Straßenbahn + Bus: Verkehr in Berlin: Welche Bus- und Tram-Linien schneller oder langsamer unterwegs waren, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article230294156/Busse-und-Trams-sind-immer-noch-langsam-unterwegs.html

Die Berliner Busse und Straßenbahnen sind immer noch genauso #langsam wie vor zwei Jahren. Während die durchschnittliche #Geschwindigkeit der Straßenbahnen 2018 und 2019 keine Steigerung erzielen konnte, fuhren die Omnibusse gerade einmal 0,1 Kilometer die Stunde schneller. Das geht aus einer Antwort der Senatsverwaltung für Verkehr auf eine Anfrage des Abgeordneten Kristian Ronneburg (Linke) hervor. „Die #Beschleunigung des Busverkehrs und Vorrangschaltungen für den #ÖPNV müssen absolute Priorität haben“, so Ronneburg. Trotz Vereinbarung im Koalitionsvertrag ließen neue Busspuren, die den Busverkehr in der Stadt beschleunigen sollen, weiter auf sich warten.

Ronneburg hatte die Verkehrsverwaltung dazu aufgefordert, ihm eine Auflistung der Durchschnittsgeschwindigkeiten der Berliner Busse und Straßenbahnen aufzulisten, um einen Überblick über den aktuellen Entwicklungsstand zu erhalten. Das Ergebnis, fiel ernüchternd aus. Der Statistik zufolge ist eine Verbesserung der Geschwindigkeiten des Öffentlichen Nahverkehrs nicht zu erkennen. Lediglich das mittlere Tempo der Busse hat sich in den Jahren um gerade mal 0,1 Stundenkilometer erhöht, von 17,9 auf 18 Kilometer pro Stunde.

Verkehr in Berlin: Keine Verbesserung bei den Straßenbahnen
Bei den Straßenbahnen gab es keine Verbesserung, die Durchschnittsgeschwindigkeit beträgt nach wie vor konstant 18,8 Kilometer die Stunde. „Leider sind die Ergebnisse bis heute nicht zufriedenstellend, denn wir müssen endlich die Trendumkehr schaffen und #Bus und #Straßenbahn beschleunigen. Stattdessen sinkt die Durchschnittsgeschwindigkeit immer weiter“, so Ronneburg. „#Vorrang und #Beschleunigung von Bus und Straßenbahn sind aber elementar, um den ÖPNV …

Bus + Straßenbahn: Attraktivitätssteigerung des ÖPNV – Mobilitätswende beschleunigen, aus Senat

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Frage 1:
Wie viele km umfassten die #Bussonderfahrstreifen in Berlin zum 31. Dez.17 / 31. Dez.18 und 31. Dez.19?
Antwort zu 1:
In den Jahren 2017 und 2018 umfassten die Bussonderfahrstreifen eine Länge von
102 km; 2008 existierten rund 101 km Bussonderfahrstreifen, danach erfolgten noch
einige Ergänzungen. 2019 wurden für weitere 8,9 km neue Bussonderfahrstreifen
angeordnet.
Frage 2:
Wie viele weitere Bussonderfahrstreifen sind bis zum heutigen Tag in welcher Länge und wo angeordnet
und markiert?
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Antwort zu 2:
Über die in der Antwort auf Frage 1 enthaltenen und bereits angeordneten
Bussonderfahrstreifen hinaus sind seit dem 01.02.2020 folgende weitere
Bussonderfahrstreifen angeordnet worden (insgesamt 6.310 m), eine Umsetzung steht
noch aus:
Frage 3:
Welche weiteren Bussonderfahrtstreifen sind für 2020 wo und in welcher Länge geplant?
Antwort zu 3:
Für folgende Straßenabschnitte sind weitere Anordnungen für weitere 6.270 m
vorgesehen:
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Frage 4:
An wie vielen Lichtzeichenanlagen (LZA) gab es zum 31. Dez. 19 #Vorrangschaltungen für Busse und
Straßenbahnen?
Frage 5:
Wie viele der bereits installierten Vorrangschaltungen für Busse und Bahnen waren im Dez. 19 in Betrieb?
Antwort zu 4 und 5:
Nach Mitteilung der BVG liefen mit Stand 31.12.2019 an 1.004 Lichtsignalanlagen
verkehrsabhängige Steuerungen mit Beeinflussung durch den öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV).
Frage 6:
Zu welchen Tageszeiten werden die Vorrangschaltungen i.d.R. betrieben oder findet deren Einsatz 7/24
statt?
Antwort zu 6:
An den Lichtsignalanlagen (LSA), die mit einer ÖPNV-Beeinflussung ausgestattet sind,
wird diese rund um die Uhr betrieben.
Frage 7:
Wie wird an LZA mit Vorrangschaltung sichergestellt, dass zu Fuß Gehende auch bei Annäherung von Bus
und Bahn die Fahrbahn während der Räumphase sicher überqueren können?
Antwort zu 7:
Die Schutzzeiten zwischen den Freigaben sämtlicher, untereinander nicht verträglicher
Verkehrsströme werden immer eingehalten und gerätetechnisch permanent überwacht.
Frage 8:
Welche konkreten Vorschläge hat der Senat, um den Zielkonflikt Beschleunigung des Bus- und
Straßenbahnverkehrs versus verlängerte Grün- und Räumphasen für zu Fuß Gehende – insbesondere für
Geh- und Sehbehinderte – möglichst optimal zu lösen?
Antwort zu 8:
Dieser Zielkonflikt lässt sich naturgemäß nicht vollständig auflösen. Betriebliche
Maßnahmen zur Entschärfung der sich gegenseitig benachteiligenden Qualitäts- und
Komfort-Anforderungen gehen von der Annahme aus, dass die jeweiligen Anforderungen
nicht ausschließlich zeitgleich und permanent auftreten. Daher werden die
entsprechenden Beeinflussungen auch nur nach aktiver Anforderung des jeweiligen
Verkehrsstroms geschaltet und nach der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen
realisiert.
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Frage 9:
Wie hat sich die #durchschnittliche #Geschwindigkeit der Busse und #Straßenbahnen in den letzten fünf Jahren
entwickelt?
Antwort zu 9:
Die BVG hat zu der Frage Folgendes übermittelt:
„Die durchschnittliche Geschwindigkeit in km/h hat sich bei Bus und Straßenbahnen in den
letzten Jahren wie folgt entwickelt:
Jahr Straßenbahn Bus
2015 19,4 18,6
2016 19,1 18,4
2017 19,1 18,2
2018 18,8 18,1
2019 18,8 18,0“
Frage 10:
Welche konkreten Maßnahmen hat die „Task Force #Beschleunigung“ bisher für den Bus- und
Straßenbahnverkehr vorgeschlagen?
Antwort zu 10:
Der Schwerpunkt der Task Force Beschleunigung liegt auf der Beschleunigung des Bus und #Straßenbahnverkehrs durch Lichtsignalanlagen, neue Bussonderfahrstreifen sowie
die Ausweitung der Gültigkeit von Bussonderfahrstreifen. Die Task Force hat im Zuge der
Maßnahmen im Straßenbahnverkehr Veränderungen an den Steuerungen der
Lichtsignalanlagen (neue verkehrsabhängige Steuerungen) priorisiert und an vielen
Stellen erfolgreich (M4 und M6) umgesetzt. Neben diesen Maßnahmen werden auch
Veränderungen der Straßenraumaufteilung diskutiert und bei Eignung umgesetzt. Die
Vorhaben werden i. d. R. durch die BVG vorgeschlagen und nachfolgend in enger
Abstimmung mit der BVG ausgewählt.
Frage 11:
Welche konkreten Maßnahmen hat die BVG bisher zur Beschleunigung für den Bus- und
Straßenbahnverkehr vorgeschlagen?
Frage 15:
Welche durch die Task Force initiierten Maßnahmen, zur Beschleunigung des ÖPNV, wurden und
werden aktuell mit welchen Beschleunigungseffekt umgesetzt bzw. sollen wann umgesetzt werden?
Antwort zu 11 und 15:
Die Einschätzung des Nutzens basiert bei den meisten der Task-Force-Maßnahmen nicht
auf Berechnungsprognosen, da bei dieser Art von Änderungen die Vorteile für den
öffentlichen Verkehr (ÖV) ebenso qualitativ eingeschätzt werden können. Einige der TaskForce-Maßnahmen haben auch rein betriebliche Gründe, wie etwa das schnellere
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Räumen von Haltestellenbereichen für nachfolgende ÖV-Fahrzeuge, ohne dass dabei ein
Beschleunigungseffekt hinsichtlich der Reisezeit entstehen würde.
Endgültig können Beschleunigungseffekte erst im Betrieb durch nachträgliche Analysen
seitens der BVG festgestellt werden, da sich nicht alle Einflussfaktoren – etwa die des
Fahrgastaufkommens, des Fahrpersonals oder der aktuellen Fahrplanlage – im Vorhinein
hinreichend genau einschätzen lassen. Mitunter stellen diese Ergebnisse dann auch die
Grundlage für weitere Maßnahmen dar.
Die BVG hat zu der Frage zusätzlich Folgendes übermittelt:
„Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen zur Beschleunigung von Bus- und
Straßenbahnverkehr soll die Attraktivität, Stabilität, Zuverlässigkeit sowie Regelmäßigkeit
des ÖPNV-Angebots in Berlin verbessert werden. Ohne Umsetzung von
Beschleunigungsmaßnahmen kommt es zu einer weiteren Verlangsamung des
Oberflächenverkehrs und zu vermehrten Unregelmäßigkeiten. Mit einer Verlangsamung
steigen die Aufwendungen zur Erbringung der Verkehrsleistung, da hierfür zusätzliche
Ressourcen für Personal und Fahrzeuge bereitgestellt werden müssen.
Vor dem Hintergrund sind auch aus Sicht der BVG Beschleunigungsmaßnahmen für einen
effizienten ÖPNV dringend erforderlich.
Die Beschleunigung der Straßenbahnlinien M4 und M6 wurde nach Umsetzung von
sieben bzw. sechs verschiedenen Maßnahmen in 2019 abgeschlossen.
Aktuell befinden sich in der Task Force Maßnahmen auf der Straßenbahnlinie M10, auf
den Omnibuslinien M27, dem Linienbündel X36/136 und der Linie 236 in Planung und
Umsetzung. Im Wesentlichen sind hier Maßnahmen zur Beschleunigung an
Lichtsignalanlagen vorgesehen.
Auf der Linie M10 ist die Umsetzung von fünf Maßnahmen vorgesehen. Hiervon ist eine
Maßnahme bereits umgesetzt. Die vier weiteren Maßnahmen befinden sich, mit dem Ziel
der Fertigstellung im III. Quartal 2020, noch in Umsetzung.
Für die Linie M27 wurden Beschleunigungsmaßnahmen an 25 Lichtsignalanlagen geprüft.
Neun Lichtsignalanlagen konnten mit Stand heute umgesetzt werden. Sechs Anlagen
werden voraussichtlich bis zum IV. Quartal 2020 in Betrieb genommen. Auf Grund von
überschneidenden Planungen können zwei Anlagen voraussichtlich erst Mitte 2021
umgesetzt werden. Für acht Anlagen gibt es aktuell keinen Umsetzungszeitraum. Neben
den Maßnahmen zur Beschleunigung an Lichtsignalanlagen wurden zusätzlich
Bussonderfahrstreifen in der Gültigkeit ausgeweitet und in der Prinzenallee neu
angeordnet; der Bussonderstreifen in der Prinzenallee wurde noch nicht umgesetzt.
Im Zuge der Linien X36, 136 und 236 wurden 22 Lichtsignalanlagen identifiziert. Hiervon
wurden mit Stand heute 17 Lichtsignalanlagen in Betrieb genommen. Vier Anlagen werden
nach Umbaumaßnahmen voraussichtlich im IV. Quartal 2020 in Betrieb genommen
werden. Aktuell ist eine Maßnahme auf Grund einer Überplanung eines
Kreuzungsbereiches zurückgestellt.
Als weitere Maßnahmen wurden in den letzten 12 Monaten die Gültigkeit von rund 25 km
Bestandsbusspur ausgeweitet sowie auf rund 20 km Linienweg zusätzliche Busspuren
angeordnet.
Die Umsetzung dieser angeordneten Maßnahmen obliegt den Bezirken.“
Frage 12:
Wie bewertet der Senat die von der BVG und der Task Force vorgeschlagenen Maßnahmen bzgl.
Umsetzung, Kosten und Beschleunigungseffekt?
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Antwort zu 12:
Bei allen Task-Force-Maßnahmen werden die geschätzten Kosten dem abgeschätzten
Nutzen gegenübergestellt. Siehe auch Antwort auf die Frage 15.
Frage 13:
Inwieweit befindet sich ein im NVP angekündigter Pilot in Vorbereitung bzw. Umsetzung, der eine flächige
Einfärbung von Bussonderfahrstreifen vorsieht, um die Akzeptanz für diese bei den übrigen
Verkehrsteilnehmenden zu verbessern?
Antwort zu 13:
Zu dem Pilotprojekt ist noch keine Entscheidung erfolgt.
Frage 14:
Inwieweit wurden Einsatzmöglichkeiten und die Ausgestaltung von Bustrassen in Mittellage untersucht?
Welche konkreten Ergebnisse liegen hierzu vor?
Antwort zu 14:
Für neue Bussonderfahrstreifen (BSF) wird in jedem Einzelfall geprüft, in welcher Lage
(Rand- oder Mittellage) der BSF angeordnet werden könnte. Dabei spielen u.a. die zur
Anordnung notwendige Mindest-Busfrequenz, die Lage der Haltestellen, die Lade- und
Lieferbedürfnisse, die speziellen örtlichen Gegebenheiten wie Straßenbreiten und
mögliche Führungen des Radverkehrs eine Rolle. Das kann dazu führen, dass auf einer
BSF-Strecke auch zwischen Rand- und Mittellage gewechselt wird.
Frage 16:
Zur Überprüfung der Wirksamkeit der in Bezug auf die ÖPNV-Beschleunigung getroffenen Maßnahmen wir
gemäß § 22 Abs. 4 MobG ein regelmäßiges Monitoring durchgeführt und die erfassten Daten sind zu
evaluieren. Welche Erkenntnisse zieht der Senat aus dem Evaluationsbericht?
Antwort zu 16:
Mit dem neuen Verkehrsvertrag werden die Voraussetzungen für ein regelmäßiges
Monitoring geschaffen, neben den bekannten Kennzahlen ist auch beabsichtigt, eine
weitergehende, detailliertere Analyse vornehmen zu können und auch technische
Strukturen künftig darauf auszurichten. Der Aufbau eines entsprechenden Berichtswesens
mit dem Zusammenführen benötigter Daten beginnt nach Abschluss des Vertrages und
beinhaltet auch die Einbindung der von den bezirklichen Behörden zu erhebenden und
einzubringenden Daten.
Frage 17:
Ist der Beantwortung von Seiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
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Antwort zu 17:
Nein.
Berlin, den 17.06.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

allg.: BUS UND BAHN Nahverkehr in Berlin mit Rekordtempo aus Volksstimme

https://www.volksstimme.de/deutschland-welt/wirtschaft/bus-und-bahn-nahverkehr-in-berlin-mit-rekordtempo

Mit Bussen und Bahnen kommt man in #Berlin vergleichsweise #schnell voran. Forscher haben weltweit Fahrpläne verglichen.

Rom (dpa) | In Berlin kommt man mit dem öffentlichen #Nahverkehr schneller von A nach B als in vielen anderen Großstädten der Welt. Zu diesem Schluss kommen Forscher um den Italiener Indaco #Biazzo von der Technischen Universität in #Turin. Sie haben in ihrer Studie die #Geschwindigkeit des öffentlichen Verkehrsnetzes von 32 Städten in Europa, Nordamerika und Australien analysiert. Die Zeit wurde unter anderem mit Hilfe der online verfügbaren Daten zu #Fahrplänen berechnet – nicht anhand der tatsächlichen #Reisedauer.

Dabei schnitt Berlin im Vergleich zu den übrigen 31 von den Forschern ausgewählten Städten am besten ab – gefolgt von #Paris. „Berliner und Pariser Bürger können den Raum (um sich herum) mindestens um 20 Prozent schneller erkunden als andere“, heißt es dazu in der Studie. Kopenhagen rangiert auf Platz drei, gefolgt von Helsinki, Athen, Prag, London und New York auf Platz acht. Schlusslichter in dem Städtevergleich sind Washington, San Diego und …

Straßenverkehr + Nahverkehr: Steigende Zahl von Pendlern durch Reinickendorf – und Fehlanzeige bei Schaffung neuer P&R Bahnhöfe im Umland?!, aus Senat

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Frage 1:
Welche Maßnahmen sind beim #Straßennetz für die kommenden 5 Jahre geplant, um die #Kapazität und/oder
die #Geschwindigkeit des #Pendelns durch den Bezirk #Reinickendorf zu erhöhen?
Antwort zu 1:
Zusätzlich zu der bereits laufenden Sanierung und Umgestaltung der #Oranienburger
Straße soll in den kommenden Jahren auch der Umbau der #Residenzstraße zwischen
Franz-Neumann-Platz und Lindauer Allee erfolgen.
Insbesondere durch die Anlage von #Radfahrstreifen und die abschnittsweise Einrichtung
von #Busspuren soll die Situation für den Rad- und Busverkehr und damit auch für
Pendlerinnen und Pendler verbessert werden.
Des Weiteren wird zurzeit auch die Möglichkeit einer durch Reinickendorf führenden
#Radschnellverbindung untersucht. Dabei werden mögliche Routenverläufe, u. a. auch auf
ihre Umsetzbarkeit geprüft. Erste Ergebnisse hierzu sind Ende nächsten Jahres zu
erwarten.
Im vergangenen Jahr wurden zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit zwei Knotenpunkte an
der #B96 erweitert (Berliner Straße/Hermsdorfer Damm und Berliner
Straße/Burgfrauenstraße).
Frage 2:
Welche Maßnahmen sind für diesen Zeitraum bei der S-Bahn geplant zur Erschließung des nördlichen
Umland Berlins?
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Antwort zu 2:
Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass Taktverdichtungen bzw.
Infrastrukturerweiterungen bei der S-Bahn im Umland von Berlin gemäß territorialer
Zuständigkeit durch das Land Brandenburg federführend zu prüfen, zu planen und zu
finanzieren wären.
Im Rahmen des Projektes i2030 untersuchen die Länder Berlin und Brandenburg
gemeinsam mit der Deutschen Bahn AG (DB AG) und dem Verkehrsverbund Berlin-
Brandenburg notwendige infrastrukturelle Ertüchtigungen und Erweiterungen im S-Bahnund
Regionalverkehrsnetz der Hauptstadtregion als Grundlage für verbesserte
Schienenverkehrsangebote zwischen Berlin und Brandenburg. Im Rahmen dieses
Projektes werden u.a. bei der S-Bahn im nördlichen Umland von Berlin eine
Streckenverlängerung nach Velten sowie ein zweigleisiger Ausbau der S-Bahn-Strecken
nach Oranienburg und Bernau – der auch Taktverdichtungen ermöglichen würde – geprüft.
Zur Klärung der konkreten Ziele und zu untersuchenden Varianten werden gegenwärtig
mit der DB AG Projektkonsolidierungsgespräche durchgeführt. Voraussichtlich in 2019
werden darauf aufbauend die grundlegenden Untersuchungen (Gleisplanerstellung,
Fahrplan- und eisenbahnbetriebswissenschaftliche Untersuchungen, verkehrliche und
betriebliche Aufgabenstellung) über die Möglichkeit der Realisierung der genannten
Vorhaben begonnen. Nach gegenwärtigem Zeitplan sollen diese Untersuchungen in 2021
abgeschlossen werden. Die Untersuchungen werden durch regelmäßige Gespräche
(Projektarbeitskreis, Projektarbeitsgruppe, Lenkungskreis) der Länder Berlin und
Brandenburg mit der DB AG begleitet. In Anbetracht der komplexen und umfassenden
Planungs- und Realisierungsschritte ist eine Realisierung der Vorhaben jedoch nicht
innerhalb der nächsten fünf Jahre zu erwarten.
Frage 3:
Wie viele zusätzliche Fahrzeuge kommen in dieser Zeit in den Einsatz?
Antwort zu 3:
Für die Betriebsaufnahme mit Neufahrzeugen im S-Bahn-Teilnetz Ring/Süd-Ost werden
insgesamt 382 neue S-Bahn-Wagen (85 4-Wagen-Züge und 21 2-Wagen-Züge) durch die
S-Bahn Berlin GmbH beschafft, die gestaffelt in den Jahren 2021 bis 2023 in den
Linieneinsatz gelangen. Mit dem Zulauf der Neufahrzeuge können neben dem Ersatz
altersbedingt ausscheidender S-Bahn-Fahrzeuge auch zusätzliche Kapazitäten angeboten
werden.
Frage 4:
Welche Maßnahmen sind in diesem Zeitraum bei der BVG im Bereich Reinickendorf geplant?
Antwort zu 4:
Geplante bzw. zu prüfende Angebotsmaßnahmen bei der BVG für den Zeitraum 2019 bis
2023, welche auch den Bereich Reinickendorf betreffen, werden im derzeit in Aufstellung
befindlichen Nahverkehrsplan 2019-2023 benannt. Hier sind beispielsweise Ausweitungen
des Metrobus- und Expressbusnetzes, die Erweiterung des 10-Minuten-Netzes durch
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weitere Taktverdichtungen, die Anbindung von Neubaugebieten durch neue Linien und
nachfragegerechte Taktverdichtungen im Bestand, Verbesserungen im Stadt-Umland-
Verkehr (in Zusammenarbeit mit den Aufgabenträgern im Umland) sowie die Anpassung
des Busangebotes mit der Einstellung des Flugbetriebes in Tegel und unter
Berücksichtigung der Nachnutzung des Flughafengeländes zu nennen.
Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass der Nahverkehrsplan für das umfassende
Busangebot insbesondere Schwerpunktthemen und ausgewählte Beispielmaßnahmen
benennt. Im Rahmen des jährlichen Fahrplanbestellprozesses bei der BVG werden die
Planungen in Abhängigkeit der nachfrageseitigen Entwicklung weiter konkretisiert und bei
verkehrlichem Bedarf entsprechend ergänzt.
Frage 5:
Welche sind die 5 wichtigsten Straßen für die Verbindung zwischen Berlin-Reinickendorf und Brandenburg
(mit dem höchsten Kfz-Verkehrsaufkommen) (ohne BAB)?
Antwort zu 5:
Im Bezirk Reinickendorf lassen sich lediglich drei wichtige Straßenverbindungen nach
Brandenburg erkennen, die über ein relevantes Verkehrsaufkommen verfügen.
Eine Karte der Kfz-und Lkw-Verkehrsstärken für einen durchschnittlichen Werktag aus
2014 (Straßenverkehrszählung 2014 – SVZ 2014) ist auf den Internetseiten der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz veröffentlicht unter
http://www.berlin.de/senuvk/verkehr/lenkung/vlb/de/erhebungen.shtml.
Die in der nachfolgenden tabellarischen Zusammenstellung ausgewiesenen Querschnittsbelastungswerte
gelten an der Landesgrenze Berlin Reinickendorf/Brandenburg.
Straße Querschnittsbelastung SVZ 2014 / DTVw
Ruppiner Chaussee 12.300 Kfz/24h werktags
Oranienburger Chaussee (B96) 13.900 Kfz/24h werktags
Hauptstraße/Glienicke Nordbahn 9.600 Kfz/24h werktags
Zum Vergleich: BAB A111 50.100 Kfz/24h werktags
(Anmerkung: BAB = Bundesautobahn, DTVw = durchschnittlicher Tagesverkehr werktags)
Frage 6:
Welche Maßnahmen sind bei diesen Hauptverkehrsstraßen geplant, um die Kapazität und/oder die
Geschwindigkeit des Pendelns zu erhöhen?
Antwort zu 6:
Nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) genießt die Verkehrssicherheit aller
Verkehrsteilnehmer den Vorrang gegenüber der Flüssigkeit des Verkehrsablaufes.
Darüber hinaus ist die StVO Privilegien gegenüber feindlich, d.h. es ist nicht Aufgabe der
Verkehrsbehörden, Pendlerströme zu beschleunigen. Da die Zuordnung zum
Pendlerverkehrsaufkommen grundsätzlich nicht an Verkehrsmittel gebunden ist, jedes
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dafür in Frage kommende Verkehrsmittel eine höhere Reisegeschwindigkeit aber als
anzustrebende Komfortsteigerung begrüßen dürfte, wird im Weiteren einschränkend
davon ausgegangen, dass die Fragen sich auf die Bedingungen für den Kfz-Verkehr
beziehen.
Konkrete bauliche Maßnahmen auf den auf der Liste angeführten Straßen, die zu einer
Steigerung der Leistungsfähigkeit beitragen würden, wie etwa eine Verbreiterung der
Fahrbahn zur Gewinnung zusätzlicher Fahrspuren für den Motorisierten Individualverkehr
(MIV), sind hier nicht bekannt. Betrieblich liegt die zulässige Höchstgeschwindigkeit in
allen Abschnitten aufgrund der Innerortslage bei derzeit 50 km/h und kann daher ebenfalls
nicht erhöht werden.
An der Doppelanlage in Brandenburg [Lichtsignalanlagen (LSA) Doppelknoten
Schönfließer Straße (L30) und Hauptstraße (K6501)] erfolgt demnächst ein
blindengerechter Ausbau, der auch Berücksichtigung in der Signalisierung finden wird.
Das könnte im Anforderungsfall von Blindenverkehren zu einer etwas längeren
Unterbrechung der Hauptrichtung führen.
Frage 7:
Auf welcher dieser Straßen in Reinickendorf gibt es
• zu welcher Uhrzeit
• in welcher Richtung (stadteinwärts/stadtauswärts)
• auf welchem Teilabschnitt
• eine „grüne Welle“?
Frage 8:
Auf welcher dieser 5 Straßen gibt es an welcher Stellen eine Vorrangschaltung für die BVG Busse?
Antwort zu 7 und zu 8:
Vertiefende Recherchen wurden für die folgenden Straßenzüge vorgenommen:
a) Oranienburger Chaussee – Berliner Straße – Oraniendamm – Oranienburger
Straße (B 96)
b) Ruppiner Chaussee – Schulzendorfer Straße – BAB 111
Die Zufahrtsstraße Schönfließer Straße (L30) und Hauptstraße (K6501) münden als
Nebenrichtung in die Oranienburger Chaussee, so dass betriebliche Randbedingungen im
Zuge dieser Hauptrichtung behandelt werden.
Zu a) Oranienburger Chaussee (B 96)
Die Oranienburger Chaussee / Straße wird als Einfallstraße von Norden her bis zum LSAKnotenpunkt
Göschenstraße (LSA 08010) als Einfallstraße eingestuft. Der Anteil seitlich
zufließender Verkehrsbelastungen ab dem nachfolgenden Knotenpunkt Eichborndamm –
Wilhelmsruher Damm legt aufgrund der angeschlossenen Stadtgebiete ab hier eine
Zuordnung zum Binnenverkehr Berlins bzw. eine Verteilung des einfallenden
Pendlerverkehrs nahe.
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Eine Besonderheit des Streckenzuges der B 96 von der nördlichen Stadtgrenze bis zum
beschriebenen Knotenpunkt ist, dass sich der Abschnitt zwischen den Straßenkreuzungen
Burgfrauenstraße im Süden bis Edelhofdamm – Leipziger Straße im Norden auf dem
Gebiet Brandenburgs jenseits der Berliner Landesgrenze befinden. Somit liegt die
Zuständigkeit des LSA-Doppelknotens Schönfließer Straße (L30) und Hauptstraße
(K6501) beim Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg.
In betrieblicher Hinsicht lässt sich die Strecke in zwei Abschnitte einteilen, die in der
tabellarischen Zusammenstellung im Anhang anhand der beteiligten lichtsignalgeregelten
Knotenpunkte vorgenommen werden und entsprechend der Tabellenzuordnung als
Abschnitte 1 und 2 bezeichnet werden.
Maßgebend für das Zustandekommen eines koordinierten Verkehrsflusses sind
grundsätzlich die Umlaufzeiten der geschalteten Programme und die zeitliche Versatzzeit
der Anlagen untereinander. Erstere müssen bei allen beteiligten Lichtsignalanlagen (LSA)
die gleichen sein, letztere muss dem Zeitbedarf eines Fahrzeugs für das Zurücklegen der
dazwischen liegenden Strecke unter Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
entsprechen. Da aufgrund des schwankenden Verkehrsaufkommens und
unterschiedlicher Koordinierungsrichtungen verschiedene Programme mit
unterschiedlichen Umlaufzeiten geschaltet werden, ist es in betrieblicher Hinsicht dann
noch entscheidend, dass die Programmwechsel bei den beteiligten Anlagen nach dem
gleichen zeitlichen und betrieblichen Muster ablaufen. Hierfür folgen die Steuergeräte
einer hinterlegten Wochenautomatik, in der Programm und Zeitpunkt der
Programmwechsel festgelegt sind. Die Anpassungen an die verschiedenen Wochentage
werden hier nicht weiter betrachtet, da das Betriebs-Prinzip für alle Tage der Woche gilt.
Die Wochenautomatiken unterscheiden sich in den betrachteten Abschnitten, da in dem
südlichen innenstadtnahen Abschnitt 2 des betrachteten Streckenzuges innerhalb der
morgendlichen und nachmittäglichen Verkehrsspitzen die Programme 5 bzw. 6 mit
längeren Umlaufzeiten regelmäßig geschaltet werden. In dem entfernteren Abschnitt 1
umfasst der Schaltzyklus der Programme dagegen eine kürzere Umlaufzeit, womit dem
zum Stadtrand hin abebbenden Verkehrsaufkommen Rechnung getragen wird.
Im Abschnitt 1 passt die Umlaufzeit der Anlage 08903, Rauentaler Straße – Zeltinger
Straße, nicht in das System der benachbarten Anlagen. Hierzu ist zu erläutern, dass diese
Anlage als Anforderungsanlage betrieben wird, die ohne den Bedarf von Kfz aus der
Nebenrichtung oder querenden Fußgängern im Dauergrün für die Koordinierungsstrecke
steht. Da nicht davon ausgegangen wird, dass jede Minute Anforderungen vorliegen,
profitiert der Verkehrsfluss entlang der Hauptrichtung in der überwiegenden Zahl der
Umläufe. Die abweichende Umlaufzeit käme nur dann zum Tragen, wenn die
verkehrsabhängige Steuerung gestört und tatsächlich das Festzeitprogramm ersatzweise
geschaltet werden müsste und die Querverkehre jeden Umlauf Freigabe erhielten. Grund
für die kürzere Umlaufzeit sind die damit reduzierten Wartezeiten im Anforderungsfall.
Ähnlich stellt sich auch die Situation an der Anlage Göschenplatz, LSA 08010, dar, wo nur
nach Fußgängeranforderung das Dauergrün der Hauptrichtung entlang der Oranienburger
Straße unterbrochen wird. Zur Reduzierung der Wartezeit aber auch einer Mindestfreigabe
für den Fahrverkehr zwischen zwei dicht aufeinander folgenden Anforderungen ist hier
über den ganzen Tag nur eine Umlaufzeit für diese Anlage vorgesehen.
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Die Betriebszeiten der unterschiedlichen Programme sowie die präferierte Richtung der
Koordinierung (Lastrichtung des Verkehrsaufkommens) sind der erwähnten Tabelle im
Einzelnen zu entnehmen. Grundsätzlich befinden sich jedoch beide Abschnitte in
koordiniertem Betrieb. Ferner ist der Tabelle zu entnehmen, welche der beteiligten
Anlagen einen verkehrsabhängigen Betrieb vorsehen und an welchen LSA eine
Busbeschleunigung aktiv ist.
Zu b) Ruppiner Chaussee
Die LSA-Anlagen entlang der Ruppiner Chaussee bis zur Schulzendorfer Straße weisen
keine einheitlichen Umlaufzeiten bei den geschalteten Programmen auf. Bis auf die beiden
Anlagen Henningsdorfer Straße, LSA 08905, und Schulzendorfer Straße, LSA 08X37,
handelt es sich um Fußgänger-Querungsanlagen im Anforderungsbetrieb, die zum Teil
auch durch den Fahrverkehr aus angrenzenden Nebenrichtungsstraßen heraus ebenfalls
angefordert werden können. Ohne Anforderungen stehen diese Anlagen im Dauergrün der
Hauptrichtung (Ruppiner Chaussee).
Das betriebliche Konzept folgt hier also der Bedarfssteuerung, die dann das Dauergrün für
die Hauptrichtung unterbricht. Um die Akzeptanz hierfür sicherzustellen, darf die Wartezeit
bis zur angeforderten Freigabe nur kurz sein, weswegen diese Anlagen nach dem Prinzip
der Sofortanforderung geschaltet werden.
Die Anlage an der Kreuzung Schulzendorfer Straße wird aufgrund des regelmäßig
auftretenden Bedarfs in zyklischen Programmen mit fester Umlaufzeit in Festzeit
betrieben, allerdings unkoordiniert zu den benachbarten Anforderungsanlagen. Die
Anpassung an die tägliche Belastungsganglinie erfolgt hier durch die Schaltung von sechs
verschiedenen Programmen, deren Tageszyklus für den Ablauf der gesamten Woche
festgeschrieben ist.
Die Anlage an der Hennigsdorfer Straße läuft dagegen in freier Umlaufzeit und verlängert
verkehrsabhängig die Freigaben der drei Zufahrten nach dem mittels Induktionsschleifen
im Asphalt ermittelten, aktuellen Bedarf. Die dort auftretenden Stauerscheinungen sind
dem Umstand geschuldet, dass der Bezirk hier beim Ausbau der Straßen auf die
Aufweitungen im Knoteninnenraum verzichtet hat und so keine Aufstellflächen zur
separaten Abwicklung von Links- bzw. Rechtsabbiegern am Knotenpunkt geschaffen hat.
Um den Blockierungen durch die Abbiegeverkehre vorzubeugen, werden die Zufahrten
einzeln nacheinander geschaltet und so das Abfließen in alle zur Verfügung stehenden
Richtungen ermöglicht.
An keiner dieser Anlagen ist derzeit eine Busbeschleunigung vorgesehen.
Frage 9:
Hält der Senat die geplanten Maßnahmen bei BVG und S-Bahn für ausreichend, um die aus dem Umland
nach Berlin fahrenden Menschen für den ÖPNV zu begeistern und so von der Benutzung des eigenen Kfz
abzubringen?
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Antwort zu 9:
Die genannten Maßnahmen werden die Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs
(ÖPNV) weiter erhöhen und somit auch für Nutzerinnen und Nutzer eines eigenen Kfz
einen stärkeren Anreiz zum Umstieg auf den ÖPNV bilden.
Für eine weitere Steigerung der Attraktivität des ÖPNV im Umland werden aber auch
außerhalb Berlins weitere Maßnahmen als sinnvoll beurteilt. Dies betrifft z. B. einen
besseren Zubringerverkehr mit Bussen zu den bereits bestehenden
Schienenverkehrsangeboten im Umland. Beispielsweise bestehen entlang der Linie S1
nach Oranienburg noch erhebliche Potenziale und weite Teile der Bebauung liegen
außerhalb zumutbarer fußläufiger Entfernungen zu den S-Bahnhöfen.
Frage 10:
Wie stellt sich der Senat zu der Forderung, entlang der Bahntrassen in Brandenburg zusätzliche reine P&R
Bahnhöfe (z.B. in Mühlenbeck) zu errichten? Die Pendler könnten dann ihre Autos an zentralen Parkplätzen
abstellen und dann mit einem 10 Minuten Takt nach Berlin hineinfahren.
Antwort zu 10:
Der Senat befürwortet grundsätzlich, P&R-Plätze an den wohnortnächsten Bahnhöfen
oder Haltepunkten des öffentlichen (Schienen-)Verkehrs in Brandenburg anzulegen, da
dann die Entlastung der Straßen am größten und die Auslastung des ÖPNV-Angebotes
am besten ist. Für die Realisierung von P&R-Anlagen sind – in Brandenburg – die
Gemeinden zuständig. Brandenburg hat hierzu einen Leitfaden entwickelt und stellt
entsprechende Fördermittel zur Verfügung. Die Länder und Ministerien tauschen sich in
dieser Frage regelmäßig aus und nehmen ihre steuernden und strukturellen Aufgaben im
Rahmen der gemeinsamen Leitlinien der Siedlungsentwicklung, der Planung und
Finanzierung des öffentlichen Verkehrs inklusive der zugehörigen Abstimmungen zu
SPNV-Angeboten, konsequent wahr.
Frage 11:
Wie ist die Auslastung der durch Reinickendorf fahrenden S-Bahnen während des Berufsverkehrs?
Antwort zu 11:
Bei Zugrundelegung der Nachfragedaten aus der bisher letzten im Berliner S-Bahn-Netz
durchgeführten Reisendenzahlen-Erhebung (RES) des Jahres 2012 sowie der aktuell
während der Hauptverkehrszeiten angebotenen Platzkapazitäten ergeben sich für die SBahn-
Linien S1, S25 und S26 in den Abschnitten Hohen Neuendorf – Wollankstraße und
Hennigsdorf – Wollankstraße während der Hauptverkehrszeiten Stunden-
Auslastungswerte im Bereich zwischen 4,3 Prozent und 33,9 Prozent, abhängig von
Abschnitt, Fahrtrichtung und Stunde. Bei den angegebenen Auslastungswerten handelt es
sich jeweils um mittlere Auslastungen pro Stunde. Es ist davon auszugehen, dass sich
während der Spitzenstunde bei einzelnen Fahrten etwas höhere Auslastungswerte
ergeben.
Trotz der seit 2012 gestiegenen Fahrgastzahlen im S-Bahn-Netz besteht in den benannten
Abschnitten nach Einschätzung des Senats eine ausreichende Kapazität. Die im
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Nahverkehrsplan des Landes Berlin vorgegebenen Auslastungs-Grenzwerte von 65 % der
Gesamtkapazität aus Sitz- und Stehplätzen werden im Regelfall nicht überschritten.
Eine aktuelle, stationsscharfe Erhebung zur Verkehrsnachfrage wird derzeit (im Verlauf
des Jahres 2018) durchgeführt. Die Ergebnisse liegen noch nicht vor. Erst nach Vorliegen
der Ergebnisse dieser Verkehrserhebung werden genauere Daten zur aktuellen
Auslastung der Fahrten im S-Bahn-Netz verfügbar sein, voraussichtlich im Jahr 2019.
Berlin, den 04.09.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

S-Bahn spart Strom mit elektronischem Fahrerassistenten Durch das 2015 eingeführte Fahrerassistenzsystem „Fassi“ spart die S-Bahn Millionenbeträge., aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/oeffentlicher-nahverkehr-in-berlin-s-bahn-spart-strom-mit-elektronischem-fahrerassistenten/20883104.html

Zwei Prozent? Nicht gerade viel. Und trotzdem lohnt es sich für die #S-Bahn und sie kann Millionenbeträge sparen. Nämlich beim #Strom. Durch das 2015 eingeführte #Fahrerassistenzsystem, genannt „#Fassi“, verbrauche sie 7,8 Millionen Kilowattstunden im Jahr weniger, sagte S-Bahnchef Peter #Buchner am Mittwoch. Und das zahle sich aus. So viel „Saft“ verbrauchen 1560 Vier-Personen-Haushalte im Durchschnitt. Die S-Bahn hat ihre gesamte Fahrzeugflotte mit „Fassi“ ausgestattet.
Trotz des messbaren Erfolgs setzten im deutschsprachigen Raum bisher nur etwa 15 Prozent der Bahnunternehmen ein solches Assistenzsystem ein, sagte Dirk #Flege, Geschäftsführer der Allianz pro Schiene, die das Ziel hat, den umweltfreundlichen und sicheren #Schienenverkehr zu fördern. Das Bündnis stellte am Mittwoch eine Studie zum Fahrerassistenzsystem vor. In der #S-Bahn-Hauptwerkstatt in #Schöneweide. Schließlich gehört die S-Bahn, die täglich mit Ausfällen Ärger produziert, zumindest in diesem Bereich zu den Vorzeigeunternehmen.

Das Sparen beim Stromverbrauch stehe aber nicht an erster Stelle, sagte Buchner weiter. Die Reihenfolge laute beim Betrieb: Sicher, pünktlich und dann erst sparsam. Und nur wenn die Züge pünktlich unterwegs sind, sollen die Fahrer auf „Fassi“ hören und die #Geschwindigkeit drosseln, wenn das System ausgerechnet hat, dass der Zug es trotzdem nach Plan zum nächsten Bahnhof schafft.

Ursprünglich hatte die S-Bahn gehofft, sogar doppelt so viel Energie wie …

S-Bahn: Bahn setzt Bau-Schlusspunkt auf der Stadtbahn Für Inbetriebnahme Wochenendsperrungen notwendig • S-Bahnnetz bis 2025 komplett mit neuem Zugsicherungssystem ausgerüstet, aus DB

http://www.deutschebahn.com/presse/berlin/de/aktuell/presseinformationen/14704538/ZBS-Abschluss_Stadtbahn.html?c8597324=15634800000&start=0&itemsPerPage=20&x=1

Bahnreisende werden in den nächsten Jahren nicht mehr durch Bauarbeiten auf der Berliner #Stadtbahn gestört. Mit den letzten Arbeiten für das neue #Zugbeeinflussungssystem #S-Bahn (#ZBS) setzt  die Deutsche Bahn hier nach der umfassenden Erneuerung dieser hochbelasteten Magistrale einen Schlusspunkt. In zwei Jahren wurden 152 nächtliche und einige Wochenend-Sperrpausen genutzt, um auf dem 15 Kilometer langen Streckenabschnitt Westkreuz–Ostbahnhof an 231 Signalen die neue Technik zu installieren. Dazu wurden 561 Balisen im Gleis montiert und in die bestehende Signalanlage integriert. 205 #Streckenanschläge des alten Systems wurden abgebaut.        

Für die Inbetriebnahme am 24. Juli sind am kommenden Wochenende noch einmal umfassende Sperrungen und Pendelverkehre notwendig:

Von Freitag, 21.7., 22 Uhr, bis Samstag, 22.7., 22 Uhr, besteht zwischen Lichtenberg und Berlin Hbf Ersatzverkehr mit Bussen.

In der Nacht von Freitag, 21.7., auf Samstag, 22.7., wird von 22 bis 6 Uhr zwischen Berlin Hbf und Westkreuz mit Umsteigen in Tiergarten und Savignyplatz im 15-Minutentakt gependelt, zwischen Westkreuz und Grunewald bzw. Olympiastadion besteht S-Bahn-Pendelverkehr im 20-Minutentakt.

Am Samstag, 22.7., besteht von 6 bis 22 Uhr zwischen Berlin Hbf und Tiergarten  S-Bahn-Pendelverkehr im 15-Minutentakt.

Von Samstag, 22.7., 22 Uhr, bis Montag, 24.7., 1.30 Uhr, besteht zwischen Lichtenberg und Friedrichstraße Ersatzverkehr mit Bussen.

Informationen zu den Einschränkungen unter www.s-bahn-berlin.de.

Die Deutsche Bahn rüstet das Berliner S-Bahn-Netz bis 2025 mit dem neuen Zugbeeinflussungssystem aus.
Gegenüber der bisherigen Technik, die mittels mechanischer #Fahrsperren und Streckenanschlägen eine ungewollte Vorbeifahrt am Halt zeigenden Signal verhindert, überwacht das neue System zusätzlich die Einhaltung der zulässigen #Geschwindigkeit der Züge. Die ZBS-Ausrüstung kommt planmäßig voran. Bis 2025 ist  das S-Bahnnetz komplett mit dem neuen #Zugsicherungssystem ausgerüstet.

Straßenverkehr: Sanierung der Bösebrücke, Umleitung Malmöer Straße, Krach durch Schwerlastverkehr aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wie viele Beschwerden über #Verkehrslärm
und #überhöhte #Geschwindigkeit auf der Umleitungsstrecke
Jülicher Straße, Behmstraße, Malmöer Straße sind
seit Mai 2015 bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
und Umwelt eingetroffen?
Antwort zu 1: Eine Statistik wird nicht geführt. Eine
Aktendurchsicht bzw. Postbuch-Recherche, die elektronische
Eingänge und Briefeingänge umfasst, hat eine Anzahl
von 36 Anfragen ergeben, die an die Bauabteilung
bzw. über die Verkehrsabteilung an die #Verkehrslenkung
Berlin (#VLB) zur Beantwortung gegeben worden sind.
Die VLB hat zusätzlich direkt Beschwerden erhalten,
diese summieren sich mit den von der Hauptverwaltung
weitergeleiteten auf insgesamt 54.
Beschwerden, für die die Umweltabteilung zuständig
wäre, sind nicht eingegangen.
Frage 2: Wie viele und welche Beschwerden wurden
nicht beantwortet? Bitte jeweils Nennung des Posteingangsdatums
und Betreffes)
Frage 3: Warum wurden diese Beschwerden noch
nicht beantwortet?
Frage 4: Wie wird mit den bisher unbeantworteten Beschwerden
weiter verfahren?
Antwort zu 2; 3 und 4: Es wurden, soweit das nachvollzogen
werden kann, alle Anfragen beantwortet oder
Zwischenbescheide erteilt. Wenn Zwischenbescheide
erteilt werden, erfolgt die abschließende Beantwortung in
angemessener Zeit. Ebenso wird mit aktuell eingehenden
Schreiben entsprechend der Gemeinsamen Geschäftsordnung
des Senats verfahren.
Frage 5: Welche Maßnahmen wurden bisher ergriffen,
um das Tempolimit auf der Umleitungsstrecke durchzusetzen?
Antwort zu 5: Entlang der Umleitungsstrecke wurden
mehrere Maßnahmen, u.a. mehrfache Wiederholung der
Beschilderung „Tempo 30“, Beschilderung „Radarkontrolle“
sowie die Aufstellung von Anzeige-Displays der
Geschwindigkeit (so genannte Dialog-Displays) zur Einhaltung
der Geschwindigkeitsbegrenzung umgesetzt. Das
geltende Tempolimit wird zudem durch polizeiliche Geschwindigkeitskontrollen
überwacht.
Frage 6: Wie viele Radarkontrollen haben bisher in
der Julicher Straße stattgefunden, um die Einhaltung des
Tempolimits zu überprüfen und Übertretungen des0selben
zu ahnden?
Frage 7: Wie viele Geschwindigkeitsübertretungen
wurden bei Radarkontrollen in der Jülicher Straße jeweils
festgestellt?
Antwort zu 6 und 7: Im Zeitraum von Juli 2015 bis
Januar 2016 wurden in der Jülicher Straße insgesamt drei
Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Dabei wurden
40 Geschwindigkeits-überschreitungen registriert.
Frage 8: Wie viele Radarkontrollen haben bisher in
der Behmstraße stattgefunden, um die Einhaltung des
Tempolimits zu überprüfen und Übertretungen desselben
zu ahnden?
Frage 9: Wie viele Geschwindigkeitsübertretungen
wurden bei Radarkontrollen in der Behmstraße jeweils
festgestellt?
Antwort zu 8 und 9: Im Zeitraum von Juli 2015 bis
Januar 2016 wurden in der Behmstraße insgesamt 18
Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Dabei wurden
3.151 Geschwindigkeits-überschreitungen registriert.
Frage 10: Wie viele Radarkontrollen haben bisher in
der Malmöer Straße stattgefunden, um die Einhaltung des
Tempolimits zu überprüfen und Übertretungen desselben
zu ahnden?
Frage 11: Wie viele Geschwindigkeitsübertretungen
wurden bei Radarkontrollen in der Malmöer Straße jeweils
festgestellt?
Antwort zu 10 und 11: Im Zeitraum von Juli 2015 bis
Januar 2016 wurden in der Malmöer Straße keine Geschwindigkeitskontrollen
durchgeführt.
Frage 12: Wie wird die Umleitungsstrecke für
Schwerlastverkehr über die Schweden-, Bad-, Brunnen
und Bernauer Straße durch denselben angenommen?
Antwort zu 12: Die Umleitungsstrecke für Schwerlastverkehr
über die Schweden-, Bad-, Brunnen und Bernauer
Straße wird gut durch denselben angenommen.
Frage 13: Wie viele Beschwerden über ein erhöhtes
Aufkommen von Schwerlastverkehr auf der Umleitungsstrecke
Jülicher Straße, Behmstraße, Malmöer Straße sind
seit Inkrafttreten dieser Umelitungsstrecke bei der Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung und Umwelt eingetroffen?
Antwort zu 13: Eine genaue Statistik wird nicht geführt.
Eine Durchsicht hat eine Anzahl von 9 Anfragen
ergeben.
Frage 14: Plant der Senat den Durchgangsverkehr von
Schwerlasttransporten auf der unter 13. Genannten Strecke
zu unterbinden, sofern er nicht Zuliefer-, Versorgungs-
und Entsorgungszwecken dient?
Frage 15: Wenn 9. nein, warum nicht?
Antwort zu 14 und 15: Verbote sind nicht geplant.
Aufgrund des feststellbaren gebietsbezogenen Zuliefer-,
Versorgungs- und Entsorgungsverkehrs wäre eine Durchsetzung
nicht möglich.
Frage 16: Hat der Senat bei der Einrichtung der Umleitungsstrecke
auf der Behmstrasse bemerkt, dass auf der
neu eingerichteten rechten Fahrspur in Richtung BSR-Hof
sich mehrere abgesenkte Gullydeckel befinden?
Antwort zu 16: Die Prüfung der Fahrbahnbeschaffenheit
liegt in der Zuständigkeit des Straßenbaulastträgers
(Straßen- und Grünflächenamt des Bezirksamtes), welcher
im straßenverkehrsrechtlichen Anordnungsverfahren
angehört wurde. Dieser hatte dabei keine Einwände hervorgebracht.
Frage 17: Teilt der Senat die Ansicht, dass die unter
16. genannte Situation, verbunden mit einem erhöhten
Aufkommen an Schwerlastransporten, zu einer erheblichen
Lärmbelästigung von Anwohnerinnen und Anwohnern
in der Behmstraße beiträgt?
Frage 18: Wenn 17. nein, beabsichtigt der Senat, die
Situation vor Ort insbesondere auf nächtliche Lärmemissionen
hin zu überprüfen?
Frage 19: Wenn 18. nein, warum nicht?
Frage 20: Wenn 17. ja, wann und wie beabsichtigt der
Senat, die Lärmbelästigungen, beispielsweise durch Nivellierung
der Fahrbahn am jeweiligen Gullydeckel, zu
reduzieren?
Antwort zu 17; 18; 19 und 20: Die Überfahrung eines
defekten Straßenablaufs durch einen Schwerlasttransporter
trägt zur Erhöhung der Lärmeinwirkung bei. Die erforderlichen
Instandsetzungsmaßnahmen an den Straßenabläufen
sind in Vorbereitung und werden nach Abstimmung
mit den Berliner Wasserbetrieben kurzfristig ausgeführt.
Frage 21: Warum wurde für die elektronische Geschwindigkeitsmessanlage
in der Schivelbeiner Straße ein
Standort kurz nach der Kreuzung Malmöer Straße gewählt,
und nicht bereits auf der Behmstraße bergabwärts,
beispielsweise in Höhe des BSR-Hofes?
Antwort zu 21: Der Standort der Geschwindigkeitsmessanlage
wurde unter Berücksichtigung einer Vielzahl
von Abwägungsfaktoren (u.a. Anzahl der Wohngebäude,
Verhalten der Verkehrsteilnehmer, Wechselwirkungen zu
anderen Verkehrsteilnehmern) ermittelt und auch gegenüber
einem Standort auf Höhe des BSR-Hofes abgewogen.
Frage 22: Teilt der Senat die Ansicht, dass eine Vorverlegung
der unter 21. genannten Anlage in die Behmstraße
bergabwärts zur Reduzierung der Geschwindigkeit
insbesondere des Verkehrs in der rechten Fahrspur beitragen
könnte?
Frage 23: Wenn 22. nein, welche Maßnahmen plant
der Senat, um das für die Umleitungszeit auf der Behmstraße
geltende Tempo-30-Limit durchzusetzen?
Antwort zu 22 und 23: Der Senat teilt die Ansicht,
dass eine Vorverlegung der unter 21. genannten Anlage in
die Behmstraße bergabwärts zur Reduzierung der Geschwindigkeit,
insbesondere des Verkehrs in der rechten
Fahrspur, beitragen könnte, aber die hieraus abzuleitenden
negativen Auswirkungen auf angrenzenden Bereiche
(Wechselwirkungen) überlagern den positiven Effekt.
Zur Durchsetzung der Maßnahmen wird die Umleitungsstrecke
hinsichtlich des Geschwindigkeitsverhaltens
auch weiterhin polizeilich überwacht werden.
Berlin, den 22. März 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Mrz. 2016)

Straßenverkehr: Verkehrsunfälle 2014, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der Senat kann gegenwärtig lediglich die Verkehrsun-falllage bis einschließlich November 2014 mit dem Da-tenbestand per 20.01.2015 darstellen. Die Daten für De-zember 2014 stehen erst im Laufe des Monats Februar zur Verfügung. 1. Wie viele #Verkehrsunfälle wurden in Berlin im Jahr 2014 von der Polizei registriert (bitte Gesamtzahl sowie jeweils für die einzelnen Bezirke aufführen)? Wel-che Veränderungen zum Vorjahr gab es hierbei? Zu 1.: Insgesamt wurden 121.483 Verkehrsunfälle po-lizeilich registriert. 2013 waren es zum gleichen Zeitpunkt 120.148 Verkehrsunfälle und damit 1.335 weniger als 2014. Bezirk 2014 Jan-Nov 2013 Jan-Nov Differenz 2014 zu 2013 Charlottenburg-Wilmersdorf 16.321 16.356 -35 Friedrichshain-Kreuzberg 10.215 10.422 -207 Lichtenberg 6.504 6.337 167 Marzahn-Hellersdorf 5.858 5.659 199 Mitte 17.318 17.036 282 Neukölln 9.750 9.604 146 Pankow 10.760 10.713 47 Reinickendorf 8.175 7.982 193 Spandau 6.871 6.652 219 Steglitz-Zehlendorf 9.263 9.152 111 Tempelhof-Schöneberg 12.377 12.432 -55 Treptow-Köpenick 8.071 7.803 268 2. Wie viele #Unfallfluchten wurden in Berlin im Jahr 2014 von der Polizei registriert (bitte Gesamtzahl sowie jeweils für die einzelnen Bezirke aufführen)? Zu 2.: Bei 26.647 Verkehrsunfällen (Januar – Novem-ber) 2014 lagen Anhaltspunkte für ein unerlaubtes Entfer-nen vom Unfallort vor. 2014 Jan-Nov Charlottenburg-Wilmersdorf 3.389 Friedrichshain-Kreuzberg 2.127 Lichtenberg 1.609 Marzahn-Hellersdorf 1.305 Mitte 3.328 Neukölln 2.129 Pankow 2.485 Reinickendorf 1.860 Spandau 1.564 Steglitz-Zehlendorf 2.318 Tempelhof-Schöneberg 2.766 Treptow-Köpenick 1.767 3. Wie viele der unter 2. aufgelisteten Unfallfluchten wurden von der Polizei im Jahr 2014 aufgeklärt? Zu 3.: Im Zeitraum von Januar bis November 2014 wurden 11.496 Verstöße wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort polizeilich aufgeklärt. 4. Wie viele #Verkehrsunfalltote gab es im Straßen-verkehr im Jahr 2014? Wie viele davon waren Fußgänge-rInnen oder RadfahrerInnen? Welche Veränderungen zum Vorjahr gab es hierbei? Zu 4.: Derzeit mussten in Berlin für das Jahr 2014 insgesamt 52 Verkehrsunfalltote registriert werden, von denen 20 als Fußgängerinnen bzw. Fußgänger und 10 als Radfahrerinnen bzw. Radfahrer beteiligt waren. 2013 waren es insgesamt 37 Verkehrsunfalltote, darunter 14 Fußgängerinnen bzw. Fußgänger und 9 Radfahrerinnen bzw. Radfahrer. Aufgrund der festgelegten Frist von 30 Tagen zur Re-gistrierung von noch eventuell nachversterbenden Betei-ligten kann die Frage abschließend erst im Februar 2015 beantwortet werden. 5. Wie viele Unfälle mit #Personenschäden gab es im Straßenverkehr im Jahr 2014? In wie vielen Fällen waren hier FußgängerInnen und RadfahrerInnen betroffen? Wel-che Veränderungen zum Vorjahr gab es hierbei? Zu 5.: Im Zeitraum Januar bis November 2014 ereig-neten sich 13.777 Verkehrsunfälle, bei denen Personen verunglückten, darunter 1.934 Fußgängerinnen bzw. Fuß-gänger und 5.164 Radfahrerinnen bzw. Radfahrer. Im gleichen Zeitraum 2013 ereigneten sich 12.891 Verkehrsunfälle mit Personenschaden, bei denen 1.887 Fußgängerinnen bzw. Fußgänger und 4.681 Radfahrerin-nen bzw. Radfahrer verunglückten. 6. Wie viele Unfälle mit Personenschäden ereigneten sich aufgrund von #Rotlichtverstößen bzw. wegen zu hoher #Geschwindigkeit? Welche Veränderungen zum Vorjahr gab es hierbei? Zu 6.: Im Zeitraum Januar bis November 2014 ereig-neten sich 433 Verkehrsunfälle mit Verunglückten, deren Ursache die Nichtbeachtung der Verkehrsregelung durch Lichtzeichenanlagen oder Verkehrsposten waren. Im gleichen Zeitraum 2013 ereigneten sich 434 derartige Verkehrsunfälle. Geschwindigkeitsbedingte Verkehrsunfälle wurden im Zeitraum Januar bis November 2014 insgesamt in 978 Fällen polizeilich registriert. Das sind 51 geschwindig-keitsbedingte Verkehrsunfälle weniger als im gleichen Zeitraum 2013. Berlin, den 25. Februar 2015 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Mrz. 2015)

S-Bahn muss ihr Tempo drosseln, aus Berliner Zeitung

Berlin – Die Fahrgäste der Berliner #S-Bahn können sich auf etwas #Entschleunigung einstellen. Auf allen Strecken gilt nur noch #Tempo #80. Das wird sich spürbar auf die #Fahrzeiten auswirken, befürchten S-Bahner. Die Bahn selbst sieht das anders.

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/berliner-nahverkehr-s-bahn-muss-ihr-tempo-drosseln,10809148,24658788.html Die S-Bahn drosselt die #Geschwindigkeit. Ab Montag dürfen die Züge auf allen Strecken nur noch höchstens 80 Kilometer in der Stunde fahren, teilte die Bahn mit. S-Bahner sagten, dass das Tempo häufig noch stärker verringert wird. Anlass sei, dass betriebliche Regelungen dem bundesweiten Standard angepasst werden müssen, so die Bahn. „Dadurch ändern sich die zulässigen Geschwindigkeiten an einigen Stellen“, hieß es. Als Folge werden Signalanlagen, Beschilderung und Fahrplanunterlagen verändert. Diese Arbeiten sollen bis zum Fahrplanwechsel im Dezember beendet sein. Bis dahin gelte generell Höchsttempo 80. „Die Fahrzeitverkürzungen und -verlängerungen wirken sich nur geringfügig auf den Fahrplan aus“, sagte der Sprecher. S-Bahner sehen das anders. Sie befürchten, dass Fahrgäste spürbar …

BestZeit und HöchstPreis Ausbaustrecke Berlin—Hamburg für Hochgeschwindigkeit in Betrieb genommen, aus Signal

https://signalarchiv.de/Meldungen/10002669

Erstmals wurde in der Bundesrepublik eine bestehende #Eisenbahnstrecke für eine #Geschwindigkeit von #230 km/h ausgebaut. Die Fahrzeit zwischen #Alster und #Spree konnte dadurch seit dem 12. Dezember 2004 für #ICE-Züge auf rund eineinhalb Stunden verkürzt werden. Die Deutsche Bahn AG läßt sich die deutlich reduzierte Reisezeit allerdings auch teuer bezahlen. Die #Fahrpreise zwischen Berlin und Hamburg wurden überdurchschnittlich angehoben.

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