Bus: Neue Elektrobusse für Berlin – Kosten und Nutzen, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1
Treffen Pressemeldungen zu, dass die BVG in kürze #elektrisch angetriebene Busse anschaffen will und
wenn ja, wann und wie viele?
Frage 2
Welcher #Bustyp soll zunächst beschafft werden (Länge, Reichweite, Sitzplätze) und wo sollen diese
eingesetzt werden bzw. in welchem Busdepot werden diese stationiert bzw. aufgeladen?
Frage 3
Werden zukünftig auch #Doppeldecker- bzw. #Gelenkbusse mit elektrischem Antrieb in Berlin angeschafft und
wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 1, 2 und 3:
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und die BVG AöR haben sich
im Dezember 2017 in einer Vereinbarung zur Stärkung des ÖPNV als schadstoffarme und
klimaschützende Alternative für die Mobilität der wachsenden Stadt Berlin verständigt.
Dies betrifft die Vorbereitung, den Kauf und Einsatz von #Elektrobussen an Stelle von
Dieselbussen, den Aufbau der dafür notwendigen #Elektroinfrastruktur und den Rahmen
der dafür notwendigen Finanzierung.
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Hierzu berichtet die BVG:
„Vorbehaltlich der Finanzierungsmöglichkeit plant die BVG die Beschaffung von
Elektrobussen. Geplant ist zum einen die Beschaffung zunächst von 30 12m-
#Eindeckomnibussen in 2018. Diese werden über Nacht auf dem Depot per Stecker
geladen. Gemäß Lastenheft werden mind. 28 feste Sitzplätze vorgeschrieben und die
geforderte Reichweite liegt bei mind. 150 km (inkl. Nutzung aller Nebenaggregate).
Des Weiteren werden 15 18m Gelenkomnibusse mit Gelegenheitsladung
(Forschungsprojekt geplant zusammen mit der TU Berlin und dem Reiner Lemoine Institut)
den Fuhrpark der BVG verstärken (ab 2019). Gemäß Lastenheft werden min. 41 feste
Sitzplätze vorgeschrieben. Die Fahrzeuge werden voraussichtlich auf dem Betriebshof
Indira-Gandhi-Straße stationiert werden. Die Linien, auf denen diese Fahrzeuge eingesetzt
werden sollen, werden gegenwärtig mit der Senatsverwaltung abgestimmt.“
Elektro-Doppeldecker sind in der in Berlin benötigten Größe derzeit nicht auf dem Markt
erhältlich.
Frage 4
Welche Kosten pro Fahrzeug bzw. Fahrzeugtyp werden erwartet, bzw. sind nach anderen Ausschreibungen
(z.B. Hamburger Hochbahn) zu erwarten (bitte in Anschaffungskosten und Betriebskosten/a ausweisen)?
Frage 5
Wie sind dazu im Vergleich die Anschaffungs- bzw. Betriebskosten vergleichbarer Bustypen pro Jahr bei
a konventionellen Dieselbussen nach EURO 6 Norm
b Bussen mit Erdgasantrieb
c Bussen mit Brennstoffzellen
Antwort zu 4 und 5:
Hierzu berichtet die BVG: „Für Elektro-Eindeckomnibusse sind je nach Ausstattung
Anschaffungskosten von bis zu 750 Tsd. Euro/Fahrzeug (Fzg.). in anderen
Ausschreibungen bekannt geworden, für Gelenkomnibusse bis zu 1 Mio. EUR/Fahrzeug.“
Für Dieselbusse betragen die Anschaffungskosten nach Auskunft der BVG AöR ca.
250 Tsd. Euro/Fzg für Eindeckomnibusse und ca. 350 Tsd. Euro/Fzg. für
Gelenkomnibusse. Die gegenwärtigen Kosten von Bussen mit Erdgas oder
Brennstoffzellenantrieb sind ihr nicht bekannt.
Betriebskosten sind nach Auskunft der BVG AöR zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch
schwer zu verallgemeinern, dies hängt stark vom jeweiligen Betriebskonzept, dem
Pilotcharakter vieler bisheriger Projekte usw. ab. Durch die begrenzte Reichweite sei
beispielsweise ein gewisser Mehrbedarf an Fahrzeugen, Personal etc. zu berücksichtigen
– dieser hänge stark von den effektiv gefahrenen Umläufen und damit von der
Linienauswahl bzw. –gestaltung ab.
Wie groß ein möglicher Mehrbedarf ist, soll jedoch gerade anhand der Erfahrungen aus
diesem Praxiseinsatz ermittelt werden. Grundlegend gilt die Zielstellung aus der
Vereinbarung zwischen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sowie
der BVG AöR, wonach eine Optimierung des E-Bus-Einsatzes bei möglichst geringen
Auswirkungen auf die Umlauf- und Betriebsplanung anzustreben ist.
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Frage 6:
Geht der Senat bzw. die BVG davon aus, dass die Elektrobusse ausreichend Ladekapazität für einen vollen
Einsatztag haben werden oder wird voraussichtlich eine Zwischenaufladung erforderlich?
Antwort zu 6:
Die zu beschaffenden Elektro-Eindeckomnibusse (Depotlader) werden eine Reichweite
von mind. 150 km haben, was somit ein Auswahlkriterium für das Einsatzgebiet und die
Einsatzdauer ist. Da die bei einem Elektrobus eingesetzte Batterietechnologie vom
Hersteller in Abhängigkeit u.a. von der beabsichtigten Ladestrategie (Depotladung und
Zwischenladung) gewählt wird, gibt es nicht den einen, für verschiedene Einsatzarten
geeigneten Elektrobus, sondern je nach Anforderung und technischen Möglichkeiten
unterschiedlichste technische Lösungen. Die Reichweite einer auf Depotladung
ausgelegten elektrischen Anlage ist daher nicht einfach durch Zwischenladungen zu
erweitern, da z.B. Zellentyp, Batteriemanagement, Ladeströme und Ladezeiten anders
sind als bei elektrischen Anlagen, die auf schnelle Zwischenladung ausgelegt sind.
Bei den Gelenkomnibussen, die als Gelegenheitslader beschafft werden, kann dagegen
während des Betriebstages an Schnellladesäulen nachgeladen werden. Theoretisch wäre
damit ein Einsatz ähnlich einem Dieselbus möglich. Inwieweit die zwingend im
Betriebsablauf zu garantierende Ladezeit jedoch zusätzlichen Mehrbedarf an Fahrzeugen
und Personal erzeugt, muss unter Berücksichtigung z.B. des Einsatzprofils und auch der
jeweils verwendeten elektrischen Anlage ermittelt werden.
Frage 7
An welchen Busdepots müssen für die Aufladung der Busse in welchem Umfang Ladesäulen errichtet
werden, um eine regelmäßige Ladung aller Fahrzeuge pro Nacht zu gewährleisten?
Antwort zu 7:
Hierzu berichtet die BVG: „Die ersten 30 Eindeckomnibusse werden auf dem Betriebshof
Indira-Gandhi-Straße stationiert, es wird zunächst eine Ladesäule pro Bus vorgesehen.“
Frage 8
Reichen die vorhandenen Leitungskapazitäten für die Busdepots aus, um die Busse zu laden oder ist ein
Ausbau der Stromversorgung der betroffenen Busdepots erforderlich?
Antwort zu 8:
Für die ersten 30 Busse auf dem o.g. Betriebshof reicht nach Auskunft der BVG die
vorhandene Leistungskapazität aus. Auf anderen Betriebshöfen und auch für die
Stromversorgung des Betriebshofes Indira-Gandhi-Straße für weitere E-Busse ist jedoch
ein Ausbau erforderlich.
Frage 9
Welche Busdepots werden mit Ladeeinrichtungen ergänzt bzw. müssen zusätzlich auch leitungsseitig
ergänzt werden und welche Kosten werden dafür erwartet (bitte pro Standort beantworten)?
Antwort zu 9:
Hierzu berichtet die BVG: „Ladeeinrichtungen werden zunächst auf dem Betriebshof
Indira-Gandhi-Straße implementiert. Auf Grund des laufenden Ausschreibungsverfahrens
muss hier von der Nennung der erwarteten Kosten abgesehen werden.“
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Frage 10
Welche Gesamtkosten ergeben sich für Beschaffung der Busse und den Aufbau der erforderlichen
Ladeinfrastruktur in den Busdepots und in welchem Umfang wird das Land Berlin dabei durch Bundesund/
oder EU-Mittel unterstützt?
Antwort zu 10:
Hierzu berichtet die BVG: „Auf Grund des laufenden Ausschreibungsverfahrens muss hier
von der Nennung der erwarteten Kosten abgesehen werden.
Die BVG hat mit dem Land Berlin vereinbart, für die Finanzierung der Fahrzeuge, neuer
oder umgerüsteter Betriebsbahnhöfe als auch der Lade- sowie einer neu aufzubauenden,
auf die auf die neuen Systeme angepassten Werkstattinfrastruktur Fördermöglichkeiten
außerhalb des Landeshaushalts zu ermitteln und in Anspruch zu nehmen. Nach
Ausschöpfung der Fördermöglichkeiten verbleibende Mehrkosten (auf Grund von
Investitionen und/oder Betrieb von Fahrzeugen oder Infrastruktur) werden der BVG auf
Nachweis und nach Prüfung dem Grunde und der Höhe nach durch das Land Berlin
ausgeglichen [im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel]. Der Ausgleich
erfolgt in Form von zusätzlichen Investitionszuschüssen (Sonderfinanzierung) und/oder
zusätzlichen Betriebskostenzuschüssen.“
Da die Förderrichtlinien der entsprechenden Programme jedoch teilweise noch nicht
vorliegen oder die Beantragung erst anläuft, lassen sich derzeit keine verbindlichen
Aussagen über Förderzusagen und deren Höhe oder Herkunft machen.
Frage 11
Welche Umweltentlastungen (CO2, NOx, PM10 Lärm u.a.) erwartet der Senat durch die angekündigte
Beschaffung von Elektrobussen gegenüber Dieselbussen (Euro 6 Norm) oder Erdgasbussen vergleichbaren
Typs pro Fahrzeug, pro Jahr bzw. pro Fahrgast/km
a bei der Nutzung des aktuellen Deutschen (oder Berliner) Strommixes?
b beim Einsatz von 100% Ökostrom?
Frage 12:
Welche zusätzlichen Klimabelastungen- und Ressourcenverbräuche ergeben nach Kenntnis des Senats aus
bei der Herstellung und Entsorgung eines Antriebsstrangs für die Elektrobusse (Lebenszyklusanalyse-LCA)
gegenüber vergleichbaren Antriebssträngen (pro Fahrzeug/Jahr bzw. pro Fahrgast/km)?
a für Diesel-,
b Erdgas- oder
c Brennstoffzellenbussen
Frage 13:
Wie stellen sich aus den Ergebnissen zu den Fragen 4 und 9-12 die spezifischen Vermeidungskosten der
(Teil)Elektrifizierung von BVG-Bussen in Berlin (bitte jeweils unterschieden in aktuellen Strommix und 100%
Ökostrom) im Vergleich zu Dieselbussen (Euro 6) oder Erdgasbussen vergleichbaren Typs dar,
a bei CO2 in Euro/Mg?
b bei NOx in Euro/Mg?
c bei PM10 in Euro/Mg?
d bei der Lärmminderung Euro/dB?
Antwort zu 11, 12 und 13:
Zur Belastung durch Lärm lässt sich feststellen: Das Fahrgeräusch eines Kraftfahrzeuges
hängt neben den Antriebsgeräuschen stark von den Rollgeräuschen, verursacht durch den
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Reifen-/Fahrbahnkontakt, ab. Die Rollgeräusche sind zudem stark
geschwindigkeitsabhängig. Daher sind hier nur geringe Lärmminderungen zu erwarten.
Ein Elektrobus verursacht aber jedenfalls deutlich geringere Anfahrgeräusche, die von
Bewohnern im Nahbereich von Haltestellen oder Kreuzungen als besonders störend
empfunden werden. Detaillierte Untersuchungen hierzu liegen aber noch nicht vor.
Da noch nicht bekannt ist, welche Elektrobusse zukünftig beschafft werden, liegen auch
keine technischen Daten für die Berechnungen der übrigen Umweltentlastungen vor.
Frage 14
Wie viele konventionelle Diesel-PKW (Euro 5+6 Norm- Ø 500mg NOx/km und Ø 120g CO2/km im
Stadtverkehr) können durch den Austausch eines Dieselbusses (Euro 6) durch einen der geplanten
Elektrobusse pro Jahr bzw. pro Fahr-km in ihrer Klimawirkung kompensiert werden?
Antwort zu 14:
Da die technischen Daten für die zu beschaffenden Elektrobusse und damit auch ihr
Energieverbrauch nicht bekannt sind, ist ein Vergleich für CO2 nicht möglich.
Ein Vergleich kann nur für die lokal wirksamen Stickstoffoxidemissionen als grobe
Schätzung erfolgen. Ein Dieselbus (Eindecker) mit dem Abgasstandard Euro VI emittiert
gemäß dem Handbuch für Emissionsfaktoren Version 3.3 im Stadtverkehr im Mittel circa
440 mg NOx pro km. Damit entspricht die Wirkung des Austauschs eines Dieselbusses
durch einen Elektrobus pro Fahrkilometer in etwa dem Ausstoß eines Diesel-Pkw.
Zudem macht die aktuelle Schadstoffbelastung erhebliche Verbesserungen bei allen
Emittenten notwendig. Mithin ist eine Kompensationsrechnung nicht zielführend, die
lediglich eine Verbesserung bei den heute noch nicht elektrischen Fahrzeugen des ÖPNV
anstreben würde, den vorhandenen Schadstoffausstoß anderer Emittenten aber
unverändert beließe.
Frage 15
Wie hoch wäre die Umweltentlastung bzw. wie hoch wäre die Anzahl kompensierter Diesel-PKW, wenn alle
BVG-Busse auf elektrischen Antrieb umgestellt würden und welche geschätzten Kosten wären dafür
aufzubringen?
Antwort zu 15:
Die aktuellen Emissionsberechnungen für die Fortschreibung des Luftreinhalteplans
ergaben für das Jahr 2015, dass die Linienbusse 916 t NOx pro Jahr emittierten. Das sind
rund 16 % der gesamten Stickstoffoxidemissionen des Straßenverkehrs. Für Pkw ergab
sich mit einem Ausstoß von 2.854 Tonnen NOx für das Jahr 2015 ein Anteil von ca. 50 %
der gesamten Stickstoffoxidemissionen des Straßenverkehrs.
Zudem wurden in den vergangenen Jahren mit Unterstützung des Landes Berlin bereits
204 Busse der BVG AöR mit Stickoxidfiltern nachgerüstet, die einen Wirkungsgrad von
über 70 % haben. Derzeit folgen die verbleibenden ca. 200 Busse mit Euro 3 oder 4. Der
Ersatz aller Dieselbusse durch Elektrobusse entspricht somit weniger als einem Drittel der
Pkw-Emissionen, was den Verbesserungsbedarf auch dort verdeutlicht.
Zu den Kosten wird auf Frage 10 verwiesen.
Frage 16
Welche Schlüsse zieht der Berliner Senat aus der Betrachtung der Kosten/Nutzen-Analyse für den weiteren
Ausbau einer umweltfreundlichen ÖPNV-Infrastruktur in Berlin?
Antwort zu 16:
Die unter Frage 1-3 skizzierten Projekte dienen dem weiteren Erfahrungsaufbau zum
Betrieb von Elektrobussen, unter anderem auch der Analyse tatsächlicher Kosten über
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den gesamten Lebenszyklus der Fahrzeuge. Insbesondere zu Betriebs- und
Wartungskosten gibt es derzeit noch nicht ausreichend verlässliche Angaben. Auch sind
über die Verwendung reiner Batteriebusse hinaus andere, z.B. energieeffizientere
elektrische Antriebs- und Ladekonzepte denkbar, die es auch auf langen und laststarken
Linien erlauben, Dieselbusse durch solche mit elektrischem Antrieb zu ersetzen. Daher
wird sich der Nahverkehrsplan mit diesem Thema befassen und Schlüsse für den ÖPNV
ziehen.
Berlin, den 22.01.2018
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bus: Fehlende Angebote: Berlin kann keine Elektrobusse anschaffen, aus t3n.de

https://t3n.de/news/berlin-keine-elektrobusse-923351/

Die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) wollen ihre #Elektrobusflotte ausbauen. Das Problem: Es gibt zu wenig Angebote am Markt. Jetzt reisen die Verantwortlichen nach China.

#Elektrobusse sind noch ein Nischenthema im öffentlichen Personennahverkehr in Deutschland. Aber das soll sich ändern, wie eine aktuelle Untersuchung der Beratungsfirma PwC zeigt. Die kommunalen Verkehrsbetriebe wollen ihre Elektrobusflotten in den kommenden Jahren kräftig ausbauen. Dabei stoßen sie allerdings auf ein ärgerliches Problem: mangelndes Angebot, wie der Fall der BVG in Berlin zeigt.

Einem Bericht der Berliner Zeitung zufolge wollten sich die Berliner Verkehrsbetriebe 2018 zunächst 30 elektrische Eindecker, im Jahr darauf 15 Gelenkbusse mit Elektromotor zulegen. Allein die Angebote fehlen, wie der Berliner Verkehrsstaatssekretär Jens-Holger #Kirchner von den Grünen erklärte: „Die Hersteller rennen uns nicht gerade die Bude ein.“ Laut Berliner Zeitung hätten sich lediglich drei Firmen gemeldet, ein Angebot sei schließlich abgegeben worden. Jetzt hat die BVG eine Fristverlängerung gewährt.
Offenbar besteht das Problem darin, dass europäische Hersteller bisher kaum auf Elektrobusse eingestellt sind, wie Golem.de schreibt. Mit #Linkker, #Solaris, #Volvo und #VDL gebe es zwar einige #Elektrobusbauer, in Deutschland fehle aber ein solches Angebot noch. Mercedes will ab 2018 einen …

Bus: Jetzt wird‘s elektrisch Der Aufsichtsrat der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) hat den Weg für eine umfangreiche Beschaffung von Elektrobussen freigemacht, aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=264&download=2928

Das Kontrollgremium
stimmte der Beschaffung von zunächst 30 #Eindeckomnibussen und 15
#Gelenkbussen mit #E-Antrieb sowie der entsprechenden #Ladeinfrastruktur zu.
Das Investitionsvolumen für beide Vorhaben liegt jeweils im zweistelligen Millionenbereich.
Ein entsprechendes Qualifizierungssystem für Hersteller wurde
bereits im November veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wurde damit schon
eingeleitet. Nach dem aktuellen Zeitplan soll die Beschaffung der zwölf Meter
langen E-Eindecker samt Lade- und Werkstattinfrastruktur im kommenden
Jahr 2018 beginnen. 2019 soll der erste der 18 Meter langen Gelenkbusse
beschafft werden.
„Berlin steht vor einem historischen Wandel im Nahverkehr“, sagt die BVGAufsichtsratsvorsitzende
Ramona Pop, Berlins Senatorin für Wirtschaft, Energie
und Betriebe. „Mit U-Bahnen, Straßenbahnen und Fähren sind schon jetzt
zwei Drittel der jährlich über einer Milliarde Fahrgäste der BVG elektrisch unterwegs.
Das Land und die Verkehrsbetriebe arbeiten nun gemeinsam mit
Hochdruck daran, die Busflotte – neben der bereits laufenden Anschaffung
von Euro-6-Fahrzeugen – auch auf den zukunftsweisenden und umweltfreundlichen
E-Antrieb umzustellen. Der aktuelle Beschluss ist dafür ein erster
Meilenstein. Ich erwarte, dass die Bushersteller ebenfalls die Zeichen der Zeit
erkennen und im Rahmen des Vergabeverfahrens serienreife Fahrzeuge zu
marktgerechten Konditionen anbieten können.“

Ausbau der Elektromobilität, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie unterstützt das Land Berlin den Auf- und Ausbau von #Ladestationen für #E-Autos/Fahrzeuge bzw. welche Maßnahmen unternimmt der Senat beim Auf- und Ausbau der #Elektromobilität?
Antwort zu 1:
Das Land Berlin hat im Oktober 2012 als erste Stadt in Deutschland die Erweiterung und den Betrieb von #Ladeinfrastruktur EU-weit ausgeschrieben. Die Umsetzung erfolgt seit April 2015. Auf der Grundlage von Verpflichtungsermächtigungen der Vorjahre wurden Mittel bis zum Haushaltsjahr 2020 für den Vertrag über die Errichtung und den Betrieb der Ladeinfrastruktur festgelegt. Ergänzend werden aus der Übernachtungssteuer rund 175.000 EUR für Ladeinfrastruktur auf den Privatgeländen von Hotels und in deren direkten Umfeld bereitgestellt.
Über die Errichtung und den Betrieb der Ladeinfrastruktur hinaus erfolgt eine Finanzierung der Berliner Agentur für Elektromobilität. Die Förderung von intelligenter (Elektro-) Mobilität in einer künftigen „Smart City Berlin“ hat für den Senat eine hohe Priorität, um die industrie- und technologiepolitischen sowie die verkehrs-, klima- und umweltpolitischen Ziele des Senats zu erreichen. Hierfür stellt der Senat im aktuellen Haushalt 2016/2017 rund 2,3 Mio. € zur Verfügung. Im Doppelhaushalt 2018/2019 werden weitere Haushaltsmittel angesetzt.
Frage 2:
Wie viele Ladestationen für E-Autos/Fahrzeuge gibt es in Berlin?
Antwort zu 2:
Angaben zum Gesamtbestand an Ladeinfrastruktur in Berlin liegen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz nicht vor. Hinsichtlich der Ladeinfrastruktur auf öffentlichem Straßenland kann derzeit ein Bestand von rund 290 Ladesäulen geschätzt werden.
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Die hierfür erforderlichen Sondernutzungsgenehmigungen werden von den bezirklichen Straßen- und Grünflächenämtern erteilt. Mehrere Betreiber haben seit 2008 zahlreiche Ladeeinrichtungen in unterschiedlichen technischen Varianten bei den zuständigen Bezirksverwaltungen beantragt und diese nur teilweise errichtet, etliche Ladeeinrichtungen wurden wieder abgebaut, ein erheblicher Anteil an Ladeeinrichtungen ist nur einem begrenzten Nutzerkreis zugänglich.
Der größte Anteil an Ladeinfrastruktur wurde auf Firmengeländen und Betriebshöfen, in Tiefgaragen und Parkhäusern installiert und übernimmt den größten Teil der Ladevorgänge von Elektrofahrzeugen in Berlin. Diese ist in der Regel nicht öffentlich zugänglich und wird öffentlich nicht erfasst.
Bekannt sind Ladeeinrichtungen, die von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe seit September 2016 auf privatem Grund in bzw. im direkten Umfeld von Berliner Hotels im Rahmen des Projektes "sleep & charge" mit Mitteln aus der Übernachtungssteuer gefördert wurden. Bis Ende 2017 werden rd. 60 Ladepunkte aufgebaut sein, die den Gästen der am Programm teilnehmenden Hotels im gesamten Stadtgebiet zur Verfügung stehen.
Im Rahmen des von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im Jahr 2015 vergebenen Auftrags für die Errichtung und den Betrieb von Ladeinfrastruktur waren bis zum 15.11.2017 insgesamt 393 Ladepunkte installiert. Diese verteilen sich auf 180 Ladesäulen mit je 2 Ladepunkten, 14 Ladeeinrichtungen an Beleuchtungsmasten mit je einem Ladepunkt, 3 Wallboxen und 8 Schnellladesäulen (mit jeweils drei Ladepunkten (50 kW Chademo-Stecker, 50 kW CCS-Stecker und 43 kW-Stecker Typ 2).
Die Interoperabilität der Ladeinfrastruktur ist bisher allerdings nur eingeschränkt gegeben. So können die Ladesäulen des Betreibers innogy nur mobilfunkbasiert mit einer speziellen App genutzt werden, die Ladesäulen des Betreibers Vattenfall mobilfunkbasiert und mit einer speziellen Ladekarte. Die im Auftrag des Landes Berlin vom Betreiber Allego errichteten Ladesäulen erfordern eine Ladekarte, die technisch mit der FahrCard des Verkehrsverbunds Berlin Brandenburg (VBB) identisch ist und in diese integriert werden kann. Interoperabilität wurde daher in 2015 als Voraussetzung für die Erteilung und Verlängerung der auf öffentlichem Straßenland erforderlichen Sondernutzungsgenehmigung sowie für die straßenverkehrsbehördliche Anordnung der Beschilderung festgelegt.
Frage 3:
Ist der Auf- und Ausbau weiterer Ladestationen in Planung und gegebenenfalls in welchem Zeitraum und mit welcher Anzahl?
Antwort zu 3:
Aktuell sind 80 weitere Ladesäulen im Planungsstadium oder im Antrags- und Genehmigungsverfahren bei den bezirklichen Straßen- und Grünflächenämtern sowie den unteren Straßenverkehrsbehörden; diese werden im Laufe der nächsten Monate abhängig von den Witterungsverhältnissen realisiert.
Neben der Ergänzung des Angebots um weitere Standorte wird der Reduzierung der Anschlusszeiten auf die erforderliche Ladezeit hohe Priorität eingeräumt. Das Angebot freier Lademöglichkeiten könnte dadurch mindestens verdoppelt werden, denn der
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durchschnittlichen Anschlusszeit von rd. 7 Stunden steht eine Ladezeit von 1-4 Stunden gegenüber.
Frage 4:
Verfolgt der Senat bei Auf- und Ausbau von Ladestationen für E-Autos/Fahrzeuge einen nachfrageorientierten Ansatz oder einen angebotsorientierten Ansatz im Sinne eines Anreizsetzens, dass sich die Bürger für die Anschaffung eines E-Autos entscheiden?
Antwort zu 4:
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat bis Ende 2016 einen angebotsorietierten Ansatz verfolgt, um ein ausreichendes Angebot für Elektro-Pkw zu schaffen, die in der ersten Markteinführungsphase einen Bedarf zum Laden auf öffentlichem Straßenland erkennen lassen. Parallel hierzu wurden die Voraussetzungen für einen nachfrageorientiertes Angebot geschaffen und seither weiterverfolgt. In der Praxis entscheiden in der Regel die technischen Voraussetzungen, die verkehrlichen Kriterien und Umsetzungskosten über die Wahl der Standorte.
Vergleichende Analysen des Bestands an Elektro-Pkw in Relation zum Ladeinfrastrukturangebot zeigen keinen erkennbaren Zusammenhang. Andere Faktoren beeinflussen die Kaufentscheidung demnach stärker.
Frage 5:
Gibt es Fahrzeuge von Senatsmitgliedern, die elektrisch betrieben werden und
– wenn ja, wie viele und von welchem Hersteller?
– wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 5:
Unter den vom Fuhrpark Berlin im Landesverwaltungsamt betriebenen personengebundenen Fahrzeugen des Abgeordnetenhauses und Senats werden derzeit
für Senatorinnen und Senatoren die folgenden Pkw mit Plug-in-Hybrid-Antrieb eingesetzt:
 eine Pkw, Modell Daimler MB E 350 e Limousine
 drei Pkw, Modell VW Passat GTE 1.4 TSI
Berlin, den 05.12.17
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnverkehr + Mobilität: Die wahren Konkurrenten der Autokonzerne heißen Post und Bahn, aus sueddeutsche.de

http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/mobilitaet-die-groessten-konkurrenten-der-autokonzerne-heissen-post-und-bahn-1.3788376

Die #Mobilität der Zukunft wird nicht bloß in Kalifornien oder China geprägt, sondern auch in Aachen und Berlin. Und zwar von zwei Staatskonzernen, die unter vielen Vorurteilen leiden.
Bislang glaubte man ja, die neuen Herausforderer der deutschen #Autoindustrie säßen vor allem in Kalifornien oder Fernost – und nicht in Aachen oder Berlin. Im Silicon Valley arbeiten Google, Uber und Co. an der Zukunft des Fahrens, auch in China basteln immer mehr Hersteller an selbstfahrenden Autos oder der #Elektromobilität. Vor allem Tesla galt lange als Inbegriff der Innovation. Das Unternehmen aus dem amerikanischen Westen hatte schon vor Jahren erkannt, dass es in Zeiten des Klimawandels und steigender Spritpreise für E-Autos einen großen Markt geben wird, während man sich in Wolfsburg, Ingolstadt, Stuttgart oder München zu lange dem Glauben hingegeben hat, dass der Verbrennungsmotor die beste aller Lösungen sei.

Doch mittlerweile schicken sich auch zwei große Unternehmen aus Deutschland an, den etablierten Autoherstellern Konkurrenz zu machen: Sie zeigen, wie man E-Autos erfolgreich in Serie bauen, wie man autonome Fahrzeuge zu Testzwecken auf die Straße bringen und wie man moderne Mobilitätskonzepte für die Städte entwickeln kann.

Es handelt sich dabei um zwei Unternehmen, von denen man dies nicht erwartet hätte. Beide sind im weitesten Sinne #Staatskonzerne, der eine, die #Deutsche Bahn, ist noch heute komplett in Staatsbesitz, der andere, die Deutsche #Post, war es viele Jahrzehnte lang, heute hält der Bund gut 20 Prozent der Aktien. Beide stammen nicht aus der Autoindustrie und galten einst als nicht sonderlich innovativ, ja, es hält sich bis heute vielerorts das Vorurteil, sie seien immer …

Obus: Öffentlicher Verkehr in Berlin BVG setzt in Zukunft wieder auf Busse Planer haben ein Liniennetz für Oberleitungsbusse entworfen. , aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/oeffentlicher-verkehr-in-berlin-bvg-setzt-in-zukunft-wieder-auf-busse/20693296.html

#Testgebiet könnte #Spandau sein. Die Fahrzeuge sollen auch mit #Batterie rollen.
Viele Jahre lang war er ein Auslaufmodell. Jetzt erlebt er seine – planerische – Rückkehr: Der umweltfreundlich fahrende #Oberleitungsbus. Die BVG hat ein Konzept entwickelt, wie ein Netz in Spandau aufgebaut und später bis zum Bahnhof Zoo oder ins Märkische Viertel erweitert werden könnte. Abgestimmt mit der Senatsverkehrsverwaltung ist es nicht.
Die Zukunft gehöre dem #Elektrobus, sagte BVG-Sprecherin Petra Reetz. Da Batterien für große Fahrzeuge wie den Doppeldecker oder den Gelenkbus noch nicht ausreichend Strom liefern könnten, sei die Idee entstanden, den Einsatz von #O-Bussen zu prüfen.

Der Clou dabei: Der Fahrdraht für den Strom müsste nicht überall über den Straßen und Kreuzungen gespannt werden. Städtebaulich ist das Leitungsgewirr in der Luft nämlich häufig umstritten. Die #Oberleitung soll deshalb nicht durchgängig installiert werden. Die Lücken würden die Busse dann mit Strom aus der Batterie überwinden, die nicht so leistungsfähig sein müsste wie bei einem Antrieb, der ausschließlich auf diese Technik setzt. Die Batterien könnten zudem während der Fahrt unter der Oberleitung aufgeladen werden.
Die Busse wären flexibler

Weiterer Vorteil: Die Busse wären flexibler und könnten Hindernissen ausweichen oder auf Umleitungsstrecken …

Straßenverkehr: Nutzen und Zustand der Berliner Park & Ride-Parkplätze, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Über wie viele #Park&Ride-Plätze (#P&R) verfügt das Land Berlin derzeit jeweils in den 12 Bezirken mit
welchen Kapazitäten? A) Welche Plätze verfügen derzeit aus welchen Gründen nur über eine
eingeschränkte Kapazität an Parkplätzen?
Frage 2:
Welche dieser Plätze verfügen zudem über entsprechende Abstellmöglichkeiten für zweirädrige oder
dreirädrige Kraftfahrzeuge?
Frage 4:
Welche Auswirkungen hat der gestiegene Anteil an „Sport Utility Vehicles“ (SUV) auf die Parkplatz-
Kapazitäten vor Ort?
Frage 5:
Welche Pendler-Bewegungen registriert das Land Berlin auf diesen P&R-Plätzen in den zentralen
Morgenstunden (6 bis 9 Uhr) sowie Abendstunden (16 bis 20 Uhr)?
Frage 6:
Welche Erkenntnisse hat der Senat über den Zustand a) der jeweiligen Parkplatz-Markierungen sowie b) die
vorhandene Straßenbeleuchtung?
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Antwort zu 1, 2, 4, 5, 6:
Die in Berlin vorhandenen P&R-Plätze liegen in der Zuständigkeit der bezirklichen
Straßen- und Grünflächenämter als Straßenbaulastträger. Sie bewirtschaften die Anlagen
und sind für die Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht verantwortlich. Der
Senatsverwaltung liegen daher keine aktuellen Statistiken und Standortdifferenzierungen
zum gegenwärtigen Bestand und zur Ausstattung der vorhandenen P&R-Anlagen vor. Auf
die erfolgte Abfrage der Bezirke gingen vereinzelte Hinweise und Informationen ein, die
eine Beantwortung der Fragen mit Blick auf die Gesamtstadt nicht erlauben.
Entsprechend einer statistischen Abschätzung aus dem Jahr 2015 gab es in Berlin ca.
5.000 P&R-Parkplätze. Aufgrund der politischen Zielsetzung des Landes Berlin, dass
P&R-Anlagen an der Stadtgrenze im Land Brandenburg anzusiedeln sind, um
Autofahrende so früh wie möglich zum Umsteigen auf den öffentlichen Personenverkehr
zu animieren, gab es in den letzten Jahren keine Aktivitäten zur Förderung von P&RAnlagen
in Berlin.
Frage 3:
Welche dieser Plätze verfügen zudem über entsprechende Abstellmöglichkeiten für #Elektroautos mit
entsprechender #Ladeinfrastruktur?
Frage 7:
Welche Pläne verfolgt das Land Berlin zur Nachrüstung von P&R-Plätzen mit entsprechender
Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge?
Antwort zu 3. 7:
Pkw-Pendler aus dem Land Brandenburg verfügen an ihrem Wohnort in der Regel über
einen Stellpatz auf privatem Grund, auf dem ein Anschluss an das öffentliche Stromnetz
vorhanden ist oder hergestellt werden kann. Die Reichweiten der heute am Markt
angebotenen Elektro-Pkw sind ausreichend für einen Großteil der Pendel-Distanzen. Die
Reichweite der künftigen Pkw-Modelle wird zudem noch deutlich höher liegen.
Die lange, meist einen Zeitraum von 8-9 Stunden übersteigende Parkzeit von Pendler-Pkw
überschreitet die erforderliche Ladezeit meist um ein Vielfaches. Dabei wird eine mit
hohen Investitions- und Betriebskosten verbundene Ladeinfrastruktur für andere Nutzer
blockiert. In Berlin sind aus diesen Gründen keine Stellplätze auf P&R-Anlagen mit
Ladeinfrastruktur ausgerüstet und eine entsprechende Nachrüstung ist auch nicht geplant.
Frage 8:
Welche Erkenntnisse hat der Senat über die Auslastung von P&R am S-Bahnhof Altglienicke durch
Flugreisende des Flughafens Schönefeld, die dort ihre Fahrzeuge für die Dauer ihrer Reise kostenfrei
abstellen und eine ursprüngliche Nutzung als P&R blockieren?
Antwort zu 8:
Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. Im BBI Businesspark – Gewerbegebiet für den
Flughafen Schönefeld (Alexander-Meißner-Straße, Ludwig-Prandtl-Straße, Melitta-
Schiller-Straße, Gebrüder-Hirth-Straße) – ist jedoch ein privater Parkplatz für den
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Flughafen Schönefeld mit Shuttle zum Flughafen, welcher durch die Fluggäste genutzt
und gut angenommen wird, vorhanden.
Frage 9:
Welche Erkenntnisse hat der Senat über die Zweckentfremdung von P&R durch „wilde“ Fahrzeug-
Entsorgung“?
Antwort zu 9:
Hierzu liegen keine systematischen Erkenntnisse vor.
Der Bezirk Treptow-Köpenick berichtet hierzu, dass die P&R-Plätze regelmäßig durch den
Außendienst des Ordnungsamtes kontrolliert werden. An Fahrzeuge ohne amtliches
Kennzeichen wird ein „Gelbpunkt“ angebracht, die entsprechende Anzeige gefertigt und
an das Amt für rationalisierte Ordnungsangelegenheiten (RegOrd in Lichtenberg)
weitergeleitet. Je nach Auslastung des Parkplatzes und Länge der beobachteten Standzeit
können entsprechende Fahrzeuge auch umgesetzt werden.
Frage 10:
Wie gewährleistet das Land Berlin die Sicherstellung der Parkplatz-Kapazitäten für reguläre Berufspendler,
die ihr Auto dort nur stundenweise von Montag bis Freitag abstellen?
Antwort zu 10:
Straßenverkehrsrechtlich gibt es keinen Unterschied zwischen P&R-Plätzen und anderen
Parkplätzen. In der Folge gibt es keine rechtliche Handhabe für eine Differenzierung der
Nutzergruppen bezüglich der Stellplatznutzung auf P&R-Anlagen.
Frage 11:
Welche Pläne verfolgt der Senat, kostenfreie P&R-Möglichkeiten in kostenpflichtige Plätze umzuwandeln?
Antwort zu 11:
Seitens des Senats gibt es hierzu keine Pläne und seitens der Bezirke sind keine Pläne
zur Umwandlung kostenfreier P&R-Plätze in kostenpflichtige Plätze bekannt.
Frage 12:
Welchen Standpunkt vertritt der Senat im Rahmen seiner Verkehrs- und Infrastrukturpolitik gegenüber der
Aussage, dass ein Ausbau von P&R für eine Verbesserung der Verkehrssituation nicht geeignet wäre, da ein
solches Vorgehen verkehrlich wenig wirksam und überdies sehr teuer wäre?
Frage 13:
Welchen Standpunkt vertritt das Land Berlin gegenüber dem Brandenburger Ministerium für Infrastruktur und
Landwirtschaft (MIL), das weitere P&R-Angebote im Tarifbereich BC für erforderlich hält?
Frage 14:
Inwieweit soll dieses Thema im Zuge einer neuen gemeinsamen Landesplanung berücksichtig werden?
4
Antwort zu 12, 13, 14:
P&R-Plätze im Bereich des Landes Berlin sind durch hohe Kosten für den Grunderwerb,
den Betrieb und die Unterhaltung gekennzeichnet. Gleichzeitig besteht eine deutliche und
weiter zunehmende Flächenkonkurrenz im Umfeld von Stationen des Öffentlichen
Personennahverkehrs (ÖPNV). Dem gegenüber ist der verkehrliche Nutzen solcher
Anlagen gerade an hochbelasteten Achsen gering (möglicher Neukundenzuwachs und
Entlastung der Straßen vom Individualverkehr).
Grundsätzlich sollten P&R-Plätze an den wohnortnächsten Bahnhöfen oder Haltepunkten
des öffentlichen (Schienen-)Verkehrs angelegt sein, da dann die Entlastung der Straßen
am größten und die Auslastung des ÖPNV-Angebotes am besten ist. Das heißt, dass für
Pendler aus Brandenburg die Anlagen möglichst in Brandenburg errichtet werden sollten.
Für die Realisierung von P&R-Anlagen sind – in Brandenburg – die Gemeinden zuständig.
Brandenburg hat hierzu einen Leitfaden entwickelt und stellt entsprechende Fördermittel
zur Verfügung. Berlin befasst sich vor dem Hintergrund oben genannter Einschätzungen
und der großen Potenziale bei der Verknüpfung von Fahrrad und ÖPNV
schwerpunktmäßig mit der Realisierung von Bike&Ride-Anlagen.
Die Länder und Ministerien tauschen sich in dieser Frage regelmäßig aus und nehmen
ihre steuernden und strukturellen Aufgaben im Rahmen der gemeinsamen Leitlinien der
Siedlungsentwicklung, der Planung und Finanzierung des öffentlichen Verkehrs inklusive
der zugehörigen Abstimmungen zu Schienenpersonennahverkehr Angeboten sowie neuen
Ansätzen, wie in dem Forschungsprojekt „E-Bike-Pendeln“, die explizit auf Arbeitswege
und Pendlerverflechtungen zielen, konsequent wahr.
Berlin, den 01.12.2017
In Vertretung
J e n s – H o L g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bus: Deutsche Industrie verschläft den Elektrobus-Boom, aus Welt.de

https://www.welt.de/wirtschaft/article170974809/Deutsche-Industrie-verschlaeft-den-Elektrobus-Boom.html

Die Kommunen fordern vor dem #Dieselgipfel ein #Förderprogramm für 10.000 #Elektrobusse. Wegen drohender Fahrverbote drängt die Zeit. Doch die deutschen Hersteller haben nichts im Angebot.
Wenn Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Dienstag Vertreter der Kommunen zum Dieselgipfel einlädt, wird ihr mit Michael Ebling ein besonders ungeduldiger Verhandlungspartner gegenübersitzen.

Die Kanzlerin müsse den auf eine Milliarde Euro aufgestockten Mobilitätsfonds zur Luftreinhaltung umgehend aktivieren und das Geld praktisch sofort und unbürokratisch verfügbar machen, fordert der Präsident des Verbandes kommunaler Unternehmen (#VKU) in einem Gespräch mit der WELT.
„Am besten, es gibt am Mittwoch schon ein Onlineportal der Regierung, wo wir die Gelder abrufen können“, sagte Ebling, der auch Oberbürgermeister der Stadt Mainz ist. „Es muss jetzt was über die Theke kommen“, drängt der VKU-Präsident die Bundesregierung: „Gebt das Geld frei und macht es uns einfach.“
Die Ungeduld des VKU-Präsidenten hat einen guten Grund: Das Bundesverwaltungsgericht will bereits am 22. Februar in einer sogenannten Sprungrevision über die Zulässigkeit von Fahrverboten in Düsseldorf, später auch im Fall Stuttgart entscheiden.
#Fahrverbot würde Kommunen den Stecker ziehen

In zahlreichen weiteren Innenstädten drohen nach der von der Deutschen Umwelthilfe ausgelösten Klagewelle ebenfalls gerichtliche Fahrverbote für Dieselfahrzeuge – nicht zuletzt in Mainz.

Wenn in der größten europäischen Industrienation keine dieselbetriebenen Lieferwagen mehr in die Innenstädte dürften, wären die Folgen „katastrophal“, befürchtet Ebling: „Mindestens ein Drittel der Taxiflotten würde ausfallen, Kleintransporter könnten die Apotheken …

Obus + Eberswalde: BARNIMER BUSGESELLSCHAFT KÜNDIGT KORREKTUR AN / UNTERNEHMENSSPITZE REAGIERT AUF KRITIK Planungspanne führt zu Obus-Chaos, ais MOZ

http://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/1620179/

#Eberswalde (MOZ) Es sei derzeit nicht empfehlenswert, zwischen 5 und 6 Uhr am Morgen den #Obus zu nutzen. Mit diesem drastischen Ratschlag hat Alexander #Greifenberg, immerhin Verkehrsleiter bei der Barnimer Busgesellschaft (#BBG), auf die anhaltenden Beschwerden über gerade in der Früh überfüllte und verspätete Fahrzeuge reagiert. Wie sein Vorgesetzter Frank #Wruck, Geschäftsführer der BBG, räumte er Unternehmensfehler ein, die zu einer Zuspitzung der allerdings ohnehin angespannten Situation geführt hätten. Der Verkehrsleiter hat bei den 14. Bürgergesprächen der CDU Eberswalde am Dienstagabend Klartext geredet, der Geschäftsführer in einer per elektronischer Post verschickten Antwort an den Stadtverordneten Carsten Zinn von der Fraktion Alternatives Wählerbündnis Eberswalde, der bereits im Hauptausschuss am Donnerstag voriger Woche auf die "unhaltbaren Zustände beim Obus" hingewiesen und seine Kritik am Freitag in einer E-Mail an Frank Wruck bekräftigt hatte.
Es seien in der für die Berufspendler wichtigen Stunde zwischen 5 und 6 Uhr zwei eigentlich benötigte Fahrten nicht eingeplant worden, erklärte Alexander Greifenberg. Zu dem Fehler, für den er um Entschuldigung bitte, sei es in Hektik gekommen. Die BBG habe angenommen, dass die Baustelle an der Friedensbrücke frühestens zum Jahresende wieder für den …

Bus: „Brotbüchse auf Rädern“ Erster autonomer Bus wagt sich auf Berliner Straßen – Quelle: https://www.berliner-kurier.de

https://www.berliner-kurier.de/berlin/kiez—stadt/-brotbuechse-auf-raedern–erster-autonomer-bus-wagt-sich-auf-berliner-strassen-28852554

Berlin – #Staus, #Baustellen, renitente Fahrgäste: #Busfahrer haben einen der härtesten Jobs, die es in Berlin gibt. Kein Wunder, dass sich manch einer zuweilen im Ton vergreift. Nun soll in Schöneberg ein Bus erprobt werden, der keinen Fahrer, keine Fahrerin braucht. Und anders als bei anderen Projekten dieser Art soll sich das Fahrzeug auch auf öffentliches Straßenland wagen.

Möglicherweise werden es dann die Autofahrer sein, die motzen – weil sie gebremst werden. Ein ähnlicher Bus, der im bayerischen Kurort Bad Birnbach verkehrt, ist mit Tempo 15 unterwegs.
#EZ10: So heißt der neue #autonome #Bus für Berlin. Das geleaste #Elektrovehikel, das kein Fahrpersonal benötigt, wartet in einem Gebäude in Schöneberg auf seinen Einsatz. Geliefert wurde es von #Easymile, einem Unternehmen des französischen Autoherstellers Ligier und der Firma Robosoft.
GPS und Sensoren für die Orientierung

Der EZ10 erinnert an eine Brotbüchse auf Rädern – wie andere #Kleinbusse dieser Art. Die Fronten, die beide gleich aussehen, sind schwarz, die Seiten grün und weiß. Drinnen ist Platz für zwölf Menschen, von denen sechs sitzen können.

Auch nach längerer Suche wird man kein Lenkrad finden, kein Pedal, keinen Schalthebel. Für den Fall, dass eingegriffen werden muss, hat EZ 10 nur einen Joystick. Doch normalerweise soll er sich eigenständig bewegen – autonom. Die Route wird in der Software gespeichert, Kameras, GPS und Sensoren helfen dem kleinen Franzosen bei der Orientierung.
Forschungsteam plant drei Neuentwicklungen

Nach Olli soll der EZ 10 der zweite autonome Shuttle sein, den das Innovationszentrum für Mobilität und gesellschaftlichen Wandel (InnoZ) in Berlin erproben will. Dabei geht es nicht darum Fahrpersonal einzusparen, sondern öffentlichen Verkehr …