U-Bahn: Weichenerneuerung am U Hallesches Tor

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=32&download=1528 Für #hochverfügbare und sichere -Bahnanlagen investiert die BVG laufend in ihre Infrastruktur. In der Zeit von Sonntag, 3. Mai 2015, bis zum Freitag, 26. Juni 2015, werden deshalb am U-Bahnhof #Hallesches Tor Weichen erneuert. Der Zugverkehr ist während dieser Zeit jeweils sonntags bis donnerstags ab ca. 22:00 Uhr zwischen den U-Bahnhöfen #Kochstraße und Platz der #Luftbrücke unterbrochen. Davon ausgenommen sind die Tage 13. und 14. Mai 2015 sowie 24. bis 26. Mai 2015. Zwischen U Stadtmitte und U Platz der Luftbrücke besteht ein Ersatzverkehr mit barrierefreien #Bussen. Dadurch können auch schon Fahrgäste der Linie U2 auf den Ersatzverkehr in Richtung Platz der Luftbrücke umsteigen.

Bus + Straßenbahn: Busfahrer-Streik am Mittwoch in fünf Landkreisen – Verdi zieht die Daumenschrauben an 100 Stunden Lokführerstreik? Was die GDL kann, kann Verdi schon lange. , aus rbb-online.de

http://www.rbb-online.de/wirtschaft/beitrag/2015/04/nahverkehr-strassenbahn-brandenburg-streik-verdi.html 100 Stunden Lokführerstreik? Was die #GDL kann, kann #Verdi schon lange. Notfalls zwei Wochen lang will die Gewerkschaft den #Brandenburger #Nahverkehr bestreiken. Am zweiten Tag des #Streiks blieben #Bussen und #Straßenbahnen in vier Landkreisen in ihren Depots. Am Mittwoch, droht Verdi, soll sogar noch ein weiterer Landkreis hinzu kommen. Verdi macht ernst – zum Leidwesen vieler Brandenburger Schüler und Pendler. Nachdem am Montag Bus- und Straßenbahnfahrer in den nördlichen Landkreisen Ostprignitz-Ruppin und Uckermark in den Ausstand traten, warteten am Dienstag nun auch Fahrgäste in den Landkreisen Barnim und Märkisch-Oderland vergeblich auf Busse und Bahnen. 250 Bus- und Straßenbahnfahrer beteiligten sich nach Verdi-Angaben an dem Streik. Nur in Frankfurt (Oder) machte die Geschäftsführung der hiesigen Verkehrsbetriebe der Gewerkschaft einen Strich durch die Rechnung. Das Unternehmen ließ Busse und Straßenbahnen schon vor Streikbeginn aus den Depots holen und laut Verdi von überwiegend polnischen Streikbrechern fahren. Am Mittwoch will Verdi den Streik nicht nur fortsetzen, sondern sogar noch weiter ausweiten. Dann sollen auch die Mitglieder im Landkreis Oder-Spree, der Busverkehr Märkisch-Oderland GmbH und die …

Bus + Straßenbahn: Busfahrer-Streik am Mittwoch in fünf Landkreisen – Verdi zieht die Daumenschrauben an 100 Stunden Lokführerstreik? Was die GDL kann, kann Verdi schon lange. , aus rbb-online.de

http://www.rbb-online.de/wirtschaft/beitrag/2015/04/nahverkehr-strassenbahn-brandenburg-streik-verdi.html

100 Stunden Lokführerstreik? Was die #GDL kann, kann #Verdi schon lange. Notfalls zwei Wochen lang will die Gewerkschaft den #Brandenburger #Nahverkehr bestreiken. Am zweiten Tag des #Streiks blieben #Bussen und #Straßenbahnen in vier Landkreisen in ihren Depots. Am Mittwoch, droht Verdi, soll sogar noch ein weiterer Landkreis hinzu kommen.
Verdi macht ernst – zum Leidwesen vieler Brandenburger Schüler und Pendler. Nachdem am Montag Bus- und Straßenbahnfahrer in den nördlichen Landkreisen Ostprignitz-Ruppin und Uckermark in den Ausstand traten, warteten am Dienstag nun auch Fahrgäste in den Landkreisen Barnim und Märkisch-Oderland vergeblich auf Busse und Bahnen. 250 Bus- und Straßenbahnfahrer beteiligten sich nach Verdi-Angaben an dem Streik.
Nur in Frankfurt (Oder) machte die Geschäftsführung der hiesigen Verkehrsbetriebe der Gewerkschaft einen Strich durch die Rechnung. Das Unternehmen ließ Busse und Straßenbahnen schon vor Streikbeginn aus den Depots holen und laut Verdi von überwiegend polnischen Streikbrechern fahren.
Am Mittwoch will Verdi den Streik nicht nur fortsetzen, sondern sogar noch weiter ausweiten. Dann sollen auch die Mitglieder im Landkreis Oder-Spree, der Busverkehr Märkisch-Oderland GmbH und die …

