Straßenverkehr + U-Bahn: U5 und Unter den Linden, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Vorbemerkung: Die Schriftliche Anfrage betrifft
Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit
und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl
bemüht, Ihnen eine Antwort zukommen zu lassen und hat
daher das Bezirksamt Mitte von Berlin um Mitwirkung
gebeten. Soweit dort in eigener Verantwortung eine Stellungnahme
erstellt und dem Senat übermittelt wurde, ist
diese nachfolgend in ihren maßgeblichen Teilen in die
Beantwortung eingeflossen.
Frage 1: Welche #verkehrlichen #Sperrungen sind im
Zuge der Maßnahme „#Lückenschluss #U5“ noch geplant?
Frage 2: Wie werden die #Auswirkungen auf betroffene
Bereiche #abgemildert?
Antwort zu Frage 1 und 2: Die verkehrlichen Sperrungen,
Baustelleneinrichtungsflächen und deren Wiederherrichtung
sowie begleitende Maßnahmen sind in der „2.
Änderung für den Planfeststellungsbeschluss vom
21.10.1999 für den Bau der U-Bahnlinie 5, 2. Bauabschnitt
zwischen U-Bahnhof Alexanderplatz und UBahnhof
Brandenburger Tor im Bezirk Mitte von Berlin“
abschließend geregelt; der Beschluss ist bestandskräftig.
Aktuell liegen allerdings weder der Verkehrslenkung
Berlin noch dem Straßen- und Grünflächenamt des Bezirks
Mitte Anträge vor, die neuerliche Sperrungen in
diesem Bereich nach sich ziehen würden. Eine konkrete
Aussage darüber, ob ggf. weitere Sperrungen erforderlich
werden, kann erst nach Einreichung entsprechender Anträge
durch die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) getroffen
werden.
Frage 3: Auf welcher Grundlage nutzen die Bauunternehmen
die Mittelpromenade Unter den Linden als
Baustelleneinrichtungsfläche, wurden Alternativen erwogen?
Wie kann das Land Berlin auf eine Verkürzung
dieser Sondernutzung hin wirken?
Antwort zu Frage 3: Für die Bautätigkeiten der BVG
in der Straße Unter den Linden wurden für die Baustelleneinrichtungsflächen
auf der Grundlage des § 12 Berliner
Straßengesetz vom Straßen- und Grünflächenamt
Mitte Sondernutzungserlaubnisse in Verbindung mit der
Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde erteilt. In diesem
Zusammenhang waren im Vorfeld Abstimmungen zwischen
der BVG, der Verkehrslenkung Berlin und dem
Straßen- und Grünflächenamt Mitte als Erlaubnisgeber
notwendig, wobei selbstverständlich auch Alternativen
geprüft wurden. Das Land Berlin kann nicht auf eine
Verkürzung der Sondernutzung hinwirken, da diese, wie
schon in der Antwort zu Frage 1 und 2 erläutert, ohnehin
nur für den kürzest möglichen Zeitraum genehmigt wurde.

Frage 4: Wird nach Ende der Sondernutzung nur der
ursprüngliche Zustand wiederhergestellt, oder gibt es
alternative Zielvorstellungen? Wenn ja, welche? Wenn
nein, wieso wird die Möglichkeit nicht genutzt?
Antwort zu Frage 4: Die Wiederherstellung der Straße
Unter den Linden erfolgt nach Ende der Sondernutzung
für die Baumaßnahmen der U5 im Wesentlichen in ihrem
ursprünglichen Zustand. Einige kleinere Anpassungsmaß-
nahmen wird es geben. So wird zum Beispiel an der
Kreuzung Unter den Linden/Glinkastraße/Neustädtische
Kirchstraße die Fußgängerquerung im Zuge der Mittelpromenade
neu eingerichtet. Es ist darüber hinaus vorgesehen,
die vorhandenen Planungsvorgaben (Ausschuss
Berlin 2000) für die Straße Unter den Linden zu überprü-
fen, um künftigen Verkehrsanforderungen, insbesondere
im Hinblick auf ÖPNV und Radverkehr, besser gerecht zu
werden. Da hierzu umfangreiche Prüfungen, Abstimmungen
und Anpassungen aufgrund veränderter verkehrlicher
Anforderungen erforderlich sind, konnte dies nicht im
Zusammenhang mit der Baumaßnahme U5 erfolgen.
Frage 5: Welche Konzepte hat die BVG für die Nachnutzung
des U-Bahnhofs Französische Straße nach seiner
Schließung?
Antwort zu Frage 5: Für die Verknüpfung der Verlängerung
der U5 mit der U6 wird der heute etwas südlich
der Kreuzung Unter den Linden/Friedrichstraße gelegene
U6-Bahnhof Französische Straße nach Norden “verschoben“.
Für die Nachnutzung des mit Inbetriebnahme der
U5 zu schließenden U-Bahnhofs Französische Straße
wurde die BVG gebeten, Vorschläge zu entwickeln. Die
entsprechenden Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen
Berlin, den 06. September 2016
In Vertretung
Christian Gaebler
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Sep. 2016)