Straßenbahn: Straßenbahn-Haltestellen am Bahnhof Karlshorst, aus Senat

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Frage 1:
Nach jahrelanger Bauzeit sind die grundlegend umgebauten Richtungshaltestellen der #M17, #27 und #37 am
#S-Bahnhof #Karlshorst unmittelbar neben dem #S-Bahn-Eingang in Betrieb. Die #Straßenbahn muss in beiden
Richtungen von ihrem eigenen #Bahnkörper in Mittellage die innenliegende #Kfz-Spur kreuzen, sich in die
außenliegende Kfz-Spur einordnen, dort warten, bis die vor ihr stehenden Kfz den #Haltestellenbereich
räumen und nach dem Halt nochmals die innenliegende Kfz-Spur kreuzen, um wieder die Mittellage zu
erreichen. Wie bewertet der Senat diese Planung?
Frage 2:
Warum hat der Senat für die Straßenbahn im Haltestellenbereich keinen eigenen Bahnkörper geplant,
obwohl vorauszusehen war, dass die Kreuzungen und gemeinsame Nutzung der Fahrspuren unweigerlich
zu Behinderungen der Straßenbahn führen wird?
Antwort zu 1 und 2:
Im Vorfeld des Planfeststellungverfahrens für die umgesetzte Lösung wurden
verschiedene Umgestaltungsmöglichkeiten geprüft und abgewogen. Im Rahmen dieses
Planungsprozesses wurde die nun gebaute Vorzugsvariante entwickelt, die in der
gesamthaften Betrachtung am vorteilhaftesten abschnitt. Insbesondere auch auf Grund
der kurzen, sicheren, barrierefreien und damit attraktiven Umsteigewege zwischen
Straßenbahn und S-Bahn weist diese Lösung Vorteile gegenüber anderen Varianten auf.
Frage 3:
Warum hat der Senat die #LSA nicht so geplant, dass bei Annäherung einer Straßenbahn der Kfz-Verkehr
rechtzeitig gestoppt wird, die Kfz den Haltestellenbereich rechtzeitig räumen und die Straßenbahn ohne
Wartezeit in den Haltestellenbereich einfahren und wieder ausfahren kann?
Frage 4:
Wie beurteilt der Senat die hier herbeigeführten Behinderungen, Wartezeiten und
Beförderungszeitverlängerungen der Straßenbahn und damit den Verstoß gegen das Mobilitätsgesetz und
2
insbesondere gegen dessen § 26 Abs. 5, der den Vorrang des öffentlichen Personennahverkehrs vor dem
motorisierten individuellen Straßenverkehr, die Berücksichtigung des #ÖPNV bei der Straßenraumaufteilung
und die Schaltung von Lichtsignalanlagen zur Sicherung der #Fahrplantreue des ÖPNV vorschreibt?
Frage 5:
Mit welchen temporären und schließlich Abhilfe schaffenden Maßnahmen beabsichtigt der Senat bis wann,
den Vorrang der Straßenbahn herzustellen und die Straßenbahngleise bei Annäherung der Straßenbahn
von Kfz freizuhalten, zum Beispiel durch Abmarkierung der Straßenbahnspur für den Kfz-Verkehr und
Reduzierung auf eine Kfz-Spur je Richtung im Haltestellenbereich?
Frage 6:
Wie und bis wann will der Senat die Haltestellen sowie die Ein- und Ausfahrbereiche so umbauen, dass
dauerhaft der jederzeitige absolute Vorrang der Straßenbahn mit null Wartezeit gewährleistet ist?
Frage 7:
Wie wird der Senat künftig verhindern, dass derart untaugliche LSA-Steuerungen an anderen Stellen
programmiert werden?
Antwort zu 3 – 7:
Leider kam es bei der Bearbeitung durch das von der BVG beauftragte Ingenieurbüro in allen
Planungsschritten zu erheblichen Verzögerungen. Zur Inbetriebnahme der neuen Verkehrsanlagen am
13.12.2020 konnten daher nur #Ersatzprogramme für die #Lichtsignalanlagen (LSA) mit festen Schaltfolgen
ohne -Beeinflussung durch den öffentlichen Verkehr (ÖV) in Betrieb genommen werden. Die endgültigen
verkehrsabhängigen Steuerungen werden die Abhängigkeiten zu aktuellen Straßenbahnannäherungen und
entsprechenden Stauraumräumungen im Sinne einer ÖPNV-Beschleunigung gemäß Mobilitätsgesetz
beinhalten, wodurch sich die Abläufe optimieren und betriebliche Verlustzeiten minimieren werden.
Die Projektierungen der verkehrsabhängigen Vorrang-Steuerungen befinden sich weiterhin in Bearbeitung
des beauftragten Büros und können nach Einschätzung des Senats schrittweise ab Frühjahr 2021 in Betrieb
genommen werden. Ein Umbau der planfestgestellten Infrastruktur ist nicht vorgesehen.
Berlin, den 19.01.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenbahn: Kein Kurvenquietschen mehr: Berlins Straßenbahnen erhalten lärmmindernde Ausrüstung, aus Senat