BVG + S-Bahn + VBB + Tarife: Pilotbetrieb ÖPNV-Nulltarif an Sommer-Wochenenden, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhal-te, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und die S-Bahn Berlin um Stellungnahmen gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie werden nachfolgend wiedergege-ben. Frage 1: Welche rechtlichen Voraussetzungen sind nach Auffassung des Senats erforderlich bzw. welche Gesetze oder Verordnungen müssten geändert werden, um im Rahmen eines #Pilotbetriebs einen #Nulltarif in #Bussen und #Bahnen an einzelnen oder mehreren Tagen im #Tarifbereich #AB zu ermöglichen? Antwort zu 1: Normative Änderungen sind für die Umsetzung eines Pilotangebotes nicht geboten. Es sind jedoch Abstimmungen bzw. vertragliche Regelungen mit anderen Aufgabenträgern, den betroffenen Verkehrsun-ternehmen und des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (VBB) erforderlich, die überwiegend nur im Konsens möglich sind: Soweit Verkehrsunternehmen in Berlin ihre Verkehrs-leistungen auf Basis eines Bruttovertrages erbringen (Re-gionalverkehr), können die Auftraggeber (in der Regel die Länder Berlin und Brandenburg, bei einigen Linien aber auch weitere Bundesländer) konsensual vorgeben, wel-cher Tarif anzuwenden ist. Die damit verbundenen Ein-nahmeausfälle wären vom Land Berlin auszugleichen. Die S-Bahn-Leistungen werden auf Grundlage eines Nettovertrages erbracht. Hier müssten sich die Auftragge-ber (die Länder Berlin und Brandenburg) über die Pilot-maßnahme verständigen und auf dieser Basis mit der S-Bahn Berlin GmbH über die Modalitäten einer entspre-chenden Tarifabsenkung und den Ausgleich der Minder-einnahmen verhandeln. Im übrigen Nahverkehr (Bus, U-Bahn, Tram) sind sowohl die Regelungen im Verkehrsvertrag des Landes Berlin mit der BVG, der als Nettovertrag abgeschlossen wurde, zu beachten als auch die Vorgaben des für diese Verkehre einschlägigen Personenbeförderungsgesetzes (PBefG). Analog für S-Bahn Berlin müsste das Land Berlin mit der BVG als Nettovertragsunternehmen ver-handeln müsste, unter welchen Bedingungen und in wel-chem Umfang die BVG einen Nulltarif anbietet. Gemäß § 39 PBefG müsste die BVG diese Tarifände-rung dann bei der Genehmigungsbehörde beantragen, denn die bisher geltenden, genehmigten Tarife dürfen gemäß § 39 Abs. 3 PBefG weder über- noch unterschrit-ten werden und müssen gleichmäßig angewendet werden. Ein Nulltarif ist eine vollständige Unterschreitung des genehmigten Tarifes. Behördlich müsste somit zu den bereits genehmigten Tarifen ein Ausnahmetatbestand, ggf. unter den Bedingungen des § 39 Abs. 4 PBefG, für die zeitweilige Anwendung eines Nulltarifes genehmigt werden. Hierbei müsste die Genehmigungsbehörde auch prüfen, ob ein solcher Tarif der wirtschaftlichen Lage der Verkehrsunternehmen angemessen ist. Es wäre zudem sicherzustellen, dass bestimmte Kundensegmente (z.B. Abonnenten) durch den Anwendungsbereich des Nullta-rifs nicht benachteiligt werden, sollte dieser ggf. nur Teile des Tarifangebots betreffen. Soweit Berliner Busleistungen im Stadt-Umland-Verkehr nicht durch die BVG erbracht werden, sondern im Auftrag benachbarter Landkreise von Brandenburger Verkehrsunternehmen, müsste die Anwendung eines Nulltarifes für den Berliner Linienanteil mit den dortigen Aufgabenträgern und Unternehmen vereinbart werden. Für alle in Berlin tätigen Verkehrsunternehmen ist übergreifend zu beachten, dass sie in ihren Verkehrsver-trägen zur Anwendung des integrierten Tarifs im Ver-kehrsverbund Berlin-Brandenburg verpflichtet sind. Sie sind daher zugleich Vertragspartner von Kooperationsver-trägen mit dem VBB, die auch die Verfahren der inte-grierten, länderübergreifenden Tarifentwicklung zum Inhalt haben. Sollte der Nulltarif nicht nur als einmaliges Ereignis, sondern regelmäßig – und sei es auch nur an bestimmten Tagen – zur Anwendung kommen sollen, müssten gemäß den Regularien des Verbundtarifes die im Verbundgebiet tätigen Verkehrsunternehmen zusammen-wirken und über den VBB einen abgestimmten Tarifan-trag stellen, da nicht ein Verkehrsunternehmen autonom über den Nulltarif entscheiden kann. Frage 2: Wie hoch war das Fahrgastaufkommen in Bussen und Bahnen der BVG A.ö.R. und der S-Bahn Berlin GmbH werktags und an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen in den Jahren 2013 und 2014? (Bitte nach Jahren, Verkehrsunternehmen und getrennt nach Werkta-gen sowie Wochenend- und Feiertagen aufschlüsseln.) Antwort zu 2: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Für die BVG ergeben sich auf Grundlage der Jahres-UBF [Erläuterung – UBF: Unternehmensbeförderungsfall] sowie der Verteilung auf MF [Erläuterung – MF: montags – freitags, wenn kein Feiertag] sowie Sa/So nachstehende Werte für die UBF: MF (Werktag) Sa/So (Wochenend- und Feiertage) 2013 3,1 Mio. 1,5 Mio. 2014 3,2 Mio. 1,6 Mio. “ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Eine nach Wochentagen differenzierte Erhebung des Fahrgastaufkommens liegt nur für das Jahr 2012 vor. Das Fahrgastaufkommen der S-Bahn beträgt an durchschnitt-lichen Werktagen (Mo-Fr) rund 1,3 Mio. Fahrgäste. An Samstagen beträgt das Fahrgastaufkommen durchschnitt-lich rund 0,9 Mio. Fahrgäste, an Sonn- und Feiertagen durchschnittlich rund 0,7 Mio. Fahrgäste.“ Frage 3: Mit welchem zusätzlichen Fahrgastaufkom-men rechnet der Senat, wenn an den Samstagen und Sonntagen im Juli und August 2015 im Rahmen eines Pilotbetriebs ein ÖPNV-Nulltarif im Tarifbereich AB eingeführt würde? Antwort zu 3: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die BVG verfügt über keine Erfahrungswerte im Zu-sammenhang mit dem zu erwartenden zusätzlichen Fahr-gastaufkommen im Zuge eines zeitlich begrenzten ÖPNV zum Nulltarif. Um dies abschätzen zu können, wäre eine gezielte Marktuntersuchung notwendig.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Seitens der S-Bahn existieren keine Prognosen bzgl. eines zusätzlichen Fahrgastaufkommens bei einem ÖPNV-Nulltarif am Wochenende.“ Der Senat kann aufgrund fehlender Datengrundlage dazu keine Einschätzung abgeben. Frage 4: Inwiefern müssten die Angebote von BVG A.ö.R. und der S-Bahn Berlin GmbH beispielsweise durch zusätzliche Fahrzeugeinsätze, Taktzeitverdichtun-gen o.Ä. ausgeweitet werden, um das zusätzliche Fahr-gastaufkommen eines entsprechenden Pilotbetriebs auf-fangen zu können? Die S-Bahn Berlin GmbH hat hierzu übermittelt: „Die Anzahl der zusätzlichen Leistung im Linienein-satz ist abhängig von einer konkreten Bestellung, welche durch den Aufgabenträger ausgelöst werden müsste.“ Frage 5: Welche Kosten würden der BVG A.ö.R. und der S-Bahn Berlin GmbH aus entsprechenden Ange-botsanpassungen voraussichtlich entstehen? Die S-Bahn Berlin GmbH hat hierzu übermittelt: „Die zusätzlichen entstehenden Kosten sind abhängig von einer konkreten Bestellung durch die Aufgabenträ-ger.“ Frage 6: Wie viel Personal der BVG A.ö.R. und der S-Bahn Berlin GmbH wäre zusätzlich notwendig, um einen ÖPNV-Nulltarif an den Samstagen und Sonntagen im Juli und August 2015 durchzuführen? Die S-Bahn Berlin GmbH hat hierzu übermittelt: „Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden, da der Personaleinsatz von einer Vielzahl von Faktoren abhängt. Zum einen ergibt sich der zusätzliche Personalauf-wand für die Triebfahrzeugführer aus der Differenz der dann bestellten Verkehrsleistung zur üblichen Verkehrs-leistung an einem normalen Wochenende. Bezüglich weiterer Personale (z.B. Sicherheitskräfte) müsste im Vorfeld abgeschätzt werden, wie sich auf Grund der Wetterlage, der Veranstaltungsdichte und z.B. dem Baugeschehen im ÖPNV das Fahrgastaufkommen und die Fahrgastbewegung tatsächlich entwickeln könnte. Nicht zuletzt spielt hier auch die dann möglicherweise vorgenommene Angebotsausweitung eine Rolle. Anhand dieser und weiterer Kriterien, inkl. eines Risi-koaufschlags (z.B. Reisendenlenkung etc.), müsste die Personalbemessung durchgeführt werden.“ Frage 7: Welche Kosten würden der BVG A.ö.R. und der S-Bahn Berlin GmbH durch einen entsprechenden zusätzlichen Personaleinsatz entstehen? Die BVG hat zu den Fragen 4 bis 7 übermittelt: „Die an Wochenenden angebotenen Verkehrsleistun-gen der BVG orientieren sich an der derzeitigen Nachfra-ge. Um ein möglicherweise zusätzliches Fahrgastauf-kommen in Folge des o. g. Pilotvorhabens bewältigen zu können, wären Mehrleistungen und zusätzliche Personale erforderlich, deren Umfang nur in Verbindung mit dem zusätzlichen Fahrgastaufkommen abgeschätzt werden kann. Die Rekrutierung und Ausbildung zusätzlicher Personale für Mehrleistungen im Sommer 2015 ist auf-grund des verbleibenden zeitlichen Vorlaufs nicht realis-tisch.“ Die S-Bahn Berlin GmbH hat hierzu übermittelt: „Entsprechend der Antwort zu Frage 6 kann auch die Frage nach den entstehenden Kosten nicht pauschal be-antwortet werden.“ Frage 8: Welche Mindereinnahmen aus Fahrschein-verkäufen würden der BVG A.ö.R. und der S-Bahn Berlin GmbH während eines ÖPNV-Nulltarifs an den Samstagen und Sonntagen im Juli und August 2015 entstehen? Die BVG hat hierzu übermittelt: „Durch einen ´Nulltarif´ an 18 Wochenendtagen im Juli und August 2015 würden der BVG Mindereinnahmen im Bartarif von rd. 3,8 Mio. EUR entstehen (ohne Be-rücksichtigung der speziellen touristischen Tarifangebote WelcomeCard und CityTourCard).“ Die S-Bahn Berlin GmbH hat hierzu übermittelt: „Der S-Bahn Berlin würden im Bartarif geschätzte Mindereinnahmen i.H.v. rd. 3,1 Mio. EUR entstehen.“ Frage 9: Wie hoch wären die voraussichtlichen Kosten aus anteiligen Fahrgeldrückerstattungen bzw. Fahrgeldre-duzierungen für Monats- Jahres- und Abonnementkarten-Kund*innen, sollten diese erforderlich sein? Die BVG hat hierzu übermittelt: „Für die BVG wäre mit Forderungen nach anteiligen Kostenerstattungen für vorhandene Zeitkarten in Höhe von rd. 21,7 Mio. EUR zu rechnen.“ Die S-Bahn Berlin GmbH hat hierzu übermittelt: „Eine finanzielle Bewertung einer möglichen Rücker-stattung im Zeitkartentarif würde von den genauen Be-dingungen abhängen, wobei zuerst die tarifgenehmi-gungsrechtlichen Fragen mit der Genehmigungsbehörde zu klären wären. Die S-Bahn Berlin schätzt die mögliche Erstattungssumme auf 10,9 Mio. EUR.“ Frage 10: Welche weiteren Kosten würden der BVG A.ö.R. und der S-Bahn Berlin GmbH voraussichtlich durch einen ÖPNV-Nulltarif an den Samstagen und Sonn-tagen im Juli und August 2015 entstehen? Die BVG hat hierzu übermittelt: „Weitere Kostenfaktoren können derzeit von der BVG nicht abgeschätzt werden.“ Die S-Bahn Berlin GmbH hat hierzu übermittelt: „Diese Frage kann ebenfalls nicht pauschal beantwor-tet werden. In Abhängigkeit eines ggf. durch den Senat bestellten zusätzlichen Verkehrsangebots entstünden ggf. weitere Kosten wie z.B. Energiekosten beim Einsatz zu-sätzlicher bzw. längerer Züge.“ Frage 11: Wie hoch veranschlagt der Senat entspre-chend die Gesamtkosten eines Pilotbetriebs ÖPNV-Nulltarif an den Samstagen und Sonntagen im Juli und August 2015 im Tarifbereich AB? Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die Gesamtkosten ergeben sich aus der Summe der in den Fragen 5., 7. und 9. genannten Kosten.“ Die Gesamtkosten können vom Senat nicht angegeben werden. Berlin, den 05. März 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Mrz. 2015)

