Bahnhöfe: Umbau des Bahnhofs Karlshorst aus Senat

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Zu welchem Ergebnis kamen die Untersuchungen der Deutschen Bahn AG, den #Regionalbahnhof in
#Karlshorst bis zur Eröffnung des künftigen Regionalbahnhofs #Köpenick geöffnet zu halten? Wie wird die
Entscheidung begründet?
Antwort zu 1:
Die DB AG teilt mit:
„Die DB AG kam zu dem Ergebnis, dass ein Erhalt des Regionalbahnhaltes am Bf.
Karlshorst nur bis zur Inbetriebnahme des Ostkreuzes sinnvoll ist.
Für einen Regionalbahnhalt in Karlshorst nach Inbetriebnahme des Regionalbahnhaltes
#Ostkreuz wäre eine Änderung des Planrechtes notwendig.
Der technische Vorrat der Regionalbahnsteige und der Personenüberführung ist durch die
Planrechtsvorgabe „Außerbetriebnahme Regionalhalt Karlshorst mit IBN des
Regionalhaltes Ostkreuz“ für die Anlagen komplett aufgebraucht. Ein sicherer baulicher
Zustand für einen Weiterbetrieb des RB-Halt in Karlshorst nach 2018 bis mindestens 2027
wäre nur mit dem #Ersatzneubau der Anlagen möglich, mögliche
Instandhaltungsmaßnahmen sind ausgereizt.
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Mit einem Ersatzneubau würden die vorhandenen Anlagen ihren #Bestandsschutz
verlieren. Daraus resultiert die nachfolgende Zeitschiene von mindestens 6,5 Jahren
(78 Monate), für die ein Regionalhaltangebot in Karlshorst ausgeschlossen ist. Demnach
würde frühestens beginnend zum Fahrplanwechsel 12/2023 bis zur geplanten IBN
Köpenick 12/2027 ein Regionalhalt für einen Zeitraum von 4 Jahre möglich sein.
Durch den Verlust des Bestandsschutzes wäre mit dem notwendigen Ersatzneubau ein
barrierefreier Ausbau erforderlich, daraus resultiert u. a. auch die Notwendigkeit eines
Aufzuges.
Die mit Baubeginn 02/2018 geplante Grunderneuerung der Personenunterführung (PU)
(Verbindung Am Carlsgarten – Stolzenfelsstraße) und des S-Bahnsteiges würde sich in
den Zeitraum nach der Außerbetriebnahme des Regionalbahnhaltes Karlhorst ab 2028
verschieben.
Die Einrichtung eines zusätzlichen Verkehrshaltes in Karlshorst nach der Inbetriebnahme
des Regionalbahnsteigs am Bhf. Ostkreuz auf der Stadtbahnebene führt zu
Trassenkonflikten und zur Unterschreitung der notwendigen Pufferzeiten. Diese wären nur
durch Reduktion der Haltezeit auf anderen Bahnhöfen generierbar bzw. es müsste ein
anderer Halt auf der Stadtbahn entfallen. Insgesamt würde ein nicht kalkulierbares Qualitätsrisiko
entstehen.“
Frage 2:
Welchen Planungsstand haben die mit Beginn im Februar 2018 vorgesehenen Umbaumaßnahmen beim SBahnhof
Karlshorst? Welche Maßnahmen sind hier im Detail geplant?
Antwort zu 2:
Die DB AG teilt mit:
„Die Maßnahmen befinden sich derzeit in der Finalisierung der Ausführungsplanung und
der Ausschreibung der Baumaßnahmen.
Die nachfolgenden Anlagen werden erneuert bzw. saniert:
 S-Bahnsteig,
 Bahnsteigdach/Wetterschutz,
 Aufsichtsgebäude,
 Beleuchtungs-/Beschallungsanlagen,
 Beschilderung/Wegeleitsystem,
 Fahrgastinformationsanlagen, Uhren,
 Personenunterführung zum Carlsgarten,
 Treppenaufgang zum S-Bahnsteig erhält eine Einhausung,
 alle nicht mehr in Betrieb befindlichen Anlagen werden zurückgebaut.“
Frage 3:
Wann soll der dafür notwendige Rückbau der Regionalbahnsteige erfolgen?
Antwort zu 3:
Die DB AG teilt mit:
„Der Rückbau erfolgt mit Beginn der Bauarbeiten im Frühjahr 2018.“
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Frage 4:
Wie lange wird der Umbau des S-Bahnhofs Karlshorst dauern und welche Verbesserungen ergeben sich
dadurch für die Benutzer des Bahnhofs?
Antwort zu 4:
Die DB AG teilt mit:
 „Juli 2018 Umbau S-Bahnsteig
 August 2018 Aufnahme Betrieb am erneuerten S-Bahnsteig
 März bis November 2018
o Neubau der Personenunterführung,
o Kompletterneuerung aller Ausstattungselemente (Sitzbänke,
Fahrgastinformationsanlagen, Informationsvitrinen, Mülleimer etc.),
o Herstellung des S-Bahnhofes entsprechend der denkmalpflegerischen Auflagen,
o Treppe am Bahnsteigende Richtung Erkner erhält eine Einhausung.“
Frage 5:
Welche Kosten entstehen für den Umbau und von wem werden diese getragen?
Antwort zu 5:
Die DB AG teilt mit:
„Die Gesamtkosten belaufen sich aktuell auf ca. 7 Mio. €.
Davon sind 3,1 Mio. € Zuwendungen des Landes Berlin, 2,7 Mio. € Zuwendungen aus
Bundesmitteln sowie 1,2 Mio. € Eigenmittel der DB AG.“
Die Zuwendungen des Landes Berlin in Höhe von 3,1 Mio. € sind für den Neubau der
Personenunterführung vorgesehen.
Berlin, den 16.10.17
In Vertretung
Kirchner
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Ist der Südosten beim Senat abgeschrieben? – Wie geht es weiter bei der Langen Brücke in Köpenick?, aus Senat

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Frage 1:
Mit welcher fachlichen Begründung verschiebt die #Verkehrsverwaltung des Berliner Senats dringend
notwendige Bauvorhaben wie jenes bei der #Langen Brücke in Köpenick, wo doch bisher immer die
Dringlichkeit der Maßnahme aufgrund des Bauzustands begründet wurde?
Antwort zu 1:
Bedingt durch die erforderliche Bearbeitung von prioritären Brückeninstandsetzungs- bzw.
Ersatzneubaumaßnahmen zur Erhaltung der #Verkehrssicherheit konnte ein
Planungsbeginn zum Ersatzneubau der Langen Brücke einschließlich Rückbau der
Behelfsbrücke noch nicht erfolgen.
Obwohl das Projekt wegen der bestehenden verkehrlichen Einschränkungen eine hohe
Priorität hat, konnte die Bearbeitung bislang nicht begonnen werden. Zum einen ist es
wegen der angespannten Situation auf dem Arbeitsmarkt für konstruktive Bauingenieure
nicht in ausreichendem Maß gelungen, Personalverstärkungen zu realisieren. Zum
anderen haben laufende, im Bau befindliche Projekte eine hohe Priorität und erforderten
zudem einen verstärkten Personaleinsatz.
Frage 2:
Warum wurde die Erneuerung dieser wichtigen Verbindung zwischen dem #Südosten Berlins und
Brandenburg verschoben?
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Antwort zu 2:
Siehe Antwort zu 1.
Frage 3:
Wann ist mit einer Entscheidung dazu zu rechnen, ob die alte Lange Brücke ertüchtigt werden kann oder
einem denkmalgerechten #Ersatzneubau weichen muss? Ist die in Beantwortung meiner Anfrage 18/10081
dazu in Aussicht gestellte Machbarkeitsstudie bereits in Auftrag gegeben und wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 3:
Die in Beantwortung der genannten Anfrage erforderlichen Entscheidungen zum
Ersatzneubau werden erst nach Vorliegen einer Machbarkeitsstudie, deren Bearbeitung
noch nicht begonnen werden konnte, getroffen.
Frage 4:
Wie hoch werden derzeit die Baukosten für eine neue Lange Brücke eingeschätzt?
Antwort zu 4:
In Auswertung der Erfahrungen zur Kostenentwicklung vergleichbarer Baumaßnahmen
und nach Bewertung der vorliegenden derzeit erkennbaren Risikofaktoren (Leitungen,
Verkehrsführung, #Denkmalschutz, Baugrund) wurde die Bedarfsermittlung überprüft und
angepasst. Im Entwurf der Finanzplanung 2017 – 2021 ist die Maßnahme mit
Gesamtkosten in Höhe von 30 Mio. € enthalten.
Frage 5:
Mit welchem Zeitfenster für Planung und Baubeginn wird nach den jetzigen Verzögerungen bei der Langen
Brücke nunmehr gerechnet?
Antwort zu 5:
Nach Erarbeitung der #Machbarkeitsstudie sind die Planungen des Ersatzneubaus
einschließlich Baugrunduntersuchung und sonstiger Gutachten zu erstellen sowie ein
Genehmigungsverfahren durchzuführen.
Aufgrund des langen Planungsvorlaufs und wegen Prioritätensetzungen und fehlender
Personalkapazitäten sind belastbare Aussagen zum Baubeginn erst nach Abschluss der
Vorplanungen möglich.
Frage 6:
Wie schätzt die Senatsverwaltung die Bedeutung der Langen Brücke für die Verbindung mit dem stadtnahen
Umland und damit auch für den Tourismus im Bezirk Treptow-Köpenick ein?
Antwort zu 6:
Die Lange Brücke im Zuge der Müggelheimer Straße in Treptow-Köpenick ist als südliche
Tangente Bestandteil des Umfahrungssystems der Altstadt Köpenick und hat somit eine
hohe verkehrliche Bedeutung.
3
Frage 7:
Warum werden wichtige Brückenbauvorhaben im Berliner Südosten (Salvador-Allende-Brücke, neue
Fahlenbergbrücke, Lange Brücke) beim Senat auf die lange Bank geschoben, obwohl die Berliner
Bevölkerung nicht nur innerhalb des S-Bahnrings anzutreffen ist und gerade in Treptow-Köpenick
funktionierende Straßenverbindungen und eine funktionierende Infrastruktur notwendig sind?
Antwort zu 7:
Da die Abteilung Tiefbau der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
infolge nicht ausreichender personeller Kapazitäten nicht in der Lage ist, sämtliche
Aufgaben umgehend umzusetzen, muss nach einem abgestimmten Abwägungsprozess
die Bearbeitungsreihenfolge festgelegt werden. Die Festlegung einer Reihung einer
prioritären Bearbeitung von Brückenkonstruktionen erfolgt grundsätzlich entsprechend den
nachfolgenden Kriterien:
1. begonnene/laufende Maßnahmen sind fortzuführen und zu beenden
2. der bauliche Zustand (Ergebnisse aus den Bauwerksprüfungen, system-/
baustoffbedingte Mängel) des Bauwerks ist im Rahmen der
Verkehrssicherungspflicht zu bewerten. Sanierung, Ersatzneubau, Instandsetzung
ist im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsberechnung festzulegen.
3. verkehrliche Bedeutung insbesondere deren Lage im Netz (ÖPNV,
Wirtschaftsverkehre sind Indikatoren für Bedeutung)
4. städtebauliche Entwicklung, Drittfinanzierung
Unabhängig davon wird in Kürze der Baubeginn für die Salvator-Allende-Brücke erfolgen.
Berlin, den 13.09.17
In Vertretung
Kirchner
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Neubau der Lindenhofbrücke Lastbeschränkung für den Schwerlastverkehr kann durch Behelfsbrücke vorzeitig aufgehoben werden, aus Senat

www.berlin.de Die vorhandene Lindenhofbrücke im Zuge der Schönerlinder Straße (B 109) über den Gleisanlagen des Berliner Außenringes der Deutschen Bahn AG und der Linie S 85 der Berliner S-Bahn GmbH befindet sich in einem schlechten, baulichen Zustand. Dadurch wurde eine einspurige Überführung des Durchgangsverkehrs und Lastbeschränkung auf 18 t Gesamtgewicht erforderlich. Der erforderliche #Ersatzneubau der #Lindenhofbrücke macht aufgrund der verkehrlichen Bedeutung der #Bundesstraße #B109 eine #Behelfsumfahrung notwendig. Der Neubau der Lindenhofbrücke erfolgt also ohne Sperrung der B 109 für den Verkehr. Diese Behelfsumfahrung besteht aus den beidseitigen Straßenanbindungen, zwei neuen Brückenwiderlagern und einer über die vorhandene 4-gleisige Bahnanlage der DB AG und einen Wirtschaftsweg führende zweispurige Behelfsbrücke. Die Gesamtbreite der Brücke beträgt ca.11 m einschließlich der beidseitig angeordneten 1,5 m breiten Gehwege. Die Brückenkonstruktion erlaubt eine zweispurige Verkehrsführung ohne Lastbeschränkungen, was besonders wichtig im Hinblick auf das nahegelegene Gewerbe- und Industriegebiet im Verlauf der B 109 ist. Mit den Bauarbeiten wurde Anfang dieses Jahres begonnen und im Juni 2015 konnte die Behelfsbrücke erfolgreich während einer 56-stündigen Sperrpause über die Bahnanlagen der DB AG installiert werden. Die ursprünglich für Anfang Oktober 2015 geplante Inbetriebnahme kann nun auf den 07.September 2015, 13.00 Uhr vorgezogen werden. Es wird mit der Behelfsumfahrung je Fahrtrichtung eine Fahrspur zur Verfügung gestellt. Die bisherige Ampelregelung, die immer wieder zur Staubildung beitrug, kann ersatzlos entfallen. Die Behelfsumfahrung ist für den gewerblichen Güterverkehr ohne Einschränkung nutzbar, die bisherige Lastbeschränkung von 18t ist aufgehoben. Es ist geplant den Abriss und den Neubau der Lindenhofbrücke im Zeitraum 2016 bis 2018 durchzuführen.Bilder: Behelfsumfahrung für die Lindenhofbrücke Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Source: BerlinVerkehr

Straßenverkehr: Ersatzneubau Lindenhofbrücke – Bauarbeiten zur Behelfsumfahrung haben begonnen, aus Senat

www.berlin.de Derzeit laufen die Vorbereitungen für einen #Ersatzneubau der #Lindenhofbrücke, die im Zuge der #Schönerlinder Straße (#B109) in Berlin-#Pankow über den Berliner #Außenring der Deutschen Bahn AG führt. Während die Lindenhofbrücke abgerissen und neu gebaut wird, soll der Durchgangsverkehr auf der verkehrlich bedeutenden Bundesstraße B 109 aufrechterhalten werden. Zu diesem Zweck wird nördlich in unmittelbarer Nähe der bestehenden Brücke eine zweispurige Ersatzbrücke über die Bahngleise errichtet. Die Arbeiten dazu haben bereits begonnen und sollen Ende 2015 abgeschlossen sein. Die Kosten in Höhe von 1,7 Mio. Euro trägt die Bundesrepublik Deutschland. Nach Fertigstellung der Behelfsumfahrung wird der Verkehr und damit auch die Erreichbarkeit des nahe gelegenen Gewerbegebiets ohne Lastbeschränkungen gewährleistet. Die bisher vorhandene Lindenhofbrücke befindet sich in einem schlechten baulichen Zustand. Daher besteht gegenwärtig eine Lastbeschränkung auf 18 t Gesamtgewicht. Um die notwendige Tragfähigkeit wieder herzustellen, ist die Errichtung eines Ersatzneubaus erforderlich. Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

www.berlin.de Derzeit laufen die Vorbereitungen für einen #Ersatzneubau der #Lindenhofbrücke, die im Zuge der #Schönerlinder Straße (#B109) in Berlin-#Pankow über den Berliner #Außenring der Deutschen Bahn AG führt. Während die Lindenhofbrücke abgerissen und neu gebaut wird, soll der Durchgangsverkehr auf der verkehrlich bedeutenden Bundesstraße B 109 aufrechterhalten werden. Zu diesem Zweck wird nördlich in unmittelbarer Nähe der bestehenden Brücke eine zweispurige Ersatzbrücke über die Bahngleise errichtet. Die Arbeiten dazu haben bereits begonnen und sollen Ende 2015 abgeschlossen sein. Die Kosten in Höhe von 1,7 Mio. Euro trägt die Bundesrepublik Deutschland. Nach Fertigstellung der Behelfsumfahrung wird der Verkehr und damit auch die Erreichbarkeit des nahe gelegenen Gewerbegebiets ohne Lastbeschränkungen gewährleistet. Die bisher vorhandene Lindenhofbrücke befindet sich in einem schlechten baulichen Zustand. Daher besteht gegenwärtig eine Lastbeschränkung auf 18 t Gesamtgewicht. Um die notwendige Tragfähigkeit wieder herzustellen, ist die Errichtung eines Ersatzneubaus erforderlich. Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

Schiffsverkehr + Straßenverkehr: Ersatzneubau der Freybrücke geht zügig voran Demontage der alten Brücke erfordert Vollsperrung der Unteren Havel Wasserstraße vom 18.03.2015 bis 20.03.2015, aus Senat

www.berlin.de #Ersatzneubau der #Freybrücke geht zügig voran Demontage der alten Brücke erfordert Vollsperrung der Unteren Havel Wasserstraße vom 18.03.2015 bis 20.03.2015 Aufgrund der nicht mehr gegebenen Dauerhaftigkeit und der vorhandenen Verkehrseinschränkung ist ein Ersatzneubau der Freybrücke im Zuge der Heerstraße zwingend erforderlich. Der Verkehr wird dazu seit Herbst 2014 über Behelfsbrücken geführt. Gleichzeitig erfolgte die #Sperrung des Bestandsbrückenbauwerkes. Um nun die alte Brücke über die Untere #Havel Wasserstraße vollständig zurückbauen zu können wird die #Wasserstraße vom 18.03.2015 ab 06:00 Uhr bis zum 20.03.2015 06:00 Uhr voll gesperrt. Am 18.03.2015 wird mit der Havelsperrung ab ca. 06:00 Uhr Pontons unter die noch bestehende alte Brücke positioniert. Der Beginn der Demontage des Brückenhauptfeldes ist mit zwei großen Kranen ab ca. 10:00 Uhr vorgesehen und wird bis ca. 22:00 Uhr andauern. In diesem Zeitraum erfolgt der kontrollierte Rückbau des alten Stahlüberbaus. Am 19.03.2015 erfolgt ab ca. 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr die Restdemontage der uferseitigen Fachwerke und restlichen Brückenkonstruktion. Am 20.03.2015 gegen 06:00 Uhr wird die Untere Havel Wasserstraße wieder freigegeben. Während des gesamten Zeitraums ergeben sich keine weiteren Einschränkungen auf der Umfahrungsstrecke bzw. den Behelfsbrücken für die Verkehrsteilnehmer.

Schiffsverkehr + Straßenverkehr: Ersatzneubau der Freybrücke geht zügig voran Demontage der alten Brücke erfordert Vollsperrung der Unteren Havel Wasserstraße vom 18.03.2015 bis 20.03.2015, aus Senat

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#Ersatzneubau der #Freybrücke geht zügig voran

Demontage der alten Brücke erfordert Vollsperrung der Unteren Havel Wasserstraße vom 18.03.2015 bis 20.03.2015

Aufgrund der nicht mehr gegebenen Dauerhaftigkeit und der vorhandenen Verkehrseinschränkung ist ein Ersatzneubau der Freybrücke im Zuge der Heerstraße zwingend erforderlich.

Der Verkehr wird dazu seit Herbst 2014 über Behelfsbrücken geführt. Gleichzeitig erfolgte die #Sperrung des Bestandsbrückenbauwerkes.

Um nun die alte Brücke über die Untere #Havel Wasserstraße vollständig zurückbauen zu können wird die #Wasserstraße vom 18.03.2015 ab 06:00 Uhr bis zum 20.03.2015 06:00 Uhr voll gesperrt.

Am 18.03.2015 wird mit der Havelsperrung ab ca. 06:00 Uhr Pontons unter die noch bestehende alte Brücke positioniert. Der Beginn der Demontage des Brückenhauptfeldes ist mit zwei großen Kranen ab ca. 10:00 Uhr vorgesehen und wird bis ca. 22:00 Uhr andauern. In diesem Zeitraum erfolgt der kontrollierte Rückbau des alten Stahlüberbaus.

Am 19.03.2015 erfolgt ab ca. 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr die Restdemontage der uferseitigen Fachwerke und restlichen Brückenkonstruktion.

Am 20.03.2015 gegen 06:00 Uhr wird die Untere Havel Wasserstraße wieder freigegeben.

Während des gesamten Zeitraums ergeben sich keine weiteren Einschränkungen auf der Umfahrungsstrecke bzw. den Behelfsbrücken für die Verkehrsteilnehmer.

Straßenverkehr: Neubau der Neuen Fahlenbergbrücke, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Frage 1: In welchem Zeitraum plant der Senat den #Neubau der Neuen #Fahlenbergbrücke? Antwort zu 1: Die Maßnahme ist in die Investitionsplanung des Landes mit einem Baubeginn in 2016 aufgenommen worden. Die Bauzeit beträgt ca. 2 Jahre. Frage 2: Welchen Stand besitzt die Planung zum Neubau und was ist dazu noch weiter zu leisten? Antwort zu 2: Die Planungen zum #Ersatzneubau können frühestens in der 2. Jahreshälfte 2014 beginnen. Frage 3: Welchen Kostenrahmen besitzt die Baumaßnahme? Antwort zu 3: Die Kosten der Baumaßnahme werden ca. 2,8 Mio. € betragen. Frage 4: Inwieweit sind bzw. werden umweltrechtliche Belange in die Planung einfließen? Frage 5: Inwieweit sind bzw. werden verkehrliche Belange (privat wie öffentlich) in die Planung einfließen? Frage 6: Inwieweit plant der Senat den Verkehr zwischen #Müggelheim und der Gemeinde #Gosen-Neu Zittau während der Bauphase aufrechtzuhalten und welche Einschränkungen sind dabei in Kauf zu nehmen? Antwort zu 4, 5 und 6: Im Zusammenhang mit den technischen Planungen werden Untersuchungen zur Aufrechterhaltung des Verkehrs (u.a. #Behelfsbrücke, halbseitiges Bauen) durchgeführt. Bei der Entscheidungsfindung werden umweltrechtliche Belange ebenso wie verkehrliche Belange einfließen und planrechtlich zu erörtern sein. Bei der Gewichtung aller Belange kommt der verkehrlichen Relevanz der Straße für den Individual- und Wirtschaftsverkehr aber auch für den öffentlichen Personennahverkehr eine besondere Bedeutung zu. Berlin, den 27. Juni 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r …………………………. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Juli 2014)