Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Mitte hat das Bezirksamt auf am Donnerstagabend aufgefordert, den von Kritikern als rassistisch empfundenen Namen der Berliner #Mohrenstraße Straße zu ändern – und diese künftig nach Anton Wilhelm #Amo zu benennen, der im 18. Jahrhundert erster Gelehrter afrikanischer Herkunft an einer preußischen Universität war. Ein entsprechender Antrag von Grünen und SPD sei am Donnerstag mehrheitlich angenommen worden, bestätigte die BVV am Freitag.
Die SPD Berlin-Mitte gab am Abend auf Twitter bekannt: „Klarer Beschluss und ein toller Erfolg: Auch die #Bezirksverordnetenversammlung Mitte schließt sich der Zivilgesellschaft an und fordert das #Bezirksamt auf, den Prozess der Umbenennung der M*straße unverzüglich einzuleiten. Neuer Name soll Anton-Wilhelm-Amo-Straße werden. Ein Meilenstein.“
Wie schnell das nun passiert, ist offen. Das von Bürgermeister Stephan von Dassel (Grüne) geleitete Bezirksamt teilte mit, der weitere Fortgang des Verfahrens sei noch nicht klar. Die BVV- Fraktionen von Grünen und SPD erklärten, Anrainer und Stadtgesellschaft müssten über den Umbenennungsprozess informiert werden, der nun „unverzüglich“…
Erst anderthalb Monate ist es her, da hatte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer eine gute Nachricht von der Deutschen Bahn mitzuteilen: „Mit dem #Fahrplanwechsel im Dezember will die Bahn im Halbstundentakt zwischen Berlin und #Hamburg fahren“, verkündete der CSU-Politiker. Vier Züge statt bisher nur drei in zwei Stunden sollten künftig je Richtung die beiden größten deutschen Städte verbinden – und damit den Anfang für den neuen #Deutschlandtakt machen, der im Lauf der nächsten zehn Jahre republikweit für bessere Zugverbindungen sorgen soll.
Doch nun drohen die Bahnpläne für die Strecke zwischen Hamburg und Berlin zu scheitern: Bei der diesjährigen Vergabe der Trassenzeiten für die 287 Kilometer lange Strecke hat die Bahn laut einem Bericht des Berliner „Tagesspiegels“ nur drei statt der erhofften zwölf zusätzlichen Verbindungen von der DB Netz erhalten. Schlimmer noch aus Sicht des von Scheuer kontrollierten Staatsunternehmens: Der private Konkurrent #Flixtrain will ihm nun erstmals auch auf der #Rennstrecke zwischen den beiden Metropolen Konkurrenz machen. Er hat einige der Trassenzeiten erhalten, die eigentlich die …
In zehn Wochen soll der #Flughafen#BER eröffnet werden. Wir haben mit den Architekten einen Blick ins Innere geworfen. Er ist ein Bauwerk für Jahrzehnte.
Für #Vielflieger ab Schönefeld war der neue Flughafen Berlin-Brandenburg BER schon zu einem vertrauten Anblick geworden. Starts und Landungen erfolgen meist gegen Westen, so dass man das neue #Terminalgebäude seit Jahren, genauer seit 2012, beim Start linkerhand in seinen Umrissen erkennen konnte, als ein rechtwinkliges, scharfkantiges Gebilde.
Dieser Anblick ist beinahe schon in Vergessenheit geraten, seit der #Flugverkehr durch Corona zum Erliegen kam; und wer jetzt startet, konzentriert sich auf anderes als den flüchtigen Blick auf ein Gebäude, das der neue Flughafen werden soll.
Doch so sehr Corona auch Abläufe verzögert und Termine verschoben hat, dieser eine Termin rückt tatsächlich nah und näher. Weniger als zehn Wochen sind es bis zur Eröffnung, die diesmal nicht gerissen, nicht mit erst fadenscheinigen und anschließend umso katastrophischeren Begründungen vertagt wird.
Ausgerechnet in den Zeiten der #Pandemie setzt die BVG regelmäßig #Kurzzüge bei der #U-Bahn ein. Da fragen sich nicht nur Abgeordnete: Weißt du, wie viel‘ Züge fahr’n…? Nee, das weiß die BVG offenbar nicht so genau!
CDU-Politiker Oliver Friederici (50) wollte per schriftlicher Anfrage an den Senat von der BVG wissen, wie hoch der Anteil der Fahrten von Vier-, Sechs- und #Acht-Wagen-Zügen zu welcher Tageszeit auf welcher U-Bahnlinie ist.
„Diese Informationen werden nach Auskunft der BVG nicht erfasst, so dass eine Auswertung nicht möglich ist“, heißt es in der Antwort der Verkehrsverwaltung an Friederici. Der ist empört.
Genauso wie #IGEB-Fahrgastverbands-Vize Jens Wieseke (55). Er wirft Verkehrssenatorin Regine Günther (57, Grüne) und Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (42, Grüne) – beide sitzen im BVG-Aufsichtsrat – Versagen bei der Steuerung des landeseigenen Unternehmens BVG vor!
Frage 1:
Weshalb hat die GB #infraVelo GmbH von der S-Bahn Berlin GmbH die Pflege und Betreuung von
8.144 #Fahrradabstellanlagen auf dem Gelänge der Deutschen Bahn AG übernommen?
Antwort zu 1:
Das Land Berlin übernahm zum 01.07.2020 die 8.144 #Fahrradstellplätze der #S-Bahn Berlin
GmbH, die auf den Flächen der Deutschen Bahn AG bzw. des Landes Berlin – vertreten
durch die Berliner Bezirke – errichtet wurden. Die GB infraVelo GmbH übernahm zum
01.07.2020 den Betrieb und Unterhalt der #Fahrradstellplätze, die auf den Flächen der
Deutschen Bahn AG errichtet wurden und an 25 Stationen der S-Bahn Berlin GmbH
liegen. Mit der Übernahme der Fahrradabstellanlagen – sowie deren Betrieb und Unterhalt
– verfolgen die Deutschen Bahn AG und das Land Berlin das gemeinsame Ziel, den #Fahrradverkehr sowie die kombinierte Nutzung von Fahrrad und Bahn weiter zu fördern.
Frage 1a:
Was wurde dabei konkret übernommen?
Antwort zu 1a:
Das Land Berlin übernahm mit Kaufvertrag die Fahrradabstellanlagen (Kreuzberger Bügel,
Erlauer Bügel, Vorderradbügelhalter, Doppelstockparker sowie Überdachungen).
Frage 1b:
Wurde das Grundeigentum ebenfalls übertragen? Falls nein, warum nicht?
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Antwort zu 1b:
Ein Großteil der Stellplätze befindet sich auf Grundstücken im Eigentum der Bezirke. Für
die Fahrradabstellanlagen auf Grundstücken der Deutschen Bahn AG wurde ein
Gestattungsvertrag abgeschlossen.
Frage 1c:
Sind Baumaßnahmen an diesen Fahrradabstellanlagen geplant? Falls ja, wer finanziert diese?
Antwort zu 1c:
Derzeit werden im Rahmen der Standort- und Potenzialanalysen an den S- und UBahnhöfen sowie einigen Stationen des Regionalverkehrs die Bedarfe an
Fahrradstellplätzen für das Jahr 2030 ermittelt. In Auswertung der Bedarfsermittlung, der
Flächenverfügbarkeit sowie des Vorhandenseins finanzieller Mittel sind Baumaßnahmen
an den S- und U-Bahnhöfen sowie Stationen des Regionalverkehrs zur Verbesserung des
Angebotes für das #Fahrradparken vorgesehen. Diese Baumaßnahmen sollen aus
Landesmitteln finanziert werden.
Frage 1d:
Wie werden Eigentumsrechte gesichert, wenn die GB infraVelo GmbH auf Flächen im Eigentum der
Deutschen Bahn AG baut?
Antwort zu 1d:
Für die Fahrradabstellanlagen auf Grundstücken der Deutschen Bahn AG wurde ein
Gestattungsvertrag abgeschlossen, in dem die Eigentumsrechte gesichert werden.
Frage 1e:
Welche vertraglichen Verpflichtungen hat die GB infraVelo GmbH von der Deutschen Bahn AG und der SBahn Berlin GmbH übernommen?
Antwort zu 1e:
Im Gestattungsvertrag wurden Anforderungen an den Betrieb und Unterhalt der Anlagen
formuliert, welche durch die GB infraVelo GmbH zu gewährleisten sind.
Frage 1f:
Erhält die GB infraVelo GmbH einen finanziellen Ausgleich von der Deutschen Bahn AG oder der S-Bahn
Berlin GmbH für übernommene Pflichten?
Antwort zu 1f:
Nein, die GB infraVelo GmbH erhält keinen finanziellen Ausgleich von der Deutschen
Bahn AG oder der S-Bahn Berlin GmbH für die übernommenen Pflichten.
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Frage 1g:
Weshalb ist die Deutsche Bahn AG bzw. die S-Bahn Berlin GmbH nicht in der Lage die
Fahrradabstellanlagen zu betreuen?
Antwort zu 1g:
Mit der Übernahme der Fahrradabstellanlagen verfolgen die Deutsche Bahn AG und das
Land Berlin das Ziel, die Qualität und Quantität der Fahrradabstellanlagen weiter zu
verbessern. Die Deutsche Bahn AG stellt hierfür die erforderlichen Flächen kostenlos zur
Verfügung und in Abstimmung mit der Deutschen Bahn AG können die
Fahrradabstellanlagen bei Bedarf modernisiert, ausgebaut bzw. grunderneuert werden
und die GB infraVelo GmbH übernimmt den Betrieb und Unterhalt.
Frage 1h:
In welcher Weise wird die kombinierte Nutzung von Fahrrad und Bahn gefördert, wenn nicht mehr die
Betreiberin der S-Bahn selbst, sondern eine Gesellschaft des Landes Berlin die Fahrradstellplätze an den SBahnhöfen betreibt?
Antwort zu 1h:
Die Übernahme der Fahrradabstellanlagen einschließlich deren Betrieb und Unterhalt
erfolgt mit dem Ziel, dass das Fahrradpark-Angebot im Land Berlin weiter verbessert und
die kombinierte Nutzung von Fahrrad und Bahn gefördert wird. Damit dieses Ziel erreicht
wird, ist auch die Einführung eines #berlinweit einheitlichen Zugangs- und Buchungssystem
für gesicherte Fahrradabstellanlagen vorgesehen, das von der GB infraVelo GmbH
unterhalten und betrieben werden soll.
Frage 2:
Wie viele Standort- und Potenzialanalysen für Fahrradabstellanlagen an Zugangsstellen zum öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV) hat die GB infraVelo GmbH seit 2018 durchgeführt?
Antwort zu 2:
Seit 2018 wurden und werden an 280 Stationen der S- und U-Bahn sowie an einigen
Stationen des Regionalverkehrs im Tarifbereich AB Standort- und Potenzialanalysen
durchgeführt. An 236 dieser Stationen wurden und werden die Standort- und
Potenzialanalysen von der GB infraVelo GmbH durchgeführt.
Frage 2a:
Welche Kosten sind dabei entstanden?
Antwort zu 2a:
Für die Durchführung der 236 Standort- und Potenzialanalysen hat die GB infraVelo
GmbH Aufträge mit einer Gesamtsumme von 639.433,08 € vergeben. Da die Arbeiten
zum Teil noch durchgeführt werden, liegen noch nicht alle Schlussrechnungen vor. Die
abschließenden Kosten der Standort- und Potenzialanalysen sind daher noch nicht
bezifferbar.
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Frage 2b:
Welches Potential wurde dabei an den einzelnen Standorten ermittelt?
Antwort zu 2b:
Von 73 Stationen liegen die Ergebnisse vor, die Ergebnisse für die verbleibenden
Stationen werden im weiteren Verlauf des Jahres 2020 veröffentlicht. Die Ergebnisse der
ersten 73 Stationen in Bezug auf den Bedarf bis 2030 finden sich auf der Webseite der GB
infraVelo GmbH unter www.infravelo.de/projektarten/fahrradparken/standort-undpotenzialanalysen/#c1145 und sie liegen den Bezirken bereits vor.
Frage 2c:
Für wie viele der ermittelten Standorte haben bereits Baumaßnahmen begonnen bzw. wurden bereits
abgeschlossen? Und wie viele Stellplätze werden bzw. wurden dadurch geschaffen?
Antwort zu 2c:
Die Ergebnisse für die ersten 73 Stationen sind den Bezirken im ersten Quartal 2020 zur
Verfügung gestellt worden. Die weiteren Abstimmungen mit den Bezirken erfolgen nun
sukzessive bedarfs- und umsetzungsorientiert. Wann mit den ersten Baumaßnahmen
begonnen wird, kann derzeit noch nicht benannt werden.
Berlin, den 17.08.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Für ein neues #Rufbussystem am Stadtrand gibt es erstmals konkrete Ideen. Testgebiet könnten die Außenbezirke im Osten werden.
Die Pläne für ein neues Rufbussystem für den Berliner Stadtrand werden konkreter. Nun haben die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) ein erstes Konzept entwickelt, wie ein nachfragegesteuertes Angebot in den Außenbezirken aussehen könnte. Die Ideen der BVG sehen laut einem Konzeptentwurf, der der Berliner Morgenpost vorliegt, den Einsatz eines nach Bedarf bestellten #Ridepooling-Angebots vor. Die Fahrten verschiedener Kunden sollen dabei gebündelt werden.
Rufbus-System: Testgebiet in Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf und Treptow-Köpenick
Als Projektgebiet wurde von der BVG laut den Unterlagen ein 67 Quadratkilometer großer Bereich östlich des Berliner Zentrums ausgewählt. Er umfasst Teile der Bezirke Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf und Treptow-Köpenick, in denen laut Präsentation 290.000 Menschen leben. Ausgewählt wurde das Gebiet, da dort der öffentliche Nahverkehr (#ÖPNV) durch klassische Linienbetriebe „nur schwer abgedeckt“ werden könne. Es müssten daher andere Lösungen gefunden werden, um den Anwohnern eine Alternative zum eigenen …
Die Berliner #S-Bahn ist so gut unterwegs wie lange nicht. Die #Erneuerung der bestehenden Flotte läuft allerdings nur schleppend an.
Reger Betrieb herrschte am Mittwochnachmittag rund um die Stehtische auf der oberen Zwischenebene im #Hauptbahnhof. Dort warteten Alexander #Kaczmarek, Konzernbevollmächtigter der Deutschen Bahn (DB), S-Bahn-Chef Peter #Buchner und weitere DB-Führungskräfte, um mit Fahrgästen über die #Qualitätsoffensive der S-Bahn ins Gespräch zu kommen.
Im Gepäck hatten sie gute Nachrichten. Die Berliner S-Bahn ist 2020 so gut unterwegs wie seit vielen Jahren nicht. Nachdem der mit dem Senat vereinbarte Zielwert von 96 Prozent pünktlicher Züge bereits 2019 knapp übertroffen wurde (96,1 Prozent), fuhren die Bahnen in diesem Jahr eine durchschnittliche #Pünktlichkeit von über 97 Prozent ein. „Wir sind bei einer Pünktlichkeit, die vor drei Jahren niemand für möglich gehalten hätte“, sagte Kaczmarek. An manchen Tagen läge der Wert bei über 99 Prozent. Auch die #Zuverlässigkeit ist dieses Jahr besser geworden. Die Zahl der Fahrzeugstörungen sank um 7,8 Prozent im Vergleich …
Frage 1:
Welche Standards werden der Planung des Radschnellweges (#RSV) entlang der #TVO zugrunde gelegt?
Frage 2:
Wann wurden diese festgelegt?
Frage 3:
Welche Abweichungen gibt es zwischen diesen und den Standards, die das #Mobilitätsgesetz vorsieht?
Frage 4:
Welche Möglichkeiten lassen die weiteren Planungen, die Abweichung so gering wie möglich zu halten, ohne
weiteren Zeitverzug bei der Umsetzung der Planungen zu riskieren?
Antwort zu 1 bis 4:
Mit der Herausgabe des Endberichts zur Potenzialanalyse von Radschnellverbindungen in
Berlin im März 2018 wurden Hinweise zu den gewünschten Standards und
Qualitätskriterien von Radschnellverbindungen in Berlin erarbeitet. Diese basieren auf
dem bundesweit anerkannten Arbeitspapier von 2014 „Einsatz und Gestaltung von
Radschnellverbindungen“ von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und
Verkehrswesen (FGSV).
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Einige dieser Standards und Kriterien wurden angepasst, da es insbesondere in einem
dichtbesiedelten Raum einer Millionenmetropole wie Berlin nicht immer möglich ist, die
vorgegebenen Kriterien in Gänze zu erfüllen. In diesem Zusammenhang wird unter
besonderen Umständen auch die Unterschreitung der Kriterien auf gewissen
Streckenbereichen bei der Realisierung der Radschnellverbindungen toleriert.
Die im Berliner Mobilitätsgesetz benannten Qualitätskriterien für Radschnellverbindungen
widersprechen diesen nicht und zielen auf ähnliche Kenngrößen ab, wie sie in den
Vorgaben aus dem oben genannten Arbeitspapier der FGSV enthalten sind.
Die Radschnellverbindung entlang der Tangentialen Verbindung Ost (TVO) erfüllt die
wichtigsten Eigenschaften von Radschnellverbindungen, wie zum Beispiel bei der
nutzbaren Breite für Radfahrende mit durchgängig vier Metern im Zweirichtungsverkehr,
bei der Trassenlänge mit über fünf Kilometern und bei der sogenannten betrieblichen
Qualität mit vorhandener Beleuchtung und einem hochwertigen Fahrbahnbelag in Asphalt
entlang der Strecke.
Die Kriterien für Radschnellverbindungen werden von der Radverkehrsanlage entlang der
TVO an zwei Knotenpunkten in Bezug auf die Wartezeiten nicht vollständig erfüllt und
können auch nicht in die Planungen und Realisierung aufgenommen werden, da die
Veränderungen der Planungen zu Gunsten der Qualitätserhöhung der Radverkehrsanlage
mit sehr hohen negativen Auswirkungen, insbesondere für die Umwelt, einhergehen
würden. So wäre beispielsweise für die Errichtung von planfreien Knotenpunkten
(Brücken, Rampen oder Unterführungen) vor allem mit zusätzlichen Rodungen entlang
des Trassenkorridors zu rechnen, um so die benötigten Ingenieurbauwerke errichten zu
können.
Frage 5:
Welche Planungen gibt es, den Radschnellweg entlang der TVO an den Radschnellweg #RSV9 anzubinden?
Antwort zu 5:
Entsprechende Hinweise zu einer Anbindung wurden auch von Teilnehmenden an der
öffentlichen Informationsveranstaltung zu der Radschnellverbindung Nr. 9 vorgetragen.
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz prüft deshalb derzeit
gemeinsam mit der GB #infraVelo GmbH, wie und wann eine Anbindung realisiert werden
könnte.
Frage 6:
Auf der Märkischen Allee soll südlich der Ostbahn ein geschützter Radstreifen entstehen. Inwiefern wird diese
Strecke bereits in den Standards der RSV an der TVO oder den Standards des Mobilitätsgesetzes ausgebaut?
Antwort zu 6:
Der dort geplante Radfahrstreifen soll ohne bauliche Maßnahmen durch Neumarkierung
und Verbesserung der Protektionseinrichtungen des bestehenden Radfahrstreifens
errichtet werden. Die Standards des Berliner Mobilitätsgesetzes sollen eingehalten
werden, was die gegenseitige Überholmöglichkeit und angesichts der dort bisher noch
relativ geringen Radverkehrsstärke eine hohe Verkehrsqualität für den Radverkehr
sicherstellt.
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Besondere Radschnellverbindungs-Standards sind angesichts des provisorischen
Charakters der Maßnahme, die in einem Bereich entsteht, der später im Zuge des Baus
der TVO einmal weitgehend umgebaut oder völlig neugestaltet werden dürfte, nicht
vorgesehen.
Frage 7:
Wer ist für diesen Lückenschluss der Radschnellwege verantwortlich (Bezirk, Land, Infravelo oder Dritte)?
Frage 8:
Welchen Planungsstand haben die Planungen für den Lückenschluss und wie ist der Zeitplan für die
Umsetzung?
Antwort zu 7 und 8:
Derzeit gibt es keine konkreten Planungen für einen Lückenschluss der
Radschnellverbindungen. Dafür zuständig wären die Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz oder auch die Bezirke.
Im kurzfristigen Bearbeitungshorizont gilt es vor allem, die derzeitig ausgelösten
Machbarkeitsuntersuchungen zu den Radschnellverbindungen von der Planung über das
Planfeststellungsverfahren hinaus bis in die Realisierung überzuleiten.
Im mittelfristigen bis langfristigen Bearbeitungshorizont ist es definitiv das Ziel, die
Radschellverbindungen untereinander anzubinden. Einen genauen Zeitplan hierzu gibt es
derzeit noch nicht.
Berlin, den 14.08.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz