Potsdam + Bus + Straßenbahn: Potsdams Umstiegs-„Probleme“ im Norden, aus DBV

Der Regionalverband Potsdam-Mittelmark ist überrascht über die große Verärgerung von einigen Potsdamern, die zwischen #Bus und #Straßenbahn am Campus #Jungfernsee umsteigen müssen. Was an vielen anderen Orten in der Landeshauptstadt (z. B. Kirschallee) und täglich in Deutschland erfolgreich und meist problemlos funktioniert, scheint völlig unmöglich.

 

An der Haltestelle Campus Jungfernsee muss seit Dezember 2017 zwischen Straßenbahn 96 und Buslinien 609 und 638 umgestiegen werden. Für den Umsteigezwang hier hat der #DBV Verständnis. Er ist ein akzeptabler Kompromiss im Spagat zwischen einem möglichst dichtem Takt und wirtschaftlichem Einsatz. Weiter Richtung Norden wurden die Buslinien gestärkt und stadteinwärts gebrochen, um nicht finanzierbare Parallelverkehre zu vermeiden. Der Umstieg an der Haltestelle Campus erfolgt größtenteils überdacht und abgestimmt von Tür zu Tür. Nach unseren Beobachtungen funktioniert der Umstieg mit etwa 3 Minuten Wartezeit fast immer zuverlässig. Diese Verlängerung der Fahrzeit liegt völlig im Rahmen. Zusätzlich fahren drei Buskurse morgens und zwei im Nachtverkehr bis zum Potsdamer Hauptbahnhof.

 

Wer hier von 70 Minuten Fahrzeitverlängerung und ständig fehlenden Anschlüssen spricht, verkennt die Tatsachen. Auch mobilitätseingeschränkte oder ältere Fahrgäste müssen nicht nach Potsdam laufen! Wer so etwas behauptet, hat den Sinn von öffentlichem Verkehr nicht verstanden. Es nicht darum, jedem Menschen einen „fliegenden Teppich von Tür zu Tür" anzubieten. Das ist, so unsere Meinung, unangebracht und nicht darstellbar.

 

Wenn ein Volksvertreter rät, als Alternative das Auto zu nutzen, darf er sich gerne in den Stau einreihen. Die Tram 96 ist auch mit „Umweg" über die Georg-Hermann-Allee staufrei eher im Zentrum als der Autofahrer auf der Nedlitzer Straße.

 

Natürlich ist nicht alles perfekt. Wir als Kundenlobby dürfen von den Nutzern erwarten, Fahrpläne zu lesen, gedruckt oder online, um die passende Verbindung zu finden. Gewünscht hätten wir uns bessere Bedienformen, wie die Ringbuslinie 698 (Verlängerung via Campus Jungfernsee, Bornstedter Feld von und zur Kirschallee mit 20-Minutentakt). Ein nächster Fahrplanwechsel macht es vielleicht möglich! Auch die weitere Tram-Planung bis nach Fahrland gehört weiterhin dringend beschleunigt, um den neuen Einwohnern im Potsdamer Norden eine Alternative zum Auto zu bieten.

 

Wir Bürger haben einen hohen Standard im #ÖPNV verdient und bekommen ihn in Potsdam auch fast immer, nur geht's eben manchmal nicht ohne Umstiege! Wer ein berechtigtes „Mehr" an Bedienstandard, Takt, Niederflur und Komfort erwartet, muss das deutlich bei seinen Abgeordneten in Stadt und Land einfordern. Das kostet Geld, das der ViP durch manche Politiker, die jetzt lautstark protestieren, verwehrt wird.

 

Pressekontakt: Conrad Anders, stellvertreter Vorsitzender des Regionalverbandes, Telefon 01 77 / 3 21 03 51

Bahnhöfe + Bahnverkehr: Rund um den Berliner Hauptbahnhof – Das müssen Sie wegen der Bombenentschärfung beachten, aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2018/04/bombenentschaerfung-berlin-hauptbahnhof-service-informationen.html

Züge stehen still, Häuser werden geräumt, Straßen werden gesperrt: Die #Bombenentschärfung in der Nähe des Berliner #Hauptbahnhofes führt am Freitag zu erheblichen #Einschränkungen. Alle wichtigen Fakten und Infos auf einen Blick.
Die Bombenentschärfung in Berlin hat am Freitag erhebliche Auswirkungen auf den Schienen- und Straßenverkehr. Der Hauptbahnhof und Gebäude im Sperrkreis rund um den Fundort werden geräumt, Straßen gesperrt, Züge stellen den Betrieb ein. Eine für den Mittag angemeldete Demonstration auf der Straße Unter den Linden führt zu weiteren Verkehrsbehinderungen.
Die wichtigsten Termine und Maßnahmen im Überblick

Seit 9 Uhr werden die betroffenen Gebäude evakuiert – in einem Radius von 800 Metern um die Fundstelle in der Heidestraße. Etwa 10.000 Menschen müssen vorübergehend ihre Häuser, Wohnungen und Büros verlassen. In dem Bereich sind auch die Straßen gesperrt. Gegen 12 Uhr soll die Evakuierung abgeschlossen sein.

Seit 10 Uhr halten am Hauptbahnhof keine #Fern- und #Regionalzüge mehr. Die #S-Bahnen der Linien S3, S7, S5 und S9 halten von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr nicht am Hauptbahnhof.

Um 11.30 Uhr kommt der komplette Regional- und #Fernverkehr am Hauptbahnhof zum Erliegen. Der Zugverkehr wird bis voraussichtlich 13.00 Uhr vollständig eingestellt. Der #S-Bahnverkehr der Linien S3, S7, S5 und S9 wird von 11.30 Uhr bis 14.00 Uhr zwischen Tiergarten und Friedrichstraße komplett eingestellt, als Ersatz werden Busse eingesetzt. Die BVG leitet mehrere #Buslinien um.

Gegen 12 Uhr sollen die Spezialisten des Berliner Landeskriminalamtes mit der …

BVG: Fluktuation und Krankenstand bei der BVG aus Senat

www.berlin.de

1. Wie hoch war der #Krankenstand im #Fahrdienst des Betriebsbereiches „#Tram“ in den Kalenderjahren
2014, 2015 und 2016? Bitte nach Jahren einzeln angeben?
Zu 1.: Der Krankenstand im Fahrdienst des Betriebsbereichs Tram stellt sich in den
genannten Kalenderjahren wie folgt dar:
 2014 – 9,3 Prozent
 2015 – 10,6 Prozent
 2016 – 9,8 Prozent.
2. Wieviel Mitarbeiter im Fahrdienst des Betriebsbereiches Tram sind in den Kalenderjahren
2014, 2015 und 2016 aus dem Fahrdienst ausgeschieden wegen a) Altersruhestand, b) gesundheitlicher
Gründe, c) Kündigung durch die BVG, z.B. wegen Vertragsverletzung, o.ä., d) Kündigung
durch den Arbeitnehmer, e) anderer Gründe? Bitte nach Jahren und Sachgrund einzeln
angeben.
Zu 2.:
Externe Abgänge Tram 2014 2015 2016
Kündigung Arbeitgeber 0 1 4
Kündigung Arbeitnehmer/in 2 5 3
altersbedingte Austritte 3 5 13
andere Austrittsgründe 3 7 8
3. Wieviel Mitarbeiter im Fahrdienst des Betriebsbereiches Tram sind in den Kalenderjahren 2014,
2015 und 2016 ausgebildet und/oder neu eingestellt worden? Bitte nach Jahren einzeln angeben.
Zu 3.:
– 2 –
Abgeschlossene Ausbildungen zur Straßenbahnfahrerin / zum Straßenbahnfahrer:
 2014 – 22
 2015 – 76
 2016 – 118
Abgeschlossene Ausbildungen zur Fachkraft im Fahrbetrieb (IHK):
 2014 – 7
 2015 – 8
 2016 – 9
4. Wie wird die Fahr- und Schichtdiensttauglichkeit der Beschäftigten im Fahrdienst durch die BVG sichergestellt?
Wie wird sie überwacht?
Zu 4.: Eine Untersuchung durch den Betriebsarzt zur Prüfung der Fahrdiensttauglichkeit
ist nach den geltenden Vorschriften für den Betrieb von Straßenbahnen alle 3
Jahre verpflichtend für das Fahrpersonal.
5. Wird bei länger andauernder Krankheit eine Untersuchung durch den Betriebsarzt angeordnet?
Wenn ja, nach welchem Zeitraum und was genau wird untersucht? Wenn nein, warum nicht?
Zu 5.: Nach 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit (Langzeiterkrankungen) erfolgt eine Untersuchung
beim Betriebsarzt zur Feststellung der Betriebsdiensttauglichkeit nach den
geltenden Vorschriften für den Betrieb von Straßenbahnen.
6. Wieviel Mitarbeiter im Fahrdienst des Betriebsbereiches Tram sind aktuell (Stand 15.03.18) wegen
gesundheitlicher Gründe nicht im Dienst? Bitte in absoluten Zahlen und in Prozent angeben
Zu 6.: Am 15.03.2018 befand sich die Grippewelle auf dem Höhepunkt. Es waren
114 aktive Fahrerinnen und Fahrer arbeitsunfähig gemeldet, davon haben sich 13
aktive Fahrpersonale am 15.03.2018 neu arbeitsunfähig gemeldet. Das entspricht einem
prozentualen Anteil von rund 13 Prozent aller aktiven Fahrpersonale.
7. Wie beurteilt die BVG die Gesamtsituation?
Zu 7.: Die Anforderungen an die Fahrpersonale durch die allgemeine verkehrliche
Entwicklung in einer wachsenden Stadt wie Berlin bleiben hoch. Die Herausforderung
besteht in der kontinuierlichen Weiterentwicklung und Anpassung von Fahr- und
Dienstplänen an die Leistungsanforderungen des Landes Berlin und die individuellen
Bedürfnisse der Fahrerinnen und Fahrer in unterschiedlichen Lebenssituationen.
8. Was plant die BVG konkret, um die Arbeitsbedingungen für Mitarbeiter im Fahrdienst des Betriebsbereiches
Tram zu verbessern? Falls konkrete Pläne existieren, wann werden sie umgesetzt?
Zu 8.: In den letzten Jahren sind die Arbeitsbedingungen für die Fahrpersonale durch
die modernen Fahrerarbeitsplätze in der neuen Fahrzeuggeneration Flexity nachhaltig
verbessert worden. Im letzten Jahr sind bereits auf verschiedenen Linien Fahrund
Dienstpläne mit dem Ziel der Entlastung der Fahrpersonale angepasst worden.
Zukünftig ist eine Verbesserung der Sozialinfrastruktur für Fahrpersonale geplant.
9. Wie beurteilt der Senat die Gesamtsituation? Was unternimmt der Senat konkret, um eine Verbesserung
der Arbeitsbedingungen und damit eine Sicherstellung des fahrplanmäßigen Regelbetriebes
zu erreichen?
Zu 9.: Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und damit die Sicherstellung des
– 3 –
fahrplanmäßigen Regelbetriebes insbesondere aufgrund der verkehrlichen Entwicklungen
in der Wachsenden Stadt ist ein unmittelbares Anliegen auch des Senats. Die
Sicherstellung und Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit des Fahrpersonals obliegt
in der operativen Umsetzung der BVG, die bereits konkrete Maßnahmen ergriffen
hat – siehe die Antworten zu Frage 8.
Berlin, den 11. April 2018
In Vertretung
Henner B u n d e
………………………………………………….
Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Energie und Betriebe

Cottbus: Cottbus kauft Straßenbahnen, aus Lausitzer Rundschau

https://www.lr-online.de/lausitz/cottbus/cottbus-kauft-sieben-strassenbahnen_aid-15824471

Die Kosten für sieben #Fahrzeuge fressen fast den gesamten Jahres-Etat der Stadt auf. Trotzdem zeichnet sich dafür bereits vor der Abstimmung im Stadtparlament eine klare Mehrheit ab. Von Peggy Kompalla

Das Minimum für #Cottbusverkehr ist das Maximum für den städtischen Haushalt. Auf diese griffige Formel bringt der Finanzbeigeordnete Markus Niggemann (CDU) die geplante Neuanschaffung von sieben #Straßenbahnen. Bis zum Jahr 2023 werden dafür 15,8 Millionen Euro fällig. Mit 8,4 Millionen Euro kommt mehr als die Hälfte aus der schmalen Stadtkasse. „Das ist fast der gesamte Jahres-Etat des Investitionshaushalts“, sagt Niggemann. Trotzdem empfiehlt der Oberfinanzer, das Geld auszugeben. Alles andere würde die Stadt viel teurer kommen. Die Abgeordneten in Umwelt- und Wirtschaftsausschuss folgten der Empfehlung in dieser Woche bereits mit deutlicher Mehrheit, wobei das Wort Meilenstein mehrfach fiel. Damit dürfte der Entscheidung im Stadtparlament am 25. April nichts im Weg stehen.

Cottbusverkehr muss seinen gesamten Fuhrpark von 20 Bahnen erneuern. „Die sieben sind ein Kompromiss“, sagt Niggemann. Um den täglichen Verkehr aufrecht zu erhalten, benötige das Unternehmen 17 Straßenbahnen. Mit sieben neuen plus zehn Langläufern wäre der Betrieb gesichert. Trotzdem bleiben damit 13 Neufahrzeuge offen. Markus Niggemann sagt dazu: „Aus heutiger Sicht ist es unrealistisch, dass wir die 13 Bahnen kaufen können. Aber wir hoffen, dass es nach 2023 eine neue Förderung geben wird.“

20 ist die magische Zahl für Cottbusverkehr. „Das ist der Status quo für den heutigen Betrieb“, betont Geschäftsführer Ralf Thalmann. „Wenn der RE 2 künftig im 20-Minuten-Takt von Berlin nach Cottbus fährt, können wir die Spitzenzeiten am Morgen und Abend nicht mehr abdecken.“

Zum Neukauf gebe es aus wirtschaftlicher Sicht keine vernünftige Alternative. Das versichert Cottbusverkehrchef Thalmann. Oberfinanzer Niggemann stärkt ihm in der Aussage den Rücken. Die #Langläufer-Flotte sei nach sechs Jahren an einem …

Straßenbahn: Straßenbahn-Geschäftsführer Andreas Gagel sieht keine durchgreifende Lösung / Fahrer sollen Heraneilende noch mitnehmen Schranken-Problem Frust für Regionalbahn-Pendler aus MOZ

https://www.moz.de/landkreise/maerkisch-oderland/strausberg/artikel8/dg/0/1/1650618/

#Strausberg (MOZ) Regelmäßigen Frust schieben die Fahrgäste der #Regionalbahn 26, wenn sie nach ihrer Ankunft immer zwei Minuten vor der vollen Stunde an der kleinen Schranke auf dem Bahnsteig warten müssen, weil die #S-Bahn aus Strausberg-Nord Richtung Berlin durchfährt. MOZ-Leser und Pendler Thomas Schulz aus Strausberg: „Man steht an der Schranke, die grundsätzlich zwei Minuten früher runtergeht, ehe die Bahn kommt, und will zur #Straßenbahn, die eine Minute nach der vollen Stunde fährt. Die schafft man aber meist nicht.“ Denn auf halbem Wege zum Kleinbahnhof klingelt der Tram-Fahrer ab und startet.

„Ja, er hat ja auch einen Fahrplan, den er einhalten muss, und am Lustgarten wollen die Leute ihre Anschlüsse mit dem #Stadtbus schaffen“, sagt der Geschäftsführer der Strausberger Eisenbahn GmbH, Andreas #Gagel. „Die Umsteigebeziehung zwischen RB 26 und Tram 89 ist unter normalen Bedingungen und in der tagesübergreifenden Betrachtung kurz und daher optimal eingerichtet. Leider haben wir als Strausberger Eisenbahn keinen Einfluss auf die Fußgängerschranke und auch keinen auf Verspätungen bei der S-Bahn-Linie 5 oder bei der Linie 26 der Regionalbahn. In der Praxis können leider nicht alle Anschlüsse mit großzügigen Umstiegszeiten geplant werden“, teilte der Geschäftsführer auf Nachfrage mit. Dennoch habe die Geschäftsführung das Fahrpersonal angewiesen, auf derartige Verzögerungen zu reagieren und, wenn möglich und durch die Fahrer erkennbar, auf die sich annähernden Fahrgäste zu warten. Leider sei das nicht immer durch unser Fahrpersonal umsetzbar.

Im Dezember 2017 fand der alljährliche Fahrplanwechsel innerhalb des VBB-Tarifverbundes statt, informiert Gagel: „In der Regel werden hierbei kleinere Änderungen und Optimierungen von …

