Infrastruktur: „Lehrter Stammbahn“: Soll der Ausbau ein unbefriedigendes Dauerprovisorium werden?, aus DBV

Dies muss angesichts der Antwort der Landesregierung Brandenburg auf die Kleine Anfrage der Fraktion „DIE LINKE“ leider befürchtet werden (Drucksache 7/381 vom 23. Dezember 2019).

Die parallel zur #Schnellfahrstrecke #Hannover – Berlin liegende Strecke der „Lehrter #Stammbahn“ wurde zwischen #Vorsfelde, #Oebisfelde und dem Berliner #Außenring seinerzeit nur auf vergleichsweise kurzen Streckenabschnitten #zweigleisig für eine Höchstgeschwindigkeit von 160 km/h ausgebaut und elektrifiziert. Im aktuellen #Bundesverkehrswegeplan 2030 bzw. im Anhang des #Bundesschienenwegeausbaugesetzes (#BSWAG) wurde diese Strecke aber in den „Vordringlichen Bedarf“ (VB) eingestuft. Ziel der Maßnahme ist die Kapazitätserweiterung dieses wichtigen Ost-West-Korridors u. a. für den Güterverkehr. In diesem Zusammenhang soll auch der heute bestehende Engpass im Bereich des Trappenschutzgebietes „Havelländisches Luch“ endlich beseitigt werden. Im Rahmen des Baus der Schnellbahnverbindung Hannover – Berlin war die Stammstrecke der Lehrter Bahn u. a. in diesem Abschnitt (Abzweigstelle Bamme – Abzweigstelle Ribbeck) bereits zweigleisig ausgebaut und elektrifiziert worden; die Höchstgeschwindigkeit ist hier auf 200 km/h begrenzt. Separate Gleise für 250 km/h, d. h. für die Schnellfahrstrecke, fehlen hier bis heute.

Bei dem nun geplanten Ausbau müssen aktuelle verkehrspolitische Ziele berücksichtigt werden. So ist im Koalitionsvertrag der Bundesregierung von CDU, CSU und SPD vom 12. März 2018 eine Verdoppelung der Fahrgastzahlen im Schienenverkehr bis 2030 festgelegt. Eine Maßnahme hierfür ist die Umsetzung des geplanten Deutschland-Takts verbunden mit einer deutlichen Angebotsausweitung. Auch sollen und müssen zur Erreichung der Klimaschutzziele deutlich mehr Gütertransporte von der Straße auf die ressourcenschonende und energieeffiziente Schiene verlagert werden. Ein Ziel des brandenburgischen Landesnahverkehrsplans 2018 ist darüber hinaus, dass zwischen Berlin und Rathenow zumindest in der Hauptverkehrszeit künftig ein 30-Minuten-Takt im Regionalverkehr angeboten wird. Um in Zukunft in dieser wichtigen Ost-West-Relation ausreichend Kapazitäten zur Verfügung zu haben und vor allem einen stabilen, fahrplanmäßigen Betrieb zu gewährleisten, ist eine strikte Trennung von Hochgeschwindigkeitsverkehr (ICE) einerseits und Regional- bzw. Güterverkehr andererseits, betrieblich optimal. Dazu gehört in dem oben benannten Abschnitt die Ergänzung der „Lehrter Stammbahn“ um zwei Gleise für eine Höchstgeschwindigkeit von 250 km/h für den ICE-Verkehr. Entsprechend dem Arbeitsstand vom Oktober 2018 zum Deutschland-Takt ist seitens der Gutachter eine Ertüchtigung der Schnellfahr-strecke zwischen Wolfsburg und Berlin nun sogar für 300 km/h vorgesehen.

Diese sehr sinnvolle Verbesserungsmaßnahme zur Kapazitätserweiterung will der Bund entsprechend der Antwort auf die obige Kleine Anfrage aber offensichtlich blockieren.

Der Deutsche Bahnkunden-Verband (DBV) fordert aus obigen Gründen, dass im Rahmen der ohnehin nur langfristig realisierbaren Baumaßnahmen der gesamte Abschnitt Rathenow – Wustermark – Elstal (- Berlin) der „Lehrter Stammbahn“ komplett zweigleisig geplant und ausgeführt wird, so dass im Endzustand (auch im Bereich des Trappenschutzgebiets) jeweils zwei eigene Gleise für den Regional- bzw. Güterverkehr und zwei eigene Gleise ausschließlich für den Hochgeschwindigkeitsverkehr zur Verfügung stehen. Dies ist letztlich Grundlage für ein stabiles Angebot für die Kunden sowohl des Personen- als auch Güterverkehrs.

Pressekontakt: Christian Schultz, Bundesvorstand Personenverkehr. Telefon 01 52 / 04 05 76 21 zur Verfügung.