Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Wie viele #Verkehrsunfälle wurden in Berlin im Jahr 2015 von der Polizei registriert (bitte Gesamtzahl sowie jeweils für die einzelnen Bezirke aufführen)?
Zu 1.: Die polizeilich registrierten Verkehrsunfälle, gesamt und untergliedert nach Bezirken, können der nachstehenden Tabelle entnommen werden:
Verwaltungsbezirk
Verkehrsunfälle 2015
Charlottenburg-Wilmersdorf
19.031
Friedrichshain-Kreuzberg
11.624
Lichtenberg
7.438
Marzahn-Hellersdorf
6.359
Mitte
19.232
Neukölln
10.767
Pankow
11.817
Reinickendorf
9.394
Spandau
7.565
Steglitz-Zehlendorf
10.673
Tempelhof-Schöneberg
14.550
Treptow-Köpenick
9.263
Gesamtergebnis
137.713
Wie viele Unfallfluchten wurden in Berlin im Jahr 2015 von der Polizei registriert (bitte Gesamtzahl sowie jeweils für die einzelnen Bezirke aufführen)?
Zu 2.: Die polizeilich registrierten Fälle von unerlaub- tem Entfernen vom Unfallort, gesamt und untergliedert nach Bezirken, können der nachstehenden Tabelle ent- nommen werden:
Verwaltungsbezirk
Deliktegemäß § 142 Strafgesetzbuch in 2015
Charlottenburg-Wilmersdorf
3.984
Friedrichshain-Kreuzberg
2.392
Lichtenberg
1.969
Marzahn-Hellersdorf
1.520
Mitte
3.928
Neukölln
2.442
Pankow
2.750
Reinickendorf
2.197
Spandau
1.727
Steglitz-Zehlendorf
2.678
Tempelhof-Schöneberg
3.273
Treptow-Köpenick
2.109
Gesamtergebnis
30.969
Wie viele der unter 2. aufgelisteten Unfallfluchten wurden von der Polizei im Jahr 2015 aufgeklärt?
Zu 3.: Im Jahr 2015 wurden 12.961 Verstöße wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort polizeilich aufge- klärt. Eine statistische Erfassung nach Bezirken erfolgt nicht.
Wie viele Verkehrsunfalltote gab es im Straßenver- kehr im Jahr 2015? Wie viele davon waren Fußgänger/- innen oder Radfahrer/-innen?
Zu 4.: Im Jahr 2015 verstarben 48 Personen an den Folgen eines Verkehrsunfalls; darunter 19 Fußgängerin- nen bzw. Fußgänger sowie zehn Radfahrerinnen bzw. Radfahrer.
Wie viele Unfälle mit Personenschäden gab es im Straßenverkehr im Jahr 2015? In wie vielen Fällen waren hier Fußgänger/-innen und Radfahrer/-innen betroffen?
Zu 5.: Im Jahr 2015 wurden 14.974 Verkehrsunfälle polizeilich registriert, bei denen Personen verletzt oder getötet wurden.
Unter den Verunglückten waren 2.311 Fußgängerin- nen bzw. Fußgänger sowie 5.368 Radfahrerinnen bzw. Radfahrer.
Wie viele Unfälle mit Personenschäden ereigneten sich aufgrund von Rotlichtverstößen und wie viele auf- grund überhöhter bzw. nicht angepasster Geschwindig- keit?
Zu 6.: Im Jahr 2015 wurden 504 Verkehrsunfälle mit Personenschaden polizeilich registriert, deren Ursache die Nichtbeachtung der Verkehrsregelung durch Lichtzei- chenanlagen oder Verkehrsposten seitens Fahrzeugführe- rinnen bzw. Fahrzeugführer war.
Geschwindigkeitsbedingte Verkehrsunfälle mit Perso- nenschaden wurden im Jahr 2015 insgesamt in 1.018 Fällen polizeilich registriert.
Berlin, den 23 . Februar 2016
In Vertretung Bernd Krömer
Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Mrz. 2016)
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis be-antworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe – Anstalt des öffent-lichen Rechts (BVG AöR) um eine Stellungnahme gebe-ten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat überliefert wurde. Sie wird nachfolgend in den Antworten zu 1. bis 8. wiedergegeben.
Frage 1: Trifft es zu, dass auf der U-Bahnlinie #U7 der Linienabschnitt #Zwickauer Damm bis #Rudow (zumindest vorläufig) gesperrt werden soll?
Antwort zu 1.: Es trifft zu, dass 2016 Einschränkun-gen auf der U7 zwischen den U-Bahnhöfen Zwickauer Damm und Rudow geplant sind.
Frage 2: Aus welchen Gründen soll dies geschehen?
Antwort zu 2.: Im Rahmen der #Grundinstandsetzung des Bahnhofs #Rudow erfolgt auch die Sanierung, Anpas-sung und Regulierung der Bahnsteigkanten für den barrie-refreien Ausbau. In dieser Zeit wird auch die komplette südliche Treppenanlage erneuert. Außerdem werden wäh-rend dieser Zeit auch asbesthaltige Bauwerksteile besei-tigt. Diese Maßnahmen sind unter Fahrgastbetrieb nicht möglich, so dass der Streckenabschnitt gesperrt werden muss.
Frage 3: Ab wann wird die Sperrung erfolgen und bis wann ist mit einer Sperrung zu rechnen?
Antwort zu 3.: Die Betriebseinschränkungen sind ab Ende August 2016 geplant und sollen voraussichtlich Anfang November 2016 beendet sein.
Frage 4: Wo und wie genau wird die Sperrung erfol-gen und mit welchen Konsequenzen auf den Betriebsab-lauf, die Fahrgäste, die Zielereichbarkeit und den barriere-freien Zugang zur U-Bahn?
Antwort zu 4.: Während der Baumaßnahmen wird es zu Einschränkungen für die Fahrgäste auf dem Abschnitt der U7 zwischen U-Bahnhof Britz-Süd und U-Bahnhof Rudow kommen. Zeitweilig werden die Züge aus Rich-tung Rathaus Spandau in Britz-Süd beziehungsweise Zwickauer Damm enden. Die jeweils unterbrochenen Streckenabschnitte sollen durch einen Ersatzverkehr mit barrierefreien Bussen bedient werden.
