bahn-Verträge mit der S-Bahn Berlin GmbH zu reduzieren und einen qualitativ
hochwertigen Betrieb sicherzustellen?
Antwort zu 2:
Vor Abschluss der Interimsverträge für die Teilnetze Ring, Stadtbahn und Nord/Süd wurde
eine ex ante Überkompensationskontrolle gemäß Anhang zur Verordnung der
Europäischen Gemeinschaft [VO(EG)] Nr. 1370/2007 durchgeführt. Die Länder Berlin und
Brandenburg als Vertragspartner der S-Bahn Berlin GmbH haben auf der Grundlage
dieser #Überkompensationskontrolle festgestellt, dass die Ausgleichsleistungen dieser
Verträge den Anforderungen der VO (EG) Nr. 1370/2007 entsprechen und die Zuschüsse
der Länder nicht über die gem. der VO anrechenbaren Kosten zuzüglich eines
angemessenen Gewinns hinausgehen. Der Vertrag Teilnetz Ring wurde im Ergebnis eines
wettbewerblichen Verfahrens geschlossen. Eine nachträgliche Preisreduzierung ist
rechtlich nicht möglich.
Frage 3:
Welche Beratungsunternehmen sind mit der Durchführung der Markterkundung betraut? Ist es wiederum die #CNB GbR (ARGE aus #KCW und #VBB), deren Beratungsvertrag am 21. November 2017 verlängert wurde
(siehe Drs. 18/13 390 – Antwort zu Frage 7 und 8)?
Antwort zu 3:
Die Markterkundung wird unter Leitung der Senatsverwaltung für Umwelt , Verkehr und
Klimaschutz mit Unterstützung vom Center Nahverkehr Berlin (CNB) durchgeführt.
Frage 4:
Welche Rechtsanwaltskanzlei ist mit der Durchführung der Markterkundung betraut?
Antwort zu 4:
Mit der Durchführung der Markterkundung ist keine Rechtsanwaltskanzlei beauftragt
worden.
Frage 5:
Welche Kosten sind für das Markterkundungsverfahren vorgesehen? Beteiligt sich das Land Brandenburg
oder der VBB an diesen Kosten (Wenn „ja“: in welcher Höhe?; wenn „nein“: warum nicht?)
Frage 6:
Wo im Haushalt sind die Kosten für die Markterkundung etatisiert?
Antwort zu 5 und 6:
Inwieweit im Rahmen der Durchführung und der anschließenden Auswertung der
Ergebnisse der Markterkundung eine zusätzliche Beauftragung von Experten notwendig
wird, ist gegenwärtig noch nicht absehbar.
3
Frage 7:
In der Bekanntmachung ist von Gesprächen mit den Interessenten in zwei Blöcken die Rede, die Gespräche
des ersten Blocks sollen in den Monaten April und Mai 2018, die des zweiten Blocks im Sommer 2018
stattfinden.
Wie genau soll die Markterkundung und die Gespräche ablaufen (bitte Ablaufdiagramm beifügen)?
Ist die Einrichtung eines elektronischen Datenraums vorgesehen, in dem Unterlagen etc. bereitgestellt
werden?
Werden Frage-Antworten-Runden durchgeführt?
Antwort zu 7:
Ein Markterkundungsverfahren darf lt. § 28 Abs. 2 Verordnung über die Vergabe
öffentlicher Aufträge (VgV) ausschließlich zur Vorbereitung der Auftragsvergabe und zur
Unterrichtung der Unternehmen über ihre Auftragsvergabepläne und -anforderungen
durchgeführt werden. Dabei sind die Grundsätze des Wettbewerbs, der Transparenz und
der Gleichbehandlung zu berücksichtigen. Weitergehende vergaberechtliche Vorgaben zur
Durchführung einer Markterkundung gibt es nicht. Es bleibt somit dem öffentlichen
Auftraggeber ein breites Gestaltungsfeld für die Art der Gespräche. Im konkreten Fall
erfolgen für den ersten Block des Verfahrens im Monat Mai jeweils Einzelgespräche mit
den Interessenten in denen – vgl. Abschnitt IV.3) der Bekanntmachung – die Ausgestaltung
des Verfahrens nebst Anforderungen an die Bewerber im Vordergrund stehen. Zu klären
ist dabei auch, welche Chancen und Risiken aus Sicht der Interessenten mit dem Erwerb
des Fahrzeugeigentums oder gesellschaftsrechtlichen Eigentums an dem
Fahrzeugdienstleister durch die Länder verbunden wären. Die Einrichtung eines Datenraums
ist nicht vorgesehen.
Frage 8:
Ist im Rahmen der Markterkundung eines „Investorenkonferenz“ vorgesehen, analog zum Interessensbekundungsverfahren
für die Berlin TXL – The Urban Tech Republic? (Wenn „ja“: wann und wie?; wenn
„nein“: Warum nicht?)
Antwort zu 8:
Der Senat plant im Rahmen der Markterkundung zusätzlich keine Investorenkonferenz, da
dadurch keine für die spätere Auftragsvergabe notwendigen weiteren Informationen
erwartbar sind.
Frage 9:
Ist der Teilnehmerkreis auf Eisenbahnverkehrsunternehmen, Bahntechnikhersteller, Eisenbahndienstleistungsunternehmen
und Finanzierungsgesellschaften beschränkt oder kann an der Markterkundung jeder
teilnehmen, der sachdienliche Hinweise für das Verfahren geben kann? Wer entscheidet aufgrund welcher
Kriterien, wer teilnehmen kann und wer nicht?
Frage 10:
Mit wieviel Teilnehmern rechnet der Senat? Und mit was für Teilnehmer (siehe Frage 9) rechnet der Senat?
4
Antwort zu 9 und 10:
Die Absicht des Senats zur Durchführung einer Markterkundung erfolgte mit der europaweiten
Auftragsbekanntmachung am 22.02.2018. Es hatten alle daran Interessierten (es
erfolgte keine Beschränkung auf bestimmte Unternehmen) die Möglichkeit, ihre Interessenbekundung
bis zum 21.03.2018 an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz zu senden. Alle, die ihr Interesse bekundet haben, wurden von der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zu den Gesprächen schriftlich
eingeladen.
Berlin, den 23.04.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Berlin. Die Berliner #Verkehrsbetriebe (#BVG) haben das vergangene Jahr mit einen #Überschuss von 12,9 Millionen Euro abgeschlossen. Dies sei das vierte positive Jahresergebnis in Folgte, teilte Deutschlands größtes #Nahverkehrsunternehmen am Mittwoch mit. Gründe für das Plus seien "stetig steigende Fahrgastzahlen sowie erneut gesteigerte Abonnementverkäufe", so BVG-Sprecherin Petra Reetz. Das Verkehrsunternehmen konnte sein Ergebnis um 1,2 Millionen Euro gegenüber 2016 verbessern. Die BVG könne nun "gleichzeitig Schulden abbauen sowie wichtige Investitionen tätigen", sagte die Aufsichtsratsvorsitzende Ramona Pop. Im vergangenen Jahr sind die Schulden der BVG um zehn Millionen auf 679 Millionen Euro gesunken.
Knapp die Hälfte der Investitionen von insgesamt 380 Millionen Euro entfiel auf neue #Fahrzeuge. Außerdem wurde in "leistungsfähige #Gleisanlagen, #Werkstätten und #Betriebshöfe sowie #barrierefreie und moderne #Bahnhöfe" investiert, sagte BVG-Vorstandsvorsitzende Sigrid #Nikutta. Fahrgäste haben im vergangenen Jahr 1,064 Milliarden Fahrten mit der BVG unternommen – 19 Millionen mehr als ein Jahr zuvor.
Hochhausbau am Alex weiter unsicher
Anders als angekündigt wird eine wichtige Bahnverbindung zwischen Berlin und der #Ostsee im Sommer nun doch nicht unterbrochen. Das teilte Bengt Steffan von der Deutschen Bahn (DB) am Dienstagabend während einer Informationsveranstaltung in Buch mit.
Ursprünglich war geplant, zwischen Berlin und Oranienburg den gesamten Regionalzugverkehr der Linie #RE5 einzustellen. Vom 29. Juli bis zum 29. August sollten alle Regionalexpresszüge zwischen Berlin, Rostock und Neubrandenburg–Stralsund auf diesem Abschnitt ausfallen. Ostsee-Urlauber, Ausflügler, Wochenendpendler und andere Fahrgäste hätten zwischen Berlin und Oranienburg auf die S-Bahn umsteigen müssen, ausgerechnet im Sommer, wenn auf dieser Verbindung besonders viel los ist. Kein Wunder, dass es Kritik gab, auch in Mecklenburg-Vorpommern.
Großbaustelle im Nordosten Berlins
Anlass sind #Bahnbauarbeiten im Nordosten Berlins. Die Trasse der Stettiner Bahn, die #Blankenburg, #Karow, Buch und andere Bereiche im Nordosten durchschneidet, ist zu einer Großbaustelle geworden. Ein Schwerpunkt ist das #Karower Kreuz, wo die Strecke mit dem #Außenring verknüpft wird. Im Sommer nehmen die Bauleute nun ein kompliziertes Projekt in Angriff: Die Brücke, auf der künftig die Züge zwischen Berlin und Rostock fahren, wird in zwei Teilen neu gebaut und dann in einer spektakulären Aktion eingeschoben. Dafür muss allerdings das #provisorische Gleis, auf dem der Regionalexpress RE5 heute den Knotenpunkt durchquert, …