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Frage 1:
An welchen Standorten in Berlin (Auflistung bitte nach Bezirken) wurden seit 2011 jeweils mehr als 100 Wohnungen für den Neubau genehmigt und hiervon wann fertiggestellt?
Antwort zu 1:
Es wird auf die Anlage verwiesen.
Frage 2:
Welche Auswirkungen hatte dies bei der Planung jeweils hinsichtlich der Entwicklung bei der Anzahl von Kitaplätzen, Schulplätzen, Anbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln, haus- und fachärztliche Versorgung, Parkplätzen, verkehrlicher Erweiterungen und sozialer Einrichtungen (bitte zu jedem Strukturaspekt um konkrete Angaben)?
Antwort zu 2:
Nachfolgend sind die einzelnen Zulieferungen der Bezirke alphabetisch aufgeführt:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg:
Hinsichtlich der für den Wohnungsbau erforderlichen Infrastruktur sind die jeweiligen Ein- richtungen in Bezug auf den neu entstehenden Wohnraum und bezogen auf die Bestands- situation im "Sozialen Infrastrukturkonzept" – SIKO erfasst. Dieses ist gemeinsam mit den betreffenden Fachämtern erarbeitet worden und wird standortbezogen jeweils umgesetzt. Bei der Schaffung von neuem Baurecht durch Bebauungspläne wird in Berlin das "Modell der kooperativen Baulandentwicklung" umgesetzt und die erforderlichen Maßnahmen durch städtebauliche Verträge abgesichert. Der Innenstadtbezirk Friedrichshain-Kreuzberg ist bezogen auf die Verkehrsinfrastruktur hoch erschlossen, das betrifft auch die ärztliche und fachärztliche Versorgung. Insofern besteht hier, anders als in Bezirken, die neue Wohnquartiere entwickeln, kein weiterer Handlungsbedarf. Allerdings laufen aktuell Gespräche mit der SenUVK und der BVG zur Erweiterung der Tramlinienverbindungen und des Fahrradverkehrs.
Bezirksamt Lichtenberg:
Zur Klärung der Auswirkungen auf die technische und soziale Infrastruktur wird bei Woh- nungsbauvorhaben, die durch Bebauungspläne planungsrechtlich gesichert werden, das Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung seit 2014 angewendet. Gegenstand des Berliner Modells ist die Sicherung von Kita- und Schulplätzen, der verkehrlichen Erschließung und der erforderlichen öffentlichen Grünflächen, sowie ein Anteil an förder- fähigem/mietpreisgebundenem Wohnraums mittels eines städtebaulichen Vertrags. Im Zuge der Bauleitplanung wird die Anbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln und die haus- und fachärztliche Versorgung nicht nach dem Baugesetzbuch geregelt.
Bezirksamt Mitte:
Die Strukturaspekte wurden in den Bebauungsplanverfahren geprüft.
Bezirksamt Neukölln:
Die Frage kann nur allgemein beantwortet werden. Grundsätzlich hat jedes zusätzliche Wohnungsbauvorhaben Auswirkungen auf die in der Frage aufgeführten Einrichtungen der sozialen und technischen Infrastruktur. Diese Aus-wirkungen müssen dann mit den Kapazitäten abgeglichen werden. Gegebenenfalls ist hinsichtlich des Umgangs mit den Auswirkungen eine Abwägungsentscheidung zu treffen. Folgende allgemeine Hinweise sind darüber hinaus zu beachten: Die haus- und fachärzt-liche Versorgung stellt keinen Belang dar, der Einfluss auf eine Entscheidung bezüglich der Zulässigkeit eines Bauvorhabens hat. Änderungen an der Anbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln obliegt dem Besteller (Land Berlin), der Bezirk hat hier keinen direkten Einfluss auf den Umgang mit Bauvorhaben. Es existiert keine gesetzliche Regelung, auf deren Grundlage Vorhabenträger zur Errichtung einer Mindestanzahl an Pkw-Stellplätzen verpflichtet werden können (Ausnahme Stellplätze für Behinderte und Fahrradstellplätze). Es ist darauf hinzuweisen, dass alle Vorhaben, die bereits im Bestand planungsrechtlich zulässig sind, im planungsrechtlichen Sinne keine Auswirkungen auf die Infrastruktur haben, da dies bereits im Rahmen der Planaufstellung mit berücksichtigt werden musste bzw. eine Regelaufgabe des Landes Berlin im Rahmen der Daseinsvorsorge darstellt.
