Das Rad in den #Fernzug mitnehmen ist oft schwierig. Nun soll es auf allen Strecken #Stellplätze geben. Das versprach die Bahn bereits 2011 – passiert ist wenig.
#Radfahrer sollen künftig mehr Möglichkeiten haben, ihr Rad in Fernzüge mitzunehmen. 2025 sollen auf allen Strecken Stellplätze verfügbar sein, wenn auch noch nicht in jedem Zug. Ziel bis dahin sind Mitnahmemöglichkeiten in 60 Prozent des Fernverkehrsangebots, teilte das Bundesverkehrsministerium mit. Heute liegt der Anteil bei 47 Prozent.
Künftig werde die Bahn nur noch Personenzüge mit #Radstellplätzen bestellen, antwortete das Ministerium auf eine Anfrage der Grünen im Bundestag. „Fahrradmitnahme sollte so selbstverständlich sein wie Strom und Wlan im Zug“, forderte der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club.
Denn während Platz für Fahrräder in Regionalzügen Standard ist, gibt es bislang nur in einem Teil der Fernzüge Platz für Fahrräder: in den rund 180 #Intercity-Zügen sowie in 59 #ICE-T-Zügen, wo sie …
Ein Jahr vor der geplanten #BER-Eröffnung im Herbst 2020: Der Flughafenchef ist optimistisch, aber es gibt noch einige Risiken.
Noch ein Jahr. Der #Countdown am #BER wird scharf geschaltet, wieder mal. Der neue Hauptstadt-Airport soll im Oktober 2020 an den Start gehen, 14 Jahre nach Baubeginn. Der BER werde 2020 eröffnet, versichert Flughafenchef Engelbert Lütke #Daldrup, in Interviews, auf einer Airline-Konferenz oder der Immobilienmesse in München.
Er versucht, keinerlei Zweifel aufkommen zu lassen, dass es diesmal wirklich klappt. Aber kann am BER wirklich nichts mehr schiefgehen, drohen keine „Showstopper“ mehr, wie Lütke Daldrup sagt? Ein Überblick, wo der BER ein Jahr vor dem Zieldatum steht.
Das #Autobahndreieck#Funkturm ist der #Flaschenhals, durch den täglich Hunderttausende von und nach Berlin kommen. Da es marode ist, soll es ab 2023 komplett umgebaut werden. Sieben Jahre sollen die Arbeiten dauern. Mindestens.
Für Autopendler aus dem westlichen Umland wird der Weg von und nach Berlin in einigen Jahren eine noch größere Geduldsprobe. Grund ist der geplante Neubau des bundesweit am stärksten belasteten Autobahndreiecks am Funkturm in Charlottenburg. Die Arbeiten sollen frühestens 2023 beginnen und werden mindestens sieben Jahre dauern, wie die Baugesellschaft #Deges am Donnerstag ankündigte.
#Behelfsautobahn entlang von Halenseestraße und Westkreuz
Hauptgrund für den Umbau sind die vielen kurzen und eng hintereinanderliegenden Auf- und Abfahrten, die seit Jahren für Probleme sorgen. Durch den Neubau sollen sie entzerrt werden. Außerdem müssen baufällige Brücken erneuert werden. Ganz weichen muss für den Neubau des Autobahndreiecks der #Rasthof#Avus; die Anschluss-Stelle …
Frage 1:
Wie hoch ist die offizielle #Einwohnerzahl Berlins? (Zum Stichtag 30.09.2019)
Frage 2:
Wie viele Menschen sind insgesamt zwischen dem 01.01.2019 – 30.09.2019 ins Land Berlin #zugezogen?
Frage 3:
Wie viele Menschen sind insgesamt zwischen dem 01.01.2019 – 30.09.2019 aus dem Land Berlin #weggezogen?
Antwort zu 1 bis 3:
Es gibt zwei unterschiedliche Datenquellen für die Bevölkerungszahl Berlins – die #Bevölkerungsfortschreibung und das #Einwohnermelderegister. Den beiden Datenquellen
liegt eine unterschiedliche Methodik zugrunde, wodurch sich die Angaben beider Quellen
unterscheiden. Für kommunale Zwecke sind die Daten des Einwohnermelderegisters
maßgeblich.
Das Einwohnermelderegister weist als stichtagsbezogene Datenquelle zweimal im Jahr,
jeweils zum 30.06. und zum 31.12., ein Datum zur Einwohnerzahl aus. Der aktuell
verfügbare Datenbestand ist der 30.06.2019. Das Einwohnerregister umfasst ebenfalls
Daten zum Zu- oder Wegzug nach oder von Berlin. Diese Bewegungsdaten werden aktuell
nur einmal pro Jahr veröffentlicht. Die Daten des Jahres 2019 werden voraussichtlich im
ersten Quartal des Jahres 2020 veröffentlicht.
Die Einwohnerzahl Berlins belief sich am 30.06.2019 auf 3.754.418 Personen. Am
31.12.2018 waren 3.748.148 Menschen im Einwohnermelderegister Berlins mit alleinigem
oder #Hauptwohnsitz gemeldet.
Frage 4:
Wie bewertet der Senat diese Entwicklungen insgesamt?
2
Antwort zu 4:
Wie das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg mitteilt, setzt sich der Wachstumstrend der
letzten Jahre fort, jedoch hat sich das Wachstum im Vergleich zum ersten Halbjahr 2018
fast halbiert. Diese allgemeine Entwicklung des Rückgangs der #Wachstumsdynamik wird
verstärkt durch Bemühungen zur Qualitätsverbesserung des Melderegisters. Im Zuge der
Ertüchtigung des Einwohnermelderegisters hat sich die Zahl der Abmeldungen von Amts
wegen durch die Meldebehörden im ersten Halbjahr gegenüber den Vorjahren fast
verdoppelt (vgl. Pressemitteilung des Amts für Statistik Berlin-Brandenburg vom
28.08.2019). Abmeldungen von Amts wegen gelten als #Fortzüge und wirken sich negativ
auf den #Wanderungssaldo und damit auf das #Bestandswachstum aus.
Frage 5:
Welche a) Chancen und b) Risiken sowie Herausforderungen misst der Senat einer weiteren Zunahme der
Gesamtbevölkerung bei?
Frage 6: Welche Notwendigkeiten sieht der Senat im Hinblick auf eine weitere Zunahme der
Gesamtbevölkerung a) im Wohnungsbau, b) beim Ausbau der Verkerhrsinfrastruktur, c) der Kita- und
Schullandschaft, d) der Ausweitung der Verwaltungskapazitäten sowie e) im Pflege- und Gesundheitssektor.
Frage 7 Welche Maßnahmen unternimmt der Senat zu den angeführten Notwendigkeiten a) bis e) aktuell?
Antwort zu 5 bis 7:
Das Wachstum Berlins wird positiv bewertet. Die damit verbundenen Herausforderungen
werden durch vielfältige Aktivitäten angegangen. U.a. mit dem Beschluss zum
Doppelhaushalt 2020/2021, zu den Stadtentwicklungsplänen Wohnen 2030, Wirtschaft
2030 und Zentren 2030 sowie dem Nahverkehrsplan und den laufenden Arbeiten am
Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr sowie weiteren Fachplanungen für die
soziale Infrastruktur trägt der Senat den Aufgaben der Daseinsvorsorge in der
wachsenden Stadt umfassend Rechnung.
Berlin, den 28.10.2019
In Vertretung
Lüscher
…………………………..
Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Wohnen
Wegen Bauarbeiten an der #Brücke am S-Bahnhof Friedrichsfelde Ost können die #Straßenbahnlinien#M17 und #27 am kommenden Wochenende nicht wie gewohnt fahren. Von Freitag, den 1. November ca. 22 Uhr bis Montag, den 4. November ca. 4.30 Uhr muss der #Tramverkehr zwischen den Stationen Allee der Kosmonauten/Rhinstraße und Treskowallee/Ehrlichstraße unterbrochen werden. Barrierefreie #Busse springen in dieser Zeit ein und bringen die Fahrgäste von der Allee der Kosmonauten/Rhinstraße bis zum Hegemeisterweg (tagsüber) bzw. zum S-Bahnhof Schöneweide (nachts). Auf den restlichen Abschnitten fahren die Linien wie gewohnt.
Damit die Züge der #U6 in Zukunft den neuen Umsteigebahnhof zur #U5 „#Unter den Linden“ anfahren können, baut die BVG ab der kommenden Woche das benachbarte #Stellwerk um. Von Sonntag, den 3. November bis Freitag, den 13. Dezember muss daher der Zugverkehr zwischen den U-Bahnhöfen #Schwartzkopffstraße und #Stadtmitte teilweise pausieren. Damit die Einschränkungen für die Fahrgäste gering bleiben, wird ausschließlich vor Wochentagen von ca. 22 Uhr bis ca. 3.30 Uhr gearbeitet. In den Sperrzeiten pendelt ein Zug im 20-Minuten-Takt zwischen den beiden U-Bahnhöfen.
Frage 1:
An welchem Tag im Herbst 2019 – wie in der Beantwortung der Anfrage 18/18166 angekündigt – soll der #Fußgängertunnel am Bahnhof #Schöneweide der Öffentlichkeit übergeben werden oder gibt es eine weitere
Verzögerung bei der Instandsetzung des Tunnel?
Frage 2:
Welche #Baumaßnahmen wurden seit der Beantwortung der Anfrage 18/18166 tatsächlich durchgeführt und
wie viel Geld wurde für diese Arbeiten ausgegeben?
Frage 3:
Auf welche Höhe belaufen sich die Gesamtkosten für die #Wiederinbetriebnahme des Fußgängertunnels am
Bahnhof Schöneweide? Weichen diese von der Schätzung aus März 2019 ab und wenn ja, warum?
Antwort zu 1-3:
Die Arbeiten zur Demontage der beschädigten #Tunneldeckenverkleidung sowie die
Beseitigung und Entsorgung weiterer #Brandrückstände sind abgeschlossen. Ferner
wurden die verrußten Granitflächen der Fußböden und Wände in einem aufwändigen
Verfahren gereinigt. Für die vorgenannten Bauleistungen einschließlich der notwendigen
Reparaturen an den vorhandenen Absperreinrichtungen sind im Zeitraum März bis
Oktober 2019 insgesamt 55.900 € an die beauftragten Unternehmen gezahlt worden.
Nach vollständiger Freilegung der Tunneldecke wurde außerdem festgestellt, dass sich
dort bisher unbekannte Einbauten befunden haben. Aufgrund der festgestellten
zusätzlichen erforderlichen Leistungen und der aktuellen #Baupreisentwicklung ist davon
auszugehen, dass der geschätzte Kostenrahmen um 10-15 % überschritten wird. Nach
aktueller Einschätzung verschiebt sich auch hierdurch die #Verkehrsfreigabe auf Frühjahr
2
2020. Diese Angabe erfolgt allerdings unter der Voraussetzung, dass ein Bauunternehmer
mit den Bauleistungen zur Herstellung der Tunneldeckenverkleidung vertraglich gebunden
werden kann.
Frage 4:
Wurde die alternative Nutzung des Tunnels durch die GB #infraVelo GmbH im Rahmen einer Standort- und
Potenzialanalysen zum #Fahrradparken untersucht? Wenn ja, was ergab diese Prüfung? Wenn nein, warum
wurde diese Prüfung nicht vor der Sanierung des Tunnels durchgeführt und wann wird diese Prüfung endlich
erfolgen?
Antwort zu 4:
Die GB infraVelo GmbH hat die alternative Nutzung des Tunnels im Rahmen der Standortund
Potentialanalyse nicht untersucht. Zu Beginn der Untersuchung wurde auf Nachfrage
der GB infraVelo GmbH durch das Bezirksamt Treptow-Köpenick mitgeteilt, dass der
Tunnel auch weiterhin als Fußgängertunnel genutzt werden wird und demnach nicht für
eine Fahrradabstellanlage zur Verfügung steht.
Berlin, den 24.10.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Frage 1:
Wie viele Kfz mit einem „#H-Kennzeichen“ sind für den Berliner Straßenverkehr zugelassen? Wie viele
Fahrzeuge waren/sind es im Jahr 2017/2018/2019?
Antwort zu 1:
Hierzu teilt das #LABO mit, dass zum Stand September 2019 im Land Berlin 16.738
Fahrzeuge mit einem H-Kennzeichen zugelassen waren. Im Jahr 2018 waren 15.649 und
im Jahr 2017 14.113 Fahrzeuge mit einem H-Kennzeichen zugelassen.
Frage 2:
Vor welchem Hintergrund beurteilt der Senat die „gestiegene“ Anzahl an „H-Fahrzeugen“ im Berliner
Straßenverkehr? Welche Gründe sieht der Senat für die Zunahme solcher Fahrzeugklassen?
Antwort zu 2:
Eine der Anforderungen für die Einstufung eines Fahrzeuges als #Oldtimer ist, dass das
Fahrzeug vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen ist. Dieses
Kriterium wird von Jahr zu Jahr von mehr Fahrzeugen erfüllt, so dass ein tendenzieller
Anstieg der Zulassungen von Fahrzeugen mit H-Kennzeichen im Land Berlin aus Sicht
des Senats zu erwarten ist.
2
Frage 3:
Welche Konditionen hinsichtlich der #Kfz-Steuer, sonstige Regelungen und #Ausnahmeregelungen gelten für
das Fahren dieser Fahrzeuge im Berliner Straßenverkehr? Welche Vorgaben gelten für diese Fahrzeuge bei
Befahrung der #Umweltzone?
Antwort zu 3:
Die Kfz-Steuer beträgt gemäß § 9 Absatz 4 des #Kraftfahrzeugsteuergesetzes für
Fahrzeuge, denen ein #Oldtimer-Kennzeichen zugeteilt ist, pro Jahr 46,02 €, wenn sie nur
für Krafträder gelten, im Übrigen 191,73 €.
Für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen gilt die Regelung nach Anhang 3 Nr. 10 der 35.
Verordnung zum #Bundes-Immissionsschutzgesetz. Danach sind Fahrzeuge mit HKennzeichen
von der Kennzeichnungspflicht in Umweltzonen ausgenommen und dürfen
diese ohne Einschränkung befahren. Weitere Ausnahmeregelungen gelten für diese
Fahrzeuge im Berliner Straßenverkehr nicht.
Frage 4:
Wer stellt anhand welcher Kriterien den musealen Charakter eines Fahrzeugs fest, der Voraussetzung für
die Erlangung eines H- Kennzeichens ist?
Antwort zu 4:
Oldtimer im Sinne des § 2 Nummer 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung sind
Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind,
weitestgehend dem #Originalzustand entsprechen, in einem guten #Erhaltungszustand sind
und zur Pflege des #kraftfahrzeugtechnischen#Kulturgutes dienen. Zur Einstufung eines
Fahrzeugs als Oldtimer ist ein #Gutachten gemäß § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-
Ordnung (StVZO) eines amtlich anerkannten #Sachverständigen oder Prüfers für den
Kraftfahrzeugverkehr oder Prüfingenieurs erforderlich. Die #Begutachtung ist nach der vom
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Verkehrsblatt bekannt
gemachten Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimern nach § 23 StVZO durchzuführen
und das Gutachten nach einem in dieser Richtlinie festgelegten Muster auszufertigen.
Frage 5:
Wie hoch ist der Anteil der auf Privatpersonen zugelassenen Fahrzeuge mit H-Nummer, wie viele sind
Firmenfahrzeuge?
Antwort zu 5:
Hierzu teilt das LABO mit:
Der Anteil der von natürlichen Personen angemeldeten Fahrzeuge mit H-Kennzeichen
liegt derzeit bei 95,9 %. Der Anteil von auf Firmen und Vereine angemeldeten Fahrzeugen
mit H-Kennzeichen liegt bei 4,1 %.
Frage 6:
Wie viele der auf Privatpersonen zugelassenen Fahrzeuge sind Zweit- oder Dritt- oder…- Fahrzeuge?
3
Antwort zu 6:
Die erfragten Informationen liegen dem Senat nicht vor. Eine entsprechende statistische
Aufbereitung durch das LABO ist nicht vorgesehen und erfolgt daher auch nicht.
Frage 7:
Wie beurteilt der Senat die Forderung an Halter von „H-Fahrzeugen“ ähnlich hohe Anforderungen im
Hinblick auf Vermeidung von Umweltbelastungen zu stellen, wie an Halter moderner Fahrzeugklassen?
Antwort zu 7:
Der Senat begrüßt grundsätzlich jede Maßnahme zur Reduzierung von verkehrsbedingten
Luftschadstoffemissionen. Der Beitrag von Fahrzeugen mit H-Kennzeichen zur
Überschreitung des Jahresgrenzwertes für Stickstoffdioxid ist jedoch vernachlässigbar.
Wie Kennzeichenerhebungen gezeigt haben, liegt der Anteil von Fahrzeugen mit HKennzeichen
im Straßenverkehr nur bei knapp 0,15 %. Dabei handelt es sich überwiegend
um Pkw mit Ottomotor, die z.T. bereits über einen geregelten Katalysator und damit über
eine grüne Plakette verfügen. Eine Änderung der Anforderungen an Fahrzeuge mit HKennzeichen
wäre für gewerblich genutzte Fahrzeuge mit H-kennzeichen sinnvoll, weil
derartige Fahrzeuge meist eine höhere Laufleistung haben als privat genutzte Fahrzeuge.
Es sind auf Bundesebene jedoch keine politischen Mehrheiten für eine Änderung der 35.
Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz erkennbar.
Berlin, den 24.10.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
In einem #U-Bahnhof fällt ein Mann ins #Gleisbett. Unser Autor hat das am Halleschen Tor in Kreuzberg erlebt – und nicht lange gezögert. Hier seine Erinnerungen.
An der U-Bahnstation Kottbusser Tor ist ein 30-Jähriger in der Nacht zu Mittwoch vor die U-Bahn geschubst worden und gestorben. Auch ohne Fremdeinwirkung stürzen immer wieder Menschen ins Gleisbett. Unser Autor hat als Zeuge so eine Situation erlebt – und schildert, was dabei in ihm vorging.
Der U-Bahnhof Hallesches Tor ist kein romantischer Ort. Vor allem die Station im Keller für die Linie 6, vor allem abends. Menschen stranden, die Bierflasche ist ihr letzter Halt, der Bahnsteig wirkt klebrig. Die ganze Halle erscheint trotz langwieriger Bauarbeiten noch unfertiger als tagsüber.
Wie viele #S-Bahn-Stationen gibt es in Berlin und welche #S-Bahn-Linien halten dort (Aufschlüsselung pro Bezirk und nach innerhalb und außerhalb des S-Bahnrings sowie nach Kosten des Unterhalts)?
Antwort zu 1:
Hierzu berichtet die DB AG:
„Zu den S-Bahn-Stationen (s. Anlage).
Eine Auflistung der Kosten je Station können wir nicht erstellen.
Legende:
Braune Markierung
– Bahnhöfe der Ringbahn
Blaue Markierung Keine Markierung
– Bahnhöfe innerhalb des Rings
– Bahnhöfe außerhalb des Rings“
Frage 2:
In welchem Takt fahren dort die S-Bahnen zu Haupt- und Randzeiten (Aufschlüsselung nach S-Bahn-Linie sowie pro Bezirk und nach innerhalb und außerhalb des S-Bahnrings)?
Antwort zu 2:
Hierzu berichtet der VBB:
„Die angebotenen Takte im Berliner S-Bahn-Netz im Tagesverkehr variieren, je nach Abschnitt und Verkehrsnachfrage, zwischen mindestens drei Fahrten pro Stunde und Richtung und maximal 21 Fahrten pro Stunde und Richtung. Das Fahrtenangebot an jeder einzelnen Station ist für jedermann aus den veröffentlichten Fahrplänen ersichtlich.“
Eine Taktdifferenzierung in Abhängigkeit von der Lage der Strecken in bestimmten Bezirken gibt es nicht.
Frage 3:
Wie viele Kilometer Gleise umfasst das S-Bahn-Streckennetz in Berlin (Aufschlüsselung pro Bezirk und nach innerhalb und außerhalb des S-Bahnrings)?
Antwort zu 3:
Hierzu berichtet die DB AG:
„Das Gesamtnetz umfasst 638 elektrifizierte Gleiskilometer. Eine Unterteilung nach Bezirken liegt der DB Netz AG nicht vor, da es für den Betrieb und die Instandhaltung nicht maßgeblich ist.“
Frage 4:
Welche Gleise des S-Bahn-Streckennetzes müssen saniert werden (Aufschlüsselung pro Bezirk und nach innerhalb und außerhalb des S-Bahnrings sowie nach Umfang, Maßnahme, Jahr und Kosten der Sanierung)?
Antwort zu 4:
Hierzu berichtet die DB AG:
„In den nächsten 5 Jahren werden umfassende Investitionen im Rahmen des Oberbauprogramms (insbesondere Gleise, Weichen) getätigt. Diese erstrecken sich auf das gesamte Streckennetz. Hierfür ist der folgende Mitteleinsatz vorgesehen:
Angaben in T€
2_0_1_
–+–20_2_0 –+-2_02_1
—-<-2_0_2_
–+-20_2_3 –+–2_02_4 –+-G-e_sa__mt , “ 1
18.336,0
32.371,0 1 1.843,0
27.836,0
26.424,0 21.003,0 137.813,0
Eine Planung in Abhängigkeit von der Lage der Strecken in bestimmten Bezirken gibt es nicht.
Frage 5:
Wie viele Kilometer fahren alle Berliner S-Bahnen pro Tag insgesamt (Aufschlüsselung pro Bezirk und nach innerhalb und außerhalb des S-Bahnrings, werktags und am Wochenende)?
Antwort zu 5:
Hierzu berichtet der VBB:
„In der nachfolgenden Tabelle ist die pro Tag auf dem Gebiet des Landes Berlin im
S-Bahn-Verkehr gemäß Fahrplan zu erbringende Zugleistung (in Tausend Zugkilometern) aufgeführt, unterschieden nach den Verkehrstagarten Montag bis Freitag, Samstag und Sonntag.
1 70 bis Fr 1 : 1 1 „
Die Bestellung des Fahrplanes erfolgt nicht in Abhängigkeit von der Lage in bestimmten Bezirken
Frage 6:
Ist der Beantwortung vonseiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 6:
Die vorherigen Fragen zielen analog zu früheren Schriftlichen Anfragen auf den Begriff der
„gleichwertigen Mobilitätsmöglichkeiten in allen Teilen Berlins“ aus dem Berliner Mobilitätsgesetz ab (§ 1 Abs. 1 MobG). „Gleichwertig“ ist jedoch nicht gleichbedeutend mit
„gleich“, wie es der Titel der Schriftlichen Anfrage versteht.
Qualitativ wird ein gleichwertiges Angebot über die Setzung von berlinweit gültigen und anzuwendenden Qualitätsstandards, bspw. zur Pünktlichkeit oder Sauberkeit, stadtweit gewährleistet. Quantitativ bedeutet die Vorgabe, dass die Zugänglichkeit und Erreichbarkeit des öffentlichen Nahverkehrs, ganz unabhängig vom jeweiligen Bezirk, nach den gleichen, durch den Nahverkehrsplan (NVP) des Landes Berlin festgelegten Maßstäben erfolgt. Dies erfordert aber nicht ein stadtweit gleiches und damit einheiltliches Taktangebot oder eine völlig gleichartige Bedienungsweise, zumal bspw. die Taktangebote auch von anderen Kriterien wie bspw. der erforderlichen Platzkapazität, abhängig sind.
Ebenso ist in der Angebotsgestaltung entsprechend der Vorgaben des Mobilitätsgesetzes auch die Wirtschaftlichkeit und damit die tatsächlich erreichbare Nachfrage zu beachten (vgl. § 26 Abs. 2 Satz 2 MobG). Auch hier ist die Anwendung einheitlicher Maßstäbe gefordert, um stadtweit nicht nur ein Mindestangebot, sondern auch im Sinne der verkehrspolitischen Ziele des Landes ein attraktives Angebot zu erreichen. Wesentliche Maßstäbe zur Beurteilung des Vorhandenseins gleichwertiger Angebote sind die Erschließungswirkung, also das Vorhandensein von Haltestellen in ausreichender Nähe und Dichte zu den Wohnstandorten, sowie die Angebotsdichte und die möglichen Reisezeiten.
Daher kann unter verkehrswissenschaftlichen Kriterien eine Gleichwertigkeit der Angebote nicht bemessen werden, indem man Kennziffern je Bezirk erzeugt wie etwa Gleislänge/Bezirk (Frage 3), die aufgrund der unterschiedlichen Größe der Bezirke keine Aussagekraft hätten. Selbst wenn man diese Kennzahlen auf denselben Nenner bringen würde, z.B. als „Gleislänge je Quadratmeter Bezirksfläche“, ergäben sich daraus ohne Berücksichtigung zahlreicher weiterer Merkmale wie z.B. Verhältnis der tatsächlichen Siedlungsflächen zur Gesamtfläche, Siedlungsdichte und -stuktur, Bevölkerungsstruktur in den verschiedenen Ausprägungen, keine verwertbaren Aussagen hinsichtlich eines gleichwertigen Mobilitätsangebotes. Das gilt genauso für alle in den Fragen 1 bis 5 abgefragten Zahlen je Bezirk und Lage innerhalb oder außerhalb des S-Bahnrings.
Zu berücksichtigen ist dabei auch, dass das heutige Netz und die Verteilung bestimmter Verkehrsmittel auch historischen Gründen geschuldet ist. Genauso aber gibt es insbesondere zwischen S- und U-Bahn, U-Bahn und Straßenbahn sowie Straßenbahn und Bus überlappende Einsatzbereiche und Aufgaben innerhalb des integrierten Angebots des Berliner öffentlichen Personennahverkehrs, so dass eine Abgrenzung von bloßen Strecken- oder Gleislängen je Verkehrsmittel keinen Bezug hat zur Bewertung der Angebote in Bezug auf die Gleichwertigkeit der Angebote.
Wesentliche Maßstäbe für die Gleichwertigkeit sind die über alle Verkehrsträger gesamthaft beurteilte Erschließungswirkung, also die Einhaltung der Erschließungs- und Verbindungsstandards des Nahverkehrsplans (siehe insb. Kapitel 111. 1.2 und 111. 1.4), sowie die an den Attraktivitätsstandards des Nahverkehrsplans (siehe Kapitel 111. 1.5) gemessene Taktdichte. Hierzu wurde bereits in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage 18/20169 auf die entsprechenden Untersuchungsergebnisse im Nahverkehrsplan 2019-2023 verwiesen.
Berlin, den 24.10.2019 In Vertretung
lngmar Streese Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Anlage zur Antwort auf die Schriftliche Anfrage 18/21231