Friedhofsflächen in Pankow könnten zu Baugrund für einen neuen Kiez werden. Dazu würde die BVG-Tram-Linie #M1 verlängert.
Es ist ein #Potenzialgebiet, das man bislang vor allem dadurch kennt, dass ein historisches #Tram-Depot darauf verfällt. Aber was das Bezirksamt Pankow nun prüfen lässt, könnte das Gelände nordöstlich des #Straßenbahnbetriebshofs an der #Dietzgenstraße in den Kreis der interessantesten Entwicklungsgebiete Berlins katapultieren. Für Flächen am Rande der so genannten #Nordend-Friedhöfe lässt man mit Hilfe mehrerer Planungsbüros ein #Wohnquartier zu beiden Seiten der Bundesstraße 96a untersuchen. Über eine genaue Größenordnung der Bebauung wollen sich zwar weder Baustadtrat Vollrad Kuhn (Grüne) noch die Planer äußern. Aber das neue Stadtviertel wäre wohl bedeutend genug, dass es sich lohnt, die #Straßenbahnlinie M1 dafür zu verlängern.
Nordend-Friedhöfe in Pankow: Vorne wohnen, hinten erholen Noch befindet sich dieser Plan im Stadion der „Vorklärung“. Gleichwohl gehen Pankows Baupolitiker davon aus, dass es realistische Chancen gibt, an der Ostkante der Nordend-Friedhöfen, direkt an der Bundesstraße eine Zeile von Neubauten zu errichten. Der Vorschlag der Büros Stattbau, Planwerk und Hemeier lautet wie folgt: Vorne, an der Straßenkante, wird gebaut, hinten bleibt es grün. Ein großer Teil der Bestattungsflächen liegt derzeit brach, ist zum Teil völlig verwildert und bietet die Chance, eine Parklandschaft zu schaffen.
Aber für die Freizeitnutzung von Friedhofsanlagen wird sich der Bezirk Pankow wohl nicht die Mühe machen, so weitreichende Konzepte zu erarbeiten wie dieses. Die Zielstellung darin ist unmissverständlich: „Wohnen im verträglichen Umfang.“ Dazu gehört soziale Infrastruktur und Platz zur Erholung im Grünen. Historische Kapellen der Nordend-Friedhöfe sollen ebenso erhalten bleiben wie die noch genutzten Bestattungsflächen.
Mios, Mios, Mios. Nirgendwo werden so viele #Verkehrsprojekte geprüft wie in Berlin- #Spandau. Logo, ist ja auch ewig nichts passiert – und hier im Berliner Westen entstehen ohne Ende Neubauwohnungen. #U-Bahn, #S-Bahn, #Regio, #Straßenbahn – sogar Busse mit Oberleitungsmasten bis Berlin-Staaken und Berlin-Kladow: alles steht auf der Agenda.
Und was kostet das alles in der Theorie? Die #U-Bahnverlängerung über die Pichelsdorfer Straße wird aktuell auf 580 Mio Euro geschätzt. Und auch für die anderen Ideen nennt Verkehrssenatorin Regine Günther, Grüne, Zahlen – und zwar im aktuellen „#Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr“, liebevoll „#StEP MoVe“ abgekürzt. Der stand gerade erst im Fokus. Hier die Quelle: Stadtentwicklungsplan, Seite 40 – die Lektüre lohnt sich, ist interessant! Darüber hat der Tagesspiegel-Newsletter für Berlin-Spandau berichtet, denn kaum ein Thema bewegt die Menschen dort wie der zähe Verkehr im Alltag. Bitteschön, hier die groben Schätzung:
1.) 120 Mio für die Straßenbahn von der Paulsternstraße über Wasserstadt und wieder runter zum Rathaus. 2029 soll diese kilometerlange Strecke in Betrieb gehen, betonte jüngst ein Sprecher der Verwaltung und wollte damit Skeptiker überzeugen. Ob dieser Plan zu halten ist? Im Bezirk, im Abgeordnetenhaus und bei Stadtentwicklern gibt es daran Zweifel. Denn „vertiefende Planungen für die vorgesehenen Strecken im Bereich Spandau“ wurden in den letzten zwei Jahren gar nicht aufgenommen und Geld wurde auch nicht in die Hand genommen, wie der Senat im Herbst sagte: Tagesspiegel-Link.
2.) 70 Mio für die S-Bahnstrecke Rathaus bis Berlin-Albrechtshof. Dazu laufen …
Das Land Berlin testet an Straßenkreuzungen einen grünen Pfeil an Ampeln, der nur für Radfahrer gilt. Wie fällt die Evaluation dieses Tests aus, ist eine Ausweitung geplant?
Antwort zu 1:
Im Zuge eines Pilotversuches der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wurde der „#Grünpfeil nur #Radverkehr“ im Hinblick auf die #Verkehrssicherheit und die Förderung des Radverkehrs untersucht. Hierfür wurden „Grünpfeile nur Radverkehr“ an den Lichtzeichenanlagen (#LZA) Ebertstraße/Hannah-Arendt-Straße, Frankfurter Allee/Gürtelstraße, Thorwaldsenstraße/Bergstraße, Torstraße/Rosa-Luxemburg-Straße und Torstraße/Schönhauser Allee angeordnet und im Januar 2019 vor Ort installiert. Der Pilotversuch wurde im Herbst letzten Jahres beendet, die Auswertung hat zu folgenden Erkenntnissen geführt:
Insgesamt wurden im Zuge der Inanspruchnahme des „Grünpfeils nur Radverkehr“
andere Verkehrsteilnehmende nur in seltenen Fällen behindert.
Das Unfallgeschehen war während des Pilotversuchs in Berlin im Zusammenhang mit
dem „Grünpfeil nur Radverkehr“ unauffällig.
Der Anteil der Radfahrenden, welche beim Rechtsabbiegen bei Rot als Abkürzung den Gehweg nutzen, hat sich durch die Anordnung des „Grünpfeils nur Radverkehr“ reduziert.
Die Interaktionen zwischen zu Fuß Gehenden, welche über den Knoten an der Furt geradeaus gehen möchten, und dem rechtsabbiegenden Radverkehr verringern sich durch die Grünpfeilregelung.
Der Vergleich des Verhaltens der rechtsabbiegenden Radfahrenden ohne und mit
„Grünpfeil nur Radverkehr“ lässt keine relevanten Unterschiede in Bezug auf die
Die Geschwindigkeit der Radfahrenden, die bei der Grünpfeilregelung regelwidrig nicht anhalten, hat über alle Pilotstellen tendenziell zugenommen.
Starker Radverkehr von links, z.B. aufgrund einer ausgewiesenen Radroute, ist in Bezug auf die Anordnung eines „Grünpfeils nur Radverkehr“ kritisch zu bewerten. Hier tendiert der rechtsabbiegende Radverkehr unter Inanspruchnahme des „Grünpfeils nur Radverkehr“ dazu, auch kleinere Lücken zum Einordnen zu nutzen und erhöht damit das Kollisionsrisiko.
In Berlin bleiben die Anordnungen für die „Grünpfeile nur Radverkehr“ an den o.g. LZA bestehen. Das Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) bereitet derzeit die Drucksache für die Überarbeitung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) vor, welche zu den bereits in der VwV-StVO zu
§ 37 „Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil“ vorhandenen allgemeinen Kriterien für die Anordnung von „Grünpfeilen“ die Aufnahme weiterer spezieller Einsatzkriterien für den „Grünpfeil nur Radverkehr“ vorsehen werden. Weitere mögliche Standorte sowie das dauerhafte Verbleiben der vorhandenen „Grünpfeile nur Radverkehr“ werden nach Inkrafttreten der überarbeiteten allgemeinen Verwaltungsvorschrift VwV- StVO geprüft.
Frage 2:
Im Jahr 2020 wurde in Deutschland das Zeichen 721 mit der Bedeutung „#Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr“ eingeführt. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung nennt Bedingungen und zahlreiche Ausschlüsse, an welchen Stellen der Rad-Grünpfeil angeordnet werden kann. Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen für die Bezirke, unabhängig von dem Senatsprojekt, das Schild
„Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr“ auf eigene Veranlassung im Bezirk einzusetzen?
Antwort zu 2:
Die Anordnung des Zeichens 721 (Grünpfeil nur Radverkehr) ist lediglich an LZA möglich. Die Zuständigkeit für die Anordnung von LZA sowie sämtlicher Verkehrsmaßnahmen, welche einen unmittelbaren Bezug zu LZA haben, obliegt gemäß Nummer 11 Absatz 4 g) des Zuständigkeitskataloges für Ordnungsaufgaben (ZustKat Ord) der zentralen Straßenverkehrsbehörde der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Den Bezirken steht es frei, Anregungen für mögliche Standorte des „Grünpfeils nur Radverkehr“ vorzunehmen. Aus den in der Antwort zu Frage 1 angegebenen Gründen wird eine Prüfung weiterer Standorte jedoch erst nach Inkrafttreten der überarbeiteten VwV-StVO erfolgen.
Die #Straßenbahnverlängerung#Rosenthal – #Kurt-Schumacher-Platz ist im #ÖPNV- Bedarfsplan als Bestandteil des Nahverkehrsplans Berlin 2019-2023 als Maßnahme des weiteren Bedarfs mit Realisierungshorizont nach 2035 vorgesehen. Nach jetzigem Kenntnisstand ist die #Straßenbahn grundsätzlich realisierbar.
Eine niveaugleiche Kreuzung zwischen Straßenbahn und Heidekrautbahn ist nach #EKrG im Bereich des Wilhelmsruher Damms zunächst zulässig, da kein neuer Bahnübergang hergestellt werden muss. Die Straßenbahn würde hier im Bereich der öffentlichen Straße geführt und der bereits bestehende Bahnübergang müsste ausgebaut bzw. geändert werden. Ob bei einer Änderung des Bahnübergangs Wilhelmsruher Damm das Erfordernis der Sicherheit oder Abwicklung des Verkehrs gemäß § 3 EKrG noch gegeben und der Bahnübergang als niveaugleiche Kreuzung zu halten ist oder dann durch eine Über- oder Unterführung zu ersetzen wäre, kann ohne konkrete Planungen nicht abschließend beurteilt werden.
Frage 4:
Welche Zusagen gibt es von der #Niederbarnimer Eisenbahn bezüglich eines Haltepunkts der Heidekrautbahn in Rosenthal?
Antwort zu 4:
Zwischen Wilhelmsruher Damm und Quickborner Straße will die #NEB-AG den Bahnhof #Rosenthal errichten. Dieser ist als Ersatz des ehemaligen Bahnhofs Rosenthal nördlich der Quickborner Straße zu sehen.
Frage 5:
Bezüglich welcher Straßen in Pankow gab es formelle und informelle Bürgerbegehren, das #Kopfsteinpflaster zu entfernen? Welche Bürgerbegehren sind offen, welche wurden umgesetzt?
Antwort zu 5:
Das BA Pankow teilt hierzu mit:
„Über derartige Beschwerden und Anliegen führt das Straßen- und Grünflächenamt Pankow (SGA) keine Statistiken.
Derzeitig ist aufgrund einer Beschwerde ein Bauvorhaben zur Ablösung des vorhanden Großpflasters durch eine Asphaltbefestigung für die Hauptstraße im Ortsteil Rosenthal von Hausnummer 97 bis zum Kreuzungsbereich der #Friedrich-Engels-Straße in Vorbereitung. Die #Baudurchführung ist noch für dieses Jahr vorgesehen“
Frage 6:
Die Morgenpost teilte mit: Nach der Bekanntgabe der BVG, den eingleisigen Ast der Tramlinie M1 in Rosenthal auf zwei Gleise zu erweitern, muss der Umbau der Engels-Straße mit zweitem Gleis und neuen Radwegen jetzt durch ein zeitaufwendiges #Planfeststellungsverfahren abgesichert werden. „Das Bezirksamt Pankow sagt zu, den lärmtechnisch günstigsten Asphalt einzusetzen, der im innerstädtischen Bereich nachweislich dauerhaft wirksam und zugelassen ist“. Wann ist #Baubeginn bei der maroden Friedrich- Engels-Straße?
Antwort zu 6:
Das BA Pankow teilt hierzu mit:
„Der #Ausbau der Friedrich-Engels-Straße ist Teil der Investitionsplanung des Bezirks Pankow. Der dritte Bauabschnitt von #Nordendstraße bis Wilhelmsruher Damm/Quickborner Straße muss komplett umgestaltet werden. Gemäß dem #Stadtentwicklungsplan Verkehr Berlin (StEP-MoVe, aufgestellt durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz) ist der gesamte Straßenzug Bestandteil des übergeordneten Straßennetzes mit der Einstufung als Straße II. Ordnung. Daher kann gemäß § 22 Berliner Straßengesetz die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens angeordnet werden, wenn dies zur sachgerechten Bewältigung der mit der Planung aufgeworfenen Konflikte erforderlich ist. Die #Planfeststellungsbehörde entscheidet über die Durchführung des Verfahrens. Weder die Entscheidung zur Durchführung des Verfahrens noch dessen Dauer sind für den Bezirk absehbar, so dass zum Baubeginn gegenwärtig keine belastbaren Aussagen getroffen werden können.“
Frage 7:
Wo soll in Pankow sogenannter „#Flüsterasphalt“ eingesetzt werden? Welche Vor- und Nachteile sind damit verbunden?
Antwort zu 7:
Das BA Pankow teilt hierzu mit:
„Bisher wurde in Pankow offenporiger Asphalt (OPA oder auch „Flüsterasphalt“) nicht eingesetzt. Die Vorteile der offenporigen Asphalte liegen in der Verminderung der Rollgeräusche des fließenden Verkehrs wie auch in der Versickerungsfähigkeit von Oberflächenwasser.
Die Nachteile liegen neben den erhöhten Herstellungskosten, der Anfälligkeit für Verschmutzungen, der geringeren Nutzungsdauer auch in den erhöhten Aufwendungen in der Straßenunterhaltung und der Straßenreinigung.
Im Rahmen der Erstellung der Planfeststellungs- bzw. Bauplanungsunterlagen für die Friedrich-Engels-Straße bzw. #Kastanienallee im Ortsteil Rosenthal wird der Einsatz von #lärmmindernden Asphaltarten, die im innerstädtischen Bereich dauerhaft wirksam und zugelassen sind, derzeitig geprüft.“
Frage 8:
Bei welchen Gehwegen in Pankow besteht Sanierungsbedarf? In welchen Straßen wurden an den
Gehwegen die Hinweisschilder „Gehwegschäden“ aufgestellt?
Antwort zu 8:
Das BA Pankow teilt hierzu mit:
„Im Bezirk Pankow gibt es derzeitig 1.064 öffentlich gewidmete Straßen. Es wird eingeschätzt, dass die Gehwege von ca. 40 % dieser Straßen geschädigt und somit sanierungsbedürftig sind. Allerdings gibt es hier eine starke Differenzierung nach Ortsteilen wie auch nach den zu bearbeitenden Flächen. Weiterhin muss darauf hingewiesen werden, dass im Bezirk auch noch eine Vielzahl von komplett unbefestigten Straßen oder Straßen mit nur teilweise befestigten Gehwegen anzutreffen sind.
Die Häufigkeit der Hinweisschilder „#Gehwegschäden“ ist auch Ausdruck der bisherigen dauerhaften #Unterfinanzierung der bezirklichen Straßenunterhaltung. Das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) führt über die Aufstellorte keine zusammenfassende Statistik, da die Erstellung einer derartigen Übersicht für die tägliche Arbeit nicht zielführend und somit verzichtbar ist. Außerdem wären hierfür nicht vorhandene personelle wie auch zeitliche Ressourcen notwendig.“
Frage 9:
An welchen Orten/Straßen ereignen sich a.) die häufigsten Radfahrunfälle, b.) die häufigsten Autounfälle in Pankow?
Antwort zu 9:
Das BA Pankow teilt hierzu mit:
„Vorbemerkung:
Die in den nachfolgenden Tabellen dargestellten Werte beziehen sich auf das Jahr 2020. Aufgrund der Umfänglichkeit der einzelnen Unfallörtlichkeiten im kompletten Verwaltungsbezirk Pankow wurden zu den Fragen 9 a.) und 9 b.) jeweils die 30 häufigsten Unfallorte für die Beantwortung herangezogen.
Die Daten zur Frage 9 a.) sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.
Örtlichkeitenzu Verkehrsunfällen im VerwaltungsbezirkPankowmitBeteiligungvonRadfahrendenim Jahr 2020
Anzahl
DANZIGER STR. / PRENZLAUER ALLEE
11
STORKOWER STR. / LANDSBERGER ALLEE
9
OSTSEESTR. / PRENZLAUER ALLEE / PRENZLAUER PROMENADE / WISBYER STR.
9
BORNHOLMER STR. / SCHÖNHAUSER ALLEE / WISBYER STR.
8
BLANKENBURGER STR. / DIETZGENSTR. / OSSIETZKYPLATZ
7
GLEIMSTR. / SCHÖNHAUSER ALLEE / STARGARDER STR.
7
SCHÖNHAUSER ALLEE / WICHERTSTR. / SCHIVELBEINER STR.
6
DUNCKERSTR. / STARGARDER STR.
6
ERICH-WEINERT-STR. / SCHÖNHAUSER ALLEE / PAUL-ROBESON- STR.
6
BERNAUER STR. / EBERSWALDER STR. / SCHWEDTER STR.
6
DANZIGER STR. / EBERSWALDER STR. / KASTANIENALLEE / PAPPELALLEE / SCHÖNHAUSER ALLEE
6
OTTO-BRAUN-STR. / AM FRIEDRICHSHAIN / GREIFSWALDER STR. / PRENZLAUER BERG
5
Örtlichkeitenzu Verkehrsunfällen im VerwaltungsbezirkPankowmitBeteiligungvonRadfahrendenim Jahr 2020
Anzahl
SEELOWER STR. / SCHIVELBEINER STR.
5
GUDVANGER STR. / TALSTR. / WISBYER STR.
5
GREIFSWALDER STR. / GRELLSTR. / STORKOWER STR.
5
BERLINER STR. / GRANITZSTR. / KISSINGENSTR.
5
RENNBAHNSTR. / ROELCKESTR.
4
WOLLANKSTR. / BREHMESTR. / SCHULZESTR.
4
BORNHOLMER STR. / GOTLANDSTR. / SEELOWER STR.
4
BORNHOLMER STR. / BJÖRNSONSTR. / MALMÖER STR.
4
GREIFSWALDER STR. / GÜRTELSTR. / LEHDERSTR. / BERLINER ALLEE
4
FEHRBELLINER STR. / SCHÖNHAUSER ALLEE
4
GRELLSTR. / PRENZLAUER ALLEE / WICHERTSTR.
4
DANZIGER STR. / GREIFSWALDER STR.
4
DANZIGER STR. / WINSSTR.
4
KOLLWITZSTR. / SAARBRÜCKER STR. / SCHÖNHAUSER ALLEE
3
LEHDERSTR. / ROELCKESTR.
3
ZUR RINGALLEE / AN DER INDUSTRIEBAHN / ROELCKESTR.
3
LANDSBERGER ALLEE 116
3
MICHELANGELOSTR. / HANNS-EISLER-STR.
3
(Stand: 4. März 2021)
Die Daten zu Frage 9b.) sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.
Örtlichkeitenzu Verkehrsunfällen im VerwaltungsbezirkPankowmitBeteiligungvonPkw-Führenden im Jahr 2020
Anzahl
STORKOWER STR. / LANDSBERGER ALLEE
62
OSTSEESTR. / PRENZLAUER ALLEE / PRENZLAUER PROMENADE / WISBYER STR.
57
GREIFSWALDER STR. / MICHELANGELOSTR. / OSTSEESTR.
57
DANZIGER STR. / EBERSWALDER STR. / KASTANIENALLEE / PAPPELALLEE / SCHÖNHAUSER ALLEE
57
BORNHOLMER STR. / SCHÖNHAUSER ALLEE / WISBYER STR.
56
DANZIGER STR. / PRENZLAUER ALLEE
48
SCHWANEBECKER CHAUSSEE 50
39
WOLLANKSTR. / NEUE SCHÖNHOLZER STR. / SCHÖNHOLZER STR. / BREITE STR.
35
SCHÖNHAUSER ALLEE / WICHERTSTR. / SCHIVELBEINER STR.
OTTO-BRAUN-STR. / AM FRIEDRICHSHAIN / GREIFSWALDER STR. / PRENZLAUER BERG
21
WALTER-FRIEDRICH-STR. 4
19
AM FEUCHTEN WINKEL / PASEWALKER STR.
19
NEUMANNSTR. / STAHLHEIMER STR. / WISBYER STR.
18
KISSINGENSTR. / PRENZLAUER PROMENADE
17
BLANKENBURGER STR. / DIETZGENSTR. / OSSIETZKYPLATZ
17
GUDVANGER STR. / TALSTR. / WISBYER STR.
16
(Stand: 4. März 2021)“
Frage 10:
Der Abriss der kleinen Brücke am #Rostsperlingweg im Frühjahr 2019 führte zu Umwegen für Rentner. Der Senat teilte dazu mit: „Die Kosten für einen #Ersatzneubau sind abhängig von der #Brückenkonstruktion und der Nutzbreite. Eine grobe Kostenschätzung ergibt ca. 250.000€ für einen Ersatzneubau. Da es sich hier nicht um eine öffentlich gewidmete Straße nach Berliner Straßengesetz oder einen öffentlichen Weg in einer Grün- und Erholungsanlage nach Grünanlagengesetz, sondern um eine Verbindung in einer Kleingartenanlage handelt, wären die Kosten nicht durch den Senat zu tragen, sondern vermutlich durch den Fachvermögensträger der #Kleingartenanlage.“ Wo liegt die Zuständigkeit für einen Brückenneubau am genannten Ort? Was unternahm und unternimmt der Bezirk, um die Situation zugunsten der Rentner zu ändern, wurden Sondermittel beantragt oder gab es eine Spendenaktion? Wer hat die wackelige Behelfskonstruktion errichtet? Inwiefern gab es eine Prüfung, wer für die Kosten aufkommen müsste?
Welche Gespräche gab es zwischen Bezirk auf der einen Seite und Bürgern und dem Fachvermögensträger der Kleingartenanlage auf der anderen Seite?
Antwort zu 10:
Da es sich hier nicht um eine öffentlich gewidmete Straße nach Berliner Straßengesetz oder einen öffentlichen Weg in einer Grün- und Erholungsanlage nach Grünanlagengesetz handelt, ist für einen Brückenneubau am genannten Ort der #Fachvermögensträger der Erholungsanlage Blankenburg zuständig.
Das BA Pankow teilt hierzu mit:
„Von Sondermitteln oder Spenden ist dem Bezirk nichts bekannt. Dem Bezirk ist nicht bekannt, wer die #Behelfskonstruktion errichtet hat. Diese ist inzwischen wegen massiver Sicherheitsmängel wieder abgebaut worden. Der Bezirk selbst verfügt über keine Mittel für die Erneuerung der Brücke. Der Bezirk bleibt weiterhin mit dem Vorstand der Anlage Blankenburg über Wegeverbindungen im Gespräch.“
Berlin, den 18.03.2021 In Vertretung
Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Frage 1: Für welche Projekte hat das Land Berlin wie viele Mittel aus dem Bundesprogramm des #Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes beantragt? Frage 3: Wie gestaltete sich die Auslastung der bewilligten Mittel in den letzten 5 Jahren (bitte nach einzelnen Projekten aufschlüsseln)? Antwort zu 1 und 3: Im Zeitraum seit 2016 hat das Land Berlin #Bundesmittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (#GVFG) in Höhe von 47.684.000 € für die Vorhaben 11 G 50 U Berlin, #U-Bahn, Linien U2, U5, U8 11 G 51 T Berlin, Straßenbahn, Linien 1, 6, 23, 62 11 G 52 T Berlin, Straßenbahn, Linien 26, 27 abgerufen. Dies entspricht einem Anteil von 65,9 % der in den vergangenen fünf Jahren für diese Vorhaben im GVFG-Bundesprogramm beantragten Mittel in Höhe von 72.400.000 €. Die genannten Vorhaben umfassen vor allem die grundhafte Erneuerung, den barrierefreien Ausbau sowie die grundhafte Umgestaltung verschiedener Streckenabschnitte zur Schaffung eines modernen öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und die Anpassung an aktuelle Verkehrsbedürfnisse. 2 Frage 2: Welche dieser Projekte sind nach Aufstockung der Mittel durch den Bund im letzten Jahr dazugekommen? Antwort zu 2: Seit der Aufstockung der Mittel durch den Bund im letzten Jahr ist keines der oben genannten Vorhaben hinzugetreten. Aktuell bereitet das Land Berlin jedoch gemeinsam mit den Vorhabenträgern Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG), #Deutsche Bahn AG (#DB AG), #Havelländische Eisenbahn sowie #Niederbarnimer Eisenbahn die Antragstellung für eine #GVFG-Förderung weiterer Maßnahmen für den Neu- und Ausbau, die #Reaktivierung, die #Kapazitätserweiterung sowie die #Grunderneuerung vor und wird nach Vorliegen der Fördervoraussetzungen die Antragstellung vornehmen bzw. im Falle der Maßnahmen für den Ausbau der Eisenbahnen des Bundes die entsprechende Antragstellung der DB AG unterstützen. U.a. befindet sich auch die Maßnahme der Reaktivierung der Stammstrecke der Heidekrautbahn im Rahmen von i2030 in der vertiefenden Abstimmung mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Die Bundesförderung soll – nach Vorliegen der nötigen Voraussetzungen – nach Möglichkeit noch in diesem Jahr beantragt werden. Frage 4: Welche Projekte in Marzahn-Hellersdorf wurden für das Programm angemeldet? Antwort zu 4: Die Vorhaben 11 G 51 T Berlin, #Straßenbahn, Linien 1, 6, 23, 62 11 G 52 T Berlin, Straßenbahn, Linien 26, 27 werden in Teilen auch im Gebiet des Bezirks Marzahn-Hellersdorf durchgeführt. Berlin, den 18.03.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
In diesem Jahr sollen 375 Millionen Euro in den Ausbau von #Straßen fließen – 33 Millionen Euro mehr als im Vorjahr, wie Verkehrsminister Guido #Beermann (CDU) am Mittwoch (17. März 2021) mitteilte. Brandenburg sei ein #Flächenland, es müssten viele Kilometer zurückgelegt werden, um von A nach B zu kommen, so der Minister. Das #Auto sei dabei ein wichtiges #Verkehrsmittel, vor allem im ländlichen Raum. Insgesamt 113 Projekte sollen umgesetzt werden, 66 Maßnahmen an Bundesstraßen und 47 an Landesstraßen, kündigte Beermann an. 10 Mio Euro mehr für #Landesstraßen So wurde das Budget für die Landesstraßen in diesem Jahr um 10 Millionen Euro auf insgesamt 181 Millionen Euro für Planung, Bau und Unterhaltung aufgestockt. Zudem stellt der Bund dem Land in diesem Jahr für die #Bundesstraßen laut Ministerium 140 Millionen Euro zur Verfügung – 11 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. 54 Millionen Euro steckt das Land in die kommunale #Straßenbauförderung. Preis für Straßen rund um #Tesla-Werk noch unklar Wie teuer die #Straßenbaumaßnahmen des Landes rund um die Fabrik des US-Elektroautobauers Tesla werden, konnte das Verkehrsministerium zunächst nicht mitteilen. «Es gibt keine Zahl, die man nennen kann für die Gesamtbaumaßnahmen», sagte Beermann. Man sei derzeit in unterschiedlichen Planungsphasen mit unterschiedlicher Verantwortung, fügte Edgar #Gaffry, Chef des Landesbetriebs #Straßenwesen, hinzu. Es fehlt an Fachkräften für #Straßenausbau Etwas Sorge bereitet dem Landesbetrieb die Gewinnung von Fachkräften, um verschiedene Projekte …
Der #Hafen in #Königs Wusterhausen soll ab Sommer alle Lieferungen für #Tesla umschlagen. Dafür soll die #Hafenfläche um 25.000 Quadratmeter erweitert werden. Für den Hafen und die Region ist das ein Glücksfall, denn er stand vor vier Jahren kurz vor dem Aus.
Dass im Hafen von Königs Wusterhausen (Dahme-Spreewald) demnächst #Reifen und #Lenkräder für den #US-Autobauer Tesla verladen werden sollen, hätte sich vor vier Jahren wohl niemand erträumen lassen. Damals steckte der Hafen nach dem Aus der Braunkohleverschiffung in der Krise. Jetzt soll er zum #Umschlagplatz für Tesla-Teile aus aller Welt werden.
Weltweit über Hamburg nach Königs Wusterhausen Die Komponente, die in den PKW verbaut würden, sagt Michael #Fiedler, der den Hafen seit 2018 betreibt, würden dann aus aller Welt in Containern in Königs Wusterhausen ankommen. Die #Tesla-Container aus Übersee sollen nach #Hamburg verschifft werden und von dort mit dem Güterzug nach Königs Wusterhausen rollen.
Der Binnenhafen hat sowohl einen Gleisanschluss und eine Anbindung an die A10. Der Hafen wird deswegen nicht nur für die Transporte auf der Wasserstraße genutzt, sondern auch als Umschlagplatz zwischen Zug- und …
Frage 1: Welche #Bau- und #Sanierungsarbeiten wurden im Zeitraum der letzten 5 Jahre an der #Bahnstrecke der S- und Regionalbahn im Abschnitt zwischen den Bahnhöfen #Biesdorf und #Birkenstein (#Ostbahn) durchgeführt? Antwort zu 1: Auf dem Abschnitt erfolgten unter anderem Sperrungen der S-Bahn zum Aufbau und zur Inbetriebnahme des #elektronischen Stellwerks (#ESTW) sowie des neuen Zugbeeinflussungssystems der S-Bahn Berlin (#ZBS) zwischen Biesdorfer Kreuz und Strausberg Nord. Bei der #Fernbahn ergaben sich durch den #ESTW-Umbau auch umfangreiche Sperrzeiträume. Die Sperrungen wurden zusätzlich für #Instandhaltungsarbeiten im Bereich der Gleise, Weichen und Bahnübergänge genutzt. Die Sperrungen fanden hauptsächlich in den Jahren 2019 und 2020 statt. Die DB AG hat Folgendes mitgeteilt: „S-Bahn 2016 Gleiserneuerung Hoppegarten – Fredersdorf / März, April 2 Weichenerneuerungen in Kaulsdorf / Mai Eisenbahnüberführung Thälmannstraße in Hoppegarten, 2 Laufende Instandhaltungsmaßnahmen Belastungsstopfgang nach der Gleiserneuerung Fredersdorf – Hoppegarten 2017 Eisenbahnüberführung Thälmannstraße, Hoppegarten, Mitte – Ende Oktober / Wochenende im November Neubau der Straßenüberführung Rhinstraße (S-Bf Friedrichsfelde Ost), Erneuerung, einzelne Wochenenden mit Ersatz zwischen Lichtenberg und Wuhletal Weichenerneuerungen in Mahlsdorf Laufende Instandhaltung mit geringen Einzelsperrzeiten 2018 Eisenbahnüberführung Thälmannstraße (in Hoppegarten) Ersatzneubau der Straßenüberführung Rhinstraße (Bauherr: Straßenbaulastträger) Beginn der Arbeiten für die Errichtung des elektronischen Stellwerks (ESTW) „S5 Ost, Streckenabschnitt Biesdorfer Kreuz bis Strausberg“ (einschl. neuem Zugsicherungssystem Berliner S-Bahn (ZBS)), Einzelsperrzeiten in verschiedenen Abschnitten Laufende Instandhaltung / geringe Einzelsperrzeiten; 2019 ESTW S5 Ost, Streckenausrüstung, Signalfüße, Signale stellen, Kabelarbeiten, Durchörterungen in verschiedene Abschnitte zwischen Biesdorfer Kreuz und Strausberg ESTW S7 Ost (Lichtenberg – Biesdorfer Kreuz – Ahrensfelde/Wartenberg), (einschl. neuem Zugsicherungssystem Berliner S-Bahn (ZBS)) Straßenüberführung Rhinstraße mit kleinen Einzelsperrzeiten Laufende Instandhaltung / geringe Einzelsperrzeiten. 2020 ESTW S5 Ost, div. kleinere Sperrzeiten: Signale stellen, Kabelarbeiten; Gleiserneuerung Mahlsdorf – Hoppegarten (März/April), Lichtenberg – Wuhletal, Einbau Weichentrapez in Friedrichsfelde Ost, ESTW S7 Ost, Restarbeiten am Gleis, Neubau Straßenüberführung Rhinstraße Gleiserneuerung und Weichenerneuerung zwischen Hoppegarten und Strausberg Fernbahn 2016 Belastungsstopfgang in Kaulsdorf Laufende Instandhaltung Analog zur S-Bahn auch im Fernbahn-Bereich in Hoppegarten Arbeiten an der Eisenbahnüberführung Thälmannstraße 2017 Analog zur S-Bahn auch im Fernbahn-Bereich in Hoppegarten Arbeiten an der Eisenbahnüberführung Thälmannstraße Errichtung des neuen Haltepunktes Mahlsdorf 3 2018 Analog zur S-Bahn auch im Fernbahn-Bereich in Hoppegarten Arbeiten an der Eisenbahnüberführung Thälmannstraße Neubau Straßenüberführung Rhinstraße (S-Bf Friedrichsfelde Ost) – analog SBahnbereich ESTW S7 Ost, Zusammenhangsmaßnahmen mit Auswirkung auf den Fernbahnbereich Beginn der Arbeiten zur Errichtung des ESTW Lichtenberg 2019 Neubau Straßenüberführung Rhinstraße (S-Bf Friedrichsfelde Ost) – analog S-Bahn ESTW Lichtenberg, Umbau des gesamten Biesdorfer Kreuzes mit elektronischer Technik; Auswirkungen auf alle Streckenteile ESTW S5 Ost – Zusammenhangsmaßnahmen S-Bahn mit Auswirkung auf den FBahnbereich (Kaulsdorf-Fredersdorf), 3 Weichenerneuerungen Laufende Instandhaltung 2020 ESTW Lichtenberg, Umbau des gesamten Biesdorfer Kreuzes sowie der Ostbahn im Abschnitt Biesdorfer Kreuz – Strausberg mit elektronischer Technik; Neubau mehrerer Bahnübergänge, Auswirkungen auf alle Streckenteile Kabelquerungen, Tiefbau, Signalfüße stellen, Signale stellen, infrastrukturelle Anpassungen, notwendige Änderungen in der Oberleitung, Logistik ESTW S5 Ost – Zusammenhangsmaßnahmen S-Bahn mit Auswirkung auf den F-Bahnbereich (Kaulsdorf-Fredersdorf), 9 Weichenerneuerungen“ Frage 2: Welche Bauarbeiten werden aktuell an dem genannten Streckenabschnitt vorgenommen und welchem Zweck dienen diese? Antwort zu 2: Der S-Bahn- und Regionalverkehr ist auf dem Abschnitt an unterschiedlichen Zeiträumen und Abschnitten in diesem Jahr gesperrt. 18.06. – 21.06.2021, Totalsperrung zwischen Biesdorfer Kreuz und Mahlsdorf 21.08. – 23.08.2021, Totalsperrung zwischen Biesdorfer Kreuz und Wuhletal 27.08. – 30.08.2021 sowie 03.09. – 06.09.2021, Totalsperrung zwischen Lichtenberg und Wuhletal/Springpfuhl 29./30.10.2021 Biesdorfer Kreuz Nord – Kaulsdorf (Vollsperrung nur bei der Fernbahn) Der Streckenabschnitt wird aufgrund der Brückenarbeiten im Zusammenhang mit dem Ersatzneubau der SÜ südl. Blumberger Damm gesperrt. Die DB AG hat folgendes mitgeteilt: „S-Bahn abschnittsweise Inbetriebnahme ESTW S5 Ost im Januar 4 Fernbahn Abschnittweise Inbetriebnahme der elektronischen Stellwerke Lichtenberg, Hoppegarten, Fredersdorf im Februar“ Frage 3: Wie schätzen der Senat und die Deutsche Bahn AG die durch die Bauarbeiten am genannten Streckenabschnitt entstehende Lärmbelastung für die Anwohnerinnen ein? Welche Lärmbelastungen entstehen durch die aktuellen Bauarbeiten konkret? Antwort zu 3: Hinsichtlich der Lärmbelastungen liegen keine konkreten Erkenntnisse der Vor-Ort Situation vor, sodass der Senat nur grundsätzlich darauf hinweist, dass in der Nachtzeit und an Sonnund Feiertagen im Sinne des Landes-Immissionsschutzgesetzes Berlin (LImSchG Bln) in der Zeit von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr und von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr Ausnahmen gemäß § 10 LImSchG Bln zugelassen werden können. Diese Lärmbelastungen müssen im Rahmen des Zumutbaren bleiben. Dazu werden umfangreiche Nebenbestimmungen in den Ausnahmezulassungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen erteilt werden. Die DB AG wurde hierzu angefragt, eine Rückmeldung erfolgte hierzu nicht. Frage 4: Welche Beschwerden liegen hierzu dem Senat oder der DB AG vor? Antwort zu 4: Dem Senat liegen keine aktuellen Beschwerden zum Baulärm vor. Im Jahr 2020 wurde eine Beschwerde über Baulärm durch Gleisbauarbeiten in der Nacht zwischen dem S-Bhf. Wuhletal und Kaulsdorf für den Zeitraum vom 30.04. bis zum 03.05. an den Senat herangetragen. Die DB AG wurde hierzu angefragt, eine Rückmeldung hierzu erfolgte nicht. Frage 5: Welche Maßnahmen wurden seitens der DB AG unternommen, um die Lärmbelastung der Anwohnerinnen durch die Bauarbeiten, gerade auch zu Zeiten der Nachtruhe, zu vermeiden? Antwort zu 5: Soweit die Lärmbelastungen trotz Einhaltung des Stands der Technik und weiterer Minderungsmaßnahmen in der Nachtzeit nicht zumutbar sind, wirkt die Immissionsschutzbehörde unter anderem mit der Forderung der Stellung von Schlafersatzraum oder Verschiebung der Arbeiten auf die Tagzeit ein. Die DB AG wurde hierzu angefragt, eine Rückmeldung hierzu erfolgte nicht. 5 Frage 6: Wann ist der Abschluss der angesprochenen Bauarbeiten geplant? Welche Maßnahmen sind in den nächsten Jahren noch am entsprechenden Streckenabschnitt geplant? Antwort zu 6: Hierzu liegen dem Senat keine Kenntnisse vor. Die DB AG wurde hierzu angefragt, eine Rückmeldung hierzu erfolgte nicht. Frage 7: Wie schätzt der Senat den Bedarf an zusätzlichen passiven und aktiven Lärmschutzmaßnahmen an der betreffenden Strecke, gerade auch vor dem Hintergrund steigenden Personen- und Güterverkehrs auf der Strecke der Ostbahn, in Zukunft ein? Antwort zu 7: Zur Fragestellungen, wie hoch auf diesem Streckenabschnitt zukünftig der Bedarf an zusätzlichen passiven und aktiven Lärmschutzmaßnahmen sein könnte, liegen dem Senat keine Schätzungen vor. Zudem wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. Frage 8: Welche Ergebnisse liegen aus der Machbarkeitsuntersuchung zu Lärmschutzmaßnahmen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur und DB Netz für Schienenverbindungen im Bereich des Bezirks Marzahn-Hellersdorf vor? Antwort zu 8: Die DB AG hat Folgendes mitgeteilt: „Die Machbarkeitsuntersuchung wird derzeit aufgrund der Absenkung der Auslösewerte der freiwilligen Lärmsanierung zum 01.01.2022 auf 54 dB(A) nachts neu berechnet und überarbeitet. Der Schlussbericht der Machbarkeitsuntersuchung wird voraussichtlich Ende 2021 vorliegen. Zum jetzigen Zeitpunkt können noch keine Aussagen zum Lärmschutz getroffen werden.“ Frage 9: Zu welchem Ergebnis kommt die Machbarkeitsuntersuchung zu Lärmschutzmaßnahmen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur und DB Netz für den betreffenden Streckenabschnitt? Sind daraus folgend bereits Lärmschutzmaßnahmen geplant? Wenn ja, wie fallen diese aus und wann sollen sie umgesetzt werden? Antwort zu 9: Der Streckenabschnitt vom S-Bhf. Biesdorf nach Birkenstein ist nicht Untersuchungsgegenstand der Machbarkeitsuntersuchung Bahnlärm Berlin. Siehe zudem die Antwort zu Frage
6 Frage 10: Welche neuen Lärmschutzmaßnahmen würden aus Sicht des Senats bei einem zweigleisigen Ausbau der Ostbahn für den genannten Streckenabschnitt nötig? Wird ein möglicher Ausbau der Strecke bei allen neuen Lärmschutzmaßnahmen bereits eingeplant? Antwort zu 10: Dem Senat liegen keine konkreten Ausbaupläne vor. Sollte es für den genannten Streckenabschnitt vom S-Bhf. Biesdorf nach Birkenstein zu einem zweigleisigen Ausbau kommen, ist es in der Regel erforderlich, Lärmschutzmaßnahmen im Rahmen der Lärmvorsorge umzusetzen. Da aktuell keine neuen Lärmschutzmaßnahmen auf dem genannten Streckenabschnitt im Rahmen der Machbarkeitsuntersuchung Bahnlärm Berlin geplant sind, erübrigt sich die Frage, ob ein möglicher Ausbau der Strecke dabei eingeplant wird. Berlin, den 16.03.2021 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Seit dem Sommer 2020 wird vor dem Rathaus von #Berlin-Spandau gebuddelt. Der Grund: eine böse Havarie am #U-Bahnhof. Der #Rathausplatz ist mittlerweile besser eingezäunt als der Serengeti-Safari-Park in der Lüneburger Heide. Der Markt musste auch schon umziehen – und das am größten Berliner #Busknoten.
Eigentlich sollte der Platz zum 1. März 2021 wieder frei sein – die Frist der Senatsverwaltung für Verkehr („28. Februar“) ist abgelaufen. Passiert da noch was? Jetzt gibt es frische News aus der BVG-Zentrale, über die der Spandau-Newsletter vom Tagesspiegel jetzt berichtet hat.
„Durch einen #Trinkwasser-Rohrbruch vor ein paar Monaten waren große Teile des Gehwegs vor dem Treppenausgang und Teile neben dem Ausgang unterspült worden. Die in der Folge notwendigen Arbeiten waren ursprünglich bis zum Jahresende angedacht, leider haben sich aufgrund von Corona Verzögerungen in der Logistik ergeben“, sagte ein BVG-Sprecher dem Spandau-Newsletter.
Welche #FGÜ und sonstige #Querungshilfen wurden seit 2019 bis dato angeordnet und umgesetzt? (Aufgliederung nach Bezirken, Jahreszahl, Standort und Angabe der Kosten/Mittelbedarf)
Antwort zu 1:
Folgende #Fußgängerüberwege (FGÜ) und sonstige Querungshilfen wurden seit 2019 bis dato nach Kenntnisstand der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz straßenverkehrsbehördlich angeordnet:
Darüber hinaus werden als Querungshilfen auch Gehwegvorstreckungen geplant und für die Umsetzung vorbereitet. Da Gehwegvorstreckungen oftmals jedoch nur bauliche Veränderungen umfassen, gibt es in den meisten Fällen keine straßenverkehrsbehördliche Anordnung.
Folgende FGÜ und sonstige Querungshilfen wurden seit 2019 bis dato nach Kenntnisstand der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz fertig gestellt:
Welche FGÜ und sonstige Querungshilfen sind an welchen konkreten Standorten bereits angeordnet worden, aber bis dato noch nicht errichtet? (Aufgliederung nach Bezirken, Angabe der Kosten, Mittelbedarf und den Begründungen für die noch ausstehende Umsetzung)
Antwort zu 2:
Folgende FGÜ und sonstige Querungshilfen sind nach Kenntnistand der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bereits angeordnet bzw. geplant, aber bis dato noch nicht umgesetzt:
Die Gründe für die ausstehende Umsetzung von bereits straßenverkehrsbehördlich angeordneten Maßnahmen sind vielfältig. Zu nennen sind u.a. fehlende personelle Ressourcen in den bezirklichen Straßen- und Grünflächenämtern, steigende Baupreise oder die Kleinteiligkeit von Ausschreibungsverfahren, die dazu führt, dass zum Teil kein bietendes Unternehmen gefunden wird.
Frage 3:
Welche FGÜ und sonstige Querungshilfen werden in diesem Jahr umgesetzt? Für welche einzelnen Umsetzungsmaßnahmen haben die Bezirke jeweils Mittelzusagen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz in welcher Höhe erhalten? (Titel: „Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit“ und weitere Programme)
Antwort zu 3:
Für die nachfolgenden FGÜ und sonstige Querungshilfen wurden bislang für dieses Jahr Mittelzusagen von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz erteilt. Der Vorgang der Mittelzusagen für dieses Jahr ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Somit ist die nachfolgende Aufstellung nicht abschließend, in Abstimmung mit den Bezirksämtern können noch für weitere Querungshilfen Mittelzusagen erteilt werden.
Tempelhof-Schöneberg Gehwegvorstreckung Belziger Straße/ Gothaer Straße
Kosten: 99.000 €
Die mit „*“ gekennzeichneten Maßnahmen werden 2021 von der Abteilung V der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz umgesetzt (siehe Antwort zu Frage 4). Die Abteilung V hat dafür eine Mittelzusage von insgesamt 900.000 € erhalten.
Frage 4:
Mit dem „Ersten Gesetz zur Änderung des Berliner Mobilitätsgesetzes“ vom 28. Januar 2021 wurde beschlossen, dass die Verkehrsverwaltung mit dem Ziel einer #Beschleunigung Aufgaben der Bezirke bei der Koordinierung, Planung und Umsetzung von FGÜ und sonstigen Querungshilfen im Benehmen mit dem jeweiligen Bezirk an Dritte übertragen kann. Ferner kann die #Verkehrsverwaltung diese Aufgaben an sich ziehen. Die Einrichtung „#temporärer Fußgängerüberwege“ (§ 58 Abs. 1 und 2) ist ebenso verankert.
Welche Bezirke haben die Koordinierung, Planung und Umsetzung von FGÜ und sonstigen Querungshilfen abgetreten?
Wie erfolgt in diesem Zusammenhang aktuell und künftig die Koordinierung, Planung und Umsetzung von FGÜ und sonstigen Querungshilfen für die Bezirke seitens des Landes Berlin? Wer plant, koordiniert und ist für die Umsetzung verantwortlich?
Wie gestaltet sich in diesem Zusammenhang der zeitliche Planungs- und Umsetzungsprozess? Wie lange dauert jetzt und künftig der Prozess von der Koordinierung, Planung, Anordnung, Umsetzung bis hin zur Eröffnung von FGÜ und sonstigen Querungshilfen?
Antwort zu 4:
Die Umsetzung von FGÜ und sonstigen Querungshilfen von der Antragsstellung bis zur Inbetriebnahme lässt sich grob in zwei Phasen unterteilen. Die erste Phase (vom Antrag zur #straßenverkehrsbehördlichen Anordnung) wird federführend von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz koordiniert. Alle Prozessschritte wurden bereits gebündelt und optimiert, eine Änderung der Prozessschritte ist nicht geplant.
Die zweite Phase (von der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung bis zur #Inbetriebnahme) wird von den bezirklichen #Straßenbaulastträgern verantwortet. Die #Bauausführung und teilweise auch die Planung der einzelnen Maßnahmen wird von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im Rahmen der auftragsweisen Bewirtschaftung finanziert.
Die aus § 51 Abs. 10 MobG BE zitierte Regelung ist eine Kann-Regelung, eine dauerhafte Übernahme der Zuständigkeit für die Umsetzung von FGÜ und sonstigen Querungshilfen von der Bezirks- zur Hauptverwaltung wird seitens der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz nicht angestrebt. Aufgrund des in den vergangenen Jahren entstandenen Umsetzungsstaus von bereits straßenverkehrsbehördlich angeordneten Maßnahmen wird die Senatsverwaltung jedoch eine gebündelte Ausschreibung, Vergabe und Bauausführung übernehmen, um die Umsetzung zu beschleunigen und den in den vergangenen Jahren entstandenen Umsetzungsstau zu beheben. Für die Übernahme dieser Leistungen haben die bezirklichen Straßen- und Grünflächenämter der Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg, Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Mitte, Pankow, Reinickendorf und Tempelhof-Schöneberg ihre Zustimmung erteilt.
Die Planung und Umsetzung einer jeden Querungshilfe erfordert stets eine Einzelfallbetrachtung der verkehrlichen und räumlichen Bedingungen vor Ort. Insofern lässt sich keine allgemein gültige Dauer des Prozesses von der Antragstellung bis zur Umsetzung einer Querungshilfe beziffern.
Frage 5:
Ist der Beantwortung von Seiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Mit Beginn des Frühlings verstärkt die Deutsche Bahn ihre #Bauaktivitäten im Berliner #S-Bahnnetz – daher kommt es ab Freitag zu Einschränkungen auf dem westlichen #Ring und der Linie #S8 im nördlichen Bereich. Das sind die Auswirkungen auf den #S-Bahnverkehr im Detail:
Linien #S41, #S42, #S46: Bauarbeiten auf dem westlichen Ring Freitag, 19. März ab 22 Uhr durchgehend bis Montag, 12. April, 1.30 Uhr
Sperrung und daher kein S-Bahnverkehr zwischen #Halensee – Westkreuz – Messe Nord/ICC – Westend – Jungfernheide – #Beusselstraße.
Grund für die Bauarbeiten: Im Bahnhof Westend werden 1,3 km Gleise und sieben Weichen erneuert. Im Bahnhof Westkreuz werden beide Brückenüberbauten abgedichtet.
Die S41 und S42 fahren auf dem gesamten restlichen Ring, wobei im Abschnitt Beusselstraße – Wedding nur ein 10-Minutentakt angeboten werden kann. Die S46 fährt ab Halensee weiter nach Charlottenburg und bietet damit im 20-Minutentakt eine Verbindung zwischen dem Südring und der Stadtbahn. Ersatzverkehr mit Bussen zwischen Halensee – Beusselstraße.
Eingeschränkter Zugverkehr zwischen Südkreuz und Halensee. Details dazu hier
Die Linie S46 wird ab Halensee nach Charlottenburg umgeleitet und erreicht dort die Linien S3, S5, S7, S9 und U7. Sie bietet damit zwischen Halensee und Charlottenburg eine Alternative zum Ersatzverkehr, allerdings nur alle 20 Minuten. Zur Umfahrung der Baustelle kann auch das verdichtete Zugangebot auf dem Ostring genutzt werden. Es wird empfohlen, den gesperrten Abschnitt weiträumig mit den S-Bahnlinien S3, S5, S7 oder S9 sowie den U-Bahnlinien U2, U7 und U9 zu umfahren. Ein Video (ab jetzt auch barrierefrei für Gehörlose) zu diesen Bauarbeiten gibt es unter youtube.com/sbahnberlin. Linie S8: Bauarbeiten zwischen Pankow-Heinersdorf/Mühlenbeck-Mönchmühle und Birkenwerder Freitag, 19. März ab 22 Uhr durchgehend bis 10. Mai, 1.30 Uhr
Die Arbeiten werden in vier Bauabschnitten durchgeführt.
Für den Bauabschnitt 1 ist vom 19. März (22 Uhr) bis 26. März (22 Uhr) die Strecke zwischen Schönfließ und Hohen Neuendorf gesperrt. Es fahren keine S-Bahnen. Ersatzverkehr mit Bussen: #S8#Mühlenbeck-Mönchmühle – #Birkenwerder
Hinweis: Da die Busse straßenbedingt nicht am S-Bahnhof #Schönfließ halten können, beginnt/endet der Ersatzverkehr in Mühlenbeck-Mönchmühle. Fahrgäste müssen daher zwischen der S8 und dem Ersatzverkehr in beiden Fahrtrichtungen in Mühlenbeck-Mönchmühle umsteigen. Weitere Bauabschnitte mit Ersatzverkehr:
S8 Pankow-Heinersdorf – Birkenwerder (ohne Halt in Blankenburg) Bauabschnitt 4 vom 8. April bis 10. Mai
S8 Mühlenbeck-Mönchmühle – Birkenwerder (wie Bauabschnitt 1) Grund für die Bauarbeiten: Die Gleise und die Stromschienen sowie ein unmittelbar an den Gleisanlagen verlaufendes Starkstromkabel werden erneuert. Vom 26. bis 29. März finden in Blankenburg zusätzlich Weichenarbeiten statt, an diesem Wochenende ist daher auch die Linie S2 von Einschränkungen betroffen.