Berlin. Die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) rühmen sich, einer der besten Arbeitgeber in der Stadt zu sein. Auch jüngste Werbekampagnen vermitteln das Bild eines besonders leistungsfähigen und modernen Unternehmens. Doch hinter den #Fahrerhaustüren ist die Stimmung derzeit alles andere als gut. Vor allem bei den Beschäftigten bei der #Straßenbahn wächst der Unmut.
In einem offenen Brief an BVG-Chefin Sigrid #Nikutta beklagen 15 Vertrauensleute eine „prekäre personelle Situation im Fahrdienst“. Als Beispiel wird die Lage am 3. Juli genannt. Demnach hätten am Dienstag für 642 Dienste nur 590 Fahrerrinnen und Fahrer zur Verfügung gestanden. „Wir Arbeitnehmervertretungen sind höchst besorgt über die sich täglich weiter verschärfende Situation im Bereich Straßenbahn“, heißt es in dem Brief, der am Mittwoch in den sozialen Netzwerken veröffentlicht wurde.
In den vergangenen Jahren hatte die BVG ihr Angebot besonders im Straßenbahnbereich stark ausgeweitet. Anders als etwa bei der U-Bahn gab es für die Tram zahlreiche neue Fahrzeuge. Zudem wuchs die Zahl der Fahrgäste auf den Strecken aus dem Berliner Osten in Richtung Innenstadt besonders stark. Auf Bestellung des Berliner Senats wurden daraufhin die Taktzeiten verkürzt, teilweise fahren die Bahnen im Abstand von nur drei Minuten.
Mittlerweile ist der gute Ruf der #Kleinbahn bis in die #Ukraine vorgedrungen. Dort soll nach dem Vorbild des #Pollo eine #Schmalspurbahn wiederbelebt werden. #Pritzwalk
Als touristischer Anziehungspunkt macht die Kleinbahn Pollo jetzt auch international von sich reden. Sebastian Trolle, Berater des ukrainischen Infrastrukturministers, und Projektmanagerin Therese-Eva Menzel waren kürzlich zu Gast beim Pritzwalker Bürgermeister Ronald Thiel, um zu erfahren, wie wichtig der Pollo für die Region ist und wie Kommunen das Projekt fördern könnten.
Sebastian Trolle möchte eine stillgelegte Kleinbahn in der Westukraine zu neuem Leben erwecken, die #Borschatalbahn, die in der Grenzregion zwischen Ungarn, Rumänien verkehrt. Er sucht Beispiele für den gelungenen Betrieb von Kleinbahnen und ist dabei auf Pritzwalk gestoßen.
Ganz tolle Sache
Die Beantwortung der Fragen erfolgt auf der Grundlage der zugelieferten Angaben von 12 bezirklichen Ordnungsämtern und der Berliner Polizei.
werden die bezirklichen# Ordnungsämter für die Überwachung des ruhenden Verkehrs be- zahlt, bzw. erhalten die Bezirke einen bestimmten Anteil der von ihren Dienstkräften erhobenen Bußgelder?
Zu 1.:
Die Ordnungsämter erhalten die auftragsweise durch die #Bußgeldstelle der Polizei vereinnahmten Buß- bzw. #Verwarnungsgelder für die von den Außendienstkräften der bezirklichen Ordnungsämter festgestellten Verkehrsverstöße.
hoch ist Betrag, den der Bezirk bei einer Fahrzeugumsetzung durch das Ordnungsamt er- hält?
der Mitarbeiter*innen vor Ort auf den Abschlepp-Dienst entstehen?
Zu 2. und 3.:
Die Bezirke erhalten aus den Fahrzeugumsetzungsgebühren den Anteil, der von ihnen als Verwaltungskosten (einschließlich Personalkosten) bei der Festsetzung der Tarifstellen im Rahmen der jeweiligen Aktualisierung der Polizeibenutzungs- gebührenordnung geltend gemacht wurde. Aktuell beläuft sich dieser Betrag auf 102,08 € pro Fahrzeugumsetzung.
dem Senat Fälle bekannt, in denen durch Ordnungsamt-Mitarbeiter*innen fehlerhafte Anzei- gen einer Ordnungswidrigkeit gefertigt wurden (falsche Tatbestandsnummern)? Wenn ja, haben Bürger*innen erfolgreich Widerspruch eingelegt?
Zu 4.:
In Einzelfällen führten Einwendungen und Einsprüche von Bürgerinnen und Bürgern gegenüber der Bußgeldstelle der Polizei zu einer Sachverhaltsprüfung. In deren Fol- ge ist es mitunter auch zu Verfahrenseinstellungen gekommen.
beurteilt es der Senat, wenn durch fehlerhafte Anzeigen dem Land Berlin ein Schaden ent- steht, z.B. da das Bußgeld zu niedrig festgesetzt wird?
Zu 5.:
Sollte sich im Laufe des Bußgeldverfahrens herausstellen, dass das Bußgeld zu niedrig festgesetzt worden ist, so ist die Höhe des Bußgeldes entsprechend anzu- passen. Aus § 66 Abs. 2 Nr. 1 b) Ordnungswidrigkeitengesetz ist ersichtlich, dass solch eine nachträgliche Schlechterstellung der/des Betroffenen zulässig ist.
stellt der Senat sicher, dass auch die bezirklichen Ordnungsämter – wie es in der Geschäfts- anordnung der Berliner Polizei definiert ist – falsch geparkte Fahrzeuge zur Gefahrenabwehr ent- fernen lässt, statt diese lediglich mit einem „Knöllchen“ zu bedenken?
Zu 6.:
Die polizeiliche Geschäftsanweisung über das Umsetzen von Fahrzeugen wird von den Dienstkräften der bezirklichen Ordnungsämter analog angewendet. Eine gleich- artige Vorgehensweise der Ordnungsämter bei Umsetzungen ähnlich wie die der Po- lizei ist somit sichergestellt.
Die genannte polizeiliche Geschäftsanweisung kennt keine starre Regel, dass falsch geparkte Fahrzeuge zur Gefahrenabwehr immer zu entfernen seien. Sie sieht viel- mehr selbst in den sogenannten Regelfällen des Umsetzens eine vorherige Einzel- fallprüfung zur Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes vor. Diese Einzelfall- prüfung hat laut Geschäftsanweisung zu berücksichtigen, ob weniger belastende, aber gleichermaßen geeignete andere Maßnahmen als eine Umsetzung in Betracht kommen bzw. ob die mit dem Umsetzen verbundenen Nachteile in einem angemes- senen Verhältnis zu den angestrebten Vorteilen stehen. Hierbei hat die Dienstkraft eigenverantwortlich alle Einzelfallumstände zu berücksichtigen, wie beispielsweise Tages-/Nachtzeit, Verkehrslage und Verkehrsaufkommen sowie den Grad der kon- kreten Unfallgefahr an dem betreffenden Ort und anderweitige Einsatzlagen zum ge- gebenen Zeitpunkt.
gedenkt der Senat zu unternehmen, damit auch die Ordnungsämter mehr Gefahrenabwehr im Sinne des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) durch Fahrzeugumset- zungen betreiben?
Zu 7.:
Zwischen Senat und Bezirken herrscht Einigkeit darüber, dass die bezirklichen Ord- nungsämter mit Fahrzeugumsetzungen dem Falschparken im Rahmen ihrer verfüg- baren personellen Mittel und unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrund- satzes (vgl. oben Antwort zu 6.) begegnen.
Darüber hinaus führen die bezirklichen Ordnungsämter – teilweise auch in enger Ko- operation mit der Berliner Polizei – regelmäßig Schwerpunktkontrollen zur Stärkung der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmenden durch. Diese Überwachungs- maßnahmen werden durch eine intensive Pressearbeit unterstützt, um eine größt- mögliche verkehrslenkende Wirkung zu erzielen.
So fand auch im Frühjahr 2018 – wie bereits in den Vorjahren – eine mehrtägige stadtweite Verkehrsüberwachungsaktion durch Dienstkräfte der Polizei Berlin im Zu- sammenwirken mit Dienstkräften der bezirklichen Ordnungsämter und mit Mitarbei- tenden der BVG statt, um verkehrswidriges Halten und Parken auf Busspuren, Rad- verkehrsanlagen und in zweiter Reihe gezielt und intensiv zu verfolgen. Die Maß- nahmen wurden im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit umfangreich dargestellt, um insbesondere die Fahrzeugführenden für die besonderen Gefahren, die aus solchen Fehlverhaltensweisen resultieren können, zu sensibilisieren und zur Rechtslage zu informieren.
zungen durchführen. Sind die Ordnungsämter ausreichend mit AOD-Kräften ausgestattet? Bitte eine Tabelle beifügen mit der Anzahl der AODs nach Bezirken aufgelistet für die Jahre 2016 – 2018 und bitte Angabe von vorhandenen Stellen, besetzten Stellen sowie tatsächlich einsetzba- ren Kräften (abzüglich eingeschränkter Tauglichkeit, Dauerkrankheit, Elternzeit etc…).
Zu 8.:
Nach Angaben der bezirklichen Ordnungsämter arbeiten im Allgemeinen Ordnungsdienst (AOD) berlinweit insgesamt 421 Außendienstkräfte. Allerdings können von ihnen zurzeit aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen nicht alle im Außendienst eingesetzt werden. Darüber hinaus sind fluktuationsbedingt einige Stellen nicht besetzt. Auf die einzelnen Bezirke verteilen sich die Stellen der AOD- Kräfte, wie folgt:
Bezirk
2016
vorhandene Stellen
besetzte Stellen
tatsächlich ein- setzbare Kräfte
Charlottenburg-Wilmersdorf
48
38
36
Friedrichshain-Kreuzberg
28
k.A.
k.A.
Lichtenberg
30
26
k.A.
Marzahn-Hellersdorf
29
k.A.
k.A.
Mitte
k.A.
k.A.
k.A.
Neukölln
47,85
43
41,40
Pankow
k.A.
30,50
15,50
Reinickendorf
36
36
35
Spandau
43
37
k.A.
Steglitz-Zehlendorf
27
k.A.
k.A.
Tempelhof-Schöneberg
27,25
25,75
22
Treptow-Köpenick
30
30
k.A.
Bezirk
2017
vorhandene Stellen
besetzte Stellen
tatsächlich ein- setzbare Kräfte
Charlottenburg-Wilmersdorf
48
38
36
Friedrichshain-Kreuzberg
28
k.A.
k.A.
Lichtenberg
31
23,75
k.A.
Marzahn-Hellersdorf
29
k.A.
k.A.
Mitte
k.A.
k.A.
k.A.
Neukölln
47,85
44
42,50
Pankow
k.A.
35,50
21,50
Reinickendorf
36
36
33
Spandau
43
36
k.A.
Steglitz-Zehlendorf
27
26
k.A.
Tempelhof-Schöneberg
27,25
25,25
22
Treptow-Köpenick
30
30
k.A.
Bezirk
2018
vorhandene Stellen
besetzte Stellen
tatsächlich ein- setzbare Kräfte
Charlottenburg-Wilmersdorf
58
51
50
Friedrichshain-Kreuzberg
31
k.A.
20
Lichtenberg
35
33
k.A.
Marzahn-Hellersdorf
30
29
k.A.
Mitte
58
39
24
Neukölln
49
47
45,10
Pankow
k.A.
35
24
Reinickendorf
36
36
33
Spandau
38,25
34,75
k.A.
Steglitz-Zehlendorf
35
29
k.A.
Tempelhof-Schöneberg
29,25
25,75
24
Treptow-Köpenick
30
30
k.A.
Im Rahmen der Haushaltsberatungen des Doppelhaushalts 2018/19 hat das Abgeordnetenhaus am 6. Dezember 2017 den Auflagenbeschluss 93 gefasst, der vorsieht, dass im Rahmen einer Gesamtstrategie der Allgemeine Ordnungsdienst (AOD) der bezirklichen Ordnungsämter mit 102 zusätzlichen Stellen gestärkt werden soll, damit Berlin sauberer wird und die illegalen Sperrmüllablagerungen sowie die Vermüllungen der Kieze dauerhaft unterbunden werden. Die Verteilung der Vollzeitäquivalente auf die einzelnen Bezirke orientiert sich dabei – nach Überein- kunft der fachlich zuständigen Bezirksstadträte und der Senatsverwaltung für Inneres und Sport – an der Anzahl der 2017 im Anliegenmanagement Ordnungsamt-Online erfassten Müllmeldungen für die einzelnen Bezirke. Auf die einzelnen Bezirke verteilen sich die zusätzlichen AOD-Stellen, wie folgt:
Bezirk
VZÄ
Charlottenburg-Wilmersdorf
9
Friedrichshain-Kreuzberg
11
Lichtenberg
6
Marzahn-Hellersdorf
5
Mitte
12
Neukölln
11
Pankow
9
Reinickendorf
8
Spandau
6
Steglitz-Zehlendorf
8
Tempelhof-Schöneberg
9
Treptow-Köpenick
8
In den Bezirken laufen jetzt die Stellenbesetzungsverfahren, so dass die Bezirke nach Absolvierung der 14 ½-wöchigen Grundqualifizierung diese zusätzlichen AOD- Kräfte in ihrem Außendienst einsetzen können.
setzen? Welche Arten von Verkehrsordnungswidrigkeiten dürfen Kräfte der Parkraumüberwa- chung ahnden?
Zu 9.:
Die Dienstkräfte des Parkraumüberwachungsdienstes (PRK) der bezirklichen Ord- nungsämter überwachen gemäß § 1 der Ordnungsdiensteverordnung nur den ru- henden Straßenverkehr in den Parkraumbewirtschaftungsgebieten. Daher obliegt ihnen auch nur die Aufgabenwahrnehmung im Sinne des § 24 des Straßenverkehrs- gesetzes, soweit dieses zur Einhaltung der Vorschriften der Parkraumüberwachung verkehrslenkend notwendig ist. Dazu gehören keine Fahrzeugumsetzungen.
haben die Kräfte der Parkraumüberwachung zu verfahren, wenn diese Fahrzeuge feststel- len, welche im Rahmen der Gefahrenabwehr umzusetzen sind?
Zu 10.:
Stellen Dienstkräfte der Parkraumüberwachung Verkehrsverstöße fest, bei denen unmittelbar zur Gefahrenabwehr eine Fahrzeugumsetzung erfolgen muss, informieren sie die Wache/Leitstelle/Koordination des Allgemeinen Ordnungsdienstes (AOD) ihres jeweiligen Bezirks. Sollten keine verfügbaren AOD-Kräfte in der Nähe des betreffenden Einsatzortes zeitnah zur Verfügung stehen, wird der Fall an die Berliner Polizei abgegeben.
viele Kräfte der Parkraumüberwachung gibt es in den Bezirken (bitte aufschlüsseln wie in Frage 8)?
Zu 11.:
Nach Angaben der bezirklichen Ordnungsämter in den sieben Bezirken mit Parkraumbewirtschaftungsgebieten arbeiten in der Parkraumüberwachung (PRK) berlinweit zurzeit insgesamt 438 Außendienstkräfte. Allerdings können von ihnen zurzeit aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen nicht alle Beschäftigten im Außendienst eingesetzt werden. Darüber hinaus sind fluktuationsbedingt einige Stellen nicht besetzt. Auf die einzelnen Bezirke verteilen sich die Stellen der PRK- Kräfte, wie folgt:
Bezirk
2016
vorhandene Stellen
besetzte Stellen
tatsächlich ein- setzbare Kräfte
Charlottenburg-Wilmersdorf
96
69
61
Friedrichshain-Kreuzberg
k.A.
k.A.
k.A.
Mitte
k.A.
k.A.
k.A.
Pankow
k.A.
137
122
Spandau
12
11
k.A.
Steglitz-Zehlendorf
25
21
17
Tempelhof-Schöneberg
k.A.
k.A.
k.A.
Bezirk
2017
vorhandene Stellen
besetzte Stellen
tatsächlich ein- setzbare Kräfte
Charlottenburg-Wilmersdorf
96
82
74
Friedrichshain-Kreuzberg
k.A.
k.A.
k.A.
Mitte
k.A.
k.A.
k.A.
Pankow
k.A.
127
107
Spandau
12
11
k.A.
Steglitz-Zehlendorf
25
21
17
Tempelhof-Schöneberg
k.A.
k.A.
k.A.
Bezirk
2018
vorhandene Stellen
besetzte Stellen
tatsächlich ein- setzbare Kräfte
Charlottenburg-Wilmersdorf
96
75
67
Friedrichshain-Kreuzberg
57.
43
k.A.
Mitte
k.A.
136
120
Pankow
k.A.
116
108
Spandau
12
11
k.A.
Steglitz-Zehlendorf
25
22
20
Tempelhof-Schöneberg
k.A.
35
k.A.
Ausbildungen, welche zwingende Voraussetzungen sind, damit die vorgenannten Kräfte Ver- kehrsordnungswidrigkeiten ahnden bzw. Fahrzeuge umsetzen dürfen?
Zu 12.:
Vor Aufnahme ihrer Außendiensttätigkeit müssen alle im Außendienst der bezirklichen Ordnunsgämter eingesetzten Dienstkräfte erfolgreich eine Grund- qualifizierung absolviert haben. Diese umfasst beim Allgemeinen Ordnungsdienst insgesamt 14 ½ Wochen und bei den Parkraumüberwachungskräften 6 Wochen. Darüber hinaus nehmen alle Außendienstkräfte jährlich für die Dauer von mindestens
5 Schulungstagen an berufsbegleitenden Ergänzungsqualifizieren teil. In diesen Qualifizierungsmaßnahmen werden sämtliche Kenntnisse und Fertigkeiten, die zur erfolgreichen Tätigkeitsausübung Voraussetzung sind, den Dienstkräften vermittelt und deren Anwendung geübt.
es gesonderte Ausbildungen, welche sich mit der Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkei- ten sowie der Umsetzung von Fahrzeugen beschäftigen? Wo werden diese Ausbildungen ange- boten?
Zu 13.:
Die Bußgeldsachbearbeitung für von den bezirklichen Ordnungsämtern festgestellte Verkehrsordnungswidrigkeiten erfolgt durch die Bußgeldstelle der Berliner Polizei. Die dort tätigen Innendienstbeschäftigten im mittleren und gehobenen Verwaltungs- dienst haben das für die Verfahrensabläufe im Rahmen der belastenden Verwal- tungsakte benötigte Fachwissen im Rahmen ihrer Berufsausbildung erworben.
dem Senat Fälle bekannt, in denen die Bezirke vorgenannte Kräfte nur mit Verzögerungen einsetzen konnten, da entsprechende Ausbildungsangebote nicht verfügbar waren?
Zu 14.:
Die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten in der Bußgeldstelle der Polizei er- folgt in der Regel in einem automatisierten Verfahren. Dem Senat sind keine Verzö- gerungen in der Bußgeldsachbearbeitung wegen fehlender Qualifizierungen bekannt.
es im laufenden Dienstbetrieb Aus- und/oder Fortbildungen für die vorgenannten Kräfte in Bezug auf die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten sowie auf das Umsetzen von Fahr- zeugen?
Zu 15.:
Für die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten in der Bußgeldstelle der Polizei
gibt es für die Beschäftigten keine speziellen Aus- und Fortbildungen im erfragten Sinne.
bewertet es der Senat, dass Bürger*innen bemängeln, dass oft nicht zeitnah auf Meldungen, die über Ordnungsamt-Online, bzw. die Ordnungsamt-App gemacht werden, reagiert wird – ins- besondere bei Falschparkern, die eine Gefahr darstellen?
Zu 16.:
Das Anliegenmanagementsystem Ordnungsamt-Online ist nicht für die Meldung von Verkehrsstörungen im ruhenden Verkehr geeignet, da eine zeitnahe Sachbearbei- tung durch die bezirklichen Ordnungsämter nicht in jedem Fall gewährleistet werden kann. Darauf wird sowohl in allen Presseerklärungen als auch ausdrücklich in den Hinweisen auf der Startseite des Onlinedienstes hingewiesen:
„Überdas Portal Ordnungsamt-Online können Sie Hinweise und Beschwerden zuMissständen und Störungen imöffentlichen Rauman das Bezirksamt übermitteln(Beispiele: Müll,Straßenschäden).Es ist nicht für Angelegenheiten zu nutzen, die einsofortiges Einschreiten erfordern (Beispiel: Verkehrsmaßnahmen).
Bei diesen und anderen dringenden Sofortmaßnahmen wenden Sie sich bitte an daszuständigeOrdnungsamt.Ansprechpartner,Telefonnummernund Adressen derOrdnungsämterfindenSiehier.
In Notfällen wenden Sie sich bitte direkt an die Notrufnummern der Polizei (110) o-der der Feuerwehr (112).“
Zielstellung der Mängelbeseitigung mit Hilfe des Anliegenmanagementsystems Ord- nungsamt-Online ist vielmehr eine Frist von 3 Werktagen nach Eingang der Mängel- meldung.
bewertet der Senat die telefonische Erreichbarkeit der bezirklichen Ordnungsämter? Sind dem Senat Fälle bekannt, in denen die bezirklichen Ordnungsämter telefonisch nicht erreichbar waren? Was rät der Senat Hilfesuchenden, wenn die bezirklichen Ordnungsämter telefonisch nicht erreichbar sind, jedoch Dienstkräfte zur Beseitigung einer Gefahr (z.B. Gefährdung durch Falschparker) zeitnah vor Ort benötigt werden?
Zu 17.:
Die bezirklichen Ordnungsämter sind Teil der Berliner Verwaltung und daher zu den üblichen Dienstzeiten des allgemeinen Verwaltungsdienstes telefonisch erreichbar. In einigen Bezirken gibt es wochentags darüber hinaus gehende weitere Zeiten für eine telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag in der Zeit von 6.30 – 21.00 Uhr.
In dringenden Fällen der öffentlichen Störung und zu allen Tages- und Nachtzeiten ist die Berliner Polizei telefonsich unter 110 für alle Bürgerinnen und Bürger uneingeschränkt erreichbar. Anders als in den Bezirke gibt es hier eine 24 Stunden besetzte Leitstelle, die Bürgeranliegen und Gefahrenmeldungen zur sofortigen Veranlassung entgegennehmen kann.
Dienstkräfte der Ordnungsämter eine Umsetzung eines Fahrzeuges veranlassen, werden diese Aufträge frei an Abschlepp-Unternehmen verteilt (dann bitte Angabe der Auswahlkriterien), oder gibt es eine vertragliche Bindung an eines oder mehrere Unternehmen (dann Angabe, wie diese Unternehmen ausgewählt werden)?
19. Sofern die Unternehmen im Wege einer Ausschreibung ermittelt werden: Wer führt die Aus- schreibungen durch – jeder Bezirk für sich, oder gibt es eine zentrale Stelle? Welche Vertrags- laufzeit haben die gegenwärtigen Verträge?
Zu 18. und 19.:
Die im Land Berlin mit der Fahrzeugumsetzung zu beauftragenden Abschlepp- unternehmen sind im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung des Landes Berlin ermittelt worden; die organisatorische Durchführung des Ausschreibungsverfahrens lag bei der Bußgeldstelle der Polizei Berlin. Gegenstand des Ausschreibungs- verfahrens war eine Bildung von Teillosen, denen jeweils ein regionaler Teil des Berliner Stadtgebietes zugeordnet wurde.
In der Folge wissen die bezirklichen Ordnungsämter, welches Abschlepp- unternehmen für den jeweiligen Berliner Bezirk zuständig ist, so dass sich die Außendienstkräfte zwecks Auftragserteilung dann telefonisch direkt an das für den Bezirk zuständige Abschleppunternehmen wenden können.
Die maximale Vertragslaufzeit mit den Abschleppunternehmen beträgt vier Jahre. Die nächste europaweite Ausschreibung ist für Anfang 2019 geplant und soll den Leistungszeitraum ab 1. Januar 2020 umfassen.
den Verträgen eine Mindest- oder Maximalmenge an Umsetzungen zu Grunde? Wenn ja, wonach werden diese Mengen bestimmt?
Zu 20.:
Nein.
mungsort eintreffen?
Zu 21.:
In den Verträgen ist geregelt, dass die Beschäftigten der jeweiligen Abschleppunter- nehmen in der Regel spätestens 30 Minuten nach Eingang der telefonischen Auf- tragserteilung durch die Außendienstkräfte von Polizei oder Ordnungsamt vor Ort mit den Arbeiten für das Umsetzen beginnen sollen.
Lediglich außergewöhnliche Umstände wie z.B. extreme Verkehrsverhältnisse kön- nen zu einer zeitlichen Verzögerung der Umsetzungsmaßnahme führen.
Frage 1:
Welche Verträge hat die BVG (AöR) mit #Werbeunternehmen betreffend #Werbung an #Haltestellen, #Bahnhöfen
oder an und in #Verkehrsmitteln geschlossen (bitte aufschlüsseln nach Gegenstand, Laufzeit und
Rechtsgrundlage für den Vertragsabschluss)?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt dazu mit:
„Zwischen der BVG und Werbeunternehmen bestehen Verträge zu Werbung an
Wartehallen, Werbung an Immobilien der BVG und an sowie in Verkehrsmitteln.
Rechtsgrundlage für diese Verträge ist jeweils das Berliner Betriebe-Gesetz. Angaben zur
Laufzeit der Verträge kann die BVG aufgrund der zu beachtenden Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse der Vertragspartner nicht machen.“
Frage 2:
Welche #Einnahmen hat die BVG in den Jahren 2016/17 durch die Werbeverträge erzielt (bitte aufschlüsseln
nach Geld- / Sachleistungen / Vertrag)?
2
Antwort zu 2:
Die BVG teilt dazu mit:
„Da sich die BVG in einem laufenden Vergabeverfahren befindet, könnten die Bieter bei
einer Beantwortung der Frage Rückschlüsse auf ihre Angebote ziehen. Insofern kann die
Frage nicht beantwortet werden.“
Frage 3:
Welche Gewinne haben die Vertragspartner durch Werbung an Haltestellen, Bahnhöfen oder an und in
Verkehrsmitteln erzielt (bitte aufschlüsseln nach Vertragspartner)?
Antwort zu 3:
Die BVG teilt dazu mit:
„Angaben zu Gewinnen der Vertragspartner liegen der BVG nicht vor.“
Frage 4:
Wie viele Haltestellen der BVG werden durch die #Wall GmbH gestellt (bitte aufschlüsseln nach Bus-
/Straßenbahn-Haltestellen und Anzahl der Werbeflächen pro Haltestelle)?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt dazu mit:
„In dem Verkehrsnetz der BVG befinden sich insgesamt ca. 7.000 #Richtungshaltestellen,
4.619 #Wartehallen mit 6.161 #Werbevitrinen im 4/1-Format.
Da sich die BVG in einem laufenden Ausschreibungs- und Vergabeverfahren befindet,
können keine über die in der Bekanntmachung hinausgehenden Angaben gemacht
werden.“
Frage 5:
Welche Folgen hatte die öffentlich-private Partnerschaft (BVG AöR/ Wall GmbH) im Bereich Haltestellen der
BVG für Neubau, Sanierung und Modernisierung der Haltestellen?
Antwort zu 5:
Die BVG teilt dazu mit:
„Wall ist als normaler Dienstleister für uns tätig. Die Zusammenarbeit mit Wall erfolgt auf
vertraglicher Basis. Kurz zusammengefasst hat die Wall GmbH das Recht, Werbung an
und in Wartehallen zu machen und ist andererseits verpflichtet, die Wartehallen zu
unterhalten. Eine gemeinsame Gesellschaft zur Erbringung dieser Leistungen besteht
nicht.“
Frage 6:
Welche Kosten sind mit der Anschaffung und dem jährlichen Unterhalt einer Haltestelle der BVG verbunden
(bitte aufschlüsseln nach Art der Haltestelle Bus /Straßenbahn)?
3
Frage 7:
Welche jährlichen Einnahmen ließen sich schätzungsweise bei einer Selbstvermarktung der Werbeflächen
durch die BVG erzielen (bitte aufschlüsseln nach Haltestellen / Bahnhöfen)?
Antwort zu 6 und zu 7:
Die BVG teilt dazu mit:
„Vor dem Hintergrund des aktuell laufenden europaweiten Vergabeverfahrens zur Vergabe
von Werbung und Sachleistungen an Wartehallen kann diese Frage nicht beantwortet
werden.“
Berlin, den 28.06.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Der Senat hat heute den von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz vorgelegten Bericht zur Vorlage an das Abgeordnetenhaus über „Mehr #Regionalverkehr auf die Schiene“ beschlossen.
Berlin ist eine wachsende Metropole und die Verflechtung mit dem Umland steigt. Sichtbares Zeichen dafür ist die stetig wachsende Zahl von Menschen, die zu ihrem Arbeitsplatz pendeln. In der Metropolregion Berlin-Brandenburg sollen möglichst viele dieser Pendlerinnen und Pendler komfortabel und zuverlässig mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu ihrem Arbeitsplatz fahren können. Dafür sind Investitionen in die Infrastruktur wie Schienen, Bahnhöfe und Züge nötig.
Die Länder Berlin und Brandenburg haben deswegen im Oktober 2017 die „Rahmenvereinbarung über das Entwicklungskonzept für die Infrastruktur des Schienenverkehrs in Berlin und Brandenburg – #i2030” gemeinsamen mit der Deutschen Bahn AG abgeschlossen. Die Länder, die Deutsche Bahn und der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg arbeiten kontinuierlich zusammen, um die Eisenbahnstrecken in das Berliner Umland attraktiver und leistungsfähiger zu gestalten.
Für den Korridor Berlin-Spandau – #Nauen, die Reaktivierung der Potsdamer #Stammbahn, die Führung des #Prignitzexpress bis nach Gesundbrunnen, die Reaktivierung der Stammstrecke der #Heidekrautbahn sowie vier weitere #Schienenkorridore und Vorhaben werden die Projektkonsolidierungsgespräche im Juli 2018 abgeschlossen sein. Damit sind dann die grundlegenden Rahmenbedingungen für jedes Projekt, die Wechselwirkungen mit anderen Projekten und die wesentlichen Projektparameter abgestimmt. Nach Abschluss einer Planungs- und Finanzierungsvereinbarung zwischen den Projektpartnern werden im Anschluss je Korridor Arbeits- und Koordinierungsgruppen ihre Arbeit aufnehmen und in den nächsten Schritt der Planung einsteigen.
Rückfragen: Sprecher für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Telefon: (030) 9025-1090
Berlin. An der #Rudolf-Wissell-Brücke in Charlottenburg wird wieder gebaut. Diesmal wird die #Fahrbahn in Fahrtrichtung Süd #saniert. Um den Start in die Sommerferien in Berlin nicht zu behindern, beginnen die Arbeiten erst nach dem ersten Ferienwochenende. In der Nacht vom 8. zum 9. Juli werden dann die Bauarbeiten auf dem #drittmeistbefahrenen#Autobahnabschnitt Deutschlands vorbereitet. Eine Woche nach Ferienende sollen die Baumaßnahmen abgeschlossen sein.
In zwei Nächten kommt es zu Einschränkungen, um die veränderte Verkehrsführung einzurichten. Die erste Sperrung betrifft nur die Fahrtrichtung Nord in der Nacht vom 8. auf den 9. Juli zwischen 18 und 5 Uhr, außerdem wird die Rudolf-Wissell-Brücke in der Nacht vom 9. auf den 10. Juli zwischen 22 und 5 Uhr voll gesperrt. Danach stehen dann während der Bauphase in beiden Fahrtrichtungen jeweils zwei Fahrspuren zur Verfügung.
Neuartiges Verfahren beschleunigt Sanierung
Um die Baumaßnahmen schneller voran zu bringen, kommt bei der Sanierung ein besonderes Verfahren zum Einsatz. Dabei werden die Fahrbahnen mit einer grobporigen Asphaltschicht überzogen, die dann mit einer Art Kunststoff abgedichtet wird. Das sogenannte HANV-Verfahren wurde bereits im vergangenen Jahr bei der Sanierung der Fahrbahn in Richtung Nord angewendet.
Das Ziel ist ehrgeizig. Noch in dieser Legislaturperiode, die im Herbst 2021 endet, will der rot-rot-grüne Senat drei #Straßenbahnstrecken eröffnen: die Verlängerung vom Hauptbahnhof zum #U-Bahnhof #Turmstraße, die neue Trasse am #Ostkreuz und den #Lückenschluss zwischen #Adlershof und #Schöneweide. Für diese Vorhaben laufen inzwischen die #Planfeststellungsverfahren. Vom vierten vereinbarten Vorhaben – der Verlängerung der Tram #62 in #Mahlsdorf bis vor den Bahnhof – ist kein Planverfahren in Sicht. Klagen sind in allen Zeitplänen noch nicht berücksichtigt.
Turmstraße
Die Einwendungen gegen das Projekt wurden nach Angaben der BVG bearbeitet und an die Planfeststellungsbehörde übergeben. Diese muss die Antworten nun prüfen und einen so genannten Erörterungstermin festlegen, auf dem die Einwender erfahren, wie ihre Anregungen und Bedenken berücksichtigt worden sind. Wie viele es gab, teilte die BVG nicht mit. Auf Informationsveranstaltungen hatte es kaum Kritik an den Plänen gegeben.
Der Erörterungstermin soll noch in diesem Jahr stattfinden. 2019 sollen Leitungsarbeiten erfolgen, 2020 die Gleise gelegt und die fünf Haltestellen gebaut werden. Ende des Jahres soll alles fertig sein. Die 2,1 Kilometer lange Strecke soll rund 20 Millionen Euro kosten. Die Planer rechnen mit rund 10.000 Fahrgästen täglich. In der Hauptverkehrszeit sollen die Bahnen der Linie M 10 alle fünf Minuten fahren.
Ostkreuz
Stadtverkehr geht auf den Füßen
Deutschlands größte #Mobilitätsstudie zeigt die führende Bedeutung
des #Fußverkehrs
In Deutschlands größten Städten legen die Menschen mehr Wege zu #Fuß
zurück als hinterm Steuer. Und sie tun das gern: Die in Umfragen
bekundete Freude am #Laufen ist größer als unter den Benutzern von
Autos, Fahrräder, Bussen und Bahnen die Freude am Fahren. Das sind
Ergebnisse von Deutschlands soeben publizierter größter aktueller
Mobilitätsstudie, beauftragt vom Bundes-Verkehrsministerium. Der
FUSS e.V., Fachverband Fußverkehr Deutschland, fordert Konsequenzen
aus der Studie: „Breitere Gehwege ohne Fahrräder und parkende Autos,
sichere Übergänge, fußgängerfreundliche Ampeln ohne ewiges Rot“.
Für die Studie „#Mobilität in Deutschland“ hat das Infas-Institut
fast eine Million Wege von mehr als 300.000 Menschen analysiert. Die
Wege sind nach Bundesländern aufgeschlüsselt. In Berlin und Hamburg,
den größten Städten und zugleich Stadtstaaten, bewältigen Fußgänger
jeweils 27 Prozent aller Wege. Die Fahrer von Autos und Motorrädern
liegen dahinter mit 23 Prozent in Berlin und 26 Prozent in Hamburg.
Bundesweit die meisten Fußgänger gibt es unter ganz Jungen und
Alten, Menschen mit geringem Einkommen und ohne eigenes Auto. Unter
den Befragten mit laut Infas „sehr niedrigem Einkommen“ gehen pro
Stichtag 28 Prozent zu Fuß, unter denen mit hohem Einkommen nur 19
Prozent. Unter Kindern und Senioren liefen bis zu 35 Prozent am
Stichtag außer Haus; unter den 40- bis 49-jährigen nicht einmal halb
so viele – nur 17 Prozent. Dazu der FUSS e.V.: „Das Gehen hat auch
eine große soziale Bedeutung. Es sichert die Basismobilität der
Menschen mit weniger Geld und gehört nicht zuletzt gefördert, um
soziale Nachteile auszugleichen.“
Einen Vorsprung haben Gehende bei der Zuneigung zu ihrem
körpereigenen Verkehrsmittel. Infas fragte in acht Altersgruppen:
„Gehen Sie gern zu Fuß?“ und „Fahren Sie gern Auto, Rad, Bus oder
Bahn?“ In sechs der acht Gruppen war der Anteil der gern Gehenden am
höchsten. Das Auto kam auf Rang 2; Fahrrad und öffentlicher Verkehr
liegen mit weitem Abstand dahinter.
Aus den Daten folgert der FUSS e.V.: „Die Studie zeigt, dass das
Gehen von Verkehrsplanern und in der öffentlichen Diskussion immer
wieder unterschätzt wird. Dabei ist es gerade in großen Städten die
beliebteste und beste Verkehrsform. Es schont die Umwelt, spart
Platz, gefährdet keinen anderen, ist gesund und kostet am wenigsten.“
Doch der Fachverband mahnt: „Fürs Gehen muss mehr getan werden.
Autos und Fahrräder müssen runter vom Bürgersteig. Wir brauchen viel
mehr Zebrastreifen und andere Querungshilfen, an denen man
Fahrbahnen sicher und leicht überqueren kann. 462 getötete und rund
30.000 verletzte Fußgänger im vorigen Jahr sind ein
gesellschaftlicher Skandal.“ FUSS e.V. fordert Tempo 30 als
Regelgeschwindigkeit in Ortschaften. „Das kommt letztlich allen
zugute. Auch wer oft Auto, Bus, Bahn oder Fahrrad fährt oder wer im
Rollstuhl sitzt, ist zeitweise auf dem Gehweg unterwegs und
profitiert von sicheren Übergängen.“
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Die soeben erschienene Kurzfassung der Studie finden Sie unter www.mobilitaet-in-deutschland.de/publikationen2017.html
Fußverkehr wird in Mobilitäserhebungen häufig unzureichend erfasst.
In anderen Studien ist der Fußverkehrsanteil an allen Wegen noch
höher als bei „Mobilität in Deutschland“. Informationen zur Methodik
dieser Studie liegen uns nicht vor.
Im bundesweiten Fachverband FUSS e.V. arbeiten Engagierte und
Experten aus Stadt- und Verkehrsplanung, Kommunen, Hochschulen und
Bürgergruppen www.fuss-ev.de
Kontakt und Rückfragen: Dipl.-Ing. Roland Stimpel, Pressesprecher,
Tel. 0163 – 1833 508 roland.stimpel@fuss-ev.de
Der Berliner #Flughafen#Tegel bleibt für die Betreiber trotz der #Air-Berlin-Pleite ein #Gewinnbringer. Im vergangenen Jahr lag der Überschuss bei 112 Millionen Euro, wie aus dem Geschäftsbericht der Flughafengesellschaft hervorgeht, der der Nachrichtenagentur dpa vorliegt. Im Jahr 2016 waren es 118,8 Millionen Euro.
Der Rückgang um knapp sechs Prozent ergibt sich laut Geschäftsbericht aus der Insolvenz der Air Berlin im August 2017. Im Gesamtjahr starteten oder landeten dadurch nur noch 20,4 Millionen Passagiere in Tegel, 3,7 Prozent weniger als 2016. Das drückte auch auf die Einnahmen abseits des Fliegens, etwa beim Handel und beim Parken.
Die #Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg (FBB) betreibt außerdem den Flughafen #Schönfeld, wo auch der neue Flughafen #BER entsteht. Die jahrelangen Verzögerungen und Kostensteigerungen bei dem Projekt belasten die Bilanz des Staatsunternehmens. Trotz eines positiven Ergebnisses im laufenden Geschäft stand unterm Strich ein Verlust von 83,6 Millionen Euro, 18 Prozent weniger als im Vorjahr. Der Umsatz stieg um 5,5 Prozent auf 392 Millionen Euro.
Berlin – Seit Mitternacht muss die #Lkw-Maut in Berlin wie in ganz Deutschland für Fahrten auf allen #Bundesstraßen gezahlt werden. Bislang wurde die Gebühr für #Autobahnen und einige Streckenabschnitte von Bundesstraßen erhoben. Sie gilt für Lastwagen ab 7,5 Tonnen Gesamtgewicht.
Mit der Neuregelung zum 1. Juli wird die Maut auf allen 169 Kilometern Bundesstraße in der Hauptstadt fällig und wie bisher auf 77 Autobahnkilometern, wie aus einer Übersicht des Bundesverkehrsministeriums hervorgeht. In Brandenburg sind 2750 Kilometer Bundesstraßen betroffen. Knapp 60 Kontrollsäulen wurden hier nach Angaben der Toll Collect GmbH landesweit aufgestellt, die im Auftrag des Bundes die Säulen betreibt. Die Säulen stehen am Straßenrand und erkennen, ob Fahrzeuge Maut zahlen müssen.