Straßenverkehr: Grundinstandsetzung der Feuerbachbrücke in Steglitz-Zehlendorf Veränderte Verkehrsführung – zweispurige Befahrung ist weiterhin möglich, aus Senat

www.berlin.de Die #Feuerbachbrücke im Bezirk #Steglitz-Zehlendorf wird #grundsaniert. Am 12.3.2015 beginnen die bauvorbereitenden Maßnahmen. Autofahrende, Fußgänger und Radfahrende müssen sich auf eine veränderte Verkehrsführung auf der Brücke einstellen. Pro Fahrtrichtung steht aber wie bisher jeweils eine Fahrspur zur Verfügung. Der südliche Gehwegbereich und der Zugang zum Aufzug, der zum S-Bahnhof Feuerbachstraße führt, bleiben während der Bauzeit nutzbar – bis auf eine dreiwöchige Sperrpause. Der genaue Zeitraum der Sperre steht noch nicht fest, wird aber rechtzeitig über Informationstafeln vor Ort und im Internet durch die S-Bahn Berlin bekanntgegeben. Die Feuerbachbrücke aus dem Jahr 1933 überspannt zwei Gleise der S-Bahnlinie S1 und zwei außer Betrieb genommene Fernbahngleise der DB AG. Im Zuge der zweispurigen Feuerbachstraße verlaufen die Buslinien M 76 und X 76 der Berliner Verkehrsbetriebe. Der Überbau spannt drei Brückenfelder und besteht aus einem Trägerrost aus genieteten Stahlträgern. Der Bauwerkszustand der vorhandenen Brücke erfordert aufgrund starker Mängel und Schäden eine Grundinstandsetzung. Es wird mit einer Bauzeit von 15 Monaten gerechnet. Die Instandsetzungskosten betragen 2,5 Mio. € und werden vom Land Berlin finanziert. Bei der Grundinstandsetzung werden der Asphaltbelag, Borde und Abdichtung ausgetauscht sowie der Korrosionsschutz vollständig erneuert. Die Mauerwerk- und Betonflächen der Widerlager, Flügelwände und Pendelstützenfundamente werden instandgesetzt und teilweise erneuert. Die Gehbahnbereiche werden zugunsten neuer auf der Fahrbahn angeordneter Fahrradstreifen angepasst. Die Brückenbeleuchtung und -entwässerung werden erneuert. Die Maßnahme erfolgt in enger Abstimmung mit der DB AG. Für den Gerüstbau im Gleisbereich sind halbseitige S-Bahn-Gleissperrungen an mehreren Wochenenden notwendig. Der S-Bahnverkehr wird aber nicht unterbrochen.

Straßenverkehr: Grundinstandsetzung der Feuerbachbrücke in Steglitz-Zehlendorf Veränderte Verkehrsführung – zweispurige Befahrung ist weiterhin möglich, aus Senat

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Die #Feuerbachbrücke im Bezirk #Steglitz-Zehlendorf wird #grundsaniert. Am 12.3.2015 beginnen die bauvorbereitenden Maßnahmen. Autofahrende, Fußgänger und Radfahrende müssen sich auf eine veränderte Verkehrsführung auf der Brücke einstellen. Pro Fahrtrichtung steht aber wie bisher jeweils eine Fahrspur zur Verfügung. Der südliche Gehwegbereich und der Zugang zum Aufzug, der zum S-Bahnhof Feuerbachstraße führt, bleiben während der Bauzeit nutzbar – bis auf eine dreiwöchige Sperrpause. Der genaue Zeitraum der Sperre steht noch nicht fest, wird aber rechtzeitig über Informationstafeln vor Ort und im Internet durch die S-Bahn Berlin bekanntgegeben.

Die Feuerbachbrücke aus dem Jahr 1933 überspannt zwei Gleise der S-Bahnlinie S1 und zwei außer Betrieb genommene Fernbahngleise der DB AG. Im Zuge der zweispurigen Feuerbachstraße verlaufen die Buslinien M 76 und X 76 der Berliner Verkehrsbetriebe.

Der Überbau spannt drei Brückenfelder und besteht aus einem Trägerrost aus genieteten Stahlträgern. Der Bauwerkszustand der vorhandenen Brücke erfordert aufgrund starker Mängel und Schäden eine Grundinstandsetzung. Es wird mit einer Bauzeit von 15 Monaten gerechnet. Die Instandsetzungskosten betragen 2,5 Mio. € und werden vom Land Berlin finanziert.

Bei der Grundinstandsetzung werden der Asphaltbelag, Borde und Abdichtung ausgetauscht sowie der Korrosionsschutz vollständig erneuert. Die Mauerwerk- und Betonflächen der Widerlager, Flügelwände und Pendelstützenfundamente werden instandgesetzt und teilweise erneuert. Die Gehbahnbereiche werden zugunsten neuer auf der Fahrbahn angeordneter Fahrradstreifen angepasst. Die Brückenbeleuchtung und -entwässerung werden erneuert. Die Maßnahme erfolgt in enger Abstimmung mit der DB AG.

Für den Gerüstbau im Gleisbereich sind halbseitige S-Bahn-Gleissperrungen an mehreren Wochenenden notwendig. Der S-Bahnverkehr wird aber nicht unterbrochen.

Bahnhöfe + U-Bahn: U-Bahnhof Schlossstraße – nur Sanierung, aber kein Umbau, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/bezirke/zehlendorf/berlin-steglitz-u-bahnhof-schlossstrasse-nur-sanierung-aber-kein-umbau/11402916.html Nach Tagesspiegel-Informationen verzichtet die BVG auf den vorgesehenen Umbau, der die Wege für die Fahrgäste verkürzt hätte. Der #Umbau wäre wesentlich aufwendiger als gedacht. Am U-Bahnhof #Schlossstraße in Steglitz bleiben die Wege zum und vom Bahnsteig für die Züge der #U9 Richtung Rathaus #Steglitz lang. Nach Tagesspiegel-Informationen verzichtet die BVG auf den vorgesehenen Umbau, der die Wege verkürzt hätte. Der Umbau wäre wesentlich aufwendiger als ursprünglich gedacht, heißt es im Unternehmen. Schon jetzt war das Projekt mit Kosten von rund zwölf Millionen Euro veranschlagt – und damit sehr teuer. Der Aufsichtsrat hatte die Summe bereits bewilligt. BVG-Sprecherin Petra Reetz sagte, es gebe noch keine endgültige Entscheidung. Der Bahnhof besteht aus zwei Ebenen, weil dort die Züge von zwei Linien nebeneinander halten sollten – die U 9 und eine damals geplante #U10 (Weißensee–Lichterfelde). Die Züge Richtung Norden sollten am oberen Bahnsteig halten, Richtung Süden sollte es vom …

Bus: Erfahrungen mit der Umstrukturierung des Busnetzes in Steglitz-Zehlendorf – Kiezbezogener Bus-Nahraumverkehr für Krumme Lanke und Schlachtensee?, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die BVG AöR um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben. Frage 1: Welche Anregungen bzw. Eingaben sind bislang von Kundenseite in Bezug auf die #Umstrukturierung des #Busnetzes in #Steglitz-#Zehlendorf eingetroffen? Antwort zu 1.: Zu den zum Fahrplanwechsel am 9. Dezember 2012 vorgenommenen Änderungen des #Buskonzeptes im Südwesten Berlins erreichten die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zum Jahreswechsel 2012/2013 drei Beschwerden von Fahrgästen. Diese bezogen sich auf kapazitative Einschränkungen auf der Linie M11 während der morgendlichen Verkehrsspitze sowie Angebotsreduzierungen der Linie 285 im Bereich Am Waldfriedhof. Bei den benannten Kritikpunkten erfolgte im April bzw. August 2014 eine Nachsteuerung durch die Bestellung zusätzlicher Verstärkerfahrten auf der Linie M11 und eine Anpassung der Betriebszeiten der Linie 285. Anschließend waren keine weiteren Beschwerden zu diesen Themen zu verzeichnen. Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Insgesamt gab es 117 Beschwerden zu diesem Thema (Linienführung) im Zeitraum 01.12.2012 bis 31.03.2013. Seit April 2013 sind keine weiteren Beschwerden mehr registriert worden.“ Frage 2: Welche Erfahrungen hat die BVG AöR mit der Umstrukturierung des Busnetzes in Steglitz- Zehlendorf gemacht (insbesondere Nachfrage der Linie X10, Rückgang der Fahrtdichte an Bussen entlang der Clayallee bzw. Habelschwerdter Allee/Drakestraße)? Antwort zu 2.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Jede durchgeführte Angebotsmaßnahme wird durch die BVG evaluiert und im Detail bei Bedarf nachgesteuert. Insgesamt waren die Maßnahmen des hier angesprochenen und im Dezember 2012 eingeführten „Südwest-Konzeptes“ sehr positiv aufgenommen worden. Die zuvor nur mit eingeschränkten Bedienzeiten verkehrende ExpressBus- Linie X10 wurde seinerzeit deutlich aufgewertet und verkehrt seither an allen Wochentagen direkt zwischen Bahnhof Zoo und Zehlendorf / Teltow. Mit der Linie X11 wurde eine neue Direktverbindung vom U-Bhf Krumme Lanke über das Zehlendorfer Zentrum quer durch den Süden nach Schöneweide geschaffen, die später zum Flughafen BER geführt werden soll. Bereits ein Jahr nach Umsetzung zeigte das Konzept, das darüber hinaus auch die Linien M11, 117, 184 und 285 umfasst, einen eindeutigen Markterfolg. Die Fahrgastzahlen konnten auf den betroffenen Linien in 2013 um über 650.000 gegenüber 2012 gesteigert werden. Besonders erfreulich ist die Nutzung der Linie X10 im Einkaufs- und Freizeitverkehr. Kleinere Nachbesserungen bzw. Ergänzungen wurden im Jahr 2013 umgesetzt, wie z.B. zusätzliche Fahrten im Schülerverkehr im Bereich der Drakestraße sowie die Ausweitung der zeitlichen Bedienung auf dem Abschnitt der Linie 285 zwischen U-Bhf Oskar-Helene-Heim und Am Waldfriedhof (siehe zu 6.). In letztgenanntem Fall gab es im Vorfeld eine enge Abstimmung mit der Bezirksverwaltung Steglitz-Zehlendorf.“ Frage 3: Beabsichtigt die BVG AöR, bald wieder eine komplette Durchbindung aller Fahrten der Linie 285 von Zehlendorf Süd (Andréezeile) bis U-Bahnhof Oskar- Helene-Heim bzw. bis Am Waldfriedhof vorzunehmen? Antwort zu 3.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Eine erneute komplette Durchbindung aller Fahrten der Linie 285 von Zehlendorf-Süd, Andréezeile über den Teltower Damm und die Clayallee zum U-Bhf Oskar-Helene-Heim bzw. bis Am Waldfriedhof ist aktuell nicht angedacht, da hierfür unter den aktuellen Rahmenbedingungen keine angemessene Nachfrage zu erwarten ist.“ Frage 4: Beabsichtigt die BVG AöR, zwischen Königin- Luise-Str./Clayallee und S-Bahnhof Zehlendorf bzw. Zehlendorf Süd weitere Haltestellen zu Expressbushaltestellen umzufunktionieren, um so die entstandenen größeren Taktlücken an einigen Zwischenhaltestellen auszugleichen? Antwort zu 4.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Die Einrichtung zusätzlicher ExpressBus-Halte auf dieser Relation wäre im Hinblick auf die Produkteigenschaften des ExpressBusses kontraproduktiv. Der ExpressBus soll den Fahrgästen gerade auf Relationen mit langen Reiseweiten eine hohe Reisegeschwindigkeit anbieten. Die wenigen nicht vom ExpressBus angefahrenen Haltestellen auf der genannten Relation sind mit einem im Hinblick auf die Nachfrage angemessenen Verkehrsangebot, mindestens im 20-Minuten-Takt, ausgestattet. In der Clayallee stehen abschnittsweise an diesen Haltestellen sogar mehrere Linien zur Verfügung, so dass sich dort ein dichterer Takt ergibt.“ Frage 5: Beabsichtigt die BVG AöR, mit Blick auf mobilitätseingeschränkte Fahrgäste die Haltestelle Türksteinweg in Zehlendorf Süd zu reaktivieren? Antwort zu 5.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Nein, da die Haltestelle Türksteinweg früher auch kein Pendant in der Gegenrichtung hatte und die anliegenden Haltestellen mit rund 280 m in zumutbarer Entfernung liegen. Denkbar wäre eine leichte Lageanpassung der angrenzenden Haltestellen Am Birkenknick oder Laehrstraße. Grundvoraussetzung hierfür wäre die Akzeptanz der Verlegung seitens des Bezirks sowie die Bereitstellung der entsprechenden finanziellen Mittel für einen Umbau durch den Bezirk […].“ Frage 6: Beabsichtigt die BVG AöR, möglichst bald eine Buslinien-Wiederanbindung der Haltestellen Waltraudstraße, Am Hegewinkel und Am Waldfriedhof vor 6 Uhr bzw. nach 22 Uhr (bzw. samstags vor 9 Uhr und sonn- und feiertags auch nach 20 Uhr) vorzunehmen? Kann – auch vor dem Hintergrund einer rasch zunehmenden Einwohnerzahl in diesem Bereich – bereits ein konkreter Termin zu dieser Umsetzung genannt werden bzw. ab wann steht dieser fest? Antwort zu 6.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Eine Bedienung der genannten Teilstrecke der Linie 285 in den Tagesrandzeiten wurde im Zusammenhang mit der unter 2. beschriebenen Weiterentwicklung des Verkehrskonzepts in 2013 geprüft und aufgrund der sehr geringen Nachfrageerwartung verworfen. Die positive Entwicklung der Struktur, speziell der Einwohnerzahl, vollzieht sich nach Erkenntnis der BVG auch nicht im Bereich Am Waldfriedhof, sondern eher rund um den U-Bhf Oskar- Helene-Heim mit seinem relativ dichten ÖPNV-Angebot auch in den Randzeiten.“ Frage 7: Ist die BVG AöR dazu bereit, möglichst bald Planungen für einen kiezbezogenen Bus-Nahraumverkehr im Bereich Krumme Lanke (insbesondere Bereich Quermatenweg, Elvirasteig) einzuleiten (dabei ggf. auch Kleinbusse oder Verknüpfung mit bereits bestehenden Buslinien)? Welche Gründe würden dagegen sprechen? Frage 9: Ist die BVG AöR dazu bereit, möglichst bald Planungen für einen kiezbezogenen Bus-Nahraumverkehr im Bereich Schlachtensee (insbesondere Matterhornstr.) einzuleiten (dabei ggf. auch Kleinbusse oder Verknüpfung mit bereits bestehenden Buslinien)? Welche Gründe würden dagegen sprechen? Antwort zu 7. und 9.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Generell sind die finanziellen Mittel, mit denen Verkehrsleistungen erbracht werden, begrenzt. Eine kiezbezogene Bedienung des Bereichs rund um den U-Bhf Krumme Lanke muss daher wie jede Angebotserweiterung mit einer nennenswerten zu erwartenden Verkehrsnachfrage einhergehen, vom Aufgabenträger zusätzlich finanziert oder durch Kürzungen an anderer Stelle gegenfinanziert werden. Auch wenn im Zusammenhang mit dem Thema „wachsende Stadt“ zusätzliche Mittel von der Senatsverwaltung zur Verfügung gestellt werden, so müssen diese vorrangig in Gebieten mit einer neuen oder zusätzlichen zu erwartenden Fahrgastnachfrage eingesetzt werden. Die hier genannten Bereiche „Elvirasteig“ und „Matterhornstraße“ weisen kaum eine dynamische strukturelle Entwicklung auf. Jede Verkehrsleistung, auch diejenige, welche ggf. mit Kleinbussen erbracht wird, muss jedoch auch wirtschaftlich in einem Mindestumfang vertretbar sein. Dies ist aus BVG-Sicht an dieser Stelle nicht der Fall.“ Frage 8: Welche Erfahrungen hat die BVG AöR mit der „Grunewald-Linie“ 349 in den vergangenen Jahren seit deren Einführung gemacht? Antwort zu 8.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Die Linie 349 weist aufgrund ihrer Lage im Netz nur eine sehr unterdurchschnittliche Fahrgastentwicklung auf, so dass aufgrund dieser Erfahrungen auch die Bedienung der unter Frage 7. und 9. genannten Bereiche eher kritisch zu sehen ist.“ Berlin, den 26. September 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Sep. 2014)

U-Bahn: Berlin, deine BVG-Jubiläen Als Helmut Kohl den U-Bahnhof Spandau eröffnete, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/berlin-deine-bvg-jubilaeen-als-helmut-kohl-den-u-bahnhof-spandau-eroeffnete/10182210.html Die -Bahn rollt, quietscht, rumpelt. Und manchmal darf sie auch gefeiert werden – im Jahr 2014 ganz besonders. Denn da stehen einige #Jubiläen an: Von #Spandau bis #Hönow, von #Steglitz bis #Moabit.

Erst einmal die Fakten: 173 Bahnhöfe gibt es in der Stadt, davon 139 im Untergrund. Zehn Linien rollen auf 150 Kilometer U-Bahngleis. Die neue U-Bahn ist in Planung. Doch wo fuhr die allererste? Die rollte 1902 vom Stralauer Thor „über Potsdamer Platz nach dem Westen“,also gen Zoo. Aber wo ist der U-Bahnhof Strahlauer Thor? Den gibt’s nicht mehr, der wurde im Krieg zerstört. Er befand sich am Osthafen gegenüber der heutigen Universal-Zentrale, gleich neben der Oberbaumbrücke. Im Jahr 2014 darf die U-Bahn gleich ein paar Mal anstoßen in den U-Bahndepots. Es stehen einige Jubiläen an. Eine Übersicht: 40 JAHRE U 9 NACH STEGLITZ 1974 wurde der letzte Abschnitt der U 9 zwischen Walther-Schreiber- Platz und …

