ÖPNV + Taxi: Verkehrsunternehmen in Berlin und Brandenburg arbeiten an Notfahrplänen Derzeit fahren Bahnen und Busse in Berlin ohne Einschränkungen. Doch die Betriebe bereiten sich für den Fall vor, dass sich die Lage ändert., aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/verkehrsunternehmen-in-berlin-und-brandenburg-arbeiten-an-notfahrplaenen-li.78654

Bahnen und Busse, das war einmal – zumindest in Slowenien. Dort ist der gesamte öffentliche Verkehr zu Montag eingestellt worden, berichtet die Fachzeitschrift Railway Gazette. Anders die Lage in Berlin und Brandenburg: Obwohl sich das Coronavirus weiter ausbreitet und die Zahl der Fahrgäste stark gesunken ist, wurde auch am Montag noch das gewohnte Angebot gefahren. Doch weiterhin kann niemand sagen, wie lange das noch möglich ist. Hinter den Kulissen wird an #Notfallplänen gefeilt.

„So lange es nicht nötig ist, soll es keine Einschränkungen geben, und derzeit ist es nicht nötig“, bekräftigte Jan Thomsen, der Sprecher der Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne). „Wir nehmen unsere #Beförderungspflicht ernst und fahren den normalen #Fahrplan“, sagte Petra Nelken, Sprecherin der Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG).

„Der #Regionalverkehr in Berlin und Brandenburg läuft bis auf Weiteres wie geplant“, teilte der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) mit. Das gilt auch für Züge der Deutschen Bahn. Der Bahnverkehr nach #Polen ist dagegen eingestellt worden: In Brandenburg ist vor der Oder Schluss.

Die Länder Berlin und Brandenburg entscheiden in Abstimmung mit den Verkehrsunternehmen darüber, was wann wo fährt, betonte der Verkehrsverbund. Daran habe sich im Zeichen der Corona-Krise nichts geändert. „Wir fahren, was bestellt ist – so lange das Personal da ist“, so Alexander #Kaczmarek, der Konzernbevollmächtigte der Bahn für Berlin. Für den #Fernverkehr meldet das Bundesunternehmen Nachfragerückgänge …

ÖPNV: Coronavirus: Weniger Fahrgäste in der S-Bahn Bus und Bahn sollen fahren, so lange es geht, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/coronavirus-weniger-fahrgaeste-in-der-s-bahn-bus-und-bahn-sollen-fahren-so-lange-es-geht/25636902.html

Der Senat plant bisher keine Einschränkungen im öffentlichen #Nahverkehr – schon damit Ärzte und Schwestern an ihren Arbeitsplatz kommen.

Die möglichen Auswirkungen des Corona-Virus auf den öffentlichen Nahverkehr waren am Donnerstag Thema im Verkehrsausschuss des Abgeordnetenhauses. Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) sagte, dass sie mit den Verantwortlichen von -Bahn und #BVG in engem Kontakt stehe. Ziel des Senats sei es, den #ÖPNV „so lange wie möglich aufrechtzuerhalten“, schon damit medizinisches Personal an ihren Arbeitsplatz gelangen könne. Dienstag werde Corona Thema in der Senatssitzung sein. Günther sagte weiter, dass die BVG, wie berichtet, bereits den ersten Schritt unternommen habe und das Einsteigen beim Fahrer und den Verkauf von Tickets durch ihn gestoppt habe. Falls es zu Einschränkungen des Betriebs durch erkrankte Fahrer gebe, seien Notfallpläne vorhanden.

Die BVG hatte am Mittwoch den Verzicht auf den #Vordereinstieg so begründet: „Damit soll die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung beim #Fahrscheinverkauf und einem damit verbundenen Geldwechsel sowohl für die Fahrerinnen und Fahrer als auch für alle Fahrgäste minimiert werden.“ Noch habe sich keiner der 15.000 Mitarbeiter angesteckt, sagte eine Sprecherin.

Die S-Bahn verkauft weniger #Fahrkarten
Nach Angaben der BVG sei die Zahl der Fahrgäste bislang nicht zurückgegangen. „Aktuell erheben wir keine Daten zu Fahrgastzahlen“, sagte eine S-Bahn-Sprecherin. Dem Vernehmen nach soll es einen leichten Rückgang beim Fahrkartenverkauf an den Automaten …

Taxi: Ein Tag im Leben eines Berliner Taxifahrers, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article228663231/Ein-Tag-im-Leben-eines-Berliner-Taxifahrers.html

Erkan Özmen gehört zu den #Taxifahrern, die am Mittwoch in der City West demonstrierten. Hier schildert er seinen Arbeitsalltag.

Der Protest von mehr als 1000 Taxifahrern in der City West sorgte für Verkehrschaos auf Straßenabschnitten zwischen dem Olympiastadion und dem Flughafen Tegel. Die Fahrer demonstrierten gegen gesetzliche Privilegien für #App-Fahrdienste wie #Uber und #Free Now, die das #Taxigewerbe ihrer Meinung nach in den Ruin trieben.

Lohnt es sich überhaupt noch, Taxi zu fahren? Unsere Redaktion hat Erkan Özmen gefragt, wie sein Arbeitsalltag aussieht. Er fährt seit 25 Jahren #Taxi in Berlin. Nach eigenen Angaben arbeitet Özmen sieben Tage in der Woche, circa acht bis zehn Stunden am Tag. Dabei verdiene er im Schnitt 4000 Euro brutto im Monat. Nach Abzug von Steuern, Funkgebühren, Kranken- und Kfz-Versicherung blieben ihm davon circa 1800 Euro zum Leben. Der 53-Jährige ist selbstständig, hat ein Unternehmen auf sein Taxi angemeldet. So sieht einer seiner Arbeitstage aus:

5.30 Uhr: Özmen steigt in seinen Wagen ein. Er fährt zum Bahnhof Südkreuz, der in der Nähe seines Wohnhauses liegt. Er meldet per Funk seinen #Wegstreckenzähler an. Der Zähler speichert von nun an, welche Strecke er an diesem Tag fahren wird. Diese Daten werden in einen zentralen Speicher …

Taxi: Taxifahrer-Protest in Berlin: Flughafen-Blockade möglich, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article228592347/Taxifahrer-Protest-in-Berlin-Flughafen-Blockade-moeglich.html

Ein #Taxifahrer-Protest dürfte an diesem Dienstag zu Staus in der westlichen Berliner Innenstadt führen. Auch auf der Zufahrt zum #Flughafen #Tegel sind erhebliche Behinderungen möglich. Rund 600 Fahrer wollen mit ihren Fahrzeugen ab 12 Uhr vom Olympiastadion in Charlottenburg zum Saatwinkler Damm fahren, wie eine Sprecherin der Versammlungsbehörde am Montag sagte. Sie bestätigte damit Medienberichte. Die Aktion soll demnach um 15 Uhr enden.

Die Fahrer protestieren gegen den Plan des #Bundesverkehrsministeriums, ihren Markt zugunsten von Konkurrenten wie #Uber stärker zu öffnen. Die Taxi-Innung verbreitete auf ihrer Website einen Aufruf zum „#Citycrash“. Danach treffen sich die Fahrer schon um 11 Uhr auf dem Olympischen Platz. Die Route führt unter anderem über den Kurfürstendamm und den Großen Stern im Tiergarten.

Erst vor zwei Wochen hatte es eine #Protestfahrt der Taxis gegeben. Das Motto soll dieses Mal lauten: „Stoppt den Angriff auf das …

Taxi + Straßenverkehr: Verzögerungen an den Flughäfen Taxifahrer legen mit Streik die Stadt lahm, aus BZ

https://www.bz-berlin.de/berlin/taxifahrer-wollen-am-flughafen-schoenefeld-streiken

Für Passagiere am #Flughafen #Schönefeld war es am Mittwochmittag schwierig, ein #Taxi zu bekommen. In Schönefeld wurde #gestreikt. Währenddessen zog eine #Taxi-Demo von Mitte zum Flughafen #Tegel.

Die Fahrer legten am Mittag für mehrere Stunden die Arbeit nieder, wie der #SXF Taxiverband #BER erklärte. Zuvor hatte die „Märkische Allgemeine“ darüber berichtet.

Auch in Berlin gab es Protest: Mehrere hundert Taxis standen nach Angaben der #Taxi-Innung am Mittwochmittag vorm Roten Rathaus. Dort fand eine Konferenz zur #Elektromobilität statt. Die Demo rollte danach in Richtung Tegel.

Der Verkehr zum Flughafen Tegel kam am Nachmittag teilweise komplett zum Erliegen: Zahlreiche der teilnehmenden Taxifahrer waren aus ihren Fahrzeugen ausgestiegen, kein Bus oder Auto …

Taxi: Aktuelle Taxikonzessionen in Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie hoch ist die Zahl der in Berlin erteilten #Taxikonzessionen (aufgeschlüsselt für die Jahre 2017-2019)?
Antwort zu 1:
Die Zahl der in Berlin erteilten Taxikonzessionen im erfragten Zeitraum ist der nachstehenden
Tabelle zu entnehmen:
Jahr Anzahl Stichtag
31.12.
2017 8010
2018 8247
2019 8044
2
Frage 2:
Verzeichnet der Senat einen Anstieg der anbietenden #Taxiunternehmen auf dem Berliner Markt? Wenn ja, um
wie viel hat sich die Zahl der anbietenden Unternehmen erhöht (Verlaufsübersicht im Zeitraum Jahr 2017 –
2019)?
Antwort zu 2:
Nein, die Zahl der Taxiunternehmen ist rückläufig – vgl. die nachstehende Tabelle:
Jahr Anzahl Stichtag
31.12.
2017 3232
2018 3253
2019 2889
Frage 3:
Wie ist der aktuelle Sachstand zur Durchführung der sog. „Schwerpunktaktionen“ zur Überprüfung der erteilten
Konzessionen im Taxigewerbe gemäß Koalitionsvereinbarung? Was haben die verstärkten Kontrollen der Senatsverwaltung
für Finanzen seit Anfang des Jahres 2017 für konkrete Ergebnisse gebracht und welche konkreten
Maßnahmen/Konsequenzen folgten hieraus? Welche Feststellungen wurden in diesem Zusammenhang
an das #LABO weitergeleitet und welche konkreten Konsequenzen folgten hieraus?
Frage 5:
Welche Ergebnisse brachten die Kontrollen mit dem Schwerpunkt, ob die verwandten #Taxameter den steuerlichen
Anforderungen entsprechen im Zeitraum von 2017-2019?
Antwort zu 3 und 5:
Seit Januar 2017 hat die Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) in Zusammenarbeit mit
den Berliner Finanzämtern strukturierte Kontrolle bei Taxiunternehmen durchgeführt. Das
Konzept sah zwei sogenannte „Kontrollwellen“ vor, bei denen die Unternehmen des Berliner
Taxigewerbes überprüft wurden.
Im Rahmen der sog. „ersten Kontrollwelle“ von Januar bis Juni 2017 wurden vorrangig alle
größeren #Taxibetriebe kontrolliert (zehn oder mehr Fahrzeuge). Im Juli 2017 begann die
sog. „zweite Kontrollwelle“. In dieser wurden die kleineren Unternehmen sowie die Taxiunternehmen,
die bei der „ersten Kontrollwelle“ auffällig waren, überprüft.
Verstöße führten zu Meldungen nach § 25 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) an das
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO).
Nach dem Stand vom 30.04.2019 ergeben sich folgende Ergebnisse:
Insgesamt überprüfte Fahrzeuge 6.776
davon Erstprüfungen 5.279
davon ordnungsgemäß 2.827 (54%)
davon Zweitprüfungen 1.497
davon ordnungsgemäß 1.186 (79%)
In 38 Fällen wurde von der Senatsverwaltung für Finanzen beim LABO der Konzessionsentzug
angeregt. Gegen 16 Unternehmer wurde ein steuerliches Strafverfahren eingeleitet.
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Die Vergabe einer #Taxikonzession ist seit dem 01.01.2017 an die Nutzung eines sogenannten
Fiskaltaxameters geknüpft, mit dem die erfassten steuerlich relevanten Einzeldaten
vollständig und unveränderbar gespeichert (Einzelaufzeichnungspflicht) und jederzeit
verfügbar, unverzüglich lesbar und maschinell auswertbar aufbewahrt werden. Nach Mitteilung
des LABO sind nach dem derzeitigen Stand mittlerweile rd. 90 % der konzessionierten
Taxen in Berlin mit dem sog. „#INSIKA-Verfahren“ ausgestattet, das die o.g. Verpflichtungen
sicherstellt.
Insgesamt ist deshalb davon auszugehen, dass die Einnahmeerfassung innerhalb des
Berliner Taxigewerbes in der breiten Masse ordnungsgemäß ist bzw. sich im Rahmen der
steuerlichen Ausfallquoten anderer Branchen bewegt.
Die Berliner Taxiunternehmen werden weiterhin „risikoorientiert“ durch die Außenprüfungsdienste
der Berliner Steuerverwaltung geprüft.
Das LABO hat alle diesbezüglichen Mitteilungen der Berliner Finanzverwaltung abschließend
bearbeitet. Im Ergebnis musste es in keinem dieser Fälle zu einem Widerruf der Genehmigung
kommen, da alle Unternehmen zeitnah ein sog. Fiskaltaxameter nachgerüstet
hatten oder weitere Maßnahmen wegen Ablaufs der Genehmigung oder vorzeitiger Betriebsaufgabe
nicht ergriffen werden mussten.
Frage 4:
Was ergaben die vom LABO in den Jahren 2017-2019 angestellten Zuverlässigkeitsprüfungen der Taxi-Unternehmen?
Antwort zu 4:
Folgende Maßnahmen mussten auf Grund von Zuverlässigkeits- bzw. Betriebsprüfungen in
den Jahren 2017-19 bei den Taxiunternehmen durchgeführt werden (Zahlen beziehen sich
auf Unternehmen, nicht auf Konzessionen):
2017 2018 2019
Widerruf der Genehmigung 3 2 12
Versagung des Antrages 34 8 7
Ordnungswidrigkeitverfahren (nur auf
Grund von Feststellungen in der Betriebsprüfung)
17 24 17
Den Widerrufen und Versagungen lagen hierbei folgende Feststellungen zu Grunde:
· unrichtige Einnahmeursprungsaufzeichnungen
· rechtskräftige Einträge über schwere Verstöße in einschlägigen Registern wie Führungszeugnis
· kein Fiskaltaxameter vorhanden
· Umgehung der Genehmigungsvoraussetzungen
· keine fachliche Eignung
· Fehlende finanzielle Leistungsfähigkeit
· ungenehmigte Personenbeförderung (außerhalb des Genehmigungszeitraumes)
· Betriebsunterlagen nicht vorgelegt
Die Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden vorrangig durchgeführt wegen:
· Nichterfüllung der Betriebspflicht
· Einsatz von ungeeignetem Fahrpersonal
4
· Fehlerhafte Betriebsunterlagen, die jedoch nicht Versagung oder Widerruf gerechtfertigt
hätten
Frage 6:
Welche weiteren Ergebnisse brachten die Untersuchungen des LABO im Hinblick auf die Prüfung neu gegründeter
GmbHs oder von Taxenhalteplätzen und am Flughafen Tegel?
Antwort zu 6:
Seit Januar 2017 haben Unternehmen, denen erstmalig eine Genehmigung erteilt wird, auf
Grund einer entsprechenden Beauflagung dem LABO nach einem halben Jahr ihre Betriebsunterlagen
zwecks einer verkürzten Betriebsprüfung zu übermitteln. Dieser Verpflichtung
wird regelmäßig nachgekommen. Nur acht Unternehmen musste bisher die Genehmigung
widerrufen werden, da die Auflage nicht beachtet wurde.
Auch bei Fahrzeugkontrollen an Halteplätzen oder am Flughafen Tegel wurden Feststellungen
durch das LABO getroffen, die Maßnahmen nach sich zogen. Kontrolliert wurden in den
drei Jahren insgesamt 4592 Taxen. So entsprachen nicht alle Fahrzeuge der Verordnung
über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) oder es wurde
keine Kartenzahlung angeboten oder sich nicht an die Anordnung zur Taxenaufstellung und
Fahrgastaufnahme im Bereichs des Flughafen Tegel gehalten.
Frage 7:
Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen dem LABO aktuell für den Taxenbereich (Antragsbearbeitung,
Betriebsprüfungen, Außenkontrollen, Widerruf von Genehmigungen) zur Verfügung?
Wie viele dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind aktuell auch mit der Konzessionierung und Überwachung
von Mietwagen betraut?
Antwort zu 7:
Im Sachgebiet, das die Aufgaben als Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde für den Taxenund
Mietwagenverkehr sowie für Ausflugsfahrten und den Krankentransport wahrnimmt,
sind derzeit 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Es gibt keine Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter, die ausschließlich mit der Verkehrsform Taxi betraut sind.
Zudem sind 2 Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter für die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten
und Beschwerden zuständig, die im Bereich dieser Verkehrsformen anfallen.
Frage 8:
Welche Ergebnisse hat die FKS des Hauptzollamts Berlin im Rahmen ihrer Zuständigkeit nach § 2 Abs. 1
SchwarzArbG im Jahr 2017-2019 im Personenbeförderungsgewerbe erzielt?
Antwort zu 8:
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Berlin hat im Rahmen ihrer
Zuständigkeit nach § 2 Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) in den
Jahren 2017 bis 2019 im Personenbeförderungsgewerbe die in der nachfolgenden Tabelle
dargestellten Ergebnisse erzielt.
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Personenbeförderungsgewerbe in
Berlin 2017 2018 2019
Prüfungen von Arbeitgebern 229 88 122
Eingeleitete Ermittlungsverfahren
wegen Straftaten 21 10 27
Abgeschlossene Ermittlungsverfahren
wegen Straftaten 17 15 24
Summe der Geldstrafen aus Urteilen
und Strafbefehlen 18.850,00 € 5.800,00€ 15.150,00 €
Summe der erwirkten Freiheitsstrafen
(in Jahren) 2,67 3,5 0
Eingeleitete Ermittlungsverfahren
wegen Ordnungswidrigkeiten 16 6 16
Abgeschlossene Ermittlungsverfahren
wegen Ordnungswidrigkeiten 11 13 6
Summe der festgesetzten Geldbußen,
Verwarnungsgelder, Einziehungs- und
Verfallbeträge
11.020,00 € 75.002,75 € 2.185,00 €
Schadenssumme im Rahmen der strafund
bußgeldrechtlichen Ermittlungen 184.925,34 € 3.528.911,42 € 10.241.765,94 €
Frage 9:
Wie viele Treffen haben zwischen Senat und den verschiedenen Taxi-Interessenvertretungen, wie Taxi-Innung,
Taxi-Verband, Verein der Taxifahrer etc. zu Themen wie Konzessionierung, Schwarzarbeit oder organisiertem
Betrug im Zeitraum zwischen 2017-2019 stattgefunden?
Antwort zu 9:
Treffen finden in verschiedenen mit Taxi-Themen befassten Ressorts statt.
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) führt über Treffen
mit Vertreterinnen und Vertretern von Taxi-Interessen keine Liste, weshalb über die genaue
Anzahl der Treffen in der Zeit von 2017 bis 2019 keine Auskunft gegeben werden kann. Das
ist u.a. darauf zurückzuführen, dass im Zuständigkeitsbereich von SenUVK die unterschiedlichsten
Themen berührt sind. In dem erfragten Zeitraum waren insbesondere folgende Themen
relevant: Taxitarif, Taxen am Flughafen Tegel, Taxen am künftigen Flughafen BER,
Mietwagenüberwachung, Schattenwirtschaft im Berliner Taxigewerbe, und Allgemeines. In
der Regel werden auch bei Treffen zu speziellen Themen viele verschiedene andere aktuelle
Fragen angesprochen.
Gleiches gilt für das LABO, bei dem ebenfalls Treffen mit den Verbänden stattfanden und
ein Austausch über die genannten regelmäßig erörterten Themen erfolgte. Auch Kartenzahlung
und Umsetzung Fiskaltaxameter wurde immer wieder thematisiert. Ferner hat das
LABO regelmäßig an den Treffen am Flughafen Tegel teilgenommen, bei denen in der Regel
alle Verbände vertreten waren.
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Im Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales fanden im
Zeitraum 2017-2019 u.a. auch zu den in der Fragestellung genannten Themen verschiedene
Treffen mit Vertretern von Taxi-Interessenvertretungen statt – u.a. im Rahmen des
Runden Tisches „Arbeitszeit und Arbeitsschutz im Taxigewerbe“.
Zwischen der Senatsverwaltung für Finanzen und entsprechenden Berufsvertretungen gab
es einen gelegentlichen Austausch.
Frage 10:
Wie hoch ist die Zahl der seit/nach dem 1. Januar 2017 registrierten Taxen, die bisher noch nicht über ein
pflichtgemäß zu installierendes Fiskaltaxameter verfügen? (Übersicht Stand 2019)
Antwort zu 10:
Für 114 der registrierten Taxen (ca. 2 %) sind beim LABO noch keine Nachweise vorgelegt
worden, dass ein sog. Fiskaltaxameter vorhanden ist. Das LABO hat bereits begonnen, die
betreffenden Unternehmen zu kontaktieren und einen Nachweis einzufordern.
Frage 11:
Wie viele Smartcards wurden durch die D-Trust GmbH bis Ende 2019 Berliner Taxiunternehmen ausgegeben?
Antwort zu 11:
Die Zahl der von der D-Trust GmbH ausgegebenen Smartcards ist hier nicht bekannt.
Frage 12:
Wurden im Zeitraum März 2017- Dezember 2019 aufgrund der Auswertungen der Fiskaltaxameter Taxizulassungen
entzogen? Wenn ja, wie viele und aus welchen Gründen?
Antwort zu 12:
Es wurden in diesem Zeitraum zehn Unternehmern die Genehmigung entzogen, bei denen
diese Maßnahme auf die Fiskaltaxameterdaten zurückzuführen war.
Hauptsächlich wurde ein bestimmtes System genutzt, das die Anforderungen an eine ordnungsgemäße
Buchführung nicht vollumfänglich erfüllte, was einen schweren Verstoß gegen
die abgaberechtlichen Verpflichtungen des Unternehmers darstellt.
In einem Fall waren über lange Zeiträume Aufzeichnungslücken festzustellen, ohne dass
dies im Unternehmen behoben oder kompensiert worden war.
In einem weiteren Fall lagen sowohl Fiskaltaxameterdaten als auch handschriftlich geführte
Aufzeichnungen vor, die jedoch nicht in Einklang zu bringen waren.
Frage 13:
Hat der Senat bereits eine aktuelle Bewertung zur wirtschaftlichen Situation der Taxi-Unternehmen durch Auswertung
der gesammelten Datenlage der Fiskaltaxameter nach 2017 veranlasst/vorliegen? Wenn ja, zu welchem
Ergebnis kommt diese? Wenn nein, warum nicht?
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Frage 14:
Was sind die konkreten Ergebnisse des von der Senatsverwaltung im Jahr 2015 begonnenen und fortgeführten
sog. Fiskaltaxameter-Panels? Welche Erkenntnisse liegen für die Jahre 2017 und 2018 vor?
Antwort zu 13 und 14:
Das LABO hat – schon aus personellen Gründen – keine repräsentativen Fiskaltaxameterdaten
gesammelt, um die wirtschaftliche Gesamtsituation im Taxengewerbe zu beurteilen.
Die durch das LABO von den Unternehmern erlangten Daten sind daher nur einzelfallbezogen
für die Beurteilung der Genehmigungsvoraussetzungen betrachtet worden.
Das Berliner Taxipanel war für die im Juni 2016 fertiggestellte Untersuchung zur Wirtschaftlichkeit
des Berliner Taxigewerbes aufgebaut worden. Ergänzend dazu hatte
SenUVK für das Jahr 2017 die Fortführung, Ausbau und Auswertung des statistischen Panels
für das Berliner Taxigewerbe auf der Grundlage von Fiskaltaxameter-Daten beauftragt.
Dieses fortgeführte Panel ermittelte für das Jahr 2017 in Stichproben Daten u.a. zu Erlösen
(Umsatz / km Gesamtkilometer, Umsatz / km Besetztkilometer, Umsatz/Tour und Umsatz/
Stunde), Schichten (Umsatz/Schicht und Kilometer/Schicht sowie Schichtdauer), Touren
(Tourenlänge), Auslastung (Besetztkilometer und Besetztzeit), Einsatzzeiten (Tagesverlauf
und Wochenverlauf). Wegen des erheblichen Umfangs wird an dieser Stelle auf die
Wiedergabe der Einzelergebnisse verzichtet. Anders als die Ausgangsuntersuchung, die
inhaltlich durch die Sache erläuternde textliche Passagen auch für Außenstehende gut
verständlich ist, enthält das Panel 2017 vor allem Zahlen und nur wenige diese Zahlen erläuternde
Textpassagen. Ziel des Panels war es, die Behörden bei ihrer Ermittlungsarbeit
mit Durchschnittszahlen zu unterstützen.
Das Ergebnis des Panels für das Jahr 2017 war mit der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe
erörtert worden, die im Anschluss an die vorausgegangene Untersuchung und im
Hinblick auf die dabei ermittelte erhebliche Schattenwirtschaft im Berliner Taxigewerbe
eingerichtet worden war. In einer Besprechung am 30.05.2018 kam diese Arbeitsgruppe
zu dem Ergebnis, dass die Auswertung des Berliner Taxipanels 2017 für die Behörden von
nur begrenztem Nutzen ist: Es liefert Richtwerte, aber keine gerichtsfesten Anhaltspunkte.
Beispielsweise muss aber das LABO eine etwa bestehende Unzuverlässigkeit in jedem
Einzelfall nachweisen und dazu Betriebsprüfungen durchführen. Auch für die bei SenUVK
erarbeiteten Taxitarife wird bei Bedarf eine gesonderte Untersuchung benötigt, die andere
Schwerpunkte setzt und die insbesondere auch auf die Kostenentwicklung eingeht.
Aus diesem Grund wurde auf eine Weiterführung des Panels für die Folgejahre verzichtet.
Bei Bedarf wird aber später bzw. anlassbezogen eine neue, repräsentative (Voll)-Untersuchung
in Auftrag gegeben werden.
Frage 15:
Wie steht der Senat aktuell zu einer Beschränkung der Erteilung von Konzessionen auf eine Maximalzahl an
Zulassungen? Wie schätzt der Senat die derzeitige rechtliche Bewertung einer solchen Festlegung für das
Land Berlin ein?
8
Frage 16:
Strebt die Genehmigungsbehörde auf Grundlage der zugenommenen Taxidichte die Einschaltung eines Beobachtungszeitraumes
im Sinne an?
Antwort zu 15 und 16:
§ 13 Abs. 4 des Personenbeförderungsgesetzes regelt die Voraussetzungen für einen
Konzessionsstopp bzw. für einen vorgelagerten Beobachtungszeitraum. Danach ist beim
Verkehr mit Taxen die Genehmigung zu versagen, wenn die öffentlichen Verkehrsinteressen
dadurch beeinträchtigt werden, dass durch die Ausübung des beantragten Verkehrs
das örtliche Taxengewerbe in seiner Funktionsfähigkeit bedroht ist.
Diese Vorschrift ist unter Berücksichtigung des Grundrechts auf Berufsfreiheit (Art. 12 des
Grundgesetzes) derjenigen anzuwenden, die den Beruf des Taxiunternehmers erst ergreifen
oder die Zahl der ihnen genehmigten Taxen erweitern wollen. Grundsätzlich hat jeder,
der den Beruf des Taxiunternehmers ergreifen möchte und der die Genehmigungsvoraussetzungen
erfüllt, einen Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung.
Nach der Rechtsprechung ist Ziel der Regelung des § 13 Abs. 4 PBefG nicht der Schutz
der bereits in dem Beruf Tätigen vor wirtschaftlich spürbarer – auch harter – Konkurrenz
und vor den wirtschaftlichen Risiken des Berufs. Eine Bedrohung der Funktionsfähigkeit
des örtlichen Taxigewerbes ist vielmehr erst dann zu besorgen, wenn die Erteilung weiterer
Genehmigungen zu schwerwiegenden Mängeln in der Verkehrsbedienung durch Taxen
mit Gefahren für die Verkehrssicherheit oder die zuverlässige Verkehrsbedienung
führt.
In Berlin gibt es immer wieder Forderungen nach einem Konzessionsstopp angesichts der
großen Zahl zugelassener Taxen. Auch aktuell gibt es in Berlin allerdings keine ernsthaften
Anhaltspunkte dafür, dass dadurch die Funktionsfähigkeit des Taxengewerbes unter
Berücksichtigung der nach § 13 Abs. 4 PBefG zu berücksichtigenden Kriterien tatsächlich
bedroht wäre. Die Tatsache, dass im Vertrauen auf das Funktionieren des Betriebs laufend
neue Taxigenehmigungen beantragt werden, zeigt vielmehr das Gegenteil.
Frage 17:
Ist der Beantwortung von Seiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 17:
Nein.
Berlin, den 13.02.2020
In Vertretung
S t r e e s e
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