Bezirksamt Pankow:
Die Anzahl der genehmigten Wohnungen liegen der umfangreichen und komplexen Bedarfsermittlung des bezirklichen Stadtentwicklungsamtes und der bezirklichen Fach- abteilungen, die für soziale Infrastruktureinrichtungen zuständig sind, zu Grunde. Die Planung des ÖPNV und der ärztlichen Versorgung obliegen nicht den Bezirken.
Bezirksamt Reinickendorf:
In den Jahren 2017/2018 hat der Bezirk ein umfangreiches Soziales Infrastrukturkonzept erarbeitet (SIKo). Hierbei wurden sowohl der Bestand als auch Defizite aufgezeigt und Lösungen vorgeschlagen. Es dient als Grundlage, die soziale und grüne Infrastruktur im Rahmen der Wachsenden Stadt anpassen zu können und, wenn entsprechende Fest- setzungen von neuen Wohngebieten erfolgen sollen, die Bedarfe festzustellen. Das SIKo setzt sich mit Kita-, Schulplätzen, gedeckten und ungedeckten Sportanlagen, Jugendfrei- zeiteinrichtungen, Kinderspielplätzen, Grünanlagen, Bibliotheken, Musikschulen, Volks- hochschulen, Seniorenfreizeiteinrichtungen, Stadtteilzentren, Familienzentren, Betreutem Wohnen für Jugendliche, psychisch beeinträchtigte Menschen und Senioren sowie Hospizen auseinander. Anbindungen an öffentliche Verkehrsmittel, haus- und fachärzt- liche Versorgung, Parkplätze und verkehrliche Erweiterungen werden nicht berücksichtigt. Die in den Jahren 2014 – 2018 genehmigten bzw. ausgeführten Bauvorhaben wurden auf einer bestehenden planungsrechtlichen Grundlage genehmigt. Damit waren die entstehen- den Bedarfe bereits in den Fortschreibungen für die Infrastrukturen enthalten. Es mussten keine neuen Bedarfsanpassungen vorgenommen werden.
Bezirksamt Spandau:
Die Auswirkungen zur Entwicklung der sozialen Infrastruktur durch Neubauvorhaben wer- den im Rahmen von Bebauungsplanverfahren regelmäßig in die Abwägung mit einbezo- gen. Die sich ergebenden Bedarfe werden durch Vereinbarung in städtebaulichen Ver- trägen abgesichert. Diese Vereinbarungen beziehen sich jedoch nur auf die Versorgungs- bedarfe von Kita, Schule, Grünflächeninfrastruktur einschließlich Spielplätzen sowie ver- kehrliche Maßnahmen, soweit sie Ursache und Folge des Projektes sind. Die Versorgung von haus- und fachärztlichen Dienstleistungen sowie die Anbindung mit öffentlichen Ver- kehrsmitteln ist nicht Gegenstand bauleitplanerischer Festsetzungen und Regeln. Abschließend ist der Hinweis erlaubt, dass Regelungen zur Stellplatzpflicht durch das Land Berlin vor mehreren Jahren als Gegenstand der Bauordnung abgeschafft wurden. Für Vorhaben außerhalb von Bebauungsplanverfahren (§ 34, 35 BauGB, sowie im Rahmen geltenden Planungsrechts) gelten die o.g. Ausführungen icht.
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf:
Bei allen unter 1. aufgelisteten Planungen größerer Neubaustandorte, wurden die Bedarfe an sozialer Infrastruktur geprüft und bei Bedarf entsprechend berücksichtigt. Die haus- und fachärztliche Versorgung ist nicht Gegenstand der Prüfung. Die verkehrliche Anbindung und die Anzahl der Stellplätze sind Gegenstand von entsprechenden Untersuchungen bzw. Abstimmungen mit den Fachämtern.
Bezirksamt Treptow-Köpenick:
Für Neubauvorhaben, die seit 2011 im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens ent- wickelt wurden, wurde der sich aus den Vorhaben entstehende Folgebedarf gemäß den von der Senatsverwaltung herausgegebenen Richtwerten für die soziale und grüne Infra- struktur im Rahmen von städtebaulichen Verträgen abgesichert.
Seit Einführung des Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung basiert dies auf dem berlinweit einheitlich anzuwendenden Berechnungstools als Grundlage für die städte- baulichen Verträge. Folgebedarfe, die nicht über vertragliche Regelungen mit dem Bau- herrn abgegolten werden können, müssen als Infrastrukturmaßnahmen durch den Bezirk über seine reguläre Investitionsplanung oder Sonderbaumittel bereitgestellt werden. Dafür hat der Bezirk Treptow-Köpenick alle sozialen und grünen Folgebedarfe von Neubauvor- haben im Sozialen Infrastrukturkonzept (SIKo) erfasst und evtl. entstehende Defizite sowie die notwendigen Maßnahmen benannt. Grundlage sind alle Wohnungsbauvorhaben ab 10 WE und die Bevölkerungsprognose des Landes Berlin. Die Versorgungswerte für die Bedarfsermittlung entsprechen denen des Berliner Baulandmodells.
Kitaplätze
Bei der Entwicklung von Wohnungsneubau nach § 34 BauGB, also ohne planungsrecht- liche Instrumentarien, ist der Bauherr zu Finanzierung der durch das Vorhaben induzierten Kita-Bedarfe nicht verpflichtet. Jedoch sind gerade kommunale Wohnungsbaugesellschaf- ten i.d.R. bereit, entsprechende Angebote vorzuhalten. Bei Wohnbauvorhaben, die über ein Bebauungsplanverfahren entwickelt werden, wird i.d.R. durch den Bauherrn der Anteil der benötigten Kitaplätze zur Verfügung gestellt, der auf den Bedarf abstellt, der sich über die Entwicklung nach § 34 BauGB hinaus ergibt.
Schulplätze
Der gleiche Grundsatz wie bei den Kitaplätzen gilt für die Grundschulplatzversorgung. Die Versorgung mit Schulplätzen an weiterführenden Schulen wird nicht mehr bezirksweise betrachtet und bei Neubauvorhaben auch nicht berücksichtigt. Dies ist eine Infrastruktur- aufgabe des Landes Berlin.
Spielplätze/Wohnungsnahe Grünflächen
Bei Wohnungsbauvorhaben mit Bauleitplanverfahren ist der Bauherr verpflichtet, aufgrund der geplanten Versiegelung einen Anteil an Grünflächen herzustellen. Des Weiteren gilt die für alle Wohnungsbauvorhaben die Spielplatzverordnung des Landes Berlin. Bei Wohnungsbauvorhaben nach § 34 BauGB ist nur ein bestimmter Grad an Versiegelung nach BauNVO zulässig.
Weitere soziale Einrichtungen
Bei den weiteren sozialen Einrichtungen (u.a. Jugendfreizeiteinrichtungen, Kiezklubs, Weiterbildung und Kultur, Musikschule, Sportanlagen) gibt es zwar Versorgungswerte, mögliche Investoren können an der Versorgung aber nicht beteiligt werden. Dies ist eine Infrastrukturaufgabe des Bezirkes/Landes. Insgesamt können die jeweils ermittelten Bedarfe an sozialer und grüner Infrastruktur über das bezirkliche SIKo detailliert abgerufen werden (Sachstand Dezember 2017, BA-Beschluss vom 13.11.2018). Grundsätzlich bestehen große Defizite bei der Kita- und Schulplatzversorgung und den Jugendfreizeit- einrichtungen.
Anbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Bei Vorhaben, die in einem Bebauungsplanverfahren entwickelt werden, wird die Erschließung des Vorhabengebiets durch den öffentlichen Verkehr in einem Verkehrs- gutachten ermittelt. Dabei müssen die Erschließungsstandards laut Nahverkehrsplan eingehalten werden.
Verkehrliche Erweiterungen
Bei Vorhaben, die in einem Bebauungsplanverfahren entwickelt werden, wird die verkehrliche Verträglichkeit des Vorhabens in einem Verkehrsgutachten untersucht. Darin wird das zu erwartende Verkehrsaufkommen des Vorhabens abgeschätzt und Leistungsfähigkeitsberechnungen für die anliegenden Knotenpunkte durchgeführt. Stellt das Gutachten die Unverträglichkeit fest, werden Maßnahmen entwickelt, um etwaige Überlastungssituationen oder Engpässe aufzulösen. Dies können Einzelmaßnahmen an verkehrlichen Anlagen wie Aufrüstung von Ampelanlagen sein, oder aber auch eine Reduzierung der Baumassen des Vorhabens.
Parkplätze
Mit dem 8. Gesetz zur Änderung der BauO Bln von 04.07.1997 (in Kraft ab 01.11.1997) wurde die Stellplatzpflicht in Berlin abgeschafft. Das wurde vom Abgeordnetenhaus des Landes Berlin beschlossen. Politisch gewollt ist die Verringerung des Individualverkehrs zugunsten des ÖPNV. D.h. das Abgeordnetenhaus hat sich mit der Frage nach den Park- plätzen befasst, allerdings entschieden, die Stellplatzpflicht bei Bauvorhaben abzuschaf- fen. Seither hat die Bezirksverwaltung keine Rechtsgrundlage für Forderungen nach Stell- plätzen. Die privaten Bauherren bauen daher nur so viele Stellplätze, wie sie selbst für nötig erachten.
Haus- und fachärztliche Versorgung
Die bedarfsgerechte gesundheitliche Versorgung – insbesondere Erhalt und Optimierung der Haus- und fachärztlichen Standortverteilung – ist weiterhin ein Schwerpunkt der poli- tischen Einflussnahme des Bezirkes in den Gesprächen mit den Entscheidungsträgern wie Kassenärztliche Vereinigung Berlin und dem Gemeinsamen Landesgremium. Im Hinblick auf die bereits bestehenden Engpässe bei der wohnortnahen ambulanten ärztlichen Ver- sorgung stehen daher entsprechende Lösungsstrategien im Vordergrund der bezirklichen Gesundheitspolitik. Ziel ist die Absicherung der medizinischen Grundversorgung der Be- völkerung und Erarbeitung geeigneter Strategien in Bezug auf eine ausgewogene Vertei- lung der Fachärzte im Stadtgebiet. Derzeit befindet sich die Einrichtung einer Kontakt- börse „Fachärzte“ in Vorbereitung. Zudem bestehen Kontakte bzw. Projekte mit Akteuren der Gesundheitswirtschaft (Pflegedienste, Pflegestützpunkte, Praxen, Krankenhäuser), um Lösungen für bestehende Kapazitätsproblem gemeinsam anzugehen. Die Einfluss- bzw. Steuerungsmöglichkeiten des Bezirkes sind insgesamt jedoch stark beschränkt.
Frage 3:
Bei welchen Neubauvorhaben wurde im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen jeweils die Anwohner und Gewerbetreibende in die Planungen einbezogen?
Antwort zu 3:
Nachfolgend sind die einzelnen Zulieferungen der Bezirke alphabetisch aufgeführt: Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg:
Grundsätzlich laufen bei allen Bebauungsplanverfahren die gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren. Der Bezirk Friedrichhain-Kreuzberg bietet generell Partizipations- verfahren an, die über den gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen hinausgehen. Bei privaten Bauvorhaben wird darauf gedrungen, die Vorgaben des § 25 Verwaltungsver- fahrensgesetz zur Frühen Bürgerbeteiligung durchzuführen.
Bezirksamt Lichtenberg:
Im Wesentlichen wurden die zwei größten, in Realisierung befindlichen Wohnungsbau- vorhaben durch die Bebauungspläne 11-60 (Lindenhof mit ca. 580 Wohneinheiten) und 11-120 VE (Dolgenseecenter mit ca. 680 Wohneinheiten) planungsrechtlich gesichert. Beide Verfahren haben jeweils eine frühzeitige Bürgerbeteiligung und eine öffentliche Auslegung durchlaufen. Für den Lindenhof hat zusätzlich eine öffentliche Erörterungs- veranstaltung stattgefunden und für das Dolgenseecenter wurde das Beteiligungsformat "Runder Tisch" durchgeführt. Außerdem finden für Bauvorhaben mit mehr als 100 Wohn- einheiten Erörterungsveranstaltungen statt, wie z. B. in der Eitelstraße 9-10 mit 120 Wohn- einheiten, die nach § 34 BauGB planungsrechtlich beurteilt wurden.
