Berlins #unpünktlichster #BVG-Bus: ein #Staakener! Es geht um die unpünktlichste #BVG-Buslinie, die tagsüber durch die Stadt kurvt. Routiniers von der zugestauten Heerstraße rufen jetzt tapfer: „Bestimmt der X49!“ Und die liegen richtig. Das geht aus der neuen BVG-Jahresstatistik hervor. Der, hust!, Schnellbus raus nach Staaken ist tagsüber mit nur 74 % Pünktlichkeit die schlimmste BVG-Linie in ganz Berlin. Kein Wunder, bei dem täglichen 3-km-Stau zwischen Stößenseebrücke und Wilhelmstraße, oder? Und der Clou: Der #X49 hat sogar souverän Platz 1 verteidigt.
Berlins #pünktlichster BVG-Bus: ein Gatower! Und weil die BVG uns so gern hat („Weil wir Spandau lieben“), liegt das andere Extrem ebenfalls bei uns im Bezirk – der pünktlichste Bus in ganz Berlin. Routiniers aus dem Habichtswald erahnen es: „Bestimmt der #334 er!“ Bingo. Dieser schnuckelige #Mini-Bus von Gatow rollt über die Felder, durch den Wald und kurvt in die versteckte Künstlersiedlung hinterm Flugplatz Gatow. Pünktlichkeit: 99 %. Nur: Wie kann dieser BVG-Bus eigentlich auch nur 1 % unpünktlich sein, wenn er doch gar keinen #Fahrplan hat? Der 334er ist ein #Rufbus. Die Busfahrer dösen in ihrem Mini-Gefährt an der Badewiese in Alt-Gatow. Fahrgäste müssen in der BVG-Zentrale in Friedrichshain anrufen, der weckt den Fahrer über Funk in Gatow („Ich sitze hier manchmal stundenlang ohne Fahrgäste“) – und rollt dann los in den Wald, um den einsamen Fahrgast einzusammeln. Ohne Übertreibung: ein abgefahrener Ausflug!
Ab Dezember 2018 bietet der #Bus&Bahn-Begleitservice des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (#VBB) wieder seine ursprünglichen #Servicezeiten an Sonnabenden und Sonntagen an. Damit kann das Team des VBB Bus&Bahn-Begleitservice ab sofort an sieben Tagen die Woche zwischen 7:00 und 22:00 Uhr Begleitungen durchführen.
Das kostenlose Serviceangebot für #mobilitätseingeschränkte Fahrgäste ermöglicht den Kundinnen und Kunden, Termine und Veranstaltungen auch am Wochenende wahrzunehmen. So können sie in der dunklen Jahreszeit gut unterstützt mit den Öffentlichen Verkehrsmitteln an- und abreisen. Ermöglicht wird die Erweiterung des Angebots durch die finanzielle Unterstützung der Senatsverwaltung Umwelt, Verkehr und Klimaschutz.
Der VBB Bus&Bahn-Begleitservice richtet sich an Fahrgäste, die sich aufgrund von #Mobilitätseinschränkungen beim Bus- oder Bahnfahren unsicher fühlen. #Begleitet wird im gesamten Berliner Stadtgebiet – von der Wohnungstür zur Zieladresse und auf Wunsch auch wieder zurück. In diesem Jahr feierte der #Begleitservice für den Öffentlichen Nahverkehr sein 10jähriges Bestehen. Mehr als 120.000 Begleitungen wurden seit Bestehen insgesamt realisiert. Das kostenlose Angebot wird finanziert durch Arbeitsmarktmittel des Förderinstruments FAV (Förderung von Arbeitsverhältnissen) der Berliner Job Center, ergänzende Landesförderung der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales.
Weitere Information und das neue Video zum VBB Bus&Bahn-Begleitservice unter vbb.de/begleitservice oder unter (030) 34649940.
Diese und weitere VBB-Presseinformationen finden Sie zum Download auch unter VBB.de/Presse
Die #BVG nennt Probleme bei Twitter flapsig "schlimmer als auf dem Dorf" – und verärgert damit Fahrgäste. Nun soll ein #Notfahrplan her.
Berlin. Auch zu Wochenbeginn mussten Nutzer der Berliner #U-Bahn auf fast allen Linien mit Ausfällen und Verspätungen rechnen. Besonders betroffen waren die Fahrgäste auf den Linien #U6 und #U8, bei der allein im morgendlichen Berufsverkehr jeweils drei Züge für den Betrieb nicht zur Verfügung standen. Insgesamt fehlten nach BVG-Angaben allein am Morgen 13 Züge. Lediglich die Linien #U1, #U4 und #U5 sollen nicht von Ausfällen betroffen gewesen sein.
Für die Fahrgäste waren die Probleme durchaus unangenehm. So waren etwa auf der Linie #U7 gegen 9.30 Uhr gleich zwei Zugfahrten hintereinander aus Rudow kommend in Richtung Rathaus Spandau ausgefallen. Der nächstfolgende Zug verspätete sich dann nicht nur um weitere vier Minuten, sondern war auch so überfüllt, dass eine junge Frau wegen der Enge und der schlechten Luft einen Kreislauf-Zusammenbruch erlitt. Fahrgäste halfen der kollabierten Frau an der U-Bahn-Station Kleistpark aus dem Wagen hinaus.
Das Twitter-Team der BVG (Slogan: „Weil wir dich lieben“) kommentierte die Ausfälle auf der U7 mit den offenbar spaßig gemeinten Worten „Schlimmer als auf dem Dorf!“ – und erntete für diese flapsige Bemerkung viele kritische Kommentare von Fahrgästen. „Die BVG überzieht ihre Fahrgäste weiter lieber mit Spott und Häme …
Helmut Nickel kann sich noch gut erinnern. „Hier war immer viel los“, sagt der ehemalige #Reichsbahner. „Damals gab es von #Schöneweide Direktverbindungen in viele Städte der DDR“ – nach Zittau, Gera, Bautzen, Stendal. Bei seinem Rundgang bleibt Nickel vor einem baufälligen Holzanbau stehen: „Der gehörte zur #Mitropa.“ Wenn der Ansturm groß war, nutzten Reisende die Gaststätte als #Warteraum. Noch erinnert manches an die Zeit, in der Schöneweide einer der wichtigsten #Fernbahnhöfe von Berlin, Hauptstadt der DDR, war – weil anderswo Kapazität fehlte. Doch nun geht die Deutsche Bahn (DB) daran, die Spuren dieser Vergangenheit zu tilgen. Fahrgäste müssen sich umstellen.
Am Montag griffen die kleinen Bauarbeiter zum Spaten. Mit Kindern aus der Kreativitäts-Grundschule Treptow feierte die Bahn den Start der letzten Etappe des #Bahnhofsumbaus. Ende 2021 soll alles fertig sein – wenn es gut geht.
S-Bahnhof Schöneweide: Kein Durchgang zu Bahnsteigen von Michael-Brückner-Straße
„Schöneweide gehört sicher nicht zu unseren Schmuckstücken“, sagte Alexander #Kaczmarek, Konzernbevollmächtigter der Bahn für Berlin. Aber als Knotenpunkt des Nahverkehrs sei der Bahnhof weiterhin von Bedeutung, täglich steigen 48.000 Menschen ein, aus oder um. „Darum werden wir die gesamte Anlage für 91 Millionen Euro in Schuss bringen.“ Sichtbar werde das als nächstes an dem langgestreckten Bauwerk, das bislang den Personentunnel unter den Gleisen mit dem Empfangsgebäude von 1886 verband. Die sogenannte #Zwischenhalle, 1974 gebaut und grün gekachelt, wird abgerissen. Am Montag standen die Abbruchtrupps parat. „Sie müssen vorsichtig vorgehen“, sagte eine …
Rot-Rot-Grün hat sich endgültig auf einen Nachtragshaushalt für 2018/19 geeinigt. Grundlage ist ein Senatsentwurf, auf den noch mal kräftig Geld draufgelegt wurde. Statt 783 Millionen Euro werden bis Ende nächsten Jahres 1,22 Milliarden Euro zusätzlich verteilt.
Dies alles steht unter dem Motto: Berlin soll bezahlbarer, familienfreundlicher und grüner werden. Und: „Wir kaufen uns die Stadt zurück“, wie es die Chefin der Linksfraktion, Carola Bluhm, formulierte. Die Vorsitzenden der Regierungsfraktionen von SPD, Linken und Grünen im Abgeordnetenhaus verrieten am Montag, wofür die Steuergelder ausgegeben werden.
Kostenloses Schülerticket und Schulessen
Vorbemerkung des Abgeordneten:
Die im Nachfolgenden genannten Paragraphen betreffen die jeweiligen Gesetzespassagen des Berliner #Mobilitätsgesetzes (verkündet als Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur #Mobilitätsgewährleistung vom 5. Juli 2018 (GVBl. S. 464)).
1 Zu § 21 Besondere Maßnahmen zur Erhöhung der #Verkehrssicherheit Absatz (2)
Frage 1:
Wie sehen die Prüfergebnisse und Maßnahmen, gestaffelt nach kurz-, mittel- und langfristig, inkl. der
Abwägungen in der Entscheidungsfindung zu potenziellen Maßnahmen zu den Unfällen nach §21 (2) aus?
Frage 2:
Wann werden diese auf der Internetseite der Senatsverwaltung veröffentlicht?
Antwort zu 1 und zu 2:
§ 21 Absatz 2 des Berliner Mobilitätsgesetzes enthält Verpflichtungen zur
Veröffentlichung, für deren Erfüllung die entsprechenden Strukturen im Aufbau sind. Die
Verkehrslenkung Berlin hat zu den tödlichen Unfällen Maßnahmen geprüft. Diese sind auf
Grund der differenzierten Unfalllage sehr unterschiedlich. Das Gesetz erfordert die
Veröffentlichung der Prüfergebnisse. Eine umfassende Darstellung des
Abwägungsprozesses ist hingegen nicht vorgesehen und wird nicht erfolgen.
2
Die tödlichen Unfälle, die Prüfergebnisse zur Vermeidung weiterer solcher Unfälle und die
umzusetzenden Maßnahmen werden bis Ende 2018 im Internet veröffentlicht. Die
komplette Einzeldarstellung der tödlichen Unfälle befindet sich derzeit noch in der
Zusammenstellung. Hinsichtlich der Schwerverletzten wird derzeit ein Verfahren in
Abstimmung mit der Polizei aufgebaut.
2 Zu § 37 Aufgaben und Zuständigkeiten für den #Radverkehr Absatz (5)
Frage 1:
Welche Bezirksämter haben bisher keine für die Koordinierung der #Radverkehrsanlagen zuständige Person
benannt?
Frage 2:
Welche Gründe liegen dafür jeweils vor?
Frage 3:
Wann ist mit der Benennung der fehlenden Ansprechpartner zu rechnen?
Die Bezirksämter haben wie folgt geantwortet:
Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin:
„Antwort zu 1:
Zuständig für die Koordinierung sind die im 3. Fragekomplex behandelten Beschäftigten.
Antwort zu 2 und zu 3:
Entfällt.“
Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin:
„Antwort zu 1:
Offiziell hat das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg noch keine zuständige Person für
die Koordinierung der Radverkehrsanlagen benannt. Die Benennung erfolgt in Kürze.
Antwort zu 2:
Rein formell. Es fehlt noch die finale Abstimmung mit dem Stadtrat.
Antwort zu 3:
Kurzfristig.“
Marzahn-Hellersdorf von Berlin:
„Antwort zu 1:
Im Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf wurde eine zuständige Person benannt.
Antwort zu 2 und zu 3:
Entfällt.“
Mitte von Berlin:
„Antwort zu 1:
Der Bezirk Mitte von Berlin hat eine Person benannt. Die #Koordinierungsstelle ist im
Straßen- und Grünflächenamt, Fachbereich Straßen und Freiflächen-Planung, Entwurf,
Neubau angesiedelt.
3
Antwort zu 2 und zu 3:
Entfällt.“
Neukölln von Berlin:
„Antwort zu 1:
Bisher hat Neukölln noch keine Person benannt, die für die Koordinierung der
Radverkehrsanlagen zuständig ist.
Antwort zu 2 und zu 3:
Die Koordinierung der Radverkehrsanlagen mit den Schnittstellen zur Senatsverwaltung
für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Referat IV B, zur Verkehrslenkung Berlin, zu den
politischen Gremien im Bezirk (Fahr-Rat) und zu den Bürgerinnen und Bürgern wird als
Teamleistung von den beiden Radverkehrsingenieuren wahrgenommen. Neukölln wird in
2019 eine Person benennen, sobald seitens der zuständigen Senatsverwaltung eine
Beschreibung der Koordinationsaufgaben erfolgt. Eine Beschreibung dieser
Koordinationsaufgaben ist erforderlich um ggf. aus den zusätzlichen Aufgaben eine
tarifrechtliche Bewertung des Aufgabengebietes fortzuschreiben.“
Pankow von Berlin:
„Antwort zu 1:
Das Bezirksamt Pankow hat eine für die Koordinierung der Radverkehrsanlagen
zuständige Person benannt.
Antwort zu 2 und zu 3:
Entfällt.“
Reinickendorf von Berlin:
„Antwort zu 1:
Im Bezirksamt Reinickendorf ist noch keine Person für die Koordinierung der
Radverkehrsanlagen benannt worden.
Antwort zu 2 und zu 3:
Die beiden zusätzlichen Stellen für die Planung und Umsetzung von bezirklichen
Radverkehrsmaßnahmen sind leider noch nicht besetzt. Der Bezirk bereitet derzeit die
fünfte Stellenausschreibung vor, da die vier vorangegangenen Ausschreibungen nicht
erfolgreich waren. Somit werden die Aufgaben derzeit von den Kolleginnen und Kollegen
im Straßen- und Grünflächenamt mit wahrgenommen. Die Benennung einer Person für die
Koordinierung der Radverkehrsanlagen erfolgt nach erfolgreicher Stellenbesetzung.“
Spandau von Berlin:
„Antwort zu 1:
Der Bezirk Spandau hat einen Ansprechpartner benannt.
Antwort zu 2 und zu 3:
Entfällt.“
Steglitz-Zehlendorf von Berlin:
„Antwort zu 1:
Im Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf wurde eine Person für die Koordinierung der
Radverkehrsanlagen benannt.
4
Antwort zu 2 und zu 3:
Entfällt.“
Tempelhof-Schöneberg von Berlin:
„Antwort zu 1:
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg hat eine Person benannt.
Antwort zu 2 und zu 3:
Entfällt.“
Treptow-Köpenick von Berlin:
„Antwort zu 1:
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick hat eine Fahrradbeauftragte benannt.
Antwort zu 2 und zu 3:
Entfällt.“
3 Zu § 37 Aufgaben und Zuständigkeiten für den Radverkehr Absatz (5)
Frage 1:
Welche Bezirksämter haben bisher keine zwei Vollzeitbeschäftigte, die für den Radverkehr tätig sind?
Frage 2:
Welche Gründe liegen dafür jeweils vor?
Frage 3:
Wann ist mit der Einstellung oder Umsetzung auf diese Stellen zu rechnen?
(nicht nur Benennung, sondern Stellenbesetzung bzw. behördeninterne Umsetzung auf diese Stellen.)?
Die Bezirke haben wie folgt geantwortet:
Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin:
„Antwort zu 1:
Die Stellen sind beide besetzt und ab Frühjahr 2019 beide Beschäftigte in Dienst.
Antwort zu 2:
Die Besetzung erwies sich u.a. aufgrund der geringen Verfügbarkeit qualifizierter
Fachkräfte und der eingeschränkten Wettbewerbsfähigkeit der Bezirksverwaltungen als
Arbeitgeber als schwierig.
Antwort zu 3:
Entfällt.“
Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin:
„Antwort zu 1:
Im Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg arbeiten zwei Vollzeitbeschäftigte und ein
Teilzeitbeschäftigter für den Radverkehr.
Antwort zu 2 und zu 3:
Entfällt.“
5
Marzahn-Hellersdorf von Berlin:
„Antwort zu 1:
Das Straßen-und Grünflächenamt Marzahn-Hellersdorf konnte bisher nur einen
Vollzeitbeschäftigten für den Radverkehr einstellen. Die zweite Stelle ist erneut in der
Ausschreibung.
Antwort zu 2:
Es wurde bisher für die zweite Stelle keine geeignete Bewerberin / kein geeigneter
Bewerber gefunden.
Antwort zu 3:
Sobald eine geeignete Bewerberin / ein geeigneter Bewerber gefunden wurde.“
Mitte von Berlin:
„Antwort zu 1:
Der Bezirk Mitte von Berlin konnte nach mehreren Ausschreibungsrunden beide Stellen
besetzen.
Antwort zu 2 und zu 3:
Entfällt.“
Neukölln von Berlin:
„Antwort zu 1:
Neukölln hat im Juli 2017 und im Oktober 2017 jeweils Radverkehrsingenieure eingestellt.
Antwort zu 2 und zu 3:
Fehlanzeige.“
Pankow von Berlin:
„Antwort zu 1:
Das Bezirksamt Pankow hat beide Stellen für die Radverkehrsplanung zum 01.09.2018
besetzt.
Antwort zu 2 und zu 3:
Entfällt.“
Reinickendorf von Berlin:
„Antwort zu 1:
Das Bezirksamt Reinickendorf von Berlin verfügt noch nicht über zwei Vollzeitbeschäftigte,
die für den Radverkehr tätig sein könnten.
Antwort zu 2:
Es wurden bisher vier Einstellungsverfahren durchgeführt. In den ersten drei der Verfahren
konnten keine geeigneten Bewerber ausgewählt werden. Zwei im vierten Verfahren
ausgewählte Bewerber haben ihre Zusagen zurückgezogen.
Antwort zu 3:
Derzeit wird die fünfte Stellenausschreibung vorbereitet.“
6
Spandau von Berlin:
„Antwort zu 1:
Der Bezirk Spandau hat momentan nur eine Vollzeit-Stelle für den Radverkehr besetzen
können.
Antwort zu 2 und zu 3:
Der Bezirk Spandau hat trotz mehrfacher Stellenausschreibungen kein entsprechendes
Fachpersonal finden können. Oft liegt es auch an den schlechteren Rahmenbedingungen
(z. B. Entgelt) im Vergleich zur freien Wirtschaft.“
Steglitz-Zehlendorf von Berlin:
„Antwort zu 1:
Im Bezirk Steglitz-Zehlendorf sind zwei Vollzeitbeschäftigte für den Radverkehr tätig.
Antwort zu 2 und zu 3:
Entfällt.“
Tempelhof-Schöneberg von Berlin:
„Antwort zu 1:
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg hat von den zwei vom Senat bereitgestellten
Radverkehrs-Ingenieurs-Stellen bisher nur eine Stelle, und diese durch eine interne
Umbesetzung, besetzen können. Dennoch wird, auf mehrere Dienstkräfte verteilt,
mindestens im Umfang von zwei Vollzeit-Ingenieurs-Stellen, Ingenieur-Arbeit für
Radverkehrsvorhaben geleistet.
Antwort zu 2:
Die zweite vom Senat bereitgestellte Ingenieurinnen/Ingenieur-Personalstelle konnte
bisher, trotz mehrfacher Versuche von Ausschreibungen, noch nicht besetzt werden. Die
Gründe waren entweder Bewerbende, die sich nach Auswahl und Einstellungsangebot für
einen anderen Arbeitgeber entschieden haben, oder fehlende geeignete Bewerbende.
Antwort zu 3:
Zurzeit sind mehrere Radverkehrs-Ingenieurs-Stellen erneut ausgeschrieben. Wenn
daraus geeignete Bewerbende ausgewählt werden können, die das Einstellungsangebot
dann auch annehmen, können diese Stellen besetzt werden.“
Treptow-Köpenick von Berlin:
„Antwort zu 1 bis zu 3:
Der Bezirksamt Treptow-Köpenick hat im Straßen- und Grünflächenamt zwei Stellen für
Radverkehr (1 Planerin/Planer, 1 Bauleiterin/Bauleiter) im Fachbereich Tief geschaffen.
Jedoch sind diese Stellen wegen der fehlenden bzw. ungeeigneten
Bewerberinnen/Bewerber nicht vollständig besetzt. Im Fachbereich Tief sind 50 % der
Stellen besetzt (1 Planerin/Planer, kein Bauleiter).
Im Stadtentwicklungsamt gibt es keine Stelle, die sich ausschließlich mit dem Radverkehr
befasst. Im Stadtentwicklungsamt ist die Planstelle besetzt.“
4 Zu § 37 Aufgaben und Zuständigkeiten für den Radverkehr Absatz (8)
Frage 1:
Welche Bezirksämter haben bisher keinen bezirklichen FahrRat eingerichtet?
7
Frage 2:
Welche Gründe liegen dafür jeweils vor?
Frage 3:
Wann ist mit der Einrichtung der fehlenden bezirklichen FahrRäte und deren regelmäßigen Einberufung zu
rechnen? Wann beginnen diese mit der geplanten Arbeit?
Die Bezirke haben wie folgt geantwortet:
Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin:
„Antwort zu 1:
Im Bezirk gibt es seit vielen Jahren einen kontinuierlich arbeitenden Fahr-Rat.
Antwort zu 2 und zu 3:
Entfällt.“
Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin:
„Antwort zu 1:
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hat einen eingerichteten bezirklichen FahrRat.
Antwort zu 2 und zu 3:
Entfällt.“
Marzahn-Hellersdorf von Berlin:
„Antwort zu 1:
Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf hat einen bezirklichen FahrRat.
Antwort zu 2 und zu 3:
Entfällt.“
Mitte von Berlin:
„Antwort zu 1:
Der Bezirk Mitte von Berlin hat bereits seit dem Jahr 2016 einen bezirklichen FahrRat.
Dieser tagt ca. vier Mal im Jahr. Als Teilnehmende sind Fraktionsmitglieder, Verbände,
Vereine, Initiativen etc. regelmäßig in den Sitzungen anwesend.
Antwort zu 2 und zu 3:
Entfällt.“
Neukölln von Berlin:
„Antwort zu 1 bis zu 3:
Neukölln hat seit 2017 einen Fahr-Rat eingerichtet, welcher drei Mal im Jahr tagt. Dieser
Fahr-Rat wurde schon vor Inkrafttreten des Mobilitätsgesetzes eingerichtet.“
Pankow von Berlin:
„Antwort zu 1:
Das Bezirksamt Pankow hat einen bezirklichen FahrRat eingerichtet.
Antwort zu 2 und zu 3:
Entfällt.“
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Reinickendorf von Berlin:
„Antwort zu 1:
Das Bezirksamt Reinickendorf von Berlin hat am Anfang dieser Legislaturperiode den
Mobilitätsrat ins Leben gerufen, der zwei Mal im Jahr (im Frühjahr und im Herbst) tagt.
Der Mobilitätsrat nimmt auch alle Aufgaben eines FahrRats wahr und setzt sich wie ein
solcher aus Mitgliedern aus allen relevanten Interessengruppen zusammen. Auch je ein
Vertreter der in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) vertretenen Parteien ist
Mitglied des Mobilitätsrats. Das Gremium berät die Verwaltung und den
Verkehrsausschuss der BVV. Im Mobilitätsrat werden die unterschiedlichen Interessen in
allen Verkehrsfragen berücksichtigt (Fußgänger, Radfahrer, Autofahrer, Öffentlicher
Personennahverkehr – ÖPNV, Behinderte). Die Arbeit geht also sogar über die eines
FahrRats hinaus.“
Antwort zu 2 und zu 3:
Entfällt.“
Spandau von Berlin:
„Antwort zu 1:
Im Bezirk Spandau tagt der FahrRat vier Mal im Jahr.
Antwort zu 2 und zu 3:
Entfällt.“
Steglitz-Zehlendorf von Berlin:
„Antwort zu 1:
Im Bezirk Steglitz- Zehlendorf ist noch kein bezirklicher FahrRat nach Mobilitätsgesetz
eingerichtet. Es gibt jedoch einen regelmäßig tagenden Runden Tisch Radverkehr, an
dem Vertreter der mit Mobilitätsfragen befassten Verbände sowie der bezirklichen
Fachämter und der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK)
teilnehmen.“
Antwort zu 2 und zu 3:
Der Bezirk Steglitz-Zehlendorf plant im ersten Quartal 2019 den bezirklichen FahrRat
einzuberufen und die Arbeit aufnehmen zu lassen.“
Tempelhof-Schöneberg von Berlin:
„Antwort zu 1:
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg verfügt über einen bezirklichen FahrRat, der von
Frau Bezirksstadträtin Heiß geleitet wird und sich ca. alle zwei Monate trifft.
Antwort zu 2 und zu 3:
Entfällt.“
Treptow-Köpenick von Berlin:
„Antwort zu 1 bis zu 3:
Im Bezirksamt Treptow-Köpenick gibt es seit Jahren eine AG Radverkehr, die die im
Mobilitätsgesetz beschriebenen Aufgaben wahrnimmt. Die AG Radverkehr tagt
regelmäßig zwei Mal jährlich. Derzeit sondieren die Teilnehmenden einen quartalsweisen
Tagungsrhythmus, um eine bessere Koordination und Kommunikation der Beteiligten zu
erreichen.“
9
5 Zu § 40 Aufstellung und Fortschreibung Radverkehrsplan Absatz (7)
Frage1:
Wie sind die Meilensteine zur Einhaltung dieser Vorgaben festgelegt?
Frage 2:
Sind die Meilensteine bis jetzt eingehalten worden?
Frage 3:
Wie wird die Zielerreichung aktuell eingeschätzt?
Antwort zu 1 bis zu 3:
Ja, die Meilensteine wurden bis jetzt eingehalten. Ziel ist es, den Radverkehrsplan bis Juni
2020 zu erarbeiten und diesen spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben. Nach dem
Beschluss des Mobilitätsgesetzes im Juni 2018 wurde der „Fahrplan“ für die Aufstellung
des Radverkehrsplans erarbeitet und Beteiligungsformate und Zuständigkeiten
abgestimmt. Die Ausschreibung für die Bindung eines Dienstleisters läuft derzeit. Der
Beteiligungsprozess soll im ersten Quartal 2019, nach der Erarbeitung der Vorgaben für
den Radverkehrsplan, beginnen. Ende 2019 soll das Beteiligungsverfahren abgeschlossen
sein, so dass bis Sommer 2020 der Radverkehrsplan erarbeitet und abgestimmt werden
kann.
6 Zu § 40 Aufstellung und Fortschreibung Radverkehrsplan Absatz (8)
Frage:
Wie sieht der neue Zeitplan zur Erstellung der „Vorgaben für den Radverkehrsplan aus“? Wann werden
diese erstellt sein?
Antwort:
Die Dialoggruppe Radverkehr wird sich zur Erarbeitung der Vorgaben im Dezember 2018
zum ersten Mal treffen. In dieser und zwei weiteren Sitzungen werden Details für die
Vorgaben erarbeitet und dem Senat im zweiten Quartal 2019 zur Abstimmung vorgelegt.
Die Erstellung des Radverkehrsplans baut darauf auf.
7 Zu § 41 Berliner Radverkehrsnetz Absatz (3)
Frage 1:
Geht die für Verkehr zuständige Senatsverwaltung noch von einer termintreuen Erstellung des
Radverkehrsnetzes bis Juni 2019 aus?
– Wenn ja, mit welchen Maßnahmen wird der Beginn der Arbeiten zum Radverkehrsnetz zum ersten Quartal
2019 gemäß Ausschreibung sichergestellt?
– Wenn nein, wie lautet der neue Termin?
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Antwort zu 1:
Nein, die Erstellung/ Weiterentwicklung des Radverkehrsnetzes wird sich aller Voraussicht
nach um ein halbes Jahr verschieben, da die Entwicklung des Radverkehrsnetzes und
insbesondere die Festlegung der Standards als Teil des zukünftigen Radverkehrsplans zu
verstehen ist. Es war und ist weiterhin ein sehr hoher Abstimmungsbedarf notwendig.
Die Beauftragung wird voraussichtlich spätestens zum 01. Januar 2019 erfolgen. Um eine
entsprechend hohe Qualität des weiterentwickelten Radverkehrsnetzes zu erhalten, wird
weiterhin von einem Jahr Bearbeitungszeit ausgegangen.
Berlin, den 28.11.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
An welchen Standorten in Berlin (Auflistung bitte nach Bezirken) wurden seit 2011 jeweils mehr als 100 Wohnungen für den Neubau genehmigt und hiervon wann fertiggestellt?
Antwort zu 1:
Es wird auf die Anlage verwiesen.
Frage 2:
Welche Auswirkungen hatte dies bei der Planung jeweils hinsichtlich der Entwicklung bei der Anzahl von Kitaplätzen, Schulplätzen, Anbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln, haus- und fachärztliche Versorgung, Parkplätzen, verkehrlicher Erweiterungen und sozialer Einrichtungen (bitte zu jedem Strukturaspekt um konkrete Angaben)?
Antwort zu 2:
Nachfolgend sind die einzelnen Zulieferungen der Bezirke alphabetisch aufgeführt:
BezirksamtFriedrichshain-Kreuzberg:
Hinsichtlich der für den Wohnungsbau erforderlichen Infrastruktur sind die jeweiligen Ein- richtungen in Bezug auf den neu entstehenden Wohnraum und bezogen auf die Bestands- situation im "Sozialen Infrastrukturkonzept" – SIKO erfasst. Dieses ist gemeinsam mit den betreffenden Fachämtern erarbeitet worden und wird standortbezogen jeweils umgesetzt. Bei der Schaffung von neuem Baurecht durch Bebauungspläne wird in Berlin das "Modell der kooperativen Baulandentwicklung" umgesetzt und die erforderlichen Maßnahmen durch städtebauliche Verträge abgesichert. Der Innenstadtbezirk Friedrichshain-Kreuzberg ist bezogen auf die Verkehrsinfrastruktur hoch erschlossen, das betrifft auch die ärztliche und fachärztliche Versorgung. Insofern besteht hier, anders als in Bezirken, die neue Wohnquartiere entwickeln, kein weiterer Handlungsbedarf. Allerdings laufen aktuell Gespräche mit der SenUVK und der BVG zur Erweiterung der Tramlinienverbindungen und des Fahrradverkehrs.
BezirksamtLichtenberg:
Zur Klärung der Auswirkungen auf die technische und soziale Infrastruktur wird bei Woh- nungsbauvorhaben, die durch Bebauungspläne planungsrechtlich gesichert werden, das Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung seit 2014 angewendet. Gegenstand des Berliner Modells ist die Sicherung von Kita- und Schulplätzen, der verkehrlichen Erschließung und der erforderlichen öffentlichen Grünflächen, sowie ein Anteil an förder- fähigem/mietpreisgebundenem Wohnraums mittels eines städtebaulichen Vertrags. Im Zuge der Bauleitplanung wird die Anbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln und die haus- und fachärztliche Versorgung nicht nach dem Baugesetzbuch geregelt.
BezirksamtMitte:
Die Strukturaspekte wurden in den Bebauungsplanverfahren geprüft.
BezirksamtNeukölln:
Die Frage kann nur allgemein beantwortet werden. Grundsätzlich hat jedes zusätzliche Wohnungsbauvorhaben Auswirkungen auf die in der Frage aufgeführten Einrichtungen der sozialen und technischen Infrastruktur. Diese Aus-wirkungen müssen dann mit den Kapazitäten abgeglichen werden. Gegebenenfalls ist hinsichtlich des Umgangs mit den Auswirkungen eine Abwägungsentscheidung zu treffen. Folgende allgemeine Hinweise sind darüber hinaus zu beachten: Die haus- und fachärzt-liche Versorgung stellt keinen Belang dar, der Einfluss auf eine Entscheidung bezüglich der Zulässigkeit eines Bauvorhabens hat. Änderungen an der Anbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln obliegt dem Besteller (Land Berlin), der Bezirk hat hier keinen direkten Einfluss auf den Umgang mit Bauvorhaben. Es existiert keine gesetzliche Regelung, auf deren Grundlage Vorhabenträger zur Errichtung einer Mindestanzahl an Pkw-Stellplätzen verpflichtet werden können (Ausnahme Stellplätze für Behinderte und Fahrradstellplätze). Es ist darauf hinzuweisen, dass alle Vorhaben, die bereits im Bestand planungsrechtlich zulässig sind, im planungsrechtlichen Sinne keine Auswirkungen auf die Infrastruktur haben, da dies bereits im Rahmen der Planaufstellung mit berücksichtigt werden musste bzw. eine Regelaufgabe des Landes Berlin im Rahmen der Daseinsvorsorge darstellt.
BezirksamtPankow:
Die Anzahl der genehmigten Wohnungen liegen der umfangreichen und komplexen Bedarfsermittlung des bezirklichen Stadtentwicklungsamtes und der bezirklichen Fach- abteilungen, die für soziale Infrastruktureinrichtungen zuständig sind, zu Grunde. Die Planung des ÖPNV und der ärztlichen Versorgung obliegen nicht den Bezirken.
BezirksamtReinickendorf:
In den Jahren 2017/2018 hat der Bezirk ein umfangreiches Soziales Infrastrukturkonzept erarbeitet (SIKo). Hierbei wurden sowohl der Bestand als auch Defizite aufgezeigt und Lösungen vorgeschlagen. Es dient als Grundlage, die soziale und grüne Infrastruktur im Rahmen der Wachsenden Stadt anpassen zu können und, wenn entsprechende Fest- setzungen von neuen Wohngebieten erfolgen sollen, die Bedarfe festzustellen. Das SIKo setzt sich mit Kita-, Schulplätzen, gedeckten und ungedeckten Sportanlagen, Jugendfrei- zeiteinrichtungen, Kinderspielplätzen, Grünanlagen, Bibliotheken, Musikschulen, Volks- hochschulen, Seniorenfreizeiteinrichtungen, Stadtteilzentren, Familienzentren, Betreutem Wohnen für Jugendliche, psychisch beeinträchtigte Menschen und Senioren sowie Hospizen auseinander. Anbindungen an öffentliche Verkehrsmittel, haus- und fachärzt- liche Versorgung, Parkplätze und verkehrliche Erweiterungen werden nicht berücksichtigt. Die in den Jahren 2014 – 2018 genehmigten bzw. ausgeführten Bauvorhaben wurden auf einer bestehenden planungsrechtlichen Grundlage genehmigt. Damit waren die entstehen- den Bedarfe bereits in den Fortschreibungen für die Infrastrukturen enthalten. Es mussten keine neuen Bedarfsanpassungen vorgenommen werden.
BezirksamtSpandau:
Die Auswirkungen zur Entwicklung der sozialen Infrastruktur durch Neubauvorhaben wer- den im Rahmen von Bebauungsplanverfahren regelmäßig in die Abwägung mit einbezo- gen. Die sich ergebenden Bedarfe werden durch Vereinbarung in städtebaulichen Ver- trägen abgesichert. Diese Vereinbarungen beziehen sich jedoch nur auf die Versorgungs- bedarfe von Kita, Schule, Grünflächeninfrastruktur einschließlich Spielplätzen sowie ver- kehrliche Maßnahmen, soweit sie Ursache und Folge des Projektes sind. Die Versorgung von haus- und fachärztlichen Dienstleistungen sowie die Anbindung mit öffentlichen Ver- kehrsmitteln ist nicht Gegenstand bauleitplanerischer Festsetzungen und Regeln. Abschließend ist der Hinweis erlaubt, dass Regelungen zur Stellplatzpflicht durch das Land Berlin vor mehreren Jahren als Gegenstand der Bauordnung abgeschafft wurden. Für Vorhaben außerhalb von Bebauungsplanverfahren (§ 34, 35 BauGB, sowie im Rahmen geltenden Planungsrechts) gelten die o.g. Ausführungen icht.
BezirksamtSteglitz-Zehlendorf:
Bei allen unter 1. aufgelisteten Planungen größerer Neubaustandorte, wurden die Bedarfe an sozialer Infrastruktur geprüft und bei Bedarf entsprechend berücksichtigt. Die haus- und fachärztliche Versorgung ist nicht Gegenstand der Prüfung. Die verkehrliche Anbindung und die Anzahl der Stellplätze sind Gegenstand von entsprechenden Untersuchungen bzw. Abstimmungen mit den Fachämtern.
BezirksamtTreptow-Köpenick:
Für Neubauvorhaben, die seit 2011 im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens ent- wickelt wurden, wurde der sich aus den Vorhaben entstehende Folgebedarf gemäß den von der Senatsverwaltung herausgegebenen Richtwerten für die soziale und grüne Infra- struktur im Rahmen von städtebaulichen Verträgen abgesichert.
Seit Einführung des Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung basiert dies auf dem berlinweit einheitlich anzuwendenden Berechnungstools als Grundlage für die städte- baulichen Verträge. Folgebedarfe, die nicht über vertragliche Regelungen mit dem Bau- herrn abgegolten werden können, müssen als Infrastrukturmaßnahmen durch den Bezirk über seine reguläre Investitionsplanung oder Sonderbaumittel bereitgestellt werden. Dafür hat der Bezirk Treptow-Köpenick alle sozialen und grünen Folgebedarfe von Neubauvor- haben im Sozialen Infrastrukturkonzept (SIKo) erfasst und evtl. entstehende Defizite sowie die notwendigen Maßnahmen benannt. Grundlage sind alle Wohnungsbauvorhaben ab 10 WE und die Bevölkerungsprognose des Landes Berlin. Die Versorgungswerte für die Bedarfsermittlung entsprechen denen des Berliner Baulandmodells.
Kitaplätze
Bei der Entwicklung von Wohnungsneubau nach § 34 BauGB, also ohne planungsrecht- liche Instrumentarien, ist der Bauherr zu Finanzierung der durch das Vorhaben induzierten Kita-Bedarfe nicht verpflichtet. Jedoch sind gerade kommunale Wohnungsbaugesellschaf- ten i.d.R. bereit, entsprechende Angebote vorzuhalten. Bei Wohnbauvorhaben, die über ein Bebauungsplanverfahren entwickelt werden, wird i.d.R. durch den Bauherrn der Anteil der benötigten Kitaplätze zur Verfügung gestellt, der auf den Bedarf abstellt, der sich über die Entwicklung nach § 34 BauGB hinaus ergibt.
Schulplätze
Der gleiche Grundsatz wie bei den Kitaplätzen gilt für die Grundschulplatzversorgung. Die Versorgung mit Schulplätzen an weiterführenden Schulen wird nicht mehr bezirksweise betrachtet und bei Neubauvorhaben auch nicht berücksichtigt. Dies ist eine Infrastruktur- aufgabe des Landes Berlin.
Spielplätze/WohnungsnaheGrünflächen
Bei Wohnungsbauvorhaben mit Bauleitplanverfahren ist der Bauherr verpflichtet, aufgrund der geplanten Versiegelung einen Anteil an Grünflächen herzustellen. Des Weiteren gilt die für alle Wohnungsbauvorhaben die Spielplatzverordnung des Landes Berlin. Bei Wohnungsbauvorhaben nach § 34 BauGB ist nur ein bestimmter Grad an Versiegelung nach BauNVO zulässig.
WeiteresozialeEinrichtungen
Bei den weiteren sozialen Einrichtungen (u.a. Jugendfreizeiteinrichtungen, Kiezklubs, Weiterbildung und Kultur, Musikschule, Sportanlagen) gibt es zwar Versorgungswerte, mögliche Investoren können an der Versorgung aber nicht beteiligt werden. Dies ist eine Infrastrukturaufgabe des Bezirkes/Landes. Insgesamt können die jeweils ermittelten Bedarfe an sozialer und grüner Infrastruktur über das bezirkliche SIKo detailliert abgerufen werden (Sachstand Dezember 2017, BA-Beschluss vom 13.11.2018). Grundsätzlich bestehen große Defizite bei der Kita- und Schulplatzversorgung und den Jugendfreizeit- einrichtungen.
AnbindungmitöffentlichenVerkehrsmitteln
Bei Vorhaben, die in einem Bebauungsplanverfahren entwickelt werden, wird die Erschließung des Vorhabengebiets durch den öffentlichen Verkehr in einem Verkehrs- gutachten ermittelt. Dabei müssen die Erschließungsstandards laut Nahverkehrsplan eingehalten werden.
VerkehrlicheErweiterungen
Bei Vorhaben, die in einem Bebauungsplanverfahren entwickelt werden, wird die verkehrliche Verträglichkeit des Vorhabens in einem Verkehrsgutachten untersucht. Darin wird das zu erwartende Verkehrsaufkommen des Vorhabens abgeschätzt und Leistungsfähigkeitsberechnungen für die anliegenden Knotenpunkte durchgeführt. Stellt das Gutachten die Unverträglichkeit fest, werden Maßnahmen entwickelt, um etwaige Überlastungssituationen oder Engpässe aufzulösen. Dies können Einzelmaßnahmen an verkehrlichen Anlagen wie Aufrüstung von Ampelanlagen sein, oder aber auch eine Reduzierung der Baumassen des Vorhabens.
Parkplätze
Mit dem 8. Gesetz zur Änderung der BauO Bln von 04.07.1997 (in Kraft ab 01.11.1997) wurde die Stellplatzpflicht in Berlin abgeschafft. Das wurde vom Abgeordnetenhaus des Landes Berlin beschlossen. Politisch gewollt ist die Verringerung des Individualverkehrs zugunsten des ÖPNV. D.h. das Abgeordnetenhaus hat sich mit der Frage nach den Park- plätzen befasst, allerdings entschieden, die Stellplatzpflicht bei Bauvorhaben abzuschaf- fen. Seither hat die Bezirksverwaltung keine Rechtsgrundlage für Forderungen nach Stell- plätzen. Die privaten Bauherren bauen daher nur so viele Stellplätze, wie sie selbst für nötig erachten.
Haus-und fachärztlicheVersorgung
Die bedarfsgerechte gesundheitliche Versorgung – insbesondere Erhalt und Optimierung der Haus- und fachärztlichen Standortverteilung – ist weiterhin ein Schwerpunkt der poli- tischen Einflussnahme des Bezirkes in den Gesprächen mit den Entscheidungsträgern wie Kassenärztliche Vereinigung Berlin und dem Gemeinsamen Landesgremium. Im Hinblick auf die bereits bestehenden Engpässe bei der wohnortnahen ambulanten ärztlichen Ver- sorgung stehen daher entsprechende Lösungsstrategien im Vordergrund der bezirklichen Gesundheitspolitik. Ziel ist die Absicherung der medizinischen Grundversorgung der Be- völkerung und Erarbeitung geeigneter Strategien in Bezug auf eine ausgewogene Vertei- lung der Fachärzte im Stadtgebiet. Derzeit befindet sich die Einrichtung einer Kontakt- börse „Fachärzte“ in Vorbereitung. Zudem bestehen Kontakte bzw. Projekte mit Akteuren der Gesundheitswirtschaft (Pflegedienste, Pflegestützpunkte, Praxen, Krankenhäuser), um Lösungen für bestehende Kapazitätsproblem gemeinsam anzugehen. Die Einfluss- bzw. Steuerungsmöglichkeiten des Bezirkes sind insgesamt jedoch stark beschränkt.
Frage 3:
Bei welchen Neubauvorhaben wurde im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen jeweils die Anwohner und Gewerbetreibende in die Planungen einbezogen?
Antwort zu 3:
Nachfolgend sind die einzelnen Zulieferungen der Bezirke alphabetisch aufgeführt: BezirksamtFriedrichshain-Kreuzberg:
Grundsätzlich laufen bei allen Bebauungsplanverfahren die gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren. Der Bezirk Friedrichhain-Kreuzberg bietet generell Partizipations- verfahren an, die über den gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen hinausgehen. Bei privaten Bauvorhaben wird darauf gedrungen, die Vorgaben des § 25 Verwaltungsver- fahrensgesetz zur Frühen Bürgerbeteiligung durchzuführen.
BezirksamtLichtenberg:
Im Wesentlichen wurden die zwei größten, in Realisierung befindlichen Wohnungsbau- vorhaben durch die Bebauungspläne 11-60 (Lindenhof mit ca. 580 Wohneinheiten) und 11-120 VE (Dolgenseecenter mit ca. 680 Wohneinheiten) planungsrechtlich gesichert. Beide Verfahren haben jeweils eine frühzeitige Bürgerbeteiligung und eine öffentliche Auslegung durchlaufen. Für den Lindenhof hat zusätzlich eine öffentliche Erörterungs- veranstaltung stattgefunden und für das Dolgenseecenter wurde das Beteiligungsformat "Runder Tisch" durchgeführt. Außerdem finden für Bauvorhaben mit mehr als 100 Wohn- einheiten Erörterungsveranstaltungen statt, wie z. B. in der Eitelstraße 9-10 mit 120 Wohn- einheiten, die nach § 34 BauGB planungsrechtlich beurteilt wurden.
BezirksamtMitte:
Die Öffentlichkeit wurde in den Bebauungsplanverfahren beteiligt.
BezirksamtNeukölln:
Im Rahmen von Bebauungsplanverfahren wird die Öffentlichkeit entsprechend der gesetz- lichen Vorgaben gem. § 3 Abs. 1 und 2 BauGB (ggf. i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB) bzw.
§ 13a Abs. 3 BauGB über die Planung informiert und hat Gelegenheit, sich dazu zu äußern. Dies beinhaltet nicht zwingend eine Information in Form einer öffentlichen Veran- staltung. Nach Kenntnis des Stadtentwicklungsamtes hat zu keinem der unter 1. aufge- führten Bauvorhaben eine öffentliche Veranstaltung für Anwohnerinnen und Anwohner sowie Gewerbetreibende stattgefunden, die durch das Bezirksamt organisiert wurde.
BezirksamtPankow:
Öffentliche Beteiligungen zu konkreten Bauvorhaben werden in Einzelfällen durch die jeweiligen Bauträger/Bauherren gemeinsam mit dem Stadtentwicklungsamt durchgeführt. Bei der Erstellung von städtebaulichen Konzepten, Machbarkeitsstudien und ISEK's sind begleitende Partizipationsverfahren der Regelfall. Beispiele sind örtliche Bereiche in Buch, in Karow, in Heinersdorf und in Prenzlauer Berg der Ernst-Thälmann-Park und die Michelangelostraße.
BezirksamtReinickendorf:
Für das Bauvorhaben in der Glienicker Straße wurden öffentliche Veranstaltungen durch- geführt. Aufgrund der Hinweise der Bevölkerung und vor allem durch den nochmaligen Eigentümerwechsel wurde das Planungskonzept grundlegend überarbeitet. Die Idee eines Seniorenpflegeheims mit ergänzenden Nutzungen (Betreutes Wohnen, Hospiz) wurde auf- gegeben und derzeit wird ein Wohnungsstandort realisiert.
BezirksamtSpandau:
Die Durchführung von Bürgerbeteiligungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und wird regelmäßig im Rahmen von Bebauungsplanverfahren durchgeführt. Gesonderte Aufzählungen hierzu existieren nicht.
BezirksamtSteglitz-Zehlendorf:
Beim Bauvorhaben Oskar-Helene Heim gab es eine öffentliche Informationsveranstaltung. Bei den Vorhaben Curtiusstraße, McNair/Telefunken, Robert-W. Kempner (Cedelia), Truman Plaza sind Öffentlichkeitsbeteiligungen nach Baugesetzbuch durchgeführt worden.
BezirksamtTreptow-Köpenick:
In Treptow-Köpenick wurden bei Neubauvorhaben, die im Rahmen eines Bebauungsplan- verfahrens entwickelt werden, zusätzlich zu den vorgeschriebenen Öffentlichkeitsbeteili- gungen gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB an folgenden Wohnungsneubau-Standorten ergänzende öffentliche Informationsveranstaltungen unter Beteiligung der interessierten Öffentlichkeit vor Ort durchgeführt:
Köpenick: Neubauvorhaben „Marienhain“ mit rd. 1000 WE,
Alt-Treptow: Projekt „Hotel und Wohnen an der Spree“ mit rd. 210 WE,
Grünau: Vorhaben „Am Wiesenweg“, rd. 370 WE, zu Ergebnissen des
städtebaulichen Wettbewerbs
Bohnsdorf: Neubauvorhaben in der Gartenstadt Falkenberg mit rd. 355 WE zu Varianten der Verkehrsführung.
Für das Neubauvorhaben „Wegedornstraße“ in Altglienicke, das nach § 34 BauGB umge- setzt werden soll, wurde durch den Bauherren (degewo) die Empfehlung des Bezirks auf- gegriffen und eine Bürgerbeteiligung gem. § 25 Abs. 3 VwVfG durchgeführt.
Frage 4:
Welche wesentlichen Vorschläge der Anlieger bei den Bürgerbeteiligungen gab es, in welchem Umfang wurden diese berücksichtigt und mit welchen Begründungen jeweils abgelehnt?
Antwort zu 4:
Die im Rahmen von Bebauungsplanverfahren eingehenden Äußerungen sind zusammen mit den sonstigen öffentlichen und privaten Belangen untereinander und gegeneinander abzuwägen. Der konkrete Umgang mit den Bürgerstellungnahmen kann den Begründun- gen zu den jeweiligen Bebauungsplänen entnommen werden. Eine pauschale Zusammen- fassung der Anliegen ist nicht möglich, da diese sich stets auf das konkret Projekt beziehen.
Frage 5:
Wie beurteilt der Senat gegenwärtig insgesamt die parallele Berücksichtigung der Infrastrukturentwicklung im Kontext von Neubauvorhaben, welche Verbesserungen zur Zielerreichung sind geplant?
Antwort zu 5:
Im Land Berlin besteht für Eltern ein Rechtsanspruch auf Grundschul- und Kindertages- stättenplätze. Daher ist in Bebauungsplanverfahren, die Planungsrecht für Wohnnutzung über den Bestand hinaus schaffen, die Finanzierung der Kosten, die Voraussetzung oder Folge für die Herstellung der sozialen Infrastruktur sind, zwingend sicherzustellen. Vom Vorhabenträger erfolgt eine Kostenübernahme von Plätzen in Kindertageseinrichtungen und von Grundschulplätzen immer nur bezogen auf den aus dem Vorhaben resultierenden Bedarf, auch wenn das Land Berlin Einrichtungen mit einem höheren Platzangebot erstellt.
Der Umfang der Maßnahmen, die Folge oder Voraussetzung des geplanten Vorhabens sind, ergibt sich nach den Erfordernissen des Einzelfalls unter Einschluss der städtebau- lichen Zielsetzung. Vorrangig sind solche Maßnahmen in die Kostenvereinbarung einzu-
beziehen, die den Bedarfsermittlungen zufolge im konkreten Einzelfall für eine angemes- sene Versorgung und Erschließung erforderlich sind. Dazu gehört insbesondere die Schaffung von Kindertageseinrichtungen und Grundschulplätzen. Betriebskosten oder Personalkosten dieser Infrastruktureinrichtungen sind jedoch nicht Gegenstand der ver- traglichen Kostenübernahme. Neben der Kostenübernahme kann in Abstimmung mit der jeweils zuständigen Fachdienststelle auch vereinbart werden, dass der Vorhabenträger einzelne Maßnahmen, wie die Errichtung einer Kindertagesstätte, anstelle des Landes Berlin auf eigene Kosten durchführt.
Die Regelung erfolgt über den Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages gemäß dem Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung. Die Leitlinie für den Abschluss städtebaulicher Verträge im Land Berlin wurde zum 1. November 2018 fortgeschrieben. Damit steht eine überarbeitete und aktualisierte Version zur Verfügung, die Erfahrungen aus der Praxis berücksichtigt und angepasste Kennwerte umfasst.
Marshallstr. 8/10, Hüttenweg (Truman Plaza – West)
120
2015
Clayallee / Saargemünder Straße (ehem. US-Hauptquartier)
259
2014
Feuerbachstr. 44
121
2013
Königin-Luise-Str. 5
209
2013
Tempelhof-Schöneberg
Alt-Lichtenrade 27/29, Töpchiner Weg 182 – 198
180 WE
2013
Nuthestraße
111 WE
2017
Geisbergstraße 6 – 9
130 WE
Keine Angabe
Kurfürstenstraße 136/137
127 WE
2018
Bautzener Straße 21 – 24
296 WE
Keine Angabe
Hauptstraße 27 – 29
107 WE
Keine Angabe
Tempelhofer Weg 13 – 24 / Sachsendamm 67 – 71
277 WE
Keine Angabe
Gothenstraße 52 – 53 / Tempelhofer Weg 39 – 47
665 WE
Keine Angabe
Ehemaliger Güterbahnhof Wilmersdorf (WA 3)
245 WE
Keine Angabe
Treptow-Köpenick
Seit Januar 2011 wurden gem. Auswertung der bezirklichen Antragsstatistik an 44 Standorten im Bezirk Treptow-Köpenick Wohnbauvorhaben mit jeweils mehr als 100 WE beantragt und genehmigt. Im Zeit- raum von 2014-2017 wurden gemäß Auswertung des WoFIS von den 44 Standorten insgesamt 19 Stand- orte realisiert, nochmals 4 Standorte befinden sich seit 2017 in der Umsetzung. Ob darüber hinaus ein- zelne Bauvorhaben realisiert wurden, ist nur mit einem erheblichen personellen Aufwand zu ermitteln. Zur Umsetzung der Baugenehmigung haben die Bauherren in der Regel 3 Jahre Zeit. Diese sind wie folgt verteilt:
Die Aufarbeitung der Geschichte Nauens, die mit den Vorträgen des Heimatfreundes Bodo Kalkowski zu den Gebäuden in den Straßen der Stadt großes Interesse fand, wurde nun durch Wolfgang #Seeger und Wolfgang #Johl fortgesetzt. Das Thema des Abendvortrages am 22. November war die Entwicklung der Stadt #Nauen zum #Eisenbahnknotenpunkt im Havelland.
Die größte Bedeutung dabei hatte der Bau der Eisenbahnstrecke vom Lehrter Bahnhof in Berlin nach #Hamburg. Sie wurde am 15. Oktober 1846 dem Verkehr übergeben. Die Eisenbahngeschichte Nauens ist so umfangreich, dass der Vortrag an diesem Abend nur die #Nebenstrecken, die von Nauen in die näheren Orte des Ost- und #Westhavellandes führten, behandelte.
1893 begann im Kreis Osthavelland der Bahnstreckenbau für Kleinbahnen. Die Städte #Ketzin/Havel, #Kremmen, #Velten und der Kaiserbahnhof Potsdam-Wildpark hatten keine Bahnverbindung nach Nauen. Die sich entwickelnde Industrie in den kleinen Städten des Havellandes einerseits und der Wunsch des Kaisers Wilhelm II. andererseits, schnell von Potsdam über Nauen in die nördlichen Landesteile des Reiches zu reisen, führten zum Bau der nachfolgenden Strecken. Am 10. Mai 1892 beschloss ein Gremium von Privatleuten und Kommunalvertretern aus dem Osthavelland den Bau einer Eisenbahn untergeordneter Bedeutung von Nauen nach Ketzin/Havel. Sie sollte in erster Linie der Verbindung zwischen den #Zuckerfabriken Nauen und Ketzin/Havel dienen. Durch sie wurden im #Güterverkehr neben dem Transport …
Alle #U-Bahnhöfe sollen #Aufzüge erhalten. Doch der Bauplan stockt. Es gibt Beschwerden aus immer mehr Vierteln.
Sie sollen das Leben erleichtern: die Aufzüge der BVG. Doch so leicht ist das alles gar nicht in Berlin.
Ein Blick auf die Statistik: 115 der gut 170 #U-Bahnhöfe haben mittlerweile einen #Aufzug. Heißt aber auch, dass über 50 U-Bahnhöfe keinen haben – und bei denen gerät die BVG immer weiter in Verzug. Beispiel #Viktoria-Luise-Platz in Schöneberg: Noch im Juni hatte Verkehrssenatorin Regine Günther (parteilos, für Grüne), das Jahr 2018 als Eröffnungstermin genannt. Das Jahr nähert sich dem Ende – die Bauarbeiten nicht. Zwar wurden im Sommer zahlreiche Bauzäune in der Motzstraße aufgestellt, der hintere Ausgang vergittert und ein erster Schuttcontainer gefüllt. Danach passierte nichts mehr. Mittlerweile liegt das Laub hoch hinter den Bauzäunen. Der volle Schuttcontainer steht immer noch da.
In dieser Woche sahen Anwohner nach einem halben Jahr wieder Arbeiter. BVG-Sprecherin Petra Reetz nennt den Grund: Kurz nach Baubeginn wurden völlig verrostete Stützen um den Ort des geplanten #Aufzuges entdeckt. Die Arbeiten wurden eingestellt, ein Prüfstatiker beauftragt. Der prüfte Monate, nun soll es tatsächlich weitergehen, sagte Reetz. Die Schäden seien im Vorfeld nicht bekannt und nicht erkennbar gewesen.
Böse Überraschungen
Eine Dauerbaustelle ist auch der benachbarte #Bayerische Platz, ebenfalls in Schöneberg. Das #Bahnhofsgebäude war ..
Es ist eine Idee, die für Aufsehen gesorgt hat. Von einem Vorhaben, mit dem Berlin bis New York und Moskau Eindruck machen werde, war die Rede, auch von einer „neuen urbanen #Halsschlagader“. Dort, wo unter den Viadukten der U-Bahn-Linien U1 und U2 heute noch Autos parken, sollen in Zukunft #Radfahrer unterwegs sein.
Unter der #Hochbahn der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) soll eine #Fahrradtrasse entstehen, die neun Kilometer weit vom Hardenbergplatz zur Oberbaumbrücke quer durch die Berliner Innenstadt führt – mit Ruhezonen, Gastronomie und anderen Angeboten am Rande. #Radbahn heißt das ambitionierte Projekt, das ein Team von Architekten, Stadtplanern und anderen Alltagsradlern über die Jahre beharrlich vorangetrieben hat.
Nun ist der Verein Paper Planes – Team Radbahn einen weiteren, diesmal entscheidenden Schritt vorangekommen. Am Montag gab die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bekannt, dass sie 2 019 eine #Machbarkeitsstudie in Auftrag geben wird. Für das Teilstück zwischen dem Kottbusser und Schlesischem Tor soll untersucht werden, ob die Radbahn dort planerisch und technisch umsetzbar wäre.
Projekt verkehrstechnisch hochkomplex