Berlin – Berlin-Reisende nehmen noch häufiger den Fernbus. Der Zentraler #Omnibusbahnhof (#ZOB) am #Messedamm hat 2016 einen Rekord aufgestellt: Bis Jahresende werden dort rund 215 000 An- und Abfahrten erwartet, wie die Berliner Verkehrsgesellschaft (BVG) am Mittwoch mitteilte. Das sind etwa 7000 mehr als im Vorjahr, und das trotz des seit Juli laufenden Umbaus am ZOB. Vor der Öffnung des Fernbusmarktes Anfang 2013 waren dort lediglich gut …
Der neue #Verkehrsstaatssekretär Jens-Holger #Kirchner will das Dauerproblem #Gleimtunnel im kommenden Jahr ein für allemal lösen. Sein Ziel: „Die #Gleimstraße wird eine #Fahrradstraße“, sagte der Grünen-Politiker am Dienstag der Berliner Zeitung. Zugleich soll auch die #Stargarder Straße zur Fahrradstraße erklärt werden.
Damit entsteht parallel zur S-Bahn-Trasse eine neue Fahrradverbindung, die von der Prenzlauer Allee bis nach Gesundbrunnen führt. „Wir werden die Gleimstraße aus dem Netz der Hauptverkehrsstraßen herausnehmen. Mit der Fahrradstraße reagieren wir auch auf den steigenden Radverkehr auf dieser Strecke“, so Kirchner. Zudem gebe es den Vorteil, dass die neue Route an die bestehende Fahrradstraße in der Schwedter Straße anknüpft.
Solche Straßen sind grundsätzlich dem Radverkehr vorbehalten. Autos dürfen dort nur fahren, wenn der motorisierte Verkehr durch zusätzliche Verkehrsschilder, zum Beispiel „Anlieger frei“, erlaubt wird. Dann darf höchstens mit Tempo 30 gefahren werden.
Krisentreffen am Tunnel
Seinen Vorschlag will Kirchner den beteiligten Bezirken Pankow und Mitte am 3. Januar bei einem Vor-Ort-Termin unterbreiten und möglichst auch absegnen lassen. Dieses Treffen, an dem auch die beiden Verkehrsbehörden der Bezirke sowie die Verkehrslenkung Berlin teilnehmen werden, hatte ursprünglich allerdings einen anderen Anlass. Kirchner wollte alle Verantwortlichen zusammenholen, weil der Gleimtunnel nach dem Unwetter am 27. Juli noch immer gesperrt ist. Damals hatte die Kraft der Wassermassen Autos ineinander und übereinander geschoben. Der Tunnel musste gesperrt werden, weil eine Unterspülung der Straße vermutet wurde.
Gutachter haben jetzt ihre Untersuchungen abgeschlossen. Ihr Urteil: Der 110 Jahre alte Tunnel ist auf seiner gesamten Länge …
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wann ist mit der Fertigstellung und Eröff-nung der neuen #Spreebrücke zu rechnen?
Antwort zu 1: Die Fertigstellung und anschließende Eröffnung ist für Anfang 2018 vorgesehen.
Frage 2: Wird der #Busverkehr über die Spreebrücke, der die Route der #Fähre ersetzt, mit der Eröffnung der neuen Brücke erfolgen?
Antwort zu 2: Ja. Das Land Berlin hat eine Omnibus-linie über die neue Brücke bei den Berliner Verkehrsbe-trieben (BVG) bestellt und geht davon aus, dass mit Er-öffnung der neuen Brücke die Linie eingerichtet wird.
Frage 3: Welche genaue Routenführung wird die Bus-linie nehmen und wo genau befinden sich die neuen Hal-testellen?
Antwort zu 3: Gegenwärtig ist eine Omnibuslinie in Richtung Oberschöneweide bis zum Knotenpunkt Edison-straße / Siemensstraße-Griechische Allee vorgesehen.
Die Anordnung der Haltestellen an der neuen Spree-brücke soll im Bereich Nalepastraße auf den Rampen zur Brücke erfolgen.
Frage 4: Wird die Beschilderung der neuen Routen-führung des #Europaradweges#R1 über die Brücke mit der Eröffnung der Brücke ebenfalls fertig gestellt?
Antwort zu 4: Die geänderte Beschilderung für den Europaradweg R1 ist spätestens erforderlich, wenn die Fähre F 11 außer Betrieb genommen wird. Im Rahmen der Ausstattung der neuen Straßenverbindung wird die wegweisende Beschilderung für den Europaradweg vor-bereitet.
Frage 5: Wie sollen die #Abbiegespuren bei der neuen Kreuzung Köpenicker Landstraße aufgeteilt werden (von und zur neuen Brücke)?
Antwort zu 5: Die Fahrstreifenaufteilung der Knoten-zufahrt der neuen Straßenverbindung zur Köpenicker Landstraße sieht einen Fahrstreifen für Rechtsabbiegende in Richtung stadteinwärts und zwei für Linksabbieger Richtung stadtauswärts vor. Im Zuge der Köpenicker Landstraße sind in der westlichen Zufahrt zwei Fahrstrei-fen für Linksabbiegende und auf der Gegenseite ein Rechtsabbieger zur Spreebrücke hin vorgesehen.
Frage 6: Mit welchen Maßnahmen wird verhindert, dass der übergeordnete nach Westen fließende Verkehr den Weg durch die Baumschulenstraße nimmt und wann werden die Maßnahmen aus dem Lärmminderungsplan Baumschulenstraße umgesetzt?
Antwort zu 6: Die vorgesehene Spuraufteilung (siehe Antwort zu 5) ist so gewählt, dass der Hauptstrom in Richtung A 113 über die B 96a – Rixdorfer Straße – Süd-ostallee – Späthstraße geführt wird. Der Verkehr wird aus der Süd-Ost-Verbindung zweispurig nach links, also von der Baumschulenstraße weg geführt. Die Wegweisung sieht ebenso vor, den übergeordneten Verkehr nach links zu führen (Richtung BAB 113 und 117). Nach rechts werden nur die Ziele „Friedrichshain“ und „Zentrum“ angegeben, die nicht über die Baumschulenstraße zu erreichen sind. Aus der Lärmminderungsplanung wurde darüber hinaus als kurzfristige Maßnahme eine Ge-schwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h zur Nachtzeit in der Baumschulenstraße angeordnet.
Um eine weitere Entlastung zu erreichen ist langfristig ein #Weiterbau der #Süd-Ost-Verbindung (SOV) bis zur Anschlussstelle #Späthstraße an der A 113 geplant.
Frage 7: Wann ist mit dem weiteren Bau der Süd-Ost-Verbindung in Richtung A 113 zu rechnen und wann werden hierzu die nächsten Schritte eingeleitet?
Antwort zu 7: Zur Fortsetzung der SOV gibt es ver-schiedene Machbarkeitsstudien und Untersuchungen. In Verbindung mit der geänderten Flächennutzungsvorstel-lung im Bereich des Späthschen Dreiecks werden im Zusammenhang mit der Erschließungsnotwendigkeit dieser Flächen erneut Untersuchungen zur SOV erforder-lich.
Frage 8: Mit welchen Maßnahmen soll dafür gesorgt werden, dass der Hauptverkehr den Weg über die neue Spreebrücke nimmt und welche Änderungen werden deshalb bei welchen benachbarten Lichtsignalanlagen vorgenommen?
Antwort zu 8: Derzeit werden auf der Basis der aktuel-len Erkenntnisse die aktuellen Verkehrsmengen ermittelt, die dann die Grundlage für die detaillierte Anpassung der Lichtzeichenanlagen sein werden. Anpassungen zur Füh-rungen des Hauptverkehrs und im Umfeld werden in jedem Fall erforderlich und sind bereits in Arbeit.
Frage 9: Wie ist der Stand zum Verkehrskonzept Oberschöneweide zur Entlastung der Edisonstraße und Siemensstraße (Lärmminderungsplanung), wann wird das Konzept veröffentlicht und wann werden die Anwohne-rinnen und Anwohner aus Oberschöneweide in den Pro-zess involviert?
Antwort zu 9: Die erste Stufe des Verkehrskonzeptes aus dem Jahre 2012 wird im Jahr 2017 mit der Bearbei-tung der zweiten Stufe fortgesetzt. Dazu soll Anfang 2017 eine Ausschreibung erfolgen. In diesem Rahmen werden konkrete Straßenraum- und Knotenpunktgestaltungen mit dem Ziel der Entlastung von Oberschöneweide unter-sucht. Im Rahmen der Erarbeitung der zweiten Stufe des Verkehrskonzeptes soll die Öffentlichkeit beteiligt wer-den.
Frage 10: Teilt die Senatsverwaltung die Auffassung, dass das Verkehrskonzept Oberschöneweide nach Mög-lichkeit ab dem Tag der Eröffnung der neuen Spreebrücke umgesetzt werden sollte, damit umgehend eine Entlastung der vom Verkehrslärm extrem stark betroffenen Wohnge-biete in Oberschöneweide erfolgt und sich die Autofahre-rinnen und Autofahrer nicht erst an die dann alternativ bestehenden Verkehrsrouten gewöhnen?
Antwort zu 10: Die Umsetzung selbst kann zum Tag der Inbetriebnahme der neuen Spreebrücke nur teilweise erfolgt sein. Die umfangreichen Umgestaltungsmaßnah-men im Straßenraum können erst im Anschluss in Angriff genommen werden. Verkehrsorganisatorische Maßnah-men insbesondere Knotenpunktsignalisierung und Be-schilderung zur Ableitung des übergeordneten Verkehrs auf die neue Spreebrücke werden zeitgleich umgesetzt. Zudem soll auch die Behelfsbrücke Stubenrauchbrücke außer Betrieb genommen und zurückgebaut werden.
Berlin, den 27. Dezember 2016
In Vertretung
Jens – Holger Kirchner
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Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Jan. 2017)
Vor mehr als 30 Jahren war er aufwändig saniert worden. Züge haben seither am so genannten #Düppeler #Bahnsteig im S-Bahnhof #Zehlendorf aber nicht gehalten. Jetzt ließ die Bahn das Bahnsteigdach der denkmalgeschützten Anlage entfernen. Die Holzkonstruktion war baufällig geworden.
Schön war der Anblick des Bahnsteigs schon lange nicht mehr, von dem aus zuletzt bis zum Streik der Reichsbahner 1980 S-Bahnen nach Düppel abgefahren waren. Vandalen hatten ihm zuletzt kräftig zugesetzt. Jetzt habe man bei einer Sonderprüfung wesentliche Mängel an der Dachschalung festgestellt, sagte ein Bahnsprecher auf Anfrage. Das Holz sei durchgefault. Deshalb haben man beschlossen, das #Dach#abzubauen, da die Stand- und Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet gewesen sei.
Ob die Anlage nochmals saniert wird, ist unklar
Die denkmalgeschützten Teile seien sichergestellt worden und würden bis zur Klärung des weiteren Vorgehens auf dem Bahnsteig gelagert, teilte der Sprecher weiter mit. Andere denkmalgeschützte Bauteile, wie das ehemalige Aufsichtsgebäude und die alte Sitzbank auf dem Bahnsteig, würden "eingehaust" und damit geschützt. Alle nicht mehr benötigten Teile sollen im Januar 2017 abtransportiert werden. Ob die Anlage nochmals saniert werde, hinge vom Senat ab, der entscheiden müsse, ob an dem Bahnsteig wieder Züge halten sollen, sagte der Sprecher.
An diesem Bahnsteig stoppten einst die Züge, die auf der Stammbahn, der ersten Bahnstrecke in Preußen, seit 1838 zwischen Berlin und Potsdam fuhren. Auch die so genannten Bankierszüge der S-Bahn, die in den 1930er Jahren zum Teil auf den Gleisen der Fernbahn mit Tempo 120 zwischen Wannsee und dem Potsdamer Bahnhof in Berlin fuhren, machten in Zehlendorf Halt. Der Bahnhof war die einzige Zwischenstation der frühen ..
Frau #Nikutta, muss die #BVG nach dem Anschlag auf den Weihnachtsmarkt ihr #Sicherheitskonzept ändern?
Nein, unser Sicherheitskonzept steht. Wir sind da gut aufgestellt. Die BVG hat als großes Verkehrsunternehmen selbstverständlich ein durchdachtes und auch immer wieder trainiertes Krisenmanagement. Wenn auch eigentlich auf verkehrliche Vorkommnisse ausgerichtet, gehören inzwischen leider auch so schreckliche Ereignisse wie die auf dem Weihnachtsmarkt mitten in unserer Stadt dazu. Wir haben unsere Warnstufe allerdings erhöht und unsere Mitarbeiter zu noch mehr Aufmerksamkeit und Umsicht aufgerufen.
Unabhängig davon wünschen sich viele Fahrgäste wieder mehr Personal auf den U-Bahnhöfen. Erfüllen Sie den Wunsch?
Wir sind präsent. Wir beschäftigen circa 200 Sicherheitsmitarbeiter, die nun auch wieder mit Hunden in unseren Anlagen unterwegs sind. Darüber hinaus setzen externe Dienstleister in unserem Auftrag Sicherheitspersonal ein. Dann kommt noch unser reguläres Bahnhofspersonal hinzu, so dass es mehr als 600 BVG-Mitarbeiter sind, die in unseren U-Bahnhöfen und Anlagen unterwegs sind. Bei 173 U-Bahnhöfen werden unsere Leute aber nie überall gleichzeitig sein können. Ein hinterhältiger Anschlag wie an der Gedächtniskirche kann überall passieren.
Was raten Sie Fahrgästen, die Angst haben, mit Bahnen oder Bussen zu fahren?
Objektiv, das zeigen alle Statistiken, muss niemand Angst haben, Bus und Bahn zu fahren. Ich kann aber sehr gut verstehen, dass Menschen jetzt verunsichert sind. Angst bekommt dann etwas Sinnvolles, wenn sie uns vorsichtiger macht. Wichtig ist, dass wir jetzt sehr aufmerksam sind, und ich versichere Ihnen, das sind alle unsere Mitarbeiter. Bedenken Sie aber auch, dass Sie bei uns nie allein unterwegs sind. Jeder Bus, jede Bahn wird von einem meiner Kollegen gesteuert. Dazu gibt es auf allen Bahnhöfen Notrufsäulen, in allen Fahrzeugen Alarmeinrichtungen Unsere Sicherheitsleitstelle ist rund um die Uhr besetzt und bestens mit der Polizei vernetzt. Wir können sehr schnell reagieren und helfen. Auf die große Professionalität der BVG-Mitarbeiter können unsere Fahrgäste jederzeit vertrauen.
In Berlin läuft ein Test mit einem #autonom fahrenden #Bus. Ihm gehört nach Ansicht von Experten die …
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wie viele Unternehmen haben zur Zeit eine #Genehmigung sog. #Sightseeing-Busse zu betreiben, mit
denen Touristen durch die Stadt gefahren werden?
Antwort zu 1: Im Land Berlin sind zehn Unternehmen
Inhaber einer Zulassung für den Betrieb von Sightseeing-
Bussen.
Frage 2: Wie viele dieser Sightseeing-Busse sind in
Berlin registriert?
Antwort zu 2: Es sind 111 Fahrzeuge als Sightseeing-
Busse registriert.
Frage 3: Wie alt sind diese Busse im Durchschnitt?
Antwort zu 3: Das Alter dieser Busse ist nicht bekannt,
weil sie in den Zulassungsstatistiken nicht getrennt
als Sightseeing-Busse erfasst werden.
Frage 4: Welche Gesamtstrecke fahren diese Busse
zusammengerechnet pro Jahr?
Antwort zu 4: Die Fahrleistung ist nicht bekannt.
Frage 5: Entsprechen diese Busse in Bezug auf den #Dieselrußausstoß den Vorgaben innerhalb der Berliner
Umweltzone?
Frage 6: Verfügen somit alle diese Busse über eine
grüne Umweltplakette?
Frage 7: Gibt es #Ausnahmegenehmigungen für Sightseeing-
Busse, die keine grüne Umweltplakette haben, die
Berliner Umweltzone zu befahren?
Frage 8: Falls es Ausnahmegenehmigungen zum Befahren
der Umweltzone für die unter Pkt. 6 genannten
Busse gibt, wie viele Busse betrifft dies?
Frage 10: Wäre es für die Betreiber dieser Busse möglich,
mittels eines sog. H-Kennzeichens (Historisches
Fahrzeug, mind. 30 Jahre alt) innerhalb der Umweltzone
solche Busse offiziell zu betreiben, die nicht den Umweltvorgaben
entsprechen, jedoch aufgrund ihres Alters
ein H-Kennzeichen zugewiesen bekommen können?
Antwort zu 5, 6, 7, 8 und 10: Die fünf Fragen werden
wegen ihres Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die ganz überwiegende Zahl von Fahrzeugen hat eine
grüne Plakette und erfüllt damit die emissionsseitigen
Vorgaben der Umweltzone.
Das Fahren in der Umweltzone ohne grüne Plakette ist
nur in den folgenden Fällen ausnahmsweise möglich:
A) Das Fahrzeug ist als Oldtimer mit einem HKennzeichen
zugelassen. Dabei handelt es sich um Fahrzeuge,
die älter als 30 Jahre sind, sich im Originalzustand
befinden oder nur zeitgenössische Umbauten aus der Ära
der Fahrzeugherstellung aufweisen. Diese Ausnahme gilt
generell aufgrund der bundesweiten Kennzeichnungsverordnung,
ist nicht befristet und kann auf Landesebene
nicht aufgehoben werden.
B) Für das Fahrzeug wurde eine Einzelausnahme genehmigt.
Grundsätzlich können in Berlin Einzelausnahmegenehmigungen
für die Umweltzone für Sonderfahrzeuge
mit besonderer Geschäftsidee, z.B. für touristische
Angebote, erteilt werden. Sonderfahrzeuge sind Fahrzeuge,
die sich durch besondere Merkmale auszeichnen und
damit speziell auf die berufliche oder gewerbliche Tätigkeit
der/des Antragstellerin/Antragstellers ausgerichtet
sind. Für die Ausübung seiner Tätigkeit muss die/der
Antragstellerin/Antragsteller zwingend auf das Fahrzeug
angewiesen und ein Ersatz mit Fahrzeugen der Schadstoffgruppe
4 (grüne Plakette) von der Art des Fahrzeugs
nicht zumutbar sein. Sonderfahrzeuge müssen zudem so
gut wie möglich nachgerüstet werden, auch wenn damit
noch nicht die Bedingungen der grünen Plakette erfüllt
sind. Außerdem gilt eine sogenannte Stichtagregelung,
d.h. das Fahrzeug muss vor dem 1.11.2014 erstmals auf
den Antragsteller zugelassen worden sein. Damit werden
diese Ausnahmen auf den Bestand vor dem Stichtag begrenzt
und es können keine neuen Sonderfahrzeuge mit
Geschäftsidee dazu kommen. Unter diese Regelung können
auch ältere, besonders hergerichtete Sightseeing-
Busse als Fahrzeug für besondere touristische Angebote
fallen, aber nur wenn das Unternehmen zwingend auf das
Fahrzeug angewiesen ist.
Die Zahl der nach A) als Oldtimer zugelassenen Touristenbusse
wird in der Zulassungsstatistik nicht gesondert
erfasst und ist daher nicht bekannt. Nach Einschätzung
des Senats handelt es sich um nur sehr wenige Fahrzeuge.
Die Anzahl der von den Bezirken erteilten Einzelausnahmegenehmigungen
speziell für Sightseeing-Busse
gemäß B) ist der einsichtigen Datenbank nicht zu entnehmen,
da auch diese nicht gesondert erfasst werden.
Derzeit sind aber für touristische Zwecke weniger als 10
Einzelausnahmen für alle Sonderfahrzeuge mit Dieselmotor
gültig.
Frage 9: Für welchen Zeitraum werden gegebenenfalls
Ausnahmegenehmigungen erteilt?
Antwort zu 9: Einzelausnahmen für diesen Zweck
können für eine Dauer von 24 Monaten erteilt werden. Sie
können bei Fortbestehen der Voraussetzungen erneut
beantragt werden. Im Rahmen der anstehenden Neuauflage
des Berliner Luftreinhalteplans wird geprüft, die Möglichkeit
der Verlängerung dieser Einzelausnahmen weiter
einzuschränken.
Die generelle bundesweite Ausnahme für Oldtimer
gilt unbefristet.
Berlin, den 23. Dezember 2016
In Vertretung
Kirchner
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Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Dez. 2016)
Die Suche nach einem #Bauunternehmen war schwierig. Jetzt aber ist der #Bauauftrag für das provisorische #Regierungsterminal am neuen Hauptstadtflughafen in #Schönefeld erteilt. Wie die Flughafengesellschaft Berlin-Brandenburg am Freitag mitteilte, wird der Konzern Züblin das Abfertigungsgebäude mit Nebenflächen errichten.
Züblin war nach früheren Angaben der einzige Bewerber. Veranschlagt sind Baukosten von rund 80 Millionen Euro. Die Baugenehmigung wurde laut Flughafen durch das Bauordnungsamt des Landkreises Dahme-Spreewald vorab erteilt.
Lange Suche nach einem Bauunternehmen
Schon wieder ein #Rekord: In diesem Jahr sind nach den vorläufigen Zahlen 1,02 Milliarden #Fahrten mit den Bahnen und Bussen der BVG absolviert worden – rund zehn Millionen mehr als 2015. Damals hatte die BVG zum ersten Mal die magische Milliardengrenze überschritten. 2013 waren es noch 947 Millionen. Auch die #Bilanz schließt nach Tagesspiegel-Informationen wieder mit einem #Millionengewinn; allerdings nicht ganz so hoch wie 2015, als 18,3 Millionen Euro als Plus ausgewiesen worden waren.
Mehr Fahrgäste führen auch zu mehr Einnahmen. Aber der #Zuwachs bringt die BVG auch in #Zugzwang. Bahnen und Busse werden voller, das Angebot muss wachsen. Schon seit 2014 lässt das Unternehmen Bahnen und Busse auf vielen Linien häufiger fahren; zum Fahrplanwechsel am 11. Dezember lässt die BVG unter anderem auf den meisten U-Bahn-Linien die Züge auch morgens und nachts mindestens alle zehn Minuten fahren.
Für 3,1 Milliarden Euro sollen bis 2035 neue Züge beschafft werden
#Strausberg – Detlef #Bröcker ist froh, wenn 2016 vorbei ist. „Das war ein hartes Jahr“, sagt der Chef der #Niederbarnimer Eisenbahn (#NEB). Für viele seiner Fahrgäste auch – aus demselben Grund.
Seitdem zwischen Berlin, Strausberg und Kostrzyn in Polen neue Züge fahren, klagt die Kundschaft über volle Wagen und Verspätungen. Die Regionalbahnlinie #RB26 ist eine von mehreren Strecken in der Region, die von der Nachfrage überrollt werden – ohne dass ausreichend vorgesorgt wurde. Mit Hochdruck haben Bröcker und seine Planer eine Lösung gesucht, wie die Probleme zumindest gelindert werden könnten. Jetzt sind sie fündig geworden: Bei einigen Fahrten gibt es ab sofort mehr Plätze. Ende 2017 wird sich die Lage weiter bessern.
Wie viele Menschen passen in einen 44 Meter langen Dieseltriebwagen? Eine ganze Menge – wenn man eng zusammenrückt und auf Komfort verzichtet. Und das ist auf der Linie RB 26 die Devise, seitdem dort Fahrzeuge vom Typ #Pesa Link fahren. Sie haben 140 Sitzplätze. Dagegen boten die bis Herbst eingesetzten Züge vom Typ #Talent 156 Sitze.
Heute sind reguläre Sitzplätze oft Mangelware. Fahrgäste müssen stehen, obwohl nicht immer eine Haltestange in der Nähe ist. Andere nehmen auf Klappsitzen Platz, die vor den Türen angebracht sind. Es gibt schönere Arten zu reisen.
Mehr Fahrgäste, weniger Platz
Karl-Heinz Boßan, der sich als Unternehmensberater im Verkehrsgewerbe seit Jahren mit der Strecke befasst, sprach von „katastrophalen Unzulänglichkeiten“. „Diese Fahrzeuge sind für Massenverkehr völlig ungeeignet“, sagte Andreas Hauschild aus Buckow (Märkisch-Oderland). Viele Fahrgäste seien inzwischen auf die …