U-Bahn: U1 und U3 nach Böschungsbrand weiterhin unterbrochen, aus BVG

Nach dem gestrigen Böschungsbrand unterhalb der Trasse der Linien U1 und U3 ist der Abschnitt zwischen den Bahnhöfen Nollendorfplatz und Kottbusser Tor weiterhin unterbrochen. Bei dem Brand waren Kabel der U-Bahn-Signalanlagen schwer beschädigt worden. Die Fachleute der BVG haben nach der Schadensaufnahme noch in der Nacht mit der Reparatur begonnen. Die Kabel müssen nun von Hand neu verknüpft und anschließend geprüft werden. Nach derzeitiger Prognose kann dies bis zum Wochenende dauern.

Die BVG hatte als Ersatz bereits am frühen Dienstagabend einen Ersatzverkehr mit Bussen eingerichtet. Seit dem heutigen Mittwoch fahren die Ersatzbusse zwischen Gleisdreieck (bis dort bitte U2 nutzen) und Kottbusser Tor. Es sind 15 Fahrzeuge im Einsatz, so dass ca. alle drei bis vier Minuten ein Bus kommt. Dennoch empfiehlt die BVG dringend, den betroffenen Bereich weiträumig zu umfahren.

Die Fahrgäste werden seit Dienstag unter anderem per Twitter, auf BVG.de sowie mit Laufzeilen an den Daisy-Anzeigern und im Berliner Fenster informiert. An den betroffenen Bahnhöfen ist Personal zur Fahrgastinformation im Einsatz, zusätzlich werden entsprechende Aushänge angebracht.

Hinweise an die Redaktionen: Fragen zum Brand richten Sie bitte ausschließlich an die Kollegen der Berliner Feuerwehr. Die Pressemitteilung zu den langfristig geplanten Arbeiten auf der U1/U3 im Bereich Gleisdreieck ab Montag folgt.

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Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

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Bahnverkehr: Neue tägliche Verbindung zwischen Berlin, Dresden, Prag, Wien und Graz • Start am 4. Mai 2020 Kooperation von DB, ÖBB und CD, aus DB

https://www.deutschebahn.com/pr-berlin-de/aktuell/presseinformationen/Neue-taegliche-Verbindung-zwischen-Berlin-Dresden-Prag-Wien-und-Graz-Start-am-4-Mai-2020-4469610

Die europäischen Eisenbahnunternehmen #DB, #ÖBB und #CD bringen ab dem kommenden Frühjahr eine neue Zugverbindung an den Start und schicken den #Railjet auf die Reise.

Morgens gegen 6 Uhr ab Berlin und um 8 Uhr ab Dresden, erreicht der Zug bereits um 10.30 Uhr #Prag. Ideal für einen Tagesausflug in die tschechische Hauptstadt. Nach siebenstündigem Aufenthalt ist die Rückfahrt um 17.30 Uhr möglich. Start ist am 4. Mai auf der Strecke Berlin– #Graz in der Gegenrichtung startet der Zug am 5. Mai 2020.

Für Dresden bedeutet der neue Railjet eine Direktverbindung tagsüber nach Österreich. Der Railjet fährt über #Wien umsteigefrei weiter bis Graz.

Mit dem Super Sparpreis Europa sind Tickets zum Beispiel von Berlin nach Prag bereits ab 19,90 Euro, von Dresden ab 14,90 Euro erhältlich. Buchbar ist die neue Verbindung sechs Monate im Voraus.

Das verbesserte Angebot ergänzt die bestehende ICE-Tagesverbindung von Berlin über Halle (Saale), Erfurt, Nürnberg und Passau nach Wien sowie das tägliche Nachtangebot mit dem #ÖBB-Nightjet. Zwischen Berlin, Dresden und Prag verstärkt das neue Railjet-Angebot die bestehende EC-Linie mit einer zusätzlichen #Frühfahrt Richtung Tschechien und einer neuen #Spätverbindung in der Gegenrichtung.

Platz für Neues Der über 100 Jahre alte Berliner U-Bahnhof Potsdamer Platz erhält einen neuen Bahnsteig.

Der über 100 Jahre alte Berliner #U-Bahnhof #Potsdamer Platz erhält einen neuen #Bahnsteig. Das ist notwendig, da die verbauten Materialen veraltet sind und eine statische Ertüchtigung notwendig ist. In der ersten Phase der Erneuerung wird die U-Bahnlinie 2 in Richtung Ruhleben nicht am U-Bahnhof Potsdamer Platz halten.

Dies gilt in der Zeit von Montag, den 7. Oktober 2019 bis Montag, den 12. Oktober 2020. Die Arbeiten nehmen so viel Zeit in Anspruch, da die komplette Bahnsteigseite bis zur #Gleisebene #abgerissen und im Anschluss wieder neu aufgebaut werden muss.

Die BVG empfiehlt ihren Fahrgästen in Richtung Ruhleben, bis zum U-Bahnhof Gleisdreieck zu fahren. Dort kann ohne Bahnsteigwechsel der Zug in Gegenrichtung zurück zum U-Bahnhof Potsdamer Platz genommen werden.

Im Anschluss wird am U-Bahnhof Potsdamer Platz die andere Bahnsteigseite in Richtung S+U Pankow saniert. Für die Anlieferung der Baumaterialien muss der #Ausgang in Richtung Leipziger Straße/Leipziger Platz bis voraussichtlich Oktober 2021 #gesperrt werden.

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Flughäfen: Neue Entgeltordnung für den BER? aus Senat

www.berlin.de

1. Wie ist der aktuelle Stand der Erstellung der #Entgeltordnung für den #Flughafen Berlin Brandenburg
Willy Brandt (#BER)?
Zu 1.: Im Jahr 2011 wurde die Entgeltordnung für den Flughafen Berlin Brandenburg
(BER) durch das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg
genehmigt. 2017 wurde diese nach Konsultationen mit den Airlines geändert
und erneut genehmigt. Derzeit befindet sich die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
(FBB) in einem erneuten Konsultationsprozess mit den Airlines, um insbesondere die
Einführung des ereignisbezogenen Lärmentgelts und Änderungen bei den Positionsentgelten
vorzunehmen. Die FBB geht von einer Genehmigung rechtzeitig vor Eröffnung
des BER aus.
1.1 Sind für die Entgeltordnung für den BER Erhöhungen der Entgeltsätze beim massebezogenen Startund
Landeentgelt und den Passagiergrundentgelten gegenüber dem Stand der Entgeltordnung von
2012 vorgesehen?
1.2 Wenn ja, in welcher Höhe?
1.3 Wenn nein, warum nicht?
Zu 1.1 – 1.3: Laut Auskunft der FBB sind gegenüber dem Stand der im Jahr 2011
genehmigten Entgeltordnung für den BER keine Änderungen der Höhe der Entgeltsätze
vorgesehen; die FBB sieht hierfür keine Notwendigkeit.
1.4 Ist, wie in der Entgeltordnung von 2012, ein Warteraumentgelt vorgesehen?
Zu 1.4: Ob künftig ein Warteraumentgelt vorgesehen sein wird, kann aufgrund des o.g.
erneuten und noch nicht abgeschlossenen Konsultationsprozesses noch nicht mitgeteilt
werden.
2/3
1.5 Wenn ja, ist weiterhin die Aufteilung in Main-Pier, Süd- und Nord-Pier mit den gleichen Entgeltsätzen
geplant?
Zu 1.5: Ja, diese Aufteilung ist weiterhin geplant.
2. Welche Rolle spielt der Lärmschutz bei der Erarbeitung der Entgeltordnung durch die Flughafengesellschaft
Berlin Brandenburg (FBB)?
Zu 2.: Die zukünftige Entgeltordnung für den BER sieht ein lärmbezogenes Start- und
Landeentgelt vor.
2.1 Welche Entgeltsätze sind bei den lärmbezogenen Start- und Landeentgelten und welche tageszeitlichen
Aufschläge in den Nachtrandzeiten und der Nacht vorgesehen? Wie unterscheiden sie sich von
der Entgeltordnung von 2012?
Zu 2.1: Die FBB beabsichtigt, ein ereignisbezogenes Lärmentgelt einzuführen. Damit
soll ein Anreiz zu entsprechend leiseren Flugverfahren geschaffen werden.
In dem im Jahr 2011 genehmigten Lärmentgelt für den BER werden Luftfahrzeugtypen
entsprechend den durchschnittlich gemessenen Lärmwerten in maximale Lärmklassen
eingestuft (Lärmklasse 1 = 33,25 EUR bis Lärmklasse 7 = 3.990 EUR je Flugbewegung).
In dem zur Inbetriebnahme im Jahr 2020 geplanten, aber noch nicht genehmigten,
Lärmentgelt für den BER wird jeder Flug entsprechend dem tatsächlich gemessenen
Lärm abgerechnet; die Einstufung erfolgt in 11 Lärmklassen (Lärmklasse 1 = 40 EUR
bis Lärmklasse 11 = 7.500 EUR je Flugbewegung).
Vergleich der Nachtzuschläge:
Zeitintervall 2011 2020
22.00 bis 22.59 Uhr Ortszeit 20% 100%
23.00 bis 23.29 Uhr Ortszeit 50% 200%
23.30 bis 23.59 Uhr Ortszeit 100% 300%
00.00 bis 04.59 Uhr Ortszeit 400% 500%
05.00 bis 05.29 Uhr Ortszeit 100% 500%
05.30 bis 05.59 Uhr Ortszeit 50% 500%
2.2 ist ein Lärmschutzentgelt zur Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen?
Zu 2.2: Ja, es ist ein Schallschutzentgelt vorgesehen.
2.2.1 Wenn ja, in welcher Höhe?
2.2.2 Wenn nicht, warum nicht?
Zu 2.2.1 und 2.2.2: Das Entgelt ist zweigeteilt. Zum einen wird ein fixes Entgelt je Flugbewegung
bis 60.000 kg Höchstabfluggewicht des Luftfahrzeugs in Höhe von 34 EUR
und bei mehr als 60.000 kg Höchstabfluggewicht in Höhe von 68 EUR erhoben. Zum
anderen wird ein variables Entgelt je Passagier bzw. 100 kg Fracht/Post in Höhe von
0,50 EUR erhoben.
3. Wird es Entgeltaufschläge bei Verspätungen in den Nachtrandzeiten oder bei Ausnahmegenehmigungen
in der Nachtzeit geben?
3/3
Zu 3.: Ja, durch Zuschläge auf das Lärmentgelt (siehe Antwort zu 2.1) von bis zu
500%.
4. Wird es verkehrsfördernde Konditionen in der Entgeltordnung geben?
4.1 Wenn ja, wie werden die ausgestaltet sein?
Zu 4. und 4.1: Verkehrsfördernde Konditionen sind in der neuen Entgeltordnung vorgesehen
für neue Destinationen mit Schwerpunkt Langstrecke, für die Anzahl der
Passagiere pro Jahr und für eine besonders hohe Auslastung.
5. Ist in der Entgeltordnung ein emissionsabhängiges Entgelt enthalten?
Zu 5.: In der genehmigten wie in der geplanten Entgeltordnung für den BER ist ein
emissionsabhängiges Entgelt vorgesehen.
5.1 Wenn ja, erfolgt die Berechnung auf Grundlage des CO2 Ausstoßes oder Stickoxid – und Kohlenwasserstoffemission?
5.2 Wenn nicht, warum nicht?
Zu 5.1 und 5.2: Die Berechnung erfolgt wie an allen großen deutschen Flughäfen auf
Grundlage des Stickstoffäquivalents.
6. Wird es aus Gründen des Klima- und Umweltschutzes Entgeltunterschiede zwischen innerdeutschen
Verbindungen und Kontinental- beziehungsweise Interkontinentalstrecken geben?
Zu 6.: Entgeltunterschiede zwischen Kurz-, Mittel- und Langstreckenverbindungen
sind nicht vorgesehen.
7. Bis wann muss die Entgeltordnung genehmigt und veröffentlicht sein, um zur geplanten Eröffnung
des BER im Oktober 2020 wirksam zu werden?
Zu 7.: Der Antrag auf Genehmigung der nach dem erneuten Konsultationsprozess mit
den Airlines angepassten Entgeltordnung ist bis spätestens fünf Monate vor dem Inkrafttreten
der beabsichtigten Entgeltordnung bei der Genehmigungsbehörde zu stellen.
Vor dem Antrag sind die Änderungen den Airlines in einer Konsultation vorzustellen.
Spätestens zwei Monate vor dem Inkrafttreten ist die Entgeltordnung in den Nachrichten
für Luftfahrer, dem Amtsblatt für die Luftfahrt in der Bundesrepublik Deutschland
herausgegeben von der Deutschen Flugsicherung, zu veröffentlichen.
Berlin, den 27.09.2019
In Vertretung
Vera Junker
Senatsverwaltung für Finanzen

Bahnhöfe + Cottbus + Straßenbahn: Infrastruktur Cottbuser Bahnhof geht am 22. Oktober in Betrieb, aus Lausitzer Rundschau

https://www.lr-online.de/lausitz/cottbus/cottbuser-bahnhof-geht-am-22-oktober-in-betrieb_aid-46218897

#Cottbus. Nach drei Jahren Bauzeit wird der #Verkehrsknoten am Cottbuser #Bahnhof am 21. Oktober eingeweiht und geht einen Tag später ans Netz. Das hat Auswirkungen auf den gesamten #Nahverkehr in der Stadt und der Region.

Mit zehn Wochen Verzug wird der neue Verkehrsknoten am Bahnhof am Montag nach den Herbstferien offiziell eingeweiht. Die Party beginnt um 15 Uhr. An dem Tag können Besucher das neue Herzstück des Cottbuser Nahverkehrs eingehend inspizieren. Die Stadt will ein Fest für die ganze Familie bereiten.

Danach wird es allerdings ernst. Denn am Dienstag, 22. Oktober, geht der Verkehrsknoten in Betrieb. Damit tritt der neue Verkehrsplan von Cottbusverkehr in Kraft – alle #Straßenbahnen mit Ausnahme der Linie 3 werden dann über den Bahnhof fahren, genauso wie die Mehrzahl der #Buslinien. Der alte #Busbahnhof an der Marienstraße wird außer Dienst genommen. Das hat Auswirkungen auf den gesamten …

zu Fuß mobil: Grünphasen von Lichtsignalanlagen und Fußgängerstrategie, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie beurteilt der Senat die sich in Berlin und auch in anderen Kommunen häufenden Beschwerden von Bürgerinnen
und Bürgern, dass die #Grünphasen der #Lichtsignalanlagen („#Ampeln“) an Straßen mit großem
Querschnitt für #Seniorinnen und Senioren, #Kinder und #mobilitätseingeschränkte Personen zu kurz sind, um
die Fahrbahn „in einem Zug“ zu überqueren?
Antwort zu 1:
Die Sorgen und Beschwernisse der Bürgerinnen und Bürger bei der Querung an lichtzeichengeregelten
Kreuzungen und Einmündungen sind dem Berliner Senat bekannt. Diese
waren u.a. auch Anlass für den Gesetzesentwurf zum 4. Abschnitt „Fußverkehr“ des Berliner
Mobilitätsgesetzes (#MobG). Mittels dieses, sich derzeit noch in der Abstimmung befindlichen
Gesetzesentwurfes, werden verschiedene Regelungen vorgesehen, welche
nicht nur den Schutz der zu Fuß Gehenden, sondern auch die Attraktivität für die Teilnahme
am Straßenverkehr für zu Fuß Gehende erhöhen werden.
Frage 2:
Werden die Spielräume, die die „Richtlinien für Lichtsignalanlagen (#RiLSA)“ hinsichtlich der Gehgeschwindigkeiten
für die Grünphasen und Räumungszeiten vorsehen (1,0 bis 1,5 m/sec), zugunsten der Fußgängerinnen
und Fußgänger (also 1,0 m/sec) in Berlin konsequent genutzt oder entscheidet die Verkehrslenkung
Berlin in Abwägung auch einmal zugunsten der Leistungsfähigkeit des KFZ-Verkehrs?
Werden Abwägungen und Entscheidungen der Verkehrslenkung Berlin nach den Prioritäten der Verkehrspolitik
kontrolliert oder ist dies eher eine „black box“ für die politische Leitung?
Antwort zu 2:
Seit 2016 wird in Berlin an allen Lichtzeichenanlagen (LZA), deren Signalzeitenprogramme
zu erarbeiten bzw. zu überarbeiten sind, bei der Bemessung der Grünphasen grundsätzlich
von einer Gehgeschwindigkeit von 1,0 m/s ausgegangen. Für die sich anschließende
2
Räumzeit wird in Berlin eine Räumgeschwindigkeit von 1,2 m/s angesetzt. Ausgenommen
sind hiervon LZA in der Nähe von verkehrssensiblen Einrichtungen (Krankenhäuser, Seniorenheime,
Schulen und Kitas) bei denen in Berlin eine Räumgeschwindigkeit von 1,0 m/s
angewendet wird.
Die Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) differenzieren nicht zwischen Geh- und
Räumgeschwindigkeit. Als Regelwert der Räumgeschwindigkeit sehen die RiLSA 1,2 m/s
vor, wobei auch Variationen von 1,0 bis 1,5 m/s zulässig sind.
Darüber hinaus kann es an lichtzeichengeregelten Kreuzungen aufgrund der Knotengeometrie
oder notwendiger Einzelsignalisierungen von Verkehrsbeziehungen auch dazu
kommen, dass sich der Komfort der Gesamtquerung innerhalb eines Umlaufs nicht realisieren
lässt. Dies ist aber im Sinne der Verkehrssicherheit und nicht als Bevorzugung des
Kfz-Verkehrs zu bewerten.
Die Verkehrslenkung (VLB) ist mit den Gesetzesgrundlagen und verkehrspolitischen Zielen
vertraut und führt die notwendigen Abwägungen auch bei signaltechnischen Sicherungen
eigenständig im Interesse einer verkehrssicheren Lösung durch. Gleichwohl findet ein
regelmäßiger Austausch der Hautleitung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz mit der Leitung der VLB statt, bei dem sowohl die Umsetzung grundsätzlicher
verkehrspolitischer Ziele als auch Einzelfälle bei Bedarf zielgerichtet abgestimmt werden.
Frage 3:
Ist die RiLSA rechtsverbindlich oder nur eine Empfehlung Bundes an die Kommunen, d.h. kann der Senat
bzw. die Kommune auch zugunsten der Fußgängerinnen und Fußgänger eine niedrigere demographiegerechte
Gehgeschwindigkeit z.B. 0,8 m/sec in der Ampelsteuerung ansetzen?
Antwort zu 3:
Die RiLSA sind ein in Deutschland gültiges technisches Regelwerk und enthalten Vorgaben
und Empfehlungen für die Planung und den Betrieb von Ampelanlagen. Sie werden
herausgegeben von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV).
Für eine rechtsverbindliche Anwendung bedarf die RiLSA ergänzend eines Einführungserlasses
sowohl seitens des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur als
auch von den jeweiligen für die Straßenverkehrs-Ordnung zuständigen Obersten Landesbehörden.
In diesen Einführungserlässen können auch Abweichungen von der RiLSA vorgegeben
werden.
Frage 4:
Ist die im Referentenentwurf zum Abschnitt Fußverkehr im Mobilitätsgesetz (§ 55) vorgesehene Überquerungsmöglichkeit
einer mehrspurigen Straße während einer Grünphase in einem Zug mit der RiLSA vereinbar?
Antwort zu 4:
Grundsätzlich ist das Ziel mit den Vorgaben der RiLSA vereinbar.
Es kann jedoch sein, dass hierfür die Umlaufzeiten der Programme angepasst werden
müssen und sich zum Erhalt der Koordinierung entlang des zu überquerenden Straßenzuges
dann alle LZA geändert werden müssen.
Des Weiteren hängt es von der Größe der Kreuzungen ab, ob diese Modifizierung der
Signalzeiten nicht die Rotzeiten und damit die Wartezeiten der dann wartenden Verkehrs3
teilnehmenden – auch der zu Fuß Gehenden – in ein als nicht mehr zumutbar wahrgenommenes
Maß steigert.
Frage 5:
Wann wird der Referentenentwurf vom 28.03.2019 in das Mobilitätsgesetz aufgenommen?
Antwort zu 5:
Das erste Gesetz zur Änderung des Berliner MobG, inklusive des Abschnitts zur Förderung
des Fußverkehrs, wird voraussichtlich Anfang 2020 in Kraft treten. Der Referentenentwurf,
der im März 2019 im Berliner Mobilitätsbeirat vorgestellt und im Internet veröffentlicht
wurde, wurde inzwischen im Zuge der Verbändebeteiligung und des Mitzeichnungsverfahrens
der Senatsverwaltungen überarbeitet. Am 17. September 2019 wurde die Gesetzesvorlage
im Berliner Senat zur Kenntnis genommen. Im nächsten Schritt folgen die
Befassung im Rat der Bürgermeister und die zweite Senatsbefassung. Anschließend wird
die Gesetzesvorlage ins Berliner Abgeordnetenhaus eingebracht und dort voraussichtlich
Anfang des kommenden Jahres beschlossen werden.
Frage 6:
Welche Bund-Länder-Initiativen des Landes Berlin gab es, um die RiLSA aus dem Jahr 2010 an die wachsende
Bedeutung des Fußgängerverkehrs anzupassen?
In welchen Gremien arbeitet das Land Berlin mit, die mit der Änderung der StVO und der Weiterentwicklung
der Richtlinien für die Steuerung von Lichtsignalanlagen befasst sind?
Antwort zu 6:
Die Überarbeitung der RiLSA (aktuelle Fassung 2015) durch die FGSV erfolgte in verschiedenen
Arbeitsgremien, in denen auch Fachleute des Landes Berlin vertreten waren.
Aktuelle Bestrebungen der FGSV, die RiLSA nun erneut zu überarbeiten, sind nicht bekannt.
Das Land Berlin nimmt sowohl an den Sitzungen des Bund-Länder-Fachausschusses
Straßenverkehrs-Ordnung/Ordnungswidrigkeiten (StVO/OWI) als auch an den Bund-
Länder-Dienstbesprechungen über verkehrstechnische Angelegenheiten teil, welche sich
unter anderem mit Rechtsfragen zur StVO sowie den von der FGSV herausgegebenen
Richtlinien und Empfehlungen befassen.
Frage 7:
Welche Geschwindigkeiten für Fußgängerinnen und Fußgänger werden an der Ampel nahe der Comenius-
Grundschule in Wilmersdorf und am Theodor Heuß Platz/ Ecke Ahornallee angesetzt, die jüngst Gegenstand
einer Vielzahl von Bürgerbeschwerden waren, und auch im „Tagesspiegel“ adressiert wurden?
Ist der Senat grundsätzlich bereit, hier die Grünphasen zu verlängern?
Antwort zu 7:
Im Umfeld der Comenius-Grundschule befinden sich die LZA Brandenburgische Straße /
Wegenerstraße – Mannheimer Straße und Theodor-Heuss-Platz (Nordost) – Kaiserdamm.
An beiden LZA wurden für die Berechnung der Grünphasen und Räumzeiten für zu Fuß
4
Gehende Gehgeschwindigkeiten noch von 1,2 m/s zugrunde gelegt, da diese bereits vor
2016 modernisiert bzw. errichtet worden sind.
Unter Bezugnahme auf die Ausführungen zu Frage 2 und auf § 55 des Referentenentwurfes
zum Abschnitt Fußverkehr des MobG sieht der Berliner Senat langfristig an allen Berliner
LZA Grünzeitverlängerungen vor. Die stadtweite Anpassung des LZA-Bestandes kann
jedoch nur sukzessive erfolgen.
Frage 8:
Stimmt der Senat mit mir überein, dass das Fehlen einer Fußgängerampel an der Kreuzung Messedamm/
Masurenallee/ Neue Kantstraße den Zielen der Fußgängerstrategie widerspricht und es zu riskanten Überquerungen
von Bürgerinnen und Bürgern kommt, die u.a. den ZOB erreichen wollen und die Nutzung der
Passerelle ablehnen.
Wann wird es zu einem Umbau des Kreuzungsbereichs und dem Einbau einer Fußgängerampel kommen?
Ist diese Maßnahme im Doppelhaushalt 2020/2021 berücksichtigt?
Antwort zu 8:
Möglichkeiten zum Umbau der lichtzeichengeregelten Kreuzung Messedamm/Neue Kantstraße
– Masurenallee, welche auch den Interessen der zu Fuß Gehenden entsprechen,
werden derzeit im Rahmen einer Machbarkeitsstudie geprüft.
Im Vorfeld wurde für eine sichere Querung zum Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) im
nördlichen Bereich des Messedamms eine LZA für zu Fuß Gehende eingerichtet.
Berlin, den 26.09.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenbahn: Das wird ein kappes Ding Seit Mitte Juli erneuert die BVG die Gleise in der Boxhagener Straße, zwischen Warschauer und Holteistraße., aus BVG

Seit Mitte Juli erneuert die BVG die #Gleise in der #Boxhagener Straße, zwischen Warschauer und Holteistraße. Neben frischem Stahl werden nun auch die dortigen #Haltestellen mit modernen #Kaps ausgestattet, durch die in Zukunft der barrierefreie Ein- und Ausstieg in die Fahrzeuge möglich wird.

Auch an der Warschauer Straße Ecke Frankfurter Allee und am Bersarinplatz wird ab diesem Wochenende an den Gleisen gearbeitet. In den genannten Bereich können daher von Freitag, den 4. Oktober, ca. 4.30 Uhr bis Sonntag, den 15. Dezember, ca. 4.30 Uhr keine Straßenbahnen fahren. Betroffen sind die Linien #M10 und #21.

Die M10 fährt nur zwischen Hauptbahnhof und Landsberger Allee/Petersburger Straße. Die Linie 21 verkehrt zwischen S-Bahnhof Schöneweide und S-Bahnhof Rummelsburg sowie vom S- und U-Bahnhof Lichtenberg/Gudrunstraße über S- und U-Bahnhof Frankfurter Allee und weiter zur Müggelstraße.

#Barrierefreie #Busse übernehmen das fehlende Stück der M10 zwischen Landsberger Allee/Petersburger Straße und dem S- und U-Bahnhof Warschauer Straße sowie für die Linie 21 zwischen Loeperplatz und S-Bahnhof Rummelsburg.

Die Pressemitteilung zu den bereits laufenden Gleisbauarbeiten finden Sie unter folgendem Link:

https://www.bvg.de/de/Unternehmen/Medien/Presse/Pressemitteilungen/Detailansicht?newsid=3317

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Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

pressestelle@bvg.de

Bahnhöfe + U-Bahn: 35 Jahre U-Bahnhof: Waren Sie bei der Eröffnung dabei? Am 1. Oktober 1984, heute exakt vor 35 Jahren, wurde der U-Bahnhof vor dem Rathaus Spandau mit 1400 geladenen Gästen in Betrieb genommen., aus Der Tagesspiegel

Spandau 01. Oktober 2019

Auf dem Bahnsteig: Bezirkschef Werner Salomon, SPD, und der extra aus Bonn eingeflogene Bundeskanzler (!) Helmut Kohl, CDU. Der verewigte sich im Goldenen Buch von #Berlin-Spandau – und seit jenem Tag liegt das Zeitdokument unbeachtet in der Schrankwand in der Stube des Bürgermeisters (hier ganz rechts im Bild). Als ich neulich Bezirkschef Helmut Kleebank, SPD, in dessen Büro besuchte und ihm am Rande von Helmut Kohl 1984 erzählte, sprang Kleebank plötzlich auf, wuchtete das Buch aus dem Glasschrank und schleppte den Schinken vorsichtig auf den Schreibtisch. Und dann suchten wir Helmut Kohl. Das Foto sehen Sie oben.

In der allerersten #U-Bahn #1984 saß auch Monika Herrmann, die später Bürgermeisterin in Friedrichshain-Kreuzberg werden sollte. Herrmann erinnert sich noch heute: „Ich hatte als Erwachsene einen Garten in Hakenfelde und bin mit der ersten U-Bahn von #Rudow nach #Spandau gefahren. Wenn in der auch Helmut Kohl war, sind wir gemeinsam nach Spandau gefahren.“ Waren Sie auch Bord? Haben Sie Erinnerungen oder gar Fotos? Meine Mail: spandau@tagesspiegel.de

Die U-Bahn veränderte Spandau. Zehn Jahre wurde gebuddelt – eigentlich hatte man schon 1977 am Falkenseer Platz ankommen wollen (aber auch früher war nicht alles besser). Der 1. Oktober 1984 jedenfalls wurde zum Volksfest. Klar, denn Spandau lag noch weiter in der Peripherie als heute. Der S-Bahnhof #Spandau-West war schon seit Jahren verrammelt und verwaist – hier Leserfotos. Ich habe Ihnen mal den Text aus den Tiefen des Tagesspiegel-Archivs hervorgeholt. Viel Spaß!

„U-Bahn in Spandau mit Freibier und Suppe gefeiert“, schrieb mein Kollege Klaus Kurpjuweit im Tagesspiegel 1984. „Obwohl die Gäste dieses Mal …

Tarife: Kostenloses Schülerticket nicht für uns – Berliner Schüler in Brandenburg aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie ist der Stand der Verhandlungen mit dem Land Brandenburg zur Ausweitung des kostenlosen
Schülertickets für Berliner Schüler, die Schulen in Brandenburg besuchen?
Antwort zu 1:
Berliner Schülerinnen und Schüler, die Schulen in Brandenburg besuchen, sind bereits
berechtigt, das vom Land Berlin getragene und für Nutzerinnen und Nutzer kostenlose
#Schülerticket Berlin AB in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis
eines Hauptwohnsitzes in Berlin sowie eine #Schulbesuchsbescheinigung einer staatlichen
oder staatlich anerkannten Schule in Brandenburg.
Die Verantwortlichkeit für die Schülerbeförderung liegt bei den jeweiligen Bundesländern,
in Brandenburg sind die Landkreise und kreisfreien Städte für Schülerbeförderung und
Fahrtkostenerstattungen zuständig. Hierbei handelt es sich um eine Aufgabe der kommunalen
Selbstverwaltung, die eigenständig wahrgenommen wird und in den Landkreisen
und kreisfreien Städten unterschiedlich ausgestaltet ist.
Die Entscheidung des Landes Berlin, Schülerinnen und Schüler kostenfrei von den
Zahlungen für das Schülerticket zu stellen, kann sich rein rechtlich nur auf die Zuständigkeit
des Landes Berlin erstrecken. Die umliegenden Landkreise und kreisfreien Städten
sowie das Land Brandenburg haben keine derartige Entscheidung getroffen. Bislang sind
auch keine entsprechenden Bestrebungen im Land Brandenburg bekannt, die bestehenden
Regelungen zu Schülerbeförderung und Fahrtkostenerstattung zu ändern. Daher gibt
2
es die Vergünstigung auch nicht für den Tarifbereich C bzw. die den Tarifbereich C
betreffenden Tarifprodukte des Ausbildungs/Schülerverkehrs BC und ABC.
Verhandlungen mit dem Land über den laufenden Austausch zu Themen des VBB-Tarifs
hinaus gibt es derzeit nicht.
Frage 2:
Welche Kosten würden durch eine Ausweitung entstehen?
Antwort zu 2:
Würden für die rund 2.400 Berliner Schülerinnen und Schüler, die in Brandenburg zur
Schule gehen, analog zum Schülerticket Berlin AB die Kosten für ein Ausbildungs-
/Schülerticket ABC vollständig vom Land Berlin übernommen, würde sich der Mehrbedarf
nach erster grober Schätzung auf rund 1,2 Mio. Euro summieren.
Frage 3:
Sofern keine Kostenfreiheit für den C-Bereich erfolgen wird: Welche Planungen bestehen, ein vergünstigtes
Ergänzungsticket für den C-Bereich für Schülerinnen und Schüler einzuführen?
Antwort zu 3:
Bei der Gestaltung des aktuellen VBB-Tarifs mit seinen drei Tarifzonen ABC für Berlin und
das Umland wurde Wert auf Übersichtlichkeit und Einfachheit gelegt. Durchgängig gibt es
alle Tarifprodukte entweder mit der Gültigkeit AB, BC oder ABC. Produkte für einzelne
Tarifzonen gibt es nicht. Einzige Ausnahme ist der Anschlussfahrausweis, der der
Ergänzung eines AB- oder BC-Fahrscheins zu einem ABC-Fahrschein für einzelne Fahrten
dient.
Daher würde eine Zeitkarte rein für die Tarifzone C die Tarifsystematik durchbrechen.
Gegenwärtig gibt es für Schülerinnen und Schüler mit Schulort in Brandenburg die
Möglichkeit, ein Ausbildungs-/Schülerticket BC oder ABC als Monatskarte oder im
Abonnement zu erwerben. Für Einzelfahrten besteht bei der Nutzung des Schülertickets
Berlin AB darüber hinaus die Möglichkeit, jeweils Anschlussfahrausweise C zu lösen.
Im Zuge der Diskussionen über strukturelle Tarifanpassungen im VBB wird auch ein
ermäßigter Anschlussfahrausweis erwogen.
Frage 4:
Wie viele Schüler mit Wohnsitz in Berlin besuchen derzeit Schulen in Brandenburg (bitte aufgeschlüsselt
nach Bezirken)?
Antwort zu 4:
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie veröffentlicht gemeinsam mit dem
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg jährlich eine
statistische Übersicht zum Länderübergreifenden Schulbesuch.
3
Ausweislich der Übersicht zum „Länderübergreifenden Schulbesuch 2018/2019“ vom
13.2.2019 besuchten im Schuljahr 2018/2019 2.434 Schülerinnen und Schüler mit Hauptwohnung
im Land Berlin allgemeinbildende Schulen im Land Brandenburg.
Schuljahr Schüler an allgemeinbildenden
Schulen in Berlin mit Hauptwohnung
im Land Brandenburg
Schüler an allgemeinbildenden
Schulen in Brandenburg mit
Hauptwohnung im Land Berlin
2010/2011 5.583 2.453
2011/2012 5.236 2.534
2012/2013 4.965 2.443
2013/2014 5.004 2.508
2014/2015 5.054 2.589
2015/2016 5.162 2.515
2016/2017 4.901 2.497
2017/2018 4.554 2.399
2018/2019 4.394 2.434
Eine Darstellung differenziert nach Bezirken ist leider nicht möglich.
Berlin, den 25.September 2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Schiffsverkehr: Schleusen in Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche Schleusen in Berlin gibt es seit wann? (Bitte jeweilige Standorte und Datum der Inbetriebnahmen
nennen.)
Antwort zu 1:
Das Land Berlin besitzt und betreibt nur die landeseigene #Schleuse #Neukölln im Berliner
Bezirk Neukölln. Die Schleuse Neukölln wurde 1912 bis 1914 erbaut.
Für die anderen Schleusen in Berlin (#Spandau, #Plötzensee, #Charlottenburg,
#Mühlendammschleuse, #Ober- und #Unterschleuse) ist das #Wasserstraßen- und
Schifffahrtsamt Berlin (#WSA) die örtlich zuständige #Bundesbehörde zuständig. Zu den
#Bundesschleusen können keine weiteren Angaben getroffen werden (siehe
Vorbemerkung).
Frage 2:
Wer betreibt die einzelnen Schleusen?
2
Antwort zu 2:
Die landeseigene Schleuse Neukölln betreibt die #Gewässerunterhaltung der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abteilung V. In den Jahren 1999
bis 2001 hat das Land Berlin die Anlage zu einer #Selbstbedienungsschleuse umgebaut,
die den Schifffahrtstreibenden und Wassersportlerinnen und -sportlern seitdem 24
Stunden an allen Wochentagen zur Verfügung steht. Betriebspersonal ist auf der Schleuse
nicht mehr vorhanden. Störungen werden durch eine externe Fachfirma kurzfristig
beseitigt.
Die bundeseigenen Schleusen betreibt das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Berlin
(WSA Berlin).
Frage 3:
Welche dieser Schleusen sind für den Wassersport?
Antwort zu 3:
Die Schleusen in Berlin sind für Wassersportlerinnen und -sportler generell von Relevanz.
Frage 4:
Welche Schleusen sind im vergangenen Jahr aus welchen Gründen gesperrt gewesen?
Antwort zu 4:
An der landeseigenen Schleuse Neukölln gab es 2018 folgende Sperrzeiten infolge von
Eisgang, Wartungs- und Reparaturarbeiten:
26.02.2018 bis 26.03.2018: Sperrung wegen Eisbildung
16.04.2018: Sperrung wegen Wartungs- und Reparaturarbeiten
26.04.2018: Sperrung wegen Wartungs- und Reparaturarbeiten
Die Sperrungen waren zum Erhalt der Schleuse unumgänglich. Die Schifffahrtstreibenden
wurden in einem angemessenen Zeitraum vorher informiert, so dass sie sich auf die
Ausfälle einstellen konnten (siehe Antwort zur Schriftlichen Anfrage 18/16963).
Zu den Bundesschleusen können keine Angaben getroffen werden (siehe Vorbemerkung).
Frage 5:
Welche Schleusen werden voraussichtlich im kommenden Jahr aus welchen Gründen gesperrt werden?
Antwort zu 5:
Neben den unumgänglichen Sperrungen durch Eisbildung sowie Wartungs- bzw. kleinerer
Reparaturarbeiten sind im Jahr 2020 keine umfangreichen Instandsetzungen oder
Umbaumaßnahmen an der landeseigenen Schleuse Neukölln geplant.
Zu den Bundesschleusen können keine Angaben getroffen werden (siehe Vorbemerkung).
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Frage 6:
Welche Auswirkungen haben die Schleusensperrungen auf die Wassersportler?
Antwort zu 6:
Schleusensperrungen können für die Wassersportlerinnen und -sportler unter Umständen
die Inkaufnahme langer Umwege über andere Fahrtstrecken und Schleusen bedeuten.
Frage 7:
Auf welche Summe belaufen sich die notwendigen Sanierungskosten der einzelnen Schleusen?
Antwort zu 7:
Entfällt für die landeseigene Schleuse Neukölln, da 2020 keine Sanierungen anstehen.
Zu den Bundesschleusen können keine Angaben getroffen werden (siehe Vorbemerkung).
Frage 8:
Wer kommt für die Sanierungen jeweils auf?
Antwort zu 8:
Für die landeseigene Schleuse Neukölln ist die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz verantwortlich und kostentragend.
Für die bundeseigenen Schleusen in Berlin ist das Bundesministerium für Verkehr und
digitale Infrastruktur (BMVI), vertreten durch das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt
Berlin verantwortlich und kostentragend.
Berlin, den 20.09.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz