S-Bahn: Unsere S75 in Hohenschönhausen Teil 1 – Verkürzung und Zugausfälle endlich beenden!, aus Senat

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Frage 1:
Welchen Stellenwert hat die #Verkehrsanbindung von #Hohenschönhausen an die Innenstadt bzw. die
westlichen Regionen Berlins für den Berliner Senat?
Frage 2:
Wie bewertet der Senat den Umstand, dass sich die #ÖPNV-Anbindung des Ortsteils Hohenschönhausen
durch die verkürzte S-Bahn-Linie 75 und die ständigen Baumaßnahmen auf den alternativen Strecken der
Tramlinien #M4, #M5 und #M17 seitens der Hohenschönhausener Bewohnerschaft deutlich verschlechtert hat?
Antwort zu 1 und 2:
Für die Anbindung mit dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) an die stadtweit
bedeutsamen Zentrenbereiche der Innenstadt gelten für Hohenschönhausen – wie für die
übrigen Teile Berlins auch – die Verbindungsstandards des Berliner Nahverkehrsplans
(NVP). Mit dem vorhandenen Regelangebot des ÖPNV werden die Verbindungsstandards
gemäß NVP erfüllt.
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Aus Sicht des Senats ist eine deutliche Verschlechterung der ÖPNV-Anbindung des
Ortsteils Neu-Hohenschönhausen durch die Verkürzung des Laufweges der Linie #S75
nicht eingetreten. Aufgrund des veränderten Laufweges der Linie S75 sind die Stationen
Wartenberg, Hohenschönhausen und Gehrenseestraße zwar nicht mehr direkt, aber mit
einmaligem Umstieg an die Stadtbahn angebunden. Es besteht hierbei eine bahnsteigoder
kantengleiche Umsteigemöglichkeit zu den Stadtbahnlinien S3, S5, S7 und S9,
sodass die Einschränkungen als akzeptabel beurteilt werden.
Auch an zahlreichen anderen Stellen im Stadtgebiet sind Umsteigevorgänge erforderlich,
um per ÖPNV beispielsweise zu den Zentrumsbereichen am Bahnhof Alexanderplatz oder
am Bahnhof Zoologischer Garten zu gelangen. Es ist nicht möglich, aus allen Teilen der
Stadt ÖPNV-Direktverbindungen dorthin anzubieten; dies ist systemimmanent.
Hohenschönhausen wird somit nicht gegenüber dem übrigen Stadtgebiet benachteiligt.
Temporäre baubedingte Einschränkungen im Öffentlichen Personennahverkehr lassen
sich nicht vermeiden, da Arbeiten zur Instandhaltung, Erneuerung und Modernisierung wie
auch für den weiteren Ausbau der Infrastruktur für einen sicheren und den verkehrlichen
Anforderungen genügenden Betrieb zwingend erforderlich sind. Je nach Art und Umfang
dieser Arbeiten gehen hiermit Einschränkungen des Verkehrsangebotes bis hin zur
Totalsperrung und entsprechenden Ersatzkonzepten einher. Selbstverständlich verfolgen
hierbei alle Beteiligten das Ziel, die Einschränkungen des Verkehrsangebotes und die
Auswirkungen für die Fahrgäste so gering wie möglich zu halten.
Frage 3:
Wie bewertet der Berliner Senat, dass nicht nur die CDU-Fraktion Berlin, sondern auch andere Fraktionen
eine Verlängerung der Linie S75 befürworten?
Frage 4:
Welche Fraktion bzw. welche Initiative hat sich aus Sicht des Senats bisher wie für den Erhalt der S75-
Linienführung auf die Stadtbahn eingesetzt und in welchem Umfang und mit welcher Wirkung?
Frage 5:
Hat sich die Meinung des Senats zur Durchbindung der Linie S75 auf die Stadtbahn aufgrund des
politischen Drucks und des Engagements aus der Bürgerschaft zwischenzeitlich geändert?
Frage 6:
Wurde die im Jahr 2017 persönlich eingereichte Unterschriftenliste zum Thema S75 – initiiert durch die CDULichtenberg
– ausgewertet? Was war das Ergebnis?
Frage 7:
Inwiefern wurde das Ergebnis bei der Entscheidung gegen den Erhalt der Linienführung der S75 bis
Westkreuz berücksichtigt?
Frage 8:
Dank der Weiterentwicklung der Schieneninfrastruktur wäre eine siebte Zuggruppe zur Durchbindung der
Linie S75 auf die Stadtbahn realisierbar. Wie bewertet der Senat eine solche Umsetzung, vorausgesetzt eine
ausreichende Fahrzeugkapazität wäre gewährleistet?
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Frage 10:
Gibt es zur Linienverlängerung der S75 bereits Überlegungen im fortgeschriebenen Stadtentwicklungsplan
Verkehr sowie im Nahverkehrsplan? Falls ja: Wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen?
Antwort zu 3 bis 8 und 10:
Die infrastruktur-, nachfrage- und fahrzeugseitigen Gründe für die im Jahr 2017 erfolgte
Neuordnung des Liniengefüges auf der Stadtbahn, die eine Verkürzung des Laufweges
der Linie S75 beinhaltete, wurden bereits im Rahmen der Beantwortung der Schriftlichen
Anfragen Nr. 18/12503 und Nr. 17/18849 ausführlich erläutert. Die im Jahr 2017
vorgenommenen Linienanpassungen der Stadtbahnlinien entsprachen der
Angebotskonzeption des Berliner Nahverkehrsplans für die Jahre 2014 bis 2018, der vom
damaligen Senat beschlossen wurde.
Dass die Verkürzung des Laufwegs der Linie S75 Kritik hervorgerufen hat, ist dem Senat
bekannt. Der Aufgabenträger hat die Neuordnung des Liniengefüges auf der Stadtbahn
vorab intensiv geprüft, da ihm bereits bei der Planung bewusst war, dass die Maßnahme
für einen Teil der Fahrgäste der Linie S75 zusätzliche Umsteigevorgänge bedeutet. Durch
die Neuordnung des Liniengefüges auf der Stadtbahn – also der Führung der Linien S3
und S9 anstelle der Linie S75 auf die Stadtbahn – haben in Summe jedoch mehr
Fahrgäste eine umsteigefreie Direktverbindung auf die Stadtbahn erhalten. Es sind somit
mehr Fahrgäste, die von den Anpassungen profitieren, als Fahrgäste, denen Nachteile
entstehen. Daher entschied sich der Aufgabenträger für die Änderung des Liniengefüges
auf der Stadtbahn und befürwortet diese unter Berücksichtigung der aktuellen fahrzeugund
nachfrageseitigen Rahmenbedingungen auch weiterhin.
Bestandteil der mittel- bzw. langfristigen Planungen des Aufgabenträgers ist jedoch die
Führung zusätzlicher S-Bahn-Fahrten auf die Stadtbahn. Diese Mehrleistungen können
aber erst mit dem entsprechenden Zulauf neuer S-Bahn-Fahrzeuge im Teilnetz Stadtbahn
erbracht werden. Im Zielkonzept sollen während der Hauptverkehrszeit acht Zuggruppen
(verkehren jeweils im 20-Minuten-Takt) auf die Stadtbahn (westlich des Ostbahnhofs)
geführt werden. Hierbei ist auch die Führung einer Zuggruppe der Linie S75 auf die
Stadtbahn vorgesehen. Die entsprechende mittel- und langfristige S-Bahn-
Angebotskonzeption wird im aktuellen Berliner Nahverkehrsplan dargestellt.
Frage 9:
Wie bewertet der Senat die Forderung, die mittlerweile jahrelange Beeinträchtigung der S75 durch das
Angebot eines Regionalbahnverkehrs zwischen den Bahnhöfen Hohenschönhausen, Lichtenberg, Ostkreuz,
Ostbahnhof, Alexanderplatz, Friedrichstraße und Hauptbahnhof aufzufangen und so damit beizutragen, dass
die Fahrgäste eine angemessene und verlässliche Direktverbindung in die Innenstadt haben?
Antwort zu 9:
Eine direkte Verbindung von den Bahnhöfen Hohenschönhausen, Lichtenberg und
Ostkreuz zu den Bahnhöfen Ostbahnhof, Alexanderplatz, Friedrichstraße und
Hauptbahnhof ist nur auf der Infrastruktur der S-Bahn möglich. Im Regionalverkehr führt
die vorhandene direkte Verbindung nur bis zum Bahnhof Ostkreuz. Eine Gleisverbindung
in Richtung Ostbahnhof und Alexanderplatz besteht dort nicht und ist nicht ohne
erheblichen Aufwand herstellbar, da dazu eine viergleisige S-Bahn-Strecke gequert
werden müsste. Züge des Regionalverkehrs könnten die Stationen westlich des
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Bahnhofes Ostkreuz nur mit erheblich fahrzeitverlängernden Umwegfahrten über teilweise
wenig leistungsfähige, da eingleisige Strecken oder mit Richtungswechseln erreichen.
Zudem ist die Strecke Ostkreuz – Charlottenburg bereits heute stark belastet und wird
auch in Zukunft durch zusätzliche Fernverkehrsangebote noch weiter belastet werden. Die
oben genannte infrastrukturell mögliche Direktverbindung von Hohenschönhausen über
Lichtenberg nach Ostkreuz wird bereits heute mit den Linien RB12 und RB24 bedient,
welche jeweils im Stundentakt verkehren. Im Zusammenhang mit der Betriebsaufnahme
des Netzes Elbe-Spree im Dezember 2022 ist zusätzlich die Einrichtung der Linie RB32
Oranienburg-Berlin-Flughafen BER über diesen Laufweg geplant. Der Regionalverkehr
soll insbesondere Verkehrsbedürfnissen im länderübergreifenden Verkehr dienen. Priorität
für die Anbindung der Berliner Stadtgebeite hat daher der verlässliche Betrieb der S-Bahn
und nicht der Aufbau paralleler Infrastrukturen und Angebote im Regionalverkehr.
Frage 11:
Wie bewertet der Berliner Senat die Idee, Züge der Linien S75 und S7 beispielsweise ab Bahnhof
Springpfuhl zu einer gemeinsamen Zuggruppe zusammenzuführen?
Antwort zu 11:
Ein Konzept mit Flügelungen bzw. Vereinigungen von Zügen der Linien S75 und S7 würde
in den nachfragestarken Verkehrszeiten keine ausreichenden Platzkapazitäten
ermöglichen. Zudem würden sich hierbei die fahrplanseitigen Abhängigkeiten und die
Wechselwirkungen von Störungen zwischen den Linien merkbar erhöhen. Daher kommen
solche Ansätze nur in nachfrageschwachen Zeiten mit geringerer Fahrtendichte als
denkbarer Ansatz in Betracht. Hierfür müssten dann aber auch fahrzeug- und
infrastrukturseitige Voraussetzungen geschaffen werden, die aktuell nicht gegeben sind.
Frage 12:
Wann gab es mit welchem Ergebnis die letzte Fahrgastzählung (mit der Bitte um detaillierte Auflistung für die
letzten fünf Jahre)? In welchem Rhythmus werden weitere Zählungen stattfinden?
Frage 13:
Falls keine Zählungen durchgeführt wurden und werden: Warum nicht?
Antwort zu 12 und 13:
Netzweite Fahrgastzählungen bei der S-Bahn zur Ermittlung von Nachfragedaten zum
Zwecke der Kapazitäts- und Verkehrsplanung wurden zuletzt in den Jahren 2012 und
2018 durchgeführt. Weitere Erhebungen in den kommenden Jahren werden bei
erkennbarem Bedarf durchgeführt, sie sind aktuell aber noch nicht jahresscharf geplant.
In Bezug auf die Linie S75 zeigen die erhobenen Nachfragedaten, dass die Linie S75 von
allen Stadtbahnlinien die geringste Fahrgastnachfrage aufweist. Gleichzeitig ist auch
erkennbar, dass auf der Linie S75 im Bereich der Stationen Wartenberg,
Hohenschönhausen und Gehrenseestraße trotz Verkürzung des Laufwegs der Linie S75
kein Nachfragerückgang eingetreten ist.
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Frage 14:
Wie waren die Ergebnisse bei der Befragung zur Kundenzufriedenheit in den letzten fünf Jahren und wie
bewertet der Senat die Entwicklung? Falls es keine Kundenbefragung gab, warum nicht (mit der Bitte um
Auflistung)?
Antwort zu 14:
Die Kundenzufriedenheit im Berliner S-Bahn-Netz wird zweimal jährlich, jeweils im Mai
und im November, nach einer gleichbleibenden Methodik bei ca. 500 Fahrgästen erhoben
und nach einer definierten Systematik berechnet. Der PSI Gesamt (Passenger Satisfaction
Index) berechnet sich aus insgesamt 24 Einzelkriterien, die zu den Teil-PSI für Züge,
Bahnhöfe und Service zusammengefasst werden. Aus diesen drei Teil-PSI wird der
Gesamt-PSI ermittelt. Für diesen ergaben sich in den zurückliegenden fünf Jahren die
nachfolgend aufgeführten Ergebnisse (auf einer fünfstufigen Skala von 1= sehr zufrieden
bis 5= sehr unzufrieden):
Jahr 2014 2015 2016 2017 2018
Mai 2,55 2,53 2,58 2,48 2,51
November 2,46 2,54 2,51 2,58 2,63
Alle hier aufgeführten Werte sind den Bewertungskategorien „gut“ (2,0 bis 2,5) oder
„annehmbar“ (2,6 bis 3,0) zuzuordnen. Der Wert des PSI schwankt dabei in den
Erhebungen der Jahre 2014 bis 2018 im Bereich zwischen 2,46 und 2,63, wobei kein
klarer mehrjähriger Auf- oder Abwärtstrend erkennbar ist.
Frage 15:
Warum endete die S75 in den letzten Monaten immer wieder an unterschiedlichen Endhaltestellen
(Lichtenberg, Ostkreuz, Ostbahnhof, darüber hinaus)?
Frage 16:
Welche Auflistungen täglicher Endhaltestellen ergeben sich hieraus für die Jahre 2018 und 2019?
Antwort zu 15 und 16:
Der planmäßige Linienendpunkt der S75 wurde im Zusammenhang mit der stufenweisen
Inbetriebnahme der erneuerten Infrastruktur im Abschnitt Ostkreuz – Ostbahnhof und der
damit wieder möglichen Durchbindung der Linien S3 und S9 auf die Berliner Stadtbahn in
den Jahren 2017/2018 zum Ostbahnhof zurückgezogen. Da hierbei vorübergehend nur
zwei der vier Gleise in diesem Abschnitt zur Verfügung standen, musste die S75
zwischenzeitlich interimsweise bis Ostkreuz zurückgezogen werden, und ein Teil der
Fahrten musste zeitweise in Lichtenberg enden.
Darüber hinaus erfordern baubedingte Einschränkungen der Schieneninfrastruktur immer
wieder unterschiedliche Baubetriebsführungen, in Anpassung an die jeweiligen
Sperrbereiche. Das gilt für die S75 ebenso wie für andere Linien. Diese können eine
Verkürzung des Linienweges zur Folge haben, aber auch eine Verlängerung,
beispielsweise als Ersatz für eine andere, baubedingt nicht über die Berliner Stadtbahn
verkehrende Zuggruppe.
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Frage 17:
Welche Züge welchen Baujahrs wurden auf der Linie der S75 in den letzten drei Jahren eingesetzt?
Antwort zu 17:
Die DB AG teilt zu dieser Frage mit:
„Seit der Umstellung des Zugbeeinflussungssystems (System „Fahrsperre“ auf [das neue
Zugbeeinflussungsystem S-Bahn Berlin] „ZBS“) auf der Stadtbahn können dort nur noch
Fahrzeuge der Baureihe 481 eingesetzt werden. Die Fahrzeuge sind in den Jahren 1996
bis 2004 neu in Betrieb genommen worden.“
Die Umstellung des Zugbeeinflussungssystems auf der Berliner Stadtbahn erfolgte im
Oktober 2016.
Frage 18:
Nach welchen Richtlinien wurde einer Zugverteilung auf dieser Linie zugestimmt?
Antwort zu 18:
Zwischen den Aufgabenträgern und der S-Bahn Berlin GmbH wird ausschließlich die
Fahrtenhäufigkeit und die Kapazität (Zugstärke) für die einzelnen Linien,
Streckenabschnitte und Verkehrszeiten abgestimmt, jedoch nicht der einzusetzende
Fahrzeugtyp. Diesen legt die S-Bahn Berlin GmbH aufgrund betrieblicher
Randbedingungen fest. Da alle drei derzeit im S-Bahn-Netz eingesetzten
Fahrzeugbaureihen eine gleiche Fahrzeugkonfiguration und annähernd gleiche
Beförderungskapazitäten aufweisen, ist eine diesbezügliche Vorgabe seitens der
Aufgabenträger nicht erforderlich.
Frage 19:
Wie bewertet der Berliner Senat diese betroffene Zugauswahl?
Antwort zu 19:
Der Senat vermag im Einsatz von Fahrzeugen der jüngsten Baureihe 481 auf der Linie
S75 in den zurückliegenden Jahren keinen Anlass zur Kritik zu erkennen.
Frage 20:
Wie bewertet der Berliner Senat die Verlässlichkeit der Linie S75? Welche Pünktlichkeitsquoten und wie
viele Zugausfälle wurden in den letzten drei Jahre registriert (mit der Bitte um detaillierte Darstellung)?
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Antwort zu 20:
Der Pünktlichkeitsgrad (alle Halte, Verspätungen ab vier Minuten) der Linie S75 bzw. im
netzweiten Mittelwert stellte sich in den letzten drei Jahren wie folgt dar:
Jahr 2016 2017 2018 2019 Jan-Apr
Pünktlichkeitsgrad
S75
96,5 % 95,5 % 96,8 % 97,8 %
Pünktlichkeitsgrad
Gesamtnetz
95,5 % 94,4 % 95,0 % 96,6 %
Den Werten ist zu entnehmen, dass der Pünktlichkeitsgrad der S75 in allen Jahren
deutlich über jenem des Gesamtnetzes lag und eine besonders schlechte Pünktlichkeit der
S75 im Vergleich mit anderen Linien somit nicht vorliegt. Darüber hinaus ist nach einem
Rückgang im Jahr 2017 ein Aufwärtstrend eingetreten.
Bezüglich der störungsbedingten Zugausfälle wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen.
Frage 21:
Wie viele Zugausfälle wurden aufgrund von Störungen bei der S75 im Vergleich zu den Linien S3, S5 und
S7 jeweils in den Jahren 2016, 2017, 2018 und 2019 registriert? (Bitte um Auflistung)
Antwort zu 21:
Abrechnungsbasis der Verkehrsverträge sind nicht die Anzahl der Zugausfälle sondern die
Menge der erbrachten Zugkilometer. Darauf wird auch in dieser Antwort Bezug
genommen. Die unplanmäßig ausgefallenen Zugkilometer (Störungen verursacht durch SBahn
Berlin GmbH, durch den Netzbetreiber DB Netz AG, durch Dritte und durch höhere
Gewalt) setzen sich wie folgt zusammen:
Jahr S3 S5 S7 S75
2017 83.000 247.000 227.000 113.000
2018 139.000 151.000 204.000 80.000
Jan-Apr 2019 18.000 22.000 28.000 7.000
Die DB AG übermittelte die Werte für das Jahr 2017, die Verkehrsverbund Berlin-
Brandenburg GmbH (VBB GmbH) die Werte für die Jahre 2018 und 2019. Für die Jahre
vor 2016 ist eine Ermittlung der störungsbedingt ausgefallenen Zugkilometer wegen der
abweichenden Datenstruktur nicht möglich.
Frage 22:
Fahrgäste empfinden die in den Durchsagen genannten Störungsgründe oft als willkürlich festgelegt. Welche
Störungen im Betriebsablauf unterscheidet man grundsätzlich und wie definieren sich diese im Detail?
Frage 23:
Fahrgäste bemängeln oft, dass die Störungsmeldungen zu spät erfolgen (bzw. keine Nennung im Internet
oder auf den Zugzielanzeigen auf anderen Bahnhöfen erfolgt). Ein Ausweichen auf andere Strecken und
andere Verkehrsmittel ist dann oft nicht mehr möglich. Wann erfolgen in der Regel Störungsmeldungen per
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Durchsage in den Zügen, per Durchsage auf den Bahnhöfen, wann per Meldung im Internet und wann per
Meldung auf den Zugzielanzeigen?
Frage 26:
Wie werden die Fahrgäste im Allgemeinen über die Störungen informiert?
Antwort zu 22, 23 und 26:
Die DB AG teilt zu diesen Fragen mit:
„Gemäß dem Verkehrsvertrag (VV) SBI-II VV, § 20 Abs. 1, ist die S-Bahn Berlin
verpflichtet, jährlich ein Fahrgastinformationskonzept (FGI-Konzept) zu verfassen, das alle
relevanten Themen zur Fahrgastinformation beinhaltet. Hier ein Zitat-Auszug aus dem
aktuell gültigen FGI-Konzept:
„Beim Auftreten von Störungen werden die Fahrgäste jeweils am Ort ihres Aufenthaltes
informiert:
Onlinemedien, Social Media: über die Webseite, in der App, mittels HIM-Meldung
[ergänzende Meldung in der elektronischen Fahrplanauskunft], über Twitter.
Auf dem Bahnhof: per Ansagen, gegebenenfalls mit Anzeigen, durch Mitarbeiter.
Im Zug: durch Ansagen (mit Einschränkungen siehe 4.3.1).
Bei länger anhaltenden Störungen mit Verkehrsmeldungen, durch Mitarbeiter.
Die S-Bahn Berlin GmbH folgt dem Grundsatz, über Störungen unmittelbar nach
Bekanntwerden zu informieren und diese Informationen schrittweise zu qualifizieren und
auf das konkrete Ersatzkonzept auszurichten. Standardinformationen (z.B.
Verspätungsansagen) werden erst nach Beendigung einer Störung wieder zugeschaltet,
um die Informationsdichte auf das nötige Maß zu reduzieren. Die Leitstelle der S-Bahn
Berlin GmbH informiert die betroffenen Verkehrsunternehmen, insbesondere jene, mit
deren Verkehrsangeboten Verknüpfungen zu gewährleisten sind. Für Fahrgäste, die
infolge von Störungen Verspätungen erfahren und darüber eine Bescheinigung benötigen,
besteht die Möglichkeit, diese Verspätungsbescheinigung online abzurufen und so zeitnah
über diese zu verfügen. Auch der Kundendialog ist gern behilflich.
4.2.1 Anzeigen/Ansagen (am Bahnhof): Unmittelbar nach Bekanntwerden einer Störung
wird visuell und akustisch darüber informiert. Dabei werden Ursache, Auswirkungen und
die voraussichtliche Dauer der Störung bekannt gegeben, soweit Informationen dazu
vorliegen. Es wird anfänglich auf allgemeine Umfahrungsmöglichkeiten hingewiesen.
Sobald das Ersatzkonzept disponiert ist, kann die Fahrgastinformation darauf
abgestimmt werden.(…)
4.2.2 Wegeleitung/Aushänge: Wird ein Busnotverkehr (BNV) eingerichtet, werden nach
Verfügbarkeit die mobilen Aufsichten operativ so disponiert, dass die Übergangspunkte
zum BNV (hier vorrangig die Stationen mit unübersichtlichen Umsteigewegen)
möglichst besetzt sind. In Abhängigkeit zur konkreten Störung/Störungsdauer wird
durch mobile Aufsichten eine operative Wegeleitung an markanten
Orientierungspunkten angebracht.(…)
4.3.1 Anzeigen, Ansagen (im Zug): Die Züge zeigen immer das tatsächliche Zugziel an.
Die automatisierte Beschallung bleibt möglich, solange der Laufweg im Fahrzeuggerät
schon hinterlegt ist und somit von Triebfahrzeugführerinnen/vom Triebfahrzeugführer
(Tf) eingestellt werden kann. Anderenfalls erfolgen manuelle Ansagen durch den Tf
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inklusive der Ausstiegsseite. Im Störungsfall und bei Abweichung vom Laufweg sind die
Tf betrieblich besonders gefordert, weshalb Ansagen durch sie nur eingeschränkt
möglich sind.(…)“
Frage 24:
Welche S75-Störungen traten im Zeitraum der Jahre 2016-2019 auf und welche Streckenabschnitte waren
davon in welcher Häufigkeit betroffen (bitte um Auflistung)?
Antwort zu 24:
Die DB AG teilt zu dieser Frage mit:
„In den Jahren 2016 bis zum Fahrplanwechsel [im August 2017] verkehrte die Linie S75
von Wartenberg bis zum Bahnhof Berlin Westkreuz. Sie selbst lieferte insbesondere auf
dem Streckenabschnitt Lichtenberg – Wartenberg kaum Gründe zu Beanstandungen
insbesondere auch nicht infrastrukturbedingt. Vereinzelt wurde die Linie aber bei
Störungssituationen in der Stadtbahn auf die Relation Wartenberg – Ostbahnhof oder gar
Wartenberg – Lichtenberg zurückgezogen, um den langen Durchmesserlinien S5 und S7
den Vorrang zu geben. Gelegentlich wurden auch einzelne Fahrten der S75 nicht bedient,
wenn Triebfahrzeugführer erkrankten und die Fahrten nicht mehr dispositiv nachbesetzt
werden konnten. Das Augenmerk lag hier aber auf dem Zielzustand, dass die Anbindung
Wartenbergs mindestens im 20-Minuten-Takt ermöglicht wurde. Seit Beginn der
Qualitätsoffensive der S-Bahn Berlin, die zum einen die geschäftsfeldübergreifende
zuverlässige Produktion, andererseits auch die Stabilisierung der Personal- und
Fahrzeugressourcenverfügbarkeit zum Ziel hat, hat sich die Situation für die S75
verbessert. Mit dem Fahrplanwechsel 2018/2019 und der Inbetriebnahme der viergleisigen
Infrastruktur zwischen Ostkreuz – Warschauer Straße und Berlin-Ostbahnhof
gelingt es, sowohl im Regel- als auch im Störungsfall durch eine flexible Gleisbelegung
eine höhere Zuverlässigkeit für die Linie S75 zu erreichen.“
Frage 25:
Der Antwort auf die Schriftlichen Anfrage Nr.18/15 093 ist zu entnehmen, dass ein geschäftsübergreifendes
Qualitätsprogramm gestartet wurde, um den S-Bahnverkehr substanziell zu verbessern. Welche
Problemursachen wurden bezogen auf die S75 seitdem identifiziert, welche Lösungsansätze erarbeitet und
welche bereits umgesetzt?
Antwort zu 25:
Die DB AG teilt zu dieser Frage mit:
„Im Rahmen der Qualitätsoffensive S-Bahn PLUS liegt der Fokus weniger auf
linienspezifischen sondern vielmehr auf grundsätzlichen Maßnahmen zur Verbesserung
der Betriebsqualität, die allen Linien gleichermaßen zu Gute kommen. Insgesamt wurde
durch das unternehmensübergreifende Projektteam bestehend aus Mitarbeitern der SBahn
Berlin GmbH, der DB Netz AG, der DB Station&Service AG und der DB Energie
GmbH 180 Bausteine zur Verbesserung der Betriebsqualität erarbeitet. Die bislang
umgesetzten Maßnahmen zeigen Wirkung auf dem gesamten S-Bahn-Netz. So lag die
Pünktlichkeit der S-Bahnzüge im Zeitraum Januar bis April 2019 gemäß Leidis-
Pünktlichkeit (3:59 Min.) bei 96,6 % und lag damit um 2 %-Punkte höher als im
Vergleichszeitraum 2018.
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Wie alle Linien hat auch die S75 von der Qualitätsoffensive S-Bahn PLUS profitiert. Die
S75 ist aktuell eine der pünktlichsten Linien im gesamten S-Bahn-Netz. Die
linienspezifische Pünktlichkeit lag von Januar bis April 2019 sogar bei 97,8 %.“
Frage 27:
Wie empfindet der Senat die Unzuverlässigkeit und die andauernden Störungen der S75 vor dem
Hintergrund, dass deshalb immer mehr Menschen auf die Nutzung eines PKWs angewiesen sind und den
ÖPNV meiden?
Frage 28:
Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass durch die Verkürzung der S75 und die andauernden Störungen
die Fahrgäste immer stärker in ihrer Mobilität eingeschränkt werden, obwohl die Rot-Rot-Grüne Koalition den
ÖPNV in Berlin stärken will?
Frage 31:
Wie glaubt der Senat die vermeintliche Verkehrswende in Berlin und damit auch im Ortsteil
Hohenschönhausen vollziehen zu können, obwohl sich seit dem Amtsantritt der neuen Koalition bestehend
aus SPD, Linken und Grünen das quantitative und qualitative ÖPNV-Angebot für Hohenschönhausen
verschlechtert hat?
Antwort zu 27, 28 und 31:
Eine quantitative und qualitative Verschlechterung der öffentlichen Verkehrsanbindung
Hohenschönhausens mit der Linie S75 ist in den letzten Jahren nicht feststellbar. Wie die
Beantwortungen der vorherigen Fragen zeigen, ist weder im Hinblick auf den
Pünktlichkeitsgrad noch die störungsbedingten Zugausfälle auf der Linie S75 eine
qualitative Verschlechterung auszumachen. Es ist vielmehr eher ein positiver Trend
erkennbar. Dennoch wird, wie zur Qualitätsoffensive S-Bahn PLUS ausgeführt, generell
netzweit eine weitere Verbesserung der Betriebsqualität angestrebt. Auch das quantitative
S-Bahn-Fahrtenangebot hat sich in Hohenschönhausen durch die Verkürzung des
Laufweges der Linie S75 nicht verschlechtert. In der Vergangenheit, zuletzt zum
Fahrplanwechsel im Dezember 2018, erfolgten darüber hinaus Angebotsverbesserungen
auf Bus- und Straßenbahnlinien in Hohenschönhausen. Für Hohenschönhausen sind
gemäß dem Berliner Nahverkehrsplan mittel- und langfristig weitere Verbesserungen des
öffentlichen Verkehrsangebotes geplant.
Frage 29:
Wie erklärt der Berliner Senat den ÖPNV-Nutzern, dass Fahrtickets aufgrund von Störungen ihre zeitliche
Gültigkeit verlieren (Bsp. Einzelfahrschein) und Fahrgäste deshalb neue Tickets kaufen müssen?
Antwort zu 29:
Störungen, die zu einer zeitlichen Verzögerung der Fahrt und gegebenenfalls zum
Überschreiten der zeitlichen Gültigkeit von Einzelfahrscheinen führen, können immer
wieder einmal auftreten. Die Verkehrsunternehmen sind von der VBB GmbH dazu
angehalten, sich in diesen Fällen kulant zu verhalten. Die Einschätzung der jeweiligen
Situation obliegt den Verkehrsunternehmen.
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Frage 30:
Gibt es bereits Überlegungen, die Fahrgäste für die zahlreichen Ausfälle zu entschädigen? Wenn ja: Wie?
Wenn nein: Warum nicht?
Antwort zu 30:
Es gibt keine Überlegungen, die Fahrgäste für Ausfälle zu entschädigen. Im Gegensatz
zum Höhepunkt der S-Bahn-Krise in den Jahren 2009 bis 2011, als netzweit alle
Fahrgäste in sehr starkem Maße von über das gewöhnliche Maß hinausgehenden
Ausfällen betroffen waren, ist das Pünktlichkeitsniveau der letzten Jahre, wenngleich
häufig noch nicht befriedigend, dennoch nicht in einem Bereich, der vergleichbare
Entschuldigungsleistungen wie in jenen Jahren rechtfertigen würde. Im Übrigen handelt es
sich um einen Verbundtarif, mit dem zahlreiche unterschiedliche Verkehrsmittel genutzt
werden können.
Frage 32:
Wie bewertet der Senat die Aussage der S-Bahn, dass eine Taktverdichtung bzw. Verlängerung der Linie
S75 auf die Stadtbahn aus Kapazitätsgründen nicht möglich sei, jedoch aber zum geplanten
Fahrplanwechsel im Dezember zusätzliche Expresszüge auf der Linie S3 eingesetzt werden sollen?
Antwort zu 32:
Auf der S-Bahn-Linie S3 wurden vom Land Berlin für den Fahrplan ab Dezember 2019 bei
der S-Bahn Berlin GmbH zusätzliche Verstärkerfahrten während der vor- und
nachmittäglichen Hauptverkehrszeit auf dem Abschnitt Friedrichshagen – Ostbahnhof
bestellt, um das Verkehrsangebot der S-Bahn möglichst nachfragegerecht zu
dimensionieren. Hierbei ist ein Einsatz von Expresszügen zwischen Friedrichshagen und
Ostbahnhof mit Zwischenhalten an den nachfragstärksten Stationen in Köpenick,
Karlshorst, Ostkreuz und Warschauer Straße vorgesehen. Dies bietet einen Fahrzeitvorteil
für die Fahrgäste, hat aber auch fahrplanseitige Gründe. Aufgrund der hohen
Verkehrsnachfrage und Auslastung auf der östlichen Linie S3 sowie der weiteren
erwartbaren Nachfragesteigerung wurde eine Kapazitätserweiterung auf dieser Linie als
erforderlich angesehen. Da auf der S3 bereits durchgehend Vollzüge verkehren, erfolgte
die Bestellung zusätzlicher Verstärkerfahrten während der Hauptverkehrszeiten. Für die
Erbringung dieser zusätzlichen Verstärkerfahrten sind insgesamt sechs Viertelzüge
erforderlich, die fahrzeugseitig durch nachfragegerechte Anpassungen von Zuglängen
kompensiert werden können.
Eine Verlängerung der S75 auf die Stadtbahn würde hingegen 15 zusätzliche Viertelzüge
benötigen (bei Verlängerung einer der beiden S75-Zuggruppen mit Acht-Wagen-Zügen bis
Westkreuz), für die an anderer Stelle keine geeignete fahrzeugseitige Kompensation ohne
merkbare verkehrliche bzw. kapazitative Nachteile möglich gewesen wäre.
Frage 33:
Gibt es die Überlegung Expresszüge auch auf der Linie S75 einzusetzen, sodass den Hohenschönhausener
eine schnelle und direkte Anbindung zum Stadtzentrum ermöglicht wird? Falls ja: Wann? Falls nein: Warum
nicht?
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Antwort zu 33:
Da die Linie S75 längere Abschnitte gemeinsam mit den Linien S5 und S7 im dichten
Fahrtenabstand befährt, sind Expressfahrten mit dem Ziel der Reduzierung der Fahrzeit
durch Auslassen von Halten betrieblich hier nicht möglich, weil die Expresszüge hinter den
an allen Stationen haltenden Zügen warten müssten.
Zudem wäre im Hinblick auf die Nachfragesituation lediglich die Auslassung des Halts
Gehrenseestraße zu rechtfertigen, hierdurch würde sich aber einerseits kein bedeutender
Fahrzeitgewinn ergeben und andererseits würde die Station Gehrenseestraße nur noch im
20-Minuten-Takt bedient werden, was somit verkehrlich als nachteilhaft bewertet wird.
Berlin, den 27.05.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

S-Bahn: Unsere S75 in Hohenschönhausen Teil 2 – Ausbau nach Pankow endlich beginnen!, aus Senat

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Frage 1:
Wie weit sind die Planungen des Senates gediehen, die S-Bahnlinie 75 über die Endstation #Wartenberg
hinaus zu verlängern und die Bezirke Lichtenberg und Pankow damit besser zu verbinden?
Antwort zu 1:
Die -Bahnverlängerung über den S-Bahnhof Wartenberg hinaus ist Bestandteil des
Gemeinschaftsprojektes „#i2030“. Derzeit erfolgt die Grundlagenermittlung und die
Projektkonsolidierung im Rahmen des Teilprojekts „#Engpassbeseitigung /
#Weiterentwicklung -Bahnnetz“ für dieses Vorhaben.
Frage 2:
Wie genau soll die #Streckenführung aussehen?
Antwort zu 2:
Das Vorhaben sieht eine Verlängerung vom S-Bahnhof Wartenberg zum geplanten
#Turmbahnhof Karower Kreuz vor.
Frage 3:
Soll mit dem Ausbau der #S75 auch die Region #Margaretenhöhe endlich an den ÖPNV angebunden werden?
Wenn ja: Wie sieht die konkrete Planung aus? Wenn nein: Warum nicht und wie soll die Region an den
ÖPNV in diesem Fall alternativ bis wann angebunden werden?
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Antwort zu 3:
Im Rahmen der Planung wird die Anbindung der Region Margaretenhöhe untersucht
werden. Ein möglicher Halt ist im Bereich der B 2 im Flächennutzungsplan freigehalten.
Ob dieser realisiert werden kann, ist zu prüfen und unter anderem von der
Wirtschaftlichkeit abhängig.
Frage 4:
Wie ist der konkrete Zeitplan für die Umsetzung der Verlängerung?
Antwort zu 4:
Aufgrund der frühen Vorhabensphase liegt noch kein Zeitplan für die Umsetzung vor.
Frage 5:
Was sind die nächsten konkreten Schritte, um eine zeitnahe Verlängerung der S75 zu ermöglichen?
Antwort zu 5:
Die Projektkonsolidierung soll in 08/2019 für das Teilprojekt „Engpassbeseitigung /
Weiterentwicklung S-Bahnnetz“ abgeschlossen sein. Anschließend wird begonnen, die
verkehrliche Aufgabenstellung für dieses Projekt zu erarbeiten, die Aufschluss über die
Umsetzung des Projektes geben wird. Es müssen beispielsweise Machbarkeiten
(technisch, fahrplantechnologisch, betriebswirtschaftlich u.a.) nachgewiesen und eine
Vorzugsvariante ermittelt werden. Belastbare Untersuchungsergebnisse sind erst nach
Abschluss dieser ersten Leistungsphase zu erwarten.
Berlin, den 24.05.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

S-Bahn: Unsere S75 in Hohenschönhausen Teil 3 – Vollsperrung abfedern und im Sinne der Nutzer denken! aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Aus welchen Gründen findet u. a. auf der Strecke der S-Bahn-Linie 75 ab August 2019 eine Vollsperrung
statt?
Frage 3:
Welche konkreten Maßnahmen werden während der Vollsperrung durchgeführt?
Frage 4:
Wie sieht der genaue Zeitplan der baulichen Maßnahmen aus und wie werden die dazugehörigen
Einschränkungen für die Nutzer konkret aussehen?
Antwort zu 1, 3 und 4:
Die DB AG teilt zu diesen Fragen mit:
„Im Zeitraum 26.08. – 04.10.2019 wird eine #Gleiserneuerung (6.300 m Schienen, 16.000
Schwellen, 20.000 t Schotter) beider -Bahngleise zwischen #Springpfuhl (ausschließlich)
bis #Wartenberg (einschließlich) durchgeführt.
2
Zusätzlich werden vorbereitende Arbeiten zum Aufbau und zur Inbetriebnahme des
elektronischen #Stellwerks Biesdorfer Kreuz und der #Zugsicherung #ZBS [neues
Zugbeeinflussungssystem für die Berliner S-Bahn] (Rückbau alte Leit- und
Sicherungstechnik, Aufbau Achszähler, Stellen neue Signale, Aufbau Balisentechnik,
Kabelarbeiten) durchgeführt.
Ab 04.10.2019 wird die Totalsperrung bis 14.11.2019 bis Nöldnerplatz (ausschließlich)
erweitert, um dann das neue elektronische Stellwerk und die Zugsicherung ZBS zu prüfen,
ab- und in Betrieb zu nehmen.“
Frage 2:
Welche Möglichkeiten zur Vermeidung einer Vollsperrung wurden geprüft?
Antwort zu 2:
Die DB AG teilt zu dieser Frage mit:
„Aufgrund der engen Gleisabstände der beiden S-Bahngleise (Arbeitsschutz), der
komplexen logistischen Anforderungen (Zu- und Abführung der Neu- und Altmaterialien
der Baustelle – nicht alles kann technologisch vor Kopf im Baugleis abgearbeitet werden)
und zur wesentlichen Reduzierung der baubedingten Einschränkungen für die
Gesamtbaumaßnahme ist nur ein Arbeiten unter Totalsperrung beider S-Bahngleise
Springpfuhl – Wartenberg möglich.“
Frage 5:
Welche Möglichkeiten sieht der Senat, um den Nutzern der #S75 alternative öffentliche Verkehrsrouten- und
mittel zur Verfügung zu stellen?
Frage 6:
Welche Gespräche haben mit welchem Ergebnis mit der Deutschen Bahn, der BVG und weiteren Anbietern
des öffentlichen Verkehrs hinsichtlich der Bereitstellung von alternativen Verkehrsrouten- und mitteln
stattgefunden?
Antwort zu 5 und 6:
Den Fahrgästen der S75 stehen grundsätzlich die bestehenden Straßenbahn-,
Regionalbahn- und Buslinien als Alternativen zur Verfügung. Darüber hinaus ist für die
gesperrte S-Bahn ein Schienenersatzverkehr (SEV) mit Bussen vorgesehen.
Zur Frage der erfolgten bzw. noch laufenden Abstimmungen zwischen den
Verkehrsunternehmen wird auf die Antwort der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/18720
verwiesen.
Frage 7:
Wie bewertet der Senat die Forderung, den monatelangen Ausfall der S75 durch das Angebot eines
Regionalbahnverkehrs zwischen den Bahnhöfen Hohenschönhausen, Lichtenberg, Ostkreuz, Ostbahnhof,
Alexanderplatz, Friedrichstraße und Hauptbahnhof aufzufangen?
3
Antwort zu 7:
Eine direkte Verbindung von den Bahnhöfen Hohenschönhausen, Lichtenberg und
Ostkreuz zu den Bahnhöfen Ostbahnhof, Alexanderplatz, Friedrichstraße und
Hauptbahnhof ist nur auf der Infrastruktur der S-Bahn möglich. Im Regionalverkehr führt
die vorhandene direkte Verbindung nur bis zum Bahnhof Ostkreuz. Züge des
Regionalverkehrs könnten die Stationen westlich des Bahnhofes Ostkreuz nur mit
fahrzeitverlängernden Umwegfahrten oder Richtungswechseln erreichen. Zudem ist die
Strecke Ostkreuz – Charlottenburg bereits stark belastet. Die mögliche Verbindung von
Hohenschönhausen über Lichtenberg nach Ostkreuz wird mit den Linien RB12 und RB24
bedient, die im Rahmen der S-Bahn-Streckensperrung grundsätzlich genutzt werden
können. Ab Berlin Ostkreuz Richtung Innenstadt stehen die planmäßigen Linien der SBahn
und des Regionalverkehrs zur Verfügung.
Frage 8:
Durch die Baumaßnahme werden viele Fahrgäste auf PKWs ausweichen. Sind die Straßenbauvorhaben
darauf abgepasst, dass die Baumaßnahmen sich zeitlich nicht überlappen? An welchen Standorten kommt
es voraussichtlich zu zeitlichen Überlappungen und warum sind diese nicht zu vermeiden?
Antwort zu 8:
Eine umfassende Recherche und Aufbereitung der geplanten (Straßen-) Baumaßnahmen
in den vom SEV betroffenen Ortsteilen ist nicht leistbar.
Bei einer Betrachtung der zukünftigen verkehrlichen Situation ist zudem folgendes
festzuhalten:
 Anträge auf verkehrsrechtliche Anordnung werden größtenteils kurzfristig gestellt;
Baumaßnahmen sind der Verkehrslenkung Berlin (VLB) häufig nicht über einen
zeitlichen Vorlauf von 4-6 Wochen hinweg bekannt.
 Viele Straßenbaumaßnahmen werden gemäß § 45 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung
(StVO) direkt vom jeweiligen Straßenbaulastträger angeordnet; der Einfluss der
VLB ist hierauf nur marginal.
Bei der Bearbeitung von Anträgen auf verkehrsrechtliche Anordnung, bei denen explizit
eine nicht vertretbare Auswirkung auf die sich ändernden Verkehre zu erwarten wäre,
werden selbstverständlich sowohl der SEV als auch die jeweilige verkehrliche Situation
Berücksichtigung finden.
Eine Abstimmung des SEV mit den Arbeitsstellen kann erst erfolgen, wenn dessen
Streckenführung vorliegt. Dies ist bisher nicht der Fall.
Durch intensive Abstimmungen des Antragstellers, der Straßenbaulastträger, der
Leitungsverwaltungen, der DB und der Polizei wird als gemeinsame Zielvorgabe versucht,
die geplanten Ersatzverkehrs-Trassen möglichst von Baumaßnahmen freizuhalten.
Leider lässt sich dies aus Gründen anderer Zwänge nicht immer gewährleisten. Z.B. kann
es sein, dass wichtige Infrastrukturmaßnahmen nicht zu verschieben sind, da sie der
Daseinsvorsorge dienen. Auch sind Havarien oder bestehende Baumaßnahmen äußerst
schwierig diesbezüglich zu handhaben.
4
Frage 9:
Wie plant der Senat bzw. die Deutsche Bahn, den ÖPNV-Fahrgästen Informationen zur Vollsperrung zu
vermitteln? Welche konkreten Maßnahmen wurden bisher durchgeführt und welche sind noch geplant?
Antwort zu 9:
Wie bei Baumaßnahmen auf Linien des Schienenpersonennahverkehrs üblich, wird die SBahn
Berlin GmbH als betroffenes Eisenbahnverkehrsunternehmen ihre Fahrgäste mittels
der Kanäle der Baukommunikation über baubedingte Betriebseinschränkungen und die
Ersatzverkehre informieren. Hierbei handelt es sich sowohl um elektronische Medien
(Internetseite, S-Bahn-App) als auch um Printmedien (Kundenzeitschrift Punkt3, bei
großen Baumaßnahmen zusätzlich Bauflyer). Darüber hinaus werden die angepassten
Fahrpläne der S-Bahn-Linien und des Ersatzverkehrs in der elektronischen
Fahrplanauskunft VBB-Fahrinfo und in der VBB-App „Bus & Bahn“ berücksichtigt.
Die DB AG teilt zu dieser Frage mit:
„Kommunikation vor der Baumaßnahme
• Online, auf der Website der S-Bahn Berlin GmbH (unter sbahn.berlin) werden
digital Fahrplanänderungen der nächsten Zeit angezeigt. Dabei werden die
wichtigsten Informationen frühzeitig kommuniziert. Diese bestehen mindestens aus
Zeitraum (Datum, Uhrzeit, Tag/Nacht), Linie, betroffener Abschnitt und Folge: SEV,
Abweichung, Bahnsteigwechsel.
• Zieht der Kunde eine Fahrplanauskunft auf der Homepage, erhält der Kunde eine
Information mit dem Hinweis zur Baumaßnahme; 14 Tage vorher sind die Daten der
Baumaßnahme eingepflegt und führen direkt zu einer optimalen (Alternativ-
)Reiseroute.
• S-Bahn Berlin App zeigt ebenfalls Baumaßnahmen an.
• Kundenzeitung punkt3 (Print und Online). Darin werden alle Baumaßnahmen für die
nächsten 17 Tage beschrieben.
• Vorschau auf den Bauaushängen am Bahnsteig (ca. 14 Tage vorher).
• Ca. eine Woche vor Beginn der Baumaßnahme werden Bauflyer (zweisprachig
deutsch-englisch) direkt in den Zügen der betroffenen Linien verteilt. Die Bauflyer
werden in den Zügen des betroffenen Abschnittes zu den Hauptverkehrszeiten
(06:00-09:00 Uhr und 15:00-18:00 Uhr) durch Promoter an die Fahrgäste
ausgehändigt. Die proaktive Verteilung der Bauflyer auf der betroffenen Strecke /
Bauabschnitt in den Hauptverkehrszeiten erreicht die meisten Betroffenen. Der
Flyer enthält wo nötig auch detaillierte grafische Darstellungen z.B. zu der
Verortung der Ersatzhaltestellen oder Fahrpläne der Ersatzbusse etc.
• Die Bauflyer sind auch online abrufbar und liegen in den Kundenzentren vor.
• Wöchentlich donnerstags wird eine Verkehrsmeldung zu ausgewählten
Baumaßnahmen für das darauf folgende Wochenende an die Medien versandt.
• Für diese Baumaßnahme wird ca. 1-2 Wochen vorher, ein YouTube-Video auf dem
YouTube-Kanal, der Webseite und auf dem Twitter-Kanal aufgespielt. Hier wird
nochmal die Baumaßnahme genauer erklärt und Hilfeleistung zur Selbsthilfe
gegeben. Das Video wird durch Grafiken mit genauen Daten und Hinweisen
ergänzt.
5
Kommunikation während der Baumaßnahme
• Vor Ort wird die temporäre Wegeleitung in Form von Schildern, Pfeilrichtungen
standardmäßig am Freitag vor dem Beginn der Baumaßnahme montiert.
• Fußtapsen vor Ort orientieren die Kunden in Richtung Ersatzverkehr mit Bussen.
• Auf der Webseite unter „Fahrplanänderungen“ werden zusätzlich baubedingte
Änderungen für „heute“ und „morgen“ angezeigt.
• In der S-Bahn Berlin App der S-Bahn Berlin sind Informationen zu der
Baumaßnahme enthalten.
• Während der Baumaßnahme erfolgen auch regelmäßige Hinweise per Twitter mit
Links zur Onlinebauinformation.
• Anzeiger / Ansage auf dem Bahnsteig / im Zug.
• Information können in den Kundenzentren, telefonisch im Kundendialog und durch
Mitarbeiter vor Ort (Reisendenlenker) eingeholt werden.“
Frage 10:
Wird der Senat (in Zusammenarbeit mit der S-Bahn) eine Öffentlichkeitsveranstaltung durchführen und die
Öffentlichkeit über das Bauvorhaben informieren?
Antwort zu 10:
Entsprechend der gemäß der Antwort zu Frage 9 vorgesehenen umfassenden
Fahrgastinformation seitens der S-Bahn Berlin GmbH ist keine separate
Öffentlichkeitsveranstaltung des Senats vorgesehen.
Frage 11:
Welche Form der finanziellen Kompensation ist für die Fahrgäste vorgesehen? Falls es keine geben soll:
Warum nicht?
Antwort zu 11:
Baumaßnahmen sind für den Funktions- und Substanzerhalt der Infrastruktur unerlässlich
und werden in regelmäßigen Abständen in allen Abschnitten des S-Bahn-Netzes
durchgeführt, so dass auch alle Fahrgäste hiervon immer wieder betroffen sein werden.
Entschuldigungsleistungen sind nicht sinnvoll oder realisierbar, weil es sich um einen
Verbundtarif handelt, mit dem zahlreiche unterschiedliche Verkehrsmittel genutzt werden
können. Die konkrete Betroffenheit jedes einzelnen Fahrgastes ist deshalb schwer zu
bewerten.
Frage 12:
Wie möchte der Senat in Zukunft sicherstellen, dass der Ortsteil Hohenschönhausen bedarfsgerechten
Zugang zum ÖPNV hat und dass die Kundenzufriedenheit hoch ist?
Antwort zu 12:
Mit dem Regelangebot wird eine bedarfsgerechte Anbindung Hohenschönhausens mit
dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bereits gewährleistet. In der
Vergangenheit, zuletzt zum Fahrplanwechsel im Dezember 2018, erfolgten schrittweise
Angebotsverbesserungen auf Bus- und Straßenbahnlinien in Hohenschönhausen. Für
6
Hohenschönhausen sind gemäß dem Berliner Nahverkehrsplan mittel- und langfristig
zudem weitere Verbesserungen u.a. der S-Bahn- und Regionalverkehrsanbindung
geplant.
Temporäre baubedingte Einschränkungen im Öffentlichen Personennahverkehr lassen
sich – auch in Zukunft – nicht vermeiden, da Arbeiten zur Instandhaltung, Erneuerung und
Modernisierung als auch für den weiteren Ausbau der Infrastruktur für einen sicheren und
den verkehrlichen Anforderungen genügenden Betrieb zwingend erforderlich sind.
Selbstverständlich verfolgen hierbei alle Beteiligten das Ziel, die Einschränkungen des
Verkehrsangebotes und die Auswirkungen für die Fahrgäste so gering wie möglich zu
halten.
Berlin, den 24.05.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

S-Bahn: Schienenersatzverkehr in Marzahn-Hellersdorf und Lichtenberg im Herbst 2019 aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie weit sind die Abstimmungen für den #Schienenersatzverkehr für die im Herbst 2019 geplanten
#Sperrungen der -Bahn-Abschnitte #Springpfuhl#Wartenberg sowie #Nöldnerplatz#Wuhletal / #Ahrensfelde /
#Wartenberg?
Frage 2:
Falls die Abstimmungen bereits abgeschlossen sind, wie sieht das Konzept für den Schienenersatzverkehr
insgesamt aus?
Antwort zu 1 und zu 2:
Die Abstimmungen zum #Ersatzkonzept für den Zeitraum der Sperrungen auf den
Ostabschnitten der Linien #S5, #S7 und #S75 sind noch nicht abgeschlossen, sondern dauern
weiterhin an. Aufgrund der notwendigerweise zeitgleich erfolgenden Abstimmungen zu
den zum Teil sehr komplexen Baubetriebs- und Ersatzkonzepten zahlreicher
verschiedener Baumaßnahmen im S-Bahn-Netz nehmen diese Abstimmungen
naturgemäß eine längere Zeit in Anspruch. Für die hier angefragten Baumaßnahmen liegt
der aktuelle Planungs- und Abstimmungsstand weiterhin im Rahmen der üblichen
planerischen Vorlaufzeiten von Ersatzkonzepten für baubedingte Sperrungen im S-Bahn-
Netz und wird daher als unproblematisch bewertet.
2
Eine zu frühzeitige Erarbeitung und Fertigstellung von Ersatzkonzepten wird hingegen
auch bei großen #Baumaßnahmen als nicht zielführend eingeschätzt, da hierdurch das
Risiko nachträglicher Anpassungsbedarfe steigt, sowohl durch mögliche Änderungen der
Sperrkonzeption seitens des Vorhabenträgers DB Netz AG als auch beispielsweise durch
Einschränkungen im Straßennetz.
Frage 3:
Welche Stellen waren in die Abstimmung des Konzepts wie einbezogen?
Antwort zu 3:
Die Erarbeitung des Ersatzkonzeptes erfolgt durch die S-Bahn Berlin GmbH als
betroffenes Eisenbahnverkehrsunternehmen bzw. durch ein von ihr beauftragtes
Busunternehmen, das im Rahmen der Planung des Schienenersatzverkehrs (SEV) mit
Bussen die zuständigen Genehmigungsbehörden einbezieht. Über die üblichen
Planungsprozesse hinaus erfolgt im Fall der hier behandelten Baumaßnahme auch eine
umfassende Abstimmung zwischen der S-Bahn Berlin GmbH und dem Bezirk Lichtenberg.
Anfragen bezüglich der kapazitiven Verstärkung von als Umfahrung nutzbaren Linien stellt
die S-Bahn Berlin GmbH an die BVG sowie an mehrere Eisenbahnverkehrsunternehmen,
auch über die Region Berlin und Umgebung hinaus. Mit denjenigen Unternehmen, die
entsprechende Ressourcen bereitstellen können, erfolgt ggf. die weitere Abstimmung zur
Ausgestaltung dieser Verstärkungen.
In alle hier aufgeführten Abstimmungen zum Ersatzkonzept bezieht die S-Bahn Berlin
GmbH den Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH (VBB GmbH) als Besteller- und
Controllingorganisation der Länder Berlin und Brandenburg für den
Schienenpersonennahverkehr mit ein. Die VBB GmbH vertritt hierbei die Interessen der
Aufgabenträger des Schienenpersonennahverkehrs. Das gemeinsame Ziel besteht in der
Minimierung der Auswirkungen für die Fahrgäste.
Frage 4:
Welches Ergebnis hat die Prüfung der Verstärkung der Fahrten auf der Linie U5 gebracht? Ist eine
Taktverdichtung im SEV vorgesehen? Wenn nein, warum nicht?
Frage 5:
Welches Ergebnis hat die Prüfung der Kapazitätsausweitung auf den Straßenbahnlinien M4, M5, M6, M8
und 18 gebracht? Sind diese Maßnahmen im SEV vorgesehen? Wenn nein, warum nicht?
Frage 6:
Welches Ergebnis hat die Prüfung des Einsatzes von Entlastungszügen auf den Linien RB25 und RB26
gebracht? Ist diese Maßnahme im SEV vorgesehen? Wenn nein, warum nicht?
Frage 7:
Welche Maßnahmen sind auf den betreffenden Bus-Linien der BVG im SEV vorgesehen? Ist hier eine
Ausweitung der Kapazitäten vorgesehen?
Antwort zu 4 bis zu 7:
3
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Die Anfragen zu Entlastungsfahrten und Kapazitätserweiterungen befinden sich derzeit
mit verschiedenen Verkehrsunternehmen in Abstimmung. Über konkrete
Umsetzungspläne einzelner Maßnahmen kann erst nach erfolgreicher Abstimmung
berichtet werden.“
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Linie U5 kann aufgrund der Baumaßnahmen zur Verlängerung der U5 am
Alexanderplatz nicht dichter als im 4 2/3-Takt (Hauptverkehrszeit) verkehren. Ursache ist,
dass für den Kehrbetrieb keine Kehranlage, sondern nur die Bahnsteiggleise 1 und 2
wechselweise zum Kehren genutzt werden können. Technisch ist unter dieser Bedingung
keine weitere Verdichtung möglich.
Die Straßenbahn wird auf allen betroffenen Linien die größtmöglichen Gefäße einsetzen.
Eine Taktverdichtung auf den Strecken über das derzeitige Angebot hinaus ist aus
betrieblichen Gründen nicht möglich.
Bei den Bus-Linien der BVG sind keine kapazitativen Ausweitungen geplant.“
Unabhängig davon wurde im Rahmen der Erarbeitung des Ersatzkonzeptes eine
Ausweitung des regulär nur in den Hauptverkehrszeiten auf der U5 angebotenen
verdichteten Taktes (4/5/5-Minuten-Takt) auf den Tagesverkehr bis ca. 20 Uhr bei der
BVG angefragt und wird geprüft. Ein Prüfergebnis hierzu liegt noch nicht vor.
Im Falle der Realisierbarkeit einiger oder aller angefragter kapazitiver Verstärkungen von
als Umfahrung nutzbaren Linien werden diese bestellt und durch das Land Berlin als
Bestandteil des Ersatzkonzeptes finanziert.
Bei den Verstärkerfahrten der Straßenbahnlinien M5, M6 und M8 während der
Hauptverkehrszeiten handelt es sich allerdings um Leistungen des regulären
Verkehrsangebotes, die infolge von Personalengpässen temporär nicht bzw. nicht
vollständig erbracht werden können und ohnehin schnellstmöglich wieder zum Einsatz
gebracht werden sollen. Eine gesonderte Bestellung dieser Leistungen im Sinne einer
Verstärkung ist deshalb nicht erforderlich. Gleichwohl misst der Senat der stabilen
Erbringung dieser Leistungen, auch und gerade im Hinblick auf die hier behandelte SBahn-
Sperrung, eine große Bedeutung bei.
Frage 8:
Welche weiteren Bus-Ersatzverkehre sind im Rahmen des Konzepts vorgesehen?
Antwort zu 8:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Für die Sperrung auf der Linie S75 im Abschnitt Springpfuhl – Wartenberg ist ein
Ersatzverkehr mit Bussen vorgesehen. Der derzeit in Abstimmung befindliche
Routenvorschlag sieht u. a. einen Halt am S-Bahnhof Marzahn mit Anschluss auf die S7
vor.
Für die sich anschließenden Sperrungen auf der Linie S7 im Abschnitt Ostkreuz –
Ahrensfelde und auf der Linie S75 im Abschnitt Ostkreuz – Wartenberg ist in den
betroffenen Bereichen ein Ersatzverkehr mit Bussen vorgesehen. Für zeitgleiche Sperrung
auf der Linie S5 im Abschnitt Lichtenberg – Wuhletal ist nach derzeitigem Stand ein SEV
von Biesdorf nach Wuhletal vorgesehen.“
4
Frage 9:
Ist zur Beschleunigung des Busverkehrs vorgesehen, eigene Busspuren einzurichten, um die Busse
schneller durch den dichten Straßenverkehr zu bringen? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 9:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Eine Einrichtung von Busspuren zur Beschleunigung des Busverkehrs wird prinzipiell als
positiv angesehen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt befinden sich die detaillierten
Routenpläne des Ersatzverkehrs in Abstimmung. Erst wenn diese finalisiert ist, kann die
weitere Abstimmung zu den einzurichtenden Busspuren mit den zuständigen Stellen
aufgenommen werden.“
Berlin, den 13.05.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

allg.: Blankenburger Süden IV – Verkehr, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wann ist mit der Veröffentlichung einer seit mindestens Sommer 2016 angekündigten großräumigen
#Verkehrsuntersuchung für den #Nordosten Berlins zu rechnen?
Antwort zu 1:
Die „Verkehrliche Untersuchung zum Straßennetz im Nordost-Raum Berlins in Folge der
neuen städtebaulichen Entwicklungen“ befindet sich im Abschluss. Die Kernerkenntnisse
wurden für die Bürgerinformationsveranstaltung am 03.03.2018 aufbereitet und online
gestellt
(https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/download/blankenburgersueden/Auftaktarena-
03.03.2018/Praesentation_Auftaktarena.pdf). Die abschließende Dokumentation der
Ergebnisse erfolgt im zweiten Quartal 2019 über den Internetauftritt der Senatsverwaltung
für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz.
Frage 2:
Was ist der Kern dieser Verkehrsuntersuchung, welche Ergebnisse liegen bereits vor, was wird aktuell noch
untersucht und was verzögert die Veröffentlichung?
Antwort zu 2:
Die Aufgabenstellung der Untersuchung bestand darin, die Auswirkungen der absehbaren
Entwicklungen/Wohnungsbaupotenziale auf das bestehende sowie das gegenwärtig
geplante übergeordnete Straßennetz zu ermitteln und zu prüfen, ob und welche
zusätzlichen Maßnahmen über den Flächennutzungsplan bzw. angedachte Planungen
2
hinaus ggf. erforderlich werden könnten. Der Fokus war die strategische Entwicklung und
Gestaltung des übergeordneten #Straßennetzes von Berlin im Nord-Ost-Raum (NOR).
Um die heutigen infrastrukturellen Defizite zukünftig reduzieren und die neuen
Wohnungsbaustandorte anbinden / erschließen zu können, wurden insbesondere im
Umfeld neuer Wohnungsbaustandorte und Potenzialflächen 16 Planfälle, d.h.
Kombinationen möglicher #Straßennetzergänzungen, untersucht und bewertet. Auch
sinnvolle Zwischenzustände (verkehrswirksame Abschnittsbildungen) bzw. stufenweise
Entwicklungen in Abhängigkeit von Standorten wurden betrachtet. Gemeinsam bei allen
untersuchten Planfällen war die Berücksichtigung von Maßnahmen wie z.B. der
Ortsumgehung (OU) B 2 Malchow oder OU B 158 Ahrensfelde, die im vordringlichen
Bedarf des Bundesverkehrswegeplans enthalten sind. Alle Planfälle wurden nach einem
einheitlichen Verfahren (Nutzwertanalyse) bewertet. Es wurden vier Wirkungsbereiche
betrachtet (Verkehrswirksamkeit, Raumordnung, Städtebau und Umweltverträglichkeit). Im
Ergebnis wurden die Sinnhaftigkeit, der Verkehrserfolg und die Wirkung der Maßnahmen
beurteilt.
Die Trassen zeigen in Abhängigkeit der Kombinationen (Planfälle) und gewählten
Abschnitte unterschiedliche verkehrliche Wirkungen im Raum / in ihrem Umfeld. Generell
wurden die untersuchten Trassen im NOR bestätigt. Gleichzeitig sind aktuell keine
weiteren, insbesondere über den FNP hinaus gehenden Trassen erkennbar.
Mit dieser Untersuchung wurde eine wichtige Grundlage für die Entscheidungen über
anschließende verkehrliche Untersuchungen geschaffen. Es wurden Korridore für die
einzelnen Maßnahmen ermittelt. Es erfolgten keine Festlegungen, wo die einzelnen
Trassen konkret verlaufen können. Das ist durch Machbarkeitsuntersuchungen mit
Variantenvergleich zu bestimmen. Die Bearbeitung erfolgt dabei nach Maßgabe der
Personalsituation.
Frage 3:
Wie ist zu erklären, dass trotz einer bislang nicht vorliegenden großräumigen Verkehrsuntersuchung bereits
kleinteilige Entscheidungen, in diesem Fall für eine #Tramlinie, getroffen werden?
Antwort zu 3:
Im zweiten Halbjahr 2016 wurden nahezu zeitgleich zwei Untersuchungen durch die
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz beauftragt:
 die großräumige Betrachtung des Straßennetzes in der NOR-Untersuchung und
 die „Untersuchung zur #ÖPNV-Anbindung und -Erschließung des
Wohnungsbaustandortes Blankenburger Pflasterweg.“
Die Untersuchungen hatten unterschiedliche Inhalte und Blicktiefen: einerseits Straße
(Maßstab 1:20.000) und andererseits Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) (Maßstab
1:1.000). Entscheidungen sind noch nicht getroffen und würden zu
Infrastrukturergänzungen mit einem Senatsbeschluss herbeigeführt.
Aufgrund der heute bereits erkennbaren infrastrukturellen Defizite in den Ortsteilen
Blankenburg und Heinersdorf war klar, dass ein neuer Wohnungsbaustandort mit einer
Dimension von mindestens 5.000 Wohneinheiten die Anbindung/Erschließung durch ein
3
leistungsfähiges Massenverkehrsmittel erfordert. Das Ergebnis der systematisch
durchgeführten Bewertung im Rahmen der Untersuchungen zur ÖPNV-Anbindung (hier:
Verkehrsmittelvergleich) zeigt, dass unter den vorliegenden und zu beachtenden
räumlichen, organisatorischen und budgetären Rahmenbedingungen die #Straßenbahn das
geeignetste Verkehrsmittel des innerstädtischen Berliner Nahverkehrs für die Anbindung
und Erschließung des Wohnbaustandorts Blankenburger Süden ist (Verlängerung der
Linie #M2 bis zum S-Bahnhof Blankenburg). Sie zeichnet sich durch ein ausgewogen gutes
Bewertungsergebnis in allen Kriterienbereichen aus.
Über die gesamte Prozesskette wurde konsequent sichergestellt, dass sowohl die Untersuchung
für den Bereich Straße als auch die für die Straßenbahn eng verzahnt erarbeitet
wurden. Zudem ist das Land Berlin als Auftraggeber der Untersuchungen dafür
verantwortlich, dass Eingangsparameter und Ergebnisse konsistent verwendet werden.
Frage 4:
Wie viele Lenkungsrunden gibt es zwischen Stadtentwicklungs- und Verkehrsverwaltung? Wo und wie
werden die Ergebnisse dieser Runden dokumentiert? Wer sitzt in den Lenkungsrunden und in welchem
Rhythmus wird gearbeitet? Welche Ergebnisse liegen vor?
Antwort zu 4:
Die Lenkungsrunden dienen dem gegenseitigen Informationsaustausch wie auch einer
verbesserten Koordinierung der drei Häuser Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und
Wohnen (SenStadtWohn), Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(SenUVK) und Bezirksamt (BA) #Pankow von Berlin bezüglich des gemeinsamen
Stadtentwicklungsprojektes „Stadt behutsam weiterbauen im Blankenburger Süden“.
Darüber hinaus sollen im Bedarfsfall erforderliche Senatsentscheidungen in der
Lenkungsrunde vorbesprochen werden.
Seit April 2018 gab es bereits fünf Lenkungsrunden zum Blankenburger Süden, die
sechste ist für Mai 2019 geplant. Dabei erfolgt die „Große Lenkungsrunde Blankenburger
Süden“ unter Teilnahme der beiden Senatorinnen und des Bezirksbürgermeisters sowie
der Staatssekretäre und des Baustadtrates, wie auch der Geschäftsstelle und weiterer
Vertreter der Arbeitsebene alle sechs Monate. Dazwischen trifft sich zusätzlich die „Kleine
Lenkungsrunde Blankenburger Süden“ (Staatssekretäre, Baustadtrat, Geschäftsstelle,
weitere Vertretende / Bearbeitende), so dass ca. alle drei Monate / 1x im Quartal eine
Lenkungsrunde zustande kommt. Zu den Lenkungsrunden werden ggf. Gäste zu
bestimmten Projekten / Themen geladen, z.B. Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), Berliner
Wasserbetriebe (BWB), Dienstleister.
Die Lenkungsrunden finden unter Federführung von SenStadtWohn statt. Es erfolgen
interne Protokolle und Ergebnisdokumentationen. Es handelt sich um verwaltungsinterne
Lenkungsrunden im Zusammenhang eines noch nicht abgeschlossenen Projektes.
Unabhängig vom verwaltungsinternen Charakter der Lenkungsrunden lässt sich
feststellen, dass bisher vornehmlich Informationen ausgetauscht und weitere
Vorgehensweisen diskutiert wurden. Es wurden noch keine Festlegungen zu kritischen
Eckpunkten getroffen, z.B. Trassenverläufe, Standort Straßenbahndepot, Gebäudehöhen.
Die Bürgerbeteiligung und die beauftragten Untersuchungen sollen die Grundlage für die
demnächst zu treffenden Entscheidungen bilden.
4
Frage 5:
Vor dem Hintergrund einer im Nordost-Raum weiter stark wachsenden Bevölkerung: Wie beurteilt der Senat
den Vorschlag, die #Lücke im -Bahn-Verkehr zwischen #Wartenberg und #Hohenschönhausen zu schließen
und im Bereich der #Sellheimbrücke einen weiteren S-Bahnhof zu schaffen?
Antwort zu 5:
Zwischen den Bahnhöfen Wartenberg und Hohenschönhausen verkehrt seit 1985 eine SBahnlinie
(#S75).
Es gibt eine langfristige Planung des Landes Berlin für eine #Nahverkehrstangente entlang
des Berliner #Eisenbahnaußenringes. Für diese Nahverkehrstangente sieht der
Flächennutzungsplan für Berlin zwischen dem S-Bahnhof Wartenberg und dem Karower
Kreuz zwei weitere Bahnhofsstandorte vor, für welche Flächenfreihaltungen erfolgen. Ein
möglicher Bahnhofsstandort ist an der Sellheimbrücke. Im Zuge der aktuell geplanten
Erneuerung der Eisenbahnüberführung ist ein Bahnhof Sellheimbrücke berücksichtigt.
Weitergehende Aussagen sind erst im Zuge von weiteren Betrachtungen zur
Nahverkehrstangente möglich, die u.a. auch Betrachtungen zu den bestmöglichen
Verkehrsnachfragepunkten oder zu einem Systementscheid S-Bahn/Regionalverkehr
sowie zur Wirtschaftlichkeit beinhalten.
Frage 6:
Wie beurteilt der Senat die Kritik an der derzeit vorgesehen Tram-Variante, dass diese die verkehrliche
Situation nur für einen kleinen Teil der (künftigen) Blankenburger Bevölkerung verbessert, die bisherigen
Siedlungsgebiete (Dorfkern, nördlich und südlich des Dorfangers sowie den Bereich um die Treseburger
Straße) aber nicht einschließt?
Antwort zu 6:
Ziel der Untersuchung war die Bestimmung der am besten geeigneten Trassenvariante
zur ÖPNV-Anbindung und -Erschließung des Wohnbaustandorts Blankenburger Süden.
Im Rahmen einer sogenannten Grundlagenermittlung wurden mehrere Varianten der
Trassenführung nach einer berlinweit einheitlichen Methodik geprüft und bewertet. Dabei
wurden unterschiedliche Perspektiven berücksichtigt (Fahrgäste, Betrieb (BVG),
Kommune, Allgemeinheit inklusive Umwelt). Die aus der Untersuchung hervorgegangene
planerisch zu bevorzugende Variante ist Grundlage für einen zukünftigen politischen
Beschluss zur Einleitung der weiteren Planungsschritte, in denen die Planung vertieft wird
(Vorplanung, Entwurfsplanung, etc.).
Eine erste Etappe einer Straßenbahn wäre von Süden in das Gebiet des Blankenburger
Pflasterwegs hinein, die Weiterführung hinge u.a. auch von der weiteren Ausgestaltung
des Gesamtvorhabens Blankenburger Süden ab. Diesbezüglich kann etwaigen politischen
Entscheidungen nicht vorgegriffen werden. Die SenUVK hatte den Auftrag, zu prüfen, ob
es Möglichkeiten einer Durchbindung bis zum S-Bahnhof Blankenburg gäbe und was das
hieße. Die Straßenbahnlinie M2 wird nach dem bisherigen Planungsstand nicht über den
S-Bahnhof Blankenburg hinaus verlängert. Die durch Einfamilienhausbebauung geprägten
nördlicheren Flächen stehen der nachzuweisenden Wirtschaftlichkeit einer
Straßenbahnverlängerung entgegen.
5
Frage 7:
In den nächsten Jahren werden auch in Karow/Buch noch Tausende weitere Wohneinheiten entstehen. Wie
sollen diese im Nahverkehr erschlossen werden?
Antwort zu 7:
Der aktuelle Berliner Nahverkehrsplan sieht deutliche Erweiterungen der Platzkapazitäten
und des Angebotes im S-Bahn-Verkehr auf dem nördlichen Abschnitt der Linie S2 vor. Für
neue Wohnungsbaustandorte in Karow und Buch, die nicht im direkten Einzugsbereich
des S-Bahn-Verkehrs liegen, ist eine Erschließung im öffentlichen Personennahverkehr
durch Buslinienverkehre vorgesehen, die wiederum eine direkte Anbindung an die
Schienenverkehrsangebote ermöglichen. Hierfür werden – entsprechend des weiteren
Planungs- und Realisierungsfortschritts der Wohnbauvorhaben – schrittweise
Anpassungen und Erweiterungen im Buslinienverkehr geplant.
Frage 8:
Wie geht die Senatsverwaltung mit dem Beschluss der BVV Pankow um, die sich den Bau eines
Regionalbahnhalts Buch wünscht statt eines Turmbahnhofs in Karow?
Frage 9:
Welche Argumente sprechen aus Sicht des Senats für den Halt in Buch, welche für den Turmbahnhof
Karow? Was spricht aus Sicht des Senats für Karow?
Antwort zu 8 und 9:
Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Mit der S-Bahn-Anbindung besteht eine schnelle Schienenverkehrsverbindung von Buch
ins Berliner Zentrum und über den Regionalbahnhof in Bernau auch ins Berliner Umland.
Mit der Einrichtung eines Regionalverkehrshalts in Buch wären aufgrund der Nähe zum
bestehenden Regionalbahnhof Bernau (und zum geplanten Turmbahnhof Karower Kreuz)
unwirtschaftlich kurze Halteabstände für die durchfahrenden Fahrgäste verbunden. Auch
die städtebaulichen Gegebenheiten im Umfeld des Bahnhofs Buch würden eine stärkere
Anziehung aus dem Umland, die eine gestiegene Belastung von parkenden Kfz aus dem
Umland nach sich ziehen würde, nicht zulassen. Aus diesen Gründen kann die Errichtung
eines Regionalbahnhofs in Buch aus Sicht des Senats nicht befürwortet werden.
Der geplante Turmbahnhof Karower Kreuz als neuer S-Bahn- und Regionalverkehrshalt
hat durch die Verknüpfung der verschiedenen Verkehrsangebote entlang der Stettiner
Bahn und des Berliner Außenringes (drei Züge je Stunde entlang der Stettiner Bahn sowie
zwei Züge je Stunde auf dem Berliner Außenring) eine deutlich stärkere verkehrliche
Wirkung als ein Regionalbahnhof Buch (zwei Züge je Stunde). Mit der S-Bahn wird der
Turmbahnhof Karower Kreuz von Buch aus in vier Minuten zu erreichen sein und attraktive
Umsteigemöglichkeiten zu den Regionalzügen in alle Richtungen ermöglichen.
6
Frage 10:
Wie beurteilt der Senat die Ablehnung einer „Tangentialen Verbindung Nord“ durch Blankenburg durch die
BVV Pankow sowie in den Programmen der den Senat tragenden Parteien SPD, Linke und Grüne?
Antwort zu 10:
Dem Senat ist bekannt, dass die im FNP dargestellte „Tangentiale Verbindung Nord“
umstritten ist. Auf der anderen Seite sind die Siedlungsräume der Ortsteile Blankenburg
und Heinersdorf heute bereits durch verkehrsinfrastrukturelle Defizite geprägt, deshalb
wird die Frage der verkehrlichen Erschließung bei den anstehenden Verdichtungen und
Wohnungsbauvorhaben auch in allen Veranstaltungen vor Ort thematisiert.
Eine Wohnungsbauentwicklung im Blankenburger Süden erfordert allerdings mindestens
für die Ver- und Entsorgung und für Rettungsdienste (etc.) eine innere Erschließung und
einen äußeren Anschluss an die bestehende, heute defizitäre Straßeninfrastruktur. Die
Ausprägung in Ost-West-Richtung mit einem Anschluss an die OU B 2 Malchow im Osten
und der Pasewalker Straße wird derzeit in der Machbarkeitsuntersuchung zur
Verkehrserschließung Blankenburg betrachtet. Dabei werden gleichwertig auch die
Ertüchtigung der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur untersucht und die daraus
resultierenden Konsequenzen aufgezeigt.
Berlin, den 26.04.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

S-Bahn: Berliner Nahverkehr Showdown im Streit um die Zukunft der S-Bahn, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/berliner-nahverkehr-showdown-im-streit-um-die-zukunft-der-s-bahn-32432610?dmcid=nl_20190428_32432610

Berlin – Es wird spannend im Streit um die Zukunft der -Bahn. In knapp drei Wochen soll der #Lenkungskreis, in dem die Länder Berlin und Brandenburg sowie der Verkehrsverbund #VBB vertreten sind, eine wichtige Entscheidung fällen. Gut möglich, dass sich vorher auch der Koalitionsausschuss mit dem Thema befasst.

Letztlich geht es darum: Soll die angekündigte #Ausschreibung so gestaltet werden, dass auf jeden Fall ein privater Wettbewerber zum Zuge kommt – und der jetzige Betreiber, das DB-Unternehmen -Bahn Berlin GmbH nicht mehr alle S-Bahnen fährt? Die Fronten sind verhärtet.

Es geht um nicht weniger als zwei Drittel des S-Bahn-Verkehrs: zum einen um die Linien auf der #Stadtbahn (#S3, #S5, #S7, #S75 und #S9), zum anderen um die #Nord-Süd-Linien #S1, #S15, #S2, #S25 und #S85. Bis zu 1380 #Wagen müssten ab 2026 geliefert werden – eine Riesen-Investition von fast drei Milliarden Euro. In jedem Fall soll das Land Berlin Eigentümer …

S-Bahn + Bahnindustrie: S-BAHN Diese Firmen interessieren sich für das Berliner S-Bahn-Netz Berlin schreibt die Stadtbahn und die Nord-Süd-Linien neu aus. , aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article217021051/S-Bahn-Berlin-Welche-Firmen-sich-fuer-das-S-Bahn-Netz-interessieren.html

Berlin schreibt die #Stadtbahn und die #Nord-Süd-Linien neu aus. Verkehrssenatorin Günther will dabei das Transport-Monopol brechen.
Der -Bahnbetrieb in Berlin steht vor einer Zeitenwende. Mitte Mai wird sich entscheiden, wie die #Schnellbahn für die Hauptstadt und deren Umland künftig organisiert wird. Die Kardinalfrage dabei ist: Wird der Verkehr wie bisher aus einer Hand angeboten oder sind – wie schon im Regionalbahnverkehr – auf dem rund 330 Kilometer langen S-Bahn-Netz künftig mehrere Anbieter unterwegs?

Im Rennen um den Milliardenauftrag ist dabei nicht nur die etablierte Deutsche Bahn, sondern Unternehmen aus ganz Europa. Und wer weiß: Vielleicht kommt der nächste S-Bahnchef gar aus China.

Formal geht es um die #Neuausschreibung der S-Bahn-Teilnetze Nord-Süd (mit den Linien #S1, #S2, #S25 und #S85) und Stadtbahn (mit #S3, #S5, #S7 #S75 und #S9). Für beide Teilnetze suchen die Länder Berlin und Brandenburg, die den S-Bahnbetrieb über Bestellerentgelte zu großen Teilen finanzieren, ab 2026 sowie 2027 neue Betreiber. Zudem werden Unternehmen gesucht, die als Ersatz für die aktuelle #S-Bahn-Baureihe #481 bis zu 1380 neue #S-Bahnwagen liefern und anschließend …

S-Bahn: Ein Herbst ohne S-Bahn in Marzahn-Hellersdorf und Lichtenberg!?!? aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie stellt der Senat sicher, dass es im Herbst 2019 einen geregelten #Ersatzverkehr während der
Sperrungen wegen Gleisbauarbeiten auf den S-Bahnlinien #S5, #S7 und #S75 gibt, damit es möglichst wenige
Einschränkungen für die Fahrgäste in den betroffenen Bezirken gibt?
Antwort zu 1:
Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf die #Sperrung der -Bahn-Abschnitte

  • #Springpfuhl#Wartenberg im Zeitraum 30.08.2019 – 04.10.2019 und
  • #Nöldnerplatz#Wuhletal / #Ahrensfelde / #Wartenberg im Zeitraum 04.10.2019 –
    03.11.2019.
    Im Auftrag der Länder Berlin und Brandenburg übernimmt die Verkehrsverbund Berlin-
    Brandenburg GmbH (#VBB GmbH) wie bei allen Baumaßnahmen im S-Bahn-Netz die
    Abstimmung der #Ersatzkonzepte mit der -Bahn Berlin GmbH und die Vertretung der
    Schienenpersonennahverkehr (SPNV)-Aufgabenträger- bzw. Fahrgastinteressen.
    2
    Das Ersatzkonzept für diese Sperrungen befindet sich derzeit noch in der Erarbeitung und
    Abstimmung, was im Hinblick auf die üblichen planerischen Vorlaufzeiten von
    Ersatzkonzepten für baubedingte Sperrungen im S-Bahn-Netz als unproblematisch
    bewertet wird. Informationen können deshalb nachfolgend lediglich zum aktuellen
    Planungsstand gegeben werden. Im Hinblick auf die Länge der gesperrten Abschnitte und
    die Dauer der Sperrungen ist für diese Baumaßnahmen ein komplexes Ersatzkonzept
    erforderlich, das neben dem Schienenersatzverkehr (SEV) mit Bussen auch die Nutzung
    von Umfahrungsalternativen mit Straßen-, U- und Regionalbahnen umfasst. Inwiefern zum
    Teil eine kapazitive Verstärkung dieser Umfahrungsalternativen erforderlich und möglich
    ist, wird im Rahmen der Planung des Ersatzkonzeptes ebenfalls geprüft. Zu den zu
    prüfenden Maßnahmen gehören beispielsweise eine Taktverdichtung der U-Bahn-Linie
    U5, der Einsatz längerer Züge auf der Straßenbahnlinie M4 und Entlastungszüge im
    Verlauf der Regionalbahnlinien RB25 und RB26. Hinsichtlich des Ersatzverkehrs mit
    Bussen ist die Planung und Durchführung aufgrund der Situation im Straßennetz der
    betreffenden Stadtteile sehr komplex und aufwendig, da mehrere Varianten zu prüfen sind.
    Hinsichtlich der Kapazität der als Umfahrung in Frage kommenden Straßenbahnlinien teilt
    die BVG mit:
    „Der Straßenbahnbereich wäre in der Lage, ihr Angebot auch auf den Verstärkerfahrten
    regelmäßig anzubieten. Zusätzlich ist der Einsatz größtmöglicher Fahrzeuge auf den
    Linien M5, M6, M8 und M17 geplant, um möglichst viele Fahrgäste zu befördern. Wir
    gehen davon aus, dass wir für die Verstärkerfahrten eine Steigerung des Platzangebots
    um 30 % erreichen können. Die Umstellung der Linie M4 auf Doppel GT [Straßenbahnen
    vom Typ GT6N/GTZ in Doppeltraktion] wird aktuell diesbezüglich geprüft.“
    Frage 2:
    Wie viele Fahrgäste nutzen pro Monat die betreffenden S-Bahnabschnitte
    a) bei der S 5?
    b) bei der S 7?
    c) bei der S 75?
    Antwort zu 2:
    Die Verkehrsnachfrage variiert im Verlauf der betreffenden S-Bahn-Abschnitte. Im
    Abschnitt Nöldnerplatz – Lichtenberg wurden beispielsweise im 2. Halbjahr 2018 an den
    Verkehrstagen Montag – Freitag die nachfolgenden Fahrgastzahlen pro Tag (jeweils
    Summe beide Fahrtrichtungen) ermittelt:
    a) S5: rund 64.000 Reisende,
    b) S7: rund 59.000 Reisende,
    c) S75: rund 18.000 Reisende.
    Mit zunehmender Entfernung vom Stadtzentrum nimmt die Besetzung der S-Bahn-Linien
    bzw. -Züge merkbar ab.
    Frage 3:
    Wie vielen Fahrgäste werden vom Ersatzverkehr betroffen sein
    A) bei der S 5?
    3
    B) bei der S 7?
    C) bei der S 75?
    Frage 3):
    Für wie viele Fahrgäste wird Ersatzverkehr bereitgestellt
    A) bei der S 5?
    B) bei der S 7?
    C) bei der S 75?
    Antwort zu 3 und 3):
    Wie bereits in der Antwort zu Frage 1 erläutert, befindet sich das Ersatzkonzept noch in
    der Erarbeitung und Abstimmung. Angaben zur Dimensionierung des Ersatzverkehrs mit
    Bussen können deshalb zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gemacht werden, da diese
    unter anderem von der Linienführung des SEV sowie von der Nutzbarkeit und ggf.
    Verstärkung von Umfahrungsalternativen abhängt.
    Frage 4:
    Was ändert sich bei der U 5 während der Totalsperrung der S 5, S 7 und S 75?
    A) Mit welcher Taktung wird die U 5 fahren?
    B) Ist sichergestellt, dass genügend Züge durch die BVG bereitgestellt werden?
    Antwort zu 4 A) und B):
    Hierzu teilt die BVG mit:
    „Generell können aufgrund der Fahrzeuglage und der Sperrung der Kehranlage
    Alexanderplatz keine Verstärkerleistungen während der Hauptverkehrszeit (HVZ) auf der
    Linie U5 während der Baumaßnahme der S-Bahn vom 04.10. bis 04.11.2019 angeboten
    werden.“
    Unabhängig davon wurde im Rahmen der Erarbeitung des Ersatzkonzeptes eine
    Ausweitung des regulär nur in den Hauptverkehrszeiten auf der U5 angebotenen
    verdichteten Taktes (4/5/5-Minuten-Takt) auf den Tagesverkehr bis ca. 20 Uhr bei der
    BVG angefragt und wird geprüft. Ein Prüfergebnis hierzu liegt noch nicht vor.
    C) Ist geplant, dass die Ersatzbusse der S 5, S 7 und S 75 auch U-Bahnhöfe der U-Bahnlinie 5 anfahren?
    Antwort zu 4 C):
    Wie bereits in der Antwort zu Frage 1 erläutert, befindet sich das Ersatzkonzept noch in
    der Erarbeitung und Abstimmung. Angaben zur Linienführung und Haltestellenbedienung
    des Ersatzverkehrs mit Bussen können deshalb zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht
    gemacht werden.
    Frage 5:
    Werden im betroffenen Gebiet mehr Busse der BVG oder beauftragte Busse der S-Bahn GmbH eingesetzt
    um die Situation vor Ort zu entschärfen?
    4
    Antwort zu 5:
    Für den Ersatzverkehr der gesperrten Abschnitte wird im Auftrag der S-Bahn Berlin GmbH
    eine große Zahl von Bussen eingesetzt werden. Inwiefern darüber hinaus eine kapazitive
    Verstärkung von Buslinien der BVG im betreffenden Gebiet sinnvoll bzw. erforderlich ist,
    kann erst im Rahmen der weiteren Erarbeitung des Ersatzkonzeptes bewertet und
    festgelegt werden.
    Frage 6:
    Trifft es zu, dass es während der Bauarbeiten nur einen 1-Schicht-Betrieb auf der Baustelle bzw. den
    Baustellen geben wird?
    Antwort zu 6:
    Hierzu teilt die DB AG mit:
    „Die Arbeiten finden mindestens im 2-Schicht-Betrieb (je 10 h) statt.“
    Frage 7:
    Warum wird an den S-Bahnbaustellen nicht 24 Stunden gearbeitet um die Bauarbeiten möglichst zügig fertig
    zu stellen?
    Antwort zu 7:
    Hierzu teilt die DB AG mit:
    „Die Arbeiten finden mindestens im 2-Schicht-Betrieb (je 10 h) statt.
    Im Baubereich werden über zehn Bauspitzen [Bautrupps] aktiv sein.“
    Frage 8:
    Wie und wann informieren der Senat, die S-Bahn und die BVG die betroffenen Bürger über den
    Ersatzverkehr und über die Einschränkungen während der Bauarbeiten?
    Antwort zu 8:
    Wie bei Baumaßnahmen auf Linien des Schienenpersonennahverkehrs üblich, wird die SBahn
    Berlin GmbH als betroffenes Eisenbahnverkehrsunternehmen ihre Fahrgäste mittels
    der Kanäle der Baukommunikation über baubedingte Betriebseinschränkungen und die
    Ersatzverkehre informieren. Hierbei handelt es sich sowohl um elektronische Medien
    (Internetseite, S-Bahn-App) als auch um Printmedien (Kundenzeitschrift Punkt3, bei
    großen Baumaßnahmen zusätzlich Bauflyer). Darüber hinaus werden die angepassten
    Fahrpläne der S-Bahn-Linien und des Ersatzverkehrs in der elektronischen
    Fahrplanauskunft VBB-Fahrinfo und in der VBB-App „Bus & Bahn“ berücksichtigt.
    Hierzu teilt die DB AG mit:
    „Informationen durch die Projektleitung der DB Netz AG:
    Das Projekt informiert die Bürger derzeit per Online-Anzeigen und Postkarten.
    Die Information für die 4-wöchige Sperrpause wird im Frühjahr an die Bürger verteilt.
    5
    Informationen durch die S-Bahn Berlin GmbH:
    Um möglichst alle Betroffenen zu erreichen, setzen wir generell sowohl diverse Print- als
    auch Online-Kanäle ein. Bei großen Baumaßnahmen kommunizieren wir zusätzlich
    differenziert in den drei Zeiträumen „vor, während und nach der Baumaßnahme.
    Folgende Kommunikationskanäle sind für die angefragte Maßnahme geplant:
    Kommunikation vor der Baumaßnahme
    • Online, auf der Website der S-Bahn Berlin (unter sbahn.berlin) werden digital
    Fahrplanänderungen der nächsten Zeit angezeigt. Dabei werden die wichtigsten
    Informationen frühzeitig kommuniziert. Diese bestehen mindestens aus:
  1. Zeitraum (Datum, Uhrzeit, Tag/Nacht),
  2. Linie,
  3. Betroffener Abschnitt,
  4. Folge: SEV, Abweichung, Bahnsteigwechsel.
    • Zieht der Kunde eine Fahrplanauskunft auf unserer Homepage, erhält der Kunde eine
    […] Information mit dem Hinweis zur Baumaßnahme; 14 Tage vorher sind die Daten
    der Baumaßnahme eingepflegt und führen direkt zu einer optimalen (Alternativ-)
    Reiseroute.
    • S-Bahn Berlin App zeigt ebenfalls Baumaßnahmen an.
    • Kundenzeitung punkt3 (Print und Online). Darin werden alle Baumaßnahmen für die
    nächsten 17 Tage beschrieben.
    • Vorschau auf den Bauaushängen am Bahnsteig (ca. 14 Tage vorher).
    • Ca. eine Woche vor Beginn der Baumaßnahme werden Bauflyer direkt in den Zügen
    der betroffenen Linien verteilt. Die Bauflyer werden in den Zügen des betroffenen
    Abschnittes zu den Hauptverkehrszeiten (06:00-09:00 Uhr und 15:00-18:00 Uhr) durch
    Promoter an die Fahrgäste ausgehändigt. Die proaktive Verteilung der Bauflyer auf der
    betroffenen Strecke/ dem Bauabschnitt in den Hauptverkehrszeiten erreicht die
    meisten Betroffenen. Der Flyer enthält wo nötig auch detaillierte grafische
    Darstellungen z.B. zu der Verortung der Ersatzhaltestellen oder Fahrpläne der
    Ersatzbusse etc.
    • Die Bauflyer sind auch online abrufbar und liegen in den Kundenzentren vor.
    • Wöchentlich donnerstags wird eine Verkehrsmeldung zu ausgewählten
    Baumaßnahmen für das darauf kommende Wochenende an die Medien versandt.
    Kommunikation während der Baumaßnahme
    • Vor Ort wird die temporäre Wegeleitung in Form von Schildern und Pfeilrichtungen
    standardmäßig am Freitag vor dem Beginn der Baumaßnahme montiert.
    • Fußtapsen vor Ort orientieren die Kunden in Richtung Schienenersatzverkehr.
    • Gut lesbare Front- und Seitenschilder an den SEV-Bussen.
    • Auf unserer Webseite unter „Fahrplanänderungen“ werden zusätzlich baubedingte
    Änderungen für „heute“ und „morgen“ angezeigt.
    • In der S-Bahn Berlin App der S-Bahn Berlin sind Informationen zu der Baumaßnahme
    enthalten.
    • Während der Baumaßnahme erfolgen auch regelmäßige Hinweise per Twitter mit Link
    zur Onlinebauinformation.
    • Anzeiger/Ansage auf dem Bahnsteig/im Zug.
    • Information können in unseren Kundenzentren, telefonisch im Kundendialog und durch
    Mitarbeiter vor Ort (Reisendenlenker) eingeholt werden.“
    6
    Frage 9:
    Gibt es der Beantwortung der Anfrage zu dem Thema der Anfrage aus Sicht des Senats noch etwas
    hinzuzufügen?
    Antwort zu 9:
    Nein.
    Berlin, den 13.03.2019
    In Vertretung
    Ingmar Streese
    Senatsverwaltung für
    Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

S-Bahn + Bauarbeiten: S-Bahn Hier müssen sich Berliner auf Ausfälle durch Baustellen einstellen, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/s-bahn-hier-muessen-sich-berliner-auf-ausfaelle-durch-baustellen-einstellen-31999388

Berlin – Sie ist ziemlich lang, die Liste. Und für viele -Bahn-Fahrgäste bedeutet sie zusätzliche Umsteigezwänge sowie längere Reisezeiten. Es geht um die neue Liste der #Baustellen im Berliner -Bahn-Netz, die jetzt bekannt geworden ist. Besonders betroffen sind in diesem Jahr Fahrgäste, die regelmäßig auf den Linien #S5, #S7 und #S75 unterwegs sind. Die Strecken in die Neubaugebiete im Osten werden wochenlang gesperrt. Auch Nutzer der Ringbahn, die noch stärker frequentiert wird, müssen auf Busse umsteigen. Sie wird viermal unterbrochen. Erneuerungen sind nötig, sagen Experten. Aber warum dauern die Bauarbeiten zum Teil so lange?
Der Osten wird abgehängt: Dieser Schluss drängt sich auf, wenn man die Baustellenliste von DB Netz liest. Mehr als zwei Monate lang, vom 30. August bis zum 4. November, gibt es keine S75 nach #Wartenberg. Zunächst beginnt die Sperrung in Springpfuhl, vom 4. Oktober an ist schon am …

S-Bahn: Ersatzverkehr wegen Bauarbeiten Behinderungen am Ostkreuz – Teil III aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2018/11/s-bahn-berlin-ostkreuz-unterbrechungen.html

Das -Bahn-Fahren rund ums #Ostkreuz ist dieser Tage eine mühsame Angelegenheit: Statt Zügen fahren Busse, es gibt geänderte Abfahrtszeiten oder Bahnsteige. Auch am Wochenende hat das Warten und Umfahren noch kein Ende.

Wegen der Umbauarbeiten am Berliner Ostkreuz gibt es auch am Wochenende wieder Einschränkungen im S-Bahn-Verkehr. So fahren keine S-Bahnen zwischen Ostbahnhof und Karlshorst, beziehungsweise zwischen Ostbahnhof und Lichtenberg.  

#S3:
– Zwischen Karlshorst und Ostbahnhof besteht Ersatzverkehr mit Bussen. Fahrgäste zwischen Erkner – Ostkreuz – Ostbahnhof können auch den Regional-Express RE1 nutzen.
– Zwischen Erkner und Karlshorst / Ostbahnhof gibt es geänderte Fahrtzeiten und Abfahrtsorte.

#S5/ #S7/ #S75:
– Zwischen Lichtenberg und Ostkreuz besteht Ersatzverkehr.
– Die S-Bahn bittet Fahrgäste zwischen Lichtenberg, Frankfurter Allee und Alexanderplatz die U-Bahnlinie #U5 zu nutzen. Fahrgäste von Lichtenberg, deren Ziel hinter Ostkreuz liegt und die nicht auf die U5 ausweichen, müssen in Ostkreuz vom Ersatzbus S5/S7/S75 auf den Bus S3 …