„Unser #Kundenrat ist wie ne Bockwurst…“, heißt es seit dem heutigen Montag,
„…Ohne deinen Senf nicht komplett.“ Der Grund für die jüngste Werbeaktion
der BVG, die unter anderem auf Plakaten, im Berliner Fenster, auf BVG.de
und im Kundenmagazin PLUS läuft: Nach drei Jahren endet die Amtszeit des
aktuellen Kundenrats. Alle Berlinerinnen und Berliner, die Lust haben, im neuen #Kundengremium dabei zu sein, mitzudenken, mitzureden und mitzugestalten,
also – flapsig ausgedrückt – „ihren Senf“ zu unterschiedlichsten Themen
rund um Deutschlands größtes Nahverkehrsunternehmen dazuzugeben, können
sich ab sofort und bis zum 25. Februar.2018 für eine #ehrenamtliche Mitgliedschaft
bewerben.
Das 30-köpfige Team soll wie die jährlich über eine Milliarde Fahrgäste der
BVG möglichst bunt gemischt sein: vom Gelegenheitsfahrgast bis zur vielfahrenden
Abonnentin, vom Teenager bis zum Senior. Im April 2018 soll der
neue Kundenrat seine Arbeit aufnehmen.
„Wir wollen auch in den kommenden drei Jahren die Meinung unserer Fahrgäste
hören und in unsere Entscheidungen einfließen lassen“, sagt Martell
Beck, als Bereichsleiter Marketing und Vertrieb auch zuständig für den Kundenrat.
„Wir freuen uns auf die neuen Mitglieder und sind schon sehr gespannt
auf viele neue Ideen und Impulse.“
Der gute Rat und die konstruktive Arbeit des Kundenrats haben sich in den
vergangenen Jahren beispielsweise beim Test neuer Ticket-Apps oder Fahrgastinformationssysteme
bestens bewährt – jeweils zum Nutzen aller Fahrgäste.
Für die ehrenamtlichen Mitglieder gibt es neben den vier jährlichen
Treffen zahlreiche Gelegenheiten, hinter die Kulissen der BVG zu schauen.
Infos zur Bewerbung gibt es auf BVG.de/kundenrat-werden
Zum ersten Mal testet die BVG einen #E-Bus des tschechischen Herstellers #SOR#Libchavy. Seit dem heutigen Montag, 29. Januar 2018 ist dieser auf der
Linie #204 zwischen Südkreuz und Zoologischer Garten (Hertzallee) unterwegs
– zusätzlich zum Fahrplan. Der Tscheche ist bereits der siebte E-Bus den die
BVG testet, er bleibt voraussichtlich bis zum 9. Februar 2018 in Berlin.
Die #Batterien des Test-Busses werden über Nacht per Stecker auf dem #Betriebshof #Indira-Gandhi-Straße geladen. Basierend auf den Herstellerangaben
erwarten die Fachleute der BVG im Linieneinsatz eine Reichweite von circa
160 Kilometern.
Derzeit läuft der #Beschaffungsprozess von E-Bussen. Die ersten elektrisch
betriebenen 12-Meter-Busse sollen bis Ende des Jahres an die BVG ausgeliefert
werden.
Provisorische Stromversorgung für Beleuchtung, Beschallung und Brandmeldeanlage eingebaut • RE1, RE2, RE7 und RB14 RB21, RB22 verkehren wieder planmäßig
Mit Betriebsbeginn am Donnerstag sind alle Umstiege am Bahnhof #Zoo zwischen #S-Bahn, #Regional-Express- und #Regionalbahnen sowie einigen #Fernverkehrszügen wieder möglich. Ab 1. Februar entfällt dadurch der alternative Halt der Züge in #Berlin-Charlottenburg.
Der Brand in einem Technikraum im Bahnhof Zoo am Silvestertag hat große Schäden angerichtet. Um für die Kunden weitere Fahrzeitverlängerungen zu vermeiden, werden nun die sicherheitsrelevanten Anlagen durch eine mit Abnahmprüfern abgestimmte #Übergangslösung in Betrieb genommen.
Die Ablösung des in Betrieb gehenden sicheren Provisoriums wird mit weiteren Planungen und umfangreichen Kabelarbeiten im Bahnhof Zoo verbunden sein und mehrere Monate in Anspruch nehmen.
Seit dem Brandereignis wurden durch die Deutsche Bahn AG und externe Gutachter umfangreiche Untersuchungen am Bauwerk und an den technischen Anlagen vorgenommen. Dabei hatte sich gezeigt, dass diverse Kabel für die Stromversorgung der Regional- und Fernverkehrsbahnsteige, als auch die Zugzielanzeiger und die Lautsprecheranlage im Bahnhof Zoo in Mitleidenschaft gezogen wurden.
Frage 1:
Wie ist der Sachstand in Bezug auf die angekündigte Überprüfung der Aufteilung und Gestaltung der
öffentlichen #Verkehrsflächen im Bereich des #Bebauungsplans#Molkenmarkt in Mitte und welche Änderungen
an dem 2016 festgesetzten Bebauungsplan 1-14 beabsichtigt der Senat?
Antwort zu 1:
Die Überprüfung der Aufteilung und Gestaltung der öffentlichen Verkehrsflächen im
Bereich des Bebauungsplans Molkenmarkt hat ergeben, dass sowohl die Aufteilung als
auch die Gestaltung der öffentlichen Verkehrsflächen den mit dem Bebauungsplan
verfolgten planerischen Zielen und verkehrlichen Erfordernissen grundsätzlich entspricht.
Optimierungen, insbesondere für Radfahrende, werden lediglich durch Änderungen der
Markierungen vorgenommen.
Für den Straßenzug #Grunerstraße – Spandauer Straße – #Mühlendamm hat der #Bebauungsplan 1-14 planfeststellungsersetzenden Charakter (Teil 2 des B-Plans 1-14).
Eine wesentliche Änderung der Flächen der Verkehrsarten zöge ein Änderungsverfahren
nach sich, das deutlichen Einfluss auf den angestrebten Zeitraum der Verlegung / Neubau
der Grunerstraße ab 2019 hätte. Zurzeit gibt es nicht die Absicht, den rechtsgültigen
Bebauungsplan 1-14 zu ändern, da sich in der derzeitigen Planungsphase kein Erfordernis
hierzu abzeichnet.
Frage 2:
Wofür sollen die im Entwurf des Doppelhaushalts 2018/ 2019 veranschlagten jeweils 70.000 Euro zur
Vorbereitung der Einrichtung eines Entwicklungsmanagements Molkenmarkt verwandt werden und welche
Aufgaben soll das #Entwicklungsmanagement haben?
2
Antwort zu 2:
Zur Realisierung des Stadtquartiers des #Klosterviertels nach den Festsetzungen des
Bebauungsplanes ist eine komplexe Steuerung, u.a. für die Bodenordnung, die
Nutzungsverteilung (Wohnen, Büro- und Dienstleistungen und kulturelle Nutzungen) und
die Erschließung zu leisten. Hierfür muss aus Kapazitätsgründen externe Unterstützung
gebunden werden.
Frage 3:
Teilt der Senat die gegenüber der RBB-Abendschau geäußerte Auffassung des Landesarchäologen Prof.
Wemhoff, dass im Bereich des Grauen Klosters mit Blick auf die Baugeschichte des Klosters ganz spezielle
Anforderungen für die Neubebauung entwickelt werden müssen und dass so wichtige Bereiche wie zum
Beispiel das Kapitelhaus des Grauen Klosters auch eine Reflexion in der Planung finden sollten?
Antwort zu 3:
Ja, diese Auffassung wird geteilt. Daher werden in Abstimmung mit dem
Landesdenkmalamt Umfang und Standorte für archäologische Sondierungen innerhalb
des Bebauungsplanbereiches ermittelt. Es ist auch geplant, entsprechend möglicher
Grabungsergebnisse eine städtebauliche Anpassung innerhalb der Baufelder
vorzunehmen.
Frage 4:
Mit Drucksache 17/ 19076 hat der Senat letztes Jahr mitgeteilt, dass ihm für die Präsentation von
Grabungsfunden in der Klosterkirche sowie die damit verbundene „Denkmalschule auf Zeit“ bisher keine
Haushaltsmittel zur Verfügung stünden, diese seien gegebenenfalls im Rahmen des Doppelhaushalts 2018/
2019 einzuwerben. Sind im vorliegenden Senatsentwurf des Doppelhaushalts 2018/19 entsprechende Mittel
vorgesehen (wenn ja, bei welchem Haushaltstitel und in welcher Höhe)?
Antwort zu Frage 4
Im Haushalt der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen sind im Kapitel 1220
Titel 52609 Mittel in Höhe von 100.000 € bzw. 120.000 € für den Haushalt 2018/19
eingestellt für Untersuchungen im Rahmen des Archäologischen Pfades, zu dem auch das
Graue Kloster gehört. Zudem hat das Bezirksamt Mitte mitgeteilt, dass für die Präsentation
von Grabungsfunden im Doppelhaushaltsplan des Bezirksamtes Mitte von Berlin keine
Mittel eingestellt sind. Die Planung und Ausführung der Grabungen obliegt dem
Landesdenkmalamt. Eine Präsentation im Rahmen der „Denkmalsakademie auf Zeit“ in
der Ruine der ehemaligen Franziskanerklosterkirche ist in Abhängigkeit der
Grabungsergebnisse und einer erfolgreichen Einwerbung von Fördermitteln für die
„Denkmalsakademie auf Zeit“ vorgesehen. Ein GRW-Fördermittelantrag wird vom Bezirk
Mitte auf der Grundlage des Nutzungskonzeptes „RUINENAKADEMIE/
ARCHÄOLOGISCHES THEATER KONZEPTION FÜR DAS AREAL DER EHEMALIGEN
FRANZISKANER-KLOSTERKIRCHE“ in der ersten Jahreshälfte 2018 angestrebt.
Die Finanzierung des Eigenanteils bei der GRW Förderung wird im Bezirkshaushalt
sichergestellt.
3
Frage 5:
Sind wie vom Senat in Drucksache 17/ 18834 angekündigt ab Herbst 2016 Gespräche mit den relevanten
Akteuren (laut Drucksache: Schulstiftung der Evangelischen Kirche, Stiftung Berlinisches Gymnasium zum
Grauen Kloster, Streitsche Stiftung zum Gelände des Grauen Klosters, Förderverein des Evangelischen
Gymnasiums zum Grauen Kloster, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft,
Schulverwaltung des Bezirks Mitte) zum vorgesehenen Schulstandort Graues Kloster begonnen worden?
Wenn ja, wie ist der Sachstand in Bezug auf die Gespräche? Wenn nein, warum nicht und wann beginnen
die Gespräche mit wem?
Antwort zu 5:
Im Rahmen der Vorbereitung der „Akademie auf Zeit“ hat das Kulturamt des Bezirks Mitte
Workshops durchgeführt, bei denen die an der Standortentscheidung Interessierten
beteiligt waren.
Die Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) bearbeitet alle Rechtsfragen im
Zusammenhang mit dem noch anhängigen Restitutionsverfahren vor dem
Verwaltungsgericht Berlin. Partner für das Land Berlin ist in dieser Frage auch nur die
Stiftung Berlinisches Gymnasium zum Grauen Kloster, mit der am 19. Juli 2016 und 20.
Dezember 2017 Gespräche über den geltend gemachten Anspruch der Stiftung auf die
ehemaligen Grundstücke des Berlinischen Gymnasiums zum Grauen Kloster geführt
wurden. In den Gesprächen wurden die unterschiedlichen Rechtspositionen ausgetauscht
und die Möglichkeiten einer vergleichsweisen Regelung ausgelotet. Weitere Gespräche
sind noch nicht terminiert.
Eine weitere Diskussion mit den relevanten Akteuren, insbesondere der Schulstiftung der
Evangelischen Kirche, der Stiftung Berlinisches Gymnasium zum Grauen Kloster, der
Streitschen Stiftung zum Gelände des Grauen Klosters, dem Förderverein des
Evangelischen Gymnasiums zum Grauen Kloster, der Senatsverwaltung für Bildung,
Jugend und Wissenschaft sowie der Schulverwaltung des Bezirks Mitte, werden unter
Beteiligung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen anschließend
erfolgen.
Frage 6:
Bis wann muss – auch mit Blick auf die Bebauung anderer Flächen im Geltungsbereich des
Bebauungsplans Molkenmarkt – ein zukünftiger Bauherr ein inhaltlich und finanziell belastbares Konzept zur
zukünftigen Bebauung der im Bebauungsplan als Gemeinbedarf Schule ausgewiesenen Fläche des
Klosterareals vorlegen?
Antwort zu 6:
Im Rahmen der Konkretisierung der Bauvorhaben im Bereich Molkenmarkt und
Alexanderplatz wird auch das Thema der Bedarfe an Schul- und Kitaplätzen im
Nahbereich aktualisiert werden. Bei Eingang der Ergebnisse liegen geeignete Grundlagen
für ein solches Konzept vor.
Frage 7:
Mit Drucksache 17/ 18834 – Antwort zu Frage 7 –hat der Senat im Juli 2016 mitgeteilt, dass von der
insolventen Grabungsfirma noch immer fünf Kartons mit Funden aus den archäologischen
Sondierungsgrabungen auf dem Gelände des Grauen Klosters zurückgehalten werden und dass man die
gerichtliche Durchsetzbarkeit der Herausgabeansprüche prüfe. Befinden sich inzwischen alle Funde in der
Verfügung des Landes Berlin? Wenn dies nicht der Fall sein sollte, wie ist der Sachstand und welches
Ergebnis hat die Prüfung der gerichtlichen Durchsetzbarkeit der Herausgabeansprüche ergeben?
4
Antwort zu 7:
Die in der Drucksache 17/ 18834 – Antwort zu Frage 7 – angesprochenen Funde wurden
durch die Staatsanwaltschaft Berlin dem Landesdenkmalamt Berlin übergeben. Deren
Überprüfung ist abgeschlossen und ergab, dass die Funde vollständig und mit den
zutreffenden Angaben versehen übergeben worden sind.
Berlin, den 25.01.18
In Vertretung
Regula Lüscher
…………………………..
Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Wohnen
Berlin – Bei diesen #Öko-Preisen schlackert selbst der Koalitionspartner mit den Ohren. Die grüne Verkehrsverwaltung und BVG schaffen in diesem Jahr 30 Busse mit E-Antrieb an. Sie sind dreimal so teuer wie die Diesel-Busse. Die Suche nach einer Firma, die die E-Fahrzeuge baut und liefert, geht weiter.
Dass die Grünen die Verkehrswende in Berlin planen, stößt bei SPD und Linken überwiegend auf offenes Gehör. Man ist schließlich in einer Koalition. Die aktuellen Kosten, die zur Anschaffung von #Elektro-Fahrzeugen notwendig sind, ließen aber selbst den Abgeordneten Tino Schopf (SPD) „mit den Ohren schlackern“, sagt er.
„Die Gesundheit ist wichtiger als die Kosten."
Ein #Omnibus mit E-Antrieb, 30 Stück sollen davon fahren, kostet bis zu 750.000 Euro, ein E-Gelenkbus sogar bis zu 1 Million Euro. Ab 2019 werden von dieser Variante 15 angeschafft.
Zum Vergleich: Ein Bus mit Dieselmotor, wie man ihn auf Berlins Straßen sieht, ist 250 000 Euro teuer, die Gelenk-Variante 350.000 Euro. Heißt: Der Dieselbus verpestet zwar alles, kostet aber nur ein Drittel der #Strom-Busse.
Tino Schopf erhielt die Zahlen, die auch dem KURIER vorliegen, auf eine Anfrage, die er an den Senat stellte. Dabei kam auch diese Neuigkeit ans Licht: Eine neue #Strom-Ladestation wird am BVG-Betriebshof #Indira-Gandhi-Straße entstehen. „Die Gesundheit ist wichtiger als die Kosten. Doch muss es so teuer sein?“, fragt der SPD-Mann. Er wünscht sich einen günstigeren Anbieter und dass der Bund Berlin bei der Verkehrswende …
Vorwort:
Die Schriftliche Anfrage betrifft zum Teil Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort
auf Ihre Fragen zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe
(BVG) und die S-Bahn Berlin um Stellungnahmen gebeten, die von dort in eigener Verantwortung
erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie werden nachfolgend entsprechend
gekennzeichnet wiedergegeben.
1. Wie viele #Fahrgäste beförderten #BVG und #S-Bahn jeweils in Berlin im Jahr 2017?
Zu 1.: Antwort der BVG: Die abschließenden Zahlen für 2017 liegen noch nicht vor.
Antwort S-Bahn Berlin: Für das Jahr 2017 liegen noch keine finalen Werte vor.
2. Wie viele #Fahrscheinkontrollen wurden in Berlin von BVG und S-Bahn im Jahr 2017 durchgeführt?
Zu 2.: Antwort BVG: In 2017 wurden durch die BVG Anstalt öffentlichen Rechts (AöR)
insgesamt 5.062.782 #Fahrausweiskontrollen realisiert.
Antwort S-Bahn Berlin: Durch bei der S-Bahn Berlin eingesetzte Kontrolleure wurden in
2017 ca. 9,1 Mio. Fahrgäste kontrolliert.
3. und 4.: Wie viele Fahrgäste wurden ohne gültigen Fahrschein bei BVG und S-Bahn in Berlin im Jahr
2017 angetroffen?
Zu 3. und 4.: Antwort BVG: In 2017 wurden bei der BVG AöR insgesamt 250.658 Fälle
von erhöhtem Beförderungsentgelt (#EBE) festgestellt.
2
Antwort S-Bahn Berlin: Insgesamt wurden in 2017 ca. 291.000 Fahrgäste ohne gültigen
Fahrausweis angetroffen.
5. Von wie vielen „#Schwarzfahrer/innen“ im Jahr 2017 wurde das erhöhte Beförderungsentgelt
a) verlangt,
b) bezahlt/nicht bezahlt und wie hoch waren die Einnahmen daraus?
Zu 5.: Antwort BVG: a) Das erhöhte Beförderungsentgelt wurde insgesamt von 250.658
Fahrgästen ohne Fahrschein verlangt.
b) Die abschließenden Zahlen liegen noch nicht vor.
Antwort S-Bahn Berlin: a) Vgl. Antwort Drs. 17/17834, Nr. 5, Drs. 18/10139, Nr. 5, Drs.
18/10526, Nr. 5.
„Erhöhtes Beförderungsentgelt wird gefordert, wenn die kontrollierte Person keinen
gültigen Fahrausweis vorweisen kann, so dass von allen festgestellten Personen
ein erhöhtes Beförderungsentgelt verlangt wird.“
b) Ca. 40 Prozent der geltend gemachten Beförderungsentgelte wurden bezahlt.
6. Wie viele Strafanzeigen haben BVG und S-Bahn seit dem 1.1.2016 wegen „Schwarzfahrens“ (Erschleichen
von Leistungen nach § 265 a StGB) gestellt (bitte aufschlüsseln nach Strafanzeigen pro Jahr)?
Zu 6.: Antwort BVG: Die BVG AöR stellt grundsätzlich Strafanträge nach § 265a des
Strafgesetzbuches (StGB) gegen Personen, die in einem Zeitraum von zwei Jahren,
mindestens drei Vorgänge von erhöhtem Beförderungsentgelt (Mehrfachtäter) haben. In
2016 wurden insgesamt 11.432 Strafanträge nach § 265a StGB gestellt. In 2017 wurden
insgesamt 10.397 Strafanträge nach § 265a StGB gestellt.
Antwort S-Bahn Berlin: Im Jahr 2016 wurden 34.182 und im Jahr 2017 34.981 Strafanträge
gestellt.
7. Wie viele Strafverfahren wurden aufgrund der vorbezeichneten Strafanzeigen eröffnet, zu wie vielen
Einstellungen bzw. Verurteilungen ist es gekommen und wie lange stellte sich die durchschnittliche Verfahrensdauer
dar (Angaben bitte auch aufschlüsseln nach Jahren)?
Zu 7.: Der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung liegen
lediglich Daten der Strafverfolgungsstatistik über rechtskräftig Abgeurteilte nach § 265a
StGB vor. Allerdings wird in der Strafverfolgungsstatistik das Delikt 265a StGB (Erschleichen
von Leistungen) ohne Unterscheidung einzelner Tatbestandsalternativen erfasst.
Die Strafvorschrift sanktioniert neben dem Erschleichen der Beförderung durch ein Verkehrsmittel
auch das Erschleichen der Leistung eines Automaten, eines öffentlichen
Zweck dienenden Telekommunikationsnetzes und den Zutritt zu einer Veranstaltung oder
einer Einrichtung. Im Jahr 2016 sind in Berlin aufgrund dieses Delikts insgesamt 9.903
Personen abgeurteilt worden (Verurteilungen und Freisprüche).
Für das Jahr 2017 liegen dem Senat derzeit noch keine Zahlen der Strafverfolgungsstatistik
über rechtskräftig abgeurteilte Personen vor.
8. Welche Rechtsverfolgungskosten (einschließlich der Personalkosten) sind an den Gerichten im vorbezeichneten
Berichtszeitraum durchschnittlich pro durchgeführtem Strafverfahren entstanden?
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Zu 8.: Eine zuverlässige Aussage über die Kosten pro Strafverfahren ist nicht möglich, da
diese stark variieren und insbesondere von der Erledigungsart, den verhängten Rechtsfolgen
und der Möglichkeit der Beitreibung der Verfahrenskosten abhängen.
9. Wie viele Personen verbüßten zum aktuellsten Stichtag in welchen Haftanstalten eine Ersatzfreiheitsstrafe
aufgrund des sogenannten „Schwarzfahrens“ und welche Haftkosten sind dadurch kassenwirksam
entstanden?
Zu 9.: Statistische Zahlen zu Gefangenen mit Ersatzfreiheitsstrafen, die ursprünglich zu
einer Geldstrafe wegen Erschleichens von Leistungen gem. § 265a StGB verurteilt wurden,
werden regelmäßig nicht erhoben. Eine Stichtagsabfrage zum 11. Januar 2018 in
den zuständigen Justizvollzugsanstalten anhand des IT-Fachverfahrens Basis-Web hat
ergeben, dass zu diesem Zeitpunkt in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Moabit 3 Gefangene,
in der JVA Plötzensee 74 Gefangene, in der JVA für Frauen 14 Gefangene, in der
JVA des Offenen Vollzugs ein Gefangener, in der JVA Heidering 3 Gefangene und in der
JVA Tegel 9 Gefangene eine Ersatzfreiheitsstrafe wegen Erschleichens von Leistungen
aktuell verbüßt haben. Zu beachten ist jedoch, dass der Tatbestand des § 265a StGB
neben dem „Schwarzfahren“ noch andere Tatbestandsvarianten enthält.
Die durchschnittlichen Tageshaftkosten einer/eines Gefangenen werden seit dem Haushaltsjahr
1994 bundeseinheitlich berechnet. Ausgewiesen werden seitdem die Tageshaftkosten
bei Vollbelegung aller Haftplätze entsprechend der Belegungsfähigkeit und
die Kosten aufgrund der tatsächlichen Belegung im abgelaufenen Kalenderjahr, wobei
eine Differenzierung nach den Justizvollzugsanstalten, Vollzugsarten oder nach den der
Verurteilung zugrundeliegenden Delikten nicht stattfindet. Danach ergeben sich für das
Land Berlin im Haushaltsjahr 2016 folgende Tagessätze:
2016
nach
Belegungsfähigkeit
nach
tatsächlichen Hafttagen
Tageshaftkosten 120,44 € 142,13 €
Bau-Investitionskostensatz 1,48 € 1,74 €
Sach-Investitionskostensatz 1,82 € 2,15 €
Gesamt-Tageshaftkosten 123,74 € 146,02 €
Für das Haushaltsjahr 2017 liegt noch keine Auswertung vor.
Exemplarisch für den 11. Januar 2018 betragen die Haftkosten für diese Gefangenen
täglich rund 15.000 €.
10. Mit welchen Maßnahmen und Projekten des Senates oder von welchen vom Senat geförderten Maßnahmen
und Projekten wird in Berlin versucht, Ersatzfreiheitsstrafen aufgrund des Erschleichens von Leistungen
zu reduzieren?
Zu 10.: Die Bemühungen des Senats, die Ersatzfreiheitsstrafenvollstreckung im Berliner
Vollzug zu reduzieren, richten sich auf die Gesamtheit derjenigen, denen wegen einer
nicht beitreibbaren Geldstrafe Ersatzfreiheitsstrafe droht oder die eine solche Strafe bereits
angetreten haben. Die von den Sozialen Diensten der Justiz und von den vom Senat
zuwendungsfinanzierten freien Trägern angebotenen Maßnahmen zur Tilgung von
4
Geldstrafen (Vermittlung in gemeinnützige Arbeit, Schuldnerberatung, Ratenzahlungsvereinbarungen)
werden unabhängig davon ergriffen, wegen welcher Straftat die jeweilige
Klientin/der jeweilige Klient zu einer Geldstrafe verurteilt wurde. Dasselbe gilt auch für
"day-by-day"-Maßnahmen, wonach im Land Berlin Personen, die bereits eine Ersatzfreiheitsstrafe
angetreten haben, die Möglichkeit haben, ihren Gefängnisaufenthalt durch
Ableistung freier Arbeit während des Vollzuges zu verkürzen.
Im Doppelhaushalt 2018/2019 wurden für zwei „Arbeit-statt-Strafe“-Projekte Zuwendungserhöhungen
im insgesamt fünfstelligen Bereich beschlossen. Im Rahmen der von
der Freien Hilfe Berlin e. V. getragenen Maßnahme „AMEA“ (Ausbau von Maßnahmen
für eingeschränkt Arbeitsfähige) sollen eingeschränkt arbeitsfähige Klienten, die sich bis
dahin im Ersatzfreiheitsstrafenvollzug in der JVA Plötzensee befunden haben, an eine
ergotherapeutische Praxis vermittelt werden. Während der Maßnahme soll neben niedrigschwelliger
Arbeitserprobung die weitergehende stationäre Therapie suchterkrankter
Klienten in die Wege geleitet werden.
Die Maßnahme „Beschäftigungsgeber Grün – Urban Gardening: Pflege Wohnumfeld und
SchulHofverbesserung“ des Trägers sbh (Straffälligen- und Bewährungshilfe)Berlin e. V.
richtet sich an zu Geldstrafe Verurteilte, die aus verschiedenen Gründen (Drogen, Substitution,
Krankheiten, spezifische Delikte mit Ausschlussmerkmal im Einsatzfeld Jugend
etc.) schwer an Beschäftigungsgeber zu vermitteln sind. Einsatzorte für gemeinnützige
Arbeit zur Abwendung der Ersatzfreiheitsstrafe sollen beschäftigungsgebereigene Projekte
auf Schulhöfen oder in Kitas und die Pflege von Wohnumfeldern in Kiezen bzw.
Wohnsiedlungen sowie die Pflege und Reinigung von Schulhöfen sein.
Darüber hinaus ist der Senat weiter bemüht, die Anzahl der Vollstreckungen von Ersatzfreiheitsstrafen
deutlich zu reduzieren. Denkbar wären etwa weitere aufsuchende und
niedrigschwellige Angebote zur Tilgung der Geldstrafe.
11. Welche Aktivitäten verfolgt aktuell die Justizministerkonferenz im Themenfeld der Reduzierung der
Ersatzfreiheitsstrafen allgemein und im Hinblick auf das Problemfeld des sogenannten „Schwarzfahrens“
im Besonderen?
Zu 11.: In der Frühjahrskonferenz 2016 der Justizministerinnen und Justizminister wurde
der Beschluss gefasst, dass eine etwaige Neugestaltung der Ersatzfreiheitsstrafe einer
eingehenden und vertieften Prüfung bedarf. Hierzu sowie zur weiteren Verbesserung des
bestehenden Instrumentariums zur Haftvermeidung wurde eine Bund-Länder-
Arbeitsgruppe gebildet, die unter Beteiligung Berlins im Oktober 2016 ihre Arbeit aufgenommen
hat.
Die Arbeitsgruppe bezieht in ihre Überlegungen verschiedene Ansatzpunkte für die Vermeidung
der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafe ein, die auf verschiedenen Ebenen
des Strafverfahrens ansetzen. So werden u. a.
die Einführung neuer Sanktionen und die Erweiterung des Kataloges nach § 153a der
Strafprozessordnung,
Möglichkeiten der Effektivierung der Tilgung der Geldstrafe durch Zahlung,
Möglichkeiten zur Effektivierung der gemeinnützigen Arbeit,
Maßnahmen, die im Rahmen des Vollzugs der Ersatzfreiheitsstrafe ergriffen werden
können und
die Entkriminalisierung von Bagatellstrafsachen (wozu auch das „Schwarzfahren" gehört)
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diskutiert. Die Vorlage eines Abschlussberichts der Arbeitsgruppe an die Justizministerkonferenz
wird für den Herbst 2018 angestrebt.
12. Welche Möglichkeiten sieht der Senat (ggf. in Kooperation mit der S-Bahn, der BVG), Lösungen zu
finden, um die Anzahl der sogenannten „Schwarzfahrer“ zu reduzieren (z.B. durch gezielte Abonnement-
Kampagnen unter den Betroffenen bzw. entlassenen Inhaftierten)?
Zu 12.: Eine Reduzierung der Anzahl von Schwarzfahrenden wird durch attraktive Tarife
und geeignete Konzepte zur Fahrausweisprüfung gewährleistet. Für die Fahrausweisprüfungen
sind die Verkehrsunternehmen verantwortlich, die wie folgt zu dieser Frage Stellung
genommen haben:
BVG: „Um die Prüfleistungen und damit die Einnahmensicherung der BVG sicherzustellen,
wurde 2017 in einer europaweiten Ausschreibung die Leistung der Fahrausweisprüfung
im Omnibus und in der U-Bahn neu ausgeschrieben. Die Prüfleistung für den Omnibus
konnte bereits zum November 2017 vergeben werden, die Vergabe der Prüfleistung
für die U-Bahn ist teilweise abgeschlossen bzw. steht kurz vor dem Abschluss. Ziel der
Neuvergabe ist es, den Kontrollgrad kontinuierlich zu steigern und somit die Schwarzfahrerquote
nachhaltig zu senken.
Darüber hinaus entwickelt die BVG laufend Kampagnen, um weitere Kunden – vor allem
Abonnementkunden – zu gewinnen."
S-Bahn Berlin: „Die Abonnentenkampagne der S-Bahn Berlin richtet sich an die Allgemeinheit
und inkludiert folgerichtig die genannten Zielgruppen.“
13. Wie stellt sich der aktuelle Stand und Zeitplan hinsichtlich der Prüfung und Modellerarbeitung zur Einführung
eines fahrscheinlosen Nahverkehrs dar?
Zu 13.: Der Senat wird im Jahr 2018 grundsätzliche Untersuchungen zur Weiterentwicklung
des Tarifsystems beauftragen. Ergebnisse werden erst nach Abschluss dieses längeren
Prozesses vorliegen.
Berlin, den 26. Januar 2018
In Vertretung
M. Gerlach
Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz
und Antidiskriminierung
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
1. Wie viele und welche #tierschutzrechtlichen Verstöße wurden 2017 im Zusammenhang mit #Pferdekutschen
in Berlin registriert? Bitte detailliert nach Art und Bezirk auflisten.
Zu 1.: Das Bezirksamt Mitte hat bei #Pferdekutschbetrieben im Jahr 2017 sechs tierschutzrelevante
Verstöße registriert. Dabei handelte es sich in vier Fällen um die fehlende
Dokumentation der Pausenzeiten nach den Berliner Leitlinien für Pferdefuhrwerksbetriebe
sowie in je einem Fall um das Unterhalten eines Reit- oder Fahrbetriebes ohne
Erlaubnis und um eine mangelhafte Hufpflege.
2. Plant der Senat eine Überarbeitung der „Berliner Leitlinien für #Pferdefuhrwerksbetreiber?“
Zu 2.: Die Landestierschutzbeauftragte prüft zurzeit eine Weiterentwicklung der Leitlinien.
3. Plant der Bezirk Mitte verstärkte Kontrollen der Pferdekutschen hinsichtlich Pausenzeiten, Arbeitszeit der
Pferde usw.?
Zu 3.: Der Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Ordnungsamtes Mitte
plant die Kontrollfrequenz zu erhöhen. Die Erhöhung der Kontrollzahlen sei jedoch abhängig
von einem Stellenzuwachs im tierärztlichen Bereich des Fachbereichs sowie der
Schaffung von neuen Arbeitsräumlichkeiten.
4. Wie viele Vorfälle und Verkehrsverstöße wurden im Zusammenhang mit Pferden und Pferdekutschen
2017 in Berlin registriert? Bitte je Bezirk und Art des Vorfalls auflisten.
2
Zu 4.: Im Jahr 2017 wurden keine Verkehrsunfälle oder andere Vorfälle im Zusammenhang
mit Pferden und Pferdekutschen polizeilich erfasst. Ordnungswidrigkeitsanzeigen
gegen Kutschenbetriebe oder Kutscher aufgrund von Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung
erfolgten nicht.
Berlin, den 25. Januar 2018
In Vertretung
Margit Gottstein
Senatsverwaltung für Justiz,
Verbraucherschutz und Antidiskriminierung
Die Modernisierung und Neugestaltung der seit rund 20 Jahren leer stehenden #Avus-Tribüne kommt voran – wenn auch später als vom Investor Hamid #Djadda geplant. Ende März solle das Dach abgerissen und später in gleicher Form neu gebaut werden, kündigte Djadda am Montag auf Nachfrage an. Die originale Dachkonstruktion sei „zu baufällig und lässt sich nicht mehr sanieren“. Die ganze Tribüne ist ein #Baudenkmal.
Während des voraussichtlich zehntägigen Dachabrisses werde eine Spur der Avus (Autobahn #A115) nachts stadtauswärts gesperrt, sagt Djadda. Auf die Genehmigung der Verkehrsbehörden habe er lange warten müssen. Eigentlich sollten die Dacharbeiten im vorigen September beginnen. Im Sommer 2017 ließ Djadda die alten Sitzbänke entfernen.
Nach den tödlichen #Rechtsabbiege-Unfällen mit Lastwagen und Radfahrern wächst der Druck, den #Lkw-Verkehr sicherer zu machen. „Es sollten schnellstmöglich von der Bundesregierung Assistenzsysteme verpflichtend vorgeschrieben werden, mit denen der Fahrer die toten Winkel überwachen kann“, sagte Stefan Thyroke, der bei der Gewerkschaft Verdi die bundesweite Fachgruppe Speditionen, Logistik, Kurier-, Express- und Paketdienste leitet, der Berliner Zeitung. Thyroke forderte auch, die Belastung der Lastwagenfahrer zu verringern. Stress sei ein Faktor, wenn sich Unfälle mit Lastwagen ereignen.
Von den 107 #Radfahrern, die in den vergangenen zehn Jahren in Berlin tödlich verunglückten, kamen 34 durch abbiegende Lastwagen ums Leben. Im vergangenen Jahr waren es vier von neun Verunglückten. Das geht aus einer Auswertung des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) Berlin hervor.
Der Druck nimmt zu
Der jüngste tödliche Unfall dieser Art in Berlin ereignete sich Dienstagmorgen auf dem Kaiser-Wilhelm-Platz in Schöneberg. Ein dreiachsiger Lkw, der rechts in die Hauptstraße abbiegen sollte, überrollte eine 52 Jahre alte #Radfahrerin. Am Mittwoch starb ein zehnjähriges Mädchen bei einem ähnlichen Unglück in Brandenburg an der Havel. Nun wird verstärkt diskutiert, wie solchen Verkehrsunfällen vorgebeugt werden könnte.
„Das Recht, einen #Parkplatz auf der Straße zu haben, steht nicht in der #Straßenverkehrsordnung.“ Staatssekretär Jens-Holger #Kirchner (Grüne) von der Senatsverkehrsverwaltung mag markige Sprüche. Demnächst wird er vielleicht weitere brauchen – wenn die Koalition ihre Pläne umsetzt, die reihenweise zum Verlust von Stellplätzen für Autos führen werden.
Gleich 14 Ausbauprojekte hat sich die Koalition bei der #Straßenbahn vorgenommen; das Netz soll kräftig erweitert werden – von derzeit gut 193 Kilometer auf rund 260 Kilometer. Wo der Platz nicht reicht, müssen in den meisten Fällen die Stellplätze dran glauben. Selten nur ist es so einfach wie am Groß-Berliner Damm in Adlershof, bei dessen Neubau man bereits die Trasse der Straßenbahn auf dem breiten Mittelstreifen berücksichtigt hat.
Und auch der Bus soll nicht zurückbleiben: 101 Kilometer #Busspur gibt es derzeit; weitere 96 Kilometer seien „im Gespräch“, sagte Kirchner vor Kurzem.
Die Folgen sind klar: Es werden liebgewonnene Parkplätze wegfallen; Autofahrer müssen dann sehen, wo sie ihr Gefährt stehen lassen können. Und ein Auto steht meist mehr als es fährt. Und es geht weiter: Wenn es an Hauptstraßen durchgehend Streifen auch für Fahrräder gibt, wie es im Entwurf für das Mobilitätsgesetz steht, geht das in vielen Fällen zulasten des „ruhenden Verkehrs.“
Wo Parkplätze wegfallen, ist der Protest meist groß
Und schließlich gibt es Pläne, für die 50.000 an Haltestellen des Nahverkehrs vorgesehenen Abstellplätze für #Fahrräder ebenfalls auf Flächen zurückzugreifen, auf denen heute noch Autos parken. Wo ein Auto steht, reiche der Platz aber für gleich mehrere Räder, argumentieren die Befürworter. Wie viele Stellplätze insgesamt verloren gehen, ist noch nicht ermittelt worden. Mehrere zehntausend könnten es aber durchaus werden. Wie viele es derzeit gibt, ist auch noch nicht verlässlich …