Straßenverkehr: Barrierearme Ampelanlagen, aus Senat

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Frage:

Wie viele #Lichtzeichenanlagen sind, aufgegliedert nach Bezirken, derzeit nicht #barrierearm, bzw. mit Signalanlagen für #Sehbehinderte ausgestattet?

Antwort:

Bei der Beantwortung dieser Frage wird davon ausgegangen, dass mit dem Begriff

„Barrierearme Ampelanlagen“ die zusätzliche Ausrüstung von #Lichtsignalanlagen (#LSA) mit akustischen Signalgebern für #blinde und #sehbehinderte Mitmenschen gemeint ist. Eine Übersicht, an welchen LSA die #Borde für #Gehbehinderte abgesenkt sind, liegt dem Senat nicht vor.

Bezirk

LSA-Anlagen gesamt

mit akustischen Signalgebern

ohne akustische Signalgeber

Charlottenburg-Wilmersdorf

282

113

169

Friedrichshain-Kreuzberg

164

82

82

Lichtenberg

112

93

19

Marzahn-Hellersdorf

104

88

16

Mitte

302

199

103

Neukölln

132

71

61

Pankow

148

129

19

Reinickendorf

135

42

93

Spandau

156

72

84

Steglitz-Zehlendorf

223

101

122

Tempelhof-Schöneberg

236

87

149

Treptow-Köpenick

126

102

24

 

Gesamt

 

2120

 

1179

 

941

Berlin, den 16.05.2018 In Vertretung

Jens-Holger Kirchner Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenbahn: Ostalgie auf Rädern: Tatra-Straßenbahnen fahren bis 2020 Die BVG wollte nach 2017 alle Tatrabahnen aus dem Verkehr ziehen., aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article214360815/Ostalgie-auf-Raedern-Tatra-Strassenbahnen-fahren-bis-2020.html

Berlin. Ihr Abschied von Berlins Straßen war längst verkündet: Spätestens Ende 2017 werden die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) die letzten #Tatra-Züge aus ihrer Straßenbahnflotte ausmustern, hieß es noch 2015. Später war zu hören, man wolle sich noch 40 Fahrzeuge als "Notreserve" halten. Doch die betagten, noch zu DDR-Zeiten angeschafften Bahnen müssen nun deutlich länger im Einsatz bleiben. Mindestens bis 2020 werden die "Tatras", wie sie von ihren Fans liebevoll genannt werden, ganz regulär durch Berlin fahren. Der Grund: Wie schon bei der U-Bahn fehlen der BVG auch für ihren Straßenbahnbetrieb die Fahrzeuge.

Doch während die im Dauereinsatz befindlichen -Bahn-Oldtimer den Fahrgästen noch einen halbwegs passablen Service bieten, müssen die Nutzer der #Tatra-Bahnen erhebliche Einschränkungen hinnehmen. Denn anders als die modernen Niederflur-Straßenbahnen vom Typ Flexity ist das Wageninnere der Tatras nur über einen hohen Einstieg erreichbar. Vor allem für Eltern mit Kinderwagen, Rollstuhlfahrer oder Menschen mit Gehbehinderungen sind die steilen Treppenstufen eine im Alltag nur schwer zu bewältigende Hürde. Behindertenverbände sind daher alles andere als glücklich über den verlängerten Tatra-Einsatz.
Lieferung nach Ostberlin

Insgesamt 562 Fahrzeuge hatte der gleichnamige tschechische Hersteller zwischen 1976 und 1997 in den Ostteil Berlins geliefert, wo die Straßenbahn bis zur Wiedervereinigung nur fuhr. Die #Tatras, anfangs noch mit spartanischen Hartschalensitzen ausgestattet, waren nicht unbedingt bequem, galten jedoch bei den Ostberliner Verkehrsbetrieben als großer Fortschritt gegenüber den zuvor eingesetzten Bahnen, die teilweise noch aus Vorkriegszeiten stammten.

Nach der Wiedervereinigung wurde die Hälfte der Fahrzeuge des Typs #KT4D zwischen 1993 und 1997 modernisiert. Die übrigen wurden bis 1999 vor allem an Abnehmer in Osteuropa …

Taxi: Einführung des Inklusionstaxis wird vorbereitet, aus Senat

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Der Senat hat heute den von der Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, Elke Breitenbach vorgelegten Bericht an den Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses zum Stand der Konzeptentwicklung und des Verfahrens beim #Inklusionstaxi beschlossen.

Senatorin Breitenbach: „Wir wollen in Berlin durch die Einführung von #barrierefreien und #multifunktionalen #Taxen, sogenannten #Inklusionstaxen, einen weiteren Schritt für mehr Barrierefreiheit im Stadtverkehr gehen. Selbstbestimmte Mobilität ist ein Menschenrecht und eine Voraussetzung für Inklusion, Partizipation und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Inklusionstaxen können Menschen mit und ohne Mobilitätseinschränkungen sowohl mit als auch ohne Rollstuhl sicher und komfortabel befördern. Durch Investitionshilfen des Landes Berlin wurden die Voraussetzungen für deren Einführung geschaffen.“

Im Haushaltsplan 2018/2019 wurden für Zuschüsse an Taxiunternehmen und für Schulungen von Fahrpersonal Mittel in Höhe von 1,5 Mio. € im Etat des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) eingestellt. Die gesamtstädtische Aufgabe „Einführung des Inklusionstaxis im Land Berlin“ war nach entsprechenden inhaltlichen Vorbereitungen in der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales im Februar 2018 auf das LAGeSo übertragen worden.

Parallel dazu wurden Mittel für eine Dreiviertelstelle Entgeltgruppe E 12 (für Grundsatzangelegenheiten) und eine halbe Stelle E 10 (für Ausreichung der Zuschüsse) etatisiert. Das Aufgabengebiet Grundsatzangelegenheiten wurde im April bereits besetzt, sodass die dauerhafte Aufgabenerledigung im LAGeSo sichergestellt ist.

Mit der Ausgestaltung einer Förderrichtlinie wurde bereits begonnen, um eine an transparenten und verbindlichen Kriterien orientierte Zuschussgewährung sicherzustellen.
Alle bisherigen Maßnahmen sollen dazu dienen, die Einführung des Inklusionstaxis schnell zu ermöglichen und dabei frühzeitig alle zu beteiligenden Stellen und Einrichtungen einzubeziehen. Das gilt für die Senatsverwaltungen (Verkehr, Wirtschaft, Finanzen), die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung ebenso wie für die Taxi-Innung sowie für Sozialverbände und die Betroffenen selbst.

Der Abstimmungsprozess mit den am Verfahren beteiligten Behörden wird im Moment vorbereitet. Es wird angestrebt, zu Beginn des kommenden Jahres mit den ersten Inklusionstaxen an den Start gehen zu können.

Rückfragen: Sprecherin der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, Telefon: (030) 9028-1135

barrierefrei + Straßenverkehr + Bahnverkehr: Querungsmöglichkeit am Bahnübergang Säntisstraße, aus Senat

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Frage 1:
Inwiefern war der Senat mit welchen Senatsverwaltungen an der Planung zur Schaffung einer #Querungsmöglichkeit der Bahntrasse am #Bahnübergang äntisstraße während dessen Sperrung in der Zeit der #Baumaßnahmen zur #Dresdner Bahn befasst?
Antwort zu 1:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Der Senat wurde im Rahmen des #Planfeststellungsverfahrens und der von der Vorhabenträgerin eingereichten #Planänderungen mehrfach beteiligt. Die bauzeitliche Fußgängerüberführung wurde erst in die 6. Planänderung eingebracht. Die damalige Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales hatte im Rahmen einer Einwendung um Information zur bauzeitlichen barrierefreien Querung der Säntisstraße gebeten, die von der Vorhabenträgerin entsprechend erläutert wurde.“
2
Frage 2:
Welche Positionen haben die beteiligten Senatsverwaltungen zu einer etwaigen Barrierefreiheit der Querungsmöglichkeit eingenommen, um auch Menschen mit Behinderungen, Eltern mit Kinderwagen oder Fahrradfahrern die Überwindung der Bahntrasse zu ermöglichen?
Frage 3:
Was hat welche Senatsverwaltung getan, um eine barrierefreie Querungsmöglichkeit sicherzustellen?
Frage 4:
Was hält der Senat von der nunmehr gefundenen nicht barrierefreien Querungsmöglichkeit?
Frage 5:
Trifft es zu, dass der Senat am 01.02.2016 nachgefragt hat, ob die bauzeitliche Fußgängerüberführung barrierefrei sein wird? Wenn ja, welche Senatsverwaltung hat nachgefragt? Wenn ja, wie hat der Senat reagiert, als er die Antwort erhalten hat?
Antwort zu 2 bis 5:
Mit einer E-Mail vom 01.02.2016 hat die damalige Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales hinterfragt, wie die bauzeitliche Barrierefreiheit gestaltet werden soll.
Für die Planungsentscheidung zur bauzeitlichen Fußgängerüberführung wurden die örtlichen Gegebenheiten und das geringe Verkehrsaufkommen am Bahnübergang Säntisstraße in einem Abwägungsprozess mit einbezogen. Dabei wird stets ein Ausgleich zwischen betroffenen Belangen und berechtigten Interessen geschaffen. Für den vorliegenden Fall stehen jedoch Nutzen und Kosten in keinem vertretbaren Verhältnis. Die Fußgängerbrücke wurde im Rahmen der Planfeststellung der Dresdener Bahn bei der Planfeststellungsbehörde, dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA), eingereicht. Die provisorische Fußgängerbrücke wurde mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 22.05.2017 durch das EBA genehmigt: „Gleichwohl hält die Planfeststellungsbehörde den Aufwand für die Herstellung eines barrierefreien Provisoriums zur bauzeitlichen Bahnquerung angesichts des relativ geringen zu erwartenden Aufkommens an mobilitätseingeschränkten Nutzern für unverhältnismäßig.“ (EBA, 2017: Planfeststellungsbeschluss „Dresdner Bahn“, PFA 1, S.160).
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Der Zugang zur S-Bahn und zu den Gebieten der jeweils anderen Bahnseite während der Bauzeit wird durch die bauzeitliche Planung gewährleistet. So ermöglicht die Buslinie 277 (z.T. im 10-Minuten-Takt) mit Halt am S-Bahnhof Buckower Chaussee eine barrierefreie Umfahrung des geschlossenen Bahnübergangs Säntisstraße innerhalb von rd. sieben Minuten.“
Die bauzeitliche Barrierefreiheit ist demnach durch den Bahnübergang Buckower Chaussee und die Buslinie 277 gegeben.
Frage 6:
Inwiefern war der Bezirk Tempelhof-Schöneberg mit welchen Abteilungen und Ämtern beteiligt?
3
Antwort zu 6:
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg teilt hierzu folgendes mit:
„Das Stadtentwicklungsamt koordiniert die bezirklichen Stellungnahmen der Fachdienststellen und nimmt selbst zu den städtebaulichen Belangen Stellung. U. a. wurde der Fachbereich Straßen einbezogen.
Eine erste Information der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung erfolgte durch die Beauftragte für Menschen mit Behinderung des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg. Seit 2011 bestehen regelmäßige Kontakte zwischen Landes- und Bezirksebene.“
Frage 7:
Welche Position hat der Bezirk Tempelhof-Schöneberg zu einer etwaigen Barrierefreiheit der Querungs-möglichkeit eingenommen, um auch Menschen mit Behinderungen, Eltern mit Kinderwagen oder Fahrradfahrern die Überwindung der Bahntrasse zu ermöglichen?
Antwort zu 7:
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg teilt hierzu folgendes mit:
„Die fehlende Barrierefreiheit der Fußgängerbrücke wurde in der Stellungnahme zur 6. Planänderung seitens des Bezirkes festgestellt.
Die Beauftragte für Menschen mit Behinderung des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg hat sich fortwährend für Barrierefreiheit auch während der gesamten Planungsphase eingesetzt. Dies erfolgte in Abstimmung mit der Landesebene.“
Frage 8:
Was hat der Bezirk Tempelhof-Schöneberg getan, um eine barrierefreie Querungsmöglichkeit sicherzustellen?
Antwort zu 8:
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg teilt hierzu folgendes mit:
„Die Sicherstellung einer barrierefreien Querungsmöglichkeit ist nicht Aufgabe des Bezirkes sondern des Vorhabenträgers der Maßnahme, der DB AG.“
Frage 9:
Was hält das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von der nunmehr gefundenen nicht barrierefreien Querungsmöglichkeit?
Antwort zu 9:
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg teilt hierzu folgendes mit:
„Die Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin hat sich mit der Drucksache Nr. 0619/XX „Eine anwohnerfreundliche Querungsmöglichkeit für die Säntisstraße“ positioniert und damit den Wunsch nach einer entsprechenden Verbesserung zum Ausdruck gebracht.
Der Beirat von und für Menschen mit Behinderung Tempelhof-Schöneberg von Berlin hat in seinem Offenen Brief vom 12.04.2018 gefordert: „Eine zumutbare barrierefreie Querung
4
an der Säntisstraße ist … unverzüglich einzurichten.“ Die Beauftragte für Menschen mit Behinderung im Bezirk vertritt die gleiche Auffassung.“
Frage 10:
Trifft es zu, dass der Bezirk Tempelhof-Schöneberg lediglich eine ausreichende Beleuchtung für die Fußgängerbrücke gefordert, eine Barrierefreiheit hingegen nicht als notwendig erachtet hat?
Antwort zu 10:
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg teilt hierzu folgendes mit:
„Die Einwendung des Bezirks Tempelhof-Schöneberg vom 29.04.2016 enthielt keine Forderung zur Herstellung einer barrierefreien Lösung. Gegenüber der ursprünglich geplanten Schließung des Bahnübergangs ohne bauzeitliche Fußgängerüberführung wurde die Aufrechterhaltung der Querungsmöglichkeit während der Bauzeit durch die Fußgängerbrücke positiv gesehen.“
Berlin, den 08.05.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnhöfe + barrierefrei: U-Bahnhof Kaiserdamm, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
In welchem Zeitraum und zu welchen Kosten wird im U-Bhf. #Kaiserdamm ein Fahrstuhl eingebaut?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Infolge zweier Bahnsteige müssen am Standort Kaiserdamm zwei Aufzüge nacheinander gebaut werden. Der Baustart des ersten Aufzugs mit einer Bauzeit von ca. einem Jahr kann nach Vorliegen der beantragten Plangenehmigung voraussichtlich im Jahr 2019 erfolgen. Voraussichtlich in 2020 wird mit dem Bau des 2. Aufzuges begonnen. Die Kosten für die beiden Aufzüge belaufen sich auf ca. 2,8 Mio. EUR.“
Frage 2:
Wo soll sich der Ausgang für diesen #Fahrstuhl befinden?
2
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Der endgültige #Aufzugsstandort wird im Rahmen des laufenden Plangenehmigungs-verfahrens festgelegt. Aufgrund der bautechnischen Randbedingungen (einfache Tiefenlage, seitliche Verteilerhalle vorhanden) sowie im Hinblick auf die Umsteige-beziehung zur -Bahn stellt sich ein Standort an der östlichen Zugangsanlage auf beiden Gehwegen als Vorzugsvariante dar.“
Frage 3:
Inwieweit sind die Bedürfnisse der Nutzer und Nutzerinnen des Zentralen Omnibus Bahnhofs (#ZOB) dabei mitgedacht worden?
Antwort zu 3:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Aufgrund der bautechnischen Probleme am westlichen Verteilergeschoss (zu geringe Deckenhöhe, Einschränkung von Fluchtwegen) ist diese Variante gegenüber der unter Antwort zu 2 beschriebenen Vorzugsvariante deutlich im Nachteil. Der etwas längeren Zuwegung zum ZOB stehen kürzere Umsteigewege zur S-Bahn gegenüber.“
Frage 4:
Inwieweit wäre eine bessere Anbindung an den ZOB denkbar und ggf. warum ist eine bessere Anbindung an den ZOB nicht machbar bzw. mit welchen Mehrkosten wäre eine bessere Anbindung denkbar?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Der ZOB ist mit den heute vorhandenen Zugangsanlagen, u.a. mit einer Fahrtreppe, gut an die U-Bahn angeschlossen. Aufgrund des hohen baulichen Aufwandes, der nach heutiger Abschätzung bei ca. 4 Mio. EUR liegen wird, ist der Bau einer zusätzlichen doppelten Aufzugsanlage am westlichen Bahnsteigende wirtschaftlich nicht zu recht-fertigen. Der um ca. 80 m längere Fußweg zum Standort am östlichen Bahnhofszugang wird für vertretbar gehalten.“
Der Senat folgt aus fachlicher Sicht dieser Argumentation und unterstützt die Vorzugs-variante der BVG.
Berlin, den 27.04.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

zu Fuß mobil + Bahnverkehr + barrierefrei: Deutsche Bahn reagiert auf Kritik zum Bahnübergang Säntisstraße Für ihre nicht barrierefreie Fußgängerbrücke am Bahnübergang Säntisstraße muss die Deutsche Bahn seit Monaten heftige Kritik einstecken. , aus Berliner Woche

http://www.berliner-woche.de/marienfelde/bauen/deutsche-bahn-reagiert-auf-kritik-zum-bahnuebergang-saentisstrasse-d159926.html

In einem Schreiben verweist die #Bahn erneut auf die bereits bekannte Argumentation, dass die Herstellung eines #barrierefreien #Provisoriums angesichts des „relativ geringen zu erwartenden Aufkommens an mobilitätseingeschränkten Nutzern“ aus Sicht des #Eisenbahnbundesamts als #Planfeststellungsbehörde als „unverhältnismäßig“ angesehen wurde. Darüber hinaus wurde dem Unternehmen zufolge bereits vor gut zwei Jahren auf die fehlende Barrierefreiheit der geplanten #Überquerung hingewiesen. Dies sei damals im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens auf Nachfrage vom 1. Februar 2016 dem Land Berlin mitgeteilt worden.

Überraschenderweise, so schreibt die Bahn, hätten sich der Senat und der Bezirk damals mit der Planung einverstanden gezeigt. Tempelhof-Schöneberg habe die Aufrechterhaltung der Überquerungsmöglichkeit bis 2021 während des Ausbaus der #Dresdner Bahn „bei Berücksichtigung einer entsprechenden Beleuchtung auch ohne Barrierefreiheit als wirkungsvoll angesehen“. „Weitere Forderungen für eine Barrierefreiheit der bauzeitlichen #Fußgängerbrücke wurden nicht an uns herangetragen“, schreibt das Unternehmen. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Florian Graf hat nun eine Schriftliche Anfrage im Abgeordnetenhaus eingereicht, um den Sachverhalt zu klären.

Obwohl die Deutsche Bahn einen Alleingang von sich weist, hält sie Veränderungen der Brücke …

Bahnhöfe + barrierefrei: Halb und halb. In den kommenden fünf Wochen schließt die BVG den barrierefreien Ausbau des U-Bahnhofs Siemensdamm auf der U-Bahnlinie U7 ab, aus BVG

Klicke, um auf 20180413_PM_Halb_und_halb.pdf zuzugreifen

In den kommenden fünf Wochen schließt die BVG den #barrierefreien Ausbau des -Bahnhofs #Siemensdamm auf der U-Bahnlinie #U7 ab. Nachdem letztes Jahr ein #Aufzug in Betrieb genommen wurde, wird nun ein taktiles #Leitsystem für blinde und sehbehinderte Menschen eingebaut und die Höhe der Bahnsteigkanten angepasst. In diesem Zusammenhang saniert die BVG zudem den Bahnsteigbelag. Während der gesamten Bauarbeiten kann der U-Bahnhof weiterhin angefahren werden, allerdings nur in eine Richtung.

Von Montag, 16. April, Betriebsbeginn bis Freitag, 4. Mai 2018 circa 16:00 Uhr wird der Bahnsteig in Richtung Rathaus #Spandau saniert, weshalb die Züge ohne Halt durchfahren. Um den U-Bahnhof Siemensdamm zu erreichen, müssen Fahrgäste bis zum U-Bahnhof #Rohrdamm fahren und von dort wieder zurück. Wer vom Siemensdamm in Richtung Rathaus Spandau fährt, muss am U-Bahnhof #Halemweg umsteigen.

Anschließend wird von Montag, 7. Mai, Betriebsbeginn bis Freitag, 18. Mai 2018, circa 16:00 Uhr der Bahnsteig in Richtung Rudow gesperrt. Fahrgäste aus Richtung Rathaus Spandau nach Siemensdamm fahren bis Halemweg und von dort eine Station zurück. Fahrgäste von Siemensdamm in Richtung Rudow fahren über den U-Bahnhof Rohrdamm.

Bahnverkehr + Straßenverkehr + barrierefrei: Bahnübergang Diese Treppe in Marienfelde ist ein schlechter Witz Eine Fußgängerbrücke ersetzt den Bahnübergang an der Säntisstraße., aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article213891587/Diese-Treppe-in-Marienfelde-ist-ein-schlechter-Witz.html

Die Hürde ist hoch – und nur schwer zu überwinden. Seit Donnerstag ersetzt eine #Fußgängerbrücke den #Bahnübergang an der äntis­straße in Marienfelde. Doch die Anwohner im Berliner Süden sind alles andere als zufrieden mit dem Provisorium, über das sie nun über Jahre die Gleise der S-Bahn überqueren sollen. Vor allem Eltern mit #Kinderwagen, Passanten mit viel #Gepäck oder #Radfahrer haben es nicht leicht, die #steile #Treppe zu erklimmen.

Zu den Betroffenen gehört auch Petra Schlößer. Schwer atmend wuchtet die 56-Jährige ihr Fahrrad die Treppenstufen hinauf. "Das ist schon eine Zumutung", sagt sie. Noch schwerer aber habe es ihr Mann, der auf einen #Rollator angewiesen sei. Er müsse die Bahngleise regelmäßig überqueren, weil er in der Kirchgemeinde die Orgel spiele. Die Kirche liegt auf der anderen Seite der Bahntrasse.

Für ihn, aber vor allem für Rollstuhlfahrer, stellt die neue Brücke an der Säntisstraße ein faktisch unüberwindbares Hindernis dar. Gebaut wurde die Brücke im Auftrag der Deutschen Bahn. Diese plant, die nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs stillgelegte #Fernbahnstrecke von Südkreuz nach Blankenfelde wieder aufzubauen.

 

#Behindertenbeauftragte fordert neue Gestaltung

Gegen das unter dem Namen "Dresdner Bahn" bekannte Millionenprojekt haben die Anwohner fast 20 Jahre lang Widerstand geleistet. So forderten die Lichtenrader eine Tunnellösung, weil die oberirdische Trasse mit ihren bis zu sechs Meter hohen Schallschutzwänden …

barrierefrei + Mobilität: Berlin wird in den kommenden Jahren nicht barrierefrei, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article213888507/Berlin-wird-in-den-kommenden-Jahren-nicht-barrierefrei.html

Etwa zwei Drittel der -Bahnhöfe in Berlin sind inzwischen #barrierefrei, bei der -Bahn sind es mehr. Dafür sorgen #Aufzüge, #Rampen oder ein #Leitsystem für Menschen, die nicht sehen können. Problematisch aber seien die häufigen Störungen, die Reparatur von Aufzügen etwa dauere oft zu lange. Zu diesem Ergebnis kommt eine Analyse des Deutschen Instituts für Menschenrechte im Auftrag der Senatsverwaltung für Soziales. An dem Institut ist eine #Monitoringstelle angesiedelt, die die Umsetzung der #UN-Behindertenrechtskonvention überwacht. Sie bescheinigt Berlin viele Fortschritte bei der …

barrierefrei + Trife + VBB: Beförderungsbestimmungen des VBB – Mehrspurige Fahrräder, aus Senat

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Frage 1:
Trifft es zu, dass in den #Beförderungsbestimmungen des #Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (#VBB) eine
Beförderung #mehrspuriger #Fahrräder ausgeschlossen ist?
Antwort zu 1:
Ja, in Teil A (Beförderungsbedingungen) des VBB-Tarifs (Verkehrsverbund BerlinBrandenburg)
ist festgelegt, dass #dreirädrige Fahrräder von der Mitnahme in den
Verkehrsmitteln ausgenommen sind.
Frage 2:
Trifft es zu, dass die Deutsche Bahn AG in ihren Regionalzügen im VBB-Bereich die Mitnahme von
mehrspurigen Fahrrädern erlaubt?
Antwort zu 2:
Für ein-/ausbrechende Fahrten in das/aus dem VBB-Tarif-Gebiet gilt in den
Regionalverkehrszügen der Tarif der Deutschen Bahn AG (Produktklasse C der
Beförderungsbedingungen Deutsche Bahn AG, BB DB). Auf diesen Fahrten ist die
Mitnahme auch von Dreirädern grundsätzlich möglich (vgl. BB DB, Kap.8.2:
„In besonderen Zügen können, sofern ausreichend Platz vorhanden ist, auch
nichtmotorisierte Liegeräder, Tandems sowie Dreiräder mitgenommen werden.“
2
Diese Regelung hat die DB auf Anregung des Landes Berlin zur Erhöhung der
Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderung vor über 15 Jahren in ihren Tarif
aufgenommen. Damit können also im ein- und ausbrechenden Verkehr auch Dreiräder in
den Zügen des Regionalverkehrs (nicht nur DB Regio) mitgenommen werden.
Frage 3:
Sieht der Senat Möglichkeiten, seinen Einfluss geltend zu machen, um die Beförderungsbestimmungen des
VBB dahin gehend zu ändern, dass mehrspurige Fahrräder, auf die Menschen mit Behinderung in ihrer
Mobilität angewiesen sind, bei der Beförderung in allen Regionalzügen erlaubt sind?
Antwort zu 3:
Der Senat setzt sich seit Jahren dafür ein, dass zur Erhöhung der Barrierefreiheit für
Menschen mit Behinderung auch Sonderfahrräder in den Zügen des Regionalverkehrs
und der S-Bahn mitgenommen werden können. Hierzu konnte bisher Folgendes erreicht
werden:
 grundsätzliche Mitnahmemöglichkeit von Tandems und Dreirädern im ein- und
ausbrechenden Verkehr (Produktklasse C, BB DB),
 Tandemmitnahme (für Blinde) nicht nur bei der S-Bahn sondern auch in den
Regionalverkehrszügen (VBB-Tarif),
 ab 1. Januar 2018: Tandemmitnahme in der S-Bahn und in den
Regionalverkehrszügen ohne Einschränkung (VBB-Tarif).
(Damit können nun auch z.B. sehschwache Reisende ein Tandem mitnehmen.)
Der Berliner Senat setzt sich weiterhin dafür ein, dass Dreiräder in den Zügen des
Regionalverkehrs und der S-Bahn auch innerhalb des VBB-Tarifgebietes mitgenommen
werden können. Für diese erweiterte Mitnahmemöglichkeit kann das Land Berlin jedoch
nicht allein entscheiden. So sind auch die betroffenen Verkehrsunternehmen und das
Land Brandenburg zu überzeugen. Die genannten Akteure unterstützen die Initiative des
Berliner Senats zurzeit leider nicht.
Berlin, den 23.03.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz