Radverkehr in Berlin: Verschleppte Verkehrswende – der Fall Schönhauser Allee, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/pankow/article227074811/Radverkehr-in-Berlin-Verschleppte-Verkehrswende-der-Fall-Schoenhauser-Allee.html

Auf der #Magistrale in Prenzlauer Berg soll ein mit Pollern geschützter #Radweg entstehen. Der #Fahrradlobby geht die Planung zu langsam. Am Anfang war das #Parklet. An heiteren Herbsttagen lässt sich vor dem Bahnhof #Schönhauser Allee die Folge der veralteten #Verkehrsplanung kaum verbergen: Ein Strom aus #Radfahrern schiebt sich den schmalen Streifen auf dem Gehweg vor den Schönhauser Allee Arcaden entlang. Trauben von Passanten kreuzen beim Umstieg zwischen Bahnen den mit abgestellten Fahrrädern blockierten Raum. Als hölzerner Kasten nimmt eines von vier Parklets vor dem Einkaufcenter auf der Straße den Raum von zwei geparkten Autos ein. Das #Stadtmöbel ist als #Radparkplatz ausgelegt, hat aber nur sieben Abstellbügel. Stückpreis: 50.000 Euro. Eigentlich sollten die Parklets an der Schönhauser Allee Vorboten eines großen Umbaus sein. Davon spricht heute niemand mehr. Vier Jahre sind vergangen, seitdem das weltbekannte Planungsbüro #Gehl, das schon den Times Square in New York von den Automassen befreite, einen radikalen Entwurf zur Neuordnung des Verkehrs auf der Lebensader Prenzlauer Bergs skizzierte. Ein Jahr ist es her, dass der Berliner Senat den Plan zur Streichung einer Fahrspur des Kraftverkehrs zugunsten von Radfahrern für nicht umsetzbar erklärte. Ein Jahr ist es auch her, dass Pankows Bezirksverordnete forderten, in dem Fall wenigstens die Parkspur am Straßenrand in beiden Richtungen den Radfahrern zuzuschlagen – und so das Paradeprojekt …

Straßenverkehr: Brückenarbeiten Nächste Vollsperrung der Autobahn geplant, aus MOZ

https://www.moz.de/landkreise/oberhavel/oranienburg/oranienburg-artikel/dg/0/1/1752904/

Aus Sicherheitsgründen wird der nördliche Berliner #Ring zwischen dem #Kreuz Oranienburg und dem #Dreieck Havelland am nächsten Wochenende voll #gesperrt. Das teilte Steffen Schütz, der Sprecher der #Havellandautobahn GmbH am Freitag mit. Grund dafür sind die #Brückenarbeiten im Bereich der Anschlussstelle #Oberkrämer. Die alte Brücke über die #L17 soll abgerissen werden. Die Sperrung beginnt am Freitagabend, 20. September, um 22 Uhr. Bis Montagmorgen, 23. September, 5 Uhr, soll der Verkehr umgeleitet werden.
Laut Steffen Schütz werden mehrere Umleitungsstrecken eingerichtet. Wer aus Hamburg kommt, wird über Kremmen-Germendorf zur B96 geleitet und zum Kreuz Oranienburg geführt. Der aus Pankow kommende Verkehr wird am Kreuz Oranienburg abgeleitet und über die L170 Richtung …

Tarife + Straßenverkehr: Autofrei? Wir sind dabei! Mit dem Einzelfahrschein den ganzen Tag durch Berlin fahren, aus BVG

Am Sonntag, den 22. September 2019, heißt es in vielen Städten weltweit: Das Auto bleibt stehen! Um möglichst viele Berlinerinnen und Berliner zu Unterstützern des autofreien Tags zu machen, haben sich die Deutsche Umwelthilfe und die Berliner Verkehrsbetriebe etwas Besonderes ausgedacht. Mit einem #Einzelfahrschein geht es einen ganzen Tag mit Bussen und Bahnen durch die Hauptstadt. Zum Kennenlernpreis von 2,80 Euro können so auch passionierte Autofahrer ausgiebig testen, wie bequem Mobilität mit den Öffentlichen ist.

Dr. Sigrid Nikutta, Vorstandsvorsitzende der BVG: „Der #autofreie Tag ist eine tolle Aktion, die wir sehr gerne unterstützen. Besonders freut mich, dass auch die S-Bahn, die DB Regio, die ODEG und alle weiteren in Berlin aktiven Partner des #Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg mit an Bord sind. Ganz ohne Frage sind wir gemeinsam das Rückgrat der Mobilität in unserer Stadt. Und der autofreie Tag ist die perfekte Gelegenheit für alle, sich davon zu überzeugen, wie einfach und komfortabel man mit dem Berliner Nahverkehr ans Ziel kommt.“

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen #Umwelthilfe e.V.: „Wir freuen uns, gemeinsam mit der BVG am autofreien Tag zu zeigen, dass die Mobilität in der Stadt auch ohne Pkw auskommt. Die Luft in den Städten ist schlecht, viel zu viele Pkw verstopfen die Straßen, die Klimakrise wird immer präsenter. Wir brauchen mehr kollektive Verkehre, vor allem in den Städten. Für die saubere Luft, weniger Lärm und mehr Sicherheit. Der Umstieg auf Bus, Bahn und Tram schützt das Klima und erhöht insgesamt unsere Lebensqualität.“

Am autofreien Sonntag gilt der Einzelfahrausweis Berlin AB ab Entwertung bis 3:00 Uhr früh am Montagmorgen für die Fahrt im gesamten #VBB-Tarifbereich Berlin AB. Neben den U-Bahnen, Straßenbahnen, Bussen und Fähren der BVG können innerhalb Berlins selbstverständlich auch die Züge der S-Bahn Berlin und die Verkehrsmittel aller weiteren #VBB-Mitglieder genutzt werden. Gemeinsam schont man die Umwelt eben am besten – und daher können wie bei der regulären Tageskarte bis zu drei Kinder bis 14 Jahren kostenfrei mitfahren.

Den Einzelfahrausweis gibt es an allen Fahrscheinautomaten, in den Kundenzentren, im Bus, in der Straßenbahn sowie in den Apps aller beteiligten Verkehrsunternehmen und des VBB.

—–

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

pressestelle@bvg.de

Straßenverkehr: Mit staatlich verordnetem Schneckentempo zurück in die Steinzeit aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Warum gilt in der #Friedrich-Engels-Straße seit Juli #Tempo #10?
Antwort zu 1:
Das Straßen- und Grünflächenamt des Bezirksamts Pankow von Berlin hat als zuständiger
#Straßenbaulastträger auf der Grundlage des § 45 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung
(StVO) zur Verhütung von außerordentlichen #Schäden der Friedrich-Engels-Straße, welche
durch deren baulichen Zustand bedingt sind, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf
10 km/h begrenzt. Diese Geschwindigkeitsreduzierung gilt für den Abschnitt zwischen
#Nordendstraße und Hauptstraße.
Frage 2:
Wann wird dort wieder Tempo 50 gelten?
Antwort zu 2.
Das Bezirksamt Pankow von Berlin teilte mit, dass die Geschwindigkeitsreduzierung voraussichtlich
nach dem #Umbau der Friedrich-Engels-Straße aufgehoben wird.
2
Frage 3:
Wann wird die Straße saniert?
Antwort zu 3:
Dem Bezirksamt Pankow von Berlin ist es gegenwärtig nicht möglich, einen Ausführungstermin
für die #Straßenneubaumaßnahme zu benennen. Bei dem geplanten Bauvorhaben
handelt es sich nicht um eine Sanierung der Straße, sondern um die komplette Umgestaltung
des #Straßenraumes.
Frage 4:
Was entgegnet der Senat Berlinern in den betroffenen Parallelstraße, die den Autofahrern jetzt als Ausweichstraßen
dienen (z.B. Schönhauser Straße/Hauptstraße, Kastanienallee/Hauptstraße)?
Antwort zu 4:
Für den Senat hat der Abbau des Instandhaltungs- und Sanierungsrückstaus hohe Priorität.
Die Gewährleistung einer lebenswerten Stadt erfordert eine Vielzahl an Maßnahmen, welche
nicht nur die Planung neuer Projekte, sondern auch die Aufrechthaltung ober- und
unterirdisch bestehender Infrastrukturen beinhaltet. In diesem Zusammenhang treten für
die Berlinerinnen und Berliner stadtweit Einschränkungen und Belastungen auf, die in Abhängigkeit
von der Örtlichkeit und den täglichen Wegebeziehungen unterschiedlich stark
sein können.
Diese vorübergehenden höheren Verkehrsbelastungen durch Ausweichverkehre stellen
zweifelsohne zusätzliche Belastungen dar, welche grundsätzlich leider nicht vermeidbar
sind. Nach Fertigstellung des geplanten Neubaus der Friedrich-Engels-Straße wird diese
ihrer Verkehrsfunktion wieder gerecht werden und eine verkehrliche Entlastung der parallelen
Straßenverbindungen bieten.
Frage 5:
Gilt die Geschwindigkeitsbeschränkung auch für Jogger, Fahrradfahrer, Rollerfahrer?
Antwort zu 5:
Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt für den fließenden Verkehr auf der Fahrbahn und
somit für alle Verkehrsteilnehmenden, welche diese nach der StVO zu benutzen haben.
Berlin, den 06.09.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bus: Belastung von BVG-Bussen, Fahrern und Fahrgästen durch den Straßenzustand, aus Senat

www.berlin.de

  1. In welchen BVG-eigenen #Werkstätten oder #Vertragswerkstätten werden BVG-Busse #instand gehal­ ten, gewartet und repariert? Sind darunter #Spezialwerkstätten? Mit wieviel Personal sind die genann­ ten Werkstätten jeweils besetzt? Ich bitte um

Zu 1.: Die BVG AöR teilt mit, dass der #Omnibusbereich zurzeit über sechs Betriebs­werkstätten und eine #Hauptwerkstatt verfügt:

1   Werkstatt                             1  Anschrift                              1  Anzahl

    Fahrzeuge
Betriebshof Britz Gradestraße 10,

12347 Berlin

242
Betriebshof Cicerostr. westfälische          Straße 73, 10709 Berlin 258
Betriebshof             Indira- Gandhi-Str. Indira-Gandhi-Straße 98, 13053 Berlin 320
Betriebshof Lichtenberg Siegfriedstraße 36-45,

10365 Berlin

189
Betriebshof Müllerstr. Müllerstraße 79,

13349 Berlin

264
Betriebshof Spandau Am Omnibushof 1,

13593 Berlin

216
Hauptwerkstatt Siegfriedstraße 36-45,

10365 Berlin

0

Die Hauptwerkstatt ist auf #Unfall- und #Großinstandsetzungen der Omnibusse spezia­lisiert. Die Personale in den Werkstätten variieren je nach Größe der Örtlichkeit, im Schnitt arbeiten rund 70 Personen an einem Standort.

  1. Wie wird der Instandhaltungs-, Wartungs- und Reparaturaufwand von Unterböden, Auspuffanlagen, Stoßdämpfern, Achsen und Reifen einschließlich Felgen beim Aufenthalt in den Werkstätten von der BVG erfasst? Wie stellt sich die Auflistung des finanziellen und zeitlichen Aufwandes im Vergleich zum Gesamtaufwand für Instandsetzungen und Reparaturen dar?

Zu 2.: Die BVG AöR teilt mit, dass alle lnstandhaltungsleistungen an den Omnibus­ sen im SAP-System erfasst und abgerechnet werden.

Die Anzahl und Aufwände für die angefragten Baugruppen verteilen sich für das lau­ fende Jahr wie folgt:

Anzahl: Gesamt % Anzahl %  Instandhaltungs aufwand
Gesamt Mängel 116.442 100 100
Abgasanlage 2.935 2,5 11,2
Achsen 1-3 1.390 1,2 2,2
Stoßdämpfer 427 0,4 2,4
Reifen 1.434 1,2 3,8
  1. Kann anhand von Erfahrungswerten beurteilt werden, ob die von der BVG angeschafften Busse technisch und ökonomisch betrachtet dauerhaft für die in der Vorbemerkung beschriebenen Belastun­ gen ausgelegt Werden sie gegebenenfalls vorzeitig verkauft?

Zu 3.: Die Fahrzeuge müssen den für den geplanten Einsatzzweck geltenden Nor­ men und Vorschriften vollständig genügen und  für den Linienverkehr im Berliner Stadtverkehr und Umgebung geeignet sein.

  1. Welche Maßnahmen sind für Busfahrer vorgesehen, um ihre Arbeitsplätze bestmöglich zu gestalten und ihre Rückenbelastung zu minimieren? Wird die technische Entwicklung der Fahrersitze von Bus­ sen von der BVG durch den Austausch von Sitzen berücksichtigt? Inwieweit erfolgt ein Austausch der Sitze während der Gesamtnutzungsdauer der Fahrzeuge?

Zu 4.: Die bei der BVG zur Verwendung kommenden Fahrersitze entsprechen dem neuesten Stand und den Vorgaben des  Verbandes  Deutscher  Verkehrsunterneh­ men, was die medizinische und ergonomische Konzeptionierung betrifft. Fahrersitze werden im Rahmen der lnstandhaltungsprozesse intensiv überprüft und bei Bemän­ gelungen ausgetauscht.

  1. Wird die Entwicklung eines Systems für das Unterhaltungsmanagement der Berliner Straßen vo­ rangetrieben? Kann die Senatsverwaltung inzwischen sagen, wie viele im Zusammenhang mit der Straßenausbesserung stehende Baustellen es zurzeit in Berlin gibt? Inwieweit kann der Senat die für den Sanierungsbedarf der Straßen benötigte Summe von 000.000 Euro bestätigen? Welche Maß­ nahmen hat der Senat getroffen, um dem Vorwurf der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht ent­ gegenzutreten?

Zu 5.: Die Unterhaltungspflicht für die Straßen des Landes Berlin und deren Organi­ sation liegt gemäß Allgemeinem Zuständigkeitsgesetz (AZG) bei den Bezirken. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) entwickelt derzeit ein Erhaltungsmanagementsystem. Dieses hat nicht die Aufgabe, die Straßenunter­ haltung zu organisieren und kann dieses auch nicht leisten. Das  Erhaltungsmana­ gementsystem Straße unterstützt  sowohl Straßen- und Grünflächenämter (SGÄ)  in den Bezirken als auch die SenUVK bei der Wahrnehmung ihrer operativen und stra­ tegischen Aufgabenstellungen für die Planung von Erhaltungsprogrammen und – strategien der Berliner Straßen.

Die Zahl der der Straßenunterhaltung dienenden Baustellen (z.B. für Ausbesse­ rungsarbeiten) variiert stark nach Bedarf und kann somit nicht beziffert werden.

Der verwendete Begriff „Sanierungsbedarf‘ kann für die Straßenbauverwaltung nicht zugeordnet werden. Die für die Straßenverkehrsflächen  notwendigen  Mittel  teilen sich in Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht  (Straßenunterhaltung), Instand­ setzung der baulichen Substanz (z.B.  Erneuerung  der  Deckschicht),  Verbesserung der baulichen Substanz (Erhaltung; teilweiser Austausch des Straßenaufbaus) und Wiederherstellung (grundhafte Erneuerung; Re-Investition). Die angegebene Summe von 50.000.000 Euro ist hier so nicht bekannt und kann auch nicht zugeordnet wer­ den.

Zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit im Straßenbau hat die SenUVK Ausfüh­ rungsvorschriften (AV Straßenüberwachung) erlassen. Hier wird geregelt, dass bei festgestellten Schäden oder Mängeln, deren Beseitigung oder Abstellung unauf­ schiebbar ist, unverzüglich die zuständige Dienstkraft zu unterrichten und von dieser umgehend Maßnahmen einzuleiten sind. Gefahrenstellen sind sofort zu sichern. An­ haltende Verletzungen der Verkehrssicherungspflicht sind der SenUVK nicht  be­ kannt.

  1. Welche Beschädigungen durch das Aufeinandertreffen der oberen Etage mit Ästen – bezogen auf die Doppeldeckerbusse deren Dächer sowie die oberen Frontscheiben und bezogen auf die Bäume – sind erfasst worden? Welchen finanziellen, personellen und organisatorischen Aufwand müssen die Betriebswerkstätten im Zusammenhang mit dem genannten Punkt leisten?

Zu 6.: Eine Auswertung nur nach dem Grund „Baumberührung“ erfolgt nicht. Für die Instandsetzung von Scheibenreparaturen und den Karosserieecken nach Vandalis­ mus, Unfall und Baumberührung sind in diesem Jahr bereits folgende Kosten ent­ standen:

Schadensart Anzahl Schäden Gesamtkosten
Karosserie (Bug- und Heckecken) 1.495 884.000 EU R
Karosserie     (Front-    und   Seiten- scheiben) 395 579.000 EU R

Berlin, den 06. September 2019 In Vertretung

Barbro  D r e h e r

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe

Radverkehr: Radverkehr in Marzahn-Hellersdorf (II), aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie ist der jeweilige aktuelle #Planungs- und #Realisierungsstand folgender #Radverkehrsprojekte im Bezirk
(bitte jeweils auch Angabe des Beginns der Planungen und voraussichtlicher Fertigstellung sowie
Darstellung, aus welchen Haushalts- und Fördermitteln die Maßnahmen finanziert werden):
a) ZR1 Hoyerswerdaer Straße
b) Wuhlewanderweg Teil B
c) Borkheimer Straße
d) Radprojekt TR6 –TR7 Brücke Bitterfelder Straße
e) Radprojekt Köpenicker Straße Ecke Wulkower Straße
f) Radprojekt Wuhlewanderweg Teil A
g) Radprojekt Münsterberger Weg Abschnitt 1 und 2
h) Radprojekt ZR1 Abschnitt Ludwigsluster Straße
i) Allee der Kosmonauten, Radwegsanierung Rhinstr., Meeraner Straße
j) Radverkehrsanlagen Allee der Kosmonauten Eitelstraße – Elisabethstraße?
Antwort zu 1:
Der Planungs- und Realisierungsstand ist der beiliegenden Tabelle (siehe Anlage) zu
entnehmen.
2
Frage 2:
Welche weiteren Radverkehrsprojekte verfolgt der Bezirk über die in Frage 1 genannten Maßnahmen hinaus
(bitte jeweils Angabe des Beginns der Planungen und voraussichtlicher Fertigstellung sowie Darstellung,
aus welchen Haushalts- und Fördermitteln die Maßnahmen finanziert werden)?
Antwort zu 2:
Nach Angaben des Bezirkes werden über die in der beiliegenden Tabelle (siehe Anlage)
aufgeführten Maßnahmen hinaus (siehe Antwort zu 1) keine weiteren Radverkehrsprojekte
verfolgt.
Frage 3:
Seit wann verfolgt der Bezirk das Ziel, die in Frage 1 und 2 genannten Maßnahmen baulich umzusetzen
(Angaben bitte konkret bezogen auf jede einzelne Maßnahme)?
Antwort zu 3:
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf antwortete wie folgt:
a) ZR1 Hoyerswerdaer Straße, Senat 2015 in Kooperation mit Maßnahme der Berliner
Wasserbetriebe (BWB)
b) Wuhlewanderweg Teil B / Teil A 2018
c) Borkheider Straße 2018
d) Radprojekt TR6 –TR7 Brücke Bitterfelder Straße 2018
e) Radprojekt Köpenicker Straße Ecke Wulkower Straße, Senat 2014
f) Allee der Kosmonauten, Radwegsanierung Rhinstraße – Meeraner Straße, 2018
g) Radverkehrsanlagen Allee der Kosmonauten Eitelstraße – Elisabethstraße 2018
h) Märkische Allee: Geschützter Radfahrstreifen im Anbindungsbereich B1/B5, 2018
i) Gülzower Straße bis Hellersdorfer 2019“
Frage 4:
Welche der genannten Maßnahmen konnten in den letzten Jahren aufgrund fehlender finanzieller Mittel nicht
realisiert werden?
Antwort zu 4:
Bisher konnten alle in Abstimmung zwischen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr
und Klimaschutz und dem Bezirksamt gemeinsam geplanten
Radverkehrsinfrastrukturmaßnahmen aus Radverkehrsmitteln finanziert werden. Für viele
Maßnahmen ist allerdings die Erstellung der Bauplanungsunterlagen als Voraussetzung
für die Finanzierung noch nicht abgeschlossen, so dass die Finanzierbarkeit noch nicht
abschließend geklärt werden konnte. Angesichts der nicht nur durch die entsprechend den
Bestimmungen des Mobilitätsgesetzes erhöhten Ausbaustandards, sondern auch durch
neue Anforderungen an die Regenentwässerung und strenge Naturschutzauflagen bei
vielen Vorhaben tendenziell steigenden Kostenansätze in den Bauplanungsunterlagen
sowie des bei den Vergaben spürbar werdenden gestiegenen Baupreisniveaus bleibt
daher abzuwarten, inwieweit die im Haushalt für die Radverkehrsinfrastruktur
angemeldeten Mittel auch weiterhin für alle finanzierungsreifen Maßnahmen ausreichen
werden.

3
Frage 5:
Seit wann stehen für die jeweiligen Maßnahmen die entsprechenden finanziellen Mittel für die Planung und
Realisierung der Projekte bereit (bitte konkret bezogen auf jede Maßnahme)?
Antwort zu 5:
Seit wann die finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, ist der beiliegenden Tabelle (siehe
Anlage) zu entnehmen.
Frage 6:
Welche finanziellen Mittel standen dem Bezirk jeweils in den Jahren 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016,
2017, 2018 und 2019 für den Ausbau des Radverkehrs zur Verfügung?
Antwort zu 6:
Für Radverkehrsprojekte standen dem Bezirk seitens der Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz grundsätzlich folgende Mittel zur Verfügung:
 Mittel für die Verbesserung der Infrastruktur für den Radverkehr (Kapitel 0730, Titel
72016)
 Mittel für Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs (Kapitel 0730, Titel 52108)
 Mittel aus dem Kommunalinvestitionsprogramm (KInv) (Kapitel 2920, Titel 72016)
 Mittel aus dem SIWANA IV-Programm (Kapitel 9810, Titel 73040)
 Mittel aus dem Programm Gemeinschaftaufgabe Regionale Wirtschaftsförderung
(GRW)(Kapitel 1330, Titel 88306)
Voraussetzung für die Bewilligung von Mitteln für ein konkretes Projekt ist die Erarbeitung
und Abstimmung einer förmlichen Bauplanungsunterlage bzw. im Falle des Titels 52108
eines Maßnahmeblatts durch das Bezirksamt sowie die förmliche Anerkennung der
Bauplanungsunterlage durch die für das Bauwesen zuständige Senatsverwaltung.
Frage 7:
Wie viele VZÄ standen dem Bezirk in den unter Frage 6 genannten Haushaltsjahren für die Förderung des
Radverkehrs zur Verfügung?
Antwort zu 7:
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf antwortete wie folgt:
„2011 – 2017 keine gesonderten Vollzeitäquivalente (VZÄ), 2018 – 2019 1 VZÄ.“
Frage 8:
Wie begleitet das Bezirksamt die Planungen für den parallelen Bau einer Radschnellverbindung entlang der
geplanten Tangentialverbindung Ost (TVO)?
Antwort zu 8:
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf antwortete wie folgt:
„Im Rahmen der regulären Beteiligung im Planungsverfahren durch die Senatsverwaltung
für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abteilung V PS.“
4
Frage 9:
Vertritt das Bezirksamt die Auffassung, dass auf die geplante Radschnellverbindung entlang der TVO
aufgrund der zeitlichen Verzögerungen hätte verzichtet werden müssen oder befürwortet es den Bau der
Radschnellverbindung?
Antwort zu 9:
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf antwortete wie folgt:
„Die Radschnellverbindung war ohnehin vorgesehen und sie hat mit den Verzögerungen
nichts zu tun.“
Frage 10:
Welche Vorschläge hat das Bezirksamt gegenüber dem Senat oder der infraVelo GmbH bzgl. der
Realisierung zusätzlicher Radschnellverbindungen gemacht?
Antwort zu 10:
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf antwortete wie folgt:
„Märkische Allee
Parallel zur U5
Waldpromenade“
Frage 11:
Wie bewertet das Bezirksamt das Projekt „Radbahn U5“ und wie schätzt es die Realisierungschancen ein?
Antwort zu 11:
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf antwortete wie folgt:
„Es gibt alternative Strecken, Routen. Auf dem Gebiet des Bezirks wird diese Verbindung
durch die Maßnahmen ZR 1, TR 7 und TR 4 nahezu komplett abgedeckt.“
Frage 12:
Ist das Bezirksamt bereits aktiv an den Senat herangetreten, um dieses Projekt gemeinsam
voranzubringen?
Antwort zu 12:
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf antwortete wie folgt:
„Ja.“
Frage 13:
Wann wird das Bezirksamt finanzielle Mittel für eine Machbarkeitsstudie für das Projekt „Radbahn U5“ beim
Senat beantragen?
5
Antwort zu 13:
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf antwortete wie folgt:
„Da es sich um eine überbezirkliche Maßnahme handelt, liegt die Entscheidung hierzu bei
der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz.“
Frage 14:
Warum ist dies nicht bereits eher erfolgt, obwohl die Information, dass der Bezirk Mittel beim Senat
beantragen kann, bekannt war (siehe Drs. 18/16 002)?
Antwort zu 14:
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf antwortete wie folgt:
„Siehe Antwort zu Frage 11.“
Frage 15:
Plant das Bezirksamt, sollte die Machbarkeitsstudie zu einem positiven Ergebnis kommen, die Maßnahme
selbst umzusetzen?
Antwort zu 15:
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf antwortete wie folgt:
„Ist in Abhängigkeiten der Finanzierung vom Senat und des Auftrages der Infravelo
GmbH.“
Frage 16:
Inwiefern hat sich seit Beantwortung der Drs. 18/18 408 etwas an der Einschätzung des Bezirksamtes zur
Verkehrssituation für Radfahrende auf der Märkischen Allee verändert?
Antwort zu 16:
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf antwortete wie folgt:
„Da bislang noch keine baulichen bzw. verkehrsorganisatorischen Maßnahmen erfolgten,
kann sich logischerweise auch die Verkehrssituation noch nicht verändert haben.“
Frage 17:
In der Antwort auf die Drs. 18/18 408 hat das Bezirksamt geantwortet, dass es keine Planungen gebe, eine
Protected Bike Lane auf der dritten Spur der Märkischen Allee zu errichten. Am 1.7.2019 verkündet das
Bezirksamt in einer Pressemitteilung, dass es den Ausbau der Radwege in der Märkischen Allee bei der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz angemeldet habe (bepollerte Radwege). Woher
kam der Sinneswandel?
Antwort zu 17:
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf antwortete wie folgt:
„Die Gespräche mit vielen Bürgerinnen und Bürgern führten zu einer Beantragung eines
Protected Bike Lane auf der Märkischen Allee“
6
Frage 18:
Wann wurde der Ausbau der Radwege in der Märkischen Allee bei der Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz angemeldet?
Antwort zu 18:
Es wurden in den vergangenen Jahren verschiedene Möglichkeiten der
Radverkehrsführung andiskutiert. Ein Lösungsansatz mit neuzubauenden
Radverkehrsanlagen im Seitenraum und vollständiger Erhaltung der Parkmöglichkeiten
auf dem rechten Fahrstreifen über die gesamte Länge der Märkischen Allee hinweg
scheiterte jedoch an dem hohen Flächenversieglungs- und Finanzierungsbedarf bei
diesem Lösungsansatz.
In diesem Jahr wurde der Abschnitt nördlich der Wuhletalbrücke bis zur Stadtgrenze
einvernehmlich als erster Bauabschnitt vereinbart, da hier im Zuge der Erneuerung der
Wuhletalbrücke nunmehr die Abteilung V der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz tätig wird. In diesem relativ kurzen Bereich verfügt die Märkische Allee
überwiegend nur über einen Querschnitt von zwei Fahrstreifen pro Richtung, so dass die
Umnutzung des jeweils dritten Fahrstreifens nicht möglich ist. Auch für den südlich
anschließenden Abschnitt zwischen der Wuhletalbrücke und der Mehrower Allee soll die
Abteilung V im Zusammenhang mit der Neuerrichtung der Wuhletalbrücke die Umsetzung
übernehmen.
Für die Gesamtlänge der Märkischen Allee von ca. 7,5 km Länge (also auch für den
Abschnitt südlich der Mehrower Allee, der den größten Teil der Länge ausmacht und über
einen Querschnitt mit drei Fahrstreifen pro Richtung verfügt), liegt der Senatsverwaltung
für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz seit Mitte Juli 2019 ein Schreiben von Frau
Bezirksstadträtin Zivkovic vor, in dem sie die Märkische Allee als „bepollerten Radweg“
anmeldet und um Umsetzung bittet. Über diesen Antrag, der grundsätzlich von der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz unterstützt wird, muss hinsichtlich
der weiteren Vorgehensweise bezüglich finanzieller Absicherung von Planung und
Umsetzung sowie der konkreten Realisierung der Baumaßnahme noch entschieden
werden.
Frage 19:
Wer ist für die Realisierung dieser Maßnahme nun zuständig?
Antwort zu 19:
Grundsätzlich kommen für die Umsetzung der Ergänzung von Radverkehrsanlagen im
Zuge der Märkischen Allee, bei der es sich um die Ortsdurchfahrt einer Bundesstraße
handelt, sowohl die Abteilung V der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz als auch das Bezirksamt (Straßen- und Grünflächenamt) in Frage. Die
Senatsverwaltung ist nach dem allgemeinen Zuständigkeitsgesetz stets für die
Planungsvorgaben und bei „wesentlichen Änderungen“ auch für Planung und Bau solcher
Straßen zuständig, das Bezirksamt für alle anderen Änderungen wie bauliche
Anpassungen geringeren Umfangs sowie Markierungs- oder Beschilderungsarbeiten. In
vergleichbaren Fällen der Herstellung geschützter Radfahrstreifen ist daher von Fall zu
Fall zwischen Senatsverwaltung und Bezirksamt vereinbart worden, wer die Maßnahme
durchführt.
7
Die Senatsverwaltung hat die bauliche Umsetzung des Abschnitts nördlich der Mehrower
Allee übernommen. Südlich der Mehrower Allee ist noch offen, inwiefern einen zeitnahe
Realisierung möglich ist und wer gegebenenfalls die Realisierung übernimmt.
Frage 20:
Welche finanziellen und personellen Mittel stehen dafür bereit?
Antwort zu 20:
Die Planung hat gerade erst begonnen, die erforderlichen finanziellen und personellen
Mittel lassen sich daher nur sehr grob abschätzen. Da in der Investitionsplanung keine
Mittel für ein entsprechendes Einzelprojekt vorgesehen sind, kann es erforderlich werden,
die Kosten aus einem der Sammeltitel für die Radverkehrsinfrastruktur zu decken.
Inwieweit dies angesichts der begrenzten Größe der über die
Radverkehrsinfrastruktursammeltitel finanzierbaren Vorhaben und der großen Länge der
Strecke möglich sein wird, muss im Zuge der Vorplanung geprüft werden.
Frage 21:
Welche Vorplanungen existieren dafür bereits und welche weiteren Planungsschritte sind erforderlich?
Antwort zu 21:
Bisher existiert keine Vorplanung für eine durchgehende Radverkehrsanlange an der
Märkischen Allee, sondern nur Planungen für kleine Teilabschnitte (Umfeld Landsberger
Allee, Anbindungsbereich Alt-Biesdorf südlich der Brücke über die Ostbahn). Für den
Abschnitt nördlich der Mehrower Allee wird die Vorplanung über die Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz beauftragt, für die südlich anschließenden Abschnitte
muss über die Finanzierung und Beauftragung der Planung noch entschieden werden.
Nach Beginn der Vorplanung erfolgen dann die üblichen Abstimmungen zwischen
Senatsverwaltung, Verkehrslenkung Berlin, Bezirksamt, Polizei und vielen anderen
Beteiligten, die schließlich in eine straßenverkehrsbehördliche Anordnung,
Bauplanungsunterlagen, eine endgültige Finanzierungszusage und letztlich auch
Ausschreibungsunterlagen für die Vergabe der Bau- und Markierungsarbeiten münden
sollen.
Frage 22:
Wann ist frühestens mit einer Realisierung zu rechnen?
Antwort zu 22:
Der Realisierungszeitpunkt ist noch offen, zumal die Finanzierung noch nicht geklärt ist
und die Vorplanung für den größten Teil der Strecke noch gar nicht begonnen hat.
Frage 23:
Wie wird das Bezirksamt diese Maßnahme weiter begleiten, v.a. um das Ausweichen von LKW in
Wohnstraßen zu vermeiden?
8
Antwort zu 23:
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf antwortete wie folgt:
„Über die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde und den Außendienst des Ordnungsamtes.
Gleichzeitig werden Gespräche mit den Logistikunternehmen angestrebt, um eine
gemeinsame Lösung zu finden.“
Frage 24:
Wird das Bezirksamt den Vorschlag aufnehmen zu prüfen, ob auf dem Gelände des Clean-Tech-Business-
Parks ein Parkplatz-Sharing-Angebot für Lastkraftwagen geschaffen werden kann, damit Stellplätze für die
Spediteure bereitgestellt werden können, die momentan noch mit ihren Fahrzeugen an den großen
Magistralen im Bezirk parken?
Antwort zu 24:
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf antwortete wie folgt:
„Das ist mit den Förderrichtlinien für den Cleantech Business Park nach derzeitigem Stand
nicht vereinbar.“
Frage 25:
Wurden die in der o.g. genannten Pressemitteilung geforderten zusätzlichen Abstellmöglichkeiten für
Fahrräder am Springpfuhl bereits beantragt? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 25:
Die BVG AöR teilte mit, dass am S-Bahnhof Springpfuhl voraussichtlich im 2. Quartal 2020
freistehende Fahrradbügel realisiert werden.
Frage 26:
Wie begründet das Bezirksamt die Aussage aus der o.g. genannten Pressemitteilung, dass die
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und die GB infraVelo GmbH bedauerlicherweise
bislang überwiegend in der Innenstadt neue Radverkehrsinfrastruktur bauen würden?
Antwort zu 26:
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf antwortete wie folgt:
„Da sich die InfraVelo noch in der Gründungsphase befindet und der Personalaufbau noch
nicht abgeschlossen ist, gab es Prioritätensetzung.“
Frage 27:
Welche Vorschläge für den Radwegeausbau und die Verbesserung des Radverkehrs in Marzahn-Hellersdorf
seitens des Bezirksamtes wurden durch den Senat und die infraVelo GmbH abgelehnt (bitte jeweils Angabe
von Gründen)?
Antwort zu 27:
Die Sanierung der Radwege in der Lindenstraße – Zimmermannstraße wurde vor einigen
Jahren von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz abgelehnt, da es
9
dort teilweise noch keine Gehwege gibt und sich auf Grund des Baumbestandes dort kein
den geltenden Regelwerken und dem Mobilitätsgesetz entsprechender Sicherheitsabstand
zum Kfz-Verkehr und keine Verbreiterung auf das heute gültige Regelmaß durchführen
lässt, so dass Grunderwerb oder ein grundhafter Neubau der Straße nötig geworden wäre.
Frage 28:
Welche Radverkehrsprojekte in Berlin wurden zuungunsten des Bezirks Marzahn-Hellersdorf stattdessen in
der Innenstadt realisiert?
Antwort zu 28:
Da die gemeinsam zwischen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
und dem Bezirksamt abgestimmten Vorhaben bisher immer finanziert und umgesetzt
werden konnten, kann man nicht davon sprechen, dass ein konkretes Radverkehrsprojekt
statt in Marzahn-Hellersdorf in einem Innenstadtbezirk realisiert worden wäre. Angesichts
der Schwierigkeiten, die das Bezirksamt in den letzten Jahren hatte, die bewilligten
Projekte ohne Zeitverzug zu beginnen und abzuschließen, muss man davon ausgehen,
dass das Bezirksamt keine weiteren Vorhaben mehr hätte umsetzen können.
Frage 29:
Nachdem es nun Planungen für den Ausbau sicherer Radverbindungen entlang der Märkischen Allee gibt,
verfolgt das Bezirksamt nun auch den Ausbau sicherer Radwege an den folgenden bereits in der Drs.
18/18408 abgefragten Straßen
a) B1/B5
b) Hellersdorfer Str. und Gülzower Str. eingeschätzt?
c) Oberfeldstraße
d) Cecilienstraße?
Wenn nein, warum nicht??
Antwort zu 29:
a) Zufahrten zur Märkischen Allee in Planung.
b) In Planung ist der Ausbau des Radwegs auf der Südseite der Gülzower Straße von
Gutenbergstraße bis Hellersdorfer Straße und die Altentreptower Straße.
c) Teilweise vorhanden, darüber hinaus noch keine Planung, da hier laut Bezirk
ernsthafte Konflikte mit dem ruhenden Verkehr entstehen würden, für die es noch
keine praktikable Lösung gibt.
d) Auf dem gesamten Abschnitt, der Hauptverkehrsstraße ist, und zusätzlich über die
Cecilienbrücke sind Radverkehrsanlagen vorhanden (teils baulich, teils als
Radfahrstreifen).
Frage 30:
Wie weit sind die Planungen für die Einrichtung von zusätzlichen Fahrradstraßen im Bezirk?
Welche Maßnahmen werden hier geprüft?
Antwort zu 30:
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf antwortete wie folgt:
„Keine Planungen.“
10
Frage 31:
Wie weit sind konkret die Prüfungen für den Bereich der Hohensaatener Straße?
Antwort zu 31:
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf antwortete wie folgt:
„Keine Prüfungen bisher durchgeführt.“
Frage 32:
Wann und wo werden die ersten Grünmarkierungen von Radwegen im Bezirk umgesetzt?
Antwort zu 32:
Erste Strecke wird nach derzeitigem Stand die Allee der Kosmonauten zwischen
Rhinstraße und Beilsteiner Straße in 2020 sein.
Frage 33:
Welche Radwege hat der Bezirk für Grünmarkierungen durch die infraVelo GmbH angemeldet?
Antwort zu 33:
Der Bezirk hat mit der infraVelo GmbH eine Vereinbarung zur Grünbeschichtung der Allee
der Kosmonauten geschlossen. Weitere Strecken sind bisher nicht abschließend
angemeldet.
Frage 34:
Wann ist mit den Ergebnissen der Machbarkeitsuntersuchung für den Trassenkorridor Landsberger Allee-
Marzahn / Ost-Route (RSV 9) zu rechnen? Wann sollen sie der Öffentlichkeit vorgestellt werden?
Antwort zu 34:
Für die Vergabe der Machbarkeitsstudien sowie der anschließenden Planungsleistungen
für alle Radschnellverbindungen wurde ein europaweites Verfahren nach der
Vergabeverordnung für öffentliche Aufträge (VgV) für insgesamt 3 Einzellose durchgeführt.
Das Los 2 beinhaltet insgesamt 6 zu planende Radschnellverbindungs-Trassen, darunter
auch die RSV 9. Die Arbeiten zu RSV 9 beginnen in diesem Sommer. Erste Ergebnisse
zur Trassenfindung sollen der Öffentlichkeit Anfang Februar 2020 vorgestellt werden. Der
Abschluss der Untersuchung ist für Sommer 2020 avisiert.
Frage 35:
Welche Radabstellanlagen sollen 2019 wo errichtet werden?
11
Antwort zu 35:
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf antwortete wie folgt:
„161 Kreuzberger Bügel für 322 Fahrräder und 12 Fahrradbügel (1 Bügel = 4 Räder) für
Kinder.
Standorte sind an diversen Schulen, Kitas, Bezirksamtsdienststellen,
Jugendfreizeiteinrichtungen, Sozialen Stadtteilzentren, Sportstätten und kirchlichen
Einrichtungen. Der jeweils angemeldete Bedarf wird in vollem Umfang berücksichtigt.
Nach derzeitigem Kenntnisstand soll das Programm im kommenden Jahr fortgesetzt
werden.“
Berlin, den 09.09.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Geschwindigkeitsüberschreitungen im Jahr 2018 in Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

 

  1. Wie ist die Auslastung der mobilen #Verkehrsüberwachungsgeräte, und in welchem Umfang haben sich ihre Einsatzzeiten (bitte monatlich in Stunden anführen und getrennt nach #Radarfahrzeugen und Handlasern)  im Jahr 2018 im Vergleich zu 2017 verändert?

 

Zu 1.:

Die Auslastungen sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:

 

 

 

Monat

Handlasermessgeräte Geschwindigkeitsmessfahrzeuge   (Ra- darfahrzeuge)
2017

in Stunden

201 8

in Stunden

2017

in Stunden

201 8

in Stunden

Januar 539 435 1.264 1.762
Februar 495 407 1.724 1.751
März 844 399 1.565 1.798
April 474 523 1.594 1.887
Mai 598 525 1.315 1.394
Juni 421 526 1.146 1.469
Juli 434 515 1.271 1.700
August 655 683 1.875 1.396
September 657 355 1.440 1.188
Oktober 478 552 1.858 1.892
November 527 560 1.893 2.342
Dezember 122 176 1.769 2.100

 

  1. Hält der Senat die Einsatzzeiten für ausreichend? Wenn nicht, durch welche Maßnahmen können die Einsatzzeiten der mobilen Verkehrsüberwachungsgeräte erweitert werden? Was plant der Se­ nat dazu?

 

Zu 2.:

Ja.

 

  1. Wie viele #Geschwindigkeitsverstöße wurden mithilfe der stationären, beziehungsweise mobilen Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen festgestellt? Wie hoch war die Summe der daraus resul­ tierenden #Bußgeldbescheide (bitte aufschlüsseln nach stationären und mobilen Blitzern)?

 

Zu 3.:

Die Anzahl der mithilfe der stationären und mobilen Geschwindigkeitsüberwachungs­ anlagen festgestellten Verstöße sowie die Anzahl/Summe der Verwarnungs- und Bußgeldbescheide ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:

 

  Stationäre Messanlagen Mobile Messgeräte Gesamt
Geschwindigkeitsverstöße 217.924 703.570 921.494
Anzahl der Verwarnungs- und Buß- geldbescheide 202.543 624.065 826.608

(Quelle: Geschwindigkeitsüberwachungs-Datenbank,   Stand: 22. August 2019)

 

  1. Wie bewertet der Senat die Erfahrungen mit dem „#Enforcement Trailer“?

 

Zu 4.:

In der Erprobungsphase vom 14. Januar 2019 bis zum 14. Juni 2019 wurden die bei­ den Anhänger intensiv genutzt und an den unterschiedlichsten Messorten in nahezu allen Geschwindigkeitsbereichen (einschließlich Autobahnen) eingesetzt. Aus fachli­ cher Sicht stellt der Geschwindigkeitsmessanhänger einen sinnvollen einsatztakti­ schen Lückenschluss zwischen mobilen und stationären Überwachungsgeräten dar. Durch die Beschaffung wird das derzeit vorhandene Portfolio an Messgeräten ziel­ führend erweitert. Mit den Geräten lässt sich die Geschwindigkeitsüberwachung im Stadtgebiet  ressourcenschonend  intensivieren.

 

  • Wie hoch waren die Leihkosten für die Trailer im ersten Halbjahr 2019? Wie hoch sind ihre An­ schaffungskosten?

 

Zu 4.1.:

Die Mietkosten für beide Geschwindigkeitsmessanhänger betrugen 25.500,-  Euro netto. Der Mietpreis wird zu 100% auf den Kaufpreis angerechnet. Der restliche Kaufpreis liegt bei 148.918,- Euro netto für beide Geschwindigkeitsmessanhänger.

 

  • An wie vielen Stunden waren die beiden Geräte an welchen Standorten im Einsatz? Wie viele Geschwindigkeitsverstöße registrierten sie?

 

Zu 4.2.:

Die Daten sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:

 

Straßenname Messzeit in Stunden Überschreitungen
Adamstraße 71 :21:00 603
Adlergestell 28:33:00 2.987
Afrikanische  Straße 20:03:00 239
Alt-Biesdorf 19:29:00 346
Altstädter Ring 72:04:00 1.206
Altstädter Ring 43:49:00 605
Am Treptower Park 42:26:00 1.307
BAB A 100 91 :00:00 0

 

 

BAB A 100 21 :14:00 1.194
BAB A 100 131:55:00 12.208
BAB A 100 119:11:00 5.859
BAB A 100 3:28:00 561
BAB A 111 96:01 :00 1.633
BAB A 115 23:24:00 862
Bergstraße 68:54:00 202
Beusselstraße 48:09:00 1.417
Bitterfelder Straße 46:20:00 799
Boelckestraße 22:24:00 438
Boelckestraße 47:03:00 773
Boxhagener Straße 46:25:00 210
Boxhagener Straße 46:43:00 191
Buckower Damm 22:57:00 725
Buckower Damm 66:57:00 1.076
Bundesallee 66:07:00 1.347
Bundesallee 49:26:00 2.252
Columbiadamm 17:17:00 97
Columbiadamm 18:53:00 234
Danziger Straße 46:42:00 478
Danziger Straße 68:28:00 841
Eichborndamm 25:11 :00 269
Eichborndamm 68:13:00 151
Elisabeth-Schiemann-Straße 46:03:00 334
Feurigstraße 23:08:00 66
Fritz-Erler-Allee 22:11 :00 25
Frohnauer Straße 19:35:00 158
Grazer Damm 17:34:00 184
Groß-Berliner Damm 21 :58:00 204
Groß-Ziethener Straße 23:38:00 9
Hauptstraße 65:52:00 28
Hauptstraße 25:54:00 456
Hauptstraße 66:07:00 1.410
Hauptstraße 71 :24:00 471
Hauptstraße 66:39:00 2.509
Hauptstraße 43:26:00 2.332
Heckerdamm 12:01:00 187
Heerstraße 94:14:00 3.591
Heerstraße 72:08:00 1.591
Heerstraße 71 :19:00 655
Hermannstraße 19:27:00 300
Hindenburgdamm 42:20:00 586
Johannisthaler Chaussee 20:56:00 173
Kantstraße 18:06:00 409
Kantstraße 44:15:00 2.109
Katzbachstraße 4:42:00 50
Katzbachstraße 18:48:00 14

 

 

Kniprodestraße 75:44:00 752
Koenigsallee 45:27:00 571
Königin-Elisabeth-Straße 19:46:00 233
Königstraße 44:46:00 462
Köpenicker Straße 45:41 :00 441
Körtestraße 21 :08:00 47
Kurfürstendamm 18:30:00 60
Kurfürstendamm 62:31 :00 208
Leipziger Straße 41 :55:00 1.473
Leipziger Straße 48:42:00 1.672
Lichtenrader Damm 91 :52:00 834
Manteuffelstraße 46:48:00 965
Manteuffelstraße 70:25:00 1.003
Manteuffelstraße 51 :36:00 421
Manteuffelstraße 72:30:00 1.200
Mariendorfer Damm 43:32:00 424
Mariendorfer Weg 46:44:00 1.161
Marienfelder Allee 69:30:00 777
Märkische Allee 70:48:00 3.638
Märkische Allee 67:55:00 2.141
Nieritzweg 90:55:00 448
Nonnendammallee 0:19:00 3
Nonnendammallee 90:03:00 1.571
Nonnendammallee 68:04:00 4.232
Oberlandstraße 28:07:00 957
Otto-Suhr-Allee 42:46:00 49
Paulstraße 93:59:00 751
Persiusstraße 22:05:00 2.971
Persiusstraße 20:07:00 847
Potsdamer Chaussee 23:47:00 545
Prenzlauer Promenade 69:17:00 983
Quickborner  Straße 22:56:00 13
Rathausstraße 51 :26:00 122
Rhinstraße 43:11 :00 211
Rixdorfer Straße 46:02:00 544
Rollbergstraße 41 :08:00 936
Schildhornstraße 73:00:00 406
Schivelbeiner Straße 66:40:00 1.328
Schnellerstraße 22:09:00 881
Senftenberger Ring 18:00:00 17
Silberhammerweg 21 :16:00 20
Silberhammerweg 72:02:00 63
Silbersteinstraße 22:14:00 249
Skalitzer Straße 20:39:00 1.184
Spandauer Damm 46:04:00 276
Spanische Allee 69:52:00 998
Spindlersfelder Straße 69:33:00 857

 

 

Straße vor Schönholz 69:05:00 75
Suermondtstraße 71 :53:00 1.642
Teltower Damm 44:57:00 10
Tempelhofer Damm 0:33:00 26
Tempelhofer Damm 72:39:00 3.341
Tempelhofer Damm 68:04:00 980
Torstraße 19:05:00 719
Torstraße 46:07:00 2.449
Urbanstraße 18:24:00 387
Urbanstraße 22:52:00 636
Urbanstraße 21 :42:00 305
Westphalweg 43:43:00 678
Wisbyer Straße 3:23:00 36
Wisbyer Straße 65:48:00 957
Wutzkyallee 23:43:00 144

(Quelle: Geschwindigkeitsüberwachungs-Datenbank,   Stand: 22. August 2019)

 

  • Wie schätzt der Senat den möglichen Kauf dieser Geräte unter den Gesichtspunkten der Ver­ kehrssicherheit, des Lärmschutzes und der Wirtschaftlichkeit ein?

 

Zu 4.3.:

Eine stadtweit spürbare kontinuierliche Geschwindigkeitsüberwachung ist notwendig zur Erreichung einer positiven Beeinflussung des generellen Geschwindigkeitsverhal­ tens im Berliner Straßenverkehr. Die Geräte leisten diesbezüglich einen wesentlichen Beitrag zur Verkehrssicherheit und können darüber hinaus zur Überwachung von aus Lärmschutz- und Luftreinhaltungsgründen angeordneten  Geschwindigkeitsbegren­ zungen flexibel eingesetzt werden. Vor dem Hintergrund der Handlungsfelder „Stei­ gerung der Verkehrssicherheit“ und „Überwachung aus Lärmschutz- und Luftreinhal­ tungsgründen“ hält der Senat den beabsichtigten Kauf für wirtschaftlich.

 

  • Ist der Kauf dieser Geräte geplant? Wenn ja, wie viele?

 

Zu 4.4.:

Es ist beabsichtigt, die beiden erprobten Geschwindigkeitsmessanhänger  käuflich zu erwerben.

 

Berlin, den 04. September 2019 In Vertretung

 

 

Sabine Smentek

Senatsverwaltung für Inneres und Sport

Bahnverkehr + Straßenverkehr: Verkehrliche Auswirkungen des Neubaus der Dresdner Bahn im Süden Berlins, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche Stellen planen und erteilen verkehrsrechtliche Anordnungen im Zusammenhang mit den durch die
Sperrungen der #Bahnübergänge
#Bahnhofstraße
#Buckower Chaussee
#Wolziger Zeile
erforderlichen Umleitungen und Beschränkungen durch den Bau der #Dresdner Bahn?
Antwort zu 1:
Für die Erteilung #straßenverkehrsbehördlicher Anordnungen für verkehrsregelnde Maßnahmen
im übergeordneten Straßennetz (Bahnhofstraße und Buckower Chaussee) ist die
Verkehrslenkung Berlin (VLB) zuständig. Die Erteilung straßenverkehrsbehördlicher Anordnungen
im untergeordneten Straßennetz (Wolziger Zeile) obliegt der örtlichen Straßenverkehrsbehörde
im Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg.
Frage 2:
Für welchen Zeitraum sollen diese Sperrungen erfolgen?
2
Antwort zu 2:
Die DB Netz hat mitgeteilt:
· „Der #Bahnübergang (BÜ) Bahnhofstraße wird im Mai 2020 bis voraussichtlich Sommer
2023 für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Für Fußgängerinnen und Fußgänger wird zur
barrierefreien Ortsverbindung und als Bahnsteigzugang ein bauzeitlicher Bahnübergang
(BÜ) südlich des heutigen BÜ im Bereich des Pfarrer-Lüdkenhaus-Platz eingericht.
Vom voraussichtlich 25.05.2020 bis 22.06.2020 können aus baulogistischen Gründen
(Gleisbau/Abnahme der Schrankenanlage) Vollsperrungen für den gesamten Verkehr
an einzelnen Tagen nicht ausgeschlossen werden.
· Der BÜ Wolziger Zeile ist vom 16.09.2019 bis 03.10.2019 gesperrt. Vom voraussichtlich
25.05.2020 bis 22.06.2020 kommt es aus baulogistischen Gründen (Gleisbau/Umbau
der Schrankenanlage an die gänderte Gleislage) an einzelnen Tagen auch zu
Vollsperrungen. Ansonsten steht der Bahnübergang während der Sperrung des BÜ
Bahnhofstraße für den Straßenverkehr zur Verfügung. Die endgültige Sperrung des BÜ
Wolziger Zeile für den Kraftfahrzeugverkehr erfolgt dann nach Verkehrsfreigabe der
Bahnhofstraße im Sommer 2023.
· Eine Sperrung des BÜ Buckower Chaussee ist gemäß Planfeststellungsbeschluss erst
nach Verkehrsfreigabe der Säntisstraße frühestens ab voraussichtlich Oktober 2021
möglich. Zum genauen Zeitraum der Sperrung des BÜ Buckower Chaussee werden
derzeit Abstimmungen unter anderem mit den Berliner Wasserbetrieben als Bauherrin
und der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz als baudurchführende
Stelle der Straßenüberführung (SÜ) geführt. Derzeit wird von einer kompletten Sperrung
der Buckower Chaussee im Bereich der Bahnquerung von ca. 2 ½ bis 3 Jahre in den
Jahren 2022-2025 ausgegangen.“
Frage 3:
Wie werden die Buslinien #277, #M 11, #X 11 (Buckower Chaussee), Buslinie #175 (Wolziger Zeile) sowie die
Linien #M76, #172, #275 (Bahnhofstraße) während der baubedingten Sperrungen geführt?
Antwort zu 3:
Nach Mitteilung der BVG soll die Linienführung nach aktuellem Stand wie folgt erfolgen:
Buckower Chaussee:
Umleitung M 11, X 11 über (Buckower Chaussee >) Richard-Tauber-Damm > Säntisstraße
> Zehrensdorfer Straße > Nahmitzer Damm,
Umleitung Bus 277 über (Daimlerstraße >) Säntisstraße > Zehrensdorfer Straße >
Nahmitzer Damm.
Bahnhofstr.:
M 76 und Bus 172 enden in der Bahnhofstraße vor Steinstraße,
Bus 175 Umleitung über Steinstraße – Barnetstraße – Illigstraße (vgl. Frage 10).
3
Wolziger Zeile:
Die Führung der Linie 175 ist noch offen.
Frage 4:
Welches Konzept besteht für den Baustellenverkehr zum Bauvorhaben „Bau der Dresdner Bahn“, so dass
es wegen der ohnehin durch die Sperrungen bedingten Beeinträchtigungen nicht zu einem Verkehrskollaps
führt?
Antwort zu 4:
Die DB Netz hat mitgeteilt:
„Im Vorfeld der Bauausschreibungen wurden die zu erwartenden Massentransporte
während der Bauzeit der Dresdner Bahn auch in Hinblick auf die Sperrungen der
Bahnquerungen überprüft. An kritischen Baustellenzufahrten werden teilweise bauzeitlich
zusätzliche Lichtsignalanlagen aufgestellt. Grundsätzlich erwartet der Vorhabenträger auf
Grund des zusätzlichen Baustellenverkehr keine erhebliche Verschlechterung der
Verkehrsqualität, die über die Beeinträchtigungen durch die Sperrungen hinausgehen.“
Frage 5:
Wird es Sperrungen des Schichauwegs wegen Brückenarbeiten geben? Wenn ja, über welchen Zeitraum
und wie werden die Verkehre, insbesondere der Busverkehr, in diesem Fall geführt?
Antwort zu 5:
Die DB Netz hat mitgeteilt:
„Der Brückenbau sowie die notwendigen Baufreiheitsmaßnahmen im Bereich
Schichauweg/Barnetstraße wird weitestgehend nur unter Einschränkung der
Fahrbahnbreite erfolgen sowie unter einzelnen Vollsperrungen an einzelnen Tagen. Die
Maßnahme wird vor der Sperrung des BÜ Buckower Chaussee abgeschlossen sein.
Genaue Planungen zu den gegebenenfalls erforderlichen Busumleitungen liegen noch
nicht vor.“
Frage 6:
Wie soll der über die Buckower Chaussee führende Verkehr von mehr als 23.000 für die Zeit der Sperrung
umgeleitet werden?
Frage 7:
Sind temporäre bauliche Veränderung bspw. am Richard-Tauber-Damm erforderlich, um die Anzahl von
Fahrzeugbewegungen bewältigen zu können, für die er nicht ausgelegt ist?
Antwort zu 6 und 7:
Die DB Netz hat mitgeteilt:
„Die Fragen 6 und 7 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet.
Derzeit erfolgen die verkehrstechnischen Untersuchungen, inwieweit die nächstgelegenen
Umleitungsstrecken Richard-Tauber-Damm/Säntisstraße bzw. Barnetstraße/Schichau4
weg/Motzener Straße den Verkehr aufnehmen können. Erst aus diesen Ergebnisse lassen
sich die notwendigen baulichen Veränderung im Straßennetz ableiten. Die Planungen sind
dahingehend noch nicht abgeschlossen.“
Frage 8:
Inwieweit ist dieser Baustellenverkehr koordiniert mit den weiteren Baumaßnahmen der näheren Umgebung
wie mit dem Umbau der Bahnhofstraße und mit dem Projekt Lichtenrader Revier?
Antwort zu 8:
Die DB Netz hat mitgeteilt:
„Im Rahmen der Planungen wurde für den Wiederaufbau der Dresdner Bahn ein
Logistikkonzept entwickelt. Die Koordinationen der Baustellenverkehre erfolgt mit dem
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg als zuständigem Straßenbaulastträger.“
Frage 9:
Wird es zu Komplettsperrungen der Bahnhofstraße oder zu Teilsperrungen ggf. unter Aufrechterhaltung nur
einer Fahrtrichtung im Rahmen des Umbaus der Bahnhofstraße kommen?
Antwort zu 9:
Die DB Netz hat mitgeteilt:
„Im Rahmen der Bahnübergangersatzmaßnahme erfolgt die Vollsperrung der
Bahnhofstraße und Prinzessinnenstraße zwischen der Steinstraße/Briesingstraße auf der
Ostseite und Wünsdorfer Straße/Hilbertstraße auf der Westseite.“
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg hat mitgeteilt:
„Das Bezirksamt beabsichtigt, während der eigenen Baumaßnahme in der Bahnhofstraße
(Steinstr. bis Goltzstr.), den Verkehr in einer Fahrtrichtung aufrechtzuerhalten, damit die
Erreichbarkeit der Grundstücke sichergestellt ist.“
Frage 10:
Wenn ja, wann und über welchen Zeitraum wird dies sein und wie werden die Buslinien und der
Individualverkehr umgeleitet?
Antwort zu 10:
Auf die Antworten zu 2, 3 und 9 wird verwiesen.
Frage 11:
Wird die Fahrbahndecke der Goltzstraße ertüchtigt werden, um vor allem die Anlieger an den Bereichen der
Fahrbahn mit Kopfsteinpflaster, vor Lärm und Erschütterungen zu schützen?
5
Antwort zu 11:
Die DB Netz hat mitgeteilt:
„In Abstimmung mit dem Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, Straßen- und
Grünflächenamt (Fachbereich Straße), wird die Fahrbahn der Goltzstraße zwischen
Briesingstraße und Bahnübergang ertüchtigt.“
Frage 12:
Welche Maßnahmen werden ergriffen, um eine erhebliche Zunahme des Verkehrs durch das Wohngebiet
über die Mozartstraße und Beethovenstr./Hilbertstraße nach Mahlow zu verhindern?
Antwort zu 12:
Die DB Netz hat mitgeteilt:
„Die Vorhabenträgerin geht davon aus, dass keine wesentliche Zunahme der Verkehre
südlich der Wolziger Zeile in Richtung Waldblick bzw. in Richtung Mahlow Zentrum zu
erwarten ist.
Nach aktueller Einschätzung werden sich diese Verkehre in Richtung der B96
(Lichtenrader Damm/Kirchhainer Damm) verlagern. Zur Aufnahme der
Umleitungsverkehre von der Bahnhofstraße in Richtung Wolziger Zeile werden
Halteverbote in der Hilbertstraße anzuordnen sein.“
Frage 13:
Wie wird gewährleistet, dass die Bevölkerung rechtzeitig über die bevorstehenden verkehrlichen
Änderungen informiert ist?
Antwort zu 13:
Die DB Netz hat mitgeteilt:
„Die DB Netz AG informiert die von den Baumaßnahmen betroffenen Anwohnerinnen und
Anwohner vor Beginn der Baumaßnahmen über die vorgesehenen Maßnahmen sowie die
voraussichtliche Dauer. Bei besonders lärmintensiven Arbeiten werden die betroffenen
Anwohnerinnen und Anwohner gesondert informiert und ihnen die Möglichkeit der
Inanspruchnahme von Ersatzwohnraum ermöglicht. Zudem werden im Infopunkt
Lichtenrade die vereinzelten Sperrungen der S-Bahnlinie 2 (Süd) mit einer maximalen
Vorlaufzeit von einem Jahr veröffentlicht.
Anwohnerinformationen bezüglich geänderter Verkehrsführungen werden von der
Vorhabenträgerin nicht verteilt, da für den motorisierten Individualverkehr kein
definierbarer Empfängerkreis existiert. Die DB Netz wird auch weiterhin auf ihren
Informationsveranstaltungen über dieses Vorhaben informieren.“
Berlin, den 04.09.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Barrierefreiheit in Berlin – auch für Gehbehinderte (I)?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele Menschen mit einer anerkannten Gebehinderung (Kennzeichen „G“) und wie viele mit einer
außergewöhnlichen Gehbehinderung (Kennzeichen „aG“) und wie viele blinde Menschen (Kennzeichen „Bl“
bzw. „TBl“) leben nach Kenntnis des Senats in Berlin (bzw. haben von Berliner Behörden in den letzten 20
Jahren entsprechende Ausweise ausgestellt bekommen) und wie hoch schätzt der Senat bei
Gehbehinderten die „Dunkelziffer“ – im Sinne von objektiv Gehbehinderten mit nicht beantragten bzw.
amtlich beurteiltem Grad der Behinderung – ein?
Antwort zu 1:
Die nachfolgenden Zahlen stammen aus der Bestandsstatistik vom Juli 2019, wobei zu
beachten ist, dass die Feststellung vorgenannter Nachteilsausgleiche nicht identisch ist
mit den Zahlen der tatsächlich ausgestellten Ausweise. Dies ist damit zu erklären, dass
nicht jede Feststellung in die Ausstellung eines entsprechenden Ausweises mündet.
Personen, die aus einem anderen (Bundes-)land nach Berlin ziehen und ausgestellte
Ausweise besitzen, werden vom Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo)
nicht erfasst und sind daher in der Statistik nicht enthalten. Demnach sind im Umlauf
befindlich bekannte Ausweise:
mit Merkzeichen G: 157.849
mit Merkzeichen aG: 24.880
mit Merkzeichen Bl: 3.149
mit Merkzeichen TBl: 60
2
Eine Schätzung zur „Dunkelziffer“ liegt nicht vor.
Frage 2:
Welche Maßnahmen hat der Senat bisher neben der kürzlich berichteten #Bordsteinabsenkung in Berlin für
die Teilhabe Gehbehinderter und außergewöhnlich Gehbehinderter Menschen in öffentlichen Raum
insbesondere aber im Straßenraum umgesetzt?
Frage 3:
Wie wird garantiert, dass Menschen mit Gehbehinderung oder außergewöhnlicher Gehbehinderung z. B.
Straßen sicher überqueren können?
Antwort zu 2 und 3:
Mit Verabschiedung des #Mobilitätsgesetztes im Jahr 2018 ist die Mobilität für Alle rechtlich
im Land Berlin verankert:
„Mobilität in Berlin soll bezogen auf die wesentlichen Wegezwecke
1. an allen Tagen des Jahres und rund um die Uhr
2. in allen Teilen Berlins gleichwertig und
3. unabhängig von Alter, Geschlecht, Einkommen und persönlichen
Mobilitätsbeeinträchtigungen sowie von Lebenssituation, Herkunft oder individueller
#Verkehrsmittelverfügbarkeit gewährleistet werden.“ (§ 3 MobG)
Bereits vor dem Inkrafttreten des Mobilitätsgesetzes hat Berlin, nicht nur bei der
#Straßenplanung, den Ansatz des „Designs for all“ verfolgt. Ziel des Ansatzes ist es,
Zugänglichkeit, Nutzbarkeit und Erlebbarkeit für möglichst alle Menschen zu erreichen. Im
Bereich der #Straßenplanung spiegelt sich dieser in den Ausführungsvorschriften zu § 7
des Berliner Straßengesetzes über Geh-und Radwege (AV Geh- und Radwege) wider.
Darin ist auch die Gestaltung von #Querungsstellen geregelt. Die Bezirke, als Straßenbaulastträger,
haben sich bei der Errichtung von Querungsstellen an diese Vorgaben zu
halten.
Da auch Vertreterinnen und Vertreter von Interessensgruppen für Menschen mit
Einschränkungen bei der regelmäßig durchzuführenden Überprüfung der AV Geh- und
Radwege beteiligt werden, ist garantiert, dass auch die Belange von Menschen mit
Gehbehinderungen oder außergewöhnlichen Gehbehinderungen berücksichtigt werden.
Zusätzlich kommt die fortlaufende Errichtung von Querungsstellen (Fußgängerüberwege,
Mittelinsel, Gehwegvorstreckungen) Menschen mit Gehbehinderung oder
außergewöhnlicher Gehbehinderung ebenso zu Gute, wie Gehwegsanierungen, die
kontinuierliche durchgeführt werden. Zusätzlich wird bei der Bemessung von
Freigabezeiten an Lichtsignalanlagen von der empfohlenen Gehgeschwindigkeit
abgewichen (vgl. Antwort zu Frage 4).
1 Vgl. Drucksache 18 / 19 855.
3
Frage 4:
Welche Gehgeschwindigkeit (in m/sec und km/h) wird bisher nach den bestehenden Richtlinien für
Lichtsignalanlagen/Ampeln (RILSA) für das sichere Überqueren einer Fahrbahn während der Grün- bzw.
Räumphase in Berlin vorausgesetzt?
Antwort zu 4:
Zur Einhaltung verkehrlicher Zielsetzungen bei der Bemessung der Freigabezeit wird von
einer Gehgeschwindigkeit von 1,0 m/s in Berlin ausgegangen. Die Richtlinien für
Lichtsignalanlagen (RiLSA) geht von einer Geschwindigkeit von 1,2 m/s aus. Die
Räumgeschwindigkeit wird in Berlin mit 1,2 m/s angesetzt, was dem RiLSA-Ansatz
entspricht.
Ausnahmen hiervon bilden Lichtsignalanlagen im Umfeld besonderer Einrichtungen wie
etwa Krankenhäuser oder Altersheime, aber auch Schulen und Kitas, bei denen in Berlin
die Räumgeschwindigkeit von 1,0 m/s angewendet wird.
Frage 5:
Werden an LSA (Lichtsignalanlagen) in Berlin, die für Sehbehinderte aus- oder nachgerüstet wurden andere
Gehgeschwindigkeiten der zu Fuß Gehenden vorausgesetzt (vgl. Frage 4) und wenn ja, seit wann und für
welche Gehgeschwindigkeit (in m/sec und km/h)?
Frage 6:
Sind alle bereits für Sehbehinderte (teil)ausgestatteten LSA in Berlin auch zeitgleich in den Umlaufzeiten
(längere Grünphase für zu Fuß Gehende) auf eine verminderte Gehgeschwindigkeit eingerichtet worden und
wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 5 und 6:
Der Begriff Umlaufzeit bezeichnet in der Verkehrstechnik die Dauer eines Schaltzyklus
aller Signalgruppen und lässt sich näherungsweise mit der Zeit zwischen zwei identischen
Schaltbefehlen bestimmen (z. B. von einem Grünbeginn bis zum nächsten Grünbeginn).
Seine Verwendung im Kontext mit Freigabezeiten für den Fußverkehr ist folglich falsch,
daher wird nachfolgend auf die Frage nach unterschiedlichen Freigabezeiten für
Sehbehinderte und Nichtsehbehinderte innerhalb eines Umlaufs eingegangen: Hier ist
grundsätzlich festzuhalten, dass erst seit 2016 – mit Beauftragungen/Neuplanungen der
Lichtsignal- (LSA) Anlagen – die Freigabezeit unterschiedlich bemessen wird. Dies
verlangt die entsprechende DIN-Norm seit dieser Zeit.
Frage 7:
Bis wann wird diese Nachrüstung zumindest von LSA für Sehbehinderte verlässlich in Berlin abgeschlossen
sein und für wie viele Ampel-Anlagen steht diese Umrüstung noch aus?
Antwort zu 7:
LSA, welche bereits über eine Ausstattung für Blinde und Sehbehinderte verfügen, haben
eine ggf. angepasste Steuerung im Zuge der Ausstattung mit den entsprechenden
Signalgebern erhalten. Diese Anpassung erfolgte gemäß den zum Zeitpunkt der
Ausstattung gültigen Richtlinien. Eine Anpassung der Steuerung erfolgt, wenn die LSA im
Zuge von konkreten Maßnahmen überplant wird.
4
Eine vollständige Ausrüstung aller in Berlin installierten LSA, mit einer Steuerung sowie
hardwareseitigen Ausstattung für Blinde und Sehbehinderte, ist perspektivisch bis 2030
vorzusehen. Ob und wie dies bei derzeit noch rd. 700 auszurüstenden LSA realistisch
machbar ist, ist derzeit in Prüfung.
Frage 8:
Wie und von wem wird bisher der Bedarf für eine behindertengerechte Umstellung von LSA bzw. die
Reihenfolge der LSA erforderlichen Umstellungen entschieden und wer wird üblicher Weise an diesen
Entscheidungen beteiligt?
Antwort zu 8:
Die Auswahl der auszurüstenden LSA erfolgt in Absprache mit dem Allgemeine Blindenund
Sehbehindertenverein in Berlin (ABSV) und/oder zuständigen bezirklichen
Ansprechpartnern.
Frage 9:
Werden u.a. auch Unfallschwerpunkte bei der Prioritätensetzung in der Reihenfolge der
behindertengerechten Umstellungen von LSA berücksichtigt und wenn ja, in welcher Form?
Antwort zu 9:
Die Verkehrs-Unfallkommission ist zuständig für das Benennen von Maßnahmen auf
Grund von schweren und tödlichen Verkehrsunfällen jeglicher Art. Eine
darüberhinausgehende Berücksichtigung von Unfallschwerpunkten bei der Auswahl von
LSA für die behindertengerechte Ausstattung erfolgt nicht.
Frage 10:
Wie wirkt sich z. B. die Nähe zu Krankenhäusern, Senioren- und Pflegeeinrichtungen und/ oder öffentlichen
Gebäuden auf die Priorität der behindertengerechten Umrüstung von LSA aus?
Antwort zu 10:
Die Auswahl von LSA erfolgt auch in solchen Fällen gemäß der unter Antwort zur Frage 8
aufgeführten Systematik.
Frage 11:
Kommt es vor, dass Träger der in Frage 10 genannten Einrichtungen eine behindertengerechte Umstellung
an LSA in ihrer Umgebung erbitten und wie lange müssen diese dann auf die Umsetzung warten?
Antwort zu 11:
Ja, dies kommt vor (s. Antwort Frage 8). Die Wartezeit variiert projektabhängig, da die
Umsetzung teilweise mit anderen Maßnahmen (z. B. BVG-Maßnahmen, Bezirksmaßnahmen,
etc.) koordiniert werden muss. Eine generelle Aussage ist deshalb nicht
möglich.
5
Frage 12:
Wer ist in Berlin für die behindertengerechte Einstellung der Signalwechsel- bzw. Umlaufzeiten an LSA
zuständig?
Antwort zu 12:
Zur Verwendung des Begriffs „Umlaufzeiten“ wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
Die Freigabedauer von Sehbehinderten-Signalgruppen und deren strukturelle Einbindung
in die Signalprogramme legt die Verkehrslenkung Berlin (VLB) gegenüber den für Berlin
tätigen Ingenieur-Büros fest und überprüft diese in den eingereichten verkehrstechnischen
Unterlagen (VTU) sowie vor der Umsetzung durch die Signalbaufirmen.
Frage 13:
Welche Voraussetzungen sind für eine behindertengerechte Umstellung der Umlaufzeiten an LSA zu erfüllen
(Verkehrszählungen, ext. Gutachten, Beteiligung anderer Behörden und privater Dritter etc.) und wie lange
dauert es in Berlin durchschnittlich von der Entscheidung zu einer Anpassung von Umlaufzeiten bis zu deren
Realisierung?
Antwort zu 13:
Die Voraussetzung zur Schaltung längerer Freigabezeiten für Sehbehinderte sind
entsprechend lange Umlaufzeiten der Programme, die diese Freigabezeiterhöhung durch
Umverteilung innerhalb der Umlaufzeit noch zulassen. Da die Umlaufzeiten der
Programme andererseits die Grundlage von jedem koordinierten Betrieb von Anlagen
entlang längerer Streckenzüge ist („Grüne Wellen“), müssten ggf. alle Programme des
betreffenden Streckenabschnittes angepasst werden. Ferner sind im Fall von
verkehrsabhängigen Steuerungen, speziell denen mit einer Priorisierung des öffentlichen
Personennahverkehrs (ÖPNV), entsprechende Parametersätze in der Steuerungslogik
angepasst. Eine Inbetriebnahme setzt dann eine komplette Überprüfung der Funktionalität
der Steuerung voraus, was bei umfangreichen Steuerungen entsprechenden Testaufwand
verursacht. Hierbei ist i.d.R. die Beauftragung eines Fachbüros unerlässlich. Die
Umsetzung kann nur durch die Signalbaufirmen erfolgen (s. auch Antworten zu Frage 8
und 11).
Frage 14:
Mit welchen Kosten ist die Umstellung einer Umlaufphase an einer LSA durchschnittlich verbunden?
Antwort zu 14:
Die reine Umprogrammierung kostet rd. 20.000 EUR, wobei der Kostenrahmen stark von
der Größe des umzurüstenden Knotenpunktes abhängt. Hinzu kommen wesentlich höhere
Kosten für ggf. erforderliche straßenbauliche Anpassungen, z. B. für erforderliche
Bordabsenkungen sowie die notwendigen Signalgeber inklusive Verkabelung.
Frage 15
Wie viele Personalstunden werden für die Umstellung eine Umlaufphase an einer LSA durchschnittlich
behördenintern bzw. extern geleistet?
6
Antwort zu 15:
Hierzu sind Aufwände bei der VLB, beim Generalübernehmer für die LSA-Infrastruktur, bei
der Polizei, den Bezirken, der Signalbaufirma sowie externen Planern zu berücksichtigen.
Eine Abschätzung ist – bei der Komplexität des Anpassungsprozesses – nicht möglich.
Frage 16:
Wie beurteilt der Senat die Behindertengerechtigkeit von LSA, die für Sehbehinderte eingerichtet sind in
Bezug auf Gehbehinderte?
Antwort zu 16:
Auch Gehbehinderte profitieren von den verlängerten Blinden-Freigaben, insbesondere
dann, wenn sie zu Beginn der Freigabezeit den Querungsvorgang beginnen.
Der Senat hat sich bereits 1998 verpflichtet, alle Neu- und Ersatzbauten (jedoch nicht die
Umbauten) des regulären Bauprogramms von LSA barrierefrei auszustatten. Deshalb
werden grundsätzlich in Berlin alle Neu- und Ersatzbauten vollumfänglich
behindertengerecht ausgestattet (Bordabsenkungen, taktile Platten, akustische und
vibrierende Signalgeber). Eine solchermaßen ausgestattete LSA ist aus Sicht des Senats
in Bezug auf Gehbehinderte gut ausgestattet.
Frage 17:
Ist der Senat der Auffassung, dass die teilweise an LSA für die Gehgeschwindigkeit von Sehbehinderten
verlängerte Umlaufzeit (vgl. Frage 5) auch für Gehbehinderte, insbesondere für außergewöhnlich
Gehbehinderte (die u.a. mit einem Rollator oder im Rollstuhl unterwegs sind) ausreicht, um an einer
Lichtsignalanlage sicher die Fahrbahnen und z. T. noch daneben liegende Radverkehrsanlagen zu
überqueren?
Antwort zu 17:
Es wird auf die Antwort zur Frage 16 verwiesen. Ergänzend: Zum Bewältigen des
Räumweges von zu Fuß Gehenden, der zum Verlassen einer Konfliktfläche benötigt wird,
gehört auch der angrenzende Radweg rechnerisch mit dazu und ist daher schon
mitberücksichtigt. Grundsätzlich gibt es zudem nach § 1 der StVO den Grundsatz der
gegenseitigen Rücksichtnahme unter den Verkehrsteilnehmenden, die im Übrigen auch
das Einfahren in Knotenpunktbereiche bei Grün nur dann zulässt, wenn die entsprechende
Verkehrsfläche frei bzw. geräumt ist.
Frage 18:
Sind dem Senat Untersuchungen zur Gehgeschwindigkeit von Gehbehinderten und außergewöhnlich
Gehbehinderten, insbesondere wenn sie mit einem Rollator oder im selbst betriebenen Rollstuhl unterwegs
sind, bekannt und welche Geh- bzw. Rollgeschwindigkeiten (in m/sec und km/h) sind dem Senat aus diesen
Untersuchungen bekannt?
7
Frage 19:
Wie bewertet der Senat die Einschätzung einzelner Gutachten2, die z. B. für ältere und gehbehinderte
Menschen mit Rollatoren nur eine durchschnittliche (!) Geschwindigkeit von 0,56 m/sec bzw. 2 km/h
gemessen haben (d.h. ein Teil der Probanden war noch langsamer)?
Antwort zu 18 und 19:
Das Land Berlin geht bei der Bemessung der Freigabezeit von einer Gehgeschwindigkeit
von 1,0 m/s aus (RiLSA: 1,2 m/s; siehe auch Antwort zu Frage 4). Die
Räumgeschwindigkeit wird in Berlin 1,2 m/s angesetzt, was dem RiLSA-Ansatz entspricht.
Die RiLSA ist ein in Deutschland gültiges Regelwerk, welches vom Verein
„Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen“ regelmäßig aktualisiert wird
und die neusten Erkenntnisse aus der Forschung berücksichtigt.
Frage 20:
An wie vielen LSA in Berlin sind die Umlaufzeiten auf die in den Fragen 17 und 18 angesprochene Gruppe
von gehbehinderten Menschen, die aufgrund des demographischen Wandels in Berlin stetig zunimmt,
eingerichtet und bis wann wird sich die Zahl der LSA die für hier genannte Gruppe von Gehbehinderten
Menschen (vgl. Frage 17) die verändern (bitte einen Zeitplan und die Anzahl pro Jahr für die kommenden 5
Jahre angeben)?
Antwort zu 20:
In dem laufenden Doppelhaushalt sind jährlich 1 Mio. € für den nachträglichen
behindertengerechten Ausbau eingeplant. Damit lassen sich zusätzlich zu den
Maßnahmen des regulären Bauprogramms (acht bis zwölf Anlagen/Jahr) ca. vier bis
sechs Anlagen ertüchtigen.
Im Rahmen der Haushaltsanmeldung für den Doppelhaushalt 2020/21 ist eine
Mittelerhöhung um jährlich 1 Mio. € auf dann 2 Mio. € für den nachträglichen
behindertengerechten Ausbau sowie den Fußverkehr angemeldet. Damit lassen sich
zusätzlich zu Maßnahmen des regulären Bauprogramms ca. 8 bis 12 Anlagen ertüchtigen
(Voraussetzung: ausschließliche Mittelverwendung für den behindertengerechten
Ausbau).
Frage 21:
Wie schätzt der Senat die Möglichkeiten der in Frage 17 und 18 angesprochenen Behindertengruppen ein,
an einer LSA an einer Hauptverkehrsstraße die Fahrbahn (und ggf. daneben liegende Radwege) zu
überqueren, um z. B. auf der anderen Straßenseite zum Arzt, zum Einkaufen oder etwa in ein Café zu
gehen?
Antwort zu 21:
Der Senat geht davon aus, dass die Einhaltung der vorstehend benannten Vorgaben für
LSA-Programme (Antwort zu den Fragen 4, 5, 6 und 16) eine angemessene
Berücksichtigung sicherstellt. Dabei sind in der Regel auf breiteren Fahrbahnen meistens
Mittelinseln vorhanden, die ein Queren entsprechend erleichtern.
2 Gehgeschwindigkeiten und Laufverhaltenälterer oder gehbehinderter Verkehrsteilnehmer mit Rollatoren – erste
Studien; VKU- Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik; März 2015
8
Frage 22:
Ist der Senat der Ansicht, das der bestehende Zustand in Berlin, hier die Einstellung der Umlaufzeiten an
LSA, in irgendeiner Weise die gültige UN-Behindertenkonvention insbesondere die Artikel 9 (Barrierefreiheit)
und Artikel 29+30 (soziale Teilhabe) für Gehbehinderte bzw. außergewöhnlich Gehbehinderte erfüllt und wie
soll das geändert werden?
Antwort zu 22:
Bezüglich der Einstellung der Umlaufzeiten sind die Vorgaben des Artikels 9 der UNBehindertenkonvention
erfüllt (vgl. Antwort zur Frage 16).
Frage 23:
Welche Alternativen sieht der Senat für die in Frage 17 angesprochene Behindertengruppe
Hauptverkehrsstraßen zu überwinden:
a) mit Hilfe eines Taxis, dessen Kosten vom Land Berlin übernommen wird?
b) mit Hilfe der Polizei, die jeweils bei Bedarf nach Fahrbahnüberquerung vom Behinderten gerufen werden
muss?
c) durch Einrichtung von Bedarfsampeln (an breiten Straßen bevorzugt mit Mittelinseln mit speziellen
Umlaufphasen für diese Personengruppe?
d) durch Nachrüstung z. B. eines Chipkartensystems o.ä., mit dem sich Gehbehinderte an der LSA
anmelden und dann einmalig verlängerte Grünphasen für Fußgänger geschaltet bekommen?
e) oder hat der Senat noch andere Vorschläge, zukünftig die Barrierefreiheit und Teilhabe für alle
Gehbehinderten bei der Überquerung breiter Straßen sicherzustellen?
Antwort zu 23:
In Berlin sind in der Regel ausreichend Querungen für seh- und gehbehinderte Personen
vorhanden, sodass nicht auf kostspielige, technisch aufwendige und personalintensive
Maßnahmen zurückgegriffen werden muss. Hier wird der Verlässlichkeit gebauter
infrastruktureller Lösungen der Vorzug vor im Alltag schwierig umsetzbarer Lösungen der
Vorzug gegeben.
Frage 24:
Wie viele Aufzugsanlagen an S-Bahn, U-Bahn und Regional- bzw. Fernbahnhöfen, auf die viele
Gehbehinderte angewiesen sind, sind derzeit defekt bzw. außer Betrieb (bitte tabellarisch getrennt nach den
drei Sparten angeben)?
Antwort zu 24:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die BVG betreibt derzeit 168 Aufzüge an 118 U-Bahnhöfen. Mit Stand 16.08.2019 12:00
Uhr sind davon drei Aufzüge an drei U-Bahnhöfen aufgrund von Baumaßnahmen oder
einer Kompletterneuerung außer Betrieb. Zudem standen wegen kleinerer Reparaturen
beziehungsweise Störungsbeseitigungen zwei Aufzüge an zwei U-Bahnhöfen mit einer
Dauer von jeweils weniger als 24 Stunden nicht zur Verfügung.“
Die DB AG teilt hierzu mit:
S-Bahn U-Bahn Regio/Fernverkehr Summe
Gesamt 16 11 3 = 30
Stand 21.08.2019 14:45 Uhr
9
Frage 25:
Welche Wegstrecke ist aus Sicht des Senats einem gehbehinderten bzw. außergewöhnlich gehbehinderten
Menschen zuzumuten, um z. B. von der eigenen Haustür einem Behindertenparkplatz, einer Bushaltestelle
oder einem Bahnhof bis zu einer für seine Geschwindigkeit eingerichteten LSA im Sinne der Barrierefreiheit
und Teilhabe zu gelangen?
Frage 26:
Wie kann bzw. sollte die Überquerung von Wohn- und Nebenstraßen von Gehbehinderten insbesondere mit
Rollator bzw. Rollstuhl erreicht werden, wenn durch beidseitig parkende Autos oft mehr als hundert Meter
weit kein Überqueren der Fahrbahn möglich ist?
Frage 27:
Welchen Höchstabstand sollten Fußgängerfurten nicht nur für Gehbehinderte (auch Kinderwägen,
Fahrradfahrende oder Abfallentsorger) an durchgängig beparkten Fahrbahnrändern haben, um noch
Barrierefreiheit und Teilhabe zu gewährleisten?
Antwort zu 25, 26 und 27:
Eine pauschale Aussage über die Länge einer Wegstrecke und den Höchstabstand von
Fußgängerfurten lässt sich aus Sicht des Senats nicht treffen.
Im Land Berlin sind mit Rundschreiben vom 3. Dezember 2007 für den Bereich der
kommunalen Straßen die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) der
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) als verbindliche
Richtlinien eingeführt worden. Sie liefern konkrete Vorgaben für die Planung, den Entwurf
und die Gestaltung von Erschließungsstraßen sowie angebauter Hauptverkehrsstraßen.
Dabei lassen die Richtlinien etlichen Entscheidungsspielraum für das planerische Handeln
unter den jeweiligen Randbedingungen des Einzelfalls.
So ist hier festgehalten, dass an angebauten Straßen Anlagen für den Fußgängerverkehr
überall erforderlich sind und diese Anlagen sowohl den Längs-, als auch den Querverkehr
umfassen. Eine definierte Wegestrecke zwischen Querungsmöglichkeiten, die im Übrigen
nicht nur Lichtsignalanlagen, sondern auch Gehwegvorstreckungen, Mittelinseln und
Fußgängerüberwege umfassen, ist hier bewusst nicht genannt.
In der sich aktuell in der Mitzeichnung der Senatsverwaltungen befindlichen Senatsvorlage
zum ersten Gesetz zur Änderung des Berliner Mobilitätsgesetzes heißt es:
„Grundsätzlich sollen für Personen mit Mobilitätseinschränkungen in ausreichend geringen
Abständen barrierefreie Querungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, die sicher genutzt
werden können. Dabei sollen insbesondere die unterschiedlichen Anforderungen
berücksichtigt werden, die sich infolge der Nutzung verschiedener Hilfsmittel ergeben.“
(Entwurf § 55, Absatz 2 MobG).
Diese Soll-Vorschrift zur Einrichtung von ausreichend barrierefreien
Querungsmöglichkeiten wird im Fußverkehrsplan konkretisiert. In Ausnahmefällen sind
Querungen in größeren Abständen möglich.
Ebenfalls heißt es in der oben genannten Senatsvorlage:
„Die zu querende Strecke soll nicht länger als nötig sein. Zur Verringerung der Strecke
tragen beispielsweise Gehwegvorstreckungen bei.“ (Entwurf § 55, Absatz 3 MobG).
10
Frage 28:
Wann wird der Senat den Referentenentwurf bzw. den Senatsentwurf zum Fußverkehrsteil des Berliner
Mobilitätsgesetzes vorlegen und insbesondere mit Vertreter*innen der verschiedenen Behindertenverbände
abstimmen?
Antwort zu 28:
Die Senatsvorlage zum ersten Gesetz zur Änderung des Berliner Mobilitätsgesetzes
befindet sich aktuell in der Mitzeichnung der Senatsverwaltungen und wird im Anschluss,
voraussichtlich im September 2019, in den Senat und Rat der Bürgermeister eingebracht.
Ein Beschluss im Senat wird voraussichtlich Ende September/Anfang Oktober 2019
stattfinden. Danach wird die Gesetzesvorlage ins Abgeordnetenhaus eingebracht.
Die Senatsvorlage wurde bereits intensiv mit den Vertreterinnen und Vertretern
verschiedener Behindertenverbände abgestimmt und in weiten Teilen gemeinsam
entwickelt. Der Referentenentwurf wurde von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr
und Klimaschutz in enger Abstimmung mit dem, um relevante Fachleute für den
Fußverkehr, erweiterten Mobilitätsbeirat entwickelt. Die Mitglieder des erweiterten
Mobilitätsbeirats hatten in drei Sitzungen sowie nachfolgend jeweils in schriftlichen
Stellungnahmen die Gelegenheit, Vorschläge für den Gesetzesentwurf einzubringen. In
der ersten Sitzung im März 2018 wurden Themenvorschläge gesammelt, in der zweiten
Sitzung im September 2018 das Eckpunktepapier zur Diskussion gestellt und in der dritten
Sitzung im März 2019 der Referentenentwurf. Von der Möglichkeit zur Stellungnahme
haben die genannten Institutionen regelmäßig Gebrauch gemacht. Unter anderem hat der
ABSV gemeinsam mit zehn Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderungen eine
18-seitige Stellungnahme zum Referentenentwurf eingebracht.
Die offizielle Beteiligung der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung (LfB)
erfolgt im Rahmen der offiziellen Mitzeichnung der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit
und Soziales. Dabei hat die LfB eine positive Gesamteinschätzung abgegeben.
Ein weiterer wichtiger Beteiligungsprozess erfolgte im „Dialog Fußverkehr“, einem
Arbeitsgremium, das aus den Reihen des Mobilitätsbeirats gewählt wurde und sehr eng in
die Entwicklung der Eckpunkte und des Referentenentwurfs eingebunden war. Darin
vertreten waren unter anderem der ABSV und der Landesbeirat für Menschen mit
Behinderungen (in enger Abstimmung mit der Landesbeauftragten für Menschen mit
Behinderungen). Das Thema Barrierefreiheit war ein Schwerpunkt im Dialog und wurde
auch in einem Vor-Ort-Termin erörtert. Bei dem Termin wurden Rollstühle und Rollatoren
gemietet, um die besonderen Belange der Barrierefreiheit für alle Dialogteilnehmenden
erfahrbar zu machen. An diesem Termin nahmen neben den Dialogteilnehmenden unter
anderem auch eine Angehörige einer Person mit kognitiven Einschränkungen sowie der
Spandauer Bezirksbeauftragte für Menschen mit Behinderungen teil.
Frage 29:
Wird der Senat im angekündigten Fußverkehrsteil des Berliner Mobilitätsgesetzes die Fragen rund um die für
die Barrierefreiheit auch von Gehbehinderten (vgl. Frage 17) lösen und durch welche Regelungen ist das
vorgesehen?
11
Antwort zu 29:
Das übergreifende Ziel „Mobilität für alle“ ist bereits in § 3 MobG aufgenommen und § 4
Absatz 2 stellt klar: „Verkehrsinfrastruktur und Mobilitätsangebote sollen zur
Gewährleistung gleichwertiger Lebensbedingungen, insbesondere für Menschen mit
Mobilitätseinschränkungen, barrierefrei im Sinne von § 2 Absatz 6 gestaltet werden.“
Weitere relevante Passagen finden sich auch im Abschnitt 2 zur Förderung des
Öffentlichen Personennahverkehrs.
Im Abschnitt Fußverkehr wird das Ziel der Barrierefreiheit fußverkehrsspezifisch
konkretisiert. In der Fassung vom 28. März 2019, die über die Internetseite
https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/mobilitaetsgesetz/ heruntergeladen werden kann,
sind unter anderem folgende Absätze relevant:
· § 38 (6)
· § 50 (2)
· § 50 (3)
· § 50 (5)
· § 50 (7)
· § 50 (8)
· § 53
· § 55 (1) bis (4)
· § 57 (1) und (2)
Genauere Erläuterungen zu den aufgeführten Passagen finden sich in der ebenfalls in der
Unterlage enthaltenen Begründung.
Frage 30:
Wird Behinderten bzw. den sie vertretenden Verbänden im Mobilitätsgesetz ein Rechtsanspruch eingeräumt,
innerhalb einer bestimmten Frist die Umrüstung einer LSA oder die Einrichtung einer Fußgängerfurt (vgl.
Frage 29 + 30) zu verlangen, der die Teilhabe sichert, wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 30:
Ein Recht in dem in der Frage aufgeworfenen Umfang ist nicht vorgesehen. Zum einen
enthält das Berliner Mobilitätsgesetz kein spezifiziertes Verbandsklagerecht, zum anderen
fehlt den in Bezug genommenen Maßnahmen der im Sinne der Schutznormtheorie
geforderte subjektiv-öffentliche Rechtscharakter.
Berlin, den 30.08.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Schon 9.000 E-Scooter in Berlin – zwei Drittel in der Stadtmitte, aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2019/08/9000-e-scooter-in-berlin-mitte-friedrichshain-kreuzberg.html

Verkehrssenatorin #Günther setzte darauf: Zu viele #E-Scooter werden die Anbieter schon nicht aufstellen – und verzichtete auf #Obergrenzen. Doch eine neue rbb|24-Datenauswertung zeigt: Die Zahl der E-Roller wächst schnell – vor allem in Berlins Mitte.

In Berlin stehen bereits 9.050 #E-Tretroller zum Ausleihen bereit. Das hat eine Datenanalyse des Beratungsunternehmens #Civity exklusiv für rbb|24 ergeben. Seit der ersten rbb-Datenanalyse Anfang Juli hat sich die Zahl der E-Scooter damit fast verdoppelt.

„Das ist schon ein rasantes Wachstum – die Zahl bewegt sich am oberen Ende dessen, was an E-Scootern in Berlin zu erwartet war“, ordnet Datenanalyst Benno Bock von Civity den Befund ein. Auch die Verkehrsverwaltung spricht auf Anfrage von einer „hohen Gesamtzahl der Geräte in Berlin, noch dazu massiert an bestimmten Orten in der Stadtmitte.“

Denn allein durch Mitte fahren 3.800 E-Scooter, das sind 42 Prozent aller Tretroller. Weitere 2.200 sind in Friedrichshain-Kreuzberg unterwegs – das sind weitere 24 Prozent. Zusammen stehen also zwei Drittel aller E-Scooter in den beiden Innenstadt-Bezirken.
Die vier ausgewerteten Anbieter Lime, Tier, Circ und Voi veröffentlichen selbst keine genauen Zahlen, den Zahlen der rbb-Auswertung ihrer Apps widersprach auf Anfrage keines der …