Eigentlich will der rot-rot-grüne Senat mehr #Tramstrecken für Berlin. Doch statt neuer Gleise werden nun erst einmal bereits vorhandene wieder ausgebaut. Nach einer jetzt veröffentlichten Ausschreibung der Senatsverkehrsverwaltung, die der Berliner Morgenpost vorliegt, sollen noch in diesem Jahr die #Schienen auf der #Oberbaumbrücke komplett #demontiert werden. „Die Gesamtkosten betragen einschließlich der Ingenieursleistungen voraussichtlich 830.000 Euro“, teilte Jan Thomsen, Sprecher der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, auf Anfrage der Berliner Morgenpost mit.
Frage 1: Von wann bis wann wurden und werden welche Baumaßnahmen am Bahnhof #Hohenschönhausen, durch wen durchgeführt (Bitte um tabellarische Auflistung nach Monaten und Baumaßnahme)? Antwort zu 1: Ohne eine Eingrenzung des Zeitraums ist hier eine genaue Antwort nicht möglich. Im Zuständigkeitsbereich der #Verkehrslenkung Berlin (VLB) findet auf der Falkenberger Brücke seit dem 15.05.2018 und momentan laufend die Sanierung der #Tramgleise im Auftrag der #BVG statt. In diesem Zusammenhang erfolgen auch die Sanierungsarbeiten innerhalb des Brückenbauwerkes. 2 Frage 2: Wann sind die aktuellen baulichen Maßnahmen beendet und werden sie damit termingerecht fertiggestellt? Wodurch sind mögliche Verzögerungen begründet? Antwort zu 2: Die BVG haben wie folgt mitgeteilt: „Das geplante Bauende verzögert sich aufgrund vorgefundener Schäden in den unteren Lagen der Bausubstanz von November 2018 auf Dezember 2019.“ Frage 3: Welche bezirklichen und städtischen Verwaltungen bzw. welche Unternehmen sind bei den betreffenden Baumaßnahmen mit welchen Projekten involviert? Antwort zu 3: Die Verkehrslenkung Berlin erteilt im Zusammenhang mit der Baumaßnahme die erforderliche verkehrsrechtliche Anordnung zur Absicherung der Baumaßnahme. Als Bauherr wurde zur unter Antwort zu 1 genannten Baumaßnahme der Verkehrslenkung Berlin die BVG genannt. Anhörungspartner der Verkehrslenkung Berlin vor Erteilung der verkehrsrechtlichen Anordnung waren Das Bezirksamt Lichtenberg, Straßen- und Grünflächenamt (Straßenbaulastträger), Der Polizeipräsident in Berlin (Abschnitt 61), Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz – SenUVK (Straßenbaulastträger für das Brückenbauwerk). Frage 4: Wann und wie wurden die Anwohner Hohenschönhausens und die umliegenden Institutionen über die Baumaßnahmen in Kenntnis gesetzt? Falls es keine Informationen gegeben hat, warum nicht? Antwort zu 4: Die BVG haben wie folgt mitgeteilt: „Aufgrund der größeren Entfernung zur Baustelle wurde keine Anwohnerinformation durchgeführt. Es wurden jedoch Fahrgastinformationen veranlasst.“ Frage 5: Gab es möglicherweise Beschwerden zur Durchführung der Baumaßnahmen, zum Beispiel in Bezug zu einem falsch aufgestellten Bauschild? Wenn ja, durch wen gab es die Beschwerde und wie konnte es zu diesem Fehler kommen? Antwort zu 5: Die Verkehrslenkung Berlin erreichten sechs Beschwerden zu der unter Antwort zu 1 genannten Baumaßnahme. Hierbei handelte es sich um 3 zwei Beschwerden/Hinweise durch den ADFC zur Verkehrsführung, zwei Beschwerden/Hinweise durch eine Bürgerin zur Verkehrsführung, eine anonyme Beschwerde, es würde an der Baumaßnahme nicht gearbeitet werden, eine Beschwerde durch einen Bürger, es würde an der Baumaßnahme nicht gearbeitet werden. Einzelne Verkehrszeichen wurden in den Beschwerden nicht thematisiert. Der ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club (Bundesverband) e. V.) bemängelte das Fehlen eines Baustellenschildes. Die Aufstellung eines Baustelleninformationsschildes ist im Berliner Straßengesetz sowie der Bauordnung Berlin geregelt und obliegt dem Bauherrn. Zuständig für die Überwachung dieser Regelungen ist das jeweils zuständige Bezirksamt. Die BVG haben wie folgt mitgeteilt: „Nach einem Offenen Brief der ADFC-Stadtteilgruppe Lichtenberg vom 11.06.2018 an die SenUVK, Frau Senatorin Günther, wurde die Verkehrsführung in Abstimmung mit der Verkehrslenkung Berlin angepasst. Das Baustelleninformationsschild wurde aufgrund von Lieferengpässen des Auftragnehmers leicht verspätet geliefert.“ Frage 6: Wo und wie werden mit Abschluss der Baumaßnahmen die Haltestellen, die Verkehrsführung und die Lichtsignalanlagen angesiedelt sein (Bitte um eine bildliche Darstellung)? Antwort zu 6: Der zuständige Straßenbaulastträger (Bezirksamt Lichtenberg, Straßen- und Grünflächenamt) hat auf Nachfrage erklärt, es sei in das Bauvorhaben nicht involviert und Fehlanzeige gemeldet. Der VLB sind dort keine Bauplanungen bekannt und somit müsste nach Abschluss der jetzigen Bauarbeiten der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt werden. Lediglich in Bezug auf die derzeit in stadtauswärtige Fahrtrichtung eingerichtete BVG-Haltestelle gibt es Anträge, diese nach Bauende in eine stationäre Haltestelle umzuändern. Frage 7: Welche Auswirkungen bzw. Beeinträchtigungen hatten die Baumaßnahmen im Hinblick auf die Nutzer des ÖPNV, des Straßenverkehrs, für die Radfahrer und für die Fußgänger und gibt es Erhebungen zu der jeweiligen Passierdauer der oben genannten Gruppen? Antwort zu 7: Für die unter Antwort zu 1 genannte Baumaßnahme wurden folgende verkehrliche Maßnahmen angeordnet: Da sich hier die Buslinien des Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) den Haltestellenbereich mit der Straßenbahn (Tram) teilen, mussten diese für die Dauer der Arbeiten umverlegt werden. Hierfür wurde in stadtauswärtiger Fahrtrichtung eine provisorische Haltestellenbucht baulich angelegt. 