Bus: Beschleunigung des ÖPNV in Berlin – Busspuren und Vorrangschaltungen aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele Kilometer #Bussonderfahrstreifen („#Busspuren“) gab es zum 31.12.2016 in Berlin?
Antwort zu 1:
Bis zum 31.12.2016 umfassten die Bussonderfahrstreifen eine Gesamtlänge von ca. 102,3
Kilometern.
Frage 2:
Wie viele weitere Busspuren wurden bis zum heutigen Tag angeordnet und markiert? Wenn ja, in welcher
Länge und wo?
Antwort zu 2:
Seit dem 1.1.2018 wurde auf einer Länge von 175 Metern eine weitere Busspur in der
Berliner Straße (Bezirk Pankow) ab Hadlichstraße bis hinter Schulstraße eingerichtet.
Dabei handelt es sich allerdings nicht um einen Bussonderfahrstreifen in der üblichen
2
Form (Ausweisung durch Zeichen 245 Straßenverkehrs-Ordnung – StVO), sondern die
BVG-Busse dürfen im Rahmen einer erteilten Ausnahmegenehmigung die bereits
vorhandene, mit einer Sperrfläche abmarkierte Trasse, die von Straßenbahnen befahren
wird, mitbenutzen.
Frage 3:
Welchen Standard haben die bestehenden Busspuren hinsichtlich Breite und Benutzungsfreigabe für weitere
Verkehrsmittel z.B. Rad, Taxis, Busse im Gelegenheitsverkehr etc. (wenn unterschiedliche Standards, dann
bitte aufgeschlüsselt nach Streckenlängen)?
Antwort zu 3:
In der Regel haben die Bussonderfahrstreifen eine Breite von 3,00 m und werden zur
Mitnutzung für Radfahrende, Taxi, Krankenfahrzeuge sowie Busse im
Gelegenheitsverkehr freigegeben.
Frage 4:
Welche Weiterentwicklung der Beschleunigung des Busverkehrs mittels Busspuren ist vorgesehen (mit
welchen Standards, Längen und in welchen Zeiträumen)?
Antwort zu 4:
Die BVG hatte im Frühjahr 2017 ein ca. 100 km umfassendes Paket neuer bzw. zeitlich
auszuweitender Busspuren vorgeschlagen, die es im Rahmen der verfügbaren
Bearbeitungskapazität bei der Vekehrslenkung Berlin (VLB) abzuarbeiten gilt. Dazu wurde
zwischen BVG, Aufgabenträger und VLB zunächst eine Priorisierung vorgenommen, um
sich vorerst auf die Abschnitte zu konzentrieren, die bei wenig Aufwand hohen Nutzen für
den ÖPNV (Öffenlicher Personennahverkehr) versprechen. Die ersten
zusammengefassten Unterlagen für die Beurteilung von neu einzurichtenden Busspuren
sind der VLB im November 2017 übergeben worden. Derzeit wird nach einer Lösung für
die Erstellung von Bestandsplänen gesucht. Für Busspuren, bei denen die BVG lediglich
eine Ausweitung der Geltungszeiten vorgeschlagen hat, gibt es keinen zeitlichen Plan zur
Umsetzung.
Eine Benennung der konkreten Standards, Längen und Zeiträume ist daher derzeit nicht
möglich.
Frage 5:
An wie vielen #Lichtsignalanlagen gab es zum 31.12.2016 #Vorrangschaltungen für Busse und
#Straßenbahnen?
Antwort zu 5:
Es gab an ca. 850 Lichtsignalanlagen (#LSA) die Möglichkeit der Beeinflussung durch
Omnibusse und an 329 Anlagen Vorrangschaltungen für die #Straßenbahn.
Frage 6:
Wie viele davon waren zum 31.12.2016 in Betrieb bzw. wie viele waren außer Betrieb und warum?
3
Antwort zu 6:
Bus
Von den 850 Lichtsignalanlagen waren ca. 65 außer Betrieb. Die Ursachen können sehr
vielfältig sein.
Gründe dafür sind beispielsweise:
– Störungen bei der Funkübertragung:
o Umgebungsbedingungen, Abblocken oder Auslöschen von
Funktelegrammen
– Systemgründe:
o Nichtaussendung, Mehrfachaussendung oder Verschiebung von
Funktelegrammen. Gründe hierfür sind u.a. Mehrfachhaltestellen mit
unbekannter Halteposition, Behinderungen in Haltestellen (ordnungswidriges
Parken)
– Technische Gründe:
o Abarbeitungsfehler im Bordrechner des Fahrzeugs
o Fehler bei Funkgerät oder Antenne im Fahrzeug
o Fehler auf der Empfangsseite (Antenne, Kabel, Funkgerät etc.)
o Fehler in der Funk-Empfangs- und Auswerteeinheit (Einstellungen,
Konfiguration, Baugruppen)
o fehlerhafte Registrierung des BVG-Funknetzes durch das Funkgerät
o Telegrammauslöschung durch zu hohe Funklast im Gebiet bzw. hohe
Telegrammdichte
– Konzeptfehler
o Fehler in der Steuerungslogik
Straßenbahn
Von den 329 Anlagen waren 15 Anlagen nicht in Betrieb.
Frage 7:
Wie viele dieser Vorrangschaltungen sind derzeit noch außer Betrieb?
Antwort zu 7:
Bus
Die Anzahl der Lichtsignalanlagen mit Vorrangschaltung hat sich bis heute auf ca. 895
erhöht. Derzeit befinden sich davon ca. 70 Lichtsignalanlagen außer Betrieb.
Straßenbahn
Aktuell sind 9 Anlagen nicht in Betrieb.
Frage 8:
Welche Vorrangschaltungen werden wann wieder oder zusätzlich in Betrieb genommen?
Antwort zu 8:
Die Wiederinbetriebnahme bzw. erstmalige Inbetriebnahme der Vorrangschaltung an
Lichtsignalanlagen ist ein stetiger Prozess.
4
In direkter Zusammenarbeit mit der VLB werden Vorrangschaltungen an
Lichtsignalanlagen neu eingerichtet, zur Verbesserung der Funktionalität Feinjustierungen
durchgeführt sowie einstmals gestörte Anlagen wieder in Betrieb genommen. Bei der
Straßenbahn gibt es aktuell für keine der unter zu 7 genannten LSA einen konkreten
Einschaltungstermin.
Frage 9:
Wie hat sich die #Durchschnittsgeschwindigkeit der Busse und Straßenbahnen in den letzten fünf Jahren in
Berlin entwickelt?
Antwort zu 9:
Die Daten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Mittlere Beförderungsgeschwindigkeiten:
Jahr Straßenbahn Omnibus
2013 19,2 km/h 19,4 km/h
2014 19,3 km/h 19,3 km/h
2015 19,0 km/h 19,4 km/h
2016 19,0 km/h 19,5 km/h
2017 19,0 km/h 19,5 km/h
Frage 10:
Welche Effekte werden durch die Weiterentwicklung der Busspuren und der Wiederinbetriebnahme bzw.
Neueinrichtung von Vorrangschaltungen an Lichtsignalanlagen beim Bus- und Straßenbahnbetrieb erwartet?
Frage 11:
Welche weiteren Maßnahmen plant die „#Task Force Beschleunigung“ zur Beschleunigung des #ÖPNV und
wie ist deren Umsetzung vorgesehen?
Antwort zu 10 und 11:
Grundsätzlich dienen Maßnahmen wie Busspuren oder Vorrangschaltungen an
Lichtsignalanlagen dazu, Störungen des Linienverkehrs zu vermeiden und einen
geordneten und zügigen Betriebsablauf zu ermöglichen. Im Kern geht es dabei, die
Planbarkeit des Busverkehres mit einer zügigen Beförderungsgeschwindigkeit
sicherzustellen. Da Busse des ÖPNV in regelmäßigen Takten verkehren, führen
Störungen im Fahrtverlauf dazu, dass die geplanten Fahrzeiten nicht eingehalten werden
können. Busse verspäten sich dadurch, die vorgesehenen Abfahrtzeiten können nicht
mehr eingehalten werden, was die Fahrgäste an den Haltestellen als einen
unregelmäßigen Verkehr mit zu großen Abständen zwischen den einzelnen Abfahrten
einerseits und Pulkbildung von Bussen andererseits wahrnehmen.
Pünktlichkeit ist eine für die Bewertung dieser verlässlichen Fahrzeitplanung eingeführte
Qualitätskennzahl, die als Quote aussagt, in welchem Maße Fahrgäste ihre Fahrt zur
geplanten Zeit antreten können. Dazu werden die tatsächlichen Fahrdaten der Busse mit
den für den Fahrplan geplanten abgeglichen.
Wenn ein vorher gestörter Fahrtverlauf durch das Einrichten einer Busspur verlässlicher
wird, steigt auch die Pünktlichkeitsquote. Busspur und Vorrangschaltungen sind hierfür
sehr nützliche und wichtige Maßnahmen, aber weder die einzigen Mittel, noch allein
5
ausreichend. Es bedarf immer des Zusammenspiels von mehreren Maßnahmen entlang
des ganzen Fahrtweges, um insbesondere in verkehrsstarken Zeiten einen störungsfreien
und dadurch verlässlichen Busverkehr zu ermöglichen.
Für das Jahr 2018 hat sich die „Task Force Beschleunigung“ die Straßenbahnlinie M10
vorgenommen sowie die weitere Abarbeitung der Taskforceprojekte aus 2017. Hier sind
derzeit LSA-Optimierungen auf den Straßenbahnlinien M4 und M6 in der Umsetzung
sowie auf den Buslinien 136/236 und M27 in der Planung bzw. Umsetzung.
Berlin, den 09.04.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

S-Bahn + U-Bahn: Zeitnahe Anbindung der Großsiedlungen an das Schnellbahnnetz (S- und UBahn) aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Ist der Senat der Auffassung, dass die Verkehrsinfrastruktur insbesondere zwischen der Innenstadt und den Stadtrandgebieten in Hinblick auf die steigenden Pendlerströme auch in Zukunft ausreichend dimensioniert ist?
Antwort zu 1:
Ja, das bestehende Infrastrukturnetz ist grundsätzlich geeignet eine weitere Nachfrage aufzunehmen. Entscheidend sind neben der ÖPNV-Infrastruktur (Öffentliche Personennahverkehr-Infrastruktur) auch die bestellten Leistungen. Hierbei gibt es unterschiedliche Voraussetzungen im Netz. Im derzeit in Aufstellung befindlichen Nahverkehrsplan des Landes Berlin sollen Maßnahmen zum Ausbau des ÖV-Angebots (Ausbau des öffentlichen Verkehrs) auf der vorhandenen Infrastruktur festgelegt werden, durch die sich die Platzkapazität auf stark nachgefragten Streckenabschnitten signifikant erhöhen wird.
Unbenommen ist, dass bestimmte Bereiche der Stadt nicht direkt mit dem Schienenpersonennahverkehr (SPNV) erschlossen sind und Infrastrukturergänzungen vorzusehen sind. Das sind einerseits die Maßnahmen aus den Richtlinien der Regierungspolitik, anderseits die Maßnahmen aus dem Vorhaben „Infrastruktur des Schienenverkehrs in Berlin und Brandenburg – i2030“ sowie möglichen Entscheidungen zu einzelnen #U-Bahn-Verlängerungen.
2
Frage 2:
Wie plant der Senat die verkehrliche Erschließung der neuen 11 Stadtquartiere mit einem leistungsfähigen ÖPNV, um den Umweltverbund zu stärken – bezogen auf das Einwohnerpotenzial? (Bitte um tabellarische Darstellung je Stadtquartier)
Antwort zu 2:
Als Rückgrat der Anbindung neuer Wohnbaugebiete an die Gesamtstadt ist ein leistungs-fähiger ÖPNV unabdingbar. Gemäß den Richtlinien der Regierungspolitik muss für die neuen Stadtquartiere eine leistungsfähige ÖPNV-Erschließung gewährleistet sein. Für die Planung der neuen Stadtquartiere ist zum einen der Ausbau der ÖPNV-Infrastruktur vorgesehen. In den nächsten zehn Jahren liegt der Schwerpunkt des ÖPNV-Ausbaus zum anderen auf der Ersterschließung von Entwicklungsstandorten und der Erschließung von Stadtgebieten außerhalb des Innenstadtrings mit Netzwirkung. Für einen Teil der elf neuen Stadtquartiere sind bereits ÖPNV-Planungen angestoßen worden, andere sind bereits durch bestehende Angebote erschlossen. Insbesondere bei größeren neuen Stadtquartieren ist die Errichtung einer attraktiven schienengebundenen Anbindung ein wichtiger Beitrag für die Ziele der Klimaschutzpolitik des Landes Berlin. Zu den Einwohner-potenzialen wird auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13174 vom 10. Januar 2018 verwiesen.
Frage 3:
Welche Planungen / Überlegungen gibt es, bestehende Wohnquartiere ohne #Schnellbahnanschluss wie z.B. Märkisches Viertel oder Falkenhagener Feld an das bestehende Schnellbahnnetz anzuschließen?
Antwort zu 3:
Gemäß des Auftrags des Abgeordnetenhauses zur Prüfung von Erweiterungen des U-Bahn-Streckennetzes sowie einem Prüfauftrag zu U-Bahn-Netzerweiterungen aufgrund von vorhandenen Vorratsbauten wurden die aktuellen Kosten und verkehrlichen Auswirkungen von diversen Maßnahmen durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ermittelt. Eine Entscheidung zu weitergehenden Planungen steht noch aus.
Frage 4:
Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass in anderen mitteleuropäischen wachsenden Metropolen, wie z. B. Hamburg, München, Kopenhagen, Wien u.a. ein zügiger Aus- und Neubau von U-Bahn-Linien zur Lösung der anstehenden Verkehrsprobleme präferiert wird?
Antwort zu 4:
Gemäß den aktuellen Richtlinien der Regierungspolitik wird die Priorität auf den Ausbau des #Straßenbahn- und des #S-Bahnnetzes gelegt. Im U-Bahnnetz liegt der Schwerpunkt auf Maßnahmen zur Takterhöhung und des barrierefreien Ausbaus.
3
Frage 5:
Welche ÖPNV-Neubauprojekte (größer 50 Mio. Euro) beabsichtigt das Land Berlin beim GVFG-Bundesprogramm zur Förderung einzureichen?
Antwort zu 5:
Eine Festlegung ob bzw. welche Projekte, zusätzlich zu den derzeit geförderten Projekten, für eine Förderung durch das GVFG-Bundesprogramm (Gemeindeverkehrs-finanzierungsgesetz) angemeldet werden sollen, ist noch offen.
Frage 6:
Welche Förderprogramme zum Ausbau des ÖPNV existieren auf EU-Ebene? Inwieweit können diese für den SPNV in Berlin in Anspruch genommen werden?
Antwort zu 6:
Das BENE (Berliner Programm für nachhaltige Entwicklung, http://www.berlin.de\bene) ist ein aus Mitteln der Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) kofinanziertes Förderprogramm der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Aus dem Programm werden zwischen 2014 und 2023 Maßnahmen zum Klima und Umweltschutz in Berlin gefördert. Im BENE Förderschwerpunkt 4 „nachhaltige Mobilität“ können Maßnahmen gefördert werden, die sich aus dem Stadtentwicklungsplan Verkehr ergeben und die eine Verlagerung von Fahrten des Motorisierten Individualverkehrs (MIV) auf die des Umweltverbundes (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr) erreichen und somit eine Reduzierung der CO2-Emissionen bewirken. Hierunter fallen insbesondere die Schließung von Netzlücken und punktuelle Netzergänzungen bei der Straßenbahninfrastruktur, die verbesserte Verknüpfung der verschiedenen Systeme des ÖPNV durch Reduzierungen von Umsteigezeiten, der weitere Ausbau des ÖPNV im Hinblick auf eine barrierefreie Nutzung und die bessere Vernetzung der Verkehrsmittel Rad und ÖPNV. Die bereit gestellten Fördermittel sind bereits weitgehend in Projekten gebunden.
Frage 7:
Warum ist der Senat der Auffassung, dass der Entwicklungsraum im Berliner Nordosten, speziell der Bereich Blankenburg und Malchow mittel bis langfristig mit dem Verkehrsmittel #Straßenbahn ausreichend erschlossen ist?
Antwort zu 7:
Im Rahmen der Untersuchung zur künftigen ÖPNV-Anbindung und -Erschließung des geplanten Wohnungsbaustandortes Blankenburger Süden wurde die Straßenbahn als das am besten geeignete Verkehrsmittel ermittelt. Für den weiter gefassten Raum des Berliner Nordostens sind weitere Vorhaben wie die Nahverkehrstangente gemäß dem derzeit gültigen Stadtentwicklungsplan (StEP) Verkehr vorgesehen und haben als langfristige Projekte nach wie vor Bestand.
4
Frage 8:
Welche Kapazitätsreserven bestehen bis 2030 auf den bereits heute hochfrequentierten Straßenbahntrassen Prenzlauer Allee und Greifswalder Straße (#M2 und #M4) sowie dem Knoten Alexanderplatz?
Antwort zu 8:
Der Senat plant, mit weiteren Neufahrzeugen die Kapazitäten auf den Straßenbahnlinien M2 und M4 – insbesondere durch den Einsatz längerer Züge – zu erhöhen. Auf der Linie M4 sollen künftig Züge mit einer Länge von 50 statt 40 Metern Länge eingesetzt werden, auf der Linie M2 Züge mit einer Länge von 40 statt bisher 30 Metern. Darüber hinaus bestünden weitere Kapazitätsreserven, da die Bahnsteige den Einsatz von 60 Meter langen Zügen zulassen würden. Zudem bestünde auch noch grundsätzlich die Möglichkeit zu einer Taktverdichtung bei der Linie M2. Für den Knoten Alexanderplatz plant der Senat darüber hinaus mittels einer Verbesserung der Lichtsignalanlagenschaltung die Durchlassfähigkeit für Straßenbahnen zu erhöhen, um künftig mehr Straßenbahnen über den Alexanderplatz verkehren lassen zu können.
Frage 9:
Kann der Senat besetätigen, dass eine #U-Bahn auf dem Streckenabschnitt Rennbahnstraße/Berliner Allee bis Alexanderplatz die doppelte Beförderungskapazität bei gleichzeitig halbierter Fahrzeit (10 min. statt bis 20 min) im Vergleich zur bestehenden Linie M4 hat?
Antwort zu 9:
Nein.
Frage 10:
Mit welchen Baukosten wäre für eine U-Bahn-Linie in diesem Abschnitt zu rechnen? Welche Kosten entstünden bei einer Erweiterung bis in das neue Entwicklungsgebiet Blankenburger Süden? Mit welcher Bauzeit wäre in beiden Fällen zu rechnen?
Antwort zu 10:
Es liegen keine Kostenschätzungen und keine Kenntnisse zur Bauzeit vor.
Berlin, den 05.04.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenbahn: Außenrum! Auf und um den Alexanderplatz arbeitet die BVG ab kommender Woche an den Gleisen der Straßenbahn, aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=266&download=3090

Auf und um den #Alexanderplatz arbeitet die BVG ab kommender Woche an den #Gleisen der #Straßenbahn. Für die Linien #M4, #M5 und #M6 geht es von Montag, den 9. April, bis Montag, den 30. April 2018, jeweils Betriebsbeginn um den Alex rum, statt über den Alex rüber. Die Straßenbahnen fahren ab Mollstraße/Otto-Braun-Straße mit einer #Umleitung über Karl-Liebknecht-Straße zum Hackeschen Markt bzw. Hauptbahnhof. Von der Haltestelle Mem-hardstraße aus werden der Alexanderplatz sowie U- und S-Bahnen erreicht. Auch die Buslinien 142 und 200 müssen aufgrund der Bauarbeiten umgeleitet werden, die Haltestelle Mollstraße/Otto-Braun-Straße entfällt ersatzlos.
Ebenfalls von Montag, 9. April bis Montag, 30. April 2018, jeweils Betriebsbe-ginn wird der #Sterndamm in Schöneweide gesperrt. Grund hierfür sind die #Brückenbauarbeiten der Deutschen Bahn und die Wiederherstellung der #Zweigleisigkeit bei der Straßenbahn. Die Linien #M17, #21, #37, #60 und #67 fahren auf geänderter Streckenführung und werden zwischen dem S-Bahnhof Schö-neweise und Wilhelminenhofstraße/Edisonstraße durch barrierefreie Busse ersetzt. Für die Linie 60 fahren darüber hinaus auch zwischen Schönewei-de/Sterndamm und Johannisthal, Haeckelstraße Busse. Aufgrund der Bauar-beiten werden auch die Buslinien #165, #N65 und #N67 umgeleitet.
Alle Informationen und die detaillierten Linienänderungen finden sich auf den Aushängen an den Haltestellen, auf BVG.de, im BVG-Navi sowie in der kos-tenlosen App BVG FahrInfo Plus.

Straßenbahn: Sportlich und flexibel Mauerpark und drum herum: Nicht nur Einheimische und Touristen drehen hier gerne ihre Runden, sondern auch die Straßenbahnen der M10., aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=266&download=3088

Mauerpark und drum herum: Nicht nur Einheimische und Touristen drehen
hier gerne ihre Runden, sondern auch die #Straßenbahnen der #M10. Denn eine
sogenannte #Gleisschleife am #Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark erleichtert es
der BVG, den Betrieb auf der zwischen Warschauer Straße und Hauptbahnhof
verkehrenden Linie effektiv und flexibel zu steuern. So können Fahrzeuge hier
#wenden, was zum Beispiel bei #Bauarbeiten, Staus oder Demonstrationen dazu
beiträgt, dass die Bahnen auf der stark frequentierten Verbindung trotzdem
regelmäßig fahren.
Zuletzt stand in der Gleisschleife am Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark nur ein
Gleis zur Verfügung. Um die M10 in Zukunft noch #leistungsfähiger zu machen,
hat die BVG nun ein zweites Gleis hergerichtet. Zudem wurden zwei barrierefreie
Ein- und Ausstiegsbahnsteige gebaut. So kann die Gleisschleife künftig
auch als vorübergehende Endhaltestelle fungieren. Davon profitieren übrigens
nicht nur die Fahrgäste der M10. Denn es ist geplant, bei Großveranstaltungen
wie dem Marathon auch die Linie #M2 hierhin umzuleiten.
Für die erweiterte Gleisschleife am Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark sind nun
zusätzlich Anpassungen an den Fahrleitungen nötig. Aus diesem Grund
kommt es vom Sonntag, den 8. April, ca. 19:30 Uhr bis Montag, den 9. April
2018, ca. 4:30 Uhr zu einer Sperrung der M10 in der Eberswalder Straße. Die
Straßenbahnen fahren in dieser Zeit zwischen S+U Warschauer Straße und
Kniprodestraße/Danziger Straße. Zwischen S+U Hauptbahnhof und Kniprodestraße/
Danziger Straße sind barrierefreie Busse im Einsatz.

Straßenverkehr + Bus + Straßenbahn: Grüne Welle – auch nicht für ÖPNV!, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Trifft es zu, dass Fahrzeuge der #BVG per Funk in die #Signalabläufe der #Lichtsignalanlagen eingreifen
können?
Antwort zu 1:
Ja, das trifft zu.
Frage 2:
Welche verkehrlichen und technischen Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit ein solcher Eingriff
zulässig ist?
Antwort zu 2:
Die Lichtsignalanlage (#LSA) muss mit einer #Funkempfangsanlage (#FEA) ausgestattet sein
oder einen Kabelanschluss an benachbarte LSA besitzen, die entsprechende
Funkmeldungen ersatzweise weiterleiten. Die über Funk aus den Fahrzeugen des ÖV
(Öffentlicher Verkehr) abgesetzten Meldepunkte müssen an den dafür vorgesehenen 
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Positionen exakt ausgesendet werden; die betrieblichen Abläufe zwischen den (in der
Regel zwei) Meldepunkten in der Annäherung auf die LSA-Kreuzung müssen den
Planungsgrundlagen (z.B. Haltestellenaufenthaltszeiten, Fahrverhalten) der hinterlegten
Eintreffprognose entsprechen. Die Signal-Steuerung muss mittels einer Steuerungslogik
erfolgen, für die die hierfür notwendigen Komponenten hinterlegt sein müssen. Die
Programm-Umlaufzeit(en) des koordinierten Betriebs muss/müssen Spielräume für eine
Beeinflussung lassen, ohne dabei die Regelfreigaben (z.B. Mindestgrünzeiten) und
Bedienungsstandards (z.B. Fußgänger-Querungszeiten) zu unterschreiten.
Grundsätzlich ist dies an fast allen LSA möglich (zumindest in den längeren Programmen
der Verkehrsspitzenzeiten); gravierend für die Umsetzungsentscheidung sind in der Regel
jedoch die Prognosen hinsichtlich der zu erwartenden Reisezeitersparnisse für den ÖPNV.
Die Vorstellung von behinderungsfreien Schaltmöglichkeiten der LSA für den ÖPNV
scheitert hingegen in der Regel an dem Ausmaß der zumutbaren
Freigabezeitmodifizierungen als auch an den Behinderungen des ÖPNV untereinander
(konkurrierende Eingriffe).
Frage 3:
An welchen Lichtsignalanlagen sind derzeit diese Eingriffe möglich?
Antwort zu 3:
Seit Projektstart in den 1990er-Jahren wurden bisher insgesamt 1.023 Lichtsignalanlagen
mit der Funkempfangstechnik ausgerüstet, die es den Fahrzeugen des ÖPNV ermöglicht,
Eingriffe in die Steuerung vorzunehmen. Derzeit sind diese Eingriffe an rund 950
Lichtsignalanlagen in Betrieb.
Frage 4:
Welche Anforderungen werden in verkehrlicher Hinsicht gestellt, wenn eine solche #Vorrangschaltung
eingerichtet werden soll?
Antwort zu 4:
Für eine Vorrangschaltung müssen die vorstehend erläuterten Spielräume innerhalb eines
Programms bestehen. Die Stauräume müssen die Verteilungsbreiten der
Freigabezeitverschiebungen kompensieren können, d.h. die Aufstauungen aufgrund der
Abweichungen von einer idealen Koordinierung aufnehmen können. Die Anzahl der
Freigaben für jede Signalgruppe pro Stunde darf nicht reduziert und maximale Wartezeiten
nicht überschritten werden, womit ausgeschlossen wird, dass einzelne Signale zugunsten
der Flexibilität der ÖV-Beeinflussung trotz Bedarfs unterdrückt werden. Hinsichtlich der
Koordinierung („Grüne Welle“) sollen die ÖV-Beeinflussungen die Kern-Koordinierung
grundsätzlich aufrechterhalten und deren Konstruktion Grundlage der
Beeinflussungsspielräume sein.
Frage 5:
Welche Auswirkungen hat die Vorrangschaltung auf alle anderen Verkehrsteilnehmer?
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Antwort zu 5:
Die Koordinierung wird im Vergleich zu unbeeinflussten Umläufen eingeschränkt, was sich
durch frühzeitiges Beenden der koordinierten Fahrtrichtung, in deutlichem Überschreiten
des Koordinierungskorridors durch eine entsprechend verlängerte Freigabe oder durch
einen frühzeitigen Start der Freigabe mit anschließendem Auflaufen an der nächsten
Anlage auswirken kann. Die Wartezeiten von während der ÖV-Beeinflussung nicht
freigegebenen Signalgruppen erhöhen sich. Bei umfangreichen
Freigabezeitverlängerungen, die deutlich über den Bedarf des parallelen
Verkehrsaufkommens hinausgeht, entsteht dabei subjektiv der Eindruck, es passiere
nichts mehr am Knoten bzw. das LSA-Programm stehe. Zudem können durch ÖVBeeinflussungen
insbesondere an großräumigen Kreuzungen die Möglichkeiten, ein
Durchlaufgrün für Fußgänger über Mittelinseln hinweg zum Queren einer Straße in einem
Zug zu schalten, eingeschränkt sein.
Frage 6:
Werden dadurch Stausituationen für den sonstigen Verkehr ausgelöst?
Antwort zu 6:
Um Stau handelt es sich, wenn der während der Rotzeit auflaufende Verkehr dauerhaft
nicht innerhalb der folgenden Grünzeit abgebaut werden kann, es sich also um das
Resultat einer anhaltenden Überlastung handelt. Ob Stausituationen für den sonstigen
Verkehr ausgelöst werden, hängt vom Maß der Beeinflussung ab. Wenn die
Beeinflussungsmöglichkeiten sich an einem zumutbaren Umfang für die vorhergehenden
oder nachfolgenden Verkehrsabläufe orientieren, kann die Beeinträchtigung auf den
Komfortverlust einer (temporär) schlechteren Koordinierung beschränkt werden. D.h., es
kommt für einen Fahrzeugpulk zwar möglicher Weise zu ungewohnten zusätzlichen
Halten, deren Auswirkungen werden aber nicht über den nächsten Umlauf hinaus
weitergetragen. Bei rein fachlich motivierter Abwägung und Festlegung dieser
Größenordnungen können Stau-Phänomene in der Regel vermieden werden.
Frage 7:
Wie lange dauert es in der Regel, bis sich der Verkehrsfluss wieder normalisiert?
Antwort zu 7:
Es hängt vom jeweils individuellen Maß der Beeinflussungsbreite als auch von der
Verkehrsbelastung ab, wie lange es dauert, bis sich ein Verkehrsfluss wieder normalisiert
hat. Grundsätzlich soll sich die Einflussnahme des ÖV aber nicht bis in den zweiten
Umlauf nach Beeinflussungsende hinein auswirken. Im Fall von Straßenbahnanlagen, an
denen die Bahnen zwischendurch auch in Sonderfenstern geschaltet werden können,
fallen die Beeinflussungen in der Regel geringer aus, da die umlaufdeckende Flexibilität
durch diese Zusatzfreigaben ergänzt werden und diese damit nicht nur aus dem
Verlängern oder Vorziehen der Regel-Freigabezeiten besteht, wie es meistens bei der
Busbeschleunigung der Fall ist.
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Frage 8:
Für welche Lichtsignalanlagen je Bezirk gibt es derzeit die Anordnung zur Umstellung auf Vorrangschaltung
(noch nicht umgesetzt)?
Antwort zu 8:
Derzeit sind in der Verkehrslenkung Berlin 138 LSA-Maßnahmen in der Bearbeitung, die
mit einer Kostenbeteiligung der BVG zur Priorisierung umgesetzt werden. Die Maßnahmen
verteilen sich auf die Bezirke wie folgt:
Charlottenburg-Wilmersdorf 14
Friedrichshain-Kreuzberg 3
Lichtenberg / Hohenschönhausen 15
Marzahn-Hellersdorf 3
Mitte 16
Neukölln 15
Pankow 10
Reinickendorf 4
Spandau 31
Steglitz-Zehlendorf 9
Tempelhof-Schöneberg 10
Treptow-Köpenick 8
Frage 9:
Für welche Lichtsignalanlagen in Reinickendorf ist eine derartige Vorrangschaltung heute schon vorhanden?
Antwort zu 9:
Eine Vorrangschaltung ist aktuell an 39 Lichtsignalanlagen in Reinickendorf vorhanden.
Anwahlnummer Knotenpunkt
01061 Drontheimer Straße – Provinzstraße / Ritterlandweg – Soldiner
Straße
01161 Provinzstraße / Pankower Allee – Papierstraße
01188 Gotthardstraße / Holländerstraße
01990 Emmentaler Straße / Reginhardstraße
08004 Oranienburger Straße / Tessenowstraße
08005 Oranienburger Straße / Jansenstraße
08006 Oranienburger Straße / Am Nordgraben
08007 Oranienburger Straße / Alt-Wittenau
08008 Oranienburger Straße / Roedernallee
08009 Oranienburger Straße / Eichborndamm – Wilhelmsruher Damm
08013 Oraniendamm / Waidmannsluster Damm – Zabel-Krüger-Damm
08025 Berliner Straße – Seidelstraße / Bernauer Straße – Holzhauser
Straße
08028 Berliner Straße / Veitstraße
08033 Karolinenstraße / An der Mühle – Waidmannsluster Damm
08034 Heiligenseestraße / Konradshöher Straße
08051 Wilhelmsruher Damm (U-Bhf. Wilhemsruher Damm)
08052 Wilhelmsruher Damm / Dannenwalder Weg – Finsterwalder
Straße
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08053 Wilhelmsruher Damm / Eichhorster Weg – Schorfheidestraße
08054 Wilhelmsruher Damm / Königshorster Straße
08055 Wilhelmsruher Damm (Märkisches Zentrum)
08056 Wilhelmsruher Damm / Senftenberger Ring
08057 Wilhelmsruher Damm / Dannenwalder Weg – Treuenbrietzener
Straße
08107 Buddestraße / Gorkistraße
08X60 Bernauer Straße (Straße R)
14051 Scharnweberstraße / Gotthardstraße – Kapweg
14052 Kurt-Schumacher-Platz: Scharnweberstraße / Kurt-SchumacherDamm
– Ollenhauerstraße
14063 Bernauer Straße / Bocholter Weg – Neheimer Straße
14076 Ollenhauerstraße / Auguste-Viktoria-Straße – Humboldtstraße
14077 Ollenhauerstraße / Kienhorststraße
14078 Ollenhauerstraße / Lindauer Allee – Waldstraße
14079 Kurt-Schumacher-Damm / Kapweg
14080 Kurt-Schumacher-Damm / Charles-Corcelle-Ring – Straße 442
14081 Kurt-Schumacher-Damm / BAB 111
14082 Kurt-Schumacher-Damm (U-Bhf. Kurt-Schumacher-Platz)
14083 Kurt-Schumacher-Damm / Rue Charles Calmette
14084 Kurz-Schumacher-Damm / Charles-Corcelle-Ring (West)
14085 Kurt-Schumacher-Damm / Charles-Corcelle-Ring (Ost)
21934 Kopenhagener Straße / Lengeder Straße
21935 Provinzstraße (S-Bhf. Schönholz)
Berlin, den 23. März 2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz