Schiffsverkehr: Über 47 Mio. Euro Bauausgaben in die Bundeswasserstraßen der Region Berlin-Brandenburg investiert, aus WNA

08.01.2024

https://www.wna-berlin.wsv.de/Webs/WNA/WNA-Berlin/DE/SharedDocs/Pressemitteilungen/20240108_jahresbilanz_PM.html;jsessionid=A797AE976860C185420A2B1C51057DB3.live11293?nn=1732144

Das #Wasserstraßen-Neubauamt Berlin hat im Jahr 2023 über 47 Mio. Euro #Bauausgaben in den #Erhalt und den bedarfsgerechten und umweltverträglichen #Ausbau der #Bundeswasserstraßen in der Region Berlin-Brandenburg investiert. Ohne Berücksichtigung der Finanzierungsanteile für den #Ersatzneubau des Schiffshebewerkes #Niederfinow handelt es sich dabei um die höchste Jahresrate an Investitionen seit über 15 Jahren.

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Straßenverkehr: Altglienicker Brücke: Planungsstand für den Brückenneubau, aus Senat

Frage 1:
Wann werden die Planungen für den #Ersatzneubau für die #Altglienicker #Brücke beginnen, damit die
#Baudurchführung spätestens 2025 starten kann?
Antwort zu 1:
Das #Wasserstraßen-Neubauamt Berlin teilt dazu mit:
„Die Altglienicker Brücke steht im Eigentum und der Unterhaltungslast der Wasserstraßen und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (#WSV). Das Wasserstraßen-Neubauamt Berlin hat
bereits im Jahr 2016 mit bauvorbereitenden Aktivitäten für die Bau- und
#Genehmigungsplanung für einen Ersatzneubau begonnen. Aktuell ist vorgesehen den
Ersatzneubau nach Fertigstellung des Ersatzneubaus der #Marggraffbrücke zu realisieren.
Ein Baubeginn ab dem Jahr 2025 ist daher realistisch. Die derzeit genutzte #Behelfsbrücke
wird bis dahin durch den Bund weiter #verkehrssicher vorgehalten.“
Frage 2:
Welche (planungs-)rechtlichen Verfahren sind mit dem geplanten Ersatzneubau verbunden, in welchen
Zuständigkeiten werden sie wann und durch wen durchgeführt?

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Straßenverkehr: Sanierung oder Neubau der Altglienicker Brücke über dem Teltowkanal?, aus Senat

www.berlin.de

Vorbemerkung des Abgeordneten:
In der Drs. 17/14219 heißt es vonseiten des Senats: „Es ist davon auszugehen, dass eine Sanierung der im
Jahr 1906 erbauten Brücke (Fachwerküberbau und Widerlager) aus bautechnischen Gründen nicht mehr
möglich ist. Um ein den heutigen Anforderungen entsprechendes Bauwerk zu erhalten, ist mit großer
Wahrscheinlichkeit ein #Ersatzneubau erforderlich.“
Frage 1:
Gibt es Planungen (aktuell oder auch mittel- oder langfristig), einen Ersatzneubau für die offenbar nicht mehr
sanierungsfähige Brücke zu schaffen?
Antwort zu 1:
Bezüglich der Planungen für einen Ersatzneubau teilt das #Wasserstraßen- und
Schifffahrtsamt Berlin mit:
„Die #Altglienicker Brücke befindet sich im Eigentum und in der Unterhaltung des
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Berlin (WSA Berlin). Für die Planung und
Baudurchführung des Ersatzneubaus der Brücke ist jedoch das Wasserstraßenneubauamt
Berlin (WNA Berlin) zuständig.
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Zum aktuellen Planungsstand wurde vom WNA auf Nachfrage mitgeteilt, dass die für das
Bauvorhaben erforderliche Haushaltsunterlage – in der Wasserstraßen- und
Schifffahrtsverwaltung ist das der Entwurf HU – nunmehr genehmigt wurde. Damit sind die
rechtlichen Voraussetzungen für den Ersatzneubau gegeben, sodass die Maßnahme
planmäßig fortgeführt werden kann.
Hinsichtlich der Baudurchführung wird angegeben, dass die bestehende Behelfsbrücke bis
zur Fertigstellung des Ersatzneubaus weiterhin genutzt werden soll. Der geplante Standort
für den Ersatzneubau befindet sich ungefähr in der Lage der alten Altglienicker Brücke, mit
Anpassung in Fahrtrichtung stadteinwärts, um die Verkehrssituation im Kreuzungsbereich
besser gestalten zu können.
Der Baubeginn ist für 2025 geplant, nach Fertigstellung des Ersatzneubaus für die
#Marggraffbrücke.“
Frage 2:
Die Brücke ist aktuell vom WSA Berlin lediglich als Leitungsbrücke zu erhalten. (s.o.g. Drs.). Gibt es vom
Senat die Möglichkeit, einen Brückenneubau zur allgemeinen verkehrlichen Nutzung vom WSA Berlin
einzufordern bzw. sogar zu erzwingen?
Antwort zu 2:
Durch die vorhandene Behelfsbrücke ist die Umfahrung ortsnah ohne formale
Verkehrseinschränkungen gewährleistet. Wie das WSA Berlin mitgeteilt hat, ist das WNA
Berlin in der konkreten Planung für den Ersatzneubau und der Neubau ist finanziell
gesichert.
Frage 3:
Wie bewertet der Senat die derzeitige verkehrliche Situation auf der Behelfsbrücke hinsichtlich der
#Passierbarkeit für BVG-Busse und auch hinsichtlich der zeitgleichen Passierbarkeit der Brücke durch BVG Busse bei entgegenkommendem Verkehr und auch bei Rückstau in der jeweils dem BVG-Verkehr
entgegenkommenden Richtung?
Antwort zu 3:
Zur Beantwortung der Fragestellung wurden die BVG um eine Einschätzung gebeten.
Demnach ist die aktuelle Situation aus Richtung Adlershof kommend in Richtung
Altglienicke gerade für #Gelenkbusse durch enge Kurvenradien nicht optimal. Vielfach ist es
jedoch so, dass die ortskundigen Verkehrsteilnehmenden aufgrund der langjährigen
Erfahrungen darauf Rücksicht nehmen. Insgesamt wäre nach Aussage der BVG eine
Verbesserung wünschenswert, durch den langjährigen Betrieb und die Aussicht auf einen
Ersatzneubau werden keine besonderen Forderungen erhoben.
Frage 4:
Welche Schlussfolgerungen zieht der Senat hieraus?
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Antwort zu 4:
Entsprechend den Beantwortungen ergibt sich für den Senat kein unmittelbarer
Handlungszwang.
Berlin, den 13.05.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Sanierung der Altglienicker Brücke über dem Teltowkanal, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Die Schriftliche Anfrage Nr. 1 bis 5 betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das Wasser- und #Schifffahrtsamt Berlin um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend wiedergegeben: Frage 1: Wann wird die #Altglienicker #Brücke in der #Köpenicker Straße über dem #Teltowkanal (Altglienicker Brücke) endlich saniert? Antwort zu 1: Einen Termin für die Sanierung der Brücke gibt es derzeit nicht. Die Altglienicker Brücke ist aufgrund der im Rahmen der Bauwerksüberwachung nach DIN 1076 festgestellten Schäden für den öffentlichen Verkehr gesperrt. Die Brücke wird vom Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA) Berlin nur noch als Leitungsbrücke für verschiedene Verwaltungen erhalten. Es ist davon auszugehen, dass eine Sanierung der im Jahr 1906 erbauten Brücke (Fachwerküberbau und Widerlager) aus bautechnischen Gründen nicht mehr möglich ist. Um ein den heutigen Anforderungen entsprechendes Bauwerk zu erhalten, ist mit großer Wahrscheinlichkeit ein Ersatzneubau erforderlich. Frage 2: Die Behelfsbrücke wird im kommenden Jahr 20 Jahre alt, wie lange wird die Verkehrssicherheit dieser Brücke noch gewährleistet sein? Antwort zu 2: Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung geht bei Behelfsbrücken von einer Nutzungsdauer von 30 Jahren aus. Die Verkehrssicherheit ist grundsätzlich gewährleistet, da Behelfsbrücken wie jedes andere Brückenbauwerk nach DIN 1076 überwacht und geprüft werden. Frage 3: Welche Möglichkeiten sieht der Senat die Sanierung der Altglienicker Brücke zu beschleunigen und wie hoch sind die geschätzten Kosten für die Sanierung? Antwort zu 3: Die Brücke ist vom WSA Berlin als Leitungsbrücke zu erhalten. Darüber hinausgehende Baumaßnahmen – Sanierung oder Ersatzneubau – sind derzeit nicht geplant. Frage 4: Warum wurde im vergangenen Jahr die Behelfsbrücke zum wiederholten Male saniert, anstatt die Sanierung der Altglienicker Brücke voran zu bringen? Antwort zu 4: Der im Fahrbahnbereich auf der Behelfsbrücke vorhandene Dünnbettbelag war rissig und verschlissen. Besonders im Kurvenbereich vor dem Knotenpunkt am Ernst-Ruska-Ufer war der Belag bereichsweise bis auf das Fahrbahnblech abgefahren. Zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit wurde der Fahrbahnbelag vollständig erneuert. Frage 5: Welche Bauarbeiten finden derzeit an der Altglienicker Brücke statt? Antwort zu 5: Derzeit werden an der Altglienicker Brücke keine Arbeiten ausgeführt. In den zurückliegenden Monaten hat die Firma Telekom am Fachwerkträger auf der Seite unterhalb eine neue Leitungstrasse montiert. Das WSA Berlin plant für den Herbst 2014 den Abbruch der einsturzgefährdeten Abdeckplatten in den Gehwegbereichen. Frage 6: Wie bewertet der Senat die derzeitige verkehrliche Situation auf der Behelfsbrücke hinsichtlich der Passierbarkeit für BVG-Busse? Frage 7: Welche Schlussfolgerungen zieht der Senat hieraus? Antwort zu 6 und 7: Der Senat hat die BVG zu der Frage um Stellungnahme gebeten. Eine Zuarbeit der BVG war in der gegebenen Frist leider nicht möglich. Dem ÖPVN-Aufgabenträger ist bekannt, dass auf der Altglienicker Brücke die Buslinie 163 und 260 verkehren. Wegen des hohen Fahrgastaufkommens auf der Linie 260 ist auf dieser Linie der Einsatz von Gelenkbussen unverzichtbar. Die Behelfsbrücke einschließlich ihrer Zufahrten ist daher weiter in so einem Zustand zu erhalten, dass ein Gelenkbuseinsatz uneingeschränkt möglich bleibt. Berlin, den 25. Juli 2014 In Vertretung Christian Gaebler ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. August 2014)