Der U-Bhf Britz-Süd verfügt über einen Personenauf-zug. Da der U-Bahnhof Zwickauer Damm noch nicht über einen Aufzug verfügt, soll für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste am barrierefrei ausgestatteten U-Bahnhof Lip-schitzallee ein Umsteigen in die Buslinie 373 ermöglicht werden. Die Betriebszeit dieser Buslinie soll entsprechend angepasst und eine speziell dafür passende Fahrgastin-formation vorbereitet werden.
Frage 5: Bedeutet dies, dass der Bahnhof Zwickauer Damm dann für diesen Zeitraum endgültige Haltestelle der U7 wird und die Fahrgäste am Bahnhof Zwickauer Damm aussteigen müssen?
Antwort zu 5.: Der Sachverhalt trifft zu.
Frage 6: Wie wird gewährleistet, dass die Fahrgäste mit der U-Bahn nach Rudow bzw. weitergehend zum Flughafen Schönefeld kommen bzw. von dort aus stadt-einwärts gelangen?
Antwort zu 6.: Die BVG plant von Ende August bis Anfang November einen Ersatzverkehr mit Bussen vom U-Bahnhof Zwickauer Damm zum U-Bahnhof Rudow. Von hier kann der Flughafen Schönefeld mit den Bussen der Linie 171 erreicht werden. Die konkreten Planungen für den Ersatzverkehr laufen.
Frage 7: Ist ein Ersatzlinienverkehr geplant und falls ja, in welchem zeitlichen Abstand fahren die Busse von welcher konkreten Haltestelle aus, falls nein, warum nicht?
Antwort zu 7.: Siehe Antwort auf Frage 6. Die Tak-tung wird derzeit mit 5- bzw. 10-Min.-Abstand, entspre-chend dem Takt der U7, geplant.
Frage 8: Falls der Streckenbetrieb zum U-Bahnhof Rudow (teilweise) aufrecht erhalten bleibt, wie wirkt sich das auf den Betriebsablauf der U-Bahn aus?
Antwort zu 8.: Während der Baumaßnahmen werden die U-Bahnzüge am U-Bahnhof Zwickauer Damm bezie-hungsweise teilweise auch am U-Bahnhof Britz-Süd en-den. Der U-Bahnhof Rudow wird in dieser Zeit nicht angefahren.
Berlin, den 23. Februar 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Feb. 2016)
Ab März geht es von dem alten Bahnhof im Südosten Berlins ohne Umsteigen direkt in den Spreewald. Dennoch wird das Bahnhofsgelände bis mindestens 2021 eine #Baustelle sein.
Er war einer der wichtigsten Fernbahnhöfe in Berlin, Hauptstadt der DDR. Zwar gab es nur einen Bahnsteig, an dem Schnellzüge halten konnten. Doch dort und in der Mitropa-Gaststätte drängten sich viele Fahrgäste. Nach der Wende war es damit vorbei, seit vier Jahren legen nicht mal mehr Regionalzüge Stopps in #Schöneweide ein. Bald wird die Station im Südosten Berlins, an der heute ausschließlich #S-Bahnen halten, aber wieder zum #Regionalbahnhof. Das teilte ein Sprecher der Deutschen Bahn (DB) der Berliner Zeitung am Montag mit. Vom 21. März an halten die Züge der Regionalbahnlinie #RB24 auch in Schöneweide, sagte er. „Diesen Termin können wir bestätigen.“
Stopps in Mahlsdorf und Köpenick
Die Fahrt in die Spreewaldstadt Lübbenau dauert weniger als eine Stunde. Derzeit fahren die rot lackierten Triebzüge vom Typ Talent, die Eberswalde stündlich mit Berlin, Königs Wusterhausen, Lübben und Senftenberg verbinden, in Schöneweide noch durch. Zwar gibt es die neue Nord-Süd-Verbindung schon seit dem vergangenen Dezember. Aber anders als am Ostkreuz waren Stopps in Schöneweide vorerst nicht möglich, weil an der Sicherungstechnik und den Gleisanlagen noch gebaut wurde.
Durch den zusätzlichen Regionalzughalt gewinnt die Linie RB 24 weiter an Attraktivität, denn in Schöneweide gibt es gute Anschlüsse an zahlreiche Straßenbahn- und Buslinien der BVG. Eine neue Verbindung kommt voraussichtlich 2019 hinzu. Dann werden die Tramgleise, die heute noch in der Wissenschaftsstadt Adlershof enden, bis Schöneweide verlängert.
#Fahrplanänderungen für die Züge der Linie #RE1 erforderlich
Wegen Bauarbeiten zwischen #Berlin-Köpenick und #Erkner werden vom 28. Februar bis 18. März durchgehend Fahrplanänderungen für die Züge der Linie RE 1 erforderlich.
Einzelne Züge fallen zwischen Berlin Ostbahnhof und Erkner bzw. Fürstenwalde (Spree) aus.
Als Ersatz zwischen Berlin Ostbahnhof und Erkner kann die S-Bahn mit Umstieg in Ostkreuz genutzt werden.
Zwischen Erkner und Fürstenwalde (Spree) ist ein Ersatzverkehr mit Bussen eingerichtet.
In der Nacht 13./14. März werden zusätzlich Bauarbeiten bei der S-Bahn notwendig, es besteht Ersatzverkehr mit Bussen zwischen Ostbahnhof und Erkner.
Auf Grund der längeren Fahrzeiten wird erst ein späterer Zugtakt der Linie RE 1 in Erkner bzw. in Berlin Ostbahnhof erreicht.
Es wird empfohlen, sich rechtzeitig zu informieren und gegebenenfalls eine frühere Verbindung zu nutzen.
Die Beförderung von Fahrrädern in den Bussen ist nicht möglich. Die Beförderung von Rollstühlen und Kinderwagen ist nur eingeschränkt möglich.
Weitere Informationen erhalten Reisende im Internet unter www.bahn.de/bauarbeiten, beim Kundendialog DB Regio Nordost unter: Telefon (0331) 235 6881/6882.
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wie ist der #Umsetzungstand der in der #Radverkehrsstrategie niedergelegten Maßnahmen und Mo-dellprojekte im Einzelnen?
