barrierefrei + Mobilität: Aufgabenbereich Schüler*innentransport in Berlin, aus Senat

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Gemäß § 36 Absatz 2 der #Sonderpädagogikverordnung vom 19. Januar 2005 (GVBl.
S. 57), zuletzt geändert durch Verordnung vom 20. September 2019 (GVBl. S. 565),
obliegt den Schulträgern die Entscheidung, ob Schülerinnen und Schüler, die wegen
ihrer #Behinderung die Schule nicht auf dem üblichen Weg erreichen können, Beförderungsleistungen erhalten. Der jeweilige Schulträger entscheidet auch über Art und
Umfang einer etwaigen #Beförderung.
Die Schriftliche Anfrage betrifft daher Sachverhalte, die der Senat nicht in eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er hat daher die Bezirksämter um Zulieferung gebeten. Zehn Bezirke übermittelten zu den Fragen aussagekräftige Informationen; hinzu kommen noch die Ergebnisse für die zentral verwalteten Schulen.
1.Welche Stelle/welches Amt formuliert und organisiert die #Ausschreibung für Firmen, die den
#Transport für Berliner Schüler*innen mit Behinderungen anbieten?
Zu 1.:
Die Ausschreibungen werden in der Regel von den bezirklichen Schul- und Sportämtern formuliert und vorbereitet. Bei der Durchführung der Ausschreibungen wird in
den meisten Bezirken die zentrale Vergabestelle, im Bedarfsfall das Rechtsamt einbezogen. Im Bereich der zentral verwalteten Schulen erfolgt die Vergabe wegen der
geringen Zahl zu befördernder Personen (sieben) freihändig. Die Beförderung ein-
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zelner Schülerinnen und Schüler erfolgt in der Regel auch in den Bezirken im Rahmen einer freihändigen Vergabe. Einzelbeförderungen werden beauftragt, wenn aufgrund vorliegender Behinderungen oder Erkrankungen einer Schülerin oder eines
Schülers oder wegen zu entfernt gelegener Fahrtziele oder wegen erheblicher Abweichungen der Beförderungszeiten vom regelmäßigen Stundenplan die Teilnahme
an einer Sammelbeförderung nicht möglich ist.
2. Wie viele Verträge gibt es derzeit mit welcher Laufzeit (Aufschlüsselung nach Bezirken erbeten)?
Zu 2.:
Zur Vermeidung von Missverständnissen wird vorangestellt, dass ein Vertrag oftmals
nicht identisch mit einer einzigen Beförderungsleistung ist. Er kann mehrere Fahrten
zu einer Schule oder zu benachbarten Schulen umfassen.
Mitte 4 Verträge bis Ende des Schuljahres 2019/2020, die
wegen der Covid19-Pandemie um ein halbes Schuljahr verlängert wurden
Friedrichshain-Kreuzberg Keine Meldung
Pankow 2 Verträge bis Ende des Schuljahres 2020/2021
Charlottenburg-Wilmersdorf 7 Verträge bis Ende des Schuljahres 2020/2021
Spandau 7 Verträge à maximal 4 Jahre (kündbar bis 3 Monate
vor Ende des 1. Schuljahres, danach jeweils halbjährige Verlängerung mit gleicher Kündigungsfrist), 8
Einzelbeförderungen à maximal 1 Jahr
Steglitz-Zehlendorf Keine Meldung
Tempelhof-Schöneberg 5 Verträge bis Ende des Schuljahres 2020/2021
Neukölln 8 Verträge à 3 Jahre (bis Ende des Schuljahres
2020/2021), 120 Einzelbeförderungen mit individuellen Laufzeiten
Treptow-Köpenick 4 Verträge à 3 Jahre (zunächst 1 Jahr, danach 2 1-
jährige Verlängerungsoptionen)
Marzahn-Hellersdorf 1 Vertrag à 4 Jahre, 3 Verträge à 2 Jahre, jeweils mit
einer 1-jährigen Verlängerungsoption
Lichtenberg 3 Verträge à 3 Jahre, 1 Vertrag à 4 Jahre
Reinickendorf 1 Vertrag à 3 Jahre, 4 Verträge à 1 Jahr, mehrere
kleinere Aufträge unter 1 Jahr
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
7 Einzelbeförderungen à 1 Jahr
3. Welche Qualifikationen müssen die Fahrer*innen haben, die Schüler*innen mit Behinderungen
und/oder chronischen Erkrankungen transportieren?
4. Ist ein Personenbeförderungsschein für alle Fahrer*innen obligatorisch?
Zu 3. und 4.:
Die Personalauswahl obliegt dem Auftragnehmer. Er ist vertraglich verpflichtet, nur
zuverlässiges und für die Schulwegbeförderung geeignetes Personal einzusetzen.
Die Qualifikationen der eingesetzten Fahrerinnen und Fahrer ergeben sich aus den
Vorgaben der jeweiligen Ausschreibung und unterscheiden sich je nach Schulträger.
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Obligatorisch ist die für die jeweilige Fahrzeugklasse benötigte Fahrerlaubnis (Kleinbus Klasse B, Kraftomnibus Klasse D). Ein Personenbeförderungsschein ist für die
Schulwegbeförderung rechtlich nicht verpflichtend, da die maßgebliche Verordnung
über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Beförderungsgesetzes vom 30. August 1962, zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung, dies nicht vorsieht. Gleichwohl kann eine solche Verpflichtung in der Ausschreibung formuliert werden, so wie in den Bezirken Mitte, Tempelhof-Schöneberg,
Neukölln, Treptow-Köpenick und Marzahn-Hellersdorf. An die Fahrerinnen und Fahrer werden insbesondere folgende Anforderungen gestellt (jedoch nicht alle von allen
Schulträgern gleichermaßen und einige nur bei Personen ohne Personenbeförderungsschein):
– Vorlage eines aktuellen, erweiterten Führungszeugnisses ohne Eintragungen
– jährlicher Auszug aus dem Verkehrszentralregister
– Nachweis der gesundheitlichen Eignung, insbesondere nach dem 60. Lebensjahr
– Nachweis eines belegten Erste-Hilfe-Lehrgangs (ggf. Auffrischung)
– Zeugnis oder Gutachten eines Augenarztes/einer Augenärztin, das höchstens
ein Jahr alt ist
– Erfahrungen auf dem Gebiet der Personenbeförderung
– mehrjährige Fahrpraxis
– Schulung bei der Beförderung von geistig und körperlich behinderten Menschen (auch Einweisung in das Bedienen von Liften und Rampen)
– ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
– gültige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis bei Fahrerinnen und Fahrern außerhalb der EU-Mitgliedsstaaten
Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf erwartet bei der Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt
„Hören und Kommunikation“ zudem Grundkenntnisse der Deutschen Gebärdensprache.
5. Wo beginnt ihre Transport-Leistung und wann endet sie?
Zu 5.:
Standardmäßig beginnt die Beförderungsleistung am Wohn- oder Betreuungsort vor
der Haustür – oder einem vereinbarten Sammelpunkt – und endet vor der besuchten
Schule mit der Übergabe an das Lehr- oder Betreuungspersonal; auf der Rückfahrt
wiederholt sich das Geschehen in umgekehrter Reihenfolge. Dies gilt entsprechend
auch für die Beförderung von Grund- oder Gemeinschaftsschulen zu den Schwimmstätten. Vereinzelt werden Sonderleistungen (z. B. Abholung vor der Wohnungstür
bzw. Übergabe in der Schule, Fahrt zum Hort) vereinbart.
6. Für welche Leistungen werden die Fahrer*innen laut Vertrag bezahlt?
Zu 6.:
In der Regel werden keine Verträge mit einzelnen Fahrerinnen und Fahrern abgeschlossen. Mithin wird nicht das Fahrpersonal, sondern das jeweils beauftragte Beförderungsunternehmen für die Beförderungsleistung und alle in unmittelbarem Zusammenhang damit stehenden Leistungen bezahlt. Diese umfasst neben den eigent-
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lichen Fahrten insbesondere die Einsatz- und Tourenplanung, die Berücksichtigung
geänderter Unterrichtszeiten sowie die Kontakte zu Erziehungsberechtigten und
Schulen. Die Fahrerinnen und Fahrer selbst leisten auch Hilfestellung beim gefahrlosen Ein- und Ausstieg der Schülerinnen und Schüler, verantworten deren ordnungsgemäßes Anschnallen und haben die Aufsicht während der Fahrt, sofern keine Begleitperson mitfährt.
7. Wird die tatsächlich erfolgte Leistung im Zeitumfang vergütet oder wird eine Pauschale für einzelne
Fahrten entlohnt?
Zu 7.:
Um Missverständnisse zu vermeiden, wurden unter den Begriff „Einzelfahrtpauschale“ alle Fahrten subsummiert, die im Rahmen einer zusammenhängenden Beförderungsleistung am selben Tag stattfinden, also nicht nur Einzelfahrten zur Schule oder
zur Wohnung, sondern auch Hin- und Rückfahrten. Die Frage wurde zudem erweitert
um mögliche andere Abrechnungsmodelle. Überwiegend rechnen die Schulträger
nach Einzelfahrtpauschale ab, die Bezirke Tempelhof-Schöneberg, TreptowKöpenick und Lichtenberg nach Zeitumfang. Der Bezirk Mitte rechnet nach Festpreis
(je Stunde) ab, der Bezirk Pankow nach Kilometer (je Tour).
Berlin, den 22. Oktober 2020
In Vertretung
Beate Stoffers
Senatsverwaltung für Bildung,
Jugend und Familie

Bahnhöfe: Was nicht passt, wird passend gemacht Der U-Bahnhof Sophie-Charlotte-Platz wird barrierefrei ausgebaut , aus BVG

Der #U-Bahnhof #Sophie-Charlotte-Platz wird #barrierefrei ausgebaut und erhält zwei neue Aufzüge. Für den Einbau der Aufzüge, müssen Vorbereitungen getroffen werden. Unter anderem werden die Bahnsteigplatten ertüchtigt und in der Höhe angepasst, um einen stufenlosen Einstieg in die #U-Bahn zu ermöglichen. Diese Arbeiten finden von Montag, den 26. Oktober 2020, zirka 03:30 Uhr bis Freitag, den 27. November 2020, zirka 03:30 Uhr statt. Die U-Bahnlinie 2 hält in Richtung #Ruhleben nicht am U-Bahnhof Sophie-Charlotte-Platz. Auf dem restlichen Streckenabschnitt ist die U-Bahnlinie 2 wie gewohnt im Einsatz.

Im Anschluss folgt die andere Bahnsteigseite, worüber die BVG rechtzeitig gesondert informiert.

Mit freundlichen Grüßen

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Bahnhöfe: Platz für neue Bahnsteige Die Berliner Verkehrsbetriebe knöpfen sich nun, wie bereits angekündigt, , aus BVG

Die Berliner Verkehrsbetriebe knöpfen sich nun, wie bereits angekündigt, die andere #Bahnsteigseite des U-Bahnhofs #Potsdamer Platz vor. Von Montag, den 12. Oktober 2020 bis Herbst 2021 besteht in Richtung S+U Pankow am S+U Potsdamer Platz kein Halt. In Richtung U #Ruhleben hält die #U2 wieder wie gewohnt am U Potsdamer Platz.

Fahrgäste, die den U-Bahnhof Potsdamer Platz in Richtung S+U Pankow erreichen wollen, fahren bis zur nächsten Station und von dort wieder eine zurück. Fahrgäste, die gut zu Fuß sind, können alternativ auch die U-Bahnhöfe #Mohrenstraße und #Mendelssohn-Bartholdy-Park nutzen.

Mit freundlichen Grüßen

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Bahnhöfe + Stationen: BVG rüstet auf Die Berliner Verkehrsbetriebe führen am S Landsberger Allee notwendige Arbeiten für den Aufzugseinbau … , aus BVG

Die Berliner Verkehrsbetriebe führen am S #Landsberger Allee notwendige Arbeiten für den #Aufzugseinbau durch. Das Aufzugsgerüst wird angeliefert und eingebaut. Die #Straßenbahnlinien #M5, #M6, #M8 und #M10 fahren von Freitag, den 9. Oktober 2020, zirka 21:00 Uhr, bis Montag, 12. Oktober 2020, zirka 04:30 Uhr nicht am S Landsberger Allee. Ein #Ersatzverkehr zwischen Oderbruchstraße/Karl-Lade-Straße und Landsberger Allee/Petersburger Straße ist eingerichtet.

Von Freitag, den 20. November 2020, 21:00 Uhr bis Montag, den 23. November 2020, Betriebsbeginn fahren die drei Linien ebenfalls nicht am S Landsberger Allee. In diesem Zeitraum wird die Verglasung des Aufzugs und der Innenausbau des Aufzugs vorgenommen. Ein Ersatzverkehr zwischen Oderbruchstraße/Karl-Lade-Straße und Landsberger Allee/Petersburger Straße ist eingerichtet.

Alle weiteren Informationen zu den Linienänderungen finden Fahrgäste auf bvg.de, in der Fahrinfo-App der BVG sowie im Navi.

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Bahnhöfe: Eins, zwei, barrierefrei Der U-Bahnhof Spichernstraße hat jetzt seinen zweiten Aufzug., aus BVG

Der #U-Bahnhof #Spichernstraße hat jetzt seinen zweiten #Aufzug. Am heutigen Mittwoch, 30. September 2020, ist die Anlage in Betrieb gegangen. Der Aufzug verbindet die Bahnsteigseite der #U3 in Richtung Krumme Lanke, den Bahnsteig der #U9 sowie die #Straßenebene miteinander.  Mit der Inbetriebnahme des neuen Aufzugs ist der 1959 (U3) bzw. 1961 (U9) eröffnete U-Bahnhof ab sofort einer von insgesamt 134 #barrierefrei zugänglichen BVG-Bahnhöfen. Auch der direkte Übergang zwischen den Linien U3 und U9 ist ab sofort wieder für Fahrgäste geöffnet.

Die Arbeiten am Aufzug haben im April 2018 begonnen. Die Kosten belaufen sich auf ca. 4,5 Millionen Euro. Für den Einbau dieses Aufzugs mussten die Baufachleute der BVG einige statische Herausforderungen meistern. So mussten unter anderem tragende Bauteile abgebrochen und neu errichtet werden. Um die Einschränkungen für die Fahrgäste so minimal wie möglich zu halten, fanden die Arbeiten zudem größtenteils unter laufendem Betrieb statt.

Der erste Aufzug, der die Straßenebene mit dem Bahnsteig der U3 in Richtung Wittenbergplatz verbindet, wurde bereits am 30. April dieses Jahres in Betrieb genommen. Bereits mit dessen Einbau wurden die Bahnsteigsohlen der U3 saniert. Die beiden Seitenbahnsteige haben einen neuen Asphaltboden mit Blindenleitsystem erhalten. Die Bahnsteige der U9 wurden ebenfalls mit einem Blindenleitsystem sowie einem hellen Granitboden ausgestattet.

Die Grundinstandsetzung am U-Bahnhof Spichernstraße wird vorrausichtlich ab dem Frühjahr 2021 fortgesetzt. Auf dem Programm stehen dann weitere, umfangreiche Treppen- und Vorhallensanierungen. Dabei werden die Einschränkungen für den Fahrgastbetrieb so gering wie möglich gehalten. Die BVG wird rechtzeitig vor Beginn informieren.

Hinweis für Bildredaktionen: Im Anhang finden Sie zwei Fotos der neuen Aufzugsanlage. Sie können honorarfrei genutzt werden. Als Quelle ist anzugeben: BVG BF-BU, Uwe Kutscher

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barrierefrei + Bahnhöfe: Endlich barrierefreier Ausbau am U-Bahnhof Bayerischen Platz, aus Der Tagesspiegel

Tempelhof-Schöneberg, 29.09.2020

Seit dem 14. September ziert den #U-Bahnhof #Bayerischer Platz ein #Baustellenschild. Zuletzt kamen Absperrungen, Container und erste Baumaterialien dazu. Bis zum 6. Januar 2023 sind die Fahrgäste der Linie 4 nun auf den #Zugang in der Westarpstraße, hinter dem Bayerischen Platz, angewiesen. Der Bahnsteig der #U7 ist weiterhin direkt am Bayerischen Platz erreichbar, allerdings ist der südliche Zugang zum Bahnhofsgebäude gesperrt. Meine Kollegin Valerie Barsig berichtete bereits über die angekündigten Pläne, den U-Bahnhof Bayerischer Platz endlich, sechs Jahre nach dem Neubau des Bahnhofs, barrierefrei zu machen. „Der Aufzug kommt allerdings erst 2016“, hieß es damals, 2014, bei der Eröffnung.

Die Gesamtbauzeit soll nun 104 Wochen betragen. Der Aufzug nimmt mit 50 Wochen die meiste Zeit in Anspruch, gefolgt von der Verbindungstreppe zwischen #U4 und U7 (40 Wochen) und dem Bahnsteig der U7 (32 Wochen). Schlusslicht bildet der U4-Bahnsteig (16 Wochen), der im Gegensatz zum Bereich der U7 unter Denkmalschutz steht. Die Baumaßnahmen beinhalten folgende Arbeitsschritte:

Aufzugneubau mit drei Haltestellen: U7-Ebene, U4-Ebene und Straßen-Ebene
Einbau von Bodenindikatoren für Blinde und Sehbehinderte …

barrierefrei + Bahnhöfe: Alles für die Mobilität Am U-Bahnhof Grenzallee läuft der barrierefreie Ausbau mit einem Aufzug. , aus BVG

Am U-Bahnhof #Grenzallee läuft der barrierefreie Ausbau mit einem #Aufzug. Hierfür finden vorbereitende Maßnahmen statt, bei denen unter anderem Bodenlatten und eine tragende Stütze entfernt und durch Hilfsstützen ersetzt werden müssen. In der Zeit von Montag, den 21. September bis Donnerstag, den 10. Dezember 2020 hält die U-Bahnlinie 7 in Richtung #Rudow nicht am U-Bahnhof Grenzallee. Im Anschluss, von Montag, den 25. Januar 2021 bis Sonntag, den 21. März 2021 besteht kein Halt in Richtung Rathaus #Spandau.

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Flughäfen + barrierefrei: BER inklusive – Teil 2, aus Senat

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1. Wie werden im Zuge des Probebetriebs des #BER die besonderen Anforderungen durch Menschen
mit #Behinderungen berücksichtigt?
Zu 1.: Für den #Probebetrieb (Operational Readiness and Airport Transfer – #ORAT)
wurde sowohl die individuelle Anmeldung von mobilitätseingeschränkten Personen berücksichtigt als auch verschiedenen Verbänden, Vereinen und Institutionen eine Teilnahme aktiv angeboten. Der Anteil mobilitätseingeschränkter Personen im ORAT beträgt 3,5 %. Im Regelbetrieb rechnet die FBB auf Grund vergangener Analysen mit
einer Quote von ca. 0,5 %. Insgesamt werden im ORAT 192 #Rollstuhlplätze angeboten. 120 Plätze stehen für #Gehörlose und #Blinde (ohne Begleitung) zur Verfügung.
2. Wie viele Komparsen wurden wegen ihrer Behinderung gezielt für den Probebetrieb ausgewählt?
Zu 2.: Alle Interessenten können sich über die Website des Flughafens für die Teilnahme am Probebetrieb anmelden. In Absprache mit dem Mobilitätsdienstleister können zusätzlich an jedem Probebetriebstag zwei Komparsinnen bzw. Komparsen mit
Mobilitätseinschränkungen auch ohne vorherige Anmeldung begleitet werden.
3. Wie viele Komparsen hatten insgesamt einen GdB von mindestens 50? Wie viele davon waren blind
/ stark sehbehindert bzw. gehörlos bzw. kognitiv eingeschränkt bzw. stark in ihrer Mobilität eingeschränkt bzw. nutzten einen Rollstuhl?
Zu 3. Der jeweilige Grad der Behinderung wurde im Rahmen des Probebetriebes nicht
erfasst.
4. Welche besonderen Erkenntnisse brachten diese Komparsen für den künftigen Betrieb des BER und
welche Änderungen wurden bzw. werden noch daraus resultierend vorgenommen?
2/2
Zu 4.: Der Probebetrieb der vergangenen Wochen hat bestätigt, dass der Flughafen
Berlin Brandenburg (BER) einen hohen Grad an #Barrierefreiheit gewährleistet und sich
viele mobilitätseingeschränkte Komparsinnen und Komparsen auch alleine gut zurechtfinden können. Dies ermöglichen u.a. ein weitreichendes Blindenleitsystem und
vertikale Zugänge über Aufzüge.
5. Um welchen Zeitfaktor erhöhen sich beispielsweise die Wegezeiten dadurch, dass Rollstuhlfahrer
nur Aufzüge statt Rolltreppen nutzen können?
Zu 5. Da Aufzüge und Treppen in unmittelbarer räumlicher Nähe zueinander liegen,
geht die FBB von keinen zusätzlichen Wegzeiten aus.
6. Sind Berichte zutreffend, dass der Zugang zu Aufzügen beim Probebetrieb teilweise durch verschlossene Türen nicht möglich war, so dass Rollstuhlfahrer ggf. ihren Abflug verpasst hätten?
7. Wenn ja, welche Konsequenzen wurden bereits gezogen?
Zu 6. und 7.: Alle Funktionen, Systeme und Anlagen werden im Probebetrieb geprüft
und mögliche Anpassungen für einen reibungslosen Ablauf ab Inbetriebnahme vorgenommen. Neben der Schulung aller am Prozess Beteiligten dient der Probebetrieb
dazu, Fehler zu erkennen, letzte anzupassende Einstellungen an Anlagen und Systemen vorzunehmen sowie prozessuale Abläufe zu proben.
8. Wie soll im Regelbetrieb gewährleistet werden, dass Aufzüge stets funktionieren bzw. unverzüglich
repariert werden? Welche Vertragsregelungen wurden diesbezüglich mit Herstellern und Wartungsunternehmen getroffen und gibt es ggf. finanzielle Sanktionen?
Zu 8.: Die Funktionalität der Aufzüge wird in Echtzeit über eine visualisierte Gebäudefunktionssteuerung sowohl im Einsatzbüro Terminal als auch in der Leitstelle Technik
überprüft. Bei Störung einer Anlage entsendet die Leitstelle Technik unverzüglich einen Techniker bzw. eine Technikerin vor Ort, um die Störung zu beheben und die
Funktionalität der Anlage wiederherzustellen.
Berlin, den 03.09.2020
In Vertretung
Fréderic Verrycken
Senatsverwaltung für Finanzen

Bahnhöfe + barrierefrei: BVG nimmt Aufzug am Nauener Platz in Betrieb, aus BVG

Der #U-Bahnhof #Nauener Platz (#U9) ist ab dem heutigen Montag, den 31. August 2020 #stufenlos zu erreichen. Durch die Inbetriebnahme des neuen Aufzugs ist der 1976 eröffnete U-Bahnhof ab sofort einer von insgesamt 133 #barrierefrei zugänglichen BVG-Bahnhöfen. Die Arbeiten am Aufzug hatten Ende 2018 begonnen, die Kosten belaufen sich auf zirka 1,8 Millionen Euro.

Parallel zum Bau des Aufzugs erhält der U-Bahnhof Nauener Platz einen zusätzlichen #Zugang in der #Schulstraße. Dieser soll im November dieses Jahres eröffnet werden.

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Bahnhöfe: BVG macht sich (k)eine Platte Die Berliner Verkehrsbetriebe sind dabei den U-Bahnhof Augsburger Straße …, aus BVG

Die Berliner Verkehrsbetriebe sind dabei den #U-Bahnhof #Augsburger Straße #barrierefrei auszubauen, indem der Bahnhof zwei Aufzüge erhält. In diesem Zusammenhang werden auch gleich die Bahnsteige erneuert und mit neuen Platten sowie einem #Blindenleitsystem ausgestattet. Als erstes ist die Bahnsteigseite in Richtung Nollendorfplatz/Warschauer Straße dran. Für diese aufwändigen Arbeiten kommt es von Montag, den 17. August 2020, zirka 3:30 Uhr bis Montag, den 14. Juni 2021, zirka 3:30 Uhr zu Einschränkungen auf der U-Bahnlinie #U3. Am U-Bahnhof Augsburger Straße fahren die Züge in Richtung Nollendorfplatz/Warschauer Straße ohne Halt durch. Im Nachhinein ist die andere Bahnsteigseite in Richtung Krumme Lanke dran.

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