Bahnhöfe: Abriss des S-Bahnhofs Lichtenrade – Die Deutsche Bahn AG und der Denkmalschutz: Nachfrage zur Anfrage 18/17372, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

  1. Wie ist es zu erklären, dass in Beantwortung meiner Anfrage 18/17372 zwar die Zuarbeit der Deutschen
    Bahn AG eingeholt wurde, offenbar aber keine Stellungnahmen der zuständigen #Denkmalschutzbehörden
    des Landes Berlin, obwohl ausdrücklich um #denkmalrechtliche Belange ging?
  2. Welche Regularien gibt es in der Zusammenarbeit zwischen der Deutschen Bahn AG und den
    Denkmalschutzbehörden des Landes Berlin, da hier der Eindruck entsteht, als würde die DB AG
    sehr weitgehend selbst entscheiden, welche Denkmale sie für erhaltenswert hält und welche nicht?
    Zu 1. und 2.:
    Alle zuständigen Behörden, so auch die Denkmalschutzbehörden, sind ordnungsgemäß
    im Rahmen des #Planfeststellungsverfahrens in dem dafür gesetzlich vorgesehenen
    Anhörungsverfahren beteiligt worden. Die Entscheidung erfolgte unter Einbeziehung
    und Bewertung aller eingegangenen Stellungnahmen durch die zuständige
    #Planfeststellungsbehörde, das #Eisenbahnbundesamt (#EBA). Die Entscheidungen und
    die zugehörigen Entscheidungsgründe wurden im Planfeststellungsbeschluss vom
  3. November 2015 – wie bereits in der Beantwortung zur Schriftlichen Anfrage
    18/17372 ausgeführt – dargelegt.
    Betriebsanlagen der Eisenbahn werden gemäß § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz
    (AEG) planfestgestellt oder plangenehmigt. Bei der Planfeststellung und
    -genehmigung sind die von dem Vorhaben berührten öffentlichen und privaten
    Belange, sofern sie von den jeweiligen Trägern öffentlicher Belange im Wege der
    Stellungnahme vorgebracht wurden, durch das Eisenbahnbundesamt als sogenannte
    Planfeststellungsbehörde im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen. Planfeststellung
    und -genehmigung ersetzen eine denkmalrechtliche Genehmigung durch die
    örtlich zuständige Denkmalbehörde. Sowohl die Bedeutung betroffener Denkmale als
    auch die Schwere eines Eingriffs und einer Denkmalbeeinträchtigung gewichtet die
    Planfeststellungsbehörde aus eigener Kompetenz; an die Denkmalschutzgesetze der
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    Länder ist sie nicht gebunden. Spezielle Regularien in der Zusammenarbeit zwischen
    der Deutschen Bahn AG und den Denkmalschutzbehörden des Landes Berlin gibt es
    nicht.
  4. Gibt es neben dem Baudenkmal -Bahnhof #Lichtenrade entlang der Ausbaustrecke der Dresdner
    Bahn noch weitere Denkmale, die vom Ausbau betroffen sind und wenn ja, welche? (Bitte um
    Nennung des Namens und der Nummer in der Denkmalliste). Welche Entscheidungen wurden zum
    Umgang mit den Denkmalen hier getroffen?
    Zu 3.:
    Entlang der Ausbaustrecke der Dresdner Bahn gibt es eine Vielzahl von Denkmalen,
    die direkt oder indirekt (Umgebungsschutz) von der Maßnahme betroffen sind.
    Im Rahmen der Planfeststellungsverfahren, die in mehreren Planfeststellungsabschnitten
    durchgeführt wurden, haben das #Landesdenkmalamt Berlin (LDA) als
    Träger öffentlicher Belange (TöB) sowie der Bezirk Tempelhof-Schöneberg mit der
    unteren Denkmalschutzbehörde auf die jeweiligen Denkmale und ihre Bedeutung
    hingewiesen.
    Südlich des Südkreuzes entlang der Ausbaustrecke der Dresdner Bahn liegen
    folgende weitere Denkmale, die wenigstens im Umgebungsschutz vom Ausbau
    betroffen sind:
    a) OBJ-Dok-Nr.: 09075158/ Rheinmetall-Borsig-AG
    b) OBJ-Dok-Nr.: 09030111/ Gleichrichterwerk
    c) OBJ-Dok-Nr.: 09065336/ Bahnhof (S) & Mälzerei & Landhaus & Wohnhaus &
    Garten,
    d) OBJ-Dok-Nr.:09065337/ Teil von Bez-Obj-Nr.: 09065336/ Landhaus Lichtenrade
    mit Garten (Gasthaus & Wirtshaus & Tanzsaal)
    f) OBJ-Dok-Nr.: 09030117/ Teil von Bez-Obj-Nr.: 09065336/ Mälzerei der Schloßbrauerei
    Schöneberg
    g) OBJ-Dok-Nr.: 09097761/ Teil von Bez-Obj-Nr.: 09065336 S-Bahnhof Lichtenrade
    h) OBJ-Dok-Nr.:09097762/ Katholische Salvatorkirche und Christophorus-
    Kinderkrankenhaus
    i) OBJ-Dok-Nr.: 09055081/ Gaswerk Mariendorf (Gaswerk und Wasserturm)
    j) OBJ-Dok-Nr.: 09055074/ Lankwitz-Mariendorfer Fußgängerbrücke
    k) OBJ-Dok-Nr.: 09065549/ Parfümerie-Fabrik Scherk
    l) OBJ-Dok-Nr.: 09066670/ Brückenbauten der Fern- und S-Bahnunterführung
    Prellerweg
    m) OBJ-Dok-Nr.: 09066671/ Bahnbetriebswerk Tempelhof
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    n) OBJ-Dok-Nr.: 09066674/ S-Bahnhof Priesterweg
    Sachbegriff: Bahnhof (S)
    o) OBJ-Dok-Nr.: 09066468/ Mix und Genest
    p) OBJ-Dok-Nr.: 09055133/ Kasernen General-Pape-Straße
    Im näheren Umfeld des Bauvorhabens im ersten Planfeststellungsabschnitt liegen
    ein Gleichrichterwerk (Eisnerstraße 52), der Verwaltungsbau und die Rüstungsfabrik
    Rheinmetall-Borsig AG (Buckower Chaussee 114-134), ein Büro und Fabrikgebäude
    (Schindler GmbH, Großbeerenstraße 169A/171), die Teubertbrücke, die Lankwitz-
    Mariendorfer Fußgängerbrücke und die Parfümerie-Fabrik Scherk (Kelchstraße 31).
    Denkmalbereiche (Gesamtanlagen) finden sich in der Siedlung „Mariengarten“ und
    auf dem Gelände des Gaswerks Mariendorf. Dem unmittelbaren Vorhabenbereich
    sind allerdings nur das Gleichrichterwerk und das Gaswerk Mariendorf zuzuordnen.
    Die Planfeststellungsbehörde schreibt zu diesen Denkmalen im Planfeststellungsbeschluss
    Abschnitt auf S. 418: „Insgesamt sind die bau- und anlagenbedingten Belastungen
    als gering einzustufen. Betriebsbedingte Belastungen sind nicht zu konstatieren.“
    Zum Gleichrichterwerk (Eisnerstraße 52) führt sie auf S. 318 aus: „Die Planfeststellungsbehörde
    geht davon aus, dass der Vorhabenträger die erforderlichen Maßnahmen
    zum Schutz des denkmalgeschützten Gebäudes trifft und sieht keinen weiteren
    Entscheidungsbedarf.“
    Im Planfeststellungsbeschluss 2. Abschnitt (Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18
    AEG für das Vorhaben Ausbau Knoten Berlin Berlin Südkreuz – Blankenfelde („Wiederaufbau
    der Dresdner Bahn“) Planfeststellungsabschnitt 2 Bahn-km 12,300 bis
    14,762 der Strecken 6135 Berlin Südkreuz – Elsterwerda 6035 Berlin – Blankenfelde)
    wird die Entscheidung zum Rückbau wie folgt zusammengefasst:
    „Der erforderliche Rückbau denkmalgeschützter Bausubstanz betrifft ausschließlich
    Anlagen des Vorhabenträgers. Im öffentlichen Interesse muss jedoch auch der
    Denkmalschutz als wichtiger öffentlicher Belang zurücktreten, wenn anders ein wichtiger
    öffentlicher Verkehrsweg nicht realisierbar wäre. Der Denkmalwert der betroffenen
    Baulichkeiten ist nicht derart erheblich, dass deswegen eine andere Trassierung
    gewählt werden müsste.“
    „Auch ein Teilerhalt des nördlichen Bahnhofsgebäudes kommt für den Vorhabenträger
    nicht infrage: Unzumutbar ist die Belastung dann, wenn die Kosten der Erhaltung
    und Bewirtschaftung nicht durch Erträge oder den Gebrauchswert des Kulturdenkmals
    aufgewogen werden können (OVG Weimar, Urteil vom 16.01.2008, Az. 1 KO
    717/06, juris-Abdruck Rn. 33). Eine Verpflichtung des Vorhabenträgers zum Erhalt
    eines Teilgebäudes, das für ihn keinen Gebrauchswert mehr hat und dessen
    Denkmalwert durch den Abriss des südlichen Teils des Gebäudes erheblich entwertet
    ist, sieht die Planfeststellungsbehörde als nicht zumutbar an.“
    Die weiteren Erwägungen und Abwägungen der Planfeststellungsbehörde sowie die
    Argumente der Vorhabenträgerin und der Denkmalbehörden können den oben
    genannten Planfeststellungsbeschlüssen entnommen werden.
    Seite 4 von 5
    Die Planfeststellungsbeschlüsse haben Rechtskraft.
  5. Wann konkret erfolgten Abstimmungsgespräche zwischen der Deutschen Bahn AG und der Unteren
    Denkmalschutzbehörde sowie dem Landesdenkmalamt zum Erhalt des S-Bahnhofs Lichtenrade
    und mit welchen Ergebnissen? Welche Kompensationsmaßnahmen wurden der DB AG für den
    Verlust des Denkmals auferlegt?
    Zu 4.:
    Das LDA wurde im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens als Träger öffentlicher
    Belange (TöB) beteiligt. Abstimmungsgespräche sind in diesem Verfahren nicht
    vorgesehen. Folgende Stellungnahme hat das LDA auf die parlamentarische Anfrage
    von Hr. Oliver Friederici, Abgeordnetenhaus Berlin, im Juni 2018 zu diesem
    Sachverhalt gegeben:
    „Der Bahnhof Lichtenrade ist in der Denkmalliste unter der Objektdokumentennummer
    09097761 S-Bahnhof Lichtenrade, Bahnhofsgebäude und Beamtenwohnhaus,
    1892; Mittelbahnsteig mit Mobiliar, Bahnsteighäuschen, Zugangshäuschen, 1900-10
    (siehe Ensemble Bahnhofstraße 30-33A) als Baudenkmal ausgewiesen.
    Das Landesdenkmalamt Berlin sowie die untere Denkmalschutzbehörde des Bezirksamts
    Tempelhof-Schöneberg haben ihre erheblichen Bedenken gegen die Planungen
    im Planfeststellungsverfahren und die damit verbundenen schmerzlichen Verluste
    am Denkmalbestand geltend gemacht. Die planfestgestellte Vorzugsvariante
    erfordert jedoch den Abbruch des denkmalgeschützten S-Bahnhofs Lichtenrade mit
    dem Bahnhofsgebäude (früheres Empfangsgebäude) von 1892, des Mittelbahnsteigs
    mit Mobiliar, der Bahnsteighäuschen sowie der früheren Zugangshäuschen.
    Die Planfeststellungsbehörde durfte die konkurrierenden öffentlichen Interessen
    abwägen und räumte dem Ausbau der Dresdener Bahn ein überwiegendes öffentliches
    Interesse gegenüber den Belangen des Denkmalschutzes ein. Mit dem
    Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahnbundesamtes gemäß § 18 Allgemeines
    Eisenbahngesetz (AEG) vom 13.11.2015 wurden die geplanten Abbrüche genehmigt,
    weshalb weitere Bestrebungen zum Denkmalerhalt als hinfällig erachtet
    wurden.“
    Kompensationsmaßnahmen sieht das Denkmalschutzgesetz im Gegensatz zum
    Naturschutzrecht, das Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kennt, leider nicht vor.
    Folglich wurden der DB AG keine Kompensationsmaßnahmen auferlegt.
    Abstimmungsgespräche zwischen der unteren Denkmalschutzbehörde (UD) des
    Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg und der Deutschen Bahn AG zum Erhalt des
    S-Bahnhofes Lichtenrade sind weder aktenkundig noch erinnerlich.
    Solche stünden zudem nicht in Einklang mit den Zuständigkeitsregelungen des
    Denkmalschutzgesetzes Berlin, wonach gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 11 das LandesdenkSeite
    5 von 5
    malamt für die Vertretung öffentlicher Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege
    zuständig ist.
    Im Planfeststellungsverfahren hat dennoch die untere Denkmalschutzbehörde ihre
    Bedenken schriftlich vorgetragen (wie z.B. auch der Antwort des Senats auf die
    schriftliche Anfrage 18/15216 zu entnehmen ist).
  6. Welche Gründe gab es für die Eintragung in die Denkmalliste, wann erfolgte sie und welche Eigenschaften
    für den S-Bahnhof Lichtenrade wurden damals festgestellt?
    Zu 5.:
    Bei dem Bahnhof handelt es sich um einen typischen Landbahnhof der zweiten
    Hälfte des 19. Jahrhunderts. In Berlin und in dessen Umland haben sich nur wenige
    Bauten dieser Art erhalten.
    Am 17.10.2006 wurden die Bahnhofsgebäude des S-Bahnhofs Lichtenrade von 1892
    wegen ihrer künstlerischen und geschichtlichen Bedeutung als Baudenkmale eingetragen.
    Am 25.5.2012 wurde das Schutzgut um die 1909-10 entstandenen Bauten wegen
    der geschichtlichen Bedeutung ihres anschaulichen Überlieferungszustands erweitert:
    Mittelbahnsteig , drei Bahnsteighäuschen des Typus Wannseebahn, Möblierung,
    die Eisen-/Glaskonstruktionen über dem ehemaligen Zugangstunnel und den
    Zugangstreppen.
    Mit gleichem Datum wurde die Anlage des S-Bahnhofs, das Landhaus Lichtenrade
    mit Garten, Wirtshaus der Schloßbrauerei Schöneberg von 1893-94 Bahnhofstr. 30-
    32, die Mälzerei der Schloßbrauerei Schöneberg von 1898 Steinstr. 41, beides
    Baudenkmale, zu einem Ensemble von herausragender ortsgeschichtlicher Bedeutung
    zusammengefasst: Das Wirtshaus, erstes Gebäude der Bahnhofstraße, und die
    Mälzerei, erster Industriebetrieb Lichtenrades, entstanden infolge der Existenz des
    Bahnhofs. Bahnhof, Wirtshaus, Mälzerei waren die Keimzelle des ab 1900 sich neu
    entwickelnden Ortskerns westlich des Dorfs, für die Entwicklung Lichtenrades zum
    Berliner Vorort, letztendlich die Voraussetzung, dass Lichtenrade 1920 zu Berlin
    eingemeindet wurde.
    Berlin, den 01.03.2019
    In Vertretung
    Gerry Woop
    Senatsverwaltung für Kultur und Europa

Regionalverkehr + S-Bahn: Zur Leistungsfähigkeit des ÖPNV im Berliner Nordosten, aus Senat

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Frage 1:
Warum gibt es derzeit keine #Einsetzer der Linie 5 vom -Mahlsdorf aus?
Antwort zu 1:
Aufgrund unzureichender Verfügbarkeit von Fahrzeugen sowie Triebfahrzeugführerinnen
und Triebfahrzeugführern wurden die #Verstärkerfahrten während der morgendlichen und
nachmittäglichen Hauptverkehrszeit auf der Linie S5 ab bzw. nach S-Bahnhof Mahlsdorf
vorübergehend ausgesetzt, um die übrigen Zugleistungen im Berliner S-Bahn-Netz mit
größerer Zuverlässigkeit erbringen zu können.
Frage 2:
Ab wann werden die Einsetzer der S 5 wieder vom S-Bahnhof Mahlsdorf starten?
Antwort zu 2:
Nach aktuellem Planungsstand der S-Bahn Berlin GmbH wird eine Wiedereinführung der
Verstärkerfahrten auf der Linie S5 zum 29.04.2019 angestrebt. Voraussetzung für die
2
Wiedereinführung der Verstärkerfahrten zu diesem Zeitpunkt ist, dass die S-Bahn Berlin
GmbH die stabile Erbringung des Bestandsprogrammes sowie die Verfügbarkeit der für
den Leistungsaufwuchs erforderlichen zusätzlichen Fahrzeuge und Personale gegenüber
den Aufgabenträgern erfolgreich nachweist.
Frage 3:
Welche kurzfristigen Möglichkeiten sieht der Senat, um #Verspätungen des #RB26 zu reduzieren?
Antwort zu 3:
Die derzeitige Verspätungsanfälligkeit der Regionalbahn (RB) 26 hat temporäre Gründe.
Mit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2018 ist die RB 26 von Berlin-Lichtenberg zu dem
wichtigen Bahnhof Ostkreuz verlängert worden. Der Betrieb muss sich noch einspielen.
Durch Optimierung der #Betriebsabläufe und Stabilisierung des #Fahrzeugeinsatzes werden
hier weitere Verbesserungen erwartet.
Weiterhin wird Mitte Februar 2019 mit Abschluss der Bauarbeiten im Bereich #Hoppegarten
die damit verbundene #Langsamfahrstelle entfallen.
Die hohe Verspätungsanfälligkeit dieser Linie wird damit deutlich reduziert werden.
Frage 4:
Wie bewertet der Senat die ersten am 03.12.2018 vorgestellten Zwischenergebnisse Ausbau und der
#Elektrifizierung der #Ostbahn?
Antwort zu 4:
Aus Sicht des Berliner Senats ist der Ansatz der Untersuchung wichtig, die Ostbahn im
Zusammenhang mit der Frankfurter Bahn und der Verkehrsentwicklung auf polnischer
Seite zu sehen. Eine Schwäche der Untersuchungen zur Bundesverkehrsplanung ist die
nur unzureichende Berücksichtigung der Entwicklungen hinter den nationalen Grenzen,
die mehr oder weniger als „weißer Fleck“ betrachtet werden.
Die Zwischenergebnisse bestätigen Untersuchungen der Engpassanalyse des
Transeuropäischen Vorrangkorridors „Nordsee Baltikum“ (NSB) durch die Europäische
Union, an denen der Senat im Rahmen mehrerer EU INTERREG-Projekte mitgewirkt hat.
Demnach wird die Ostbahn zukünftig als wichtige Entlastungsstrecke für den
Schienenpersonenfernverkehr und den schnell wachsenden internationalen
Schienengüterverkehr benötigt. Auf der Frankfurter Bahn sind erhebliche Trassenkonflikte
zwischen dem wachsenden Eurocity-Verkehr, der geplanten Verdichtung im
Regionalverkehr auf der Linie RE 1 und dem wachsenden Schienengüterverkehr
absehbar.
Der Senat teilt die Schlussfolgerungen der Studie, dass mit der Fertigstellung der Rail
Baltica (einer leistungsfähigen Schienenverbindung in europäischer Normalspur bis
Tallinn) und nach Abschluss der laufenden Modernisierungsarbeiten der „Eisernen
Seidenstraße“ nach China und zum Pazifischen Ozean eine steigende Nachfrage auch für
die Ostbahn im kombinierten Verkehr zu erwarten ist, sofern diese eine Durchlassfähigkeit
3
bietet. Er sieht auch in Übereinstimmung mit den Zwischenergebnissen weitere
Wachstumspotenziale für den Personenverkehr bei einer attraktiven Anbindung des
Flughafens BER (Flughafen Berlin-Brandenburg) an Westpolen über Ostkreuz.
Die Korridoruntersuchung des Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg hat gezeigt, dass mit
den erwarteten steigenden Verkehrsströmen die Kapazitäten der jetzigen RB 26
überschritten werden. Im Landesnahverkehrsplan Brandenburg von 2018 ist ab 2022 eine
Verdichtung der Linie RB 26 im kritischen Abschnitt zwischen Berlin und Müncheberg auf
einen 30-Minuten-Takt vorgesehen. Hierfür sind jedoch noch infrastrukturelle Maßnahmen
und die Beschaffung von Fahrzeugen notwendig.
Frage 5:
Wie steht der Senat zu den notwendigen Infrastrukturmaßnahmen für die Erhöhung der Leistungsfähigkeit
der Ostbahn?
Antwort zu 5:
Die Länder Berlin und Brandenburg sehen die Notwendigkeit, das 1945 von der damaligen
Sowjetunion bis zur polnischen Staatsgrenze demontierte zweite Gleis wieder aufzubauen
und die Strecke auf deutscher und polnischer Seite zu elektrifizieren. Daher wurde diese
Maßnahme beim Spitzentreffen der Oder-Partnerschaft am 13.01.2010 in Potsdam in den
Katalog der wichtigen großräumigen Verbindungen der Oder-Partnerschaft aufgenommen.
Auf Initiative der Wojewodschaft Lubuskie wird derzeit die Strecke modernisiert und die
Höchstgeschwindigkeit auf 120 km/h angehoben. Sie ist bereits zweigleisig. Auf polnischer
Seite haben bereits Vorplanungen zur Elektrifizierung begonnen.
Die Länder Berlin und Brandenburg werden gemeinsam weitere Initiativen starten, mit
dem Ziel, weitere Bundesprogramme außerhalb der Bundesverkehrswegeplanung (z. B.
das „Sonderprogramm Elektrifizierung“) zur Finanzierung heranzuziehen.
Frage 6:
Welche Mittel stehen für den Ausbau der Ostbahn zur Verfügung?
Antwort zu 6:
Es stehen keine Landesmittel für den Ausbau der Ostbahn zur Verfügung.
Frage 7:
Wann erfolgte die vollständige bauliche Fertigstellung des Regionalbahnsteiges inkl. der Inbetriebnahme des
barrierefreien Zugangs?
Antwort zu 7:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Der neue Regionalbahnsteig wurde im Dezember 2017 mit Hilfe eines provisorischen
Zugangs in Betrieb genommen. Der reguläre Treppenzugangsbereich wurde im Dezember
2018 ohne die Treppeneinhausung in Betrieb genommen. Lieferengpässe beim Material
ermöglichten es leider nicht, die Treppeneinhausung zum bekanntgegebenen Termin
4
vollständig fertigzustellen. Aktuell werden die Restleistungen erbracht, wofür eine
temporäre Schließung des Treppenbereiches notwendig ist. Die Nutzung des
Treppenbereiches ist voraussichtlich wieder ab März 2019 möglich. Mit der
Inbetriebnahme des Aufzuges zur barrierefreien Erschließung des Bahnsteigs rechnen wir
ebenfalls im März. Alle weiteren Restleistungen, wie die Fertigstellung der
Entwässerungsleitung, des Bahnsteiggeländers sowie die denkmalschutzgerechte
Instandsetzung der Klinkerfassade, werden voraussichtlich bis Ende April 2019
umgesetzt.“
Frage 8:
Wann erfolgt der Bau und die Inbetriebnahme der öffentlichen Toilette am Bahnhof Mahlsdorf?
Antwort zu 8:
Nach dem neuen Vertrag über Toilettenanlagen zwischen dem Land Berlin und der Wall
GmbH vom 26.06.2018 sind von der Fa. Wall 193 neue Unisex-Modultoilettenanlagen an
162 alten und 31 Anlagen an neuen Standorten in einer ersten Versorgungsstufe
(sogenannte Grundversorgung) zu errichten und zu betreiben sowie die
Bestandstoilettenanlagen (weiter-)zu betreiben. Die zusätzlichen neuen 31
Toilettenstandorte wurden gemeinsam mit den Bezirken und verschiedenen
Interessenvertretern im Rahmen der Ausschreibung bereits final festgelegt.
Die Versorgung mit öffentlichen Toilettenanlagen im Land Berlin soll ab 2021 bis 2023
weiter ausgebaut werden (sogenannte verbesserte Versorgung), zahlreiche Standorte sind
bereits von den Bezirken vorfestgelegt worden. In dieser verbesserten zweiten
Versorgungsstufe ist auch ein Toilettenstandort am S-Bahnhof Mahlsdorf vorgesehen. Für
alle neuen Standorte sind noch umfangreiche Detailprüfungen erforderlich. Der konkrete
Aufbauzeitraum der geplanten Anlage am S-Bahnhof Mahlsdorf steht derzeit noch nicht
fest.
Berlin, den 22.02.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnhöfe + S-Bahn + Regionalverkehr: Für modernere Bahnhöfe und ein besseres Netz: In Berlin und Brandenburg bereits 590 Kilometer Schiene modernisiert, über 780 Millionen Euro werden 2019 in die Infrastruktur investiert aus DB

https://www.deutschebahn.com/pr-berlin-de/aktuell/presseinformationen/Investitionen-Berlin-Brandenburg-3797218?contentId=1317082

Investitionen der letzten Jahre zeigen Wirkung • Optimiertes #Baumanagement für weniger Verspätungen • Neue Mitarbeiter in baurelevanten Berufen
Die DB setzt auch in diesem Jahr auf die #Modernisierung ihrer #Infrastruktur. „Gut 590 Kilometer Schiene haben wir in Berlin und Brandenburg seit 2015 bereits modernisiert. Um #pünktlich und #zuverlässig unterwegs zu sein, müssen wir jedoch weiter in das Eisenbahnnetz investieren. Dafür stehen 2019 für die beiden Bundesländer rund 335 Millionen Euro allein aus der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung zur Verfügung“, erläutert, Alexander Kaczmarek, Konzernbevollmächtigter der Deutschen Bahn für Berlin. Weitere 125 Millionen Euro, darunter Gelder von Bund, Ländern und Kommunen, kommen den Bahnhöfen zugute. Für ein Plus an Kapazität setzt die DB zudem wichtige Neu- und #Ausbaumaßnahmen, wie die neue #Nord-Süd-Strecke für die S-Bahn oder die #Dresdner Bahn, um.

Bundesweit fließen im laufenden Jahr rund 10,7 Milliarden Euro (inklusive Instandhaltung) in das deutsche Eisenbahnnetz. Mit den Investitionen sorgt die Bahn dafür, dass die Schiene als attraktiver Verkehrsträger im Wettbewerb bestehen und weiterhin Fahrgäste gewinnen kann. „Wir wissen, dass Baustellen unseren Kunden Geduld und Verständnis abverlangen. Dafür möchten wir an dieser Stelle ‚Danke‘ sagen“, so Kaczmarek. „Wir setzen alles daran, die Fahrgäste frühzeitig und über verschiedene Kanäle zu informieren und möglichst kundenfreundlich zu bauen.“

Durch ein verbessertes Management der Baustellen haben die Störungen durchs Bauen gegenüber 2017 um mehr als ein Viertel abgenommen – bei insgesamt steigendem Volumen. Mit dem „Lagezentrum Bau“ gemeinsam kümmern sich rund 100 Mitarbeiter darum, Bauauswirkungen genauer zu prognostizieren und Maßnahmen für weniger Verspätungen zu entwickeln. Damit künftig noch besser geplant werden kann, stellt die Deutsche Bahn 2019 in Berlin über 170 und in Brandenburg knapp 40 neue Mitarbeiter etwa für Bauprojektmanagement und -überwachung sowie Instandhaltung ein.

Außerdem optimiert die DB den #Verkehrsfluss auf besonders stark ausgelasteten Strecken. Kommt es in diesen Bereichen zu Stau auf der Schiene, wirkt sich das negativ auf das gesamte Eisenbahnsystem aus. Expertenteams steuern und managen fachübergreifend Zugfahrten des Nah- und Fernverkehrs daher künftig noch intensiver und in direkter Abstimmung mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen in den PlanKorridoren. Daneben werden in den Korridoren auch Infrastrukturmaßnahmen umgesetzt, wie präventive Instandsetzungsarbeiten an Stellwerken oder Weichen. Seit Oktober 2018 ist zwischen Köln und Dortmund bereits der PlanKorridor West aktiv. Im laufenden Jahr folgen Mitte (Fulda-Mannheim), Nord (Hamburg und Hamburger Zulauf) sowie Süd (Würzburg-Nürnberg).

Insgesamt liegt das größte Infrastruktur-Modernisierungsprogramm der Bahngeschichte gut im Plan. Fast jeder zweite Kilometer des rund 33.400 Kilometer langen Streckennetz wurde seit 2010 angepackt. Die Zahl der Infrastrukturmängel ist um knapp die Hälfte zurückgegangen. Über drei Viertel der 5.400 Stationen sind stufenfrei erreichbar. Neu- und Ausbaumaßnahmen wie die Verbindung zwischen Berlin und München sorgen für zusätzliche Kapazitäten und neue attraktive Angebote.

Wichtige Maßnahmen in Berlin/Brandenburg 2019:

  1. Ausbau Berlin Südkreuz–Blankenfelde
  2. Neubau City-S-Bahn Berlin, S21, 1. Bauabschnitt
  3. Instandhaltung S-Bahn-Netz
  4. Grunderneuerung Bahnhof Schöneweide
  5. Umbau Bahnhof Berlin Zoologischer Garten

Rechtzeitig im Vorfeld informiert die Bahn in gewohnter Weise detailliert über konkrete Auswirkungen und Ersatzverkehre.

Aktuelle Angaben zu Baustellen, deren Auswirkungen auf den Fahrplan und alternative Fahrmöglichkeiten sind hinterlegt in den Apps „DB Bauarbeiten“, „DB Navigator“, den „Streckenagenten“-Apps des Nahverkehrs sowie unter www.deutschebahn.com/bauprojekte, www.deutschebahn.com/bauinfos sowie https://inside.bahn.de/.

Bahnverkehr + Regionalverkehr + Flughäfen: Nach zwei Jahrzehnten Streit: Baustart für die Dresdner Bahn Die neue Trasse soll ab 2025 die Fahrzeit zum Flughafen BER verkürzen., aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article216366833/Dresdner-Bahn-Nach-zwei-Jahrzehnten-Streit-startet-das-Bauprojekt.html

Berlin. Mehr als 20 Jahre lang wurde geplant, gestritten und geklagt. Nun soll es im Berliner Süden tatsächlich losgehen mit dem #Wiederaufbau der #Dresdner Bahn. Mit zwei neuen Gleisen, die parallel zur bereits bestehenden S-Bahn-Trasse vom Berliner Bahnhof #Südkreuz bis nach #Blankenfelde in Brandenburg führen, soll sich die Fahrzeit der Fernzüge nach #Dresden, aber auch weiter nach #Prag, #Wien und #Budapest deutlich verringern.

Auch der künftige #Hauptstadt-Airport BER kann über die Dresdner Bahn schneller erreicht werden. Statt wie heute gut eine halbe Stunde soll der #Flughafenexpress dann mit Tempo 160 nur noch 20 Minuten von der Berliner City bis nach Schönefeld …

Bahnverkehr + S-Bahn + Flughäfen: Nach zwei Jahrzehnten Streit: Baustart für die Dresdner Bahn, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article216366833/Dresdner-Bahn-Nach-zwei-Jahrzehnten-Streit-startet-das-Bauprojekt.html

Die neue #Trasse soll ab 2025 die Fahrzeit zum #Flughafen #BER verkürzen. Doch noch fehlt eine #Baugenehmigung.
Mehr als 20 Jahre lang wurde geplant, gestritten und geklagt. Nun soll es im Berliner Süden tatsächlich losgehen mit dem #Wiederaufbau der #Dresdner Bahn. Mit zwei neuen Gleisen, die parallel zur bereits bestehenden -Bahn-Trasse vom Berliner Bahnhof #Südkreuz bis nach #Blankenfelde in Brandenburg führen, soll sich die Fahrzeit der Fernzüge nach #Dresden, aber auch weiter nach #Prag, #Wien und #Budapest deutlich verringern.

Auch der künftige Hauptstadt-Airport BER kann über die Dresdner Bahn schneller erreicht werden. Statt wie heute gut eine halbe Stunde soll der #Flughafenexpress dann mit Tempo 160 nur noch 20 Minuten von der Berliner City bis nach Schönefeld benötigen.
Allerdings ist das noch Zukunftsmusik. Denn die Fertigstellung der 16 Kilometer langen Trasse ist nach heutiger Planung der Deutschen Bahn erst für Ende 2025 vorgesehen. Das wären dann fünf Jahre nach der Eröffnung des BER, die aktuell für Oktober 2020 angekündigt ist. Zudem ist unklar, ob dieser Termin wirklich gehalten werden kann. Denn bislang fehlt noch immer für einen der vier Bauabschnitte, den Abschnitt von der Stadtgrenze bis nach Blankenfelde-Mahlow, der …

Bahnverkehr + Museum: Haus der Lokomotive Die zwei letzten Rundlokhallen Deutschlands stehen in Berlin, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/haus-der-lokomotive-die-zwei-letzten-rundlokhallen-deutschlands-stehen-in-berlin-31969252

Rummelsburg/Pankow –
Nur zwei „#Rundlokhallen“ aus der frühen #Eisenbahngeschichte gibt es noch in Deutschland. Das sind Schuppen, in denen #Lokomotiven gewartet wurden, die Loks ließen sich #sternförmig hinein rangieren. Beide #Rundhäuser stehen in Berlin. Eines in #Rummelsburg, es verfällt zunehmend und ist ziemlich versteckt.

Das andere liegt in #Pankow-Heinersdorf, sehr markant an der S-Bahn und an der Autobahnzufahrt: Jeder kennt es, es gehört einfach zum Weg nach Norden dazu, wie ein alter Nachbar, ein Faktotum am Straßenrand – „Ach, du auch noch da“. Zumindest kurz blitzt stets im Vorbeifahren seine Schönheit auf, die Leichtigkeit der Kuppel, obwohl sie eine Ruine ist.

Als eine entrückte Schöne hat auch Matilda Riebe, Gymnasiastin aus Karlshorst, den eigentlich schnöden Schuppen erlebt und mit einem Foto davon kürzlich einen Preis gewonnen. Schüler waren im letzten Jahr aufgerufen worden, Industriespuren in Berlin zu fotografieren. Noch bis zum 8. Februar ist das Bild „Lost Roundhouse“, das entschwundene Rundhaus, der 17-jährigen Matilda gemeinsam mit anderen Wettbewerbsbeiträgen im Industriesalon …

Bahnverkehr + S-Bahn: Offizieller Baubeginn für Projekt Dresdner Bahn, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/tempelhof-schoeneberg/article216327261/Offizieller-Baubeginn-fuer-Projekt-Dresdner-Bahn.html

Der #Streckenausbau entlang der bestehenden -Bahn-Linie wird den Zugverkehr in Richtung #Dresden und zum #BER-Flughafen beschleunigen.
Das Bauprojekt #Dresdner Bahn im Süden Berlins beginnt am Dienstag kommender Woche offiziell. Im Ortsteil #Lichtenrade wird der letzte Teil einer #Schallschutzwand aufgestellt. Zu dem symbolischen Akt werden Infrastruktur-Konzernvorstand Ronald #Pofalla und der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, Enak #Ferlemann, erwartet, wie die Deutsche Bahn am Mittwoch mitteilte.

Der Streckenausbau entlang der bestehenden S-Bahn-Linie wird den Zugverkehr in Richtung Dresden und zum künftigen #Hauptstadtflughafen Berlin Brandenburg (BER) beschleunigen. Auf der neuen 16 Kilometer langen Trasse sollen von Ende 2025 an Regional- und Fernzüge in Richtung Südosten fahren.

Vom Berliner Hauptbahnhof zum BER gelangen Fahrgäste dann in 20 Minuten, etwa 10 Minuten schneller als über die vorhandenen Strecken. Geplant ist ein 15-Minuten-Takt. Nach Dresden geht es dann in anderthalb Stunden und damit gut eine halbe Stunde schneller als heute – vor allem, weil die Strecke für Tempo …

S-Bahn + Bahnverkehr: Neue Brücken für mehr Geschwindigkeit Besuch auf der Baustelle der Eisenbahnüberführung „Am Danewend“, aus S-Bahn

https://sbahn.berlin/aktuelles/artikel/neue-bruecken-fuer-mehr-geschwindigkeit/

Neu erbautes #Fernbahngleis am #Karower Kreuz
Im vergangenen Oktober war die Freude groß, als am Karower Kreuz das neu erbaute Fernbahngleis befahren werden konnte. Bereits zum Ende der Sommer-Schulferien konnte der Verkehr auf den Linien #S2 und #S8 nach einer siebenwöchigen Unterbrechung wieder aufgenommen werden. Ein wichtiges Etappenziel, das den Fahrgästen im Nordwesten Berlins freie Fahrt bescherte. Wie damals angekündigt, werden mehrwöchige Sperrungen nicht mehr nötig sein.
„Dennoch erfordern verschiedene #Bauzustände, dass es wiederholt, wie etwa an vereinzelten Wochenenden, zu abschnittsweisen Sperrungen kommt“, erklärt Jens #Kulecki, Projektleiter DB Netz AG, während in seinem Rücken emsig gebaut wird.

Er steht an der #Eisenbahnüberführung (EÜ) „Am #Danewend“, wo seit Sommer die Arbeiten für den Ausbau der #Fernbahntrasse zwischen Berlin-Blankenburg und Berlin-Karow laufen. An diesem Tag rollt über ein Gleis der Fernverkehr, die S-Bahn muss baubedingt zeitweise pausieren.

Die Spundwände sind in den Boden eingebracht. Der „Kabelsalat“, der bei Brücken im biblischen Alter so bezeichnet werden kann, da oftmals Leitungen auftauchen, die in keinen Bestandsplänen verzeichnet sind, läuft jetzt geordnet über die beiden Kabelhilfsbrücken neben den temporären Brückenüberbauten für die Eisenbahn.

Als nächstes kommt der Straßenverbau an die Reihe. Da liegt noch ein gutes Stück Arbeit vor uns. Erst ganz am Ende werden die #Hilfsbrücken abgebaut und die Stahltrogbrücke eingesetzt. Das dauert nur ein Wochenende.

Ende des Jahres soll es so weit sein.

Moderne #Stellwerktechnik wird installiert
Ebenfalls eine große Herausforderung ist die Errichtung des Elektronischen Stellwerks (#ESTW) Karow. „Die Technik wird in der Lage sein, mit den bereits vorhandenen sieben Nachbarstellwerken zu kommunizieren“, so Kulecki. Dazu sind unter anderem die Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik anzupassen, Kabel zu ziehen und umfangreiche Testläufe zu absolvieren.

Insgesamt müssen für das Projekt Nordkreuz – Karow bis 2020 acht Eisenbahnüberführungen erneuert werden. Die bis dato vorhandenen Brücken, Baujahr 1910 bis 1952, sind Blechträgerbrücken mit geschlossener und offener Fahrbahn. Nun wird teilweise auf Stahltrogbrücken und komplette Ersatzneubauten gesetzt.

Damit nicht genug des Brückenbauens: Auch zwischen Berlin-Buch und Bernau sind in einem weiteren Projekt 14 Überführungen zu erneuern. Drei davon sind bislang fertig. Die Bauwerke überführen die Gleise der S-Bahnstrecke Berlin Nordkreuz – Bernau sowie der Fernbahnstrecke Berlin Gesundbrunnen – Stralsund.

Das Gesamtprojekt, die #Erneuerung der Strecke Gesundbrunnen – Bernau, soll 2025 abgeschlossen sein. Im Rahmen des Vorhabens wird die Strecke vom Nordkreuz (Gesundbrunnen) bis nach Karow auf #160 km/h ertüchtigt.

Der Ausbau des Abschnitts vom Nordkreuz bis Karow ist bereits erfolgt. Die Brücken zwischen Buch und Bernau sind reine Ersatzinvestitionen.

Abschnittsweise #Sperrungen an Wochenenden
Achtung:Das ganze Jahr hindurch wird es im Zusammenhang mit dem Baugeschehen immer wieder zu Einschränkungen bei S-Bahn #S2 und Regionalbahn (#RE3, #RE66, #RB24, #RB27) kommen.
Mitunter sind auch beide Verkehrsmittel gleichermaßen betroffen, etwa wenn umfangreiche Brückenarbeiten stattfinden und die Gleise gesperrt werden müssen.

Bahnverkehr: Kahlschlag durch den Ausbau der Dresdener Bahn? – Abriss des S-Bahnhofs Lichtenrade und Beeinträchtigung weiterer denkmalgeschützter Gebäude, aus Senat

www.berlin.de

Vorbemerkung der Verwaltung:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine
Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Deutsche Bahn AG
(DB AG) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und
dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend
gekennzeichneten Stellen wiedergegeben.
Frage 1:
Wie ist der aktuelle Stand bezüglich des geplantes Ausbaus der #Dresdener Bahn hinsichtlich
#Planfeststellungsverfahren, #Baugenehmigungen und Zeitschiene der Realisierung?
Antwort zu 1:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Die Planfeststellungsbeschlüsse der Dresdner Bahn liegen für den Berliner Bereich vor;
mit dem Bau wurde begonnen. Die Dresdner Bahn soll im Jahr 2025 in Betrieb genommen
werden.“
Frage 2:
Sind aktuell noch Widersprüche oder Klagen gegen das Vorhaben anhängig und wenn ja, gegen welche
Punkte und in welchem Verfahrensstand? Wann ist hier mit abschließenden Entscheidungen zu rechnen?
2
Antwort zu 2:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Die Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss des Planfeststellungsabschnitts II (PFA
II) der Dresdner Bahn wurden durch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am
29.06.2017 entschieden. Der Planfeststellungsbeschluss des PFA II vom 13.11.2015 hat
Bestandskraft.“
Frage 3:
Inwiefern waren die Denkmalschutzbehörden rechtzeitig in diesen Prozess einbezogen vor dem Hintergrund,
dass in erheblichem Maße Denkmale entlang der Strecke zerstört oder beeinträchtigt werden sollen?
Antwort zu 3:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Alle zuständigen Behörden, auch die #Denkmalbehörde, wurden im Planfeststellungsverfahren
beteiligt.“
Frage 4:
Welche #denkmalgeschützten Gebäude entlang der für den Ausbau vorgesehenen Strecke sollen a) komplett
#beseitigt oder b) durch Um- und Rückbau #beeinträchtigt werden? (Bitte um Auflistung)
Frage 5:
Welchen Denkmalwert haben die jeweiligen Gebäude und welche Begründungen gab es für deren
Unterschutzstellung? (Bitte um Auflistung der einzelnen Begründungen)
Frage 6:
Wie konnte es zu der fatalen Entscheidung kommen, dass das historische Bahnhofsgebäude in Lichtenrade,
ungeachtet des Denkmalschutzes und seiner baugeschichtlichen Bedeutung, einschließlich des
Mittelbahnsteigs und des Zugangs abgerissen werden soll?
Frage 7:
Welche Alternativen wurden geprüft und mit welchem Ergebnis?
Antwort zu 4 bis zu 7:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Das #Baudenkmal S-Bahnhof #Lichtenrade ist vom Bauvorhaben Dresdner Bahn betroffen:
Um die zwei Fernbahngleise im Bereich des S-Bahnhofes Lichtenrade errichten zu
können, kann der Bahnhof einschließlich der Aufbauten nicht erhalten werden. Die
Abwägung der Gründe wurde ausführlich im Planfeststellungsbeschluss des PFA II vom
Eisenbahn-Bundesamt dargelegt (S. 46, 137, 201, 324 bis S. 329, S. 431, S. 441….. ):
“Im öffentlichen Interesse muss jedoch auch der Denkmalschutz als wichtiger öffentlicher
Belang zurücktreten, wenn anders ein wichtiger öffentlicher Verkehrsweg nicht realisierbar
wäre. Der Denkmalwert der betroffenen Baulichkeiten ist nicht derart erheblich, dass
deswegen eine andere Trassierung gewählt werden müsste.““
3
Frage 8:
Hält es der rot-rot-grüne Senat, der für einen anderen Umgang mit Denkmalen angetreten ist, für vertretbar,
dass hier wieder einmal bei denkmalgeschützten Gebäuden der öffentlichen Hand Zugeständnisse gemacht
werden, die privaten Eigentümern nie genehmigt werden würden?
Antwort zu 8:
Der Senat verweist auf das durchgeführte gesetzliche Verfahren, in dem eine Abwägung
zum Denkmalschutz durchgeführt wurde. Ein rechtskräftiger Beschluss zu dem Vorhaben
erfolgte mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 13.11.2015.
Berlin, den 14.01.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnverkehr: Bericht über Ausbau und Elektrifizierung der Strecke Berlin – Stettin beschlossen Aus der Sitzung des Senats am 15. Januar 2019, aus Senat

www.berlin.de

Der Senat von Berlin setzt sich seit vielen Jahren in Zusammenarbeit mit der Stadt #Stettin und der Wojewodschaft #Westpommern für eine Verbesserung der #grenzüberschreitenden Bahnverbindungen ein. Ein Durchbruch gelang dabei im Juni 2018, als gemeinsam mit Brandenburg, dem Bund und der Bahn die Absichtserklärung unterzeichnet wurde, die #Eisenbahnstrecke Berlin-Stettin #zweigleisig auszubauen und durchgehend zu #elektrifizieren, sodass künftig Fahrzeiten von 70 bis 80 Minuten sowie erstmals ein #Einstundentakt möglich werden. Das geht aus einem Bericht an das Abgeordnetenhaus hervor, den der Senat heute auf Vorlage der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther, beschlossen hat.

Im Jahr 2019 wollen Berlin und Brandenburg nun eine genaue Finanzierungsvereinbarung mit dem Bund abschließen sowie EU-Fördergelder für diese wichtige europäische Strecke beantragen. Bisher wurde der Anteil beider Länder an den prognostizierten Gesamtkosten von 400 Mio. € auf jeweils 50 Mio. € festgelegt. Berlin hat im Nachtragshaushalt 2018/2019 bereits eine entsprechende Verpflichtungsermächtigung im Einzelplan 07 (in Höhe von 50 Mio. €) berücksichtigt.

Im Standortwettbewerb sind nur die europäischen Regionen erfolgreich, die eng und grenzüberschreitend zusammenarbeiten. Die beiden nur 120 km voneinander entfernten Metropolen Berlin und Stettin ergänzen sich – und haben ein gemeinsames Zukunftskonzept erarbeitet, in dem nicht nur die Bahnverbindungen eine wichtige Rolle spielen. Auch die Flughäfen der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg sind schon heute die wichtigsten Flughäfen für die Metropole Stettin. Der Hafen Stettin-Swinemünde entwickelt sich allmählich wieder zum „Haushafen“ für Berlin. Die Wissenschafts- und Forschungslandschaft kooperiert immer enger. Die Metropolen entwickeln sich zu einem Kompetenzzentrum für Verkehr und Logistik, wobei Stettin unter anderem wichtiges Know-how im Bereich der Nautik und Meereswissenschaften einbringt.

Mit der Unterzeichnung der Absichtserklärung zwischen dem Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, der Berliner Verkehrssenatorin, der für Verkehr zuständigen Brandenburger Ministerin Kathrin Schneider und der DB Netz AG zum durchgehenden zweigleisigen Ausbau zwischen Berlin und Stettin gelang auf dem „Deutsch-Polnischen Bahngipfel“ am 11. Juni 2018 der entscheidende Schritt voran: Der Bund wird die Elektrifizierungslücke zwischen Berlin und Stettin beseitigen und gleichzeitig die Strecke auf 160 km/h zweigleisig ausbauen. Im Gegenzug verpflichten sich die Länder zur Bestellung eines Ein-Stunden-Taktes im grenzüberschreitenden Regionalverkehr zwischen den beiden Metropolen. Die ausgebaute Strecke wird zugleich für mehr Güterverkehr und Fernverbindungen zur Verfügung stehen.
Ein einstimmiger Beschluss des Abgeordnetenhauses von 22. März 2018 wurde auf diese Weise zügig und erfolgreich umgesetzt.

Senatorin Günther konnte mit ihrer Amtskollegin Schneider zudem durch eine gemeinsame Initiative gegenüber der EU-Kommission erreichen, dass die Strecke Berlin-Stettin in das Transeuropäische Vorrangnetz (TEN – V) aufgenommen wurde. Damit sind die Voraussetzungen geschaffen, dass Berlin und Brandenburg einen größeren Teil ihrer Finanzierung aus dem EU-Programm „Connecting Europe Facilities“ (CEF) zurückerstattet bekommen.

Die Bahnverbindung nach Stettin wird eine wichtige Rolle für den Tourismus zur polnischen Ostseeküste spielen, einschließlich der deutsch-polnischen Insel Usedom, und bietet auch die Gelegenheit für Berliner Bahnreisende, die Fähren von Swinemünde nach Ystad (Südschweden) schnell zu erreichen. Ein großer Vorteil für Reisende ohne Auto: Die Züge aus Stettin (mit Anschluss von Berlin) fahren direkt an die Fähren nach Schweden, während die Fähren in Rostock und Saßnitz (ohne Schienenanbindung) nur für Pkw-Reisende nutzbar sind.

Nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens im Jahr 2021 könnte mit den Bauarbeiten begonnen werden. Eine Fertigstellung ist voraussichtlich 2024 möglich.

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Rückfragen: Sprecher für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Telefon: (030) 9025-1090