S-Bahn + U-Bahn + Bus: Neue U5, mehr Busse, dichtere Taktung BVG und S-Bahn bauen Netz ab Dezember aus – die Änderungen im Überblick, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/neue-u5-mehr-busse-dichtere-taktung-bvg-und-s-bahn-bauen-netz-ab-dezember-aus-die-aenderungen-im-ueberblick/26639834.html

Die #Ringbahn fährt am Wochenende bald häufiger. Neue Buslinien sollen Spandau besser an das #Verkehrsnetz anbinden.

Die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) und die #S-Bahn bauen im Auftrag der Senatsverwaltung für Verkehr ihr #Streckennetz ab dem 13. Dezember aus und erweitern den Verkehrstakt von insgesamt 16 Bus-, Straßenbahn- und S-Bahn-Linien. Außerdem geht die Verlängerung der U-Bahn-Linie 5 ab dem 4. Dezember in Betrieb.

Die verlängerte #U5 wird von Hönow über Alexanderplatz zum Hauptbahnhof fahren. Dadurch entstehen für Fahrgäste neue Umsteigemöglichkeiten zur U-Bahn-Linie U6 und den S-Bahn-Linien S1, S2, S25, S26. Mit Eröffnung der U5 wird die Buslinie 245 zwischen Alexanderplatz und Hauptbahnhof eingestellt werden.

Die Taktung der Ringbahn-Linien #S41 und #S42 wird zudem erhöht. Am Wochenende werden zwischen 12 und 20 Uhr künftig neun statt sechs Fahrten in der Stunde angeboten. Die #Straßenbahnlinie #12 soll unter der Woche künftig im 10-Minuten-Takt fahren.

Außerdem sollen zusätzliche Buslinien neue Stadtquartiere in Spandau an das …

Werkstätten: EIN STÜCK STRASSENBAHNGESCHICHT Tafel informiert über Historie des Betriebshofs, aus Berliner Woche

https://www.berliner-woche.de/niederschoenhausen/c-verkehr/tafel-informiert-ueber-historie-des-betriebshofs_a293332

An einem Leitungsmast am Grundstück #Dietzgenstraße 100 hängt seit wenigen Tagen eine neue Gedenk- und Informationstafel. Dahinter befindet sich der seit zwanzig Jahren brach liegende #BVG-Straßenbahnbetriebshof #Niederschönhausen. Über dessen Geschichte und einen auf diesem Grundstück eingerichteten Gedenkort informiert die Tafel.

Enthüllt wurde sie von Bürgermeister Sören #Benn (Die Linke) und dem Berliner #Nahverkehrshistoriker Reinhard #Demps. Dieser ist Mitglied im Freundeskreis der Chronik Pankow und beschäftigte sich intensiv mit der Geschichte des Straßenbahnbetriebshofs.

Als Bahnhof III der Großen Berliner Straßenbahn wurde der #Betriebshof an der damaligen Kaiser-Wilhelm-Straße eröffnet. Er wurde seinerzeit als einer von insgesamt sechs fast typengleichen Betriebshöfen für den elektrischen #Straßenbahnbetrieb am 26. Mai 1901 eröffnet. Der Betriebshof bot Platz für 190 Trieb- und Beiwagen. Zu dem #Gebäudeensemble gehörte neben einer #Fahrzeughalle mit #Werkstatt und den Gleisen 1 bis 19 auch ein #Verwaltungsgebäude mit Wohnungen für den Leiter des Betriebshofs und den Oberschlosser.

Bevor die elektrische #Straßenbahn kam, gab es bereits seit 1892 eine #Pferdebahnlinie vom Berliner Rathaus bis zum heutigen Ossietzkyplatz, …

Radverkehr: Radwegesicherheit – Herbst- und Winterdienst, aus Senat

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Frage 1:
Wie bewertet der Senat die Gefahren für #Radfahrende, die von nicht geräumten #Radwegen ausgehen?
Frage 4:
Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um die unterschiedlichen #Radverkehrsanlagen von #Schnee und #Eis
zu befreien?
Antwort zu 1 und zu 4:
Weil von nicht geräumten Radwegen Gefahren für Radfahrende ausgehen können, wird
die Durchführung des #Winterdienstes auf den öffentlichen Straßen durch das
Straßenreinigungsgesetz (#StrReinG) geregelt. Danach führen die Berliner
#Stadtreinigungsbetriebe (#BSR) für das Land Berlin den Winterdienst nach einem Streuplan
mit zwei Einsatzstufen durch. Auf Fahrbahnen einschließlich #Radfahrstreifen von Straßen
der Einsatzstufen 1 und 2 ist grundsätzlich von den BSR Schnee zu räumen.
Auf Fahrbahnen einschließlich der Radfahrstreifen von Straßen der Einsatzstufe 1 sollen
die BSR Schnee- und Eisglätte an Kreuzungs- und Einmündungsbereichen,
Fußgängerüberwegen, Haltespuren des Omnibuslinienverkehrs sowie besonderen
Gefahrenstellen beseitigen. Eine Streckenstreuung dürfen die BSR hierbei aber nur bei
extremer Glätte durchführen, hierzu darf als Auftaumittel Feuchtsalz verwendet werden.
Eine vorbeugende Verwendung ist den BSR ebenfalls erlaubt.
2
Die BSR müssen mit Kehrmaschinen befahrbare und ausgewiesene Radwege, die sich
oberhalb der Bordsteine neben den Gehwegen befinden, vom Schnee räumen. Eine
Eisglätte- und Schneeglättebeseitigung findet nicht statt. Bei Radwegen, die begleitend zu
Straßen der Einsatzstufe 1 verlaufen, sollen die BSR die Schneeräumung zeitnah zu den
Maßnahmen auf den Fahrbahnen der Einsatzstufe 1 durchführen.
Nach den Regelungen des Straßenreinigungsgesetzes ist auf den Gehwegen und den
diesen begleitenden Radwegen das Streuen mit jeglichen Auftaumitteln aus ökologischen
Gründen zum Schutz der vielen Straßenbäume verboten.
Frage 2:
Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um die unterschiedlichen Radverkehrsanlagen von Laub zu
befreien?
Antwort zu 2:
Die BSR teilen hierzu mit:
„Die BSR beseitigen Laub auf Straßen, Gehwegen, Grünflächen und Radwegen im
öffentlichen Straßenland im Rahmen ihrer Zuständigkeit in den Straßen der
Reinigungsverzeichnisse A und B. Zudem erfolgt in der Laubzeit weiterhin die
regelmäßige Beseitigung normaler Verschmutzungen sowie mehrfach große
Laubeinsätze. Hierbei erfolgt eine sukzessive Abarbeitung der Straßen. Im Rahmen der
Laubeinsätze werden alle in einem Straßenabschnitt vorhandenen Reinigungsobjekte
(z.B. Gehwege, Fahrbahnen, Radwege) von Laub befreit.“
Frage 3:
Haben sich die Reinigungsmaßnahmen sowie -intervalle aufgrund des zunehmenden und derzeitigen
Radverkehrs erhöht und wurden somit an die Bedarfe der Radfahrenden und deren Sicherheit angepasst?
Antwort zu 3:
Die in den Straßenreinigungsverzeichnissen A und B aufgeführten Straßen werden gemäß
§ 2 Absatz 2 StrReinG unter Berücksichtigung des Ausmaßes der Verschmutzung, der
Verkehrslage sowie der Bedeutung der Straße in Reinigungsklassen eingeteilt, nach
denen sich die durchschnittliche Zahl der Reinigungen in einem bestimmten Zeitabschnitt
(Reinigungsturnus) richtet.
Eine veränderte Verkehrslage kann daher dazu führen, dass im Rahmen einer
Änderungsverordnung über die Straßenreinigungsverzeichnisse und die Einteilung in
Reinigungsklassen eine Straße in eine andere Reinigungsklasse umgruppiert wird.
Frage 5:
Welche Verbesserungen bzw. Änderungen strebt der Senat insbesondere hinsichtlich der Beseitigung von
Laub sowie Eis- und Schneeglätte auf Radverkehrsanlagen an?
a) Wird über verstärkte oder ausgeweitete Reinigungsmaßnahmen zur Beseitigung von Schnee, Eis oder
nassem Laub auf Radverkehrsanlagen nachgedacht? Wenn ja, wie sehen diese Maßnahmen konkret aus?
3
Antwort zu 5:
Die BSR teilen hierzu mit:
„Für eine Verbesserung der Schnee- und Eisglättebeseitigung für Radwege, die oberhalb
des Bordsteins neben den Gehwegen verlaufen, finden Gespräche zwischen den BSR
und der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im Rahmen des „Bündnis
für Radverkehr“ statt. Angestrebt wird ein Test zur Glättebeseitigung auf Radwegen mit
einem besonderen Auftaumittel in der Wintersaison 2021/22.
Bei der Optimierung der Arbeitsorganisation der BSR werden im Rahmen der
Laubbeseitigung die Radwege nicht bevorzugt betrachtet. Die Maßnahmen der BSR zielen
auf eine schnellstmögliche Gewährleistung der Verkehrssicherheit für alle
Verkehrsteilnehmenden ab.“
Frage 6:
Mit welchen Hilfsmitteln werden Radwege geräumt?
a) Wie wird dabei sichergestellt, dass keine Kleintiere zu Schaden kommen?
Antwort zu 6:
Die BSR teilen hierzu mit:
„Die Laubbeseitigung erfolgt maschinell mit Kehrmaschinen oder manuell mit Besen,
Harken oder Laubbläsern. Die Beschäftigten der BSR agieren hier umsichtig und
vorausschauend. Erkenntnisse über geschädigte Kleintiere liegen nicht vor.
Die Räumung der Radwege von Schnee erfolgt maschinell. Geschädigte Kleintiere sind
hierbei eher unwahrscheinlich.“
Frage 7:
Wie bewertet der Senat die Nutzung von Laubsaugern und Laubbläsern hinsichtlich Lärmbelästigung,
Auswirkungen auf das Klima sowie die Gesundheit von Menschen und Tieren, und eine mögliche
Feinstaubbelastung durch Aufwirbeln von Partikeln, die in die Luft gelangen?
Antwort zu 7:
Dem Senat ist bewusst, dass motorbetriebene Geräte wie Laubbläser und Laubsauger
erhebliche Belästigungen verursachen und negative Auswirkungen auf Mensch und
Umwelt haben können.
Nach der geltenden Rechtslage wird der Betrieb von Laubbläsern und Laubsaugern
maßgeblich durch die bundesrechtlichen Bestimmungen der Geräte- und
Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) geregelt. Zum Schutz vor Lärm und
Luftverunreinigung sind elektrisch betriebene Laubbläser jenen mit Verbrennungsmotoren
vorzuziehen.
Laubsauger bergen die Gefahr, dass Kleintiere angesaugt, verletzt oder getötet werden.
Nach aktuellem Kenntnisstand kommen überwiegend Laubbläser zum Einsatz.
4
Bei der Verwendung von Laubbläsern kommt es wegen der hohen Geschwindigkeit des
Luftstroms in der unmittelbaren Umgebung zu hohen Staubkonzentrationen(Grobstaub wie
auch Feinstaub) Weil der Einsatz von Laubbläsern örtlich nur kurze Zeit dauert und übers
Jahr gesehen am selben Ort nur wenige Male stattfindet, ist der damit verursachte Beitrag
zu einer Luftqualitätsgrenzwertüberschreitung trotz der kurzzeitig relativ hohen
Feinstaubkonzentrationsspitzen verschwindend gering, zumal der EU-Grenzwert als
Mittelwert über 24 Stunden definiert ist. Das Umweltbundesamt empfiehlt beim
professionellen Einsatz eines Laubbläsers eine geeignete Staubmaske zu tragen.
Die BSR teilen hierzu mit:
„Laubbläser sind ein besonders effizientes Arbeitsinstrument, weil sich dadurch große
Laubmengen in kurzer Zeit bewältigen lassen. Außerdem gelangt man hiermit auch in
Bereiche, die mit dem Besen kaum oder gar nicht zugänglich sind, beispielsweise auf
Fahrradabstellflächen und unter parkenden Fahrzeugen.
Laubbläser werden von den BSR nur dann eingesetzt, wenn eine übermäßige
Staubbelastung nicht zu erwarten ist. Die Geräteausgabe wird durch die jeweils
zuständige Einsatzleitung der BSR gesteuert und erfolgt bei entsprechend geeigneter und
vertretbarer Witterung. Die Beschäftigten der BSR werden regelmäßig über die richtige
Anwendung sowie über die Einhaltung der notwendigen Lärmschutzbedingungen
unterwiesen.
Gleichwohl setzen die BSR bei der Laubbeseitigung im öffentlichen Straßenland nicht nur
auf Laubbläser. Kehrmaschinen kommen genauso zum Einsatz wie z.B. Besen und
Rechen.“
Berlin, den 19.11.2020
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

S-Bahn + U-Bahn + Straßenbahn + Bus: U5 und noch mehr – ÖPNV-Angebot ab Dezember erweitert

https://www.berlin.de/sen/uvk/presse/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.1019973.php

Pressemitteilung vom 19.11.2020

Dichtere Takte bei #S-Bahn, #Straßenbahn und Bussen, bessere Anbindungen neuer Stadtquartiere in Spandau und für die #Europacity am #Hauptbahnhof

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat bei den Berliner Verkehrsbetrieben (#BVG) und bei der #S-Bahn Berlin GmbH umfangreiche zusätzliche Leistungen für den Bus-, Straßenbahn-, S- und U-Bahn-Verkehr bestellt. Damit wird die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs in Berlin ab dem Fahrplanwechsel am 13. Dezember 2020 erneut attraktiver und komfortabler.

Regine Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz: „Wir investieren in dichtere Takte, in zusätzliche Strecken, in neue Linien – und schon jetzt freue ich mich auf die Eröffnung der verlängerten #U5 in Mitte, die den Stadtrand in Marzahn-Hellersdorf mit dem Hauptbahnhof im Zentrum verbinden wird. Auf Grundlage des Berliner Nahverkehrsplans bauen wir den #ÖPNV schrittweise immer weiter aus und bestellen attraktive Mehrleistungen bei den Verkehrsunternehmen. Denn ein gut ausgebauter ÖPNV in der Hauptstadt steigert die Mobilität der Menschen und schont zugleich die Umwelt und das Klima.“

Die bestellten Mehrleistungen im Einzelnen (vgl. auch Karte unten):

Bessere Anbindung neuer Stadtquartiere

In den Spandauer Ortsteilen #Hakenfelde und #Haselhorst wird eine neue Metrobus-Linie #M36 eingeführt, die im 5-Minuten-Takt auch die Spandauer Neustadt und die #Wilhelmstadt anfahren wird. Entlang des Streckenverlaufs entstehen in Spandau in den kommenden Jahren sukzessive etwa 8.500 neue Wohnungen. Die Metrobus-Linie M36 ersetzt künftig zudem die Buslinien #236 und #X36.

Ebenso wird nördlich des Hauptbahnhofs die Europacity eine bessere Busanbindung erhalten. Durch die Verlängerung der #Buslinie #147 vom Hauptbahnhof zum Leopoldplatz und eine veränderte Streckenführung der Linie #142 wird sowohl auf der Heidestraße als auch auf der Lehrter Straße der Takt verdoppelt: Die Busse werden so künftig im 10-Minuten-Takt unterwegs sein. Auf den Linien kommen zudem verstärkt leise und saubere Elektrobusse zum Einsatz.

Dichtere Takte auf 16 Bus-, Straßenbahn- und S-Bahn-Linien

Zum Start des neuen Fahrplans werden auf insgesamt 16 weiteren Bus-, Straßenbahn- und S-Bahn-Linien die Taktzeiten verdichtet. Hierzu zählen unter anderem die hoch frequentierten Ringbahn-Linien S41 und S42, die am Wochenende zwischen 12 und 20 Uhr künftig neun statt sechs Fahrten pro Stunde und Richtung bieten und die Straßenbahnlinie 12, die unter der Woche künftig morgens und abends verlängert im 10-Minuten-Takt fährt.

Eröffnung der U5-Verlängerung vom Alexanderplatz zum Hauptbahnhof

Schon eine Woche vor dem #Fahrplanwechsel geht die U5-Verlängerung in Betrieb. Vom 04. Dezember 2020 an können Fahrgäste tagsüber alle vier bis fünf Minuten mit der U5 direkt zum Berliner Hauptbahnhof fahren. Durch diese Netzerweiterung entstehen auch neue Umsteigemöglichkeiten zur U-Bahn-Linie #U6 und den S-Bahn-Linien #S1, #S2, #S25 und #S26. Das Angebot im #U-Bahn-Netz wird durch die neue Strecke um jährlich etwa 300.000 km ausgeweitet. Mit Start der neuen U-Bahnverbindung wird die Buslinie #245 zwischen Alexanderplatz und Hauptbahnhof zugleich entfallen.

zu Fuß mobil: Aktueller Stand Uferwanderweg am Osthafen, aus Senat

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Frage 1:
Besteht aktuell eine Planung zur #Schließung des fehlenden Teilstückes zwischen den beiden Wanderwegen
#Osthafen und #Rummelsburger Bucht an der #Elsenbrücke?
a) Falls ja, welche Behörden sind bzw. wurden daran beteiligt?
b) Falls nein, wieso nicht?
Frage 2:
Sofern eine Planung zur Schließung des fehlenden Teilstückes bestehen sollte, in welchem Planungsstand
befindet sich diese und welche zeitlichen Perspektiven bestehen hinsichtlich Bau und Fertigstellung?
Antwort zu 1 und 2:
Die Schließung der besagten #Lücke des #Spreeweges an der Elsenbrücke (Lücke 01-12
des Spreeweges) ist erklärtes Ziel des Senats und ist im Rahmen der 20 grünen
#Hauptwege als weitere Optimierung der Streckenführung vorgesehen. Die konkrete
Planung und Umsetzung hängt wesentlich von einer möglichen Führung des Weges unter
den #Brückenbauwerken der #Elsenbrücke sowie der #Bahnbrücke ab und erfordert damit
einen erheblichen Abstimmungs- und #Genehmigungsaufwand u.a. mit dem Wasser- und
2
#Schifffahrtsamt des Bundes (#WSA) und der #Wasserbehörde des Landes Berlins. Die
Spree ist eine #Bundeswasserstraße und in dem Bereich der Bahnquerung bereits
eingeschränkt und somit der verfügbare #Schifffahrtraum erheblich reduziert. Daher wurde
die konkrete Planung des Teilstücks zunächst zurückgestellt, insbesondere vor dem
Hintergrund, dass es sich um ein vergleichsweise kurzes Teilstück handelt und der derzeit
erforderliche „Umweg“ über den Gehweg entlang der Straße daher zumutbar ist.
Frage 3:
Bestehen seitens des Bezirkes Friedrichshain-Kreuzberg Initiativen, die die Schließung des fehlenden
Teilstückes zum Inhalt haben?
Antwort zu 3:
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg teil hierzu mit:
„Eine entsprechende Initiative ist nicht bekannt.“
Frage 4:
Wie bewertet der Senat den Nutzen einer möglichen Schließung des Teilstückes?
Antwort zu 4:
Die Schließung von Lücken im Wegenetz der 20 Grünen Hauptwege von Berlin ist ein
erklärtes Ziel des Senats und soll auch zukünftig weiterverfolgt werden.
Die Schließung des konkret genannten Teilstücks (Lücke 01-12 des Spreeweges) wird als
langfristiges Planungsziel eingestuft, da eine zeitnahe Umsetzung nicht realisiert werden
kann (siehe auch Antwort 1).
Berlin, den 18.11.2020
In Vertretung
Stefan Tido
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenbahn: Lärmminderung Straßenbahn – Umsetzung AGH-Beschlüsse 18/2337 und 18/2338, aus Senat

