Der #U-Bahnhof #Viktoria-Luise-Platz (#U4), der den Namen der preußischen Prinzessin Viktoria Luise Adelheid Mathilde Charlotte trägt, ist ab dem heutigen Mittwoch, den 22. Januar 2020 #stufenlos zu erreichen. Durch die Inbetriebnahme des neuen #Aufzugs ist der 1910 eröffnete U-Bahnhof ab sofort einer von insgesamt 130 #barrierefrei zugänglichen BVG-Bahnhöfen, davon sind 122 U-Bahnhöfe mit Aufzügen ausgestattet.
Die Arbeiten am Aufzug hatten im April 2018 begonnen, die Kosten belaufen sich auf zirka 1,3 Millionen Euro.
Der #BerlKönig, das gemeinsame #Ridesharing-Angebot von #BVG und #ViaVan, bietet inklusive Mobilität für Menschen mit und ohne #Behinderung. Und das geht jetzt für viele noch einfacher. Denn nach den neuesten App-Updates ist die Nutzung für Menschen mit Behinderung ab sofort noch einmal deutlich verbessert und vereinfacht.
Bereits in der Vorgängerversion konnten die bisher fünf #rollstuhlgerechten BerlKönige ganz einfach auf Knopfdruck und in Echtzeit gebucht werden. Die durchschnittliche Wartezeit für die barrierefreie Fahrt beträgt dabei aktuell nur rund 15 Minuten. Die neue #App-Version wurde nun unter anderem für #Blinde und #Sehbehinderte weiter optimiert. Für den gesamten #Buchungsprozess steht bereits seit letztem Jahr die #VoiceOver-Technologie zur Verfügung. Diese wurde in der neuen Version nochmals verbessert.
Ebenfalls neu ist ein vereinfachter und App-gestützter Prozess zum Hochladen von Dokumenten wie beispielsweise dem Schwerbehindertenausweis. Er ist Voraussetzung für die kostenlose Beförderung einer Begleitperson. Ganz automatisch werden nun auch die Fahrerinnen und Fahrer informiert, ob für Fahrgäste gegebenenfalls zusätzliche Hilfeleistungen erbracht werden sollen. Die Funktionen für die Inklusion und Barrierefreiheit wurden im Rahmen von Workshops und Gesprächen mit Fahrgästen konzeptioniert und priorisiert.
In der BerlKönig-Flotte stehen derzeit bereits fünf V-Klasse-Fahrzeuge von Mercedes zur Verfügung, die speziell für die inklusive Beförderung von Rollstuhlfahrern ausgestattet wurden. Das BerlKönig-Team plant nun außerdem den Einsatz eines Sprinters mit besonders hoher Deckenhöhe ab dem Frühjahr 2020. Für sein inklusives Angebot wurde der BerlKönig erst jüngst mit dem zweiten Platz des vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales vergebenen Bundesteilhabepreises ausgezeichnet.
Kontakt
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), Pressesprecherin: Petra Nelken
#DBV startet zum „Internationalen Tag der Menschen mit #Behinderung“ am 3. Dezember 2019 eine anonyme Umfrage und bittet um Unterstützung
Der 1. Januar 2022 ist der Tag der Wahrheit. Bis dahin muss im öffentlichen #Personnnahverkehr (#ÖPNV, also der kommunale Bus-, Straßenbahn- und U-Bahn-Verkehr) vollständig #barrierefrei ausgebaut sein. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn sie im #Nahverkehrsplan benannt werden (#Personenbeförderungsgesetz, § 8 Absatz 3, Satz 3).
Wir befürchten, dass dieses Datum überall in Deutschland „gerissen“ wird. Keine Kommune unternimmt aktuell die finanziellen und baulichen Anstrengungen zum Erreichen dieser Aufgabe. Auch die Vorbereitung der Nahverkehrspläne, insbesondere die Beteiligung der Verbände, scheint eher auf dem Papier zu stehen, als dass sie tatsächlich ernst genommen wird. Planfeststellungs- und Ausschreibungsverfahren sind in die Wege zu leiten, Wettbewerbe ggf. zu starten. Davon ist nach unserer Kenntnis nicht viel zu merken.
Deshalb bitten wir Sie um Mithilfe. Da niemand der Verantwortlichen eine ungefähre Vorstellung hat, wieviele Haltestellen betroffen sind, möchten wir eine Umfrage starten, die im Sinne der „Schwarmintelligenz“ Aufklärung und Überblick geben soll. Wir bitten Sie deshalb, an Ihre Mitglieder und Organisationen die Information zu unserer Umfrage zu versenden und so damit beizutragen, dass sie vielleicht nicht repräsentativ wird, aber dennoch eine Tendenz widerspiegelt.
Wir freuen uns auch über Ihr Interesse an einem inhaltlichen Austausch mit uns, inwieweit wir das Problem noch besser in die Öffentlichkeit transportieren können.
Link zum Gesetzestext
Die Umfrage ist erreichbar auf www.bahnkunden.de -> Aktuelles -> Umfrage
Link zur Umfrage
Pressekontakt: Frank Böhnke, DBV-Bundesvorstand Länderaufgaben, Telefon 01 77 / 8 93 43 94, buvo.mv@bahnkunden.de
Frage 1:
Wie werden die Interessen der Menschen mit Behinderung beim Ausbau der #Dresdener Bahn, z.B. beim
Umbau der Bahnhofstraße #Lichtenrade, berücksichtigt?
Frage 2:
Wer wurde dazu ab wann in die #Bauvorbereitung einbezogen?
Frage 3:
Welche Personen haben insbesondere bei Bahn, BVG; Land, Bezirk und AZ Lichtenrade die Belange der
Menschen mit Behinderungen in die jeweilige Arbeit eingebracht?
Frage 4:
Wann wurde in welcher Form die bezirkliche Beauftragte für Menschen mit Behinderungen einbezogen und
welche ihrer Hinweise wurden warum nicht beachtet?
Frage 5:
Welche konkreten Maßnahmen wurden in Folge der Beteiligung von Behindertenvertretern während der
Baumaßnahme vorgenommen?
2
Frage 6:
Wie sind insbesondere umfassende Barrierefreiheit und visuelle Kontraste während der Baumaßnahmen
gewährleistet?
Antwort zu 1 bis 6:
Im Rahmen des rd. 20 Jahre andauernden #Planfeststellungsverfahrens wurden die #Träger
öffentlicher Belange mehrfach beteiligt und in den Abwägungsprozess des #Eisenbahn-
Bundesamtes einbezogen. Zudem finden turnusmäßige Besprechungen mit allen
Projektverantwortlichen im Bereich der Bahnhofstraße statt. Ebenso wurden persönliche
Gespräche mit den Interessenvertretern der #mobilitätseingeschränkten Personen u.a. im
Infopunkt auf dem Bahnsteig in Lichtenrade geführt.
Die Maßnahmen zum Wohle der Menschen mit Behinderungen wurden während der
Planung durch die Vorhabenträgerin in Abstimmung mit den zuständigen Stellen des
Senats und des Bezirks entwickelt und planfestgestellt. Während der Sperrung des
Bahnübergangs Bahnhofstraße für den Kfz-Verkehr wird eine bauzeitliche, barrierefreie #Querungsmöglichkeit durch die Errichtung eines bauzeitlichen Bahnübergangs ermöglicht.
Frage 7:
Welche konkreten Maßnahmen wurden in Folge der Beteiligung von #Behindertenvertretern für den künftigen
Zustand ergriffen?
Antwort zu 7:
Alle #Rampenbauwerke werden mit #Ruhepodesten errichtet. Ebenso erfolgt die Erneuerung
der bereits barrierefreien Verkehrsstationen unter Berücksichtigung der spezifischen
Planungsanforderungen zur Herstellung von barrierefreien Infrastrukturlösungen.
Frage 8:
Welche Steigung weist die Unterfahrung der Bahntrasse in der Bahnhofstraße auf und ist sie damit für
Rollstuhlnutzerinnen und Rollstuhlnutzer bzw. Menschen mit Mobilitätsbehinderung ohne Probleme nutzbar?
Antwort zu 8:
Die Gehwege verlaufen behindertengerecht mit 6 m langen Rampenabschnitten mit
maximaler Steigung von 6 % und Zwischenrampenabschnitten mit maximal 2 % in der –
0,5-Ebene.
Berlin, den 08.11.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Der #BerlKönig, das gemeinsame #Ridesharing-Angebot von BVG und #ViaVan, zählt zu den Preisträgern des erstmals verliehenen #Bundesteilhabepreises. Dieser wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales vergeben und von der Bundesfachstelle #Barrierefreiheit ausgeschrieben. In diesem Jahr lautete das Thema „Inklusive #Mobilität“.
Die Fachjury sprach dem BerlKönig mit seinem unkompliziert nutzbaren, barrierefreien Angebot den mit 5000 Euro dotierten zweiten Platz des Bundesteilhabepreises zu. Valerie von der Tann, General Manager Berlin bei ViaVan, und Dr. Henry Widera, Leiter des Vorstandsstabes Digitalisierung bei der BVG, nahmen den Preis am heutigen Dienstag von Bundesminister Hubertus Heil entgegen. Das Preisgeld wird an eine gemeinnützige Einrichtung im Bereich Inklusion gespendet.
Der BerlKönig ergänzt mit seinen aktuell fünf Rolli-gerechten Vans ideal das barrierefreie Angebot mit Bussen und Bahnen im Berliner Nahverkehr. So haben Rollstuhlfahrer über die BerlKönig-App die Möglichkeit, individuelle Fahrten ohne lange Wartezeiten zu buchen und zu bezahlen. 17 Minuten betrug die durchschnittliche Wartezeit für barrierefreie Fahrten beispielsweise im September. Wie bei allen BerlKönig-Fahrten wird – ganz im Sinne der Inklusion – natürlich auch bei diesen Touren versucht, Fahrtwünsche zu bündeln und Fahrgäste mit und ohne Handicap auf optimalen Routen gemeinsam ans Ziel zu bringen.
Immer mehr gebündelte Fahrten
Neben der Inklusion von Menschen im Rollstuhl steht auch die Zugänglichkeit des Angebots für Menschen mit Sehbehinderung im Fokus. Hierfür kann die App bereits per Voice-Over Funktion bedient werden. Noch in diesem Jahr werden vereinfachte Buchungs- und Kontaktmöglichkeiten für seheingeschränkte Kunden eingeführt.
Seit dem Start des BerlKönigs im September 2018 wurde das Angebot im genehmigten Bediengebiet innerhalb des östlichen S-Bahnrings bereits für mehr als 1,15 Millionen Fahrten genutzt. Mehr als die Hälfte der aktuell 160 Fahrzeuge ist elektrisch unterwegs. Bis Ende 2020 sollen alle BerlKönige mit Strom fahren.
Durch geteilte und gebündelte Fahrten trägt das Angebot dazu bei, Autoverkehr und Schadstoffe zu reduzieren. Und das gelingt immer besser. Im Oktober waren rund 80 Prozent der Fahrten geteilt. Das heißt, es war mehr als ein Fahrgast im BerlKönig unterwegs. In Spitzenzeiten betrug der Wert sogar über 95 Prozent.
Die Bündelungsrate, also der Anteil der Fahrten, bei denen Gruppen oder Einzelpersonen mit unterschiedlichen Start- und Zielpunkten gemeinsam unterwegs sind, stieg inzwischen auf durchschnittlich 54 Prozent, in Spitzenzeiten liegt sie bei 64 Prozent.
Wie viele #S-Bahn-Stationen gibt es in Berlin und welche #S-Bahn-Linien halten dort (Aufschlüsselung pro Bezirk und nach innerhalb und außerhalb des S-Bahnrings sowie nach Kosten des Unterhalts)?
Antwort zu 1:
Hierzu berichtet die DB AG:
„Zu den S-Bahn-Stationen (s. Anlage).
Eine Auflistung der Kosten je Station können wir nicht erstellen.
Legende:
Braune Markierung
– Bahnhöfe der Ringbahn
Blaue Markierung Keine Markierung
– Bahnhöfe innerhalb des Rings
– Bahnhöfe außerhalb des Rings“
Frage 2:
In welchem Takt fahren dort die S-Bahnen zu Haupt- und Randzeiten (Aufschlüsselung nach S-Bahn-Linie sowie pro Bezirk und nach innerhalb und außerhalb des S-Bahnrings)?
Antwort zu 2:
Hierzu berichtet der VBB:
„Die angebotenen Takte im Berliner S-Bahn-Netz im Tagesverkehr variieren, je nach Abschnitt und Verkehrsnachfrage, zwischen mindestens drei Fahrten pro Stunde und Richtung und maximal 21 Fahrten pro Stunde und Richtung. Das Fahrtenangebot an jeder einzelnen Station ist für jedermann aus den veröffentlichten Fahrplänen ersichtlich.“
Eine Taktdifferenzierung in Abhängigkeit von der Lage der Strecken in bestimmten Bezirken gibt es nicht.
Frage 3:
Wie viele Kilometer Gleise umfasst das S-Bahn-Streckennetz in Berlin (Aufschlüsselung pro Bezirk und nach innerhalb und außerhalb des S-Bahnrings)?
Antwort zu 3:
Hierzu berichtet die DB AG:
„Das Gesamtnetz umfasst 638 elektrifizierte Gleiskilometer. Eine Unterteilung nach Bezirken liegt der DB Netz AG nicht vor, da es für den Betrieb und die Instandhaltung nicht maßgeblich ist.“
Frage 4:
Welche Gleise des S-Bahn-Streckennetzes müssen saniert werden (Aufschlüsselung pro Bezirk und nach innerhalb und außerhalb des S-Bahnrings sowie nach Umfang, Maßnahme, Jahr und Kosten der Sanierung)?
Antwort zu 4:
Hierzu berichtet die DB AG:
„In den nächsten 5 Jahren werden umfassende Investitionen im Rahmen des Oberbauprogramms (insbesondere Gleise, Weichen) getätigt. Diese erstrecken sich auf das gesamte Streckennetz. Hierfür ist der folgende Mitteleinsatz vorgesehen:
Angaben in T€
2_0_1_
–+–20_2_0 –+-2_02_1
—-<-2_0_2_
–+-20_2_3 –+–2_02_4 –+-G-e_sa__mt , “ 1
18.336,0
32.371,0 1 1.843,0
27.836,0
26.424,0 21.003,0 137.813,0
Eine Planung in Abhängigkeit von der Lage der Strecken in bestimmten Bezirken gibt es nicht.
Frage 5:
Wie viele Kilometer fahren alle Berliner S-Bahnen pro Tag insgesamt (Aufschlüsselung pro Bezirk und nach innerhalb und außerhalb des S-Bahnrings, werktags und am Wochenende)?
Antwort zu 5:
Hierzu berichtet der VBB:
„In der nachfolgenden Tabelle ist die pro Tag auf dem Gebiet des Landes Berlin im
S-Bahn-Verkehr gemäß Fahrplan zu erbringende Zugleistung (in Tausend Zugkilometern) aufgeführt, unterschieden nach den Verkehrstagarten Montag bis Freitag, Samstag und Sonntag.
1 70 bis Fr 1 : 1 1 „
Die Bestellung des Fahrplanes erfolgt nicht in Abhängigkeit von der Lage in bestimmten Bezirken
Frage 6:
Ist der Beantwortung vonseiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 6:
Die vorherigen Fragen zielen analog zu früheren Schriftlichen Anfragen auf den Begriff der
„gleichwertigen Mobilitätsmöglichkeiten in allen Teilen Berlins“ aus dem Berliner Mobilitätsgesetz ab (§ 1 Abs. 1 MobG). „Gleichwertig“ ist jedoch nicht gleichbedeutend mit
„gleich“, wie es der Titel der Schriftlichen Anfrage versteht.
Qualitativ wird ein gleichwertiges Angebot über die Setzung von berlinweit gültigen und anzuwendenden Qualitätsstandards, bspw. zur Pünktlichkeit oder Sauberkeit, stadtweit gewährleistet. Quantitativ bedeutet die Vorgabe, dass die Zugänglichkeit und Erreichbarkeit des öffentlichen Nahverkehrs, ganz unabhängig vom jeweiligen Bezirk, nach den gleichen, durch den Nahverkehrsplan (NVP) des Landes Berlin festgelegten Maßstäben erfolgt. Dies erfordert aber nicht ein stadtweit gleiches und damit einheiltliches Taktangebot oder eine völlig gleichartige Bedienungsweise, zumal bspw. die Taktangebote auch von anderen Kriterien wie bspw. der erforderlichen Platzkapazität, abhängig sind.
Ebenso ist in der Angebotsgestaltung entsprechend der Vorgaben des Mobilitätsgesetzes auch die Wirtschaftlichkeit und damit die tatsächlich erreichbare Nachfrage zu beachten (vgl. § 26 Abs. 2 Satz 2 MobG). Auch hier ist die Anwendung einheitlicher Maßstäbe gefordert, um stadtweit nicht nur ein Mindestangebot, sondern auch im Sinne der verkehrspolitischen Ziele des Landes ein attraktives Angebot zu erreichen. Wesentliche Maßstäbe zur Beurteilung des Vorhandenseins gleichwertiger Angebote sind die Erschließungswirkung, also das Vorhandensein von Haltestellen in ausreichender Nähe und Dichte zu den Wohnstandorten, sowie die Angebotsdichte und die möglichen Reisezeiten.
Daher kann unter verkehrswissenschaftlichen Kriterien eine Gleichwertigkeit der Angebote nicht bemessen werden, indem man Kennziffern je Bezirk erzeugt wie etwa Gleislänge/Bezirk (Frage 3), die aufgrund der unterschiedlichen Größe der Bezirke keine Aussagekraft hätten. Selbst wenn man diese Kennzahlen auf denselben Nenner bringen würde, z.B. als „Gleislänge je Quadratmeter Bezirksfläche“, ergäben sich daraus ohne Berücksichtigung zahlreicher weiterer Merkmale wie z.B. Verhältnis der tatsächlichen Siedlungsflächen zur Gesamtfläche, Siedlungsdichte und -stuktur, Bevölkerungsstruktur in den verschiedenen Ausprägungen, keine verwertbaren Aussagen hinsichtlich eines gleichwertigen Mobilitätsangebotes. Das gilt genauso für alle in den Fragen 1 bis 5 abgefragten Zahlen je Bezirk und Lage innerhalb oder außerhalb des S-Bahnrings.
Zu berücksichtigen ist dabei auch, dass das heutige Netz und die Verteilung bestimmter Verkehrsmittel auch historischen Gründen geschuldet ist. Genauso aber gibt es insbesondere zwischen S- und U-Bahn, U-Bahn und Straßenbahn sowie Straßenbahn und Bus überlappende Einsatzbereiche und Aufgaben innerhalb des integrierten Angebots des Berliner öffentlichen Personennahverkehrs, so dass eine Abgrenzung von bloßen Strecken- oder Gleislängen je Verkehrsmittel keinen Bezug hat zur Bewertung der Angebote in Bezug auf die Gleichwertigkeit der Angebote.
Wesentliche Maßstäbe für die Gleichwertigkeit sind die über alle Verkehrsträger gesamthaft beurteilte Erschließungswirkung, also die Einhaltung der Erschließungs- und Verbindungsstandards des Nahverkehrsplans (siehe insb. Kapitel 111. 1.2 und 111. 1.4), sowie die an den Attraktivitätsstandards des Nahverkehrsplans (siehe Kapitel 111. 1.5) gemessene Taktdichte. Hierzu wurde bereits in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage 18/20169 auf die entsprechenden Untersuchungsergebnisse im Nahverkehrsplan 2019-2023 verwiesen.
Berlin, den 24.10.2019 In Vertretung
lngmar Streese Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Anlage zur Antwort auf die Schriftliche Anfrage 18/21231
Frage 1:
Welche Bedeutung misst der Senat den #Radschnellverbindungen beim Ausbau des #Radwegnetzes in Berlin
bei?
Antwort zu 1:
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz misst
Radschnellverbindungen einen sehr hohen Stellenwert bei. Die infrastrukturelle Qualität
von Radschnellverbindungen soll sehr hoch werden. Sie sollen breite, meist separate
Wege besitzen, sollen gut beleuchtet, bequem und bis auf wenige Ausnahmen ohne Stopp
für Radfahrende zu befahren sein. Sie sollen das Radfahren somit sicherer, komfortabler
und schneller machen und dies insbesondere auf Wegstrecken, die länger als fünf
Kilometer sind. Radschnellverbindungen werden somit Anreize schaffen, das Fahrrad in
Berlin insgesamt häufiger zu nutzen und bieten damit den Berlinerinnen und Berlinern
neue Möglichkeiten, sich im Alltag oder in der Freizeit mit dem Rad oder auch dem
Pedelec umweltbewusst und gesundheitsfördernd fortzubewegen.
In Berlin sollen in den nächsten Jahren deshalb mindestens 100 Kilometer
Radschnellverbindungen entstehen, dies ist auch so in dem seit dem 05.07.2018 gültigen
Berliner Mobilitätsgesetz verankert. Darüber hinaus werden Radschnellverbindungen auch
in den derzeitigen Planungen zum Berliner Radverkehrsnetz besonders berücksichtigt.
Frage 2:
Warum endet der Radschnellweg Nr. 6 (wie Nr. 1) an der Grenze zum Innenstadtbereich, anstatt ihn durch
die Berliner Mitte durchzuführen und dadurch ein Weiterfahren auf den Radschnellwegen Nr. 2 oder Nr. 4 zu
ermöglichen?
2
Antwort zu 2:
Eine wichtige Nutzergruppe bei den Radschnellverbindungen sind Pendlerinnen und
Pendler, die insbesondere aus den Außenbereichen der Stadt in den Innenbereich fahren
sollen. Hierfür wurden in der vorherigen Potenzialuntersuchung insgesamt 10
Trassenkorridore ausgewählt, die zunächst diese radiale (sternförmig auf die Innenstadt
zulaufende) Verbindungsfunktion vorhalten. Bei den Planungen für
Radschnellverbindungen wird darüber hinaus darauf geachtet, dass diese an bereits
bestehende Radverkehrsanlagen anschließen, um so die Weiterführung und Anbindung
an das bestehende Radverkehrsnetz zu gewährleisten. Bei der Planung von
Radschnellverbindungen in einem dichtbebauten innerstädtischen Raum sind die hohen
Qualitätsstandards der Infrastruktur von Radschnellverbindungen schwieriger umzusetzen.
Die Umsetzung von Radschnellverbindungen wird stufenweise erfolgen, das heißt, dass
weiterführende Verbindungsstrecken (mit der infrastrukturellen Qualität von
Radschnellverbindungen) auch zu einem späteren Zeitpunkt geplant und realisiert werden
können. Der Fokus der jetzigen Untersuchungen und Planungen liegt jedoch zunächst auf
der Anbindung der Außenbereiche an die Bereiche der Innenstadt.
Frage 3:
Welche Bedeutung misst der Senat einer #Fahrradbrücke zwischen dem Park am #Gleisdreieck und dem #Tilla-
Durieux-Park innerhalb des Radschnellwegnetzes bei?
Antwort zu 3:
Im Zuge der Untersuchungen zu Radschnellverbindungen erfolgen seitens der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz derzeit keine weiterführenden
Planungen für eine Brücke vom Park am Gleisdreieck zum Tilla-Durieux-Park.
Grundsätzlich kann jedoch festgehalten werden, dass diese neue Brücken-Verbindung für
den Rad- und Fußverkehr (unabhängig vom Radschnellverbindungs-Kontext) eine
sinnvolle Ergänzung darstellen würde.
Frage 4:
Warum wurde der Siegerentwurf des Wettbewerbs von 2006 (Fußgängerbrücke über den Landwehrkanal –
Siegerentwurf von KLÄHNE BUNG Beratende Ingenieure im Bauwesen GmbH, Berlin (DE)) – nicht
realisiert?
Antwort zu 4:
Im Ergebnis des Wettbewerbs ist die Arbeitsgemeinschaft Klähne, Max Dudler und
freiräumer mit den erforderlichen Planungsleistungen zur Umsetzung des Projektes
gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) beauftragt worden.
Die Entwurfsplanung (Leistungsphase 3 der HOAI) konnte im Abstimmungsverfahren
keine Zustimmung hinsichtlich der Berücksichtigung der Belange der #Brückenerhaltung,
der #Barrierefreiheit, des städtebaulichen Erscheinungsbildes sowie der Einhaltung der
denkmalpflegerischen Anforderungen erlangen. Da das Baurecht für die Brücke im
Zustimmungsverfahren zu erwirken war, war die Planung gehemmt.
3
Aufgrund der Prioritätensetzung und Fokussierung auf unabdingbar notwendige
Instandsetzungs- bzw. Ersatzneubaumaßnahmen wurde die Entscheidung getroffen, die
Maßnahme zurückzustellen.
Frage 5:
Wie ist der Stand der Planung für den Bau einer Fahrradbrücke an dieser Stelle? Falls im Moment nichts
passiert: Warum? Wie sind die Aussichten auf eine Wiederaufnahme der Planungen?
Antwort zu 5:
Die bisherigen Machbarkeitsstudien für eine auch durch #Radfahrende nutzbare Brücke
haben zu keiner konstruktiv umsetzbaren und gestalterisch befriedigenden Lösung
geführt, nachdem sich herausgestellt hatte, dass die den Landwehrkanal in diesem
Bereich querenden #Tunnelanlagen der Deutschen Bahn zu sehr aufwändigen
Rahmenbedingungen für die Gründung von Brückenbauwerken führen.
Berlin, den 25.09.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
#Blinde, #gehörlose und #gehbehinderte Menschen sowie interessierte #Senioren konnten in Ruhe einen Zug erkunden und testen
Die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist für Menschen mit Behinderung eine Herausforderung. Wie gelange ich zum Bahnsteig? In welchem Abschnitt hält der Zug? Wie finde ich die Türen?
Antworten auf diese und weitere Fragen erhielten am heutigen Donnerstag rund drei Dutzend betroffene Fahrgäste beim #Mobilitätstraining der #S-Bahn Berlin. Auch Senioren waren gekommen, um sich Tipps zu holen, wie sie sich sicher auf Bahnhöfen und in den Zügen bewegen können. Ehrengäste waren außerdem die Schüler der 6. Klassenstufe der #Carl-von-Linné-Schule für #Körperbehinderte aus Berlin-Lichtenberg.
Um 8.40 Uhr startete das Training am Bahnhof #Schöneweide, dort standen zwei S-Bahnzüge für praktische Übungen bereit, darunter auch einer der Baureihe #480, der eine besonders hohe Einstiegskante hat. Hier müssen Rollstuhlfahrer eine starke Neigung überwinden. Und auch ein Zug der Baureihe #481 war vor Ort. Dieser fuhr dann um 10.20 Uhr weiter zum #Nordbahnhof. Dort warteten bereits weitere Fahrgäste, die am Mobilitätstraining teilnehmen wollten. Als letzte Station stand der #Ostbahnhof auf dem Programm.
„Gut, dass man hier endlich alles ausprobieren darf, ohne Stress und Hektik“, sagte Kerstin Kose (40). Sie ist stark sehbehindert, leidet unter einem Tunnelblick, denn sie hat nur ein Gesichtsfeld von fünf Grad. Daher hat sie Angst beim Ein- und Aussteigen. „Alles muss sonst so schnell gehen, denn der Zug fährt ja gleich weiter“, so Kose. Heute nun konnte sie das Fahrzeug in Ruhe erkunden und sich die Gegebenheiten einprägen.
Rainer Gau (67) aus Tegel kam mit seinem 87-jährigen Vater Karl-Heinz Bossier zum Nordbahnhof. Gau: „Mein Vater hat seit kurzem einen Rollator und zudem nur noch zehn Prozent Sehfähigkeit.“ Hier konnte er ihm nun zeigen, wo sich der Türknopf befindet und wo er im Zug am besten mit seinem Rollator sitzen kann. Außerdem haben die beiden sich mit Mitarbeitern des VBB Bus & Bahn-Begleitservices ausgetauscht und sind überzeugt, dass sie den Service demnächst mal in Anspruch nehmen werden.
Rico Todzi (37) aus Wedding ist auf den Rollstuhl angewiesen. Er ist im Großen und Ganzen zufrieden mit den Einrichtungen der S-Bahn. Dennoch hat er einen Verbesserungsvorschlag: „Wenn ein Fahrstuhl nicht funktioniert, sollte das über die App noch schneller kommuniziert werden.“
Die S-Bahn Berlin veranstaltet das Mobilitätstraining alle zwei Jahre. Hinkommen und mitmachen können alle Menschen mit Einschränkungen. Eine Anmeldung ist nicht nötig, die Teilnahme ist kostenlos. Als Ansprechpartner waren heute neben den Mitarbeitern vom VBB Bus & Bahn-Begleitservice noch die Behinderten-Beauftragte der S-Bahn vor Ort, sowie auch der Lokführer und der Fahrplanbeauftragte.
Daniela Franke, bei der S-Bahn verantwortlich für Veranstaltungen: „In einer Stadt wie Berlin ist die Teilnahme am Verkehr für Menschen mit Handicap eine besondere Herausforderung. Wir wollen, dass sie sich als unsere Fahrgäste sicherer fühlen und freuen uns daher, dass das Training so gut angenommen wird. Für die S-Bahn Berlin und alle Beteiligten war diese Veranstaltung ein Mehrwert.“
Die Services der S-Bahn für blinde, gehörlose und gehbehinderte Menschen
Einstiegshilfe für Rollstuhlfahrer
Rollstuhlfahrer können sich vom Lokführer eine Rampe an die Wagentür legen lassen. Dazu müssen sie auf dem Bahnsteig in dem Abschnitt warten, in dem der erste Wagen hält. Wo das genau ist, ist auf dem Fahrtzielanzeiger am Bahnsteig ersichtlich. Dann dem Lokführer ein Zeichen geben, dass er die Rampe anlegen soll und absprechen, wo der Zielbahnhof ist.
Hilfe für blinde Menschen
Für Blinde gibt es an jeder Tür eine sogenannte Tastlippe (hervorstehende Gumminarbe). Das betrifft die Baureihen 481 und 480. Bei der BR 485 steht die Tür aus dem Wagenkasten etwas hervor, außerdem befinden sich dort auch Griffmulden, die gut zu ertasten sind. Bei allen Baureihen befindet sich der Türknopf auf der rechten Seite. An immer mehr Bahnhöfen gibt es Blinden-Leitsysteme, Rippenplatten im Bahnsteigbelag, und durch Aufmerksamkeitsfelder wird auf Ausgänge hingewiesen.
Die Ticketautomaten wurden überarbeitet:
– Display mit max. Helligkeitswert (800cd)
– Einsatz eines 3-Ecken-Menüs im Display
– Braille-Einleger an Münzeinwurf, Kartenleser, Banknotenverarbeitung
Hörgeschädigte und gehörlose Fahrgäste
Die Orientierung wird durch optische Signale erleichtert. So wird zum Beispiel das Schließen der Türen zusätzlich mit Warnleuchten angezeigt. Vorzugweise orientieren sie sich an den optischen Anzeigen.
Begleitservice
Menschen mit Behinderung, die nicht in der Lage sind, ihre Fahrt allein anzutreten und eine Begleitung benötigen, bietet der VBB einen kostenlosen Begleitservice. Anmeldung per Telefon unter 030 – 34 64 99 40 (Montag bis Freitag von 9.30-17.30 Uhr, bis spätestens am Vortag des Begleitwunsches).
Frage 1:
In welchen zeitlichen Abständen bieten die #S-Bahn Berlin GmbH und die #BVG Mobilitätstrainings für #mobilitätseingeschränkte Menschen an? Werden die Angebote regelmäßig angeboten? Wie viele Personen
können an einem solchen Termin gleichzeitig teilnehmen?
Antwort zu 1:
Die Deutsche Bahn AG antwortet dazu:
„Alle zwei Jahre bietet die S-Bahn Berlin GmbH ein #Mobilitätstraining an, dessen
Teilnehmerzahl bisher nicht begrenzt ist.
Die Zielstellung des Trainings orientiert sich an folgenden Aspekten:
– Sicher mobil – trotz Handicap!
– Üben und informieren am Bahnsteig und in einem bereitgestellten Zug,
– Erkennen von Gefahrensituationen und angemessen handeln lernen,
Rat und Auskünfte von Triebfahrzeugführerinnen/Triebfahrzeugführern bzw.
Teamleiterinnen/Teamleitern, Mitarbeitenden, Kundentelefon, Umlaufplaner,
Beauftragte für Fahrgäste mit Behinderungen erhalten.
2
Folgende Fragestellungen stehen dabei besonders im Fokus:
– Wie verhalte ich mich als mobilitätseingeschränkter Mensch richtig?
– Wie vermeide ich Gefahrensituationen?
– Wer sind meine Ansprechpartner vor und während der Fahrt?
– An wen wende ich mich im Ernstfall oder, wenn ich Hilfe benötige?
– Wie bereite ich mich selbst gut auf eine S-Bahnfahrt vor?
– Wie komme ich mit dem Rollstuhl in den Zug rein und raus?
– Wo finde ich welche Sicherheitseinrichtungen im Zug?
– Welche Möglichkeiten der Orientierung entsprechend der Behinderung gibt es auf dem
Bahnsteig?
– Blinde und sehbehinderte Fahrgäste können erproben, sich in einem leeren Wagen
und auf dem Bahnsteig zu orientieren.“
Die BVG antwortet dazu:
„Die BVG bietet seit 2004 jährlich im Zeitraum von April bis November acht bis zehn
Mobilitätstrainings an. Die Teilnehmerzahl ist nicht begrenzt. Es mussten noch nie
Teilnehmende zurückgewiesen werden.“
Frage 2:
In welchen zeitlichen Abständen bieten die S-Bahn Berlin GmbH und die BVG #Sicherheitstrainings für #blinde
und #sehbehinderte Menschen an? Werden die Angebote regelmäßig angeboten? Wie viele Personen
können an einem solchen Termin gleichzeitig teilnehmen?
Antwort zu 2:
Die Deutsche Bahn AG antwortet dazu:
„Im Rahmen der Mobilitätstrainings werden auch die Belange von blinden und
sehbehinderten Menschen berücksichtigt. Ein Bedarf nach einem Sicherheitstraining
speziell für Blinde und Sehbehinderte wurde bisher nicht identifiziert.“
Die BVG antwortet dazu:
„Die Mobilitäts-Trainings sind für Menschen aller #Beeinträchtigungsarten geeignet.
Zusätzlich wird in Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem #Allgemeinen Blinden- und
Sehbehindertenverein Berlin e.V. ( #ABSV) alle zwei Jahre ein spezielles Sicherheitstraining
in der U-Bahn für blinde und sehbehinderte Menschen angeboten. Die Teilnehmerzahl ist
nicht begrenzt.“
Frage 3:
Wo und in welcher Form werden die Angebote zu Mobilitäts- und Sicherheitstrainings veröffentlicht? Sind
diese Bekanntmachungen barrierefrei gestaltet?
Antwort zu 3:
Die Deutsche Bahn AG antwortet dazu:
„Die Trainings werden über die bekannten digitalen Kommunikationskanäle der S-Bahn
Berlin GmbH beworben. Neben der Ankündigung auf der Website der S-Bahn Berlin
GmbH, erfolgt dies auch via Newsletter und Twitter, aber auch über Pressemitteilungen an
die Medienlandschaft und die Fahrgäste in der ausliegenden Kundenzeitung punkt3.
3
Zuletzt wurde die Einladung zum Mobilitätstraining auch an die Interessenvertreter der #Behindertenverbände persönlich ausgesprochen, gleichfalls erfolgt eine Kommunikation
über die #Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderungen.
Die Inhalte des digitalen Angebotes, insbesondere zu Kernthemen sowie zu
Baumaßnahmen und Fahrplanänderungen, werden aktuell in leichter und verständlicher
Sprache angeboten und ermöglichen einen einfacheren Einstieg in die Nutzung der
digitalen Serviceangebote. In enger Zusammenarbeit mit den Blinden- und
Sehschwachenverband Berlin werden zukünftig sowohl die Websiteinhalte als auch die
elektronischen Newsletter für den Einsatz sogenannter Screenreader optimiert. Ziel ist es,
die Umwandlung von Bildschirminhalten in Sprache stetig zu verbessern, um damit das
Internetangebot der S-Bahn Berlin auch für Sehbehinderte uneingeschränkt zugänglich zu
machen.“
Die BVG antwortet dazu:
„Die Angebote für die Mobilitäts- und Sicherheitstrainings werden auf der Homepage der
BVG, im Fahrgastmagazin plus der BVG, im Faltblatt Berlin barrierefrei der BVG, im
Berliner Fenster -das sogenannte „U-Bahnfernsehen“-, über das Call Center der BVG,
über die #Landesbeauftragte und die Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
kommuniziert. Die Homepage der BVG inkl. des dort veröffentlichten Faltblatts „Berlin
barrierefrei“ sind barrierefrei nutzbar.“
Berlin, den 03.09.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz