Bus: Wie effizient waren neu eingerichtete Busspuren für die Busbeschleunigung?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Entlang welcher Buslinien wurden in den vergangenen drei Jahren (2015, 2016, 2017) Busspuren neu eingerichtet? (bitte Angabe in Kilometer neu eingerichteter #Busspur sowie Angabe der betroffenen Buslinien).
Frage 2:
Welche Breite haben die neu eingerichteten Busspuren jeweils? Dürfen alle diese Busspuren auch durch den #Taxi- und #Radverkehr mit benutzt werden?
Antwort zu 1 und 2:
Entlang folgender Omnibuslinien und mit den benannten Streckenlängen und -breiten wurden in den Jahren 2015 – 2017 #Bussonderfahrstreifen eingerichtet und für die Mitnutzung folgender Verkehrsarten ebenfalls zugelassen:
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Bussonderfahrstreifen Sonnenallee (Umsetzung im Jahr 2015)
1. Abschnitt:
 Länge der Busspur: 55 Meter (im nordöstlichen Stauraum vor Treptower Straße)
 Breite 3,00 Meter
 Mitbenutzung durch Radverkehr zugelassen
 BVG-Omnibuslinien M 41 und 171
2. Abschnitt:
 Länge der Busspur: 620 Meter (beginnend gegenüberliegend Schönstedtstraße bis Pannierstraße)
 Breite 4,50 Meter vor Knotenpunkten 3,00 Meter
 Mitbenutzung durch Radverkehr; Taxi, Krankenfahrzeuge und Busse im Gelegenheitsverkehr zugelassen
 BVG-Omnibuslinie M 41
Bussonderfahrstreifen Beusselstraße (Umsetzung im Jahr 2016)
 Länge der Busspur: 270 Meter (beginnend an der Fußgänger-Ampelanlage in Höhe Hausnummer 59 bis vor Siemensstraße)
 Breite 4,30 Meter
 Mitbenutzung durch Radverkehr; Taxi, Krankenfahrzeuge und Busse im Gelegenheitsverkehr zugelassen
 BVG-Omnibuslinien TXL, 106, 123
Bussonderfahrstreifen Invalidenstraße (Umsetzung im Jahr 2016)
 Länge der Busspur: 300 Meter (beginnend hinter Alt-Moabit bis vor Clara-Jeschke-Straße)
 Breite 4,30 m bis 4,35 m
 Mitbenutzung durch Radverkehr; Taxi, Krankenfahrzeuge und Busse im Gelegenheitsverkehr zugelassen
 BVG-Omnibuslinien TXL, 245
Trasse für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) Berliner Straße (Pankow)
(Umsetzung im Jahr 2017)
Erprobung einer Trasse mit einer markierten Sperrfläche für den ÖPNV für Omnibus und Straßenbahn, welche nur durch die BVG mit einer Ausnahmegenehmigung befahren werden darf
 Länge der ÖPNV-Spur: 175 Meter (beginnend an der Einmündung Hadlichstraße bis hinter Schulstraße)
 vorerst befristet bis zum 30. Juni 2018
 Breite zirka 3,00 Meter
 BVG-Omnibuslinien 155, 250, 255, N 2, N 50 und Straßenbahnen M 1 und M 50
Im Bezirk Reinickendorf erfolgte im Jahr 2015 darüber hinaus auf dem Kurt-Schmacher-Damm zwischen Charles-Corcelle-Ring und Ausfahrt Kino L’Aiglon (0,810 km), zwischen
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der Ausfahrt Kino L’Aiglon bis gegenüberliegend Ausfahrt Zubringer zur Autobahn (0,420 km) sowie zwischen dem Autobahnzubringer und der Überführung zur Autobahn A 111 (1,50 km) eine Ausdehnung der zeitlichen Gültigkeit der dortigen Abschnitte von Bussonderfahrstreifen auf den Zeitraum „Montag bis Freitag 6-18 Uhr“. Hiervon betroffen sind die Omnibuslinien M 21, X 21 und 128.
Frage 3:
Bei welchen der genannten neu eingerichteten Busspuren wurden gleichzeitig auch #Vorrangschaltungen bei #Lichtsignalanlagen eingerichtet?
Antwort zu 3:
An folgenden neuen Bussonderfahrstreifen wurden Vorrangschaltungen an Lichtsignal-anlagen eingerichtet:
Bussonderfahrstreifen Sonnenallee
 an der Lichtsignalanlage Sonnenallee/Hertzbergstraße -Treptower Straße,
 an der Lichtsignalanlage Sonnenallee/Roseggerstraße,
 an der Lichtsignalanlage Sonnenallee/Innstraße,
 an der Lichtsignalanlage Sonnenallee/Wildenbruchstraße-Erkstraße,
 an der Lichtsignalanlage Sonnenallee/Fuldastraße,
 an der Lichtsignalanlage Sonnenallee/Weichselstraße,
 an der Lichtsignalanlage Sonnenallee/Pannierstraße.
Bussonderfahrstreifen Beusselstraße
an der Lichtsignalanlage Beusselstraße/Erna-Samuel-Straße – Sickingenstraße.
Bussonderfahrstreifen Invalidenstraße
Die Neubauten von Lichtsignalanlagen im Zuge des Straßenumbaus entlang der Invalidenstraße sehen zwar auch eine Bus-Berücksichtigung vor, sind aber in erster Linie auf den Betriebsablauf der Straßenbahnen abgestellt, welche in diesem Abschnitt zwischen Chausseestraße und Hauptbahnhof mehrfach den Kfz-Verkehr im Straßenraum queren.
Trasse für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) Berliner Straße (Pankow)
An der Lichtsignalanlage Breite Straße/Berliner Straße war bereits vor Einrichtung der ÖPNV-Spur eine verkehrsabhängige Steuerung vorhanden, welche im Zuge der Maßnahme nicht angepasst werden musste. Der abmarkierte Gleisbereich wurde lediglich um etwa 20 Meter verlängert.
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Frage 4:
Welche Veränderungen hinsichtlich der durchschnittlichen #Reisegeschwindigkeit der Buslinien bzw. der Reduzierung von aufgetretenen Verspätungen konnten durch die Einrichtung dieser Busspuren verzeichnet werden?
Antwort zu 4:
Da die Länge der Busspuren nur einen kleinen Abschnitt der Gesamtlänge der Linien umfassen, ist deren Wirkung nicht in einer Veränderung der durchschnittlichen Reisegeschwindigkeit der Buslinien ablesbar. Die Bussonderfahrstreifen reduzieren den tatsächlichen #Fahrzeitbedarf auf dem jeweiligen Abschnitt, auf dem diese eingerichtet worden sind.
Angaben zur Veränderung von durchschnittlichen Reisegeschwindigkeiten liegen für den im Oktober 2015 eingerichteten Bussonderfahrstreifen in der Sonnenallee im Teilabschnitt von gegenüberliegend Schönstedtstraße bis Pannierstraße vor: Hier konnte dort die tatsächliche Fahrzeit der Linie #M41 im Juni 2017 gegenüber Juni 2015 um durchschnittlich 17 Sekunden pro Fahrt reduziert werden.
Darüber hinaus konnte durch die Einrichtung der Bussonderfahrstreifen in der Beusselstraße von Lichtsignalanlage Beusselstraße (Nr. 59) bis vor Siemensstraße sowie in der Invalidenstraße von hinter Alt-Moabit bis vor Clara-Jaschke-Straße die tatsächliche Fahrzeit in diesen Abschnitten der Linien #TXL, #106 ,#123 und #245 im Februar 2018 gegenüber der Fahrzeit im Februar 2016 um durchschnittlich 20 bis 51 Sekunden (Invalidenstraße) bzw. 45 bis 90 Sekunden (Beusselstraße) pro Fahrt reduziert werden.
Die #ÖPNV-Spur in der Berliner Straße in Pankow wurde erst im Dezember 2017 eingerichtet. Eine Bewertung der Wirkung ist auf Grund des seither verstrichenen kurzen Zeitraums der Maßnahme noch nicht möglich.
Alle Angaben basieren auf der Auswertung von Schultagen im Zeitraum zwischen 7 und 19 Uhr.
Berlin, den 03.04.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr: Fahrradinfrastruktur 2017 – 2021, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:

 

Welche konkreten baulichen und sonstige Maßnahmen zur Verbesserung der #Fahrradinfrastruktur sind im Jahr 2017 bisher umgesetzt bzw. begonnen worden?

 

 

Antwort zu 1:

 

Die konkrete Umsetzung der geplanten und im Rahmen des #Radverkehrsinfrastrukturprogramms bewilligten Vorhaben obliegt den in aller Regel bezirklichen Straßenbaulastträgern, die darüber im 1. Quartal des Folgejahres im Rahmen der turnusmäßigen Gespräche zum Jahresanfang mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz berichten. Deshalb können derzeit aktuelle Informationen über den Bau- bzw. Markierungsfortschritt nicht ermittelt werden.

 

 

Bezüglich der umgesetzten #Fahrradabstellanlagen gibt es allerdings bereits eine vorläufige Statistik, nach der in folgenden Bezirken Fahrradabstellanlagen errichtet wurden:

  • Friedrichshain-Kreuzberg
  • Lichtenberg
  • Marzahn-Hellersdorf
  • Neukölln
  • Reinickendorf
  • Spandau
  • Steglitz-Zehlendorf
  • Tempelhof-Schöneberg

 

Insgesamt wurden danach 2.387 #Fahrradstellplätze gebaut, davon 1.583 an Schulen, 156 vor öffentlichen Einrichtungen, 362 an Zugangsstellen zum Öffentlichen Personennahverkehr, 176 in und bei Grünanlagen, 10 an Kultureinrichtungen, 18 in Einkaufsstraßen und 82 an sozialen Einrichtungen.

 

Künftig ist geplant, den Baufortschritt aller einschließlich der von den Bezirken ohne Kenntnis der Senatsverwaltung aus eigenen Mitteln durchgeführten Maßnahmen im #Radverkehr zu erfassen und hiermit die Kommunikation über Radverkehrsmaßnahmen in Berlin insgesamt zu verbessern. Dazu sollen der Aufbau der Koordinierungsstelle Radverkehr (ab 2018) und die Verabredungen im Bündnis für Radverkehr dienen.

 

Frage 2:

 

Welche konkreten baulichen und sonstige Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit, insbesondere für den Fuß- und Radverkehr, sind im Jahr 2017 bisher umgesetzt bzw. begonnen worden?

 

 

Antwort zu 2:

 

Auch die konkrete Umsetzung dieser Vorhaben obliegt in aller Regel den bezirklichen Straßenbaulastträgern, weshalb aktuelle Informationen über den Bau- bzw.

Markierungsfortschritt nicht ermittelt werden können.

 

Frage 3:

 

Welche konkreten baulichen und sonstige Maßnahmen zur Verbesserung der Fahrradinfrastruktur und der Verkehrssicherheit sind für das Jahr 2018 bereits geplant?

 

Antwort zu 3:

 

Im Rahmen des Radverkehrsinfrastrukturprogramms sind zahlreiche neue Vorhaben für die Jahre 2018-2020 geplant. In der beigefügten Tabelle sind davon die investiven Vorhaben aufgeführt, die nach derzeitigem Stand mit der größten Wahrscheinlichkeit auch relativ zeitnah umgesetzt werden können. Genaue Realisierungszeitpunkte lassen sich aufgrund vielfältiger Abhängigkeiten der Bauausführung von diversen Begleitumständen im Voraus nicht angeben.

 

 

Berlin, den 02.01.2018 In Vertretung

 

 

Jens-Holger Kirchner

…………………………..

Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Schriftliche Anfrage 18 / 12 992: Vorläufige Projektlisten Radverkehrsinfrastruktur

 

Verbesserung für die Infrastruktur für den Radverkehr

Titel 720 16 :   geplante Neubeginner-Projekte 2018/2019/2020                                                                                                        Stand: 08.12.2017

 

Es handelt sich um die Vorhaben, die nach derzeitigem Stand mit der größten Wahrscheinlichkeit aus dem Titel 72016 finanziert werden. Mit dem Ausscheiden von Vorhaben durch zeitliche Verzögerungen oder Verschiebungen aus anderen Gründen ist jedoch ebenso zu rechnen wie mit der Aufnahme zusätzlicher Vorhaben, die während der Haushaltsperiode kurzfristig vorbereitet werden.

Textfeld: Es handelt sich um die Vorhaben, die nach derzeitigem Stand mit der größten Wahrscheinlichkeit aus dem Titel 72016 finanziert werden. Mit dem Ausscheiden von Vorhaben durch zeitliche Verzögerungen oder Verschiebungen aus anderen Gründen ist jedoch ebenso zu rechnen wie mit der Aufnahme zusätzlicher Vorhaben, die während der Haushaltsperiode kurzfristig vorbereitet werden.

 

Nr

Bezirk

Name des Vorhabens

01

Ch

Radweg/Radfahrstreifen    Dovestraße-Helmholtzstraße

02

Ch

Radfahrstreifen Brandenburgische Straße

03

Ch

Radwegerneuerung Goerdelerdamm

04

Ch

Asphaltierung Roennestraße

05

Ch

Asphaltierung Windscheidstraße

06

Ch

Radwege Detmolder Straße östlich Blissestraße

07

Ch

Zweirichtungsradwege   Prinzregentenstraße

08

Fh

Radfahrstreifen Hasenheide

09

Fh

Radweg Stralauer Allee

10

Fh

Ausbau Radweg Paul-und-Paula-Ufer

11

Fh

Friedenstraße Querung Landsberger Allee

12

Fh

Radwegeerneuerung Mehringdamm Ostseite südlich Bergmannstraße

13

Fh/Pk

Lückenschluss Radverkehrsanlagen Friedenstr./Am Friedrichshain

14

Lb

Asphaltierung Hegemeisterweg

15

Lb

Radweganbindung Seefelder Straße

16

Lb

Radfahrstreifen Gensinger Straße einschließlich Alt-Friedrichsfelde Süd

17

Lb

Radfahrstreifen Herzbergstraße Mittelabschnitt

18

Lb

Radfahrstreifen Siegfriedstraße (Bornitzstraße-Rüdigerstraße)

19

Lb

Asphaltierung Wallensteinstraße

20

Lb

Radverkehrsanlagen Ruschestraße (Bornitzstraße-Normannenstraße)

21

Mz

Radweg parallel zur Wuhle (Ostseite nördlich Altentreptower Str.)

22

Mz

Radwegrampen Bitterfelder Straße – Alte Rüsternallee

23

Mz

Radwegebau/Asphaltierung Münsterberger Weg

24

Mz

Radverkehrsanlagen Allee der Kosmonauten Eitelstraße-Elisabethstraße

25

Mi

Radfahrstreifen Amrumer Straße

26

Mi

Radfahrstreifen Residenzstraße

27

Mi

Rampe Wullenwebersteg

28

Mi

Radwegverbindung Dresdener Straße (Heinrich-Heine-Str.-Roßstr.)

29

Mi

Radverkehrsanlagen Pankstraße

30

Mi

Asphaltierung Gartenstraße-Gerichtstraße

31

Nk

Asphaltierung Pannierstraße (Sonnenallee-Donaustraße)

32

Nk

Asphaltierung Braunschweiger Straße Ost

33

Nk

Radfahrstreifen Gerlinger Straße

34

Pk

Radfahrstreifen Neumannstraße

35

Pk

Radfahrstreifen Pasewalker Str. (Löffelbrücke- Bhf. Heinersdorf)

36

Pk

Asphaltierung Neukirchstraße Ost

37

Pk

Danziger Straße Prenzlauer Allee – Bötzowstraße

38

Pk

Asphaltierung Schönholzer Weg

39

Re

Asphaltierung Jörsstraße

40

Sp

Radweg / Radfahrstreifen Kisselnallee

41

Sp

gem. Rad-und Gehweg Hamburger Straße – Landesgrenze

42

Sp

Radfahrstreifen Seegefelder Straße

43

Sp

Radweg Heerstraße Südseite (50 m vor Pichelsdorfer Str. – Freybrücke)

44

St

Asphaltierung Markelstraße / Mittelinsel Lepsiusstraße

45

St

Asphaltierung Brauerstraße einschl. Anbindung Kranoldplatz

46

St

Asphaltierung Königsweg Brückenbereich-Hohentwielsteig

47

St

Asphaltierung Fischerhüttenweg

48

Te

Radfahrstreifen Marienfelder Allee

49

Te

Radfahrstreifen Boelckestraße

50

Te

Radfahrstreifen Kolonnenstraße

51

Te

Mariendorfer Hafenweg (Teltowkanal – Lankwitzer Straße)

52

Te

Asphaltierung Torgauer Straße einschließlich Radverkehrs-LSA

53

Tp

Radweg Elsenstraße Nordseite

54

Tp

Radweg / Radfahrstreifen Rummelsburger Straße / Landstraße (Nordostseite Treskowallee – Bezirksgrenze)

55

Tp

Radweg Woltersdorfer Weg – Bahnhof Rahnsdorf

56

Tp

Wiesenweg zwischen Bruno-Taut-Straße und Am Falkenberg

57

Tp

An der Wuhlheide (Südseite Edisonstraße-Berliner Außenring)

58

Tp

Kiefholzstraße (Dammweg-Britzer Zweigkanal)

59

Tp

Radfahrstreifen Siemensstraße

60

Tp

Asphaltierung Wernsdorfer Straße – Schmöckwitzwerdersteg

 

allg. + Radverkehr: Entwurf des ersten Mobilitätsgesetzes Deutschlands im Berliner Senat, aus Senat

www.berlin.de

 Aus der Sitzung des Senats am 12. Dezember 2017: Die Berlinerinnen und Berliner sollen sicher, bequem sowie umwelt- und klimafreundlich mobil sein. Das #Mobilitätsgesetz soll die Grundlagen dafür legen, die Leistungsfähigkeit des Verkehrssystems in seiner Gesamtheit zu steigern. Nur so werden wir den Verkehr in unserer wachsenden Stadt bewältigen. Der Senat hat dazu in seiner heutigen Sitzung den von der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther, vorgelegten Entwurf des Mobilitätsgesetzes Berlin zur Kenntnis genommen. Senatorin Günther: „Mit dem ersten Mobilitätsgesetz Deutschlands legen wir die Grundlagen für die Mobilität der Zukunft in einer wachsenden Metropole. Je mehr Menschen auf Bus, Bahn oder Fahrrad umsteigen können und wollen, desto schneller kommen auch die voran, die auf das Auto angewiesen bleiben. Deswegen stärkt das Mobilitätsgesetz den Öffentlichen #Personennahverkehr und den #Radverkehr und wird so für die gewünschte Stärkung des Verkehrssystems insgesamt sorgen.“

Der vorliegende Gesetzentwurf umfasst drei Teile:
1. den allgemeinen Teil mit den Zielen des Gesetzes,
2. den Teil zum öffentlichen Nahverkehr und
3. den Teil zum Radverkehr.

Im nächsten Jahr folgen die Teile zu #Fußverkehr und Intelligenter #Mobilität (#Carsharing, #Autonom fahrende Autos, Digitalisierung etc.) und auch zum #Wirtschaftsverkehr, falls sich nach Fertigstellung des Integrierten Wirtschaftsverkehrskonzepts der Bedarf dafür ergibt.

Die Erarbeitung der ersten drei Teile des Mobilitätsgesetzes hat der neu geschaffene Mobilitätsbeirat begleitet, dem Mobilitätsverbände, die Bezirke, betroffene Senatsverwaltungen und Vertreter der Fraktionen angehören. Er wird auch die Erarbeitung der weiteren Teile des Gesetzes begleiten.
Die Eckpunkte für den Teil Radverkehr hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im Dialog Radgesetz gemeinsam mit der Initiative Volksentscheid Fahrrad, dem ADFC, dem BUND, den Koalitionsfraktionen und der Senatskanzlei entwickelt.
In der informellen Verbändebeteiligung sind circa 700 Einwendungen eingegangen, die alle intensiv geprüft und sehr häufig auch aufgenommen wurden.

Allgemeiner Teil

Der Gesetzentwurf definiert mittel- bis langfristige Ziele für alle Planungen in der Mobilitätspolitik. Darunter sind beispielsweise Klima- und Umweltschutz, Aufenthaltsqualität, die Verkehrssicherheit oder die Förderung des Umweltverbundes.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass diese Ziele bei der Erstellung aller Planwerke berücksichtigt werden. Bislang war nur der Nahverkehrsplan gesetzlich vorgeschrieben, künftig soll dies auch für den Radverkehrsplan, das integrierte Wirtschaftsverkehrskonzept und die Fußverkehrsstrategie sowie für den Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr als übergeordnetes Planwerk gelten.

Teil ÖPNV

Der Gesetzentwurf sieht im Teil öffentlicher Nahverkehr ein sogenanntes Vorrangnetz für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) vor. Dieses Netz umfasst die Strecken, auf denen besonders viele Berlinerinnen und Berliner mit Bus oder Bahn unterwegs sind. Es muss bei der Planung jeglicher Verkehrsinfrastruktur angemessen berücksichtigt werden, zum Beispiel durch Vorrangschaltungen an Kreuzungen oder Busspuren.

Im Nahverkehrsplan müssen die Anforderungen und die Maßnahmen für die Barrierefreiheit der Haltestellen und Stationen des ÖPNV definiert werden. Falls bis 2022 nicht überall im ÖPNV die Barrierefreiheit erreicht wird, muss diese über barrierefreie Beförderungsangebote sichergestellt werden, die im Nahverkehrsplan konkretisiert werden.

Teil Radverkehr

Vorgeschrieben wird im Gesetzentwurf ein Radverkehrsnetz auf Haupt- und Nebenstraßen, das lückenlose Verbindungen ermöglicht. Dieses Radverkehrsnetz soll eine neue Qualität haben. Es soll aus sicheren Radwegen an Hauptstraßen bestehen, die breit genug zum Überholen sind. Dort, wo es möglich und sinnvoll ist, sollen geschützte Radstreifen geschaffen werden. Dadurch wird der Radverkehr sicherer und es werden Menschen zum Fahrradfahren motiviert, die sich bisher nicht trauen, in Berlin Fahrrad zu fahren.

Der Entwurf des Mobilitätsgesetzes wird jetzt – vor Beschlussfassung im Senat und Einbringung in das Abgeordnetenhaus – dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme zugeleitet.

Rückfragen: Sprecher für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Telefon: (030) 9025-1090

Radverkehrsentwicklung in Berlin: Messung und Ergebnisse, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1: Wie viele der geplanten 26 #Verkehrsdetektoren/ #Zählstellen für den #Radverkehr sind jeweils im Jahr 2015 und im Jahr 2016 installiert worden? Sind im Jahr 2017 weitere geplant, wie ist die Umsetzung?
Antwort zu 1:
Im Jahr 2015 wurden 14 Zählstellen an 10 Standorten eingebaut und in Betrieb genommen. Im Jahr 2016 wurden 12 Zählstellen an 7 Standorten eingebaut und in Betrieb genommen. Für das Jahr 2017 wurden keine weiteren Zählstellen geplant und umgesetzt.
Frage 2: An welchen Orten sind diese Verkehrsdetektoren/ Zählstellen für den #Fahrradverkehr installiert worden bzw. werden geplante eingerichtet?
Antwort zu 2
Im Jahr 2015 wurden an folgenden Stellen Zählstellen installiert:
• Jannowitzbrücke (Mitte) (2 Zählstellen)
• Sandkrugbrücke (Mitte) (2 Zählstellen)
• Oberbaumbrücke (Friedrichshain-Kreuzberg) (2 Zählstellen)
• Schwedter Steg (Pankow)
• Prinzregentenstraße (Charlottenburg-Wilmersdorf)
• Yorckstraße (Tempelhof-Schöneberg) (2 Zählstellen)
• Monumentenstraße (Tempelhof-Schöneberg)
• Alberichstraße (Marzahn-Hellersdorf)
• Paul-und-Paula-Uferweg (Lichtenberg)
• Markstraße (Reinickendorf)

Im Jahr 2016 wurden an folgenden Stellen Zählstellen installiert:
• Mariendorfer Damm (Tempelhof-Schöneberg) (2 Zählstellen)
• Maybachufer (Neukölln)
• Berliner Straße (Pankow) (2 Zählstellen)
• Frankfurter Allee (Friedrichshain-Kreuzberg) (2 Zählstellen)
• Klosterstraße (Spandau) (2 Zählstellen)
• Breitenbachplatz Steglitz-Zehlendorf (2 Zählstellen)
• Kaisersteg (Treptow-Köpenick)
Für das Jahr 2017 wurden keine weiteren Zählstellen geplant und umgesetzt.
Frage 3:
Welche Erkenntnisse und Zahlen über die #Entwicklung des Radverkehrs hat der Senat durch die Installation der Detektoren/Zählstellen bisher erlangt?
Antwort zu 3:
Eine umfassende Analyse und Aufbereitung der Daten der Dauerzählstellen erfolgt nach dem Abschluss des ersten vollständigen Erfassungsjahres 2017.
Frage 4:
Über welche weiteren aktuellen Zahlen zur Entwicklung des Radverkehrs verfügt der Senat? Wie und wann wurden diese erhoben? Wie hat sich der Radverkehr nach den Erkenntnissen des Senats in den Jahren seit 2007 entwickelt (bitte nach Jahren getrennt aufführen)?
Antwort zu 4:
Seit dem Jahr 2001 werden in Berlin an einem Tag im Monat an jeweils 8 über das Stadtgebiet verteilten Radpegelpunkten 12-Stundenzählungen ( 7- 19 Uhr) im Radverkehr durchgeführt, um daraus Erkenntnisse zur aktuellen Entwicklungen im Radverkehr zu gewinnen.
Folgend ist die Jahresentwicklung mit dem Basisjahr 2007 (= 100%) aufgelistet:
2007 100,0%
2008 109,2%
2009 114,6%
2010 113,6%
2011 113,4%
2012 120,8%
2013 126,7%
2014 133,6%
2015 134,6%
2016 136,1%.
Berlin, den 22.11.17
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr + Straßenverkehr: RADVERKEHR IN POTSDAM Mehr Geld für Radler aus PNN

http://www.pnn.de/potsdam/1129747/

Die Stadt #Potsdam will im nächsten Jahr 1,5 Millionen Euro für den #Radverkehr ausgeben. Ein großer Teil davon soll in neue Projekte investiert werden.

Potsdam will im nächsten Jahr den Ausbau des Radverkehrs weiter vorantreiben. Wie die Stadtverwaltung am Dienstagabend im Bauausschuss mitteilte, sollen dafür im Jahr 2017 gut 1,5 Millionen Euro ausgegeben werden. Knapp eine Million Euro davon steht für #Investitionen bereit, der Rest fließt in #Instandhaltung und #Unterhaltung des bestehenden #Radwegenetzes. Im laufenden Jahr investiert die Stadt 1,345 Millionen Euro in Radwege und Abstellplätze. In den nächsten Jahren sollen die Ausgaben weiter erhöht werden: Bis 2019 sollen pro Jahr im Durchschnitt 1,75 Millionen Euro für den Radverkehr bereitstehen.

Verknüpfen verschiedener Verkehrsmittel mit dem Rad erleichtert

Ein Schwerpunkt im nächsten Jahr bestehe im Ausbau und der Verbesserung von Abstellmöglichkeiten für Fahrräder an den Bahnhöfen, Haltestellen und in der Innenstadt, so Potsdams Radverkehrsbeauftragter Torsten von Einem. „So soll das Verknüpfen verschiedener öffentlicher Verkehrsmittel, also Regionalbahn, S-Bahn, Straßenbahn und Bus, mit dem Fahrradfahren erleichtert werden.“

Neu gebaut werden soll im kommenden Jahr ein sogenannter Gangsteg auf der Südseite des Bahndamms über den Templiner See. Damit der Weg auch mit dem Fahrrad erreichbar ist, sollen auf den Treppen Schiebeschienen installiert werden. Damm und Brücke gehören der Deutschen Bahn, die auch für die Umsetzung des Baus verantwortlich ist. Potsdam beteiligt sich mit 567 000 Euro an den Kosten. Auch eine andere Brücke soll künftig für Radfahrer leichter befahrbar sein: Potsdam und Werder (Havel) haben eine Planungsvereinbarung für eine Fuß- und Radbrücke über den …

Radverkehr + Straßenverkehr: Ergebnisse der automatischen Radzählstellen jetzt online abrufbar Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt stellt tagesaktuelle Werte im Internet zur Verfügung., aus Senat

www.berlin.de

Berlin zählt den Verkehr. Für den #Radverkehr erfolgt dies seit 2015 nicht mehr nur manuell, sondern auch mit speziellen automatischen #Zählstellen. Die #tagesaktuellen Werte können Interessierte jetzt online auf den #Internetseiten der Senatsverwaltung für #Stadtentwicklung und Umwelt abrufen. „Das Interesse der Öffentlichkeit am Thema Radverkehr ist sehr groß. Deshalb haben wir uns entschieden, die Daten nicht mehr nur einmal im Jahr zu veröffentlichen, sondern auch tagesaktuelle Werte online zu stellen.“ sagte Verkehrsstaatssekretär Christian Gaebler am Mittwoch.

Mit dem neuen Internetangebot der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt können interessierte Nutzerinnen und Nutzer das Radverkehrsaufkommen an den unterschiedlichen Zählstellen in der Stadt tage-, wochen oder monatsweise aufrufen.

Erste Auswertungen zeigen die Bandbreite der Verkehrsnutzung in der Stadt. So reichen die Werte von 1.000 Radfahrenden bis zu 16.500 Radfahrenden pro Tag an einzelnen Zählstellen. Es gibt Abschnitte wie an der Jannowitzbrücke, an denen die Zahl der Radfahrenden an einzelnen Tagen nahezu der Anzahl der Kraftfahrzeuge entspricht.

Staatssekretär Gaebler sagte dazu: "Die Daten zeigen eindrücklich, welche Bedeutung der Radverkehr in Berlin bekommen hat. Die neue Internetanwendung ist deswegen auch ein wichtiges Instrument für die Planerinnen und Planern bei ihrer Arbeit für eine bessere Radinfrastruktur."

Die Daten sind ab sofort auf den Internetseiten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt abrufbar unter:
Automatische Dauerzählstellen für den Radverkehr in Berlin

An folgenden Stellen in Berlin gibt es automatische Radzählstellen

Jannowitzbrücke (Mitte)
Invalidenstraße (Mitte)
Oberbaumbrücke (Friedrichshain-Kreuzberg)
Schwedter Steg (Pankow)
Prinzregentenstraße (Charlottenburg-Wilmersdorf)
Yorckstraße (Tempelhof-Schöneberg)
Monumentenstraße (Tempelhof-Schöneberg)
Alberichstraße (Marzahn-Hellersdorf)
Paul-und-Paula-Uferweg (Lichtenberg)
Markstraße (Reinickendorf)

Bis Ende des Jahres gehen folgende Radzählstellen in Betrieb

Mariendorfer Damm (Tempelhof-Schöneberg)
Maybachufer (Neukölln)
Berliner Straße (Pankow)
Frankfurter Allee (Friedrichshain-Kreuzberg)
Klosterstraße (Spandau)
Breitenbachplatz Steglitz-Zehlendorf
Kaisersteg (Treptow-Köpenick)

Bilder: 
Einrichtung einer Dauerzählstelle

Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

Radverkehr + Fußverkehr: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt nimmt am BMUB-Bundeswettbewerb „Klimaschutz im Radverkehr“ teil – erste Hürde für die Berliner Projekte wurde erfolgreich genommen, aus Senat

www.berlin.de

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat mit zwei Projektskizzen erfolgreich die erste Runde im Wettbewerb "Klimaschutz im #Radverkehr" des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) gemeistert. Insgesamt gingen beim Bundesministerium 183 Einreichungen in der ersten Stufe des Auswahlprozesses ein.

Sowohl das Berliner Projekt TEMPOrär (Temporäres Modellprojekt zur Erprobung schnell umsetzbarer provisorischer Maßnahmen zur Stärkung klimaneutraler Mobilität im urbanen Umfeld), als auch das Projekt KoMoDo (Kooperative Nutzung von Mikro-Depots durch die KEP-Branche für den nachhaltigen Einsatz von Lastenrädern in Berlin), befinden sich unter den wenigen ausgewählten Projektskizzen, die auf Projektförderungen hoffen dürfen. Bis Ende September 2016 ist nun Zeit für beide Projekte jeweils einen Förderantrag beim BMUB zu stellen. Das gemeinsame Fördervolumen beträgt rund 2 Millionen Euro.

Das Projekt TEMPOrär setzt konzeptionell auf zwei Maßnahmenpakete im Bereich der #Schönhauser Allee. Dort sollen als Modellversuch im Abschnitt zwischen der U-Bahnstation Eberswalder Straße und der Ringbahnstation Schönhauser Allee mit Hilfe sogenannter #Parklets (für andere Zwecke umgenutzte Kfz-Parkplätze im öffentlichen Raum) und einer größeren temporären Maßnahme im Bereich der Schönhauser Allee-Arcaden mit einer Umverteilung von Flächen zu Lasten des Kfz-Verkehrs zusätzliche Räume für den Rad- und Fußverkehr geschaffen werden.

Im Rahmen des Projekts "Kooperative Nutzung von Mikro-Depots durch die KEP-Branche für den nachhaltigen Einsatz von #Lastenrädern in Berlin (KoMoDo)" sollen unter Steuerung des Landes an sechs Standorten gemeinsam genutzte Mikro-Depots errichtet werden, von welchen aus die beteiligten Unternehmen die Belieferung ausgewählter Bereiche mit Lastenrädern vornehmen. Das Projektkonsortium setzt sich aus 15 Partnern zusammen. Den Kern des Konsortiums bilden die sieben größten deutschen KEP-Dienstleister (DHL, DPD, Hermes, GLS, TNT, UPS, GO!) und die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt.

Der Wettbewerb "Klimaschutz im Radverkehr" findet im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative des BMUB statt, die Teil des Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 der Bundesregierung ist. Dessen Ziel ist es bis 2020 die Treibhausgasemissionen in Deutschland um mindestens 40 Prozent gegenüber dem Niveau von 1990 abzusenken. Eine Maßnahme des Aktionsprogramms ist dabei die klimafreundliche Gestaltung des Personenverkehrs, die auch einen Fokus auf die Stärkung des Rad- und Fußverkehrs legt.Bilder: 

Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

Radverkehr + Straßenverkehr: Rechnet sich der Senat die eigene Radverkehrsförderung schön und den Volksentscheid Fahrrad schlecht? aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Nach Presseangaben, z. B. im Tagesspiegel
vom 19.05.2016, hat StS. Gaebler die #Ausgaben des Landes
Berlin für den #Radverkehr auf „35 Mio. Euro jährlich“
beziffert. Aus welchen Haushaltsmitteln setzt sich
diese Summe zusammen?
Frage 2: Seit wie vielen Jahren investiert der Senat
„35 Mio. Euro jährlich“ in den Radverkehr, und welche
Ausgaben sind für die kommenden Jahre vorgesehen?
Frage 3: Wie erklärt der Senat die Abweichung der
unter Frage 1 gemachten Angaben von der vor drei Monaten
veröffentlichten Auflistung in Drs. 17/17799, der
zufolge im Jahr 2016 15,3 Mio. Euro für die #Radverkehrsförderung
ausgegeben werden?
Antwort zu 1, 2 und 3: Im Rahmen des am 18.05.2016
stattgefundenen Pressegesprächs erfolgte durch Herrn
Staatssekretär Gaebler eine grobe Schätzung zu den möglichen
jährlichen Ausgaben für den Radverkehr in Höhe
von ca. 30 Mio. €/Jahr. Diese Summe beinhaltet auch
Kostenanteile, die nicht direkt für den Radverkehr vorgesehen
sind, jedoch trotzdem auch maßgebliche Verbesserungen
im Radverkehr erzielen. Dies sind z.B. Maßnahmen
aus der Straßeninstandsetzung, dem Leitungsbau
oder auch aus U-Bahn-Tunneldeckensanierungsarbeiten
der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), bei denen nach der
Wiederherstellung der Fahrbahnen regelgerechte Radverkehrsanlagen
hergestellt werden können. Mit Maßnahmen
der Städtebauförderung und den bezirklichen Unterhaltungsmaßnahmen
werden weitere Verbesserungen für den
Radverkehr erreicht.
Die in Drs. 17/17799 genannten 15,3 Mio. € beziehen
sich ausschließlich auf Haushaltstitel, bei denen die Verwendung
der Mittel direkt dem Radverkehr zuzuordnen
ist, wie z. B. „Sanierung von Radverkehrsanlagen“ sowie
„Verbesserung der Infrastruktur für den Radverkehr“.
Frage 4: Warum rechnet der Senat mit Kosten von
rund 110 Mio. Euro für 17 Fahrradstaffeln in 8 Jahren, d.
h. mit rund 810.000 Euro pro Fahrradstaffel und Jahr,
wenn die derzeit im Modellversuch erprobte Fahrradstaffel
laut Drs. 17/16458 mit 16.000 Euro pro Jahr sowie
einer Anschubfinanzierung von 70.000 Euro auskommt?
Antwort zu 4: Der derzeitige Modellversuch der Fahrradstaffel
bei der Polizeidirektion 3 konnte zwar mit Personal
aus dem vorhandenen Personalbestand der Polizei
gestartet werden. Allerdings wurde dieses Personal von
anderen Vollzugsaufgaben abgezogen. Deshalb beschränkten
sich die Kosten des Modellversuchs auf
grundsätzliche technische Ausrüstungskosten der Fahrradstaffel.
Sowohl Polizei, als auch Ordnungsämter können bereits
heute Vollzugsaufgaben nicht im gewünschten Umfang
erledigen, die Umsetzung einer Forderung nach
weiteren Fahrradstaffeln aus dem vorhandenen Personal
zu Lasten anderer Vollzugsaufgaben ist nicht ernsthaft
möglich. Es wurde daher in der Kostenberechnung auch
das dafür erforderliche Personal berücksichtigt.
Frage 5: Aus welchen konkreten Gründen nimmt der
Senat für den Bau von 100 km Radschnellwegen fast
doppelt so hohe Kosten an wie die laut einer Machbarkeitsstudie
für den Bau des geplanten 100 km langen
Radschnellweg Ruhr geschätzten 183,7 Mio. Euro?
Antwort zu 5: Die Kosten von 183,7 Mio. € beziehen
sich auf die rund 100 km Gesamtlänge des Radschnellwegs
Ruhr RS1, der viele Gemeinden im Ruhrgebiet
miteinander verbindet. Dabei verläuft der Radschnellweg
Ruhr RS1 auf einer Länge von knapp 70 km „außerorts“
(ländliche oder suburbane Abschnitte).
Für die Kostenschätzung der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Umwelt (SenStadtUm) wurden alle
Abschnitte des Radschnellwegs Ruhr RS1 betrachtet, die
der Berliner Großstadtsituation entsprechen. Diese haben
eine Gesamtlänge von rund 30 km und ein Gesamtkostenvolumen
von ca. 96 Mio. €.
Durchschnittlich ergeben sich somit vergleichbare
Kosten in Höhe von mehr als 3,2 Mio. € pro Kilometer
eines innerstädtischen Radschnellwegs.
Frage 6: Wie viele der in der Kostenschätzung des Senats
angenommenen 2.250 km Radverkehrsanlagen entlang
von Hauptverkehrsstraßen müssten
a. als Radfahr- bzw. Schutzstreifen neu angelegt,
b. als separierter Radweg neu gebaut,
c. wegen Baufälligkeit saniert,
d. an die Standards des vorgestellten Radverkehrsgesetzes
angepasst werden?
Antwort zu 6: Eine weitergehende und detaillierte Differenzierung
der unterschiedlichen Radverkehrsanlagen
war im Rahmen der amtlichen Kostenschätzung nicht
möglich. Solche detaillierten Angaben hätten einer Vorplanung
(Leistungsphase 2 der HOAI) bedurft.
Die Berechnungsgrundlage der Kostenschätzung sieht
folgende Annahmen für den Neubau und für die regelgerechte
Herstellung von Radverkehrsanlagen pro Straßenseite
vor:
Die Länge des übergeordneten Netzes der Hauptstraßen
beträgt rund 1.600 km, das entspricht laut Radverkehrsgesetz
einem Bedarf von rund 3.200 km Radverkehrsanlagen
bezogen auf beide Straßenseiten. Derzeitig
sind ca. 1.500 km Radverkehrsanlagen an den Straßenseiten
in Berlin vorhanden. Hinzu kommen noch 100 km
Bussonderfahrstreifen (Radfahren frei). Daraus ergibt sich
lt. Forderungen des Radverkehrsgesetzes ein Neubauumfang
von 1.800 km (inkl. Bussonderfahrstreifen) Radverkehrsanlagen
pro Straßenseite.
Für die bestehenden Radverkehrsanlagen wurde geschätzt,
dass mindestens 50 % der Anlagen auf das geforderte
Qualitätsniveau ausgebaut werden müssen. Damit
ergibt sich ein zusätzlicher Ausbaubedarf von rund 750
km Radverkehrsanlagen pro Straßenseite. Es entsteht
somit ein Umfang der Baumaßnahmen in 8 Jahren von
insgesamt 2550 km Radverkehrsanlagen.
Frage 7: Wie kommt der Senat zu seiner Kostenschätzung
von rund 1,4 Mrd. Euro für den Bau oder die Sanierung
von 2.250 km, d. h. rund 620 Euro pro Meter, während
in der Drs. 17/18296 Neubau-Kosten von 10 Euro
pro laufenden Meter Radfahrstreifen bzw. 200 Euro pro
laufenden Meter Radweg angegeben wurden?
Antwort zu 7: Für die Kostenermittlung wurden geprüfte
aktuelle Bauplanungsunterlagen ausgewertet. Bauplanungsunterlagen
setzen sich neben den z. B. in der Drs.
17/18296 genannten Teilleistungen aus einer Vielzahl von
Kostenpositionen, die für die Baumaßnahme erforderlich
sind, zusammen. Der erforderliche Aufwand für Radverkehrsmaßnahmen
umfasst z. B.:
• Markierungsarbeiten oder Beschilderungen,
• dem baulichen Zustand der Straßen entsprechende
Fahrbahnsanierungsarbeiten im Bereich der Radverkehrsanlagen,
• bauliche Anpassungen in den Seitenbereichen,
• Anpassung der Straßenregenentwässerung,
• Anpassungen an den Lichtsignalanlagen.
Der hierfür ermittelte Kostenwert beträgt rund 350 €
pro Meter Radverkehrsanlage pro Straßenseite.
Dazu kommen aufgrund der geforderten Mindeststandards
laut Radverkehrsgesetz noch weitere plausible Kostenzuschläge
(zuzüglich Baunebenkosten).
Frage 8: Aus welchen konkreten Gründen nimmt der
Senat Kosten von rund 6,5 Mio. Euro für die Einrichtung
von 350 km Fahrradstraßen, d. h. rund 18.500 Euro pro
km, an, wenn der Bezirk Steglitz-Zehlendorf laut Drs.
17/18297 mit rund 11.000 Euro pro km auskommt?
Antwort zu 8: Bei der Kostenschätzung wurden Umsetzungsfälle
bisheriger Fahrradstraßen in den Berliner
Bezirken ausgewertet. Die Kosten beinhalten dabei Anpassungen
von Markierungen, Beschilderung, Piktogramme
sowie kleine bauliche Anpassungen.
Da im Radverkehrsgesetz weitreichende zusätzliche
Qualitäten für die Fahrradstraßen (z. B. 5 m-Mindestbreite
der Fahrgasse, zusätzliche Piktogramme, Maßnahmen
zu Unterbindung des Durchgangsverkehrs) gefordert
sind, wurde dafür ein plausibler Qualitäts-Zuschlag ermittelt.
Darin sind noch keine Kosten für mögliche Anpassungen
von Lichtsignalanlagen enthalten, falls Fahrradstraßen
an lichtsignalgeregelten Knotenpunkten beginnen
sollen.
Frage 9: Aus welchen konkreten Gründen plant der
Senat mit 100 Mio. Euro für den radfahrgerechten Umbau
von 200 Kreuzungen, d. h. im Durchschnitt 500.000 Euro
pro Kreuzung, während die in Drs. 17/18276 genannten
Umbauten im Durchschnitt rund 260.000 Euro kosteten,
und nur eine dieser Umbaumaßnahmen einen Kostenrahmen
von 500.000 Euro überstieg?
Antwort zu 9: Die hoch angesetzten Qualitätsansprüche
des Entwurfs für ein Radverkehrsgesetz lassen es i. d.
R. nicht zu, lediglich die Markierungen (wie z. B. aufgeweitete
Radaufstellstreifen, farblich unterlegte Radfahrerfurten)
an den Knotenpunkten zu verändern.
Aufgrund der Qualitätsanforderungen werden ähnlich
wie beim Herstellen der regelkonformen Radverkehrsanlagen
an Hauptstraßen (vgl. Antwort 7) auch an den Knotenpunkten
umfangreiche bauliche Anpassungen einschließlich
Programmierung ggf. Ersatz-/ Neubau, insbesondere
bei Altanlagen, erforderlich.
Tatsächlich wurde hier ein Umbauaufwand nur für
rund 200 Kreuzungen geschätzt (die Forderungen der
Initiative summieren sich auf über 600 Kreuzungen), da
Synergien mit den unter Frage 7 Baumaßnahmen erwartet
werden.
Frage 10: Wie viele der 200.000 Fahrradabstellanlagen
sollen in Fahrradparkhäusern oder als Doppelstockanlagen
gebaut werden, wenn der Senat von Kosten von
rund 630 Euro pro Fahrradabstellplatz ausgeht, und laut
Drs. 17/18277 für den Bau eines sogenannten Kreuzberger
Bügels 250 Euro veranschlagt werden?
Antwort zu 10: Es wurde unterstellt, dass aufgrund der
fehlenden Flächen an Nachfrageschwerpunkten von den
200.000 Abstellplätzen rund 50.000 Abstellplätze als
Doppelstockanlagen bzw. in (teils automatischen) Fahrrad-
Parkhäusern benötigt werden.
Frage 11: Wie erklärt der Senat die erhebliche Differenz
in der Kostenschätzung von 10 Mio. Euro für die
Einrichtung von 50 Grünen Wellen für den Radverkehr,
d.h. jeweils 200.000 Euro, während laut Drs. 17/18276
von Kosten in Höhe von rund 50.000 Euro für eine Grüne
Welle ausgegangen werden muss?
Antwort zu 11: Im Radverkehrsgesetz sind verschiedene
verkehrstechnische Anforderungen an die Knotenpunkte
mit Lichtsignalanlage entlang der grünen Welle
für den Radverkehr gestellt. Dazu zählen die ÖPNV (Öffentlicher
Personennahverkehr)-Beeinflussung sowie die
Verringerung der Fußgängerräumgeschwindigkeit auf 0,8
m/s.
Für die Umprogrammierung und bauliche Anpassung
mit den zuvor genannten verkehrstechnischen Anforderungen
entstehen Kosten von ca. Kosten 40.000 € je
Lichtsignalanlage (vgl. Drs. 17/18276).
Bei den Berechnungen in der amtlichen Kostenschätzung
wurde berücksichtigt, dass viele der lichtsignalisierten
Straßenzüge in Berlin i. d. R. aus mehr als 3 lichtsignalisierten
Knotenpunkten bestehen. Es wurde hierfür ein
realistischer durchschnittlicher Wert von 5 Knotenpunkten
pro Straßenzug mit grüner Welle für den Radverkehr
(inklusive der zuvor genannten weiteren verkehrstechnischen
Anforderungen) angenommen.
Frage 12: Wie bewertet der Senat die erhebliche Abweichung
seiner Kostenschätzung von derjenigen der
Initiative Volksentscheid Fahrrad, auch vor dem Hintergrund
der Äußerung des ADAC-Bereichsleiters Becker
vor dem rbb, der letztere für „sehr realistisch“ hält?
Antwort zu 12: Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
und Umwelt hat unter den im Radverkehrsgesetz
zeitlichen und qualitativen Anforderungen und den
rechtlichen und straßenräumlichen Randbedingungen eine
plausible Kostenschätzung vorgelegt, die im Gegensatz zu
den Berechnungen der Initiative des Radverkehrsgesetzes
mit allen Berechnungsgrundlagen offengelegt wurde.
Eine Einschätzung des Senats zu den Abweichungen
kann aufgrund der fehlenden Informationen zu den Berechnungsgrundlagen
der Initiative des Radverkehrsgesetzes
nicht erfolgen.
Berlin, den 06. Juni 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Juni 2016)

Straßenverkehr + Radverkehr: Das Berliner Radverkehrsnetz wächst weiter Staatssekretär Gaebler gab weiteren Radstreifen in der Gaußstraße frei, aus Senat

www.berlin.de

Umweltstaatssekretär Christian #Gaebler weihte heute den neu angelegten #Radstreifen in der #Gaußstraße ein. Die Gaußstraße ist die zehnte Straße in Charlottenburg-Wilmersdorf, in der Radstreifen im Rahmen des Berliner Infrastrukturprogramms für den #Radverkehr markiert wurden.
Staatssekretär Gaebler: „Die Freigabe des Radstreifens in der Gaußstraße ist ein weiterer Schritt in der kontinuierlichen Umsetzung der Berliner #Radverkehrsstrategie. Vor allem im Innenstadtbereich ist das Fahrrad mittlerweile zur umweltschonenden Alternative zum Auto geworden. Mit den neu eingerichteten Radstreifen erhöhen wir die Sicherheit im Straßenverkehr und bieten den vielen Fahrrad fahrenden Berlinerinnen und Berlinern ein immer umfangreicheres Angebot.“
Berlin verfügt insgesamt über 1.100 km Radwege sowie 300 km Radstreifen. In den nächsten Jahren folgen weitere 100 km Radstreifen.
Das Kennzeichnen einer eigenen Fahrspur erleichtert Radfahrern die Benutzung stark befahrener Hauptverkehrsstraßen. In den meisten Fällen sind eigene Fahrradspuren nicht nur kostengünstiger und schneller zu realisieren, sondern auch sicherer als konventionelle Radwege. Wesentliche Gründe dafür sind die Einhaltung des nötigen Sicherheitsabstands und der bessere Sichtkontakt zum Kfz-Verkehr.
Radstreifen gliedern sich in Radfahrstreifen oder Schutzstreifen für den Radverkehr. Schutzstreifen werden mit einer unterbrochenen Leitlinie auf die Fahrbahn aufgetragen und mit Fahrradpiktogrammen gekennzeichnet. Auf der Fahrbahn markierte Radfahrstreifen hingegen zeigen eine durchgezogene Linie und sind mit einem Radwegschild gekennzeichnet.Bilder:
Staatssekretär Gaebler gab Radstreifen in der Gaußstraße frei

Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

Radverkehr + Straßenverkehr: Welches Gewicht hat das Thema Radverkehr in der Senatsverwaltung?, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wie viele #MitarbeiterInnen hat die #Senatsverwaltung für Stadtentwicklung im Bereich Verkehr? Wie viele MitarbeiterInnen beschäftigen sich hauptsäch-lich mit dem Bereich #Radverkehr?
Antwort zu 1: Die Abteilung VII –Verkehr- in der Se-natsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat 127 Arbeitsgebiete. Das Thema Radverkehr wird zum einen im Zuge eines integrativen, d.h. verkehrsträgerübergrei-fenden, Ansatzes in verschiedenen Referaten bei den Fachaufgaben (strategische Konzepte, Erschließungsvor-haben, Straßenplanungen u.a.) mitgedacht und nicht los-gelöst betrachtet. Zusätzlich zu diesem integrativen An-satz gibt es in der Abteilung VII Beschäftigte, die sich ausschließlich mit dem Thema Radverkehr beschäftigen, mit einem Volumen von ca. 2,5 Vollzeitstellen.
Frage 2: Wie viele Stellen sind in diesem Bereich ak-tuell unbesetzt bzw. wurden in den letzten 5 Jahren gestri-chen nachdem die Stelleninhaber in Rente gingen?
Antwort zu 2: In der gesamten Abteilung VII sind derzeit neun Arbeitsgebiete unbesetzt bzw. im Beset-zungsverfahren. In den letzten 5 Jahren sind in der gesam-ten Abteilung aufgrund der Einsparmaßnahmen fünf Stellen entfallen. Im Bereich der integrativen verkehrsträ-gerübergreifenden Planung sind derzeit 3 Stellen unbe-setzt, wovon 2 nachbesetzt werden sollen.
Eine genaue Zuordnung, welche Stellenanteile hiervon auf den Radverkehr entfallen, ist nicht möglich.
Frage 3: Inwieweit werden die Pläne noch verfolgt, die Personalstellen in der Senatsverwaltung für Stadtent-wicklung zu reduzieren, wenn ja, inwieweit ist davon der Verkehrsbereich und insbesondere der Bereich Radver-kehr betroffen?
Antwort zu 3: Im Rahmen des Organisationsprozesses SenStadtUm1 2016 wurden aufgabenkritische Überlegun-gen angestellt, die umzusetzenden Einsparvorgaben plan-voll und strukturiert zu erfüllen. Davon ist auch die Abtei-lung Verkehr betroffen. Es wurde ausdrücklich festgelegt, dass im Rahmen dieses Prozesses keine Fachaufgaben im Bereich Radverkehrsförderung entfallen sollen.
Frage 4: Geht der Senat davon aus, dass die aktuelle Anzahl an MitarbeiterInnen ausreicht, um die umfangrei-chen Ziele der Radverkehrsstrategie voranzutreiben? Wenn nein, welche Schlussfolgerungen zieht der Senat daraus?
Antwort zu 4: Diese Frage kann in dieser Form ohne eine zeitliche Einordnung der Umsetzung nicht beantwor-tet werden. Grundsätzlich ist die personelle Ausstattung geeignet, die Realisierung voranzutreiben. Abhängig vom gewünschten Zeithorizont wird gegebenenfalls eine ent-sprechende Personalergänzung erforderlich. Dies wird im Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen geprüft.
Frage 5: Plant der Senat in den nächsten Haushaltsbe-ratungen zusätzliche Stellen für diesen Bereich anzumel-den? Wenn ja, wie viele und mit welcher Begründung? Wenn nein, wieso nicht?
Antwort zu 5: Die senatsinternen Vorberatungen zur Haushaltsaufstellung sind noch nicht abgeschlossen. Die entsprechende Anmeldung wird mit Senatsbeschluss vor der Sommerpause erfolgen und anschließend dem Abge-ordnetenhaus übermittelt.
Berlin, den 06. Mai 2015
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Mai 2015)
1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt