Frage 1:
Welche Stationen der #U-Bahnlinie 5 verfügen über ein Blindenleitsystem?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Auf der U-Bahnlinie 5 sind auf folgenden Bahnhöfen Blindenleitsysteme eingebaut: #Alexanderplatz, #Schillingstraße, #Strausberger Platz, #Weberwiese, #Frankfurter Tor, #Magdalenenstraße, #Lichtenberg, #Friedrichsfelde, #Tierpark.
Auf dem oberirdischen Streckenabschnitt verfügt der #U-Bahnhof #Kienberg (#Gärten der Welt)
über ein Blindenleitsystem.“
Frage 2:
Welche Planungen gibt es ein solches Blindenleitsystem auf allen Stationen zu etablieren?
2
Frage 4:
Welche Gründe waren für diese Entscheidung ausschlaggebend?
Antwort zu 2 und 4:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Der Einbau von Blindenleitsystemen erfolgt in der Regel im Zuge einer
Grundinstandsetzung bzw. bei einem Aufzugseinbau. Dies ist auf den betroffenen UBahnhöfen ohne Blindenleitsystem frühestens ab 2025 vorgesehen.“
Frage 3:
Trifft es zu, dass bei der Erneuerung des Bahnsteiges der Station Biesdorf Süd auf ein solches #Blindenleitsystem im Boden verzichtet wurde?
Antwort zu 3:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Auf dem U-Bahnhof #Biesdorf-Süd wurden die #Bahnsteigkanten erneuert. Dies war (nur)
eine notwendige #Instandhaltungsmaßnahme.“
Frage 5:
Wie bewertet der Senat diese Entscheidung hinsichtlich des Zieles #Mobilität möglichst barrierefrei zu
ermöglichen?
Antwort zu 5:
Die von der BVG genannten baulichen Zusammenhänge sind grundsätzlich sachlich
nachvollziehbar. Der Aufgabenträger wird jedoch im Rahmen seiner regelmäßigen
Abstimmungen mit der BVG prüfen lassen, inwieweit eine möglichst frühzeitige Ausrüstung
mit Leitsystemen, ggf. auch unabhängig von einer Grundinstandsetzung mit provisorischen
Lösungen, umsetzbar ist.
Berlin, den 17.11.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Wie viele Kleinkrafträder, wie viele Leichtkrafträder bis 15 PS bzw. 125 cm² Hubraum, wie viele mittlere Motorräder (> 125 cm² bzw. > 15 PS aber < 500 cm²), wieviel schwere Motorräder (> 500 cm² Hubraum) sowie bei den Kleinkrafträdern sogenannte S-Pedelecs (versicherungspflichtige E-Fahrräder ohne Geschwindigkeitsdrosselung auf 25 km/h) waren in Berlin in den Jahren 2016 bis 2019 zugelassen? (Bitte jeweils nach Fahrzeugklasse und nach Jahr angeben)
Frage 2:
Wie haben sich die Zulassungszahlen in Berlin für die oben genannten vier Kraftrad-Kategorien (vgl. Frage 1) im Jahr 2020 in Berlin entwickelt? (bitte pro Monat und pro Kategorie angeben)
Frage 3:
Welche Anzahl der oben angefragten zugelassenen Kleinkrafträder und Leichtkrafträder waren in den Vorjah- ren seit 2016 mit elektrischem Antrieb ausgestattet (Jahresanzahl) und wie hat sich deren (elektrifizierte) Anzahl im Jahr 2020 monatlich weiterentwickelt? (bitte tabellarisch angeben)
Antwort zu 1 bis 3:
Das örtliche Fahrzeugregister bei der Kraftfahrzeugzulassungsbehörde des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten wird als Bestandsregister geführt, d.h. es ist lediglich der jeweils aktuelle Datenbestand zum Abfragezeitpunkt verfügbar und es lassen sich keine Bestandsentwicklungen darstellen. Zum 06.11.2020 ergab sich folgende Datenlage:
Merkmal
Anzahl
Merkmal
Anzahl
MerkmalGesamt KRAD
Anzahl
#Kleinkraftrad (Hubraum bis 50 cm3, Nennleistung bis 4 kW, Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h)
42
#E-Kleinkraftrad (Nennleistung bis 4 kW, Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h)
6
Kleinkraftrad (Verbrenner und Elektro)
48
#Leichtkraftrad (Hubraum zwischen 50 cm3 und 125 cm3, Nennleistung bis 11 kW, Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h)
21.181
#E-Leichtkraftrad (Nennleistung bis 11 kW, Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h)
277
Leichtkraftrad (Verbrenner und Elektro)
21.458
Mittleres #Motorrad (Hubraum zwischen 125 cm3 und 500 cm3, Nennleistung über 11 kW, Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h)
14.537
#E-Motorrad (mittleres oder schweres Motorrad, da Eingrenzung nach Hubraum nicht möglich ist)
Welche #Lärmemissionen sind für die Kleinkrafträder und Leichtkrafträder auf Stadtstraßen bzw. auf BAB zulässig und wann, wie und wie oft wird die Einhaltung der Lärmemissionsgrenzen überprüft?
Antwort zu 4:
#Geräuschgrenzwerte von Krafträdern werden durch die Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 sowie durch die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 134/2014 der Kommission vom 16. Dezember 2013 geregelt. In diesen wird für Kleinkrafträder der Klasse L1e-B auf die UNECE-Regelung Nr. 63 und für Leichtkrafträder der Klasse L3e auf die UNECE-Regelung Nr. 41 verwiesen.
Für (neue) Kleinkrafträder der Klasse L1e-B gelten laut UNECE-Regelung Nr. 63 für Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit ≤ 25 km/h maximale Schallpegelgrenzwerte von 66 dB(A). Für Kleinkrafträder > 25 km/h gilt der Grenzwert von 71 dB(A).
Die UNECE Regelung Nr. 41 gilt für alle zweirädrigen Krafträder mit Hubvolumen ≤ 80 cm³ mit oder ohne Beiwagen. Die maximalen Grenzwerte der Schallpegel werden nicht wie bisher nach dem Hubvolumen in cm³, sondern nach dem Leistungs-Masse-Verhältnis (PMR) ermittelt. Für Leichtkrafträder der Klasse L3e gelten abhängig vom PMR Grenzwerte von 73, 74 oder 77 dB(A).
Validierte Angaben zu Zeit, Art und Häufigkeit der Überprüfung der Einhaltung der Lärmemissionsgrenzen konnten nicht gemacht werden.
Frage 5:
Welche durchschnittlichen #Kraftstoffverbräuche – die natürlich nach Geschwindigkeit und Fahrweise variieren können – werden fossil betriebenen Kleinkrafträder und Leichtkrafträder sowie mittleren Motorrädern (> 500cm² vgl. Frage 1) pro 100km Strecke zugeordnet und welche CO2-Belastungen ergeben sich daraus?
Antwort zu 5:
Angaben zum Verbrauch und zur CO2-Emission finden sich im Handbuch für Emissionsfaktoren (Version 4.1). Für die Größe von Krafträdern gibt es darin drei Klassen: Mopeds mit kleiner/gleich 50 ccm Motorgröße und Krafträder kleiner/gleich und über 250 ccm. Angaben für Motorräder kleiner bzw. größer 500 ccm stehen nicht zur Verfügung.
Mittlere #Verbrauchsangaben und CO2-Emissionen für städtische Fahrsituationen für das Bezugsjahr 2020 sind in Tabelle 1 zusammengestellt:
Kraftradgröße
Verbrauchin l/100km
CO2
in g/km
Moped <= 50 ccm
2,5
58
Kraftrad <= 250 ccm
2,6
60
Kraftrad > 250 ccm
6,4
148
Die Fahrleistung aller Krafträder in Berlin lag gem. den Berechnungen für den Luftreinhalteplan im Jahr 2015 bei214 Millionen Kilometern pro Jahr und erreicht damit circa 2 % der Gesamtfahrleistung aller Kraftfahrzeuge. Der jährliche CO2-Ausstoß der Krafträder beträgt rund 17 t/a, das sind ca. 0,8 % des CO2-Ausstoßes des gesamten Kfz- Verkehrs im Jahr 2015. Neuere Zähldaten liegen nicht vor. In den Prognosen für den Luftreinhalteplan für Berlin (Zweite Fortschreibung) wird mit einem Anstieg der CO2- Emissionen von Krafträdern um circa 6 % gerechnet.
Frage 6:
Mit welchem Messverfahren und unter welchen Bedingungen werden die durchschnittlichen Kraftstoffverbräuche einzelner Fabrikate und Fahrzeugtypen ermittelt?
Antwort zu 6:
Abgasemissionen und Kraftstoffverbräuche von Motorräder werden im Labor auf einem Prüfstand gemessen. Dabei werden eigens für Motorräder entwickelte Fahrzyklen verwendet.
Für die Herleitung von Emissionsfaktoren für das Handbuch für Emissionsfaktoren werden herstellerunabhängige Messungen für ein Emissionsmodell aufbereitet, so dass für jede Motorleistung ein Emissionswert berechnet werden kann. So ergeben sich Emissionsfaktoren in Abhängigkeit von der Verkehrssituation.
Frage 7:
Welche Erkenntnisse hat der Senat über sonstige Luftschadstoffe (NO2, Feinstaub etc.), die von fossil betriebenen Kleinkrafträdern und Leichtkrafträdern (vgl. Frage 1) emittiert werden?
Antwort zu 7:
Im Rahmen der Fortschreibung des Luftreinhalteplans wurde der Schadstoffausstoß des Kfz-Verkehrs unter Berücksichtigung der Emissionen von Krafträdern berechnet.
Die Maßnahmen des Luftreinhalteplans dienen der Einhaltung der Luftqualitätsgrenzwerte für Stickstoffdioxid und Partikel PM10, da für diese Stoffe die dauerhafte Einhaltung der Grenzwerte kritisch ist. Nur für diese Stoffe wurden die Emissionen nach Fahrzeugarten aufgeschlüsselt. Eine Differenzierung nach Größe der Krafträder erfolgte nicht. Die Stickstoffoxidemissionen (NOx) von Krafträdern betrugen im Jahr 2015 rund 23 t/a, davon wurden ca. 1,1 t/a als Stickstoffdioxid (NO2) emittiert. Zum Vergleich: Die NOx-Emissionen des gesamten Kfz lagen 2015 bei 5.817 t/a, davon 1.446 t/a NO2. Krafträder verursachen damit etwa 0,4 % der Kfz-bedingten NOx-Emissionen.
Für Partikel-Emissionen lagen bei der Erstellung des Luftreinhalteplans keine Emissionsfaktoren für Krafträder vor.
Krafträder werden überwiegend mit Ottomotor angetrieben. Aufgrund des hohen Alters der Motorradflotte – gemäß Kennzeichenerhebung 2019 sind etwa die Hälfte der Motorräder älter als acht Jahre – und weniger anspruchsvollen Emissionsgrenzwerten ist erst ein kleiner Teil der Fahrzeuge mit einem geregelten Katalysator ausgestattet. Das führt dazu, dass Krafträder hohe Emissionen von teils geruchsintensiven Kohlenwasserstoffen sowie von Kohlenmonoxid aufweisen können. Diese Emissionen sind gesundheitsschädlich und tragen zudem im Sommer zu erhöhten Ozon-Werten bei. Daher ist eine Emissionsminderung, z.B. durch den Umstieg auf elektrische Antriebe, als Beitrag zu einer besseren Luftqualität sinnvoll.
Frage 8:
Welche Maßnahmen hat der Senat bisher ergriffen, um mit Blick auf die für Berlin festgestellte Klimanotlage und die Berliner Klimaziele (EWG Bln §3), aber auch aus Lärmschutzgründen einen massiven Zuwachs von fossil betriebenen Zweirädern zu verhindern bzw. diesen absehbaren Zuwachs auf elektrische Antriebe umzulenken?
Antwort zu 8:
In diesem Zusammenhang wird auf die Maßnahmen im Rahmen des Förderprogramms „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ (WELMO) der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe verwiesen (siehe dazu Antwort zu Frage 14 und 15).
Frage 9:
Welche Zuwächse erwartet der Senat für die kommenden fünf Jahre für die Zulassung fossil betriebener Klein- und Leichtkrafträder und welcher Anteil an elektrisch betriebenen Klein- und Leichtkrafträder wird erwartet?
Antwort zu 9:
Der Senat geht davon aus, dass die Anzahl an motorisierten Klein- und Leichtkrafträdern in Zukunft weiter zunehmen wird, und dass der Anteil an elektrisch betriebenen Fahrzeugen darunter ansteigen wird.
Frage 10:
Gibt es in Berlin nach Kenntnis des Senats, sei es im öffentlichen Dienst oder anderswo, Programme für – insbesondere elektrisch betriebene – Dienstfahrräder oder elektrische Klein- und Leichtkrafträder auch zur privaten Nutzung, die in Süddeutschland u.a. unter „Jobrad“ bekannt sind – wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 10:
Eine im Juni 2020 durchgeführte Umfrage im Land Berlin unter den Dienststellen zur Nutzung von Dienstfahrrädern (einschließlich E-Bikes) ergab kein einheitliches Vorgehen der Behörden. Hier wurde nach der jeweiligen Verfahrensweise zur Nutzung von Dienstfahrrädern und entsprechenden geplanten Vorhaben gefragt sowie nach einer ausschließlich dienstlichen und/oder privaten Nutzung.
Die Abfrage ergab, dass die Fahrräder nur für dienstliche Fahrten verwendet werden und überwiegend zum Eigentum des Landes Berlin gehören (kein Leasing). Vereinzelt kommen Leasingmodelle zur Anwendung, die auch Wartung und Reparatur beinhalten. In einigen Fällen erfolgt die Nutzung von Angeboten von Bikesharing-Anbietern für Dienstwege.
Unter anderem aufgrund tarifrechtlicher und besoldungsrechtlicher Grundlagen kommen bisher dezentrale Behördenlösungen zur Anwendung. Eine landesweite Umsetzung und Koordination eines Projekts zur Beschaffung von Dienstfahrrädern oder zum Dienstfahrradleasing sowie die daraus resultierenden einheitlichen Beschaffungsmaßnahmen und Regelungen der Nutzungsbedingungen, insbesondere die Durchführung einer EU-Ausschreibung, wären als langfristig angelegtes Projekt aufwändig.
Frage 11:
Wie viele Unternehmen und/oder öffentliche Dienststellen bieten ihren Angestellten Diensträder oder elektrische Klein- und Leichtkrafträder auch zur privaten Nutzung an und wie viele Fahrzeuge sind in diesem Rahmen nach Kenntnis des Senats in Berlin unterwegs?
Antwort zu 11:
Die Angaben zur Nutzung von Dienstfahrrädern im Rahmen der unter Frage 10 genannten Umfrage ergeben eine ausschließlich dienstliche Nutzung.
Frage 12:
Wie viele elektrische Klein- und Leichtkrafträder sind in Berlin im Rahmen von Sharing-Angeboten zugelassen und wie hat sich deren Anzahl in den letzten vier Jahren entwickelt?
Antwort zu 12:
Da es keine Genehmigungs- und auch keine Berichtspflicht zu Mietflotten-Angeboten gibt, liegen dem Senat keine vollständigen Daten vor, sodass keine Angaben über die Entwicklung in den letzten vier Jahren gemacht werden können. Die freiwillig übermittelten Unternehmensdaten sind nicht öffentlich. Der Senat schätzt auf Basis der vorliegenden Unternehmensangaben, dass aktuell insgesamt zwischen 1.500 und 2.000 Elektro- (Leicht-)Krafträder im Rahmen von Mietfahrzeugflotten von drei Unternehmen angeboten werden.
Frage 13:
Wie schätzt der Senat derartige elektrifizierte Fahrräder oder Klein- und Leichtkrafträder für den Stadtverkehr bezüglich
ihrer Nachhaltigkeit (Ressourcenverbrauch, Klimaentlastung, Schadstoffe)
ihrer Stadtverträglichkeit (Lärm, Platzbedarf, Ladeinfrastruktur, Kosten)
im Vergleich zu vergleichbaren fossil betriebenen Zweirädern bzw. batterieelektrisch betriebenen PKW ein?
Antwort zu 13:
Der Senat geht davon aus, dass gerade der motorisierte Verkehr in der Stadt einen substanziellen Beitrag zur Dekarbonisierung des Verkehrssektors leisten kann. In diesem Zusammenhang wird auch der Elektrifizierung von bisher fossil betriebenen motorisierten Zweirädern ein Beitrag zugetraut, den Stadtverkehr (a) nachhaltiger und (b) stadtverträglicher zu gestalten. Allerdings ist der Anteil, den diese Fahrzeuge an den gesamten Emissionen des Kraftfahrzeugverkehrs haben, sehr gering (siehe die Antworten zu den Fragen 5 und 7). Deutlich größer schätzt der Senat die Potenziale ein, wenn fossil betriebene Pkw-Verkehre durch elektrifizierte Zweiräder und hier insbesondere durch Pedelecs ersetzt werden. Diese hat der Senat im Rahmen des Projektes „EBikePendeln“ für Pendlerverkehre im Zeitraum Juli 2014 bis September 2015 untersucht, und die Ergebnisse unter anderem in einem Praxisleitfaden für Kommunen, Unternehmen und private Haushalte bereitgestellt: https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/planung/e_mobilitaet/download/broschuere_pendeln
_mit_rueckenwind.pdf.
Frage 14:
Sieht der Senat hier politischen Handlungsbedarf und wenn ja, wie wird er diesen Handlungsbedarf in welchen Zeiträumen in reales Handeln umsetzen?
Antwort zu 14:
Durch das Förderprogramm „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ (WELMO) der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe werden Berliner KMU und selbstständig Tätige bei der Anschaffung (Kauf oder Leasing) von elektrisch betriebenen motorisierten Zweirädern, worunter z.B. E-Roller, E-Mofas, E-Kleinkrafträder und S- Pedelecs fallen, mit 500 Euro je Fahrzeug unterstützt. Bislang wurde die Förderung für 136 Fahrzeuge beantragt. Das Förderprogramm wurde erst kürzlich bis 31.12.2021 verlängert.
Frage 15:
In welcher Form und in welchem Umfang berücksichtigt der Senat beim Ausbau der Ladeinfrastruktur die aktuellen und zukünftigen Bedarfe kleiner elektrisch betriebener Zweiräder?
Antwort zu 15:
Neben der Anschaffung der Fahrzeuge wird durch WELMO auch die Anschaffung von Ladeinfrastruktur mit 50 % der Kosten, max. 2.500 Euro pro Ladepunkt bei AC- Ladeinfrastruktur bis 22 kW bzw. 50 % der Kosten, max. 30.000 Euro bei DC- Ladeinfrastruktur ab 22 kW gefördert. Zudem wird der Netzanschluss mit 50 % der Kosten,
max. 5.500 Euro bei AC-Ladeinfrastruktur bzw. 50 % der Kosten, max. 55.000 Euro bei DC-Ladeinfrastruktur gefördert.
Frage 16:
Ist den Antworten auf diese Fragen seitens des Senates noch etwas hinzuzufügen?
#Rechtsabbiegende#Lastwagen können für #Radfahrer eine tödliche Gefahr sein. Das zeigt sich auch in Berlin: Allein seit Anfang Januar dieses Jahres wurden sieben Radfahrer von Lkw, die nach rechts schwenkten, getötet. In einem weiteren Fall kam ein Radfahrer durch einen abbiegenden BVG-Bus ums Leben. Technik kann dazu beitragen, solche Zusammenstöße zu verhindern und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Deshalb hat der Berliner Senat jetzt ein Programm aufgelegt, das die Nachrüstung von Lkw mit bestimmten Abbiegeassistenzsystemen fördert – mit bis zu 1500 Euro. Vom 10. Dezember an können Eigentümer, Halter, Leasingnehmer und Mieter von Lastkraftwagen, die in Deutschland zugelassen sind, beim IBB Business Team Geld beantragen. Das teilte die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe mit.
Mithilfe des neuen Förderprogramms lassen sich die System- und Einbaukosten von #Abbiegeassistenzsystemen, die vom #Kraftfahrtbundesamt genehmigt wurden, verringern. Geld kann für Nutzfahrzeuge ab 3,5 Tonnen zulässigen Gesamtgewichts beantragt werden, hieß es. Die Antragsteller müssen eine Betriebsstätte im Land Berlin haben sowie die Lkw, die gefördert werden sollen, im Land Berlin betreiben. Übernommen werden höchstens 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, maximal 1500 Euro je Einzelmaßnahme, hieß es außerdem. Eine weitere wichtige Bedingung: „Das Land Berlin legt bei der Technik den Fokus auf den höchsten …
Die Länder Berlin und Brandenburg haben zusammen mit den i2030-Projektpartnern Deutsche #Bahn, #Niederbarnimer Eisenbahn AG und Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) am 18. November in einer Videokonferenz die Fortschritte für den i2030-Korridor Nord vorgestellt. Darüber hinaus wurden mit politischen Regionalvertretern die weiteren Schritte in der Zusammenarbeit vereinbart.
Seit 2019 begleiten die Korridorgespräche der i2030-Projektpartner die Zusammenarbeit mit den beteiligten Berliner Bezirken, Landkreisen und Kommunen während des Planungsprozesses. Am 18. November informierten Regine Günther (Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz des Landes Berlin) und Guido Beermann (Minister für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg) zusammen mit den Vorhabenträgern über die Entwicklungen in den Planungen für die Nordbahn / Stammstrecke Heidekrautbahn:
Regine Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz des Landes Berlin:
„Mit der Reaktivierung der #Stammstrecke der #Heidekrautbahn setzen wir ein zentrales Ziel des Gemeinschaftsprojekts #i2030 um: Wir erweitern das ÖPNV-Angebot entlang neuer Siedlungsachsen und schaffen für die Menschen im Norden Berlins attraktive Angebote, noch einfacher ihre Mobilität von der Straße auf die Schiene zu verlagern. Ich freue mich auf Anfang Dezember, wenn wir den ersten Baubeginn eines unserer i2030-Projekte feiern können.“
Guido Beermann, Minister für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg:
„Die #Reaktivierung Heidekrautbahn hat für uns nicht nur historische Bedeutung. Die neue, attraktive Direktverbindung von der nördlichen Siedlungsachse in die Berliner Innenstadt kommt vor allem den vielen Berufspendlerinnen und -pendler und dem Tourismus zugute. Aus diesem Grund begrüße ich die Fortschritte, die wir bei diesem gemeinsamen i2030-Teilprojekt machen. Dazu trägt auch der regelmäßige Austausch mit den Anrainerkommunen und -bezirken entlang der Stammstrecke bei. Das ist eine wichtige Säule für eine erfolgreiche Umsetzung.“
Alexander Kaczmarek, Konzernbevollmächtigter der Deutschen Bahn AG für das Land Berlin:
„Die südliche Nordbahn vereinigt als Zubringer viele wichtige Projekte in i2030: die Stammstrecke der Heidekrautbahn, den Prignitz-Express und die Nordbahn selbst. Gerade an dieser wichtigen Schnittstelle ist eine gemeinsame konstruktive Arbeit zwischen allen Projektpartnern maßgeblich. Wir freuen uns, dieses wichtige Projekt weiterhin mit voranzutreiben.“
Detlef Bröcker, Vorstand der Niederbarnimer Eisenbahn:
„In den vergangenen zwei Jahren wurden wichtige konzeptionelle und planerische Etappenziele für die Reaktivierung der Stammstrecke der Heidekrautbahn erreicht. Auch in Zukunft wird die NEB weiter eng mit den beteiligten Projektpartnern, den beiden Ländern, Bezirken und Kommunen zusammenarbeiten, um die Reaktivierung zügig und kosteneffektiv umzusetzen und der wachsenden Region eine attraktive, bedarfsorientierte SPNV-Verbindung in die Berliner City und die Schorfheide zu bieten. Mit dem Beginn des Wiederaufbaus des Regionalbahnhofs Berlin-Wilhelmsruh noch 2020 gehen wir einen entscheidenden Schritt auf dieses Ziel zu.“
VBB-Geschäftsführerin Susanne Henckel:
„Das Format der i2030-Korridorgespräche hat sich als zielführender Auftakt für die enge Zusammenarbeit mit den politischen Vertreter*innen vor Ort in den verschiedenen Ausbaukorridoren etabliert. Wir wollen damit auch deutlich machen, dass zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg sowie Deutsche Bahn und VBB eine konstruktive Partnerschaft herrscht. Für die Stammstrecke der Heidekrautbahn arbeiten wir zudem eng mit der Niederbarnimer Eisenbahn AG zusammen und wollen mit der Streckenreaktivierung eine bessere Schienenanbindung für die stark wachsenden Siedlungsgebiete im nördlichen Berliner Umfeld schnellstmöglich verwirklichen.“
Für die Reaktivierung der circa 14 km langen Stammstrecke der Heidekrautbahn (RB27) ist die Niederbarnimer Eisenbahn AG (NEB) als Vorhabenträger verantwortlich. Von der Station Berlin-Wilhelmsruh über Schildow bis zur Einbindung in die bestehende Strecke am Abzweig Schönwalde sollen bis zu acht neue Stationen entstehen. Dabei wird die Strecke Basdorf – Schönwalde – Schönerlinde – Karow auch nach Reaktivierung der Stammstrecke weiterhin im Halbstundentakt bedient. Im Planungsprozess wird bis Anfang 2021 die bestehende Nutzen-Kosten-Untersuchung aktualisiert und anschließend der Antrag zur Baufinanzierung beim Bund gestellt. Dazu werden derzeit im Rahmen der Entwurfs- und Genehmigungsplanung die erforderlichen Gutachten zum Schallschutz erarbeitet und bereits die Bauablaufpläne erstellt. Nach derzeitigem Planungsstand kann die Heidekrautbahn ab Ende 2023 den Fahrbetrieb auf der historischen Stammstrecke wiederaufnehmen. Parallel dazu strebt die Niederbarnimer Eisenbahn AG zusammen mit den beiden Bundesländern und dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg ein Vergabeverfahren an, damit auf der Heidekrautbahn zukünftig umweltfreundliche Wasserstoffzüge unterwegs sein können.
Am 2. Dezember 2020 findet der Spatenstich für den Umbau der Station Berlin-Wilhelmsruh statt.
Die angestrebte Verlängerung der Heidekrautbahn über die Nordbahn, also ab Berlin Wilhelmsruh bis Berlin Gesundbrunnen, läuft unter der Federführung der Deutschen Bahn. Für die Entwicklung der Nordbahn wird ein zweigleisiger Ausbau für den Regionalverkehr von Berlin Gesundbrunnen bis zum S-Bahnhof Schönholz untersucht. Im Abschnitt Schönholz – Berlin Wilhelmsruh werden zwei Infrastrukturvarianten geprüft. Die Finanzierungsvereinbarung für den nächsten Planungsschritt der Vorplanung wird zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg mit der Deutschen Bahn endverhandelt und in Kürze gezeichnet.
Aktuelle Informationen zum Projekt finden sich auf www.i2030.de/nord sowie www.heidekrautbahn.de
Zur Geschichte der Heidekrautbahn:
Die Heidekrautbahn (RB27) verbindet schon seit 1901 die Hauptstadt mit den Gemeinden in den nördlichen heutigen Landkreisen Barnim und Oberhavel. Damals startete sie noch in Berlin-Wilhelmsruh. Ihr Name illustriert die Bedeutung als Ausflugslinie für die Großstädter. Inzwischen wird sie täglich von tausenden Berufspendler*innen genutzt, denn die Umlandgemeinden in Oberhavel und Barnim sowie im Berliner Norden mit dem Märkischen Viertel haben sich zu attraktiven Wohngebieten entwickelt. Derzeit fährt die Linie RB27 von Berlin-Karow über Basdorf nach Groß Schönebeck und Schmachtenhagen. Seit 2011 werden zusätzlich einige Verstärkerfahrten direkt nach Berlin Gesundbrunnen angeboten.
»Wir setzen alles daran, noch dieses Jahr fertig zu werden«, sagt Alexander #Kaczmarek über den #S-Bahnhof #Warschauer Straße. Er ist Konzernbeauftragter der Deutschen Bahn für Berlin. Seit 2004 ist die Station eine #Baustelle – es begann mit dem Abriss des einstigen Gebäudes. Damit übertrifft der Bahnhof mit seiner Bauzeit den Pannenflughafen #BER schon um Jahre. Offizieller Baubeginn am Hauptstadt-Airport war im September 2006 – nach mehreren Verschiebungen ist der Flughafen jedoch inzwischen in Betrieb.
An der Warschauer Straße stehen nach wie vor überall Bauzäune, die Läden sind verwaist und – wohl das drängendste Problem für die Nutzerinnen und Nutzer – die Fahrstühle sind außer Betrieb. Deren Inbetriebnahme wurde einst für August 2017 versprochen. Zuletzt hieß es, dass das Bahnhofsgebäude im September 2020 voll in Betrieb gehen kann. »Es ist eigentlich nur ein Abnahmeproblem«, sagt Kaczmarek zu »nd«. Wie auch beim BER geht es um den Brandschutz. Die Pressestelle der Bahn ignoriert die unangenehme Anfrage geflissentlich. Das Eisenbahn-Bundesamt, das letztlich die Inbetriebnahme genehmigen muss, antwortet eher nebulös: »Das Bauvorhaben Warschauer Straße ist in technischer und organisatorischer …
Nach dem #Brand am #Bahnhof#Onkel Toms Hütte endet die #U3 fünf Stationen davor. Die BVG will nun zusätzliche #Weichen einbauen, damit der Betrieb bei Störungen flexibler ist.
Nach dem Feuer in der Ladenpassage des U-Bahnhofs Onkel Toms Hütte in Berlin-Zehlendorf bleibt der Verkehr auf der U3 bis auf weiteres stark eingeschränkt. Die BVG konnte am Dienstag keinen Termin nennen. Die regulären Züge fahren also nur bis zum Breitenbachplatz – der liegt fünf Stationen entfernt.
Von Breitenbachplatz bis zum Bahnhof Freie Universität (Thielplatz) fährt lediglich ein Pendelzug im 15-Minuten-Takt. Weiter bis Krumme Lanke geht es nur per Ersatzbus. Die Station Oskar-Helene-Heim, an der unter anderem die wichtige Buslinie X10 hält, wird nicht per U-Bahn mehr angefahren.
Der Grund ist einfach: Es gibt zwischen Breitenbachplatz und der Endstation Krumme Lanke keine Weichen, auf denen Züge das Gleis wechseln könnten, um in entgegengesetzter Richtung wieder zurückzufahren. Diese Situation ist jetzt Jahrzehnte alt.
In einem Imbiss des Bahnhofs in #Zehlendorf ist am Sonntagabend ein Feuer ausgebrochen. Vier Menschen wurden verletzt, eine Person schwer. Der Brand griff auch auf das Dach über. Die Linie #U3 bleibt für einige Tage #unterbrochen. Die Polizei sucht nach der Ursache.
Nach dem Feuer im #U-Bahnhof #Onkel Toms Hütte in Berlin-Zehlendorf sucht die Polizei nach der Ursache für den Brand. Zahlreiche Geschäfte in den Bahnhofshallen und der Ladenstraße Süd öffnen am Dienstag wieder, wie Onkel Toms Verein mitteilte. Die Läden seien von der Bauaufsicht frei gegeben. Wegen des Brands ist die U-Bahnlinie U3 aber weiter unterbrochen.
Am Berliner U-Bahnhof Onkel Toms Hütte in Berlin-Zehlendorf ist am Sonntagabend ein Feuer ausgebrochen. Am Montagmorgen teilte die Feuerwehr mit, dass der Brand unter Kontrolle sei. Demnach entstand der Brand in einem Imbiss in der Ladenzeile des Bahnhofsgebäudes. Danach habe sich das Feuer schnell bis in das Bahnhofsdach ausgebreitet.
Zeitgemäß, innovativ, sympathisch und gelb – die #Unternehmens-Website der #BVG (unternehmen.bvg.de) ist jetzt komplett neu gestaltet im Netz. Sie wurde nach dem Prinzip „mobile first“ erstellt – das heißt, der Besuch und die Nutzung der Seite sind für mobile Endgeräte wie Smartphone oder Tablet optimiert. Außerdem ist das Angebot selbstverständlich barrierefrei.
„Wir wollen mit der neuen Seite noch mehr Lust auf unsere BVG machen“, sagt David Rollik, Leiter #Unternehmenskommunikation. „Neben der Faktenstärke ist die intuitive, spielerische und optisch stringente Gestaltung eines der Hauptmerkmale. Dazu zählt eine neue Bildsprache ebenso wie kleine Animationen, die sich als gestalterisches Element über die Seiten verteilen.“
Hauptzielgruppen der Unternehmensseite sind die interessierte Öffentlichkeit, Politik, Geschäftspartner und Medien, aber natürlich auch alle Fans von Deutschlands größtem Nahverkehrsunternehmen. Sie finden aktuelle Meldungen, Kontakte, Zahlen und Fakten über die BVG ebenso auf der Seite wie ständig aktualisierte Informationen zu Kern- und Zukunftsthemen wie Nachhaltigkeit, Elektromobilität, SmartCity, Umweltschutz, Neubaustrecken oder Sicherheit.
In den kommenden Wochen wird auch die Karriereseite der BVG (karriere.bvg.de) komplett überarbeitet – und für das kommende Jahr ist die Neugestaltung der Homepage BVG.de für alles rund um Tickets, Mobilitätsangebote und Fahrten mit Bus und Bahn in Berlin geplant.
Wie oft waren Aufzüge an folgenden S-Bahnhöfen seit 2017 außer Betrieb (bitte Angabe der Gründe und Dauer der Außerbetriebnahme): Mahlsdorf, Kaulsdorf, Biesdorf, Marzahn, Springpfuhl?
Antwort zu 1:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Folgend sind die #Verfügbarkeit der Anlagen ab dem Jahr 2018 inklusive der primären Ausfallgründe dargestellt. Zu beachten ist hierbei, dass Stationen mit mehreren Aufzugsanlagen zusammengefasst sind:
Jahr
Mahlsdorf3 Anlagen
Kaulsdorf2 Anlagen
Biesdorf3 Anlagen
Marzahn1 Anlage
Springpfuhl1 Anlage
2018
98,8 %
98,3 %
98,6 %
97,5 %
88,6 %2
2019
97,6 %
99,5 %
98,5 %
98,7 %
83,0 %3
2020
99,0 %
90,2 %1
99,7 %
99,5 %
99,3 %
1 Ersatzteilbeschaffung verzögerte eine schnelle Instandsetzung
2 Ausfall aufgrund von Vandalismus (Zerstörung der Türen)
3 Planung, Instandsetzung der gesamten unteren Tragkonstruktion, Neuabnahme durch den TÜV
Werden Störungen festgestellt, werden diese in der Regel durch die Techniker umgehend behoben bzw. die Ersatzteilbeschaffung gestartet.“
Frage 2:
Wie oft war der Aufzug am U-Bahnhof Kienberg (Gärten der Welt) seit 2017 außer Betrieb? (Bitte Angabe der Gründe und Dauer der Außerbetriebnahme.)
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Der Aufzug am U-Bahnhof Kienberg (Gärten der Welt) ist seit dem 16. Dezember 2016 in Betrieb. Die Zuverlässigkeit des Betriebs liegt über der zu erfüllenden Quote von 95 %, die im Verkehrsvertrag festgehalten ist.
Im ersten Betriebsjahr 2017 gab es insgesamt neun technisch bedingte Ausfälle mit einer durchschnittlichen Ausfallzeit von 19 Durch Bauarbeiten auf dem Bahnsteig war der Aufzug im Jahr 2017 weitere zwei Tage außer Betrieb.
2018 und 2019: jeweils fünf Ausfälle mit einer durchschnittlichen Ausfallzeit von sechs Gründe: technische Störung und Schachtreinigung.
2019: der U-Bahnhof Kienberg war im Rahmen von Bauarbeiten an der Gleisanlage acht Wochen In dieser Zeit stand die Aufzugsanlage den Fahrgästen nicht zur Verfügung.
2020: bisher drei Ausfälle, bei denen die Aufzugsanlage für durchschnittlich acht Stunden außer Betrieb Gründe: eine technische und eine vandalismusbedingte Störung sowie eine Schachtreinigung.
In den 46 Betriebsmonaten wurden die vertraglich vereinbarten monatlichen Wartungen sowie die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen durchgeführt, die mitunter zu zusätzlichen, kurzen Unterbrechungen des Betriebs führten.“
Die einmalige Projektförderung für den Umbau eines vorhandenen Fahrzeugs oder für die Anschaffung
eines Inklusionstaxis beträgt maximal 15.000 Euro (ohne Umsatzsteuer).
1. Wie viele Anträge auf Förderung wurden bisher gestellt und wie viele Anträge davon wurden positiv
beschieden?
Zu 1.: Mit Stand 03.11.2020 wurden 23 Anträge auf insgesamt 27 Förderungen für Umbauten
zu/an einem #Inklusionstaxi bzw. Erwerb eines solchen gestellt. Ein Antrag für ein #Taxi wurde
zurückgezogen. Positiv wurden bislang 18 Anträge beschieden, vier weitere Anträge sind noch
offen. Es wurden bisher keine Anträge abgelehnt.
2. Wie hoch ist die bisher ausgezahlte Gesamtsumme und wie hoch ist die Gesamtsumme des
Förderprogramm?
Zu 2.: Bis zum 03.10.2020 wurden insgesamt 131.062,51 € ausgezahlt. Weitere
89.549,33 € wurden bewilligt und können nach Abschluss und Nachweis der Umbaubzw. Anschaffungskosten zur Auszahlung kommen. Insgesamt wurden bei Auflage des
Förderprogramms von einem Volumen i. H. v. bis zu 3,78 Mio. € ausgegangen.
2
3. Ist das Förderprogramm zeitlich befristet? Wenn ja, wann läuft das Programm aus?
Zu 3.: Bei Beginn des Förderprogramms wurde davon ausgegangen, dass eine
schrittweise Umsetzung von Umrüstungen nicht vor Mitte 2018 zu erwarten sei und
voraussichtlich bis Ende 2022 andauern würde. Da die Mittel bislang nicht in erwartetem
Umfang abgerufen wurden, wurden bisher nicht abgerufene Haushaltsmittel aktuell für
den Haushalt 2022/2023 angemeldet.
4. Die Zuwendungsvoraussetzung richten sich direkt an Taxiunternehmen. In welchem Umfang haben
Hersteller von Inklussionstaxis, die Möglichkeit zertifizieren zu lassen
Zu 4.: Es ist aus der Frage nicht erkennbar, was zertifiziert werden soll und was aus einer
solchen Zertifizierung abzuleiten wäre.
5. Gab es hierzu bereits Kontakt mit Herstellern, welche inklusive Taxis herstellen? Wenn ja, welche
Informationen liegen hierzu vor?
Zu 5.: Es gab Anfragen von anbietenden/vertretenden Unternehmen, die bereits
fertige/umgebaute Taxis an Taxiunternehmen als Endkunden veräußern wollten. Deren
Fragen bezogen sich insbesondere auf die Förderhöhe und die Voraussetzungen, unter
denen eine Förderung möglich ist. Direkte Kontakte zu Herstellern inklusiver Taxis gibt
es nicht.
Berlin, den 13. November 2020
In Vertretung
Alexander F i s c h e r
_____________________________
Senatsverwaltung für
Integration, Arbeit und Soziales