4 Stadteinwärts war kein Provisorium für die Bushaltestellen notwendig, da bereits im Bestand eine Bucht vorhanden war. Für die Tram wurde östlich der Fußgängerfurt eine neue, provisorische Haltestelle baulich angelegt. Bei der Erarbeitung einer Lösung für diese komplexe Verkehrssituation wurden alle Verkehrsarten berücksichtigt: ÖPNV, Radverkehr, Fußgänger und motorisierter Individualverkehr. Die Straßenbahn wurde eingleisig geführt und konnte während der Bauzeit durchgehend fahren. Durch die provisorische Verlegung der Haltestelle gab es etwas längere Umsteigewege zur S-Bahn. Bedingt durch betriebstechnisch notwendige Mindestlängen und -breiten für die Haltestellenbereiche mussten jedoch die dortigen Radfahrerführungen provisorisch verlegt bzw. anders geführt werden. Stadteinwärts wurde im Bereich der Verschwenkung des vorhandenen Radweges ein zusätzlicher Bereich asphaltiert. Zeitweise wird der innere Fahrstreifen stadtauswärts zur Durchführung einzelner Arbeiten gesperrt. Erhebungen über die jeweilige Passierdauer der einzelnen Verkehrsarten existieren nicht. Durch die Baumaßnahmen auf der linken Fahrspur kam es jedoch für den Individualverkehr zeitweise zur Staubildung. Dies betraf mitunter auch den Busverkehr der BVG. Frage 8: Wird in Zukunft sichergestellt sein, dass mit Abschluss der baulichen Maßnahmen, der reibungslose Verkehrsfluss insbesondere im Hinblick auf die Ampelschaltung sichergestellt ist? Antwort zu 8: Die derzeitige Baumaßnahme bezieht sich auf die von den Bussen benötigte Fläche zum Zurückschwenken in die Kfz-Fahrspuren. Die bisherige Bordausbildung beschränkte diesen Vorgang für die nachrückenden Straßenbahnen, die an den auf die Ausfahrt wartenden Bussen nicht vorbeifahren konnten. Verkehrstechnische Anpassungen sind in diesem Zuge nicht vorgesehen, da im Hinblick auf die Ampelschaltung mit einem reibungslosen Verkehrsfluss gerechnet wird. Frage 9: Mit welchen Wartezeiten an den jeweiligen Lichtsignalanlagen müssen die in Frage 7 erwähnten Personengruppen nach Fertigstellung der Baumaßnahmen rechnen? Antwort zu 9: Die Fußgängeranforderungsanlage wird verkehrsabhängig betrieben und ist dabei durch die Sonderphasen und die dynamischen Anpassungen infolge der ÖPNV-Abwicklung stark beeinflusst. Daher sind die Wartezeiten sehr von diesen situativen Einflüssen, aber auch der Takt-Frequenz des ÖPNV abhängig. Infolgedessen lassen sich hier keine konkreten Zeiten prognostizieren. Frage 10: Mithilfe welcher Technologie wird die Vorrangschaltung des ÖPNV zukünftig betrieben? 5 Antwort zu 10: Es findet keine technologische Umstellung statt, so dass es sich nach wie vor um eine Steuerung innerhalb eines koordinierten Umlaufzeitsystems handelt. Diese Steuerung erfolgt nach dem Prinzip der freien Phasenbildung. Es findet eine ÖPNV-Abwicklung durch Sonderphasen statt. Frage 11: Gibt es Überlegungen seitens des Senats, den Bahnhof Hohenschönhausen umzugestalten bzw. einen komplett neuen, modernen Bahnhof zu errichten? Wenn ja, bis wann? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 11: Nein, der Senat sieht kein Erfordernis für einen Neubau bzw. eine grundlegende Umgestaltung des Bahnhofs Hohenschönhausen. Der DB Station & Service AG als Betreiber der Station obliegt die Verantwortung für die Gestaltung und die Funktionsfähigkeit der Verkehrsstation. Frage 12: Gibt es aktuelle Planungen zur Inbetriebnahme einer Mobilitäts- bzw. Fahrradstation am Bahnhof Hohenschönhausen? Wenn ja, bis wann? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 12: Der SenUVK sind keine Planungen zur Inbetriebnahme einer Fahrradstation am Bahnhof Hohenschönhausen bekannt; SenUVK wird grundsätzlich prüfen, welche Anforderungen aus gesamtstädtischer Sicht an die Auswahl, Planung und Ausgestaltung von Mobilitätshubs zu stellen sind und welche Bahnhöfe sich dafür eignen. Frage 13: Welche Planungen existieren seitens des Senates für die Flächen entlang der Bahntrasse (Egon-Erwin- Kisch-Straße), die im Flächennutzungsplan für die Tangentialverbindung Nord vorgehalten werden? Antwort zu 13: Die Flächen für die im Flächennutzungsplan dargestellte Tangentialverbindung Nord werden weiterhin langfristig freigehalten. Berlin, den 28.01.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
#BVG-interne Dokumente, die dem rbb exklusiv vorliegen, belegen einen akuten #Fahrer-Mangel bei der #Straßenbahn. Dort haben sich die personalbedingten Ausfälle in den letzten beiden Jahren mehr als verfünffacht. Die Lage könnte sich noch weiter verschärfen. „Ich bin gerne bei der BVG und stolz, #Straßenbahnfahrer zu sein. Ich wollte schon als kleiner Junge Tram-Fahrer werden – aber eigentlich ist das ziemlich dämlich“, sagt Phillip. Er will seinen vollen Namen nicht nennen. Der Anfang 30-Jährige ist einer von 1.170 Straßenbahnfahrern in Berlin. Seit fast zehn Jahren sitzt er schon bei der BVG am Steuer. Im vergangenen Jahr hat er miterlebt, wie etwa 80 seiner Kollegen den Arbeitgeber gewechselt haben – vor allem neue, junge Fahrer.
Fast ein Viertel des Azubi-Jahrgangs 2018 sei abgesprungen, die meisten wegen des Geldes, so Philipp. „Ich verdiene 1.650 bis 1.700 Euro netto im Monat, ein Neueinsteiger etwa 1.600. Die #S-Bahn bezahlt 500 Euro netto mehr – und man hat dort #familienfreundlichere#Dienstzeiten. Natürlich sind viele gewechselt. Auch ich wurde gefragt, aber ich habe abgelehnt. Bei der S-Bahn hat man keinen Kontakt zu den Fahrgästen, das gefällt …
Die BVG saniert am kommenden Wochenende zwei #Weichenteile in der #Hauptstraße/Ecke #Rhinstraße in Hohenschönhausen. Durch den Austausch der beiden sogenannten Herzstücke fahren die Linien #M5 und #M17 vom 19. Januar, 5.30 Uhr bis 21. Januar, ca. 3.45 Uhr mit geänderter Linienführung.
Die M5 verkehrt zwischen S+U Hauptbahnhof und Hohenschönhausen, Degnerstraße. Der fehlende Abschnitt von Hohenschönhausen, Degnerstraße bis Hohenschönhausen, Zingster Straße wird durch Ersatzbusse bedient.
Die M17 fährt vom S-Bahnhof Schöneweide bis S-Bahnhof Marzahn, bzw. Marzahn, Wuhletalstraße. Tagsüber pendeln #Ersatzbusse im 20-Minuten-Takt zwischen Allee der Kosmonauten/Rhinstraße und Falkenberg. Nachts zwischen Landsberger Alle/Rhinstraße und Hohenschönhausen/Gehrenseestraße.
Bis 2025 soll die Potsdamer #Straßenbahn nach #Krampnitz fahren. Doch die #Verkehrsplaner denken bereits weiter und erwägen eine zweite Linie durch #Babelsberg sowie eine neue Route nach #Golm. Doch die neuen Strecken kosten viel Geld.
Die Straßenbahn gilt als Rückgrat des öffentlichen Nahverkehrs. Derzeit konzentriert sich alles auf die Verlängerung des Potsdamer Schienennetzes nach Krampnitz bis 2025.
Doch die Verkehrsplaner des Rathauses haben bei der Erarbeitung des neuen Nahverkehrsplans, der 2019 von den Stadtverordneten beschlossen werden soll, neue Varianten für zwei weitere langfristige Projekte entwickelt: für die Tram durch die Babelsberger #Großbeerenstraße und für eine möglichen Anbindung von Golm über #Bornim. Außerdem soll eine zweiter #Betriebshof in #Fahrland die gesamte Leistungsfähigkeit des Straßenbahnnetzes …
Im Rahmen des Verkehrsvertrags werden nicht erbrachte Nutzzug- bzw. Nutzwagenkilometer gegenüber dem bestellten #Regelfahrplan monatlich an das Land gemeldet. Über zusätzlich angeboteneFahrten, die ausgefallen sind, liegen keine Informationen vor. Bis Ende November sind in den drei Betriebsbereichen folgende Nutzzug- bzw.Nutzwagenkilometer #ausgefallen:
Die Zahlen bei Straßenbahn und U-Bahn berücksichtigen nicht gekürzte Züge.
Die Ausfallerwartung der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) bei Vertragsschluss
2008 betrug (angepasst
um die Mehrleistungen bis 2017): Bus 12.132 Nutzwagenkilometer/Monat, Straßenbahn 5.361 Nutzzugkilometer/Monat, U-Bahn 2.194 Nutzzugkilometer/Monat.
Frage 2:
Was war/ist die Ursache für die Ausfälle der Fahrten?
Antwort zu 2:
Nach den Angaben der BVG zur Erfüllung
des Verkehrsvertrages sind
im Jahr 2018 (vorliegend bis Oktober)
insbesondere in den letzten Monaten in den Betriebsbereichen Straßenbahn und Bus personelle Gründe zum weit überwiegenden Teil die
Hauptursache für Ausfälle. Auch bei der U-Bahn haben personelle Gründe insbesondere in der
zweiten Jahreshälfte einen wesentlichen
Anteil, hier dominieren aber fahrzeugbedingte Ausfälle. Hintergrund bei der U-Bahn sind hohe Werkstattstandzeiten (aufgrund
des hohen Flotten- alters und der Nutzungsintensität der Bestandsfahrzeuge, der Werkstattorganisation sowie von Vandalismus/Graffitibeseitigung) und die steigende Zahl der dauerhaft
aufgrund von Rissbildungen abgestellten Fahrzeuge der Baureihe F79 (seit Mitte Juni mussten 44 von 70 Wagen abgestellt
werden). Hinzu kommen im Straßenbahn- und v.a. im
Busverkehr Störungen durch Verkehrsbehinderungen, Notfalleinsätze und Großereignisse die zu Sperrungen führen.
Frage 3:
Wie viele der ausgefallenen Fahrten konnten den Fahrgästen rechtzeitig angezeigt werden? Wie viele konnten nicht angezeigt werden und warum nicht?
Frage 4:
Warum werden viele der ausfallenden Fahrten nicht an den Daisy-Anzeigern oder im Internet in der Fahrinfo angezeigt? Welche technischen Möglichkeiten und/oder Hindernisse sehen Sie?
Antwort zu 3 und
4: Die BVG teilte
mit:
„Die DAISY-Anzeiger zeigen an, wann die nächsten Abfahrten einer Linie erwartet
werden. Die Fahrinfo
indes vergleicht Sollfahrplan und Echtzeitinformationen. Das aktuelle Leit- und Sicherungssystem der U-Bahn kann Echtzeitinformationen, nicht aber Ausfallinfor- mationen an das Fahrplanauskunftsystem übergeben. Der Austausch durch ein neues System wird aktuell vorbereitet.“
Frage 5:
Wie viele zusätzliche Fahrten in der HVZ wurden bei den Linien M5, M6 und M8 nicht durchgeführt und warum nicht? Welche Auswirkungen hat der Ausfall?
Antwort zu 5:
In den monatlichen
Meldungen der BVG zur Vertragserfüllung sind nur die ausgefallenen Fahrten für die jeweiligen, gesamten Linien enthalten. Eine Unterscheidung nach Stamm- und Verstärkerfahrten wird dabei
nicht vorgenommen.
Die Gründe für die Fahrtausfälle können der Antwort
zu Frage 2 entnommen werden. Die BVG teilte ergänzend hierzu
mit:
„Im Laufe des
Jahres haben die Störungen
des Betriebsablaufes der Straßenbahn
durch
unplanmäßige Baumaßnahmen zugenommen.“
Bis Ende November 2018 sind auf den
Linien M5, M6 und M8
folgende Nutzzugkilometer ausgefallen:
Nutzzugkm
Jan
Feb
Mrz
Apr
Mai
Jun
Jul
Aug
Sep
Okt
Nov
M05
691
2.562
6.116
2.171
4.141
8.745
7.224
8.121
13.550
15.356
17.277
M06
1.129
9.497
8.296
4.197
5.376
16.813
3.690
8.790
15.881
18.842
11.315
M08
1.044
8.810
7.418
4.732
6.281
18.743
22.337
14.383
16.509
33.137
26.505
Gesamt
2.864
20.870
21.831
11.099
15.798
44.302
33.251
31.294
45.940
67.335
55.098
Die Qualitätskennzahl Zuverlässigkeit in Prozent bildet
die von der BVG erbrachten Fahrten im Verhältnis zu den
geplanten ab. Bezogen auf den bestellten Regelfahrplan hat sich die Zuverlässigkeitsquote bei
den Linien M5, M6
und M8 bis November 2018 wie folgt entwickelt:
Zuverlässigkeit
Jan
Feb
Mrz
Apr
Mai
Jun
Jul
Aug
Sep
Okt
Nov
M5
99,4%
97,7%
95,0%
98,1%
96,5%
92,6%
94,1%
93,5%
88,5%
87,5%
85,6%
M6
99,3%
93,3%
94,7%
97,2%
96,5%
89,0%
97,4%
94,1%
89,5%
87,9%
92,7%
M8
99,4%
94,4%
95,7%
97,1%
96,3%
88,8%
87,1%
91,8%
90,0%
80,9%
84,4%
Eine Auswirkung durch die Ausfälle sind Kapazitätsengpässe in den meist nur im 10-Minu- ten-Takt verkehrenden Linien. Teilweise können an den
Haltestellen nicht alle wartenden Fahrgäste mitgenommen werden. Das erhöhte Fahrgastaufkommen durch die längeren Fahrtabstände führt zu längeren
Standzeiten an den Haltestellen durch den Fahrgast- wechsel. Dies hat Auswirkungen auf die Betriebsstabilität der Linie (Pünktlichkeit und Regelmäßigkeit). Weiterhin haben mobilitätseingeschränkte Fahrgäste (z.B. Rollstuhl- fahrende und Fahrgäste mit Rollatoren) oder Fahrgäste
mit Kinderwagen in den über- füllten Bahnen häufig keine Möglichkeit mitgenommen zu werden.
Frage 6:
Welche Überlegungen hat der Senat angestellt, um künftig
Fahrtausfälle zu vermeiden/zu verringern und den Informationsmangel diesbezüglich zu beheben?
Antwort zu 6:
Die BVG schildert der Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz monatlich die Ausfallsituation bei der U-Bahn
in Form eines Statusreports. Inhalte
sind u.a. Ausfall- ursachen, Umfang der Probleme, Maßnahmen zur Gegensteuerung. Die Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz hat die BVG aufgefordert, dass die Stabilisierung des Betriebs
in allen Bereichen mit höchster
Priorität zu
behandeln ist. Dazu gehört die klare Beschreibung der aktuellen Ausfallsituation je Betriebsbereich auch differenziert für die Hauptverkehrszeit und eine transparente Kommunikation gegenüber der Öffentlichkeit.
Außerdem soll ein Verkehrsangebot
je Betriebsbereich festgelegt werden, welches von der BVG zuverlässig erbracht
werden kann und
dieses eingeschränkte Fahrplanangebot soll auch transparent nach außen über Fahrplanmedien, Fahrinfo und
DAISY-Anzeiger dargestellt werden, um wieder Verlässlichkeit in die bereitgestellten Fahrgastinformationen zu bringen.
Weiterhin sollen die eingeleiteten, vorbereiteten
bzw. erforderlichen Maßnahmen
je Betriebsbereich dargelegt werden. Ziel ist die schnellstmögliche Rückkehr zum
bestellten Verkehrsangebot sowie die Sicherstellung der Umsetzung der geplanten
zukünftigen Mehrleistungen.
Um auch langfristig einen stabilen
Verkehrsbetrieb erreichen zu können, wird der Fuhrpark der BVG durch
massive Investitionen des Landes Berlin
in neue Fahrzeuge aktuell und auch in den kommenden
Jahren modernisiert.
Die BVG teilte mit, das Fahrpersonal durch verstärkte Ausbildungsaktivitäten aufzustocken und auch die Ausbildungskapazitäten zu erhöhen.
Frage 7:
Wie viele Umläufe und Fahrzeuge
werden täglich in den einzelnen
Betriebsbereichen benötigt und wie viele werden täglich tatsächlich eingesetzt? Wie viele Fahrten finden mit abweichender Fahrzeuglänge statt?
Antwort zu 7:
Die BVG teilte hierzu mit:
„Der aktuelle Fahrplan im Bereich Omnibus weist 1.608 Umläufe aus. In der Spitzenstunde
werden jeweils 1.180 Busse
benötigt.
Für den Bereich Straßenbahn
sind es durchschnittlich
im Grundfahrplan rund
265 Umläufe, die auch täglich mit den entsprechenden Fahrzeugen besetzt werden. In Havariefällen ist es an wenigen
Einzeltagen zum Einsatz
abweichender Fahrzeugtypen gekommen, wenn nicht innerhalb von
wenigen Stunden umdisponiert
werden konnte. Für den Bereich
U-Bahn konnte in der Kürze der Zeit keine Statistik erfasst werden.“
Frage 8:
Wie hoch ist der Personalmangel bei den Fahrpersonalen und in Werkstätten der einzelnen Betriebsbereiche?
Antwort zu 8:
Aus Sicht der Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sind insbesondere bei Bus und
Straßenbahn in der zweiten Hälfte 2018 der größte Teil der Ausfälle auf personalbedingte Ursachen
zurückzuführen, in gewissem Maße spielt die
Problematik auch bei der U-Bahn
eine Rolle (vgl. Antwort
zu 2). Nach Einschätzung von SenUVK steht gegenwärtig in allen drei Betriebsbereichen nicht
genügend Fahrpersonal zur Verfügung, um das bestellte Angebot zu erbringen.
Die BVG teilte hierzu mit:
„In den einzelnen Betriebsbereichen gibt es
keinen Personalmangel.
Im Omnibusbereich gibt es ausreichend Fahrerinnen und
Fahrer, jedoch verzeichnen wir in den letzten Wochen einen erhöhten Krankenstand insbesondere auf
den innerstädtischen Betriebshöfen. Diese Situation wird sich
nachhaltig erst durch Maßnahmen zur Gestaltung und Sicherstellung einer ÖPNV1-gerechten Gestaltung des Straßenraums und damit spürbare Erleichterungen für das Fahrpersonal im
Berliner Straßenverkehr verbessern.
Im Bereich Straßenbahn ist die
Fahrpersonalverfügbarkeit vor allem durch die schlep- pende Umsetzung von streckenseitigen Maßnahmen zur Stabilisierung und Beschleu- nigung von Fahrzeiten sowie durch
kurzfristig geänderte Baumaßnahmen beeinflusst. Diese Faktoren stehen einem effizienten Einsatz der Fahrpersonale entgegen.“
Frage 9:
Inwieweit werden Fahrten, die ausfallen, in der Pünktlichkeitsstatistik erfasst? Wenn nicht, warum erfolgt dies nicht?
Antwort zu 9:
Das Qualitätscontrolling des BVG-Verkehrsvertrages erfolgt über die Qualitätskennziffern Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit und
Regelmäßigkeit. Ausgefallene Fahrten werden in den Qualitätskennziffern Zuverlässigkeit und Regelmäßigkeit erfasst, nicht jedoch in der Qualitätskennziffer Pünktlichkeit. Mit dieser Unterteilung sollen die Qualitätskennziffern möglichst gut die Wahrnehmung des Fahrgastes abbilden, ob eine Fahrt pünktlich bzw. unpünktlich oder ausgefallen ist.
Sie überlebten die Wende, aber nicht die Bedingungen an modernen Transport: Die #Tatra-Straßenbahnen sind von den Berliner Gleisen verschwunden – und fahren woanders weiter.
Sie prägten jahrzehntelang das Bild bei der Berliner #Straßenbahn. Und nun sind sie (fast) alle weg: Die #Tatras. Hunderte Züge des ehemaligen tschechoslowakischen Herstellers #CKD Tatra fuhren in Berlin. Erst natürlich nur im Ostteil, nach der Wende auch im Westteil. 2006 hatte die BVG begonnen, nicht mehr benötigte Fahrzeuge auszumustern. Für den Schrott waren sie zu schade, also wurden sie verkauft. Im November wurden nun die letzten Tatras in die #Ukraine verladen, meldet die BVG in ihrer Mitarbeiterzeitung. Sie rollen künftig durch #Lviv (Lemberg) und #Saporischschja, heißt es auf der Straßenbahn-Fanseite www.berlin-straba.de.
Wie hoch war die #Pünktlichkeitsquote der Linien der #BVG zwischen Januar 2017 und November 2018 jeweils aufgeschlüsselt nach einzelnen Linien (U- Bahn-, Straßenbahn- und Bus) und nach Monaten?
Antwort zu 1:
Die BVG teilte hierzu mit:
„Die monatlichen
Pünktlichkeitsquoten über die Bereiche stellen sich im Durchschnitt
wie folgt dar:
Eine differenziertere Darstellung ist aufgrund der Kürze der
Zeit nicht möglich.“
Frage 2:
Welche Definition von „Pünktlichkeit“ legt dabei die BVG zugrunde?
Antwort zu 2:
Die BVG teilte hierzu mit:
„Laut Verkehrsvertrag gilt eine Fahrt als pünktlich,
wenn sie innerhalb einer Zeitspanne von 90 Sekunden vor und 210 Sekunden
nach der im Fahrplan veröffentlichten Soll- Abfahrtszeit tatsächlich stattfindet.
Für die Bewertung der Pünktlichkeit ist es ausschlaggebend, ob innerhalb des festgelegten Zeitfensters (-90 bis +210 Sekunden)
ein Fahrzeug an der Haltestelle abfährt.“
Frage 3:
Wie groß waren die Ausfälle (in Nutzkilometern) bei der BVG zwischen
Januar 2017 und November
2018 jeweils nach Linien und Monaten
aufgeschlüsselt?
Antwort zu 3:
Die #Ausfallkilometer bei der BVG betrugen, differenziert nach Verkehrsmittel und Monaten:
Bus
Straßenbahn
U-Bahn
in Nutzwagenkm
in Nutzzugkm
in Nutzzugkm
1/2017
51.000
12.000
27.000
2/2017
42.000
10.000
34.000
3/2017
41.000
12.000
27.000
4/2017
29.000
12.000
13.000
5/2017
41.000
14.000
13.000
6/2017
51.000
17.000
29.000
7/2017
42.000
16.000
20.000
8/2017
27.000
13.000
9.000
9/2017
50.000
14.000
38.000
10/2017
50.000
17.000
38.000
11/2017
44.000
28.000
51.000
12/2017
44.000
39.000
31.000
1/2018
40.000
13.000
29.000
2/2018
63.000
39.000
24.000
3/2018
112.000
36.000
43.000
4/2018
80.000
21.000
25.000
5/2018
83.000
28.000
43.000
6/2018
135.000
81.000
46.000
7/2018
95.000
50.000
30.000
8/2018
114.000
48.000
41.000
9/2018
203.000
68.000
87.000
10/2018
132.000
107.000
50.000
11/2018
200.000
84.000
75.000
Die Zahlen bei Straßenbahn und U-Bahn berücksichtigen nicht gekürzte Züge.
Die Ausfallerwartung der BVG bei Vertragsschluss 2008 betrug (angepasst um die
Mehrleistungen bis 2017): Bus 12.132 Nutzwagenkilometer/Monat, Straßenbahn 5.361 Nutzzugkilometer/Monat, U-Bahn 2.194 Nutzzugkilometer/Monat.
Frage 4:
Welches waren die wesentlichen Gründe
für die Ausfälle
bei der BVG?
Antwort zu 4:
Nach den Angaben der BVG zur Erfüllung
des Verkehrsvertrages sind im Jahr 2018 (vorliegend bis Oktober) insbesondere in den letzten Monaten in den Betriebsbereichen Straßenbahn und Bus personelle
Gründe zum weit überwiegenden Teil die
Hauptursache für Ausfälle. Auch bei der U-Bahn
haben personelle Gründe
insbesondere in der zweiten Jahreshälfte einen wesentlichen Anteil, hier dominieren aber fahrzeugbedingte Ausfälle. Hintergrund bei der U-Bahn sind hohe Werkstattstandzeiten (aufgrund
des hohen Flotten- alters und der Nutzungsintensität der Bestandsfahrzeuge, der Werkstattorganisation sowie von Vandalismus/Graffitibeseitigung) und die steigende Zahl der dauerhaft
aufgrund von Rissbildungen abgestellten Fahrzeuge der Baureihe F79 (seit Mitte Juni mussten 44 von 70 Wagen abgestellt
werden). Hinzu kommen im Straßenbahn- und v.a. im
Busverkehr Störungen durch Verkehrsbehinderungen, Notfalleinsätze und Großereignisse die zu Sperrungen führen.
Frage 5:
Sind die Anteile der jeweiligen Ausfallgründe an den Ausfällen der BVG quantifizierbar? Wenn ja: welchen Anteil an den Ausfällen
hatten jeweils Personalprobleme und Fahrzeugstörungen?
Antwort zu 5:
Die BVG teilte hierzu mit:
„Die Anteile sind prozentual nicht genau
zu beziffern, da die
genannten Ursachen ineinandergreifen. Wenn z.B. durch ein Betriebsvorkommnis (Auto in Straßenbahngleis verunfallt) ein Polizei-
und Feuerwehreinsatz erforderlich ist, muss die Straßenbahnlinie unterbrochen werden. Dies führt infolge zu einem massiven Eingriff
in die Personal- disposition der Straßenbahn, was in der Kette
wieder zu personalbedingten Verschiebungen bis hin zu Ausfällen führen kann.“
Frage 6:
Wie hoch waren zwischen Januar 2017 und November2018 die Verspätungen der #S-Bahn in Minuten nach Monaten aufgeschlüsselt?
Antwort zu 6:
Die DB AG übermittelte zu dieser Frage folgende Werte:
VerspätungeninMinuten2017
VerspätungeninMinuten2018
Januar
59.500
66.900
Februar
46.500
68.500
März
60.500
61.400
April
41.400
71.600
Mai
76.900
76.500
Juni
80.000
71.400
Juli
75.500
53.800
August
79.200
57.100
September
68.000
50.800
Oktober
94.700
65.200
November
72.000
62.200
Dezember
72.200
Frage 7:
Wie viele #Zugkilometer sind zwischen Januar 2017 und November 2018 bei der S-Bahn ausgefallen, jeweils nach Linien und Monaten aufgeschlüsselt?
Antwort zu 7:
Die DB AG übermittelte
zu dieser Frage die
nachfolgenden Werte.
Darin enthalten sind auch Züge, die nicht ausgefallen
sind, deren Abfahrt
jedoch verfrüht
erfolgte oder deren Verspätung über der Taktzeit der jeweiligen Linie lag. (Diese Aspekte werden gemäß den Regelungen der S-Bahn-Verkehrsverträge als Ausfälle
abgerechnet.)
S1
S2
S25
S26
S3
S41
S42
S45
S46
S47
S5
S7
S75
S8
S85
S9
Summe
Jan 17
9.600
6.800
4.900
0
500
30.100
22.200
2.800
5.000
800
8.400
10.200
5.600
5.500
5.100
3.600
121.000
Feb 17
6.300
4.600
3.000
0
200
16.500
12.900
2.200
2.500
300
14.800
13.900
9.600
3.100
1.900
1.300
93.200
Mrz 17
5.900
5.800
2.900
0
500
20.500
12.700
3.700
1.700
1.100
12.200
9.600
9.300
2.400
3.600
2.000
93.700
Apr17
6.400
5.800
2.800
0
200
10.100
7.400
2.200
2.800
300
10.500
12.000
7.400
2.700
800
1.500
72.700
Mai17
13.300
8.300
6.500
0
100
26.100
21.900
4.700
3.700
500
19.300
19.800
13.600
3.800
4.600
2.500
148.800
Jun 17
14.400
8.900
3.600
0
500
28.300
20.200
3.800
1.200
1.000
10.900
6.000
12.600
3.900
7.300
4.900
127.500
Jul 17
14.000
13.000
9.500
0
1.200
34.200
30.600
11.100
14.500
900
26.300
28.600
12.400
9.000
6.000
4.600
216.000
Aug17
12.400
10.900
12.700
0
12.900
25.100
22.500
6.600
9.100
1.100
26.300
18.100
7.000
7.400
5.900
4.300
182.300
Sep17
6.400
6.200
3.300
0
10.800
14.100
9.900
7.200
600
200
17.000
13.000
8.600
1.000
3.000
1.600
102.800
Okt17
20.200
15.600
5.700
0
22.900
16.800
18.900
10.200
2.100
1.200
23.500
20.600
8.600
1.400
6.900
3.700
178.200
Nov17
8.700
1.700
2.300
0
9.000
25.700
20.600
6.100
700
400
10.800
7.900
5.600
400
5.700
2.700
108.300
Dez17
11.600
11.900
4.400
4.500
13.500
20.300
22.500
15.200
6.300
800
17.200
18.700
9.400
3.700
6.100
6.300
172.500
Jan 18
8.700
10.800
5.300
5.800
13.800
17.800
19.300
10.100
9.000
1.800
19.300
26.400
5.400
7.800
4.500
6.500
172.400
Feb 18
8.700
11.400
4.800
11.400
15.300
17.800
20.200
17.800
9.000
2.100
25.500
30.200
8.700
8.600
5.400
7.700
204.500
Mrz 18
11.600
12.800
5.000
10.900
12.600
15.700
19.400
22.400
15.000
2.000
20.200
26.100
7.800
9.600
4.700
7.600
203.400
Apr18
9.000
10.800
4.200
4.300
15.000
13.200
19.200
9.400
8.600
1.800
24.600
27.900
6.700
10.000
3.500
8.600
176.800
Mai18
7.800
11.300
4.300
4.300
16.400
15.800
20.700
10.500
10.000
2.200
22.200
29.300
5.100
8.900
5.300
8.500
182.500
Jun 18
12.300
11.200
3.100
8.300
9.500
20.400
23.600
13.800
7.800
1.400
16.200
21.500
4.500
10.100
7.400
6.900
178.300
Jul 18
7.400
4.000
2.600
2.700
6.600
17.100
20.500
7.800
7.800
1.300
14.600
22.300
5.200
7.200
4.800
5.000
137.000
Aug18
8.000
6.200
2.900
3.400
13.100
13.300
16.000
12.900
6.200
1.100
16.100
18.100
5.200
8.800
4.700
5.800
141.600
Sep18
7.000
5.300
2.600
5.900
9.200
11.000
11.400
14.300
4.000
800
13.700
15.400
7.100
7.500
3.000
4.800
123.000
Okt18
4.800
4.600
2.500
10.600
6.800
13.900
14.300
14.300
4.200
700
15.300
14.800
6.800
6.100
3.900
3.700
127.300
Nov18
6.400
5.900
2.100
4.700
4.700
15.000
15.500
14.300
3.800
900
19.500
10.900
6.800
6.100
3.400
3.800
123.900
Frage 8:
Welches waren die wesentlichen Gründe für die Ausfälle bei der S-Bahn? Frage 9:
Sind die Anteile der jeweiligen Ausfallgründe an den Ausfällen der S-Bahn
quantifizierbar? Wenn ja: welchen Anteil an den Ausfällen
hatten jeweils Personalprobleme und Fahrzeugstörungen??
Antwort zu 8 und 9:
Die Ursachen für Störungen im S-Bahn-Betrieb sind in drei Kategorien
zu untergliedern: Mehr als die Hälfte aller
Störungen werden durch
das Eisenbahnverkehrsunternehmen
S-Bahn Berlin GmbH selbst verursacht. Hierzu gehören vor allem Fahrzeugstörungen
oder eine unzureichende Verfügbarkeit von Fahrzeugen oder Personal (Triebfahrzeugführer- innen und -führer). Unbesetzte
Schichten infolge fehlender
oder ihren Dienst verspätet antretender Personale, die nicht
rechtzeitig kompensiert werden konnten, verursachen allein rund ein Viertel
aller Zugausfälle. Gut ein weiteres
Fünftel ist auf Fahrzeugstörungen zurückzuführen.
Die zweite Kategorie (mit rund 15 Prozent
der Zugausfälle) bilden
Störungen an der Infra- struktur, die fast ausschließlich durch die
DB Netz AG und nur zu
einem sehr geringen Anteil durch die Unternehmen DB Energie
GmbH und DB Station
& Service AG zu verant- worten sind. Der
überwiegende Teil hiervon
entfällt mit rund zehn
Prozent aller Zugaus- fälle auf Störungen der Leit- und Sicherungstechnik, also
beispielsweise Signal- oder Stell- werksstörungen.
Externen Ursachen als dritter Kategorie ist das übrige Fünftel der Zugausfälle zuzuordnen. Diese umfasst Polizei-
und Notarzteinsätze in Zügen
oder im Bahnsteig- bzw. Gleisbereich (beispielsweise infolge unbefugten Betretens von Bahnanlagen) ebenso wie die Folgen extremer Witterung.
Alle hier benannten Angaben zu den Anteilen der einzelnen
Störungsarten beziehen
sich auf die ersten acht Monate des Jahres 2018. Sekundäre Störungsursachen
(insbesondere Übertragung von Verspätungen auf nachfolgende Fahrten am Wendebahnhof) blieben hierbei außer Betracht, so dass nur
die primären Ursachen einbezogen werden.
Berlin, den 27.12.2018 In Vertretung
Ingmar Streese Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Sie sind alt, aber robust – und sie gehören ins Cottbuser Stadtbild: die Tatra-Straßenbahnen. Vor 40 Jahren wurden die ersten Wagen auf die Schienen gestellt.
Es ist fast genau 40 Jahre her, dass die ersten beiden Triebwagen vom Typ #Tatra#KT4D in #Cottbus angeliefert wurden. Ab Februar 1979 wurden sie auch als Solowagen im Liniendienst eingesetzt. Seit dem 4. Oktober 1979 verkehrten dann die ersten zwölf Triebwagen auf der Linie 3 in Doppeltraktion. Bis heute ist es weitgehend unbekannt, dass die aus der damaligen ČSSR gelieferten Tatra- #Straßenbahnen auf eine amerikanische Lizenz zurückgehen. Zu DDR-Zeiten wurde das verschwiegen.
Dass neue Straßenbahnen für die DDR nur aus der ČSSR bezogen wurden, geht auf eine Initiative der Stadt #Dresden gemeinsam mit ihren Verkehrsbetrieben zurück. Sie fanden auf konspirative Weise Kontakt zur Stadt #Prag, wo moderne Tatra-Straßenbahnen im Einsatz waren. Von Ende 1964 bis Mitte 1965 wurden in Dresden drei moderne T3-Triebwagen eingehend erprobt. Der Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) …
Frage 1: Wie viele #Busspurbetreuerinnen und #Verkehrsmeisterinnen sind bei der BVG beschäftigt (bitte Angabe von Stellen insgesamt, davon besetzt, von den besetzten Stellen tatsächlich einsetzbar – also abzüglich dauerkrank, Elternzeit, Mutterschutz o.ä.)? Antwort zu 1: Die BVG hat mitgeteilt, dass es 18 Planstellen für Busspurbetreuende gibt, von denen aktuell 14 besetzt und die entsprechenden Mitarbeitenden im Einsatz sind. Frage 2: Ist es zutreffend, dass die BVG in Bezug auf die neuen Befugnisse aus § 23 MobG plant, die Anzahl der Busspurbetreuerinnen zu erhöhen? Wenn ja, auf welchen #Personalbestand soll die Anzahl der Busspurbetreuerinnen anwachsen? Wann soll der Personalaufwuchs abgeschlossen sein? 2 Antwort zu 2: Die BVG hat mitgeteilt, dass eine Aufstockung der Anzahl von Kräften, die bei den #Fahrzeugumsetzungen eingebunden sind, nach heutigem Stand in Höhe von ca. 40 Personalen erfolgen soll. Dabei wird es teilweise zu internen Veränderungen einzelner Arbeitsaufgaben kommen, sodass noch keine Aussage zum endgültigen Abschluss des Personalaufwuchses möglich ist. Frage 3: Zu welchen Zeiten sind Busspurbetreuerinnen der BVG verfügbar? Wonach richten sich die gegenwärtigenDienstzeiten? Sofern nicht im 24-Stunden-Betrieb gearbeitet wird: Ist eine solche Ausweitung insbesondereim Hinblick auf 24/7-Busspuren sowie Nachtbushaltestellen vorgesehen?Antwort zu 3:Die BVG hat mitgeteilt, dass derzeit die Busspurbetreuenden in einem Zwei-Schicht-System jeweils von Montag bis Freitag in der Zeit von 05:30 Uhr bis 20:30 Uhr im Einsatzsind. Geplant ist perspektivisch die Ausweitung auf einen Rund-um-die Uhr-Einsatz.Frage 4:Wann sollen die acht eigenen Abschleppfahrzeuge der BVG in Dienst gestellt werden?Antwort zu 4:Die BVG hat mitgeteilt, dass bei Planmäßigkeit des Beschaffungsprozesses die neuenAbschleppfahrzeuge im zweiten Halbjahr 2019 einsatzbereit sind.Frage 5:Hat diese Indienststellung bei der BVG Auswirkungen auf die Verträge des Landes Berlin mit Unternehmenzum Umsetzen von Fahrzeugen?Antwort zu 5:Bislang und derzeit werden auch die Fahrzeugumsetzungen von Flächen des ÖffentlichenPersonennahverkehrs (ÖPNV) unter anderem durch die BVG initiiert und stets durch diePolizei Berlin angeordnet bzw. Vertragspartner der Polizei Berlin mit dem Umsetzenbeauftragt. Diese Fälle sollen künftig eigenverantwortlich durch die BVG abgewickelt unddaher nicht mehr im Auftragsvolumen für die polizeilichen Verträge und derenAusschreibung einkalkuliert werden. Die derzeitigen und künftigen vertraglichen Inhaltewerden darüber hinaus von der Aufgabenübernahme durch die BVG nicht berührt.Frage 6:Sind die Verwaltungsvorschriften nach § 23 Abs. 4 MobG bereits erlassen worden? Wenn ja: Welchen Inhalthaben diese, insbesondere in Bezug auf die verkehrsrechtliche Ausbildung der BVG-Kräfte? Wenn nein:Wann sollen diese Vorschriften erlassen werden? Wie ist bis dahin die Ausbildung der BVG-Kräfte geregelt?3Antwort zu 6:Die Verwaltungsvorschriften gemäß § 23 Abs. 4 Mobilitätsgesetz (MobG) werden derzeitzwischen den für Verkehr und für Inneres zuständigen Senatsverwaltungen abgestimmtund sollen schnellstmöglich erlassen werden. Die BVG wird erst dann eigenverantwortlichFahrzeugumsetzungen anordnen, wenn sämtliche notwendigen organisatorischen undstrukturellen Voraussetzungen dafür geschaffen sind. Bis dahin kommt ausschließlich dasbereits in den zurückliegenden Jahren bei der Polizei Berlin verkehrsrechtlich ausgebildetePersonal im Rahmen des bisher noch praktizierten beschleunigten Umsetzverfahrens zumEinsatz.Frage 7:Ist es zutreffend, dass die weitere Bearbeitung der durch BVG-Kräfte verteiltenOrdnungswidrigkeitenanzeigen durch die Bußgeldstelle der Berliner Polizei veranlasst wird?Antwort zu 7:Die BVG-Kräfte haben die Möglichkeit, im Wege der sogenannten Privatanzeige durch siefestgestellte Verkehrsverstöße im ruhenden Verkehr auf Busspuren, inHaltestellenbereichen oder Straßenbahngleisen zur Anzeige bei der Bußgeldstelle derPolizei Berlin zu bringen. Die Entscheidung über die Einleitung und Einstellung vonVerkehrsordnungswidrigkeitenverfahren unterliegt im Rahmen des Opportunitätsprinzipsdem pflichtgemäßen Ermessen der Bußgeldstelle.Frage 8:Wem stehen die Einnahmen aus den vorgenannten Anzeigen zu? Wer trägt die Kosten der Verfahren?Antwort zu 8:Einnahmen aus Verfahren, die gemäß der Darstellung in der Antwort zu Frage 7eingeleitet wurden, fließen dem Berliner Landeshaushalt zu. Sämtliche Verfahrenskostenwerden aus dem Haushalt der Polizei Berlin finanziert. Soweit im Rahmen vonVerkehrsordnungswidrigkeitenverfahren Bußgelder rechtskräftig verhängt werden, habendie Betroffenen neben dem Bußgeld weitere Gebühren und Auslagen nach Maßgabe desGesetzes über Ordnungswidrigkeiten zu tragen, um die Verwaltungsverfahrenskostenabzugelten.Frage 9:Sofern die Verfahren nicht durch die Bußgeldstelle bearbeitet werden: Wie stellt der Senat sicher, dass eineStatistik über die Anzahl der von der BVG veranlassten Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeigen undUmsetzungen geführt wird?Antwort zu 9:Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren, die gemäß der Darstellung in der Antwort zuFrage 7 eingeleitet wurden, sind Bestandteil der Statistik der Bußgeldstelle der PolizeiBerlin. Maßnahmen zur Gefahrenabwehr durch die BVG (Kfz-Umsetzungen) werden dabei4nicht erfasst. Die entsprechenden Zahlen können über die polizeiliche Auskunfts – undFahndungsstelle abgerufen werden.Frage 10:Ist es zutreffend, dass die BVG nach der gegenwärtigen Ausgestaltung Probleme hat, als nicht mithoheitlichen Befugnissen bzw. nicht mit dem Recht zur Selbsttitulierung ausgestattete Institution bei selbstveranlassten Umsetzungen die entstandenen Kosten einzutreiben? Wie gedenkt der Senat, dieses Problemzu lösen? Wie gedenkt der Senat, mit den drohenden Einnahmeausfällen umzugehen?Antwort zu 10:Die BVG hat mitgeteilt, dass sie hinsichtlich des bislang praktizierten Verfahrens die ihrdurch die Busspurbetreuung entstandenen Kosten anteilig gegenüber denFalschparkenden im Rahmen zivilrechtlicher Ansprüche geltend macht, wobei ihrgrundsätzlich – bestätigt durch die Rechtsprechung des Landgerichts Berlin – Ansprücheauf Erstattung hinsichtlich der Personal- und Verwaltungskosten sowie einesNutzungsentgelts für ihre eingesetzten Fahrzeuge zustehen.Frage 11:Plant der Senat die Ausweitung von Busspurbetreuerinnen (sowohl durch Anlage von neuen Spuren als auch durch die Aufhebung zeitlicher Beschränkungen von Busspurbetreuer*innen)? Antwort zu 11: Ja, die Ausweitung von Bussonderfahrstreifen (sowohl durch Anlage von neuen Spuren als auch durch die Aufhebung zeitlicher Beschränkungen von Bussonderfahrstreifen) ist geplant (der Senat geht davon aus, dass die Frage 11 auf die Ausweitungen der Bussonderfahrstreifen zielt und lediglich aufgrund eines redaktionelles Versehens nach der Ausweitung von Busspurbetreuerinnen/Busspurbetreuern gefragt wird). Berlin, den 17.12.2018 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz