S-Bahn: Verlängerung der S2 von Blankenfelde nach Rangsdorf: Planungen erreichen nächste Stufe, aus VBB

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Land #Brandenburg und #Deutsche Bahn unterzeichnen #Finanzierungsvereinbarung • Drei neue #S-Bahn-Stationen südlich von Berlin geplant • Infrastrukturprojekt #i2030 stellt Weichen für bessere Schienenanbindungen in der Region

Das Land Brandenburg und die Deutsche Bahn haben eine Finanzierungsvereinbarung für die weiteren Planungen zur Verlängerung der S-Bahn-Linie #S2 von Blankenfelde nach #Rangsdorf unterzeichnet. Nun kann die umfangreiche Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung zügig starten, dafür stehen rund 16 Millionen Euro Landesmittel zur Verfügung. Das Vorhaben gehört zum Infrastrukturprojekt i2030, in dem sich die Länder Berlin und Brandenburg, die Deutsche Bahn und der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) zusammengeschlossen haben, um für die Hauptstadtregion mehr und bessere Verbindungen auf der Schiene zu schaffen.
Durch die rund fünf Kilometer lange Verlängerung der S-Bahn-Linie S2 im Süden von Berlin sollen drei neue Stationen entstehen: #Dahlewitz, #Dahlewitz-Rolls-Royce und Rangsdorf. Dadurch bekommen Pendlerinnen und Pendler eine direkte S-Bahn-Anbindung ins Berliner Zentrum beziehungsweise zum #Gewerbegebiet Dahlewitz, unter anderem Firmensitz des Turbinenherstellers Rolls-Royce. In Rangsdorf halten nach dem Umbau sowohl #Regionalverkehrs- als auch S-Bahn-Züge.

Guido #Beermann, Minister für Infrastruktur und Landesplanung: „Das sind gute Nachrichten für die vielen Pendlerinnen und Pendler von und nach Dahlewitz und Rangsdorf sowie zum Gewerbegebiet Dahlewitz und damit vor allem für Rolls-Royce. Sie können künftig das Auto stehen lassen und mit der S-Bahn bequem und dazu klimaschonend zu ihrem Ziel kommen. Wer hier im Landkreis Teltow-Fläming wohnt oder arbeitet, profitiert genauso davon wie die Menschen im Norden des unmittelbar angrenzenden Landkreises Dahme-Spreewald. Denn die Gemeinden sind sehr eng miteinander verflochten. Mich persönlich freut besonders, dass wir damit eine Strecke wieder befahren, die mit dem Bau der Berliner Mauer gekappt wurde. Und wir setzen ein deutliches Zeichen: Es geht voran! Das Land Brandenburg unterstützt die zügige Weiterplanung aller i2030-Projekte.“

Ronald #Pofalla, Vorstand Infrastruktur der Deutschen Bahn AG: „Bahnfahren ist Klimaschutz. Wir wollen, dass Menschen die umweltfreundliche Bahn benutzen. Das gelingt nur mit schnellen, zuverlässigen und komfortablen Bahnverbindungen. Mit der heutigen Finanzierungsvereinbarung ist der Startschuss für eine solche Verbindung zwischen Berlin und dem südlichen Umland gefallen. Davon profitiert die Region, profitieren die täglichen Pendlerinnen und Pendler nach Berlin bzw. in das Gewerbegebiet Dahlewitz – und damit langfristig auch das Klima.“

Regine #Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz: „Mit i2030 erweitern wir die Netzverbindungen für Pendlerinnen und Pendler in der Metropolregion Berlin-Brandenburg. Hiermit kommen wir unserem Ziel näher, auch für die Menschen in den stark wachsenden Nachbargemeinden künftig bessere klimafreundliche Anbindungen zu schaffen. Die S-Bahnverbindung nach Rangsdorf und der neue S-Bahnhof für das Dahlewitzer Gewerbegebiet (Standort Rolls-Royce) bringt deutlich mehr Komfort, nicht nur für weite Verbindungen, sondern auch für die Verknüpfung zwischen den Ortsteilen Mahlow, Blankenfelde und Dahlewitz.“

VBB-Geschäftsführerin Susanne #Henckel: „i2030 kommt gut voran. Die heutige Finanzierungsvereinbarung ist ein wichtiger Meilenstein im Teilprojekt Berlin–Dresden / Rangsdorf und ein weiteres Signal für die Fortschritte im Gesamtkonzept. Schritt für Schritt bereiten wir gemeinsam den Weg, um die Infrastruktur in unserer Region auszubauen und damit das Bahnangebot in den kommenden Jahren deutlich ausweiten zu können.“

Im Laufe dieses Jahres werden im Rahmen der Vorplanung detaillierte Untersuchungen zum #Streckenverlauf erstellt. Hierfür wird sowohl die Realisierung zweigleisiger Teilstücke als auch ein vollständig zweigleisiger Ausbau der S-Bahn-Strecke untersucht. Ziel der Vorplanung ist außerdem, konkretere Angaben zu Kosten und Dauer der Umsetzung zu ermitteln. Mehr Informationen zum Projekt auf www.i2030.de.

Mobilität + allg.: Rot-rot-grüne Verkehrspolitik auf dem Prüfstand – Attraktivitätssteigerung des ÖPNV, …, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wer ist für die Schaffung weiterer #P&R-Plätze im Berliner Verkehrsnetz und für das unmittelbare Umland
zuständig, welche Abstimmungen mit dem Land Brandenburg und Konzepte insgesamt gibt es?
Antwort zu 1:
Im Land Berlin sind die Bezirke für Planung und Betrieb der #Park+Ride-Anlagen (#P+R)
zuständig. Im Land Brandenburg liegt die Zuständigkeit bei den dortigen Kommunen.
Aktuell wird vom VBB (Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg) im Auftrag des Landes
Brandenburg eine Bedarfsanalyse für Park+Ride- und Bike+Ride (B+R)-Anlagen
durchgeführt und der dortige Leitfaden überarbeitet. Ergebnisse werden zeitnah erwartet.
Darüber hinaus sind die beiden Länder Berlin und Brandenburg diesbezüglich einer
Kooperation bei der zukünftigen Schaffung von Park+Ride- sowie Bike+Ride-Stellplätzen
in der Hauptstadtregion gegenwärtig in konstruktiven Gesprächen.
Frage 2:
Welche personellen und finanziellen Mittel zu 1. stehen für etwaige Umsetzungspläne zur Verfügung?
Antwort zu 2:
Im Haushalt 2020/21 stehen dem Senat keine entsprechenden Mittel zur Verfügung. Das
Land Brandenburg verfügt über ein Förderprogramm für Park+Ride- und Bike+RideAnlagen. Zudem erfahren die dortigen Kommunen in der Regel durch die Landkreise
zusätzliche Unterstützung.
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Frage 3:
Teilt der Senat die Auffassung, dass P&R-Plätze zur Attraktivitätssteigerung des ÖPNV führen, sein Fahrzeug
insbesondere in den Außenbezirken und am Stadtrand stehen zu lassen, um dann mit der S-Bahn oder
anderen öffentlichen Verkehrsmitteln in die Innenstadt zu fahren? (Bitte um begründete Antwort.)
Frage 5:
In welchen Bezirken und an welchen Bahnhöfen sieht der Senat welche Bedarfe an (zusätzlichen) P&RPlätzen?
Antwort zu 3 und 5:
Der Errichtung von Park+Ride- (P+R) und #Bike+Ride-Anlagen (#B+R) wird grundsätzlich
eine Verlagerungswirkung der Pendlerverkehre auf den öffentlichen Verkehr zugetraut.
Jedoch vertritt der Senat die Auffassung, dass P+R-Anlagen an den wohnortnächsten
Bahnhöfen oder Haltepunkten des öffentlichen (Schienen-) Verkehrs anzulegen sind. Nur
dann sind die Straßenentlastung und die Auslastung des ÖPNV-Angebotes (Angebot des
Öffentlichen Personennahverkehrs) optimal. Das heißt, dass für Pendlerinnen und Pendler
aus Brandenburg die Anlagen möglichst in Brandenburg errichtet werden sollten. In den
Stadtrandlagen von Berlin und mit zunehmender Nähe zum S-Bahn-Ring besteht das
Problem, ausreichende und geeignete Flächen in Bahnhofsnähe zu finden und für
Park+Ride verfügbar zu machen (konkurrierende höherwertige Nutzungen).
In Anbetracht der großen Potenziale bei der Verknüpfung von Fahrrad und ÖPNV befasst
sich das Land Berlin schwerpunktmäßig mit der Realisierung von B+R-Anlagen und dem
Ausbau der #Radinfrastruktur.
Auch der gültige Nahverkehrsplan verfolgt u.a. das Ziel, die Erreichbarkeit des nächsten
Bahnhofs weiter auszubauen. Zudem wird das gemeinsam mit dem Land Brandenburg
laufende Projekt i2030 zur maßgeblichen Verbesserung der Pendlersituation in der
Metropolregion beisteuern.
Frage 4:
Wie hat sich die Anzahl von P&R-Plätzen seit 2017 entwickelt und welche Pläne gibt es bis zum Ende der
Legislaturperiode 2021?
Antwort zu 4:
Im Rahmen der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/18133 zur Zukunft der
P+R-Parkplätze in Berlin vom 21.03.2019 wurden die der Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz vorliegenden Rückmeldungen der Bezirke zu diesen Themen
zusammengefasst. Neue Erkenntnisse liegen dem Senat nicht vor.
Frage 6:
Welche wann gefassten Beschlüsse von welchen Bezirksverordnetenversammlungen und übermittelten
Anwohnerinteressen sind dem Senat bekannt, welche die Schaffung von P&R-Plätzen fordern, wie wurde und
wird mit diesen ggf. jeweils umgegangen?
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Antwort zu 6:
Dem Senat sind nicht alle BVV-Beschlüsse bekannt, dies gilt auch aufgrund der
Zuständigkeit der Bezirke für wesentliche Aufgaben in Zusammenhang mit P+R. Anfragen
von Bürgerinnen und Bürgern beziehen sich i.d.R. auf die Verfügbarkeit einzelner
Standorte, Fragen aus den Bezirken auf die unterstützende Wirkung der
Parkraumbewirtschaftung im Umfeld von Bahnhöfen zur Vermeidung von Überlastungen,
während Fragen aus Umlandgemeinden häufig die Tarifausweitung des Tarifgebiets B
betreffen.
Frage 7:
Welche Möglichkeiten sieht der Senat und welche konkreten Pläne gibt es, den #Regionalverkehr zur
Entlastung der #S-Bahn auszubauen?
Antwort zu 7:
Der Ausbau des Schienenverkehrs ist für den Regionalverkehr und die S-Bahn
gleichermaßen notwendig, dies gilt sowohl für das Angebot als auch die Infrastruktur. Im
Rahmen des Projektes #i2030 werden gemeinsam mit dem Land Brandenburg sowohl
Maßnahmen zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit im Regional- wie auch im S-BahnVerkehr betrachtet. Für den Regionalverkehr zählen dazu insbesondere die vorgesehene
Durchbindung von #Prignitzexpress und #Heidekrautbahn nach Gesundbrunnen, der Ausbau
der #Hamburger Bahn sowie die mögliche Reaktivierung der #Potsdamer Stammbahn.
Zudem sind im Nahverkehrsplan Berlins zahlreiche Maßnahmen zum Ausbau des
Angebotes enthalten, die sukzessive umgesetzt werden. So werden bereits mit der
Betriebsaufnahme im Vergabenetz #Elbe-Spree die Leistungen beispielsweise auf den
Strecken Cottbus – Berlin – Nauen, Bad Belzig – Berlin, Ludwigsfelde – Berlin und
Brandenburg (Havel) – Berlin – Frankfurt (Oder) signifikant erhöht. Auf dem Laufweg
Ludwigsfelde/Wünsdorf-Waldstadt – Flughafen BER – Ostkreuz – Oranienburg/Eberswalde
mit den Zwischenhalten Schöneweide, Ostkreuz, Lichtenberg und Hohenschönhausen
wird auf diesem Kernabschnitt künftig ein 30-Minuten-Takt angeboten.
Mehrleistungen sind auch im S-Bahn-Angebot vorgesehen, sobald die
Fahrzeugverfügbarkeit solche dort zulässt. Eine Entlastung der S-Bahn durch
Regionalverkehre ist jedoch weder möglich noch zweckmäßig. Berührungspunkte
zwischen den Regionalverkehrsstrecken und der S-Bahn bestehen nur in überschaubarer
Zahl, viele Gebiete der Stadt verfügen über höchstens einen Regionalbahnhof im weiteren
Einzugsbereich, eine Flächenerschließung ist mit dem Regionalverkehr innerhalb Berlins
nicht möglich. Der Regionalverkehr dient vielmehr auch nicht dem innerstädtischen
Verkehr bzw. der Anbindung des direkt angrenzenden Umlandes mit S-Bahn-Bedienung,
sondern der Anbindung der Region und dem schnellen Verkehr in die Mittel- und
Oberzentren des Landes Brandenburg. Der kapazitätsmäßige Beitrag, den der
Regionalverkehr im Vergleich zur S-Bahn in dichtem Takt leisten kann, ist verhältnismäßig
gering. Zudem lassen die langen Linienläufe von teilweise über 300 km eine
wirtschaftliche Bedienung im Umlandverkehr auch nicht zu, dazu müssten auf weiten
Teilen der Strecke bis in die Bundesländer Sachsen-Anhalt und MecklenburgVorpommern Kapazitäten angeboten und finanziert werden, die dort gar nicht notwendig
sind. Hinzutritt der Umstand, dass das Schienennetz des Regionalverkehrs weitestgehend
ausgelastet ist, über die oben genannten, bereits fest geplanten Mehrverkehre hinaus
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können weitere Züge auch mittelfristig nur in sehr begrenzten Umfang in den Knoten
Berlin eingebunden werden. Die Weiterentwicklung des Regionalverkehrsangebotes
erfolgt daher überwiegend entsprechend der Anforderungen und vorhandenen
Nachfragesteigerungen der Verkehre in und aus der Region.
Frage 8:
Welche neuen Buslinien, Straßenbahnlinien, S-Bahnerweiterungen und U-Bahn-Verlängerungen wurden seit
2017 vom Senat mit welchen Zeitplänen in Auftrag gegeben?
Antwort zu 8:
Das gesamte vorhandene Angebot des ÖPNV wird auf Grundlage des Nahverkehrsplanes
(NVP) weiterentwickelt, der in seiner jeweils gültigen Version Vorgaben für die
Angebotsplanung enthält. Dabei spielt eine Vielzahl an Faktoren eine Rolle, die darauf
ausgerichtet sind, die Kapazitäten so auszuweiten, dass sie dem im
Stadtentwicklungsplan Verkehr angegeben Modal-Split-Zielen für den ÖPNV gerecht
werden. Die Anzahl der Buslinien ist für eine Ableitung der Kapazitätsentwicklung wenig
aussagekräftig, da ein wesentlicher Teil der Angebotsentwicklung im Busbereich in der
Ausweitung des Angebots auf bestehenden Linien besteht. Seit 2017 bis zum
Jahresfahrplan 2020 ist das Busangebot insgesamt von 91,6 auf 93,6 Mio.
Fahrzeugkilometer pro Jahr ausgeweitet worden. Hinzu kommen bspw. neue Linienäste
oder Verlängerungen bestehender Linien. Analog besteht auch bei der Straßenbahn ein
wesentlicher Teil der Maßnahmen in Angebotsausweitungen auf vorhandenen Strecken,
von 2017 bis 2020 von 20,4 auf 20,9 Mio. Zugkilometer p.a. Nähere Details zu den
Grundsätzen der Angebotsplanung enthält für die Jahre bis 2018 das Kapitel IV des NVP
2014-2018
(https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/oepnv/nahverkehrsplan/download/n
ahverkehrsplan_2014-2018.pdf), im aktuellen NVP das Kapitel V zur Entwicklung der
Angebote des ÖPNV bis 2023/2035
(https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/oepnv/nahverkehrsplan/download/n
vp2019-2023/NVP_2019-2023.pdf).
Hinsichtlich der Beauftragung von Planungen ist auf die laufenden Planungsaufträge an
die BVG (Berliner Verkehrsbetriebe) zum Ausbau des Straßenbahnnetzes (Turmstraße I,
Adlershof II, u.ä.) zu verweisen. Bei U-Bahnen wird gemäß des Beschlusses u.a. zum
NVP 2019-2023 die Machbarkeit verschiedener Streckenverlängerungen von U-Bahnen
(U6, U7 und U8) geprüft. Bei den S- und Regionalverkehren wird auf die Antwort zu 7.
verwiesen.
Frage 9:
Welche Anstrengungen des Senats gibt es zur Ausweitung des AB-Tarifbereichs, um den ÖPNV attraktiver zu
machen?
Antwort zu 9:
Der Senat teilt nicht die Annahme, dass durch eine Verschiebung der Tarifgrenze
zwischen Berlin B und Berlin C der ÖPNV dergestalt attraktiver würde, dass dadurch
bestehende Probleme an der Tarifgrenze gelöst würden.
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Aktuell sind die Tarifgrenzen im VBB verständlich und leicht merkbar: der S-Bahn-Ring ist
die Grenze von Berlin A, die Berliner Landesgrenze umfasst Berlin B. Durch eine
Ausweitung würde dieser große Vorteil verloren gehen, der Tarif würde schwerer zu
verstehen und erklärungsbedürftiger. Hinzu kommt, dass – je nach Ausgestaltung – mit
Mindereinnahmen von 12-25 Mio. Euro zu rechnen wäre, die von den
Verkehrsunternehmen zu kompensieren wären. Die Nachteile stehen nicht im Verhältnis
zu den Vorteilen: Stationen direkt hinter der Landesgrenze sind durch die Entwicklungen
auf dem Immobilienmarkt und meist vergleichsweise kurze Fahrzeiten ins Berliner
Zentrum auch ohne Verschiebung der Tarifgrenze attraktiv. Zudem würde durch eine
Verschiebung der Tarifgrenze die Problematik der Einpendlerinnen und Einpendler aus
Brandenburg und des damit verbundenen Parkdrucks nicht gelöst, sondern nur zu weiter
außerhalb gelegenen Stationen verlagert werden. Der finanzielle Vorteil für wenige
Fahrgäste, die durch eine Verschiebung der Tarifgrenze bessergestellt würden, müsste
durch alle Fahrgäste kompensiert werden, was zu einer tariflichen Ungerechtigkeit führt.
Eine Ausweitung des Tarifbereichs B auf das Gebiet des Landes Brandenburg könnte
auch nicht durch das Land Berlin alleine, sondern nur in den Gremien des VBB zusammen
mit dem Land Brandenburg und den Brandenburger Verkehrsunternehmen und
Aufgabenträgern entschieden werden.
Frage 10:
Gibt es einen Maßnahmenplan zur Umsetzung des Mobilitätsgesetzes für die Berliner Außenbezirke? Wenn
ja, welche Maßnahmen und konkreten Ziele in welchem Zeit- und Kostenrahmen gibt es? (Bitte um Angaben
zu jedem Bezirk und bezirksübergreifende Maßnahmen.)
Antwort zu 10:
Das Mobilitätsgesetz regelt, in welchen Planwerken entsprechende Maßnahmen erarbeitet
und definiert werden müssen. Diese Maßnahmen werden dann nach Maßgabe des
Haushaltsgesetzgebers sukzessive umgesetzt. Nicht alle derartigen Planwerke sind
bereits erarbeitet, so dass eine Auflistung hier entfällt. Bezüglich des ÖPNV wird auf den
bereits verabschiedeten Nahverkehrsplan und die darin festgelegten Maßnahmen
verwiesen.
Die Frage nach einem gezielten Maßnahmenplan für die Außenbezirke zielt vermutlich auf
den bereits in früheren Schriftlichen Anfragen hinterfragten Begriff der „gleichwertigen
Mobilitätsmöglichkeiten in allen Teilen Berlins“ aus dem Berliner Mobilitätsgesetz ab (§ 1
Abs. 1 MobG) ab. „Gleichwertig“ ist jedoch nicht gleichbedeutend mit „gleich“, insofern
bedarf es auch keines gesonderten Maßnahmenplans für Außenbezirke, da der
wesentliche Maßstab für die Gleichwertigkeit die über alle Verkehrsträger gesamthaft
beurteilte Erschließungswirkung ist. Hierzu wurde bezogen auf den ÖPNV bereits in der
Antwort auf die Schriftliche Anfrage S18-20169 auf die entsprechenden
Untersuchungsergebnisse im Nahverkehrsplan 2019-2023 verwiesen, u.a. auf die
Ausweitung des 10-Minuten-Taktes und die Einführung bedarfsgesteuerter Verkehre.
Frage 11:
In welchem Umfang stehen Mittel für die Sanierung und Erweiterung des Radverkehrsnetzes zur Verfügung?
(Bitte um Angaben zu jedem Bezirk und der konkreten vorgesehenen Maßnahmen.)
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Antwort zu 11:
In den Haushaltsjahren 2020 und 2021 stehen für die Sanierung und Erweiterung des
Radverkehrsnetzes im Kapitel 0730 bei den Titeln 52108, 68228, 72016 und 89116
insgesamt Mittel in Höhe von 44,2 Mio. Euro zur Verfügung. Die Mittel der Titel 52108 und
72016 können den Bezirken zur auftragsweisen Bewirtschaftung übertragen werden.
Hinzu kommen Mittel in Höhe von insgesamt 96 Mio. Euro der Programme SIWANA III, IV
und V.
Die Aufteilung der Mittel auf die verschiedenen Einzelprojekte bzw. auf die einzelnen
Bezirke wird erst im Laufe des jeweiligen Haushaltsjahres kurzfristig festgelegt.
Frage 12:
Mit welchem Mittelansatz und welchen Maßnahmen wird die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im
Kontext Mobilität gestärkt?
Antwort zu 12:
Für den ÖPNV gilt die grundsätzliche Vorgabe der vollständigen Barrierefreiheit ab 2022,
Festlegungen hierzu trifft der NVP in Kapitel III.4, Barrierefreiheit. Es muss grundsätzlich
gewährleistet sein, dass alle Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen, die sich – ggf.
durch Gebrauch persönlicher Hilfsmittel wie bspw. Rollstühle, Rollatoren oder Langstöcke
– im öffentlichen Raum autonom bewegen, dies auch bei der Nutzung des ÖPNV können.
Analog müssen sie, wenn sie mit Begleitpersonen im sonstigen öffentlichen Raum
unterwegs sind, mit diesen auch den ÖPNV nutzen können.
Besonders herausfordernd ist dabei der barrierefreie Ausbau aller Haltestellen (siehe
hierzu im Detail auch die Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/22692), die
Umsetzung des Zwei-Sinne-Prinzips bei der Fahrgastinformation auch im
Oberflächenverkehr mit Bus und Straßenbahn (siehe Kapitel III.4.4.3 im NVP) sowie die
Gewährleistung alternativer barrierefreier Beförderungsmöglichkeiten im Fall von
Störungen und noch fehlendem barrierefreien Ausbau (siehe Kapitel III.4.5.4 im NVP).
Für den öffentlichen Straßenraum stehen mit dem Sonderprogramm „Barrierefreie
öffentliche Räume“ („Bordabsenkungsprogramm“) finanzielle Mittel zur Verfügung. Ziel des
Programms ist, alle wesentlichen Fußverkehrsverbindungen und Gehwege an
Einmündungen und Kreuzungen barrierefrei herzustellen.
Die Priorisierung der umzusetzenden Maßnahmen nimmt der jeweilige Bezirk,
insbesondere in Abstimmung mit dem Bezirksbeauftragten für Menschen mit
Behinderungen, eigenständig vor.
Im Jahr 2020 belaufen sich die eingeplanten Kosten auf 1,8 Millionen Euro. Jedem Bezirk
wurden somit zu Beginn des laufenden Jahres 150.000 Euro für die
Maßnahmenumsetzung in auftragsweiser Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt.
Berlin, den 03.04.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

S-Bahn: Fahrgastverband IGEB fordert von Berlin und Brandenburg Korrekturen bei der Ausschreibung der S-Bahn-Teilnetze Stadtbahn und Nord-Süd, aus IGEB

IGEB-Pressedienst vom 24.2.2020

„Senat beschließt Eckpunkte für das #S-Bahn-Vergabeverfahren – Ziel der wettbewerblichen Vergabe: gute Angebote für langlebige #Fahrzeuge, nachhaltige #Instandhaltung und zuverlässigen #Betrieb“ meldete die Senatskanzlei mit Pressemitteilung vom 12.11.2019. Der Berliner #Fahrgastverband IGEB bezweifelt aber, dass diese Ziele tatsächlich erreicht werden.

Der Fahrgastverband IGEB hat keine Bedenken hinsichtlich der Entscheidung des Berliner Senats für ein #Vergabeverfahren, bei dem der Verkehr auf der Berliner #S-Bahn in drei #Teilnetzen vergeben wird (#Ring, #Stadtbahn und #Nord-Süd) und bei dem nun für die Teilnetze Stadtbahn und Nord-Süd die Fahrzeugbeschaffung plus Instandhaltung und der Betrieb in zwei getrennten Losen vergeben werden sollen.
Ob das zu erheblichen #Schnittstellenproblemen führt, kann nicht verlässlich vorhergesagt werden. Außerdem hat die Erfahrung gezeigt, dass der Betrieb „aus einer Hand“ die Berliner S-Bahn nicht davor bewahrt hat, 2009 in eine Krise von historischer Dimension zu geraten.
Aber um das Ziel, „ein für viele Unternehmen attraktives und faires Wettbewerbsverfahren, das für hochwertige Angebote sorgt und Monopolpreise vermeidet“ (PM vom 12.11.2019), zu erreichen, nimmt der Berliner Senat Weichenstellungen mit unabsehbaren negativen Auswirkungen vor.
Der Fahrgastverband IGEB sieht keine Risiken in der Entscheidung zum öffentlichen Eigentum an den Fahrzeugen: „Geplant ist erstmals ein landeseigener Fahrzeugpool. Zunächst sind für die beiden Teilnetze insgesamt 1300 Wagen (650 Viertelzugäquivalente) zu beschaffen. Darüber hinaus wird es Optionen für zusätzliche Fahrzeuge geben, um Angebotsausweitungen zu ermöglichen. Für diesen Fahrzeugpool wird eine Landesfahrzeuggesellschaft gegründet, der künftig der S-Bahn-Wagenpark gehört. Mit der Vergabe der Fahrzeugbeschaffung/Instandhaltung ist daher verbunden, dass die neu beschafften Wagen in Landeseigentum übergehen.“ (PM vom 12.11.2019).
Ein sehr großes Risiko verbirgt sich allerdings hinter der Werkstättenplanung: „Das Land Berlin will zudem die Möglichkeit sichern, dass der eigene Fuhrpark langfristig in einer Werkstatt auf einem Landesgrundstück gewartet werden kann.“

Die Ausgangssituation

Heute stehen der S-Bahn Berlin GmbH für die S-Bahn-Fahrzeuge die #Hauptwerkstatt in #Schöneweide und die #Betriebswerkstätten #Grünau, #Friedrichsfelde (mit Außenstelle #Erkner) und #Wannsee (mit Außenstelle #Oranienburg) zur Verfügung.
In der Vorbereitung des Vergabeverfahrens hat der Berliner Senat festgestellt, dass es für Bieter auf das Los „#Fahrzeugbeschaffung plus #Instandhaltung“ eine hohe Hürde ist, wenn das Land Berlin ihnen nicht auch landeseigene Werkstätten zur Verfügung stellen kann.
Deshalb wurde „über Nacht“ eine Planung aus der Zeit vor 1990 wiederbelebt. Die Deutsche Reichsbahn plante, an der Strecke zwischen #Karower Kreuz und #Mühlenbeck-Mönchmühle für 370 Mio DDR-Mark eine neue #S-Bahn-Betriebswerkstatt #Buchholz für rund 340 Viertelzüge (680 Wagen) zu errichten, deren erste von vier Ausbaustufen 1995 in Betrieb genommen werden sollte (Quelle: Bernd Kuhlmann).
Nun also will das Land Berlin auf diesen landeseigenen Flächen an der Schönerlinder Straße im äußersten Nordosten Berlins auf ehemaligen Rieselfeldern eine neue zentrale Werkstatt bauen, in der alle 1.300 Wagen der Teilnetze Stadtbahn und Nord-Süd gewartet werden können. Damit diese Werkstatt aus beiden Teilnetzen, die jetzt ausgeschrieben werden sollen, angefahren werden kann, soll die bisher erst langfristig geplante #S-Bahn-Verlängerung vom Endbahnhof #Wartenberg zum Karower Kreuz und mit Anbindung nach Norden zur Schönerlinder Straße vorgezogen werden.
In dem erst ein Jahr alten Nahverkehrsplan vom 25. Februar 2019 findet sich dazu nur Folgendes:
Laut Bedarfsplan (Anlage 3 zum Nahverkehrsplan) sind Werkstattkapazitäten nicht zur Unterbringung der 1000 neuen Wagen, die die Fahrzeuge der Baureihe 481 ersetzen sollen, geplant, sondern „nur“ für 204 bis 380 zusätzliche Wagen für die wachsende Stadt mit einem Realisierungszeitraum 2020 bis 2035 – für 100 Mio Euro.
Auch der Streckenneubau „Wartenberg—Karower Kreuz—Mühlenbeck-Mönchmühle“ ist in der Anlage 3 zum Nahverkehrsplan enthalten – mit einer Kostenschätzung von 140 Mio Euro und einer Realisierung „nach 2035“. Im Nahverkehrsplan selbst wird dazu auf Seite 290 angemerkt: Es Ist „zu prüfen, ob die bisher für nach 2035 vorgesehene infrastrukturelle Verlängerung der S-Bahn-Infrastruktur von S-Bhf. Wartenberg bis zum Karower Kreuz (Verlängerung der S75) für eine Realisierung bis 2030 vorzuziehen ist, um die landeseigene Fläche für S-Bahn-Werkstätten und Abstellanlagen an der Schönerlinder Straße besser zu erschließen.“
Zur Erinnerung: Beim Start der Infrastrukturoffensive #i2030 im Jahr 2017 war die Verlängerung der S-Bahn von Wartenberg zum Karower Kreuz noch nicht enthalten. Inzwischen betrachtet das Land Berlin die S-Bahn-Verlängerung wegen der Anbindung der geplanten Werkstatt als prioritäre i2030-Maßnahme.
All das verdeutlicht den Aktionismus des Berliner Senats, der dabei auch das Land Brandenburg nicht angemessen eingebunden hat, aber nun dessen Zustimmung erwartet:

Was für das Konzept des Berliner Senats spricht

Die Ausschreibung des Betriebs für die Teilnetze Stadtbahn und Nord-Süd dürfte nicht tangiert sein. Aber für das Los „Fahrzeugbeschaffung plus Instandhaltung“ ist zu erwarten, dass nur wenige oder gar keine Dritten in Konkurrenz zur S-Bahn Berlin GmbH mitbieten, wenn die Werkstätten weiterhin im Eigentum der Deutschen Bahn sind.

Was gegen das Konzept des Berliner Senats spricht

–       Die Kosten für die zentrale Werkstatt werden sehr viel höher sein, als bisher vom Senat angegeben. Der Berliner Fahrgastverband IGEB rechnet mit mindestens 500 Mio Euro.
Begründung: Für rund 300 Wagen sind im Nahverkehrsplan 100 Mio Euro geschätzt. Bei den geplanten 1300 Wagen werden die Kosten entsprechend höher sein. Dabei ist der Wert von 100 Mio Euro schon zu niedrig angesetzt. Zum Vergleich: Für den Straßenbahnbetriebshof Adlershof für bis zu 60 Fahrzeuge plant die BVG mit Investitionskosten von 120 Mio Euro.
–       Die Kosten für die S-Bahn-Strecke von Wartenberg bis zur geplanten neuen Werkstatt werden sehr viel höher sein, als bisher angegeben. Der Berliner Fahrgastverband IGEB rechnet mit mindestens 300 Mio Euro.
Begründung: Bei der rund 8 km langen Strecke kann nur auf Teilstücken auf Vorleistungen der Deutschen Reichsbahn bzw. auf bestehenden S-Bahn-Anlagen nördlich vom Karower Kreuz aufgebaut werden. Komplett neu zu planen und zu bauen ist der rund 2 km lange Abschnitt im Bereich Karower Kreuz, wo zahlreiche Gleisanlagen niveaufrei überquert werden müssen und das Karower Kreuz zum Kreuzungsbahnhof (Turmbahnhof) umgebaut werden muss. Außerdem sind zwischen Wartenberg und Karower Kreuz zwei zusätzliche S-Bahn-Stationen geplant. Die Kostenschätzung von 140 Mio Euro im Nahverkehrsplan ist deshalb vollkommen unrealistisch.
–       Neben den hohen Investitionskosten sind auch erhöhte Folgekosten und eine erhöhte Störanfälligkeit zu beachten.
Begründung: Die Lage der geplanten zentralen Betriebswerkstatt am Rande des S-Bahn-Net-zes erfordert längere Zuführungsfahrten. Wird an einer der Zuführungstrecken gebaut oder gibt es Störungen im Netz, sind Umwegfahrten unvermeidlich – mit Zeitverlust und mit negativen Auswirkungen auf die regulären Fahrgastfahrten. Als eine Reaktion auf die große S-Bahn-Krise 2009 hat die S-Bahn Berlin GmbH die zentral gelegene Betriebswerkstatt Friedrichsfelde wieder in Betrieb genommen. Heute sind die Werkstätten gut dezentral im Netz verteilt. Aber für den zusätzlichen Bedarf der wachsenden Stadt sollte der Standort an der Schönerlinder Straße vorgehalten werden, ebenso wie z.B. auch der Standort Hundekehle.
–       Vorhandene funktionsfähige und gut im Netz gelegene Werkstätten zu schließen, um eine neue zu bauen, ist volkswirtschaftlich unverantwortlich.
Begründung: Die vorhandenen Werkstätten sind leistungsfähig und auch künftig geeignet. Das Ausschreibungskonzept des Berliner Senats sieht jedoch vor, dass diese in jedem Fall durch die neue Zentralwerkstatt ersetzt werden müssen – zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen auch dann, wenn die S-Bahn Berlin GmbH den Zuschlag für das Los „Fahrzeugbeschaffung plus Instandhaltung“ bekommen sollte. Das ist eine volkswirtschaftlich nicht zu vertretende Ressourcenverschwendung, zumal die Gefahr besteht, dass die Deutsche Bahn die Werkstätten dann umnutzt bzw. aus wirtschaftlichen Gründen umnutzen muss, so dass sie nie wieder für den S-Bahn-Verkehr zur Verfügung stehen werden.
–       Die Priorisierung der Strecke Wartenberg—Karower Kreuz—Werkstatt ist einzig betrieblich begründet, nutzt nur wenigen Fahrgästen und verhindert wichtigere Projekte.
Begründung: Aus gutem Grund war die Verlängerung der S75 über Wartenberg hinaus bisher erst für den Zeitraum nach 2035 vorgesehen. Das Fahrgastaufkommen wird in dieser bisher und in nächster Zeit noch dünnbesiedelten Gegend gering sein. Außerdem fahren die Züge auf einem Umweg in die Berliner Innenstadt. Wenn diese Maßnahme nun prioritär geplant und finanziert wird, fehlen Personal und Geld für andere, aus Fahrgastsicht sehr viel wichtigere Maßnahmen, z.B. für den Bau der S-Bahn von Spandau nach Falkensee oder für den zweigleisigen Ausbau von Schönholz nach Tegel. Die Priorisierung bei i2030 ist auch deshalb fragwürdig, weil das Projekt Wartenberg—Werkstatt nichts zur Verbesserung des Schienenverkehrs zwischen Berlin und Brandenburg beiträgt.
–       Die Zeitschiene ist unrealistisch. Weder die Werkstatt noch die Streckenverlängerung von Wartenberg zur Werkstatt werden vor 2030 fertiggestellt sein können.
Begründung: Beide Vorhaben wurden erst im Rahmen der Vorbereitung der Ausschreibung für die Teilnetze Stadtbahn und Nord-Süd priorisiert. Es gibt noch keine Machbarkeitsstudien geschweige denn Vorplanungen. Allein bis zur Erlangung des Baurechts werden viele Jahre vergehen. Zum Vergleich: Von der Standortentscheidung bis zur Gesamtinbetriebnahme des Straßenbahnbetriebshofs Adlershof benötigt die BVG 10 Jahre. Ebenso lange dauern Planung und Realisierung des Regionalbahnhofs Köpenick.
–       Aufgrund der Zeitschiene sind Vereinbarungen mit der Deutschen Bahn bzw. der S-Bahn Berlin GmbH unvermeidlich.
Begründung: Der Ansatz des Landes Berlin, sich von der Deutschen Bahn unabhängig zu machen und nicht mehr auf die bahneigene Fahrzeuginfrastruktur angewiesen zu sein, ist verständlich, aber vollkommen unrealistisch. Das Alternativkonzept wurde viel zu spät entwickelt. Ein weiteres Verschieben der Ausschreibung der Teilnetze Stadtbahn und Nord-Süd wäre jedoch extrem unverantwortlich, weil die Beschaffung neuer S-Bahn-Züge dringlich ist, um nicht wieder in eine S-Bahn-Krise wie 2009 zu geraten.
Es muss also ohnehin mit der Deutschen Bahn bzw. der S-Bahn Berlin GmbH über eine Weiternutzung der vorhandenen Infrastruktur verhandelt werden. Dem Berliner Fahrgastverband IGEB ist jedoch nicht bekannt, dass der Berliner Senat hierzu schon einmal das Gespräch gesucht hätte. Warum sollte eine Vereinbarung nicht möglich sein? Im Übrigen sei daran erinnert, dass Eigentümer der Deutschen Bahn der Bund und damit die öffentliche Hand ist. Notfalls müsste eben das Kanzleramt Vermittlungshilfe leisten, da auch dort kein Interesse an einem erneuten S-Bahn-Desaster in der Bundeshauptstadt bestehen kann.

Fazit

Der Eckpfeiler „neue landeseigene zentrale Betriebswerkstatt“ dürfte mitentscheidend sein, ob Konkurrenten der S-Bahn Berlin GmbH interessante Angebote für das Los „Fahrzeugbeschaffung plus Instandhaltung“ abgeben. Allerdings ist es sehr unwahrscheinlich, dass diese neue Werkstatt und die neue Zuführungsstrecke rechtzeitig fertig werden. Vor allem aber sind mit diesem Eckpfeiler – wie dargestellt – viele betriebliche, wirtschaftliche, finanzielle und verkehrliche Nachteile verbunden. Diese sind aus Fahrgastsicht so gravierend, dass jahrelange negative Auswirkungen auf den S-Bahn-Verkehr in Berlin und Brandenburg zu befürchten sind. Sieht so die versprochene Verkehrswende aus?
Der Berliner Fahrgastverband IGEB appelliert deshalb an die Länder Berlin und Brandenburg, die Ausschreibung des Loses „Fahrzeugbeschaffung plus Instandhaltung“ zu korrigieren – zum Nutzen der Fahrgäste.

Christfried Tschepe, Vorsitzender
Jens Wieseke, stv. Vorsitzender

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Schöne Grüße
Berliner Fahrgastverband IGEB e.V.
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Straßenbahn: Planfeststellung für Straßenbahn Adlershof!, aus IGEB

IGEB-Pressedienst vom 17.2.2020

Seit dem 7. Februar, also seit zehn Tagen, gibt es den lange ersehnten #Planfeststellungsbeschluss für die #Verlängerung der #Straßenbahn von der Wissenschaftsstadt #Adlershof zum Bahnhof #Schöneweide. Ziel der BVG ist es, Mitte Mai mit den #Bauarbeiten zu beginnen und die Strecke im Spätsommer 2021 in Betrieb zu nehmen.

Doch warum ist das keine Nachricht, warum feiert keiner?
Auf der Internetseite der #Senatsverkehrsverwaltung findet sich die Information weder unter „Aktuelle und abgeschlossene Planfeststellungverfahren: Bauvorhaben des #ÖPNV (Straßenbahn, U-Bahn)“ noch unter „Aktuelle Pressemitteilungen“. Auch bei der BVG und auf der neuen Internetseite #www.meinetram.de sucht man vergeblich nach einer Mitteilung.
Für den Berliner Fahrgastverband IGEB ist ein solches Ereignis traditionell nicht Anlass zum Lamentieren (Warum hat alles wieder so lange gedauert?), sondern Anlass zur Freude! Endlich!

Ein weiterer Anlass zur Freude: Der Berliner Fahrgastverband IGEB hat stets gefordert, vor allem mit den Verfahren zu beginnen, die am schnellsten abgeschlossen werden können. Und da war das Projekt #Adlershof II (bekannt auch als #WISTA II) ganz oben auf unserer Prioritätenliste. Dagegen haben die Senatsplaner in der Vergangenheit immer wieder betont, dass Adlershof nicht das dringlichste Projekt sei. Obendrein wurden zwischenzeitlich Zweifel am Verkehrswert dieser Straßenbahnstrecke geäußert, sobald ein westlicher Zugang zum S-Bahnhof Betriebsbahnhof Schöneweide (künftig S-Bf Johannisthal) die Wissenschaftsstadt erschließt.

Zum Glück kam es anders. Die Erkenntnis, Prioritäten nicht allein nach Dringlichkeit und Verkehrswert, sondern stets auch nach Realisierbarkeit zu setzen, sollte nicht nur bei den weiteren Berliner #Straßenbahnplanungen Beachtung finden, sondern auch bei anderen Projekten für besseren öffentlichen Verkehr – zum Beispiel bei #i2030. Sonst bleibt die Berliner #Verkehrswende Floskel und unerfüllter Traum.

Christfried Tschepe, Vorsitzender
Jens Wieseke, stv. Vorsitzender

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S-Bahn: Zweigleisigkeit der S25 in Berlin (Südende, Lankwitz und Lichterfelde)?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wird der Senat in absehbarer Zeit einen Beschluss fassen, die #S25 auf dem bezeichneten Streckenabschnitt
#zweigleisig zu planen und in Betrieb zu nehmen?
Frage 3:
Kann der Senat mit welcher Argumentation begründen, weshalb es bislang nur zur provisorischen
#Eingleisigkeit der S25 gekommen ist?
Antwort zu 1 und 3:
Der Berliner Senat hat am 26.02.2019 den Berliner #Nahverkehrsplan (#NVP) für den
Zeitraum 2019-23 beschlossen. Im NVP formuliert das Land Berlin seine Ziele und
Anforderungen an die künftige Entwicklung im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV),
u. a. mit Blick auf das Verkehrsangebot, die Qualität der Verkehre und
Infrastrukturausbaumaßnahmen. In Bezug auf die Berliner Infrastrukturplanung im ÖPNV
ist hierbei der ÖPNV-Bedarfsplan maßgebend (vgl. Anlage 3 des NVP 2019-23). Dieser
weist den zweigleisigen Ausbau auf dem Südabschnitt der S-Bahnlinien S25 und #S26
zwischen #Südende und #Lichterfelde Ost als weiteren Bedarf im Realisierungshorizont nach
2035 im Rahmen des Entwicklungskonzeptes #i2030 aus, da aus dem Angebotskonzept
kein kurzfristiger Ausbaubedarf ableitbar ist.
Auf dem betreffenden Abschnitt von Südende bis Lichterfelde Ost verkehren die SBahnlinien S25 und S26 in einem sich überlagernden 10-Minuten-Takt in der Haupt- und
Nebenverkehrszeit. Gemäß des NVP ist auf dem Abschnitt auch langfristig ein 10-
Minuten-Takt vorgesehen. Dieses Angebot kann mit der vorhandenen Infrastruktur
grundsätzlich zuverlässig erbracht werden. In Abwägung mit anderen prioritären Vorhaben
für den zweigleisigen Ausbau, welche für geplante Angebotserweiterungen zwingend
erforderlich sind, wurde der zweigleisige Ausbau auf dem Südabschnitt der S-Bahnlinien
S25 und S26 dementsprechend als weiterer Bedarf eingordnet.
2
Im Rahmen der Untersuchungen in i2030 für die S-Bahnverlängerung von Teltow Stadt
nach Sputendorfer Straße wird der zweigleisige Ausbau zwischen Südende und
Lichterfelde Ost gegenwärtig jedoch als eine Option untersucht. In Abhängigkeit der
konkreten Ausbauplanungen und #Fahrplankonzepte sowohl für die benannte SBahnverlängerung als auch für die übrigen i2030-Korridore kann die Maßnahmen
notwendig werden, um die Fahrplan- und #Betriebsstabilität im Nord-Süd-System der SBahn sicherzustellen.
Es ist zu beachten, dass der eingleisige Abschnitt südlich von Lichterfelde Süd auf
Brandenburger Territorium liegt. Dieser wird ebenfalls für einen zweigleisigen Ausbau im
Rahmen von i2030 untersucht. Die konkrete Bestellung der Maßnahme obliegt jedoch
dem Land Brandenburg.
Frage 2:
Welche Verfahrensschritte und Zeitabläufe wären dazu notwendig?
Antwort zu 2:
Die Umsetzung von Infrastrukturmaßnahmen bedarf vorbereitender Planungsschritte, die
mit einem erheblichen personellen, finanziellen und zeitlichen Aufwand verbunden sind.
Die Planungsschritte ergeben sich aus der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
(HOAI). Für die Planung einer Eisenbahninfrastrukturmaßnahme bis zur Umsetzungsreife
ergibt sich ein theoretischer durchschnittlicher Zeitbedarf von ca. 8 Jahren. Die Bauphase
nimmt in Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten, der Länge der zu bauenden
Strecke, der Anzahl der neuen Bahnhöfe etc. mindestens ca. 2 bis 4 Jahre in Anspruch.
Diese Zeitplanung setzt voraus, dass es im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens nicht
zu Klagen kommt. Auswirkungen von Öffentlichkeitsbeteiligung und Senatsbefassungen
auf den Zeitplan können nicht abgeschätzt werden.
Frage 4:
Ist der Senat in der Lage eine Kosten- und Bauzeitschätzung für Planung und Bau der zweigleisigen S25
abzugeben (und wie sieht diese aus)?
Antwort zu 4:
Die Planungen für diesen Korridor haben gegenwärtig noch nicht die Tiefe für eine
belastbare Kosten- und Bauzeitschätzung erreicht.
Berlin, den 31.01.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr + Regionalverkehr: Park+Ride-Parkplätze in Steglitz-Zehlendorf?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Strebt der Senat an im Bezirk Steglitz-Zehlendorf neue #P+R-Parkplätze zu schaffen bzw. bestehende für
eine Ausbauplanung vorzusehen?
Antwort zu 1:
Der ruhende Verkehr liegt im Aufgabenbereich der Berliner Bezirke. Im März 2019
meldete der Bezirk Steglitz-Zehlendorf eine gut ausgelastete Park+Ride-Anlage (P+RAnlage) am Bahnhof Wannsee mit circa. 40 Plätzen (siehe Beantwortung der Schriftlichen
Anfrage Nr. 18/18133). Planungen im Bereich P+R wurden vom Bezirk nicht kommuniziert,
und bestehen auch nicht auf Senatsseite.
Frage 2:
Ist dem Senat bekannt, bzw. steht oder tritt er in Verhandlungen mit Brandenburg ein, um P+R-Parkplätze
auf der Landesgrenze Berlin-Brandenburgs oder alleinig auf dem Gebiet des Nachbarbundeslandes zu
schaffen?
Antwort zu 2:
Der Senat steht in engem Austausch mit dem Land Brandenburg zu diesem Thema.
Frage 3:
Wie sieht die Strategie des Senats im Südwesten Berlins aus hinsichtlich der Bewältigung der wachsenden
#Pendlerströme aus und nach Brandenburg?
2
Frage 4:
Hegt der Senat weitere Ausbaupläne verkehrlicher Art um die Pendlerströme zu kanalisieren, zu bündeln
oder durch den Einsatz neuer Verkehrsmittel- oder -angebote?
Antwort zu 3 und 4:
Die Fragen 3 und 4 werden wegen ihres inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam
beantwortet:
Mit dem gültigen #Nahverkehrsplan verfolgt der Senat das Ziel, den öffentlichen
Personennahverkehr auszubauen. Das gemeinsam mit dem Land Brandenburg laufende
Projekt #i2030 umfasst u.a. auch Teilprojekte im Südwesten Berlins, welche die Attraktivität
des öffentlichen Nahverkehrs verbessern sollen:
 Der #RE1 soll im Abschnitt Brandenburg/Havel – Potsdam – Berlin – Frankfurt/Oder
von einem 30- auf einen 20-Minuten-Takt verdichtet werden und wird mit dem
Verkehrsvertrag vom #Netz-Elbe-Spree mit längeren Fahrzeugen ausgestattet.
 Für die Potsdamer #Stammbahn laufen Untersuchungen zur Wiederinbetriebnahme
mit neuen Stationen am #Europarc, #Düppel-Kleinmachnow und #Zehlendorf-Süd.
 Für die S-Bahn-Linie 25 laufen Untersuchungen zur Verlängerung von #Teltow Stadt
nach #Stahnsdorf Sputendorfer Straße mit Zwischenhalt an der Iserstraße.
 Begleitend zu den Maßnahmen im Schienenverkehr soll das Busnetz in Teltow,
Kleinmachnow und Stahnsdorf angepasst werden, um bessere Verknüpfungen zur
erzielen.
Ergänzend sollen #Radschnellverbindungen (#RSV) die Attraktivität des Radverkehrs
verbessern. Angesprochen werden insbesondere radfahrende Pendlerinnen und Pendler,
die weite Strecken im Berliner Stadtgebiet zügig und weitestgehend ohne Zwischenstopps
zurücklegen wollen. Radschnellverbindungen stellen somit eine attraktive Alternative zum
Auto dar, insbesondere bei der Verbindung von Umland und Stadt. Im Südwesten Berlins
verlaufen zwei der insgesamt 12 vom Senat zur weiteren Planung ausgewählten
Trassenkorridore:
 Die Route Königsweg-Kronprinzessinnenweg (RSV 3) führt durch den Grunewald in
Richtung Wannsee/Potsdam.
 Die Teltowkanalroute (RSV 6) führt durch die Bezirke Tempelhof-Schöneberg und
Steglitz-Zehlendorf entlang des Teltowkanals.
Mit der baulichen Umsetzung ist nicht vor 2024 zu rechnen.
Mit Blick auf den Pendlerverkehr bestehen derzeit keine konkreten Straßenplanungen für
den Südwestraum.
Bezüglich P+R-Anlagen vertritt der Senat die Auffassung, dass diese grundsätzlich an den
wohnortnächsten Bahnhöfen oder Haltepunkten des öffentlichen (Schienen-) Verkehrs
anzulegen sind. Nur dann sind die Straßenentlastung und die Auslastung des Angebotes
des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) optimal. Das heißt, dass für Pendlerinnen
und Pendler aus Brandenburg die Anlagen möglichst in Brandenburg errichtet werden
sollten.
3
In den Stadtrandlagen von Berlin und mit zunehmender Nähe zum S-Bahn-Ring besteht
das Problem, ausreichende und geeignete Flächen in Bahnhofsnähe zu finden und für
Park + Ride verfügbar zu machen (konkurrierende höherwertige Nutzungen). In
Anbetracht der großen Potenziale bei der Verknüpfung von Fahrrad und ÖPNV befasst
sich das Land Berlin derzeit schwerpunktmäßig mit der Realisierung von Bike + RideAnlagen. Des Weiteren wurde im Rahmen des Berliner Mobilitätsgesetzes ein massiver
Ausbau der Radinfrastruktur beschlossen.
Ergänzend zu dem geplanten Pedelec-Korridor beabsichtigt das Bezirksamt SteglitzZehlendorf gesicherte und frei zugängliche Fahrradstellplätze zu errichten. Angedacht sind
S-Bahnhof Wannsee, S-Bahnhof Mexikoplatz, S-Bahnhof Zehlendorf-Süd, U-Bahnhof
Krumme Lanke (Ost) und U-Bahnhof Krumme Lanke (West). Das Bezirksamt ist
für Fahrradabstellanlagen als Anlagen des ruhenden Verkehrs zuständig und kann über
den aktuellen Sachstand informieren.
Frage 5:
Was hält der Senat grundsätzlich von #Anwohnerparkzonen in von den Pendlerverkehren belasteten Wohnsowie mischgenutzten Wohn- und Geschäftsgebieten?
Frage 6:
Zu 5. ergänzend: Welche Regionen im Südwesten Berlins wären hier denkbar?
Antwort zu 5 und 6:
Die Fragen 5 und 6 werden wegen ihres inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam
beantwortet:
Für die Planung und Umsetzung der Parkraumbewirtschaftung sind die Bezirke
verantwortlich. Viele Gebiete mit hohem Parkdruck werden bereits bewirtschaftet oder sind
Teil laufender Planungen. Hierzu gehören bisweilen auch stark belastete Bereiche um Uund S-Bahnhöfe. Parkraumbewirtschaftung und eine entsprechende Überwachung
reduzieren i.d.R. den Parkdruck, verbessern die Verkehrssicherheit und entlasten die
Anwohnenden.
Die Straßenverkehrsordnung (StVO § 45) gibt als Kriterien für die Einführung von
Parkraumbewirtschaftung Parkdruck und Nutzerkonkurrenz vor (z. B.
Bewohnerinnen/Bewohner, Kundeninnen/Kunden und Beschäftigte). Werden diese
Kriterien an ÖPNV-Knotenpunkten erfüllt, wird Parkraumbewirtschaftung auch hier als
sinnvolle Maßnahme angesehen.
Die Voraussetzungen für die Einführung neuer Parkzonen werden in lokalen
Machbarkeitsstudien geprüft. Eine pauschale Aussage kann somit nicht erfolgen.
Berlin, den 30.01.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Infrastruktur: Nahverkehr Infrastruktur in der Hauptstadtregion – Wie läuft eigentlich das Projekt i2030?, aus MOZ

https://www.moz.de/nachrichten/brandenburg/artikel-ansicht/dg/0/1/1782046/

Volle Züge, Staus auf den Straßen von und nach Berlin und eine immer lauter geführte Klimadebatte. Wann kommt die Entlastung durch eine verbesserte #Infrastruktur?

Die Landesregierung Brandenburg, der  Senat von Berlin und die Bahn versuchten 2017 eine Antwort zu geben und riefen das #Großprojekt #i2030 ins Leben. Es umfasst rund ein Dutzend Projekte – von der Durchbindung des #Prignitz-Expresses ins Berliner Zentrum, über den Ausbau der #Ost-Westverbindung, den Bahnkorridor nach #Nauen, die Wiederinbetriebnahme der Potsdamer #Stammbahn, den Ausbau der Strecke von Berlin nach #Cottbus bis hin zu Verlängerungen und Verdichtungen auf #S-Bahnstrecken ins Berliner #Umland. Seit zweieinhalb Jahren heißt es: Es wird geprüft und geplant.

Die einzigen greifbaren Ergebnisse gibt es bei der #Heidekrautbahn. Dort sind die Vorplanungen abgeschlossen. Verkehrsexperten gehen davon aus, dass die Strecke von #Berlin-Wilhelmsruh nach Basdorf die einzige sein könnte, die in dieser Legislaturperiode …

S-Bahn Berlin: Ausbau Richtung Nauen – So weit ist die Untersuchung, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/spandau/article228106443/S-Bahn-Ausbau-Richtung-Nauen-So-weit-ist-die-Untersuchung.html

Die #S-Bahn-Verlängerung ist Teil des Infrastrukturprojekts #i2030 von Berlin und Brandenburg. Auch der #Regionalbahn-Ausbau ist Thema.

Volle Züge entlasten und bessere Verbindungen für Pendler schaffen, das sind die großen Ziele des Infrastrukturprojekts i2030 der Länder Berlin und Brandenburg und der Deutschen Bahn. Einer der Schwerpunkte dabei: die Strecke zwischen Spandau und Nauen. Hier geht es vor allem um die Untersuchung, inwieweit die Regionalbahn-Linien ausgebaut werden können und die S-Bahn über Spandau hinaus fahren kann.

„Die Dringlichkeit für den #Streckenausbau zwischen #Spandau und #Nauen wurde von allen Beteiligten erkannt. Dies war einer der Gründe, das Projekt i2030 ins Leben zu rufen“, erklärt Elke Krokowski, Sprecherin des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (VBB). Auf eine Untersuchungsvariante für die Strecke haben sich die Partner des Projekts, das 2017 gestartet ist, inzwischen geeinigt.

S-Bahnanschluss zur #Falkenseer Chaussee wird mitbetrachtet
So soll es kein Entweder-oder geben, sondern ein kombinierter Ausbau des …

allg.: Erwartungen zur Verkehrspolitik an den neuen Minister für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg, Herrn Guido Beermann aus DBV

Der Länderverband Nordostdeutschland des Deutschen Bahnkunden-Verbandes (#DBV) gratuliert dem neuen Minister für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg, Herrn Guido #Beermann, zu seiner Wahl und wünscht Ihm für die vielen vor ihm liegenden Aufgaben viel Erfolg.

Vor Weihnachten ist es ja üblich, einen zu Wunschzettel schreiben. Der Länderverband Nordostdeutschland des DBV schreibt natürlich auch einen, in diesem Fall an den neuen Minister des MIL Brandenburg. Zum Wohl der Fahrgäste hoffen wir natürlich, dass diese Wünsche auch erfüllt werden.

Bereits die Vorgängerin von Minister Guido Beermann, Frau Kathrin #Schneider, hatte in den letzten fünf Jahren sehr viel angeschoben bzw. vorbereitet, was Ausbau und Attraktivitätssteigerung des #Schienenpersonen- und #Schienengüterverkehrs im Bundesland Brandenburg anbelangt. Deshalb erwartet der DBV, dass die begonnenen Maßnahmen in den nächsten fünf Jahren zügig umgesetzt werden.

Unseres Erachtens müssen die Untersuchungen zu dem #Infrastrukturprojekt #i2030 mit Nachdruck fortgesetzt werden. Planungen für die einzelnen Projekte müssen, sofern noch nicht geschehen, umgehend beginnen. Genehmigungsprozesse müssen deutlich gestrafft werden.

 

  1. Zu den im Bundesland Brandenburg liegenden Abschnitten von i2030 gehört vor allem die Beseitigung der #eingleisigen S-Bahnabschnitte im Raum Berlin bzw. deren zweigleisiger Ausbau. Diese Maßnahme ist Voraussetzung für ein deutlich zuverlässigeres und pünktlicheres Angebot.
  2. Des Weiteren ist auch der #Wiederaufbau bzw. Ausbau der „Potsdamer #Stammbahn“ zwischen Berlin und Potsdam über Kleinmachnow und Griebnitzsee ein Schlüsselprojekt in der Region Berlin/Brandenburg. Mit dieser Strecke würde nicht nur eine deutlich verbesserte Anbindung des Gebiets Teltow/Kleinmachnow/Stahnsdorf erreicht, sondern auch die notwendige Entlastung der Strecke Berlin – Potsdam über Wannsee.
  3. Nicht minder wichtig ist ebenfalls, dass schnellstmöglich eine Entscheidung zur kapazitiven #Erweiterung der Schieneninfrastruktur zwischen Berlin-Spandau und #Nauen über Falkensee erfolgt.
  4. Deutlich beschleunigt werden muss unseres Erachtens auch der Ausbau in der Relation Berlin – #Cottbus. Dass dort für die Herstellung der #Zweigleisigkeit in dem 29 Kilometer langen Abschnitt #Lübbenau (Spreewald) – Vetschau – Cottbus bis zu 12 Jahre Planungs- bzw. Bauzeit benötigtwerden sollen, ist inakzeptabel.
  5. Auch die Strecke Cottbus über #Falkenberg nach Leipzig sollte endlich von heute 120 km/h auf #160 km/h ertüchtigt werden, damit die Anbindung der Lausitz attraktiver wird.
  6. Ein weiteres wichtiges Projekt ist der #zweigleisige Ausbau bzw. die #Elektrifizierung der Strecke Berlin – #Küstrin-Kietz – Kostrzyn (#Ostbahn), die unverständlicherweise kein Teilprojekt von i2030 ist. Diese Strecke wäre jedoch insbesondere auch für den Güterverkehr eine Entlastungstrecke zur Verbindung Berlin – Frankfurt (Oder). In diesem Zusammenhang muss die Verlagerung von Güterverkehren von der Straße auf die Schiene durch das MIL endlich deutlich forciert werden.

Wir könnten an dieser Stelle noch viele Wünsche und Erwartungen aufzählen, um in den nächsten fünf Jahren den Personen- und Güterverkehr auf der Schiene im Land Brandenburg deutlich zu verbessern bzw. attraktiver zu gestalten. Der Länderverband Nordostdeutschland des DBV ist zu Gesprächen bereit.

Für Rückfragen steht ihnen Michael Wedel unter der Telefonnummer 0162 1643342 gern zur Verfügung.

Michael Wedel
Vorsitzender des Länderverbandes Nordostdeutschland des Deutschen Bahnkunden-Verbandes

Regionalverkehr + Bahnhöfe: Stellungnahme VBB-Chefin zu Bahnsteiglängen auf der RE1, aus VBB

Susanne #Henckel, Geschäftsführerin des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (#VBB), zur Berichterstattung des rbb (Neue #RE1-Züge sind zu lang für Ostbrandenburger #Bahnsteige):

„Wenn im Dezember 2022 die Ostdeutsche Eisenbahn (#ODEG) auf der #RE1 fährt, wird es wegen zu kurzer #Bahnsteige keine Probleme geben. Die Länder Berlin und Brandenburg und der VBB als Besteller, die ODEG und der #Infrastrukturbetreiber #DB Netze erarbeiten gemeinsam Maßnahmen für den Einsatz der längeren Züge zur Betriebsaufnahme. Wir sind sehr gut vorbereitet.

Die Verlängerung der Bahnsteige auf den Bahnhöfen Frankfurt-Rosengarten, Pillgram, Jacobsdorf, Briesen, Berkenbrück, Hangelsberg und Fangschleuse ist bereits seit 2017 im Infrastrukturprojekt #i2030 verankert, in dem die DB Netze die Planungsleistungen für ihre Infrastruktur koordiniert und durchführt.

Für den Infrastrukturausbau ist die Deutsche Bahn in der Verantwortung. Wir sind uns sicher, dass sie ihrer Verantwortung gerecht wird.

Wir freuen uns, wenn die ODEG ab Dezember 2022 auf der RE1 mit neuen und vor allem längeren Zügen fährt. Für die Fahrgäste auf der Strecke wird sich besonders zu den Hauptverkehrszeiten die jetzige, oft angespannte #Platzsituation deutlich verbessern.

Pro Stunde werden wir das #Sitzplatzangebot von heute 1.200 auf rund 2.100 nahezu verdoppeln. Wir schaffen damit Platz auch für die weitere Zukunft! Entsprechend muss und wird die Infrastruktur mitwachsen. Eine Herausforderung, die in ganz Deutschland zu bewältigen ist, da die Bundesregierung das Ziel der Verdoppelung der Fahrgäste auf der Schiene zum Ziel hat.

Nur mit leistungsfähigen Angeboten, wie mehr Zügen und mehr Kapazitäten in den Fahrzeugen, können wir noch mehr Menschen von der umweltfreundlichen Schiene überzeugen. Nur so können wir #Klimaziele und #Verkehrswende erreichen. Alle Beteiligten unternehmen gewaltige Anstrengungen, um das #Schienennetz in Berlin und Brandenburg auf ein modernes, zukunftsfähiges Niveau zu heben.“