Schiffsverkehr: Kommerzielle Ausflugsschifffahrt: Wem gehören die Steganlagen? II, aus Senat

Frage 1:

Wann wurden die Pachtverträge bzw. wasserrechtlichen Genehmigungen für welche #Steganlagen zuletzt für die Nutzung für #Ausflugsschiffe verlängert oder neu vergeben (bitte einzeln auflisten)?

Antwort zu 1:

Die Pachtverträge zur Nutzung der #Gewässerfläche am Standort der Anlegestellen werden jeweils zwischen dem Nutzenden der #Anlegestelle und der #Gewässereigentümerin/ dem

Gewässereigentümer geschlossen. In Berlin befinden sich Anlegestellen in Gewässern sowohl im Eigentum des Landes Berlin (#Landeswasserstraßen) als auch im Eigentum des Bundes (#Bundeswasserstraßen).

Für Anlegestellen in den Gewässern des Landes Berlin liegen folgende Informationen zu den Pachtverträgen vor.

O rt der SteganlageInformation  Nutzungsvertrag
Haselhorster Damm 54/ Spandaubestehender Nutzungsvertrag/ ungekündigt,
Neuköllner Schifffahrtskanal, an der Wildenbruchbrücke/ Neuköllnbestehender Nutzungsvertrag/ ungekündigt
Haselhorster Damm, Oberhalb der Weihnachtsbrücke/ Spandaubestehender Nutzungsvertrag/ ungekündigt
Haselhorster Damm, unterhalb der Gartenfelder Brücke/ Spandaubestehender Nutzungsvertrag/ ungekündigt
Tegeler Hafen, Ostende/ Reinickendorfbestehender Nutzungsvertrag/ ungekündigt,

Die bestehenden Nutzungsverträge mit dem Land Berlin verlängern sich in der Regel jeweils um ein weiteres Jahr, wenn keine Vertragspartei den Vertrag kündigt.

Für Anlegestellen an Bundeswasserstraßen liegen folgende Informationen zu den Pachtverträgen vor (Zuarbeit des #WSA Spree-Havel):

Die Erstellung einer detaillierten Liste aller Nutzungsverträge in Berlin an Bundeswasserstraßen, welche im Zusammenhang mit der #Personenschifffahrt stehen, war seitens des WSA Spree- Havel nicht möglich.

Nutzungsverträge bestehen, solange keine der Vertragsparteien eine Kündigung ausspricht oder z.B. ein Aufhebungsvertrag zwischen den Vertragsparteien geschlossen wird. In der Regel beträgt die Vertragsdauer ein Jahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn keine Vertragspartei kündigt.

Der Senat führt keine gesonderte Statistik über die Verlängerung oder Neuerteilung #wasserrechtlicher Genehmigungen für Steganlagen zur Nutzung für #Ausflugsschiffe.

Frage 2:

An welchen Steganlagen kann das #Elektroboot#Fitzgerald“  nach Kenntnis des Berliner Senats aktuell Passagiere aufnehmen oder entlassen?

Antwort zu 2:

Der Senat hat keine Kenntnis darüber, an welchen Steganlagen das Elektroboot „ Fitzgerald“ aktuell Passagiere aufnehmen oder entlassen kann.

Frage 3:

Welche weiteren Informationen gibt es ggf., die für das Verständnis der in dieser Anfrage erörterten Sachverhalte relevant sind?

Antwort zu 3:

Der Senat verfügt über keine weiteren Informationen, die für das Verständnis der in dieser Anfrage erörterten Sachverhalte relevant sind.

Berlin, den 07.07.2022 In Vertretung

Dr. Silke Karcher Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

www.berlin.de