Tarife: Kostenlos mit S-Bahn Berlin GmbH und BVG kreuz und quer durch Berlin

http://www.s-bahn-berlin.de/presse/
presse_anzeige.php?ID=106

„Wahlgeschenk“ an alle Berliner und Brandenburger

Gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung beteiligen sich S?Bahn Berlin GmbH und die BVG auch in diesem Jahr wieder an der europaweiten Aktion „In die Stadt ohne mein Auto“.

Am 22. September können die Züge der S-Bahn und die Verkehrsmittel der BVG im Tarifbereich Berlin ABC gratis genutzt werden. Spezielle Angebote wie beispielsweise das Berlin-Ticket, die Kleingruppenkarte oder die Freizeitkarte zeigen schon jetzt, dass auch „passionierte“ Autofahrer gerne auf die „Öffentlichen“ umsteigen, entfällt doch die mühselige Suche nach einem Parkplatz oder der Stillstand im Stau.

Die Freifahrtregelung gilt vom kommenden Sonntag, 22. September, 4 Uhr, bis Montag, 23. September, 3 Uhr. Um dem Umweltgedanken noch mehr Rechung zu tragen, ist die Mitnahme von Fahrrädern an diesem Tage ebenfalls kostenlos.

Anlässlich der ÖPNV-Woche, die schon seit geraumer Zeit immer im September stattfindet, laden S-Bahn Berlin GmbH, die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und die BVG am 21. September 2002 von 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr auf den Leipziger Platz.

Dort stehen Mitarbeiter der Senatsverwaltung und der Verkehrsbetriebe dem Publikum und Journalisten für Fragen zur Verfügung. Durch das Programm führt Petra Schwarz, Moderatorin beim SFB-Inforadio und der SFB-Sendung „Die Anrufbeantworter“.

Ingo Priegnitz
Pressesprecher
S-Bahn Berlin GmbH

Die S-Bahn Berlin GmbH im Internet: www.s-bahn-berlin.de

Ueberfluessige Belastungen fuer U-Bahn-Fahrgaeste?

Ueberfluessige Belastungen fuer U-Bahn-Fahrgaeste?

Ereignis

Die Kleine Anfrage thematisiert den Umfang und die Ausführungsqualität der sommerlichen Totalsperrungen auf der U-Bahnlinie U 1 im Abschnitt zwischen Krumme Lanke und Breitenbachplatz. Der Senat verteidigt die Maßnahme, die innerhalb von zwei Jahren rund 6 Millionen Euro kostete, als betrieblich und wirtschaftlich alternativlos, da eine Sanierung unter laufendem Betrieb langfristige Spätverkehrs- und Wochenendsperren erzwungen hätte. Vorwürfe bezüglich mangelhaften Komforts durch verbliebene alte Holzschwellen weist die Senatsverwaltung zurück; aus Wirtschaftlichkeitsgründen wurden planmäßig nur Schwellen mit einer Liegedauer über 20 Jahren getauscht, während die restlichen 60 % der Schwellen eine verbleibende Restnutzungsdauer von fünf Jahren aufweisen und erst später schrittweise ersetzt werden.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 15. Wahlperiode, Drucksache 15/643
Kleine Anfrage Nr. 15/643
des Abgeordneten Karl-Georg Wellmann (CDU)
über: Überflüssige Belastungen für U-Bahn-Fahrgäste?
Ich frage den Senat:
1. Bleibt der Senat bei seiner Darstellung, wonach die sommerlichen Totalsperrungen der U-Bahn-Linie 1 zwischen Krumme-Lanke und Breitenbachplatz in diesem und im vergangenem Jahr für eine umfassende Sanierung der Strecke erforderlich waren?
2. Ist es zutreffend, dass – augenscheinlich – streckenweise der Gleiskörper nicht erneuert wurde, sondern sie Gleise weiterhin auf alten Holzschwellen liegen und dadurch der Komfort der Fahrgäste weiterhin beeinträchtigt ist?
3. Handelt es sich dabei um einen Langzeit-Rütteltest der BVG am lebenden Fahrgast und wird der Senat gewährleisten, dass eine wissenschaftliche Begleitung durch den medizinischen Fachbereich der Freien Universität stattfindet?
4. Versteht der Senat den Ärger der Fahrgäste, welche die Qualen eines Schienenersatzverkehrs in sommerlicher Hitze nur dann in Kauf zu nehmen bereit sind, wenn die Zeit für die versprochene umfassende Sanierung der Strecke auch tatsächlich genutzt wird?
5. Muss die Bevölkerung wegen der unterlassenen Sanierungsarbeiten auch in kommenden Jahren mit Totalsperrungen der Strecke rechnen?
Berlin, den 30. August 2002
Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 643
Im Namen des Senats von Berlin
beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Ja.
Die Maßnahmen
• Brückensanierung
• Gleiserneuerung
• Sanierung der Bahnsteige und Bahnhöfe
hätten bei Aufrechterhaltung des U-Bahnverkehrs langfristige Einschränkungen wie Spätverkehrs- und Wochenendsperrungen über einen längeren Zeitraum und erhebliche Mehrkosten verursacht.
Zu 2.:
Es wurden aus wirtschaftlichen Gründen nur Schwellen mit einer Liegedauer von mehr als 20 Jahren erneuert. Die verbliebenen Holzschwellen (ca. 60 % der Gesamtstrecke) haben noch eine Restnutzungsdauer von fünf Jahren und werden später unter Betrieb erneuert.
Zu 3.:
Die Gleise wurden nach Fertigstellung durchgearbeitet, so dass die Gleislage dem vermessungstechnischen Sollstand entspricht. Der Komfort der Fahrgäste wird nicht beeinträchtigt. Von einem „Langzeit-Rütteltest“ kann keine Rede sein.
Zu 4.:
Die Strecke wurde, wie jeder feststellen kann, umfassend saniert. Die Gesamtkosten über zwei Jahre beliefen sich auf ca. 6 Mio. €. Die Arbeiten wurden bewusst in die Sommerzeit verlegt, um die verkehrsschwachen Schul-/Semesterferien auszunutzen.
Zu 5.:
Nein.
Berlin, den 17. September 2002

In Vertretung
Maria Krautzberger
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

Hinweis

dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt

Bahnverkehr + Regionalverkehr: Ausbau der Strecke Rostock – Berlin hat begonnen, aus Punkt 3

Die ersten Arbeiten zum #Ausbau der 180 km langen Bahnstrecke #Rostock – Berlin haben jetzt begonnen. Ziel ist die Erhöhung der #Geschwindigkeit der Züge bis zu #160 km/h und damit die schrittweise #Verkürzung der #Reisezeit auf unter zwei Stunden bis zum Jahr 2006. Weitere Zeiteinsparungen sind dann nach Abschluss aller Arbeiten im Jahr 2009 geplant.

„Bahnverkehr + Regionalverkehr: Ausbau der Strecke Rostock – Berlin hat begonnen, aus Punkt 3“ weiterlesen

S-Bahn: Tag der offenen Tür am 12. und 13. Oktober 2002 S-Bahn-Hauptwerkstatt, aus Punkt 3

Filmorchester zwischen S-Bahn-Zügen

In 60-Mann-Besetzung gibt das Deutsche #Filmorchester #Babelsberg ein #Konzert in einmaliger Kulisse – Filmmusik erklingt am 12. Oktober ab 20 Uhr in der großen Produktionshalle der #S-Bahn-Hauptwerkstatt in #Berlin-Schöneweide.

Dem Kulturereignis der Extra-Klasse wird natürlich auch die Anreise gerecht. Wer möchte, fährt mit der #Panorama-S-Bahn direkt bis an die Zuhörersitze.

„S-Bahn: Tag der offenen Tür am 12. und 13. Oktober 2002 S-Bahn-Hauptwerkstatt, aus Punkt 3“ weiterlesen

Bahnhöfe: Behindertengerechte S-Bahnhöfe, Bis 2005 alle S-Bahnhöfe behindertengerecht, aus Punkt 3

punkt 3-Gespräch mit Gerd Jacob, Fachbereichsleiter #Infrastrukturmanagement der S-Bahn Berlin GmbH

Wie viele S-Bahnhöfe werden in diesem Jahr mit einem #Aufzug ausgestattet?

Bis zum Jahresende 2002 werden an 14 S-Bahnhöfen die Arbeiten zum Einbau von Aufzügen abgeschlossen, an zwei weiteren begonnen sein. Das planen wir gemeinsam mit DB #Station&Service – dieser Bereich baut die Aufzüge – und der Arbeitsgruppe „#Behindertengerechte Stadt“ der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung.

„Bahnhöfe: Behindertengerechte S-Bahnhöfe, Bis 2005 alle S-Bahnhöfe behindertengerecht, aus Punkt 3“ weiterlesen

Bahnhöfe: S-Bahnhof Storkower Straße, Bald neuer direkter Zugang zur Eldenaer Straße, aus Punkt 3

Die ehemals längste #Fußgängerbrücke Berlins – der „lange #Jammer“ endet jetzt gut 100 Meter jenseits des Bahnhofs #Storkower Straße in Richtung #Friedrichshain.

Der Rest, der einst den ehemaligen #Zentralviehhof komplett überquerte, ist abgerissen. Doch erst jetzt verdient sie sich den Namen wirklich, denn die Fußgänger müssen vom S-Bahnhof Storkower Straße zur #Eldenaer Straße einen Umweg in Kauf nehmen, entweder über die #Thaerstraße oder die #James-Hobrecht-Straße.

„Bahnhöfe: S-Bahnhof Storkower Straße, Bald neuer direkter Zugang zur Eldenaer Straße, aus Punkt 3“ weiterlesen

Literatur: Verkehrsgeschichtliche Blätter, Selbstgestellter Auftrag: „Unbefristet“, aus Punkt 3

“Zeitdauer der Gültigkeit: Unbefristet“ stand auf der #Lizenzurkunde des Presseamts des DDR-Ministerrats. „Unbefristet“ ist für die #Redaktion der „Verkehrgeschichtlichen Blätter“ inzwischen Programm und selbstgestellter Auftrag.

Den DDR-Ministerrat hat die #Zeitschrift bereits um mehr als 12 Jahre überlebt, was nur ganz wenigen Publikationen gelungen ist. Weil es verkehrshistorisch Interessierte zu allen Zeiten und in allen Gesellschaftssystemen gibt?

„Literatur: Verkehrsgeschichtliche Blätter, Selbstgestellter Auftrag: „Unbefristet“, aus Punkt 3“ weiterlesen

Wie wird in Berlin der OEPNV befoerdert?

Wie wird in Berlin der OEPNV befoerdert?

Ereignis

Die Kleine Anfrage befasst sich mit der Struktur, den Laufzeiten von Betriebsgenehmigungen sowie den Wettbewerbsperspektiven im Berliner Personennahverkehr. Während die Linienverkehrsgenehmigungen im Bus-, Straßenbahn- und U-Bahn-Bereich exklusiv bei der BVG liegen, besitzen über 100 Eisenbahnunternehmen Netzzugangsrechte nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz. Der Senat verweist auf das Sanierungskonzept des bis 2007 laufenden BVG-Unternehmensvertrages zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit und erläutert, dass der Stadtentwicklungsplan (StEP) Verkehr für die Phase nach 2007 eine schrittweise wettbewerbliche Ausschreibung von Netzteilen zur Qualitätsverbesserung und Kostenreduktion vorsieht.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 15. Wahlperiode, Drucksache 15/539
Kleine Anfrage Nr. 15/539
des Abgeordneten Klaus-Peter von Lüdeke (FDP)
über: Wie wird in Berlin der ÖPNV „befördert“?
Ich frage den Senat:
1. Welche Verkehrsunternehmen sind derzeit Inhaber von Genehmigungen nach § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und weiterer Vorschriften zur Durchführung öffentlichen Personennahverkehrs in Berlin (Regional-, S-, U-, Straßenbahn- und Busverkehr)?
2. Für welche Beförderungsarten und Netze bzw. Netzteile wurden Betriebsgenehmigungen erteilt, und wie sind die (Rest-) Laufzeiten jeweils bemessen und insoweit sachlich begründet?
3. Inwieweit werden in Berlin Nahverkehrsleistungen „eigenwirtschaftlich“ erbracht oder als „gemeinwirtschaftliche Verkehrsleistungen“ nach PBefG und/oder auf Grund wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen (bitte benennen) ausgeschrieben?
4. Worauf ist nach Meinung des Senats dieses „Verhältnis“ zurückzuführen, und wie steht er dazu unter ordnungspolitischen Gesichtspunkten (z. B. hinsichtlich Wettbewerb und Kundenorientierung, Wettbewerbsrecht und aktuelle Rechtsprechung, Nahverkehrssubventionen und Haushaltsentlastung)?
5. Inwieweit wird in Berlin der Nahverkehr durch Subunternehmer durchgeführt? Wurden insoweit Ausschreibungen durchgeführt, gegebenenfalls warum und wann?
6. Inwieweit werden sich die hier angesprochenen Aspekte auf den Stadtentwicklungsplan (StEP) Verkehr auswirken, und welche Erkenntnisse und Vorschläge hat insoweit der „Runde Tisch“ erbracht?
Berlin, den 16. Juli 2002
Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 539
Im Namen des Senats von Berlin
beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Inhaber von Genehmigungen für den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen nach § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Berlin sind nur die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG). Die Genehmigungen zum Betrieb von Straßenbahn- und U-Bahnlinien besitzt ebenfalls ausschließlich die BVG. Eine Genehmigung nach § 6 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) zur Durchführung von Personenverkehr auf öffentlichen Eisenbahnstrecken in Deutschland und damit auch in Berlin haben die DB-Regio AG und die S-Bahn GmbH sowie weitere 23 bundeseigene Eisenbahnunternehmen sowie ca. 100 nicht bundeseigene Eisenbahnunternehmen, darunter folgende, in Berlin ansässige Unternehmen: Die BVG, die Talgo Deutschland GmbH, die Niederbarnimer Eisenbahn-Aktiengesellschaft (NEB) und die Osthavelländische Eisenbahn-Aktiengesellschaft (OHE). Die Neukölln-Mittenwalder Eisenbahngesellschaft (NME) hat eine Genehmigung zur Durchführung öffentlichen Personenverkehrs nach § 2 des Gesetzes über Kleinbahnen und Privatanschlussbahnen für die Strecke von Bahnhof Hermannstraße über Britz bis Rudow.
Zu 2.:
Für die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) sind Linienverkehrsgenehmigungen für Kraftfahrzeuge mit einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2007 erteilt worden; für Netze bzw. Netzteile wurden der BVG keine Genehmigungen erteilt. Die Laufzeit für die der BVG erteilten Genehmigungen für den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen ergibt sich aus den gesetzlichen Vorgaben (Geltungsdauer der Genehmigung für den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen höchstens acht Jahre) einerseits und aus der Dauer des mit der BVG bis 31. Dezember 2007 geschlossenen Unternehmensvertrages andererseits.
Für die Straßenbahn liegen insgesamt 32 Liniengenehmigungen (28 Tages- und 4 Nachtlinien) vor. Diese nach der Wende im Jahre 1993 erteilten Genehmigungen wurden zunächst auf 8 Jahre befristet und auf Antrag der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) entsprechend § 16 PBefG (Geltungsdauer der Genehmigung) verlängert. Sie gelten bis zum 31. Dezember 2018 (25 Linien), 31. Dezember 2021 (2 Linien) sowie 31. Dezember 2022 (5 Linien).
Im U-Bahn-Kleinprofil wurden die Erstgenehmigungen aus den Jahren 1902 bis 1959 am 6. November 1987 bis zum 5. November 2012 verlängert. Da auch die im Zeitraum 1995 bis 2000 für die Streckenerweiterungen Schlesisches Tor-Warschauer Straße und Vinetastraße-Pankow sowie für die Inbetriebnahme des Bahnhofs Mendelssohn-Bartholdy-Park erteilten Genehmigungen so befristet wurden, besteht eine einheitliche Regelung.
Im Großprofil gelten die Erstgenehmigungen aus den Jahren 1914 bis 1996 kürzestens bis Februar 2008 sowie längstens bis Juli 2086. Sie sind so bemessen worden, dass mindestens der gewöhnlichen Nutzungsdauer der Betriebsanlagen entsprochen worden ist (bis zu 90 Jahren). 1994 für die Linie U 5 erteilte Zweitgenehmigungen gelten bis zum 31. Dezember 2042.
Zu 3.:
Nahverkehrsleistungen in Berlin werden auf der Grundlage des zwischen dem Land Berlin und der BVG 1999 abgeschlossenen Unternehmensvertrages erbracht. Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) haben ihre Linienverkehre entsprechend § 13 PBefG als eigenwirtschaftliche Verkehre beantragt, und die Verkehre wurden als eigenwirtschaftlich genehmigt. Die Regionalbahn und die S-Bahn erbringen Verkehrsleistungen auf der Grundlage des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) jeweils über einen mit dem Land Berlin abgeschlossenen Verkehrsvertrag.
Zu 4.:
Das „Verhältnis“ basiert auf oben genannten Unternehmensvertrag mit der BVG. Wesentlicher Bestandteil des Unternehmensvertrages ist das Sanierungskonzept der BVG mit dem Ziel der Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit der BVG. Dabei soll unter Beibehaltung der Qualität der Leistung und bei einer verstärkten Kundenorientierung der Aufwand zur Verkehrserbringung gesenkt und der Haushalt bis 2007 entlastet werden. Damit werden gleichzeitig die Rahmenbedingungen geschaffen, unter denen die BVG auch künftig ein wesentlicher Anbieter für ÖPNV-Verkehrsleistung in Berlin bleiben kann.
Zu 5.:
Nach Angaben der BVG werden 11 % der Leistung des Unternehmensbereiches Omnibus von insgesamt 11 Subunternehmen erbracht. Die Vergabe der Leistungen wurde nach VOL ausgeschrieben, zuletzt im Jahr 2000. Zurzeit wird eine neue Ausschreibung als Ersatz für auslaufende Verträge vorbereitet.
Die BVG-Fahrdiensttochter Berlin Transport GmbH – BT – erbringt darüber hinaus Fahrleistungen für die BVG im Umfang von 18 %.
Des Weiteren hat die BVG 21 % der Gesamtfahrleistung des Unternehmensbereiches U-Bahn und 10 % der Gesamtfahrleistung des Unternehmensbereiches Straßenbahn an die Fahrdiensttochter BT vergeben. Verträge mit Subunternehmen vergleichbar dem Omnibusbetrieb bestehen nicht.
Zu 6.:
Die in den Fragen 1 bis 5 angesprochenen Aspekte einer Reform des ÖPNV und der Einführung von Wettbewerbsstrukturen waren auch Thema bei der Erarbeitung des Maßnahmenkatalogs zum StEP Verkehr am Runden Tisch. Sie wurden insbesondere im wissenschaftlichen Beirat des StEP Verkehr intensiv beraten. Die dort vertretenden Wissenschaftler und Experten haben unter Berücksichtigung internationaler Erfahrungen dem Runden Tisch und dem Senat empfohlen, Instrumente eines „regulierten“ Wettbewerbs zu nutzen, da damit insbesondere die Qualität des ÖPNV verbessert und im begrenzten Maße (bei gleicher Qualität und gleichem Angebot) auch die Kosten des ÖPNV gesenkt werden können.
Der Entwurf des Maßnahmenkatalogs zum StEP Verkehr mit dem Planungshorizont 2015 sieht daher in einer ersten Übergangsphase unter Beachtung der vertraglichen Verpflichtungen des Landes Berlin mit der BVG, den Aufbau einer Regieebene und die Weiterentwicklung des Besteller – Ersteller – Prinzip im SPNV (S-Bahn, Regionalbahn) und auch im sonstigen ÖPNV vor. Für die zweite Phase (nach Auslaufen des Unternehmensvertrages mit der BVG) wird vorgeschlagen, die Verkehrsleistung auf Netzteilen schrittweise auszuschreiben und einen diskriminierungsfreien Zugang Dritter in das Berliner Nahverkehrsnetz durch geeignete Maßnahmen zu ermöglichen.
Berlin, den 12. September 2002

In Vertretung
Maria Krautzberger
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

Hinweis

dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt

S-Bahn + Bahnhöfe: Tunnelbahnhöfe der S-Bahn sind rauchfreie Zonen

http://www.s-bahn-berlin.de/presse/
presse_anzeige.php?ID=107

Sicherheit, Sauberkeit, Atmosphäre – gute Gründe für klare Regeln:
Neuer Qualitätsstandard ab 13. Oktober

Die S-Bahn Berlin GmbH und die DB Station & Service AG haben bereits im April diesen Jahres ihre sechs Tunnelbahnhöfe zwischen Nordbahnhof und Anhalter Bahnhof zu rauchfreien Berei-chen erklärt. Damit konnten weitere Möglichkeiten ausgeschöpft werden, die Brandsicherheit im Nord-Süd-Tunnel zu erhöhen. Zigarettenkippen im Gleis tragen nachweislich zu einem höheren Brandrisiko bei. Insbesondere auf den stark frequentierten Bahnhöfen Friedrichstraße und Potsdamer Platz verbesserte sich die Sauberkeit und die Luftqualität erheblich.

Die Einführung des Rauchverbots wurde von den Fahrgästen weitgehend positiv aufgenommen. Mit provokativen Plakatmotiven, unübersehbaren Bodenaufklebern am Fuß der Zugangstreppen und Ansagen des Bahnsteigpersonals konnten sich auch „Vergessliche“ den neuen Regeln selten entziehen. Fahrgäste, die dennoch mit brennender Zigarette auf dem Bahnsteig angetroffen werden, müssen auch weiter damit rechnen, wiederholt persönlich angesprochen zu werden.

Mit Wiederinbetriebnahme des sanierten Nord-Süd-Tunnels und der neugestalteten unterirdischen Station Friedrichstraße am 13. Oktober wird die Rauchfreiheit im Untergrund ein weiterer Quali-tätsstandard für die Fahrgäste der S-Bahn Berlin GmbH sein. Auch auf den oberirdischen Bahnhöfen im Netz ist das Rauchen unerwünscht. Gegenseitige Rücksichtnahme sollte in jedem Falle selbstverständlich sein.

Ingo Priegnitz
Pressesprecher

S-Bahn: Millionenfach mit der Metropole verbunden Einvernehmen über 20-Min.-Takt bis Strausberg Nord

http://www.s-bahn-berlin.de/presse/
presse_anzeige.php?ID=109

Immer mehr Brandenburger entlang des östlichen Astes der S-Bahn-Linie S5 lassen das Auto stehen und steigen auf die rot-gelben Züge um. Nach Fahrgastzählungen der S-Bahn Berlin GmbH nutzten im vergangenen Jahr allein aus dem Einzugsbereich der Stadt Strausberg 24% mehr Fahrgäste die schnelle Schienen-verbindung nach Berlin als noch 1998.

Dank der hochmodernen Züge der Baureihe 481, die nunmehr die Fahrzeuge aus den dreißiger Jahren komplett abgelöst haben, konnte die Fahrzeit zwischen Strausberg und dem Alexanderplatz jüngst von 49 Min. auf 45 Min. verkürzt werden. Hinsichtlich Kom-fort, Schnelligkeit und Zuverlässigkeit schlägt das Unternehmen die Konkurrenz auf der Straße, die sich mühsam über die Bundesstra-ßen 1 und 5 quält, um Längen.

Die Züge der Linie S5 fahren ganztägig zwischen Strausberg und Berlin im 20 Min-Takt. Im Berufsverkehr verkehren zusätzliche Züge zwischen Hoppegarten und der City.

Für den derzeit noch im 40-Minuten-Abstand bedienten Abschnitt zwischen Strausberg und Strausberg Nord zeichnet sich eine erheb-liche Angebotsverbesserung ab. Das Land Brandenburg als Aufga-benträger und die S-Bahn Berlin GmbH wollen das Fahrtenangebot verdichten und den 20-Minuten-Takt einführen. Vorher muss eine Kreuzungsmöglichkeit am Haltepunkt Hegermühle eingebaut und die Signaltechnik angepasst werden.

Seit Eröffnung des elektrischen S-Bahn-Verkehr nach Strausberg (1948) und der Verlängerung bis Strausberg Nord (1956) haben mehr als eine Million S-Bahn-Züge die Fahrgäste zur Arbeit, zum Freizeitvergnügen und zum Einkaufen nach Berlin gebracht.

Ingo Priegnitz
Pressesprecher