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Frage 1:
Wie viele #Straßenbahnfahrzeuge welcher Bauart sind aktuell mit Anlagen zur #Laufflächenkonditionierung
ausgestattet?
Frage 2:
Bei wie vielen Straßenbahnfahrzeugen welcher Bauart sind diese Anlagen aktuell in Betrieb?
Antwort zu 1 und 2:
Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Zum Ende Oktober 2020 waren 106 #Flexity Fahrzeuge mit Anlagen zur
Laufflächenkonditionierung ausgestattet und auch grundsätzlich in Betrieb.“
Frage 3:
Wie viele Straßenbahnfahrzeuge welcher Bauart sind aktuell nicht mit Anlagen zur
Laufflächenkonditionierung ausgestattet?
2
Antwort zu 3:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Zum Ende Oktober 2020 waren 99 Flexity- und 150 #GT6-Fahrzeuge (noch) nicht mit
Anlagen zur Laufflächenkonditionierung ausgestattet.“
Frage 4:
Wie viele vorhandene Straßenbahnfahrzeuge welcher Bauart sollen bis Ende 2020 mit Anlagen zur
Laufflächenkonditionierung nachgerüstet werden?
Frage 5:
Wie viele vorhandene Straßenbahnfahrzeuge welcher Bauart sollen bis Ende 2021 mit Anlagen zur
Laufflächenkonditionierung nachgerüstet werden?
Antwort zu 4 und 5:
Die Fragen 4 und 5 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Bis Ende 2020 ist es aus genehmigungs- und vergaberechtlichen Gründen nur möglich,
die Umrüstung der Flexity-Fahrzeuge vorzubereiten, um Anfang 2021 mit der Ausrüstung
zu starten. Der konkrete Beginn und die genaue Zahl der Umrüstung im Jahr 2021 muss
noch mit dem Hersteller vereinbart werden. Die BVG plant mit einer Umrüstungszeit von
rund 2 – 3 Arbeitstagen pro Fahrzeug unter Berücksichtigung der Fahrzeugverfügbarkeit
für den Fahrgasteinsatz.“
In S18 / 20 286 wurde mitgeteilt: „Die Ausrüstung der Straßenbahnen Flexity mit Laufflächenkonditionierung
ist im Rahmen der Beschaffung von 2016 – 2020 in Höhe von rund 670.000,- Euro mitgefördert.“
Frage 6:
Wieviel kostet die Nachrüstung eines Straßenbahnfahrzeugs mit Anlagen zur Laufflächenkonditionierung?
Frage 7:
Werden die 670.000,- Euro bis zum Jahresende vollständig ausgeschöpft sein?
Frage 8:
Wenn nein: Warum nicht?
Frage 9:
Wenn nein: Wie viele Mittel wurden in Anspruch genommen? Was passiert mit dem Differenzbetrag?
Antwort zu 6 bis 9:
Die Fragen 6, 7, 8 und 9 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet:
3
Die BVG teilt hierzu mit:
„Für die Nachrüstung einer Flexity plant die BVG einen Aufwand von rund 20,0 TEUR ein.
Die genannte Förderung bezieht sich auf die nachträglich vereinbarte Serienausstattung
der Flexity direkt ab Werk. Da die Serienlieferung der Flexity erst 2021 abgeschlossen
sein wird, werden auch die Mittel erst dann ausgeschöpft sein.“
In S18 / 20 286 wurde mitgeteilt: „Die Nutzung von Förderprogrammen ist laut BVG AöR geplant.“ Es
wurden zwei Fördermöglichkeiten benannt.
Frage 10:
Wurden oder werden für die Aus- bzw. Nachrüstung von Straßenbahnfahrzeugen Fördermittel eingesetzt?
Frage 11:
Wenn ja, in welcher Höhe pro Jahr aus welchem Programm?
Frage 12:
Wofür pro Jahr aus welchem Programm?
Frage 13:
Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 10 bis 13:
Die Fragen 10, 11, 12 und 13 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet:
Es ist noch in Prüfung, in welchem Programm, ob, in welcher Höhe und in welchen Jahren
eine Förderung der Nachrüstung von Straßenbahnfahrzeugen mit Anlagen zur
Laufflächenkonditionierung erfolgt. Als mögliches Förderprogramm wird das Gesetz zur
Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen
(Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – KInvFG) geprüft.
In Drucksache 18/2337 heißt es: „Der Senat wird aufgefordert, die BVG zur Ausstattung der im Linienbetrieb
zum Einsatz kommenden Straßenbahnfahrzeuge mit Anlagen zur Laufflächenkonditionierung bis Ende 2020
zu veranlassen. Zu liefernde Fahrzeuge sind ab Werk mit Laufflächenkonditionierung auszustatten und die
vorhandenen Fahrzeuge – außer Tatras – nachzurüsten. Die Anlagen zur Laufflächenkonditionierung sind bei
jeder Fahrt in Betrieb zu halten. Sie sind entsprechend zu warten und instand zu halten, so dass stets
mindestens 95 Prozent der vorhandenen Systeme funktionieren. Es soll geprüft werden, wie diese
Maßnahmen im aktuell zu verhandelnden Verkehrsvertrag mit der BVG verankert werden können.“
Frage 14:
In welcher Weise und mit welchem Wortlaut ist dieser Beschluss Bestandteil des Verkehrsvertrags?
Frage 15:
Wo, in welcher Weise und mit welchem Wortlaut ist er außerdem bzw. anstatt im Verkehrsvertrag verankert?
Frage 16:
Durch wen und wie außerhalb der BVG wird die rechtzeitige und vollständige Umsetzung der beschlossenen
Maßnahmen überprüft?
4
Frage 17:
Welche Möglichkeiten sind vorgesehen, die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen durchzusetzen?
Frage 18:
Welche Sanktionen sind vorgesehen, falls die BVG die beschlossenen Maßnahmen nicht bzw. nicht
rechtzeitig umsetzt?
Antwort zu 14 bis 18:
Die Fragen 14, 15, 16, 17 und 18 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet:
Zu den Themen der Fragen 14 bis 18 gibt es einen Berichtsauftrag aus der Drucksache
18/2337. Der Senat wird fristgerecht bis zum 31.12.2020 über den Stand der Umsetzung,
die diesbezüglichen verkehrsvertraglichen Vereinbarungen und die Regelungen zur
Erfüllungskontrolle zusammenfassend berichten.
Neben der verkehrsvertraglichen Erfüllungskontrolle gelten darüber hinaus die Vorgaben
der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab) zur sicheren und
ordnungsgemäßen Durchführung des Betriebs. Zur ordnungsgemäßen Durchführung des
Straßenbahnbetriebs zählt auch die Vermeidung unnötiger Lärmemissionen. Die
Technische Aufsichtsbehörde über Straßenbahnen und U-Bahnen überwacht die
Einhaltung der Vorschriften der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab).
In Drucksache 18/2338 heißt es: „Der Senat wird aufgefordert, die BVG zu veranlassen, bei StraßenbahnNeubaustrecken und Gleissanierungen in bewohnten Straßen und in der Nähe von Wohngebäuden nur noch
besonders lärm- und erschütterungsarme Gleisanlagen mit elastischen Oberbauformen nach dem neuesten
Stand der Technik zu bauen. […] Dieser Beschluss ist im BVG-Verkehrsvertrag oder an anderer geeigneter
Stelle zu verankern. Er gilt für alle Bauvorhaben, bei denen Ausführungsplanung oder Bauleistung zum
Zeitpunkt der Beschlussfassung noch nicht ausgeschrieben sind.“
Frage 19:
In welcher Weise und mit welchem Wortlaut ist dieser Beschluss Bestandteil des Verkehrsvertrags?
Frage 20:
Wo und in welcher Weise und mit welchem Wortlaut ist er außerdem bzw. anstatt im Verkehrsvertrag
verankert?
Antwort zu 19 und 20:
Die Fragen 19 und 20 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet:
Zu den Themen der Fragen 19 und 20 gibt es einen Berichtsauftrag aus den Drucksachen
18/2338 und 18/2097. Der Senat wird fristgerecht bis zum 31.12.2020 über den Stand der
Umsetzung, die diesbezüglichen verkehrsvertraglichen Vereinbarungen und die
Regelungen zur Erfüllungskontrolle zusammenfassend berichten.
5
Frage 21:
Durch wen außerhalb der BVG und wie wird die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen überprüft?
Frage 22:
Welche Möglichkeiten sind vorgesehen, die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen durchzusetzen?
Frage 23:
Welche Sanktionen sind vorgesehen, falls die BVG sich nicht oder nicht vollständig an den Beschluss hält?
Antwort zu 21 bis 23:
Die Fragen 21, 22 und 23 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet:
Die Vorgaben im Verkehrsvertrag gelten verbindlich und sind von der BVG entsprechend
umzusetzen. Die Einhaltung der vertraglich vereinbarten Leistungen zur Minderung der
Lärmauswirkungen wird durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
überprüft werden.
Sanktionen sieht der Verkehrsvertrag nicht vor, was im Verhältnis des Landes als
Eigentümer zu seinem eigenen Unternehmen auch nicht notwendig ist, da das Berliner
Betriebe-Gesetz ausreichende Durchsetzungsmöglichkeiten beinhaltet.
Frage 24:
Welche Maßnahmen der Gleiserneuerungen – außer für Bauzustände (maximal drei Monate) oder kleinere
Bautätigkeiten (Streckenlängen von bis zu 50m) – werden in diesem und nächsten Jahr nicht entsprechend
dem o.g. Beschluss ausgeführt und warum nicht?
Frage 25:
Welche Maßnahmen der Gleiserneuerungen werden in diesem und nächsten Jahr entsprechend dem o.g.
Beschluss ausgeführt und mit welchen Oberbauformen und welchen zusätzlichen lärm- und
erschütterungsmindernden Maßnahmen?
Antwort zu 24 und 25:
Die Fragen 24 und 25 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die BVG setzt bereits schall- und schwingungsdämmende Oberbauformen nach dem
Stand der Technik ein.“
Darüber hinaus wird ebenfalls auf den Berichtsauftrag aus den Drucksachen 18/2338 und
18/2097 verwiesen.
Frage 26:
Ist den Antworten seitens des Senates noch etwas hinzuzufügen?
6
Antwort zu 26:
Nein.
Berlin, den 17.11.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenbahn: Das perfekte Duo Ohne voll funktionstüchtige Weichen und Fahrleitungen kann die Straßenbahn nicht reibungslos fahren. aus BVG

Ohne voll funktionstüchtige #Weichen und #Fahrleitungen kann die #Straßenbahn nicht reibungslos fahren. Daher erneuern die Berliner Verkehrsbetriebe beides in der Berliner Allee. Los geht es am Montag, den 23. November 2020, zirka 4:30 Uhr, bis Sonntag, den 29. November 2020, zirka 7:00 Uhr zwischen #Buschallee und #Indira-Gandhi-Straße mit der Erneuerung der Weichen.

Die Straßenbahnlinie #M4 fährt zum einen von Zingster Straße bzw. Falkenberg über Sulzfelder Straße zum Pasedagplatz bzw. Betriebshof Weißensee. Und zum anderen ist sie vom S Hackescher Markt über Weißer See, Hohenschönhauser Straße bis Freienwalder Straße bzw. Ahrensfelde/ Stadtgrenze unterwegs. Die Linie #12 ist zwischen Am Kupfergraben, Weißer See sowie Hohenschönhauser Straße im Einsatz und fährt von dort weiter zur Scharnweberstraße/Weichselstraße. Die Linie 16 ist in dieser Zeit nicht im Einsatz. Alternativ sind Busse für die M4 zwischen Sulzfelder Straße, Weißer See und Gounodstraße und für die 12 zwischen Pasedagplatz (Parkstraße/Rennbahnstraße), Weißer See und Gounodstraße unterwegs.

Die Erneuerung der Fahrleitungen von Sonntag, den 29. November 2020, zirka 7:00 Uhr bis Montag, den 30. November 2020, zirka 0:30 Uhr macht das perfekte Duo komplett. Die Straßenbahnlinie M4 fährt von Zingster Straße bzw. Falkenberg über Sulzfelder Straße zum Pasedagplatz bzw. Betriebshof Weißensee. Des Weiteren fährt die Linie von S Hackescher Markt über Greifswalder Straße/Danziger Straße zum Arnswalder Platz. Die Linie 12 befindet sich zwischen Am Kupfergraben, Weißer See und Gounodstraße in Betrieb und fährt von dort weiter zur Scharnweberstraße/Weichselstraße. Ersatzweise fahren Busse für die Linie M4 zwischen Sulzfelder Straße und Greifswalder Straße/Danziger Straße sowie für die 12 zwischen Gounodstraße, Weißer See und Pasedagplatz (Parkstraße/Rennbahnstraße).

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

pressestelle@bvg.de

Bahnhöfe: Im Pilgerschritt ab unter die Decke Der U-Bahnhof Hermannplatz zählt zu den eindrucksvollsten und schönsten der Stadt., aus BVG

Der #U-Bahnhof #Hermannplatz zählt zu den eindrucksvollsten und schönsten der Stadt. Damit auch nachfolgende Generationen noch diesen Tempel des Nahverkehrs genießen und sicher nutzen können, müssen die Baufachleute der BVG jetzt die Decke des Bahnhofs aufwendig sanieren. Die Arbeiten beginnen in der kommenden Woche mit dem Aufbau der ersten Gerüste und werden rund ein Jahr dauern. Dank umsichtiger Planung kann der U-Bahnverkehr in der gesamten Bauzeit nahezu normal laufen. Im #Baustellenbereich müssen die Züge nur etwas langsamer als üblich fahren.

Die Deckenarbeiten betreffen den Bahnhofsbereich der Linie #U7. Die auf den ersten, laienhaften Blick lange erscheinende Bauzeit kommt zustande, weil ein sogenanntes Pilgerschrittverfahren zum Einsatz kommt. Das heißt, die gesamte Decke wird schrittweise in kleinen Abschnitten und acht Bauphasen bearbeitet. Diese aufwendige Bauweise ist nötig, weil ein Gesamtabbruch samt Erneuerung wegen des Alters der Decke statisch nicht möglich ist. Stattdessen werden die Bauleute den Stahlbeton in kleinen Abschnitten abtragen und bei Bedarf die Bewehrung austauschen. Anschließend werden die Bereiche mit Spritzbeton wieder gefüllt und die Decke am Ende neu verputzt und gestrichen. Die Gesamtkosten liegen bei rund 2,8 Millionen Euro.

„Wir bauen hier so, dass das Ergebnis für die nächsten, vielen Jahrzehnte Bestand hat“, sagt U-Bahn-Bauchef Uwe #Kutscher. „Das ist sehr anspruchsvoll, auch weil wir wie immer versuchen, die Einschränkungen für unsere Fahrgäste so gering wie möglich zu halten.“

Die Nutzer des Bahnhofs müssen sich dennoch darauf einstellen, dass die Baugerüste und Absperrungen im Bahnhofsbereich in den nächsten zwölf Monaten zum täglichen Bild gehören. Die Vorhalle und der Bahnsteigbereich werden etwa zur Hälfte eingehüllt. Der Ausgang I/4 (Hasenheide) muss für die Baulogistik gesperrt werden. Der direkte Übergang von der U7 zum Kaufhaus Karstadt wird in einer späteren Bauphase für einige Woche gesperrt sein.

Betroffen von der Großbaustelle ist auch der Autoverkehr. Für die Technik zum Auftragen des Spritzbetons wird im Bereich der Mittelinsel ein Loch geschaffen. In Abstimmung mit der Verkehrslenkung (VLB) werden die beiden inneren Fahrspuren dafür gesperrt. Um die Beeinträchtigungen zu minimieren wird die Ampelanlage umprogrammiert.

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Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

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Fahrdienst + BVG: Intermodal royal. BerlKönig jetzt mit integrierten Reiseketten, aus BVG

Der #BerlKönig, das gemeinsame #Ridesharing-Angebot von #BVG und #ViaVan, wird noch enger mit dem klassischen #ÖPNV verknüpft. Ab Montag, den 23. November 2020, können Fahrgäste über die BerlKönig-App auch sogenannte „#intermodale“ Verbindungen suchen. Dabei werden Reiseketten aus BerlKönig und einer Anschlussfahrt mit Bus oder Bahn gebildet.

Für die Fahrgäste ist es denkbar einfach: Start- und Zielort angeben und die BerlKönig-App macht dank des ausklügelten Algorithmus Vorschläge für die besten Verbindungen. Das kann eine Fahrt nur mit dem BerlKönig sein, eine Fahrt mit Bus und Bahn oder aber ein BerlKönig-Zubringer beispielsweise zu einer direkt anschließenden U-Bahnfahrt. Die Abfahrts- und Ankunftszeiten beim intermodalen Routing basieren jeweils auf Echtzeitdaten und helfen zusammen mit der Preisinformation, die jeweils in der Situation passende Verbindung zu wählen.

Nebeneffekt der Intermodalität: Jetzt bietet die App auch Verbindungen mit Ziel außerhalb des eigentlichen BerlKönig-Bediengebiets an. Dann bringt der BerlKönig den Fahrgast komfortabel zur besten ÖPNV-Station, von dort geht es mit Bus oder Bahn weiter. Das umgekehrte Prinzip – erst Bus oder Bahn, dann holt der BerlKönig in seinem Bediengebiet von der Station ab und bringt ans Ziel – ist in Arbeit.

Neu sind auch die Servicezeiten des BerlKönigs ab dem 23. November: Künftig werden die Fahrzeuge unter der Woche abends und nachts (montags bis donnerstags jeweils von 17 bis 2 Uhr) im Einsatz sein sowie am Wochenende durchgängig (von Freitagnachmittag, 17 Uhr, bis Montagmorgen, 2 Uhr). Damit ist der BerlKönig zu jenen Zeiten unterwegs, in denen er durch eine starke Bündelung von Fahrtwünschen besonders effizient ist und den klassischen ÖPNV besonders gut ergänzt.

Der BerlKönig rollt seit September 2018 durch Berlin. BVG und ViaVan haben die ursprünglich bis Ende 2019 geschlossene Kooperation kürzlich erneut verlängert – bis mindestens Ende Januar 2021.

Kontakt

Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), Pressesprecherin: Petra Nelken

E-Mail: pressestelle@bvg.de, Tel.: +49 30 256-27901

ViaVan, Caroline Hawkins

E-Mail: press@viavan.com

Straßenbahn: Dienstzeiten von Straßenbahnfahrern, aus Senat

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www.berlin.de

Vorbemerkung des Abgeordneten:
Die erlaubten #Dienstzeiten der #BVG-Straßenbahnfahrer weichen von den #Dienstzeiten der #BVG-Busfahrer ab.
Weshalb sind bei der BVG für Straßenbahnfahrer längere Dienstzeiten erlaubt als für Busfahrer?
Die BVG teilt mit, dass die Dienste in den Bereichen Straßenbahn und Bus entsprechend den gesetzlichen und tariflichen Bedingungen gebildet werden. Der einschlägige „#Tarifvertrag zur Regelung der #Arbeitsbedingungen bei den Nahverkehrsbetrieben im Land Berlin“ (#TV-N Berlin) gibt für beide Bereiche die gleichen maximalen
Arbeitszeiten vor und regelt in § 9 (1) Folgendes:
„Die Dienstschicht umfasst die #Arbeitszeit, die #Pausen und Unterbrechungen bei
Dienstteilungen. Sie kann bis zu 12 Stunden, bei Dienstteilungen bis zu 14 Stunden
betragen und darf 5 Stunden nicht unterschreiten. Die dienstplanmäßige tägliche Arbeitszeit darf 8 ½ Stunden nicht übersteigen.“
Die Bereiche #Straßenbahn und #Bus planen die Arbeitszeiten nach diesen Vorgaben.
Unterschiede können bei der Zusammensetzung der Dienstzeiten entstehen, da gesetzliche Unterschiede für die Pausengewährung zu beachten sind. Bei Busfahrerinnen und Busfahrern sind, zusätzlich zu den tariflichen Regelungen, die Pausenzeiten
nach Fahrpersonalverordnung zu beachten. Für die Pausenzeiten der Straßenbahnfahrerinnen und Straßenbahnfahrer ist das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) maßgeblich.
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Daher müssen Busfahrerinnen und Busfahrer nach spätestens 4,5 Stunden abgelöst
werden, sofern bis zu diesem Zeitpunkt keine Pause lt. TV-N § 9 (2) vorgesehen
oder zustande gekommen ist. Für Straßenbahnfahrinnen und Straßenbahnfahrer gilt
für die Pausengewährung entsprechend dem ArbZG die 6 Stunden-Regel, nach der
eine maximale ununterbrochene Dienstzeit bis 6 Stunden entstehen kann.
Des Weiteren können sich Unterschiede aufgrund der durchschnittlichen täglichen
Arbeitszeit ergeben. Diese kann je nach Einsatzplan (Menge an freien Tagen im Jahr
und vereinbarter Arbeitszeit) unterschiedlich sein. Diese Unterschiede gelten für beide Bereiche und können jeweils zu längeren oder kürzeren täglichen Dienstzeiten
führen. Abweichungen von den tarifvertraglichen Arbeitszeiten werden damit nicht
vereinbart. Die Prozesse der BVG sind an die genannten Vorgaben zur Bildung von
Dienstzeiten gebunden.
Berlin, den 17. November 2020
In Vertretung
Barbro D r e h e r
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Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Energie und Betriebe