Flughäfen: Vorbereitungen zur BER-Inbetriebnahme verlaufen erfolgreich Finanzfragen der nächsten Jahre im Fokus aus Berliner Flughäfen

In seiner letzten Sitzung vor der #Inbetriebnahme hat sich der Aufsichtsrat der #Flughafengesellschaft mit den abschließenden Vorbereitungen für die Eröffnung des #BER am 31. Oktober 2020 beschäftigt. Darüber hinaus ließ sich der Aufsichtsrat über die wirtschaftlichen Herausforderungen in den kommenden Jahren berichten und beschloss den Wirtschaftsplan für 2021.

Zur letzten Phase der Vorbereitungen der Inbetriebnahme berichteten der Vorsitzende der Geschäftsführung und der Betriebsleiter Operations dem Aufsichtsrat von sehr guten Fortschritten: Die #Luftfahrtbehörde hat dem BER am 1. Oktober die finale #Betriebserlaubnis erteilt und der #ORAT-Probetrieb mit insgesamt 9.000 Komparsen endet nach 47 erfolgreichen Testtagen am 15. Oktober planmäßig. Neben den letzten zwei Übungen in der kommenden Woche werden viele Stellproben mit Flugzeugen durchgeführt. Einer der letzten Schwerpunkte der Vorbereitungen liegt in dem finalen Testen der luftseitigen Prozesse bei der Abfertigung der #Flugzeuge.

Auch der Ausbau der Läden und gastronomischen Einrichtungen des BER steht kurz vor dem Abschluss. Fast alle Gewerbeflächen öffnen am 1. November, dem ersten Tag mit Abflügen am BER. Viele der Geschäfte und Restaurants im Marktplatz werden sich bereits am 31. Oktober zur offiziellen Eröffnung präsentieren. Im Terminal 1 befinden sich insgesamt 100 Mietflächen und 11 mobile Gastronomie-Einheiten. Weiterhin gibt es eine #Lufthansa-Lounge und drei von der FBB betriebene Lounges: die #Tempelhof-Lounge im Mainpier Süd, die #Tegel-Lounge im Mainpier Nord und die #VIP-Lounge mit direktem Zugang zum Parkhaus 1 im Pier Süd.

Die Geschäftsführung konnte dem Aufsichtsrat berichten, dass der Bund den #Regierungsflugbetrieb am BER am 21. Oktober, und damit eineinhalb Wochen vor der Eröffnung des BER, aufnimmt. Ab dann werden Staatsgäste in #Schönefeld neben dem Terminal 5 des BER empfangen. Auch die #Flugbereitschaft für Regierungsmitglieder am BER auf der Ramp1 arbeitet. Die FBB hatte das Regierungsterminal und das Flugfeld der Ramp1 bereits im Herbst 2018 fertiggestellt.

Der von der Geschäftsführung vorgelegte Wirtschaftsplan für das Jahr 2021 weist coronabedingte Besonderheiten auf. Vor dem Hintergrund der weltweit eingebrochenen Luftverkehrsbranche ist die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung der FBB mit Unsicherheiten verbunden. Um das mögliche Spektrum trotzdem abbilden zu können, stellte die Geschäftsführung dem Aufsichtsrat neben dem Managementplan mit knapp 18 Mio. Fluggästen auch zwei weitere Szenarien mit unterschiedlichen Annahmen zur zukünftigen Verkehrsentwicklung vor. Die Mittelfristplanung soll, zusammen mit dem Businessplan 2021, im ersten Quartal des kommenden Jahres vorgestellt werden und wird ebenfalls auf den unterschiedlichen Entwicklungsszenarien beruhen.

Um die Liquidität der Flughafengesellschaft für das kommende Jahr zu sichern, ist das Unternehmen wegen Corona weiterhin auf Hilfen der Gesellschafter angewiesen. Nach eingehender Beratung stimmte der Aufsichtsrat neben dem Wirtschaftsplan 2021 auch der Aufnahme von Gesellschafterdarlehen für das kommende Jahr in Höhe von bis zu 552 Mio. Euro zu. Für das laufende Jahr haben die Gesellschafter einen Zuschuss gemäß der Bundesrahmenrichtlinie zum Ausgleich der Verluste während des Lock-Downs vom 04.03. bis 30.06. in Höhe von 98,8 Mio. Euro gewährt. Für die zweite Jahreshälfte sollen bis zu 201 Mio. Euro Gesellschafterdarlehen aufgenommen werden, um die Ausfälle aus dem weiterhin schwachen Flugbetrieb auszugleichen. In 2020 werden insgesamt nur 10 Mio. Passagiere erwartet, nach fast 36 Mio. im Jahr 2019

Rainer Bretschneider, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Der BER ist betriebsbereit! Allen Unkenrufen zum Trotz, wir haben unser Ziel erreicht. Danke an die, die mitgekämpft und an uns geglaubt haben. Jetzt stellen wir uns der neuen Herausforderung, der Bewältigung der coronabedingten Finanzprobleme.“

Engelbert Lütke Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „In drei Wochen haben wir endlich einen modernen Flughafen, der ganz Ostdeutschland wichtige wirtschaftliche Impulse geben wird. Jetzt kommt es darauf an, auch im internationalen Wettbewerb faire Chancen zu bekommen und dem Hauptstadtflughafen angemessene Flugrechte nach Asien einzuräumen. Um die deutsche Wirtschaft in allen Landesteilen wieder so erfolgreich wie vor der Pandemie zu machen, brauchen wir drei internationale Flughäfen in Deutschland, die interkontinental direkt angebunden sind. Zwei Flughäfen im Westen der Republik sind zu wenig.“

Impressum

Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
12521 Berlin
T +49-30-609170100
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www.berlin-airport.de

U-Bahn: Strom an! Die Berliner Verkehrsbetriebe nehmen das neue elektronische Stellwerk in Betrieb , aus BVG

Die Berliner Verkehrsbetriebe nehmen das neue elektronische #Stellwerk in Betrieb und verbinden die neue #U5 mit dem Umsteigebahnhof der #U6. Von Montag, den 12. Oktober 2020 bis Sonntag, den 25. Oktober 2020 fährt die U-Bahnlinie 6 nicht zwischen U #Naturkundemuseum und U #Französische Straße. Zwischen den U-Bahnhöfen Französische Straße und U #Hallesches Tor ist ein Pendelverkehr von 6:00 Uhr und 22:00 Uhr im 12-Minuten-Takt eingerichtet.

Die Linie U6 fährt zwischen U Alt-Tegel und S+U Wedding sowie zwischen U Hallesches Tor und U Alt-Mariendorf im 6-Minuten-Takt. Zwischen S+U Wedding und U Naturkundemuseum im 12-Minuten-Takt.

Als Ersatz fahren Busse für die einzelnen Streckenabschnitte. Des Weiteren können zum Teil die Buslinien 147 und 265 sowie S-Bahnlinien S41, S42, S1, S2, S25 als Umfahrung genutzt werden. Eine weitere Alternative bieten die U-Bahnlinien 8 und 9.

Detaillierte Informationen finden Fahrgäste auf bvg.de, in der BVG-App FahrInfo und im BVG-Navi.

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

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Bahnhöfe: Platz für neue Bahnsteige Die Berliner Verkehrsbetriebe knöpfen sich nun, wie bereits angekündigt, , aus BVG

Die Berliner Verkehrsbetriebe knöpfen sich nun, wie bereits angekündigt, die andere #Bahnsteigseite des U-Bahnhofs #Potsdamer Platz vor. Von Montag, den 12. Oktober 2020 bis Herbst 2021 besteht in Richtung S+U Pankow am S+U Potsdamer Platz kein Halt. In Richtung U #Ruhleben hält die #U2 wieder wie gewohnt am U Potsdamer Platz.

Fahrgäste, die den U-Bahnhof Potsdamer Platz in Richtung S+U Pankow erreichen wollen, fahren bis zur nächsten Station und von dort wieder eine zurück. Fahrgäste, die gut zu Fuß sind, können alternativ auch die U-Bahnhöfe #Mohrenstraße und #Mendelssohn-Bartholdy-Park nutzen.

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

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Straßenbahn: Das ging ja fix Die Berliner Verkehrsbetriebe legen noch einmal final an den Gleisen in der Treskowallee Hand an. aus BVG

Die Berliner Verkehrsbetriebe legen noch einmal final an den Gleisen in der #Treskowallee Hand an. Durch optimierte Prozesse können die Arbeiten sechs Monate früher, als ursprünglich zum Baubeginn geplant, beendet werden. Somit können Fahrgäste ab dem 13. Dezember 2020 die #Straßenbahnlinien #M17, #21, #27 und #37 wieder wie gewohnt nutzen.

Von Montag, den 12. Oktober 2020, zirka 4:30 Uhr bis Sonntag, den 13. Dezember 2020, zirka 4:30 Uhr muss die Treskowallee für die letzten Arbeiten noch einmal gesperrt werden. Die Linie M17 fährt zwischen Falkenberg und #Marksburgstraße und die Straßenbahnlinien 21 ist zwischen S+U Lichtenberg/Gudrunstraße und Blockdammweg im Einsatz. Zwischen #Pasedagplatz und Marksburgstraße sowie Krankenhaus Köpenick und #Wilhelminenhofstraße/Edisonstraße ist die Linie 27 im Einsatz und fährt von dort bis S Schöneweide weiter. Die Linie 37 ist zwischen S+U Lichtenberg/Gudrunstraße und Marksburgstraße unterwegs. Busse sind ersatzweise für die Linien M17, 27 und 37 zwischen Marksburgstraße und S Schöneweide unterwegs.

Restbauarbeiten entlang des Streckenabschnitts, werden bis zum 20. Dezember 2020 ohne Einschränkungen für Fahrgäste fertigstellt.

Mit freundlichen Grüßen

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zu Fuß mobil: Die langsamste und sinnloseste Baustelle Berlins? – Was passiert am Fußgängertunnel Schöneweide?, aus Senat

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Frage 1:
In der Anfrage Drucksache 18/23609 wird berichtet, dass die #Instandsetzung des Fußgängertunnels am
Bahnhof #Schöneweide erst vorankommen kann, wenn der #Stromanschluss neu installiert sei. Konnte in den
letzten 4 Monaten der Stromanschluss neu installiert werden und konnten die #Tunnelbeleuchtung, die #Tunneldeckel sowie die Pumpen instandgesetzt werden?
Frage 2:
Wenn diese Arbeiten noch nicht ausgeführt werden konnten, konnten schon die hierzu notwendigen Ausschreibungen auf den Weg gebracht und entsprechende Unternehmen beauftragt werden?
Antwort zu 1 und 2:
Eine positive Rückmeldung bzw. eine Freigabe des Energieversorgers #Stromnetz Berlin
oder dessen ausführender Firma für die Elektroarbeiten liegen weiterhin nicht vor.
Nach der ausstehenden Freigabe durch den #Energieversorger sind lediglich noch geringe
Restleistungen durch die seit langem beauftragte Firma durchzuführen, bevor dann die
Stromversorgung für die Arbeiten der darauf aufbauenden Gewerke zur Verfügung steht.
Trotz regelmäßiger und nachdrücklicher Erkundigung seitens der zuständigen Senatsverwaltung bei den verantwortlichen Stellen des Energieversorgers sowie bei der im Auftrag
der Stromnetz Berlin tätigen Firma konnte weiterhin kein konkreter Termin für diese notwendige Freigabe genannt werden. Die Senatsverwaltung bemüht sich weiterhin intensiv,
um Freigabe durch den Energieversorger Stromnetz Berlin zu erwirken.
Frage 3:
Welche Bauarbeiten wurden tatsächlich in den letzten 4 Monaten am #Fußgängertunnel am Bahnhof Schöneweide durchgeführt?
2
Antwort zu 3:
Keine. S. hierzu auch Antwort zu 1 und 2.
Frage 4:
Wann soll der Tunnel nach derzeitiger Planung eröffnet werden?
Antwort zu 4:
Die Eröffnung des Tunnels erfolgt erst nach Abschluss aller erforderlichen Baumaßnahmen. Da diese von den elektrotechnischen Voraussetzungen seitens des Stromnetzbetreibers abhängig sind, kann derzeit kein Termin für eine Wiedereröffnung des Fußgängertunnels genannt werden.
Frage 5:
Wie hoch werden die Baukosten voraussichtlich in Gänze sein und ist es in den vergangenen Monaten zu
einer weiteren Kostensteigerung gekommen?
Antwort zu 5:
Aufgrund von zusätzlich erforderlichen Leistungen und der aktuellen Baupreisentwicklung
ist davon auszugehen, dass der im Frühjahr 2019 mit 300.000 € geschätzte Kostenrahmen um 10 – 15 % überschritten wird. Gegenüber der Antwort auf die letzte Schriftliche
Anfrage ist es zu keiner Kostensteigerung gekommen.
Frage 6:
Ist es richtig, dass nach der Inbetriebnahme des sich in Bau befindlichen Straßenbahntunnels unterhalb der
Bahntrasse (voraussichtlich im Jahr 2024) die Ampelkreuzung Brückenstraße/Michael-Brückner-Straße auf
der südöstlichen Seite ergänzt werden soll und der Fußgängertunnel dann überflüssig wird?
Frage 7:
Ist es richtig, dass der Fußgängertunnel seit nun bald 4 Jahren geschlossen ist, seit Jahren für über 300.000
Euro saniert wird, letztendlich für weitere 3 bis 4 geöffnet sein soll, um dann ggf. zugeschüttet zu werden?
Wie ist es unter diesen Bedingungen zu rechtfertigen, dass die Sanierungsarbeiten weiter vorangetrieben
werden? Weshalb wird nicht geprüft, unter welchen Bedingungen die Umnutzung des Tunnels, z.B. als Fahrradparkhaus, sinnvoller wäre?
Antwort zu 6 und 7:
Der Fußgängertunnel Schöneweide ist seit einem Brand im Dezember 2016 geschlossen.
Eine Entscheidung über einen Rückbau oder eine Verfüllung wurde in Anbetracht der aktuellen Verkehrssituation nicht getroffen. Gegenwärtiges Ziel ist, die ortsnahe Querungsmöglichkeit wieder zu gewährleisten.
Mit dem Umbau der Lichtsignalanlage Michael-Brückner-Straße / Brückenstraße soll auch
eine Fußgängerquerung an der südöstlichen Seite der Kreuzung ergänzt und signalisiert
werden. Der gesamte Bereich ist derzeit Teil eines laufenden Planfeststellungsverfahrens.
3
Eine einfache Umnutzung des vorhandenen Ingenieurbauwerkes zum Beispiel als Fahrradparkhaus scheidet aus rechtlichen Gründen aus, da es nicht zu öffentlichen Straßen
nach dem Berliner Straßengesetz oder zu Wegen in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen nach dem Grünanlagengesetz gehören würde. Hier wären andere rechtliche Grundlagen des öffentlichen Bauplanungs- und Bauordnungsrechtes für die Sondernutzung unterhalb des öffentlichen Straßenlandes heranzuziehen.
Berlin, den 08.10.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenbahn: Straßenbahn-Neubaustrecken Tangentialstrecke Pankow-Heinersdorf-Weißensee (Nordtangente) – Nachfragen, aus Senat

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Frage 1:
Welche #Trassenführung ist die #Vorzugsvariante?
Frage 2:
Wie lang ist sie?
Frage 3:
Wo im Streckenverlauf sind in welcher Fahrtrichtung und welcher Lage zu den Knotenpunkten Haltestellen
vorgesehen?
Antwort zu 1, 2 und 3:
Die Untersuchungen zur #Straßenbahnstrecke #Tangente #Pankow#Weißensee konnten
entgegen den Planungen noch nicht vollständig abgeschlossen werden, so dass noch
keine verbindlichen Aussagen möglich sind. Durch die Covid-19-Pandemie sind sowohl
bei den verwaltungsseitig als auch den dienstleistend beteiligten Akteuren Verzögerungen
aufgetreten, die bis heute nachwirken. Diese Verzögerungen entstehen durch die in der
2
Pandemie-Phase ausgefallenen gewohnten Präsenztermine und den dementsprechend
erschwerten Abstimmungsbedarf über andere Formate und Kanäle. Zudem sind die
Verzögerungen durch personelle Engpässe entstanden. Gegenwärtig stehen die
Grundlagenuntersuchungen kurz vor dem Abschluss. Im Rahmen dieser Untersuchung
werden ein planerisch zu bevorzugendes Verkehrsmittel ermittelt, die planerisch zu
bevorzugende Trassenvariante identifiziert und ihre Wirtschaftlichkeit geprüft. Diese
Untersuchung bildet die Grundlage für eine Senatsbefassung über eine weitere
Konkretisierung der Planungen. Konkrete Aussagen zu Haltestellenlagen nach
Fahrtrichtung ergeben sich erst in den späteren Planungsschritten (Vor- bzw.
Entwurfsplanung), die nach einem Senatsbeschluss erarbeitet werden. Die
Grundlagenuntersuchungen werden Vorüberlegungen dazu beinhalten.
Frage 4:
Mit welchen Beförderungsgeschwindigkeiten je Variante im Hinblick auf § 26, Abs. 5 MobG1
wurde die
Variantenuntersuchung durchgeführt?
Frage 18:
Welche Beförderungsgeschwindigkeiten sind für welchen Streckenabschnitt je Fahrtrichtung vorgesehen
und in die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung eingeflossen?
Antwort zu 4 und 18:
Um attraktive Reisezeiten zu gewährleisten, werden die Straßenraumaufteilungen und die
Beeinflussungen der Lichtsignalanlagen (LSA) auf die Anforderungen der
Straßenbahnerfordernisse angepasst, sodass die jeweils geltenden Geschwindigkeiten
des Straßenraumes oder der Trasse genutzt werden können. Konkrete Aussagen sind mit
den Planungsunterlagen aus der Planfeststellung möglich.
Im Rahmen der Bürgerbeteiligung wurden die zu berücksichtigenden Geschwindigkeiten
der einzelnen Streckenabschnitte der unterschiedlichen Varianten aufgezeigt. Die
Unterlagen zu dieser Veranstaltung sind in folgendem Dokument unter dem Link:
https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/oepnv/netzplanung/download/2018-
11-05_Strassenbahn_Pankow.pdf, auf Folie 31 abrufbar und ersichtlich.
Frage 5:
Wie lautet „die Begründung der Auswahl und anschließende Bewertung“ – siehe Punkt 4 im Auszug aus der
Präsentation vom 05.11.2018, Seite 26:
1
„Zur Absicherung eines verlässlichen und pünktlichen Angebotes sowie zur Realisierung attraktiver Reisezeiten wird
dem ÖPNV als Teil des Umweltverbundes im Rahmen des geltenden Rechts Vorrang vor dem motorisierten
Individualverkehr eingeräumt. Im erforderlichen Umfang ist dieser Vorrang insbesondere bei der
Straßenraumaufteilung sowie bei der Schaltung von Lichtsignalanlagen umzusetzen.“
3
Antwort zu 5:
Die Begründung der Auswahl und die anschließende Bewertung beziehen sich auf den
vorangegangenen Trassenvergleich und auf die Auswahl der planerisch zu
bevorzugenden Variante. Hierbei wird die anhand der beiden, aber vor allem der 2.
quantitativen Bewertungsstufe ermittelte Bepunktung überprüft und bewertend
beschrieben. Die planerisch zu bevorzugende Variante wird danach auf ihren Nutzen und
die Kosten und damit die Wirtschaftlichkeit untersucht.
Frage 6
Ist die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung inzwischen abgeschlossen?
a. Wenn nein, warum nicht?
b. Wenn nein, wann wird sie fertig sein?
c. Wenn nein, welchen Stand hat sie?
d. Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
Frage 7
Welche Varianten wurden mit welchen Ergebnissen volkswirtschaftlich bewertet?
Antwort zu 6 und 7:
Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung als Teil der Grundlagenuntersuchungen ist noch nicht
abgeschlossen. Entgegen dem ursprünglichen Zeitplan ergaben sich Verzögerungen, die
bis heute nachwirken (siehe Antwort zu 1 bis 3)
In der Antwort auf S18 / 21 857 von 19.12.2019 heißt es:
„Die Untersuchung ist Grundlage für einen zukünftigen Beschluss zur Einleitung der weiteren
Planungsschritte. Es ist vorgesehen, diesen Beschluss im Frühjahr 2020 herbeizuführen. Erst nachdem die
Straßenbahnverlängerung beschlossen wurde, folgen weitere Planungsschritte (Vorplanung,
Entwurfsplanung, etc.) und das Planfeststellungsverfahren, in dem der Trassenverlauf abschließend
bestimmt wird.“
Frage 8
Wer soll worüber beschließen?
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Frage 9
Ist der für Frühjahr 2020 angekündigte Beschluss inzwischen erfolgt?
a. Wenn nein, warum nicht?
b. Wenn nein, wann wird er erfolgen?
c. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Antwort zu 8 und 9:
Nach Abschluss der Grundlagenuntersuchungen werden diese dem Senat in Form einer
Senatsvorlage vorgelegt. Der Senat beschließt auf Grundlage dieser Untersuchungen, ob
weitere detaillierte Planungsschritte eingeleitet werden.
Der für Frühjahr 2020 angekündigte Senatsbeschluss ist noch nicht erfolgt, da es auf
Grund der Covid-19-Pandemie zu Verzögerungen im Bearbeitungsprozess kam. Es wird
angestrebt zeitnah die Untersuchungen abzuschließen und einen Senatsbeschluss zu
erwirken.
Frage 10
Welchen Stand haben die Planung und das Genehmigungsverfahren der Straßenbahn-Tangentialstrecke
Pankow-Heinersdorf-Weißensee?
Antwort zu 10:
Derzeit werden die Grundlagenuntersuchungen für diese Straßenbahnstrecke
durchgeführt.
In der Antwort auf S18 / 21 857 von 19.12.2019 heißt es:
„Aufgrund der erforderlichen Planungsschritte und der vielfältigen Interessen bei derartigen Vorhaben hat
sich die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) auf einen mehrstufigen
Beteiligungsprozess für die laufenden Straßenbahnausbaumaßnahmen verständigt. In diesen
verschiedenen Schritten wird jeweils vor der Weiterführung der Planungen und vor etwaigen abschließenden
(politischen) Beschlüssen eine Beteiligung durchgeführt, um die Hinweise aller Interessierten einzusammeln
und in das Verfahren einspeisen zu können. Hierzu werden jeweils vor den großen, öffentlichen
Veranstaltungen erste Informationsrunden mit den institutionellen Akteuren („Akteursrunden“) durchgeführt,
bevor die Informationen über die Veranstaltung und die Website allen zugänglich gemacht werden.“
Frage 11
Welche Akteursrunden, Bürger- und/oder Verbandsbeteiligungen (nicht nur „BürgerInnendialog“) in welchen
Planungsphasen mit welchen Mitwirkungsmöglichkeiten sind wann vor Fertigstellung der Entwurfsplanung
und vor dem Planfeststellungsverfahren vorgesehen?
Frage 12
Wenn keine oder noch nicht bekannt, warum nicht?
Antwort zu 11 und 12:
In der Phase der Grundlagenuntersuchungen haben Beteiligungsveranstaltungen
(Akteursrunde, am 8. Oktober 2018, bei SenUVK, Am Köllnischen Park 3, 10179 Berlin,
5
und Bürgerdialog, am 7. November 2018, in der Max-Bill-Schule (OSZ), Gustav-Adolf-Str.
66, 13086 Berlin) stattgefunden. Im Rahmen der folgenden Planungsphasen sind weitere
Veranstaltungen mit Bürgerinnen und Bürgern und Beteiligungsverfahren vorgesehen.
Zum Ablauf des Planungsprozesses und der Öffentlichkeitsbeteiligungen besteht im
Foliensatz zur Informationsveranstaltung für Bürgerinnen und Bürger vom 07.11.2018 eine
Übersicht auf den Folien 13 und 14. Dieser Foliensatz ist abrufbar unter:
https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/oepnv/netzplanung/download/2018-
11-05_Strassenbahn_Pankow.pdf.
Frage 13
Wie wurden die Varianten aus der 1. Stufe der Voruntersuchung bewertet? Bitte Einzelwertungen der
Kriterien gem. Seite 20/28 der Präsentation vom 05.11.2018, jeweils Erläuterungen und Begründungen dazu
sowie die Reihenfolge der Platzierung angeben.
Antwort zu 13:
In der ersten Stufe der Variantenbetrachtung wurden die verschiedenen Varianten einer
qualitativen Bewertung unterzogen und entsprechende Bepunktungen vorgenommen. Die
Varianten mit den meisten Punkten wurde in einer zweiten Stufe vertiefend beurteilt,
indem eine quantitative Beurteilung durchgeführt wurde. Die Details können nach der
Veröffentlichung dem Kurzbericht entnommen werden (siehe Antwort zu 1). Zum jetzigen
Zeitpunkt sind die Untersuchungen noch nicht vollständig abgeschlossen und geprüft.
Frage 14
Wie soll mit welchen Wartezeiten in der Vorzugsvariante die Prenzlauer Promenade/A 114 gequert werden?
Antwort zu 14:
Derartige Detailfragen sind den folgenden vertiefenden Planungen vorbehalten.
In der Antwort auf S18 / 21 857 von 19.12.2019 heißt es:
„Im Zuge des Straßenbahnprojekts werden zeitgemäße, attraktive Verkehrsanlagen mit dem Ziel einer
städtebaulichen Aufwertung angelegt.“
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Frage 15
In welchen Abschnitten der Straßenbahnstrecke wird das Ziel der städtebaulichen Aufwertung durch
Umgestaltung des Straßenraums in seiner vollen Breite umgesetzt?
Frage 16
Wenn gar nicht: Warum nicht?
Frage 17
Worin besteht die städtebauliche Aufwertung in den Abschnitten, in denen lediglich eine Gleistrasse in der
vorhandenen Straße eingebaut wird?
Antwort zu 15, 16 und 17:
Die Ausgestaltung der Trassen und der Straßenraumgestaltung sowie -aufteilung sind
Bestandteile der Vor- und Entwurfsplanung, die sich bei positiver Beschlussfassung des
Senats an die Voruntersuchung anschließen.
In der Antwort auf S18 / 21 857 von 19.12.2019 heißt es:
„Gleichwohl wird ermittelt, welche Verlagerungseffekte vom Kfz-Verkehr sich aufgrund der Verbesserung des
ÖPNV-Angebots einstellen könnten.“
Frage 19
Wie viele Umsteiger vom MIV auf die Straßenbahn pro Tag werden prognostiziert?
Antwort zu 19:
Die Grundlagenuntersuchungen sind noch in Arbeit. Somit können noch keine konkreten
Angaben zu Verlagerungseffekten gemacht werden.
Berlin, den 08.10.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

#u-bahn #5043 Baureihe #h der #bvg am 30.09.2020 in #hellersdorf

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Taxis am BER: Berliner Fahrer drohen mit Klage, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article230616304/Taxis-am-BER-Berliner-Fahrer-drohen-mit-Klage.html

Nur 300 ausgeloste Berliner Taxis dürfen am #BER Fluggäste aufnehmen. Viel zu wenig, klagt die Branche. Viele Fahrer wollen klagen.

Gut drei Wochen vor dem Start des Betriebs am neuen #Hauptstadtflughafen BER ist für das Berliner #Taxigewerbe eine Unsicherheit gebannt. Mit der Einigung zwischen der Senatsverkehrsverwaltung und dem Landkreis Dahme-Spreewald dürfen aus Berlin stammende Taxis zum ersten Mal seit 2012 in Schönefeld wieder Fluggäste aufnehmen. Und doch sind Angst und Wut in der Branche aktuell immer noch groß – ausgerechnet wegen der erzielten Einigung.

#Flughafen BER: Auswahlverfahren für #Laderecht hat begonnen
Nach langen Verhandlungen hatten sich Berlin und der Landkreis Mitte September darauf verständigt, dass künftig zunächst je 300 Taxis aus Berlin und dem Landkreis ein Laderecht für den BER erhalten. Trotz der Lösung des lange schwelenden Konflikts geht der Ärger aber weiter. Denn auch wenn die Zahl der Fahrzeuge aus Berlin am Flughafen laut Vereinbarung künftig auf bis zu 550 Stück ansteigen könnte, erhält damit nur ein Bruchteil der mehr als 7000 Taxis aus der Hauptstadt ein Laderecht am BER. Welche Unternehmen genau dies sein werden, ist noch offen.

Seit dieser Woche und noch bis zum 12. Oktober können sich die Betriebe mit …

Flughäfen: Jobmotor für Berlin: Wird der BER sein Versprechen jemals einlösen?, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/jobmotor-fuer-berlin-wird-der-ber-sein-versprechen-jemals-einloesen-li.109893

Der Berliner #Flughafen bleibt ein tragisches Projekt. Endlich ist er fertig, aber wegen Corona bucht kaum jemand Flüge. Trotzdem schauen Experten optimistisch in die Zukunft.

Die rosigen Zeiten liegen nicht einmal ein Jahr zurück. Doch Enrico Rümker hat das Gefühl, dass seitdem eine Ewigkeit vergangen ist – so unwirklich wirken die Erinnerungen aus heutiger Sicht. „Die Situation war völlig anders als heute. Der #Luftverkehr nahm immer weiter zu, auch und vor allem in Berlin“, sagt der Sekretär der Gewerkschaft Verdi. „Ein Ende des Booms war nicht in Sicht, die Branche schien völlig krisensicher zu sein. Unsere einzige Befürchtung war, wie wir genügend qualifiziertes Personal bekommen.“ Doch dann kam Corona, und die #Luftfahrt gehörte zu den Wirtschaftszweigen, die am härtesten von der Pandemie getroffen wurden. Auch der Flughafen #BER, der am 31. Oktober öffnet, findet sich in einem sehr ungünstigen Umfeld wieder. Lässt sich das Versprechen, dass er zu einer #Jobmaschine für Berlin und Brandenburg wird, jetzt noch einlösen? Es gibt Skepsis – aber auch Optimismus.

Enrico Rümker, der mit seinem Kollegen Holger Rößler Beschäftigte des Luftverkehrs betreut, musste zu dem Treffen nichts Schriftliches mitbringen. Der 40-Jährige, dessen Akzent die Mecklenburger Herkunft verrät, hat die aktuellen Zahlen im Kopf, weil er sich täglich mit der Misere befasst. Der Jobmotor stottert: So sieht Rümkers Bestandsaufnahme derzeit aus. Vor der …

Taxi + Flughäfen: Laderechte von Taxen am BER – I, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
300 Taxen aus dem Landkreis LDS sollen ein ganztägiges #Laderecht an allen #Taxenstandplätzen in Berlin
erhalten. Wie sind diese #Taxen als ladeberechtigt gekennzeichnet? Wenn keine Kennzeichnung vorliegt,
warum nicht und wie wird dann sichergestellt, dass nicht andere, ebenfalls aus dem Landkreis LDS kommende
Taxen, sich an den Taxenhalteplätzen stellen und sich bereithalten?
Antwort zu 1:
Das Laderecht der am Flughafen Berlin-Brandenburg ladeberechtigten Taxen, sowohl aus
dem Landkreis Dahme-Spreewald (LDS) als auch aus Berlin, wird durch eine äußerlich
sichtbare, dauerhaft am Fahrzeug befestigte und nicht ohne ihre Zerstörung ablösbare
Kennzeichnung (fahrzeugbezogene Plakette unter Angabe des Kennzeichens)
nachgewiesen. Die Ausgabe der Plakette erfolgt durch die jeweilige Genehmigungsbehörde
der Betriebssitzgemeinde. Damit sind die 300 auch in Berlin ladeberechtigten Taxen aus
dem Landkreis von den nicht in Berlin ladeberechtigten Taxen aus dem Landkreis zu
unterscheiden.
Frage 2:
Inwieweit sind ladeberechtigte Taxen aus dem Landkreis LDS fiskalisiert? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 2:
Im Gegensatz zur Finanzverwaltung des Landes Berlin hat das Land Brandenburg
Fiskaltaxameter bislang nicht eingeführt.
2
Frage 3:
Inwieweit haben die 300 Taxen aus dem Landkreis LDS den Berliner #Taxitarif in ihrem #Taxameter
programmiert? Wenn nicht, wie werden Fahrgäste daraufhin gewiesen, dass sie einen höheren
Kilometerendpreis als in einem Berlin zugelassenen Taxi zu entrichten haben?
Antwort zu 3:
Die mit dem Landkreis getroffene Vereinbarung regelt, dass (nur) die im Gebiet des
Landkreises zugelassenen Taxen mit Laderecht am Flughafen Berlin-Brandenburg, deren
Fahrzeuge mit einem Taxameter ausgestattet sind, das auch den Berliner Tarif ausweist,
im Rahmen der jeweils errechneten Quote zuzulassender Taxen berechtigt sind, ihre Taxen
an den Taxenstandplätzen des Landes Berlin bereitzuhalten.
Frage 4:
Sofern der Berliner Taxitarif im LDS-Taxameter hinterlegt ist, wird in welcher Form sichergestellt, dass der
Berliner Tarif zur Anwendung kommt?
Antwort zu 4:
Nach der Vereinbarung richtet sich das zu erhebende Beförderungsentgelt für die im Land
Berlin beginnenden Fahrten nach dem Berliner Taxitarif. Das ist ggf. durch entsprechende
Kontrollen sicherzustellen bzw. auf Grund nachweislich sich ergebender Verstöße seitens
der Genehmigungsbehörde des Landkreises als Ordnungswidrigkeit zu ahnden.
Frage 5:
300 Berliner Taxen sollen in einem transparenten Verfahren am BER befristet ladeberechtigt sein. Nach
welchen Kriterien werden die Lizenzen vergeben und über welche Geltungsdauer verfügen diese Lizenzen?
Antwort zu 5:
Berliner Taxiunternehmerinnen und Taxiunternehmer können sich für ihre Taxi-Fahrzeuge
um ein Laderecht am #Flughafen Berlin-Brandenburg (#BER) bewerben. Das Berliner
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) hat dazu einen Aufruf auf
seiner Homepage (Interessenbekundungsverfahren) veröffentlicht. Barrierefreie Taxis
(Inklusions-Taxis) werden bis zu einer (aus rechtlichen Gründen zu berücksichtigenden)
Obergrenze von 30 Fahrzeugen im Auswahlverfahren bevorzugt berücksichtigt. Im Übrigen
erfolgt die Auswahl in einem Losverfahren. Das Laderecht wird befristet für ein Jahr erteilt,
damit jede/jeder Berliner Taxiunternehmerin/Taxiunternehmer im Laufe der Zeit die Chance
erhält, für ein Laderecht am BER ausgewählt zu werden (Rotation).
Frage 6:
Wie erklärt der Senat die Stichzahl von 300 Taxen? Warum wurde der Fokus nicht beispielsweise auf die
2.665 Berliner Taxiunternehmen gelegt?
3
Antwort zu 6:
Anders als der Flughafen Tegel verfügt der Flughafen Berlin-Brandenburg über eine sehr
gute Anbindung des Öffentlichen Personennahverkehrs (#ÖPNV-Anbindung) mit der #S-Bahn
und dem #Regionalverkehr. Der Landkreis Dahme-Spreewald geht deshalb davon aus, dass
für die individuelle Beförderung mit Taxen im Normalfall lediglich 1.100 Taxen benötigt
werden. Diese Taxen sollen je zur Hälfte aus dem Landkreis und aus Berlin kommen. In der
Anfangsphase werden allerdings nur 600 Taxen (je 300 Taxen aus dem Landkreis und aus
Berlin) benötigt, weil die Fluggastzahlen Corona-bedingt stark gesunken sind.
Im Übrigen dürfen Taxen nach dem Personenbeförderungsgesetz grundsätzlich nur in der
Gemeinde bereitgehalten werden, in der die Unternehmerin/der Unternehmer ihren/seinen
Betriebssitz hat. Weil der Flughafen Berlin-Brandenburg im LDS liegt und damit außerhalb
ihrer eigenen Berliner Betriebssitzgemeinde, dürfen Berliner Taxen dort überhaupt nur
deshalb Fahrgäste aufnehmen, weil eine Vereinbarung mit dem LDS dies gestattet.
Frage 7:
Inwieweit müssen die lizenzierten Taxen (Unternehmen) einen Ortskundenachweis (Ortskundeprüfung)
erbringen?
Antwort zu 7:
Fahrerinnen und Fahrer von Taxen aus dem Landkreis mit Laderecht am Flughafen BerlinBrandenburg müssen eine #Ortskundeprüfung abgelegt haben, die bereits heute Zielfahrten
in den für Taxen des Landkreises geltenden Pflichtfahrbereich Berlin beinhaltet.
Fahrerinnen und Fahrer von Berliner Taxen mit Laderecht am Flughafen BerlinBrandenburg müssen, sofern sie nicht im Besitz einer Ortskundeprüfung für den Landkreis
sind, bei den zuständigen Behörden im Landkreis Dahme-Spreewald eine Ergänzung der
Berliner Ortskundeprüfung abgelegt haben, die sich auf Zielfahrten in die Gebiete erstreckt,
die in einer Anlage zur Vereinbarung bei Abfahrt am Flughafen Berlin-Brandenburg als
Pflichtfahrbereich festgelegt sind (in einem Halbkreis von etwa 25 km um den Flughafen).
Frage 8:
Aus der Pressemitteilung vom 16. September ist zu entnehmen, „Das Land Berlin und der Landkreis DahmeSpreewald werden zeitnah einen einheitlichen Flughafentarif festlegen (…).“ Aus welchen konkreten Gründen
war es nicht möglich, eine Einigung zum 31. Oktober 2020 zu erzielen? Was versteht die Senatsverwaltung
unter der Ankündigung, dass der einheitliche Flughafentarif „zeitnah“ festgelegt werde?
Antwort zu 8:
Bis zum 31. Oktober 2020 ist die Inkraftsetzung eines gemeinsamen Flughafentarifs aus
verfahrenstechnischen Gründen nicht möglich. Um eine Grundlage für einen solchen Tarif
zu schaffen, bedurfte es zunächst der Verständigung mit dem Landkreis, auch Berliner
Taxifahrerinnen/Taxifahrern Laderechte zuzugestehen. Die entsprechende Vereinbarung
konnte mit den o.g. Inhalten am 15. September 2020 abgeschlossen werden. Auf dieser
Basis gilt es jetzt, die Einzelheiten eines Flughafentarifs mit dem Landkreis und den
Vertretungen des Taxigewerbes abzustimmen. Vor dem Inkrafttreten dieser
Rechtsverordnung des Senats muss ein Zeitfenster beim Eichamt Berlin-Brandenburg für
die Erstellung und Überprüfung der Tarifprogramme (einschließlich etwaiger Korrektur und
erneuter Prüfung) vorhanden sein. Dazu müssen die Tarifeckdaten feststehen. Die
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Verbände sind anzuhören und alle in der Verbändeanhörung geäußerten Bedenken sind in
der Senatsvorlage zu würdigen und abzuwägen. Schließlich kann die Änderung im Hinblick
auf die erforderliche Eichung der Taxameter frühestens 14 Tage nach Veröffentlichung im
Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft treten.
Frage 9:
Ist den Antworten aus Sicht des Senates noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 9:
Nein.
Berlin, den 06.10.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz