Tarife: Schwarzfahren und Strafverfolgungskosten, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhalte,
die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und
Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht
Ihnen eine Antwort auf Ihre Fragen zukommen zu lassen
und hat daher die BVG AöR und die S-Bahn Berlin
GmbH um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in
eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt
wurden. Sie werden nachfolgend jeweils gekennzeichnet
wiedergegeben.
1. Wie viele #Fahrgäste beförderten BVG und S-Bahn
jeweils in Berlin im zweiten Halbjahr 2016?
Zu 1.: Antwort der BVG: Für das zweite Halbjahr
2016 können derzeit nur Angaben mit Stand vom 30.
Oktober 2016 gemacht werden, da die Daten erst zu einem
späteren Zeitpunkt vorliegen. Die Anzahl der unternehmensbezogenen
#Fahrgastfahrten (UBF) für Juli bis
Oktober 2016 beträgt 337.926.935 UBF.
Antwort S-Bahn Berlin: Für das 2. Halbjahr des Jahres
2016 liegen noch keine Zahlen vor.
2. Wie viele #Fahrscheinkontrollen wurden in Berlin
von BVG und S-Bahn im zweiten Halbjahr 2016 durchgeführt?
Zu 2.: Antwort der BVG: Im zweiten Halbjahr 2016
wurden von Juli bis November durch die BVG 1.956.800
#Fahrausweiskontrollen durchgeführt.
Antwort S-Bahn Berlin: Für das 2. Halbjahr des Jahres
2016 liegen noch keine Zahlen vor. Mit Stand 30. November
2016 wurden 3.348.448 Fahrgäste kontrolliert.
3. Wie viele Fahrgäste wurden ohne gültigen Fahrschein
bei BVG und S-Bahn in Berlin im zweiten Halbjahr
2016 angetroffen?
Zu 3.: Antwort der BVG: Bei der BVG wurden im
zweiten Halbjahr 2016 (Juli bis November) 112.465 Fälle
von erhöhtem #Beförderungsentgelt (EBE) festgestellt.
Antwort S-Bahn Berlin: Für das 2. Halbjahr des Jahres
2016 liegen noch keine Zahlen vor. Mit Stand 30. November
2016 wurden 137.643 Fahrgäste ohne gültigen
Fahrschein angetroffen.
4. Wie viele Fahrgäste wurden ohne gültigen Fahrschein
bei BVG und S-Bahn in Berlin im zweiten Halbjahr
2016 angetroffen?
Zu 4.: siehe Antworten auf die gleichlautende Frage 3.
5. Von wie vielen „Schwarzfahrer/innen“ im zweiten
Halbjahr 2016 wurde das erhöhte Beförderungsentgelt
a) verlangt,
b) bezahlt/nicht bezahlt und wie hoch waren die Einnahmen
daraus?
Zu 5.: Antwort der BVG: Diese Angaben können aufgrund
der kurzfristigen Terminierung der Anfrage von der
BVG nicht beantwortet werden. Erschwert wird dies
zudem, da das zweite Halbjahr 2016 noch nicht beendet
ist.
Antwort S-Bahn Berlin:
a) Erhöhtes Beförderungsentgelt wird gefordert, wenn
die kontrollierte Person keinen gültigen Fahrausweis
vorweisen kann, so dass von allen festgestellten Personen
ein erhöhtes Beförderungsentgelt verlangt wird.
b) Für das 2. Halbjahr des Jahres 2016 liegen noch
keine Zahlen vor.
6. Wie viele Strafanzeigen haben BVG und S-Bahn
seit dem 1.1.2014 wegen „Schwarzfahrens“ (Erschleichen
von Leistungen nach § 265 a StGB) gestellt (bitte aufschlüsseln
nach Strafanzeigen pro Jahr)?
Zu 6.: Antwort der BVG: Die BVG AöR stellt grundsätzlich
Strafanträge nach §265a StGB gegen Personen,
die in einem Zeitraum von zwei Jahren, mindestens drei
Vorgänge von erhöhtem Beförderungsentgelt (Mehrfachtäter)
haben. In den letzten drei Jahren wurden pro Jahr
folgende Strafanträge nach §265a StGB gestellt: 10.044
(Stand 30. November 2016) in 2016, 19.274 in 2015 und
33.723 in 2014.
Antwort S-Bahn Berlin: Die S-Bahn Berlin stellt
Strafanträge nach §265a StGB gegen Personen, die innerhalb
von zwölf Monaten mindestens drei Feststellungen
wegen Fahrens ohne Fahrschein (Mehrfachtäter) haben.
Zum Zeitpunkt der Strafantragsstellung darf hierbei der
älteste Vorgang die Frist von zwölf Monaten nicht überschreiten.
Es wurden insgesamt gegen Personen Strafantrag gestellt
einschließlich Verfahren wegen Fahrausweisfälschung:
in 2014: 20.356, in 2015: 30.887, für das Gesamtjahr
2016 liegen noch keine Zahlen vor. Bis zum 30.
November 2016 waren es 27.474.
7. Wie viele Strafverfahren wurden aufgrund der vorbezeichneten
Strafanzeigen eröffnet, zu wie vielen Einstellungen
bzw. Verurteilungen ist es gekommen und wie
lange stellte sich die durchschnittliche Verfahrensdauer
dar (Angaben bitte auch aufschlüsseln nach Jahren)?
Zu 7.: Der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz
und Antidiskriminierung liegen lediglich Daten der
Strafverfolgungsstatistik über rechtskräftig Abgeurteilte
nach § 265 a Strafgesetzbuch (StGB) vor. Allerdings wird
in der Strafverfolgungsstatistik das Delikt des § 265 a
StGB – Erschleichen von Leistungen – ohne Unterscheidung
einzelner Tatbestandsalternativen erfasst. Die Strafvorschrift
sanktioniert neben dem Erschleichen der Beförderung