Straßenverkehr: Brückenneubau Albrechtstraße / A103, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Frage 1: Welches Ausmaß haben die #Schäden an der in der Dr. 17/13171 als neubaubedürftig eingestuften #Brücke der #A103 über die #Albrechtstraße in #Steglitz? Antwort zu 1: Die Einschätzung des Schadensausmaßes basiert auf den Ergebnissen der regelmäßig durchgeführten Bauwerksprüfungen und der Bewertung der verwendeten Baumaterialien für die Bestandskonstruktion. Für das in den 60er Jahren erstellte Bauwerk wurde ein spannungsrisskorrosionsgefährdeter Spannstahl verbaut, der eine herabgesetzte Dauerhaftigkeit aufweist und zu Korrosion neigt. Entsprechend der vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) erlassenen Handlungsanweisung sind betroffene Bauwerke durch Neubauten zu ersetzen, da eine Instandsetzung/ Ertüchtigung nicht möglich ist. Frage 2: Bestehen Gefahren für Personen und Sachen durch die Mängel an der Brücke? Wenn ja, wie begegnet der Senat diesen Gefahren? Antwort zu 2: Das Bauwerk wurde gemäß des eingeführten Regelwerks des BMVI untersucht und wird mittels Sonderprüfungen vor Ort überwacht. Das Bauwerk ist für Schwerlasttransporte gesperrt, ein Überholverbot für LKW ist auf der Bundesautobahn (BAB) A 103 angeordnet. Da ein Fortschreiten des Korrosionsprozesses der Spannglieder nicht ausgeschlossen werden kann, wird im folgenden Jahr eine Tragwerksergänzung aus Stahl unter die Brücke gebaut, um weiterhin die Sicherheit auch bis zum Ersatzneubau gewährleisten zu können. Frage 3: Wann werden die Baumaßnahmen zum Neubau der Brücke beginnen und wie lange werden die Baumaßnahmen voraussichtlich dauern? Frage 4: Wie hoch werden die Kosten für den Neubau der Brücke sein? Frage 5: Zu welchen Verkehrseinschränkungen wird es während der Bauzeit kommen? Frage 6: Zu welchen Einschränkungen des ÖPNV wird es während der Bauzeit kommen? Frage 7: Zu welcher zusätzlichen Verkehrsbelastung in den umliegenden Straßen – insb. der Schloßstraße – wird es kommen? Frage 8: Ist mit einer Belastung des Gewerbebetriebes in der Schloßstraße durch ein erhöhtes Verkehrsaufkommen zu rechnen? Frage 9: Zu welchen Belastungen für den Gewerbebetrieb am S-Bahnhof Rathaus Steglitz und im Bereich Albrechtstr. wird es durch die Baumaßnahmen kommen? Frage 10: Mit welcher Unterstützung bzw. welchen Ausgleichsmaßnahmen können die Gewerbetreibenden rechnen? Antwort zu 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10: Fragen hinsichtlich der Kosten, Dauer, verkehrlicher Einschränkungen und sonstiger Auswirkungen können erst nach dem Erreichen einer gewissen Planreife beantwortet werden. Die Beauftragung erster Planungsleistungen wie Machbarkeitsstudien und Variantenuntensuchungen wird in 2015 angestrebt. Berlin, den 16. April 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Apr. 2014)

U-Bahn: Grundsanierung der U9-Bahnhöfe, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die BVG um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat überliefert wurde. Sie wird nachfolgend in den Antworten zu 1. bis 4. und 9. bis 11. wiedergegeben: Frage 1: Wie wird während des je nach #Bauzustand bedingten Einsatzes von #Schienenersatzverkehrs durch Omnibusse zwischen +#U-Bahnhof Rathaus #Steglitz und -Bahnhof Walther-Schreiber-Platz die vorgesehene Taktung und Pünktlichkeit bei allen in diesem Abschnitt fahrenden Buslinien sichergestellt? Antwort zu 1.: Da das Sperrkonzept für die U-Bahn noch nicht abschließend abgestimmt ist, können auch noch keine darauf abgestimmten Leistungen des Schienenersatzverkehrs (SEV) beschrieben werden. Frage 2: Wird zur Sicherstellung der vorgesehenen Taktung und der Pünktlichkeit im Bereich des betroffenen Straßenabschnitts die Einrichtung einer eigenen Busspur in Betracht gezogen? Antwort zu 2.: Eine Busspur wird nicht in Betracht gezogen. Frage 3: Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 3.: Der Straßenquerschnitt mit der modifizierten Aufteilung für die unterschiedlichen Nutzerinnen und Nutzer lässt die Anlage einer Busspur nicht zu. Frage 4: Welche Maßnahmen können getroffen werden, sollte es notwendig sein, die Tunnelröhre aufzugraben? Antwort zu 4.: Der Zustand des Tunnels erfordert keine großflächige Freilegung. Frage 5: Wie hoch wären die Kosten, die durch eine Taktverdichtung der S1 zwischen S-Bahnhof Anhalter Bahnhof und S-Bahnhof Zehlendorf auf 5 Minuten während der Hauptverkehrszeiten entstehen würden? Frage 6: Wie schnell kann eine solche Mehrleistung bei der S-Bahn Berlin GmbH bestellt werden kann und welche Schritte sind dazu nötig? Antwort zu 5. und 6.: Das Land Berlin hat bei der SBahn Berlin GmbH bereits im regulären Verkehrsangebot auf der Linie S1 im Abschnitt Zehlendorf – Potsdamer Platz eine Taktverdichtung in der Hauptverkehrszeit vom 10- auf einen 5/5/10-Minuten-Takt (3 Fahrten in 20 Minuten) bestellt. Dieses bestellte Verkehrsangebot kann derzeit von der S-Bahn Berlin GmbH in der Hauptverkehrszeit wegen des seit 2009 bestehenden Fahrzeugmangels nicht erbracht werden. Die Bestellung möglicher weiterer Taktverdichtungen in der Hauptverkehrszeit würde daher die Verfügbarkeit zusätzlicher S-Bahn-Fahrzeuge erfordern, die bei der derzeit vorhandenen Fahrzeugflotte nicht gegeben ist. Frage 7: Wer kommt für die Kosten einer solchen Mehrleistung auf? Antwort zu 7.: Für die Kosten der Bestellung zusätzlicher Verkehrsleistungen kommt der jeweilige Besteller auf. Beim regulären Verkehrsangebot auf Berliner Gebiet wäre dies das Land Berlin. Bei Baumaßnahmen anderer Verkehrsmittel besteht zudem die Möglichkeit, dass das durch die Sperrung der Infrastruktur betroffene Verkehrsunternehmen Ersatzangebote bei anderen Verkehrsunternehmen bestellt. Frage 8: In welchen Titeln/Kapiteln des Haushaltsplanes muss der Mehraufwand durch entsprechende Titelverstärkung berücksichtigt werden? Antwort zu 8.: Sollte eine zusätzliche Bestellung von Verkehrsleistungen im S-Bahn-Verkehr angestrebt werden, wäre dies im Kapitel 1270 Titel 54081 „Leistungen des S-Bahnverkehrs“ im Haushaltsplan zu berücksichtigen (zu den weiteren Umsetzungsrestriktionen siehe Antwort zu den Fragen 5 und 6). Frage 9: Wie lange sind der BVG die Bauwerkschäden an den jetzt grundsanierungsbedürftigen U-Bahnhöfen offiziell bekannt? Wurde die Erkennung von Bauwerkschäden schuldhaft verzögert, um Regress-/Gewährleistungsfristen zu umgehen? Antwort zu 9.: Es handelt sich bei der Baumaßnahme um eine reguläre Grunderneuerung der baulichen und technischen Ausstattung nach über 40 Betriebsjahren. Dieses ist ein normaler Abnutzungszeitraum. Hierbei werden die Anlagen den aktuellen Regeln der Technik (z. B. Brandschutz) angepasst. Die Bauwerke werden regelmäßig überprüft, eine „Verschleppung“ von Bauwerksschäden existiert also nicht. Anmerkung des Senats: Schon allein aufgrund der nur wenige Jahre geltenden Gewährleistungspflicht für Bauwerke erscheint es abwegig, der BVG eine um mehrere Jahrzehnte verzögerte schuldhafte Erkennung von Bauwerkschäden zu unterstellen. Frage 10: Können die Baufirmen, die damals am Bau der von der Grundsanierung betroffenen U9-Bahnhöfe beteiligt waren, noch in Regress genommen werden? Wenn nein, bis zu welchem Zeitpunkt war dies noch möglich? Wenn diese nicht zu 100 % in Regress genommen werden können, zu welchem Anteil ist dies dann noch möglich? Frage 11: Wie lange können die Baufirmen, die an der Grundsanierung der U9-Bahnhöfe beteiligt sind, in Regress genommen werden? Antwort zu 10. und 11.: Die Anlage wurde in den Jahren um 1970 errichtet. Ein Regress ist in der Regel bis 5 Jahre nach Fertigstellung möglich. Es haben keine Gründe für Regressforderungen vorgelegen (s. auch Antwort zu Frage 9). Berlin, den 14. April 2014 In Vertretung Christian Gaebler ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Apr. 2014)

U-Bahn + Bahnhöfe: Sanierungen führen zu jahrelangen Behinderungen auf der U9, aus Berliner Morgenpost

http://www.morgenpost.de/berlin-aktuell/article125843715/Sanierungen-fuehren-zu-jahrelangen-Behinderungen-auf-der-U9.html

Die #Sanierungen von drei #Bahnhöfen in #Steglitz dauern länger als bisher bekannt – bis zu fünf Jahre. Tausende Fahrgäste sind betroffen, die sich mit Pendelverkehr und Ersatz-Buslinien behelfen müssen. Fahrgäste der -Bahnlinie #U9 müssen sich im Zuge der Bahnhofsanierungen in Steglitz möglicherweise auf sehr viel längere Behinderungen einstellen als bislang bekannt. Im Sommer 2013 hatten die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) angekündigt, zum Jahreswechsel 2014/2015 die in die Jahre gekommenen Stationen Rathaus Steglitz, Schloßstraße und Friedrich-Wilhelm-Platz grundlegend instand zu setzen. Mit monatelangen Einschränkungen des Zugverkehrs sei zu rechnen, hieß es dabei stets. Wie durch eine am Sonnabend veröffentlichte Anfrage des Abgeordneten Gerwald Claus-Brunner (Piraten) im Abgeordnetenhaus bekannt wurde, könnten sich die Arbeiten allerdings erheblich …

Bus: Wie geht es weiter mit dem Busbahnhof Rathaus Steglitz?, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Die Kleine Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die #BVG um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat überliefert wurde. Sie wird nachfolgend in den Antworten zu 1. bis 3., 5. und 7. Wiedergegeben. Frage 1: Was hat zur #Sperrung des #Busbahnhofs Rathaus #Steglitz im #Kreisel geführt? Antwort zu 1.: Hierzu teilt die BVG mit: „Aufgrund einer festgestellten hohen Chloridbelastung eines Deckenfeldes über dem Verbindungsgang zwischen U-Bahn und S-Bahn wurde in Abstimmung mit der Technischen Aufsichtsbehörde als Vorsorgemaßnahme der Lasteintrag durch Busse in diesem Bereich reduziert. Dies bedeutet eine vorübergehende Umleitung der Busse.“ Frage 2: Bis wann wird der Busbahnhof voraussichtlich gesperrt sein? Antwort zu 2.: Hierzu teilt die BVG mit: „Zur endgültigen Klärung der Standsicherheit des betroffenen Deckenfeldes sind weitere statische Untersuchungen erforderlich. Bis zum Vorliegen eines Ergebnisses bleibt der Busbahnhof gesperrt. Ein genauer Termin der Wiedereröffnung hängt von den Ergebnissen ab und kann derzeit nicht genannt werden.“ Frage 3: Wer trägt die Kosten der Sanierung? Antwort zu 3.: Hierzu teilt die BVG mit: „Die Kostenübernahme muss noch juristisch geklärt werden.“ Frage 4: Inwieweit ist der geplante Umbau des Kreisels davon betroffen? Antwort zu 4.: Die aktuell laufende Schadstoffsanierung des Bürohochhauses Steglitzer Kreisel ist von der Sperrung des Busbahnhofes Rathaus Steglitz der BVG nicht betroffen. Mit Verlegung der Bushaltestellen auf die Schloßstraße ist für die mit der Verwaltung des Miteigentumsanteils des Landes Berlin beauftragte BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH lediglich ein engerer Abstimmungsbedarf mit der BVG verbunden. Frage 5: Besteht Gefahr für die Nutzer des restlichen Areals? Antwort zu 5.: Hierzu teilt die BVG mit: „Eine Gefahr für die Nutzer des Areals besteht nach derzeitigem Kenntnisstand nicht.“ Frage 6: Wie bewertet der Senat die Informationspolitik des Betreibers? Warum wird die Öffentlichkeit im Dunkeln gelassen? Antwort zu 6.: Aus Sicht des Senats ist stets eine möglichst offene und transparente Informationspolitik gegenüber der Öffentlichkeit anzustreben. Wie in der Antwort zu 2. mitgeteilt sind zur endgültigen Klärung der Problematik am Rathaus Steglitz jedoch noch Untersuchungen erforderlich. Erst anschließend können die zu ergreifenden Maßnahmen und der Zeitbedarf dafür geplant und die Öffentlichkeit über das konkrete weitere Vorgehen informiert werden. Frage 7: Ist dem Senat bekannt, ob und wann die derzeit unhaltbare Situation an den Ausweichstationen verbessert werden soll (z. B. durch die Erhöhung der Anzahl von Unterstellmöglichkeiten für die Fahrgäste)? Antwort zu 7.: Hierzu teilt die BVG mit: „Die BVG AöR wird die Situation ständig beobachten. Sollten Erkenntnisse vorliegen, dass der Busbahnhof für Sanierungsarbeiten längerfristig gesperrt bleiben müsste, wird die BVG in Abstimmung mit dem Bezirksamt die Wartehallensituation anpassen.“ Berlin, den 14. Februar 2014 In Vertretung R. L ü s c h e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Feb. 2014)

Bus: Wie geht es weiter mit dem Busbahnhof Rathaus Steglitz?

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Kleine Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die #BVG um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat überliefert wurde. Sie wird nachfolgend in den Antworten zu 1. bis 3., 5. und 7. Wiedergegeben. Frage 1: Was hat zur Sperrung des #Busbahnhofs #Rathaus #Steglitz im #Kreisel geführt? Antwort zu 1.: Hierzu teilt die BVG mit: „Aufgrund einer festgestellten hohen Chloridbelastung eines Deckenfeldes über dem Verbindungsgang zwischen U-Bahn und S-Bahn wurde in Abstimmung mit der Technischen Aufsichtsbehörde als Vorsorgemaßnahme der Lasteintrag durch Busse in diesem Bereich reduziert. Dies bedeutet eine vorübergehende Umleitung der Busse.“ Frage 2: Bis wann wird der Busbahnhof voraussichtlich gesperrt sein? Antwort zu 2.: Hierzu teilt die BVG mit: „Zur endgültigen Klärung der Standsicherheit des betroffenen Deckenfeldes sind weitere statische Untersuchungen erforderlich. Bis zum Vorliegen eines Ergebnisses bleibt der Busbahnhof gesperrt. Ein genauer Termin der Wiederer- öffnung hängt von den Ergebnissen ab und kann derzeit nicht genannt werden.“ Frage 3: Wer trägt die Kosten der Sanierung? Antwort zu 3.: Hierzu teilt die BVG mit: „Die Kostenübernahme muss noch juristisch geklärt werden.“ Frage 4: Inwieweit ist der geplante Umbau des Kreisels davon betroffen? Antwort zu 4.: Die aktuell laufende Schadstoffsanierung des Bürohochhauses Steglitzer Kreisel ist von der Sperrung des Busbahnhofes Rathaus Steglitz der BVG nicht betroffen. Mit Verlegung der Bushaltestellen auf die Schloßstraße ist für die mit der Verwaltung des Miteigentumsanteils des Landes Berlin beauftragte BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH lediglich ein engerer Abstimmungsbedarf mit der BVG verbunden. Frage 5: Besteht Gefahr für die Nutzer des restlichen Areals? Antwort zu 5.: Hierzu teilt die BVG mit: „Eine Gefahr für die Nutzer des Areals besteht nach derzeitigem Kenntnisstand nicht.“ Frage 6: Wie bewertet der Senat die Informationspolitik des Betreibers? Warum wird die Öffentlichkeit im Dunkeln gelassen? Antwort zu 6.: Aus Sicht des Senats ist stets eine möglichst offene und transparente Informationspolitik gegen- über der Öffentlichkeit anzustreben. Wie in der Antwort zu 2. mitgeteilt sind zur endgültigen Klärung der Problematik am Rathaus Steglitz jedoch noch Untersuchungen erforderlich. Erst anschließend können die zu ergreifenden Maßnahmen und der Zeitbedarf dafür geplant und die Öffentlichkeit über das konkrete weitere Vorgehen informiert werden. Frage 7: Ist dem Senat bekannt, ob und wann die derzeit unhaltbare Situation an den Ausweichstationen verbessert werden soll (z. B. durch die Erhöhung der Anzahl von Unterstellmöglichkeiten für die Fahrgäste)? Antwort zu 7.: Hierzu teilt die BVG mit: „Die BVG AöR wird die Situation ständig beobachten. Sollten Erkenntnisse vorliegen, dass der Busbahnhof für Sanierungsarbeiten längerfristig gesperrt bleiben müsste, wird die BVG in Abstimmung mit dem Bezirksamt die Wartehallensituation anpassen.“ Berlin, den 14. Februar 2014 In Vertretung R. L ü s c h e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Feb. 2014)