Straßenverkehr: AUTOBAHNVERWALTUNG Warum die 560 Millionen Euro teure Autobahn GmbH bislang so erfolglos ist, aus Handelsblatt

https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/autobahnverwaltung-warum-die-560-millionen-euro-teure-autobahn-gmbh-bislang-so-erfolglos-ist/24529016.html?ticket=ST-4694166-dhh5xVUmn9NKO3PcAHG9-ap5

Die Reform der #Autobahnverwaltung kostet viel, doch die Erfolge bleiben aus. Es gibt keinen Tarifvertrag und auch in den Ländern gibt es Widerstand.

Es war ein Fest, das die anwesenden Abgeordneten und Lobbyisten so schnell nicht vergessen werden: Im „The Grand“, einem hippen Edelrestaurant in Berlin-Mitte feierten Mitarbeiter der sonst wenig bunten #Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft des Bundes (#VIFG) das Ende der Firma.

Gut 100.000 Euro kostete die Party, zu der 240 Gäste geladen waren. Gemeinsam tranken und aßen sie auf den Übergang „auf die Autobahn GmbH im Zuge der Verschmelzung“, wie die VIFG bestätigte.

Grund zu feiern gibt es immer. Sogar Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) schaute beim Grill-Buffet vorbei und hielt freudig mit den alten Geschäftsführern und dem Arbeitsdirektor der neuen GmbH ein Autobahnschild in die Kamera: Zukunft Autobahn 2021 stand darauf.

Die Autobahn GmbH soll ab 2021 anstelle der Bundesländer für den Bund alle Autobahnen zentral verwalten, bauen und betreiben. So steht es im Gesetz. Ab 2020 hält der Minister deshalb laut Haushaltsplan 560 Millionen Euro bereit: 360 Millionen als „Verwaltungsausgaben“ für die …

Bahnverkehr + Regionalverkehr + S-Bahn: DBV fordert Spitzengespräch auf Bundesebene wegen Personalmangel im Schienenverkehr, aus DBV

Es ist politischer Wille, die Fahrgastzahlen bis 2030 zu verdoppeln. Das „Zukunftsbündnis Schiene“ des Bundesverkehrsministeriums, in dem unter anderem auch der Deutsche Bahnkunden-Verband mitarbeitet, hat dazu konkrete Vorschläge erarbeitet. Es ist Wille der Bundesregierung, diese Vorschläge auch umzusetzen.

Bisher ist in diesen Gesprächen der Schwerpunkt auf die Sicherung vorhandener Schienen-Infrastrukturen und den leistungsfähigen Ausbau gelegt worden. Das Problem Personalmangel war weniger ein Thema. Die letzten Wochen haben deutlich gemacht, dass die Umsetzung der richtigen verkehrspolitischen Ziele, nämlich die Stärkung des Bahnverkehrs, an fehlendem Personal scheitern könnte. Egal, ob Nordrhein-Westfalen, Bayern oder Brandenburg: bundesweit fallen derzeit viele Züge aus, weil es nicht genug Personal gibt. Das wird scheinbar zum Dauerzustand.

Deshalb fordert der Bahnkunden-Verband die Bundesregierung auf, alle Beteiligten und Betroffenen zu einem Spitzengespräch einzuladen, um dieses Problem dauerhaft zu lösen.

Pressekontakt: Gerhard J. Curth, Präsident, Telefon 01 77 / 6 65 66 05

Taxi: Fahrpreise steigen So viel wird das Taxifahren in Berlin bald kosten, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/fahrpreise-steigen-so-viel-wird-das-taxifahren-in-berlin-bald-kosten-32817754?dmcid=nl_20190708_32817754

So viel #Preisstabilität gibt es sonst nur selten. Schon seit mehr als vier Jahren sind die #Taxitarife in Berlin unverändert. Doch jetzt ist eine Erhöhung der #Fahrpreise in Sicht. „Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bereitet derzeit die Senatsvorlage zu den Taxitarifen vor“, sagte Behördensprecherin Dorothee Winden auf Anfrage. „Die nächsten Schritte sind die Mitzeichnung der beteiligten Senatsressorts und ein Senatsbeschluss.“ Noch in diesem Sommer, sagen Beobachter, könnten die neuen Tarife in Kraft treten. Was kommt dann auf die Fahrgäste zu?

Dazu zwei Beispielrechnungen: Eine Fünf-Kilometer-Tour, zum Beispiel vom Alexanderplatz zur Stargarder Straße in Prenzlauer Berg, verteuert sich um 1,50 Euro auf etwas mehr als 15 Euro. Wer zehn Kilometer im #Taxi zurücklegt, etwa vom Hardenbergplatz am Zoo zur Puschkinallee in Treptow, legt demnächst 2,55 Euro drauf. Dann werden für so eine #Taxifahrt knapp 25 Euro fällig.

#Grundpreis für #Taxi-Fahrten bleibt stabil
Wer sich den künftigen Preis für seine Strecke schon mal ausrechnen möchte, kann sich anhand des Entwurfs der neuen „Verordnung über Beförderungsentgelte im Taxiverkehr“ orientieren. Der Tarifplan liegt der Berliner Zeitung vor.

Bis sieben Kilometer beträgt der Kilometertarif künftig 2,30 Euro – derzeit sind es zwei Euro. Danach werden statt 1,50 demnächst 1,65 Euro pro Kilometer fällig. Immerhin: Der Grundpreis bleibt in jedem Fall bei …

Bahnhöfe + U-Bahn: Lückenschluss U5: Neue U5-InfoStation im U-Bahnhof Rotes Rathaus Ab heute für Führungen anmelden!, aus BVG

Der #U-Bahnhof #Rotes Rathaus ist einer von drei neuen U-Bahnhöfen, die im Rahmen des „#Lückenschluss #U5“ gebaut werden. Nun ist der Ausbau so weit, dass Teile davon für die #Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können. Die #Zwischenebene des U-Bahnhofs wird ab dem 19.7.2019 in eine #U5-InfoStation verwandelt.
In der U5-InfoStation kann man die #Baustelle hautnah erleben und sich gleichzeitig umfas-send über das Projekt informieren. Ob per Film, VR oder anhand zahlreicher Fotos, Texte und Ausstellungsstücke. Hier finden sich das #Architektenmodell, Materialproben der U-Bahnhöfe oder ein verschlissener Bohrkopf vom U-Bahnhof #Museumsinsel zum Bestaunen und Anfassen.
Bauhelme und -westen für Groß und Klein stehen ebenfalls bereit. Denn wenn es der Bau-stellenbetrieb zulässt, werden die Besucherinnen und Besucher noch eine bis zwei Ebenen weiter nach unten auf die #Bahnsteigebene und die neue #Aufstellanlage geführt, um sich vor Ort vom Baufortschritt unter der Erde zu überzeugen.
Die Eckdaten:
 Ein Besuch der U5-InfoStation ist im Rahmen einer Führung möglich.
 Die Führungen für bis zu 20 Personen finden jeweils dienstags und freitags bis sonn-tags um 11h, 13h und 15h statt.
 Die Führungen sind kostenfrei.
 Für die Führungen muss man sich anmelden: Unter http://www.projekt-u5.de/de/infostation/
 Ab 8.7.2019 ist eine Anmeldung für Termine bis Ende August möglich.
 Anfang August werden weitere Termine frei geschaltet.
 Festes Schuhwerk ist dringend erforderlich. Der Zugang ist nicht barrierefrei.
Der „Lückenschluss U5“ führt die U5 (U Hönow <> S+U Alexanderplatz) mit der 2009 eröff-neten U55 (S+U Brandenburger Tor <> S+U Hauptbahnhof) zusammen. Das Großprojekt umfasst 2,2 Kilometer Tunnel und drei neue U-Bahnhöfe zwischen Alexanderplatz und Bran-denburger Tor: Rotes Rathaus, Museumsinsel und Unter den Linden. Die Inbetriebnahme der Gesamtstrecke ist für Ende 2020 geplant. Dann können die Fahrgäste der verlängerten U-Bahnlinie 5 vom Hauptbahnhof bis Hönow durchfahren können.
Das Großprojekt steht unter der Leitung der Projektgesellschaft U5, einer 100-prozentigen Tochter der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG).

Vergabestreit: Neue U-Bahnen lassen weiter auf sich warten Die Vergabekammer vertagt die Entscheidung über den Einspruch gegen den Milliardenauftrag.

https://www.morgenpost.de/berlin/article226413713/BVG-in-Berlin-Neue-U-Bahnen-lassen-weiter-auf-sich-warten.html

Die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) müssen auf die #Erneuerung ihrer veralteten #U-Bahn-Flotte weiter warten. Der Grund: Das landeseigene Unternehmen kann den #Großauftrag über die Lieferung von bis zu 1500 U-Bahn-Wagen noch immer nicht auslösen.

Die Vergabekammer des Landes Berlin hat nach Informationen der Berliner Morgenpost ihre Entscheidung über den Einspruch eines unterlegenen Bieters verschoben – nunmehr auf Ende Juli. Damit schwinden allerdings immer mehr die Hoffnungen der BVG, noch 2021 die ersten Züge der nächsten U-Bahn-Generation einsetzen zu können. Entsprechende Ankündigungen gab es bereits von Berlins Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne).

U-Bahnen für die BVG: Auftragsvergabe sollte schon im Mai erfolgen
Eigentlich wollte die BVG den Auftrag für ihre bislang größte #Fahrzeug-Neubeschaffung in ihrer mehr als 90-jährigen Geschichte (Wert: rund drei Milliarden Euro) schon am 20. Mai vergeben. In einer europaweiten Ausschreibung hatte sich zuvor die #Stadler Pankow GmbH, der deutsche Ableger des Schweizer Herstellers Stadler Rail AG, gegen Konkurrenz aus Deutschland und Frankreich durchgesetzt. Allerdings legte einer der unterlegenen Bieter, die #Alstom Transport Deutschland GmbH, Einspruch gegen die Vergabe ein.

Der #Nachprüfungsauftrag, so die genaue Bezeichnung, liegt nun bei der für öffentliche Aufträge zuständigen #Vergabekammer des Landes Berlin. Zunächst hieß es, die Prüfung werde vier bis sechs Wochen dauern. Das Bundesgesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen sieht eine Frist …

U-Bahn: Jeder U-Bahnwagen wird alle zwei Monate beschmiert BVG-Chefin Sigrid Nikutta beklagt starken Anstieg von Vandalismusschäden und fordert härtere Bestrafung der Täter., aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article226405259/Vandalismus-in-Berlin-Jeder-U-Bahnwagen-wird-alle-zwei-Monate-beschmiert.html

Der öffentliche Nahverkehr in Berlin wird zunehmend durch #Vandalismus beeinträchtigt. Vor allem #Züge der #U-Bahn sind immer häufiger Ziel von #Graffiti-Sprayern. Die Vorstandsvorsitzende der Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG), Sigrid #Nikutta, beklagt jetzt einen extremen Anstieg von #Straftaten. So seien allein am 29. Juni 13 U-Bahnwagen auf einer Fläche von 240 Quadratmetern mit Tags – also Sprayer-Zeichen – oder Farbe beschmiert worden. Hinzu kam noch ein Wagen mit einer herausgetretenen Fensterscheibe.

Die Wagen mussten für die Reinigung und Reparatur außerplanmäßig aus dem Verkehr gezogen werden und fehlten dann im regulären Betrieb. „Wir haben inzwischen den Stand, dass jeder U-Bahnwagen statistisch gesehen jeden zweiten Monat beschmiert wird. Das ist nahezu unglaublich und hat es so noch nicht gegeben“, sagte Nikutta im Interview der Berliner Morgenpost.

#Vandalismusschäden kosten die BVG vier Millionen Euro pro Jahr
Für die Beseitigung der Vandalismusschäden muss die BVG mehr als vier Millionen Euro pro Jahr ausgeben. Hinzu kämen noch Verluste in Millionenhöhe durch nicht einsetzbare Fahrzeuge. „Ganz zu schweigen von den zu Recht verärgerten Fahrgästen, die nicht pünktlich weiterkommen“, so die BVG-Chefin.

Sie forderte eine deutliche Reaktion der Stadtgesellschaft. „Da würde ich mir wirklich wünschen, dass es in Berlin einen Sturm der Entrüstung gibt“, so Nikutta. Es müsse eine konsequentere Ächtung der Taten und auch „echt …

Bahnhöfe: Neue Heimat Fürstenberg Wie Ex-Berliner einen Kleinstadtbahnhof mit Leben erfüllen, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/brandenburg/neue-heimat-fuerstenberg-wie-ex-berliner-einen-kleinstadtbahnhof-mit-leben-erfuellen-32811318?dmcid=nl_20190707_32811318

#Fürstenberg/Havel – Der Pazifische Ozean glitzert in der Sonne. Am Sandstrand wiegen sich Palmen im Wind. Es ist angenehm in Santa Cruz, Kalifornien. Trotzdem musste Amelie Kemmerzehl oft an etwas anderes denken. „Als ich in den USA war, habe ich Fürstenberg und den #Bahnhof vermisst“, erzählt sie. In der Surfermetropole gab es für ihren Geschmack „zu viele gebatikte T-Shirts“. Da war das, was in dem Stationsgebäude an der Bahnstrecke von Berlin an die Ostsee geschah, interessanter und anziehender. „Ich bekam regelmäßig Fotos von den Bewohnern gemailt und konnte mir den Baufortschritt anschauen. Als ich zurückkam, zog ich hier ein. “

Normalerweise sind Bahnhöfe Durchgangsorte. Reisende passieren sie, um zur Arbeit, nach Hause, in den Urlaub, zum Geschäftstermin zu gelangen. Doch der Kleinstadtbahnhof Fürstenberg/ Havel, rund 90 Kilometer nördlich von Berlin an der Regionalexpresslinie RE 5 gelegen, ist etwas Besonderes. Für manche Menschen ist er selbst das Ziel. Und einige von ihnen sind geblieben. Sie leben jetzt dort.

„Ich wollte ‚raus“
Ein Sommertag, kurz vor 10 Uhr. Amelie #Kemmerzehl, mittlerweile 30 Jahre alt, sitzt auf Bahnsteig 1 in der Sonne und sieht den Berliner Ausflüglern zu, die mit Fahrrädern und Badesachen aus dem #Regionalexpress quellen. Vor ihr steht ein Kaffee aus dem #Café #Ahoi, das sie mit ihrem Partner Tom Slotta im holzgetäfelten früheren Wartesaal erster Klasse betreibt. Es ist guter Kaffee aus einer guten Maschine, wie ihn Hauptstadtbewohner schätzen.
Auch Amelie Kemmerzehl hat jahrelang in der großen Stadt gelebt, in Neukölln und Kreuzberg. Die junge Frau, die in der Nähe von Freiburg …

Flughäfen: Umschlagplatz der Urlaubsträume Flughafen Tegel am Limit: Quetschen, Schieben, Rempeln, aus Berliner Kurier

https://www.berliner-kurier.de/berlin/kiez—stadt/umschlagplatz-der-urlaubstraeume-flughafen-tegel-am-limit–quetschen–schieben–rempeln-32813250

Man muss sich die #Choreographie eines beginnenden und eines endenden Urlaubs so vorstellen: #Rollkoffer fauchen bissig. Kleine Kinder weinen, #Nackenhörnchen fallen von hoch aufgetürmten #Gepäckwagen herunter. Dort wo sich die Schlangen vor den #Abflug-Schaltern verheddern wie die salzwasserstruppige Mähne eines Surfers, versuchen Männer in orangen Westen zu ordnen, was an Tagen wie diesen nicht zu ordnen ist. Die Flughäfen Tegel und Schönefeld rechneten für Freitag mit dem verkehrsreichsten Tag des Sommers.

Die ersten frühen Urlauber kamen zurück, während gleichzeitig der nächste Schwung in die Ferien startete. Am #Flughafen #Tegel wurden am Freitag bis zu 85.000 Passagiere erwartet, verteilt auf rund 650 Flüge. Der Flughafen #Schönefeld stellte sich auf 35.000 Reisende und bis zu 350 Flüge ein.

Im Minutentakt spuckte der #TXL–Bus die Urlaubsreifen aus. Nach Mallorca wollten sie oder nach Lissabon, jeder auf dem Weg zu seiner persönlichen Auszeit. Um sechs Uhr ging der erste Flieger nach Palma, es folgten Barcelona, Lissabon, Paris. Bloß von hier weg, so weit wie möglich.

Als es gegen Mittag ein paar Tröpfchen von oben gab und der Wind herbstlich über den Parkplatz pfiff, war die Vorfreude auf die …

Bus: Geplante Busspuren in Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Entsprechen die in den Medien am 12.06.2019 wiedergegebenen Pläne des Senates zu neuen #Busspuren
tatsächlich dem aktuellen Arbeitsstand des Senates?
Antwort zu 1:
Bis zum 31. Dezember 2019 werden 20 Kilometer neue #Bussonderfahrstreifen angestrebt.
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) haben im Hinblick auf dieses Umsetzungsziel der
zuständigen Verkehrslenkung Berlin (#VLB) eine deutlich umfangreichere Liste mit
#Streckenvorschlägen übersandt. Die in den Medien veröffentlichte Liste ist ein Auszug aus
der umfangreichen Liste, welche die BVG übersandt hatte und die derzeit von der VLB
geprüft wird.
Frage 2:
Welche neuen Busspuren plant der Senat tatsächlich, wie sollen sie ausgestaltet werden
(dauerhaft/temporär)?
Antwort zu 2:
Zu den einzelnen Örtlichkeiten gibt es einen aktuellen Abstimmungsprozess mit der BVG.
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Es kann daher zum jetzigen Zeitpunkt noch
keine abschließende Benennung der Straßenabschnitte mit neuen Bussonderfahrstreifen
erfolgen. Auf eine zeitliche Befristung von Bussonderfahrstreifen soll dabei verzichtet
werden.
2
Frage 3:
Welcher Nutzkreis wird die Busspuren nutzen können?
Antwort zu 3:
Vorbehaltlich der Gewährleistung der Verkehrssicherheit und dem Ziel einer möglichst
störungsfreien Nutzung durch die BVG werden analog der Regelungen im Bereich der
bestehenden Bussonderfahrstreifen Bussen im Gelegenheitsverkehr, Krankenfahrzeugen,
Taxis und Radfahrenden eine Mitnutzung ermöglicht.
Frage 4:
Wie sehen die konkreten Planungen für die einzelnen Spuren jeweils hinsichtlich dem Zeitpunkt der
Realisierung und hinsichtlich der Veränderungen von Spuren, Haltestellen, Park- und Halteverbotszonen
aus?
Antwort zu 4:
Zu den konkreten Planungen und dem Realisierungshorizont wird auf die Antworten zu
den Fragen 1 und 2 verwiesen. Die mit der Umsetzung darüber hinaus erforderlichen
Begleitmaßnahmen in Bezug auf den ruhenden Verkehr und betreffend erforderlicher
Veränderungen an Fahrspuraufteilungen sowie notwendige Anpassungen von
Lichtzeichenanlagen werden auf den jeweiligen Einzelfall abgestimmt vorgenommen.
Frage 5:
In welcher Weise haben die Bezirke ein Mitspracherecht bei der Planung der neuen Busspuren?
Antwort zu 5:
Im Rahmen des nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gesetzlich vorgeschriebenen
Anhörungsverfahrens werden die Bezirke in jedem Einzelfall beteiligt. Durch die Bezirke
werden vor allem die Auswirkungen neuer Bussonderfahrstreifen auf den ruhenden
Verkehr und betreffend eventuell bestehender Parkraumbewirtschaftungsmaßnahmen
eingeschätzt. Die Bezirke kennen darüber hinaus die Interessen des örtlich ansässigen
Gewerbes, beispielsweise betreffend bestehender Ladebedarfe am Fahrbahnrand und die
allgemeine Stellplatzsituation besser. Der Bedarf an allgemeinen und personenbezogenen
Parkplätzen für Schwerbehinderte wird ebenfalls von den Bezirksämtern der VLB
zugearbeitet. Die Hinweise werden in den weiteren Planungsprozess der einzelnen
Streckenabschnitte einbezogen.
Frage 6:
Werden Ersatz-Parkraum und werden Ersatz-Lieferzonen geschaffen für die neuen Busspuren?
Antwort zu 6:
Das Land Berlin stellt mit den neuen Bussonderfahrstreifen und zeitlichen Ausweitungen
bestehender Busspuren das Erreichen der auf den Öffentlichen Personennahverkehr
(ÖPNV) bezogenen Ziele und Vorgaben des Stadtentwicklungsplans Mobilität und Verkehr
sowie den besonderen Zielen zur Entwicklung des ÖPNV sicher. Die Maßnahmen zum
Ausbau und zu einer Attraktivitätssteigerung des ÖPNV bewirken insgesamt, dass der
ÖPNV-Anteil am Gesamt-Modal-Split deutlich ansteigt (§ 26 Abs. 1 Mobilitätsgesetz –
3
MobG-). Die Belange des individuellen (ruhenden) Anliegerverkehrs treten gegenüber den
öffentlichen Belangen in der Interessensabwägung zurück.
Der Wegfall von Park- und Lademöglichkeiten ist eine Folge der Einrichtung neuer
Bussonderfahrstreifen, die es dennoch abzumildern gilt. Es wird deshalb in jedem
Einzelfall geprüft, ob die Ladebedürfnisse außerhalb der Bussonderfahrstreifen in
Seitenbereichen, unter einer Inanspruchnahme privater Flächen oder in einmündenden
Nebenstraßen (gegebenenfalls auch unter Inkaufnahme kurzer Entfernungen zu den
jeweiligen Geschäften) abgewickelt werden können. Wenn dennoch unabweisbar
erforderlich, werden Lieferzonen innerhalb der Bussonderfahrstreifen in eng bemessenen
Zeitfenstern eingerichtet, um die Beschleunigung des ÖPNV nicht zu konterkarieren.
Ersatzstellflächen für entfallenden Parkraum werden grundsätzlich nur für
Schwerbehindertenparkplätze geschaffen. Hier besteht ein Rechtsanspruch gemäß § 45
Absatz 1b Satz 1 Nr. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Der Gesetzgeber hat hier
eine bewusste Privilegierung für schwerbehinderte und blinde Menschen geschaffen,
damit diese in unmittelbarer Nähe ihrer Wohnung bzw. ihrer Arbeitsstätte
Parkmöglichkeiten finden und somit keine für sie unzumutbaren Wege zu Fuß zurücklegen
oder getragen werden müssen.
Berlin, den 03.07.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Elektrokleinstfahrzeuge – Wie gut ist Berlin vorbereitet?, aus Senat

www.berlin.de

Vorbemerkung der Verwaltung :
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine
Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Bezirksämter von Berlin
um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat
übermittelt wurde.
Frage 1:
Welche Erkenntnisse hat der Senat darüber, welche Sharing-Anbieter von #Elektrokleinstfahrzeugen im Land
Berlin ihre Angebote im öffentlichen Raum bereitstellen wollen?
Antwort zu 1:
Es sind die Anbieter „#Bird“, „#Circ“ (vormals „#Flash“), „#Float“, „#Hive“ (#myTaxi), „#Lime“, „#Moo
Scooters“, „#Tier Mobility“ und „#VOI“ bekannt.
Frage 2:
Welche Anbieter wollen wie viele Fahrzeuge in den Umlauf bringen?
Antwort zu 2:
Nach eigenen Aussagen der Unternehmen wird zunächst mit etwa 1.000 Elektro –
Tretrollern pro Anbieter gestartet.
Frage 3:
Welche #Sharing-Anbieter, die ihre Angebote unterbreiten wollen, haben im Voraus das Gespräch mit dem
Senat und den Bezirken gesucht?
2
Antwort zu 3:
Die in der Antwort zu Frage 1 genannten Anbieter haben das Gespräch mit der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz gesucht und haben an der
Informationsveranstaltung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im
April 2019 teilgenommen.
Frage 4:
Trifft es zu, dass alle dem Senat bekannten Sharing-Anbieter „#Freefloater“ sind? Wenn nein, gibt es
Anbieter, die #stationsbasiert arbeiten oder ein hybrides System etablieren wollen?
Antwort zu 4:
Die in der Antwort zu Frage 1 genannten Anbieter beabsichtigen, ein stationsloses
Verleihsystem zu betreiben. Von einem stationsbasierten oder hybriden System hat der
Senat keine Kenntnis.
Frage 5:
Welche Erkenntnisse hat der Senat darüber, welche „Halbwertszeit“ die Fahrzeuge haben und wie bewertet
er dies aus ökologischer Sicht?
Antwort zu 5:
Nach eigenen Angaben der Anbieter werden für den deutschen Markt hochwertige ETretroller
hergestellt. „Lime“ hat mitgeteilt, dass es die „Lime“ Gen-3-Scooter (dritte
Generation) erst seit ein paar Monaten gebe. Es lägen aufgrund der Neuartigkeit der
Scooter noch keine verlässlichen Erfahrungswerte vor. Die E-Tretroller seien mit circa 22
Kilogramm so gebaut, dass die Lebensdauer besonders lang sei. „Lime“ habe auch den
Anspruch, ihre für die Nutzung nicht mehr geeigneten E-Tretroller zu recyceln und
kooperiere mit lokalen und regional zertifizierten Recyclingunternehmen, um ihre
Fahrzeuge effizient und verantwortungsbewusst zu recyceln. Der Gen-3-Scooter sei mit
einer Reihe von Merkmalen ausgestattet, die seine Lebensdauer verlängern. Eine
erweiterte Akkukapazität vergrößere die Reichweite des E-Tretrollers um 20 Prozent auf
bis zu 50 Kilometer. Das sei der höchste Standard, den es in der Branche gebe.
Frage 6:
Welche Anforderungen und Einschränkungen gelten für das Abstellen von stationslosen Leih-
Elektrokleinstfahrzeugen im öffentlichen Raum?
Frage 7:
Treffen die Regelungen zur Sondernutzung des Straßenlandes bei Leihrädern analog auch auf
Elektrokleinstfahrzeuge zu? Wenn nein, welche weiteren Regelungen kommen hier zur Anwendung?
Frage 9:
Inwiefern wurden die Anbieter entsprechend durch den Senat informiert?
3
Frage 10:
Wird es analog zum Leitfaden für die Bezirke zum Umgang mit Leihrädern einen entsprechenden Leitfaden
für die Bezirke zum Umgang mit Leih-Elektrokleinstfahrzeugen geben?
Antwort zu 6, 7, 9 und zu 10:
Den Unternehmen wurde mitgeteilt, dass für den Betrieb Verleihsystems von E-Tretrollern
die gleichen Regelungen gelten wie für den stationslosen Fahrradverleih. Der
Kriterienkatalog („Hinweise und Anforderungen für das Abstellen von stationslosen
Fahrradverleihsystemen auf öffentlichen Straßen im Land Berlin“) wurde ausgehändigt.
Dieser beinhaltet im Wesentlichen Abstandsregelungen (Grundmaß für den Fußverkehr
von mindestens 1,60 m sowie vorgeschriebene Sicherheitsabstände freihalten; Beachtung
der Barrierefreiheit; Zugänglichkeit von Haltestellen beziehungsweise Ein- und Ausgängen
von U- und S- Bahnhöfen sowie Freihalten von Flächen für Feuerwehr, Rettungsdienste,
Polizei, Abfallentsorgung / Straßenreinigung / Winterdienste; keine Beeinträchtigung
städtebaulich oder historisch sensibler Bereiche, zum Beispiel Brandenburger Tor und
Umgebung, Bebelplatz). Das maßvolle gebündelte Abstellen von bis zu vier
Leihfahrrädern wird noch als verkehrsüblich angesehen, dagegen bedürfen
Rückgabezonen, Sammel-stellen beziehungsweise mit vergleichbarem Konzept
betriebene Fahrradverleihsysteme einer Sondernutzungserlaubnis.
Frage 8:
Wie wird die Durchführung der Sondernutzung kontrolliert? Werden die Fahrzeuge zur Erleichterung der
Kontrolle gekennzeichnet?
Antwort zu 8:
Sofern künftig eine Sondernutzung vorliegen sollte, kann diese, wie alle Sondernutzungen,
gesondert oder anlassbezogen kontrolliert werden. Jeder E-Tretroller muss über eine
Allgemeine Betriebserlaubnis oder Einzelbetriebserlaubnis sowie eine individuelle
Versicherungsplakette verfügen.
Frage 11:
Wie will der Senat die Verkehrssicherheit und die Barrierefreiheit auf Gehwegen gewährleisten?
Antwort zu 11:
Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit durch verbotswidriges Befahren von
Gehwegen oder Fußgängerzonen durch Nutzer von E-Tretrollern können überwacht und
ordnungsrechtlich geahndet werden.
Frage 12:
Wie will der Senat das Gehweg-Verbot für Elektrokleinstfahrzeuge durchsetzen?
Antwort zu 12:
Der Allgemeine Ordnungsdienst der Bezirksämter von Berlin wird im Rahmen seiner
allgemeinen Streifentätigkeit, analog zu Radfahren auf dem Gehweg, bei unerlaubter
4
Gehwegbenutzung mit Elektrokleinstfahrzeugen einschreiten und die erforderlichen
Maßnahmen entsprechend der Vorgaben des § 10 der Verordnung über die Teilnahme
von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (eKFV) treffen sowie gegebenenfalls
Ordnungswidrigkeitsanzeigen fertigen.
In eilbedürftigen Fällen trifft auch der Polizeipräsident in Berlin geeignete Maßnahmen zur
Gefahrenabwehr.
Frage 13:
Wird es Schwerpunktkontrollen bei Elektrokleinstfahrzeugen geben?
Antwort zu 13:
Schwerpunktkontrollen in Bezug auf die Straßenbenutzung mit E-Tretrollern sind zunächst
von den Bezirksämtern von Berlin nicht vorgesehen. Bei Schwerpunktaktionen ist immer
ein Einschreiten gegen die Gesamtheit der auftretenden Verkehrsverstöße angezeigt.
Der Polizeipräsident in Berlin wird im Rahmen der Verkehrsüberwachung ein besonderes
Augenmerk hierauf richten.
Berlin, den 02.07.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz