"Was interessieren mich meine Worte von gestern" wird Konrad Adenauer kolportiert. Die Brandenburger Landesregierung scheint es ihm nach machen zu wollen. Denn seit 1. Januar 2016 sind bestimmte Autobahn- und Kommunalstraßenabschnitte auch für #Monstertrucks – verharmlosend #Lang-Lkw – freigegeben. Diese Freigabe, so kritisiert der #DBV, steht im Widerspruch zur gültigen Koalitionsvereinbarung und zur #Nachhaltigkeitsstrategie.
In der gültigen Koalitionsvereinbarung zwischen der SPD und der Partei Die Linke heißt es auf Seite 45: "Wo immer möglich, muss #Güterverkehr auf #Schienen und# Wasserstraßen #verlagert werden".
Auch die Nachhaltigkeitsstrategie fordert auf Seite 39 (Überschrift "Handeln – Konkrete Schwerpunkte"!) eine Verlagerung auf Schiene und Wasserweg: "Verstärkte Verlagerung überregionaler und internationaler Gütertransporte auf nachhaltige Infrastrukturen (z. B. Wasserstraße und Schiene)".
In der Presseerklärung vom 17. Dezember 2015 klingt Ministerin Schneider mehr hilflos als aktiv gestaltend: "Man kann die Realitäten nicht ausblenden. […]. Da wir als Logistikregion auch von dem wachsenden Seehafenhinterlandverkehr profitieren, ergibt es keinen Sinn, sich dem Feldversuch zu verschließen. Dennoch setzen wir uns wie bisher für die Verlagerung des Gütertransportes auf die Wasserstraßen und die Schiene ein." Nein, Realitäten sollte man nicht ausblenden. Es ist Aufgabe der Politik, sie zu gestalten. Dabei ohne Not bisherige Überzeugungen aufzugeben, ist wohl mehr Ausdruck eigener Ohnmacht!
So handelt die Landesregierung ihren eigenen Erklärungen und Zielen zuwider. Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit bleiben auf der Strecke.
Mit dem #Fahrrad zum #Bahnhof und dann weiter mit der #Bahn – schön wär’s. Entweder #fehlen Abstellmöglichkeiten, oder sie sind #voll. Jetzt haben erstmals Wissenschaftler die Situation in Berlin analysiert. „Ein Drittel der untersuchten Standorte ist zu mehr als hundert Prozent ausgelastet. Mehr Stellplätze sind nötig“, sagte Enrico Howe vom Innovationszentrum für Mobilität und gesellschaftlichen Wandel (InnoZ). Der Senat kündigte an, dass seine „Strategie Fahrradparken“ im April fertig wird. Danach sollen nicht nur Fahrradparkhäuser entstehen, geplant ist auch eine neuartige Abstellanlage, die nur registrierten Nutzern zugänglich ist.
In der Nähe von Howes Wohnung, am S-Bahnhof Sonnenallee, gibt es zwar eine Abstellanlage. „Doch da würde ich mein neues Fahrrad nur ungern parken“, sagte der 29-Jährige. „Es ist eng, die Plätze sind belegt. Ich hätte Angst, dass etwas kaputt gehen könnte.“
Die Wissenschaftler hatten sich vorgenommen, 27 #Fahrradabstellanlagen an Berliner Bahnhöfen und deren Umgebung zu untersuchen. Weil ihr Projekt Teil eines großen Forschungsvorhabens ist, mussten sie schon vom 20. Januar bis 11. Februar auf Tour gehen.
Schrotträder sind ein Problem
„Wir hatten erwartet, dass im Winter wenig los ist“, so Howe. Sie wurden überrascht: „An 60 Prozent der Standorte waren die regulären Stellplätze mindestens zur Hälfte belegt, eine hohe Zahl für den Winter.“ Nicht nur „legale“ Stellplätze, von denen es 3670 gab, wurden genutzt. An jedem fünften Standort parkten mehr Räder an Zäunen, Leuchten oder Bäumen als an regulären Ständern. Das galt für 816 von insgesamt 2 546 gezählten Rädern – für jedes dritte.
Zu 1.: Im Jahr 2015 wurden in Berlin 3.786.790 Ver- kehrsordnungswidrigkeiten festgestellt und statistisch erfasst.
Wie erfolgte 2015 die Ahndung der Verkehrsord- nungswidrigkeiten untergliedert nach:
Verwarnungsgeld
Bußgeld
Fahrverbote?
Zu 2.: Die Ahndung erfolgte wie folgt:
Verwarnungsgeld: 3.556.960 Fälle
Bußgeldbescheide: 278.622 Fälle
Fahrverbote: 13.010 Fahrverbote (Nebenfolge eines Bußgeldbescheides).
Welche Verstoßarten wurden 2015 wie oft festge- stellt?
Zu 3.: Für das Jahr 2015 ergeben sich folgende Grö- ßenordnungen einzelner Tatbestände:
Tatbestand
Häufigkeit
Registrierte Verstöße im ruhenden Verkehr
2.810.311
Geschwindigkeitsverstöße
798.710
Verkehrsunfälle
73.801
Rotlichtverstöße
57.276
Terminüberschreitungen Hauptuntersuchung
25.127
Handyverstöße
18.163
Gurtanlegepflichten
11.495
Wegen der Einnahme berauschender Mittel
1.528
Alkohol im Straßenverkehr
930
Sonstige Verstöße ohne nähere Klassifizierung
106.751
3.904.092
Die Differenz zum Gesamtwert der Anzahl der Ver- kehrsordnungswidrigkeiten (siehe Antwort zu Frage 1) resultiert aus der Tatsache, dass in entsprechender Häu- figkeit mehrere Tatvorwürfe (in Tateinheit oder Tatmehr- heit) in einzelnen Anzeigen enthalten sind.
Wie viele Verkehrsverstöße wurden jeweils in den einzelnen Berliner Bezirken festgestellt?
Zu 4.: Eine bezirksbezogene Zuordnung der festge- stellten Verkehrsverstöße kann im Rahmen der gegebenen Auswertungsmöglichkeiten nur für die angezeigten Ver- kehrsordnungswidrigkeiten der bezirklichen Ordnungs- ämter (ohne Polizei) vorgenommen werden. Abschließen- de Zahlen für 2015 liegen noch nicht vor. Mit Stand 4. Januar 2016 gliedern sich die Zahlen wie folgt auf:
Bezirk
Häufigkeit
Mitte
606.106
Friedrichshain-Kreuzberg
283.453
Pankow
391.857
Charlottenburg-Wilmersdorf
496.035
Spandau
85.899
Steglitz-Zehlendorf
132.505
Tempelhof-Schöneberg
146.650
Neukölln
80.311
Treptow-Köpenick
71.143
Marzahn-Hellersdorf
33.872
Lichtenberg
66.730
Reinickendorf
79.089
2.473.650
Wie viele Verkehrsordnungswidrigkeiten wurden durch die Bußgeldstelle im Jahr 2015 bearbeitet und wie hoch war die Summe der eingenommenen Verwarn- und Bußgelder?
Zu 5.: Im Jahr 2015 wurden durch die Bußgeldstelle 3.786.790 Verkehrsordnungswidrigkeiten bearbeitet. Insgesamt wurden im Jahr 2015 Einnahmen in Höhe von 75.526.864 € erzielt.
Wie viele Geschwindigkeitsüberschreitungen wur- den von den stationären Geschwindigkeitsüberwachungs- anlagen 2015 erfasst (bitte Gesamtzahl und Erfassung pro Anlage)? Welche Kosten sind für den Betrieb der Anla- gen entstanden?
Zu 6.: Im Land Berlin wurden im Jahr 2015 insge- samt 270.653 Geschwindigkeitsverstöße durch stationäre Anlagen erfasst. Diese schlüsseln sich wie folgt auf:
Stationäre Anlage
Anzahl
Scharnweber Straße/Antonienstraße
4.101 Verstöße
Bornholmer Straße/Schönhauser Allee
6.304 Verstöße
Hermsdorfer Damm/Waidmannsluster Damm
2.278 Verstöße
Siemensdamm/Nikolaus-Groß-Weg
44.124 Verstöße
Bundesallee/Güntzelstraße
10.878 Verstöße
Bundesallee/Nachodstraße
775 Verstöße
Seestraße 91-93
13.898 Verstöße
Schloßstraße/Wolfensteindamm
905 Verstöße
Schildhornstraße/Gritznerstraße
30.010 Verstöße
Tunnel Ortskern Britz
110.005 Verstöße
Mehringdamm/Bergmannstraße
17.491 Verstöße
Hallesches Ufer/Schöneberger Straße
7.784 Verstöße
Frankfurter Allee 169
18.262 Verstöße
Innsbrucker Platz
3.838 Verstöße
Für den Betrieb der 14 stationären Geschwindigkeits- beziehungsweise (kombinierten) Rotlicht- und Geschwin- digkeitsüberwachungsanlagen mussten durch die Polizei Berlin im Jahr 2015 Mittel in Höhe von insgesamt 133.566,70 € eingesetzt werden.
Wie viele Rotlichtverstöße sind durch die Rot- lichtüberwachungsanlagen im Jahr 2015 erfasst worden (bitte Gesamtzahl und Erfassung pro Anlage)?
Zu 7.: Im Land Berlin wurden im Jahr 2015 insgesamt
33.087 Rotlichtverstöße durch stationäre Anlagen erfasst. Diese schlüsseln sich wie folgt auf:
Stationäre Anlage
Anzahl
Scharnweber Straße/Antonienstraße
109 Verstöße
Bornholmer Straße/Schönhauser Allee
1.307 Verstöße
Hermsdorfer Damm/Waidmannsluster Damm
2.039 Verstöße
Bismarckstraße/Leibnizstraße
0 Verstöße
Siemensdamm/Nikolaus-Groß-Weg
9.280 Verstöße
Bundesallee/Güntzelstraße
1.161 Verstöße
Bundesallee/Nachodstraße
151 Verstöße
Mühlendamm/Spandauer Straße
0 Verstöße
Altonaer Straße/Bartningallee
599 Verstöße
Schloßstraße/Wolfensteindamm
851 Verstöße
Attilastraße/Attilaplatz
0 Verstöße
Bundesautobahn 100/Anschluss Tempelhofer Damm
6.989 Verstöße
Bundesautobahn 100/Anschluss Oberlandstraße
1.482 Verstöße
Mehringdamm/Bergmannstraße
3.260 Verstöße
Buckower Damm/Gutschmidtstraße
30 Verstöße
Hallesches Ufer/Schöneberger Straße
3.084 Verstöße
Innsbrucker Platz
2.745 Verstöße
Die analoge Rotlichtüberwachungsanlage am Standort Bismarckstraße/Leibnizstraße ist wegen Bauarbeiten der Berliner Verkehrsbetriebe außer Betrieb gesetzt.
Bei der stationären Anlage in der Müh- lendamm/Spandauer Straße erfolgte die Betriebseinstel- lung aufgrund technischer Mängel sowie aufgrund der Kündigung des Wartungsvertrages durch den Anlagen- hersteller.
Die Rotlichtüberwachungsanlage Attilastra- ße/Attilaplatz musste von Juli 2014 bis Ende Juni 2015 wegen umfangreichen Umbauarbeiten des Verkehrskno- tens außer Betrieb gesetzt werden. Da dieser Standort nicht mehr delikts- bzw. unfallrelevant war, wurde er zugunsten des neuen Standorts Theodor-Heuss-Platz aufgegeben.
Berlin, den 18. Februar 2016
In Vertretung Bernd Krömer
Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Feb. 2016)
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG) um eine Stellung-nahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung er-stellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend mit entsprechendem Verweis auf den Ursprung wiedergege-ben.
Frage 1: Wie ist der aktuelle Planungsstand zum Einbau von #Aufzügen in den #U-Bahnhöfen Rathaus, Altstadt, Zita-delle, Paulsternstraße, Rohrdamm, Siemensdamm, Halem-weg und Jakob-Kaiser-Platz (bitte einzeln für die jeweiligen U-Bahnhöfe beantworten)?
Frage 2: Wann kann mit der #Inbetriebnahme der jeweili-gen Aufzüge gerechnet werden?
Antwort zu 1 und 2: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Der Bahnhof Rathaus Spandau ist bereits mit Aufzügen ausgestattet.
Bahnhof geplanter Baubeginn geplante Inbetriebnahme
Altstadt Spandau 2017 2018
Zitadelle 2016 2016/2017
Paulsternstraße 2017 2018
Rohrdamm 2017 2018
Siemensdamm 2017 2018
Halemweg 2018 2019
Jakob-Kaiser-Platz 2017 2018/2019.“
Frage 3: Mit welchen konkreten Maßnahmen beschleu-nigt der Senat die Umsetzung der Prioritätenliste über den Einbau von Aufzügen in U-Bahnhöfen?
Antwort zu 3: Aufgrund der umfangreichen Planungs-, Genehmigungs- und Vergabeprozesse kann eine Beschleuni-gung seitens der BVG AöR nicht erwirkt werden. Der Senat hat aber für das SIWA1 II-Programm zusätzliche Mittel für den Einbau von prioritären Aufzügen vorgesehen.
Berlin, den 17. Februar 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Feb. 2016)
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhal-te, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Ver-antwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben.
Frage 1: Wie viele Fälle von #Vandalismus an #BVG-Haltestellen haben in den Jahren 2014 und 2015 in Berlin, und insbesondere in Staaken, zu Sachschäden geführt?
Antwort zu 1.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „An BVG-Haltestellen von Straßenbahn und Omnibus wurden in 2014 und 2015 insgesamt ca. 800 Haltestellen grob beschmiert. In 2200 Fällen wurden Glasbruchschäden gemeldet. Eine Auswertung nach Ortsteilen erfolgt durch die BVG AöR nicht.“
Die Anzahl erfasster Fälle von Sachbeschädigung ist nachfolgender Tabelle zu entnehmen:
Haltestelle der BVG 2014 2015 Veränderung +/- %
Bus
228
197
– 31
-13,6
Straßenbahn
86
101
15
17,4
Quelle: Verlaufsstatistik, DataWarehouse – (DWH-FI)-Recherche vom 05.02.2016
Ortsteil Staaken:
Haltestelle der BVG 2014 2015 Veränderung +/- %
Bus
4
4
–
Straßenbahn
–
–
–
Quelle: Verlaufsstatistik, DataWarehouse – (DWH-FI)-Recherche vom 05.02.2016
Frage 2: Wie hoch sind die Kosten in beiden Jahren für die Reparatur der genannten Schäden gewesen (auf-schlüsseln in Materialkosten und weitere Kosten wie bspw. Personal)?
Antwort zu 2.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Die Glasbruchschäden sind hauptsächlich an Wartehallen zu verzeichnen. Diese werden fast ausschließlich durch die Firma Wall AG bewirtschaftet, so dass der BVG AöR für die Instandsetzungen keine Kosten entstehen. Über die Höhe der Kosten liegen der BVG AöR keine Angaben vor. Der BVG AöR entstehen jährlich ca. 300 TEUR Kosten für das Beseitigen von anderweitigen Vandalis-musschäden an Haltestellen.“
Frage 3: Wie viel Zeit vergeht in der Regel von der Schadensmeldung bis zur Behebung des Schadens?
Antwort zu 3.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Grobe politische Schmierereien und Parolen sowie Schäden, die zu einer Gefährdung führen können, werden sofort nach der Schadensmeldung beseitigt. Zerbrochene Scheiben werden in der Regel innerhalb von 2 – 4 Werktagen nach der Schadensmeldung ersetzt. Die Beseitigung von Graf-fiti erfolgt im Rahmen der Turnusreinigung alle zwei Wochen.“
Frage 4: Welche Erfahrungswerte bestehen hinsicht-lich des beim Dienstleister angesiedelten zentralen Melde-telefons bei Schäden?
Antwort zu 4.: Die BVG teilt hierzu mit: „Die An-nahme und Bearbeitung von Meldungen sowie die Beauf-tragungen zur Schadensbeseitigung sind durch eine durchgehende Besetzung der BVG-Meldestellen sowie einen Bereitschaftsdienst gewährleistet. Der Bereit-schaftsdienst der Firma Wall wird bei Betroffenheit in-formiert. Probleme dabei sind nicht bekannt.“
Frage 5: Ist dem Senat bekannt, ob es vereinzelte BVG-Haltestellen gibt, die schwerpunktmäßig von Van-dalismus betroffen sind und auffällig oft beschädigt wer-den und wenn ja, welche BVG-Haltestellen betrifft dies?
Antwort zu 5.: Die BVG teilt hierzu mit: „Eine Aus-wertung der Vandalismusschäden nach Ortsteilen erfolgt durch die BVG nicht. Außergewöhnlich viel Glasbruch ist regelmäßig in den Silvesternächten zu verzeichnen.“
Frage 6: Welche Maßnahmen sieht der Senat als ge-eignet an, BVG-Haltestellen und die besonders gefährde-ten BVG-Haltestellen vor Vandalismus zu schützen?
Antwort zu 6.: Die BVG teilt hierzu mit: „Eine gute Ausleuchtung und eine hohe Frequentierung an Haltestel-len tragen dazu bei, Haltestellen vor Vandalismus zu schützen.“
In Absprache mit allen zuständigen Stellen werden die jeweils lageangepassten, erforderlichen und verhältnis-mäßigen Maßnahmen zur Verhinderung und Aufklärung von Vandalismusschäden ergriffen.
Frage 7: Welche Möglichkeiten sieht der Senat, die Glasscheiben mit Sensoren auszurüsten, die ein Alarmie-rungssystem am nächsten Polizeiabschnitt auslösen?
Antwort zu 7.: Die BVG teilt hierzu mit: „Die Ausrüs-tung der Glasscheiben mit Sensoren ist nicht angedacht.“
Eine derartige Sicherungsmaßnahme dürfte mit erheb-lichen Kosten verbunden sein. Zudem ist deren Wirksam-keit unter kriminalistischen Gesichtspunkten angesichts dder oft hohen Mobilität der Täterinnen und Täter frag-lich.
Frage 8: Welche Möglichkeiten sieht der Senat, über Videosicherheit Täter zu überführen bzw. sie sogar von der Tat abzuhalten?
Antwort zu 8: Derzeit fehlt es in Berlin an einer ent-sprechenden Rechtsgrundlage zu einer Videoüberwa-chung und Aufzeichnung im öffentlichen Straßenland, auf dem sich Bus- und Straßenbahnhaltestellen in der Regel befinden.
Frage 9: Welche Maßnahmen plant die Senatsver-kehrsverwaltung, um dem Vandalismus an Wartehallen Herr zu werden?
Antwort zu 9: Die BVG teilt hierzu mit: „Die BVG setzt erhebliche personelle und finanzielle Mittel ein, damit die Auswirkungen von Vandalismus auf die Fahr-gäste so gering wie möglich bleiben.“
Frage 10: Werden entsprechende Vandalismusschäden standardisiert zur Anzeige gebracht?
Antwort zu 10: Aufgrund der öffentlichen Wahrneh-mung der BVG-Haltestellen erfolgen die Anzeigen wegen Vandalismusschäden auf verschiedenen Wegen, z.B. durch die Bevölkerung, Funkwagenbesatzungen, in Teilen auch durch die BVG selbst, hier durch standardisierte zivilrechtliche Strafanzeigen.
Frage 11: Wie viele Täter konnten im Zusammenhang mit Vandalismus in BVG-Haltestellen in den Jahren 2014 und 2015 in entsprechenden Verfahren ermittelt werden und wie viele von ihnen sind im Rahmen eines Ord-nungswidrigkeits- oder eines Strafverfahrens verurteilt worden?
Antwort zu 11: Die BVG teilt hierzu mit: „Die BVG hat im Jahr 2014 26 und im Jahr 2015 22 Strafanträge in Zusammenhang mit Vandalismus an BVG-Haltestellen gestellt.“
Anzahl Tatverdächtiger nach Echttatverdächtigenzäh-lung zu Sachbeschädigungen an Haltestellen der BVG in Berlin in den Jahren 2014 – 2015
Haltestelle der BVG 2014 2015 Veränderung +/- %
Bus
77
86
9
11,7
Straßenbahn
30
57
27
90,0
Quelle: Verlaufsstatistik, DataWarehouse – (DWH-FI)-Recherche vom 05.02.2016
Anzahl Tatverdächtiger* zu Sachbeschädigungen an Haltestellen der BVG im Ortsteil Staaken in den Jahren 2014 – 2015
Haltestelle der BVG 2014 2015 Veränderung +/- %
Bus
1
1
–
Straßenbahn
–
–
–
Quelle: Verlaufsstatistik, DataWarehouse – (DWH-FI)-Recherche vom 05.02.2016“
Es erfolgt weder bei den Strafverfolgungsbehörden noch bei den Gerichten eine statistische Erfassung derar-tiger Verfahren, so dass keine Angaben dazu gemacht werden können, wie viele Täter/innen im Zusammenhang mit Vandalismus an BVG-Haltstellen in dem benannten Zeitraum verurteilt worden sind.
Frage 12: Teilt der Senat meine Auffassung, dass ins-besondere junge Täter im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs zur gemeinnützigen Arbeit herangezogen werden sollten, namentlich in ihrer Freizeit an der Repa-ratur beschädigter Haltestellen beteiligt werden?
Frage 13: In wie vielen Fällen erfolgt derartige ge-meinnützige Arbeit im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs?
Antwort zu 12 und 13: Es erscheint aus erzieherischer Sicht grundsätzlich wünschenswert, dass junge Täterinnen und Täter zu der Beseitigung der von ihnen verursachten Schäden herangezogen werden. Bezogen auf die Sachver-halte des Vandalismus im öffentlichen Personennahver-kehr sollte dies aber auch den Wünschen des geschädigten Verkehrsunternehmens entsprechen. Den Unternehmen kann nämlich ein erheblicher Aufwand durch die Not-wendigkeit entstehen, die herangezogenen Täterinnen und Täter zu unterweisen und zu beaufsichtigen, insbesondere wenn die Verwendung zum Teil hochgiftiger Chemikalien zur Beseitigung von Graffiti-Schmierereien im Raume steht.
In wie vielen Fällen junge Täterinnen und Täter zu gemeinnützigen Arbeiten im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs herangezogen werden, kann aus den Gründen der Antwort zu 11. nicht beantwortet werden.
Berlin, den 17. Februar 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Feb. 2016)
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wie viele #Betriebswege an #Bundeswasserstraßen
sind in Berlin für den #Radwegeausbau grundsätzlich
geeignet?
Antwort zu 1: Die Anzahl geeigneter Betriebswege für
den Radwegeausbau in Berlin ist bislang nicht ermittelt
worden.
Frage 2: Welche konkreten planerischen Vorarbeiten
sind im Senat und den Bezirken dafür geleistet worden?
Antwort zu 2: Relevante Projekte, wie der Radfernweg
Berlin-Kopenhagen, welcher u.a. entlang des Berlin-
Spandauer-Schifffahrtskanals und des Hohenzollernkanals
verläuft sowie die Radialroute 10, die dem Teltowkanal
folgt, wurden weit vor dem Jahr 2015 fertiggestellt.
Eine Finanzierung durch das Bundesministerium für Verkehr
und digitale Infrastruktur war nicht möglich, da sich
zu diesem Zeitpunkt eine Ausbaunotwendigkeit ursächlich
aus den Anforderungen des Betriebes oder der Unterhaltung
der Bundeswasserstraßen hätte ergeben müssen.
Dies war nicht der Fall, da die Berliner Bundeswasserstraßen
ausschließlich vom Wasser aus unterhalten werden.
Ein von Berlin bereits im Jahr 2008 zur Finanzierung
aus Bundesmitteln beantragtes Projekt, den Ausbau der
Unterführung der Emil-Schulz-Brücke für Radfahrende
betreffend, wurde dementsprechend nicht bewilligt. Im
Rahmen der abschnittsweisen Umsetzung des Spree-
Radweges wird zu gegebener Zeit zu prüfen sein, inwieweit
eine anteilige Finanzierung aus Bundesmitteln möglich
ist.
Frage 3: Gibt es aktuell Beantragungen auf Grundlage
des im Bundeshaushaltsplan 2015 im Kapitel 1203, Titel
780 12 enthaltenen Haushaltsvermerks: "Mit der Maßgabe
der hälftigen finanziellen Beteiligung sowie der Übernahme
der Verkehrssicherungspflicht durch Kommunen
und Gemeindeverbände können mit diesen Ausgaben
Betriebswege an Bundeswasserstraßen auch für den Radverkehr
tauglich ausgebaut werden. Hierzu können auf
Antrag einmalig Mittel aus diesem Titel in Höhe von 50
% der Kosten für den Radwegeausbau (Sprungkosten
gegenüber dem Betriebswegeausbau) verwendet werden."?
Wenn ja, welche, für welche konkreten Projekte,
mit welchem baulichen Umsetzungshorizont und welchen
geplanten Kosten?
Antwort zu 3: Aktuell gibt es keine Beantragungen,
aber das Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur hat mitgeteilt, dass sich die für den fahrradtauglichen
Ausbau der Betriebswege an Bundeswasserstraßen
zuständige Generaldirektion für Wasserstraßen
und Schifffahrt in Bonn (GDWS) zur Abstimmung geeigneter
Projekte mit Berlin in Verbindung setzen will.
Dies betrifft auch das in der Antwort zu 2 bereits genannte
Projekt des Ausbaus der Unterführung der Emil-
Schulz-Brücke für Radfahrende mit einem Kostenrahmen
von ca. 600.000 EUR (Schätzkosten aus dem Jahr 2008).
Frage 4: Ist dem Senat bekannt, ob die o.g. Mittel
auch in den kommenden Jahren zur Verfügung stehen
sollen und wenn ja, in welcher Höhe?
Antwort zu 4: Das ist dem Senat nicht bekannt.
Frage 5: Gibt es eine länderspezifische Deckelung der
beantragungsfähigen Teilkosten und falls ja, wie hoch ist
die Summe, die Berlin maximal akquirieren kann?
Antwort zu 5: Eine länderspezifische Deckelung der
beantragungsfähigen Teilkosten ist hier nicht bekannt.
Berlin, den 17. Februar 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Feb. 2016)
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der
Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten
kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine
Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat
daher die Berliner Verkehrsbetriebe – Anstalt des öffentlichen
Rechts (BVG AöR) um eine Stellungnahme gebeten,
die von dort in eigener Verantwortung erstellt und
dem Senat überliefert wurde. Sie wird nachfolgend in den
Antworten zu 1. bis 8. wiedergegeben.
Frage 1: Ist dem Senat bekannt, dass am #U-Bahnhof #Rudow der #Fahrstuhl von der Straße zu den Zügen außer
Betrieb ist?
Antwort zu 1.: Es ist bekannt, dass der Aufzug am UBahnhof
Rudow des Öfteren außer Betrieb ist.
Frage 2: Sieht der Senat den U-Bahnhof Rudow momentan
als #barrierefrei zugänglich an?
Antwort zu 2.: Mit funktionsfähigen Aufzug ist der UBahnhof
Rudow barrierefrei zugänglich Das ist derzeit
der Fall.
Frage 3: Wie gewährleistet der Senat gegenwärtig am
U-Bahnhof Rudow, dass Menschen, die auf einen Rollstuhl
oder sonstige Gehhilfen angewiesen sind, oder mit
einem Kinderwagen unterwegs sind, barrierefreien Zugang
zum U-Bahnhof Rudow und damit zum Berliner UBahnnetz
haben?
Antwort zu 3.: Die Benutzung des Aufzuges am UBahnhof
Rudow ist gegenwärtig möglich, so dass der
barrierefreie Zugang zum U-Bahnhof gewährleistet ist.
Frage 4: Seit wann ist der Fahrstuhl am U-Bahnhof
Rudow außer Betrieb genommen und wird künftig noch
außer Betrieb sein und wie sieht der Zeitplan für eine
(Wieder-) Inbetriebnahme dieses außer Betrieb genommenen
Fahrstuhls aus?
Frage 5: Aus welchen Gründen wurde dieser am UBahnhof
Rudow einzig vorhandene Fahrstuhl außer Betrieb
genommen?
Antwort zu 4. und 5.: Der Aufzug am U-Bahnhof Rudow
ist grundsätzlich nicht außer Betrieb genommen. Auf
dem U-Bahnhof Rudow werden unter laufendem Betrieb
zurzeit umfangreiche Baumaßnahmen mit zeitweisem
Staub- und Schmutzanfall durchgeführt, die auch einen
negativen Einfluss auf den Betrieb der Aufzugsanlage
haben. In diesem Umfeld sind gehäufte Ausfälle der Anlage
leider nicht immer vermeidbar. Im Schacht des Aufzuges
müssen zwingend einige, terminlich bisher noch
nicht konkret feststehende Baumaßnahmen durchgeführt
werden, die eine Abschaltung der Aufzugsanlage erforderlich
machen. Die zu erwartende Gesamtausfalldauer
wird ca. 1,5 Wochen betragen.
Frage 6: Gibt es Planungen, den U-Bahnhof mit einem
alternativen die Barrierefreiheit gewährleistenden Zugang
zu versehen?
Antwort zu 6.: Im Rahmen der Baumaßnahmen auf
dem U-Bahnhof Rudow werden zwei neue Außenfahrtreppen
eingebaut, die das Verlassen des Bahnhofes
für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste erleichtern werden.
Frage 7: Wie informiert die BVG darüber, dass ein
barrierefreier Zugang zum U-Bahnhof Rudow gegenwärtig
nicht gewährleistet ist?
Antwort zu 7.: Wenn der barrierefreie Zugang am UBahnhof
Rudow nicht gewährleistet ist, erfolgt die Information
über das Internetportal www.bvg.de.
Frage 8: Weisen die vom Flughafen Schönefeld ankommenden
Busse durch Hinweisschilder im Bus oder
durch Ansagen des Busfahrers darauf hin, dass ein barrierefreier
Zugang zum U-Bahnhof Rudow und damit zum
U-Bahnnetz momentan nicht gewährleistet ist und wenn
nein, warum nicht?
Antwort zu 8.: Derzeit weisen keine Hinweisschilder
im Bus oder Ansagen des Fahrpersonals darauf hin, dass
bei einer Störung bzw. Außerbetriebnahme des Aufzuges
der barrierefreie Zugang zum U-Bahnhof Rudow nicht
gewährleistet ist. Die BVG AöR nimmt diese Anregungen
auf und wird die Umsetzbarkeit prüfen.
Berlin, den 17. Februar 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Feb. 2016)
Der Konzern #Bombardier will weltweit tausende #Jobs in seinen Werken #streichen, viele davon in der Zugsparte. Rund 1.500 Arbeitsplätze sind allein in Deutschland betroffen. Die Auswirkungen auf die über 2.000 Mitarbeiter im Werk #Hennigsdorf sind derzeit noch unklar.
Der kanadische Zug- und Flugzeugbauer Bombardier streicht in den nächsten zwei Jahren weltweit 7.000 Arbeitsplätze, davon allein 1.430 in Deutschland. Das kündigte der kanadische Konzern am Mittwoch an.
Die Hälfte der Betroffenen seien Leiharbeiter, deren Verträge nicht verlängert werden, hieß es. Werksschließungen seien aber nicht geplant. Mit den Streichungen werde die Stellenzahl an den Bedarf angepasst und die Wettbewerbsfähigkeit gesteigert, hieß es zur Begründung. Die in Deutschland ansässige Zugsparte Bombardier Transportation hatte 2014 weltweit 39.700 Beschäftigte. Die weltweite Konzernzentrale der Bahntechniksparte ist seit 2002 in Berlin.
Das Unternehmen baut unter anderem U-Bahnen für die Streckennetze in Berlin und Hamburg. Auch hunderte Bombardier-Straßenbahnen rollen durch Berlin. Zudem bauen Mitarbeiter neue U-Bahnen für die Metro in Stockholm. Der Auftrag für neue S-Bahnen ging dagegen an das Konsortium von Siemens und Stadler Pankow.
Das Tempelhofer Flughafengebäude samt Vorfeld wird mit Flüchtlingen belegt – #Formel-E, Lollapalooza und Bread & Butter haben neue Standorte gefunden.
Nach dem Einzug von Flüchtlingen in den Flughafen Tempelhof sind rund 30 Veranstaltungen in den Hangars und auf dem Vorfeld abgesagt worden; zugleich begann eine intensive Suche nach Ersatzstandorten, um die Veranstalter in Berlin zu halten. Für die wichtigsten Events gibt es jetzt eine Lösung.
Vielleicht finden sich ja noch irgendwo die alten Tribünen. Die #Karl-Marx-Allee war schließlich Paradestrecke am Republikgeburtstag, mit Erich Honecker und dem versammelten Politbüro. Jetzt könnte die Allee an ihre großen Zeiten anknüpfen. Der Senat möchte das Grandprix-Rennen der Elektroautos auf die breite Magistrale am Alexanderplatz verlegen. Auch der Strausberger Platz sowie Bereiche der Lichtenberger Straße sollen in den Rundkurs integriert werden.
Avus und Straße des 17. Juni kamen nicht in Betracht
Die Idee hört sich abenteuerlich an, aber offenbar sind die Behörden – unter dem Druck der hohen Flüchtlingszahlen – derzeit zu gewagten Entscheidungen bereit. Das E-Mobility-Rennen war 2015 erstmals auf dem Vorfeld in Tempelhof ausgetragen worden, in diesem Jahr sollte die zweite Ausgabe erfolgen. Die Organisatoren von der Federation Internationale de l’Automobile FIA hielten an Berlin als Veranstaltungsort fest.
Der Senat hat heute auf Vorlage des Senators für Stadtentwicklung und Umwelt, Andreas Geisel, den Entwurf des Bebauungsplans 9-60 beschlossen. Er wird nun dem Abgeordnetenhaus zur Zustimmung vorgelegt.
Das ca. 45 ha große #Bebauungsplangebiet befindet sich im Bezirk Treptow-Köpenick zwischen dem #S-Bahnhof Rangierbahnhof #Schöneweide und dem S-Bahnhof #Adlershof zwischen der nördlichen Verlängerung der Landfliegerstraße und nördlich der Hans-Schmidt-Straße und des Groß-Berliner Damms. Es grenzt unmittelbar an das Entwicklungsgebiet „Berlin-Johannisthal/Adlershof“.
Das Areal ist eines der wichtigsten Projekte der Berliner Gewerbestandortentwicklung, ermöglicht eine großräumige Entwicklung von Gewerbeflächen und ist damit eine Erweiterung des erfolgreichen #Technologiestandortes Adlershof. Durch eine Kooperation des Landes Berlin und der DB Netz AG sollen auf Basis des Bebauungsplanes sowie eines Städtebaulichen Vertrages attraktive Ansiedlungsmöglichkeiten im Berliner Wachstumsraum Süd-Ost geschaffen werden. Durch die Ansiedlung von innerstädtischen Produktionsbetrieben dort werden im Stadtgebiet Flächen frei, die dann auch für den Wohnungsbau genutzt werden können.
Die Flächen der Gleislinse sind bereits durch überörtliche Straßen sowie die S-Bahn verkehrlich sehr gut angebunden. Das Gebiet selbst wird künftig durch zwei öffentliche Straßen erschlossen. Der S-Bahnhof #Betriebsbahnhof Schöneweide wird erstmals auf der Seite des Areals der Gleislinse geöffnet. Hier entsteht ein Quartiersplatz (künftiger Gustav-Hertz-Platz) mit Eingangsfunktion für das Plangebiet. Durch eine Fuß- und Radwegebrücke wird in Fortsetzung der sogenannten Ostfuge eine übergeordnete Anbindung in die Köllnische Heide Adlershof hergestellt. Parallel zur #S-Bahn-Trasse bzw. zu den Gleisen der #Görlitzer Bahn entsteht ein öffentlicher Grünzug mit Anschlüssen an das öffentliche Straßennetz und in den Landschaftspark Johannisthal.
Der Bebauungsplan 9-60 sichert auch den denkmalgeschützten Gebäudebestand des ehemalige Rangierbahnhofs Schöneweide mit dem prägnanten Lokschuppen und dem Wasserturm als planfestgestelltes Bahngelände.
Die Durchführung von naturschutzrechtlich erforderlichen Maßnahmen zum dauerhaften Erhalt vorhandener Zauneidechsenhabitate wird durch Verträge gesichert. So müssen z.B. als Ergebnis eines langen und umfassenden Prüfprozesses unter Einbeziehung der Berliner Naturschutzverbände entsprechende geeignete Ersatzhabitate als artenschutzrechtlicher Ausgleich zu 100 Prozent geschaffen werden.
Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln zur Förderung durch die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW).
Rückfragen: Sprecher der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Telefon: (030) 9025-1090