Straßenverkehr: Elektrokleinstfahrzeuge – Wie gut ist Berlin vorbereitet?, aus Senat

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Vorbemerkung der Verwaltung :
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine
Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Bezirksämter von Berlin
um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat
übermittelt wurde.
Frage 1:
Welche Erkenntnisse hat der Senat darüber, welche Sharing-Anbieter von #Elektrokleinstfahrzeugen im Land
Berlin ihre Angebote im öffentlichen Raum bereitstellen wollen?
Antwort zu 1:
Es sind die Anbieter „#Bird“, „#Circ“ (vormals „#Flash“), „#Float“, „#Hive“ (#myTaxi), „#Lime“, „#Moo
Scooters“, „#Tier Mobility“ und „#VOI“ bekannt.
Frage 2:
Welche Anbieter wollen wie viele Fahrzeuge in den Umlauf bringen?
Antwort zu 2:
Nach eigenen Aussagen der Unternehmen wird zunächst mit etwa 1.000 Elektro –
Tretrollern pro Anbieter gestartet.
Frage 3:
Welche #Sharing-Anbieter, die ihre Angebote unterbreiten wollen, haben im Voraus das Gespräch mit dem
Senat und den Bezirken gesucht?
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Antwort zu 3:
Die in der Antwort zu Frage 1 genannten Anbieter haben das Gespräch mit der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz gesucht und haben an der
Informationsveranstaltung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im
April 2019 teilgenommen.
Frage 4:
Trifft es zu, dass alle dem Senat bekannten Sharing-Anbieter „#Freefloater“ sind? Wenn nein, gibt es
Anbieter, die #stationsbasiert arbeiten oder ein hybrides System etablieren wollen?
Antwort zu 4:
Die in der Antwort zu Frage 1 genannten Anbieter beabsichtigen, ein stationsloses
Verleihsystem zu betreiben. Von einem stationsbasierten oder hybriden System hat der
Senat keine Kenntnis.
Frage 5:
Welche Erkenntnisse hat der Senat darüber, welche „Halbwertszeit“ die Fahrzeuge haben und wie bewertet
er dies aus ökologischer Sicht?
Antwort zu 5:
Nach eigenen Angaben der Anbieter werden für den deutschen Markt hochwertige ETretroller
hergestellt. „Lime“ hat mitgeteilt, dass es die „Lime“ Gen-3-Scooter (dritte
Generation) erst seit ein paar Monaten gebe. Es lägen aufgrund der Neuartigkeit der
Scooter noch keine verlässlichen Erfahrungswerte vor. Die E-Tretroller seien mit circa 22
Kilogramm so gebaut, dass die Lebensdauer besonders lang sei. „Lime“ habe auch den
Anspruch, ihre für die Nutzung nicht mehr geeigneten E-Tretroller zu recyceln und
kooperiere mit lokalen und regional zertifizierten Recyclingunternehmen, um ihre
Fahrzeuge effizient und verantwortungsbewusst zu recyceln. Der Gen-3-Scooter sei mit
einer Reihe von Merkmalen ausgestattet, die seine Lebensdauer verlängern. Eine
erweiterte Akkukapazität vergrößere die Reichweite des E-Tretrollers um 20 Prozent auf
bis zu 50 Kilometer. Das sei der höchste Standard, den es in der Branche gebe.
Frage 6:
Welche Anforderungen und Einschränkungen gelten für das Abstellen von stationslosen Leih-
Elektrokleinstfahrzeugen im öffentlichen Raum?
Frage 7:
Treffen die Regelungen zur Sondernutzung des Straßenlandes bei Leihrädern analog auch auf
Elektrokleinstfahrzeuge zu? Wenn nein, welche weiteren Regelungen kommen hier zur Anwendung?
Frage 9:
Inwiefern wurden die Anbieter entsprechend durch den Senat informiert?
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Frage 10:
Wird es analog zum Leitfaden für die Bezirke zum Umgang mit Leihrädern einen entsprechenden Leitfaden
für die Bezirke zum Umgang mit Leih-Elektrokleinstfahrzeugen geben?
Antwort zu 6, 7, 9 und zu 10:
Den Unternehmen wurde mitgeteilt, dass für den Betrieb Verleihsystems von E-Tretrollern
die gleichen Regelungen gelten wie für den stationslosen Fahrradverleih. Der
Kriterienkatalog („Hinweise und Anforderungen für das Abstellen von stationslosen
Fahrradverleihsystemen auf öffentlichen Straßen im Land Berlin“) wurde ausgehändigt.
Dieser beinhaltet im Wesentlichen Abstandsregelungen (Grundmaß für den Fußverkehr
von mindestens 1,60 m sowie vorgeschriebene Sicherheitsabstände freihalten; Beachtung
der Barrierefreiheit; Zugänglichkeit von Haltestellen beziehungsweise Ein- und Ausgängen
von U- und S- Bahnhöfen sowie Freihalten von Flächen für Feuerwehr, Rettungsdienste,
Polizei, Abfallentsorgung / Straßenreinigung / Winterdienste; keine Beeinträchtigung
städtebaulich oder historisch sensibler Bereiche, zum Beispiel Brandenburger Tor und
Umgebung, Bebelplatz). Das maßvolle gebündelte Abstellen von bis zu vier
Leihfahrrädern wird noch als verkehrsüblich angesehen, dagegen bedürfen
Rückgabezonen, Sammel-stellen beziehungsweise mit vergleichbarem Konzept
betriebene Fahrradverleihsysteme einer Sondernutzungserlaubnis.
Frage 8:
Wie wird die Durchführung der Sondernutzung kontrolliert? Werden die Fahrzeuge zur Erleichterung der
Kontrolle gekennzeichnet?
Antwort zu 8:
Sofern künftig eine Sondernutzung vorliegen sollte, kann diese, wie alle Sondernutzungen,
gesondert oder anlassbezogen kontrolliert werden. Jeder E-Tretroller muss über eine
Allgemeine Betriebserlaubnis oder Einzelbetriebserlaubnis sowie eine individuelle
Versicherungsplakette verfügen.
Frage 11:
Wie will der Senat die Verkehrssicherheit und die Barrierefreiheit auf Gehwegen gewährleisten?
Antwort zu 11:
Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit durch verbotswidriges Befahren von
Gehwegen oder Fußgängerzonen durch Nutzer von E-Tretrollern können überwacht und
ordnungsrechtlich geahndet werden.
Frage 12:
Wie will der Senat das Gehweg-Verbot für Elektrokleinstfahrzeuge durchsetzen?
Antwort zu 12:
Der Allgemeine Ordnungsdienst der Bezirksämter von Berlin wird im Rahmen seiner
allgemeinen Streifentätigkeit, analog zu Radfahren auf dem Gehweg, bei unerlaubter
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Gehwegbenutzung mit Elektrokleinstfahrzeugen einschreiten und die erforderlichen
Maßnahmen entsprechend der Vorgaben des § 10 der Verordnung über die Teilnahme
von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (eKFV) treffen sowie gegebenenfalls
Ordnungswidrigkeitsanzeigen fertigen.
In eilbedürftigen Fällen trifft auch der Polizeipräsident in Berlin geeignete Maßnahmen zur
Gefahrenabwehr.
Frage 13:
Wird es Schwerpunktkontrollen bei Elektrokleinstfahrzeugen geben?
Antwort zu 13:
Schwerpunktkontrollen in Bezug auf die Straßenbenutzung mit E-Tretrollern sind zunächst
von den Bezirksämtern von Berlin nicht vorgesehen. Bei Schwerpunktaktionen ist immer
ein Einschreiten gegen die Gesamtheit der auftretenden Verkehrsverstöße angezeigt.
Der Polizeipräsident in Berlin wird im Rahmen der Verkehrsüberwachung ein besonderes
Augenmerk hierauf richten.
Berlin, den 02.07.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Taxi: Taxi-Sharing-App Gemeinsam fahren, gemeinsam sparen – Quelle: https://www.berliner-zeitung.de

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/taxi-sharing-app–gemeinsam-fahren–gemeinsam-sparen-30107990?dmcid=nl_20180503_30107990

Sharing ist in Mode. Autos, Fahrräder und Elektroroller können in Berlin bereits gemeinschaftlich genutzt werden. Jetzt kommt ein weiteres Verkehrsmittel hinzu: Taxis. Wer ein Mobiltelefon hat, kann sich mit Fremden ein Taxi teilen und viel Geld sparen. Als erste Taxi-Sharing-App in Berlin wird an diesem Donnerstag Mytaxi für diese Option freigeschaltet. „Start ist um 18 Uhr“, sagte Alexander Mönch von Mytaxi. Bald können auch die Nutzer einer anderen App diese Möglichkeit in Anspruch nehmen. „Am 1. Juni geht es los“, so Hermann Waldner von Taxi Berlin.

Mönch erläutert die Strategie: „Wir wollen neue Kundengruppen für die Marke Taxi gewinnen. Mit Mytaximatch sprechen wir preissensible, junge Menschen an, die Taxis sonst nicht oder nur selten nutzen würden.“ In Warschau und Hamburg sei das Konzept bisher aufgegangen.

Umweg möglich

Dass Mytaxi nun auch in Berlin Taxi- Sharing anbietet, liege auf der Hand: „Die Berliner sind Neuerungen gegenüber aufgeschlossen, der Anteil junger Menschen ist hoch.“ Vom 3. Mai an gibt es täglich von 18 bis 6 Uhr die Möglichkeit, sich Taxifahrten mit Unbekannten zu teilen und einen Teil des Fahrgelds zu sparen.

Die erste Voraussetzung ist, dass der Taxibetreiber mit dem Daimler-Tochterunternehmen Mytaxi kooperiert. „Von den mehr als 8100 Taxis in Berlin sind über 4000 Taxis mit rund 5000 Fahrerinnen und Fahrern über Mytaxi buchbar“, sagte Mönch. Die zweite Voraussetzung ist, dass die Fahrt innerhalb des Berliner S-Bahn-Rings stattfindet: „Wir brauchen eine gewisse Dichte und größere Verkehrsströme, damit sich genug Fahrgäste mit ähnlichen Wegen und Zielen zusammenfinden. Je weiter wir uns von der Innenstadt entfernen, desto geringer wird die Chance, dass ein Fahrgast Mitfahrer bekommt.“

Nach einigen Monaten werde untersucht, ob das Gebiet ausgeweitet wird. „Dann wird auch geprüft, ob der Flughafen Tegel als Start und Ziel einbezogen wird. Derzeit sehen wir dort aber noch Hindernisse“ – der Warteplatz für bestellte Taxis liege weit von den Terminals entfernt. Nicht sehr attraktiv, sagte Mönch.

Wenn jemand mit der Mytaxi-App ein Taxi bucht und die „Match“-Option antippt (das englische Wort match bedeutet „zusammenpassen“), sucht der Computer 25 Sekunden lang nach einem Mitfahrer. Findet sich niemand, der eine ähnliche Tour gebucht hat, beginnt der Fahrgast die Tour erst einmal allein auf dem Rücksitz. Doch der Computer bleibt nicht untätig. Gut möglich, dass er doch noch einen Mitfahrer findet – und das Taxi zu ihm fahren muss, damit er einsteigen kann.

Es werde darauf geachtet, dass der Umweg nicht zu groß wird, sagte Mönch. „In Hamburg beträgt er durchschnittlich 1,2 Kilometer, die Fahrtdauer verlängert sich im Schnitt um vier Minuten. Aus Sicht der Fahrgäste ist das kein Problem. 82 Prozent unserer Kunden haben sich bei Umfragen zufrieden geäußert.“

Der Computer errechnet auch, wie der Fahrpreis aufgeteilt wird. Je mehr Menschen weite Strecken gemeinsam zurücklegen, desto billiger wird es. In Hamburg sparen 94 Prozent der Fahrgäste, die sich in Taxi teilen, zwischen 20 und 60 Prozent des regulären Tarifs. Dort ist die Mitfahrersuche in 20 bis 30 Prozent der Fälle erfolgreich – Tendenz steigend. Bleibt sie erfolglos, gibt es ein Trostpflaster. „30 Prozent des Fahrpreises werden per Gutschein erstattet. Solche No-Match-Gutscheine wird es auch in Berlin geben“, so Alexander Mönch. „Wir subventionieren das Angebot für eine Übergangszeit.“

Mehrmals Trinkgeld pro Fahrt

Für die Fahrer sei Taxiteilen auf jeden Fall attraktiv. Sie bekommen stets den regulären Fahrpreis, wie ihn das Taxameter anzeigt, wofür wie sonst auch die Mytaxi-Provision von sieben Prozent anfällt. Außerdem haben sie die Chance, pro Tour mehrmals Trinkgeld zu kassieren, hieß es.

Wie berichtet können bald auch Nutzer der Taxi-Berlin-App die Funktion „gemeinschaftlich fahren“ wählen. Für Taxibetreiber erhöhe sich die Chance, längere Strecken zu fahren, für die Fahrgäste gebe es einiges zu sparen, so Waldner: „bis zu 75 Prozent des regulären Fahrpreises.“ Auch in diesem Fall hängt die Ersparnis davon ab, wie viele Mitfahrer sich finden – anfangs werden es nicht allzu viele sein. Ein Trostpflaster für den Fall, dass sich niemand findet, werde es bei Taxi Berlin nicht geben. Aber dafür wird rund um die Uhr im gesamten Berliner Stadtgebiet die Möglichkeit angeboten, sich mit anderen ein Taxi zu teilen. Rechtlich steht Taxi-Sharing nichts entgegen: Der Senat hat keine Einwände.

– Quelle: https://www.berliner-zeitung.de/30107990 ©2018

#Sharing ist in Mode. Autos, Fahrräder und Elektroroller können in Berlin bereits gemeinschaftlich genutzt werden. Jetzt kommt ein weiteres Verkehrsmittel hinzu: Taxis. Wer ein Mobiltelefon hat, kann sich mit Fremden ein #Taxi teilen und viel Geld sparen. Als erste #Taxi-Sharing-App in Berlin wird an diesem Donnerstag #Mytaxi für diese Option freigeschaltet. „Start ist um 18 Uhr“, sagte Alexander Mönch von Mytaxi. Bald können auch die Nutzer einer anderen App diese Möglichkeit in Anspruch nehmen. „Am 1. Juni geht es los“, so Hermann Waldner von Taxi Berlin.

Mönch erläutert die Strategie: „Wir wollen neue Kundengruppen für die Marke Taxi gewinnen. Mit #Mytaximatch sprechen wir preissensible, junge Menschen an, die Taxis sonst nicht oder nur selten nutzen würden.“ In Warschau und Hamburg sei das Konzept bisher aufgegangen.

Umweg möglich

Dass Mytaxi nun auch in Berlin Taxi- Sharing anbietet, liege auf der Hand: „Die Berliner sind Neuerungen gegenüber aufgeschlossen, der Anteil junger Menschen ist hoch.“ Vom 3. Mai an gibt es täglich von 18 bis 6 Uhr die Möglichkeit, sich Taxifahrten mit Unbekannten zu teilen und einen Teil des Fahrgelds zu sparen.

Die erste Voraussetzung ist, dass der Taxibetreiber mit dem #Daimler-Tochterunternehmen Mytaxi kooperiert. „Von den mehr als 8100 Taxis in Berlin sind über 4000 Taxis mit rund 5000 Fahrerinnen und Fahrern über Mytaxi buchbar“, sagte Mönch. Die zweite Voraussetzung ist, dass die Fahrt innerhalb des Berliner S-Bahn-Rings stattfindet: „Wir brauchen eine gewisse Dichte und größere Verkehrsströme, damit sich genug Fahrgäste mit ähnlichen Wegen und Zielen zusammenfinden. Je weiter wir uns von der Innenstadt entfernen, desto geringer wird die …