Schiffsverkehr + Straßenverkehr: Ersatzneubau der Freybrücke geht zügig voran Demontage der alten Brücke erfordert Vollsperrung der Unteren Havel Wasserstraße vom 18.03.2015 bis 20.03.2015, aus Senat

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#Ersatzneubau der #Freybrücke geht zügig voran

Demontage der alten Brücke erfordert Vollsperrung der Unteren Havel Wasserstraße vom 18.03.2015 bis 20.03.2015

Aufgrund der nicht mehr gegebenen Dauerhaftigkeit und der vorhandenen Verkehrseinschränkung ist ein Ersatzneubau der Freybrücke im Zuge der Heerstraße zwingend erforderlich.

Der Verkehr wird dazu seit Herbst 2014 über Behelfsbrücken geführt. Gleichzeitig erfolgte die #Sperrung des Bestandsbrückenbauwerkes.

Um nun die alte Brücke über die Untere #Havel Wasserstraße vollständig zurückbauen zu können wird die #Wasserstraße vom 18.03.2015 ab 06:00 Uhr bis zum 20.03.2015 06:00 Uhr voll gesperrt.

Am 18.03.2015 wird mit der Havelsperrung ab ca. 06:00 Uhr Pontons unter die noch bestehende alte Brücke positioniert. Der Beginn der Demontage des Brückenhauptfeldes ist mit zwei großen Kranen ab ca. 10:00 Uhr vorgesehen und wird bis ca. 22:00 Uhr andauern. In diesem Zeitraum erfolgt der kontrollierte Rückbau des alten Stahlüberbaus.

Am 19.03.2015 erfolgt ab ca. 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr die Restdemontage der uferseitigen Fachwerke und restlichen Brückenkonstruktion.

Am 20.03.2015 gegen 06:00 Uhr wird die Untere Havel Wasserstraße wieder freigegeben.

Während des gesamten Zeitraums ergeben sich keine weiteren Einschränkungen auf der Umfahrungsstrecke bzw. den Behelfsbrücken für die Verkehrsteilnehmer.

Straßenverkehr: Neubau der Neuen Fahlenbergbrücke, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Frage 1: In welchem Zeitraum plant der Senat den #Neubau der Neuen #Fahlenbergbrücke? Antwort zu 1: Die Maßnahme ist in die Investitionsplanung des Landes mit einem Baubeginn in 2016 aufgenommen worden. Die Bauzeit beträgt ca. 2 Jahre. Frage 2: Welchen Stand besitzt die Planung zum Neubau und was ist dazu noch weiter zu leisten? Antwort zu 2: Die Planungen zum #Ersatzneubau können frühestens in der 2. Jahreshälfte 2014 beginnen. Frage 3: Welchen Kostenrahmen besitzt die Baumaßnahme? Antwort zu 3: Die Kosten der Baumaßnahme werden ca. 2,8 Mio. € betragen. Frage 4: Inwieweit sind bzw. werden umweltrechtliche Belange in die Planung einfließen? Frage 5: Inwieweit sind bzw. werden verkehrliche Belange (privat wie öffentlich) in die Planung einfließen? Frage 6: Inwieweit plant der Senat den Verkehr zwischen #Müggelheim und der Gemeinde #Gosen-Neu Zittau während der Bauphase aufrechtzuhalten und welche Einschränkungen sind dabei in Kauf zu nehmen? Antwort zu 4, 5 und 6: Im Zusammenhang mit den technischen Planungen werden Untersuchungen zur Aufrechterhaltung des Verkehrs (u.a. #Behelfsbrücke, halbseitiges Bauen) durchgeführt. Bei der Entscheidungsfindung werden umweltrechtliche Belange ebenso wie verkehrliche Belange einfließen und planrechtlich zu erörtern sein. Bei der Gewichtung aller Belange kommt der verkehrlichen Relevanz der Straße für den Individual- und Wirtschaftsverkehr aber auch für den öffentlichen Personennahverkehr eine besondere Bedeutung zu. Berlin, den 27. Juni 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r …………………………. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Juli 2014)