https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1042683.php

Pressemitteilung vom 20.01.2021

Aus der Sitzung des Senats am 20. Januar 2021:

Auf Vorlage der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther, hat der Senat in seiner heutigen Sitzung den Schlussbericht „#Lärmminderung #Straßenbahn#Kurvenquietschen verhindern“ beschlossen. Der Bericht beschreibt die sukzessive Aus- und Umrüstung der Berliner #Straßenbahnfahrzeuge mit lärmmindernden Schienen-Schmieranlagen bis Ende 2022.

Mit Beschluss des Abgeordnetenhauses vom 16. Januar 2020 ist der Senat aufgefordert worden, die BVG zu veranlassen, im #Linienbetrieb vermehrt Straßenbahnfahrzeuge mit einer speziellen geräuschmindernden #Laufflächenkonditionierung – also einer Schmierung der Schienen vom Fahrzeug aus – einzusetzen und diese betriebsfähig zu halten. Das Abgeordnetenhaus hat den Senat zudem um Prüfung gebeten, wie diese Maßnahmen im #Verkehrsvertrag mit der BVG verankert werden können.

Im BVG-Verkehrsvertrag, verhandelt von der Senatsverkehrsverwaltung, wurde sowohl die Ausstattung aller neu beschafften Straßenbahnfahrzeuge mit solchen Anlagen zur Laufflächenkonditionierung als auch ein sukzessiver Umrüstungsprozess für vorhandene Straßenbahnfahrzeuge verbindlich vereinbart.

Mittlerweile sind bereits 106 Fahrzeuge des Straßenbahntyps „Flexity“ mit dieser technischen Anlage ausgestattet und in Betrieb, 2021 kommen weitere 20 Neufahrzeuge hinzu. Ab Anfang 2021 startet die Umrüstung der Bestandsfahrzeuge. Dabei werden zunächst weitere 99 „Flexity“-Fahrzeuge ausgerüstet, ab dem Jahr 2022 erfolgt die Umrüstung der 45 Zweirichtungsfahrzeuge (GTZ). Der gesamte Umstellungsprozess soll Ende 2022 abgeschlossen sein.

Dadurch ist sichergestellt, dass alle Neufahrzeuge und alle längerfristig im Linienverkehr der BVG eingesetzten Fahrzeuge umgerüstet werden und der Straßenbahnbetrieb somit eine spürbare Lärmminderung erfährt. Zusätzlich gibt der neue Verkehrsvertrag der BVG vor, beim Neubau von Straßenbahnanlagen und bei Sanierungen besonders lärm- und erschütterungsarme Gleisanlagen zu bauen.

Der Senat legt die entsprechende Mitteilung dem Abgeordnetenhaus zur Kenntnisnahme vor.

Straßenbahn: Tramstrecke zur Turmstraße erhält Baurecht, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article231341694/Tramstrecke-zur-Turmstrasse-erhaelt-Baurecht.html

Noch in diesem Sommer könnte der Bau der #Verlängerung der #Straßenbahn vom Hauptbahnhof zur #Turmstraße beginnen.

Berlin. Der Bau der neuen #Tramstrecke zur Turmstraße wird wohl doch schon in diesem Sommer beginnen. Der dafür nötige #Planfeststellungsbeschluss ist nun erteilt worden. Neben der neuen #Straßenbahnverbindung in #Adlershof könnte es mit der Verlängerung der Linie #M10 ab Hauptbahnhof dadurch zum Baustart eines zweiten Straßenbahnprojekts in dieser Legislaturperiode kommen.

Die Entscheidung, über die zunächst das „Neue Deutschland“ berichtete, erging schon am 14. Dezember. Mittlerweile ist der gültige Planfeststellungsbeschluss auch im Internet einsehbar. Die 2,2 Kilometer lange Strecke führt vom Hauptbahnhof kommend über die #Invalidenstraße und #Alt-Moabit, biegt dann vor der JVA Moabit nach Norden in die #Rathenower Straße ab und schwenkt anschließend am Kriminalgericht nach Westen in die Turmstraße. Dieser folgen die #Tramgleise bis zum gleichnamigen U-Bahnhof. Von dort aus soll die Strecke künftig weiter bis zum S- und U-Bahnhof …

Straßenverkehr + Straßenbahn: Kompromiss für die Mühlendammbrücke aus Der Tagesspiegel

Mitte – 13. Januar 2021

Die Verkehrsverwaltung des Senats und der Bezirk Mitte haben sich auf einen #Kompromiss für den #Neubau der #Mühlendammbrücke geeinigt. Langfristig soll sie für den Autoverkehr einspurig werden. Das teilte Bezirksstadtrat Ephraim Gothe (SPD) mit. Was die Breite der Brücke angeht, rückt die Verkehrsverwaltung nicht weiter von ihrer Planung ab. 39,60 Meter soll die neue Brücke messen, heute sind es 45,20 Meter. Gothe hatte einen schmaleren Neubau gefordert.

Nach Fertigstellung sollen zunächst zwei Autospuren pro Fahrtrichtung entstehen. Das heißt, die neue Brücke wird für den aktuellen, starken Verkehrsfluss gebaut. So will die Verkehrsverwaltung ein Nadelöhr und Stau vermeiden. Erst später, wenn durch die #Verkehrswende weniger Autos fahren, sollen die Flächen auf der Brücke neu verteilt werden. Diese Möglichkeit hatte die Verkehrsverwaltung schon länger betont. Allerdings wird es nun konkreter.

Mit #Inbetriebnahme der Tramlinien vom Alexanderplatz in Richtung Potsdamer Platz und Hallesches Tor (voraussichtlich 2029) könne der #Autoverkehr so stark reduziert werden, dass eine Autospur ausreiche, hofft Gothe. Die Senatsverwaltung nennt allerdings ausdrücklich keine Jahreszahl. Die Wandelbarkeit der Brücke solle aber im Realisierungswettbewerb mitgedacht werden. „Wer gewinnt, muss darstellen, wie in einer zweiten Bauphase ein Ort mit Aufenthaltsqualität …

Straßenverkehr: Sanierung der lautesten Straße Berlins erst 2027, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/pankow/article231294804/Sanierung-der-lautesten-Strasse-Berlins-startet-erst-2027.html

Sie bleibt ein #Unikat. Nirgends sonst in Berlin gilt auf einer #Einfallstraße Tempo #10. An keinem anderen Ort springen Autos auf einer derart wichtigen Strecke über ein solch grobes Pflaster. Die #Friedrich-Engels-Straße im verkehrsreichen #Pankow könnte auch in einem uckermärkischen Dorf liegen. Und dürfte ihren Status als lauteste Straße Berlins viele weitere Jahre erhalten. Denn die #Sanierung des nördlichsten, 1,6 Kilometer langen Abschnitts der Engels-Straße wird voraussichtlich nicht vor #2027 starten. Erst ganz am Ende der #Projektvorstellung im Pankower #Verkehrsausschuss hörten die Gäste diese neue Informationen.

„Dieser Zeitpunkt ist nicht aus Luft begriffen“, sagte der Ausschussvorsitzende Wolfram #Kempe (Linke) nach seiner Analyse des Bauvorhabens, an dem das Bezirksamt schon seit 2004 plant. 23 Jahre bis zur Umsetzung einer #Straßensanierung – „das ist ein beeindruckender Planungshorizont“, kommentierte Marc Lenkeit von der SPD sarkastisch die Lage.

Neues #Straßenbahn-Gleis der BVG führt zu komplizierter Planung
Aber warum sind zwei Abschnitte der Engels-Straße seit 2015 fertig gebaut …

Mobilität: Vorrang für den ÖPNV – Beschleunigung auf der Standspur!?, aus Senat

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Frage 1:
Wie viele Kilometer #Bussonderfahrstreifen gibt es aktuell in Berlin? (4. Juni 2020 102,46km)
Antwort zu 1:
Für die Umsetzung der Bussonderfahrstreifen (#BSF) sind die Bezirke als
Straßenbaulastträger verantwortlich. Die Vollzüge werden anschließend von den Bezirken
an die anordnende Behörde, die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz,
gemeldet. Auf Basis bisher bei der Senatsverwaltung eingetroffener Rückmeldungen gibt es
mit Stand Dezember 2020 rund 106 km BSF.
Frage 2:
Wie viele Kilometer der seit dem 1. Februar 2020 angeordneten Bussonderspuren wurden umgesetzt?
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Antwort zu 2:
Nach Kenntnis der Senatsverwaltung wurden von den seit dem 1. Februar 2020
angeordneten BSF durch die Bezirke knapp 1,7 km umgesetzt.
Frage 3:
Seit 1. Januar 2017 wurden 9,3km Bussonderfahrstreifen neu angeordnet, jedoch nur 1,1km durch die Bezirke
markiert. Wie erklärt sich diese Diskrepanz und welche konkreten Maßnahmen unternimmt der Senat, um die
Anordnung zügig umzusetzen bzw. welche Maßnahmen wären notwendig, um Anordnungen schneller zu
realisieren?
Antwort zu 3:
Für die Umsetzung der angeordneten BSF sind die Bezirke als Straßenbaulastträger
verantwortlich. Hinsichtlich der Umsetzungshindernisse hatten die Bezirke teilweise bereits
zur Schriftlichen Anfrage Nr. 18/23916 Stellung genommen. Die Zeitverzüge beruhten
demnach insbesondere auf Personalengpässen, der Notwendigkeit von Ausschreibungen
sowie Finanzierungsproblemen. Der Senat hat die regelmäßigen Gespräche mit den
Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträten genutzt, um auf die notwendige Umsetzung der
angeordneten BSF hinzuweisen.
Frage 4:
Inwieweit befindet sich ein im #NVP angekündigter Pilot in Vorbereitung bzw. Umsetzung, der eine flächige
Einfärbung von Bussonderfahrstreifen vorsieht, um die Akzeptanz für diese bei den übrigen
Verkehrsteilnehmenden zu verbessern? Warum ist zu diesem Pilotprojekt noch keine Entscheidung getroffen
worden?
Antwort zu 4:
Vor einer farblichen Unterlegung von Bussonderfahrstreifen sind die Erkenntnisse über
Kosten und Folgekosten sowie die Wirksamkeit der Grüneinfärbungen von Radfahrstreifen
abzuwarten. Insofern wurde noch keine Entscheidung über den Start eines Pilotversuchs
getroffen.
Frage 5:
Wie viele #LZA sind mit der Vorrangschaltung (verkehrsabhängiger Steuerung zur ÖV-Priorisierung)
ausgestattet und an wie vielen LZA ist die Vorrangschaltung außer Betrieb? Welche Gründe liegen hierfür
vor? Bis wann werden diese wieder vollständig in Betrieb genommen?
Antwort zu 5:
Die Gründe abgeschalteter verkehrsabhängiger Steuerungen sind vielfältig, eine Aussage
zur Wieder- oder Neu-Inbetriebnahme kann daher nur am konkreten Einzelfall getätigt
werden. In der Regel handelt es sich um kurzfristige Außerbetriebsetzungen auf Grund von
Baumaßnahmen oder technischer Defekte. Zudem kann es bei Neuplanungen vorkommen,
dass die neue Steuerung noch nicht optimal funktioniert und noch nachjustiert werden muss,
so dass zwischenzeitlich nur eine Festzeitsteuerung laufen kann.
3
Die BVG hat dazu mitgeteilt:
„Es existieren insgesamt 1.096 Lichtsignalanlagen mit einer verkehrsabhängigen
Steuerung. Bei derzeit 1.012 Lichtsignalanlagen (#LSA) ist die verkehrsabhängige Steuerung
in Betrieb. Die verbleibenden Lichtsignalanlagen laufen u.a. aufgrund von Baumaßnahmen,
temporären Umbauarbeiten, technischen Modernisierungen oder Umleitungen im FestzeitBetrieb.“
Frage 6:
Anhand welcher Kriterien wird über die Installation einer Vorrangschaltung entschieden?
Antwort zu 6:
Bei allen Neubauten von Lichtsignalanlagen wird geprüft, ob der #ÖPNV (Öffentlicher
Personennahverkehr) betroffen ist. Falls ja, wird eine entsprechende Ausstattung der LSA
vorgesehen. Darüber hinaus werden entsprechende Umbauten an bestehenden Anlagen
vorgenommen, wenn ein entsprechender Bedarf insbesondere von der BVG erkannt wird,
z.B. im Rahmen der Task Force Beschleunigung.
Frage 7:
Im Jahr 2017 wurden 9 LZA mit einer Vorrangschaltung, 2018: 34, 2019: 16 und 2020: 8 (Stand Juni)
ausgestattet. Die durchschnittliche Geschwindigkeit sank bei #Bus und #Straßenbahn von 19,1 km/h (#Tram),
18,2 km/h (Bus) auf 18,8 km/h (Tram) und 18,0 km/h (Bus). Wie wird diese Erkenntnis in der Task Force
Beschleunigung bewertet und welche weiteren Maßnahmen, fern ab der Bussonderfahrstreifen und
Vorrangschaltungen, werden diskutiert?
Antwort zu 7:
Für die Task Force Beschleunigung ermittelt die BVG anhand ihrer tatsächlichen
Verlustzeiten die sogenannten Brennpunkte, die sodann auf Beschleunigungspotenziale hin
analysiert und ggf. angepasst werden. Die möglichen Maßnahmen konzentrieren sich
hauptsächlich auf BSF und LSA-Schaltungen, jedoch werden auch Haltestellenumbauten
und allgemein veränderte Verkehrsführungen betrachtet.
Frage 8:
Wie arbeitet die Task Force Beschleunigung? (Teilnehmer? In welchem Rhythmus wird getagt?
Sitzungsleitung? Wie werden externe Impulse aufgenommen? Inwieweit werden die Maßnahmen evaluiert
bzw. findet ein Monitoring statt?)
Antwort zu 8:
Für die Task Force Beschleunigung tagt alle zwei Monate ein Lenkungskreis mit dem
Vorstand der BVG und dem Staatssekretär für Verkehr der Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz. Die zugehörige Koordinierungsrunde mit leitenden
Mitarbeitenden der BVG und der Senatsverwaltung tagt alle ein bis zwei Monate zur
Abstimmung von Maßnahmen und Projektverfolgung. Die konkreten Projekte werden auf
Arbeitsebene je nach Maßnahme von den jeweils fachlich zuständigen Mitarbeitenden
bearbeitet und auch in zusätzlichen maßnahmenspezifischen Extra- Terminen diskutiert.
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Frage 9:
Ist den Antworten aus Sicht des Senates noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 9:
Nein.
Berlin, den 06.01.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

#Straßenbahn #9125 Typ #flexity der #bvg in #rosenthalnord

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#Straßenbahn #flexity der #BVG #9134 in #nordend

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Regionalverkehr + S-Bahn + BVG: Energiequellen des Berliner ÖPNV, aus Senat

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Frage 1:
Welche #Energiequellen werden für den Betrieb der verschiedenen Verkehrsmittel des Berliner #ÖPNV genutzt
bzw. in welchen Anteilen? Bitte nach Energiequellen und Verkehrsmitteln gesondert aufführen.
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Energiequellen für BVG-Fahrzeuge für den ÖPNV (Öffentlichen Personennahverkehr):
1.) #Diesel = 50,8 %.
2.) #Strom = 31,0 %.
Der Anteil des Energieverbrauches bei der BVG bzgl. der Verkehrsmittel liegt ca. bei 82 %
vom Gesamtenergieverbrauch. Für den Strom für den Betrieb der verschiedenen ÖPNV Verkehrsmittel wird zu 100 % #Grünstrom über Herkunftsnachweise verwendet.“
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Die DB AG teilt zur S-Bahn mit:
„Die S-Bahn Berlin fährt mit 100 %- #Ökostrom. Entsprechend den Anforderungen aus dem
Verkehrsvertrag wird der Ökostrombedarf der Gleichstrom S-Bahn Berlin mit
Stromlieferungen aus dem öffentlichen Netz und Herkunftsnachweisen gedeckt. Die
Herkunftsnachweise (HKN) werden im Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamtes
gelistet und entwertet. Der überwiegende Anteil der entwerteten HKNs stammt aktuell aus
Wasserkraft.“
Die DB AG teilt für DB Regio (elektrisch betriebenes Netz) mit:
„Der Grünstromanteil der sonstigen DB Regionalverkehre, die mit Wechselstrom durch
Berlin fahren, ist nicht separat für den Berliner ÖPNV ausweisbar, sondern richtet sich nach
dem bundesweit gültigen Bahnstrommix der DB Regio AG als Betreiber dieser Verkehre.
Der entsprechende Grünstromanteil kann der unternehmensindividuellen
Stromkennzeichnung der DB Regio AG entnommen werden. Diese Stromkennzeichnung
richtet sich nach § 42 Energiewirtschaftsgesetz. Hiernach beträgt der #Grünstromanteil der
DB Regio AG aktuell 34 % (Angabe basiert auf dem letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr
2019).“
Die ODEG Ostdeutsche Eisenbahn GmbH bezieht für die elektrisch betriebenen Linien RE2
und RE4 einen Strommix, der zu 44,2 % aus erneuerbaren Energien besteht.
Von den Betreibern DB Regio AG, ODEG und NEB Betriebsgesellschaft mbH können
derzeit folgende Linien nur mit #Dieseltriebwagen angeboten werden:
· RE6 Wittenberge – Neuruppin – Berlin (Prignitz-Express)
· RE66/RB66 Stettin/Szczecin – Angermünde – Berlin
· RB12 Templin – Berlin
· RB25 Werneuchen – Berlin
· RB26 Kostrzyn – Berlin
· RB27 Groß Schönebeck / Schmachtenhagen – Berlin
· RB33 Jüterbog – Berlin
· RB54 Rheinsberg (Mark) – Berlin
· Kulturzug Berlin – Breslau/Wrocław
In Berlin verkehren Regionalzüge nur mit Dieseltriebwagen, wenn dies zwingend
erforderlich ist, weil, ggf. auch im weiteren Streckenverlauf außerhalb Berlins, keine
Oberleitung für einen elektrischen Betrieb zur Verfügung steht. Das Land Berlin setzt sich
jedoch dafür ein, dass die betreffenden Bahnstrecken #elektrifiziert werden, oder, wo dies
nicht umsetzbar ist, künftig alternative Antriebskonzepte (z.B. elektrische Triebwagen mit
#Batteriespeicher) zum Einsatz kommen, sofern dies betrieblich möglich ist.
Frage 2:
Welche Energiequellen werden für den Betrieb der Verkehrsinfrastrukturen des Berliner ÖPNV genutzt bzw.
in welchen Anteilen?
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Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Energiequellen für BVG #Verkehrsinfrastruktur:
1.) #Fernwärme =7,6 %.
2.) #Heizöl = 0,8 %.
3.) #Strom = 7,9 %.
Der Anteil des Energieverbrauches bei der BVG bzgl. der Verkehrsinfrastruktur liegt ca. bei
16 % vom Gesamtenergieverbrauch. Für den Strom für den Betrieb der
Verkehrsinfrastruktur kann die BVG keine weiteren Angaben übermitteln.“
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Der Begriff der „Verkehrsinfrastruktur“ in Begrenzung zum Berliner ÖPNV ist an dieser
Stelle zu allgemein (bzw. komplex) gehalten, weshalb uns eine Beantwortung hier nicht
möglich ist.“
Frage 3:
Gibt es Zielsetzungen zur Nutzung regenerativer Energien im Berliner ÖPNV? Falls ja, welche?
Antwort zu 3:
Im Nahverkehrsplan 2019-2023 werden in Kapitel III.6.2 die Umweltstandards für den Bus und Schienenverkehr sowie den Betrieb der ÖPNV-Infrastruktur in Bezug auf den
Energieverbrauch bzw. die Energienutzung sowie in Kapitel III.7 die Umstellung des
Busverkehrs auf alternative Antriebe bzw. nicht fossile Antriebsenergien dargestellt.
Für die Linien RB12, RB 25 und RB54, die derzeit noch mit Dieseltriebwagen betrieben
werden, ist im Rahmen der laufenden Neuausschreibung eine Umstellung auf elektrische
Triebwagen mit Batteriespeicher zu Dezember 2024 geplant.

Berlin, den 28.12.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenbahn: Zu kurz gedacht bei der Straßenbahn Fahrgastverband nennt Bestellung neuer 50-Meter-Züge durch die BVG »vollkommenes Desaster« aus Neues Deutschland

https://www.neues-deutschland.de/artikel/1146319.bvg-zu-kurz-gedacht-bei-der-strassenbahn.html

Die Berliner Verkehrsbetriebe sind stolz auf ihre kürzlich beim Hersteller #Bombardier ausgelöste Bestellung von bis zu 117 neuen Straßenbahnwagen. Vor allem auf die 50 Meter langen Fahrzeuge, die zehn Meter länger sind als das aktuell größte Modell. 17 Stück sind davon zunächst bestellt worden, sie sollen auf der Linie #M4 fahren, die den Nordosten mit dem Alexanderplatz verbindet. Sie ist die Linie mit dem höchsten Fahrgastzuspruch in Berlin. Aktuell fahren dort 54 Meter lange Zwei-Wagen-Züge des in den 1990er-Jahren beschafften Typs #GT6. Weil die neuen Bahnen, die ab Ende 2022 ausgeliefert werden sollen, breiter sind, soll sich an der #Fahrgastkapazität nichts ändern.

Außerdem gehören zum ersten Abruf des neuen Vertrags drei 30 Meter lange Fahrzeuge. In der Ausschreibung verlangte die BVG von den Herstellern noch die Option, dass sie zu 60 Meter langen #Zwei-Wagen-Zügen gekuppelt werden können. Damit hätten sie die standardmäßige #Bahnsteiglänge der Haltestellen optimal ausgenutzt. »Diese Option hat die BVG dann aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht gezogen«, erklärt Unternehmenssprecherin Petra Nelken auf …