durch ein Verkehrsmittel auch das Erschleichen
der Leistung eines Automaten, eines öffentlichen Zwecken
dienenden Telekommunikationsnetzes und des Zutritts
zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung. Im
Jahr 2014 sind in Berlin aufgrund dieses Delikts insgesamt
7.870 und im Jahr 2015 insgesamt 13.946 Personen
abgeurteilt (Verurteilungen und Freisprüche) worden. Aus
dieser Angabe kann nicht auf die Anzahl der Strafverfahren
wegen Schwarzfahrens geschlossen werden, da insbesondere
die Verfahrenseinstellungen nicht enthalten sind.
8. Welche Rechtsverfolgungskosten (einschließlich
der Personalkosten) sind an den Gerichten im vorbezeichneten
Berichtszeitraum durchschnittlich pro durchgeführtem
Strafverfahren entstanden?
Zu 8.: Eine zuverlässige Aussage über die Kosten pro
Strafverfahren ist nicht möglich, da diese stark variieren
und insbesondere von der Erledigungsart, den verhängten
Rechtsfolgen und der Möglichkeit der Beitreibung der
Verfahrenskosten abhängen.
9. Wie bewertet der Senat die Effektivität der Verfolgung
von Schwarzfahrer/innen mit den Mitteln des Strafrechts
und die daraus entstehende Belastung der Gerichtsbarkeit?
Zu 9.: Das sog. „Schwarzfahren“ erfüllt nach weit
überwiegender Auffassung der Rechtsprechung den Straftatbestand
des § 265a Strafgesetzbuch (StGB). Die Berliner
Strafverfolgungsbehörden und Gerichte sind an Recht
und Gesetz und damit auch an das Strafgesetzbuch der
Bundesrepublik Deutschland gebunden. Dem Bagatellcharakter
dieses Gesetzesverstoßes wird von Seiten des
Bundesgesetzgebers dadurch Rechnung getragen, dass es
sich um ein Antragsdelikt handelt, vgl. §§ 265a Abs. 3 in
Verbindung mit § 248a StGB. Die Berliner Strafverfolgungsbehörden
machen darüber hinaus in den hier in
Rede stehenden Fällen umfassend vom Opportunitätsprinzip
Gebrauch. Danach besteht unter bestimmten Voraussetzungen
die Möglichkeit, ein Strafverfahren einzustellen,
wenn die Schuld des Täters gering erscheint
(§ 153 Strafprozessordnung [StPO]), die Erfüllung von
Auflagen zur Beseitigung des Strafverfolgungsinteresses
ausreicht (§ 153a StPO) oder die zu erwartende Strafe
neben der Sanktion für eine andere Tat des Beschuldigten
nicht erheblich ins Gewicht fällt (§ 154, § 154a StPO).
Entsprechende Regelungen enthält das Jugendgerichtsgesetz
(§ 45, § 47 JGG).
Der Senat erkennt hierbei, dass die Verfolgung von
Personen, die „schwarzfahren“, zu einer nicht unerheblichen
Bindung personeller und sächlicher Ressourcen der
Justiz führt. Gleichwohl muss Beachtung finden, dass es
sich bei der unentgeltlichen Nutzung von (öffentlichen)
Verkehrsmitteln um gesellschaftsschädigendes Verhalten
handelt, welches nicht sanktionslos gestellt werden kann.
Der Senat sieht es stets als seine Aufgabe an, zu prüfen,
ob die Verhängung von Geld- bzw. Freiheitsstrafen
ein probates Mittel ist, um das sog. „Schwarzfahren“ zu
bekämpfen und zu verfolgen. Dies setzt voraus, dass es
als kriminal- und sozialpolitisch sachgerecht erachtet
wird, dem Schwarzfahren mit der ultima ratio des Strafrechts
zu begegnen.
10. Welche Alternativen zur Ahndung von Schwarzfahrer/
innen mit strafrechtlichen Mitteln sieht der Senat
und welche würde er ggf. ergreifen?
Zu 10.: Die Frage nach möglichen Alternativen unterliegt
seit Jahrzehnten dem rechtspolitischen Diskurs. Eine
Alternative, die es zu prüfen gilt, liegt in der Ahndung des
„Schwarzfahrens“ als Ordnungswidrigkeit.
Dies hätte zur Folge, dass die schwarzfahrende Person
weder eine Geldstrafe zu zahlen noch eine (ggf. Ersatz-)
Freiheitsstrafe zu verbüßen hätte. Zudem würde aufgrund
des Normverstoßes kein Eintrag in das Bundeszentralregister
erfolgen.
Durch eine Überführung der Strafbestimmung in das
Ordnungswidrigkeitenrecht können Strafverfolgungsbehörden
und Gerichte allerdings weiterhin belastet werden,
denn auch ein Bußgeldbescheid unterliegt der Anfechtung,
so dass auch dadurch Gerichtsverfahren stattfinden
können. Außerdem bindet auch die Vollstreckung von
Bußgeldern einschließlich der Bearbeitung von Ratenzahlungsgesuchen
Ressourcen. Schließlich kann es auch bei
Bußgeldern zu Freiheitsentzug kommen. Denn nach § 96
Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) kann durch das
Gericht Erzwingungshaft angeordnet werden. Anders als
die Ersatzfreiheitsstrafe bei Geldstrafen, die an die Stelle
der Zahlung tritt, entbindet die Verbüßung von Erzwingungshaft
den Betroffenen aber nicht von der Verpflichtung
zur Zahlung.
Berlin, den 22. Dezember 2016
In Vertretung
M. Gerlach
Senatsverwaltung für Justiz,
Verbraucherschutz
und Antidiskriminierung
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Dez. 2016)

Flughäfen: Was die besten Flughäfen der Welt ausmacht – Quelle: http://www.berliner-zeitung.de

http://www.berliner-zeitung.de/ratgeber/reise/was-die-besten-flughaefen-der-welt-ausmacht-25358986

München – Warteschlangen am Check-in und an der Sicherheitskontrolle, endlos lange Gänge, unbequeme Sitze in der Abflughalle, aber auch Schnäppchen im Dutyfree-Shop und kribbelnde Vorfreude auf die Reise: Viele haben ein ambivalentes Verhältnis zu Flughäfen.

Manche Airports scheinen Flugpassagiere allerdings mehrheitlich besser zu finden als andere. Das britische #Luftfahrtinstitut #Skytrax #kürt jedes Jahr die weltbesten Airports und befragt dafür nach eigenen Angaben Millionen von Airline-Kunden. 2016 lag in dem Skytrax-#Ranking zum wiederholten Mal der Airport Singapur-Changi ganz vorne, gefolgt von Seoul-Incheon in Südkorea. Dritter wurde der Flughafen München.

Skytrax befragt die Passagiere zu fast 40 Aspekten, angefangen von der Verkehrsanbindung des Airports bis hin zu den Sprachkentnissen des Airportpersonals. Die Erhebung ist kleinteilig und stark auf Komfort und Service ausgelegt. Sie allein gibt damit noch keine Antwort darauf, was einen guten Flughafen ausmacht.

Mehr weiß Laura Frommberg. Sie ist Chefredakteurin der Fachzeitschrift „Aerotelegraph” – und eine Vielfliegerin. Je mehr Orte vom Airport angeflogen werden, desto besser ist das, sagt sie. Einen besonderen Vorteil haben Flughäfen, an denen Airlines eine Basis mit vielen Flugzeugen haben. Im Fachjargon werden sie „Hubs” genannt. Beispiele für Hubs sind etwa Zürich, die Basis von Swissair, oder London-Heathrow, die Basis von British Airways.

Durchreisende schätzen es, wenn sie sich die Wartezeit auf den nächsten Flug …

barrierefrei + Mobilität + Bahnhöfe: Erster Aufzug am Bahnhof Zitadelle, aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=180&download=2340

Am #U-Bahnhof #Zitadelle ist am heutigen Donnerstag der #erste von drei geplanten
#Aufzügen in Betrieb gegangen. Er verbindet den Bahnsteig der U7 in
Fahrtrichtung Rathaus Spandau mit der Zwischenebene. Baubeginn war im
April dieses Jahres. Die Kosten lagen bei rund 650.000 Euro.
An den beiden anderen Aufzügen wird bereits gebaut. Sie verbinden künftig
den Bahnsteig in Richtung Rudow mit der Zwischenebene und die Zwischenebene
mit dem Straßenland. Nach der Fertigstellung im kommenden Jahr ist
der Bahnhof Zitadelle dann komplett barrierefrei.

Regionalverkehr: Fahrgastsituation auf der RB 26 (Oderlandbahn), aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Sind dem Senat Probleme bei der #Fahrgastsituation
auf der #Regionalbahnlinie #26 (#Oderlandbahn)
bekannt und wenn ja, welche?
Antwort zu 1: Über die aktuellen nicht befriedigenden
Leistungen des Betreibers der RB 26, der Niederbarnimer
Betriebsgesellschaft mbH (NEB), ist der Senat informiert.
Der Senat hat daher den Verkehrsverbund Berlin-
Brandenburg (VBB) umgehend gebeten, die NEB aufzufordern
,schnellstmöglich wieder vertragsgemäße Verkehrsleistungen
anzubieten.
Die Ursache für die aktuellen Probleme ist die Verkettung
mehrerer Umstände, die allerdings nur zum Teil der
NEB anzulasten sind:
– verspätete Auslieferung von neuen Fahrzeugen,
– Kollision an einem Bahnübergang und ein Brand
(dadurch temporärer bzw. vollständiger Fahrzeugausfall),
– personelle Engpässe.
Die verspätete Zulassung durch die technischen Aufsichtsbehörden
führte zu einer verzögerten Auslieferung
der beim polnischen Hersteller PESA bestellten neuen
Fahrzeuge. Die für die RB 26 vorgesehenen Fahrzeuge
sollen in Deutschland und Polen verkehren. Sie müssen
daher sowohl die Auflagen der technischen Zulassungsbehörden
als auch die unterschiedlichen technischen Bedingungen
(z.B. Zugsicherungssysteme) beider Länder
erfüllen. Dazu kamen Anlaufschwierigkeiten beim Einsatz
der neuen Fahrzeuge.
Frage 2: Welche Hinweise hat der Senat auf eine
Überbelastung der Transportkapazitäten der Regionalbahnlinie
insbesondere zu den Hauptverkehrszeiten?
Antwort zu 2: Der Fahrzeugmangel und die Kupplungsprobleme
(siehe Antwort zu Frage 1) führten dazu,
dass Fahrten teilweise mit geringeren als den bestellten
Kapazitäten durchgeführt wurden. Seit Anfang Oktober
2016 können die Fahrten in den Hauptverkehrszeiten in
der Regel in Doppeltraktion durchgeführt werden, sodass
sich die Auslastung der Züge bereits deutlich entspannt
hat. Dennoch fahren die Züge noch mit geringeren Kapazitäten
als ursprünglich geplant.
Aufgrund der gestiegenen Nachfrage auf der Linie RB
26 haben die Länder Berlin und Brandenburg rechtzeitig
im Jahr 2013 mit der NEB die Beschaffung von dreiteiligen
LINK-Fahrzeugen mit höheren Kapazitäten vereinbart.
Diese wurden bei der Firma PESA bestellt. Nach
Aussagen des Herstellers PESA bestehen bei diesen dreiteiligen
Fahrzeugen jedoch Probleme bei der Zulassung in
Deutschland, sodass diese Fahrzeuge nicht geliefert wurden
und die geplante Erhöhung der Kapazitäten zu den
Hauptverkehrszeiten noch nicht umgesetzt werden konnte.
Anstelle der zwei dreiteiligen LINK-Fahrzeuge wurden
nun alternativ zusätzliche zweiteilige LINKFahrzeuge
bestellt. Diese sollen voraussichtlich im Laufe
des Jahres 2017 zur Verstärkung eingesetzt werden können.
Für eine kurzfristige Verstärkung der Kapazitäten hat
die NEB nochmals drei Ersatzfahrzeuge vom Typ TALENT
angemietet. Damit konnten seit Mitte Dezember
2016 die Kapazitäten bei einzelnen Fahrten der RB26
weiter erhöht werden.
Frage 3: Werden die vereinbarten Kapazitäten eingehalten
und wenn nein, warum nicht und wie reagiert der
Senat auf diesen Umstand?
Antwort zu 3: Die vereinbarten Kapazitäten werden
inzwischen i.d.R. eingehalten. In den vergangenen Wochen
traten nur noch in Ausnahmefällen Störungen an den
neuen Fahrzeugen auf, die zu Einschränkungen des Regelbetriebs
führten.
Werden Fahrten im Vergleich zu der bestellten Kapazität
mit geringerer Kapazität gefahren, wird das im Rahmen
des Qualitätscontrollings mit dem Verkehrsunternehmen
ausgewertet. Entsprechend dem geltenden Verkehrsvertrag
wird für Ausfälle und Schlechtleistungen die
Vergütung gemindert, so dass für die NEB ein finanzieller
Anreiz zur Erbringung der geforderten Betriebsleistungen
besteht.
Frage 4: Welche konkreten Schritte unternimmt der
Senat zur Behebung des von vielen Bürgern vorgetragenen
Kapazitätsengpasses zu den Hauptverkehrszeiten?
Antwort zu 4: Bereits im Jahr 2013 hat der Senat gemeinsam
mit dem Land Brandenburg, wie bei der Antwort
zu Frage 2 beschrieben, bei der NEB die Lieferung
größerer Fahrzeugkapazitäten beauftragt. Aufgrund der
oben genannten Lieferschwierigkeiten stehen die dreiteiligen
LINK-Fahrzeuge jedoch nicht zur Verfügung und
sollen durch die weiteren zweiteiligen LINK-Fahrzeuge
ersetzt werden (siehe Antwort zu Frage 2).
Frage 5: Wie bewertet der Senat die Problematik der
Fahrgastsicherheit in diesem Zusammenhang?
Antwort zu 5: Die Fahrgastsicherheit obliegt dem Eisenbahnverkehrsunternehmen
NEB. Dem Senat sind
keine Probleme der Fahrgastsicherheit bekannt.
Frage 6: Welche Schadensersatzansprüche haben
Fahrgäste, die aufgrund von Überbelegungen von Zügen
auf der Linie RB 26 Verspätungen hinnehmen müssen
oder im Gedränge Verletzungen erleiden?
Antwort zu 6: Für die Fahrgäste gelten in Bezug auf
Verspätungen und Zugausfälle die Regelungen zu den
Fahrgastrechten sowie die Beförderungsbedingungen. Die
NEB prüft darüber hinaus kulanzbasierte Maßnahmen für
die Fahrgäste.
Berlin, den 21. Dezember 2016
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Dez. 2016)

barrierefrei + Mobilität + Fahrdienst: Sonderfahrdienste, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
1. Wie viele #Berechtigte gibt es für den #Sonderfahrdienst (#Telebus) in Berlin?
2. Wie hat sich diese Zahl seit 2005 entwickelt?
3. Wie viele Fahrten erfolgen mit dem Sonderfahr-dienst im Jahr?
4. Wie hat sich diese Inanspruchnahme seit 2005 ent-wickelt?
5. Wie hoch liegen die Kosten für den Sonderfahr-dienst für das Land Berlin im Jahr?
6. Wie haben sich die Kosten seit 2005 entwickelt?
7. Wie hoch liegen die Kosten des Landes Berlin für das sogenannte Taxikonto im Jahr?
8. Wie haben sich diese Kosten seit 2005 entwickelt?
9. Wie viele Fahrten werden pro Jahr über das „Taxi-konto“ abgerechnet?
10. Wie hat sich diese Zahl seit 2005 entwickelt?
Zu 1. bis 10.: Eine Betrachtung bis zurück in das Jahr 2005 ist nicht mit der notwendigen Sorgfalt möglich, da sich in den letzten Jahren Vertragsinhalte und damit auch die statistische Erfassung verändert haben und eine Ver-gleichbarkeit der Daten nur im Kontext der Verträge gegeben ist.
Konkret vergleichbar sind die Zahlen innerhalb eines Vertragszeitraums, d. h. 2013 bis 2016, der Senat ist den-noch bemüht, möglichst umfangreiches Zahlenmaterial darzulegen. Insofern erfolgen die Angaben für den Zeit-raum ab Januar 2011 bis November 2016.
Im Einzelnen:
Anzahl der Berechtigten für den Sonderfahrdienst
2011
30.761
2012
31.323
2013
30.735
2014
31.015
2015
31.364
2016 (Stand November)
31.058
Anzahl der Fahrten mit dem Sonderfahrdienst
2011
178.317
2012
169.828
2013
162.319
2014
157.052
2015
157.349
2016 (Stand November)
128.930
In den o. a. Zahlen der Fahrten mit dem Sonderfahr-dienst sind auch von Nutzerinnen und Nutzern verursach-te Fehlfahrten (Fahrten, die storniert wurden, aber für die Kosten und Stornogebühren entstanden sind), Fahrten mit Teletaxen, Einbindungen (gemeinsame Beförderungen Berechtigter) und andere Dienstleistungen, wie z. B. die reine Treppenhilfe enthalten. Deshalb ist von einer deut-lich geringeren Zahl der tatsächlichen, ausschreibungsre-levanten Fahrten mit dem Sonderfahrdienst auszugehen.
Ist-Ausgaben des Sonderfahrdienstes für das Land Berlin
2011
6.018.625 €
2012
6.216.564 €
2013
6.263.032 €
2014
6.632.729 €
2015
6.516.101 €
2016 (Stand November)
5.757.100 €
In den o. a. Kosten sind auch die Sachkosten des Lan-desamtes für Gesundheit und Soziales/LAGeSo (siehe nachfolgende Tabelle) enthalten, z. B. für die Herstellung und den Versand von Magnetkarten und Infobriefe sowie für die Rechnungserstellung und Übermittlung.
Sachausgaben des Landesamtes für Gesundheit und Sozi-ales
2011
39.136 €
2012
38.351 €
2013
51.474 €
2014
40.876 €
2015
37.901 €
2016 (Stand November)
38.993 €
Ist-Ausgaben des Landes Berlin für das sogenannte Taxi-konto
2011
1.053.959 €
2012
1.028.192 €
2013
975.422 €
2014
858.050 €
2015
877.677 €
2016 (Stand November)
898.851 €
Abgerechnete Fahrten „Taxikonto“
2011
72.960
2012
65.754
2013
60.452
2014
49.282
2015
43.352
2016 (Stand November)
35.837
11. Welche Alternativen sieht der Senat zu Sonder-fahrdienst und Taxikonto, um die Mobilität von Men-schen mit Behinderung besser zu gewährleisten?
12. Inwiefern führten derartige Alternativen aus Sicht des Senats zu quantitativen oder qualitativen Verbesse-rungen für diese Bevölkerungsgruppe?
13. Was wird der Senat davon bis wann mit welchen Kosten umsetzen?
14. Welche, insbesondere kostenmäßigen, Konse-quenzen hätten diese neuen Angebote für das bestehende Angebot von Telebus und Taxikonto?
15. Wie wird der Senat die Interessen von Berlinbesu-chern mit Handicap an einem barrierefreien Besuch künf-tig besser berücksichtigen?
Zu 11. bis 15.: Wie bereits in der Koalitionsvereinba-rung zwischen den senatsbildenden Parteien vereinbart, beabsichtigt der Senat, in Zusammenarbeit mit dem Fahr-gastbeirat ein Gesamtkonzept für die Mobilitätssicherung von Menschen mit Behinderungen zu erarbeiten, mit dem Ziel, die Verkehrsmittel besser miteinander zu verzahnen. Das Konzept soll u. a. auch konkrete Maßnahmen zur qualitativen Entwicklung des Sonderfahrdienstes enthal-ten. Der VBB-Begleitservice soll weitergeführt und die Eigenbeteiligung der Nutzer*innen des Sonderfahrdiens-tes auf Sozialverträglichkeit überprüft werden.
Angebote und Leistungen sind stärker als bisher dem notwendigen individuellen Bedarf anzupassen. Menschen mit Behinderungen soll eine möglichst selbstbestimmte und eigenverantwortliche Lebensführung ermöglicht und deren individuelle Bedarfe im Bereich der Mobilität ge-stärkt werden.
Es gilt deshalb auch, Voraussetzungen dafür zu schaf-fen, dass eine ausreichende Zahl barrierefreier und multi-funktionaler Taxen (Inklusionstaxi) zur Verfügung steht.
Der barrierefreie öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) als inklusives (Regel-) Angebot wird weiter ausgebaut. Davon profitieren alle mobilitätseingeschränk-ten Personen, also auch Berlinbesucher/innen. Eine Etab-lierung barrierefreier Taxen würde das vielfältige Berliner Mobilitätsangebot zusätzlich auch für Berlinbesu-cher/innen verbessern.
Berlin, den 21. Dezember 2016
In Vertretung
Alexander F i s c h e r
_____________________________
Senatsverwaltung für
Integration, Arbeit und Soziales
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Dez. 2016)

Fahrplan + VBB: Weihnachts- und Silvesterverkehr 2016/2017 Bahnen und Busse in Berlin und Brandenburg fahren zwischen Weihnachten 2016 und Neujahr 2017 wieder nach einem angepassten Fahrplan., aus VBB

http://www.vbb.de/de/article/ueber-uns/presse/weihnachts-und-silvesterverkehr-2016-2017/828309.html

Bahnen und Busse in Berlin und Brandenburg fahren zwischen #Weihnachten 2016 und #Neujahr 2017 wieder nach einem angepassten Fahrplan. Wir empfehlen allen Fahrgästen, sich vorab über ihre Verbindungen zu informieren. Die VBB-App „Bus & Bahn“ sowie die Online-Auskunft VBB-Fahrinfo enthalten die aktuellen Fahrpläne und die zusätzlichen Fahrten während der Feiertage. Telefonische Auskünfte erteilen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im VBB-Infocenter unter 030-25 41 41 41

Die wichtigsten Hinweise auf einen Blick:

Vom 23. Dezember bis 3. Januar gilt grundsätzlich der #Ferienfahrplan. Die in den Fahrplänen mit „nur an Schultagen“ gekennzeichneten Fahrten sind nicht unterwegs. Zum Teil gibt es spezielle Ferienfahrpläne mit reduziertem Takt.

An #Heiligabend und #Silvester fahren Busse und Bahnen in der Regel wie an einem normalen Samstag. An den beiden Weihnachtsfeiertagen gilt der Sonntag-Fahrplan.

Im Stadtgebiet Berlin gilt Heiligabend auf einigen Linien ab dem Nachmittag ein reduzierter Fahrplan. Silvester wird es ab dem Abend bis in den Neujahrsmorgen hinein ein besonders dichtes Angebot geben.

Im Regionalverkehr fahren in der Nacht zu Neujahr zusätzliche Züge auf den Linien RE1, RE5, RE7 und RB14. Dafür entfallen einige Regionalzüge oder fahren verkürzt.

In den kreisfreien Städten Brandenburg an der Havel, Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam wird es in der Nacht zu Neujahr ein dichteres Angebot mit Straßenbahnen bzw. Bussen geben.

Nachtschwärmer kommen in den Nächten 23./24., 24./25., 25./26. sowie 30./31. Dezember und natürlich in der Nacht zu Neujahr mit dem bewährten Nachtfahrplan gut an. In Berlin und Umgebung fahren in diesen Nächten S- und U-Bahnen durchgehend.

barrierefrei + Mobilität + Bahnhöfe: Aufzug am Bahnhof Kienberg in Betrieb, aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=180&download=2336

Es tut sich mächtig was am künftigen #IGA-Bahnhof. Erst vor wenigen Tagen
bekam die Station einen neuen Namen. Der ehemalige Bahnhof Neue Grottkauer
Straße heißt jetzt #Kienberg, mit dem Zusatz „#Gärten der Welt“. Wenn in
rund vier Monaten die Internationale Gartenausstellung IGA Berlin 2017 eröffnet,
soll ein großer Teil der Besucher mit der U-Bahnlinie 5 anreisen. Und
auch für Menschen im Rollstuhl, Eltern mit Kinderwagen oder Senioren mit
Rollatoren wird der Weg zum Ausstellungsgelände komfortabel. Am heutigen
Dienstag ging am Bahnhof Kienberg nämlich der neue #Aufzug in Betrieb. Das
taktile Leitsystem für Blinde und Sehbehinderte ist ebenfalls bereits fertig.
Damit sind nun 103 Berliner U-Bahnhöfe mit Aufzügen ausgestattet. Weitere
oberirdische Stationen haben Rampen, so dass aktuell 111 Stationen barrierefrei
erreichbar sind. Der barrierefreie Ausbau des Bahnhofs Kienberg hat rund
eine Million Euro gekostet. Er wird – wie der noch laufende Bahnhofsumbau –
kofinanziert vom Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

Bahnhöfe: Reisezentrum schliesst Bahnhof Lichtenberg verliert endgültig an Bedeutung – Quelle: http://www.berliner-zeitung.de

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/reisezentrum-schliesst-bahnhof-lichtenberg-verliert-endgueltig-an-bedeutung-25339514

Berlin – Der Aushang ist klein und leicht zu übersehen. Doch er steht für das große Ganze: Er zeigt, was aus diesem Bahnhof geworden ist. „Das #DB-Reisezentrum #Lichtenberg wird ab 21. Dezember #geschlossen“, steht da. Anders formuliert: Die einst wichtigste Bahnstation im Osten Berlins hat vom morgigen Mittwoch an keinen #Schalter für #Fernfahrkarten mehr. Man könnte auch sagen: Dieser Bahnhof hat endgültig an Bedeutung verloren. Eine Geschichte ist zu Ende gegangen.

„Das ist sehr bedauerlich: ein so großer Bahnhof ohne Reisezentrum“, sagt Florian Müller vom Fahrgastverband IGEB. Er arbeitet in der Geschäftsstelle, die sich ebenfalls im Untergeschoss befindet. Vereinsmitglieder treffen sich dort, es gibt alte Fahrpläne und andere Bahnliteratur zu kaufen. Müller hat beobachtet, dass der Abbau der Möbel schon begonnen hat. Bereits seit einiger Zeit säßen die Fahrkartenverkäuferinnen auf einer Baustelle.

Die Deutsche Bahn versucht zu beschwichtigen. „Die vorhandenen Fahrausweisautomaten bleiben weiterhin vor Ort“, sagt ein Sprecher. Das S-Bahn-Kundenzentrum, in dem zumindest Tickets für diese Region zu haben sind, sei weiterhin geöffnet. Ansonsten gebe es das Telefon, das Internet oder die Schalter im Ostbahnhof. „Doch es gibt längst nicht jedes Ticket und nicht jede Ermäßigung im Internet“, weiß Florian Müller. „Und das S-Bahn-Kundenzentrum hat seine Öffnungszeiten schon am Abend verkürzt.“

Das Tor zum Westen

Das Lichtenberger Reisezentrum ist ein kleiner Raum, in den kaum Tageslicht dringt. „Manchmal standen die Fahrgäste bis draußen Schlange, manchmal war …

Straßenverkehr: Neue Freybrücke an der Heerstraße für den Verkehr freigegeben, aus Senat

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Nach vierjähriger Bauzeit gab heute Jens-Holger #Kirchner, Staatssekretär für Verkehr, zusammen mit Vertretern des Bundesministeriums für Verkehr und Digitale Infrastruktur, die #Freybrücke wieder für den Fahrzeugverkehr #frei.
 
Die ca. 10 km lange #Heerstraße ist seit ihrer Fertigstellung vor über 100 Jahren als Ein- und Ausfallstraße die wichtigste und am stärksten befahrene Verbindung zwischen den westlichen Stadtteilen und dem Zentrum Berlins.
Die alte Freybrücke überspannte die #Untere Havel Wasser-Straße (#UHW) mit einer Stützweite von 63 Metern und entsprach nicht mehr den modernen Wasserstraßenregelungen für Stützweite und Durchfahrtshöhe. Aufgrund des Bauwerkszustandes der alten Brücke wurde für den Fahrzeugverkehr eine Lastbeschränkung angeordnet. Während des Ersatzneubaus der Brücke konnte der Verkehr über zwei Behelfsbrücken ohne Lastbeschränkungen fließen.
 
Jens-Holger Kirchner, Staatssekretär für Verkehr: "Ich freue mich, dass wir noch in diesem Jahr die neue Freybrücke für den Fahrzeug- und Fußgängerverkehr freigeben können. Mein Lob gilt vor allem den Bauleuten und Ingenieuren, die trotz der komplizierten und schwierigen Bedingungen und den begründeten zeitlichen Verzögerungen die Brücke noch in diesem Jahr fertig gestellt haben, so dass ich sie nun den Berlinerinnen und Berlinern übergeben kann".
 
Das Gestaltungskonzept der neuen Freybrücke berücksichtigt die Forderung des Denkmalschutzes hinsichtlich der Anlehnung an die geometrischen Formen des alten Bauwerks. Die Vergrößerung der Stützweite der Brücke wird durch einen höheren Bogenstich erreicht. Die Bögen sind, genau wie beim "alten" Vorbild, im oberen Drittel betont schlank gehalten.
Neu ist die Gestaltung mit netzartig angeordneten Hängern, die das Tragsystem mit dem Fahrbahndeck verbinden. Das Fahrbahndeck ist als Stahlverbundplatte ausgebildet und bietet künftig wieder Platz für fünf Fahrstreifen mit einer Breite von je 3 Metern.
Auf jeder Brückenseite stehen kombinierte Fuß- und Radwege zur Verfügung. Die ehemaligen Treppenanlagen und Postamente wurden abgebaut, restauriert und wieder aufgebaut.
 
Ergänzende Ausstattungselemente sind u.a. die Straßen- und Fußwegbeleuchtung, die Anlagen zur Verkehrsbeeinflussung, der Vogeleinflugschutz sowie die Vorkehrungen für die Schifffahrt.
 
Die Baukosten betragen ca. 33 Mio. €. Davon trägt die Bundesfernstraßenverwaltung ca. 16,2 Mio. €, das Land Berlin ca. 5,4 Mio. € sowie die Bundeswasserstraßenverwaltung ca. 11,4 Mio. €. Die Baumaßnahme liegt trotz geänderter und zusätzlicher Leistungen innerhalb des Kostenrahmens.
 
Auf Grund der beengten Platzverhältnisse und der erforderlichen Bauleistungen zur Herstellung der Anschlussbereiche zwischen neuer Freybrücke und der bauzeitlichen Umfahrung, können mit der Verkehrsfreigabe zunächst 4 Fahrstreifen und der südliche Geh- und Radwegbereich dem Verkehr übergeben werden. Die Demontage der Behelfsbrücke und die endgültige Fertigstellung des nördlichen Geh- und Radwegbereiches einschließlich Geländer wird voraussichtlich im Sommer 2017 abgeschlossen sein.
Bilder:
Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Telefon: 030 9025-1090

Straßenverkehr: 2. Bauabschnitt beim Umbau der Pappelallee / Stahlheimer Straße fertig aus Senat

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20.12.2016, 13:23 Uhr – Bezirksamt Pankow
#2. Bauabschnitt beim Umbau der #Pappelallee / #Stahlheimer Straße #fertig
Nach gut einem Jahr Bauzeit sind die Bauarbeiten im 2. Bauabschnitt zwischen der Stargarder Straße und der Wichertstraße auf der Pappelallee abgeschlossen. Der Bereich ist wieder für den Verkehr freigegeben. In dem bis jetzt fertig gestellten Abschnitt wurden ein Schutzstreifen für Radfahrer angelegt, der ruhende Verkehr neu geordnet, die Haltestellen der Straßenbahn verbessert, die Gehwege barrierefrei gestaltet und behindertengerechte Querungsmöglichkeiten geschaffen. Wegen starker Beschädigungen mussten acht Bäume gefällt werden. Als Ersatz wurden insgesamt 16 Bäume, Blumeneschen und Amberbäume, neu gepflanzt. Die Maßnahme wurde aus Ausgleichsbeträgen der ehemaligen Sanierungsgebiete in Prenzlauer Berg finanziert. Bis voraussichtlich 2018 soll die Pappelallee / Stahlheimer Straße auf ihrer gesamten Länge zwischen Danziger Straße und Wisbyer Straße fahrrad- und fußgängerfreundlich umgebaut sein. Ziel der Umgestaltung des Straßenzuges in einem Volumen von rd. 5,6 Mio. EUR ist die Erhöhung der Sicherheit für alle Verkehrsarten.
 
Rückfragen: Pressestelle, Telefon: (030) 90295-2306