Radverkehr + STraßenverkehr: Anspruch und Wirklichkeit der Radverkehrsstrategie III: Busspuren („Umweltspuren“), Fahrrad-Mitnahme im ÖPNV und Leihfahrräder, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis be-antworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Fragen zukommen zu lassen und hat daher die BVG AöR und die S Bahn Berlin GmbH um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Ver-antwortung erstellt, dem Senat übermittelt und in den untenstehenden Antworten kenntlich gemacht wurden. Frage 1: Hat der Senat, wie in der #Radverkehrsstrate-gie angekündigt, bis Ende 2014 abschließend überprüft, auf welchen #Busspuren zeitliche Beschränkungen für den Radverkehr aufgehoben werden können? Frage 2: Auf welchen Busspuren sind seit 2011 zeitli-che Beschränkungen für den Radverkehr aufgehoben worden und wo sind weitere Aufhebungen geplant? (Bitte nach Jahr und Bezirk aufschlüsseln.) Frage 3: Wo sind im Zuge einer – laut Radverkehrs-strategie bis Ende 2014 abzuschließenden – Überprüfung besonders konfliktträchtige Busspuren identifiziert wor-den? Antwort zu 1 – 3: In Berlin gibt es keine Busspuren mit zeitlichen Beschränkungen für den Radverkehr. Die Überprüfungen „konfliktträchtiger“ Busspuren seitens der Verkehrslenkung Berlin sind noch nicht abgeschlossen. Frage 4: Welche Maßnahmen hat der Senat ergriffen und wird der Senat ergreifen, um die auf Busspuren iden-tifizierten Konflikte zu entschärfen? Frage 5: Wie viele Busspuren mit welcher Wegelänge sind seit 2011 verbreitert worden, um Konflikte zwischen #Radfahrer*innen und #Bussen bzw. #Taxis zu vermeiden? (Bitte nach Ort, Streckenlänge und Kosten der Maßnahme aufschlüsseln.) Frage 6: Wie viele seit 2011 neu gebaute oder ausge-wiesene Busspuren sind ausreichend breit, so dass Rad- und Bus- bzw. Taxiverkehr auf den Busspuren nebenei-nander geführt werden können? Antwort zu 4 – 6: Aus Sicht des Radverkehrs sind Bussonderfahrstreifen, bei denen der Radverkehr zugelas-sen ist, in der Regel nur begrenzt problematisch, auch wenn die Breite unter dem Mindestmaß von 4,75 m liegt. Dieses Mindestmaß würde ein Überholen von Radfahre-rinnen und Radfahrern innerhalb des Bussonderfahrstrei-fens ermöglichen. Allerdings kann ein Maß darunter für den Busverkehr problematisch sein und zu Zeitverlusten führen, wenn der Bus zum Überholen die Fahrspur wech-seln muss. Solche Fälle werden in der Arbeitsgruppe Busbeschleunigung der Verkehrslenkung Berlin mit der BVG regelmäßig geprüft und verschiedene Maßnahmen umgesetzt. Beim Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur liegt aus den oben genannten Gründen die Priorität bei der Planung und Umsetzung von Radverkehrsanlagen an Straßen, die noch über keine Radverkehrsanlagen verfügen. Lediglich bei besonderen Planungsanlässen werden Straßenraum-aufteilungen mit schmalen Bussonderfahrstreifen über-prüft und ggf. verändert. So sind zurzeit zwei konkrete Maßnahmen in der Planung oder Planungsvorbereitung, die Hardenbergstraße (Charlottenburg-Wilmersdorf) und die westliche Kleiststraße (Tempelhof – Schöneberg). Dort sollen nach der Tunneldeckensanierung der U-Bahn die vorhandenen Bussonderfahrstreifen (3,0 m Breite) durch 4,75 m bis 5,00 m breite Bussonderfahrstreifen ersetzt werden (zu Lasten von je einer Fahrspur). Frage 7: Wie viele Fahrräder werden durchschnittlich an jedem Tag in S-, U- und Straßenbahnen mitgenom-men? Antwort zu 7: Hierzu berichtet die BVG AöR: „Im Jahr 2013 wurden an jedem Wochentag durchschnittlich rund 4900 Fahrräder in der U-Bahn und rund 1250 Fahr-räder in der Straßenbahn mitgenommen.“ Hierzu berichtet die S-Bahn Berlin GmbH: „An einem durchschnittlichen Werktag (Mo-Fr) werden ca. 32.000 Fahrräder in den Zügen der Berliner S-Bahn transpor-tiert.“ Frage 8: Welche zusätzlichen Kapazitäten für eine Fahrrad-Mitnahme sind seit 2011 in S-, U- und Straßen-bahnen geschaffen worden? Antwort zu 8: Hierzu berichtet die BVG AöR: „Bis zum heutigen Zeitpunkt erfolgte die Anschaffung von 84 neuen Straßenbahnen des Fahrzeugtyps FLEXITY Berlin mit größerem Mehrzweckabteil. Im Zuge der Ertüchti-gung von U-Bahnwagen werden sukzessive Mehr-zweckabteile eingebaut. Bisher wurden 17 Doppeltrieb-wagen der U-Bahn-Baureihe F74E entsprechend umge-rüstet.“ Hierzu berichtet die S-Bahn Berlin GmbH: „An einem durchschnittlichen Werktag (Mo-Fr) werden ca. 32.000 Fahrräder in den Zügen der Berliner S-Bahn transpor-tiert.“ Die S-Bahn Berlin GmbH berichtet hierzu, dass seit 2011 zusätzliche Kapazitäten zur Mitnahme von Fahrrä-dern zum Beispiel durch die Ausweitung des 10-Minuten-Takts der S5 nach Hoppegarten auch an Wochenenden sowie an Werktagen auch außerhalb der Hauptverkehrs-zeit geschaffen worden seien. Ebenfalls sei der 10 Minu-ten-Takt der Linie S25 nach Teltow Stadt sowie die Ver-dichtung des Verkehrsangebots auf der Stadtbahn durch Herstellung eines durchgehenden 2- bis 5-Minuten-Takt an den Tagen Montag – Samstag zu nennen. Frage 9: Wie viele Abonnent*innen einer VBB-Monats- oder Jahreskarte nutzen die vergünstigten Grund- oder Pauschaltarife des Call-a-Bike-Leihfahrradsystems? Antwort zu 9: Die Informationen zur Kundenstruktur liegen im angefragten Differenzierungsgrad nur dem Systemeigentümer vor. Folgende Angaben sind fristge-recht darstellbar: Derzeit nehmen von rund 88.000 Kundinnen und Kunden in Berlin rund 41.000 Kundinnen und Kunden den unrabattierten Grundtarif sowie 500 den unrabattier-ten Pauschaltarif in Anspruch. Bezogen auf den Grundtarif nutzen rund 23.000 Kun-dinnen und Kunden Rabatte über die Verfügbarkeit der DB BahnCard, 6.200 Nutzende die rabattierten Studenten-tarife bzw. Kombinationen mit CarSharing-Angeboten. 15.000 Nutzende nehmen andere Rabattmöglichkeiten in Anspruch. Unter diesen Nutzerkreis fallen auch die VBB-Abo-Kundinnen und Kunden. Zu den Kundinnen und Kunden mit Vergünstigungen im Pauschaltarif (insgesamt 2.300) liegen fristgerecht keine Informationen vor. Frage 10: Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass die Nutzung des Call-a-Bike-Leihfahrradsystems von rund 0,6 Fahrten pro Tag und Rad im Jahr 2010 (vor der Umrüstung auf stationsgebundenen Betrieb und vor Be-ginn der öffentlichen Förderung) auf 0,3 Fahrten pro Tag und Rad im Jahr 2013 zurückgegangen ist? Antwort zu 10: Die in Frage 10 vorgenommene Kal-kulation greift zu kurz. Anzusetzen ist jeweils die real im Straßenraum verfügbare Anzahl der Räder. Beispiel: Im September 2014 waren rund 1.600 Räder im Einsatz. Bei 30 Einsatztagen und einer Anzahl Gesamtfahrten von rund 36.000 entspricht dies durchschnittlich 1,3 täglichen Nutzungen pro Rad. Ein Rückgang ist daher nicht fest-stellbar, wird auch im Vergleich zu 2010 nicht erwartet. Eine gesamthafte Auswertung für das laufende Ge-schäftsjahr 2014 ist derzeit noch nicht möglich. Frage 11: Welche Vorgaben wird der Senat im Rah-men des geplanten Vergabeverfahrens formulieren, um die Nutzung des Berliner Leihfahrradsystems attraktiver zu gestalten und dessen Integration in den öffentlichen Nahverkehr zu verbessern? Antwort zu 11: Die konkrete Form der Ausgestaltung des öffentlichen Fahrradverleihsystems in den Parametern Größe und Dichte, Raumabdeckung, Tarifsystem, Funkti-onalitäten und Gestaltung von Stationen und Rädern, dem Serviceangebot, Entleihmöglichkeiten usw. wird im Rahmen des Vergabeverfahrens definiert. Details der Vergabeunterlagen, daher unter anderem die Frage nach räumlicher Erschließung und konkreter Ausgestaltung, können mit Rücksicht auf das angestrebte Verfahren erst im Rahmen der offiziellen Bekanntmachung dargestellt werden. Zum jetzigen Zeitpunkt können damit lediglich die Grundzüge kommuniziert werden. Hierzu gehört u.a., dass ein zukünftiges öffentliches Leihfahrradsystem in Berlin in • einer angestrebten Größe von mindestens 175 Sta-tionen an verkehrlich sinnvollen Standorten zur • ganzjährigen, automatischen Entleihe von qualita-tiv ansprechenden Rädern zu • einem sozialverträglichen Tarif, welcher die Ver-knüpfung des Leihfahrradsystems mit dem Öffent-lichen Personennahverkehr (ÖPNV) abbildet, mit • entsprechenden Qualitäts- und Verfügbarkeitskri-terien, welche bspw. die Einbindung in tägliche Wegeketten sicherstellt, zu realisieren ist. Dabei sollen den Anbieterinnen und Anbietern auch Gestaltungsspielräume für innovative Angebote überlassen bleiben, die im Rahmen des Verfah-rens konkretisiert werden müssen. Das Land erschließt sich durch eine Förderung entscheidende Einflussmög-lichkeiten bei der Ausgestaltung des Systems, sei es bei der räumlichen Ausdehnung, der Verknüpfung mit dem ÖPNV oder der Tarifgestaltung. Dies entspricht dem verkehrs- und umweltpolitischen Gestaltungsanspruch. Berlin, den 29. Dezember 2014 In Vertretung Christian Gaebler ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Jan. 2015)

Fernbus: Boom bei Linien­fern­bussen 2013: Von 3 auf 8 Millionen Fahr­gäste, aus Statistische Bundesamt (Destatis)

https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2014/10/PD14_351_461.html;jsessionid=40A644A77D7551DE81BE1E17D50DA820.cae2 WIESBADEN – Mit der #Liberalisierung zum 1. Januar 2013 ist der #Linienfernverkehr mit #Bussen stark expandiert. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, wurden im Linienfernverkehr mit Bussen nach vorläufigen Ergebnissen im Jahr 2013 von deutschen Unternehmen 8,2 Millionen Fahrgäste befördert. Gegenüber dem Jahr 2012 (3,0 Millionen Fernbusreisende) war dies ein Wachstum von fast 180 %.

Von den 8,2 Millionen Fahrgästen fuhren 6,7 Millionen (82 %) im Inlandsverkehr und 1,5 Millionen (18 %) im grenzüberschreitenden Verkehr. Insbesondere der Verkehr zwischen deutschen Städten war der Wachstumsmotor: hier haben sich die #Fahrgastzahlen gegenüber dem Vorjahreswert von 2,1 Millionen mehr als verdreifacht (+ 226 %). Im Verkehr mit dem Ausland wurde lediglich ein Zuwachs von 67 % erzielt. Im Durchschnitt legten die Reisenden rund 330 Kilometer je Fahrt zurück. Die insgesamt erbrachte Beförderungsleistung betrug somit 2,7 Milliarden Personenkilometer (2012: 1,2 Milliarden Personenkilometer). Bei den Fahrten war durchschnittlich über die Hälfte der Sitzplätze besetzt; der Auslastungsgrad der Busse lag bei 55 %. Die Zahl der Liniengenehmigungen für innerdeutsche Fernbusverbindungen stieg nach Angaben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur im Jahresverlauf von 86 (am 31. Dezember 2012) auf …

Bus: Verzögerungen und Verspätungen durch obligatorischen Vordereinstieg in BVG-Bussen, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die BVG AöR um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt, dem Senat übermittelt und in den untenstehenden Antworten kenntlich gemacht wurde. Frage 1: Wie viele #Fahrausweise werden direkt bei #Busfahrer*innen gekauft? (Bitte absolut und relativ zum Ge-samtaufkommen der verkauften Fahrausweise angeben.) Antwort zu 1: Jan. – Dez. 2013 Summe alle Vertriebswege 75,4 Mio. Stück Bus 25,4 Mio. Stück %-Anteil Bus rd. 34 % „Hierbei ist zu beac hten, dass in den #Bussen im Wesentlichen #Tickets im #Bartarif (Einzelfahrscheine, Kurzstrecken, Tageskarten, keine 4-Fahrten-Karten) verkauft werden, die hohe Stückzahlen bei geringen Umsätzen generieren.“ Frage 2: Wie hoch ist der durchschnittliche Zeitverlust, der an jedem Halt durch den Kauf von Fahrausweisen bei Busfahrer*innen entsteht? Antwort zu 2: „Diese Angaben sind nicht verfügbar, da der Fahrscheinverkauf nur sehr pauschal neben anderen Faktoren in den Fahrgastwechselzeiten bei der Ermittlung der Haltestellenaufenthaltszeiten berücksichtigt wird.“ Frage 3: Dauert die Kontrolle einer BVG-fahrCard beim Einstieg durch Busfahrer*innen im Vergleich zur Kontrolle von anderen Fahrscheinen oder zum elektronischen Ticket durchschnittlich länger? Antwort zu 3: „Der Einbau des separaten Prüfgerätes erfolgt im Eingangsbereich des Omnibusses linksseitig, so dass der elektronische Kontrollvorgang im Einstiegsbereich räumlich entkoppelt von der herkömmlichen Sichtprüfung des Omnibusfahrers erfolgt. Der eigentliche Vorgang der elektronischen Prüfung auf räumliche und zeitliche Gültigkeit eines elektronischen Fahrscheins wird unter einer Sekunde liegen.“ Frage 4: Nimmt die Durchschnittsgeschwindigkeit einer Buslinie mit einem steigenden durchschnittlichen Fahrgastaufkommen ab? (Bitte die Buslinien nach aktuellem Fahrgastaufkommen und Durchschnittsgeschwindigkeit auflisten.) Antwort zu 4: „Die Durchschnittgeschwindigkeit einer Linie hängt maßgeblich von den streckenseitigen Rahmenbedingungen ab (Haltestellenabstand, Vorrangschaltungen an Lichtsignalanlagen, Stauanfälligkeit der befahrenen Straßenabschnitte aufgrund von Baustellen etc., Vorhandensein von Busspuren, Tempo 30-Zonen etc.). Ein Zusammenhang der Durchschnittgeschwindigkeit mit dem Fahrgastaufkommen ist nicht herstellbar.“ Aus Sicht des Senats besteht zumindest kein eindeutiger Zusammenhang zwischen Durchschnittsgeschwindigkeit und Fahrgastaufkommen. Auch die Haltestellenaufenthaltszeiten sind nicht allein vom Fahrgastaufkommen abhängig. Aber natürlich hat die Anzahl der ein- und aussteigenden Personen einen Einfluss auf die Fahrgastwechselzeiten, die jedoch von weiteren Faktoren ebenfalls in unterschiedlichem Maße beeinflusst werden (z.B. Fahrzeuglänge, Türenanzahl und Fahrgastfluss oder Größe der Aufstellflächen an Haltestellen). Frage 5: Welche Buslinien sind am meisten von Verspätungen betroffen? (Bitte nach Bus- und Metrobuslinien getrennt sowie nach Höhe der durchschnittlichen Verspätungen aufschlüsseln.) Antwort zu 5: „Die BVG ist gemäß Verkehrsvertrag zur Einhaltung einer Soll-Pünktlichkeit von 85 % verpflichtet. Aufgrund von Störungen im Verkehrsfluss (Baustellen, Demonstrationen, Behinderungen auf den Busspuren, fehlende Beschleunigungsmaßnahmen) wurde diese Quote [insbesondere] auf den Buslinien 104, 200, M48, M85 sowie TXL im Jahr 2013 im Durchschnitt nicht erreicht. …“ Frage 6: Wie hat sich die Durchschnittsgeschwindigkeit der Busse vor und nach Einführung des obligatorischen Vordereinstiegs im Jahr 2004 entwickelt? (Bitte für Bus- und Metrobuslinien getrennt auflisten.) Antwort zu 6: Eine Analyse der Durchschnittsgeschwindigkeit seit 2004, die ausschließlich die Wirkung des Vordereinstiegs darstellt, ist weder vorhanden, noch ist aus Sicht des Senats eine auf dieses einzelne Merkmal reduzierte Aussage angesichts der Vielzahl anderer Einflüsse im täglichen Verkehrsgeschehen und Betriebsablauf möglich. Frage 7: Wie hat sich die durchschnittliche Kapazitätsauslastung vor und nach Einführung des obligatorischen Vordereinstiegs entwickelt? (Bitte getrennt für Busund Metrobuslinien auflisten.) Antwort zu 7: „Eine Statistik zur durchschnittlichen Kapazitätsauslastung je Linie wird nicht geführt. Die Auslastungszahl über alle Verkehrsmittel der BVG betrug 16,0 % (Bus: 16,6 %) im Jahr 2003 und 17,8 % (Bus: 16,8 %) im Jahr 2013.“ Frage 8: Hat die BVG AöR die Auswirkungen des obligatorischen Vordereinstiegs evaluiert? Wenn ja, durch wen, mit welchen Ergebnissen, und welche Konsequenzen hat sie daraus gezogen? Antwort zu 8: „Die BVG AöR hat die Evaluation eigenständig vorgenommen. Das Ergebnis war, dass Fahrzeitanpassungen nicht notwendig wurden, die Fahrgeldeinnahmen sich erhöht haben und die Schwarzfahrerquote reduziert werden konnte.“ Frage 9: Kann nach Auffassung des Senats der freie Einstieg an allen Türen zu einer Beschleunigung des Busverkehrs beitragen? Antwort zu 9: Eine pauschale Aussage dazu kann es angesichts von ganz unterschiedlichen Einflussfaktoren auf die Fahrgastwechselzeiten nicht geben. Je nach Fahrgastaufkommen, Reiselänge, Fahrzeuglänge, Türenanzahl oder allgemein nach Gestaltung des Innenraums ergeben sich unterschiedliche Situationen. Es lassen sich daher positive Wirkungen sowohl bei eindeutig richtungsgebundenem Fahrgastfluss (obligatorischer Vordereinstieg) im Fahrzeug beobachten, als auch bei der Nutzung mehrerer Türen in Spitzenzeiten z.B. mit starkem Schülerverkehr in großen Fahrzeugen. Genauso können aber auch lange, obligatorische Wege durch den Bus oder Behinderungen beim Ausstieg durch wartende Fahrgäste an Haltestellen mit wenig Aufstellfläche Verzögerungen beim Fahrgastwechsel zur Folge haben. Hier gilt es mit betrieblichen Maßnahmen und durch Fahrzeuginnenraumgestaltung dafür Sorge zu tragen, dass trotz großem Fahrgastwechselaufkommen die Haltestellenaufenthaltszeiten möglichst kurz und verlässlich planbar gehalten werden können. In der laufenden Nahverkehrsplanperiode sollen daher geeignete Maßnahmen identifiziert und auf ihre Eignung geprüft werden. Berlin, den 29. August 2014 In Vertretung R. L ü s c h e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Sep. 2014)

barrierefrei + Bus + Straßenbahn: Verbesserte Mobilität von sehbehinderten und blinden Menschen durch „sprechende“ Busse und Straßenbahnen, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die BVG um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend in den Antworten zu 2. bis 10. wiedergegeben: Frage 1: Welche gesetzlichen Voraussetzungen bzw. welche Verordnungen wären nach Auffassung des Senats erforderlich oder müssten geändert werden, damit #Liniennummern und #Fahrtziele von #Bussen und #Straßenbahnen zusätzlich zu den #optischen #Anzeigen auch #akustisch über #Außenlautsprecher an den Fahrzeugen angesagt werden können? Antwort zu 1: § 55 der Straßenverkehrs-Zulassungs- Ordnung (StVZO) müsste geändert werden, da § 55 Abs. 4 StVZO bestimmt, dass an Kraftfahrzeugen ausschließlich die in den Absätzen 1 bis 3a beschriebenen Einrichtungen für Schallzeichen und Sirenen angebracht sein dürfen. Das sind Hupen und Hörner, das Einsatzhorn für Sonderrechtsfahrzeuge (Polizei, Feuerwehr u.a.) sowie das neue akustische Anhaltesignal ausschließlich für Polizeifahrzeuge. Nach außen wirkende Lautsprecher sind nicht genannt und damit zulassungsrechtlich unzulässig. Zudem sieht § 33 Abs. 1 Nr. 1 Straßenverkehrs- Ordnung (StVO) vor, dass der Betrieb von Lautsprechern verboten ist, wenn dadurch am Verkehr Teilnehmende in einer den Verkehr gefährdenden oder erschwerenden Weise abgelenkt oder belästigt werden können. Auch insoweit könnte sich Änderungsbedarf ergeben. Beide Verordnungen des Bundes fallen in die Zuständigkeit des Bundesverkehrsministeriums. Frage 2: Wie viele Haltestellen werden von mehreren Bus- oder Straßenbahnlinien angefahren? (Bitte absolut und prozentual sowie getrennt nach Bus-, Straßenbahnund gemeinsamen Haltestellen auflisten.) Antwort zu 2: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Die nachfolgenden Angaben beziehen sich auf die Richtungshaltestellen der Omnibus- und Straßenbahnlinien im Tagverkehr. Nicht in die Betrachtung einbezogen wurden die Haltestellen der Nachtbuslinien. Im Bereich Bus wurden mit Stand Dezember 2013 insgesamt 5.733 Haltestellen angefahren; an 1.619 (entspricht 28,2 %) hielten mehrere Linien. Bei der Straßenbahn waren es 793 Haltestellen, wobei an 374 (entspricht 47,2 %) mehrere Linien hielten. Die Anzahl der gemeinsamen Haltestellen von Straßenbahn und Bus ist im Verhältnis zur Gesamtzahl der Haltestellen vernachlässigbar gering.“ Frage 3: Auf welchen Bus- und Straßenbahnlinien wechseln im regulären Fahrplanbetrieb die Zielhaltestellen? Antwort zu 3: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Wir interpretieren die Frage bezüglich wechselnder Zielhaltestellen im Regelbetrieb als unterschiedliche Fahrtziele im Tagesverlauf. Diese Fälle treten bei annähernd allen Linien auf. Aber auch bei Linien, die im Regelfall nur zwischen zwei Endhaltestellen verkehren, kommt es durch Schülerverstärker und Aussetzfahrten zu Fahrten mit abweichenden Zielen.“ Frage 4: In wie vielen Fällen und für welche jeweilige Dauer wurden im Kalenderjahr 2013 Bushaltestellen wegen Baumaßnahmen oder anderen Ereignissen (Demonstrationen, Polizeieinsätze, Großveranstaltungen o. Ä.) verlegt? Antwort zu 4: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Bei rd. 6.500 Bushaltestellen kann die Anzahl der Verlegung nur grob geschätzt werden, da hierfür keine automatische, elektronische Auswertung zur Verfügung steht. Die BVG AöR gibt deshalb die Anzahl an Maßnahmen (z.B. Sportveranstaltungen, Straßenfeste, Bauarbeiten, etc.) an, die in der Regel zu Haltestellenverlegungen führen:  319 Maßnahmen wegen Sportveranstaltungen und Großveranstaltungen,  398 Maßnahmen wegen Straßenfesten und Bauarbeiten,  337 Maßnahmen aufgrund von extern bedingter Umleitungen,  4 Maßnahmen sonstiger Veranstaltungen. Im Jahr 2013 wurde also in mehr als 1.000 Fällen eine betriebliche Anweisung zu Veränderungen der Linienführungen bzw. Haltestellenstandorte erstellt, wobei immer auch je Maßnahme mehrere Linien und je Linie mehrere Haltestellen betroffen sind. Die Zahl der daraus resultierenden Verlegungen bzw. Ausfälle von Bushaltestellen kann auf dieser Grundlage nicht hochgerechnet werden. Die Haltestellenverlegungen dauern in der Regel mehrere Tage, Wochen oder sogar Monate.“ Frage 5: In wie vielen Fällen und für welche jeweilige Dauer wurden im Kalenderjahr 2013 Zielhaltestellen von Bus- oder Straßenbahnlinien außerfahrplanmäßig geändert? Antwort zu 5: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Bei der Straßenbahn gab es im Jahr 2013 aufgrund von geplanten Baumaßnahmen 164 Fälle von Änderungen des Originalziels. Die Dauer der Änderung der Zielhaltestellen variiert sehr stark, von kurzfristigen Änderungen bei Sperrungen während des Nachtverkehrs bis hin zu mehreren Wochen bei geplanten Baumaßnahmen.“ Frage 6: Sind Fahrzeuge der BVG bereits mit geeigneten Außenlautsprechern ausgerüstet, und wenn ja, wie viele? (Bitte absolut und prozentual sowie getrennt nach Bussen und Straßenbahnen auflisten.) Antwort zu 6: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Alle Straßenbahnfahrzeuge sind mit Außenlautsprechern ausgerüstet, die manuell über Mikrofon durch das Fahrpersonal bedient werden können. Eine automatisierte Ansage ist jedoch bisher nicht möglich. Das Fahrpersonal bei der Straßenbahn ist angewiesen, bei Erkennbarkeit von sehschwachen oder blinden Fahrgästen auf den Haltestellen der Straßenbahn, Linie und Ziel über Mikrofon anzusagen. Die Omnibusse der BVG AöR sind nicht mit Außenlautsprechern ausgestattet.“ Frage 7: Welche Kosten würden bei einer vollständigen Ausrüstung aller Busse und Straßenbahnen der BVG mit geeigneten Außenlautsprechern entstehen? Frage 8: Welche Kosten würden durch eine Umstellung der Fahrgastinformationssysteme auf zusätzliche akustische Ansagen von Liniennummern und Fahrtzielen über Außenlautsprecher entstehen? Frage 9: Innerhalb welchen zeitlichen Rahmens wäre eine vollständige Umrüstung aller Busse und Straßenbahnen der BVG auf die genannten Außenansagen realisierbar? Antwort zu 7., 8. Und 9: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Die Ausrüstung aller Busse mit Außenlautsprechern ist zurzeit keine Option für die BVG. Neben den zu erwartenden, beträchtlichen Investitionskosten für die Ausrüstung der rd. 1.300 Busse mit der entsprechenden Technik sind auch die Wartungs- und Instandhaltungskosten zu beachten. Kosten- und Zeitpläne wurden deshalb nicht erstellt. Die BVG prüft zurzeit verschiedene technische Lösungen, um Ansagen an Haltestellen für sehbehinderte Fahrgäste zu ermöglichen. Da die Untersuchungen in einem sehr frühen Stadium sind, kann die BVG hierzu noch keine Auskunft geben.“ Frage 10: Spricht nach Auffassung des Senats etwas gegen ein Angebot „sprechender“ Busse und Trams als Maßnahme, den barrierearmen Zugang vor allem für blinde und sehbehinderte Menschen im öffentlichen Nahverkehr zu verbessern? Antwort zu 10: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Die BVG ist grundsätzlich bereit, ihren ohnehin hohen Standard beim barrierefreien Ausbau für alle Menschen mit Behinderung auszubauen. Hierbei sind neben der Priorisierung der Maßnahmen (barrierefreie Omnibusse und Straßenbahnen, Aufzugsprogramm für die UBahnhöfe, Einrichtung barrierefreier Haltestellen in der Oberfläche, etc.) auch die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel zu beachten.“ Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ist Projektpartner in dem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie geförderten Forschungsprojekt m4guide (mobile multimodal mobilityguide). M4guide dient nach Fertigstellung als ein Navigationssystem für Blinde und Sehbehinderte von Tür zu Tür, einschließlich der Nutzung des öffentlichen Verkehrs (ÖV). M4guide ist dabei keine Anwendungssoftware für die Bereitstellung von „Türauffindsignalen“, könnte allerdings Dienste (z.B. in Form von iBeacons via Bluetooth) empfangen. Wenn also Busse und Straßenbahnen mit entsprechender Technik ausgestattet werden würden, wäre m4guide ein Abnehmer bzw. Nutzer des Ganzen, da die App nach Fertigstellung als Erweiterung der BVG-Fahrinfo-App dient. Berlin, den 15. August 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. August 2014)

Bus + barrierefrei: Soll die vordere Rampe an BVG-Bussen wirklich abgeschafft werden?, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Kleine Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nur zum Teil in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wurde bei der Beantwortung der Anfrage entsprechend berücksichtigt. 1. Hat die BVG die Absicht, die vordere #Rampe an den #Bussen abzuschaffen und wenn ja, was sind die Gründe dafür? 2. Stimmt es, dass der vordere Gang verschmälert werden soll, um mehr Sitzplätze zu schaffen und wenn ja, woran misst die BVG den dringenden Bedarf dafür? Zu 1. und 2.: Die neu beschafften #Gelenkbusse weisen im Gegensatz zu den alten Modellen ein deutlich vergrö- ßertes Multifunktionsabteil (direkt an der Tür 2 gelegen) mit vollwertigen Standplätzen für zwei Rollstuhlfahrende (bisher einem) und einem Kinderwagen bzw. einem Rollstuhl und mehreren Kinderwagen auf. Dieses ist u. a. auf Kundenwünsche hinsichtlich eines höheren Platzbedarfs für Kinderwagen zurückzuführen. Gleichzeitig steigt der Bedarf nach Sitzplätzen in Sicht- und Hörweite zur Fahrerin bzw. zum Fahrer im Bereich des Vordereinstiegs für sehbehinderte, blinde und insbesondere auch ältere Fahrgäste. Zum Ausgleich für die im Multifunktionsabteil zugunsten von Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern sowie Kinderwagen wegfallenden Sitzplätze wird deshalb im Eingangsbereich die Gangbreite verändert, um dort zusätzliche Sitzplätze einzubauen. Die Gangbreite ist dabei auf jeden Fall so ausgelegt, dass Fahrgäste mit Rollator passieren können und ggf. im vorderen Teil des Busses einen Sitzplatz erhalten. 3. Wenn die vorher genannten Fragen bejaht werden: A. Wie ist der Zeitplan für die Umsetzung der Vorhaben, B. wie lange dauert ein Busumbau und wie lange ist demzufolge ein Bus außer Betrieb und C. wie hoch ist der finanzielle Aufwand? Zu 3.: Es werden keine Bestandsbusse umgerüstet. Lediglich die neuen Gelenkbusse und 12m-Busse sind hiervon betroffen. Ein finanzieller Mehraufwand entsteht nicht. 4. Wie bewertet der Senat das Vorgehen der BVG insbesondere mit Blick auf die Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention? Zu 4.: Der Senat misst der Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention eine hohe Bedeutung bei, da Mobilität zu den Grundbedürfnissen der Menschen gehört. Die Gestaltung des barrierefreien öffentlichen Personennahverkehrs erfordert deshalb besonders die Berücksichtigung der Ansprüche von Menschen mit Behinderungen und Mobilitätseinschränkungen. Die BVG ist gehalten, diese Anforderungen bei Beschaffungen entsprechend zu berücksichtigen. Die mit den zuständigen Stellen und Interessenverbänden so nicht abgestimmte Beschaffung von Omnibussen wird im Interesse der Fortsetzung einer seit vielen Jahren bewährten inklusiven Einstiegssituation für alle Anlass für weitere Gespräche mit der BVG sein. Berlin, den 06. März 2014 In Vertretung Henner B u n d e ……………………………………………. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Mrz. 2014)

Bus + Straßenverkehr: Freybrücke: mehr Busse im Einsatz

http://www.bvg.de/index.php/de/103842/name/Pressemitteilungen/article/1795357.html

Die #BVG setzt weitere Verbesserungen im Notverkehr mit #Bussen über die Spandauer #Freybrücke um. Pünktlich zum Beginn des zweiten Halbjahres an den Berliner Schulen wird der Takt der Linie #M49 nach den Winterferien verdichtet. Ab Montag, 10. Februar 2014, fahren die Busse montags bis freitags zwischen 6:00 und 20:00 Uhr in einem 6/7/7-Minuten-Takt. Bisher sind sie planmäßig alle zehn Minuten unterwegs. Wegen Baumängeln ist die Havelüberquerung durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung weiterhin für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 18 Tonnen gesperrt. Auf der BVG-Buslinie M49 sind daher bereits seit dem 20. Januar 2014 ausschließlich zwölf Meter lange Eindecker-Busse im Einsatz, deren zulässiges Gesamtgewicht 18 Tonnen beträgt. Sie bieten Platz für maximal etwa 70 Fahrgäste. Im Normalverkehr fahren über die Freybrücke drei Buslinien (M49, X34, X49), größtenteils mit Doppeldecker- oder Gelenkbussen, die Platz für jeweils bis zu 113 bzw. 99 Fahrgäste bieten. Die Doppeldecker-Busse der BVG haben ein zulässiges Gesamtgewicht von 26 Tonnen, bei den Gelenkbussen sind es 28 Tonnen. Beide Fahrzeugtypen dürfen daher bis auf weiteres nicht über die Freybrücke fahren. Um sie komplett durch kleine Eindecker zu ersetzen, reichen die Fahrzeugkapazitäten der BVG nicht aus. Die Linie X34 aus Kladow fährt statt zum Zoologischen Garten weiterhin ab Heerstraße über Gatower Straße und Wilhelmstraße zum S- und U-Bahnhof Rathaus Spandau und bietet somit den Kunden aus Kladow und Gatow eine schnelle Anbindung an die Umfahrungsmöglichkeiten mit der Regional-, S- und U-Bahn. Die Linie X49, die nur auf einem Teil der M49-Strecke in der Hauptverkehrszeit fährt, bleibt eingestellt. Die Fahrzeuge werden zur Verbesserung des Angebotes des M49 tagsüber auf der gesamten Streckenführung dieser Linie genutzt. Die BVG rät ihren Fahrgästen angesichts des weiter eingeschränkten Platzangebots, zwischen der westlichen Innenstadt und dem Bahnhof Spandau auch die Züge des Regionalverkehrs, die S-Bahnlinie S5 oder die U7 zu nutzen.