Bezirksamt Mitte:
Die Öffentlichkeit wurde in den Bebauungsplanverfahren beteiligt.
Bezirksamt Neukölln:
Im Rahmen von Bebauungsplanverfahren wird die Öffentlichkeit entsprechend der gesetz- lichen Vorgaben gem. § 3 Abs. 1 und 2 BauGB (ggf. i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB) bzw.
§ 13a Abs. 3 BauGB über die Planung informiert und hat Gelegenheit, sich dazu zu äußern. Dies beinhaltet nicht zwingend eine Information in Form einer öffentlichen Veran- staltung. Nach Kenntnis des Stadtentwicklungsamtes hat zu keinem der unter 1. aufge- führten Bauvorhaben eine öffentliche Veranstaltung für Anwohnerinnen und Anwohner sowie Gewerbetreibende stattgefunden, die durch das Bezirksamt organisiert wurde.
Bezirksamt Pankow:
Öffentliche Beteiligungen zu konkreten Bauvorhaben werden in Einzelfällen durch die jeweiligen Bauträger/Bauherren gemeinsam mit dem Stadtentwicklungsamt durchgeführt. Bei der Erstellung von städtebaulichen Konzepten, Machbarkeitsstudien und ISEK's sind begleitende Partizipationsverfahren der Regelfall. Beispiele sind örtliche Bereiche in Buch, in Karow, in Heinersdorf und in Prenzlauer Berg der Ernst-Thälmann-Park und die Michelangelostraße.
Bezirksamt Reinickendorf:
Für das Bauvorhaben in der Glienicker Straße wurden öffentliche Veranstaltungen durch- geführt. Aufgrund der Hinweise der Bevölkerung und vor allem durch den nochmaligen Eigentümerwechsel wurde das Planungskonzept grundlegend überarbeitet. Die Idee eines Seniorenpflegeheims mit ergänzenden Nutzungen (Betreutes Wohnen, Hospiz) wurde auf- gegeben und derzeit wird ein Wohnungsstandort realisiert.
Bezirksamt Spandau:
Die Durchführung von Bürgerbeteiligungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und wird regelmäßig im Rahmen von Bebauungsplanverfahren durchgeführt. Gesonderte Aufzählungen hierzu existieren nicht.
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf:
Beim Bauvorhaben Oskar-Helene Heim gab es eine öffentliche Informationsveranstaltung. Bei den Vorhaben Curtiusstraße, McNair/Telefunken, Robert-W. Kempner (Cedelia), Truman Plaza sind Öffentlichkeitsbeteiligungen nach Baugesetzbuch durchgeführt worden.
Bezirksamt Treptow-Köpenick:
In Treptow-Köpenick wurden bei Neubauvorhaben, die im Rahmen eines Bebauungsplan- verfahrens entwickelt werden, zusätzlich zu den vorgeschriebenen Öffentlichkeitsbeteili- gungen gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB an folgenden Wohnungsneubau-Standorten ergänzende öffentliche Informationsveranstaltungen unter Beteiligung der interessierten Öffentlichkeit vor Ort durchgeführt:
- Köpenick: Neubauvorhaben „Marienhain“ mit rd. 1000 WE,
- Alt-Treptow: Projekt „Hotel und Wohnen an der Spree“ mit rd. 210 WE,
- Grünau: Vorhaben „Am Wiesenweg“, rd. 370 WE, zu Ergebnissen des
städtebaulichen Wettbewerbs
- Bohnsdorf: Neubauvorhaben in der Gartenstadt Falkenberg mit rd. 355 WE zu Varianten der Verkehrsführung.
Für das Neubauvorhaben „Wegedornstraße“ in Altglienicke, das nach § 34 BauGB umge- setzt werden soll, wurde durch den Bauherren (degewo) die Empfehlung des Bezirks auf- gegriffen und eine Bürgerbeteiligung gem. § 25 Abs. 3 VwVfG durchgeführt.
Frage 4:
Welche wesentlichen Vorschläge der Anlieger bei den Bürgerbeteiligungen gab es, in welchem Umfang wurden diese berücksichtigt und mit welchen Begründungen jeweils abgelehnt?
Antwort zu 4:
Die im Rahmen von Bebauungsplanverfahren eingehenden Äußerungen sind zusammen mit den sonstigen öffentlichen und privaten Belangen untereinander und gegeneinander abzuwägen. Der konkrete Umgang mit den Bürgerstellungnahmen kann den Begründun- gen zu den jeweiligen Bebauungsplänen entnommen werden. Eine pauschale Zusammen- fassung der Anliegen ist nicht möglich, da diese sich stets auf das konkret Projekt beziehen.
Frage 5:
Wie beurteilt der Senat gegenwärtig insgesamt die parallele Berücksichtigung der Infrastrukturentwicklung im Kontext von Neubauvorhaben, welche Verbesserungen zur Zielerreichung sind geplant?
Antwort zu 5:
Im Land Berlin besteht für Eltern ein Rechtsanspruch auf Grundschul- und Kindertages- stättenplätze. Daher ist in Bebauungsplanverfahren, die Planungsrecht für Wohnnutzung über den Bestand hinaus schaffen, die Finanzierung der Kosten, die Voraussetzung oder Folge für die Herstellung der sozialen Infrastruktur sind, zwingend sicherzustellen. Vom Vorhabenträger erfolgt eine Kostenübernahme von Plätzen in Kindertageseinrichtungen und von Grundschulplätzen immer nur bezogen auf den aus dem Vorhaben resultierenden Bedarf, auch wenn das Land Berlin Einrichtungen mit einem höheren Platzangebot erstellt.
Der Umfang der Maßnahmen, die Folge oder Voraussetzung des geplanten Vorhabens sind, ergibt sich nach den Erfordernissen des Einzelfalls unter Einschluss der städtebau- lichen Zielsetzung. Vorrangig sind solche Maßnahmen in die Kostenvereinbarung einzu-
beziehen, die den Bedarfsermittlungen zufolge im konkreten Einzelfall für eine angemes- sene Versorgung und Erschließung erforderlich sind. Dazu gehört insbesondere die Schaffung von Kindertageseinrichtungen und Grundschulplätzen. Betriebskosten oder Personalkosten dieser Infrastruktureinrichtungen sind jedoch nicht Gegenstand der ver- traglichen Kostenübernahme. Neben der Kostenübernahme kann in Abstimmung mit der jeweils zuständigen Fachdienststelle auch vereinbart werden, dass der Vorhabenträger einzelne Maßnahmen, wie die Errichtung einer Kindertagesstätte, anstelle des Landes Berlin auf eigene Kosten durchführt.
Die Regelung erfolgt über den Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages gemäß dem Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung. Die Leitlinie für den Abschluss städtebaulicher Verträge im Land Berlin wurde zum 1. November 2018 fortgeschrieben. Damit steht eine überarbeitete und aktualisierte Version zur Verfügung, die Erfahrungen aus der Praxis berücksichtigt und angepasste Kennwerte umfasst.
Berlin, den 28.11.18 In Vertretung
Scheel
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
Bezirk |
Anzahl der Wohnungen |
Jahr der Fertigstellung |
|
||
Lichtenberg |
||
Dolgenseestraße 32 |
119 |
2016 |
Tannhäuserstraße 97 |
147 |
2015 |
Volkradstraße 27 |
298 |
2015 |
Alfred-Jung-Straße 14 |
425 |
2015 |
Gärtnerstraße 8 – 11 |
172 |
2015 |
Rosenfelder Ring 13 |
113 |
2014 |
Hauffstraße 1 |
180 |
2014 |
Hönower Straße 36 |
414 |
2013 |
Gehrenseestraße 100 |
326 |
2013 |
Konrad-Wolf-Straße 78 |
161 |
2012 |
Rhinstraße |
145 |
2012 |
Frankfurter Allee 214 |
430 |
2012 |
Rudolf-Reusch-Straße 19 |
138 |
2011 |
|
||
Marzahn-Hellersdorf |
||
Hasenholzer Allee 22 – 64 |
>100 |
2017 |
An der Schule 48a – 56c |
>100 |
2017 |
Marchwitzstraße 1 |
>100 |
Keine Angabe |
Flämingstraße 70 |
>100 |
Im Bau |
Stendaler Straße 73 und 77 |
>100 |
2018 |
Joachim-Ringelnatz-Straße 2 – 14 |
>100 |
2018 |
Weißenhöher Straße 70 – 80 (in 3 Bauabschnitten) |
>100 |
2018 |
Ludwig-Renn-Straße 56 – 64 |
>100 |
Im Bau |
Eichhorster Straße 14 |
>100 |
Im Bau |
Kienbergstraße 21 |
>100 |
Im Bau |
Zossener Straße 145 – 151 |
>100 |
Im Bau |
Louis-Lewin-Str./Schwarzheider Str./Forster Str. |
>100 |
Im Bau |
Martin-Riesenburger-Straße 36 – 46 |
>100 |
Im Bau |
Ludwigsluster Straße 100 A – B |
>100 |
Im Bau |
Am Schloßhof 8 – 18 |
>100 |
Im Bau |
Tangermünder Straße 71 – 73 und 77 – 89 |
>100 |
Im Bau |
Bezirk |
Anzahl der Wohnungen |
Jahr der Fertigstellung |
|
||
Lion-Feuchtwanger-Straße 19 – 21 A |
>100 |
Im Bau |
Schkeuditzer Straße 28 – 40 |
>100 |
Im Bau |
Albert-Kuntz-Straße 50 – 62 |
>100 |
Im Bau |
Wuhlestraße 2 |
>100 |
Im Bau |
|
||
Mitte |
||
Baufelder nördlich des Mauerparks |
>100 |
Keine Angabe |
Heidestraße Ost |
>100 |
Keine Angabe |
Lehrter Straße |
>100 |
Keine Angabe |
|
||
Neukölln |
||
Mainzer Straße 34 – 35 |
>100 |
Keine Angabe |
Am Sudhaus 1 – 10 |
>100 |
2013 – 2018 |
Mariendorfer Weg 28 |
>100 |
2015 – 2017 |
Silbersteinstraße 129 |
>100 |
2015 – 2016 |
Mariendorfer Weg 41, 48 |
>100 |
Im Bau |
Maybachufer 48 – 51 |
>100 |
Kein Baubeginn |
Hasenheide 74 – 78 |
>100 |
Im Bau |
Briesestraße 19/ Kienitzer Straße 26 |
>100 |
Im Bau |
Silbersteinstraße 54 |
>100 |
Im Bau |
Fritz-Erler-Allee 162 – 166 / Käthe-Dorsch-Ring 23 |
>100 |
2018 |
Kormoranweg 4a,4b/26a,26b,32a, 34a / Kolibriweg 52 |
>100 |
2016 |
Elly-Heuss-Knapp-Straße 40 – 50 |
>100 |
2015 |
Braunschweiger Straße 21 |
>100 |
Kein Baubeginn |
|
||
Reinickendorf |
||
Neptunstraße 21-26 |
120 |
2016 |
Glienicker Straße 12 |
114 |
Fertigstellung noch nicht erfolgt |
Von-der-Gablentz-Straße 3 – 15 |
420 |
Fertigstellung noch nicht erfolgt |
Avenue Charles de Gaulle 10 – 14 |
241 |
Fertigstellung noch nicht erfolgt |
Bezirk |
Anzahl der Wohnungen |
Jahr der Fertigstellung |
|
||
Pankow |
||
Straßburger Straße 6 – 9 (2. BA) |
297 |
2015 |
Danziger Straße 73 – 77 |
130 |
2015 |
Straßburger Straße 6 – 9 (3. + 4. BA) |
175 |
2015 |
Conrad-Blenkle-Straße 29 – 29c, Rudi-Arndt-Straße, Paul-Heyse-Straße, Fritz-Riedelstraße |
186 |
Nicht gebaut |
Finnländische Straße / Bornholmer Straße / Malmöer Straße 104 |
167 |
Keine Angabe |
Thulestraße 31 – 33 |
107 |
2016 |
Templiner Straße 12 / Fehrbelliner Straße 14 |
107 |
Keine Angabe |
Treskowstraße 14 |
179 |
Nicht gebaut |
Kopenhagener Straße 101 |
119 |
Keine Angabe |
Gustav-Adolf-Straße 114 – 115, Gäblerstraße 62, 76, Schmohlstraße 2 |
230 |
Keine Angabe |
Gotlandstraße 6 – 10 |
136 |
2018 |
Thulestraße 50 – 64 |
366 |
Im Bau |
Mendelstraße 6 – 22 |
351 |
Im Bau |
Conrad-Blenkle-Straße 29 |
357 |
Keine Angabe |
Mühlenstraße 25 |
232 |
Keine Angabe |
Pappelallee 45 |
240 |
Keine Angabe |
Mühlenstraße 24a – 24b |
107 |
Noch nicht begonnen |
Talstraße 3, 3a, 4, 4a, 5, 5a |
396 |
Keine Angabe |
Vesaliusstraße 4 |
112 |
Keine Angabe |
Prenzlauer Promenade 49 |
277 |
Keine Angabe |
Winsstraße 18 |
187 |
Keine Angabe |
|
||
Spandau |
||
6 Bauvorhaben |
>100 |
2018 |
2 Bauvorhaben |
>100 |
2017 |
5 Bauvorhaben |
>100 |
2016 |
2 Bauvorhaben |
>100 |
2014 |
Bezirk |
Anzahl der Wohnungen |
Jahr der Fertigstellung |
|
||
Steglitz Zehlendorf |
||
Curtiusstraße 20 – 34 |
118 |
2017 |
McNair Barracks / West (3. – 5. BA) |
314 |
2017 |
Robert-W.-Kempner-Str. 3/5 |
280 |
2016 |
Clayallee 227/229 (ehem. Oskar-Helene-Heim) |
124 |
2016 |
ehem. Telefunkenwerke |
300 |
2015 |
Marshallstr. 8/10, Hüttenweg (Truman Plaza – West) |
120 |
2015 |
Clayallee / Saargemünder Straße (ehem. US-Hauptquartier) |
259 |
2014 |
Feuerbachstr. 44 |
121 |
2013 |
Königin-Luise-Str. 5 |
209 |
2013 |
|
||
Tempelhof-Schöneberg |
||
Alt-Lichtenrade 27/29, Töpchiner Weg 182 – 198 |
180 WE |
2013 |
Nuthestraße |
111 WE |
2017 |
Geisbergstraße 6 – 9 |
130 WE |
Keine Angabe |
Kurfürstenstraße 136/137 |
127 WE |
2018 |
Bautzener Straße 21 – 24 |
296 WE |
Keine Angabe |
Hauptstraße 27 – 29 |
107 WE |
Keine Angabe |
Tempelhofer Weg 13 – 24 / Sachsendamm 67 – 71 |
277 WE |
Keine Angabe |
Gothenstraße 52 – 53 / Tempelhofer Weg 39 – 47 |
665 WE |
Keine Angabe |
Ehemaliger Güterbahnhof Wilmersdorf (WA 3) |
245 WE |
Keine Angabe |
|
||
Treptow-Köpenick |
||
Seit Januar 2011 wurden gem. Auswertung der bezirklichen Antragsstatistik an 44 Standorten im Bezirk Treptow-Köpenick Wohnbauvorhaben mit jeweils mehr als 100 WE beantragt und genehmigt. Im Zeit- raum von 2014-2017 wurden gemäß Auswertung des WoFIS von den 44 Standorten insgesamt 19 Stand- orte realisiert, nochmals 4 Standorte befinden sich seit 2017 in der Umsetzung. Ob darüber hinaus ein- zelne Bauvorhaben realisiert wurden, ist nur mit einem erheblichen personellen Aufwand zu ermitteln. Zur Umsetzung der Baugenehmigung haben die Bauherren in der Regel 3 Jahre Zeit. Diese sind wie folgt verteilt: |
Bezirk |
Anzahl der Wohnungen |
Jahr der Fertigstellung |
|
||
Alt-Treptow (3 Standorte) |
>100 |
Keine Angabe |
Baumschulenweg (2 Standorte) |
>100 |
Keine Angabe |
Johannisthal (2 Standorte) |
>100 |
Keine Angabe |
Oberschöneweide (5 Standorte) |
>100 |
Keine Angabe |
Niederschöneweide (5 Standorte) |
>100 |
Keine Angabe |
Adlershof (8 Standorte) |
>100 |
Keine Angabe |
Köpenick (11 Standorte) |
>100 |
Keine Angabe |
Altglienicke (3 Standorte) |
>100 |
Keine Angabe |
Bohnsdorf (1 Standort) |
>100 |
Keine Angabe |
Grünau (2 Standorte) |
>100 |
Keine Angabe |
Rahnsdorf (1 Standort) |
>100 |
Keine Angabe |