Antwort zu 1.: Die Radverkehrsstrategie umfasst – neben den vor allem in der Wahrnehmung befindlichen acht Modellprojekte – insgesamt etwa 80 Maßnahmen (inkl. Daueraufgaben, Forschungsprojekte, Kommunika-tionsmaßnahmen, Modellvorhaben) mit Zuständigkeiten diverser Verwaltungen im Land Berlin (Hauptverwaltun-gen, Bezirke, Polizei), aber auch der weiteren Mitglieder des Beratungsgremiums „FahrRat“ (BUND, ADFC1, BVG2, difu3 u.a.). Der „FahrRat“ begleitet auch die Um-setzung der Radverkehrsstrategie und diskutiert regelmä-ßig die Sachstände zu den einzelnen Themen. Eine Auf-bereitung der Sachstände ist nachfolgend kursorisch über die verschiedenen Handlungsfelder für den Umsetzungs-stand zu Ende 2014 dargestellt. Für 2015 liegt eine ent-sprechende Zusammenstellung noch nicht vor.
Sachstand zu den Maßnahmenfeldern der Radver-kehrsstrategie
4.1 Sicherung und Ausbau vorhandener Qualitäten:
11 Einzelmaßnahmen, wie Instandhaltung, Schnee-räumung u.ä.: im Allgemeinen Daueraufgaben und damit in Umsetzung durch die verschiedenen zuständigen Be-reiche / Verwaltungen.
4.2 Bessere Straßen und Wege für den Radverkehr:
18 Maßnahmen, hierunter u.a. auch die Modellprojek-te 2-5, das Modellprojekt „Grüne Welle“ wurde bspw. im Rahmen eines Projekts des Nationalen Radverkehrsplans (NRVP) für Berlin näher untersucht, die Umsetzung einer daraus abgeleiteten Pilotmaßnahme für eine koordinierte Grüne Welle für den Radverkehr soll zeitnah vorbereitet
1 Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V.
2 Berliner Verkehrsbetriebe
3 Deutsches Institut für Urbanistik
werden. Hierunter fällt auch die Maßnahme „EBikePen-deln“ (vormals: Pedelec-Korridor für Berlin-Brandenburg). Ziel des Projektes „EBikePendeln“ war es, Berufspendler zum Umstieg vom Pkw aufs Pedelec zu „verführen“. Dazu erhielten interessierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Unternehmen und Institutionen im Südwesten Berlins und den Umlandkommunen Teltow, Stahnsdorf und Kleinmachnow über einen Zeitraum von 2-3 Monaten kostenlos ein Pedelec zum Ausprobieren zur Verfügung gestellt. Die Ergebnisse waren ausgesprochen positiv und werden demnächst in einer Dokumentation veröffentlicht. Darüber hinaus werden nunmehr im Nach-gang im Testgebiet wichtige Radrouten aufgewertet und zusätzliche Abstellmöglichkeiten an U- und S-Bahnhöfen realisiert. Der Bezirk Steglitz-Zehlendorf war bzw. ist intensiv in das Projekt eingebunden.
4.3 Sicherheit im Straßenverkehr
In dem Zusammenhang hat die Verkehrslenkung Ber-lin (VLB) u. a. auf Veranlassung und (Mit-)Finanzierung der Unfallkommission die nachfolgenden Unfallschwer-punkte, die besonders auch für den Radverkehr relevant sind, in den Jahren 2013-2014 umbauen bzw. signaltech-nisch umprogrammieren lassen:
– Kottbusser Tor
– Kaiserdamm/Messedamm (Zufahrt aus Ri. Westen)
– Bornholmer Str.-Wisbyer Str./Schönhauser Allee
– Innsbrucker Platz (Ausfahrt Wexstr.)
– Prenzlauer Promenade/Rothenbachstr.-Granitzstr.
– Adlergestell/Richterstr.-Wassersportallee
– Tempelhofer Damm/Höppnerstr.
– Frankfurter Tor
Das prominenteste Beispiel aus diesem Bereich im Jahr 2015 ist die Umgestaltung Moritzplatz.
Zu dem Handlungsfeld selbst gehören insgesamt 8 Maßnahmen, bspw. auch das Modellprojekt 8 „Kampagne zur gegens. Rücksichtnahme“, die mit der sogenannten „Rücksicht-Kampagne“ umgesetzt ist oder die Maßnahme „Auswertung/Veröffentlichung Radverkehrs- u. Unfallda-ten“ durch die Polizei, zuletzt mit Datum vom 12.02.2016 für das Jahr 2015 veröffentlicht.
4.4 Ausreichende Abstellmöglichkeiten
Hierunter fallen 9 Maßnahmen, z.B. „Fahrradstellplät-ze im öffentlichen Raum ergänzen“. In dem Zusammen-hang hat der Senat bspw. die Bezirke im Rahmen des Förderprogramms „Aktive Zentren“ (öffentlich-private Kooperation) anteilig bei der Finanzierung von Fahrrad-ständern vor Geschäften in der Marzahner Promenade in Marzahn-Hellersdorf und in der Pichelsdorfer Straße in Spandau unterstützt. In den Bereich fällt auch die „Strate-gie Fahrradparken“, die derzeit erarbeitet wird und zu der erste Erkenntnisse im Rahmen der Fahrradmesse „VE-LOBerlin“ im April 2016 der Öffentlichkeit vorgestellt werden sollen.
4.5 Verknüpfung mit öffentlichen Verkehrsmitteln
In diesem Bereich sind 9 Maßnahmen aufgeführt, u.a. das „Pilotprojekt öffentliche Fahrräder evaluieren, ggf. fortsetzen“. Derzeit läuft ein Vergabeverfahren zur Aus-wahl eines Betreibers für das zukünftig mit Landesmitteln zu unterstützende öffentliche Fahrradverleihsystem in Berlin. Entsprechende Mittel sind im Landeshaushalt bereitgestellt worden. Eine andere Maßnahme heißt „Gute Bedingungen für Fahrradmitnahme im ÖV sichern“. Dazu gehört u. a., dass die national und international vorbild-hafte Regelung der Möglichkeit der Fahrradmitnahme in allen Schienenverkehrsmitteln ohne jegliche zeitliche Einschränkung dauerhaft fortgeführt wird. Bei der Be-schaffung neuer Fahrzeuge ist die Bereitstellung ausrei-chender Flächen für die Fahrradmitnahme ein wichtiges Kriterium („flexity“-Straßenbahnen, neue S-Bahn-Fahrzeuge…). Der Senat unterstützt das aktuelle Projekt des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (VBB) zur Verbesserung der Bedingungen für die Fahrradmitnahme im Regionalverkehr.
4.6 Mehr Aufmerksamkeit für junge Verkehrsteilneh-mer
5 Maßnahmen, u.a. Fortsetzung der Aktion „Zu Fuß zur Schule“, was auch 2014 durch den BUND in Zusam-menhang mit dem Arbeitskreis Mobilitätserziehung Ber-lin erfolgt ist.
4.7 Einfache Orientierung
3 Maßnahmen. Die Umsetzung bspw. der Ausweisung der Hauptrouten erfolgt sukzessive; für alle fertig gestell-ten Routen werden Faltblätter sowie GPS-Tracks kosten-frei zur Verfügung gestellt.
4.8 Zielgruppenorientierte Öffentlichkeitsarbeit
10 Maßnahmen, darunter die Auszeichnung „Fahr-RadStadt Berlin“, die dieses Jahr in Zusammenhang mit der VELOBerlin erfolgen wird. In dem Punkt „Messen und Veranstaltungen zu Fahrradthemen“ sind die ver-schiedenen Akteure des FahrRats sehr aktiv (z.B. jährlich mit der VELOBerlin mit Ständen und Aktivitäten der verschiedenen Mitglieder des FahrRats, u.a. auch des Senats).
5. Modellprojekte – in 4.1 bis 4.8 enthalten
6. Umsetzung, Erfolgskontrolle und Nachsteuerung
8 Maßnahmen, u.a. „Radverkehrszählungen, Nutzer-befragungen“, was über die jährlichen Pegelberichte eine in Umsetzung befindliche Daueraufgabe ist, ergänzt um die alle 5 Jahre stattfindende Haushaltsbefragung zum Mobilitätsverhalten (zuletzt in 2013), die verkehrsmittel-übergreifend erfolgt, und mit dem Einbau von Dauer-zählstellen für den Radverkehr in 2015 sowie dem Onli-ne-Dialog "Radfahren in Berlin: Abbiegen? Achtung! – Sicher über die Kreuzung" in 2013 neue Impulse erhalten hat. Die Maßnahme „Jahressitzungen des FahrRat fortset-zen“ ist deutlich erweitert worden, mittlerweile tagt der „FahrRat“ im Regelfall 3 mal pro Jahr. Die Mitglieder der FahrRats ziehen dabei regelmäßig Bilanz zu den bearbei-teten Aufgaben oder noch offenen Aufgaben und beglei-ten damit die Umsetzung der Radverkehrsstrategie kri-tisch-konstruktiv.
Sachstand zu den Modellprojekten
Modellprojekte, die noch nicht begonnen wurden:
Umsetzung von drei Nahbereichskonzepten durch Maßnahmen im Straßenraum, bei den Abstellmög-lichkeiten und der Verknüpfung mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Umsetzung von mindestens drei im Rahmen der „Strategie Fahrradparken“ zu benennenden Vorha-ben (z.B. Fahrradstation mit Serviceangeboten für Radfahrer und mindestens 500 Stellplätzen)
Modellprojekt fahrradfreundliche Einkaufsstraße: modellhafte Ausrüstung mit Fahrradstellplätzen und innovativen Service-Attributen (z.B. Verleih von Transporträdern)
Konzeption und Realisierung von drei bezirklichen Fahrradroutenabschnitten mit besonderer örtlicher Bedeutung und möglicher Vorbildfunktion
Umsetzung und Evaluation von drei innovativen Knotenlösungen (z.B. Radfahrerschleuse), bei Be-währung Aufstellung von Regelplänen dazu
Anmerkung: die ersten drei dieser Projekte können nach Fertigstellung der „Strategie Fahrradparken“ in die Umsetzung gehen.
Modellprojekte, die begonnen wurden:
Beschleunigung und Kapazitätserweiterung von zwei Hauptroutenabschnitten, vorrangig im äuße-ren Stadtraum abseits der Korridore des Schienen-verkehrs (über das Projekt „EBikePendeln“, au-ßerdem Machbarkeitsstudie zu Radschnellwegen in Vorbereitung, die auch dieses Thema behandeln wird)
fahrradfreundliche Koordinierung von Lichtsignal-anlagen („Grüne Welle für Radverkehr“) auf ei-nem mindestens fünf Signalanlagen umfassenden Abschnitt
Rücksicht-Kampagne
Frage 2: Welche Kosten sind sowohl bei bereits abge-schlossenen Maßnahmen und Projekten entstanden als auch bei in der Realisierung befindlichen, den geplanten und bei noch nicht realisierten Maßnahmen kalkuliert?
Antwort zu 2.: Bezüglich der Kosten, die bspw. bei SenStadtUm bereits entstanden sind oder für 2016 kalku-liert sind, verweisen wir auf die schriftliche Anfrage 17 / 17 502 aus Dezember 2015.
Frage 3: Welche Maßnahmen und Projekte plant der Senat in welchen Zeiträumen zu welchen mutmaßlichen Kostengrößen über die Radverkehrsstrategie hinaus?
Antwort zu 3: In Zusammenhang mit der Radver-kehrsstrategie gibt es im Senat diverse Beteiligte und Zuständigkeiten, damit können zum jetzigen Zeitpunkt nicht alle möglicherweise – auch aus Forschungszusam-menhängen entstehenden – künftigen Projekte benannt werden. Priorität haben zunächst die in der Radverkehrs-strategie benannten Maßnahmen und Modellprojekte. Aktuell im Fokus stehen neben den genannten Themen u. a. eine verbesserte Kommunikation. Schwerpunktaktionen zur Freihaltung von Radverkehrsanlagen von parkenden Fahrzeugen und die langfristige Sicherung und Qualifizie-rung der Jugendverkehrsschulen. Auch bei den anstehen-den großen Entwicklungsmaßnahmen im Rahmen der wachsenden Stadt soll der Radverkehr bei der äußeren und inneren Erschließung eine wichtige Rolle spielen.
Berlin, den 22. Februar 2016
In Vertretung
Christian Gaebler
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Feb. 2016)
Große Ereignisse werfen ihre Schatten voraus. Wenn das #Ostkreuz#komplett ist, tritt ein #neues#Betriebskonzept in Kraft. Davon profitieren zahlreiche S-Bahn-Fahrgäste – manche aber auch nicht.
Berlin wächst. Trotzdem ist nun geplant, auf zwei Strecken den S-Bahn-Verkehr #auszudünnen: auf dem #Ostring sowie zum #Westkreuz.
Die neuen S-Bahn-Anlagen am Ostkreuz sollen zwar erst Ende 2017 komplett sein. Doch die Arbeiten an dem Betriebskonzept, das dann gilt, haben schon begonnen. So fährt die S 9 aus Schönefeld, die seit 2008 Pankow ansteuert, künftig in die Innenstadt – ohne Halt am Ostkreuz bis Spandau. Sie hinterlässt auf dem stark genutzten Ostring eine Lücke, die nicht geschlossen wird. Pankow, Prenzlauer Berg und Teile Friedrichshains verlieren ihre heutige Direktverbindung nach Schönefeld.
Auch zum Westkreuz fallen Fahrten weg. Grund ist, dass die S 5 ab Ende 2017 in Charlottenburg endet. „Sie erreicht den wichtigen Umsteigeknoten Westkreuz nicht mehr“, kritisierte ein S-Bahn-Fahrer. Die S 75 fährt ebenfalls nicht mehr bis Westkreuz, alle S-Bahnen aus Wartenberg wenden am Ostbahnhof.
Mehr S 3
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe – Anstalt des öffentlichen Rechts (BVG AöR) um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat überliefert wurde. Sie wird nachfolgend mit entsprechendem Verweis auf den Ursprung wiederge-geben.
Frage 1: Wann und wo ist mit einer Realisierung des von Staatssekretär Gäbler in der Ausschusssitzung des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Verkehr am 20.1.2016 als erforderlich bezeichneten neuen #Betriebshofs der #Straßenbahn zu rechnen?
Antwort zu 1.: Die BVG AöR teilt hierzu mit, dass als Ersatz für den Betriebshof #Köpenick ein Standort für einen neuen Betriebshof im Bereich #Adlershof bevorzugt wird. Die Inbetriebnahme muss spätestens im Jahr 2030 erfolgen.
Frage 2: Welche Prüfungen laufen dazu, wann sind sie abgeschlossen? Wenn keine Prüfungen laufen, wann beginnen diese und wovon ist der Beginn der Prüfungen abhängig?
Antwort zu 2.: Die BVG AöR teilt hierzu mit, dass im Bereich Adlershof Standortuntersuchungen für den erfor-derlichen Mindestflächenbedarf von 5 Hektar unter Be-rücksichtigung der betrieblichen Anbindung an das Stre-ckennetz der Straßenbahn, des Flächennutzungsplans, vorhandener Bebauungspläne und Auswirkungen auf Wohnstandorte durchgeführt wurden. Diese Untersu-chungen wurden in Besprechungen der BVG AöR mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und dem Bezirksamt Treptow-Köpenick erörtert. Derzeit finden Abstimmungen zur Sicherung des Vorzugsstand-orts und dem Planungsprozess statt.
Frage 3: Um welche 18 planfeststellungsrelevanten Maßnahmen mit welchem Finanzierungvolumen handelt es sich im Einzelnen, die von Staatssekretär Gäbler in der o.g. Sitzung erwähnt wurden? In welchem zeitlichen Horizont in welcher Reihenfolge sollen diese abgearbeitet werden?
Antwort zu 3.: Neben den unter Antwort 4 genannten Neubauprojekten arbeitet der Senat an einer Vielzahl weiterer Projekte zur Netzoptimierung und Steigerung der Attraktivität des Systems Straßenbahn für die Kunden.
Hierzu zählen u.a. Maßnahmen zur:
• Herstellung der Befahrbarkeit mit Fahrzeugen des
Typs Flexity und zum barrierefreien Ausbau
(z.B. Rennbahnstraße, Edisonstraße)
• Anpassung von Gleisschleifen und Kehranlagen
(z.B. S-Bhf. Friedrichsfelde Ost, U-Bhf.
Warschauer Straße, S- und U-Bhf. Pankow,
Gleisschleife Gehrenseestraße)
• Verbesserung von Umsteigesituationen
(z.B. S-Bhf. Karlshorst, S-Bhf. Schöneweide)
Die verschiedenen Maßnahmen befinden sich unter-schiedlichen Planungsphasen. Konkrete Aussagen zu den Kosten der einzelnen Maßnahmen können zum jetzigen Zeitpunkt nicht getätigt werden.
Frage 4: Um wie viele Kilometer soll sich die Linien-länge des Berliner Straßenbahnnetzes in den einzelnen Jahren, begonnen mit 2016, bis 2025 nach den derzeitigen Planungen des Senates real verlängern?
Antwort zu 4.: Nach derzeitigem Stand der Planungen werden folgende Netzerweiterungen angestrebt:
• Adlershof II (ca. 2,7 km, Inbetriebnahme 2019),
• Wühlischplatz – Marktstraße (ca. 1,2 km, Inbe-triebnahme 2019),
• Hauptbahnhof – U-Bhf. Turmstraße (1,8 km,
Inbetriebnahme 2020).
Darüber hinaus ist gemäß StEP1 Verkehr die Umset-zung folgender Maßnahmen bis 2025 vorgesehen:
Alexanderplatz – Kulturforum (ca. 3,4 km)
Treskowstraße – Bahnhof Mahlsdorf (ca. 0,1 km)
Zu weiteren Neubauprojekten die im Zusammenhang mit der wachsenden Stadt und der zukünftigen Siedlungs-entwicklung stehen (z.B. Anbindung Elisabethaue, Über-prüfung und Priorisierung der Langfristvorhaben des StEP Verkehr), können derzeit noch keine genauen Angaben zu Längen bzw. Inbetriebnahmezeitpunkte gemacht werden.
Berlin, den 19. Februar 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Feb. 2016)
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis be-antworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe – Anstalt des öffent-lichen Rechts (BVG AöR) um eine Stellungnahme gebe-ten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat überliefert wurde und die die Basis für die aufgeführten Antworten bildet.
Frage 1:
1. Auf welcher Berechnungsgrundlage sind die im Haushaltsplan, Kapitel 1270, Titel 89102 Punkt 3. – #Straßenbahn – aufgeführten Gesamtkosten für
a. #Grundinstandsetzung in verschiedenen Strecken-
abschnitten,
b. Grundinstandsetzung Straßenbahn Nord-
Südtangente
kalkuliert worden?
Antwort zu 1.:
a) Die BVG hat zwischen 1993 und 1995 diverse Rahmenanträge (RA) (auf Linienbasis) für die Grundin-standsetzung ihrer Straßenbahnlinien bei der Senatsver-waltung für Stadtentwicklung und Umwelt eingereicht.
b) Die BVG hat im Jahre 2006 einen RA zur Grundin-standsetzung und verkehrlichen Aufwertung der Straßen-bahn Nord- Süd- Tangente eingereicht, der von der Se-natsverwaltung für Stadtentwicklung geprüft und bestätigt wurde.
Frage 2: Worin ist der Sprung in den Gesamtkosten unter a) von 429.485.000 € im Haushaltsplan 2008/2009 auf 776.630.000 € im Haushaltsplan 2010/2011 begrün-det?
Antwort zu 2.: Die Zahl von 429.485.000 € für den Haushaltsplan 2008/2009 ist ein Schätzwert für die Grundinstandsetzung der Straßenbahn aus den 1990er Jahren auf Basis der eingereichten RA.
In den Kosten von 776.630.000 € im Haushaltsplan 2010/2011 sind die Gesamtkosten der RA der einzelnen Linien nach dem aktualisierten Stand von 2009 zusam-mengefasst.
Frage 3: Warum bleiben die kalkulierten Gesamtkos-ten von 776.630.000 € unter a) seit 2010 konstant bzw. wird nicht mindestens die Steigerung des Baupreisindex‘ in den jeweiligen Haushaltsplänen abgebildet?
Antwort zu 3.: RA enthalten grundsätzlich nur sehr grobe Kostenschätzungen, die auf Durchschnitts- und Erfahrungswerten beruhen. Sie werden fallweise überar-beitet und nicht kontinuierlich fortgeschrieben, sodass ein Baukostenindex in der Darstellung der Gesamtkosten keinen Niederschlag findet.
Frage 4: Wie erklärt sich die reduzierte Summe der bereits finanzierten Kosten unter a) von 581.362.000 € im Haushaltsplan 2012/2013 auf 478.160.000 € im Haus-haltsplan 2014/2015?
Antwort zu 4.: Der Wert für die finanzierten Kosten im Haushaltsplan 2014/2015 beinhaltet zum Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung bereits getätigte sowie voraus-sichtliche Ausgaben, die im Verlaufes des Jahres, in dem der Haushaltsplan aufgestellt wird, fällig werden.
Bei dem (wesentlich zu hohen) Wert im Haushaltsplan 2012/2013 handelt es sich wahrscheinlich um einen Über-tragungsfehler. Die Angaben können inzwischen nicht mehr nachvollzogen werden.
Frage 5: Welche Maßnahmen mit welchem Finanzie-rungsvolumen wurden seit 2010 für Maßnahmen aus a) und b) zur Umsetzung geplant und tatsächlich umgesetzt?
Antwort zu 5.:
a) In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche Grundinstandsetzungen in verschiedenen Streckenab-schnitten durchgeführt. In den Jahren 2010-2015 waren Mittel in Höhe von 64.480 Tsd. EUR geplant. Es wurden 34.622 Tsd. EUR in Anspruch genommen.
b) Gemäß den Planungen von 2006 war vorgesehen, alle Maßnahmen der Tangente bis 2015 komplett umzu-setzen (2010 – 2015: 60.646 Tsd. EUR).
Tatsächlich wurden 2010 – 2015 25.497 Tsd. EUR umgesetzt.
Dabei wurden insbesondere die Bauabschnitte
3 Rhinstraße, von Hauptstraße bis Landsberger
Allee,
5 Am Tierpark, Alt Friedrichsfelde bis Criegernweg
mit Schaffung eigener Bahnkörper,
6 Am Tierpark/ Treskowallee, Criegernweg –
Waldowallee mit Schaffung eigener Bahnkörper,
7 Treskowallee, Waldowallee – Dorotheastr.
realisiert sowie die für die Tangente erforderlichen 7 Gleichrichterwerke erneuert.
Die Bauabschnitte 2, 4, 8, 10 und 11 stehen noch aus.
Frage 6: Welche Maßnahmen mit welchem Finanzie-rungsvolumen sind für Maßnahmen aus a) und b) in 2016/2017 für Planung und bauliche Realisierung vorge-sehen?
Antwort zu 6.:
a) Im Doppelhaushalt 2016/2017 sind jeweils 10.000 Tsd. EUR pro Jahr für Grundinstandsetzungsmaßnahmen der Straßenbahn vorgesehen. Die BVG hat folgenden Finanzbedarf gemeldet:
2016: 24.658 Tsd. EUR
2017: 22.584 Tsd. EUR.
Darin sind folgende größere Einzelmaßnahmen enthalten:
Linie 1 Dietzgenstr. – Schillerstraße
Linie 2/4 Rennbahnstraße
Linie 2/4 S-Bhf. Greifswalder Straße (Verbesserung Umsteigebeziehungen)
Linie 6 Gleichrichterwerk 511 Nossener Straße
Linie 6 Gleichrichterwerk 501 Steuerhaus
Linie 10 Gleichrichterwerk 510 Ahrensfelde
Linie 13 Suermondtstraße
Linie 13 Bösebrücke (Kostenbeteiligung der BVG am Brückenbau + Gleisern.)
Linie 21 Eldenaer Straße
Linie 26/27 Müggelheimer Straße
Linie 26/27 Gleichrichterwerk 810 Ostendstraße
Linie 26/27 Gleichrichterwerk 806 Müggelheimer Straße
Linie 60 Bölschestraße
Inwieweit die Maßnahmen gemäß Plan der BVG um-gesetzt werden können, ist derzeit nicht absehbar.
b) Im Doppelhaushalt 2016/2017 sind 6.500 Tsd. EUR (2016) bzw. 10.000 Tsd. EUR (2017) für die Straßen-bahn-Nord-Süd-Tangente vorgesehen. Nach derzeitigem Stand geht die BVG von folgendem Mittelbedarf aus:
2016: 837 Tsd. EUR
2017: 5.305 Tsd. EUR.
Neben der Weiterführung der Planung zu diversen Bauabschnitten ist 2017 der Abschluss der Erneuerung der Gleichrichterwerke vorgesehen.
Frage 7: Welche Neubauprojekte zur Erweiterung des Straßenbahnnetzes werden in den Haushaltsjahren 2016/2017 baulich umgesetzt?
Antwort zu 7.: In den Jahren 2016/2017 werden noch keine Neubaustrecken baulich umgesetzt.
Frage 8: Für welche Neubauprojekte sind mit wel-chem zeitlichen Horizont Planfeststellungsverfahren in Vorbereitung?
Antwort zu 8.: Nach derzeitigem Stand der Planungen werden folgende Netzerweiterungen, für die aktuell Plan-feststellungsunterlagen erarbeitet werden, angestrebt:
• Wühlischplatz – Marktstraße
(Inbetriebnahme 2019)
• Adlershof II (Inbetriebnahme 2019)
• Hauptbahnhof – U Turmstraße (Inbetriebnahme
2020)
Die Dauer von Planfeststellungsverfahren werden we-sentlich durch die Anzahl und die Qualität der Einwen-dungen bestimmt. Es können daher keine konkreten An-gaben zur voraussichtlichen Dauer der Planfeststellungs-
verfahren gegeben werden.
Frage 9: Sind für den Senat Maßnahmen des Neubaus und Ausbaus des Bestandsnetzes der Straßenbahn Vorha-ben von gesamtstädtischer Bedeutung? Wenn nein, wa-rum nicht? Wenn ja, warum zieht der Senat diesbezügli-che Planungen, die bezirklich blockiert werden, nicht an sich?
Antwort zu 9.: Gemäß dem Gesetz über die Zustän-digkeiten in der Allgemeinen Berliner Verwaltung (All-gemeines Zuständigkeitsgesetz – AZG) ist nach Anlage – Allgemeiner Zuständigkeitskatalog Nr. 10 Abs. 11 die Hauptverwaltung für Straßenbahnen zuständig. Die Se-natsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ver-folgt das Ziel Maßnahmen im Einvernehmen mit den Bezirken zu planen und umzusetzen.
Frage 10: Wie lange dauern derzeit durchschnittlich die Planungs- und Genehmigungsprozesse für a) Grundin-standsetzungsmaßnahmen, b) Maßnahmen zur Netzopti-mierung, c) Netzerweiterung?
Antwort zu 10.: Alle Vorhaben, unabhängig ob Grundinstandsetzung, Netzoptimierung oder Netzerweite-rung sind von den baulichen und strukturellen Rahmen-bedingungen sehr unterschiedlich. Daher können keine pauschalen Aussagen zur Dauer von Planungs- und Ge-nehmigungsprozessen gegeben werden.
Frage 11: Wie viele Personen mit welchen Gesamt- VZÄ sind mit Straßenbahnplanungen in der Senatsver-waltung für Stadtentwicklung und Umwelt befasst?
Antwort zu 11.: Derzeit steht planmäßig Personal im Umfang von 2,5 bis 3 Stellen (inkl. anteiliger Stundenan-teile) zur Verfügung.
Frage 12: Entsprechen diese Personalkapazitäten den Anforderungen oder welche Personalkapazitäten bräuchte es im Unterschied zu den vorhandenen, um die Planungs- und Genehmigungsprozesse für Instandsetzung, Netzop-timierung und Netzerweiterung relevant in wünschens-wertem und sachgerechtem Maße zu verkürzen?
Frage 13: Was ist das definierte konkrete Ziel der Task-Force zur Koordinierung und Straffung der Pla-nungs-, Genehmigungs- und Realisierungsprozesse?
Frage 14: Wo wird reales Optimierungspotential gese-hen, welches die Arbeit dieser TaskForce sinnvoll er-scheinen lässt?
Antwort zu 12., 13. und 14.: Zur Sicherstellung einer zügigen und prioritären Bearbeitung von Straßen-bahnneubauprojekten wurden in den letzten Wochen neue Strukturen (Koordinierungs-, Steuerungs- und Lenkungs-kreis) der zukünftigen Zusammenarbeit zwischen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt so-wie der Berliner Verkehrsbetriebe AöR eingerichtet. Durch eine frühzeitige Einbeziehung aller Beteiligten in den einzelnen Planungsphasen sowie durch ein stringentes Projektmanagement sollen Zeit- und Reibungsverluste soweit wie möglich minimiert werden. Es ist vorgesehen, dass einzelne Planungsstufen zum jeweils frühestmögli-chen Zeitpunkt, ggf. separat für einzelne Teilabschnitte oder auch parallel laufend, bearbeitet werden sollen.
Wesentliche Bearbeitungszeiträume werden allerdings auch durch komplexe rechtliche Vorgaben bestimmt. Dies ist weder durch zusätzliches Personal noch durch besser koordinierte Abläufe zu beeinflussen.
Berlin, den 19. Februar 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Feb. 2016)
Mehr als 12.000 Kilometer umfasst Brandenburgs #Straßennetz – und davon sind knapp 40 Prozent #sanierungsbedürftig. In diesem Jahr nimmt Brandenburg deshalb 400 Millionen Euro in die Hand, damit sollen fast 200 Projekte in Angriff genommen werden – von der #Autobahn bis zum #Radweg.
Brandenburg investiert dieses Jahr mehr als 400 Millionen Euro in 196 Straßenbauprojekte – und zwar in allen Teilen des Landes, wie das Infrastrukturministerium am Freitag betont. Rund zwei Drittel dieser Summe, nämlich 280 Millionen Euro, kommen vom Bund. 123 Millionen Euro stammen aus Landesmitteln, darin enthalten sind 20 Millionen Euro, die in diesem Jahr für Projekte aus dem 100-Millionen-Euro-Programm des Landes vorgesehen sind.
Auch nördlicher und südlicher Berliner Ring werden saniert
Das Spektrum der Straßenbauprojekte 2016 reicht nach Ministeriumsangaben vom Ausbau kompletter Autobahnabschnitte bis zu Deckschichterneuerung von Bundes- und Landstraßen. Hierzu zählen auch der Neubau von Radwegen und die Instandsetzung von Brücken.
#Müggelseedamm,# Bölschestraße, #Fürstenwalder Damm und Umgebung: In #Friedrichshagen
stehen in den kommenden zwei Jahren umfangreiche Investitionen in die Infrastruktur an.
Die Berliner Wasserbetriebe, die Berliner #Verkehrsbetriebe und die Deutsche #Bahn machen
ihre Anlagen fit für die Zukunft. Damit sich die Einschränkungen für die Friedrichshagener
auf das unvermeidliche Minimum beschränken, arbeiten die drei Bauherren eng zusammen
und synchronisieren ihre Maßnahmen. Nach Abstimmungen mit anliegenden Gewerbetreibenden
bereits im Januar fand am gestrigen Donnerstag, dem 18. Februar 2016, eine gemeinsame
Informationsveranstaltung für die Anwohner statt.
Kanäle werden überwiegend ohne Aufgraben renoviert
Die Berliner Wasserbetriebe verpassen ihrer Infrastruktur in Friedrichshagen eine Frischzellenkur.
Bis Ende 2017 und mit einem Investitionsaufwand von rund 10,5 Mio. Euro werden
rund 13,6 Kilometer Kanäle und Rohre sowie hunderte Schächte und Gullys erneuert. Bei ca.
9,1 Kilometern Schmutz- und Regenwasserkanälen wird der größte Teil der Arbeiten mit
grabenlosen Techniken erledigt. Dabei werden in die gereinigten alten Kanäle Kunststoffrohre
eingezogen, die sie wieder für Jahrzehnte fit machen. Rund 4,5 Kilometer Leitungen werden
in offenen Baugräben ausgewechselt.
Baustart für die Wasserbetriebe ist im Mai 2016 am Müggelseedamm. In diesem Jahr wird
auch am Fürstenwalder Damm sowie in den Wohngebieten beiderseits der Bölschestraße
gearbeitet. Diese Magistrale selbst wird dann 2017 zusammen mit der BVG in Angriff genommen.
Neue Gleise für moderne Niederflurbahnen
Zeitgleich mit den Wasserbetrieben startet die #BVG im Mai ihre Arbeiten am Müggelseedamm.
Zwischen Charlotte-E.-Pauly-Straße und Bölschestraße werden neben den #Fahrleitungen rund 1.250 Meter #Straßenbahngleise – also 2.500 Meter Schienen – sowie die
Weichen am Knotenpunkt Bölschestraße erneuert. Dadurch wird der Abschnitt nicht nur allgemein
saniert, sondern im Speziellen für moderne #Niederflurbahnen befahrbar gemacht.
Insgesamt werden hierfür 2.500 Kubikmeter Material aus- und eingebaut. Zuletzt werden
4.100 Quadratmeter Straßendecke entlang der Gleise lärmoptimiert verschlossen.
Während der Bauzeit bis voraussichtlich Ende November 2016 ist im genannten Bereich des
Müggelseedamms nur ein einspuriger Anliegerverkehr Richtung Westen möglich. Der dortige
Straßenbahnverkehr der Linie 61 muss während der Gleisbauarbeiten unterbrochen werden.
Als Ersatz kommen Busse zum Einsatz.
BVG informiert rechtzeitig über die Verkehrsauswirkungen
Voraussichtlich im August und September 2016 werden auch zwischen Bölschestraße und
Bruno-Wille-Straße die Fahrleitungen getauscht, weshalb die Straßenbahnen der Linie 60
nicht bis zur regulären Endhaltestelle Altes Wasserwerk fahren können. Stattdessen fahren
in dieser Bauphase Zweirichtungsfahrzeuge bis zur Haltestelle Marktplatz Friedrichshagen
und zurück. Hierfür muss in der Bölschestraße zunächst eine Kehrweiche eingebaut werden.
Auch auf dem Fürstenwalder Damm – zwischen Bölschestraße und Hartlebenstraße – koordiniert
die BVG ihre Arbeiten mit den Wasserbetrieben. Mit dem Einbau von zwei Bauweichen
wird zunächst ein eingleisiger Straßenbahnbetrieb ermöglicht, Gleisbauarbeiten finden
voraussichtlich 2017 statt. Auf dem weiter östlich gelegenen Abschnitt bis zum Müggelseedamm
finden noch 2016 Fahrleitungsarbeiten statt. Notwendige Umleitungen und
Routen für Ersatzbusse wird die BVG jeweils rechtzeitig vor Beginn der einzelnen Bauabschnitte
bekanntgeben.
Auch die Deutsche Bahn erneuert ihre Anlagen
Bereits ab März baut die Deutsche Bahn auf der Ausbaustrecke Berlin–Frankfurt (Oder) an
Brücken und Gleisen. Vom 18. bis 22. März fahren daher zwischen den S-Bahnhöfen Köpenick
und Rahnsdorf Ersatzbusse. Für weitere Bauarbeiten muss ab Ende März bis voraussichtlich
Ende November 2016 zudem die Durchfahrt unter der Bahnbrücke am S-Bahnhof
Friedrichshagen (Bölschestraße/Dahlewitzer Landstraße) für den Kraftverkehr gesperrt werden.
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Kontakt
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Pressestelle, Tel.: 030 256-27901, E-Mail: pressestelle@bvg.de
Berliner Wasserbetriebe
Presse, Tel.: 030 8644-6864, E-Mail: presse@bwb.de
Deutsche Bahn AG
Pressestelle Berlin / Brandenburg / Mecklenburg-Vorpommern, Tel.: 030 297-58200,
E-Mail: presse.b@deutschebahn.com