BVG: Qualitätssicherung und Transparenz im neuen Verkehrsvertrag, aus Senat

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Frage 1:
Welche Verbesserungen bei der #Qualitätssicherung im #ÖPNV in Hinsicht auf Pünktlichkeit und
Verlässlichkeit will der Senat in den Verhandlungen zum #Verkehrsvertrag 2020 – 2035 mit der #BVG
erreichen?
Antwort zu 1:
Der Senat möchte im Verkehrsvertrag 2020-2035 entsprechend der Vorgaben aus dem
Berliner #Mobilitätsgesetz und den Spezifizierungen im Berliner #Nahverkehrsplan 2019-
2023 (NVP) ein hohes #Qualitätsniveau im öffentlichen Nahverkehr sicherstellen.
Hierzu sollen Qualitätsanreize in den Arbeitsprozessen der Berliner Verkehrsbetriebe
(BVG) wirksam verankert und über alle Ebenen und Gremien der BVG effektiv zur
zielorientierten Unternehmenssteuerung genutzt werden.
Welche Verbesserungen im Einzelnen hierfür umgesetzt werden, ist Gegenstand der
laufenden Vertragsverhandlungen mit der BVG.
Frage 2:
Erachtet der Senat den bislang üblichen jährlichen Turnus der Veröffentlichungen der Qualitätsberichte als
ausreichend an?
Antwort zu 2:
Ja. Das Land Berlin berichtet über die Qualität des BVG-Verkehrs sowohl im Form der
jährlich veröffentlichten Gesamtberichte zum öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
des Landes Berlin
(https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/oepnv/qualitaet/index.shtml) sowie
über die Jahresberichte „Qualität im Berliner ÖPNV“ (https://www.cnb-online.de/bvgverkehrsvertrag/qualitaetsberichte/). Darüber hinaus wird monatlich über die Pünktlichkeit
2
und Regelmäßigkeit der BVG-Verkehrsmittel auf der Homepage des vom ÖPNVAufgabenträger mit dem Qualitätscontrolling beauftragten Center Nahverkehr Berlin (CNB)
berichtet.
Frage 3:
Besteht die Möglichkeit, z.B. Messungen der Pünktlichkeit im Busverkehr linienbezogen regelmäßig der
Öffentlichkeit über das Internetangebot des CNB zugänglich zu machen?
Frage 4:
Welche anderen Möglichkeiten zur zeitnahen und detaillierten Darstellung der Qualitätsdaten im ÖPNV sieht
der Senat, um den Forderungen nach mehr Transparenz seitens der Fahrgäste nachzukommen?
Frage 5:
Sollen solche Verbesserungen in punkto Transparenz der Qualität im ÖPNV-Teil des neuen
Verkehrsvertrages 2020-2035 verankert werden?
a) Wenn ja, was ist bislang vorgesehen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 3, 4 und 5:
Im aktuellen, noch bis 31.08.2020 laufenden Verkehrsvertrag zwischen dem Land Berlin
und BVG ist die regelmäßige Veröffentlichung von linienbezogenen Qualitätsdaten zur
Leistungserbringung nicht vorgesehen.
Das Land Berlin verfolgt aber eine Open-Data-Strategie, die gemäß NVP Kapitel VIII.2.4
die Veröffentlichung von Nahverkehrsdaten in Form von Verfügbarkeitsdaten einschließt.
Über Qualitätsdaten künftig regelmäßig detaillierter als bisher zu informieren, soll die
Leistungserbringung transparenter machen. Inwiefern und in welcher zeitlichen Folge
detailliertere Qualitätsdaten veröffentlicht werden, ist Gegenstand der
Vertragsverhandlungen und kann derzeit noch nicht abschließend beantwortet werden.
Berlin, den 10.02.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

App + BVG: Appy birthday! Zwei Jahre ist es her, dass die Berliner Verkehrsbetriebe mit der schlanken App „BVG Tickets“ …, aus BVG

Zwei Jahre ist es her, dass die Berliner Verkehrsbetriebe mit der schlanken #App „#BVG Tickets“ den mobilen #Fahrscheinkauf per Smartphone so schnell und komfortabel wie möglich machten. Eine echte Erfolgsgeschichte: Rund eine Million Downloads, 600.000 registrierte Nutzer und sechs Millionen verkaufte Tickets verzeichnet die App zum Jubiläum.

Überhaupt wird der mobile, bargeldlose #Ticketkauf immer beliebter – auch mit der klassischen „BVG #Fahrinfo“-App. Sowohl „BVG Tickets“ als auch „BVG Fahrinfo“ haben inzwischen einen Anteil von jeweils rund zehn Prozent an den Verkäufen aus dem angebotenen #Tarifsortiment, Tendenz steigend.

Die Apps, die kostenfrei für Android und iOS zur Verfügung stehen, erhalten kontinuierliche Updates und Erweiterungen. Schritt für Schritt werden unter anderem weitere Zahl- und Ticketarten integriert.

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Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

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BVG: Vier gewinnt Auch im Jahr 2020 darf sich die BVG wieder zu den besten Arbeitgebern Deutschlands zählen., aus BVG

Auch im Jahr 2020 darf sich die #BVG wieder zu den besten #Arbeitgebern Deutschlands zählen. Zum vierten Mal in Folge gehört das größte deutsche Nahverkehrsunternehmen nach Einschätzung des Top Employer Institute zu jenen Unternehmen in Deutschland, die mit herausragender #Personalführung und -strategie ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Mittelpunkt stellen.

Dirk Schulte, Vorstand Personal & Soziales der BVG: „Als viertgrößter Arbeitgeber Berlins sind wir nun auch zum vierten Mal in Folge #Top-Arbeitgeber. Bestätigung bekommen wir aber nicht nur durch Zertifikate an der Wand, sondern vor allem durch unsere Kolleginnen und Kollegen. Durchschnittlich arbeiten sie fast 20 Jahre bei uns – das ist das größte Lob überhaupt. Und wer jetzt bei der BVG einsteigen möchte, für den haben wir gute Nachrichten: Allein in diesem Jahr werden wir wieder rund 1.900 neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einstellen.“

Die größte Stärke der BVG liegt gemäß Ergebnis der Zertifizierung in der #Personalplanung. In den Bereichen „#Führungskräfteentwicklung“ und „#Talentstrategie“ konnte die BVG ihre sehr guten Bewertungen aus dem Vorjahr noch einmal übertreffen, verbesserte sich zudem in einer Reihe weiterer Kategorien.

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Mit freundlichen Grüßen

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BVG: Jetzt mal Bewegung! Mehr als 1,1 Milliarden Fahrgäste verteilen sich jährlich auf die 156 Bus-, 22 Straßenbahn-, 10 U-Bahn- und 6 Fährlinien der Berliner Verkehrsbetriebe – Tendenz steigend., aus BVG

Mehr als 1,1 Milliarden #Fahrgäste verteilen sich jährlich auf die 156 #Bus-, 22 #Straßenbahn-, 10 #U-Bahn- und 6 #Fährlinien der Berliner Verkehrsbetriebe – Tendenz steigend. Und die #Angebotsplaner der BVG arbeiten ständig daran, dieses Angebot auszubauen, Fahrpläne, #Anschlüsse und #Verbindungen zu optimieren, damit die Berlinerinnen und Berliner und die vielen Besucher der Stadt in Zukunft noch besser an ihr Ziel kommen.

Daten zum #Mobilitätsverhalten sind eine wichtige Grundlage, um den Anforderungen einer wachsenden Stadt wie Berlin und sich verändernden Bedürfnissen gerecht zu werden. Sie geben Auskunft darüber, wie die verschiedenen Verkehrsangebote in einer Stadt genutzt werden und welche Trends sich dabei über die Zeit hinweg abzeichnen.

Heute wird Mobilitätsverhalten unter anderem mit Hilfe von manuellen Fahrgastbefragungen erhoben. Die BVG möchte in einem Modellversuch herausfinden, ob eine nutzerunterstützte Verkehrserhebung mittels smartphone-basiertem Tracking möglich ist und damit einen innovativen und vielversprechenden Ansatz testen. Dafür stellt das Berlin-Brandenburger Startup #MOTIONTAG im Auftrag der BVG die Smartphone-App „BVG-MeinTag“ zur Verfügung.  Die BVG sucht bis zu 500 freiwillige Teilnehmer*innen, die ihre Wege zwischen Februar und Juli 2020 mit Hilfe der kostenlosen App aufzeichnen lassen. Für die aktive Teilnahme von mindestens zwölf Wochen werden die Teilnehmer*innen mit einem 50€-Amazon-Gutschein belohnt.

Durch lernfähige Algorithmen und Sensoren im Smartphone wird das genutzte Verkehrsmittel automatisch ermittelt. Zusätzlich geben die freiwilligen Teilnehmer*innen Informationen zum benutzten Fahrschein an. Des Weiteren können sie innerhalb der App freiwillige Angaben zu Altersgruppe, Geschlecht, Erwerbstätigkeit und Fahrzeugverfügbarkeit machen. Auf einer interaktiven Karte können die Teilnehmer*innen ihre Wege und Tickets nachvollziehen und somit Einsichten in ihr Mobilitätsverhalten bekommen.

Mitmachen können alle, die mindestens 18 Jahre alt sind und sich überwiegend in Berlin aufhalten. Wer dabei mithelfen will, den Verkehr der Zukunft mitzugestalten, findet alle Infos zum Modellversuch und zur Teilnahme unter https://bvg.motion-tag.com.

Und wie steht es mit dem Datenschutz?

Die BVG führt den Modellversuch unter strikter Einhaltung des Datenschutzrechts durch: Bei der Nutzung der App werden personenbezogene Daten, wie E-Mail-Adresse und Geräte-, Sensor- und Standortdaten, verarbeitet. Die vorgenannten Daten werden ausschließlich bei der Firma MOTIONTAG verarbeitet, welche die App entwickelt hat. Auf Basis dieser Rohdaten erstellt MOTIONTAG aggregierte Auswertungen für die BVG. Grundlage dieser Auswertungen sind Fragen der BVG zum Mobilitätsverhalten, z.B. wie viele Personen sich in einer bestimmten Zeit von A nach B auf der Linie U6 bewegt haben, wie viele umgestiegen sind, usw.

Die BVG und MOTIONTAG haben sich dazu verpflichtet, dass die BVG keinen Zugriff auf die Rohdaten hat und MOTIONTAG keine eindeutige Zuordnung der getrackten Daten zu einer Person durchführen darf. Deshalb werden die Bewegungsprofile pseudonymisiert, aggregiert und anonymisiert verarbeitet und nur für den beschriebenen Zweck verwendet. Alle personenbezogenen Daten werden nach Projektende, spätestens zum 15.12.2020, gelöscht.

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Mit freundlichen Grüßen

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App + BVG: Mobilität in Berlin: Jelbi-App bekommt Förderung, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article228392547/Mobilitaet-in-Berlin-Jelbi-App-bekommt-Foerderung.html

Ein Projekt mit Berliner Hochschulen soll mehr Echtzeitdaten in die „#Jelbi“-App integrieren. Geld dafür kommt vom Umweltministerium.

Der Bund will die Weiterentwicklung der #Mobilitäts-App „Jelbi“ der Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) finanziell unterstützen. Das #Bundesumweltministerium plane „die Förderung eines Projektes in Berlin, bei dem eine bestehende #Mobilitätsplattform um zusätzliche (Echtzeit-)Daten erweitert werden soll“, sagte der parlamentarische Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium Steffen Bilger (CDU) auf Anfrage des Pankower Bundestagsabgeordneten Stefan Gelbhaar (Grüne) im Bundestag. Das Ziel sei, dadurch verschiedene #Mobilitätsangebote besser kombinieren zu können.

Das Umweltministerium und die Berliner Verkehrsbetriebe wollten sich zu dem Projekt auf Anfrage nicht äußern, da eine Bewilligung der Förderung noch ausstehe. Nach Informationen der Berliner Morgenpost sind an dem #Forschungsprojekt neben der BVG auch die #Humboldt-Universität, die #Technische Universität, die #Hochschule für Technik und Wirtschaft in Schöneweide sowie der Softwarekonzern #SAP beteiligt.

Für das Projekt sollen über die Förderinitiative „KI-Leuchttürme für Umwelt, Klima, Natur und Ressourcen“ des Umweltministeriums Mittel in Höhe …

Tarife: Schwarzfahren und Strafverfolgungskosten im Jahr 2019, aus Senat

Frage 1:
Wie viele #Fahrgäste beförderten #BVG und #S-Bahn jeweils in Berlin 2019 bis zum Stichtag 31.12.2019?
Antwort zu 1:
Die S-Bahn beförderte ca. über 480 Mio. Fahrgäste im Jahr 2019. Genauere Zahlen
werden im Frühjahr 2020 bekannt gegeben.
Die BVG beförderte 1.126 Mio. Fahrgäste im Jahr 2019.
Frage 2:
Wie viele #Fahrscheinkontrollen wurden in Berlin von BVG und S-Bahn bis zum Stichtag 31.12.2019
durchgeführt?
Antwort zu 2:
Die S-Bahn teilt hierzu mit:
„Im Jahr 2019 wurden ca. 9,3 Mio. Fahrscheinkontrollen durchgeführt.“
Die BVG teilt hierzu mit:
„2019 wurden durch die BVG AöR ca. 11,4 Mio. #Fahrausweiskontrollen durchgeführt.“
2
Frage 3:
Wie viele Fahrgäste wurden ohne gültigen Fahrschein bei BVG und S-Bahn in Berlin bis zum Stichtag
31.10.2019 angetroffen? Wie hat sich diese Quote in Berlin gegenüber dem Vorjahr bis zum Stichtag
31.12.2019 bei BVG und S-Bahn entwickelt?
Antwort zu 3:
Die S-Bahn teilt hierzu mit:
„Bis zum Stichtag 31.10.19 wurden ca. 228.000 Fahrgäste ohne gültigen Fahrschein
angetroffen, zum Stichtag 31.12.2019 waren es ca. 280.000 Fahrgäste. Die Quote hat sich
im Vergleich zum Jahr 2018 (2,6 %) um 0,4 % auf 3,0 % erhöht.“
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die BVG geht davon aus, dass als Stichtag der 31.12.2019 gemeint ist: Bezogen auf
diesen Stichtag wurden bei der BVG AöR im Jahr 2019 343.251 Fälle von erhöhtem
Beförderungsentgelt (#EBE) festgestellt.“
Die dargestellten Werte der BVG ergeben eine Quote von 3,0 % von Fahrgästen, die ohne
gültigen Fahrschein angetroffen worden sind. Damit ist sie im Vergleich zu den Vorjahren
noch einmal etwas gesunken (2018: 3,1%, 2017 5,0%, 2016 5,7%).
Frage 4:
Von wie vielen sog. „#Schwarzfahrer/innen“ wurde bis zum Stichtag 31.12.2019 das erhöhte
Beförderungsentgelt a) verlangt, b) bezahlt/ nicht bezahlt und wie hoch waren die kumulierten Einnahmen
daraus?
Antwort zu 4:
Zu a: Das erhöhte Beförderungsentgelt wird von allen durch die S-Bahn und BVG
kontrollierten Personen ohne gültigen Fahrschein eingefordert
(S-Bahn: ca. 280.000 Fahrgäste, BVG: 343.251 Fahrgäste).
Zu b:
Die S-Bahn teilt hierzu mit:
„Mit Stand 31.12.2019 wurden für das Jahr 2019 ca. 38 % der offenen Forderungen
beglichen.“
Die BVG teilt hierzu mit:
„Durch das erhöhte Beförderungsentgelt konnte die BVG einen Betrag in Höhe von
17,4 Mio. EUR (vorbehaltlich Abschreibungen und Absenkungen) vereinnahmen.“
Frage 5:
Wie viele Strafanzeigen haben BVG und S-Bahn vom 1.1.2019 bis 31.12.2019 wegen sog.
„Schwarzfahrens“ (Erschleichen von Leistungen nach § 265 a StGB) gestellt?
3
Antwort zu 5:
Die S-Bahn teilt hierzu mit:
Mit Stand 31.12.19 wurden 11.650 Strafanzeigen nach § 265a Strafgesetzbuch (StGB)
gestellt.
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die BVG AöR stellt grundsätzlich Strafanträge gemäß § 265 a StGB nur gegen
Mehrfachtäter. Mehrfachtäter sind definiert als Personen, gegen die in einem Zeitraum von
zwei Jahren mindestens drei Vorgänge von erhöhtem Beförderungsentgelt geltend
gemacht worden sind.
Im Jahr 2019 wurden durch die BVG 10.871 Strafanträge gemäß § 265 a StGB gestellt.“
Frage 6:
Wie viele Strafverfahren wurden seit dem 1.1.2019 aufgrund der vorbezeichneten Strafanzeigen eröffnet und
zu wie vielen Verurteilungen ist es gekommen (Angaben bitte auch aufschlüsseln nach Jahren)?
Antwort zu 6:
Der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung liegen
lediglich Daten der Strafverfolgungsstatistik über rechtskräftig Abgeurteilte nach § 265 a
Strafgesetzbuch (StGB) vor. Allerdings wird in der Strafverfolgungsstatistik das Delikt 265
a StGB – Erschleichen von Leistungen – ohne Unterscheidung einzelner
Tatbestandsalternativen erfasst. Die Strafvorschrift sanktioniert neben dem Erschleichen
der Beförderung durch ein Verkehrsmittel auch das Erschleichen der Leistung eines
Automaten, eines öffentlichen Zwecks dienenden Telekommunikationsnetzes und den
Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung. Im Jahr 2018 sind in Berlin aufgrund
dieses Delikts insgesamt 6.267 Personen abgeurteilt (Verurteilungen und Freisprüche)
worden. Aus dieser Angabe kann nicht auf die Anzahl der Strafverfahren wegen
Schwarzfahrens geschlossen werden. Für das Jahr 2019 liegen dem Senat derzeit noch
keine Zahlen der Strafverfolgungsstatistik über rechtskräftig abgeurteilte Personen vor.
Frage 7:
Wie viele Personen verbüßten zum aktuellsten Stichtag in welchen Haftanstalten eine Ersatzfreiheitsstrafe
aufgrund des sogenannten „Schwarzfahrens“ und welche durchschnittlichen Tageshaftkosten sind dadurch
in 2019 entstanden?
Antwort zu 7:
Statistische Zahlen zu Gefangenen mit Ersatzfreiheitsstrafen, die ursprünglich zu einer
Geldstrafe wegen Erschleichens von Leistungen gem. § 265a StGB verurteilt wurden,
werden regelmäßig nicht erhoben. Eine Stichtagsabfrage in den Justizvollzugsanstalten
zum 29. Januar 2020 anhand des IT-Fachverfahrens BASIS-Web hat ergeben, dass zu
diesem Zeitpunkt in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Moabit 1 Gefangener, in der JVA
Plötzensee 41 Gefangene, in der JVA für Frauen 14 Gefangene, in der JVA Heidering 9
Gefangene, in der JVA Tegel 2 Gefangene und in der JVA des Offenen Vollzuges Berlin 3
Gefangene eine Ersatzfreiheitsstrafe wegen Erschleichens von Leistungen aktuell
verbüßten. In der Jugendstrafanstalt verbüßte am Stichtag kein Gefangener eine
Ersatzfreiheitsstrafe wegen Erschleichens von Leistungen. Zu beachten ist jedoch, dass
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der Tatbestand des § 265a StGB neben dem „Schwarzfahren“ noch andere
Tatbestandsvarianten enthält.
Die durchschnittlichen Tageshaftkosten einer/eines Gefangenen werden seit dem
Haushaltsjahr 1994 bundeseinheitlich berechnet. Ausgewiesen werden seitdem die
Tageshaftkosten bei Vollbelegung aller Haftplätze entsprechend der Belegungsfähigkeit
und die Kosten aufgrund der tatsächlichen Belegung im abgelaufenen Kalenderjahr. Eine
Differenzierung der Haftkosten nach Haftarten oder nach den der Verurteilung
zugrundeliegenden Delikten ist nicht möglich, da Haushaltstitel die Berechnungsgrundlage
bilden.
Die Tageshaftkosten für das Jahr 2019 liegen noch nicht vor. Für das Land Berlin ergaben
sich im Haushaltsjahr 2018 folgende Tagessätze:
2018 nach
Belegungsfähigkeit
nach tatsächlichen
Hafttagen
Tageshaftkosten 126,79 € 157,39 €
Bau-Investitionskostensatz 1,19 € 1,47 €
Sach-Investitionskostensatz 2,04 € 2,54 €
Gesamt-Tageshaftkosten 130,02 € 161,40 €
Frage 8:
Mit welchen Maßnahmen und Projekten des Senates oder von welchen vom Senat geförderten Maßnahmen
und Projekten wird in Berlin versucht, Ersatzfreiheitsstrafen aufgrund des Erschleichens von Leistungen zu
reduzieren und wie viele Hafttage konnten dadurch eingespart werden?
Antwort zu 8:
Die Bemühungen des Senats, die Ersatzfreiheitsstrafenvollstreckung im Berliner Vollzug
zu reduzieren, richten sich auf die Gesamtheit derjenigen, denen wegen einer nicht beitreibbaren Geldstrafe Ersatzfreiheitsstrafe droht oder die eine solche Strafe bereits
angetreten haben. Die von den Sozialen Diensten der Justiz und von den vom Senat
zuwendungsfinanzierten freien Trägern angebotenen Maßnahmen zur Tilgung von
Geldstrafen (Vermittlung in gemeinnützige Arbeit, Schuldnerberatung,
Ratenzahlungsvereinbarungen) werden unabhängig davon ergriffen, wegen welcher
Straftat die jeweilige Klientin/der jeweilige Klient zu einer Geldstrafe verurteilt wurde.
Dasselbe gilt auch für „day-by-day“-Maßnahmen, wonach im Land Berlin Personen, die
bereits eine Ersatzfreiheitsstrafe angetreten haben, die Möglichkeit haben, ihren
Gefängnisaufenthalt durch Ableistung freier Arbeit während des Vollzuges zu verkürzen.
Auf die weiteren Ausführungen in Frage 8 der Schriftlichen Anfrage vom 4. Oktober 2018 –
Drucksache 18/16 627 – wird verwiesen.
Soweit es den konkreten Kontext Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafe und
Beförderungserschleichung gemäß § 265a Strafgesetzbuch (StGB) betrifft, ist Berlin dem
Gesetzesantrag des Freistaates Thüringen (Bundesrat-Drucksache 424/19) beigetreten,
5
wonach künftig das „Fahren ohne Fahrschein“ lediglich als Ordnungswidrigkeit verfolgbar
sein soll.
Belastbare Zahlen eingesparter Hafttage für das Jahr 2019 liegen dem Senat noch nicht
vor. Jedoch betrug bis November 2019 die Zahl der durch freie Arbeit im Sinne der
Berliner Tilgungsverordnung abgeleisteten Tagessätze (von denen einer einem Tag
Ersatzfreiheitsstrafe entspricht) über 60.000. Durch Ratenzahlungsvereinbarungen, die
von einem der zuwendungsfinanzierten freien Träger betreut werden, wurden bis
November 2019 mehr als 11.000 Tagessätzte getilgt.
Frage 9:
Wie stellt sich der aktuelle Stand und Zeitplan hinsichtlich der Prüfung und Modellerarbeitung zur Einführung
eines fahrscheinlosen Nahverkehrs bzw. der im Koalitionsvertrag auf Seite 46 (Version
https://www.berlin.de/rbmskzl/_assets/rbm/161116-koalitionsvertrag-final.pdf) vereinbarten
Machbarkeitsstudie dar, in der die Einführung einer Nahverkehrsabgabe/Infrastrukturabgabe für Berlin und
das Tarifgebiet des VBB, die Einführung einer solidarischen Umlagefinanzierung im ÖPNV in Berlin und im
Tarifgebiet des VBB und die Übernachtungspauschale für Gäste getrennt voneinander untersucht werden
sollten?
Antwort zu 9:
Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Machbarkeitsstudie wurde im August 2019
bezuschlagt und befindet sich gegenwärtig noch in der Bearbeitung. Die Übermittlung der
Ergebnisse ist gegenwärtig für Mitte März 2020 vorgesehen.
Berlin, den 04.02.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

BVG + Straßenverkehr: BVG schleppt 150 Falschparker auf Busspuren ab, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article228346443/BVG-schleppt-150-Fahrzeuge-auf-Busspuren-ab.html

Seit einem Monat setzen die Berliner Verkehrsbetriebe auf Busspuren geparkte Fahrzeuge um. Der Dienst wird ausgeweitet.

Die BVG hat in vier Wochen 150 Falschparker von #Busspuren #abgeschleppt.
Die Flotte der #Abschlepp-Wagen bei der BVG soll bis April auf zehn Fahrzeuge anwachsen.
Zurzeit ist die BVG mit zwei Fahrzeugen auf der Jagd nach #Falschparkern.

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) machen von der neuen Möglichkeit zum #Abschleppen von Falschparkern auf Busspuren regen Gebrauch – wenngleich der Einsatz noch ausbaufähig ist. Rund 150 unerlaubt abgestellte Fahrzeuge entfernte die BVG im ersten Monat nach Beginn des Projekts von den #Sonderfahrstreifen. Das teilte Sprecherin Petra Nelken auf Anfrage mit. Hinzu kämen vier begonnene Umsetzungen, ehe der Fahrzeugführer eintraf, und drei Leerfahrten, bei denen das Auto noch vor Eintreffen des Abschleppdienstes weggefahren wurde.

Seit dem 6. Januar schleppt die BVG Falschparker ab, die ihre Autos auf Busspuren, in #Haltestellen oder auf #Tramgleisen abgestellt haben. Dafür stehen den Verkehrsbetrieben derzeit sieben Abschleppfahrzeuge zur …

Fahrdienst + Bus: Nahverkehr Leegebruch bleibt ohne Bus-Anschluss an U-Bahn 6 Alt-Tegel, aus MOZ

https://www.moz.de/landkreise/oberhavel/oranienburg/oranienburg-artikel/dg/0/1/1783194/

Der #Berlkönig BC, der ab 2020 einen direkten Anschluss von #Leegebruch an die #U6-Station Alt-Tegel ermöglichten sollte, kommt nicht. „Unsere Bemühungen sind bei den Verantwortlichen im Landkreis #Oberhavel nicht auf das nötige Interesse gestoßen“, sagte BVG-Sprecher Jannes Schwentu und sprach von fehlendem Engagement der Oberhavel #Verkehrsgesellschaft. Eine spätere Umsetzung sei nicht realistisch.
Geplant war, den Berlkönig, der als eine Mischung aus #Rufbus und #Sammeltaxi über eine App bestellbar ist, ohne Halt zwischen Alt-Tegel und Leegebruch fahren zu lassen. Im Ort waren mehrere virtuelle, bei Bedarf anzufahrende Haltepunkte geplant.

Der Berlkönig BC ist eine Ausweitung des bestehenden Berlkönigs, der in der östlichen Berliner Innenstadt fährt. Für das Modellprojekt steht für 2020 ein Budget von zwei Millionen Euro bereit, eine Million davon steuert das Bundesverkehrsministerium bei. Als erstes Modellprojekt fährt der Berlkönig BC von der U7-Endstation Rudow in Neukölln nach Schulzendorf (Dahme-Spreewald). Ab Frühjahr soll der Bus von Alt-Tegel nach Heiligensee fahren. Für Leegebruch sei es nun zu spät, sagte Schwentu.

OVG-Chef Andreas Ernst wies die Schuldzuweisung der BVG zurück. Es seien Fragen offen geblieben, unter anderem zu den …

Fahrdienst: Ein Pro und Contra zum BVG-Sammeltaxi Ist der Berlkönig ein wichtiges Signal für die Verkehrswende, oder Geldverschwendung?, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/meinung/soll-der-berlkoenig-abgeschafft-werden-ein-pro-und-contra-zum-bvg-sammeltaxi/25511726.html

Ist der #Berlkönig ein wichtiges Signal für die #Verkehrswende, oder #Geldverschwendung? Zwei Autoren, zwei Meinungen

Der Berlkönig – das #Sammeltaxi der BVG – könnte Ende April eingestellt werden. Seit September 2018 fährt testweise in einem Teil der östlichen Innenstadt und in Friedrichshain-Kreuzberg. Doch die rot-rot-grüne Koalition hat wenig Liebe übrig für den Service. Für die Innenstadt sei er ungeeignet, er würde nur mehr Verkehr produzieren. Lediglich CDU und FDP befürworten eine Weiterführung. Auch unsere Autoren sind geteilter Meinung. Ein Pro und Contra zum Berlkönig.

Pro Berlkönig
Der Berlkönig allein bringt nicht die Verkehrswende. So viel ist klar. Doch der Berlkönig kann seinen Teil zur Verkehrswende beitragen. Allerdings nur dann, wenn er auf ganz Berlin ausgeweitet wird, so wie es die BVG vorhat. Denn in der Innenstadt, wo er bisher fährt, wird er zwar durchaus gerne genutzt – aber eigentlich am wenigsten gebraucht. In den Außenbezirken allerdings, in denen es bisher kaum smarte Verkehrsangebote gibt, könnte der schwarz-gelbe Van tatsächlich dazu führen, dass Menschen mit der Bahn in die Innenstadt fahren statt mit dem eigenen Pkw.

Nämlich dann, wenn sich #Stadtrandbewohner mit den #Kleinbussen zum nächsten #Bahnhof fahren lassen. Im besten Fall …

BVG: Mitarbeitersituation der BVG und der Berlin Transport (BT)?, aus Senat

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Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nur zum Teil in eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine
Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) Anstalt öffentlichen Rechts um eine Stellungnahme gebeten, die von
dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wurde
der Beantwortung zugrunde gelegt.
1. Wie lange dauert der #Einstellungsprozess bei der BVG bei den klassischen Berufen #Fahrdienst,
#Werkstatt, #Verwaltung, Innendienst (ggfs. weitere)?
Zu 1.: Die BVG teilt mit, dass die Dauer des Einstellungsprozesses nicht pauschal
beantwortet werden kann. Ziel ist es, den Prozess durchschnittlich und über alle Berufsgruppen innerhalb von 75 Tagen von Auftragsklärung bis Vertragsversand zur
Einstellung erfolgreich umzusetzen. Die tatsächlichen Zeiten variieren stark je nach
Berufsgruppe, Marktsituation und genutzten Bausteinen im Auswahlprozess (Testverfahren, Gesprächsformate, Tauglichkeitsuntersuchungen etc.).
Der Einstellungsprozess wird regelmäßig evaluiert und es werden Optimierungsprojekte für die individuellen Bedürfnisse und Anforderungen der einzelnen Berufs- und
Zielgruppen umgesetzt. In diesem Zusammenhang wurde beispielsweise der Prozess für Fahrerinnen und Fahrer Omnibus 2019 neu aufgestellt. So konnte im vergangenen Jahr auch die Zielvorgabe von 500 Busfahrer/-inneneinstellungen realisiert
und darüber hinaus übertroffen werden.
Die Fahrerrecruitingprozesse zeichnen sich durch eine breite Zielgruppe und hohe
Quantität an Kandidatinnen und Kandidaten pro Jahr aus, die einen standardisierten
und verhältnismäßig kurzen Prozess durchlaufen. Demgegenüber besteht bei Recruitingaktivitäten rund um Expertenstellen (z. B. IT, Ingenieurswesen oder strategischer Einkauf) die Herausforderung in einer gezielten und effizienten Suche und
frühzeitigen Bindung an die BVG.
2. Warum wird der effektive Einstellungsprozess von der #BT nicht auf die BVG übertragen?
– 2 –
Zu 2.: Die BVG teilt mit, dass im Jahr 2019 bei der BVG über 1900 Stellenbesetzungen/Einstellungen realisiert wurden. Effektive und effiziente Einstellungsprozesse
sind neben der Positionierung als attraktiver Arbeitgeber wichtige Erfolgsfaktoren im
Recruiting.
Um die Effektivität der Recruitingprozesse innerhalb der BVG stetig weiterzuentwickeln und zu optimieren, werden regelmäßig Arbeitsmarkterkenntnisse, aktuelle
Trends und auch Best Practice-Beispiele anderer Unternehmen herangezogen und
nach entsprechender Analyse und Bewertung in die BVG-Prozesse übertragen. Auch
mit der BT findet ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch zu Recruitingprozessen
statt. Wobei sowohl der Vergleich mit anderen Unternehmen im Allgemeinen als
auch mit der BT im Besonderen zeigt, dass zwar eine Übertragung von einzelnen
Prozessbausteinen oder Instrumenten realisiert werden kann, aber eine grundsätzliche Übertragung von Prozessen und Instrumenten von der BT auf die BVG nicht
möglich ist.
Die Unternehmen unterscheiden sich in ihren Rahmenbedingungen. Die BVG weist
z. B. durch ihre Größe und mit ihren circa 240 Berufsgruppen eine andere Vielfalt auf
als die BT. Diese Rahmenbedingungen wirken sich auch auf die Gestaltung von Recruitingprozessen aus und bringen unterschiedliche Anforderungen mit sich, die in allen Teilprozessen Berücksichtigung finden müssen (Freigabe- und Abstimmungsprozesse, Gestaltung von Stellenbeschreibungen, Personalsuche/-auswahl und Einstellung).
Ein weiterer entscheidender Unterschied liegt in den rechtlichen Rahmenbedingungen (z. B. Personalvertretungsgesetz (BVG) und Betriebsverfassungsgesetz (BT)).
Auch die Struktur der BVG mit entsprechenden Hierarchieebenen sowie neun
Dienststellen und einer damit verbundenen Komplexität an Entscheidungs- und Freigabeprozessen unterscheidet sich von kleineren Unternehmen, was sich beispielsweise auf die Standardisierungsmöglichkeiten von Prozessen auswirkt. Insofern werden Ideen und Best Practice-Beispiele von anderen Unternehmen regelmäßig geprüft und wenn möglich und sinnvoll auch in die BVG-Prozesse implementiert.
3. Welche #Informationstechnologie wurde in den letzten Jahren bei der Berlin Transport entwickelt?
Zu 3.: Die BVG teilt mit, dass die BT keine eigene Informationstechnologie entwickelte. Unter Nutzung gegenwärtig am Markt angebotener Informationstechnologien in
Form von Hard- und Softwareprodukten für den IT-Betrieb sowie für die Haupt- und
Unterstützungsprozesse in Betrieb und Verwaltung werden Prozesse gestaltet und
digital umgesetzt.
4. In wie weit wurde/wird die erfolgreiche entwickelte Informationstechnologie in die BVG übertragen?
Zu 4.: Die BVG teilt mit, dass sie mit der BT zur Nutzung von Informationstechnologien im Austausch steht. Darüber hinaus entwickelt und erprobt die BVG eigenständig Informationstechnologien und digitale Arbeitsmittel, die dem Personal die Arbeit
erleichtern und Vorgänge vereinfachen sollen. Seit letztem Jahr sind beispielsweise
die Bahnhofsmanager der BVG mit Tablets ausgestattet, über die sie ihre Eingaben
schnell und effizient erledigen können.
5. Wie viele #Verwaltungsbeschäftigte hat die Berlin Transport, dazu: werden Mitarbeiter in der Verwaltung als Fahrpersonal geführt, obwohl diese in der Verwaltung dauerhaft eingesetzt werden?
Zu 5.: Die BVG teilt mit, dass in der BT die Querschnittsaufgaben Personal, IT, Einkauf und Organisation, Controlling und Kommunikation dem klassischen Verständnis
von „Verwaltungsaufgaben“ zuzuordnen sind (36 Beschäftigte).
– 3 –
Dem „#Fahrbereich“ sind Bus- und U- Bahnfahrerinnen und -fahrer zuzuordnen.
Des Weiteren gibt es im Verkehrsbereich tätige Beschäftigte (47 Beschäftigte). Hierzu gehören die Aufgabengebiete Dienstplanung, Dienstzuteilung, Meister im Fahrbereich, operative Disposition im Fahrdienst, Verkehrssachbearbeitung und betriebliche
Koordination. Bei einigen dieser Positionen (14 Beschäftigte) ist eine trennscharfe
Abgrenzung „Fahrdienst“ und „Verwaltung“ nicht möglich und sinnvoll.
Berlin, den 29. Januar 2020
In Vertretung
Barbro D r e h e r
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Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Energie und Betriebe