barrierefrei + Mobilität: Inklusionstaxis in Berlin – Stand der Umsetzung III, Teilhabe und Mobilität im Alter, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
1. Wie bewertet der Senat die Entwicklung der zur Verfügung stehenden #Inklusionstaxis in Berlin seit dem
Start des Pilotprojekts bis heute?
2. Welche Anlässe hat der Senat gesehen und inwieweit wurde daraus resultierend die „Richtlinie für die
Gewährung von Zuwendungen zur Schaffung eines #barrierefreien und multifunktionalen #Taxiangebotes im
Land Berlin (#Inklusionstaxi)“ seit der Amtsblatt-Veröffentlichung im November 2018 überprüft und mit
welchen Ergebnissen überarbeitet?
Zu 1. und 2.: Die Anzahl der zur Verfügung stehenden Inklusionstaxen in Berlin hat sich
nicht, wie beabsichtigt, entwickelt, um eine spontane Nachfrage zu bedienen. Aktuell
müssen Fahrten mit einem Inklusionstaxi noch vorbestellt werden.
Die Möglichkeit, Zuschüsse im Rahmen der o. a. Förderrichtlinie zu beantragen, wurde
von den Berliner Taxiunternehmen nicht in erwartetem Umfang angenommen. Die
Förderrichtlinie ist ein Angebot an die Berliner Taxiunternehmen, sich bei
Neuanschaffung eines Taxis für ein entsprechend inklusiv ausgestattetes Fahrzeug zu
interessieren oder ein vorhandenes geeignetes Fahrzeug umzubauen. Die Entscheidung
über den Kauf bzw. Umbau eines geeigneten Kfz liegt allerdings allein in der
unternehmerischen Entscheidungsfreiheit der Taxiunternehmen. Durch eine
Überarbeitung der Förderrichtlinie (am 13.09.2019 im Amtsblatt veröffentlicht) ist der
Anreiz zum Kauf bzw. Umbau eines geeigneten Kfz noch erhöht worden. In der
angepassten Richtlinie sind nun die Anspruchsberechtigung in Bezug auf das
Fahrzeugalter ab Erstzulassung (bisher nicht länger als 12 Monate; jetzt nicht länger als
2
24 Monate) und die Laufleistung zum Zeitpunkt der Antragstellung (maximale
Laufleistung von 100.000 Kilometern) geändert worden, was zu einer positiven
Entwicklung der Anzahl von Inklusionstaxis führen sollte.
3. Wie ist seit 2018 die tatsächliche Entwicklung der Verfügbarkeit von Inklusionstaxis in Berlin bezüglich
der
a) jährlichen Anzahl,
b) Anzahl der Neuanträge,
c) Anzahl der genehmigten Anträge,
d) Anzahl und Begründungen der abgelehnten Anträge,
e) Anzahl der sich engagierenden Taxiunternehmen,
f) genehmigten und tatsächlich in Anspruch genommenen Fördersummen,
g) insgesamt in Anspruch genommenen Fördersumme an der insgesamt zur Verfügung stehenden
Summe sowie
h) der aktuell noch verfügbaren Rest-Fördersumme?
Zu 3. a): Die tatsächliche berlinweite Verfügbarkeit von Inklusionstaxis kann nicht
bestimmt werden, da es keine konkrete Registrierung von Inklusionstaxis über die übliche
#Taxikonzession hinaus gibt. Seit 2018 wurden zwölf Anträge für insgesamt 15
Inklusionstaxis gestellt. Ein Unternehmer hatte in seinem Antrag mehrere Fahrzeuge
angekündigt und hat die Anzahl dann aber im weiteren Verfahren nach unten korrigiert
(vgl. Drucksache 18/18448).
b): Im Vergleich zur Drucksache 18/18448 vom 02.04.2019 sind drei neue Anträge
eingegangen.
c): Es wurden bisher acht Anträge bewilligt. Bei den anderen Anträgen wurden die
notwendigen Unterlagen noch nicht eingereicht bzw. wurde der Umbau noch nicht
vorgenommen.
d): Es wurden bisher keine Anträge abgelehnt. Ein Unternehmen hat aus persönlichen
Gründen seinen Antrag auf Förderung zurückgezogen.
e): Es handelt sich um zehn Taxiunternehmen, die sich hinsichtlich Inklusionstaxis
engagieren. Ein Unternehmer hat aufgrund der positiven Erfahrungen mit einem
Inklusionstaxi bereits seinen zweiten Antrag gestellt.
f): Es wurde eine Fördersumme in Höhe von insgesamt 117.010,68 Euro genehmingt und
bisher wurden Fördermittel in Höhe von 62.787,15 Euro abgerufen.
g): Bisher wurden 62.787,15 Euro Fördermittel abgerufen. Das entspricht 4,27 % von den
zur Verfügung stehenden geplanten Haushaltsmittel 2018/2019 in Höhe von insgesamt
1.470.000,00 Euro.
h): Für das laufende Jahr 2020 ist eine Summe in Höhe von 825.000,00 Euro eingeplant.
Es wurden bisher noch keine Mittel abgerufen.
3
4. Wie und mit welchen Mitteln schafft es der Senat, einen Überblick zu bekommen und zu behalten, wie
viele Inklusionstaxis in Berlin unterwegs sind?
Zu 4.: Siehe Antwort zu 1. und 2..
5. Welche Rückmeldungen (Kritik, Wünsche, Anregungen etc.) hat der Senat von welchen Seiten in den
letzten Jahren bekommen, welche wurden aufgenommen und führten zu welchen Veränderungen?
Zu 5.: Im Vorfeld der Überarbeitung der – in der Antwort zu 1. und 2. – genannten
Überarbeitung der Förderrrichtlinie wurden Anregungen von Branchenvertretenden des
Taxigewerbes berücksichtigt.
6. Was plant der Senat, wenn bis Ende 2020 das Förderprogramm „Inklusionstaxi Berlin“ nicht
ausgeschöpft wurde?
7. Was plant der Senat, wenn die unternehmerische Entscheidungsfreiheit der Taxiunternehmen nicht zu
dem gewünschten Ergebnis der 250 barrierefreien Taxis bis 2021 führt?
8. Welche Alternativen gibt es nach Ansicht des Senats, wenn das Förderprogramm nicht zu dem
anvisierten Ziel führt?
9. Welche zusätzlichen Anreize hat der Senat bisher neben den Richtlinien geschaffen, um das angestrebte
Ziel zu erreichen?
Zu 6. bis 9.: Die Entwicklung der zur Verfügung stehenden Inklusionstaxen in Berlin bleibt
grundsätzlich abzuwarten, aber es ist zu hoffen, dass sich insbesondere auch aufgrund
der angepassten Förderrichtlinie (siehe Antwort zu 1. und 2.) nun mehr Besitzerinnen und
Besitzer von Taxis zu einem Umbau oder zur Neuanschaffung von Fahrzeugen
entschließen.
Es bleibt das Ziel, bis Ende 2021 250 Inklusionstaxis ins Berliner Verkehrsnetz zu
bringen.
10. Wie oft und in welcher Höhe wurden die je gefördertem Fahrzeug zur Verfügung stehenden 120 Euro
für Schulungszwecke bisher jährlich in Anspruch genommen, entspricht die Häufigkeit der nach Kenntnis
des Senats zur Verfügung stehenden Inklusionstaxis?
Zu 10.: Es wurden bisher für drei Taxis die gemäß Förderrichtlinie zur Verfügung
stehenden 120,00 Euro für Schulungszwecke in Anspruch genommen. Dies entspricht
noch nicht der Anzahl der geförderten Taxis. Die Unternehmenden sind allerdings derzeit
dabei, für die Ausbildung ihres Personals zu sorgen.
11. Welche zusätzlichen Mobilitätsangebote wird es in Berlin vor dem Hintergrund des demografischen
Wandels für Menschen ab 65 geben, die zum Beispiel aus Sicherheitsgründen weniger den ÖPNV und aus
finanziellen Gründen keine gewöhnlichen Taxis nutzen?
Zu 11.: Die Berliner Mobilitätshilfedienste begleiten mobilitätseingeschränkte Menschen
ab 60 Jahren bei Spaziergängen, zu Terminen oder zum Einkauf.
Das niedrigschwellige Angebot ermöglicht den Menschen durch Aktivierung und
Mobilisierung die Teilnahme am öffentlichen Leben und die Verrichtung von
Alltagsaktivitäten im näheren Wohnumfeld. Ziel ist es, Mobilität zu erhalten bzw.
4
wiederherzustellen und den Menschen den Verbleib in der eigenen Wohnung zu
ermöglichen.
Das Angebot besteht seit rund dreißig Jahren, wird berlinweit mit einem Dienst pro Bezirk
vorgehalten. Die Förderung erfolgt über Zuwendungen des Landes Berlin im Rahmen
des Integrierten Sozialprogrammes (ISP). Neben den zuwendungsgeförderten
Mobilitätshelferinnen und Mobilitätshelfern sind in den meisten Diensten auch
Teilnehmende aus Beschäftigungsmaßnahmen der Jobcenter tätig. Dabei handelt es
sich um langzeitig arbeitslose oder schwer vermittelbare Menschen, die damit die
Möglichkeit erhalten, ins Arbeitsleben integriert zu werden. Bei entsprechender Eignung
und im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel werden diese Helferinnen und Helfer bei
Festanstellungen vorrangig berücksichtigt. Ergänzt werden diese Helfergruppen durch
ehrenamtlich Tätige.
Neben den Mobilitätshilfediensten werden – ebenfalls über Zuwendungen des ISP –
Besuchsdienste gefördert. Die Besuchten sind von Einsamkeit oder sozialer Isolation
bedroht oder betroffen. Dazu gehören insbesondere Seniorinnen und Senioren aber auch
Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, chronisch kranke Menschen (z. B.
Rheumakranke), Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern.
Zielstellung ist die Förderung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, zugleich soll der
Einsamkeit und Isolation entgegengewirkt, bzw. diese verhindert werden.
Das Besuchsdienstangebot wird von ehrenamtlich Engagierten getragen. Das Angebot
der ehrenamtlichen Besuchsdienste verbessert das persönliche Wohlbefinden und die
Lebensqualität der Besuchten und auch der Besuchenden. Zudem fördert das Angebot
die Erweiterung des sozialen Umfelds der Zielgruppen und stärkt den Aufbau
persönlicher Beziehungen.
Speziell für Menschen mit Pflegegrad bestehen darüber hinaus vielfältige „Angebote zur
Unterstützung im Alltag“. Sie unterstützen Pflegebedürftige darin, ihren Alltag weiterhin
möglichst selbstständig bewältigen zu können, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und
Pflegepersonen zu entlasten. Sie sollen dazu beitragen, den Pflegebedürftigen so lange
wie möglich den Verbleib in der eigenen Wohnung zu ermöglichen. Die in den Angeboten
tätigen Ehrenamtlichen werden durch geeignete Fachkräfte fachlich angeleitet und
unterstützt. Sie begleiten, beschäftigen und aktivieren insbesondere pflegebedürftige
Menschen mit Demenz, psychischen Erkrankungen oder geistiger Behinderung entweder
in Betreuungsgruppen oder zu Hause. Andere Angebote bestehen in individuellen Hilfen
oder Mobilitätshilfen und Fahrdienste. Diese Angebote können bei Vorliegen der
entsprechenden Voraussetzungen nicht nur, aber auch von Seniorinnen und Senioren in
Anspruch genommen werden.
12. Wie bewertet der Senat ähnliche preisgünstige und stadtweite Sharingmodelle, wie z.B. den Berlkönig,
mit barrierefreien, Großraumwägen und was konkret plant der Senat in diese Richtung?
Zu 12.: Wie bereits in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage 18/19958 ausgeführt, dient
der BerlKönig der praktischen Erprobung neuer Verkehrsarten bzw. Verkehrsmittel in
einem begrenzten Bediengebiet – hier Ridepooling im Bedarfsverkehr mit virtuellen
Haltestellen. Es handelt sich beim BerlKönig nicht um ein Angebot des vom Land Berlin
bestellten öffentlichen Nahverkehrs, sondern um ein kommerzielles,
eigenwirtschaftliches Projekt der BVG, das ohne öffentliche Zuschüsse derzeit nur als
Erprobungsverkehr für maximal vier Jahre zugelassen ist. Insofern begrüßt der Senat die
5
Entscheidung der BVG, bei dieser Erprobung auch Fahrzeuge einzusetzen, die für einen
großen Teil der rollstuhlfahrenden Fahrgäste barrierefrei nutzbar sind.
Dem Senat sind die Kostenstrukturen der laufenden eigenwirtschaftlichen Erprobungen
nicht bekannt, das beauflagte Monitoring bezieht sich vor allem auf verkehrliche, aber
auch Sicherheitsaspekte. Der Senat kann daher nicht nachvollziehen, ob das Angebot
aus Sicht des Landes Berlin als „preisgünstig“ zu bezeichnen wäre. Ein stadtweiter
Einsatz des BerlKönig wäre laut BVG rein kommerziell jedenfalls nicht darstellbar,
sondern nur mit Landeszuschüssen möglich. Daher wäre zunächst der Zuschussbedarf
für den berlinweiten Einsatz eines inklusiven BerlKönig, bei dem die durchschnittliche
Wartezeit auf das Eintreffen eines vollständig barrierefreien Fahrzeuges nicht wesentlich
über der für ein Standardfahrzeug liegen dürfte, zu ermitteln und im Rahmen einer
Kosten-Nutzen-Analyse zu bewerten. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass ein
inklusives Angebot an sich nicht nur den Einsatz barrierefreier Fahrzeuge voraussetzt,
sondern auch eine barrierefreie Buchungsmöglichkeit, d. h. eine Buchung für Menschen
ohne digitale Zugangsmedien (z. B. über eine Telefonzentrale).
13. Wie bewertet der Senat Konzepte wie z.B. das der Stadt München mit dem RidePooling Dienst Clever
Shuttle (fährt mit 15 elektrischen, barrierefreien London Taxi von LEVC) oder das in Hamburg, wo ioki mit
London Taxis (LEVC) fährt und 2019 den Deutschen Mobilitätspreis dafür erhielt – welches ist auch in
Berlin umsetzbar und welche zeitlichen, finanziellen und strukturellen Planungen gibt es hierzu?
Zu 13.: Noch laufende Versuche in anderen deutschen Städten entziehen sich einer
Bewertung durch den Senat. Deren dauerhafte Umsetzung setzt in vielen Fällen ebenso
wie bei den in Berlin laufenden Erprobungen eine Änderung des
Personenbeförderungsgesetzes voraus. CleverShuttle ist in Berlin seit 2016 und
inzwischen auch in München mit der Erprobung von Ridepooling im Tür-zu-Tür-Verkehr
kommerziell aktiv. Der Verkehr von ioki ist hingegen in den ÖPNV-Tarif der
Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH mit einem Zuschlag von 1 Euro integriert und
auf die Hamburger Stadtteile Osdorf, Lurup und Billbrook beschränkt.
14. Wie berücksichtigt und prüft der Senat eine Kooperation mit Sozialunternehmen, die innovative
Lösungen zu gesellschaftlichen Problemen für Berlin anbieten, konkret bezüglich der Teilhabe und Mobilität
im Alter?
Zu 14.: Aus dem Infrastrukturförderprogramm Stadtteilzentren wird das Projekt „Theater
der Erfahrungen“ (Träger Nachbarschaftsheim Schöneberg) gefördert. Hier geht es um
kreative Einbindung von Seniorinnen und Senioren, z. B. im Rahmen von Theaterstücken
oder speziellen einmaligen Modellprojekten (Demenztheater, alte Menschen spielen in
der Kita etc.). Ziel ist es die aktivierende „Teilhabe älterer Menschen“ zu fördern.
Aus Mittel der Deutschen Klassenlotterie Berlin wurden in 2019/2020 verschiedene
Projekte gefördert, die der Teilhabe älterer Menschen dienen. Dabei handelte es sich um
die Schaffung barrierefreier Zugänge, aber auch um Projekte wie Förderung der „Roten
Nasen“ (Clown-Visiten in Senioreneinrichtungen).
6
15. Welche vom Berliner Senat ausgehenden und welche bundesweiten Initiativen mit dem Ziel einer
flächendeckenden Einführung von Inklusionstaxis gibt es aktuell oder sind geplant und an welchen hat sich
der Senat beteiligt bzw. plant sich wann daran zu beteiligen?
Zu 15.: Wie bereits in der Antwort zur Schriftlichen Anfrage 18/18448 ausgeführt, ist Berlin
weiterhin bereit, bundesweite Initiativen mit dem Ziel einer flächendeckenden Einführung
von Inklusionstaxis zu unterstützen.
Berlin, den 23. Januar 2020
In Vertretung
Alexander F i s c h e r
_____________________________
Senatsverwaltung für
Integration, Arbeit und Soziales

Flughäfen + Taxi: Streit um Laderecht Landkreis sieht keinen Bedarf für Berliner Taxis am BER, aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/politik/Flughafen-BER/BER-Aktuelles/akteure_aktuell/2019/11/ber-flughafen-taxis-zulassung-dahme-spreewald-berlin.html

Fluggäste am neuen #Flughafen #BER werden voraussichtlich vor allem in #Taxis mit LDS-Kennzeichen einsteigen. Der Landkreis Dahme-Spreewald (LDS) wolle Berliner #Taxen dort nur zulassen, wenn der Bedarf nicht mit eigenen Taxen gedeckt werden kann, teilte die Senatsverkehrsverwaltung am Montag mit.

Aus Sicht von LDS reichen 1.000 Taxis aus
„In diesem Fall käme eine Vereinbarung mit Berlin über ein Laderecht von Berliner Taxen am BER in Betracht“, antwortete Staatssekretär Ingmar Streese (Bündnis90/Die Grünen) auf eine Anfrage der Linken im Abgeordnetenhaus.

„Für eine Zulassung sämtlicher 8.000 Berliner Taxen sieht der Landkreis keinen Raum“, erklärte Streese, der im Oktober mit Landrat Stephan Loge verhandelt hatte. Die Kreisverwaltung geht demnach davon aus, dass wegen der guten Bahn- und Busanbindung des Flughafens 1.000 Taxen am BER …

Taxi + Fahrdienst: Bedingungen des Taxiverkehrs und Kontrolle von Mietwagenunternehmen in Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie hat sich die Anzahl der #Taxilizenzen und der in Berlin gemeldeten #Mietwagen sowie
Mietwagenunternehmen jeweils seit 2010 entwickelt (bitte um jährliche Angaben)?
Antwort zu 1:
Die Daten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:
Anzahl Konzessionen
(Fahrzeuge) Anzahl Unternehmen
Stand Taxen Mietwagen Mietwagen
31.12.2010 7.187 1.484 304
31.12.2011 7.211 1.555 316
2
31.12.2012 7.428 1.550 314
31.12.2013 7.635 1.556 317
31.12.2014 7.643 1.631 319
31.12.2015 7.907 1.626 329
31.12.2016 8.313 1.593 353
31.12.2017 8.010 1.606 392
31.12.2018 8.247 2.287 530
30.09.2019 8.072 2.917 607
Frage 2:
Wie viele Unternehmen waren oder sind in Berlin und Umland tätig, die einen Unternehmerschein der IHK
Nürnberg haben? Wie viele Unternehmen und wie viele Zulassungen waren in den Bestechungsskandal bei
der IHK Nürnberg bezüglich illegaler Lizenzen verwickelt? Wurden die Zulassungen entzogen?
Antwort zu 2:
Dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (#LABO) sind bisher 68
Unternehmerinnen und Unternehmer namentlich bekannt, die zum Nachweis der
fachlichen Eignung im Genehmigungsverfahren eine Bescheinigung der Industrie- und
Handelskammer (IHK) Nürnberg vorgelegt haben.
Durch das LABO erfolgte jeweils die Versagung des Antrages bzw. die Rücknahme der
bereits erteilten Genehmigung, sobald im jeweiligen Einzelfall von der IHK Nürnberg eine
entsprechende Mitteilung über das Ermittlungsergebnis vorlag. Eine solche abschließende
Benachrichtigung erfolgte auf Grund der anhaltenden Ermittlungs- und Prüfungsverfahren
noch nicht in allen Fällen. Im LABO konnten von den 68 Fällen bisher 28 durch
Beendigung der Genehmigung abgeschlossen werden. Hierin enthalten sind auch
Unternehmen, die selbst den Betrieb auf Grund der Ermittlungen aufgegeben haben.
Frage 3:
Wie viele Personen sind beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LaBo) für die Kontrolle
des Taxi- und Mietwagenverkehrs zuständig (nach Plan und tatsächlicher Besetzung)? Wie viele Kontrollen
wurden 2017, 2018 und 2019 durchgeführt? Mit welchen Ergebnissen?
Antwort zu 3:
Im Sachgebiet, das die Aufgaben als Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde für den
Taxen- und Mietwagenverkehr wahrnimmt, sind 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
beschäftigt. Diese haben neben der Kontrolle des Taxi- und Mietwagenverkehrs zahlreiche
andere Aufgaben wahrzunehmen. So sind sie zuständig für die Antragsbearbeitung,
Erteilung und Widerruf von Genehmigungen, Durchführung von Betriebsprüfungen und
#Außenkontrollen sowie den Krankentransport. Darüber hinaus sind zwei Mitarbeiterinnen
bzw. Mitarbeiter mit der Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten und Beschwerden
beschäftigt.
Kontrollen werden vom LABO in verschiedenen Formen vorgenommen: Es werden
Fahrzeug- und #Betriebssitzkontrollen im Außendienst sowie Betriebsprüfungen
durchgeführt und es wird substantiierten Beschwerden und Hinweisen nachgegangen.
3
Folgende hierzu statistisch erfasste Zahlen können gemeldet werden (ohne
Krankentransport):
2017 2018 2019
#Fahrzeugkontrollen 2.294 1.710 467
Betriebssitzkontrollen 2 17 33
Betriebsprüfungen 199 144 179
Auf Grund der o.g. Betriebsprüfungen wurden folgende Maßnahmen ergriffen:
2017 2018 2019
Widerruf der Genehmigung 3 3 13
Versagung des Antrages 35 8 10
Ordnungswidrigkeitenverfahren (nur auf
Grund von Feststellungen in der
Betriebsprüfung)
17 24 13
Auch die Vornahme von Fahrzeug- und Betriebssitzkontrollen führte zu Maßnahmen
gegenüber dem Genehmigungsinhaber. So entsprachen nicht alle Fahrzeuge der
Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)
oder es wurde entgegen der Entgeltverordnung keine Kartenzahlung angeboten.
Negative Feststellungen bei Betriebssitzkontrollen führten in der Regel zu einer
„Nachbesserung“ durch das Unternehmen (Beseitigung des Mangels, Verlegung des
Betriebssitzes).
Frage 4:
Wie viele Kontrollen des Zolls bzw. der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) zur Umsetzung des
Mindestlohngesetzes fanden 2017, 2018 und 2019 jeweils bei Taxi-Betrieben und Mietwagenbetrieben mit
jeweils welchem Ergebnis statt?
Antwort zu 4:
Das BMF hat mitgeteilt, dass die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung (FKS)
u.a. im Personenbeförderungsgewerbe Prüfungen und Ermittlungen auf Grundlage des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) durchführt. Prüffelder sind hierbei
insbesondere die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Meldepflichten und Abführung
von Beiträgen zur Sozialversicherung sowie die Zahlung des gesetzlich vorgeschriebenen
Mindestlohnes nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), Scheinselbständigkeit und die
Beachtung ausländerrechtlicher Vorschriften.
Zum Personenbeförderungsgewerbe zählen sowohl die Taxi- und Mietwagenunternehmen
als auch Omnibus-, Eisenbahn- und Flugverkehr sowie die Binnenschifffahrt. Die
Arbeitsstatistik der FKS sieht keine gesonderte Erfassung der einzelnen Sparten vor. Die
Anzahl der durchgeführten Prüfungen innerhalb des Personenbeförderungsgewerbes im
Bundesland Berlin sowie deren Ergebnisse in den Jahren 2017, 2018 und 2019 (bis
einschließlich 30.09.2019) sind den folgenden Tabellen zu entnehmen:
4
Abgeschlossene
Arbeitgeberprüfungen
2017 2018 2019
ohne Beanstandung 217 72 89
mit Beanstandung 5 16 15
Einleitung von
Ermittlungsverfahren
7 0 4
Abgabe an zuständige Stelle 0 0 1
Gesamtergebnis 229 88 109
Ermittlungsverfahren 2017 2018 2019
eingeleitete Strafverfahren 21 10 21
eingeleitete
Ordnungswidrigkeitenverfahren
16 6 11
Gesamtergebnis 37 16 32
Frage 5:
Wie viele Kontrollen führten Finanzbehörden jeweils bei Taxiunternehmen und Mietwagenunternehmen
2017, 2018 und 2019 mit welchem Ergebnis durch?
Antwort zu 5:
Die Anzahl der durch die Berliner Steuerverwaltung durchgeführten Kontrollen von Taxiund
Mietwagenunternehmen im Rahmen von Betriebsprüfungen sind in der nachfolgenden
Tabelle dargestellt:
Jahr
Anzahl der
Betriebsprüfungen
Mehrergebnis
[Euro]
2017 65 rd. 1.027.700
2018 103 rd. 1.399.500
1. Halbjahr
2019
61 rd. 839.800
Die Anzahl der durch die Berliner Steuerverwaltung durchgeführten Kontrollen von Taxiund
Mietwagenunternehmen im Rahmen von Umsatzsteuer-Sonderprüfungen,
Umsatzsteuer-Nachschauen oder Kassen-Nachschauen sind in der nachfolgenden
Tabelle dargestellt:
Jahr
Anzahl der
Prüfungsmaßnahmen
Mehrergebnis
[Euro]
2017 799 rd. 330.000
2018 217 rd. 1.245.700
1. Hj. 2019 125 rd. 462.300
Nachschauen führen zu keinem messbaren monetären Mehrergebnis. Sie dienen der
Sicherstellung einer gleichmäßigen Festsetzung und Erhebung der Umsatzsteuer und der
Feststellung von Sachverhalten, die für die Besteuerung erheblich sein können.
Nachschauen erfolgen ohne vorherige Ankündigung während der Geschäftszeiten.
5
Werden Tatsachen festgestellt, die einer weiteren Überprüfung bedürfen, so wird zu einer
Prüfung übergegangen.
Frage 6:
Wie viele Kontrollen zur Kontrolle der Rückkehrpflicht von Mietwagen wurden 2017, 2018 und 2019 von wem
durchgeführt?
Antwort zu 6:
Im Jahr 2018 sind erstmals substantiierte Meldungen zur Problematik der Rückkehrpflicht
gemacht worden, die die Vornahme von Prüfungen bei drei größeren
Mietwagenunternehmen rechtfertigten. Maßnahmen wurden eingeleitet.
Im Jahr 2019 wurden darüber hinaus in 83 Fällen mit berechtigtem Anfangsverdacht
Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Diese sind zum größten Teil noch nicht
abgeschlossen.
Frage 7:
Werden bei der Genehmigung oder Genehmigungsverlängerung von Mietwagen auch die finanzielle
Leistungsfähigkeit und die Erfüllung abgaben- und sozialrechtlicher Verpflichtungen des Unternehmens
kontrolliert?
Antwort zu 7:
Sowohl die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens als auch die Erfüllung der
abgaben- und sozialrechtlichen Verpflichtungen sind unabdingbare
Genehmigungsvoraussetzungen im Bereich der gewerblichen Personenbeförderung und
müssen daher bei jedem Antrag aktuell nachgewiesen werden. Vorzulegen sind
mindestens eine Vermögensübersicht, ein aktueller Kontoauszug sowie sog.
Unbedenklichkeitsbescheinigungen von den jeweiligen Finanzämtern, der Krankenkassen
sowie der Berufsgenossenschaft Verkehr.
Frage 8:
Wer ist zur Kontrolle der Bücher von Mietwagenunternehmen berechtigt und wie viele Kontrollen der Bücher
fanden statt? Wie oft wurden dabei anhand der revisionssicher aufgezeichneten Daten auch die Einhaltung
der Rückkehrpflicht der Mietwagen der Firma oder von Subunternehmen und die Umsetzung des
Mindestlohngesetzes kontrolliert? Mit welchem Ergebnis? Wenn solche Kontrollen nicht erfolgten – warum?
Antwort zu 8:
Zu einer Einsichtnahme der Bücher sind mehrere Dienststellen im Rahmen ihrer
Zuständigkeit berechtigt. Das LABO nimmt eine solche zur Erfüllung seiner Aufsichtspflicht
gemäß § 54 i.V.m. § 54a PBefG (Personenbeförderungsgesetz) wahr. Anlassbezogen
haben seit 2017 im Mietwagengewerbe acht umfangreiche Betriebsprüfungen
stattgefunden. Drei dieser Prüfungen beinhalteten auch im erheblichen Umfang die
Überprüfung der Rückkehr zum Betriebssitz. Maßnahmen nach dem
Ordnungswidrigkeitengesetz mussten eingeleitet werden.
Die Einhaltung der Rückkehrpflicht kann im Übrigen nur einzelfallbezogen bei Vorliegen
von Vergleichsdaten und nicht durch eine alleinige Einsicht in die Auftragsbücher überprüft
werden.
6
Die FKS ist gemäß § 4 Abs. 1 SchwarzArbG zur Durchführung der Prüfungen nach § 2
Abs. 1 befugt, Einsicht in die Lohn- und Meldeunterlagen, Bücher und andere
Geschäftsunterlagen zu nehmen, aus denen Umfang, Art oder Dauer von tatsächlich
bestehenden oder vorgespiegelten Beschäftigungsverhältnissen oder Tätigkeiten
hervorgehen oder abgeleitet werden können. Hierbei verfolgt die FKS einen ganzheitlichen
Prüfansatz, der – seit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2015 –
grundsätzlich bei jeder FKS-Prüfung auch eine Prüfung der Einhaltung des gesetzlichen
Mindestlohns und ergänzenden Nebenpflichten nach dem Mindestlohngesetz beinhaltet.
Die Einhaltung der Vorschriften der Rückkehrpflicht stellt hingegen keine Prüfungsaufgabe
nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz dar. Statistische Daten liegen nicht vor.
Frage 9:
Welche Möglichkeiten haben die Finanzbehörden, auf die im Ausland liegenden Daten von UBER
zuzugreifen?
Antwort zu 9:
Bei Bedarf könnten Daten im Wege der Amtshilfe über ein Auskunftsersuchen angefordert
werden.
Frage 10:
Welche Gespräche fanden mit den im Umland von Berlin zuständigen Stellen hinsichtlich der Kontrolle des
Mietwagenverkehrs, insbesondere der Rückkehrpflicht, statt?
Antwort zu 10:
Seit 2017 finden mit dem Landkreis Dahme-Spreewald behördenübergreifende Treffen
statt. Thematisiert wurde insbesondere die Kontrolle der Rückkehrpflicht. Die Treffen
dienen der Verbesserung des Informationsaustausches zwischen den
Genehmigungsbehörden, der Amtshilfe und der Maßnahmenfindung.
Frage 11:
Wie viele der Mietwagen in Berlin sind von der Installationspflicht eines Wegstreckenzählers befreit und mit
welcher Begründung?
Frage 12:
Wie oft wurde kontrolliert, ob für Mietwagen die Bedingungen für die Befreiung tatsächlich zutreffen?
Antwort zu 11 und 12:
Die Mehrheit der Berliner Mietwagenunternehmen verfügt über eine
Ausnahmegenehmigung zur Anbringung eines Wegstreckenzählers. Nach § 43 Abs. 1
BOKraft kann in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragstellende
durch die Genehmigungsbehörde eine Ausnahme u.a. davon genehmigt werden, einen
Wegstreckenzähler im Mietwagen anzubringen. Von dieser Antragstellung machen in
Berlin wie auch bei zahlreichen anderen Genehmigungsbehörden die betroffenen
Unternehmen rege Gebrauch. Fahrpreisvereinbarungen in Form von
7
Pauschalabrechnungen und app-basierten Vorausberechnungen, denen der Fahrgast vor
Fahrtantritt zustimmt, machen die Verwendung des Wegstreckenzählers entbehrlich. Für
jede vom LABO erteilte Ausnahmegenehmigung liegt ein entsprechender Antrag des
Unternehmers mit der Begründung vor, keine Abrechnungen nach Wegstrecke
vorzunehmen. Eine Überprüfung dieser Angabe wurde bisher nur anlassbezogen
durchgeführt. Hier liegen bisher keinerlei Feststellungen oder Hinweise dafür vor, dass die
Unternehmen hiervon abweichen.
Frage 13:
Wird bei der Genehmigung von Mietwagen kontrolliert, ob fußläufig vom Betriebssitz ausreichend Stellplätze
sowie Pausen- und Hygieneräume für das Personal vorhanden sind, um die Anforderungen der
Rückkehrpflicht erfüllen zu können?
Antwort zu 13:
Im Rahmen der Antragsbearbeitung zur Ersterteilung von Mietwagengenehmigungen
finden Betriebssitzkontrollen statt. Es wird geprüft, ob ein Unternehmen eigene Stellplätze
nachweisen muss oder ob genügend öffentlicher Parkraum vorhanden ist, um der
Rückkehrpflicht zu genügen.
Wird ein Betriebssitz bei der Überprüfung nicht als geeignet bewertet, erfolgt für diesen
keine Genehmigung. Die Pausen- und Hygieneräume werden ebenfalls in Augenschein
genommen, obwohl die Zuständigkeit hierfür nicht vorrangig beim LABO liegt.
Frage 14:
Wie und wie oft erfolgte die Kontrolle der Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes bei Mietwagenunternehmen?
Mit welchem Ergebnis?
Antwort zu 14:
Soweit die Fahrerinnen und Fahrer als Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer tätig sind, obliegt
dem Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin
(LAGetSi) – als die zuständige Aufsichtsbehörde in Berlin – die Überwachung der
Einhaltung arbeitsschutzrechtlicher Vorschriften zur Arbeitszeit.
Die Überwachung erfolgt im Rahmen der vorhandenen Ressourcen, wenn konkrete
Anlässe (Anzeigen, Hinweise, Beschwerden) der Arbeitsschutzbehörde bekannt werden.
Beschwerden wegen Verstößen gegen die Arbeitszeiten und arbeitsfreien Zeiten bei
Mietwagenunternehmen mit Chauffeurdiensten sind in den letzten drei Jahren im LAGetSi
nicht eingegangen. Es wurden weder reaktive noch proaktive Kontrollen durchgeführt.
Frage 15:
Wie erfolgt die Sicherstellung ausreichender Pausenzeiten der Fahrer von Mietwagenunternehmen im
Interesse der Sicherheit der Fahrgäste?
8
Antwort zu 15:
Soweit die Fahrerinnen und Fahrer als Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer tätig sind, ist es
Aufgabe des Arbeitgebers, zur Gewährleistung der Sicherheit und des
Gesundheitsschutzes der Beschäftigten die mit ihrer Arbeit verbundenen psychischen und
physischen Belastungen, welche durch die Arbeitszeit bestimmt sein können, zu beurteilen
und Maßnahmen festzulegen (Gefährdungsbeurteilung). In dem Zusammenhang ist er
auch verpflichtet, die nach dem Arbeitszeitgesetz zu gewährenden Ruhepausen
sicherzustellen.
Frage 16:
Wie wird die Dokumentation unmanipulierbarer steuerlich relevanter Einzeldaten der
Mietwagenunternehmen für die Finanzbehörden sichergestellt?
Antwort zu 16
Die Taxigenehmigungsbehörde prüft die Einhaltung der Vorgaben des § 49 Abs. 4 Satz 4
PBefG.
Die Überprüfung der Einhaltung steuerrechtlicher Verpflichtungen erfolgt unter Abwägung
aller steuerlichen Risikogesichtspunkte durch den Innendienst oder die
Außenprüfungsdienste der Berliner Finanzämter.
Frage 17:
Wird sich der Senat bei der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes für die Kennzeichnungspflicht von
Mietwagen einsetzen?
Antwort zu 17
Der Senat wird sich im Rahmen der Möglichkeiten des Gesetzgebungsverfahrens für eine
Kennzeichnungspflicht von Mietwagen einsetzen.
Frage 18:
Wie viele bei Mietwagenunternehmen angestellte Fahrerinnen und Fahrer beziehen gleichzeitig ergänzende
Leistungen nach dem SGB II (sog. „Aufstocker“)?
Antwort zu 18:
Die Bundesagentur für Arbeit hat wie folgt geantwortet:
„Aussagen zu beschäftigten Leistungsberechtigten liegen grundsätzlich durch die
Verknüpfung mit der Beschäftigungsstatistik vor, diese können nach den
Wirtschaftszweigen der WZ 2008 (Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 –
Statistisches Bundesamt) anonym, also ohne Rückrechnung auf einzelne Betriebe, zur
Verfügung gestellt werden. Die Personenbeförderung mit Taxis und die Pkw-Vermietung
mit Fahrer werden in der gleichen Unterklasse (WZ 2008 49.32.0) geführt. Eine
differenzierte Aussage zu ergänzenden Leistungen nach dem SGB II für Beschäftigte
dieser beiden Geschäftsfelder ist daher nicht möglich.“
9
Frage 19:
Wie ist der Stand bezüglich der Zuladungserlaubnis für Berliner Taxen am Flughafen BER? Wann fanden
welche Gespräche mit wem und mit welchem Ergebnis statt? Was unternimmt der Senat, um eine Regelung
bis zur Eröffnung des Flughafens BER sicherzustellen? Wie sollte diese Regelung nach Ansicht des Senats
aussehen?
Antwort zu 19:
Entsprechend den Richtlinien der Regierungspolitik liegt es im Interesse des Landes
Berlin, dass Berliner Taxen am Flughafen Berlin-Brandenburg (BER) Fahrgäste laden
können und dass für alle Fahrgäste ein transparenter und einheitlicher Taxi-Fahrpreis
gewährleistet wird. Mit dem Ziel, das umzusetzen, steht der Senat im Gespräch mit
Vertretern des Landkreises Dahme-Spreewald (LDS).
Rechtlich ist in § 47 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) geregelt, dass Taxen
zur Fahrgastaufnahme grundsätzlich nur in der Gemeinde bereitgehalten werden dürfen,
in der der Unternehmende seinen Betriebssitz hat. Weil der BER auf dem Gebiet von LDS
und damit außerhalb ihrer Betriebssitzgemeinde liegt, dürfen Berliner Taxen sich dort nur
bereithalten, wenn Ihnen dies über eine Vereinbarung Berlins mit LDS ausdrücklich
gestattet wird. Eine solche Vereinbarung wird in § 47 PBefG ausdrücklich ermöglicht.
Entsprechende Vereinbarungen zur Fahrgastaufnahme durch Berliner Taxen gab es
bereits in der Vergangenheit für den ebenfalls im Gebiet von LDS gelegenen Flughafen
Schönefeld, wobei LDS-Taxen im Gegenzug die Fahrgastaufnahme im Land Berlin
gestattet wurde. Nachdem LDS die letzte Vereinbarung im Jahr 2012 gekündigt hat, gibt
es derzeit keine Vereinbarung.
Aktuell stehen Berlin und LDS wieder im Gespräch, um die Möglichkeiten einer
Vereinbarung über die Taxenaufstellung ab Eröffnung des BER zu erörtern. Bereits am
22.09.2017 und 16.01.2018 waren Gespräche auf Staatssekretärs-Ebene des Landes
Berlin mit dem LDS-Landrat geführt worden.
Angesichts der wiederholten Verschiebungen der BER-Eröffnung machten weitere
abschließende Gespräche bislang noch keinen Sinn, denn eine Vereinbarung muss die
aktuellen tatsächlichen Gegebenheiten berücksichtigen.
Im Hinblick auf den jetzt avisierten Eröffnungstermin im nächsten Jahr fand am 7.10.2019
ein erneutes Gespräch zwischen Herrn Staatssekretär Streese und Herrn Landrat Loge
statt.
Im Ergebnis führte dieses Gespräch zu einer ersten Abstimmung. Zunächst bedarf es
rechtlicher und tatsächlicher Prüfungen. Im Hinblick auf die zu erwartende gute ÖPNVAnbindung
(Öffentlicher Personennahverkehr) des BER sieht LDS für den BER
hochgerechnet einen Bedarf an 1.000 Taxen. Zusätzliche Taxen werden benötigt, soweit
LDS den genannten Bedarf nicht mit eigenen Taxen wird decken können. In diesem Fall
käme eine Vereinbarung mit Berlin über ein Laderecht von Berliner Taxen am BER in
Betracht. Für eine Zulassung sämtlicher 8.000 Berliner Taxen sieht der Landkreis keinen
Raum.
10
Inhaltlich wird nach Ansicht des Senats zu regeln sein, dass Berliner Taxen Fahrgäste am
BER aufnehmen dürfen und im Gegenzug dazu, dass LDS Taxen Fahrgäste in Berlin
aufnehmen dürfen. Festzulegen ist dabei insbesondere die Zahl der jeweils zugelassenen
Taxen. Vor Ort am BER wird die Aufstellordnung auf den Stellflächen und die Taxivorfahrt
zur Fahrgastaufnahme zu regeln sein. Eine Einigung ist ferner zu erzielen über das
Pflichtfahrgebiet und damit über den Umfang der Beförderungspflicht im jeweils anderen
Gebiet, über einen einheitlichen Flughafentarif, über die Abnahme der erforderlichen
Ortskundeprüfung für das jeweils andere Gebiet sowie über die Art und Weise der
Durchführung erforderlicher Kontrollen der Taxiunternehmen.
Berlin, den 22.10.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Taxi + Tarife: Taxi fahren in Berlin wird teurer: Das sind die neuen Preise, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article217029551/Taxis-in-Berlin-werden-teurer-Senat-genehmigt-hoehere-Preise.html

Die zuletzt 2015 angehobenen Preise sollen um fast elf Prozent steigen. Der Senat bestätigte die neuen Tarife.

#Taxifahren in Berlin wird wieder #teurer. Die zuletzt im Jahr 2015 angehobenen Fahrpreise werden um durchschnittlich 10,7 Prozent steigen. Einen entsprechenden Vorschlag von Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) hat der Berliner Senat in seiner Sitzung am Dienstag bestätigt.

Die Landesregierung reagiere damit auf die #Kostenentwicklung der Branche und nehme das Anliegen etlicher #Taxiverbände auf, die Lohn- und Betriebskostensteigerungen auszugleichen, so die Senatsverkehrsverwaltung.

Vor allem kürzere Fahrten mit dem #Taxi werden sich danach …