Straßenverkehr: Avus: Widerstand gegen sechsspurigen Ausbau wächst aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/charlottenburg-wilmersdorf/article231718441/Widerstand-gegen-sechsspurigen-Ausbau-der-Avus.html

Der Bund plant den sechsspurigen Ausbau der Autobahn im Grunewald. Die rot-rot-grüne Mehrheit im Bezirk lehnt das ab.

Die #Avus im #Grunewald soll vom #Autobahnkreuz Zehlendorf bis zu der Ausfahrt Hüttenweg #sechsspurig ausgebaut werden. Das zumindest sieht der #Bundesverkehrswegeplan 2030 vor. Konkrete Planungsverfahren haben zwar noch nicht begonnen, wie eine Sprecherin der Autobahn GmbH der Berliner Morgenpost mitteilte. Im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf regt sich dennoch bereits Widerstand gegen das Vorhaben: Vor Kurzem beschlossen SPD, Grüne und Linke einen Antrag, mit dem sie das Bauprojekt verhindern wollen.

Der Avus-Ausbau steht in Zusammenhang mit dem Umbau des Autobahndreiecks Funkturm. Die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs und -bau GmbH (Deges) plant von 2024 bis 2032 Arbeiten an der Autobahn rund um den Funkturm. Nach Ende der Bauarbeiten sollte laut Bundesverkehrswegeplan der sechsspurige Ausbau der Avus erfolgen.

Ausbau der Avus: Land Berlin hat „wenig Einfluss“
Nun fordert der SPD-Antrag, der mit rot-rot-grüner Mehrheit in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Charlottenburg-Wilmersdorf beschlossen wurde, das Bezirksamt auf, sich beim Berliner Senat dafür einzusetzen, dass die Strecke nicht ausgebaut wird. Verkehrsstadtrat Oliver Schruoffeneger erklärte auf Anfrage, dass er die Empfehlung an die Senatsverwaltung übermittle. Den Erfolg könne er jedoch nicht einschätzen. „Da es sich um eine Planung des Bundesverkehrsministeriums handelt, hat Berlin darauf wenig Einfluss“, …

Straßenverkehr: Auswirkungen einer Ortsumfahrung Malchow auf die Belastung der Berliner Allee, aus Senat

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www.berlin.de

Frage 1:
Wurden im Vorfeld des Ersuchens Berlins zur Aufnahme der #Ortsumfahrung #Malchow in den #Bundesverkehrswegeplan (#BVWP) die verkehrlichen Auswirkungen auf die #Berliner Allee im Ortsteil Weißensee betrachtet?
Frage 2:
Falls 1. Nein, warum nicht?
Frage 3:
Falls 1. Ja, welche konkreten Überlegungen führten trotz der verkehrlichen Auswirkungen auf die Berliner
Allee zu einem Ersuchen Berlins, die #OU Malchow in den BVWP aufzunehmen? Welche Verkehrszahlen hat
der damalige Senat seinen Überlegungen zugrunde gelegt?
Antwort zu 1-3:
Die Fragen 1 -3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Der Berliner Senat hatte die seit 1994 im gesamtstädtischen #Flächennutzungsplan (#FNP)
enthaltene Ortsumfahrung (OU) Malchow für den Bundesverkehrswegeplan 2015 angemeldet. Die Grundlagen bildeten ein Planungsstand aus 2013 und eine Verkehrsprognose
für den Prognosehorizont 2025.
2
Die OU Malchow wurde als #Straßenbaumaßnahme zur Beseitigung struktureller Netzprobleme in den Stadtentwicklungsplan Verkehr (StEP V) 2011 aufgenommen.
Frage 4:
Wie bewertet der Senat aus aktueller Perspektive (#Klimanotlage) die Nutzen-Kosten-Analyse des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zur OU Malchow im Hinblick auf die verkehrlichen
Auswirkungen auf die stadteinwärts gelegenen Straßenzüge?
Frage 5:
Wie bewertet der Senat die Prognose im BMVI-Projektdossier, (Projekt B2-G20-BE Quelle:
https://www.bvwp-projekte.de/strasse/B2-G20-BE/B2-G20-BE.html ), dass die Ortsumfahrung Malchow im
Vergleich zum Nullfall zu insgesamt deutlich höheren klimaschädlichen Emissionen und erheblich mehr KfzVerkehr auf der Berliner Allee führen würde?
Antwort zu 4 und 5:
Die Belastungsdifferenz im werktäglichen Verkehr auf der Berliner Allee (B 2) liegt unter
drei Prozent im Vergleich zum Nullfall. Eine Reduzierung der Verkehrsbelastung ist für
umliegende Straßen berechnet und mit den veränderten Emissionsmengen in die NutzenKosten-Analyse eingeflossen, die auch die umweltseitige Betrachtung der Maßnahme mit
den Auswirkungen auf Luft und Lärm berücksichtigt und ein positives Nutzen-Kosten-Verhältnis ergeben hat.
Frage 6:
Welche Auswirkungen erwartet der Senat durch die im genannten Projektdossier prognostizierte Zunahme
des Kfz-Verkehrs für
a) die Belastung mit #Luftschadstoffen im Abschnitt Rennbahnstraße – Indira-Ghandi-Straße,
b) die #Lärmbelastungen in den bewohnten Abschnitten der Berliner Allee,
c) den Einzelhandel zwischen Rennbahnstraße und Antonplatz,
d) den #Erholungswert des Weißen Sees und seines Parks?
Antwort zu 6:
Unter Bezugnahme der Antwort auf die Fragen 4 und 5, in der auf die geringe Belastungsdifferenz im weiteren Verlauf der Bundesstraße 2 hingewiesen wird, sind auch für die unter
6 a) bis d) genannten Punkte keine nennenswerten Auswirkungen zu erwarten.
Demgegenüber stehen Vorteile durch die Entlastung der Ortslage Malchow:
× die Verbesserung der Bedingungen für den öffentlichen Personennahverkehr (#ÖPNV),
für #Radfahrende und zu #Fußgehende sowie die Entlastung der Anwohnenden der heutigen Ortsdurchfahrt im Ortskern Malchow,
× die Schaffung zusätzlicher #Querungsstellen, die nachhaltige Umgestaltung und #Attraktivitätssteigerung der Ortslage und
× die Erhöhung der #Verkehrssicherheit.
3
Alle Auswirkungen der Maßnahme sind in die Nutzen-Kosten-Analyse eingeflossen.
Berlin, den 22.12.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnverkehr: Planung für Bahnanbindung Berlin – Usedom haben begonnen Der Wiederaufbau einer direkten Bahnanbindung vom Süden der Insel Usedom nach Berlin wird jetzt genauer geprüft., aus berlin.de

https://www.berlin.de/tourismus/infos/verkehr/nachrichten/6389523-4357821-vorplanung-fuer-bahnanbindung-zur-insel-.html

Die Deutsche Bahn AG hat mit den sogenannten Vorplanungen des Abschnitts von #Ducherow zur Insel begonnen, wie das Schweriner Verkehrsministeriums am Donnerstag (17. Dezember 2020) mitteilte. Grundlage sei eine #Finanzierungsvereinbarung, die Bund und Land Anfang Dezember unterzeichnet hatten.
Strecke war bis 1945 schnellste Verbindung nach #Usedom
Die Bahnstrecke Berlin-Pasewalk-Ducherow und dann über das Wasser bei #Karnin nach #Swinemünde und #Heringsdorf war bis 1945 die kürzeste und schnellste Verkehrsverbindung nach Usedom. Im Krieg wurde die #Hubbrücke bei Karnin zerstört. Seitdem gab es mehrfach Initiativen, die einen Wiederaufbau anregten.
Bahnstrecke könnte Usedom von Autokolonnen entlasten
Anhand solcher Vorplanungen werden die konkreten Grundlagen und Kostenschätzungen für einen #Wiederaufbau ermittelt. Verkehrsminister Christian #Pegel (SPD) erklärte, mit einer solchen #Bahnanbindung könne die Insel von Autokolonnen entlastet werden, was auch für den Klimaschutz wichtig wäre. Er erwarte eine Kosten-Nutzen-Rechnung, die auch die Aufnahme in einen #Bundesverkehrswegeplan rechtfertigt. Ergebnisse sollen 2022 vorliegen. «Das Land geht hier in Vorleistung», sagte Pegel. Das Land hatte insgesamt 2,8 Millionen Euro für die Vorplanungen …

Bahnhöfe: Bauarbeiten im Bereich des Bahnhofs Kaulsdorf, aus Senat [Zweigleisigkeit der Ostbahn]

www.berlin.de

Frage 1:
Teilt der Senat die Auffassung, dass zur Bewältigung des steigenden Verkehrsbedarfs auf der #Ostbahn der
#Takt von Berlin bis Müncheberg von 60 Minuten auf 30 Minuten verdichtet werden muss und dass dazu im
Bereich zwischen Biesdorfer Kreuz und Mahlsdorf ein #zweigleisiger Abschnitt erforderlich ist, auf dem sich
die Züge während der Fahrt ohne Wartezeiten begegnen können?
Antwort zu 1:
Der Verkehrsvertrag, über den die Verkehrsleistung der #RB26 erbracht werden, wird im
Jahr 2024 neu vergeben. Im Rahmen der Neuausschreibung wird berücksichtigt, in
welchem Rahmen bereits auf der vorhandenen Infrastruktur eine Verdichtung des
Fahrplanangebotes umsetzbar ist.
Der Senat hat im Rahmen der Anmeldungen zum #Bundesverkehrswegeplan 2030 den
#zweigleisigen #elektrifizierten #Ausbau der Ostbahn im Abschnitt #Biesdorfer Kreuz bis
#Landesgrenze Berlin/Brandenburg ins Verfahren eingebracht. Die Einbindung in die
#Bedarfsprojekte der Bundesregierung wurde jedoch im Verfahren abgelehnt. Aufgrund der
Langfristigkeit der Umsetzung des zweigleisigen elektrifizierten Ausbaus der Ostbahn liegt
noch keine Detailplanung vor.
2
Frage 2:
Ist dem Senat bekannt, dass die Deutsche Bahn AG im Rahmen der Bauarbeiten für ein #elektronisches
Stellwerk auf der freien zweiten #Gleisachse einen #Kabelkanal errichtet?
Antwort zu 2:
Ja, das ist dem Senat bekannt.
Frage 3:
Inwiefern wurde der Senat darüber seitens der DB AG informiert?
Antwort zu 3:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Der Senat wurde im Rahmen des Planrechts-/Plangenehmigungsverfahren über die
beiden Vorhaben
· Neubau des Elektronischen Stellwerks (ESTW) auf der S5 Ost (ESTW S-Bahn)
· ESTW Berlin-Lichtenberg (Fernbahn), 4. Baustufe, Bahnhof Kaulsdorf
Eingleisstelle im Bezirk Marzahn-Hellersdorf von Berlin
beteiligt.
Der Planrechtsbeschluss zum ESTW S5 Ost (S-Bahn) wurde am 21.03.219 erteilt.
In der Planrechtsunterlage ist die neue Kabelgefäßanlage im Bereich des Bahnhofs
Kaulsdorf zwischen den beiden F-Bahn-Gleisen 3 und 5 (und somit in der Lage des alten
nicht mehr vorhandenen Gleises 4) dargestellt.
Der Planrechtsbeschluss des ESTW 4. Baustufe (Fernbahn) – erteilt am 21.03.2019 –
enthält im Wesentlichen die Ergänzung der Kabelkanalanlage aus dem Verfahren „S5 Ost“
für die Belange der Fernbahn und die Errichtung einer Eingleisstelle im Bahnhof
Kaulsdorf.“
Frage 4:
Welche Erkenntnisse hat der Senat darüber, dass die #Wiedererrichtung des zweiten Gleises dadurch
erschwert, verteuert oder verzögert wird?
Antwort zu 4:
Im Zuge des zweigleisigen elektrifizierten Ausbaus ist eine Umverlegung des Kabelkanals
nötig, da die Leit- und Sicherungstechnik ohnehin an die dann neue Situation angepasst
werden muss. Die zwischenzeitliche Nutzung der Gleisachse des 2. Gleises ist daher
hinnehmbar.
Frage 5:
Warum wird der neue Kabelkanal nicht auf der genügend großen Fläche südlich der Gleise angelegt?
Antwort zu 5:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die Wiedererrichtung des 2. Gleises war zum Zeitpunkt der Planerstellung (2016-2018)
und ist bis heute bei der DB Netz AG nicht bestellt. Die Kabelkanalanlagen werden in der
Regel gleisnah errichtet, um die Anbindungen an die Außenelemente (Weichen, Signale,
3
Achszähler) möglichst platzsparend und auf Bahngelände zu ermöglichen. Nur so können
die Auswirkungen bei der Errichtung der Kabelkanalanlagen (Rodung von Vegetation im
Randbereich, Inanspruchnahme Flächen Dritter, Grunderwerb) in einem vertretbaren
Rahmen gehalten werden.
Für das ESTW S5 Ost (S-Bahn) kommt noch ergänzend hinzu, dass aufgrund der engen
Platzverhältnisse die Hauptkabeltrasse zwischen den Fernbahn-Gleisen und nicht
bahnlinks der S-Bahn errichtet werden musste. Unter Berücksichtigung der örtlichen
Verhältnisse sowie mit dem Ziel der Reduzierung der notwendigen Querungen erfolgte die
Planung zwischen den F-Bahn-Gleisen.“
Frage 6:
Welche Vorstellungen hat der Senat im Zusammenwirken mit der Deutschen Bahn AG, künftig die
Zweigleisigkeit der Ostbahn im Bereich des Bahnhofs Kaulsdorf herzustellen?
Antwort zu 6:
Der Senat hält weiterhin an der Planung fest und wird im Prozess zur Aufstellung eines
Folge-Bundesverkehrswegeplans das Vorhaben erneut für eine Aufnahme in die
Bedarfsplanprojekte des Bundes vorschlagen.
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Der Bahnhof Kaulsdorf hat heute neben den beiden Streckengleisen der S-Bahn zwei FBahngleise. Eine Bestellung seitens des Landes Berlin die Zweigleisigkeit über den
Bahnhof Kaulsdorf hinaus in Richtung Biesdorfer Kreuz bzw. Mahlsdorf auszubauen, liegt
der DB Netz AG bisher nicht vor. Sobald diese Bestellung vorliegt, ist ein komplexer
Ausbau zur Herstellung der Zweigleisigkeit erforderlich, der dann auch mit
Kabelumverlegung verbunden sein wird.“
Frage 7:
Wie wird die Notwendigkeit beurteilt, die Bauarbeiten vor dem Hintergrund der dargelegten Probleme vorerst
zu stoppen und eine Umplanung zu veranlassen, um Mehrkosten, Zeitverzögerungen und eventuelle
Betriebseinschränkungen beim nochmaligen Umbau zu vermeiden?
Antwort zu 7:
Vor dem Hintergrund der Langfristigkeit der Realisierung des zweigleisigen elektrifizierten
Ausbaus der Strecke ist ein Stoppen der aktuellen Bauarbeiten nicht zielführend. Die
Erneuerung der Stellwerkstechnik in dem Abschnitt war zwingend erforderlich, um die Leitund Sicherungstechnik der S-Bahn an die heutigen Bestimmungen anzupassen und die
Betriebsgenehmigung des S-Bahn-Netzes aufrecht zu erhalten.
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Für beide ESTW-Maßnahmen wurde die Hauptkabeltrasse bereits errichtet und die
Kabelverlegung hat begonnen bzw. wurde schon abgeschlossen.
Für das ESTW 4. Baustufe (Fernbahn) hat die Firma Siemens bereits in 12/19 mit der
Ausrüstung begonnen. Für das ESTW S5 Ost (S-Bahn) startet die Firma Siemens mit der
Ausrüstung in 02/20. Die Inbetriebnahme des ESTW S5 Ost ist in 10/2020 und die
4
Inbetriebnahme der 4. Baustufe (Fernbahn) sowie des ESTW Biesdorfer Kreuz (Fernbahn)
erfolgt in 11/2020.“
Berlin, den 05.02.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Infrastruktur: „Lehrter Stammbahn“: Soll der Ausbau ein unbefriedigendes Dauerprovisorium werden?, aus DBV

Dies muss angesichts der Antwort der Landesregierung Brandenburg auf die Kleine Anfrage der Fraktion „DIE LINKE“ leider befürchtet werden (Drucksache 7/381 vom 23. Dezember 2019).

Die parallel zur #Schnellfahrstrecke #Hannover – Berlin liegende Strecke der „Lehrter #Stammbahn“ wurde zwischen #Vorsfelde, #Oebisfelde und dem Berliner #Außenring seinerzeit nur auf vergleichsweise kurzen Streckenabschnitten #zweigleisig für eine Höchstgeschwindigkeit von 160 km/h ausgebaut und elektrifiziert. Im aktuellen #Bundesverkehrswegeplan 2030 bzw. im Anhang des #Bundesschienenwegeausbaugesetzes (#BSWAG) wurde diese Strecke aber in den „Vordringlichen Bedarf“ (VB) eingestuft. Ziel der Maßnahme ist die Kapazitätserweiterung dieses wichtigen Ost-West-Korridors u. a. für den Güterverkehr. In diesem Zusammenhang soll auch der heute bestehende Engpass im Bereich des Trappenschutzgebietes „Havelländisches Luch“ endlich beseitigt werden. Im Rahmen des Baus der Schnellbahnverbindung Hannover – Berlin war die Stammstrecke der Lehrter Bahn u. a. in diesem Abschnitt (Abzweigstelle Bamme – Abzweigstelle Ribbeck) bereits zweigleisig ausgebaut und elektrifiziert worden; die Höchstgeschwindigkeit ist hier auf 200 km/h begrenzt. Separate Gleise für 250 km/h, d. h. für die Schnellfahrstrecke, fehlen hier bis heute.

Bei dem nun geplanten Ausbau müssen aktuelle verkehrspolitische Ziele berücksichtigt werden. So ist im Koalitionsvertrag der Bundesregierung von CDU, CSU und SPD vom 12. März 2018 eine Verdoppelung der Fahrgastzahlen im Schienenverkehr bis 2030 festgelegt. Eine Maßnahme hierfür ist die Umsetzung des geplanten Deutschland-Takts verbunden mit einer deutlichen Angebotsausweitung. Auch sollen und müssen zur Erreichung der Klimaschutzziele deutlich mehr Gütertransporte von der Straße auf die ressourcenschonende und energieeffiziente Schiene verlagert werden. Ein Ziel des brandenburgischen Landesnahverkehrsplans 2018 ist darüber hinaus, dass zwischen Berlin und Rathenow zumindest in der Hauptverkehrszeit künftig ein 30-Minuten-Takt im Regionalverkehr angeboten wird. Um in Zukunft in dieser wichtigen Ost-West-Relation ausreichend Kapazitäten zur Verfügung zu haben und vor allem einen stabilen, fahrplanmäßigen Betrieb zu gewährleisten, ist eine strikte Trennung von Hochgeschwindigkeitsverkehr (ICE) einerseits und Regional- bzw. Güterverkehr andererseits, betrieblich optimal. Dazu gehört in dem oben benannten Abschnitt die Ergänzung der „Lehrter Stammbahn“ um zwei Gleise für eine Höchstgeschwindigkeit von 250 km/h für den ICE-Verkehr. Entsprechend dem Arbeitsstand vom Oktober 2018 zum Deutschland-Takt ist seitens der Gutachter eine Ertüchtigung der Schnellfahr-strecke zwischen Wolfsburg und Berlin nun sogar für 300 km/h vorgesehen.

Diese sehr sinnvolle Verbesserungsmaßnahme zur Kapazitätserweiterung will der Bund entsprechend der Antwort auf die obige Kleine Anfrage aber offensichtlich blockieren.

Der Deutsche Bahnkunden-Verband (DBV) fordert aus obigen Gründen, dass im Rahmen der ohnehin nur langfristig realisierbaren Baumaßnahmen der gesamte Abschnitt Rathenow – Wustermark – Elstal (- Berlin) der „Lehrter Stammbahn“ komplett zweigleisig geplant und ausgeführt wird, so dass im Endzustand (auch im Bereich des Trappenschutzgebiets) jeweils zwei eigene Gleise für den Regional- bzw. Güterverkehr und zwei eigene Gleise ausschließlich für den Hochgeschwindigkeitsverkehr zur Verfügung stehen. Dies ist letztlich Grundlage für ein stabiles Angebot für die Kunden sowohl des Personen- als auch Güterverkehrs.

Pressekontakt: Christian Schultz, Bundesvorstand Personenverkehr. Telefon 01 52 / 04 05 76 21 zur Verfügung.

Regionalverkehr + S-Bahn: Ausbau der Ostbahn wird verschlafen – Stärkung des ÖPNV in Mahlsdorf und Verflechtungsraum nicht in Sicht, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche konkreten Initiativen wurden gestartet, um weitere #Bundesprogramme für die Finanzierung des
infrastrukturellen #Ausbaus der #Ostbahn heranzuziehen (siehe Drs. 18/ 17 837)?
Frage 2:
Welche Ergebnisse konnten dabei erzielt werden?
Frage 3:
Welche Abstimmungen mit dem Bund sind dazu erfolgt (bitte konkrete Daten/ Schriftverkehre benennen)?
Antwort zu Frage 1, 2, und 3:
Der Senat von Berlin hat gemeinsam mit der Landesregierung Brandenburg auf
Fachebene und auf „Spitzentreffen“ mit Vertretern der Bundesregierung bzw. des
Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die
Nichtberücksichtigung des zweigleisigen Ausbaus und der Elektrifizierung der Ostbahn im
#Bundesverkehrswegeplan 2030 kritisiert und gleichzeitig die Erwartung übermittelt, dass
diese Maßnahme im Rahmen des Sonderprogramms zur Elektrifizierung und/oder im
Rahmen des geplanten „Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen“ als „europäisches
Projekt“ Berücksichtigung finden soll. Die Ostbahn war u. a. Besprechungspunkt bei der
Sitzung der AG Verkehr der Deutsch-Polnischen Regierungskommission auf Fachebene
am 19./20.02.2019 in Breslau und Görlitz und beim „Bahngipfel“ am 08.05.2019 in
Breslau, an dem die Vertreterin und die Vertreter der deutschen und polnischen
Regierung, Staatssekretär Streese, Ministerin Schneider und Ministerpräsident Woidke (in
2
seiner Funktion als Koordinator der Bundesregierung für die deutsch-polnische
Zusammenarbeit) teilnahmen.
Leider war das BMVI bisher nicht in Lage, das im Koalitionsvertrag angekündigte
Sonderprogramm zur Elektrifizierung regionaler Strecken umzusetzen, die Förderkriterien
vorzulegen und das Sonderprogramm haushaltsmäßig zu untersetzen. Vor dem
Hintergrund der laufenden Haushaltsberatungen des Bundes befürchtet der Senat, dass
das Sonderprogramm für Elektrifizierung nicht enthalten sein wird, so dass die Länder
Berlin und Brandenburg parallel weitere Optionen der Finanzierung verfolgen.
Im Rahmen des Bund-Länder-Arbeitskreises Elektrifizierung hat das BMVI am 21.01.2019
das Ausbauprogramm „Elektrische Güterbahn“ aufgelegt. Ziel ist es, Strecken mit
überwiegendem Güterverkehrsnutzen zu elektrifizieren, die als Ausweichrouten für stark
befahrene Korridore dienen, und dadurch Elektrifizierungslücken zu schließen. Im ersten
Schritt sind von den Ländern Projektvorschläge eingereicht worden, welche diesen Zielen
dienen. In diesem Zusammenhang wurde die Ostbahn als Ausweichroute für die
Frankfurter Bahn und die Stettiner Bahn angemeldet.
Der Senat von Berlin und die Landesregierung Brandenburg sehen die Nutzung des EU
Förderprogramms CEF („Connecting Europe Facilities“) in der nächsten Förderperiode der
EU 2021 – 2027 als chancenreich an, um Vorplanungen und die bauliche Umsetzung zu
unterstützen. Dieses Programm ist auch mit Programmen des Bundes kombinierbar.
Voraussetzung ist eine Aufnahme der Ostbahn als Ergänzungsstrecke zum
Transeuropäischen Vorrangkorridor NSB („North Sea Baltic“, auch als „Rail Baltica“
bezeichnet). Berlin und Brandenburg werden zusammen mit dem für Raumordnung
zuständigen Bundesministerium bei der nächsten Revision der Transeuropäischen Netze
in Brüssel 2020 initiativ werden. Hierzu wurden bereits wichtige Vorarbeiten geleistet:
Am 08.08.2019 hatten Senatorin Günther, Ministerin Schneider und der Marschall der
Wojewodschaft Lubuskie Marcin Jabloński ein Memorandum unterzeichnet, in dem sich
die Länder Berlin, Brandenburg und die benachbarte Wojewodschaft gemeinsam
verpflichten, für den zweigleisigen Ausbau der Bahnstrecke Berlin – Kostrzyn (Küstrin) –
Gorzów (Landsberg an der Warthe) – Piła (Schneidemühl) koordinierend tätig zu werden.
Dieses Dokument ist wichtig für eine erfolgreiche Antragstellung bei der Europäischen
Union, um die grenzüberschreitende Zusammenarbeit nachzuweisen.
Das Land Berlin konnte durch die enge Zusammenarbeit mit der EU-Kommission und der
EU-Korridor-Beauftragten in den EU INTERREG – Projekten RBGC (Rail Baltica Growth
Corridor) die Europäische Union auf die europäische Bedeutung dieser Bahnverbindung
aufmerksam machen.
Die Wojewodschaft Lubuksie hat es geschafft, dass der Abschnitt vom Grenzbahnhof
Kostrzyn nach Gorzów mit EU Förderprogrammen saniert und auf eine Geschwindigkeit
für 120 km/h angehoben wurde. Gleichzeitig wurde vor kurzem das Viadukt östlich von
Gorzów saniert und auch Vorleistungen für eine spätere Elektrifizierung berücksichtigt.
Derzeit erfolgen erste Vorplanungen für eine Elektrifizierung. Auf polnischer Seite könnte
eine Finanzierung aus dem Sonderprogramm „KOLEJ+“ erfolgen.
3
Frage 4:
Welche konkreten Versuche wurden unternommen, die Maßnahme im Rahmen des Programms #i2030 zu
realisieren?
Frage 5:
Warum blieb die Maßnahme unberücksichtigt?
Antwort zu Frage 4 und 5:
Die am 04.10.2017 von den Ländern Berlin und Brandenburg mit der Deutschen Bahn AG
geschlossene „Rahmenvereinbarung über das Entwicklungskonzept für die Infrastruktur
des Schienenverkehrs in Berlin und Brandenburg – i2030“ hat das Ziel, die
Verkehrsbeziehungen für die Pendlerinnen und Pendler in der Hauptstadtregion zu
verbessern und zusätzliche Verkehre auf die umweltfreundliche Schiene zu verlagern.
Dazu wurden im Vorfeld von i2030 im Rahmen der Korridor-Untersuchungen des
Verkehrsverbundes Berlin – Brandenburg für die Stadt-Umland-Verkehre die Defizite und
Handlungsbedarfe bezüglich der Verkehrsangebote im Regionalverkehr und für die SBahn
identifiziert. Die Korridore mit den größten Defiziten im Angebot und den
drängendsten Handlungsbedarfen werden daher im Rahmen von i2030 prioritär geplant
und weiter vorangetrieben.
Die für die Ostbahn identifizierten Defizite und Handlungsbedarfe sind dem gegenüber
geringer, so dass dieser Korridor keinen Eingang in i2030 fand. An dieser Einschätzung
hat sich bislang nichts geändert.
Anzumerken ist jedoch, dass der zweigleisige Ausbau der S-Bahn-Strecke nach
Strausberg mit dem Ziel der Einrichtung eines 10-Minuten-Taktes im #Teilprojekt „#Berliner
S-Bahn“ von i2030 untersucht wird.
Berlin, den 18. September 2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnverkehr + Regionalverkehr: Bahnausbau Ausbau der Lehrter Stammbahn erst 2034 fertig, aus MOZ

https://www.moz.de/landkreise/havelland/falkensee/falkensee-artikel/dg/0/1/1716330/

Am Dienstag hatte die DB (Deutsche Bahn) #Netz zu einer Informationsveranstaltung zum Ausbau der Strecke #Hannover-Berlin, der sogenannten Lehrter #Stammbahn, in #Wustermark geladen. Vor interessierten Bürgern/innen erläuterten Vertreter der Bahn das Projekt.
Das Vorhaben, die Strecke Hannover-Berlin auszubauen, wurde in den vordringlichen Bedarf des #Bundesverkehrswegeplan 2030 aufgenommen. 2018 wurde mit den Planungen begonnen. Planung und Ausführung erfolgen in zwei Stufen. Baubeginn für die Stufe 1 soll der Februar 2024 sein, mit einer Fertigstellung wird 2027 gerechnet. Bauabschnitt 2 soll 2034 fertiggestellt sein, die vollständige Inbetriebnahme im Dezember 2034 erfolgen. Die Gesamtkosten werden derzeit mit 530 Millionen Euro angegeben.

Zu den geplanten Maßnahmen gehören die #Elektrifizierung und der #Ausbau auf eine Höchstgeschwindigkeitsstrecke von 160 km/h der Lehrter Stammbahn, #Neubau und #Elektrifizierung mindestens eines zusätzlichen Gleises im Streckenabschnitt Abzweig #Ribbeck und Abzweig #Bamme, eine Erhöhung der Schnellfahrstrecke von derzeit 200km/h auf zukünftig #250km/h im Streckenabschnitt zwischen Abzweig Ribbeck und Bamme …

Straßenverkehr: A100-Verlängerung ist jetzt im Verkehrswegeplan verankert, aus rbb-online.de

http://www.rbb-online.de/wirtschaft/beitrag/2016/12/bundesverkehrswegeplan-2030-bundestag.html

Der #Bundesverkehrswegeplan bis 2030 ist #verabschiedet. Darin enthalten ist auch die #Verlängerung der #A100, obwohl hier die künftige Berliner Koalition auf die Bremse drückt. Dafür stehen dutzende #Brandenburger Projekte in dem Papier – darunter #Wackelkandidaten.
In Deutschland sollen bis 2030 insgesamt 270 Milliarden Euro in Straßen, Schienen und Wasserwege investiert werden. Das sieht der neue Bundesverkehrswegeplan bis 2030 vor, den der Bundestag am Freitag mit den Stimmen der schwarz-roten Koalition verabschiedet hat.

Die Hälfte der Mittel ist für Bundesstraßen und Autobahnen vorgesehen, 40 Prozent gehen an Bahnprojekte, der Rest soll für Flüsse und Kanäle verwendet werden. Der Erhalt soll generell Vorrang vor neuen Projekten haben: Zwei Drittel der Summe sollen in die Sanierung gehen, ein Drittel in den Neubau. Der Plan bündelt mehr als 1.000 Projekte, die bis 2030 realistisch finanzierbar sein sollen.
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) sprach in der Debatte von dem größten Investitionsprogramm in die Infrastruktur, das es je gegeben habe. Die Opposition hingegen lehnt den Plan ab. Eine bessere Vernetzung, mehr Öffentlichen Nahverkehr und einen Ausbau des Schienennetzes forderte die Linkspartei. Die Grünen erklärten, der Verkehrswegeplan sei schlecht für die Umwelt und außerdem nicht bezahlbar. Die brandenburgische Bundestagsabgeordnete Annalena Baerbock (Grüne) kritisierte, es fließe "viel Geld in Straßenprojekte in den Wahlkreisen der Koalitionsabgeordneten, auch in Brandenburg".

A100-Verlängerung steht ganz oben

In Berlin gibt es nur ein fest disponiertes Projekt: den Ausbau der Autobahn …

Bahnverkehr: In zwei Stunden von Berlin nach Usedom Zur Zeit braucht der Zug von Berlin nach Usedom noch vier Stunden. SPD-Bundestagsabgeordnete wollen die direkte Zugverbindung nach Swinemünde wieder aufbauen. aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/deutsche-bahn-in-zwei-stunden-von-berlin-nach-usedom/14724826.html

Der letzte #Zug für den Zug nach #Usedom ist noch nicht abgefahren. Die Landesgruppe Ost der SPD will erreichen, dass die #Direktverbindung von Berlin nach #Swinemünde auf Usedom doch noch in den #Bundesverkehrswegeplan 2030 aufgenommen wird. Im Planentwurf des Bundesverkehrsministeriums ist die Strecke, die die Fahrzeit zwischen Berlin und Usedom von rund vier auf gut zwei Stunden verkürzen könnte, nicht enthalten – und damit auch nicht förderwürdig.

Die Schnellverbindung auf die Ostsee-Insel war in den letzten Kriegstagen 1945 durch das Sprengen der Brücke über den Peenestrom bei Karnin unterbrochen und nicht mehr aufgebaut worden. Nur die Reste des einstigen Hubbrückenteils ragen bis heute noch aus dem Wasser.

Der Wiederaufbau der Strecke, die einst bei Ducherow von der Hauptstrecke Berlin–Stralsund abzweigte, würde nach Angaben von Experten zwischen 120 Millionen Euro und 140 Millionen Euro kosten. Die einst zweigleisige Trasse ist zum größten Teil noch vorhanden. Vorgesehen ist, jetzt nur noch ein Gleis zu legen. Auch eine Oberleitung für den elektrischen Betrieb plant man.

Zur Zeit ist die Bahnfahrt umständlich und zeitaufwendig

Für den Wiederaufbau der alten Strecke setzt sich auch der Senat ein. Und auf der Insel hofft man, dass ein attraktives Angebot auf der Schiene Urlauber dazu bringen könnte, mit dem Zug in die Ferien zu fahren. Vor allem im Sommer führt der Autoverkehr häufig zu langen Staus – vor und auf der Insel.

Die Bahnfahrt aber ist derzeit umständlich und zeitaufwendig. Die Kaiserbäder Ahlbeck, Heringsdorf und Bansin auf Usedom lassen sich nur mit einem langen Umweg über Wolgast erreichen. Zudem müssen Fahrgäste in Züssow auf dem Festland in Züge der Usedomer Bäderbahn umsteigen. Einen saisonalen Direktzug aus Berlin, Usedom-Express genannt, hat die Bahn …

Straßenverkehr: Ortsumfahrung Malchow im Bundesverkehrswegeplan: Wie ist der Stand des Projektes?, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wie ist der aktuelle Planungs- und Verfahrensstand
für das Projekt? Wann soll nach derzeitigen
Planungen mit dem Bau der Ortsumfahrung Malchow
begonnen werden? Welche Bauzeit ist für dieses Projekt
angesetzt?
Antwort zu 1: Die #Ortsumfahrung (OU) #Malchow ist
im #Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 enthalten und
in den #vordringlichen Bedarf eingeordnet. Baubeginn und
Bauzeiten können gegenwärtig noch nicht benannt werden.
Frage 2: Welche Varianten der Linienführung der
Ortsumfahrung Malchow wurden bzw. werden geprüft?
Mit welchem Ergebnis bzw. bis wann soll das Ergebnis
des Linienbestimmungsverfahrens vorliegen?
Antwort zu 2: Ein #Linienbestimmungsverfahren ist für
Ortsumfahrungen nicht erforderlich. #Variantenuntersuchungen
werden zu gegebener Zeit beauftragt und durchgeführt
und sind Bestandteil des erforderlichen #Planfeststellungsverfahrens.
Frage 3: Welche Gesamtkosten sind für die Realisierung
der Ortsumfahrung, einschließlich der neuen Querung
des Bahnaußenringes, angesetzt? Wie hoch wird
nach derzeitigem Stand der Anteil Berlins an den Gesamtkosten
ausfallen? Welche Anpassungen, Rückbauten
o.ä. im bestehenden Straßennetz sind bei Realisierung der
Ortsumfahrung vorgesehen?
Antwort zu 3: Die geschätzten Gesamtkosten (ohne
Planungskosten, Preisstand 2014) im Rahmen der Anmeldung
zum BVWP betragen ca. 20,6 Mio. €. Derzeit sind
keine Kosten für das Land Berlin aufgeführt. Nach bisherigem
Kenntnisstand soll die vorhandene B 2 in der Ortslage
Malchow im Norden südlich der Bahnanlagen und
im Süden südlich der Ortnitzstaße abgehängt werden.
Parallel mit der Planung zur OU wird ein Konzept zur
Umgestaltung der Straßen in der Ortslage Malchow erarbeitet
werden.
Frage 4: Welche Erkenntnisse über natur- und umweltschützerische
Belange liegen dem Senat bezüglich
der möglichen Streckenführung durch das Malchower
Luch (Feuchtwiesen zwischen der Stadtrandsiedlung
Malchow und dem Dorf Malchow) vor? Welche Untersuchungen
wurden dazu bislang durchgeführt?
Frage 5: Wie plant der Senat den Schutz des Moorund
Feuchtgebietes Malchower Luch bei dem Bau der
Ortsumfahrung Malchow zu gewährleisten? Auf welches
Alter und welche Mächtigkeit wird das Niedermoor geschätzt?
Welche Auswirkungen erwartet der Senat auf
den Wasserstand und damit einhergehende Gefahren für
die angrenzenden Grundstücke und Häuser in den umliegenden
Siedlungsgebieten? Welche Maßnahmen sind zur
Abwehr möglicher Risiken geplant?
Frage 6: Wie soll mit Ausgleichsmaßnahme die im
Bereich zwischen der Stadtrandsiedlung Malchow und
dem Dorf Malchow 2010, für einen Bauabschnitt der A
10, geschaffen wurden umgegangen werden, wenn die
Ortsumfahrung realisiert wird? Wie soll bei einem Wegfall
dieser Ausgleichsmaßnahme der entstehende Umweltschaden
behoben werden?
Frage 7: Welche Tier- und Pflanzenarten sind in diesem
Feuchtgebiet ermittelt worden? Wie sollen diese
geschützt werden?
Antwort zu 4 bis 7: Die Fragen 4 bis 7 können zum
gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden.
Nach Schaffung der personellen und finanziellen Voraussetzungen
für die Vorbereitung eines Planfeststellungsverfahrens
werden diese u.a. im Rahmen der Umweltverträglichkeitsuntersuchung
(UVS), der Immissionsschutzuntersuchungen,
des Landschaftspflegerischen Begleitplanes
(LBP) sowie der Untersuchungen zum Artenschutz
beauftragt, untersucht und bewertet werden und fließen in
die Unterlagen und die Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVP) ein.
Frage 8: Wie soll die laut Anmeldungsunterlagen zum
Bundesverkehrswegeplan beabsichtigte Querung des
Bahnaußenringes (Bahnstrecke Karow – Wartenberg)
erfolgen? Welche Kosten werden für diese Querung angesetzt?
Antwort zu 8: Hierzu liegen noch keine detaillierten
Untersuchungen vor. Im Rahmen der Anmeldung zum
BVWP wurden die Kosten für das Überführungsbauwerk
Bahnstrecke Deutsche Bahn AG und Anpassungen an der
vorhandenen Querung mit ca. 1 Mio. € geschätzt.
Frage 9: Ist eine eventuell im Zusammenhang mit der
Sanierung der Malchower Dorfstraße einzurichtende
Behelfsfahrbahn (Baustraße) nach Abschluss der dortigen
Bauarbeiten für eine Nutzung als Trasse der Ortsumfahrung
geplant oder möglich?
Antwort zu 9: Nach gegenwärtigem Kenntnisstand
steht noch nicht fest, ob für die Baumaßnahme "Grundhafte
Erneuerung der Malchower Dorfstraße" die Herstellung
einer temporären, ortsnahen und provisorischen
Umleitungsstrecke (Behelfsfahrbahn) erforderlich ist.
Frage 10: Erfolgt für diese Baumaßnahme eine frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung unter Einbeziehung von
Anwohnenden und Naturschutzverbänden? Wenn ja,
wann soll diese durchgeführt werden? Wenn nein, warum
nicht?
Antwort zu 10: Über die Baumaßnahme "Grundhafte
Erneuerung der Malchower Dorfstraße" wurde bereits
informiert und es wird vor Baubeginn weitere Informationen
und Beteiligungsmöglichkeiten für Anwohnerinnen
und Anwohner in den Planungsphasen geben.
Frage 11: Welches Verkehrsaufkommen wird nach
Fertigstellung der Ortsumfahrung Malchow auf der Ortsumfahrung
selbst und welches Verkehrsaufkommen auf
der Dorfstraße Malchow prognostiziert? Ist bei dieser
Prognose ein erweitertes SPNV- Angebot über den SBahnhof
Wartenberg, Richtung geplantem Turmbahnhof
Karower Kreuz ggf. mit einem Zwischenhalt, berücksichtigt
worden. Wenn nicht, wie würde sich das Prognoseergebnis
verändern? Wie ist das Ergebnis aktueller Verkehrszählungen
in diesem Bereich?
Antwort zu 11: Auf der Basis der Anmeldeunterlagen
zum BVWP ist für die OU im Prognosefall eine Verkehrsbelastung
von ca. 30.000 Kfz/24 h prognostiziert.
Eine umfassende Entlastung der Ortslage kann erst
mit Umsetzung der Planung zur verlängerten EgonErwin-Kisch-Straße
erfolgen. Für diesen Planfall wird mit
einer Verkehrsbelastung unter 5.000 Kfz/24 h werktags
gerechnet.
Bei dem SPNV1
-Angebot handelt es sich um die sogenannte
„Nahverkehrstangente“. Diese ist im aktuell
gültigen Stadtentwicklungsplan Verkehr als eine langfristige
Maßnahme mit einem Realisierungshorizont nach
2025 eingestellt.
Für einen Haltepunkt der Nahverkehrstangente in diesem
Bereich kann nur eine Wirtschaftlichkeit erzielt werden,
wenn umfangreiche städtebauliche Entwicklungen
erfolgen. Dies führt auch derzeit zu der Einschätzung,
dass die für ein entsprechendes Angebot erforderlichen
Schieneninfrastrukturergänzungen einen Realisierungszeitpunkt
vor 2025 ausschließen. Es kann zum gegenwärtigen
Zeitpunkt keine Aussage getroffen werden, inwieweit
sich das prognostizierte Verkehrsaufkommen der OU
Malchow dann verändern könnte. Eine deutliche Verkehrsmittelverlagerung
ist nicht zu erwarten.
Die Straßenverkehrszählung 2014 für Berlin zeigt in
der Ortslage eine Verkehrsbelastung von ca. 23.400
Kfz/24 h werktags, davon ca. 1.340 Lkw/24 h werktags.
Weitere Daten siehe
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/verkehr/lenkung/vl
b/de/erhebungen.shtml.
Berlin, den 24. August 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Aug. 2016)